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Kampfmittelräumkonzept
Ubf Basel Ausbau u. Erweiterung Terminal
Konzept zur
Kampfmittelfreimessung, -räumung
Auftraggeber: DB Netz AG I.NG-MI-L(1) Auftragnehmer: DB Immobilien Kundenteam Altlasten-/ Entsorgungsmanagement (CR.R O52)
Bearbeiter: Steffen Linder Gutschtr. 6 76137 Karlsruhe Telefon: 972-4756
Projektnummer: D.01G167092.28.201.0001
Konzept Stand: 17.03.2023
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Projekt: BAU - Kampfmittelrisikoprüfung, fachl. Beratung & Begleitung der Kampfmitteler- 2 kundung UBF Basel Standort-Nr.: 7021
Inhaltsverzeichnis
1 Veranlassung .............................................................................................................. 6
Projektkurzbeschreibung ................................................................................................................. 6
Aufgabenstellung und Vertragsgrundlage ..................................................................................... 6
Verwendete Unterlagen .................................................................................................................... 6
2 Standortfaktoren ......................................................................................................... 8
Lage des Projektgebietes ................................................................................................................. 8
Eigentumsverhältnisse ..................................................................................................................... 9
3 Beschreibung des bestehenden Zustandes ........................................................... 10
Umgebung der bestehenden Anlage und angrenzende Bereiche ............................................. 10
Eigentumsverhältnisse ................................................................................................................... 10
Ingenieurbau .................................................................................................................................... 10 3.3.1 Brücken ...................................................................................................................................... 10 3.3.2 Lärmschutzbauwerke ................................................................................................................. 10 3.3.3 Erdbauwerke .............................................................................................................................. 10 3.3.4 Durchlässe ................................................................................................................................. 10
Verkehrsanlagen ............................................................................................................................. 10 3.4.1 Trassierung ................................................................................................................................ 10 3.4.2 Oberbau ..................................................................................................................................... 11 3.4.3 Erdbau/Unterbau ........................................................................................................................ 11 3.4.4 Entwässerung ............................................................................................................................ 12 3.4.5 Kabeltiefbau ............................................................................................................................... 12 3.4.6 Straßen und Wege ..................................................................................................................... 12 3.4.7 Gebäude .................................................................................................................................... 13 3.4.8 Sonstige Anlagen ....................................................................................................................... 13
Technische Ausrüstung ................................................................................................................. 13 3.5.1 Leit- und Sicherungstechnik ....................................................................................................... 13 3.5.2 Telekommunikation .................................................................................................................... 13 3.5.3 Oberleitung/Bahnstrom .............................................................................................................. 13 3.5.4 Elektrische Energieanlagen (50 Hz) .......................................................................................... 14 3.5.5 Maschinentechnik ...................................................................................................................... 14
Sachanlagenarten ........................................................................................................................... 14
Anlagen Dritter ................................................................................................................................ 15
4 Kurzbeschreibung des geplanten Zustandes ........................................................ 16
Folgende Maßnahmen sind geplant .............................................................................................. 16
5 Kampfmittelbelastungssituation ............................................................................. 17
6 Umbauhistorie........................................................................................................... 18
Bahnknotenpunkt Basel-Weil ........................................................................................................ 18
Bauwerksreste und Störkörper ..................................................................................................... 20
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7 Vorgaben zur Kampfmittelerkundung ..................................................................... 23
Räumziel, Notwendigkeit der Kampfmittelfreimessung .............................................................. 23
Räumvorgaben ................................................................................................................................ 23
Erkundungsverfahren zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes .............................................. 24 7.3.1 Oberflächensondierverfahren .................................................................................................... 25 7.3.1.1 Geomagnetik ....................................................................................................................... 25 7.3.1.2 Georadar ............................................................................................................................. 26 7.3.1 Bohrlochsondierung ................................................................................................................... 29 7.3.1.1 Bohrlochmagnetik ............................................................................................................... 29 7.3.2 Baubegleitende Kampfmittelräumung ........................................................................................ 30 7.3.3 Sonstige ..................................................................................................................................... 30 7.3.3.1 Volumenräumung ................................................................................................................ 30 7.3.3.2 Visuelle Räumung ............................................................................................................... 31 7.3.4 Übersicht der geophysikalischen Verfahren zur Kampfmittelortung .......................................... 31
8 Kampfmittelfreimessung, -räumung ....................................................................... 32
Bauherrenpflicht ............................................................................................................................. 32
Umgang mit Kampfmitteln in Baden-Württemberg ..................................................................... 32
Ausführung ...................................................................................................................................... 32
Rechte des Auftraggebers ............................................................................................................. 33
Räumstelleneinrichtung ................................................................................................................. 33
Räumung von Verdachtspunkten .................................................................................................. 33
9 Maßnahmen und Kostenschätzung zur Kampfmittelerkundung .......................... 34
Verdachtsmomente ......................................................................................................................... 34
Umfang der Kampfmittelerkundung.............................................................................................. 34
Maßnahmen innerhalb des Projektes ........................................................................................... 34 9.3.1 Anlagen angrenzender Bereiche ............................................................................................... 34 9.3.2 Brückenanbauten ....................................................................................................................... 34 9.3.3 Lärmschutzbauwerke ................................................................................................................. 34 9.3.4 Stützwände ................................................................................................................................ 35 9.3.5 Kranbahn .................................................................................................................................... 35 9.3.6 Trassierung ................................................................................................................................ 35 9.3.7 Oberbau ..................................................................................................................................... 35 9.3.8 Erdbau/Unterbau ........................................................................................................................ 35 9.3.9 Neubauten .................................................................................................................................. 36 9.3.10 Straßenverkehrsanlagen .......................................................................................................... 36 9.3.11 Dispositionsgebäude ................................................................................................................ 36 9.3.12 Löschwassererzeugung ........................................................................................................... 36
Bau- und Räumphasen ................................................................................................................... 36
Kostenschätzung ............................................................................................................................ 37
10 Ausführungsunterlagen ......................................................................................... 38
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen ............................................................................... 38
11 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ..................................................... 39
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Gesetze, Verordnungen, Regelwerk............................................................................................ 39
Vor Beginn der Tätigkeit zu erbringende Nachweise ................................................................ 39
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Abkürzungsverzeichnis
AG A Auftraggeber ALFV Altlastenverdachtsfläche ArbSchG Arbeitsschutzgesetz ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
BE B Baustelleneinrichtung Bf Bahnhof BFR KMR Baufachliche Richtline Kampfmittelräumung BimSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BV Bauvorhaben
CR.R O3-SO C DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- / Entsorgungsmanagement
D DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV-I 01-02D7 DGUV Info 201-027, Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung Diff-GPS Differential Global Positioning System DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
DeutschDeutsche Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße
EdE ENB Ersatzneubau EP E Entwurfsplanung EST Elektronisches Stellwerk EÜ Eisenbahnüberführung
GOK G Geländeoberkante GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt
HE H Historische Erkundung HgR Historisch-genetische Rekonstruktion Hp Haltepunkt
KampfMGAVOO Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel
KampfmittelVOK Kampfmittelverordnung KMBD/KBD Kampfmittelbeseitigungsdienst der Länder KMVF Kampfmittelverdachtsfläche KRBKS Kabelschacht KT AEM Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement
LAGA L Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LST Leit- und Sicherungstechnik LV Leistungsverzeichnis
NHN N Normalhöhennull
OU O Orientierende Untersuchung
PolG P Polizeigesetz
Ril R Richtlinie
SNR/SRV S signal-to-noise ratio/Signal-Rausch-Verhältnis SprengG Sprengstoffgesetz SprengVWV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz StGB Strafgesetzbuch SOK Schienenoberkante
TK T Telekommunikation
VO V Verordnung VwV Verwaltungsvorschrift
WSP W Wertschöpfungsprozess
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1 Veranlassung
Projektkurzbeschreibung
Der Ubf Basel – Weil am Rhein hat die Grenze seiner Leistungsfähigkeit erreicht. Die Kapazität dieses Terminals zur anforderungsgerechten Abwicklung der derzeit aufkommenden Umschlagmenge ist nicht ausreichend.
Hinsichtlich der prognostizierten Steigerung der Umschlagmenge ist ein bedarfsgerechter Ausbau des vorhandenen Terminals erforderlich.
Die vorhandene Anlage soll um zwei weitere Umschlaggleise und zusätzliche Abstellkapazitäten erweitert werden. Die im Norden gelegenen Zuführungsgleise sollen ausgebaut und mit Oberleitung und Zugfahr- straßen ausgerüstet werden. Die südliche Straßeneinfahrt soll neu gestaltet werden.
Für den Aus- und Umbau werden Eingriffe in einen potentiell von Kampfmittelbelasteten Untergrund vor- genommen. Diesbezüglich ist eine Ausarbeitung und Prüfung der bestehenden Verhältnisse nötig.
Aufgabenstellung und Vertragsgrundlage
Im Vorfeld an alle baulichen Maßnahmen, welche mit einer Aushubtätigkeit oder einem Eingriff ins Erdreich in Verbindung stehen, gilt es zu prüfen inwieweit eine potenzielle Belastung durch blindgegangene Kampf- mittel innerhalb des Untersuchungsgebietes vorliegt.
Das KT AEM wurde durch die DB NETZ AG, Region Mitte (I.NG-MI-L(1)) beauftragt, ein Konzept zur Kampf- mittelfreimessung/-räumung für die geplante Maßnahme „Umschlagbahnhof Basel-Weil Ausbau Terminal für kombinierten Verkehr (KV-Terminal)“ zu erstellen. Dieser Bericht bezieht sich speziell und ausschließ- lich auf die vorliegenden Planungsunterlagen. Sollten im weiteren Planungsverlauf oder bei der Umset- zung Änderungen jeglicher Art erforderlich werden, sind die daraus resultierenden Risiken neu zu bewer- ten und das Konzept anzupassen.
Grundlage ist die Leistungsvereinbarung vom 19.05.2020.
Verwendete Unterlagen
Folgende Planungsunterlagen wurden für die Erstellung des Konzeptes genutzt:
[1] DB Energie GmbH, Energieversorgung Südwest: Erläuterungsbericht Vorplanung Neubau BEV-Anlagen. Karlsruhe 21.09.2012 /1/
[2] DB Engineering & Consulting GmbH: G.016261530 Elektrifizierung Hochrhein BoVEK Grob- konzept. Karlsruhe, 20.11.2019 /2/
[3] Luftbilddatenbank Dr. Carl Auswertungsprotokoll zu„ABS/NBS Karlsruhe - Basel PfA 9.2 Hal- tingen - Weil am Rhein“
[4] Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg (KMBD BW): Luftbildauswertung, Stre- cke 4000, Abschnitt 271,3 – 296,0, Az.: 16-1115,8/Lö 1519, Karte 8412.11 u.a., Auswertung Thomas Mertens (1 Anschreiben, 7 Planunterlagen sowie Shapefiles). - Stuttgart, 21.08.20219 /3/
[5] Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg (KMBD BW): Luftbildauswertung, Strecke 4000, Abschnitt 295,9 – 345,7, Az.: 16-1115,8/WT-485, Karte 8314.42 u.a., Auswertung Thomas Mertens (1 Anschreiben, 14 Planunterlagen sowie Shapefiles). - Stuttgart, 21.08.20219 /4/
[6] E-Mail DB Netz an KT AEM: Baugrunduntersuchungen EHRBE: hier Unterlagen für das Kurzkonzept für Kampfmittelerkundung anhand der LBA; 29.01.2020 /5/
[7] Baugrunderkundung im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Elektrifizierung der
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Hochrheinbahn Basel Bad Bf Erzingen (Baden) Los 1 (Planfeststellungsabschnitt 2) Leistungs- beschreibung Kleinbohrungen: Anlage 1.2 LV Kleinbohrungen, 3 Seiten /6/ [8] Planunterlagen: IVL-Pläne mit Luftbildauswertung (KMBD, Lö-1517) überlagert /7/
[9] Planunterlagen: IVL-Pläne mit Luftbildauswertung (KMBD, WT-458) überlagert /8/
[10] 7.1_GL_2_LP_01_Lageplan-Gesamt-Blatt 1
[11] 7.1_GL_2_LP_02_Lageplan-Gesamt-Blatt 2
[12] 191107_KMM_BAU_Plg_Ubf
[13] E-Bericht-VP Ubf Basel_03_PL
[14] „Gefährdungsabschätzung – Kampfmittelrisiken bei Oberbaumaßnahmen der DB“, Dr.-Ing. Kay Winkel- mann, 10.09.2017.
