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Anlage 3.17
DB Energie GmbH
| Technische Mitteilung -als Handlungsanweisung gemäß Konzernrichtlinie 138.0202 - Ril 954; Trafostationen und EZVA Ril 955; Bahnstromschaltanlagen Thema: Orientierungsleitfaden für das Vorhalten von Unterlagen, Aushängen, Beschilderungen und Zubehör in Hochspannungsschaltanlagen TM EEA 2014-02 TM BSA 2014-01 TM EZ 2014-01 | |
|---|---|
| von Ansprechpartner Tel.:/Fax.: E-Mail: | DB Energie GmbH, Zentrale Energieverteilungssysteme und Leittechnik (I.EBZ 4) Pfarrer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main Ludwig Linke Tel.: 069-265-23486 , Fax: 069-265-23368, intern 955- Ludwig.Linke@deutschebahn.com |
| Datum / Zeichen: | 19.02.2014 I.EBZ 4 Li – Eea-14 |
| Gültig ab: | 01.03.2014 |
Allgemeingültige Technische Mitteilung u.a. Bekanntgabe zu Gesetzen, Verordnungen, Bahnnormen oder Richtlinien, sowie Anwendererklärungen, Produktfreigaben und Weisungen
Einzelfallbezogene Technische Mitteilung u.a. Unternehmensinterne Genehmigungen (UiG), einzelfallbezogene Weisungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese TM ersetzt die TM EEA 2012-10 / TM BSA 2012-04 / TM EZ 2012-01 vom 08.11.2012 welche hiermit ungültig werden. Dieser Orientierungsleitfaden enthält die minimalen Anforderungen an die Ausrüstung von Hochspannungsanlagen. Unabhängig davon kann auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Ausrüstung erforderlich sein, diese ist dann separat zu beschaffen. Hinsichtlich des Arbeitsschutzes ist weitergehendes Zubehör zur Kennzeichnung und Ab- grenzung von Anlagenteilen, an denen gearbeitet wird (Arbeitsstelle) zu beschaffen und ggf. örtlich vorzuhalten. Nach der Art der Arbeiten und dessen Umfang bzw. auf Grundlage einer Gefährdungsbeur- teilung können neben der Grundausrüstung zusätzliche Hilfsmittel zum Absperren der Ar- beitsstelle notwendig sein, dies sind im Einzelnen:
- Für Innenraum-Schaltanlagen
• Plastik-Absperrketten 10 mm rot/weiß
• Magnethaken 16 kg Tragkraft
• Magnetschild blau/weiß mit Aufdruck „Arbeitsstelle“
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DB Energie GmbH
Die einzelne Umsetzung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung der Richtlinien 954 und 955 sowie der zugehörigen Lastenhefte.
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Außenbereich / außerhalb Werkzaun • Anlagenbezeichnung mit Angaben zur 24-stündigen Erreichbarkeit des Anlagenbe- treibers über die betriebsführende Stelle (Zes, Nls) • Angaben zur Videoüberwachung • Kennzeichnung der elektrotechnischen Betriebsräume und Außenanlagen als abge- schlossene elektrotechnische Betriebsstätte gemäß DIN VDE 0101 mit W08 und ZS2
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Im Innenbereich der Stationsgebäude / Unterwerke Hier ist eine Untergliederung nach den Anlagentypen erforderlich. Die nachfolgenden Festlegungen gelten für:
2.1 alle Anlagentypen • Aushänge:
- „Erste Hilfe bei Unfällen“ nach GUV-I 510-1 (BGI 510-4)
- „Melden im medizinischen Notfall, Brandfall und bei Umweltbeeinträchtigung“ DB Energie Formular gemäß Prozess U 6.1.6
- Brandschutzordnung nach DIN 14096-B Teil A (Merkblatt DIN VDE 0132 Verhalten im Brandfall)
- Übersichtspläne (Hochspannung, Niederspannung, Erdung) beim Typ „II-2“ ggf. in Mappe
• Beschilderung, Warn- und Hinweisschilder nach DIN 4844-2 bzw. ASR A1.3:
- 5 Sicherheitsregeln nach DIN 4844-2 D-H003
- Magnetschilder Kombinationsschild P010 mit Zusatz „Nicht schalten …“ und Arbeitsgrenzschilder (Anzahl nach Erfordernis)
- Kennzeichnung der Zugangstüren zum HS-Raum mit W008 und ZS2 Hinweis: Kombischilder sind zulässig
- weitere Schilder entsprechend den tatsächlichen örtlichen Situationen, beispielhaft: W008 ggf. mit ZS2; W026; P018; M002; M003;
- bei offenen Batterieanlagen W020 in Verbindung mit P002 / M001 als Kombischild und E006 • Kennzeichnung der Betriebs- und Eigentumsgrenze, wenn erforderlich • Anlagendokumentationen (Bedienungsanleitungen der Hersteller) • Betriebsanweisungen nach der Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverord- nung und örtlichen Besonderheiten nur Dokumente, welche tatsächlich aus der Gefährdungsbeurteilung heraus erforderlich sind • Stationsbuch und Schaltbuch (wird vom Anlagenbetreiber beigestellt).
