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Anlage_41_HB_IT_LtgN_Hauptdkmt_V3_0_zu_A_1800_117.pdf

Neubau eines Unterkunftsgebäudes mit 127 Zimmern in der Tomburg-Kaserne Rheinbach

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Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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Handbuch IT – Leitungsnetze

(HB IT-LtgN)

Version 3.0

Dezember 2021

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HB IT-LtgN

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Inhaltsverzeichnis HB IT-LtgN

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Hinweise 7

1.1 Erstellung des Handbuchs 7 1.2 Handhabung des Dokuments 8 1.3 Geltungsbereich und Veröffentlichung 8

2 Allgemeine Erläuterungen 9

2.1 Betrachtungsgegenstand / Begriffsbestimmungen 9 2.1.1 Liegenschaftskategorien und Serviceklassen 10 2.1.2 Unterscheidung verschiedener Netze der Bw (Netzklassen nach „Farben“) 11 2.2 Grundlagen, Grundsätze und Aufgaben des Handbuchs IT-LtgNBw 11 2.3 IT-Leitungsnetze 13 2.3.1 Entwicklung der IT-Leitungsnetze 13 2.3.2 Verkabelung 13 2.3.3 Aktive Komponenten 14 2.3.4 Planungsablauf 14

3 Planungsgrundlagen 15

3.1 Strukturierte Verkabelung 15 3.1.1 Normenreihe DIN EN 50173 16 3.1.2 Normenreihe DIN EN 50174 16 3.1.3 Weitere Normen der strukturierten Verkabelung 16 3.1.4 Primärnetz 18 3.1.5 Sekundärnetz 21 3.1.6 Tertiärnetz 22 3.1.7 Serviceklassen für die Anbindung von Gebäuden 24 3.2 Physische Netzstruktur 28 3.3 Übertragungs- und Zugriffsverfahren, Protokolle 28 3.4 Bedarfsbemessung (Ausführungshinweise) 29 3.4.1 IT-Anschlüsse, Tertiärbereich 29 3.4.2 WLAN im Tertiärbereich 31 3.4.3 Wirtschaftliche Nutzungsdauer 35 3.4.4 Kabel Primär- und Sekundärbereich 35 3.4.5 Arten von Verteilerräumen und Gruppierung von Verteilern 36 3.4.6 Aktive Komponenten 37

4 Ausführungshinweise 39

4.1 Kabel und Kabelanlagen 39 4.1.1 Allgemeines 39 4.1.2 Längenrestriktionen und -berechnungen 39 4.1.3 Kabelanlagen 42 4.1.4 Verbindung Liegenschaftszugangsknoten - Liegenschaftsverteiler 49 4.1.5 Primärbereich 49

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HB IT-LtgN Inhaltsverzeichnis

4.1.6 Sekundärbereich 53 4.1.7 Tertiärbereich 54 4.1.8 Verlegevorschriften für TP-Kabel (entsprechend DIN EN 50174-2) 55 4.1.9 Verlegevorschriften für LWL-Kabel 56 4.1.10 Brandklassen für LWL-Kabel gemäß Bauproduktenverordnung (BauPVO) 56 4.2 Alternativlösungen 57 4.2.1 Primärbereich 57 4.2.2 Sekundärbereich 58 4.2.3 Tertiärbereich 58 4.3 Verteiler, Gestelle, Anschluss- und Verbindungstechnik 59 4.3.1 Fernmelde-Hauptverteiler 59 4.3.2 Gestelle, Schränke 59 4.3.3 Etagenverteiler für Fm- / TK-Anschlüsse, Integrierte Netze 65 4.3.4 Fernmeldekabel 66 4.3.5 Datenkabel – Verbindungstechnik, Kupfer 67 4.3.6 Datenkabel – Verbindungstechnik, LWL 72 4.4 Messungen des Leitungsnetzes 77 4.4.1 Allgemeines und Voraussetzungen 77 4.4.2 Messungen an Kupferkabeln 77 4.4.3 Messungen an Lichtwellenleitern 80 4.5 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 82 4.6 Auswahlkriterien für aktive Komponenten 83 4.6.1 Allgemeine Richtlinien 83 4.6.2 Auswahl der Systeme 83 4.6.3 Sehr kleine Liegenschaft 84 4.6.4 Kleine, mittlere und große Liegenschaft 84 4.6.5 Ausgedehnte Liegenschaft 85 4.6.6 Rahmenvertrag Aktive LAN-Komponenten (RV ALANK) 85 4.6.7 Sonstiges 85 4.7 Liegenschaftsnetzverwaltungs- / Kabeldokumentationssystem 86 4.7.1 Beschriftung 86 4.8 Bestandsdokumentation 88 4.8.1 Allgemeines 88 4.8.2 Bestandserfassung 89 4.8.3 Wiederauffinden der Leitungen 91 4.8.4 Feldbücher 92 4.8.5 Kabelschachtkarten 92

