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B08a-Antwortschreiben Kampfmittel.pdf

Neubau von zwei Radwegbrücken und Verlängerung von zwei Durchlässen an der L 71

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 19:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst LGLN, Regionaldirektion Hameln - Hannover Dorfstraße 19, 30519Hannover

Samtgemeinde Neuenkirchen Herr Herbert Kempe Alte Poststraße 5-7 49586 Neuenkirchen Bearbeitet von Yvonne Fraatz

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl 0511 30245 502/-503 Hannover 19.11.2025 Bürgerradweg 04.09.2025 BA-2025-03505 E-Mail kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de L71

Kampfmittelbeseitigung in Niedersachsen

Ergebnis der beantragten Luftbildauswertung nach § 3 NUIG

Projekt / Lageort: Merzen, Fürstenauer Straße 18-35/36

Sehr geehrter Herr Kempe,

die hier zurzeit vorhandenen Luftbilder wurden auf Ihren Antrag hin ausgewertet (siehe beigefügte Kartenunterlage).

Die in dem beigefügten Kostenfestsetzungsbescheid aufgeführten Kosten bitten wir unter Angabe des Kassenzeichens bis zum angegebenen Termin zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage

Yvonne Fraatz

Anlagen Kostenfestsetzungsbescheid 1 Kartenunterlage(n) Shape-Datei der Koordinaten

Dienstgebäude Geschäftszeiten E-Mail Bankverbindung LGLN Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de NordLB Hannover Regionaldirektion Hameln - Hannover Terminvereinbarung erwünscht IBAN DE38 2505 0000 1900152586 Kampfmittelbeseitigungsdienst BIC NOLADE2H Dorfstraße 19 Telefon Internet 30519 Hannover 0511 30245 502/-503 www.lgln.niedersachsen.de Steuernummer 22/200/13531

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Empfehlung: Kein Handlungsbedarf

Fläche A Luftbilder: Die derzeit vorliegenden Luftbilder wurden vollständig ausgewertet. Luftbildauswertung: Nach durchgeführter Luftbildauswertung wird keine Kampfmittelbelastung vermutet. Teilweise ist die Fläche aufgrund von Wald nicht auswertbar. Die Betrachtung der Umgebung lässt keine Kampfmittelbelastung vermuten Sondierung: Es wurde keine Sondierung durchgeführt. Räumung: Die Fläche wurde nicht geräumt. Belastung: Ein Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt.

Hinweise: Die vorliegenden Luftbilder können nur auf Schäden durch Abwurfkampfmittel überprüft werden. Sollten bei Erdarbeiten andere Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Brandmunition, Minen etc.) gefunden werden, benachrichtigen Sie bitte umgehend die zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsens bei der RD Hameln-Hannover des LGLN.

Dienstgebäude Geschäftszeiten E-Mail Bankverbindung LGLN Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de NordLB Hannover Regionaldirektion Hameln - Hannover Terminvereinbarung erwünscht IBAN DE38 2505 0000 1900152586 Kampfmittelbeseitigungsdienst BIC NOLADE2H Dorfstraße 19 Telefon Internet 30519 Hannover 0511 30245 502/-503 www.lgln.niedersachsen.de Steuernummer 22/200/13531

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Fachliche Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen zur Interpretation des Ergebnisses der Kriegsluftbildauswertung

Allgemeine Hinweise / Erläuterungen

Eine Kriegsluftbildauswertung ist ein Beitrag zur Gefährdungseinschätzung hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung (bei anstehenden Baumaßnahmen). Dabei werden die von den Deutschen und Alliierten aufgenommenen Luftbilder im Zeitraum 1939 – 1946 hinsichtlich Kriegseinwirkungen gesichtet und diese kartiert. Dabei können Schäden durch Abwurfkampfmittel (Fliegerbomben), nicht detonierte Bomben und teilweise auch Bodenkämpfe erkannt werden. Kleinmunition wie Infanteriepatronen, Minen und Granaten können nicht erkannt werden. Ergebnisse durchgeführter Sondierungen oder Räumungen werden ausgewiesen, sofern diese bekannt sind. Zusätzliche Informationen zur Kampfmittelbelastung liegen möglicherweise der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde vor. Weitere Möglichkeiten zur Gefährdungseinschätzung kann eine historisch-genetische Rekonstruktion bieten, bei der zusätzlich historische Dokumente gesichtet werden. Auch eine Sondierung durch eine Kampfmittelräumfirma kann weitere Erkenntnisse liefern.

Die folgenden grundsätzlichen Handlungsempfehlungen und Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die Ergebnisse der Kriegsluftbildauswertung. Die Gefährdungseinschätzung kann aufgrund weiterer Erkenntnisquellen zu einem anderen Ergebnis führen.

Gefährdungsabschätzung allgemein

Sofern keine Bodeneingriffe oder Nutzungsänderungen im Bereich kartierter Kampfmittelverdachtsflächen vorgenommen werden, besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Das Gefahrenpotenzial der hier anzunehmenden Kampfmittel im Boden ist ohne direkten Kontakt als gering einzustufen. Oberflächennahe Arbeiten zur Pflege oder Bewirtschaftung sind möglich. Sollten im Rahmen dieser Tätigkeiten dennoch Kampfmittel gefunden werden, sind die zuständige Gefahrenabwehrbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (KBD) zu verständigen.