[15] Onlineartikel „Rangierbahnhof Basel Badischer Bahnhof“, https://de.wikipedia.org/wiki/Rangierbahn- hof_Basel_Bad_Bf, abgerufen am 17.03.2023
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2 Standortfaktoren
Lage des Projektgebietes
Umgebung der bestehenden Anlage und angrenzende Bereiche
Der Umschlagbahnhof liegt im Grenzgebiet zwischen Deutschland, Schweiz und Frankreich im Landes- kreis Lörrach an der Stadt Weil am Rhein.
Straßenseitig ist der Ubf im Süden über die Neuhausstraße und der Nationalstraße N 2 an das schweize- rische Straßennetz angebunden. Im Norden ist der Ubf Basel/Weil am Rhein über die Bundesstraßen 317, 3 und 532 an die an Autobahn BAB 5 / E 35 und im weiteren Verlauf an die A 36/E 60 in Richtung Frank- reich angeschlossen.
Abbildung 1: Lage des Umschlagbahnhofs
Eine ausführliche Beschreibung des bestehenden Zustandes ist dem Erläuterungsbericht zur Vorplanung zu entnehmen /12/.
Lage im Netz
Basel Bad Rbf ist von/nach Norden über:
· die Strecke 4415* an den Alpen-Rhein-Korridor,
· eine 180-Grad-Schlaufe (Strecke 4411) an den Bf Weil am Rhein,
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· die Strecke 4415 bis Weil am Rhein und dann über die Strecke 4000 an den Bf Basel Bad Bf sowie
· die Strecke 4405 direkt an den Bf Basel Bad Bf angebunden.
Abbildung 2: Lage im Netz (Übersicht)
Eigentumsverhältnisse
Die Grundstücke befinden sich nicht alle im Eigentum der DB Netz AG.
Die Grundstücke Am Umschlagbahnhof Nr. 15, 17 (Flurstück 5209/16, Bereich „BLS Cargo“-Gebäude) sowie Teilflächen im Bereich des Weiherweges befinden sich nicht im Eigentum der DB AG.
Die Grundstücke auf Schweizer Staatsgebiet befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland – Bundeseisenbahnvermögen (BEV) – und im wirtschaftlichen Eigentum der DB Netz AG.
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3 Beschreibung des bestehenden Zustandes
Die ausführliche Beschreibung der bestehenden Zustände sind dem Erläuterungsbericht zur Beschreibung des bestehenden Zustandes Kapitel 2. /12/ zu entnommen.
Umgebung der bestehenden Anlage und angrenzende Bereiche
Der Umschlagbahnhof liegt im Grenzgebiet zwischen Deutschland, Schweiz und Frankreich im Landes- kreis Lörrach an der Stadt Weil am Rhein.
Eigentumsverhältnisse
Die Grundstücke befinden sich nicht alle im Eigentum der DB Netz AG Die Grundstücke Am Umschlag- bahnhof Nr. 15, 17 (Flurstück 5209/16, Bereich „BLS Cargo“-Gebäude) sowie Teilflächen im Bereich des Weiherweges befinden sich nicht im Eigentum der DB AG.
Ingenieurbau
3.3.1 Brücken In km 267,727 der Strecke 4000 befindet sich ein Brückenbauwerk zur Überführung der Straße B 317 (Friedensbrücke) über die Gleise. Der Stahlüberbau des Bauwerkes wurde auf Stahlbetonpfeilern auf- gelagert. Die Brücke wurde im Jahr 1907 erbaut und im Jahr 1964 erneuert. Auf der südlichen Bau- werksseite sind 3 Stahltreppen in Richtung der Gleise angebaut, die als Diensttreppen genutzt werden.
3.3.2 Lärmschutzbauwerke Westlich des Ubf sind keine Lärmschutzwände vorhanden. In Richtung Osten sind an der angrenzenden Strecke 4000 Mannheim-Basel in Teilbereichen Lärmschutzwände vorhanden.
3.3.3 Erdbauwerke Das Areal des Ubf liegt höher als das westlich angrenzende Gelände. Der Höhenunterschied von bis ca. 5,00 m ist über eine Böschung abgefangen. Weitere besondere Erdbauwerke sind im Planungsbe- reich nicht bekannt.
3.3.4 Durchlässe In Planungsbereich sind derzeit keine Durchlässe im Eigentum der DB bekannt.
Verkehrsanlagen
3.4.1 Trassierung Freie Strecke
Der Umschlagbahnhof ist nördlich an die Strecke 4415 (Weil am Rhein – Basel Bad Bf) angebunden, die anschließend in die Strecke 4000 (Mannheim – Basel) führt. Außerdem besteht nördlich ein An- schluss über die Strecke 4411 (Weil am Rhein – Badischer Bf) als 180-Grad-Schlaufe an den Bf Weil am Rhein. Züge von/nach Norden fahren über die Gleisgruppe A in die Umschlaggleise ein/aus.
Südlich ist der Umschlagbahnhof an die Strecke 4405 (Basel Bad Bf – Basel Rangier-Bf) angebunden. Hierbei müssen die Züge aus/nach Süden über die Gleisgruppen C und A in die Umschlaggleise rangiert werden. Weiterhin können Züge aus Richtung Schweiz über die 180-Grad-Schlaufe der Strecke 4411 über die Gleisgruppe A in den Ubf rangiert werden.
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Ein- und Ausfahrgleise Gruppe A
Die Gleisgruppe A verfügt über 14 Rangiergleise (Gl 201-214). Die Gleise werden als Abstell- und Ran- giergleise für die Umschlaggleise genutzt. Die Gleisgruppe A ist über eine Weichengruppe mit den Stre- cken 4411/ 4415 im Norden verbunden, im Süden über eine Weichengruppe mit den Gleisgruppen B/C und den Umschlaggleisen.
Der Gleisabstand beträgt ca. 5,00 m. Die Längsneigung der Gleise beträgt 2,5 ‰, wobei in den An- schlussbereichen an die anderen Gleisgruppen und die Umschlaggleise teilweise bis zu 5 ‰ beträgt. Die Friedensbrücke in km 267,727 (Strecke 4000) stellt in Bezug auf die Trassierung in Lage und Höhen einen Zwangspunkt dar, der zu beachten ist.
Umschlaggleise
Der Umschlagbahnhof verfügt derzeit über 4 Umschlaggleise (Gl. 317-320) mit einer kranbaren Nutz- länge von jeweils 640 m und einer einseitigen Anbindung nach Norden in die Gleisgruppe A sowie über 2 Umschlaggleise (Gl. 314-315) mit einer kranbaren Nutzlänge von je 550 m und einer zweiseitigen Anbindung nach Norden (Gleisgruppe A) und Süden (Strecke 4405). Der Gleisabstand beträgt 4,50 m. Die Längsneigung der Gleise beträgt im Kranbahnbereich ca. 1,6 ‰. In den Anschlussbereichen an die anderen Gleisgruppen beträgt die Neigung teilweise bis zu 5 ‰.
Kranbahn
Die bestehenden Kranbahnschienen haben eine Länge von 690 m. Die westliche Schiene befindet sich zwischen den Containerstellplätzen westlich der Ladestraße, die östliche Schiene liegt zwischen Gleis 19 und 21 (neu: 315 und 317). Der Abstand zwischen beiden Schienen beträgt ca. 36 m. Die Längsnei- gung der westlichen Kranbahnschiene beträgt ca. 1,6‰.
3.4.2 Oberbau Die Gleise der Gruppe A sind mit unterschiedlichen Oberbauformen ausgestattet. Die Schwellenarten reichen von Holz über ältere B58 bis zu modernen B70 Schwellen hin. Der Schotter ist in Teilbereichen stark verschmutzt, in anderen Bereichen ist auch neuer Schotter vorhanden. Die Gleiszwischenbereiche sind bis zur Schwellenoberkante aufgefüllt mit Randwegmaterialen und sind zumeist in einem guten Zustand. Die Umschlaggleise besitzen überwiegend die Oberbauform W54-1667- B70. Die Kranbahn- schienen sind auf Halbschwellen aus Holz befestigt und liegen auf einem Schotterbett. Einige Holz- schwellen sind in einem schlechten Zustand.
3.4.3 Erdbau/Unterbau Baugrundsituation
Zur Ermittlung der Untergrundverhältnisse wurden geotechnische Untersuchungen durchgeführt. Aus den durchgeführten Untersuchungen lässt sich für das Gelände folgendes Baugrundmodell ableiten:
Schicht 1, Auffüllungen: Oberflächennah stehen Auffüllungen an. Diese bestehen aus Schotter (Bereich Kranbahn) sowie aus kiesigen-sandigen Erdmassen mit Beimengungen aus Schotter sowie Steinen und vereinzelt Bauschutt. Die erkundete Mächtigkeit der Auffüllung (Schotter) im Bereich der Kranbahn be- trägt 0,20 bis 0,35 m. Im sonstigen untersuchten Bereich beträgt die Mächtigkeit der Auffüllung (kiesig- sandige Erdmassen) ca. 0,10 m bis ca. 0,90 m. Stellenweise sind die obersten 0,10 m bis 0,20 m dieser Auffüllung als Oberboden ausgebildet. Aus geotechnischer Sicht handelt es sich bei der Auffüllung um schwach schluffige (lokal), steinige, sandige bis stark sandige Kiese, der Bodengruppen [GW], [GU], [GI], [SW], [SU] nach DIN 18196. Die Auffüllung ist, aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Ramm- sondierungen (DPH) als dicht bis mitteldicht gelagert zu bezeichnen.
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Schicht 2, Gewachsener Boden: Unterhalb der Auffüllung und bis zur aufgeschlossenen Endteufe von 2,0 m bis 5,0 m stehen grobkörnige Böden an. Hierbei handelt es sich um schwach schluffige (lokal), schwach steinige, Kies-Sand-Gemische, die den Bodengruppen [GW], [GI], [GU], [SU], [SW] zuzuord- nen sind. Nach den durchgeführten Rammsondierungen sind diese Schichten bis ca. 1,0 m unter GOK mitteldicht darunter eher mitteldicht bis locker gelagert. Aufgrund ihrer Kornzusammensetzung sind die Kies-Sand-Gemische als nicht bzw. gering frostempfindlich zu bezeichnen und somit der Frostempfind- lichkeitsklassen F1 und/oder F2 zuzuordnen. Für diese Schichten ist eine Wasserdurchlässigkeit von k<= 1*10^-5 m/s anzunehmen, so dass diese nach DIN 18130 als stark durchlässig bis durchlässig zu bezeichnen sind. Die Schicht 2 ist hinsichtlich ihrer Verdichtbarkeit der Verdichtbarkeitsklasse V1 nach ZTVA-StB zuzuordnen.
Hydrogeologische Verhältnisse
Der Grundwasserspiegel wird bei ca. 10 – 15 m unter Gelände angenommen (Wasserspiegelniveau 245,8 m ü. NN).
3.4.4 Entwässerung Terminal (Gruppe C)
Das Oberflächenwasser der versiegelten Flächen wird über Rinnen und Abläufe gefasst und mittels Sammelleitungen in ein Havariebecken eingeleitet. Zu den befestigten Flächen gehören neben den Fahrbahn- und Abstellspuren auch ein Leckage- und Gefahrengutplatz.
Das Havariebecken ist ein unterkellertes Bauwerk aus Stahlbeton mit einem Volumen von 370 m³, wel- ches als Zwischenspeicher und Regenklärbecken dient. Es besteht aus zwei Kammern und einem Fangbehälter. Die 1. Kammer ist über eine Entlastungsschwelle mit der 2. Kammer verbunden. Jede Kammer wird über eine Pumpe Qp = 20 l/s entleert. Das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen wird über einen Zulaufkanal DN 600 in die 1. Kammer des Havariebeckens entwässert. Der Gefahrengut- platz entwässert in die 2. Kammer (= Gefahrengutauffangkammer). Zusätzlich gibt es einen eigenen Fangbehälter für den Leckageplatz. Die Entleerung des Beckens erfolgt in einen RW-Kanal DN 500 in Richtung Schweiz zum Hafenbecken 2. Vor der Einleitung in das Hafenbecken wird das Abwasser über einen Ölabscheider behandelt. Der Ölabscheider ist in Fertigteilbauweise errichtet und ermöglicht einen max. Durchfluss von Qd = 100 l/s. Dies entspricht einer kritischen Regenintensität von 30l/s x ha. Ge- mäß Bestandsunterlagen aus 1997 sind ca. 3,3 ha Fläche an den Ölabscheider angeschlossen.
Gleisanlagen:
In der Gleisgruppe A sind keine Entwässerungseinrichtungen für die Gleise vorhanden. Nach Aussage des ALV der DB Netz AG erfolgt die Entwässerung der Gleise über eine Flächenversickerung. Im Be- reich der Umschlagleise der Gruppe C sind ebenfalls keine Gleisentwässerungen bekannt.
3.4.5 Kabeltiefbau Im Ubf befinden sich vorhandene Kabeltrassen und Kabelschächte. Kartenmaterial muss von Seiten das AG für weitere Tätigkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen.