5 Bauliche Maßnahmen 93

5.1 Liegenschaftsverteiler (LVt) 93 5.1.1 Aufgaben und Funktionen eines LVt 93 5.1.2 Grundsätzlicher Bedarf an Flächen und Räumen 94 5.1.3 Raumlufttechnische Anlagen 96 5.1.4 Elektrische Stromversorgung 96 5.1.5 Absicherung (technisch und baulich) 98

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Inhaltsverzeichnis HB IT-LtgN

5.1.6 Trassenführung und Installationen 100 5.1.7 Fernmeldehauptverteiler und Abschluss von Fernmeldekabeln 100 5.1.8 Überspannungsschutz für Fernmeldekabel 101 5.1.9 Zentrale LVt-IT-Räume in Abhängigkeit der Liegenschaftskategorie (LK) - Redundanz und Verfügbarkeit 102 5.2 DV-Arbeitsplätze, IT-Räume und Trassen 103 5.2.1 DV-Arbeitsplätze Stromversorgung 103 5.2.2 IT-Räume 106 5.2.3 Trassen und Verlegesysteme 109 5.3 Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen 112 5.3.1 Grundlegendes und Wirtschaftlichkeit 112 5.3.2 Raumlufttechnische Anlagen in IT-Verteilerräumen 113 5.3.3 Raumlufttechnische Maßnahmen für IT-Verteilerschränke 114 5.3.4 Lüftung und Klimatisierung zur Sicherstellung der nach LK bzw. SK geforderten Verfügbarkeiten 114 5.4 Anforderungen an die Niederspannungsversorgung 115 5.4.1 Stromversorgungsnetze 115 5.4.2 Fehlerstromschutzschalter DIN VDE 0100-410 116 5.4.3 Unterbrechungsfreie Stromversorgung für IT-Einrichtungen 117 5.4.4 Überspannungsschutz und Potenzialausgleich 121 5.4.5 Ersatzstrom für die Niederspannungsversorgung von zentralen Verteilern in LK1 und LK2 sowie für GVt und EVt in SK1- Gebäuden 123 5.5 Brandschutz 124 5.5.1 Allgemeines 124 5.5.2 DIN 4102, Teil 11, Sonderbauteil - Kabelkanäle, Installationsschächte 124 5.5.3 DIN 4102, Teil 12, Sonderbauteil - Kabel und Leitungen 124 5.5.4 DIN 4102, Teile 9 und 11, Sonderbauteile – Kabel- und Kabelträgerabschottungen 125 5.5.5 Brandmeldeanlagen (BMA) 125

