[Seite 1]
BodenVerwertungs- und Entsorgungs- KoBnozdeepnt V(BerowVeErtKu)n gs- und Entsorgungs- Konzept (BoVEK)
DB Netz AG
I.NI-MI-K-U
Am Hauptbahnhof 4-12
66111 Saarbrücken
Umschlagbahnhof Basel-Weil
Ausbau Terminal für kombinierten Verkehr
(KV-Terminal)
BoVEK-Feinkonzept
Deutsche Bahn AG
DB Immobilien
Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsma- nagement (CR.R O51)
Bearbeiter: Cornelia Müller Telefonnummer: 0721 938 2259
Gutschstraße 6 76137 Karlsruhe
Datum: 22.07.2022, 5. Version: 23.01.2024
Projekt: D.01G167092.05.201.0001
[Seite 2]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept
INHALTSVERZEICHNIS
1 Zusammenfassung 1 2 Veranlassung – Zielsetzung 2 3 Standortbeschreibung 2 3.1 Lage 2 3.2 Nutzungsverhältnis und Eigentumsverhältnis 3 4 Beschreibung der Baumaßnahme und des Baufeldes 3 4.1 Allgemeine Darstellung der Baumaßnahme 3 4.2 Logistische Situation 5 4.2.1 Zufahrten zum Baufeld und Baustraßen 5 4.2.2 Hinweise zu geplanten Baustelleneinrichtungsflächen 5 4.2.3 Aufbereitungsflächen 5 4.3 Baugrund und Geologie 5 4.4 Hydrogeologie 6 4.5 Schutzgebiete 6 4.6 Darstellung der Kontaminationssituation 6 4.6.1 Altlasten 6 4.6.2 Kriegseinwirkungen 7 4.6.3 Bodenaushub 8 4.6.4 Abbruchmaterial 9 4.6.5 Oberbau 14 4.6.6 Asphalt 15 5 Rückbaukonzept 15 6 Entsorgungskonzept 16 6.1 Beschreibung und Menge der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle 17 6.2 Haufwerks- und in-situ Beprobung 22 6.3 Bereitstellungsflächen 23 6.3.1 Bedarf an Bereitstellungsfläche 24 6.4 Entsorgung der Bau- und Abbruchabfälle und Einbau in die Baumaßnahme 25 6.4.1 Oberboden 25 6.4.2 Boden 25 6.4.3 Asphalt 27 6.4.4 Oberbaumaterialien 27 6.4.5 Beton 27 6.4.6 Sonstige Materialien 28 6.4.7 Gefährliche Abfälle 28 6.4.8 Verwertung in einer anderen Baumaßnahme des Auftraggebers 28 6.4.9 Beseitigung 29 6.5 Bodenschutzkonzept 29 7 Sanierungskonzept 29 8 Arbeiten in kontaminierten Bereichen 29 9 Kosten 30
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 3]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1 Abkürzungsverzeichnis
Anlage 2 Altlastenverdachtsflächenplan
Anlage 3 Kostenschätzung
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Altlastenverdachtsflächen (ALVF) ............................................................................ 7
Tabelle 2: Untersuchungsergebnisse /28/ ................................................................................ 8
Tabelle 3: Untersuchungsergebnisse Bodenmaterial - Gebäude 10_1 Rampe ......................... 8
Tabelle 4: Geschätzte prozentuale Anteile Boden nach Einbauklassen (VwV /10/) .................. 9
Tabelle 5: Gebäude mit PAK-/ MKW-Belastungen ................................................................. 11
Tabelle 6: Gebäudebereiche mit Asbestbelastungen ............................................................. 11
Tabelle 7: Gebäudebereiche mit KMF-Belastungen ............................................................... 13
Tabelle 8: Gebäude mit Schwermetallbelastungen................................................................. 13
Tabelle 9: Untersuchung der mineralischen Bausubstanz ...................................................... 14
Tabelle 10: Geschätzte prozentuale Anteile Gleisschotter nach Z-Wert (/12/) ........................ 14
Tabelle 11: Mengenaufstellung Boden, Beton, Asphalt .......................................................... 18
Tabelle 12: Anteile Boden, Asphalt - Baden-Württemberg und Schweiz ................................. 18
Tabelle 13: Mengenaufstellung Oberbau ................................................................................ 19
Tabelle 14: Mengenaufstellung Bahnkörper Herrichten und Erschließen ............................... 20
Tabelle 15: Mengenaufstellung Gebäudeabriss ..................................................................... 20
Tabelle 16: Erforderliche Untersuchungen / Deklarationsanalysen Baden-Württemberg ........ 23
Tabelle 17: Erforderliche Untersuchungen / Deklarationsanalysen Schweiz .......................... 23
Tabelle 18: Überschlägiger Bedarf Bereitstellungsfläche (BSF) ............................................. 24
LITERATURVERZEICHNIS
Gesetze und Verordnungen Stand /1/ Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umwelt- 24.02.2012 verträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG). /2/ Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- 10.12.2001 Verordnung - AVV). /3/ Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 12.07.1999, ab 01.08.2023 gilt die novellierte Fassung von 2021.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 4]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept
/4/ Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - 27.04.2009 DepV). /5/ Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von 19.06.2020 Altholz (Altholzverordnung - AltholzV). /6/ Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Er- 09.09.2021 satzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - Er- satzbaustoffV), vom 9. Juli 2021 (BGBl. I Nr. 43 vom 16.07.2021 S. 2598). /7/ Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgeset- 31.05.2017 zes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV). /8/ Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 18.04.2017 (AwSV) vom 18. April 2017 (BGBl. I Nr. 22 vom 21.04.2017 S. 905). /9/ Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) des Schweizerischen 01.10.1998 Bundesrats.
Abfallrechtliche Grundlagen Stand /10/ Umweltministerium Baden- Verwaltungsvorschrift des Umweltministeri- 29.12.2017 Württemberg: ums für die Verwertung von als Abfall ein- gestuftem Bodenmaterial, VwV Boden, Stuttgart. /11/ Ministerium für Umwelt und Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Bau- 13.04.2004 Verkehr Baden-Württem- stoffrecyclingmaterial, „Dihlmann-Erlass“, berg: Stuttgart. /12/ Umweltministerium Baden- Handlungshilfe für die Verwertung von März 2008 Württemberg: Gleisschotter in Baden-Württemberg, Stutt- gart. /13/ Landesamt für Umwelt, Handlungshilfe Neue Deponieverordnung, April 2012 Messungen u. Naturschutz Stuttgart. Baden-Württemberg: /14/ Ministerium für Umwelt, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefähr- 14.06.2019 Klima und Energiewirt- lichkeit, Stuttgart. schaft Baden-Württemberg: /15/ Länderarbeitsgemein- Länderarbeitsgemeinschaft Abfall: LAGA Dezember schaft Abfall (LAGA): PN 98, Richtlinie für das Vorgehen bei phy- 2001 sikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mitteilung der LAGA 32. /16/ Bundesamt für Umwelt Richtlinie für die Verwertung mineralischer 2006 (BAFU): Bauabfälle Ausbauasphalt, Straßenauf- bruch, Betonabbruch, Mischabbruch, Bern. /17/ Bundesamt für Umwelt Probenahme fester Abfälle. Ein Modul der 2019 (BAFU): Vollzugshilfe zur Verordnung über die Ver- meidung und die Entsorgung von Abfällen, Umwelt-Vollzug Nr. 1826; 89 S., Bern. /18/ Bundesamt für Umwelt, Verwertung von ausgehobenem Boden Dezember Wald und Landschaft (BU- (Wegleitung Bodenaushub), Bern. 2001 WAL)
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 5]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept
Abfallrechtliche Grundlagen Stand /19/ Bundesamt für Umwelt Grenzüberschreitender Verkehr mit Abfäl- 2017 (BAFU): len, Bern.
Technische Regeln Stand /20/ Ausschuss für Gefahrstoffe Technische Regeln für Gefahrstoffe; Schutz- Februar 2010 (AGS) maßnahmen für Tätigkeiten in kontaminier- ten Bereichen – TRGS 524. /21/ Ausschuss für Gefahrstoffe Technische Regel für Gefahrstoffe Asbest: Januar 2014 (AGS) Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhal- tungsarbeiten - TRGS 519. /22/ Ausschuss für Gefahrstoffe Technische Regel für Gefahrstoffe: Ab- Februar 2008 (AGS) bruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsar- beiten mit alter Mineralwolle - TRGS 521.
Bahn-Richtlinien und -Standards Stand /23/ DB Netz AG: Ril 880.4010 Bautechnik, Verwertung von 2009 Altschotter. /24/ DB Netz AG: Ril 206.0001 Vermarktung / Verwertung von 2013 Assets, Recyclingmaterialien, Abfällen und sonstigen beweglichen Sachen.
Standort-/ Projektbezogene Unterlagen Stand /25/ Geotechnisches Institut: Historische Erkundung des Standortes 7092 13.08.1998 Lörrach, Weil am Rhein /25/ DB Verkehrsbau Logistik: Orientierende Untersuchung des Standortes 15.02.1999 7092 Lörrach, Homburg. /26/ AFRY Deutschland GmbH: Erläuterungsbericht zur Vorplanung: Um- 26.05.2020 schlagbahnhof Basel-Weil, Ausbau Terminal für kombinierten Verkehr (KV-Terminal), Fulda. /27/ DB Engineering & Consult- Umwelttechnischer Bericht: Erweiterung Ubf 27.04.2020 ing GmbH, Umweltservice Basel, Ausbau KV-Terminal, Weil am Rhein, (I.TV-O-S): Brandenburg-Kirchmöser. /28/ Regierungspräsidium Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen / Luft- 18.08.2013 Stuttgart Kampfmittelbesei- bildauswertung, Stuttgart. tigungsdienst: Haltingen / Weil a. Rhein, DB-Strecke 4280, km 262,800-267,303, Stuttgart. /30/ Regierungspräsidium Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen / Luft- 21.07.2014 Stuttgart Kampfmittelbesei- bildauswertung Basel (CH), Am Umschlag- tigungsdienst: bahnhof / Neuhausstraße / Freiburger Straße, Stuttgart. /29/ Gesellschaft für Baugeolo- Umschlagbahnhof Basel-Weil am Rhein 06.04.2020 gie und -messtechnik Ausbau Terminal für kombinierten Verkehr mbH, Baugrundinstitut: (KV Terminal) (Geotechn. Bericht), Ettlin- gen.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 6]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept
Standort-/ Projektbezogene Unterlagen Stand /32/ Arcadis Germany GmbH Umschlagbahnhof Basel-Weil; Terminalaus- 30.05.2022 bau: Orientierende Gebäudeschadstoff- und Bausubstanzerkundung, Rheinfelden. /33/ Arcadis Germany GmbH Umschlagbahnhof Basel-Weil; Terminalaus- 30.05.2022 bau: Sanierungs-, Rückbau- und Entsor- gungskonzept, Rheinfelden. /34/ Arcadis Germany GmbH Umschlagbahnhof Basel-Weil; Terminalaus- 30.05.2022 bau: Kostenschätzung Schadstoffsanierung und Abbruch, Rheinfelden. /35/ AFRY Deutschland GmbH Grobe Massenermittlung, per E-Mail, Berlin. 05.07.2022
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 7]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 1
1 Zusammenfassung
Der Umschlagbahnhof (Ubf) Basel–Weil hat die Grenze seiner Leistungsfähigkeit erreicht. Die Kapazität dieses Terminals zur anforderungsgerechten Abwicklung der derzeit aufkommenden Umschlagmenge ist nicht ausreichend. Die DB Netz AG plant den bedarfsgerechten Ausbau des vorhandenen Terminals.
Im Rahmen des Feinkonzeptes werden die mit dem Umbau des Ubf Basel-Weil anfallenden Aus- hub- und Abbruchmaterialien bewertet, um deren fachgerechte und ökonomische Separierung, Bereitstellung, Beprobung und Entsorgung zu optimieren. Die Deklaration der Bau- und Abbruch- abfälle erfolgt getrennt nach Abfallfraktionen auf Bereitstellungsflächen.
Der betrachtete Streckenabschnitt der geplanten Baumaßnahme gehört im 4-Stufen-Programm „Ökologische Altlasten“ der DB AG zum Standort 7092 Lörrach. Im Umfeld der geplanten Bau-
| Im Rahmen der Orientie- | |
|---|---|
| renden Untersuchung (OU) hat sich der Altlastverdacht jedoch nicht bestätigt, wodurch kein wei- | |
| terer Handlungsbedarf bestand |
terer Handlungsbedarf bestand.
Im Rahmen der Umbaumaßnahme und beim Gebäuderückbau fallen nicht gefährliche und auch gefährliche Abfälle zur schadlosen Entsorgung an, womit das elektronische Nachweisverfahren (eANV) zwingend zur Anwendung kommen muss. Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung ist au- ßerdem die Andienungspflicht an die Sonderabfallagentur (SAA) Baden-Württemberg GmbH zu beachten.
Im vorliegenden Konzept werden die folgenden Materialien (Abfallschlüsselnummer nach AVV /2/) zur fachgerechten Entsorgung berücksichtigt:
Boden und Steine 17 05 04 Beton 17 01 01 Bauschutt mit gefährlichen Stoffen 17 01 06* Bauschutt 17 01 07 Baumischabfälle 17 09 04 Eisen / Stahl 17 04 05 Bitumengemische, teerfrei 17 03 02 Kohlenteer- und teerhaltige Produkte 17 03 03* Gleisschotter 17 05 08 asbesthaltige Baustoffe 17 06 05* Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen (KMF) 17 06 03* Altholz AIV 17 02 04*
*) gefährlicher Abfall gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) /2/
Es sollte angestrebt werden, das anfallende Bodenmaterial und den Gleisschotter sowie ggf. den Bauschutt (nach Aufbereitung) wieder einzubauen. Die nicht wiederverwendungsfähigen Materi- alien werden als Bau- und Abbruchabfälle extern verwertet. Seit 01.08.2023 ist hierbei die Man- telverordnung zu beachten, die die Deklarationsanalytik, Bewertung der Bau- und Abbruchabfälle sowie die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe bundeseinheitlich regelt. Beim Einbau von Gleisschotter, Bodenmaterial und RC-Baustoffen ist die Ersatzbaustoffverord- nung maßgeblich. Bodenmaterial, das in bodenähnlichen Anwendungen verwertet wird, unterliegt
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 8]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 2
hingegen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im vorliegenden BoVEK-Feinkon- zept sind mögliche Entsorgungswege für die anfallenden Bau- und Abbruchabfälle aufgezeigt.
Für mineralische Abfälle (Boden, Bauschutt, Beton) ist die Bereitstellung in Haufwerken zur Bepro- bung vorgesehen. Die nicht mineralischen Abfälle, insbesondere asbest- und KMF-haltige Materi- alien und Bauteile sind unter Berücksichtigung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu demontieren und im Bereich des Baufeldes bis zum Abtransport in geeigneten Behältern (Big Bags, Container etc.) zu sammeln. Die Entsorgung kann auf Grundlage der vorliegenden Ergeb- nisse aus der Orientierenden Gebäudeschadstoff- und Bausubstanzerkundung erfolgen /32/, so- fern diese eindeutig zuordenbar sind.