3.4.6 Straßen und Wege Auf der Westseite des Güter- und Umschlagbahnhofes (UBF) befindet sich eine zweistreifige Verbin- dungsstraße von Nord nach Süd „Am Umschlagbahnhof“ mit einer Breite von ca. 7,00 m als Zufahrts- straße zum Ubf von Deutschland aus. Parallel zur Straße befindet sich westlich davon im Abstand von ca. 30,00 m der Weiherweg mit einer Breite von ca. 3,50 m. Auf der Südseite des Ubf befindet sich auf der Schweizer Seite die Zufahrtsstraße „Neuhausstraße“ mit ca. 6,50 m Breite. Im vorhandenen Um- schlagbahnhof befinden sich je Richtung eine Fahr- und eine Ladespur mit je ca.3,50 m Breite. Neben den Ladespuren liegen jeweils zwei Abstellspuren für Container.
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Am Südende des Ubf befinden sich am Ende der südlichen Zufahrtstraße die Vorstauplätze für max. 15 LKW. Südlich davon befinden sich PKW-Stellplätze.
Nördlich der Friedensbrücke befinden sich befestige Flächen zur Lagerung von Baumaterialien. Weiter nördlich befinden sich Nebengebäude der Bahn, das DB-Cargo-Gebäude und das LST-Modulgebäude, mit direkt anliegenden befestigten Parkflächen.
3.4.7 Gebäude Im Planungsbereich sind diverse Gebäude vorhanden;
· Stellwerksgebäude Stw 6 in ca. km 0,2 (Strecke 4415)
· ESTW Modulgebäude in ca. km 0,8 (Strecke 4415)
· Stellwerksgebäude Stw 7 in ca. km 0,9 (Strecke 4415)
· BLS Cargo Gebäude mit 2 Hallen in ca. km 0,9 (Strecke 4415)
· Stellwerksgebäude Stw 8 in ca. km 1,0 (Strecke 4415)
· Speditionsgebäude ALS in ca. km 3,2 (Strecke 4405)
· Speditionsgebäude DUSS in ca. km 3,1 (Strecke 4405)
· Zollgebäude in ca. km 3,1 (Strecke 4405)
3.4.8 Sonstige Anlagen Am Südkopf des Terminals im Bereich der Gruppe C befindet sich eine Überdachte Zoll-Prüfstelle. An- grenzend hierzu sind versiegelte Flächen für einen Gefahrgutplatz und ein Leckageplatz vorhanden. In ca. km 0,5 (Strecke 4415) befindet sich bahnrechts vom Gleis 213 eine umzäunte Gasstation.
Technische Ausrüstung
3.5.1 Leit- und Sicherungstechnik Der Ubf Basel–Weil wird von einem ESTW-Z der Firma Thales gesteuert, das im Jahr 2019 in Betrieb genommen wurde. Der Stellbereich des ESTW- Z reicht vom km 3,175 bis zum km 3,016 der Strecke 4423. Der Umschlagbahnhof mit den Gleisen 314 bis 318 wird von einer EOW der Fa. Pintsch Tiefen- bach gesteuert. Es gibt keine Schnittstelle zum ESTW-Z.
Die Grenze der Stellbereiche zwischen der EOW und dem ESTW-Z liegt zwischen der DKW 200 und der Fahrwegstelltafel FT 324.
3.5.2 Telekommunikation Die im Planungsbereich bekannten TK-Kabelanlagen sind im Bestandsleitungsplan festgehalten.
Zur Beobachtung des Betriebsgeschehens im Bereich der Kranbahn ist der Ubf Basel – Weil mit einer Videoanlage ausgestattet.
In den Ein- und Ausfahrtbereichen befinden sich Schrankenanlagen.
3.5.3 Oberleitung/Bahnstrom Die vom Umbau betroffenen Nebengleise sind hauptsächlich mit Querfeldern überspannt. In den Wei- chenverbindungen sind Einzelstützpunkten vorhanden. Im nördlichen Bereich der Umschlaggleise ist das Kettenwerk an einem Joch abgespannt. Die Ein- und Ausfahrgleise 210, 211, 212 und 213 (ca. km 1,0 bis ca. km 2,1) sind zur Zeit nicht elektrifiziert.
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Im Bahn-km 267,7 (Strecke 4000) kreuzt eine Straßenbahnbrücke und die Friedensbrücke die Eisen- bahnanlage nicht höhengleich. In diesem Bereich sind die Kettenwerke abgesenkt.
Im Umbaubereich verläuft die Speiseleitung „SL Weil am Rhein“. Im Bereich der o.g. Bauwerke ist die Speiseleitung erdverlegt.
Im Bahn-km 276,9 (Strecke 4000) kreuzt die 132 kV-Bahnstromleitung Muttenz (Schweiz) – Haltingen die Bahnanlage und verläuft parallel zum Umbaubereich. In den nächsten Planungsschritten ist der genaue Verlauf zu ermitteln, um mögliche Kollisionen mit der neuen Planung zu vermeiden.
3.5.4 Elektrische Energieanlagen (50 Hz) Die bestehende Energieversorgung für den Ubf Basel wird über 2 MS Einspeisungen gewährleistet. Die Einspeisungen erfolgen über 2 Trafostationen der DB Energie und versorgen den MS Ring im Ubf Basel mit elektrischer Energie.
Die drei Trafostationen befinden sich auf dem Gelände des Terminals in den Bereichen Gate Süd, Con- tainer und Ladestraße.
Die Krananlagen werden aus der Mittelspannung über die Station QRW ST01 versorgt.
Aus den jeweiligen Niederspannungs-Hauptverteilungen (NSHV) der drei Stationen bzw. über nachge- schaltete Unterverteilungen erfolgt der Anschluss der übrigen Anlagen (Pumpen, Gebäude, Beleuch- tung usw.).
Die bestehenden Weichenheizungsanlagen werden aus der Oberleitung gespeist und sind in den je- weiligen Betonschalthäusern installiert.
Für die Beleuchtung der Kranbahn sind Flutlichtmaste, mit einer Lichtpunkthöhe (Lph) von 25m, mit entsprechenden Leuchtmitteln vorhanden.
Die Straßen- und Gleisfeldbeleuchtung ist mit Flach- und Kippmasten ausgeführt. Die Lichtpunkthöhe der Masten liegt zwischen 12 m und 14 m, mit den entsprechenden Leuchtmitteln.
3.5.5 Maschinentechnik Der Ubf Basel – Weil verfügt über 3 Portalkrane mit beidseitigen Auskragungen und jeweils einem kom- binierten Spreader-/Greifzangen Ladegeschirr.
Sachanlagenarten
Folgende Sachanlagenarten sind nach Definition der Konzernrichtlinie 210.1103A02 „Bilanzierung des Anlagevermögens“ von der Baumaßnahme betroffen:
· Grundstücke
· Bahnkörper
· Hochbauten, Dispositionsgebäude
· Oberbau Gleise
· Oberbau Weiche
· Straßen und Wegen
· Entwässerungsanlagen
· Frischwasseranlagen
· Signalanlagen
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· Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom
· Elektrotechnische Anlagen für Licht- und Kraftstrom
· Fernmeldeanlagen – Übertragungstechnik
· Maschinentechnische Anlagen, Krananlagen
· Datenverarbeitungsanlagen
Anlagen Dritter
In ca. km 267,46 (Strecke 4000) verläuft unter allen Gleisen des Bahnhofs eine Gleisquerung (ca. DN 1800) der Stadtwerke Weil am Rhein mit diversen Medien. Im Ivl Lageplan ist dieses mit der Bauwerks- nummer 4000/267,463/ 677 aufgeführt.
Der Zugang aus Westen in die o. g. Gleisquerung erfolgt von einem Technikhaus der Stadtwerke, welches an der Böschung am Weiherweg bei ca. km 267,5 (Str. 4000) liegt.
In km 267,91 (Strecke 4000) verläuft unter allen Gleisen eine städtische Entwässerungsleitung der Di- mension DN 1400 mit der Bauwerksnummer 4000/ 267,910/ DL04.
Der Kabel- und Leitungsbestand von Trägern öffentlicher Belange wurde durch eine Bestandsabfrage im September 2019 ermittelt. Im Ergebnis sind im Planungsbereich Kabel und Leitungen folgender Träger vorhanden:
· ED Netze GmbH
· Stadt Weil am Rhein
· Stadtwerke Weil am Rhein
· Unitymedia GmbH
· Wasserverband Südl. Markgräferland
· bnNetze GmbH
· Deutsche Telekom
· Vodafone Kabel Deutschland
Die Ergebnisse aus der Leitungsanfrage wurden in einem Lageplan erfasst.
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4 Kurzbeschreibung des geplanten Zustandes
Folgende Maßnahmen sind geplant
· Erweiterung des Kranbereiches um zwei weitere Umschlaggleise
· Aufrüstung der Krananlage mit zusätzlicher Auskragung
· Umgestaltung der nördlichen Gleisgruppe A mit neuen Weichenanbindungen
· Verlängerung der Gleise 208 - 213
· Neubau der Gleise 214 und 215
· Neuanbindung der Umschlagleise der Gruppe C an die geänderte Lage der nördlichen Gleise
· Anpassung der technischen Ausrüstung der Gleisanlagen
· Herstellung von Stützbauwerken
· Herstellung von Sattelanhängerabstellflächen (Integration aus Projekt „Sattelanhängerabstellflächen“), Vorstauplätzen und Pkw-Parkplätzen sowie von Abstellspuren und eine neue Zufahrtspur im Bereich der Freifläche der Gleisgruppe C
· Anpassung der südlichen Terminaleinfahrt
· Versetzung der westlichen Brückentreppe der Brücke B317
· Abriss des Speditionsgebäudes und Neubau eines Dispositionsgebäudes
· Abriss des BLS-Cargo-Gebäude Nr. 17 und der beiden Nebengebäude südlich davon
· Abriss Stellwerksgebäude 7 und 8
· Neubau und Umverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Kabel-trassen
Der Neubau des Gleises 215 und die Verlängerung der Gleise 210 bis 214 sind der Maßgabe geschuldet, dass im Bereich der Gruppe C durch die Erweiterung des Ubf Basel um zwei Umschlaggleise die Gleise C15 bis C17 entfallen. Die Gleise C16 und C17 werden künftig als Umschlaggleise genutzt. Das Gleis C15 muss zurückgebaut werden, um dort die Mastgasse für die Hochmastbeleuchtung des Ubf zu realisieren.
Die Gleise C15 bis C 17 werden heute als Puffergleise für den Wagenladungsverkehr und als Zugbildungs- gleise für die südlichen KV-Züge (Italien und Swiss-Split) genutzt. Für diese Nutzung ist im Rahmen der Realisierung des Zielbildes 6 Ersatz zu schaffen, da die Erweiterung des Ubf Basel um zwei Umschlag- gleise ursächlich für diese Verdrängung ist. Das Gleis 215 wird zum Zwischenpuffer von kürzeren Zügen benötigt, um die Kapazitätsziele lt. BVWP 2030 zu erreichen und Kapazitätsengpässe zu vermeiden.
Hier insbesondere Züge, die im Swiss Splitt (bis 350 m) Mo-Do. verkehren. Auch kann das Gleis für den Austausch von Schadwagen genutzt.
Eine ausführliche Beschreibung der geplanten und zukünftigen Zustände ist dem Erläuterungsbericht zur Vorplanung zu entnehmen Kapitel 3. /12/
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5 Kampfmittelbelastungssituation
Durch Recherchen und Luftbildauswertungen des KMBD BaWü und ausführlicher Luftbildauswertung von Dr. Carls GmbH ist festzustellen, dass für ca. dreiviertel des Untersuchungsbereichs eine potentielle Kampfmittelbelastung durch blindgegangene Artilleriegranaten vorliegt (s. Ergebnisberichte und -karte). Weiterhin werden durch die Luftbildauswertung Laufgräben ausgewiesen. In diesen Bereichen muss mit Hand-, Kleinkampfwaffen und Munition gerechnet werden. Die Auswertungen stützen sich auf mehrere Archive sowie der Auswertungen von historischen Bildflügen (Luftbilder) im Zeitraum vom 19.04.1940 bis 26.07.1945 (insgesamt 43 Luftbilder, bzw. 22 Bildpaare). Gemäß „Baufachlicher Richtlinien Kampfmittel- räumung“ besteht für die ausgewiesenen Bereiche (s. Ergebniskarte) weiterer Erkundungsbedarf.
