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Bezeichnung der Bauleistung:
| 443930 | L 71 - Neubau eines Bürgerradweges zw. Höckel und der Kreuzung L71/L102/K154/K164 |
|---|---|
| 325774 | Neubau von 2 RW-Brücken und 2 Durchlassverlängerungen |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Projektnummer: 443930 / Auftragsnummer: 325774
Heftung A
(Anlagen, die beim Bieter verbleiben
und im Vergabeverfahren zu beachten sind)
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Vergabestelle Ort: Osnabrück Niedersächsische Landesbehörde für Datum: 01.10.2026 Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Osnabrück Tel.: 0541/503-700 Johann-Domann-Straße 8 Fax: 0541/503-779 49080 Osnabrück E-Mail: poststelle-os@nlstbv.niedersachsen.de Az.-Nr.: 33z-3312/31503-L71 (P443930-A325774)
NLStBV-OS, Johann-Domann-Straße 8, 49080 Osnabrück Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 04.11.2026 Uhrzeit: 10:00
Öffnungstermin: Datum: 04.11.2026 Uhrzeit: 10:00
Bindefrist endet am: 02.12.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung:
| 443930 | L71 Radweg zw. Höckel u. Krz. L71/L102/K154/K164 |
|---|---|
| 325774 | zwei RW-Brücken und zwei Durchlassverlängerungen |
A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
HVA B-StB Teilnahmebedingungen
HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote
HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen
HVA B-StB Information Datenschutz
B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Leistungsbeschreibung
HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen
HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
111 HVA B-StB Vorlage Aufforderung zur Angebotsabgabe NTVergG 02-24 Seite 1
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C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
HVA B-StB Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG
Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG
D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
Erklärung der Nachunternehmer zu § 4 Abs. 1 NTVergG
1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung
des Landes Niedersachsen, in Vertretung der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr zu vergeben.
2 Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt:
elektronisch über die Vergabeplattform
auf andere Weise (schriftlich, in Textform) (Anschrift nachstehend):
Name: Fax: E-Mail: Straße: PLZ/Ort:
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
3.1 FolgendeUnterlagen sindmit dem Angebot einzureichen:
Siehe Muster „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 1: „Mit dem Angebot vorzule- gen“)“.
3.2 FolgendeUnterlagen sindmit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage Muster HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien vorzule- gen:
Siehe Muster „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 2: „Unterlagen zu den Zuschlags- kriterien“)“
3.3 Nachforderung
Fehlende Unterlagen oder Preisangaben, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert.
nicht nachgefordert
3.4 FolgendeUnterlagen sindauf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Siehe Muster „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 3: „Auf gesondertes Verlangen vorzulegen“)“
111 HVA B-StB Vorlage Aufforderung zur Angebotsabgabe NTVergG 02-24 Seite 2
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4 Losweise Vergabe:
Nein
Ja, Angebotsabgabe ist zugelassen
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) – ausgenommen Neben- angebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten –
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche
unter folgenden weiteren Bedingungen:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen
Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Diese müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
Anzahl der Kalendertage der Verkürzung,
Kosten für die Verkürzung gesondert für:
Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition,
ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistun- gen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Baustellensicherung, etc.
Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung,
Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen,
Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität,
Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.
111 HVA B-StB Vorlage Aufforderung zur Angebotsabgabe NTVergG 02-24 Seite 3
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Zusätzlich zu Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorga- ben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Muster HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen und im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwer- tig sein.
7 Angebotswertung:
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstige- rer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirt- schaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behin- derte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu füh- ren.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform, mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorge- geben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/Siegel zu versehen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Das Leistungsverzeichnis ist als PDF-Datei zu übermitteln. Zusätzlich kann das Leistungsverzeichnis im GAEB XML 3.2-Format bzw. GAEB 90-Format übermittelt werden. Bei Abweichungen zwischen PDF- und GAEB-Datei sind die Angaben in der PDF-Datei verbindlich.
Schriftlich
Beigefügtes Angebotsschreiben ist zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Um- schlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
111 HVA B-StB Vorlage Aufforderung zur Angebotsabgabe NTVergG 02-24 Seite 4
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Straße:
PLZ/Ort:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für“
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
9 Stelle, an die sich interessierte Unternehmen oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können(Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
Stelle: Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr
NLStBV-Z
Straße: Göttinger Chaussee 76A
PLZ/Ort: 30543 Hannover
10 Regelungen gemäß NTVergG
Nach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland er-
bracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit § 9 MiLoG, in der
jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelun-
gen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des AEntG und des AÜG erlassenen
Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für all-
gemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG
(Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben.
Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von
den Nachunternehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist be-
rechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollie-
ren.
Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale
Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbrin-
gung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt
und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich
an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbün-
den beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklär-
ten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer
auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen
bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.
111 HVA B-StB Vorlage Aufforderung zur Angebotsabgabe NTVergG 02-24 Seite 5
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11
(Unterschrift)
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
111 HVA B-StB Vorlage Aufforderung zur Angebotsabgabe NTVergG 02-24 Seite 6
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Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau
A Einheitliche Fassung (August 2019) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Hinweis:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A, „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" Abschnitt 1 (VOB/A).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschrän- kung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgege- bene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen bei schriftlicher Angebotsabgabe dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf ver- schiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungsposi- tionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuer- betrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
• ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbe- schreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leis- tung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (z.B. ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pau- schalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
101 HVA-B Vordruck Teilnahmebedingungen National 07-26 Seite 1 B
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5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. • Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen be- nennen.
7 Eignung
7.1 Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifika- tion von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklä- rung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunter- nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftrags- spezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
7.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Ei- generklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- nachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache bei- zufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
B Ergänzung für den Straßen- und Brückenbau (August 2019) (Aufgestellt vom BMVI, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) (geändert durch NLStBV, Stand 2026) Zu 3 Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pau- schale angeboten wird.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zu- schlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beein- trächtigen.
101 HVA-B Vordruck Teilnahmebedingungen National 07-26 Seite 2 B
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Bezeichnung der Bauleistung:
| 443930 | L71 Radweg zw. Höckel u. Krz. L71/L102/K154/K164 |
|---|---|
| 3 2 5 7 7 4 | N e u b a u von 2 RW-Brücken und 2 Durchlassverlängerungen |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Vorzulegende Unterlagen
Abschnitt 1: Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter
HVA B-StB Angebotsschreiben (bei Zulassung mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot gesondert) HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag- /Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Zulassung mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen) HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Zulassung mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
Unternehmensbezogene Unterlagen
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG
Leistungsbezogene Unterlagen
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen Produktangaben in folgenden Positionen:
Sonstige Unterlagen (z.B. Erfüllung von Mindestanforderungen, insbesondere durch Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise)
Abschnitt 2: Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende Unterlagen zu den Zuschlagskriterien
Für das Zuschlagskriterium Beschleunigungsregelung: Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonderen Vertragsbedingungen) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie
109 HVA B-StB Vorlage Vorzulegende Unterlagen NTVergG 03-26 Seite 1
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z. B. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Mit dem Angebot Abgabe eines Bauzeitenplans, als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: Lfd. Nr. der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachse in Wochen.“
Abschnitt 3: Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter
- HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur bei EU-Verfahren)
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung für alle Unterauftrag-/Nachunternehmer (falls keine PQ- Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Erklärung der Unterauftrag-/Nachunternehmer zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Unternehmensbezogene Unterlagen für Bieter und alle Unterauftrag-/Nachunternehmer (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
-
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
-
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
-
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
-
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
-
Bescheinigung über ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages der zuständigen Krankenkasse(n)
-
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
-
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
-
„Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.“
-
„Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.“
109 HVA B-StB Vorlage Vorzulegende Unterlagen NTVergG 03-26 Seite 2
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Leistungsbezogene Unterlagen
- Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle ge- forderten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland“, veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug- Rückhaltesysteme in Deutschland.
- Produktdatenblätter benannter Fabrikate (nur soweit vom Bieter Angaben gemacht wurden)
Sonstige Unterlagen
-
Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
-
Urkalkulation
-
Zur Höhe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
-
Nachweis gem. Art. 5 k der Verordnung (EU) 2022/576 zum Vorliegen von Ausnahmetatbeständen
109 HVA B-StB Vorlage Vorzulegende Unterlagen NTVergG 03-26 Seite 3
[Seite 13]
Bezeichnung der Bauleistung:
| 443930 | L71 Radweg zw. Höckel u. Krz. L71/L102/K154/K164 |
|---|---|
| 325774 | Neubau von 2 RW-Brücken und 2 Durchlassverlängerungen |
(Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Information Datenschutz
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Schutz Ihrer Personen bezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.
- Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die NLSTBV zuständig:
Verantwortliche Stelle: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- vertreten durch die Präsidentin / den Präsidenten -
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
E-Mail-Adresse: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Sie erreichen unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) unter:
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Göttinger Chaussee 76 A 30453 Hannover E-Mail-Adresse: datenschutz@nlstbv.niedersachsen.de
- Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir –– personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handels- und Vereinsregister, Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbs- register, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Behörden des Bundes und der Länder oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse von Bietern und Auftragnehmern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personen-gesellschaften handelt; Ansprechpartner der Bieter und Auftragnehmer, Angaben zur Überprüfung der Bieter-/Auftrag- nehmereignung und Daten zur Qualifikation und Eignung eingesetzter Beschäftigter und IP). Wir speichern Personen bezogene Daten z.B. im Zusammenhang mit Bedarfserhebungen,
HVA B-StB Information Datenschutz NLStBV 02-24 Seite 1
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Beschaffungsaufträgen, Angeboten, Ihren Fragen welche Sie z.B. über Webformulare oder per E- Mail an uns senden, Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr), Dokumentationsdaten (z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabe- verfahren). Eine Verarbeitung darüber hinaus erfolgt nur, wenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
- Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welchen Gesetzes (Zweck der Verarbeitung)?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c und e, Abs. 3 DSGVO und des § 3 NDSG, sowie vergaberechtlichen Vorschriften (u.a. GWB, VgV, VOB, UVgO, NTVergG, LHO) wie folgt:
a) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Anbahnung und Durchführung von Vertragsbeziehungen (u.a. Bereitstellen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieteranfragen, Eignungsprüfung, Erfüllung vergaberechtlicher Pflichten, zur Durchführung der im Rahmen des Vergabeverfahren geschlossenen Verträge, sowie die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen).
b) Aufgrund Ihrer Einwilligung
Ferner verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn Sie uns hierzu die Einwilligung erteilt haben.
c) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und rechtlicher Verpflichtungen
Zudem unterliegen wir als öffentlicher Auftraggeber rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabever- ordnungen, Wettbewerbsregistergesetz, Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Identitätsprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.
Weiterhin verarbeiten wir die Daten insbesondere:
- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
- Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten
- Wer bekommt Ihre Daten?
Ihre Daten bekommen nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen, Mitarbeiter anderer Organisationseinheiten und diejenigen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können Außerdem können zuständige Datenschutzbeauftragte, durch den Verantwortlichen beauftragte/vertraglich gebundene Berater, Ingenieure, Sachverständige, Qualitätsmanager, Innenrevisoren, Nachprüf- stellen, Vergabekammern, Rechtsanwälte und Gerichte zur Durchführung von Klagen, Rechnungs- und Preisprüfer sowie Angehörige der Rechnungshöfe in erforderlichem Umfang Einblick in Ihre Daten bekommen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesem Zweck Daten erhalten. Soweit Ihre Daten im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses verarbeitet werden, wird auch der Auftragsverarbeiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
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- Werden Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Union) durch uns findet nicht statt.
- Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass einige unsere Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegte Dauerschuldverhältnisse sind. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regel- mäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO). Die dort vorgege- benen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbe- wahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Ablauf des Förderprogramms. • Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie § 257 Abs. Nr. 1 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Beschaffung. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
- Welche Datenschutzrechte haben Sie?
a) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft betreffend der von der Vergabestelle verarbeiteten personen- bezogenen Daten.
b) Recht auf Berichtigung
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter/Auftragnehmer betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
c) Recht auf Löschung
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters/ Auftragnehmers zu verlangen.
e) Recht auf Widerspruch
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/ Bieters/Auftragsnehmers ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu wider- sprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe Ziff. 1) zu richten.
f) Recht auf Unterrichtung
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Es besteht ein Recht auf Unterrichtung, an welchen Empfänger Informationen weitergeleitet wurden, die berichtigt worden sind, die gelöscht wurden oder deren Verarbeitung eingeschränkt wurde.
g) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
h) Recht auf Widerruf
Es besteht ein Recht eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, wird davon nicht berührt.
i) Recht auf Beschwerde
Sie haben das Recht, eine datenschutzrechtliche Beschwerde bei der/dem
Landesbeauftragten für den Datenschutz Prinzenstraße 5 30159 Hannover einzulegen.
- Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung ist es erforderlich, dass Sie diejenigen personen- bezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, Verträge mit Ihnen zu schließen oder diese auszuführen. Sollten Sie uns notwendige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.
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