Ein Teil der Aushub- und Abbruchmaterialien fällt in der Schweiz an.
2 Veranlassung – Zielsetzung
Der geplante Umbau des Ubf Basel-Weil macht Rückbau- und Tiefbaumaßnahmen sowie damit zusammenhängende infrastrukturelle Baumaßnahmen erforderlich, die in komplexe verkehrsfunk- tionale Rahmenbedingungen eingebunden sind.
Bei der Realisierung der baulichen Rück- und Neubaumaßnahmen fallen Erdbaustoffe, Oberbau- materialien sowie mineralische und nicht mineralische Baustoffe zur fachgerechten Entsorgung an.
Zur Erfassung und abfalltechnischen Beurteilung dieser Aushubmassen hinsichtlich einer Wieder- verwendung und/oder Entsorgung wird das Bauvorhaben durch das Kundenteam Altlasten-/ Ent- sorgungsmanagement (KT AEM) mittels eines BoVEK (Bodenverwertungs- und Entsorgungskon- zept) begleitet.
Die DB Netz AG beauftragte im Oktober 2021 das KT AEM der Deutschen Bahn AG mit der Er- stellung des BoVEK-Feinkonzeptes.
| Das Feinkonzept gibt den aktuellen Stand der Planung wieder und basiert auf den im Quellenver- | |
|---|---|
| zeichnis genannten Unterlagen. | Das BoVEK-Feinkonzept ist an die aktuelle Planung anzupassen. |
| Im Zuge dieser Überarbeitung sind ebenfalls die neuen Regelungen der Mantelverordnung (Er- | |
| satzbaustoffverordnung, neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) berücksichtigt. Für | |
| die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen ist eine enge Abstimmung und Zusammenar- | |
| beit mit den Entsorgungsanlagen erforderlich (Änderungen der Annahmebedingungen). Insbeson- | |
| dere die erforderliche Deklaration der Bauabfälle sollte frühzeitig mit den Entsorgungsunternehmen | |
| abgestimmt werden. Weitere Anpassungen betreffen die Dokumentation des Verbleibs der anfal- | |
| lenden mineralischen Ersatzbaustoffe mittels Lieferscheine (Anlage 7 ErsatzbaustoffV) sowie die | |
| Anzeige und Dokumentation des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen (Anlage 8 der Er- | |
| satzbaustoffV). |
3 Standortbeschreibung
3.1 Lage
Der Ubf Basel-Weil befindet sich westlich von Weil am Rhein im Landkreis Lörrach und ist über die Strecken 4000, 4405, 4410, 4411, 4413 und 4415 zu erreichen.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 9]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 3
Abbildung1: Übersichtsplan Ubf Basel - Weil
3.2 Nutzungsverhältnis und Eigentumsverhältnis
Der Ubf befindet sich größtenteils im Eigentum der DB Netz AG. Für die neue Lage des Gleises 214 wird Grunderwerb zwischen der Straßenbahnbrücke und dem ESTW-Modulgebäude erfor- derlich.
Die Grundstücke auf Schweizer Staatsgebiet befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, Bundeseisenbahnvermögen (BEV) und im wirtschaftlichen Eigentum der DB Netz AG.
4 Beschreibung der Baumaßnahme und des Baufeldes
4.1 Allgemeine Darstellung der Baumaßnahme
Die DB Netz AG plant die Erweiterung des Ubf um zwei Umschlaggleise und zusätzliche Abstell- kapazitäten. Die im Norden gelegenen Zuführungsgleise sollen ausgebaut und mit Oberleitung und Zugfahrstraßen ausgerüstet werden. Die südliche Straßeneinfahrt wird umgestaltet, ein Dis- positionsgebäude wird neu erstellt.
Folgenden Maßnahmen sind vorgesehen:
Neutrassierung der nördlichen Zuführungsgleise und Weichen Erneuerung der Gleise 310, 312 und 313 Westlich der Umschlaggleise drei neue Abstellspuren und eine neue Zufahrtsspur herstellen Umgestaltung der südlichen Straßeneinfahrt zum Ubf Straßenumlegung der nördlichen Zufahrt „Am Umschlagbahnhof“
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 10]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 4
Einrichtung von neuen Aufstellflächen für Sattelanhänger und Vorstauplätze westlich der Umschlaganlage Ver- und Entsorgungsleitungen am Gelände anpassen Technische Ausrüstung der neuen Gleise/Weichen anpassen Abriss des Speditionsgebäudes und Neubau des Dispositionsgebäudes Erweiterung der Krananlage Neubau Lärmschutz und Anpassung Fundamente Lärmschutzwand Folgende Gebäude müssen gemäß der derzeitigen Planung abgerissen werden:
Gebäude 9.1 – Schuppen (Anlagen-Nr.: 000031011866) Gebäude 9.5 – Stellwerk 8 (Anlagen-Nr.: 000031095507) Gebäude 9.7 – Betriebsgebäude Gebäude 9.9 – Stellwerk 7 (Anlagen-Nr.: 000031011852) Gebäude 9.10 – Ablaufgebäude (Anlagen-Nr.: 000031011891) Gebäude 9.11 – Ehemaliger Bunker
Objekt Nr. 10.1 – Laderampe (Anlagen-Nr.: 000034102528)
Objekt-Nr. 10.2 – Treppe (Zugang zur Friedensbrücke)
Folgende Containergebäude werden im Rahmen der Baumaßnahme entfernt:
Gebäude 9.3 – BLS Cargo Schweiz
Gebäude 9.4 – BLS Cargo Schweiz
Gebäude 9.6 - Spedition DUSS
Gebäude 9.8 – DB Services
Sonstige Maßnahmen an der Strecke
Als Zusammenhangsmaßnahme Dritter ist die Baumaßnahme „Gateway Basel Nord und Hafen- becken III“ einzuordnen.
Korrespondierende Maßnahmen:
Projekt „Zielbild 6 Spurplan des gesamten Rangierbahnhofs Basel-Weil“
Nachtbetrieb der Anlage
Oberbauprogramm
Spurplanänderungen Nordkopf
Südliche Straßenanbindung auf Schweizer Staatsgebiet Details zu den genannten Maßnahmen sind dem Erläuterungsbericht zur Vorplanung /27/ zu ent- nehmen.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 11]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 5
4.2 Logistische Situation
4.2.1 Zufahrten zum Baufeld und Baustraßen
Das Ubf Basel-Weil ist nördlich über die Straße „Am Umschlagbahnhof“ zu erreichen. Das Bau- feld ist gleisgebunden anfahrbar.
4.2.2 Hinweise zu geplanten Baustelleneinrichtungsflächen
Es wird vorausgesetzt, dass das anfallende Aushubmaterial auf Bereitstellungsflächen verbracht, dort beprobt, deklariert und anschließend fachgerecht entsorgt wird.
Der voraussichtliche Bedarf an Bereitstellungsflächen wird anhand der aktuell vorliegenden Mas- senschätzungen unter Punkt 5.3 angegeben.
Nordwestlich des Terminals im Bereich der Gleisgruppe A ist eine Freifläche von ca. 80 ha im Eigentum der DB AG vorhanden. Teile dieser Fläche sind bereits als naturschutzrechtliche Aus- gleichsflächen für separate Bahnmaßnahmen vorgesehen sowie Teile als Baustelleneinrich- tungsflächen (BE-Flächen) für weitere DB AG Vorhaben reserviert. In diesem Bereich wurden 33.706 m² als BE-Flächen für den Ausbau des Terminals im Ubf geplant.
Weitere vorgesehene BE-Flächen:
5.006 m² im nördlichen Bereich (nordwestlich von Gebäude 9.1 – Oberbaulager) 2.200 m² auf Flurstück-Nr. 5209/16 (Grunderwerb erforderlich) 32.343 m² im Umschlagbereich 450 m² im südlichen Bereich westlich des Zollgebäudes 3.714 m² im südlichen Bereich (östlich von Gebäude 9.7 – Rangiergebäude) Inwiefern sich die BE-Flächen als Bereitstellungsflächen eignen, ist noch zu klären.
4.2.3 Aufbereitungsflächen
Nach derzeitigem Planungsstand ist die Errichtung von Aufbereitungsflächen nicht erforderlich.
4.3 Baugrund und Geologie
Die Baugrundverhältnisse im Bereich der geplanten Baumaßnahme können gemäß der Baugrun- derkundung /30/ zu den folgenden Schichtkomplexen zusammengefasst werden:
Schicht 1: Mutterboden
In drei Sondierungen (KRB 31, KRB 34 und KRB 3) wurde als erste Schicht Mutterboden, beste- hend aus Schluff und Sand, in Mächtigkeiten von 0,10 m bis 0,50 m aufgeschlossen.
Schicht 2: Auffüllung
Bei den meisten Aufschlüssen wurden Auffüllungen in der obersten Bodenschicht angetroffen. Bei der Auffüllung handelt es sich teils um Gleisschotter (Bereich Kranbahnschiene) und teils um kiesig-sandiges Material.
Schicht 2a: Auffüllung, Gleisschotter (0,43 – 0,58 m):
Bei allen Aufschlüssen, die im Bereich der Kranschienen ausgeführt wurden, bilden Gleisschotter die oberste Bodenschicht. Der Schotter ist im oberen Bereich leicht und im unteren Bereich mäßig stark verunreinigt. Die Verschmutzung besteht überwiegend aus Abrieb bzw. Bettungsrückstän- den sowie sandigen, kiesigen, schluffigen und vereinzelt tonigen Beimengungen.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 12]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 6
Schicht 2b: Auffüllung, kiesig-sandig (0,10 – 0,90 m):
Bei der Auffüllung handelt es sich um kiesig-sandiges Material mit Beimischungen aus Steinen, Gleisschotter sowie lokal und untergeordnet aus Bauschutt in Form von Betonbruchstücken. Lo- kal sind die obersten 0,10 bis 0,20 m der Auffüllung als Oberboden mit humosen Bestandteilen ausgebildet
Schicht 3: Kies
Unter dem Mutterboden bzw. der Auffüllung und bis zur aufgeschlossenen Endteufe wurde im untersuchten Bereich schwach schluffiger, sandiger Kies mit schwachen bis mäßigen Steinantei- len aufgeschlossen.
Der geologische Untergrund des Untersuchungsgebietes wird von anthropogenen Auffüllungen gebildet, deren Mächtigkeit bis zu 5 m betragen kann. Die Auffüllung besteht i. d. R. aus kiesig- sandigem Material, überwiegend ohne Fremdbeimengungen. Darunter stehen Auelehme der Wiese an, die wiederum von Schottern von Rhein und Wiese unterlagert werden. In etwa 22 m unter Gelände stehen die sog. Melettaschichten (Mitteloligozän) an, eine Abfolge von feinsandi- gen bis glimmerhaltigen Tonmergeln und Mergeln, die wegen ihrer blauen Farbe auch als „Blaue Letten“ bekannt sind.
4.4 Hydrogeologie
Die Auffüllungen bestehen in der Regel aus kiesigem, sandigem Material und sind gut wasser- durchlässig. Die unterlagernden Auelehme der Wiese wirken wasserstauend, so dass sich auf dem Auelehm bereichsweise eine erste Wasserführung ausbilden kann. Die eiszeitlichen Schot- ter von Rhein und Wiese stellen im Untersuchungsgebiet den obersten relevanten Grundwasser- leiter dar. Die Aquiferbasis wird durch die gering durchlässigen Feinsande bis Tone der tertiären Melettaschichten gebildet. Der Grundwasserflurabstand wurde im Baugrundgutachten bei 12 m unter GOK ermittelt. Der mittlere Wert der Durchlässigkeit liegt bei k = 1.10-3 m/s. Die Fließrich- f tung des Grundwassers erfolgt in westliche Richtung.
4.5 Schutzgebiete
Durch das Vorhaben werden keine Schutzgebiete und kartierte Biotope tangiert. Westlich der
| wurden Flächen als geschützte Biotope „Feldgehölz am Lustgar- | |
|---|---|
| ten“ (Nr. 184113360030) und „Feldhecke an der Friedensbrücke“ (Nr. 184113360004) ausgewie- | |
| sen. |
sen.
4.6 Darstellung der Kontaminationssituation
4.6.1 Altlasten
Die Altlastenverdachtsflächen (ALVF) auf den bahneigenen Flächen (DB Altflächen) wurden im Rahmen des 4-Stufen-Programms „Ökologische Altlasten“ der Deutschen Bahn AG im Altlasten- informationssystem (AIS) erfasst und bewertet.
Der Bereich der geplanten Baumaßnahme gehört im 4-Stufen-Programm „Ökologische Altlasten“ der DB AG zum Standort 7092 Lörrach. Im Rahmen dieses Programms hat die DB AG eine Orientierende Untersuchung /25/ durchführen lassen:
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 13]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 7
Im Baubereich befinden sich die in folgender Tabelle dargestellten Altlastenverdachts-/ Kontami- nationsflächen:
Tabelle 1: Altlastenverdachtsflächen (ALVF)
| ALVF Nr. | durchgeführte Untersuchung / Ergebnis | ||
|---|---|---|---|
| Bezeichnung | |||
| 7092-43-002 - Ehemalige Zollgruppe R und H | Die Teilfläche 7092-43-002-01 Rangierbahnhof wurde aufgrund ihres gerin- gen Altlastenverdachts im Rahmen der OU nicht untersucht. Die Teilfläche 7092-43-002-02 Umschlagbahnhof wurde nicht untersucht, da zur Zeit der Bohrarbeiten bereits der neue Ubf mit KV-Terminal errichtet war. In der Teilfläche 7092-43-002-03 Stellwerk 17 und Aufenthaltsgebäude konnte keine Kontamination festgestellt werden. Daher wurde die Teilfläche 7092-43- 002-03 bei gleichbleibender Nutzung in die Handlungskategorie HK 0 einge- ordnet. | ||
| 7092-43-003 - Richtungsgruppen B und C | Auf der Teilfläche 7092-43-003-01 Richtungsgruppen B und C zeigen einige Bohrungen gering auffällige MKW- und Schwermetallkonzentrationen in den Bodenproben. Die Teilfläche wurde in die Handlungskategorie HK 1.1 einge- ordnet. Teilfläche 7092-43-003-02 Umschlagbahnhof Teil 2 wurde aufgrund des ge- ringen Altlastverdachts nicht untersucht. In einer Bohrung innerhalb der Teilfläche 7092-43-003-03 Werkstätten wurde ein MKW- Gehalt von 2.700 mg/kg nachgewiesen. In einer weiteren wurde eine Kupferkonzentration von 650 mg/kg festgestellt. Die Teilfläche wurde in die Handlungskategorie HK 1.2 eingestuft. Im Bereich der Teilfläche 7092-43-003-04 Hemmschuhauswürfe wurde ober- flächennah eine Zink-Konzentration von 3.300 mg/kg nachgewiesen. Die Teil- fläche wurde in die Handlungskategorie HK 1.2 eingestuft. |
- Beweisniveau OU HK (Handlungskategorie):
HK 0 = Altlastverdacht nicht bestätigt, kein weiterer Handlungsbedarf HK 1.1 = latente Gefährdung, keine Gefahrenabwehr, evtl. erhöhte Entsorgungskosten, Aushub ist beschränkt wie- dereinbaufähig, Belastung ≤ LAGA Z2 HK 1.2 = latente Gefahr, keine Gefahrenabwehr, Anfall erhöhter Entsorgungskosten, Aushub ist nicht wiedereinbau- fähig, Belastungen ≥ LAGA Z2
Auf keiner der Flächen ist nach derzeitigem Kenntnisstand ein Sanierungserfordernis zu besor- gen. Für den Fall eines Eingriffs in die genannten Flächen sind erhöhte Entsorgungskosten (Be- lastung > Z2 gemäß VwV) zu erwarten. Eine räumliche Darstellung der genannten Flächen be- findet sich in Anlage 2.