6 Sonstige Leitungsnetze 127

6.1 WAN der BWI 127 6.2 Anbindung Auslandsdienststellen 127 6.3 NGN Bw 127 6.4 Military Message Handling System der Bw 128 6.5 Gefahrenmeldeanlagen (GMA) 128 6.5.1 Einbruchmeldeanlagen (EMA) 129 6.5.2 Brandmeldeanlagen (BMA) 129 6.6 Patientenrufanlage (Schwesternruf) 130 6.7 Gebäudeautomation (GA) 130 6.8 Zeiterfassung, Zutrittskontrolle 131 6.9 Antennenanlage für TV (Satellit / terrestrisch) 131

7 Verfahrensfragen, Erlasse 131

8 Änderungsjournal 132

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HB IT-LtgN Inhaltsverzeichnis

9 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 134

9.1 Abbildungsverzeichnis 134 9.2 Tabellenverzeichnis 135

Anhang 1

1.1 Technik

1.2 Verzeichnisse, Erlasse, Glossar, Abkürzungen und Zeichen

Anhang 2 (VS-NfD)

2.1 Besonderheiten „Militärflugplätze der Bundeswehr“ (MilFlPlBw)

2.2 Besonderheiten „IT-Leitungsnetze im Einsatz“

Anhang 3

Technische Spezifikation (Bedarfsanforderung) der BWI mit Annexen

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Allgemeine Hinweise HB IT-LtgN

1 Allgemeine Hinweise

1.1 Erstellung des Handbuchs

Das Handbuch IT-LtgNBw ist vom

BMVg – CIT II 3

von der

Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Abteilung Bundesbau – Betriebsleitung

Leitstelle IT-Bw, OFD Karlsruhe

Stefan-Meier-Str. 76

79104 Freiburg

und unter Beteiligung der BWI erarbeitet worden.

In die inhaltliche Überarbeitung wurden alle Org.-Bereiche der Bw (kurz: Bw) fachlich mit einbezogen.

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HB IT-LtgN Allgemeine Hinweise

1.2 Handhabung des Dokuments

  1. Das Handbuch IT-LtgNBw besteht aus mehreren Teildokumenten.

  2. Verlinkungen bestehen innerhalb jedes Teildokuments (einschließlich Inhaltsverzeichnisse,

Abbildungen und Tabellen) und zum WWW.

Zu anderen Teildokumenten des Handbuchs IT-LtgNBw und zu anderen Dokumenten gibt es Verweise

im Text.

  1. Im Inhaltsverzeichnis gibt es ebenfalls eine Link-Funktion zu den Seiten in der PDF- Datei.

Gleiches gilt für Abbildungs- und beim Tabellenverzeichnis.

1.3 Geltungsbereich und Veröffentlichung

  1. Das Handbuch IT-LtgNBw ist verbindliche Arbeitsgrundlage für alle, die an der Planung und

Errichtung von IT-Leitungsnetzen der Bw beteiligt sind

Es wird in der jeweils gültigen Version

• für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im IntranetBw /

Regelungsmanagement Bw als Zentrale Dienstvorschrift A-1800/117

• für die Bauverwaltungen der Länder in der Fachinformationsbörse (FIB) des BMVg und BMI unter

Regelwerke Bundeswehr / Handbücher / Lesefassung als Handbuch IT-LtgNBw veröffentlicht und

• für freiberuflich Tätige (Ingenieurbüros) und Unternehmen, die für die Bw planen und bauen, auf CD-

ROM zur Verfügung gestellt.

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Allgemeine Erläuterungen HB IT-LtgN

2 Allgemeine Erläuterungen

2.1 Betrachtungsgegenstand / Begriffsbestimmungen

In der Fachliteratur werden Begriffe wie unter anderem IT-Leitungsnetz, Verkabelung,

Verkabelungssystem usw. benutzt. Da sie nicht eindeutig sind, werden die folgenden Begriffe definiert:

  1. Informationstechnik (IT)

Die Informationstechnik (IT) umfasst alle technischen Mittel zur Verarbeitung, Übertragung und

Darstellung von Informationen gemäß Definition des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für

Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Errichtungsgesetz), das in der alten Form bis 19. August

2009 galt und seit 20. August 2009 vom „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik

des Bundes“ (BSIG) ersetzt wurde, einschließlich der zur Übermittlung von Informationen verwendeten

Fernmeldetechnik.

