Neubau Kindergarten Bahnhofstraße - Rohbauarbeiten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
24.06.2026
CPV-Codes
Rohbauarbeiten (45223220)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
429947-2026
Verfahrensnummer
f679cd4f-67d1-48a0-84af-d3217a398681

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Gaildorf schreibt die Rohbauarbeiten für einen Kindergartenneubau in der Bahnhofstraße aus. Das Gebäude umfasst zwei Vollgeschosse mit einem umbauten Raum von ca. 6.000 m³ und bietet Platz für fünf Gruppen inklusive Bewegungs- und Essraum. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Neubau Kindergarten Bahnhofstraße - Rohbauarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Neubau Kindergarten Bahnhofstraße - Rohbauarbeiten

    Neubau eines Kindergarten in der Bahnhofstraße 40 in 74405 Gaildorf. Der Kindergarten hat eine geplante Größe von 5 Gruppen,. Das Gebäude besteht aus 2 Vollgeschossen mit ca. 6.000 m³ umbauten Raum. Außerdem ist ein Bewegungsraum sowie einen Essraum mit Küche enthalten.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.