Die Auswertung der Archivalien und der Fachliteratur führte zu dem Ergebnis, dass Haltingen und dessen nähere Umgebung von Alliierten Bombenabwürfen betroffen war. Zum Ziel von Fliegerangriffen wurde Haltingen am 02.12.1944 und der heutige Stadtteil Märkt (etwa 2 km nordwestlich des Auswertungsgebie- tes) am 11./12. April 1945 (KELLER 1961: 178 f. & SEPAINTER 1986: 202). Weitere Luftangriffe konnten für Weil am Rhein und Haltingen nicht recherchiert werden. Weil am Rhein sowie Haltingen lagen bereits von Ende Mai bis Mitte Juni 1940 unter Artilleriebeschuss, davon betroffen waren in erster Linie die Bahn- anlagen. Am 11./12. Juni 1940 wurde der heutige Stadtteil Haltingen durch Brandgranaten fast vollständig zerstört. Erneut zum Ziel von Artilleriebeschuss wurde Weil am Rhein am 20. November 1944 (SEPAIN- TER 1986: 202). Die Einnahme von Weil am Rhein durch französische Bodentruppen der 9th Colonial Infantry Division des 1er corps d'armeé erfolgte am 24. April 1945 nach vorangegangenem Artilleriebe- schuss (SEPAINTER 1986: 202).
Für das Untersuchungsareal „ABS/NBS Karlsruhe - Basel PfA 9.2 Haltingen - Weil am Rhein“ konnten nach Auswertung der verfügbaren Luftbildserien und Unterlagen keine Hinweise auf Bombenabwürfe er- mittelt werden. Aufgrund des flächenhaften Artilleriebeschusses von 1940 sowie 1944 bis 1945 besteht im gesamten Auswertungsgebiet ein Risiko auf blindgegangene Artilleriegranaten zu stoßen. Im Bereich der Stellungen muss verstärkt mit dem Auffinden von vergrabenen Handkampfmitteln und Munition gerechnet werden. Die ermittelten Befunde können den Ergebniskarte 1, 2 und 3 sowie der Koordinatenliste in Tab. 3 entnommen werden [3]. Gemäß Baufachlicher Richtlinie Kampfmittelräumung (BFR KMR) besteht für die ausgewiesenen Bereiche weiterer Erkundungsbedarf.
Die vorhandene Auswertung des SACHVERSTÄNDIGENBÜROS STAUDE und damit auch der festgelegte Ver- dacht auf Grund intensiver Kriegseinwirkungen deckt nur einen Teil des aktuellen Projektgebietes ab. Aus- gehend von den bei der Luftbildauswertung erfassten Kriegseinwirkungen (Bombentrichter, zerstörte Ge- bäude) muss davon ausgegangen werden, dass auch in den angrenzenden Bereichen der Verdacht auf Bombenblindgänger besteht. Der Verdachtshorizont erstreckt sich ausgehend von der GOK bis in eine 1945 Tiefe von 6 m und umfasst Bombenblindgänger des Kalibers 500 lb und 1000 lb.
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6 Umbauhistorie
Bahnknotenpunkt Basel-Weil
Im Zuge der Verlegung des ersten Badischen Bahnhofs, der damals an der heutigen Mustermesse stand, wurde mit einem Investitionsvolumen von 53,1 Millionen Reichsmark der seinerzeit teuerste und umfang- reichste Bahnhof der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen errichtet. Der neue Badische Bahn- hof wurde am 13. September 1913 eröffnet. Im Zuge der Pläne wurde auch der alte Bahnhof in Weil- Leopoldshöhe vollkommen umgestaltet. Der neu erbaute Bahnhof, Weil-Leopoldshöhe wurde bereits am 20. November 1911 dem Betrieb übergeben.
Der Güterbahnhof des Badischen Bahnhofs wurde am 15. Dezember 1905 eröffnet.
1909 legte die Badische Staatsbahn den Schweizer Behörden entsprechende Pläne vor, die einen vier Kilometer langen und 200 Meter breiten Rangierbahnhof zwischen der Wiese und Haltingen projektierte. Der Bahnhof wurde in den Verträgen betreffend den Rangierbahnhof, die zwischen Deutschland und der Schweiz abgeschlossen werden mussten, als Basel Badischer Verschubbahnhof bezeichnet.
Abbildung 3: Gleisschema der drei Badischen Bahnhöfe in Basel und Weil (1914)
Das 1913 insgesamt 235 Hektar große Bahnhofsgelände der drei Badischen Bahnhöfe in Basel und Weil teilten sich die Schweiz mit 98 Hektar und das Land Baden mit 137 Hektar in den Gemeinden Haltingen und Weil.[5] Insgesamt wurden für den Bau des einseitigen Rangierbahnhofs mit Arbeitsrichtung Nord > Süd 191 Kilometer Gleise und 835 Weichen verlegt sowie 652.000 Kubikmeter Geröll, Kies und Sand von den Schotterterrassen abgetragen und in das tieferliegende Gebiet bei Basel transportiert. Um die Anlagen zu realisieren, mussten 17 Eisenbahnbrücken, fünf Straßenbrücken und mehrere Tunnels gebaut werden. Neben den üblichen Bestandteilen eines Rangierbahnhofes: Einfahrgruppe, Richtungsgruppe und Aus- fahrgruppe wurden neben weiteren Gleisgruppen für die Nachsortierung, auch Anlagen für die Zollbehör- den Deutschlands und der Schweiz eingerichtet, um den grenzüberschreitenden Verkehr abzuwickeln. Die Anlage als einseitiger Rangierbahnhof bedingte den Bau dreier Wendeschleifen. Dabei diente die nördli- che, noch genutzte Schleife der Zuführung der von Süden (Schweiz) und Osten (Hochrhein) zulaufenden Züge zur nördlich gelegenen Einfahrgruppe, während die stillgelegte südliche Schleife auf Schweizer Ge- biet die ausfahrenden Züge in Richtung Norden (Oberrhein) und Osten führte. Eine weitere, im Nordwesten gelegene Schleife führte Wagengruppen aus dem Güterbahnhof der Einfahrgruppe zu.
In Haltingen entstanden zusätzlich ein Bahnbetriebswerk mit Lokomotivschuppen für 32 Lokomotiven und entsprechende Werkstätten. In Weil wurden Wohnsiedlungen für Bedienstete der Eisenbahn, deren An- gehörige und Pensionäre errichtet. Viele zogen von Basel nach Weil um. Eine weitere Bahnarbeitersied- lung entstand in Haltingen, es ist das Gebiet Im Rad, das von der nördlichen Kehrschleife umgeben ist und aus der Luft betrachtet einen Kreis bildet. Zeitweise wohnten bis zu 10.000 Bahnangehörige am Bahn- knotenpunkt Basel-Weil.
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In Haltingen entstand neben einer neuen Güterhalle ein zweites Stationsgebäude für den Haltepunkt Hal- tingen Süd an der Bahnstrecke St. Ludwig–Leopoldshöhe. Der Haltepunkt bestand nur von 1911 bis 1922. Er wurde auch „Süd-Bahnhof“ genannt.
Ehemaliger Bahnknotenpunkt Basel-Weil
Abbildung 4: Güterbahnhof Basel Bad Bf im Vordergrund, im Hintergrund anschließend der Rangierbahnhof Basel Bad Bf, rechts die Einfahrt nach Basel Badischer Bahnhof (1946)
Seine Bedeutung hatte der Bahnknotenpunkt als Endpunkt und Grenzbahnhof des Güterverkehrs zur Schweiz auf der Badischen Hauptbahn von Mannheim oder Konstanz. Ferner waren auch die Wiesental- bahn, die Bahnstrecke Leopoldshöhe–Lörrach und die Strecke St. Ludwig–Leopoldshöhe über Weil am Rhein angebunden. Letztere war damals für den Güterverkehr aus dem Reichsland Elsaß-Lothringen be- deutend. Nach ihrer Schließung 1937 wurde 1938 die Hafenbahn zum neuen Rheinhafen Weil am Rhein über diesen Abzweig angeschlossen.
Der Bahnknotenpunkt umfasste:
• Basel Badischer Bahnhof, 1913 eröffnet – 2017 in Betrieb
• Bahnhof Weil-Leopoldshöhe, 1911 neu erbaut – 2017 in Betrieb
• Bahnhof Weil-Ost, 1977 geschlossen, für die S-Bahn Basel (Linie S5) reaktiviert
• Bahnhof Haltingen, bis 1913 erweitert – 2017 in Betrieb
• Haltepunkt Haltingen Süd, 1911–1922
• Basel Bad Rbf, 1913 eröffnet – geschlossen; seit 1999 Umschlagbahnhof / DUSS-Terminal
• Basel Bad Gbf, 1905 eröffnet – geschlossen und überbaut
• Bahnbetriebswerk Haltingen, 1913 eröffnet – 2017 in Betrieb
Mit der Errichtung eines modernen Spurplan-Drucktastenstellwerks in Weil am Rhein im Sommer 1985 und eines Gleisbildstellwerks im Personenbahnhof Basel entfielen im Gegenzug alte Stellwerke zwischen Haltingen und Weil.
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Im Zuge der Konzentration auf die Rangierbahnhöfe Mannheim und Muttenz nach 1987 ging die Bedeu- tung zurück und der Rangierbahnhof wurde geschlossen. Neben der Verlagerung auf den Bahnhof Mut- tenz nahm auch die Anzahl der Ganzzüge zu, so dass die Zahl der rangierten Waggons von täglich 2700 auf 700 bis 900 merklich abnahm. Aus diesen Gründen legte die Bundesbahndirektion Karlsruhe der Deut- schen Bundesbahn (DB) im August 1988 einen Bericht über die Rahmenplanung für den Rangier- und Güterbahnhof Basel Badischer Bahnhof vor, der im Wesentlichen vier Punkte beinhaltete. Erstens sollten die bereits reduzierten Gleisanlagen eine neue betriebliche Aufgabenteilung zwischen der DB und der SBB erfolgen. Zweitens sollte der Umschlagbahnhof für den kombinierten Ladungsverkehr (KLV) aus dem Güterbahnhof auf das Gelände des Rangierbahnhofs verlegt werden. Drittens war vorgesehen, ein Fracht- zentrum für den KLV als Ersatz für die Umschlagshallen zu errichten. Viertens sollten die frei werdenden Flächen privaten, bahnbezogenen Drittnutzern, z. B. Speditionsfirmen, zur Verfügung gestellt werden. Eine ursprünglich geplante Rollende Landstraße wurde aus technischen Gründen wieder verworfen. Ohne die Anlagen für die Spediteure wurde die Gesamtheit aller geplanten Maßnahmen mit einer Investitions- summe von 70 Mio. DM veranschlagt.
Auf dem weitgehend brachliegenden Bahngelände in Basel und Weil am Rhein entstand 2007 für die bis zu 1500 Meter langen Güterzüge aufgrund Platzmangels auf der Schweizer Seite der neue Zugbildungs- bahnhof der SBB Cargo.
Der ehemalige Rangierbahnhof Basel-Weil umfasste 1991 ein Areal von 500.000 Quadratmetern und lag damals zu einem Drittel auf deutschem Gebiet.[18] Die Summe aller Gleise beträgt 23,212 Kilometer, die Nutzlänge beträgt rund 16 Kilometer.
Am Umschlagbahnhof sind Schiene und Straße angeschlossen. Durch eine ein Kilometer lange neue Stra- ßenanbindung besteht ein direkter Anschluss an die B532 und damit an die angrenzende Bundesautob- ahn A5. Damit lassen sich die Ortsteile Friedlingen und Leopoldshöhe umfahren.
Drei Schienenportalkräne können über Twistlock oder Greifzange die Güter verladen. Die Hubhöhe über der Schienenoberkante beträgt 12 Meter, die Tragfähigkeit am Ladegeschirr 41 Tonnen und die Spur- weite 36,70 Meter. Die bedienbare Breite ist 51 Meter. Die maximale Ladekapazität des Terminals beträgt jährlich 130.000 Ladeeinheiten. Die kranbare Nutzlänge der Umschlaggleise umfasst vier mal je 645 Meter bzw. zwei mal je 550 Meter.
Die Gleise des neuen Umschlagbahnhofs befinden sich nur auf deutscher Seite. Die Zollabfertigung wurde auf der Landesgrenze errichtet. Auf Schweizer Seite entstanden Abstell- und Parkflächen für LKW und PKW.