  1. Informationstechnisches –Leitungsnetz (IT-LtgN)

Das IT-LtgN ist eine Einheit / ein System aus mehreren aufeinander abgestimmten passiven

Komponenten wie Kabel, Leitungen, Anschluss-, Rangier- und Verbindungselementen, Gestellen und

Schränken sowie aktiven Komponenten (z.B. Router, Switches, Access-Points), das in seiner

Gesamtheit ein einheitliches System zur Informationsübertragung für digitale und analoge Signale

sowohl für Gebäude untereinander als auch von Einzelanschlüssen in diesen Gebäuden ergibt.

Es ist dadurch gekennzeichnet, dass es möglichst alle denkbaren Schnittstellen, Protokolle und Dienste

im Netz zur Verfügung stellen kann. Es ist flächendeckend aufgebaut und unabhängig von der

tatsächlichen Nutzung konzipiert.

  1. Unterscheidung aktiver und passiver Netzwerkkomponenten

Aktive Netzwerkkomponenten besitzen eine eigene Stromversorgung zur Signalverarbeitung, z. B.

Netzwerkkarten, Switches und Router.

Die passiven Netzwerkkomponenten dagegen bilden die Netzwerkinfrastruktur ohne eigene

Stromversorgung, z.B. Kabel, Verteiler, Anschlussdosen und Netzwerk- / IT-Schränke.

  1. Abweichende Begriffe zur Norm DIN EN 50173-1

Begriff in der Norm entspricht im Handbuch IT-LtgNBw

Standort Kommune mit Bw – Liegenschaft

Standortverteiler Liegenschaftsverteiler

Grundstück Liegenschaft, Wirtschaftseinheit

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HB IT-LtgN Allgemeine Erläuterungen

Hieraus ergibt sich die räumliche Gliederung:

• Standort

• Liegenschaft / Wirtschaftseinheit

• Gebäude

• Etage

• Arbeitsplatz / Anschlüsse

  1. Dieses Handbuch gilt für alle Liegenschaften der Bw. Aufgrund der unterschiedlichen

Anforderungen werden Liegenschaften in Klassen unterteilt. Sobald für die einzelnen Klassen

Unterschiede bestehen, wird im Handbuch darauf hingewiesen.

Folgende Liegenschaftseinteilungen werden im Handbuch verwendet:

• sehr klein 0 bis 92 Anschlüsse

• klein > 92 bis 512 Anschlüsse

• mittel > 512 bis 2.048 Anschlüsse

• groß > 2.048 Anschlüsse

• ausgedehnt verteilt über eine große Fläche (Anzahl Anschlüsse gering)

  1. Verbindungen von IT-Netzen zwischen Liegenschaften der Bw sind als Übertragungswege

über das WANBw realisiert (WAN = Wide Area Network).

2.1.1 Liegenschaftskategorien und Serviceklassen

  1. Die Serviceklassen (SK) beschreiben sowohl die passiven Anteile als auch die Anschluss- und

Ausbauvarianten und die damit ggf. verbundenen Redundanzen im IT-LtgN. Weiterhin gibt es eine

Unterscheidung bzgl. der Serviceklasse LAN / Plattform bzw. WAN und TK (LK-P, LK-W, LK-T). Den

wesentlichen Unterschied bilden die unterschiedlich definierten Service Level (u.a. bzgl. Verfügbarkeit

und Wiederherstellungszeit). Die Serviceklasse 1 ist die höchstwertige Klasse.

  1. Die Liegenschaftskategorie (LK) bildet die maximal mögliche Kategorie in Bezug auf die

Serviceklassen WAN, TK und LAN / Plattform ab, die in der Liegenschaft vorhanden oder geplant ist.