2.2 Besetzte Anlagen z.B. Ufw, KW (Anlagentyp I) • Fluchtwegkennzeichnungen nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.3 • Flucht- und Rettungsplan, wenn erforderlich • Aushänge der EUK (mit Angabe Sibe und Fasi) • Feuerlöscher, Brandschutzdecke zum Personenschutz • Erste-Hilfe Material (zusätzlich Verbandsbuch) • Augenspüleinrichtungen, wenn offene Batterieanlagen eingesetzt sind • Fernsprechverzeichnis
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• Hilfsmittel zur Absperrung der Arbeitsstelle nach Erfordernis unter Beachtung der Anlagengröße: Plastik-Absperrketten 10 mm rot/weiß; Magnethaken 16 kg Tragkraft; Schild blau/weiß mit Aufdruck „Arbeitsstelle“
2.3 Unbesetzte begehbare Anlagen z.B. UW, SP (Anlagentyp II-1) • Fluchtwegkennzeichnungen von Gängen und Fluren bei mehreren Räumen nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.3 • Aushänge der EUK (mit Angabe Sibe und Fasi) • Feuerlöscher und Brandschutzdecke, nur wenn durch örtliches Brandschutzkonzept gefordert • Augenspüleinrichtungen, wenn offene Batterieanlagen eingesetzt sind. • Hilfsmittel zur Absperrung der Arbeitsstelle nach Erfordernis unter Beachtung der Anlagengröße: Plastik-Absperrketten 10 mm rot/weiß; Magnethaken 16 kg Tragkraft; Schild blau/weiß mit Aufdruck „Arbeitsstelle“
2.4. Unbesetzte nicht begehbare Anlagen z.B. Kompakt TST (Anlagentyp II-2) Keine weiteren zu 2.1
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Hochspannungsfreiluftanlagen • Hilfsmittel zur Absperrung der Arbeitsstelle nach Erfordernis unter Beachtung der Anlagengröße: Plastik-Absperrketten 10 mm rot/weiß; Kettenständer-Set 6-teilig; Schild blau/weiß mit Aufdruck „Arbeitsstelle“
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Zubehör: • Erdung- und Kurzschließvorrichtung mit Erdungsstange inkl. Haltevorrichtung (Anzahl nach Erfordernis, bei vollständig SF -isolierten Schaltanlagen ist eine EuK 6 für die Hochspannungsanlage nicht erforderlich ) • ggf. Spannungsprüfer • Sicherungszange wenn erforderlich • Schlüssel für alle Türen von Schaltanlagen und Nebeneinrichtungen • Antriebshebel und/oder Schaltstange für Schalter bzw. Trenner (Auf eine Unverwechselbarkeit der Schaltstangen für Erdungstrenner / Lasttrenn- schalter ist zu achten!) • HH-Reservesicherung (1 Satz gleicher Nenngröße und Hersteller) • Halterung für Reservesicherung • Absperrleisten (gelb-schwarz) • Schreibpult • ggf. Handleuchte
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| Anlage 1: Abkürzungsverzeichnis der Zeichen / Schilder nach DIN 4844-2: Zeichen Langtext E006 Augenspüleinrichtung E001 /E002 Notausgang links/rechts M001 Augenschutz benutzen M002 Kopfschutz benutzen M003 Gehörschutz benutzen P002 Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten P010 Nicht schalten P018 Eingeschaltete Mobilfunktelefone verboten W008 /ZS2 Warnung vor elektrischer Spannung / Hochspan- nung Lebensgefahr W020 Warnung vor Gefahren durch das Aufladen von Batterien W026 Warnung vor heißer Oberfläche | |
|---|---|
| Zeichen | Langtext |
| E006 | Augenspüleinrichtung |
| E001 /E002 | Notausgang links/rechts |
| M001 | Augenschutz benutzen |
| M002 | Kopfschutz benutzen |
| M003 | Gehörschutz benutzen |
| P002 | Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten |
| P010 | Nicht schalten |
| P018 | Eingeschaltete Mobilfunktelefone verboten |
| W008 /ZS2 | Warnung vor elektrischer Spannung / Hochspan- nung Lebensgefahr |
| W020 | Warnung vor Gefahren durch das Aufladen von Batterien |
| W026 | Warnung vor heißer Oberfläche |
Anlagen vom Typ II-1 sind mit Feuerlöscher und Brandschutzdecke, nur dann auszurüsten, wenn dies explizit durch ein örtliches Brandschutzkonzept gefordert wird. In unbesetzten Bestandsanlagen werden die Feuerlöscher auf Veranlassung vom I.EBV zeitnah entfernt, sofern das örtliche Brandschutzkonzept nicht deren Vorhandensein erfor- dert. Neue unbesetzte Anlagen (u.a. Ks, Sp, Uw, Sw, TST, EZVA, Urw) sind bzgl. Planrecht ohne Feuerlöscher zu planen und auszurüsten. Der Aushang „Auszüge aus DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen“ in Stati- onsgebäude von MS-Anlagen, EZVA und Bahnstromschaltanlagen kann ab sofort entfallen. Neue Anlagen sind nicht mehr damit auszurüsten. Veraltete Aushänge können im Rahmen der nächsten Inspektion entfernt werden. Aus der z. Z. gültigen Normen- und Gesetzeslage lässt sich die Notwendigkeit dieses Aus- hangs in elektrischen Betriebsstätten nicht mehr ableiten. Den Arbeits- und Anlagenverantwortlichen sowie Personen, die unter eigener Verantwor- tung arbeiten, (Handwerker, Meister, …) ist die DIN VDE 0105-100 in der jeweils gültigen Fassung jederzeit zugänglich zu machen. Verantwortlich für die Bereitstellung der Normen ist die jeweilige OE der die Mitarbeiter zugeordnet sind bzw. bei Externen der Unternehmer. Die Schilder „Erste Hilfe bei Unfällen“ gemäß BGI 510-4 und Merkblatt DIN VDE 0132 „Ver- halten im Brandfall“ sind auf Grund gesetzlicher und normativer Vorgaben weiterhin in der Station auszuhängen.
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