In der Mitte des sogenannten Gatebereichs Süd steht das Eingangsgebäude, welches sowohl die Schal- terabfertigung wie auch die Zoll- und Betriebsbüros beherbergt. Das zweigeschossige Gebäude ist etwa 14,5 Meter hoch. [15]
Bauwerksreste und Störkörper
Die Umbauhistorie des Projektgebietes lässt auf möglicherweise umfangreiche Bauwerksreste schließen, die in unterschiedlichen Phasen des Um- und auch Rückbaus des Ubf Weil am Rhein sind oder sein könn- ten. Dazu zählen
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Fundamentreste
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Kanalbauwerke
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inaktive Regenwasser- bzw. Mischwasserkanäle sowie zugehörige Schachtbauwerke
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ehemals genutzte und rückgebaute Gleisanlagen, welche in aktuelleren Gebietsdraufsichten erkennbar sind:
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Abbildung 5: Projektgebiet Süd (Quelle: Google Earth)
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Abbildung 6: Beispiel eines ehemals vorhandenen Gleises (Quelle: Google Earth)
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7 Vorgaben zur Kampfmittelerkundung
Räumziel, Notwendigkeit der Kampfmittelfreimessung
Ziel der Kampfmittelräumung ist die Absicherung des vorgesehenen Bauvorhabens, wobei die zu ergrei- fenden Maßnahmen auf Basis der Kampfmittelbelastungssituation sowie Art- und Tiefe der Bodeneingriffe ermittelt werden. Hierbei ist die Sicherstellung der Arbeitssicherheit sowie der Umgebungsschutz zu be- rücksichtigen.
Für die gefahrlose Durchführung eines Bauvorhabens stehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Variante A: Kampfmittelfreimessung komplett (für Eingriffstiefen > 6,00 m u. GOK)
• Kampfmittelfreiheit für eine festgelegte Fläche wird nach dem Stand der Technik bis zum Kampfmittelverdachtshorizont hergestellt ➔ Ziel ist eine Kampfmittelfreimessung/ -freigabe ohne Tiefenbeschränkung
Variante B: Kampfmittelfreimessung eingeschränkt (für Eingriffstiefen < 6,00 m u. GOK)
• Kampfmittelfreimessung erfolgt nach dem Stand der Technik nur bis in eine festgelegte Tiefe festgelegte Fläche (auf die Baumaßnahme bezogen) ➔ Geplant ist somit eine Kampfmittelfreimessung/ -freigabe mit Tiefenbeschränkung, welche innerhalb des Projektareals angestrebt wird
Variante C: Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen (für Eingriffstiefen < 6,00 m u. GOK)
• Auf eine Nutzung von Flächen (Teilflächen) wird verzichtet.
• Temporäre Maßnahmen während der Baumaßnahme (bspw. Überdeckung einer BE-Fläche, Baustraße) ➔ Ziel ist eine Kampfmittelfreimessung/ -freigabe mit Tiefenbeschränkung
Räumvorgaben
Es existiert kein bundesweit einheitliches Regelwerk, welches Zuständigkeiten, Haftung oder materielle Anforderungen an die Kampfmittelräumung regelt. Stattdessen sind bundeslandspezifisch verschiedenste Gesetze und Vorgaben zu berücksichtigen.
Die Beseitigung von Kampfmitteln dient der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben des Menschen sowie für Sachgüter und fällt damit in das Sachgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts, welches grundsätzlich durch die Länder geregelt wird. Bundesweit gültig hingegen ist das SprengG.
Die Kampfmittelräumung erfolgt ausschließlich durch Unternehmen mit Erlaubnis nach § 7 SprengG, wobei die Leitung der Räumstelle gemäß § 19 SprengG einer Verantwortlichen Person mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG obliegt (BFR KMR, 2018).
Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen der „Stand der Technik“ zu berücksichtigen. Die DGUV-I 201-027 (Kampfmittelräumung) beschreibt den Stand der anerkannten Re- geln der Technik. Dementsprechend sind die Vorgaben der DGUV-I 201-027 als Mindeststandards in Be- zug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Umsetzung von Räummaßnahmen anzuwenden.
Soweit technisch möglich hat eine Kampfmitteldetektion mit anschließender Räumung vor der Ausführung von Bauarbeiten bzw. Eingriffen in den Baugrund zu erfolgen. Lassen die lokalen Gegebenheiten eine vorlaufende systematische Kampfmittelsuche nicht zu, so sind als ultima ratio baubegleitende Verfahren der Kampfmittelräumung zu nutzen.
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Alle Maßnahmen, die eine systematische Absuche nach Kampfmitteln zum Ziel haben, sind entsprechend zu dokumentieren. Mindestens aufzunehmen sind dabei Örtlichkeit, tägliches Datum, Uhrzeit (Beginn und Ende der Arbeiten) sowie die Koordinaten der Messpunkte bzw. -profile. Die geprüfte Fläche ist in der Abschlussdokumentation reproduzierbar, unter Angabe der durchgeführten Maßnahmen, der eingesetzten Messgeräte und Software, der Koordinaten, des Koordinatensystems sowie der Untersuchungstiefe dar- zustellen.
Werden im Rahmen der Erdbautätigkeit oder oberirdischer Abbrucharbeiten kampfmittelverdächtige Ob- jekte festgestellt, sind sofort folgende Maßnahmen zu ergreifen:
-
Die Tätigkeit ist sofort einzustellen
-
Objekt darf nicht berührt oder bewegt werden
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Insofern sich das Objekt auf einem Arbeitsgerät (z.B. Baggerschaufel) befindet, so darf das Objekt weder bewegt noch abgelegt werden. Die Fundlage ist nicht zu verändern bzw. muss das Objekt auf dem Gerät belassen werden.
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Das Areal um den Fundort ist zum Schutz von äußeren Einwirkungen weiträumig abzusperren. Baustel- lenmitarbeiter sind zu warnen
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Die Polizei / Den Kampfmittelbeseitigungsdienst über den Fund des potentiellen Kampfmittels benachrich- tigen (Tel.: 110) und alle relevanten Angaben überliefern.
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Bauleitung über Größe und Fundort informieren
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Fundort bis zum Eintreffen der zuständigen Ordnungsbehörde sichern (Warnhinweise aufstellen, Absper- ren)
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Bei Eintreffen der zuständigen Ordnungsbehörde ist deren Anweisungen Folge zu leisten.
Die aufgeführten Verhaltensregeln gelten grundsätzlich auch in Bereichen, in denen zuvor eine Kampfmit- telfreigabe erteilt worden ist, da das Antreffen eines sogenannten Zufallsfundes (z.B. Notabwurf, auf der Flucht entsorgte Munition) nie ausgeschlossen werden kann.
Erkundungsverfahren zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes
Für die Ortung von Kampfmitteln werden nach dem Stand der Technik im Wesentlichen das passive Ver- fahren der Ferromagnetik und die aktiven Verfahren der Elektromagnetik und des Georadars verwendet. Diese Verfahren machen sich das Prinzip des geophysikalischen Kontrastes, welcher zwischen dem zu lokalisierenden Suchobjekt und dessen Umgebung herrscht, zu nutze. Der Kontrast wird neben der Tie- fenlage, der Größe und der Form der Kampfmittel auch durch die umliegenden Störeinflüsse und die Be- schaffenheit des Untergrundes bestimmt.
Im Allgemeinen lassen sich die im Zuge der Kampfmitteldetektion eingesetzten geophysikalischen Mess- verfahren in zerstörungsfreie Oberflächenortungsverfahren (Flächensondierung) und in punktinvasive Bohrlochortungsverfahren (Bohrlochsondierung) einteilen.
Zur vollständigen Kampfmittelfreimessung ist i.d.R. das Niederbringen von Bohrungen und der Einsatz geophysikalischer Messverfahren im Bohrloch erforderlich.
Im Folgenden werden die geophysikalischen Sondiertechnologien, welche in der Kampfmittelerkundung auf Bahnflächen primär eingesetzt werden, beschrieben. Sofern Verfahren eingesetzt werden sollen, wel- che in den folgenden Unterkapiteln nicht genannt werden, ist der Nachweis der Zulassung und der Funk- tionalität für den AG kostenneutral zu erbringen.
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7.3.1 Oberflächensondierverfahren
7.3.1.1 Geomagnetik Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Kampfmittelsuche kommt Geomagnetik standardmäßig zum Einsatz, da es sich bei Kampfmitteln in aller Regel um ferromagnetische Objekte aus Eisen und Stahl handelt. Eingesetzt wer- den zumeist sogenannte Totalfeld-Magnetometer, die in drei Raumrichtungen messen und Aussagen über Größe, Lage und Orientierung des Störkörpers erlauben, und Fluxgate-Vertikalgradiometer, bei denen einaxiale Messungen der Vertikalkomponente durchgeführt werden.
Voraussetzung für den Einsatz geomagnetischer Verfahren ist, dass die zu sondierende Fläche frei von physischen Hindernissen und eisenhaltigen Störkörpern ist, da diese die Auffindung von Kampfmitteln behindern. Das Verfahren ist daher nicht bzw. nur sehr eingeschränkt auf Flächen mit ferromagnetischen Einbauten wie z.B. Eisenbahninfrastruktur und in der Nähe von statischen oder bewegten Magnetfel- dern, wie z.B. Oberleitungsanlagen einzusetzen.
Die Anwendbarkeit des Verfahrens wird im Wesentlichen durch die Größe der gesuchten Objekte und deren magnetischen Eigenschaften sowie dem Einfluss etwaiger magnetischer Störungen im Boden und aus dem Umfeld bestimmt.
Messprinzip
Das natürliche Magnetfeld der Erde wird durch ein nahezu konstantes Anomaliefeld überlagert, das aus den unterschiedlichen Magnetisierungen der Gesteine in der oberen Erdkruste resultiert. Auch anthro- pogen eingebrachte Störkörper, wie unterirdische Einbauten aber auch Kampfmittel, nehmen lokal Ein- fluss auf das Anomaliefeld. Die Höhe des Feldanteils dieser Objekte ist abhängig von deren materieller Zusammensetzung und Größe. Ferromagnetische Objekte aus Eisen und Stahl führen damit lokal zu starken Verzerrungen des Magnetfelds, was mit Hilfe von Magnetometern detektiert werden kann. Hier- bei wird die magnetische Flussdichte erfasst und nach der Eliminierung der bekannten Größen des na- türlichen Hauptfeldanteils, sowie des erdmagnetischen Variationsfelds lässt sich das magnetische Ano- maliefeld bestimmen, welches damit nur noch räumlich und nicht mehr zeitlich abhängig ist. Die ermög- licht die Verortung eine Störkörpers im Untergrund.
Anwendung
Die Sondierungen erfolgen in der Regel vorlaufend mit oder ohne computergestützter Datenaufnahme, wobei das verwendete System an der Oberfläche so geführt wird, dass die gesamte Fläche erfasst wird (Abbildung 7: Schematische Darstellung der geomagnetischen Oberflächensondierung, hier mit Verti- kalgradiometer.)
Abhängig von der Geländemorphologie und der Größe des zu untersuchenden Areals erfolgt eine Un- terteilung der freizumessenden Fläche in Parzellen, die abgesteckt oder anderweitig markiert werden.
Die Entfernung zwischen den einzelnen Messprofilen ist abhängig vom Kampfmittelinventar (Kaliber) festzulegen und liegt i.d.R. zwischen 0,2 m und max. 0,5 m. Der Messpunktabstand entlang der Profile beträgt i.d.R. 0,10 m. Auf Flächen, die frei von Vegetation und baulichen Hindernissen sind, können fahrbare Messsysteme mit mehreren Sonden eingesetzt werden, wodurch der Profilabstand vergrößert und der Zeitaufwand reduziert werden kann.
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Abbildung 7: Schematische Darstellung der geomagnetischen Oberflächensondierung, hier mit Vertikalgradiometer.
Die erhobenen Daten sind ortsabhängig als Anomaliekarten zu visualisieren, wobei die Einzelpunkte mit- tels moderner Vermessungstechnik wie differentiellem GPS einzumessen sind.
Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich
Magnetische Flächensondierungen sind für den Einsatz in gestörten Bereichen, wie z.B. in Siedlungsge- bieten, auf Trümmerflächen, auf Deponien sowie entlang von Leitungen und im Nahbereich der Bahnan- lagen, nicht geeignet.
Für die Untersuchung der Böschungen des Bahndamms und nebenliegender Flächen mit einer Entfernung von mehr als 3-5 m zum Gleis kann das System mit geminderter Reichweite eingesetzt werden. Ferner kann, nach vorlaufender Prüfung des Gleisschotters unter Verwendung handgeführter Metalldetektoren (ohne computergestützte Datenaufnahme) und anschließend erfolgter Entfernung des Oberbaus (Schiene, Schwelle, Schotter), eine flächige Oberflächensondierung mittels Geomagnetik bei entsprechen- dem Abstand zu benachbarten Gleisen (3-5 m), erbracht werden. Oberleitungen sind bei den Messungen auszuschalten, da diese Störeffekte (Rauschen, zusätzliche Magnetfelder) hervorrufen und Messungen verfälschen oder unbrauchbar machen.
Schicht- und Grundwasser stellt für die Methode der Magnetik kein generelles Ausschlusskriterium dar.
Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen
Die Reichweite des Verfahrens hängt maßgeblich von der Größe und den magnetischen Eigenschaften der gesuchten Objekte und den magnetischen Störungen am Ort der Messung ab. Infanteriemunition ist nur bis zu einer Tiefe von wenigen Zentimetern bis Dezimetern aufspürbar. Granaten und größere Artille- riegeschosse können unter günstigen Bedingungen bis zu einer Tiefe von 2 m unter Geländeoberkante aufgefunden werden. Für Bombenblindgänger auf unbelasteten Flächen liegt die Reichweite bei maximal 3 m u. GOK. Mit größerem Einfluss des Störumfelds nimmt die Reichweite der Detektion ab.
7.3.1.2 Da es sich bei dem Verfahren der Oberflächengeomagnetik um ein so genanntes Potenti- alfeldverfahren handelt, kann vorab nicht erfasst werden ob mehrere Störkörper übereinander lie- gen. Nach Öffnung und Entfernung des vermeintlichen Störkörpers ist die Unterkante der Bau- grube per Handsonde erneut zu prüfeGeoradar Kurzbeschreibung
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Georadarmessungen basieren auf der Aussendung elektromagnetischer Wellen, die an Schichtgrenzen und Störkörpern reflektiert und vom Messgerät empfangen werden. Die Wellen werden an Grenzflächen von Objekten oder zwischen Bodenhorizonten mit unterschiedlichen Dichten und elektrischen Eigen- schaften reflektiert.
Die Instrumente zur Tiefensondierung setzen separate Sende- und Empfangsantennen ein, wobei Mono- und Multifrequenzsysteme unterschieden werden. Unverzichtbarer Bestandteil der Messappara- tur ist ein Datenaufnahmegerät.
Eindringtiefe und Auflösung der Messungen sind abhängig von der Art der eingesetzten Antennen. Hohe Frequenzen liefern hohe Auflösungen, bieten jedoch nur geringe Eindringtiefen, während niedrige Fre- quenzen zu höheren Eindringtiefen bei geringer Auflösung führen.
Messprinzip
Bei der Sondierung mittels des Georadarverfahrens werden hochfrequente elektromagnetische Impulse von einer Sendeantenne ausgesendet, welche an Schicht- bzw. Objektgrenzen im Untergrund reflektiert werden. Mittels einer Empfangsantenne werden die Intensität und die Zweiwege-Laufzeit (Sender-Re- flektor-Empfänger) der reflektierten Wellen registriert und aufgezeichnet. Durch Stapelung und Aneinan- derreihung der Messaufzeichnungen werden sogenannte Radargramme generiert, die Rückschlüsse auf die Untergrundarchitektur sowie vorhandene Objekte, wie z.B. Kampfmittel aber auch Leitungen geben. Die Erscheinung von Kampfmitteln im Radargramm ist kaliberabhängig. Kleinere Kaliber zeigen sich als Parabeln, während größere Kaliber durch flächenhafte Reflektoren angezeigt werden. Die Radarg- ramme erlauben Aussagen über die Tiefenlage der Objekte und eingeschränkt zu den Materialeigen- schaften. Die Triangulation über mehrere Messpunkte erlaubt die Erstellung räumlicher Modelle der Lage eines Störkörpers.
Anwendung
Die Messung erfolgt flächendeckend mit einer Handsonde in einer Art mäandrierendem Messpfad. Es kommen aber auch Gleiswagen zu Einsatz, welche die gleichzeitige Messung mehrerer Profile erlauben.
Der Abstand zwischen den Messprofilen ist abhängig von der Art der eingesetzten Antennen und liegt in der Regel zwischen 0,25 m und maximal 1 m, wobei mindestens zwei unterschiedliche Antennensys- teme einzusetzen sind. Die Wahl des Frequenzbereichs wird durch die zu erwartenden Kaliber der Kampfmittel sowie die angestrebte Tiefe der Sondierung im Rahmen des Projekts bestimmt.
Abbildung 8: Schematische Darstellung der Oberflächensondierung mit dem Georadar, hier mit Handsonde.
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Tabelle 1: Beispiele von Messanordnungen bei Georadarmessungen und deren Reichweite je nach Aufbau des Un- tergrundes, nach Erfahrungswerten
| Profilabstand (m) | Antenne (Frequenzbereich in MHz) | Reichweitenkorrelation | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0,25 | 500 – 1000 | Niedrige Reichweite | ||||||
| 0,40 - 0,50 | 270 – 500 | Mittlere Reichweite | ||||||
| 0,70 - 1,00 | 100 – 270 | Hohe Reichweite |
Eine schichtparallele Lage des Objekts in Bezug auf die Richtung des Messprofils führt zur Überlagerung der Reflektionen, wodurch der Störkörper als solcher nicht zu erkennen ist. Dem wird durch das Anfertigen mehrerer, paralleler Messprofile begegnet.
Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich
Die Anwendbarkeit des Oberflächengeoradars wird stark von den lokalen Bodenparametern bestimmt. Georadar-Messungen lassen sich vor allem bei hochohmigem Untergrund wie zum Beispiel trockenen Sanden mit geringem Tonanteil erfolgreich einsetzen.
Eine starke Einschränkung kann die Detektionsleistung des Georadars auf Böden mit hoher elektrischer Leitfähigkeit erfahren, da hierdurch die Amplitude der elektromagnetischen Welle gedämpft wird, was zu einer Verringerung der Detektionstiefe führt. Böden mit höherer elektrischer Leitfähigkeit sind häufig ton- reiche Böden sowie Böden aus Löss und salzhaltige Böden im Küstengebiet. Jedoch sind nicht alle ton- reichen Böden problematisch für den Einsatz des Georadars, da deren elektrische Leitfähigkeit von der Art der Tonminerale bestimmt wird (maßgeblich sind hier Tonminerale mit hoher Kationenaustauschkapa- zität). Eine Voraussetzung für das Auftreten erhöhter elektrischer Leitfähigkeiten im Untergrund ist aber immer das Vorhandensein einer ausreichenden Bodenfeuchtigkeit. Generell tritt das Problem der Dämp- fung bei trockenem Untergrund nicht auf.
Die stärkste Einschränkung für das Georadar wird jedoch von der Heterogenität des Untergrunds verur- sacht. Das Georadar detektiert primär Kontraste der Dielektrizitätskonstanten (Permittivität), welche im Boden vor allem vom Wassergehalt verursacht werden. Die Wassergehaltsverteilung wiederum variiert aufgrund von Unterschieden in der Porenraumverteilung, die auf Variationen der Lagerungsdichte, der Textur, der Gehalte an organischer Substanz etc. zurückgehen. Nicht zuletzt bilden Steine im Boden Kon- traste, die bei der Messung mit dem Georadar als Reflexionen oder deutliche Diffraktionen detektiert wer- den. Letztere weisen oft die gleiche Form wie die gesuchten Objekte auf. Hieraus ergibt sich, dass vor allem in natürlichen, stark steinhaltigen Böden sowie in heterogenen Aufschüttungen immer mit einer Stö- rung der Detektionsleistung aufgrund vielfältiger reflektierender Strukturen gerechnet werden muss.
Gute Bedingungen für die Kampfmittelsuche mit dem Georadar bieten hingegen homogen strukturierte Böden mit geringen Steingehalten und durchschnittlich hohen (bzw. niedrigen) elektrischen Leitfähigkei- ten.
Mit Oberflächengeoradar können Kampfmittel mit Kalibern > 10 cm bis in eine Tiefe von maxi- mal 2,0 m u. GOK erfasst werden. Die Methode kann sowohl auf Freiflächen mit natürlich gewachsenem Boden als auch im Bereich von Gleisanlagen zum Einsatz kommen. Ein wesentlicher Vorteil der Methode gegenüber geomagnetischen und elektromagnetischen Verfahren ist die Eignung zur Detektion von Bom- benblindgängern in stark gestörten Bereichen, z.B. Anlagen mit Bahninfrastruktur. Nachteilig ist, dass klei- nere Kampfmittel (Infanteriekampfmittel, Artilleriekampfmittel) wegen des Auflösungsvermögens und der Antennenreichweite des Georadars nicht zuverlässig erfasst werden können.
Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen
Die Detektionsreichweite wird maßgeblich durch die Größe der gesuchten Objekte, den gewählten Fre- quenzbereichen und den Bodeneigenschaften bestimmt. Für Bombenblindgänger sind in Sandböden
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zuverlässige Reichweiten bis 2,0 m u. GOK zu erzielen. Großkalibrige Bombenblindgänger können unter günstigen Bedingungen bis 3,0 m u. GOK detektiert werden.
7.3.1 Bohrlochsondierung
7.3.1.1 Bohrlochmagnetik Kurzbeschreibung Sowohl auf Freiflächen mit natürlich gewachsenen Böden als auch in Siedlungsgebieten bzw. auf mit ferromagnetischen Störkörpern belasteten Flächen kann mittels vertikaler Bohrlochmessung der Unter- grund ab einer Tiefenlage von 1,5 bis 2,0 m u. GOK geomagnetisch sondiert werden. Insbesondere im Bereich von Gleisanlagen kommt das Verfahren standardmäßig bei Einbindetiefen > 2,0 m zum Einsatz. Analog zur beschriebenen Flächensondierung kommen entweder Fluxgate-Vertikalgradiometer oder auch so genannte 3-Achs-Magnetometer (Totalfeld-Magnetometer) zum Einsatz, welche zur Detektion magne- tischer Anomalien genutzt werden. Die 3-Achs-Magnetometer erlauben eine genauere Bewertung der detektierten Anomalie hinsichtlich der Größe, Orientierung und Lage. Messprinzip Die Methode beruht auf dem Prinzip der vorherigen Erläuterung der Oberflächensondierung durch geo- magnetische Verfahren. Sind im Untergrund befindliche Objekte aufgrund ihrer Tiefenlage ausgehend von der Geländeoberkante nicht mehr detektierbar, muss auf eine Bohrlochsondierung zurückgegriffen wer- den. Anwendung Abhängig von den geplanten Baumaßnahmen sowie Art und Größe der potentiell blindgegangenen Kampfmittel ist ein projektspezifisches Bohrlochraster zu definieren. Hierbei sind die Bohrpunkte so an- zuordnen, dass sie ein gleichseitiges Dreieck mit einer Seitenlänge von i.d.R. 1,50 m bilden (s. Abbildung ). Die erste der Bohrungen wird hierbei unter abschnittsweiser Sondierung vorsichtig abgeteuft, anschlie- ßend werden die benachbarten Bohransatzpunkte innerhalb des Freigaberadius risikominimiert nieder- gebracht. Stark magnetische Einbauten auf Bahnflächen (z.B. Schienen, Stahlbeton, Schotter) verhindern eine Aus- sage für den Bereich zwischen Geländeoberkante und einer Tiefe von circa 1,50 m, sodass diese ober- flächennahen Bereiche mit einer anderen Methode überprüft werden müssen. Bei Bohrungen im Gleis- bereich ist der Schotter vorab im näheren Umfeld zu entfernen, da nachfallendes Material zum Verschluss des Sondierloches führen kann. Darüber hinaus sind die Bohrlöcher zu verrohren, damit ein Zufallen des Bohrloches nach Entfernung des Bohrgestänges verhindert wird. Vertikal zur Oberfläche ausgerichtete Sondierungen werden üblicherweise unter Verwendung entsprechender Bohrgeräte im Schneckenbohr- verfahren hergestellt. Die eigentliche Messung mit Datenaufzeichnung erfolgt in der Regel von unten nach oben. Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich Geeignet ist diese Methode für Bombenblindgänger ab 250 lb, die tiefer als 2,0 - 3,0 m u. GOK liegen. Im Falle eines zu großen Umgebungs- oder Hintergrundrauschens, hervorgerufen durch Bauschuttverfüllung oder Verfüllung mit Aschen und Schlacken, ist eine magnetische Bohrlochsondierung nicht mehr möglich. Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen Für Bombenblindgänger ab einer Kalibergröße von 250 lb liegt die Reichweite im Bereich von 1,50 bis 2,30 m. Zur Detektion kleinerer Kaliber ist eine Reduzierung des Bohrlochabstands notwendig. Im Idealfall deckt das Bohrlochraster die zu untersuchenden Flächen- oder Punktmaßnahmen vollständig ab. Die Detektionsreichweite wird durch den strukturellen Aufbau des Untergrundes und durch das Vorhanden- sein ferromagnetischer Bestandteiler geogener oder anthropogener Herkunft gesteuert.
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Abbildung 8: Schematische Darstellung der geomagnetischen Tiefensondierung.
7.3.2 Baubegleitende Kampfmittelräumung Eine baubegleitende Kampfmittelräumung darf nur erfolgen, wenn umfangreiche Störkörperindikatoren, wie beispielsweise Bauwerksreste, ferromagnetische Objekte, Leitungsinfrastruktur, Bahnanlagen, die An- wendung technischer Verfahren zur Kampfmitteldetektion im Vorfeld nicht zulassen.