Entsprechend der Serviceklassen werden die Liegenschaftskategorien LK-P bzw. LK-W und LK-T

unterschieden.

In Abschnitt 3.1.7 erfolgt eine detaillierte Beschreibung.

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Allgemeine Erläuterungen HB IT-LtgN

2.1.2 Unterscheidung verschiedener Netze der Bw (Netzklassen

nach „Farben“)

  1. Die Definition / Unterscheidung von roten und schwarzen Netzen ist in der Zentralvorschrift

A-960/1 „IT-Sicherheit in der Bw“ mit Verweis auf die SDIP 29-1 zu finden.

• Rote Netze: Netze, die als VS eingestufte Informationen oder Signale unkryptiert übertragen.

• Schwarze Netze: Netze, die kryptierte oder nicht als VS eingestufte Informationen oder Signale

übertragen.

  1. In den Regelwerken der Bw ist nach unseren Recherchen keine eindeutige Definition der

darüber hinaus bei der Bw im Sprachgebrauch befindlichen Netzklassen zu finden. Üblich ist die

Unterscheidung bzgl. Art der Nutzung und der Verantwortlichkeiten für den Betrieb der Netze.

• Weiße Netze / IT: nichtmilitärisch, betrieben durch BWI

• Grüne Netze / IT: militärisch (einsatz- und waffensystemnah), hauptsächlich betrieben von der Bw,

zunehmend auch von der BWI

• Blaue Netze / IT: Untergruppe der militärischen Netze / IT, z.B. Krankenhäuser, betrieben von der

Bw

2.2 Grundlagen, Grundsätze und Aufgaben des Handbuchs IT-LtgNBw

  1. Mit Erlass "BMVg IUD I 4 – Az. 45-04-00/13-1“ vom 27.06.2012 werden IT-Leitungsnetze nicht

mehr durch die BWI errichtet, sondern durch die Bauverwaltung. (Die Inhalte wurden durch Erlass

BMVg IUD I 4 – Az. 45-04-00/13-1 vom 13.10.2017 bestätigt.)

  1. Das Handbuch ist maßgebend für die Planung und die Errichtung der baulichen und

betriebstechnischen Einrichtungen der IT-LtgNBw. Dieses Handbuch ist verbindlich für alle Neu-, Um-

und Erweiterungsbauten. Anforderungen an Gebäude, Räume, Stromversorgung und sonstige

bauliche Anforderungen im Zusammenhang mit der Errichtung von IT-LtgNBw sind wiedergegeben.

  1. Das Handbuch für IT-LtgNBw stellt die Grundlage des verantwortlichen Netzplaners für den

Teil passiver und aktiver Komponenten dar. Es orientiert sich praxisbezogen an Erfahrungen aus

Verwaltungen des öffentlichen Dienstes, der Industrie und der Vernetzung im Forschungs- und

Hochschulbereich.

  1. Die Verwaltungsabkommen des Bundes mit den Ländern legen fest, dass die Baumaßnahmen

des Bundes von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder durchzuführen sind. Hierbei sind

die „Richtlinien für die Durchführungen von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)“ maßgebend.

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HB IT-LtgN Allgemeine Erläuterungen

  1. Die Gliederung der Kosten für Baumaßnahmen, auch für IT-Leitungsnetze, ist in der

DIN 276-1 dargestellt: In der RBBau ist die Norm in den Kostengruppen und Kostenuntergruppen im

Muster 6 umgesetzt:

• 1 Baugrundstück

• 2 Herrichten und Erschließen

• 3 Bauwerk - Baukonstruktionen

• 4 Technische Anlagen

• 5 Außenanlagen

• 6 Ausstattung und Kunstwerke

• 7 Baunebenkosten

Im Wesentlichen sind bei Maßnahmen in bestehenden Gebäuden die Kostengruppen 3, 4, 5 und 7

betroffen, bei Neubauten 1 bis 7.