4.6.2 Kriegseinwirkungen
Dem Altlasten- und Entsorgungsmanagement liegen zum Baufeld zwei Stellungnahmen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Regierungspräsidiums Stuttgart /28/ /29/ vor. Aus der darin enthaltenen Luftbildauswertung geht hervor, dass sich der Eingriffsbereich zumindest teilweise in einem bombardierten Bereich mit Bombentrichter befindet. Es sind somit weitere Maßnahmen der Kampfmittelerkundung erforderlich.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 14]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 8
4.6.3 Bodenaushub
Zur Einschätzung des Bodenaushubs liegt ein Umwelttechnischer Bericht des Umweltservices (I.TV-O-S) der DB E&C GmbH /28/ vor. Darin wurden 12 Bodenmischproben nach VwV /10/ un- tersucht. In folgender Tabelle sind die Ergebnisse der Untersuchungen dargestellt.
Tabelle 2: Untersuchungsergebnisse /28/
| Probenbe- | Probenart | Zuordnung in Einbau- | Einstufungsrele- |
|---|---|---|---|
| zeichnung | klassen /10/ | vante/r Parameter | |
| MP B1_1 | MP Boden (Auffüllung) | Z 1.2 | PAK: 4,2 mg/kg |
| MP B1_2 | MP Boden (Auffüllung) | Z 1.1 | Arsen: 14,2 mg/kg Nickel: 17,4 mg/kg |
| MP B2_1 | MP Boden (gewachsener Boden) | Z 1.2 | PAK: 3,1 mg/kg |
| MP B2_2 | MP Boden (gewachsener Boden) | Z 1.1 | Quecksilber: 0,15 mg/kg |
| MP B3_1 | MP Boden (Auffüllung) | Z 2 | PAK: 19 mg/kg Benzo(a)pyren: 1,4 mg/kg |
| MP B3_2 | MP Boden (gewachsener Boden) | Z 1.1 | Arsen: 12,7 mg/kg Nickel: 15,4 mg/kg |
| MP B4_1 | MP Boden (Auffüllung) | Z 1.1 | Arsen: 27,6 mg/kg Blei: 63,9 mg/kg Kupfer: 60,5 mg/kg Nickel: 46,4 mg/kg Quecksilber: 0,23 mg/kg Zink: 124 mg/kg |
| MP B4_2 | MP Boden (gewachsener Boden) | Z 1.2 | PAK: 5,6 mg/kg |
| MP B5_1 | MP Boden (Auffüllung) | Z 1.2 | PAK: 3,5 mg/kg |
| MP B5_2 | MP Boden (gewachsener Boden) | Z 1.1 | Arsen: 12,4 mg/kg Nickel: 15,6 mg/kg |
| MP B6_1 | MP Boden (Auffüllung) | Z 1.1 | Arsen: 19,9 mg/kg Blei: 47 mg/kg Kupfer: 23 mg/kg Nickel: 19,3 mg/kg Quecksilber: 0,33 mg/kg Zink: 85,2 mg/kg |
| MP B6_2 | MP Boden (gewachsener Boden) | Z 1.1 | Arsen: 11,7 mg/kg Nickel: 15,1 mg/kg |
Im Rahmen der Gebäudesubstanzuntersuchung /32/ wurden im Bereich der ehemaligen Rampe (Gebäude Nr. 10_1) drei Rammkernsondierungen niedergebracht und tiefenzoniert untersucht.
Tabelle 3: Untersuchungsergebnisse Bodenmaterial - Gebäude 10_1 Rampe
| Probenbezeichnung | Probenart | Zuordnung in Ein- | Einstufungsrelevan- |
|---|---|---|---|
| bauklassen /10/ | ter Parameter | ||
| MP 1 Oberboden - 0,0 – 0,2 m | Anschüttung: schluffiger Feinsand, stark organisch | Z 2 | PCB: 0,17 mg/kg Kupfer: 171 mg/kg |
| MP 2 - 0,2 - 1,2 m | Anschüttung: sandiger, schwach schluffiger Kies | Z 1.1 | Arsen: 20,3 mg/kg |
| MP 3 - 1,2 – 3,0 m | stark kiesiger, schwach schluffiger Sand | Z 0*IIIA | Arsen: 11,6 mg/kg Kupfer: 24 mg/kg Nickel: 17 mg/kg |
| MP 4 - 3,00 – 5,00 m | stark kiesiger, schwach schluffiger Sand | Z 0*IIIA | Arsen: 11 mg/kg Nickel: 15 mg/kg |
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 15]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 9
Für die Kostenschätzung wurden für den Bodenaushub auf deutscher Seite folgende Anteile an Einbauklassen nach VwV /10/ abgeschätzt.
Tabelle 4: Geschätzte prozentuale Anteile Boden nach Einbauklassen (VwV /10/)
| Einbauklasse | Anteil am Aushub [%] | |
|---|---|---|
| Boden und Steine Z 1.1 | 40% | |
| Boden und Steine Z 1.2 | 40% | |
| Boden und Steine Z 2 | 20% |
Die abfallrechtliche Einstufung des Bodens entspricht der Einstufung gemäß VwV Boden. Jedoch gilt seit dem 01.08.2023 bundeseinheitlich die Ersatzbaustoffverordnung, in der der Bodenaushub in Materialklassen eingestuft wird. Die entsprechenden Materialwerte weichen von VwV-Zuord- nungswerten ab. Den Bodenmaterial-Einbauklassen (BM-0 bis BM-F3) sind detailliert zulässige Einbauweisen zugewiesen. Eine Übertragung der aktuellen Einstufung in die Materialklassen der Ersatzbaustoffverordnung ist nur sehr eingeschränkt möglich, weil in der Ersatzbaustoffverord- nung abweichende Verfahren zur Probenaufbereitung (Elutionsverfahren) sowie ein anderes Analysenspektrum vorgeschrieben sind. Zudem ist gemäß dem heutigen Standard der Boden im gleisnahen Bereich auf Herbizide zu untersuchen. Die Herbiziduntersuchungen wurden in der vorliegenden Untersuchungskampagne noch nicht berücksichtigt.
Die Verwertung des in der Schweiz anfallenden Materials wird analog gemäß Ablaufschema in Anhang 1 /19/ in
unbelasteten Bodenaushub
schwach belasteten Bodenaushub
stark belasteten Bodenaushub
unterteilt. In der Kostenschätzung werden für Transport und Entsorgung in der Schweiz Preisan- nahmen aus vergleichbaren Projekten vorgenommen.
4.6.4 Abbruchmaterial
Im Rahmen der Baumaßnahme sind zur Baufeldfreimachung die Bestandsgebäude und Anlagen, inkl. Bodenplatte und der Fundamente, kontrolliert zurückzubauen. Folgende Gebäude und Objekte wurden im Rahmen der Bausubstanzerkundung /32/ untersucht:
Gebäude 9.1 – Schuppen (Anlagen-Nr.: 000031011866)
Der eingeschossige Holzbau mit einer Eindeckung aus Faserzementplatten, die bereits zum Teil neben dem Gebäude liegen, ist bereits teilweise eingefallen. Das Gebäude ist mit einem lücken- haften Bauzaun umgeben, der Zugang ist möglich. Grundrissfläche: 120 m².
Gebäude 9.2 - DB-Dienstgebäude (Anlagen-Nr.: 00031083269)
Das 3-geschossige Gebäude ist vollständig unterkellert. Es ist in Massivbauweise errichtet. Das Gebäude ist im Eigentum Dritter (Büro etc.). Grundrissfläche: 364 m².
Gebäude 9.5 – Stellwerk 8 (Anlagen-Nr.: 000031095507)
Eingeschossiges, unterkellertes Stellwerk mit 18 m² Grundrissfläche. Mauerwerk mit verkleideter Holzfassade. Das Dach ist mit Bitumenbahnen versehen. Das Gebäude ist stillgelegt.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 16]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 10
Gebäude 9.7 – Betriebsgebäude
Eingeschossiges, (teilweise) unterkellertes Sozialgebäude in Massivbauweise in maroden Zu- stand. Im Gebäude sind Sanitäranlagen und ein Heizölkeller vorhanden.
Gebäude 9.9 – Stellwerk 7 (Anlagen-Nr.: 000031011852)
Zweigeschossiges, nicht unterkellertes Stellwerk mit 36 m² Grundrissfläche. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Gebäude 9.10 – Ablaufgebäude (Anlagen-Nr.: 000031011891)
Eingeschossiges, unterkellertes Betriebsgeb. in Massivbauweise mit 110 m² Grundrissfläche.
Gebäude 9.11 – Ehemaliger Bunker
Massiver Betonbunker mit ca. 20 m² Grundrissfläche.
Objekt Nr. 10.1 – Laderampe (Anlagen-Nr.: 000034102528)
Kopf- und Seitenrampe mit 448 m² Grundrissfläche.
Objekt-Nr. 10.2 – Treppe
Stahltreppe mit Betonstufen. Zugang zur Friedensbrücke.
Die Gebäude sind bis auf das DB-Dienstgebäude 9.2 und das Ablaufgebäude 9.10 nicht mehr in Betrieb, wurden jedoch noch nicht geräumt.
Mit der Bausubstanzerkundung wurden die Baustoffe anhand chemisch analysierter Misch- und Materialproben abfallrechtlich bewertet und deren Fundstellen dokumentiert. Zur Bestimmung von Wand- und Deckenaufbauten wurden Kernbohrungen durchgeführt. Die ge- wonnenen Bausubstanzproben wurden auf die Parameter gemäß Dihlmann /11/ untersucht. Ver- dächtige nicht mineralische Bausubstanz (Dämmungen, Dichtungsbahnen, etc.) wurde aus den Bohrkernen separiert und auf die entsprechenden Verdachtsparameter (Asbest, KMF, PAK) hin analysiert.
Auf Grundlage der Erkundungsergebnisse fallen beim Gebäuderückbau schadstoffhaltige Bau- stoffe an (z. B. asbesthaltige Putze und Dichtungen sowie Bodenbeläge, Bitumenbahnen, Dämm- material mit künstlichen Mineralfasern (KMF), Styropor etc.), die vor Beginn des Rückbaus sach- gemäß, entsprechend den geltenden Vorschriften und Regelwerke, zu sanieren bzw. zu demon- tieren sind. Basis hierzu ist das Rückbau- und Entsorgungskonzept /33/, welches zu berücksichti- gen ist. Diese Abfälle sind sortenrein in geeigneten Behältern (Container, Big-Bag, luftdichte und gekennzeichnete Säcke o.ä.) zu sammeln und zur Entsorgung bereitzustellen. Bei asbest- oder KMF-haltigen Baustoffen handelt es sich um Abfälle zur Beseitigung, für die eine Überlassungs- pflicht besteht und das elektronische Nachweisverfahren (eANV) zwingend anzuwenden ist. Die Entsorgung der nicht mineralischen Abfälle kann auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungs- ergebnisse erfolgen, sofern die Ausbaustoffe eindeutig zugeordnet werden können.
Erst nach vollständiger Gebäudeentkernung und -sanierung kann mit dem selektiven Rückbau der mineralischen Bausubstanz (Rohbau) begonnen werden. Die mineralische Bausubstanz wurde zur Beurteilung der abfallwirtschaftlichen Belange mittels repräsentativer Einzel- oder Mischproben un- tersucht. Die Beton- oder Mauerwerkmischproben sind überwiegend unauffällig und der Einstufung Z1.1 bzw. Z1.2 gemäß Dihlmann-Erlass zuzuordnen. Einzelne Bausubstanzproben wiesen erhöhte Chrom- und Sulfat-Gehalte auf und sind somit als >Z2 Material einzustufen.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 17]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 11
In Tabelle 5 sind die Gebäude mit PAK- und MKW-belasteten Baustoffen aufgelistet. Sofern die belasteten Baustoffe keine Verbindung zur Gebäudehülle aufweisen, können diese in einer Vorab- maßnahme separiert und schadlos entsorgt werden. In Baden-Württemberg werden teerhaltige Abfälle ab einem PAK-Gehalt (16 EPA) von 200 mg/kg und einem Benzo(a)pyrengehalt von 50 mg/kg als gefährliche Abfälle eingestuft.
Tabelle 5: Gebäude mit PAK-/ MKW-Belastungen
| Gebäude | Bereich / Probe-Nr. | Analysenergebnisse / Befunde |
|---|---|---|
| 9_2 (Dienstge- bäude) | Bodenaufbau 1. OG, Waschraum, Probe-Nr. BKB 9 MP2 | PAK-belastete Pappe (PAK: 20 mg/kg), Separation erforderlich |
| 9_5 (Stellwerk 8) | Dachabdeckung (Abdichtungs- bahn) Probe-Nr. 9502 | PAK-belastete Abdichtungsbahnen (PAK: 18 mg/kg) -> Separation erforderlich |
| Bodenplatte (Abdichtungsbahn un- ter Holzfußbodenplatte) Probe-Nr. 9_5_BKB 1_MP1 | PAK-belastete Abdichtungsbahnen (PAK: 10.000 mg/kg) -> gefährlicher Abfall | |
| 9_7 (Be- triebsge- bäude) | Bodenbelag (Gussasphaltplatten) Probe-Nr. 9_7_BKB 3_MP1 | MKW: 9.100 mg/kg -> gefährlicher Abfall PAK:4,5 mg/kg |
| Bodenplatte, Abdichtungsbahn, EG Probe-Nr. BKB 7_MP1 | PAK: 13 mg/kg | |
| 9_9 (Stellwerk 7) | Bodenplatte (Abdichtungsbahn un- ter Holzfußbodenplatte) Probe-Nr. 9_9_BKB 1_MP1 | PAK-belastete Abdichtungsbahnen (PAK: 17.000 mg/kg) -> gefährlicher Abfall |
| Dachabdichtung | PAK: 18 mg/kg | |
| 9_10 (Ablaufge- bäude) | Bodenbelag (Gussasphaltplatten) Probe-Nr. 9_10_BKB 1_MP1 | MKW: 3.200 mg/kg PAK: 9,7 mg/kg |
| Bodenbelag (Gussasphaltplatten) Probe-Nr. 9_10_BKB 5_MP1 | MKW: 2.700 mg/kg PAK: 0,44 mg/kg |
In Tabelle 6 sind die asbesthaltigen Bauteile (AVV-Nr. 17 06 05*) aufgelistet, die vor Beginn der eigentlichen Entkernung unter Beachtung der TRGS 519 auszubauen und schadlos zu beseitigen sind. Die Demontagemaßnahmen können bereits vorab durchgeführt werden, sofern die Gebäu- dehülle unberührt bleibt. Asbesthaltige Abfälle mit einem Massengehalt ≥ 0,1 % sind als gefähr- licher Abfall zu entsorgen.
