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| NiedersächsischeLandesbehörde für Straßenbau und Verkehr Straßenbauverwaltung: Straßenklasse und Nr.: Radweg an der L71 Streckenbezeichnung: Höckel-Kreuzung L71 / L102 / K154 / K164 Baumaßnahme/Bauwerk: Neubau einer Fuß-und Radwegbrücke ü. d. Wolfsbergbach Bauwerks-Nr. (ASB-ING): n.v. | |
|---|---|
| Träger der Baumaßnahme: NiedersächsischeLandesbehörde für Straßenbau und Verkehr | |
| Bauwerksentwurf - Erläuterungsbericht - | |
| Aufgestellt: LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Weseler Straße 253 48151 Münster Rufnr.: 0251 6189999 34 Internet: www.lindschulte.de | Geprüft: |
| Gesehen: | Genehmigt: |
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Erläuterungsbericht desNeubaus derBrücke über den Wolfsbergbach
Neubau der Geh- und Radwegbrücke über den Wolfsbergbach Erläuterungsbericht
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines.....................................................................................................................3
1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen .......................3
1.2 Lastannahmen...................................................................................................................3
1.3 Bauwerksgestaltung..........................................................................................................4
2 Bodenverhältnisse, Gründung........................................................................................4
2.1 Bodenverhältnisse.............................................................................................................4
2.2 Grundwasser, Wasserhaltung............................................................................................4
2.3 Gründung..........................................................................................................................4
2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung...................................................................................4
3 Unterbauten.....................................................................................................................4
3.1 Widerlager, Flügel..............................................................................................................4
3.2 Pfeiler................................................................................................................................5
3.3 Sichtflächen.......................................................................................................................5
4 Überbau............................................................................................................................5
4.1 Tragkonstruktion................................................................................................................5
4.2 Lager, Gelenke..................................................................................................................6
4.3 Fahrbahnübergangskonstruktion.......................................................................................6
4.4 Abdichtung, Belag..............................................................................................................6
4.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse.............................................................6
5 Entwässerung..................................................................................................................6
5.1 Überbauten........................................................................................................................6
5.2 Widerlager.........................................................................................................................6
6 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen......................................................................6
7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile...........................................................................7
8 Sonstige Ausstattung und Einrichtung..........................................................................7
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Erläuterungsbericht desNeubaus derBrücke über den Wolfsbergbach
9 Herstellung, Bauzeit........................................................................................................7
9.1 Bauablauf, Bauzeit.............................................................................................................7
9.2 Schutzmaßnahmen............................................................................................................8
10 Kosten..............................................................................................................................8
11 Baurechtsverfahren.........................................................................................................8
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Erläuterungsbericht desNeubaus derBrücke über den Wolfsbergbach
1 Allgemeines
1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen
Im Zuge des Neubaus eines Bürgerradweges entlang der Landesstraße L 71 zwischen Höckel und dem Knotenpunkt L 71 / L 102 / K 154 / K 164 wird der Wolfsbergbach mittels eines neuen Brückenbauwerkes überquert. Der Neubau des Brückenbauwerkes ist erforderlich, da der geplante Radweg im vorhandenen Straßenquerschnitt der L 71 nicht untergebracht werden kann und daher außerhalb des bestehenden Straßenkörpers geführt werden muss.
Das Bauwerk befindet sich nördlich des Ortsteils Höckel der Gemeinde Voltlage in der Gemarkung Höckel (3323), Flur 30, Flurstücke 25, 27 und Flur 29, Flurstück 2.
Geplant ist ein einfeldriges Brückenbauwerk, welches den Radweg in einer geraden Trassierung und mit einem Kreuzungswinkel von 96,4 gon überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 10,50 m.
Für das Bauwerk in integraler Bauweise wird der Überbau als Stahlbetonfertigteil hergestellt und über Ortbetonergänzungen in den Rahmenecken monolithisch mit den Widerlagern verbunden. Die Widerlager einschließlich der Gründungsplatten werden ebenfalls als Stahlbetonfertigteil ausgeführt.