  1. Grundsatz des Handbuchs ist die Sicherstellung der Investitionen der strukturierten

Verkabelung (physisches Netz) für eine Nutzungsdauer von 10 bis 20 Jahren. Das Handbuch ist so

aufgebaut, dass die praxisbezogene Planungsunterstützung im Vordergrund steht. Es soll dem örtlich

Zuständigen schnelle und verwertbare Informationen geben.

  1. Bei der Planung von IT-LtgN ist grundsätzlich zu beachten, dass eine Vollverkabelung gemäß

der im Abschnitt 3 beschriebenen Festlegungen realisiert wird. Eine Bedarfsverkabelung ist nur in

begründeten Ausnahmesituationen durchzuführen, da die Kosten einer nachträglichen Vollverkabelung

im Vergleich zu den Kosten im Rahmen der Erstinvestition deutlich höher ausfallen. Im Fall einer

Bedarfsverkabelung sind Trassen, Durchbrüche sowie Verteilerräume für eine ggf. nachträglich

erforderlich werdende Vollverkabelung zu dimensionieren.

  1. Als Planungsgrundlage ist die genehmigte Bauunterlage maßgebend.

Im Handbuch werden an einigen wenigen Stellen exemplarisch Hersteller und Fabrikate als Beispiele

verwendet. Hierbei kann keine vollständige Marktübersicht dargestellt werden. Die Auswahl stellt keine

Wertung dar.

  1. Die Fortschreibung des Handbuchs erfolgt bei Bedarf auf der Basis von aktuellen technischen

Erkenntnissen. Das Hauptdokument mit seinen Anhängen 1.x wird dabei einem Fortschreibungszyklus

von einem Jahr bis zwei Jahren unterliegen. Die Anhänge 2.x sind separat zu betrachten. Hier wird es

Fortschreibungen in größeren Zeitabständen geben (i.d.R. nicht unter drei Jahren). Die Anhänge 3.x

sind Anhänge Dritter (i.d.R. der BWI).

Das Handbuch IT-LtgNBw ist unter Beachtung der landesspezifischen Besonderheiten auch für

Baumaßnahmen in Auslandsdienststellen anzuwenden.

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Allgemeine Erläuterungen HB IT-LtgN

2.3 IT-Leitungsnetze

2.3.1 Entwicklung der IT-Leitungsnetze

  1. Ein IT-Leitungsnetz ist eine Einrichtung, die es erlaubt, generierte Daten anderen

Netzteilnehmern verfügbar zu machen, zu speichern oder auch gespeicherte Daten auszukoppeln bzw.

nicht gespeicherte Daten zu übertragen.

  1. Die aus der Historie getrennt voneinander entstandenen Fernmelde- und IT-Leitungsnetze

verschmelzen zu einem Datennetz, in dem auch Sprache übertragen wird [(Voice over Internet Protocol

(VoIP)]. Schwerpunkt dieses Handbuchs ist das passive (physische), informationstechnische

Leitungsnetz der Bw mit Trassenführung, Verkabelung und Verteilern.

2.3.2 Verkabelung

  1. Für die Verkabelung sind die nachgenannten Grundsätze zu beachten:

• Flächendeckende Verkabelung für Datennetze (Daten und Sprache) und sonstige Netze

• Es ist ein gemischtes System (LWL / Cu) vorzusehen:

  • IT-Verkabelung
  • im Primär- und Sekundärbereich Lichtwellenleiter (LWL) -Technik = Standard:

(xDSL über vorhandene Cu – Fernmeldeleitungen sind nur noch in begründeten

Ausnahmefällen zulässig.)

  • im Tertiärbereich Kupferkabel [bei besonderen Anforderungen an die Bandbreite /

Übertragungsgeschwindigkeit auch LWL (FTTO / FTTD)].

  • Verkabelungen für sonstige Netze und klassische Fernmeldenetze sind nur noch in Einzelfällen

notwendig.