Diese Einschätzung gilt nicht für kartierte Blindgängerverdachtspunkte. Hier ist in jedem Fall eine technische Erkundung angeraten. Zur Abstimmung des Vorgehens bei einer möglichen Kampfmittelräumung ist Kontakt mit der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde aufzunehmen. Der KBD steht beratend zur Verfügung.

Fachliche Unterstützung bieten Kampfmittelräumfirmen und spezialisierte Ingenieurbüros, die auf dem Gebiet der Kampfmittelräumung tätig sind. Weitere Informationen finden Sie untenstehend.

Dienstgebäude Geschäftszeiten E-Mail Bankverbindung LGLN Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de NordLB Hannover Regionaldirektion Hameln - Hannover Terminvereinbarung erwünscht IBAN DE38 2505 0000 1900152586 Kampfmittelbeseitigungsdienst BIC NOLADE2H Dorfstraße 19 Telefon Internet 30519 Hannover 0511 30245 502/-503 www.lgln.niedersachsen.de Steuernummer 22/200/13531

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Handlungsempfehlungen im Einzelfall

Blindgängerverdachtspunkt (BVP):

Zur Überprüfung der kartierten BVP sollte eine Kampfmittelräumfirma beauftragt werden. Bei Blindgängerverdachtspunkten ist eine weitergehende technische Erkundung auf Abwurfmunition in größere Tiefen (≥ 5,0 m unter Geländeoberkante 1945) angeraten. Aufgrund der Gefahr durch möglicherweise im Boden verbliebene Bomben sollte eine zeitnahe Erkundung vorgenommen werden. Vorgehen und zeitlicher Rahmen sind mit der Gefahrenabwehrbehörde abzustimmen.

Bombardierte Fläche:

Bombardierte Flächen sollten vor Bodeneingriffen durch eine Kampfmittelräumfirma überprüft werden. Bombentrichter wurden oftmals für die Entsorgung von Kriegsmaterial / Munition genutzt. Zudem können BVP bei starker Bombardierung durch den Bodenauswurf luftbildsichtig möglicherweise nicht erkannt werden. Gegebenenfalls kann eine Erkundung bis in größere Tiefen (≥ 5,0 m unter Geländeoberkante 1945) erforderlich werden.

Sonstige Kriegseinwirkungen (Kampfmittelverdachtsflächen ohne Bombardierung):

Kampfmittelverdachtsflächen sollten vor Bodeneingriffen durch eine Kampfmittelräumfirma überprüft werden. Kampfmittelverdachtsflächen werden im Rahmen der Luftbildauswertung ausgewiesen, wenn Kriegseinwirkungen wie bspw. Flakstellungen, Bodenkämpfe, Schützenlöcher oder Splittergräben erkannt werden. Hier ist mit im Boden verbliebenen Kampfmitteln (bis ca. 2,0 m unter Geländeoberkante 1945) zu rechnen.

Wasserflächen mit Kampfmittelverdacht:

Falls Bauarbeiten im Wasserbereich geplant sind, sollte der Bereich der sedimenteingreifenden Maßnahmen vorab durch eine Kampfmittelräumfirma überprüft werden.

Flächen ohne aussagekräftige Luftbildauswertung:

Aufgrund fehlender bzw. qualitativ oder maßstabsbedingt unzureichender Luftbilder, ist eine Luftbildauswertung auf Kampfmittel nicht oder nur eingeschränkt möglich. Weiterführende Untersuchungen in Form von historischen Recherchen zur Ermittlung von Bodenkämpfen und sonstigen Verursachungsszenarien sowie die Erstellung einer Luftangriffschronik mit anschließender Gefährdungsabschätzung um die Erkenntnislücke zu schließen werden für die Antragsfläche als sinnvoll erachtet. Alternativ können auf der Fläche aus Vorsorgegründen bei Bodeneingriffen auch vorab Kampfmittelerkundungen durchgeführt werden.

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Weiterführende Informationen, Hilfe und Räumfirmen:

(1) Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung des Bundes: www.bfr-kmr.de

(2) Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/619/handlungsanleitung-zur-gefaehrdu ngsbeurteilung-und-festlegung-von-schutzmassnahmen-bei-der-kampfmittel

(3) Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V. (Zusammenschluss von Räumfirmen, Ingenieurbüros und Systemanbietern, die auf dem Gebiet der Kampfmittelsondierung, -bergung und -vernichtung tätig sind): www.gkd-kampfmittelraeumung.de

(4) Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA): www.itv-altlasten.de/fachthemen/c7-kampfmittelraeumung

(5) Kampfmittelfrei Bauen: www.kampfmittelportal.de

(6) Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen, Fachinformationen: https://lgln-kbd.niedersachsen.de/startseite/fachinformationen/fachinformationen-207681.html (insbesondere Merkblatt „Kampfmittelbeseitigung in Niedersachsen“)

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