Tabelle 6: Gebäudebereiche mit Asbestbelastungen
| Gebäude | Bereich / Raum | Bauteil | Untersuchungsergebnis |
|---|---|---|---|
| 9_1 | Dach | Faserzement | asbesthaltig (visuell) |
| Fassade Anbau | Faserzement | asbesthaltig (visuell) | |
| Fassade, Holzdach, Stützkon- struktion | Spezieller Anstrich, Beschich- tungsstoff | Asbest nachgewiesen (Amphibo- lasbest in sehr niedriger Konzent- ration < 0,03%). PAK-EPA = 2.100 mg/kg | |
| Dachabdeckung | Abdichtungsbahnen | Asbest nachgewiesen (Amphibo- lasbest 1-5%), KMF nachgewie- sen (WHO-Fasern), PAK-EPA = 670 mg/kg |
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 18]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 12
| Gebäude | Bereich / Raum | Bauteil | Untersuchungsergebnis |
|---|---|---|---|
| 9_2 | Wand Flur, EG, OG | Buntsteinputz | Asbest nachgewiesen (Chrysotil und Amphibol in Spuren) |
| Wand Serverraum, UG | Putz | Asbest nachgewiesen (Amphibol in Spuren) | |
| Fenster, Serverraum, UG | dünne Platte als Fensterbrett | asbesthaltig (visuell) | |
| Rippenheizkörper, UG, EG, OG | Flachdichtung | asbesthaltig (visuell) | |
| Aschenbecher, Pflanzkübel (4 Stück) | Faserzement | asbesthaltig (visuell) | |
| Außenwand UG | Abdichtungsbahnen | Asbest nachgewiesen (Amphibol in Spuren). PAK: 52 mg/kg | |
| Bodenplatte WC Herren, EG | Abdichtungsbahnen | Asbest nicht nachgewiesen, gut- achterliche Einstufung: asbesthal- tig. PAK: 6,7 mg/kg | |
| WC Herren, OG | Abdichtungsbahnen | Asbest nicht nachgewiesen, gut- achterliche Einstufung: asbesthal- tig. PAK: 7,1 mg/kg | |
| 9_5 | Bitumenbahn | Unterhalb von Putz (nicht se- parierbar von Putz) | Asbest nachgewiesen (Chrysotil in niedriger Konzentration). PAK-EPA = 8.600 mg/kg |
| 9_7 | Fenster, Fugendichtstoff, EG | Fensterkitt | Asbest nachgewiesen (Chrysotil 1-5%) |
| Fenster, Fugendichtstoff, UG | Fensterkitt | Asbest nachgewiesen (Chrysotil 1-5%) | |
| Rippenheizkörper, EG | Flachdichtung | asbesthaltig (visuell) | |
| Brandschutztür, UG | In Türschloss und / oder Tür- falz | asbesthaltig (visuell) | |
| Rohrleitung (Übergang zu Ka- min, UG | Technisches Textil | asbesthaltig (visuell) | |
| Brennofen, UG | Flachdichtung | asbesthaltig (visuell) | |
| 9_9 | Fenster, Fugendichtstoff, OG | Fensterkitt | Asbest nachgewiesen (Chrysotil 1-5%) |
| Wand | Unterhalb von Putz sowie un- ter Putzträger Gitter | Asbest nicht nachgewiesen, gut- achterliche Einstufung: asbesthal- tig. PAK: 30.000 mg/kg | |
| Fassade OG, Verkleidung (grüner Anstrich) | Faserzement | asbesthaltig (visuell) | |
| 9_10 | Wandfliesen, EG | Klebstoff Fliesenspiegel | Asbest nachgewiesen (Chrysotil 1-5%) |
| Betondach | Abdichtungsbahnen | Probenahme nicht möglich. Gut- achterl. Einstufung: asbesthaltig | |
| Wandfliesen, WC, UG | Dünnbettmörtel | Asbest nachgewiesen (Chrysotil 0,021%) | |
| Fassade, Wand (unterhalb und oberhalb Fenster) | Faserzement | asbesthaltig (visuell) | |
| Rippenheizkörper, EG | Flachdichtung | asbesthaltig (visuell) | |
| Brennofen, UG | Flachdichtung | asbesthaltig (visuell) |
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 19]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 13
| Gebäude | Bereich / Raum | Bauteil | Untersuchungsergebnis |
|---|---|---|---|
| Brandschutztür, UG | Pappe, Papier | asbesthaltig (visuell) | |
| 9_11 | Betondach | Abdichtungsbahnen | Asbest nachgewiesen (Chrysotil 20-50%). PAK-EPA = 2.500 mg/kg |
In nachfolgender Tabelle 7 sind die Bauteile aufgelistet, die KMF-Dämmungen (AVV-Nr. 17 03 03*) enthalten, die vor Beginn der Entkernung auszubauen und zu entsorgen sind. Außerdem kann Dämmmaterial von Rohrleitungen, TGA-Anlagen und Brandschott ebenfalls KMF-haltig sein. Die Demontagemaßnahmen können bereits vorab durchgeführt werden, sofern die Gebäu- dehülle unberührt bleibt. Die Arbeitssicherheitsbestimmungen der TRGS 521 /22/ und der ent- sprechenden Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Tabelle 7: Gebäudebereiche mit KMF-Belastungen
| Gebäude | Bereich | Untersuchungsergebnis |
|---|---|---|
| 9_2 | Dämmmatten Bodenaufbau Dachstuhl | Visuelle Einstufung |
| Dämmstoff Rohrleitungen UG | Visuelle Einstufung | |
| 9_7 | Dachabdichtungen Hauptgebäude und Anbau, Abdich- tungsbahn | KMF nachgewiesen (keine WHO-Fasern), PAK: 4,5 mg/kg |
| Dämmstoff Rohrleitung, UG | Visuelle Einstufung | |
| 9_9 | Dämmmatten Bodenaufbau Dachstuhl | Visuelle Einstufung |
| Dämmmatten als Stopfmassen im Bereich der Leitungs- durchführungen durch Decke, OG | Visuelle Einstufung | |
| 9_10 | Dämmstoff Rohrleitung, UG | Visuelle Einstufung |
In der folgenden Tabelle sind die Bauteile aufgelistet, die Schwermetallbelastungen aufweisen.
Tabelle 8: Gebäude mit Schwermetallbelastungen
| Gebäude | Bereich | Einstufung | Maßgebliche Parameter |
|---|---|---|---|
| 9_1 | Bodenaufbau (Schüttung) | Gefährlicher Abfall | Arsen: 250 mg/kg Blei: 4.500 mg/kg Kupfer: 2.100 mg/kg Zink: 4.900 mg/kg |
| 10_2 | Stahlbau Treppe (Anstrich) | Gefährlicher Abfall | Zink: 47.000 mg/kg |
Neben den aufgelisteten Schadstoffen können die Leuchtstoffröhren in den Gebäuden quecksil- berhaltig sein und sind daher zu separieren.
PCB wurden bei den Untersuchungen nicht nachgewiesen, können allerdings in den Kleinkon- densatoren an Leuchtmitteln vorkommen.
Altholz der Kategorie IV fällt bei der Verkleidung der Fassade und in Dachaufbauten zur Entsor- gung an.
Aufgrund der festgestellten Asbest- und KMF-kontaminierten Bauteile ist zwar kein akuter Hand- lungsbedarf abzuleiten, jedoch muss bei den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen (Demontage) ein sach- und fachgerechter Ausbau bzw. eine Sicherung sowie eine Separation der schadstoff- haltigen Materialien erfolgen und bei der Rückbaulogistik berücksichtigt werden. Des Weiteren ist
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 20]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 14
bei der Planung und Durchführung der Abbrucharbeiten sicherzustellen, dass eine getrennte Er- fassung und schadlose Entsorgung der schadstoffbelasteten oder gefährlichen Materialien erfolgt.
Für Abbruchmaterialien wie Altholz, Stahl und gipshaltige Baustoffe ist keine Analyse erforderlich.
Zur abfalltechnischen Voreinstufung der mineralischen Bausubstanz wurden Mischproben aus den Kernbohrungen und Abschlagproben gebildet und nach Dihlmann-Erlass /11/ untersucht.
Tabelle 9: Untersuchung der mineralischen Bausubstanz
| Gebäude | Bereich | Einstufung | Maßgebliche Parameter |
|---|---|---|---|
| 9_1 | 9_1_SP1 - MP Beton | Z1.1 | - |
| 9_2 | 9_2_SP1 - MP Beton | Z1.1 | Leitfähigkeit erhöht (2.530 µS/cm) |
| 9_2_SP2 - MP Bauschutt | Z1.1 | - | |
| 9_5 | 9_5_SP1 - MP Bauschutt | Z1.2 | Arsen (0,018 mg/l) |
| 9_7 | 9_7_SP1 - MP Beton | Z1.1 | - |
| 9_7_SP2 - MP Bauschutt | > Z2 (DKI) | Chrom, gesamt (0,18 mg/l) | |
| 9_9 | 9_9_SP1 - MP Bauschutt | Z2 | Sulfat (430 mg/l) |
| 9_9_SP2 - MP Beton | > Z2 (DKI) | Chrom, gesamt (0,55 mg/l) | |
| 9_10 | 9_10_SP1 - MP Beton | Z1.1 | Leitfähigkeit erhöht (2.860 µS/cm) |
| 9_10_SP2 - MP Bauschutt | > Z2 (DKI) | Sulfat (1.100 mg/l) | |
| 9_11 | 9_11_SP1 - MP Beton | Z1.2 | Chrom, gesamt (0,032 mg/l) |
Für die Kostenschätzung wurde der anfallende Beton und Bauschutt aufgrund der Ergebnisse und der Erfahrungswerte des KT AEM nach Dihlmann-Erlass /11/ abgeschätzt.
Gemäß ErsatzbaustoffV erfordert die Wiederverwendung bzw. externe Verwertung von unbelas- tetem Recycling-Baustoff der Klasse RC 1 eine Aufbereitung des Bauschutts mit Brecher- und Klassieranlagen (mobil im Bereich der Baustelle oder stationär). Bei der externen Verwertung sind zusätzlich die Dokumentationsanforderungen §25 (Lieferschein und Deckblatt) der Ersatz- baustoffV zu beachten.
4.6.5 Oberbau
Für den beim Rückbau des Oberbaus anfallenden Gleisschotter liegen keine Voruntersuchungen vor. Er wird anhand von Erfahrungswerten seitens KT AEM anteilig wie folgt abgeschätzt.
Tabelle 10: Geschätzte prozentuale Anteile Gleisschotter nach Z-Wert (/12/)
| Anteil am Aushub [%] | ||
|---|---|---|
| Gleisschotter Z 1.2 | 60% | |
| Gleisschotter Z 2 | 40% |
Seit Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV /6/ am 01.08.2023 wird organoleptisch unbelasteter Grob- schotter (Korngröße >31,5 mm) grundsätzlich als unbelastet eingestuft und kann ohne weitere Untersuchung in den Bahnbauweisen B 1 bis B 4 der Anlage 3 der Ersatzbaustoffverordnung wieder verwendet werden (ErsatzbaustoffV, §4 (3)).
Holzschwellen sind generell der Klasse A IV nach Altholzverordnung /5/ zuzuordnen und damit als gefährlicher Abfall zu behandeln.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 21]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 15
4.6.6 Asphalt
Für den beim Straßenbau anfallenden Ausbauasphalt liegen keine Untersuchungen vor. Es wird gesamthaft von Teerfreiheit bzw. nur geringer Verunreinigung ausgegangen.
Die Ersatzbaustoffverordnung gilt nicht für Ausbauasphalt. Weiterhin erfolgt hier die Einstufung nach RuVA-StB 01-2005.
5 Rückbaukonzept
Generelles Ziel der Rückbaumaßnahme ist es, die vorhandene Bausubstanz staub- und lärmarm sowie ohne Freisetzung von Schadstoffen vollständig, inkl. Fundamente, Kanalleitungen etc., un- ter Beachtung gesetzlicher, berufsgenossenschaftlicher bzw. rückbaugenehmigungsrelevanter Vorschriften sowie dem Stand der Technik abzubrechen. Die anfallenden Abfälle sind einer ord- nungsgemäßen Verwertung / Beseitigung zuzuführen.
Das Rückbaukonzept für die vorhandene Standortbebauung gliedert sich in die Phasen:
Phase I: Räumung, vorlaufende Demontagen und Restentkernung (Heizung-, Klima-, Lüf- tungs- und Sanitäranlagen, Elektro, etc.)
Phase II: Dekontamination / Schadstoffsanierung (KMF, Asbest, PCB, PAK, SM)
Phase III: Rückbau der Bausubstanz
Phase IV: Verfüllung der Baugrube / unterkellerte Bereiche
Phase V: Abfallentsorgung
Die Phasen sind möglichst in der genannten Reihenfolge durchzuführen. In einzelnen Bereichen kann es bauablauftechnisch auch sinnvoll sein, die Phase II (Dekontamination / Schadstoffsanie- rung) der Phase I (Räumung / Entkernung) vorzuziehen. Das gleichzeitige Vorkommen verschie- dener Phasen aus bauablauftechnischen Gründen ist nur zulässig, solange die Belange des Ar- beitsschutzes sowie des Abfallrechtes bzw. der Rückbaugenehmigung berücksichtigt werden.
Phase I (Räumung / vorlaufende Demontagen, Restentkernung)
Das Bauwerk wird entrümpelt, Sperrmüll und Einbauten sowie zugängliche Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen und Elektroeinbauten werden entfernt und besenrein abgenom- men.
Phase II (Dekontamination)
Beseitigung sämtlicher gefährlicher Stoffe / Materialien, die entweder aufgrund gesetzlicher, be- rufsgenossenschaftlicher oder sonstiger Vorschriften aus Gründen des Arbeitsschutzes, der Um- weltgefährdung und dergleichen zu entfernen, einzusammeln bzw. zu separieren sind oder aus bauablauftechnischen Gründen zur Sicherstellung eines reibungslosen Rückbaus vorlaufend zu entfernen sind. Hierzu zählen u. a. asbesthaltige Materialien und Erzeugnisse sowie Künstliche Mineralfasern (KMF)-Isolierungen, die unter Beachtung der jeweils gültigen einschlägigen Ar- beitssicherheitsbestimmungen der TRGS 519 /21/ bzw. TRGS 521 /22/ und der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften zu demontieren und in geeigneten Behältern (Big Bag, Container o.ä.) zu sammeln sind.