  • Die Wahl des Übertragungsmediums richtet sich nach der geforderten Übertragungs-

geschwindigkeit, den örtlichen Gegebenheiten sowie der Schutzbedürftigkeit der zu

übertragenden Informationen und der Wirtschaftlichkeit.

• Maßnahmen zur IT-Sicherheit

• Dienste neutrale Verkabelung

• Mindestanforderungen an Technikräume

• Standardisierung der Kabeltypen, Steckverbindungen und der Installation

• Empfehlung für Kabelmanagement (Aufbau, Symbole unterschiedlicher Techniken, Migration zum

Facility - Management)

• Abnahmeprüfungen (physischer und logischer Teil)

  1. Basis für die Planung und Montage von strukturierten Verkabelungen sind die Normen Reihe

DIN EN 50173, Reihe DIN EN 50174, DIN EN 50310 und DIN EN 50346.

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HB IT-LtgN Allgemeine Erläuterungen

2.3.3 Aktive Komponenten

Für die aktiven LAN-Komponenten (kurz: ALANK) sind die nachgenannten Grundsätze zu beachten:

• Beschaffung durch die BWI bei Betriebsverantwortung für die der BWI beigestellten IT-LtgN auf

Grundlage des Leistungsvertrages Herkules-Folgeprojekt (LV HFP)

• Bei Betriebsverantwortung durch die Bw: Beschaffung unter Verwendung der Rahmenverträge des

Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und

Komponentenauswahl entsprechend der Anschlusszahlen (kleine, mittlere und große Netze) für die

nicht von der BWI betriebenen Netzanteile; auch Nutzung des Kaufhaus‘ des Bundes als zusätzliche

Bezugsmöglichkeit (Letzteres nur für die Bw, nicht für die BWI)

• Bei Beschaffung durch die Bauverwaltung oder die Bw (nicht durch BWI): Abstimmung bzgl. Fabrikat

und Typ mit der BWI erforderlich

• Regelmäßige Regeneration

2.3.4 Planungsablauf

Die Planung soll folgende Elemente enthalten:

• Die Beschreibung des zu planenden Netzes

In der Beschreibung sollen Funktionen definiert und Alternativlösungen aufgezeigt werden.

• Die Orte der Anschlüsse (Netzteilnehmer) und Geräte (Verteiler, Komponenten usw.) sind zu

bestimmen.

• Die Realisierungsschritte sollen in der folgenden Reihenfolge abgehandelt werden:

Nutzungsanforderung

Beratung

Planung

Errichtung

Abnahmeprüfungen, Testbetrieb und Einweisung

Abnahme / Übernahme

Empfehlung: anhand der unter Verwendung des Checklistenmasters getroffenen Festlegungen,

zu beziehen über das Fachinformationszentrum der Bundeswehr (FIZBw) bzw. die FIB

Inbetriebnahme

• Kostenschätzung einschließlich begleitender Maßnahmen (Baunebenkosten, Beratungskosten

usw.)

• Durchführungsplan in Stufen

Klärung des Personalbedarfs (interne und / oder externe Mitarbeiter)

Festlegen der technischen und organisatorischen Randbedingungen

Erstellung von Termin- und Bauzeitenplan

Dokumentation der Ergebnisse.

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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN

3 Planungsgrundlagen

Ziel dieses Handbuchs ist es, eine Grundlage für die Planung von hersteller-, protokoll- und

systemneutralen IT-Leitungsnetzen in Liegenschaften der Bw zu schaffen.

Bei der grundsätzlichen Netzkonzeption ist auf Flexibilität, Ausbaufähigkeit, Zukunfts-

sicherheit, Stabilität und Sicherheit zu achten. Entsprechende Hinweise und Planungsvorgaben sind

anhand von Praxisbeispielen in diesem Handbuch erfasst.

