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Anlage zum Vertrag Auftragsdatenverarbeitung.pdf

Neuentwicklung, Hosting und Betreuung des Internetportals der Stadt Görlitz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 23:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Anlage

Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragsverarbeiters

  1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit.b DS-GVO)

 Zutrittskontrolle wird gewährleistet durch:  Schließsystem für Gebäude  Schlüsselregelung  Sicherheitsschlösser  Chipkarten/  Aufbewahrung Generalschlüssel Transpondersystem bei Geschäftsführer  Server abgegrenzt/gesichert  PC-Arbeitsplätze abgegrenzt/gesichert  Abschließen der Räume bei Arbeitsende  Anwesenheitskontrollsystem

 Zugangskontrolle wird gewährleistet durch:  Einsatz von Passwörtern  Erstanmeldeprozedur  gesicherte Aufbewahrung Administratoren-Passwort  Regelungen für mobile Datenträger  Sperrung externer Schnittstellen  Firewall  Einsatz von Anti-Viren-Software  Einsatz einer Hardware-Firewall  Einsatz einer Software-Firewall

 Zutrittskontrolle wird gewährleistet durch:  Programmspezifisches Berechtigungskonzept  Einsatz von Aktenvernichtern  Einsatz von Dienstleistern zur Akten und Datenträgervernichtung  Verwaltung der Rechte durch Systemadministrator  Sichere Aufbewahrung von Datenträgern  Berechtigungskonzepte

 Trennungskontrolle wird gewährleistet durch:  lnterne Mandantenfähigkeit der Software  Festlegung von Datenbankrechten  Logische Trennung

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  1. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

 Weitergabekontrolle wird gewährleistet durch:  Fernwartung nur bei Anwesenheit Mitarbeiter  Einsatz von VPN-Verbindungen  E-Mail Verschlüsselung  Nutzung von Signaturverfahren  Dokumentation der Datenempfänger

 Eingabekontrolle wird gewährleistet durch:  Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung, Löschung von Daten durch Protokollierung  individuelle Benutzernamen  Rechtevergabe  Zuständigkeitsregelung für Datenlöschung

  1. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)  Verfügbarkeitskontrolle wird gewährleistet durch:  Brandschutz  USV  Serveraum klimatisiert  Räumlich getrennte Ausbewahrung der Sicherungsmedien  Firewall  Virenschutz

 Rasche Wiederherstellbarkeit wird gewährleistet durch:  Sicherung von Datenträgern  Backup-Regeln  Tests zur Datenwiederherstellung  Serversynchronisierung

  1. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)  Datenschutz-Management  Mitarbeiterschulung  Mitarbeiterverpflichtung auf Vertraulichkeit / Datengeheimnis  Datenschutzorganisation  Datenschutzdokumentation  Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten

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 Auftragskontrolle, keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers, Bekanntgabe der Weisungen des Auftraggebers an das eingesetzte Personal; Regelung des Einsatzes weiterer Subunternehmer

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