Bei diesem Verfahren ist eine Leitung durch eine verantwortliche Person gemäß § 19 Abs. (1) Nr. 3 SprengG zwingend erforderlich. Durch diese ist der abzutragende Boden mit Sonden (aktiv und / oder passiv) lageweise zu untersuchen. Nach Freigabe durch die verantwortliche Person ist die freigegebene Lage / Schicht unter visueller Kontrolle auszubauen. Dies muss bis zur Erreichung der Aushubsohle wiederholt werden.
Zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit sind Aushubsohle und Grubenböschung bzw. -wände, in Ab- hängigkeit von den vermuteten Kampfmitteln, mittels aktiver und / oder passiver Sonden vollflächig und systematisch zu untersuchen und gegebenenfalls zu räumen.
7.3.3 Sonstige
7.3.3.1 Volumenräumung Bei der Volumenräumung handelt es sich um ein Verfahren der Kampfmittelräumung, was entsprechend nur durch ein Unternehmen, welches über die Erlaubnis nach § 7 SprengG verfügt und nur unter Leitung einer verantwortlichen Person gemäß § 19 SprengG mit Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG ange- wendet werden darf.
Die Räumbereiche sind durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sichern.
Das Verfahren beruht auf dem Prinzip einer vorlaufenden, lagenweisen Detektion von kampfmittelver- dächtigen Bodenhorizonten. Die Mächtigkeit der vorlaufend zu detektierenden Schichten ist abhängig von gesuchten Kampfmitteln. Sie darf nur so groß sein, dass diese detektierbar sind. Nach Räumung größerer detektierter Störkörper wird er Aushub bereitgestellt und bearbeitet.
Bei sehr hoher Störkörperbelastung, insbesondere durch Kleinkampfmittel, erfolgt in der Regel der Ein- satz einer Separationsanlage (Magnetabscheider, Wirbelstromabscheider). Es gilt zu beachten, dass
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diese Methode nur verwendet werden darf, wenn eine Explosivmenge von 100 g je Munitionsstück nicht überschritten wird.
7.3.3.2 Visuelle Räumung Bei der visuellen Kampfmittelräumung wird die Räumfläche optisch, ggf. mit der Unterstützung von hand- geführten Sonden, auf Kampfmittel überprüft.
Das Verfahren ist zur Gefahrenminimierung und zum Einsammeln von Störkörpern (Metallschrott) vor- zusehen. Eine Kampfmittelfreiheit kann mittels visueller Räumung nicht erzielt werden.
Die Räumfläche muss vollflächig begangen werden. Die auf der Geländeoberfläche liegenden oder aus dieser herausragenden Kampfmittel und/oder potentielle Störquellen für die Sondierung sind zu räumen. Die Vegetation ist auf umschlossene und eingewachsene Kampfmittel zu überprüfen.
7.3.4 Übersicht der geophysikalischen Verfahren zur Kampfmittelortung In der nachstehenden Tabelle sind die geeigneten Methoden für die Auffindung von Kampfmitteln auf Ver- dachtsflächen und deren Anwendbarkeit unter bestimmten Konditionen aufgeführt.
Tabelle 2: Übersichtstabelle für die Eignung geophysikalischer Verfahren für die Kampfmittelsuche nach Erfahrungswerten
| Kampfmittel | Freifläche, natür- | Freifläche, nat. | Freifläche, nat. | Gleisanlage o.ä. | Gleisanlage o.ä. | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lich gewachsener | gewachsener Bo- | gewachsener Bo- | belasteter Be- | belasteter Be- | |||||||||||||
| Boden, Suche im | den, Suche im | den, Suche im | reich, Suche im | reich, Suche im | |||||||||||||
| Bereich | Bereich | Bereich | Bereich bis 2 m u. | Bereich tiefer 2 m | |||||||||||||
| bis 1 m u. GOK | bis 2 m u. GOK | tiefer 2 m u. GOK | GOK | u. GOK | |||||||||||||
| Kleinmunition | MAG (FL) TDEM (FL) | Kein geeignetes | Kein geeignetes | Kein geeignetes | Kein geeignetes | ||||||||||||
| Kaliber 2 cm bis | Verfahren be- | Verfahren be- | Verfahren be- | Verfahren be- | |||||||||||||
| 5 cm | kannt* | kannt* | kannt* | kannt* | |||||||||||||
| Artilleriekampf- | MAG (FL) TDEM (FL) | MAG (FL) TDEM (FL) | Für große Objekte (>15 cm Kaliber) MAG (FL) oder MAG (BL) | Für große Objekte (>15 cm Kaliber) GPR (FL) | Kein geeignetes Verfahren be- kannt** | ||||||||||||
| mittel | |||||||||||||||||
| Kaliber >5 cm bis | |||||||||||||||||
| 20 cm | |||||||||||||||||
| Kleine Bomben- | MAG (FL) TDEM (FL) GPR (FL) | MAG (FL) TDEM (FL) GPR (FL) | MAG (FL) einge- | GPR (FL) | GPR (BL) MAG (BL) | ||||||||||||
| blindgänger | schränkt | ||||||||||||||||
| Kaliber 30 lbs bis | MAG (BL) | ||||||||||||||||
| 200 lbs | |||||||||||||||||
| Große Bomben- blindgänger Kaliber >250 lbs | MAG (FL) TDEM (FL) GPR (FL) | MAG (FL) TDEM (FL) GPR (FL) | MAG (FL) einge- | GPR (FL) | GPR (BL) MAG (BL) | ||||||||||||
| schränkt | |||||||||||||||||
| MAG (BL) | |||||||||||||||||
| GPR (BL) |
- In diesem Fall sind eine mechanische Separation (Siebung, grundsätzlich beschränkt auf Maximalkaliber 5 cm), oder alternativ besondere Sicherheitsmaßnahmen für die Bauarbeiten zu prüfen. ** In diesem Fall muss die Beräumung nach Rückbau, durch baubegleitende Kampfmittelräumung oder eine Gefährdungsminimie- rung durch Anpassung der Bautechnologie erfolgen.
MAG (FL): Magnetische Flächensondierung GPR (FL): Flächensondierung Georadar MAG (BL): Magnetische Bohrlochsondierung GPR (BL): Bohrlochsondierung Georadar TDEM (FL): Elektromagnetische Flächensondierung
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8 Kampfmittelfreimessung, -räumung
Bauherrenpflicht
Gemäß BGB trägt der Bauherr die Risiken des Baugrundes, die zu einer Gefährdung von Menschen und Umwelt führen können. Er hat diese zu prüfen und entsprechend zu benennen. Sofern Risiken einer Ge- fährdung bestehen sind diese zu beseitigen und/oder zumindest weitest möglich zu reduzieren.
Als geltende rechtliche Grundlagen sind insbesondere die § 319 StGB (Baugefährdung) und § 3 ArbSchG zu nennen.
Weiterhin ist die Verantwortung des Bauherrn für einen sicheren Baugrund in den Allgemeinen Vertrags- bedingungen DIN 18299 festgelegt. In Bezug auf vorhandene Kampfmittelrisiken ist dort festgelegt, dass der Bauherr zu bestätigen hat, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkun- dungs- und gegebenenfalls Räumarbeiten erfüllt wurden.
Für Gefahren, die von einer Liegenschaft ausgehen, haftet generell der Eigentümer als Zustandsstörer. Derartige Gefahren können von Kampfmitteln, die im Untergrund oder an der Oberfläche vorhanden sein können, ausgehen, wobei die konkrete Gefährdung von der Art und Zustand der Kampfmittel sowie deren Explosivstoff und Zündmechanismen abhängt.
Abhängig von den o.g. Eigenschaften können Kampfmittel mit und ohne äußere Auswirkungen zur Um- setzung, d.h. zu Explosion, kommen. In ruhendem Zustand im Untergrund vorhandene Kampfmittel stellen ohne Eingriffe von außen nur sehr selten eine Gefahr dar. Ausnahmen bilden Kampfmittel mit vorgespann- ten Zündsystemen, wie z.B. Bombenblindgänger mit Langzeitzündern, bei denen es zur spontanen Selbst- detonation kommen kann.
Erschütterungen, Bewegungen oder ähnliche äußere Einwirkungen, wie sie im Rahmen von Baumaßnah- men auftreten, sowie unsachgemäßer Umgang können die Gefährdung durch Kampfmittel erhöhen. Hier- von kann nicht nur das direkte Baufeld, sondern auch der umgebende Bereich betroffen sein.
Auf Flächen, für die ein konkreter Kampfmittelverdacht besteht, ist durch den Bauherrn bei Bodeneingriffen eine Kampfmitteluntersuchung und bei Erfordernis die Beseitigung von Kampfmitten zu veranlassen.
Umgang mit Kampfmitteln in Baden-Württemberg
Der Umgang mit Kampfmitteln wird über das Länderrecht organisiert.
Nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (VwV-Kampfmittelbeseitigungsdienst) vom 21. Dezember 2006 (GABl. Nr. 1 vom 26. Januar 2007, S. 16 f.) hält das Land einen Kampfmittelbeseitigungsdienst vor, der die Poli- zeibehörden und den Polizeivollzugsdienst bei der Beseitigung von Kampfmitteln unterstützt. Die Kampf- mittelbeseitigung umfasst
• die Entschärfung von Kampfmitteln,
• die Beförderung geborgener Kampfmittel sowie
• die Vernichtung von Kampfmitteln einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials.
Ausführung
Die Kampfmittelräumarbeiten dürfen nur durch eine nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) zugelassene Fachfirma mit Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG ausgeführt werden. Die Arbeiten sind nach
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dem aktuellen Stand der Technik unter Beachtung der gültigen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Für die Kampfmittelsondier- und Räumverfahren gelten die Leistungsbilder der Arbeitshilfen Kampfmittel- räumung des Bundes (BFR KMR) sowie die Spezifikation der ATV DIN 18323. Der AN ist verpflichtet die Vorschriften der Baustellenverordnung umzusetzen und entsprechend in die Positionen einzukalkulieren. Des Weiteren wird für die die Kampfmittelräumarbeiten auf Beachtung der Bestimmungen der Berufsge- nossenschaftlichen Information DGUV-I 201-027 hingewiesen.
Die Räumstelle ist durch den AN gemäß § 14 SprengG mindestens 14 Tage vor Beginn bei der zustän- KMR digen Behörde anzuzeigen.
Rechte des Auftraggebers
Der AG oder sein Vertreter ist berechtigt Weisungen zur ordnungsgemäßen Ausführung der beauftragten Leistung zu erteilen und die Ausführung zu überwachen. Der AN benennt dem AG vor Beginn der Arbeiten einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Räumstelle.
Räumstelleneinrichtung
Die potentielle Einrichtung der Räumstelle erfolgt entsprechend dem Baufortschritt in Abstimmung mit dem bauausführenden Unternehmen.
Räumung von Verdachtspunkten
Aufgefundene Kampfmittel sind durch fachtechnisches Aufsichtspersonal (Befähigungsscheininhaber §20 SprengG) zu identifizieren und in geeigneter Weise zu sichern. Die Beseitigung von Kampfmitteln erfolgt in Baden-Württemberg zur den Kampfmittelbeseitigungsdienst. Beim Auffinden von nicht handha- bungssicheren Kampfmitteln ist der Fundort mit geeigneten Sperrmaßnahmen zu sichern und unverzüglich die Polizei, Ordnungsamt und der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu informieren.
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9 Maßnahmen und Kostenschätzung zur Kampfmittelerkundung
Verdachtsmomente
Ausgehend von den im Rahmen der Luftbildauswertung durch die Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH und Unterlagen des KMBD Baden- Württembergs ermittelten Kriegseinwirkungen besteht im gesamten Pro- jektgebiet der Verdacht auf Hinterlassenschaften der Artilleriekämpfe und Grabenstrukturen.
Umfang der Kampfmittelerkundung
Der Methodik und Umfang der Kampfmittelerkundung richten sich nach Art und Größe der potenziell im Boden verbliebenen Kampfmittel, den vorgesehenen Bodeneingriffstiefen und den Standortfaktoren.
Varianten A und B (siehe 7.1) scheiden auf Grund der Vielzahl relevanter Störeinflüsse aus. Dazu zählen die in unmittelbarerer Nähe bzw. Arbeiten auf den verlaufenden Gleisen, Leitungen, aktuelle und frühere Nutzung der gesamten Anlage. Ebenso sind Verfahren wie Bohrlochmagnetik in Kooperation mit Oberflä- chen-Georadar auf Grund des hohen Kostenfaktors als nicht wirtschaftlich darzulegen.