Überführt wird der neu herzustellende Bürgerradweg mit einer Breite zwischen den Geländern von 3,00 m. Hieraus ergibt sich eine Brückenfläche von 41,82 m². Die Gesamtbreite beträgt 3,40 m.
Die Mindestkonstruktionshöhe der Überbauplatte beträgt konstant 0,35 m. Mit einer Stützweite von 11,40 m und einer Konstruktionshöhe von 0,35 m ergibt sich für den Überbau eine Schlankheit von l/h = 11,40 m / 0,35 m = ca. 32,6.
1.2 Lastannahmen
Das Bauwerk wird für Verkehrslasten auf Fuß- und Radwegen nach DIN EN 1991-2 (inkl. ARS 22 2012) bemessen. Zusätzlich werden die Angaben zu Lastannahmen und konstruktiver Durchbildung aus dem Zusatzdokument des AGs "Konstruktive und statische Zusatzangaben (Stand 01/2022)" berücksichtigt. Neben den Verkehrslasten aus Menschenmenge wird in der ständigen und vorübergehenden Bemessungssituation ein Dienstfahrzeug mit einer Gesamtmasse von 8,89 to berücksichtigt. Das Bauwerk ist der Anforderungsklasse 1 nach RE-ING 2-5 zuzuordnen.
Eine Bemessung für die Militärlasten nach STANAG 2021 ist nicht erforderlich.
Das Bauwerk befindet sich nach DIN 4149 in der Erdbebenzone 0 und bedarfdiesbezüglich keiner weiteren Nachweise.
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1.3 Bauwerksgestaltung
An das neue Brückenbauwerk werden keine besonderen Anforderungen im Sinne eines übergeordneten oder individuellen Gestaltungskonzeptes gestellt, sodass die Gestaltung der Brücke im Wesentlichen durch ihre Form und die Proportionen der einzelnen Bauteile bestimmt wird.
Der Überbau wird mit einer Schlankheit von ca. 33optisch als durchaus schlankes Tragwerk wahrgenommen.
An den Brückenenden bilden kastenförmige Widerlager den Übergang zwischen der Brücke und den anschließenden Böschungsdämmen. Sie werden in die Böschung zurückgesetzt und erhalten dadurch im Verhältnis zum Lichtraum unter der Brücke relativ geringe Ansichtsfläche, sodass sie die Gesamtansicht des Bauwerkes nicht dominieren.
Bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen stellt die gewählte Bauart im Hinblick auf Gestaltung und Baukosten die wirtschaftlichste Lösung dar.
2 Bodenverhältnisse, Gründung
Ein Baugrundgutachten liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
2.1 Bodenverhältnisse
2.2 Grundwasser, Wasserhaltung
2.3 Gründung
Aufgrund der Bauweise der aktuellen Bauwerke wird derzeit von einer Flachgründung ausgegangen.
Die Unterkanten der Fundamentplatten werden in 44,25 mNN angeordnet.
Die bewehrten Fundamentplatten werden zusammen mit den Widerlagern als gesamtes Fertigteil geliefert. Sie werden aus Beton C35/45 mit Bewehrung aus Betonstahl B 500 B hergestellt. Es werden die Expositionsklassen XC4, XD3, XF4 undWAvorgesehen.
2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung
Nach durchgeführter Luftbildauswertung wird keine Kampfmittelbelastung vermutet. Teilweise ist die Fläche aufgrund von Wald nicht auswertbar. Die Betrachtung der Umgebung lässt keine Kampfmittelbelastung vermuten.
3 Unterbauten
3.1 Widerlager, Flügel
Die Widerlager werden jeweils mittels einer 0,30 m dicken Fundamentplatte und einer Sauberkeitsschicht flachgegründet.