Restentkernung sämtlicher Bauteile / Materialien, die nicht mineralisch sind und/oder aufgrund Art und Umfang ihres Vorkommens in der Lage sind, den Bauschutt stofflich und/oder chemisch zu verunreinigen. Hierzu zählen u.a. PVC-Materialien, Dachbahnen, Kunststoffe, Gipsbaustoffe,
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 22]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 16
Hölzer etc. Die zu entfernenden Materialien sind unter Berücksichtigung der Abfallschlüssel so auszubauen und zu separieren, dass sortenreine Stofffraktionen entstehen und verwertet bzw. beseitigt werden können.
Nach der mechanischen Abtrennung von kontaminierter Bausubstanz ist durch entsprechende Beweissicherungsanalytik nachzuweisen, dass die verbleibende Bausubstanz kontaminationsfrei ist. Die Beprobung sollte durch oberflächennahe Abschlagsproben erfolgen, die zu bereichswei- sen repräsentativen Mischproben vereint werden können. Sofern keine Abtrennung belasteter Oberflächen möglich ist, richtet sich die Festlegung des schadlosen Entsorgungsweges nach den Ergebnissen der Oberflächenbeprobung.
Phase III (Rückbau der Bausubstanz)
Im Rahmen des Rückbaus/ Abbruchs wird die verbliebene, in den Rohbauzustand versetzte mi- neralische Bausubstanz durch geeignete Verfahren abgebrochen. Nach den Phasen I und II kann das Gebäude maschinell abgebrochen werden. Verkehrs-/ Gleisflächen sind im Zuge des Ab- bruchs zu sichern, ggf. teilweise zu sperren (Festlegungen im Rahmen eines SiPlans mit der DB) und vor Beschädigungen zu schützen. Die in der mineralischen Bausubstanz eingebetteten, im Rahmen der Entkernung mit verhältnismäßigen Mitteln/ Verfahren nicht entfernbaren Bau- teile/Materialien, wie metallische Rohrleitungen und andere Bestandteile der Haustechnik sowie Armierungen von Stahlbetonbauteilen werden im Zuge der Abbrucharbeiten separiert und einer Verwertung zugeführt.
Der anfallende Bauschutt wird zunächst vor Ort auf einer zu definierenden Fläche in für jedes Gebäude getrennten Haufwerken (sortenrein) für die Haufwerkbeprobung gesammelt.
Oberbaumaterialien (Schotter, Schienen, Schwellen) können hinsichtlich Wiederverwendungsfä- higkeit geprüft werden. Nicht verwendungsfähige Stoffe sind Abfälle i. S. des KrWG und werden aufbereitet und verwertet bzw. entsorgt.
Phase IV (Verfüllung Baugruben / unterkellerte Bereiche)
Die entstehenden Baugruben in unterkellerten Bereichen werden mit extern anzulieferndem Bo- den der Qualität Z0 / Z0* und entsprechenden bautechnischen Eigenschaften verfüllt. Das Ab- bruchmaterial wird komplett extern entsorgt.
Beim Abbruch der Keller anfallende Bodenmaterialien werden ebenfalls als Haufwerk beprobt und in Abhängigkeit der Ergebnisse zur Wiederverfüllung verwendet bzw. extern entsorgt.
Phase V (Abfallentsorgung)
Die entstehenden Abfälle werden sortenrein gesammelt und entsorgt. Die Phase V erstreckt sich über die gesamte Bauphase.
6 Entsorgungskonzept
Bei der Baumaßnahme fallen Aushub- und Abbruchmassen an, die – gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und untergesetzlichen Regelungen – einer geordneten Entsorgung zuzuführen sind, sofern sie im Bauvorhaben nicht wiederverwendet werden können. Gemäß § 3 (1ff) KrWG handelt es sich nur dann um Abfall, wenn die anfallenden Materialien nicht im Baufeld weiterverwendet werden sollen oder können, also ein Entledigungswille besteht oder sich der Sachen entledigt werden muss (z.B. aufgrund hoher Schadstoffgehalte).
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 23]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 17
6.1 Beschreibung und Menge der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle
Anhand der durch die AFRY Deutschland GmbH übermittelten Aufstellung /35/ und der ergänzten Massenübermittlung am 26.06.2023 für die Erstellung des Lärmschutzwalles ergibt sich über- schlägig der auf den folgenden Seiten dargestellte Mengenansatz:
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 24]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 18
Tabelle 11: Mengenaufstellung Boden, Beton, Asphalt
| Bahnkörper / Gleisentwässerung | AVV-Nummer | Menge | Masse | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Oberbodenabtrag | 17 05 04 | 2.250 m² - Wiederandeckung - | ||||||||||||||
| Aushub für PSS | 20.972 m³ 38.798 t | |||||||||||||||
| Kabeltrasse | ||||||||||||||||
| Rückbau Kabelkanal Rückbau Kabelschächte | 17 01 01 | 1.500 m 440 t 40 Stk | ||||||||||||||
| Entsorgung Erdaushub | 17 05 04 | 1.189 m³ 2.200 t | ||||||||||||||
| Straßenbau einschl. Entwässerung | ||||||||||||||||
| Aushub Ausfahrt Schweiz, Kranbahn, Zufahrt | 17 05 04 | 3.240 m³ 5.994 t | ||||||||||||||
| Aushub Vorstau-/ Sattelanhänger-Stellplätze | 11.170 m³ 20.665 t | |||||||||||||||
| Aushub Abstellspuren 1-4 | 5.730 m³ 10.600 t | |||||||||||||||
| Rückbau Fahrstreifen, Asphalt | 17 03 02 | 7.127 m² 5.345 t | ||||||||||||||
| Stützbauwerke | ||||||||||||||||
| Stützwand Weiherweg SW Aushub | 17 05 04 | 100 m³ 185 t | ||||||||||||||
| Lärmschutzwand | ||||||||||||||||
| Neubau Lärmschutzwand und Anpassung der Fun- damente | 17 05 04 | 1.475 m³ 2.729 t |
Tabelle 12: Anteile Boden, Asphalt - Baden-Württemberg und Schweiz
| Anteil Baden-Württemberg | Anteil Schweiz | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AVV-Nummer | Menge | Masse | Menge | Masse | ||||||||||||||||
| Boden | 17 05 04 | 42.876 m³ 79.321 t | 1.000 m³ 1.850 t | |||||||||||||||||
| Asphalt | 17 03 02 | 4.627 m² 3.470 t | 2.500 m² 1.875 t |
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 25]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 19
Tabelle 13: Mengenaufstellung Oberbau
| Oberbau Schienen, Schwellen, Bettung | Schienen | Schwellen | Schotter | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Länge | 17 04 05 | 17 01 01 / 17 02 04* | 17 05 08 | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Abstellgleis Strecke 4423 88 m | 176 m | 147 Stk | 223 m³ 401,9 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Hafenbahngleis Strecke 4423 173 m | 346 m | 289 Stk | 439 m³ 790,2 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 54 470 m | 940 m | 784 Stk | 1.193 m³ 2.146,7 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 29 144 m | 288 m | 240 Stk | 365 m³ 657,7 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 7 43 m | 86 m | 72 Stk | 109 m³ 196,4 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 8 31 m | 62 m | 52 Stk | 79 m³ 141,6 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 9 91 m | 182 m | 152 Stk | 231 m³ 415,6 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 10 191 m | 382 m | 319 Stk | 485 m³ 872,4 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 11 205 m | 410 m | 342 Stk | 520 m³ 936,3 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 12 102 m | 204 m | 170 Stk | 259 m³ 465,9 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 13 227 m | 454 m | 379 Stk | 576 m³ 1.036,8 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 14 706 m | 1.412 m | 1.177 Stk | 1.791 m³ 3.224,7 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 15 696 m | 1.392 m | 1.160 Stk | 1.766 m³ 3.179,0 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 16 655 m | 1.310 m | 1.092 Stk | 1.662 m³ 2.991,7 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 17 707 m | 1.414 m | 1.179 Stk | 1.794 m³ 3.229,2 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 18 106 m | 212 m | 177 Stk | 269 m³ 484,2 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 19 137 m | 274 m | 229 Stk | 348 m³ 625,7 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 21 76 m | 152 m | 127 Stk | 193 m³ 347,1 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 22 109 m | 218 m | 182 Stk | 277 m³ 497,9 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 23 101 m | 202 m | 169 Stk | 256 m³ 461,3 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Gleis 24 112 m | 224 m | 187 Stk | 284 m³ 511,6 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Weiche EW 300 3 Stk | 375 m | 300 Stk | 450 m³ 810,0 t | |||||||||||||||||||||||||||
| Rückbau Weiche EW 190 34 Stk | 3.060 m | 2.550 Stk | 4.250 m³ 7.650 t | |||||||||||||||||||||||||||
| 13.859 | m | 11.545 | Stk | 17.925 | m³ | 32.266 | t |
13.859 m 11.545 Stk 17.925 m³
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 26]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 20
Tabelle 14: Mengenaufstellung Bahnkörper Herrichten und Erschließen
| Maßnahmen | AVV-Nummer | Meng | e | Masse | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baugelände abräumen, Unrat beseitigen | - | 80.000 m² - | ||||||||
| Roden, Freischnitt | - | 2.250 m² - | ||||||||
| Baum-/ Rodungsabfälle | 17 02 01 20 02 01 | 80 Stk k. A. | ||||||||
| Rückbau Sammelleitung | 17 02 03 | 200 m 4,0 t * |
- Schätzung durch KT AEM
Die tatsächlich anfallende Menge an Grünschnitt ist nur schwer abschätzbar und wird daher hier nur qualitativ angegeben.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zu entsorgenden Massen aus dem Gebäudeabriss wurden aus der Anlage 1 zur Kostenschätzung Schadstoffsanierung und Abbruch /34/ entnommen.
Tabelle 15: Mengenaufstellung Gebäudeabriss
| Gebäude 9_1 | Gebäude 9_2 | Gebäude 9_5 | Gebäude 9_7 | Gebäude 9_9 | Gebäude 9_10 | Gebäude 9_11 | Gebäude 10_1 | Gebäude 10_2 | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nicht mineralische Abfälle [t] | ||||||||||||
| Asbestzement | 3 | - | - | - | 2 | 1 | - | - | - | 6 | ||
| Holz mit asbest-/ teerhaltigem Anstrich | 4 | - | - | - | - | - | - | - | - | 4 | ||
| Asbesthaltige Dachbahnen | 2 | - | - | - | - | 2 | 1 | - | - | 5 | ||
| Asbesthaltige „Sonstige“ | - | 21 | 1 | 2 | - | - | - | - | 24 | |||
| KMF | - | 2 | - | - | 0 | - | - | - | - | 2 | ||
| Holz AIV | - | 20 | 4 | 6 | 4 | - | - | - | - | 34 | ||
| Dachbahnen teerhaltig | 0,25 | - | - | - | - | - | - | - | - | 0,25 | ||
| Dachbahnen nicht teerhaltig | - | - | 1 | 10 | 2 | - | - | - | - | 13 | ||
| Gips / Yton | - | 2 | - | 4 | 1 | - | - | - | - | 7 | ||
| Dämmmaterial (z.B. Styropor) | - | 3 | - | - | - | - | - | - | - | 3 | ||
| Glas | - | 2 | - | - | - | - | - | - | - | 2 |
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 27]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 21
| Gebäude 9_1 | Gebäude 9_2 | Gebäude 9_5 | Gebäude 9_7 | Gebäude 9_9 | Gebäude 9_10 | Gebäude 9_11 | Gebäude 10_1 | Gebäude 10_2 | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kondensatoren / Leuchtstoff- röhren | - | 1 | - | - | - | - | - | - | - | 1 | ||
| Sperrmüll / Baumischabfälle | 6 | 2 | 1 | 1 | 1 | 3 | 1 | - | - | 15 | ||
| Mineralische Abfälle [t] | ||||||||||||
| Gussasphalt | - | - | - | 3 | - | 4 | - | - | - | 7 | ||
| Z1.1 Beton / Bauschutt | 88 | 1.400 | - | 130 | - | 330 | - | 77 | - | 2.025 | ||
| Z1.2 Beton / Bauschutt | - | - | 80 | - | - | - | 300 | - | - | 380 | ||
| Z2 Beton / Bauschutt | - | - | - | - | 60 | - | - | - | - | 60 | ||
| DK0 / DKI Beton / Bauschutt | - | - | - | 220 | 55 | - | - | - | 275 | |||
| DKII Beton / Bauschutt | - | - | - | - | 65 | - | - | - | - | 65 | ||
| Schüttung (SM-haltig) | 20 | - | - | - | - | - | - | - | - | 20 | ||
| Erdaushub [t] | ||||||||||||
| Z1.1 Boden | - | - | - | - | - | - | - | 720 | - | 720 | ||
| Z2 Boden | - | - | - | - | - | - | - | 150 | - | 150 |
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 28]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 22
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden gefährliche Abfälle beim Gebäuderückbau (Asbest, KMF, PAK) und in Form von Holzschwellen und ggf. aus dem Rückbau von Prellböcken erwartet, daher kommt das elektronische Abfall-Nachweisverfahren (eANV) gemäß der Nachweisverord- nung zwingend zur Anwendung.
Die fachgerechte Entsorgung aller Materialien ist über einen zertifizierten Fachbetrieb zu beauf- tragen. Oberbaumaterialien (Schotter, Betonschwellen, Schienen) werden hinsichtlich der Wiederver- wendungsfähigkeit durch die DB Netz AG geprüft. Nicht verwendungsfähige Stoffe sind Abfälle i. S. des KrWG und werden aufbereitet und verwertet bzw. entsorgt. Holzschwellen werden grundsätzlich der thermischen Verwertung zugeführt.
6.2 Haufwerks- und in-situ Beprobung
Für die notwendige Deklaration der Materialien zur Entsorgung sind grundsätzlich zwei Verfah- rensweisen möglich: a) in-situ Beprobung des Entsorgungsmaterials und direkte Entsorgung aus dem Baufeld b) Bereitstellung des Entsorgungsmaterials in Haufwerken zur Deklaration vor der Entsorgung Den Materialien entsprechend sind jeweils folgende Verfahrensweisen zulässig: Aushub- und Abbruchmaterial: Die in-situ Beprobung von Boden und Beton stellt den Ausnahmefall dar. Eine in-situ-Probe- nahme mithilfe von Schürfen ist dann möglich, wenn ein zweifelsfrei geogener Boden ohne anth- ropogenen Einfluss vorliegt.
Aus Auffüllungen stammendes Bodenmaterial ist grundsätzlich in Haufwerken bereitzustellen.
Laut /19/ gilt dies sinngemäß auch in der Schweiz.
Gleisschotter:
Die in-situ Beprobung von Gleisschotter ist zulässig, falls das Material mechanisch, thermisch, biologisch oder in einer Waschanlage behandelt wird. Bei einer Entsorgung über I.NPV ist eine in-situ Beprobung immer zulässig.