Es wird Variante C in Form von baubegleitenden Maßnahmen mit einer verantwortlichen Person gemäß § 19 SprengG mit Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG, für in 9.3 aufgeführte und wei- tere Bautätigkeiten empfohlen. Ausnahmen siehe in den Beschreibungen der ausgeführten Arbei- ten (9.3).
Maßnahmen innerhalb des Projektes
Die einzelnen Maßnahmen und die nötige Handhabung in Bezug auf potentiell vorhandene Kampf- mittel sind nachfolgend aufgeführt. Festzulegen ist, dass auf Grund des geschichtlichen Hinter- grundes, der vorgenommenen Recherche und daliegenden Informationen mit Kleinmunition, Ar- tilleriebeschuss und deren Hinterlassenschaften zu rechnen ist. Es bestehen vor Ort sich vorher- sehbar negativ auswirkende Boden- und Untergrundverhältnissen, auf diverse geophysikalische Methoden, weshalb für alle Baumaßnahmen mit Eingriffen in den Untergrund, eine durch einen § 20 Scheininhaber Baubegleitende Ausführung empfohlen wird.
9.3.1 Anlagen angrenzender Bereiche Ausbau der BE-Fläche für die baufortschrittliche Nutzung der Freiflächen der Sattelanhängerabstell- und Vorstauplätze, sowie potentiell Teile einer Freifläche von ca. 80 ha nordwestlich der Gleisgruppe A ➔ Die Bodeneingriffe bzw. Begradigungen in Form von Aushebungen, müssen baubegleitend (siehe 9.2) erfolgen.
9.3.2 Brückenanbauten Die im Umbaubereich vorhandene denkmalgeschützte Stahltreppe der Friedensbrücke (B317), die als Zu- gang zum Überbau der Straßenüberführung genutzt wird, wird in ihrer Lage verschoben, wieder neu er- richtet. ➔ Bodeneingriffe bzw. Begradigungen in Form von Aushebungen, müssen baubegleitend (siehe 9.2) erfolgen.
9.3.3 Lärmschutzbauwerke Bei der Errichtung der Lärmschutzwände parallel zu den westlichen Erschließungsstraßen der Vorstau- plätze und Sattelaufliegerplätze bis zum neu zu errichtenden Dispositionsgebäude, werden für die Wand- träger Tiefengründungen nötig sein. ➔ Hierbei sind die Punkte der Träger der Lärmschutzwand zu betrachten und je nach Eindring- tiefe zu behandeln. Die Bereiche der Trägerpunkte müssen vorab untersucht werden, dies ist
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je nach Eindringtiefe und Untergrundbedingungen durch Oberflächensondierung, gegebenen- falls durch Bohrlochsondierung durchzuführen.
9.3.4 Stützwände Bei der Errichtung der Stützbauwerke westlich des neu zu errichtenden Dispositionsgebäudes werden ebenso Eingriffe in den bestehenden Untergrund vorgenommen. ➔ Für Bodeneingriffe in offener Bauweise ist eine baubegleitende Kampfmittelräumung gemäß DGUV-I 201-027 vorzusehen. Die Bereiche der Spundwandachse müssen vorab untersucht werden, diese sind je nach Eindringtiefe und Untergrundbedingungen durch Bohrlochsondie- rung durchzuführen.
9.3.5 Kranbahn Eine Verlängerung der Kranbahn in Richtung Süden ist mit einem Bodenaustausch von ca. 1,00 m Tiefe geplant. Zudem werden Einzelauswechselung der beschädigten Holzschwellen der vorhandenen Kran- bahn vorgenommen. ➔ Bodeneingriffe in Form von Aushebungen, müssen baubegleitend (siehe 9.2) erfolgen. ➔ Zu betrachten seitens des §20 Scheininhabers vor Ort ist der materielle Aushub auf potenzielle Munitionskörper.
9.3.6 Trassierung Die durchzuführenden Terrassierungen sind nach E-Bericht VP folgend aufgelistet:
- Errichten der nördlichen Einfahrt bestehend aus 13 neuen Weichen, Kreuzungen und Kreuzungswei- chen.
- Verlängern der im Süden bestehenden Rangiergleise 208- 213 bis zum Bereich der Straßenbahnbrü- cke und verbinden einer neugeordneten Weichengruppe mit der Gleisgruppe B und den Umschlag- gleisen.
- Verlängerung der Gleise 317 und 318 um ca. 40m bis zur Schweizer Grenze und Verlagerung von Gleis 310 mit gleichbleibendem Anschluss an die Strecke 4405.
- Anschluss der Umschlaggleise 310-317 ans südliche Ende der Kranbahn und an das geplante Gleis D1 des Gateway Basel Nord mit Erstellung einer neuen Weichengruppe.
- Verlängerung der Kranbahnschienen nach Süden um jeweils ca. 33 m bis zur Staatsgrenze. ➔ Bodeneingriffe in Form von Aushebungen, müssen baubegleitend (siehe 9.2) erfolgen. ➔ Neben den Eingriffen und Aushebungen für neue Gleisbettungen ist gezielt auf vorhandene Laufgräben zu achten, siehe /3//4//5/
9.3.7 Oberbau Geplant ist der Umbau der Rangiergleise der Gleisgruppe A (Gleise 208-215) sowie des Umschlaggleis 310, sowie ein Einbau an Weichenanfang und an den Weichenenden von 25 B90 Schwellen, wobei die Bettung im gesamten Querschnitt neu eingebaut wird. ➔ Bodeneingriffe in Form von Aushebungen, müssen baubegleitend (siehe 9.2) erfolgen. ➔ Wird eine Aufbereitung von Bettungsstoffen erwägt, muss diese z.B. durch einen Magnetschei- ber erfolgen, um potentielle Munitionsreste in einer weiteren Nutzung auszuschließen.
9.3.8 Erdbau/Unterbau Bei nötigen Bodenverbesserungen und Neubau der Gleise 214 und 219; sowie bei Aufbauten der Um- schlaggleise 312 und 313 muss in Betracht gezogen werden: ➔ Bodeneingriffe in Form von Aushebungen, müssen baubegleitend (siehe 9.2) erfolgen. ➔ Wird eine Aufbereitung von Bettungsstoffen erwägt, muss diese z.B. durch einen Magnetschie- ber erfolgen, um potentielle Munitionsreste in einer weiteren Nutzung auszuschließen.
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9.3.9 Neubauten Es werden Neubauten an Kabelkanaltrassen, Insbesondere der im Bereich um das ESTW-Modulgebäude und neu zu bauenden Kabeltrögen, sowie Gleisquerungen die zum Teil in offener Bauweise und zum Teil als Rohrvortrieb ausgeführt. Eine Errichtung neuer Joche für Masten, Erdung und Rückstromführung, Be- leuchtungsanlagen, Elektroenergieversorgungen, Weichenheizungen und Bremsprobeanlagen ist ge- plant. ➔ Für den erforderlichen Bodenaushub ist eine baubegleitende Kampfmittelräumung vorzusehen
9.3.10 Straßenverkehrsanlagen Bei der Errichtung der am Ubf neuen Flächen für Abstell- Vorstauplätze in Schrägaufstellung für Sattelzüge und Pkw sowie Ein- und Ausfahrten ist zu Achten: ➔ Bodeneingriffe in Form von Aushebungen, müssen baubegleitend (siehe 9.2) erfolgen.
9.3.11 Dispositionsgebäude Beim Neubau bzw. Aushub der Fundament- bzw. Fläche des Dispositionsgebäudes. ➔ Bodeneingriffe in Form von Aushebungen, müssen baubegleitend (siehe 9.2) erfolgen. ➔ Je nach Aushubstiefe, ist eine Bohrlochsondierung mittels Bohrlochmagnetik, für eine Tiefen- freigabe heranzuziehen.
9.3.12 Löschwassererzeugung Bei der Erweiterung der Löschwasserversorgung und errichten eines Hydranten am entstehenden Dispo- sitionsgebäude. ➔ Bodeneingriffe in Form von Aushebungen, müssen baubegleitend (siehe 9.2) erfolgen.
Bau- und Räumphasen
Die Bauausführung wird unter Betrieb des Terminals stattfinden. Gemäß Mitteilung der DUSS können die Umschlaggleise grundsätzlich an Wochenenden von ca. 17:00 Uhr, samstags bis Montag früh 04:00 Uhr und innerhalb der Woche zwischen 22:00 – 04:00 Uhr gesperrt werden. Im Idealfall wäre eine Sper- rung von max. zwei Umschlaggleisen möglich. [1]
Ziel ist hierbei die Umschlaggleise 16 und 17 als erstes umzubauen und anschließend mit dem Paral- lelaufbau der neuen Kräne diese in Betrieb zu nehmen damit sukzessive die Sperrung der restlichen Umschlagleise erfolgen kann.
Als Vorabmaßnahme zu den o. g. Gleisbauarbeiten müssen:
• Kabeltiefbau-, Kabelverlege- und Kabelumschaltarbeiten, • Oberleitungsarbeiten sowie • LST-Arbeiten
stattfinden, da diese Anlagen im Bestand zum Teil mit dem neuen Gleisbau kollidieren.
Die o. g. Vorabmaßnahmen als „Baufeldfreimachung“ für den Gleisbau muss für den restlichen Oberbau analog erfolgen. Im weiteren Verlauf der Planung müssen die erarbeiteten Bauzustände hinsichtlich der Sperrzeiten ausgearbeitet und auf dieser Grundlage mit DUSS sowie mit dem Bahnbetrieb der DB Netz AG Abstimmungen zur Aufstellung der entsprechenden Baubetrieblichen Anmeldungen geführt werden. Die notwendigen LST Bauzustände sind zu planen und bei der Bauzeitermittlung zu berücksichtigen.
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Kostenschätzung
Die Aufwendungen für die baubegleitende Kampfmittelfreimessung richten sich nach dem Ablauf der bo- deneingreifenden Maßnahmen, der Flächengrößen und der festgestellten Belastung mit ferromagneti- schen Objekten nach Art, Größe und Verteilung.
Für den Aufwand von nötigen Bohrlochsondierungen sind Angaben der Lage und Dimension der Anker und Spundwände nötig.
Eine genaue Schätzung über die Dauer potenzieller Einsätze des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei Auffindung eines Störkörpers ist im Vorfeld nicht möglich.
Eine vorläufige Kostenschätzung ist ohne terminliche Vorplanung unsererseits ebenso nicht zielführend. Sollten fixierte terminliche Vorgaben bestehen, wird eine Absprache bezüglich Beteiligung für die Vergabe unsererseits empfohlen. Eine Übersicht über die Rahmenvertragspartner und Kosten nach Tages- und Wochensätzen wird dem AG separat ausgeliefert (Anlage 1/2) und ist ausschließlich für dessen interne Planung vorgesehen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
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10 Ausführungsunterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Mit einem Angebot von Rahmenvertragspartnern sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• Erlaubnis nach § 7 SprengG • Befähigungsscheine nach § 20 SprengG, Qualifikationsnachweise des vorgesehenen Personals • Vorgesehenes Personal (Name, Qualifikation, Position) • Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden • die Beschreibung der/des
- vorgesehenen Sondiertechnik
- Sicherheitskonzeptes • Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen • Bauablaufplan mit vorgesehenen Leistungsansätzen
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11 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Gesetze, Verordnungen, Regelwerk
Die folgenden Gesetze, Verordnungen und Regularien sind einzuhalten:
• ATV 18323 Kampfmittelräumarbeiten • Sprengstoffgesetz SprengG • Verordnung zum SprengG, SprengV • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum SprengG, SprengVwV • Gesetz zur Kontrolle von Kriegswaffen • BImSchG • Chemikaliengesetz, ChemG, Gefahrstoffverordnung, GefStoffV • Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS • Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiter Arbeitsschutzrichtlinien • Arbeitsschutzgesetz • Baustellenverordnung, Regeln für Arbeitsschutz auf Baustellen • DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention • DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten • DGUV Regel 113-003 Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder Vernichten von Explosivstoff oder Gegenständen mit Explosivstoff • DGUV Information 201-027 Kampfmittelräumung
Vor Beginn der Tätigkeit zu erbringende Nachweise
Die folgenden Nachweise sind vor Beginn der Tätigkeit (Kampfmittelfreimessung und Kampfmittelberäu- mung) zu erbringen:
• Erste Hilfe Vorsorge und Rettungskette • Gefährdungsbeurteilung gem. §§ 5 und 6 ArbSchG • Betriebs- und Arbeitsanweisung • Geeigneter Nachweis über Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen in Bezug auf die Geräteausstat- tung, -sicherheit, -wartung und -überwachung • Räumstellenanmeldung beim KMBD, Gewerbeaufsicht / Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr, Rettungs- dienst, Berufsgenossenschaft.
Karlsruhe den 17.03.2023
………………………………… ………………………………… (Thomas Lange, CR.R O52) (Steffen Linder, CR.R O52)
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