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Die Widerlagerwände erhalten eine konstante Dicke von je 0,90m. Für die Widerlagerist ein Beton C 35/45 vorgesehen. Als Bewehrung wird Betonstahl der Sorte B 500 B eingebaut. Die Unterbauten werden mit den Expositionsklassen XC4, XD3, XF4 undWA ausgeführt.
3.2 Pfeiler
Entfällt.
3.3 Sichtflächen
Alle sichtbaren Kanten werden mit Dreikantleisten 1,5 cm/1,5 cm gebrochen. Die sichtbaren Betonflächen sind mit sägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen herzustellen.
Es wird die Sichtbetonklasse SB 2 nach ZTV-ING 3-2 festgelegt.
Widerlager/Flügel/Pfeiler: Schalung der Sichtflächen mit vertikal ausgerichteter sägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen.
Kappen: Schalung der Sichtflächen mit sägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen, Brettschalung parallel zur Gradiente ausgerichtet.
Allgemein: Ankerlöcher sind mit eingeklebten Stopfen zu verschließen. In den Gesimskappenschalungen sind Verankerungslöcher nicht zulässig.
4 Überbau
4.1 Tragkonstruktion
Der Überbau wird als Stahlbetonfertigteil ausgeführt und über Ortbetonergänzungen in den Rahmenecken monolithisch mit den Widerlagern verbunden. Die gewählte Bauweise ermöglicht eine wirtschaftliche Herstellung bei gleichzeitig kurzer Bauzeit und geringen Eingriffen in den Gewässerbereich des Feldwiesenbaches. Die Widerlager einschließlich der Gründungsplatten werden ebenfalls als Fertigteile hergestellt und vor Ort auf einer Sauberkeitsschicht montiert. Anschließend erfolgt die Herstellung der Rahmenecken in Ortbeton, wodurch ein integrales, wartungsarmes Tragwerk ohne Lager entsteht.
Die Stützweite beträgt l = 11,40 m bei einer Mindestkonstruktionshöhe der Überbauplatte von
weist in Längsrichtung eine horizontale Unterkante auf. In Querrichtung wird ein konstantes Gefälle von 2,5 % ausgebildet.
Für den Überbau ist Beton der Festigkeitsklasse C 35/45 vorgesehen. Die Bewehrung erfolgt mit Betonstahl B 500 B. Der Überbaubeton wird mit den Expositionsklassen XC4, XD3, XF4 und XM1 ausgeführt.
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4.2 Lager, Gelenke
Entfällt. Integrale Bauweise.
4.3 Fahrbahnübergangskonstruktion
Aufgrund der integralen Bauweise ist keine Fahrbahnübergangskonstruktion erforderlich. Als Abschluss des Überbaus und zum Anschluss des neuen Radweges wird in die Rahmenecken jeweils ein Abschlusswinkel in Anlehnung an RIZ-ING Abs 4 eingebaut.
4.4 Abdichtung, Belag
Die gesamte Überbauoberseite einschließlich der Rahmenecke erhalten eine Oberflächenbehandlung mit dem Oberflächenschutzsystem OS-F nach ZTV-ING Teil 3, Abschnitt 4. Es soll eine Rutschfestigkeit von min. R13 erreicht werden.
4.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse
Die Geländerkonstruktion wird aus Aluminium hergestellt. Der Korrosionsschutz erfolgt durch farblose anodische Oxidation gemäß DIN 17611, Vorbehandlung E0, mit einer kleinsten mittleren Schichtdicke von 25 µm.
5 Entwässerung
5.1 Überbauten
Die Entwässerung des Überbaus erfolgt über das konstante Quergefälle auf dem Überbau von 2,5%.
Die zu entwässernde Brückenfläche beträgt ca. 42 m². Auf die Anordnung von Brückenabläufen auf dem Überbau wird verzichtet.
Das Wasser wird über die Seite des Überbaus weggeführt und in die umliegenden Flächen entwässert.