Gemäß Gleisschottermerkblatt muss eine Haufwerksbeprobung von Gleisschotter nach LAGA PN 98 durchgeführt werden, falls in der Vorerkundung gefährliche Belastungen festgestellt wur- den oder falls das Material ohne Aufbereitung direkt in einer Deponie oder Grube entsorgt werden soll.
Am 01.08.2023 ist die aktualisierte Fassung der Altschotterrichtlinie 880.4010 in Kraft getreten. Die Untersuchungsverfahren, das Analysenspektrum und die Bewertung der Analysenergeb- nisse weichen von der Ril 880.4010 aus dem Jahr 2009 ab. Das Hochrechnen der Schadstoff- konzentration der Feinfraktion auf die Gesamtfraktion ist seit dem 01.08.2023 entfallen.
Asphalt:
Asphalt kann auf deutscher Seite i.d.R. problemlos in-situ beprobt und direkt aus dem Baufeld entsorgt werden.
Holzschwellen und Altholz:
Holzschwellen und Altholz (Fassade, Dach) werden gem. AltholzV /5/ der Kategorie AIV (gefähr- licher Abfall mit der AVV 17 02 04*) zugeordnet.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 29]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 23
(Haufwerks-)beprobungen während der Bauausführung Anhand der vorliegenden Massenschätzungen zur Entsorgung werden vsl. die folgenden baube- gleitenden Untersuchungen bzw. abfalltechnischen Deklarationen erforderlich. Für die deutsche Seite orientiert sich die hier angegebene Anzahl an der Handlungshilfe Neue Deponieverordnung /13/ (mindestens notwendige Anzahl von Laborproben bei homogenen Hauf- werken) zur LAGA PN 98 /15/.
Tabelle 16: Erforderliche Untersuchungen / Deklarationsanalysen Baden-Württemberg
| Material | Analysenumfang | Anzahl ca. [Stk] | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Boden | ErsatzbaustoffV | 175 | |||||
| Herbizide | 175 | ||||||
| falls > BM-F3 zusätzlich | DepV | ergebnisabhängig | |||||
| Beton | ErsatzbaustoffV | 6 | |||||
| Evtl. In situ-Probenahme | |||||||
| Gleisschotter | DB Ril 880.4010 | 68 | |||||
| Asphalt | PAK, Phenolindex (Leitfa- | - | 6 | ||||
| den zum Umgang mit teer- | |||||||
| haltigem Straßenaufbruch | |||||||
| (Mai 2018)) |
Für die Schweizer Seite orientiert sich die hier angegebene Anzahl an der Vollzugshilfe zur Pro- benahme fester Abfälle /17/. Tabelle 17: Erforderliche Untersuchungen / Deklarationsanalysen Schweiz
| Material | Analysenumfang | Anzahl ca. [Stk] | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Boden | VBBo | /9/ | 10 | ||||
| Asphalt | PAK | 8 |
6.3 Bereitstellungsflächen
Bei einer Bereitstellungsfläche (BSF) für die zeitweilige Lagerung von Abfällen in unmittelbarer Nähe zum Anfallort (Entstehungsort) bis zu deren Abfuhr in einem Zeitraum von weniger als ei- nem Jahr ist keine Genehmigung nach der 4. BImSchV /7/ erforderlich. Erfolgt die Bereitstellung der Bau- und Abbruchabfälle am Ort der Entstehung, greift außerdem die Privilegierung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 AwSV /8/. D.h. die technischen Anforderungen der AwSV gelten nicht, es gilt jedoch der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz (WHG). Für die Bereitstellung von Bau- und Ab- bruchabfällen für eine Dauer von mehr als einem Jahr ist eine Genehmigung nach der 4. BIm- SchV /7/ erforderlich. Für Zwischenlager im Sinne § 2 ErsatzbaustoffV wird eine Genehmigung für die zeitweilige Lagerung (Anlagen-Nr. 8.12) und/ oder für die Behandlung und Aufbereitung von Bauabfällen (Anlagen-Nr. 8.11.2) benötigt. Hierbei ist zu beachten, dass Aushub- und
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 30]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 24
Abbruchmaterialien, die für einen Wiedereinbau vorgesehen sind, nicht dem Abfallrecht unterlie- gen.
Bereitstellungsflächen für die Lagerung von Bau- und Abbruchabfällen, die als wassergefährdend eingestuft sind (ab einer Einstufung Z 1.2), müssen aufgrund des wasserrechtlichen Besorgnis- grundsatzes mit einer wasserundurchlässigen Basisabdichtung in Straßenbauweise oder mit Kunststoffdichtungsbahnen der Mindestdicke 1,0 mm ausgestattet sein. Für bereitgestellte Hauf- werke ist ein Schutz gegen Niederschlagswasser und Staubverwehungen vorzusehen (z. B. Ab- deckung mit Kunststofffolien). In Gleisnähe sollte bei laufendem Bahnbetrieb ggf. auf eine Foli- enabdeckung verzichtet werden. Bei Kleinmengen und leicht eluierbaren Schadstoffen sind eben- falls Deckelcontainer geeignet.
Sollten sich im Zuge der Baumaßnahme z.B. für den Bodenaushub organoleptische Abweichun- gen oder Auffälligkeiten ergeben, ist dieses Material zu separieren, auf geschützter Fläche zu lagern und abfalltechnisch zu untersuchen, bevor es fachgerecht entsorgt werden kann.
Auf unbefestigten Grünflächen ist der Oberboden vorab abzutragen (nicht abschieben, Abheben mit Langarmbaggern) und seitlich in Mieten mit maximal 2,0 m Höhe zu lagern. Um eine Verdich- tung des Unterbodens zu minimieren, sind Tragschichten (ggf. auf Geotextil) und/oder mobile Module (Baggermatratzen, Fahrplatten) zu verwenden. Nasser Boden ist besonders empfindlich gegenüber Verdichtung. Inwieweit der Oberboden auf den Logistikflächen abzutragen und bau- zeitlich zu lagern ist oder durch lastverteilende und andere Maßnahmen zu schützen ist, sollte in einem separaten Bodenschutzkonzept festgelegt werden.
Da die geplanten Bereitstellungsflächen auf unversiegeltem Fremdgrund vorgesehen sind, soll- ten im Vorfeld und nach Beendigung der Nutzung Beweissicherungsuntersuchungen bzgl. der Belastungssituation durchgeführt werden.
6.3.1 Bedarf an Bereitstellungsfläche
Im vorliegenden Fall müssen vsl. mindestens der Bodenaushub und der Beton in Haufwerken zur Deklaration bereitgestellt werden. Dies erfordert die Nutzung einer Bereitstellungsfläche. Für den Gleisschotter und den Asphaltabbruch ist die Entsorgung aus dem Baufeld anzustreben.
Die folgende Tabelle zeigt den überschlägigen Bedarf an Bereitstellungsfläche (BSF) für die ein- zelnen Fraktionen an Entsorgungsmaterial.
Tabelle 18: Überschlägiger Bedarf Bereitstellungsfläche (BSF)
| Deutsche Seite | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Material | Volumen | Bedarf BSF (ca.) | ||||||||
| Boden | 42.876 m³ | 26.800 m² | ||||||||
| Beton | 1.525 m³ | 953 m² | ||||||||
| optional | ||||||||||
| Schotter | 17.925 m³ | 11.203 m² | ||||||||
| Asphalt | 1.388 m³ | 3.470 m² |
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 31]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 25
| Schweizer Seite | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Material | Volumen | Bedarf BSF (ca.) | ||||||||
| Boden | 1.000 m³ | 600 m² | ||||||||
| optional | ||||||||||
| Asphalt | 750 m³ | 1.875 m² |
Abhängig von der Menge des gleichzeitig anfallenden Materials und der Menge des abtranspor- tierten Materials wird sich dieser Bedarf entsprechend verringern. Grundsätzlich ist der Zeitraum zwischen Probenahme und dem Vorliegen der Deklarationsana- lyse mit ca. 10 Arbeitstagen zu kalkulieren. Bis zum Abtransport der Materialien können weitere 5 – 10 Arbeitstage vergehen.
6.4 Entsorgung der Bau- und Abbruchabfälle und Einbau in die Baumaßnahme
6.4.1 Oberboden
Oberboden ist separat abzutragen und gemäß DIN 19731 zu behandeln und entsprechend §12 BBodSchV /3/ zu verwerten. Zum Schutz der Bodenstruktur ist eine Abschiebung des Oberbodens zu vermeiden, stattdessen ist das Abheben des Bodens mithilfe von Langarmbag- gern vorzusehen. Oberboden sollte, soweit möglich, wieder zur Andeckung im Baufeld in der Funktion als Oberboden verwendet werden. Besteht bei Abtrag kein Verdacht auf Schadstoffan- reicherungen, kann er gem. § 12 BBodSchV Abs. 2 Nr. 2 ohne chemisch-analytische Untersu- chungen an Ort und Stelle wiederverwendet werden. Oberboden aus dem Bereich von BE- und Bereitstellungsflächen wird nach Abschluss der Baumaßnahme an Ort und Stelle wieder ange- deckt. Oberboden, welcher im Zuge einer Verwertungsmaßnahme auf oder in eine durchwurzel- bare Bodenschicht außerhalb der Baumaßnahme eingebaut werden soll, muss chemisch-analy- tisch untersucht werden.
6.4.2 Boden
Die im Zuge der Baumaßnahme auszuhebenden anstehenden Böden (Kies bzw. Kies-Sand-Ge- mische) sind aus bautechnischer Sicht für eine Wiederverwendung grundsätzlich geeignet /30/. Auch die auszuhebenden Auffüllungen (gemischtkörnige bis bindige Böden) weisen eine be- dingte Eignung für den Wiedereinbau auf, bspw. in später nicht technisch belasteten Flächen, wie z.B. Grün- oder Ausgleichsflächen. Das Einbaumaterial muss neben den geotechnischen Anforderungen auch umwelttechnischen Voraussetzungen genügen. Die umwelttechnischen Anforderungen werden den aktuellen Regel- werken entnommen. Im Allgemeinen orientieren sich die umwelttechnischen Anforderungen an folgenden Kriterien:
Verwertungszweck und Einsatzbereich sowie Nachnutzung (Ersatzbaustoff in Bauwerken / außerhalb von Bauwerken mit bodenähnlicher Anwendung) Umweltchemische Hintergrundgehalte Lage innerhalb bzw. außerhalb von WSG Verfüllbereiche (durchwurzelbare Bodenschicht / wasserungesättigte / wassergesättigte Bodenzone)
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 32]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 26
Bei den Verfüllbereichen wird zwischen einem oberen Bereich (=durchwurzelbare Bodenschicht, obere 2,0 m), einem mittleren Bereich (wasserungesättigte Bodenzone, oberhalb des höchsten Grundwasserstandes) und einem unteren Bereich (wassergesättigte Bodenzone) unterschieden. Die wassergesättigte Bodenzone reicht bis 1,0 m (außerhalb von WSG) bzw. 2,0 m (innerhalb von WSG) oberhalb des Grundwasser-Bemessungswasserstandes.
Gemäß ErsatzbaustoffV kann bei einem Wiedereinbau am Herkunftsort oder einer Umlagerung in dessen räumlichen Umfeld das Bodenmaterial ohne Analyse wiederverwendet werden. Es ist auszuschließen, eine schädliche Bodenverunreinigung oder Altlast vorliegt bzw. deren Verursa- chung nicht zu besorgen ist (§6 (6) BBodSchV). Bei entsprechendem Verdacht ist eine Untersu- chung gemäß BBodSchV Anhang 1 Tab. 1+2 (Vorsorgewerte) durchzuführen.
Wenn mindestens 250 m³ Bodenmaterial der Klasse F3 (BM-F3) oder RC-Baustoff der Klasse 3 (RC-3) in ein technisches Bauwerk eingebaut werden sollen, besteht eine Voranzeigepflicht nach § 22 Abs. 1 Satz 3 ErsatzbaustoffV und eine Abschlussanzeigepflicht nach § 22 Abs. 4 Ersatz- baustoffV. In diesen Fällen wird die Verwendung der MEB in dem betreffenden technischen Bau- werk zudem gemäß § 23 ErsatzbaustoffV im Ersatzbaustoffkataster behördlich dokumentiert.
Der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen muss dokumentiert werden (§ 19 und § 25 Er- satzbaustoffV). Das Muster des Deckblattes der Einbaudokumentation ist in Anlage 8 der Ersatz- baustoffV enthalten. In dieser Dokumentation sind u. a. die Materialklasse nach ErsatzbaustoffV, der höchste zu erwartende Grundwasserstand und die Ausbildung der Grundwasserdeckschicht. Transporte werden mit Lieferscheinen dokumentiert (Anlage 7 der ErsatzbaustoffV).
Der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) der Klassen BM-F3 und RC-3 sowie der Einbau von MEB in festgesetzten Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten ist 4 Wochen vor Beginn des Einbaus anzuzeigen, es sei denn es handelt sich um BM-0, BG-0 oder GS-0 Material (§ 22 ErsatzbaustoffV).
Da derzeit keine Angaben zum Bedarf an Verfüllmaterial vorliegen, wird im Rahmen dieses BoVEK davon ausgegangen, dass die anfallenden Bodenaushubmassen komplett entsorgt wer- den müssen. Die Deklaration für den anfallenden Bodenaushub hat nach ErsatzbaustoffV /6/ zu erfolgen. Mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung wird Bodenmaterial in die Materialklassen BM-0/ BM- 0* (bis 10 Vol.-% Fremdbestandteile) und BM-F0* bis BM-F3 (bis 50 Vol.-% Fremdbestandteile) eingestuft. Wenn die mineralischen Fremdbestandteile im Erdaushub 50 Vol.-% überschreiten, handelt es sich nicht um einen mineralischen Ersatzbaustoff im Sinne der ErsatzbaustoffV und nicht um Bodenmaterial im Sinne des Abfallrecht. Das Material muss aufbereitet werden, wenn keine Privilegierung durch die Fachbehörde erfolgt. Im vorliegenden Konzept wird angenommen, dass der Erdaushub <50 Vol.-% mineralische Fremdbestandteile enthält und dem Abfallschlüssel 17 05 04 zuzuordnen ist. Bodenaushub aus dem Gleisbereich (Unterbau/Randweg) ist auf die bahntypischen Herbizide zu untersuchen und zu bewerten (Schreiben der DB Netz AG vom 23.06.2021). Der erforderliche Analysenumfang ist sowohl in der Altschotterrichtlinie 880.4010 (Stand 01.08.2023) als auch in der ErsatzbaustoffV, Anlage 1, Tabellen 3 und 4, aufgelistet.
Bei einer Überschreitung von BM-F3 ist eine Nachanalytik gem. Deponieverordnung /4/ einzuho- len. Das Material wird entsprechend der vorliegenden Deponieklasse (DK 0 bis DK III) eingestuft und ist in einer entsprechend zugelassenen Deponie zu entsorgen.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 33]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 27
6.4.3 Asphalt
Im Vorhaben besteht kein Bedarf zur Wiederverwendung des anfallenden Asphalts. Er ist ent- sprechend seiner abfalltechnischen Einstufung einer ordnungsmäßigen Entsorgung zuzuführen. Der mögliche Verwertungsweg ist abhängig vom PAK-Gehalt. Ausbauasphalt ohne oder mit ge- ringen Verunreinigungen sollte stofflich im Straßenbau verwertet werden. Pechhaltiger Straßen- aufbruch wird in der Regel in Deponien verwertet oder thermisch behandelt.
6.4.4 Oberbaumaterialien
Oberbaumaterialien (Schotter, Holzschwellen, Betonschwellen, Schienen) werden hinsichtlich ih- rer Wiederverwendungsfähigkeit durch die DB Netz AG geprüft (I.NAW 125). Nicht verwendungs- fähige Stoffe sind Abfälle i. S. des KrWG /1/ und werden aufbereitet und verwertet bzw. entsorgt.
Nicht wiederverwendungsfähige Holzschwellen werden gem. AltholzV /5/ ohne Deklarationsana- lysen als gefährlicher Abfall eingestuft und energetisch verwertet (AVV 17 02 04*).
Die Verwertungsmöglichkeiten von Gleisschotter (Abfallschlüssel 17 05 08) hängen von der Um- weltverträglichkeit (Schadstoffgehalte) und der technischen Eignung ab. In der Regel enthält der Schotter Feinanteile (< 31,5 mm) von durchschnittlich 33 % der Gesamtfraktion. Die Feinfraktion, die bei einer Bettungsreinigung bzw. Aufarbeitung des Altschotters anfällt, weist i.d.R. erhöhte PAK-, Schwermetall- und Herbizidgehalte auf. Die unbelastete Grobfraktion kann ggf. nach dem Aufbereiten (z. B. Prallen) wieder als Recyclingschotter (RC-Schotter) außerhalb von WSG ein- gebaut werden, wenn die technischen Anforderungen entsprechend dem DB Standard 918 061 „Technische Lieferbedingungen Gleisschotter“ erfüllt sind.
Nicht verwendungsfähige Schienen und Kleineisenteile (Abfallschlüssel 17 04 05) werden ab Baustelle vermarktet, so dass für das Projekt ein Erlös generiert werden kann. Die Durchführung der Vermarktung findet über DB Resale Inhouse statt.
6.4.5 Beton
Im Hinblick auf die Ausschreibung der Entsorgungsleistungen ist darauf zu achten, dass die an- fallenden Abbruchmaterialien in jedem Fall mit einer Deklaration nach ErsatzbaustoffV zu unter- suchen sind. Beton / Bauschutt wird auf Basis der Materialwerte in die Recycling-Baustoff Klas- sen RC-1, RC-2 und RC-3 eingestuft. Wenn die Schadstoffgehalte die Materialwerte für RC-3 überschreiten, ist eine Verwertung außerhalb von Deponien nicht zugelassen. Der zulässige PAK -Gehalt von Recycling-Baustoff der Klasse RC-3 beträgt 20 mg/kg und liegt somit deutlich 16 niedriger als für Z2-Material (PAK: 30 mg/kg). Hohe Werte von elektrischer Leitfähigkeit und pH- Wert sind nicht einstufungsrelevant, wenn die Materialwerte für Sulfat und die übrigen Material- werte für Recycling-Baustoffe der jeweiligen Materialklasse nach Anlage 1 Tabelle 1 der Ersatz- baustoffV eingehalten werden (§ 10 ErsatzbaustoffV).
Bei einer Überschreitung von RC-3 ist eine Nachanalytik gem. Deponieverordnung /4/ einzuho- len. Das Material wird entsprechend der vorliegenden Deponieklasse (DK 0 bis DK III) eingestuft und ist in einer entsprechend zugelassenen Deponie zu entsorgen.
Im Vorhaben besteht nach aktuellem Kenntnisstand kein Bedarf zur Wiederverwendung des an- fallenden Abbruchmaterials.
Erdseitige Betonbauteile, wie bspw. Fundamente, können ggf. mit teerhaltigen Anstrichen verse- hen sein. Teerhaltige Anstriche am Beton gelten ab einem PAK-Gehalt von 1.000 mg/kg oder einem Benzo(a)pyren-Gehalt von 50 mg/kg als gefährlicher Abfall (AVV 17 01 06*).
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 34]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 28
Sollten die teerhaltigen Anstriche vorliegen und diese technisch nicht vom Beton abtrennbar sein, ist der Schadstoffgehalt des Anstriches nach Hotspot-Beprobung maßgebend für die Einstufung des gesamten Materials /15/. Bei einer Hotspot-Beprobung müssen von besonders belasteten Bereichen eines Haufwerkes gesonderte Proben entnommen werden. Das ganze Haufwerk ist unabhängig vom Mengenanteil nach diesen Ergebnissen einzustufen.
6.4.6 Sonstige Materialien
Durch den Verkauf an Dritte lassen sich für den Anteil an Stahl/Metall Schrotterlöse erzielen. Die Schrottentsorgung kann über die DB Resale Inhouse veranlasst werden.
6.4.7 Gefährliche Abfälle
In Baden-Württemberg werden Abfälle als gefährlich eingestuft, wenn mindestens ein Schadstoff die folgenden Gefährlichkeitsgrenzen überschreitet:
MKW: 8.000 mg/kg PAK: 1.000 mg/kg bzw. 200 mg/kg bei teerhaltigen Abfällen Einzelparameter Schwermetalle: Arsen 1.000 mg/kg, Blei 2.500 mg/kg, Cadmium 1.000 mg/kg, Chrom (VI) 1.000 mg/kg, Kupfer 2.500 mg/kg, Nickel 1.000 mg/kg, Zink 2.500 mg/kg, Quecksilber 500 mg/kg
Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung ist außerdem die Andienungspflicht an die Sonderabfal- lagentur (SAA) Baden-Württemberg GmbH zu beachten. Bei einer Entsorgung außerhalb Baden- Württembergs sind die Kriterien des entsprechenden Bundeslandes zu beachten, in dem die Bau- und Abbruchabfälle entsorgt werden.
Gefährliche Abfälle unterliegen gemäß der Verordnung über die Nachweisführung bei der Ent- sorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV vom 18.07.2017). dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV). Nicht gefährliche Abfälle sind nicht nachweispflichtig, trotzdem wird die Entsorgung durch Übernahme- / Wiegescheine dokumentiert und i.d.R. elektronisch er- fasst. Die Kennzeichnung der Haufwerke auf den Bereitstellungsflächen und die Dokumentation der Herkunft (Aushub-/ Abtragsbereich) sowie die Entsorgungswege bzw. Einbaubereiche sind erforderlich, um die Stoffströme zu dokumentieren.
Im Vorhaben fallen nach derzeitigem Kenntnisstand gefährliche Abfälle in Form der Holzschwel- len (AVV 17 02 04*) an. Diese sind unter Anwendung des eANV einer thermischen / energeti- schen Verwertung zuzuführen. Außerdem fallen beim Gebäuderückbau asbesthaltige Baustoffe (AVV 17 06 05*), PAK-belastete Abdichtungsbahnen (AVV 17 03 03*), KMF-haltiges Dämmma- terial (AVV 17 06 03*), schwermetallhaltige Farbanstriche (AVV 06 04 05* bzw. 08 01 13*) und in der Schüttung bleibelasteter Boden (AVV 17 01 06*) an, die als gefährliche Abfälle zu einer ex- ternen Entsorgungsanlage gemäß DepV verbracht werden müssen.
Die fachgerechte Entsorgung aller Materialien ist über einen zertifizierten Fachbetrieb zu beauf- tragen.
6.4.8 Verwertung in einer anderen Baumaßnahme des Auftraggebers
Falls eine Wiederverwendung bautechnisch sowie abfallrechtlich möglich ist, ist der Bedarf in anderen Baumaßnahmen zu ermitteln.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 35]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 29
6.4.9 Beseitigung
Nicht verwertbare Abfälle müssen grundsätzlich der Beseitigung zugeführt werden.
Zu beseitigen sind generell alle Baustoffe, deren Verwertung ausdrücklich ausgeschlossen ist, insbesondere KMF- und asbesthaltige Abfälle. Darüber hinaus sind alle Abfälle zu beseitigen, für die es keine Verwertungsmöglichkeit gibt.
Die Einhaltung der für den Umgang mit gefährlichen Stoffen geltenden Vorschriften und Schutz- maßnahmen ist durch den Abfallbeauftragten des AN sicherzustellen.
6.5 Bodenschutzkonzept
Für Maßnahmen, bei denen eine Zwischenlagerung oder Umlagerung von Materialien (§6 (9) BBodSchV neu) erfolgt, ist die DIN 19639 (Bodenschutz bei Planung und Genehmigung von Bauvorhaben, 9/2019) zu beachten. Gemäß DIN ist ein Bodenschutzkonzept (BSK) notwen- dig, wenn bauzeitlich genutzte Böden nach Abschluss der Baumaßnahme wieder forstlich, land- wirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, die Eingriffsfläche 5.000 m2 überschreitet oder be- sonders empfindliche Böden betroffen sind. Zur Erfüllung dieser rechtlichen Anforderungen sind Informationen zur Ausprägung der natürlichen Bodenfunktionen und Archivfunktionen sowie der vorhabenrelevanten Empfindlichkeiten der Böden im Rahmen des BSK zu erfassen und auszu- werten. Auf dieser Grundlage erfolgt die Festlegung projektspezifischer Schutzmaßnahmen und der Erstellung einer Massenbilanz.
Außerdem kann gemäß Mantelverordnung (§ 4 Abs. 5 BBodSchV) bei Vorhaben, bei denen auf einer Fläche von mehr als 3.000 m² Materialien auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht eingebracht werden, die Beauftragung einer bodenkundlichen Baubegleitung nach DIN 19639 behördlich verlangt werden.
Zusätzlich ist im Baugesetzbuch (BauGB, § 1 Abs. 6 Nr. 7a und § 1a Abs. 2) verankert, dass die Belange des Bodenschutzes und der sparsame Umgang mit dem Boden berücksichtigt werden müssen.
Weitere Schnittstellen zum Thema Bodenschutzbelange stellen Verfahren zur Umweltverträglich- keitsprüfung, Strategischen Umweltprüfungen (Umweltbericht) oder Eingriffsbewertungen dar.
7 Sanierungskonzept
Gemäß den vorliegenden Untersuchungsergebnissen liegt im geplanten Baufeld keine Altlasten- verdachtsfläche vor, für die ein Sanierungserfordernis besteht.
8 Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Beim Umgang mit Bodenaushub, Bauschutt und Oberbaustoffen (Schotter, Schienen, Schwellen) ist das Gefahrenpotential für Menschen durch inhalative Aufnahme bei Auswehen von Feinantei- len generell als gering anzusehen. Es sind deshalb voraussichtlich keine aufwändigen techni- schen, organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen erforderlich. Der Kontakt der Be- schäftigten mit kontaminiertem Material ist grundsätzlich zu vermeiden. Eine vermehrte Staubbil- dung durch die Arbeiten ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Benetzen mit Wasser) zu unter- binden.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 36]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 30
Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind grundsätzlich entsprechend der DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ sowie der TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontami- nierten Bereichen“ auszuführen.
Vor Baubeginn hat der Auftragnehmer ein baustellenbezogenes Entsorgungskonzept vorzule- gen, in dem u.a. der Umgang mit Abfällen und der entsprechende Arbeitsschutz (für Mitarbeiter und Dritte) darzulegen ist. Die Mitarbeiter haben das Entsorgungskonzept unter Einhaltung der gültigen Gesetzgebung und der entsprechenden stoffbezogenen Technischen Regeln für Gefahr- stoffe (TRGS) umzusetzen. Als Grundlage sind die Ergebnisse der Voruntersuchungen und das vorliegende BoVEK-Konzept zu verwenden.
9 Kosten
Eine detaillierte Kostenschätzung für die Entsorgung der Bau- und Abbruchabfälle aus der Bau- maßnahme ist in Anlage 3 beigefügt. Sie basiert auf der durch die AFRY Deutschland GmbH, Berlin, erstellten Massenaufstellung /35/ und den Unterlagen der Gebäudesubstanzuntersuchung /32/. Da bisher noch keine aktuellen Preise für die Einbauklassen der ErsatzbaustoffV vorliegen, konnte die Kostenschätzung diesbezüglich nicht aktualisiert werden.
Auf Grundlage der getroffenen Annahmen ergeben sich geschätzte Transport- und Entsorgungs- kosten von insgesamt:
4.222.400 € für die auf deutscher Seite anfallenden Abfälle (inkl. Kosten für Untersuchungen).
237.453 CHF für die in der Schweiz anfallenden Abfälle (=ca. 240.000 €)
Die Kosten für den Gebäuderückbau sind in der Kostenzusammenstellung /34/ detailliert darge- stellt. Hinzu kommen Herstellungskosten für Bereitstellungsflächen.
Hinweise:
Für die Kostenschätzung wird angenommen, dass die Aushub- und Abbruchmengen vollständig entsorgt werden und keine Wiederverwendung in der Baumaßnahme erfolgt. Für die ggf. erforder- liche Entsorgung von Oberboden wurden die anfallenden Kosten nicht gesondert berücksichtigt, da hierzu keine detaillierten Angaben vorliegen.
Die angesetzten Einheitspreise orientieren sich an den derzeit gültigen Rahmenvertragspreisen. Bis zur Bauausführung ist mit einer Preissteigerung von 5 bis 8 % pro Jahr zu rechnen.
Die geschätzte abfallrechtliche Einstufung der Materialien beruht auf den in Kapiteln 4.7 beschrie- benen Untersuchungsergebnissen und Annahmen. Die tatsächlichen Ergebnisse von Deklarati- onsanalysen können davon abweichen. Die vorliegenden Ergebnisse und Annahmen sind als Grundlage einer Ausschreibung i.d.R. nicht ausreichend. Im Falle einer Ausschreibung der Ma- terialien zur Entsorgung sind ggf. Positionen mit weiteren abfalltechnischen Einstufungen in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen.