5.2 Widerlager
Die Entwässerung der Widerlagerhinterfüllung erfolgt gemäß RIZ-ING Was 7 mit Grundrohr. Auf der Gründungsplatte wird mit einem Gefälle von 2,5 % vom Widerlager wegführend entwässert.
6 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen
Es wird einFüllstabgeländer in Anlehnung an RIZ-ING Gel 4, 9 und 14 ohne Drahtseilfüllung und einer Höhe von 1,30 m über OK Überbauplatte und einem Pfostenabstand von ca. 2,00 m angeordnet. Der Anschluss erfolgt mittels Kopfplattenverbindung auf den Fertigteilüberbau (gemäß: RIZ-ING Gel 14). Die Endpfosten werden unter einem 45 oder 90 Grad Winkel (siehe Planung) vor dem Bauwerk in gesonderten Fundamenten verankert.
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7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile
Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind auf der Ostseite der Widerlager Böschungstreppen gemäß RiZ Bösch 2 vorgesehen, die den Zugang zu den Widerlagern vom überführten Radweg aus ermöglichen.
8 Sonstige Ausstattung und Einrichtung
An dem Brückenbauwerk werden Messpunkte gemäß RIZ-ING Mess 1, Blatt 1 und Mess 2 vorgesehen. Am Widerlager erfolgt der Einbau der Jahreszahlmatrize gemäß RIZ-ING Jahr 1.
9 Herstellung, Bauzeit
9.1 Bauablauf, Bauzeit
Die Herstellung des Neubaus ist in mehrere Abschnitte zu gliedern.
Herstellung der Baugruben
Betonage Sauberkeitsschicht und Einhub Fertigteilwiderlager
Verfüllung Baugruben
Einhub Überbau
Betonage Rahmenecken
Ausstattungsarbeiten: Oberflächenschutzsystem, Geländer, Böschungstreppen
Unter Einbeziehung der oben genannten Abläufe ergibt sich folgende Bauzeit:
-
Herstellung der Baugruben: ca. 2KW
-
Betonage SKS, Einhub Widerlager: ca. 1KW
-
Verfüllung Baugruben: ca. 2KW
-
Einhub Überbau: ca. 1KW
-
Betonage Rahmenecken: ca. 1KW
-
Ausstattungsarbeiten: ca. 3 KW
Summe der gesamten Bauarbeiten: ca. 10 KW
Die oben genannten Termine setzen eine vollständig erstellte und geprüfte Ausführungsplanung voraus.
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9.2 Schutzmaßnahmen
Es befinden sich keine Schutzgebiete im Bereich der Baumaßnahme.
Ein Eintrag von Stoffen in das Gewässer ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu verhindern.
10 Kosten
Die Kostenberechnung für den Neubau der Brücke vom 11.09.2026 beläuft sich auf 291.086,02 (brutto). Diese Kosten sind exklusiv der Planungskosten zu verstehen.Nähere Angaben sind der Kostenberechnung vom 11.09.2026 zu entnehmen.
11 Baurechtsverfahren
Für den Neubau des Radweges entlang der L 71 ist ein Plangenehmigungsverfahren vorgesehen. Die Gemeinde hat Bauerlaubnisverträge mit den Eigentümern abgeschlossen.
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| NiedersächsischeLandesbehörde für Straßenbau und Verkehr Straßenbauverwaltung: Straßenklasse und Nr.: Radweg an der L71 Streckenbezeichnung: Höckel-Kreuzung L71 / L102 / K154 / K164 Baumaßnahme/Bauwerk: Neubau einer Fuß-und Radwegbrücke ü. d. Wolfsbergbach Bauwerks-Nr. (ASB-ING): n.v. | |
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| Träger der Baumaßnahme: NiedersächsischeLandesbehörde für Straßenbau und Verkehr | |
| Bauwerksentwurf - - | |
| Aufgestellt: LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Weseler Straße 253 48151 Münster Rufnr.: 0251 6189999 34 Internet: www.lindschulte.de | Geprüft: |
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