Karlsruhe, den 23.01.2024
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
i.V. i.A. Dagmar Vogel Cornelia Müller
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 37]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 31
Anlage 1
Abkürzungsverzeichnis
A AIS Altlasteninformationssystem (der Deutschen Bahn AG) (AL)VF (Altlasten-)Verdachtsfläche AMPA Aminomethylphosphonsäure AS Abfallschlüssel (gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung) AVV Abfallverzeichnis-Verordnung AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stof- fen
B BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BE Baustelleneinrichtung Bf Bahnhof BG Bau Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BGR Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Bundes-Immissionsschutz-Verordnung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BoVEK Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept BS Begleitschein BSF Bereitstellungsfläche BTEX Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol BÜ Bahnüberführung Bw (Bahn-) Betriebswerk
C ca. circa Cr chemisches Zeichen für Chrom CR.R O51 DB Immobilien, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement (KT AEM) Cu chemisches Zeichen für Kupfer
D DB AG Deutsche Bahn AG DepV Deponieverordnung DK Deponieklasse DL Durchlass DU Detailuntersuchung gemäß 4-Stufen-Programm Bodensanierung
E eANV elektronisches Nachweisverfahren EAV Europäisches Abfallverzeichnis EBA Eisenbahn-Bundesamt
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 38]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 32
EG Empfangsgebäude EN Entsorgungsnachweis EOX Extrahierbare organisch gebundene Halogene ESTW Elektronisches Stellwerk ETCS European Train Control System EÜ Eisenbahnüberführung
F FFH Fauna-Flora-Habitat (Gebietskategorie gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen)
G GefStoffV Gefahrstoffverordnung GewAbfV Gewerbeabfallverordnung Gl Gleis GOK Geländeoberkante GW Grundwasser GWMS Grundwassermessstelle
H Hbf Hauptbahnhof HDI Hochdruckinjektionsverfahren HE Historische Erkundung Hg chemisches Zeichen für Quecksilber HK Handlungskategorie gemäß 4-Stufenprogramm Bodensanierung
K k.A. keine Angabe k Durchlässigkeitsbeiwert f KIB Konstruktiver Ingenieurbau km Kilometer KMF Künstliche Mineralfasern KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
L LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LfU Landesamt für Umweltschutz LHKW Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe Lph Leistungsphasen LST Leit- und Sicherungstechnik LSW Lärmschutzwand
M M Maßstab m² Quadratmeter m³ Kubikmeter min minimal
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 39]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 33
MKW Mineralölkohlenwasserstoffe MP Mischprobe
N NachwV Nachweisverordnung NN Normal Null (Meereshöhe) NSG Naturschutzgebiet
O OK Oberkante OLA Oberleitung OU Orientierende Untersuchung
P PA Planungsabschnitt PAK polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe PBSM / PSM Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel PCB Polychlorierte Biphenyle PFA Planfeststellungsabschnitt PSS Planumsschutzschicht
R RB Registerbeleg Ril Richtlinie RW Richtwert (gemäß Leitfaden „Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken“, Juni 2005)
S SM Schwermetalle Stk Stück STM Stützmauer Stw Stellwerk SÜ Straßenüberführung
T TEN Trans-European-Networks (Transeuropäisches Netz) TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe TOC Total organic carbon – gesamter organischer Kohlenstoff
U Ubf Umschlagbahnhof ÜS Übernahmeschein uGOK unter Geländeoberkante UVP Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVS/U Umweltverträglichkeitsstudie bzw. -untersuchung
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 40]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil BoVEK-Feinkonzept Seite 34
V VN Vereinfachter Nachweis (gemäß Nachweisverordnung) VO Verordnung
W WHG Wasserhaushaltsgesetz WSG Wasserschutzgebiet
Z Z Zuordnungswert nach LAGA
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 41]
| 7092-43-003-03: Werkstätten 7092-43-003-04: Hemmschuhauswürfe 7092-43-003-01: Richtungsgruppen B und C 7092-43-002: Ehemalige Zollgruppen R und H Dt. Hoheitsgebiet 7092-043-002-03: Stellwerk 17 und Aufenthaltsgebäude 7092-43-002: Ehemalige Zollgruppen R und H Schweizer Hoheitsgebiet | ||
|---|---|---|
| 0 200m | DBImm Maps | |
| Planinhalt DB Netz AG - Ausbau Ubf Basel- Weil BoVEK-Feinkonzept Anlage 2 - Altlastenverdachtsflächen | ||
| Flächeninformation | ||
| Maßstab 1 : 5000 | Datum 22.07.2022 | |
| Legende siehe Folgeseite | Format DIN A4 | |
| © Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien. © Bahnhofs- und Streckenpläne (Ivl): DB Netz AG, DB-GIS BahnGeoda- ten; © GeoBasis-DE / BKG 2018 (Hinweis: KEINE PLANERSTELLUNG MIT DIGITALEN ORTHOPHOTOS [DOP] AN EXTERNE); © ATKIS: Vermessungsverwaltungen der Länder; © Rechte, Akten, LM_Schutzstreifen, Kontakt: DB Energie GmbH (I.EFF2) ; Schutzgebiete: © DB Umwelt-Daten; © OpenStreetMap contributors, unter Open Database Licence (www.openstreetmap.org/copyright); © BImA-Flächenpool: BImA – Sparte Bundesforst 2019; Bahnhöfe: © DB Station & Service AG; EBA-Lärmkartierung: © Eisenbahn-Bundesamt; DB Netz-Grenzen, Strecke/Hektometer, Integrierter Flächenpool (IFP): © DB Netz AG; Kompensationsflächen (FINK) © Fachinformationssystem Naturschutz und Kompensationen (FINK); PLZ: © Deutsche Post AG; Werbeträger: © Ströer DERG Media GmbH; UISKK, AIS: © Deutsche Bahn AG, DBImmobilien; Liegenschafts-/Vertriebs-Daten: © Deutsche Bahn AG, DBImmobilien; © ALKIS: Schleswig-Holstein: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de); Hamburg: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (2019) dl-de/by-2.0 (www.govdata.de/dl-de/ by-2-0); Bremen: © GeoBasis-DE / GeoInformation Bremen 2019, Die Verwendung der Daten unterliegt der Creative Commons Lizenz |• Namensnennung | nicht kommerziell | keine Bearbeitung. CC BYNC-ND http://creativecom- mons.org/licenses; Nordrhein-Westfalen: Land NRW (2019) dl-de/by-2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Hessen: Datengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation; Rheinland-Pfalz: © GeoBasis- DE / LVermGeoRP 2019; Bayern: Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung; Saarland: Geobasisdaten, © LVGL KB 1912/2019, Geobasisdaten, © LVGL TKA 15328/2017; Berlin: © Geobasisdaten: Berlin; Brandenburg: Geobasisdaten: © GeoBasis-DE/LGB 2019; Mecklenburg-Vorpommern: © GeoBasis-DE/M-V 2019; Freistaat Sachsen: GeoSN, dl-de/by-2.0; Sachsen-Anhalt: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2019, B22-6002934-2019-6] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA; Thüringen: © GDI-Th; Niedersachsen: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © 2019 ; Baden-Wüttemberg: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (www.lgl-bw.de); Die Planinhalte beruhen auf Bestandsinformationen der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien und sind nicht als rechtsverbindliche Eigentums- oder Besitznachweise geeignet. Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die zu- ständige Region der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten wird ausgeschlossen. |
[Seite 42]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil Anlage 3 BoVEK-Feinkonzept Kostenschätzung
| Ausbaustoff/ (Teil-)Vorhaben/ Bauteil | Material mit Einstufung | gnufutsniE | egneM | ]t[ essaM | VB mi gnutrewreV | Verwertung (Entsorgung) außerhalb des BV | Kostenschätzung [€] | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ]t[ gnutrewreV | ]t[ gnugitieseB | ?llafbA rehcilrhäfeg | Zuordnung | Art des Trans- portpapiers | Einheitspreise (EP) | Gesamtpreis (GP) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| der | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Materialien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| für den Fall | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| der | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Entsorgung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| AVV-Nr. | [RB/BS/ÜS]1) | Laden/ Transport [€/t] | Entsorgung [€/t] | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deutschland / Baden-Württemberg | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bodenaushub | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Boden und Steine Z 1.1 | geschätzt | 17.150,4 m³ | 31.728,2 | 31.728,2 | nein | 17 05 04 | RB | 9,68 € | 18,00 € | 878.237,68 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Boden und Steine Z 1.2 | geschätzt | 17.150,4 m³ | 31.728,2 | 31.728,2 | nein | 17 05 04 | RB | 9,68 € | 28,00 € | 1.195.520,08 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Boden und Steine Z 2 | geschätzt | 8.575,2 m³ | 15.864,1 | 15.864,1 | nein | 17 05 04 | RB | 9,68 € | 35,00 € | 708.808,88 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Oberbau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gleisschotter Z 1.2 | geschätzt | 10.755,0 m³ | 19.359,0 | 19.359,0 | nein | 17 05 08 | RB | 9,68 € | 18,70 € | 549.408,42 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gleisschotter Z 2 | geschätzt | 7.170,0 m³ | 12.906,0 | 12.906,0 | nein | 17 05 08 | RB | 9,68 € | 20,70 € | 392.084,28 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Schienen | entfällt | 13.859,0 m | 831,5 | 831,5 | nein | 17 04 05 | RB | - € | - 280,00 € | - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Betonschwellen | entfällt | 10.391 Stk | nein | 17 01 01 | RB | 9,00 € | 2,15 € | 115.859,65 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Holzschwellen | entfällt | 1.155 Stk | ja | 17 02 04* | ÜS | 3,00 € | 3,50 € | 7.507,50 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beton / Bauschutt (Gebäuderückbau und Kabeltrasse) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beton, nicht armiert Z 0 / Z 1.1 | geschätzt | 964,3 m³ | 2.025,0 | 2.025,0 | nein | 17 01 01 | RB | 9,68 € | 8,50 € | 36.814,50 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beton, nicht armiert Z 1.2 | geschätzt | 390,5 m³ | 820,0 | 820,0 | nein | 17 01 01 | RB | 9,68 € | 22,00 € | 25.977,60 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beton, nicht armiert Z 2 | geschätzt | 28,6 m³ | 60,0 | 60,0 | nein | 17 01 01 | RB | 9,68 € | 25,00 € | 2.080,80 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bauschutt ≤ DK I | geschätzt | 131,0 m³ | 275,0 | 275,0 | ja | 17 01 06* | RB | 9,68 € | 95,63 € | 28.960,25 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bauschutt ≤ DK II | geschätzt | 40,5 m³ | 85,0 | 85,0 | ja | 17 01 06* | RB | 9,68 € | 161,46 € | 14.546,90 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Asphalt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bitumengemische z.B. teerfreier Asphalt | geschätzt | 1.388,1 m³ | 3.470,3 | 3.470,3 | nein | 17 03 02 | RB | 9,68 € | 25,00 € | 120.348,27 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sammelleitung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kunststoff | entfällt | - | 4,0 | 4,0 | nein | 17 02 03 | RB | +) 242,00 € | 186,30 € | 987,20 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bitumenbahnen etc. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Dachpappe, teerfrei | geschätzt | - | 13,0 | 13,0 | nein | 17 03 02 | RB | 9,68 € | 80,00 € | 1.165,84 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kohlenteer und teerhaltige Produkte z.B. teerhaltige Dachpappe (gefährlicher Abfall) | geschätzt | - | 0,3 | 0,3 | ja | 17 03 03* | BS | +) 242,00 € | 250,00 € | 317,00 € |
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)
[Seite 43]
DB Netz AG – Ausbau Ubf Basel-Weil Anlage 3 BoVEK-Feinkonzept Kostenschätzung
| Sonstige Abbruchmaterialien (Gebäuderückbau) | ||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Holz | Glas, Kunststoff und Holz A IV (gefährlicher Abfall) | geschätzt | m³ | 75,0 | m³ | 34,0 | ja | 17 02 04* | BS | 9,00 € | 180,00 € | 6.426,00 € | ||||||||||||||||
| Dämmmaterial KMF | Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen, z.B. KMF | geschätzt | - m³ | 2,0 | 2,0 | ja | 17 06 03* | BS | +) 242,00 € | 650,00 € | 1.542,00 € | |||||||||||||||||
| Asbesthaltige Baustoffe | Asbesthaltige Baustoffe | Analytik | - m³ | 39,0 | 39,0 | ja | 17 06 05* | BS | 9,00 € | 650,00 € | 25.701,00 € | |||||||||||||||||
| Bodenbeläge unbelastet etc. | gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Analytik | - m³ | 15,0 | 15,0 | nein | 17 09 04 | RB | 9,00 € | 185,00 € | 2.910,00 € | |||||||||||||||||
| Zwischensumme | 4.115.204 € | |||||||||||||||||||||||||||
| Kosten für Untersuchungen inkl. Probenahme | 107.150 € | |||||||||||||||||||||||||||
| Gesamtkosten (Entsorgung) gerundet | 4.222.400 € |
- RB=Registerbeleg, BS=Begleitschein, ÜS=Übernahmeschein +) Transportpauschale für Mindermengen
| Ausbaustoff/ (Teil-)Vorhaben/ Bauteil | Material mit Einstufung | gnufutsniE | egneM | ]t[ essaM | VB mi gnutrewreV | Verwertung (Entsorgung) außerhalb des BV | Kostenschätzung [€] | |||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ]t[ gnutrewreV | ]t[ gnugitieseB | ?llafbA rehcilrhäfeg | Zuordnung | Art des Trans- portpapiers | Einheitspreise (EP) | Gesamtpreis (GP) [CHF] | ||||||||||||||||||||||||
| der | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Materialien | ||||||||||||||||||||||||||||||
| für den Fall | ||||||||||||||||||||||||||||||
| der | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Entsorgung | ||||||||||||||||||||||||||||||
| VeVA-Code | [RB/BS/ÜS]1) | Laden/ Transport [CHF/t] | Laden/ | Entsorgung [CHF/t] | ||||||||||||||||||||||||||
| Transport | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Schweiz | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Bodenaushub | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Bodenaushub, unbelastet (Typ A) | geschätzt | 400,0 m³ | 740,0 | 740,0 | nein | 17 05 06 | - | 15,00 | 18,15 | 24.531,00 | ||||||||||||||||||||
| Bodenaushub, schwach belastet (Typ T / Typ B) | geschätzt | 400,0 m³ | 740,0 | 740,0 | nein | 17 05 94 17 05 97 | - | 20,00 | 66,50 | 64.010,00 | ||||||||||||||||||||
| Bodenaushub, stark belastet (Typ E) | geschätzt | 200,0 m³ | 370,0 | 370,0 | nein | 17 05 91 | - | 20,00 | 160,00 | 66.600,00 | ||||||||||||||||||||
| Asphalt | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Bitumengemische z.B. teerfreier Asphalt | geschätzt | 750,0 m³ | 1.875,0 | 1.875,0 | nein | 17 03 02 | - | 15,00 | 28,90 | 82.312,50 | ||||||||||||||||||||
| Gesamtkosten (Entsorgung in der Schweiz) CHF | 237.453,00 | |||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamtkosten (Entsorgung in der Schweiz) € (gerundet) | 240.000,00 |
Laut Aussage eines in der Schweiz angesiedelten Entsorgungsfachbetriebes ist der Export von unbelastetem Aushubmaterial aus der Schweiz nach Deutschland prinzipiell möglich. Der Export von teerfreiem Ausbauasphalt ist, mit entsprechender Bewilligung, über die "GRÜNE LISTE" ebenfalls möglich. Aufgrund der unterschiedlichen Grenzwerte für PAK im Ausbauasphalt in Deutschland und der Schweiz gestaltet es sich erfahrungsgemäss jedoch schwierig, einen entsprechenden Abnehmer in Deutschland zu finden. Aufgrund des erhöhten Aufwands bei der Ausfuhr bringt der Materialexport auch finanziell erfahrungsgemäss keinen Vorteil. Der Export von stärker belastetem Material ist ohne Notifikation nicht möglich.
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51)