3.1 Strukturierte Verkabelung

Weltweit existieren seit Ende der 1980er Jahre Normungsansätze für den Aufbau von

strukturierten, systemneutralen Verkabelungssystemen. Die derzeit international gültigen Normen

sowie die Gremien sind in der folgenden Abbildung dargestellt.

Abbildung 1 Normungsgremien und Verkabelungsstandards (Cu)

Für Deutschland ist grundsätzlich nur die Normenreihe DIN EN 50173 von Bedeutung. Sie

liegt diesem Handbuch zugrunde. Soweit in internationalen oder US-Normen zu beachtende

Abweichungen oder Ergänzungen zur DIN EN 50173-1 bestehen, wird entsprechend darauf

hingewiesen.

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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen

3.1.1 Normenreihe DIN EN 50173

Die aktuelle Normenreihe „Informationstechnik - Anwendungsneutrale Kommunikations-

kabelanlagen“ besteht aus folgenden Einzelnormen:

• DIN EN 50173-1: Allgemeine Anforderungen

• DIN EN 50173-2: Bürobereiche

• DIN EN 50173-3: industriell genutzte Bereiche

• DIN EN 50173-4: Wohnungen

• DIN EN 50173-5: Rechenzentrumsbereiche

• DIN EN 50173-6: Verteilte Gebäudedienste

In der Normreihe wird ein strukturiertes Verkabelungssystem gemäß Abbildung 2 und

Abbildung 3 in drei Bereiche, den Primär-, den Sekundär- und den Tertiärbereich unterteilt. Die

Unterscheidungskriterien für diese Aufteilung ergeben sich aus den unterschiedlichen Längen

zwischen den entsprechenden Verteilern bzw. Endgeräten und den benötigten Anforderungen an die

Übertragungsgeschwindigkeit.

3.1.2 Normenreihe DIN EN 50174

Die Reihe DIN EN 50174 „Informationstechnik - Installation von Kommunikationsverkabelung“

ist in drei Teile untergliedert.

• Der Teil 1 legt die Anforderungen für die Phasen Spezifikation, Planung, Realisierung und den

Betrieb von Kommunikationskabelanlagen fest

• Die Teile 2 und 3 beinhalten die Installationsplanung und die Installationspraktiken in Gebäuden

bzw. im Freien.

3.1.3 Weitere Normen der strukturierten Verkabelung

Neben der Normreihe DIN EN 50173 sind für Planung, Ausführung und Qualitätssicherung

auch die DIN EN 50310 und die DIN EN 50346 zu beachten. Die Anwendungsbereiche der Normen

sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Diese Verkabelungssysteme sind universell aufgebaut. Es können neben der Datenübertragung auch

andere Dienste wie Sprache, Video usw. über dieses System übertragen werden. Die realisierbaren

Längen sind abhängig von den vorgesehenen Anwendungen und zu berechnen. Die zugehörigen

Tabellen und Berechnungen befinden sich in Abschnitt 4.1.2 und in der DIN EN 50173-1.

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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN

Gebäude- planungEntwurf VerkabelungPlanungRealisie- rungBetrieb
DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) Telekommunikationstechnische Potenzial-ausgleichsanlagen für Gebäude und andere StrukturenXXX
DIN EN 50173-1 Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen, T.1: Allgemeine AnforderungenX
DIN EN 50174-1 (VDE 0800-174-1) Installation von Kommunikationsverkabelung, T. 1: Installationsspezifikation und QualitätssicherungXXX
DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2) Installation von Kommunikationsverkabelung, T. 2: Installationsplanung und Installationspraktiken in GebäudenXX
DIN EN 50174-3 (VDE 0800-174-3) Installation von Kommunikationsverkabelung, T. 3: Installationsplanung und Installationspraktiken im FreienXX
DIN EN 50346 Installation von Kommunikationsverkabelung, Prüfen installierter VerkabelungX

Tabelle 1 Anwendungsbereiche der Normen

Der Aufbau eines strukturierten Verkabelungssystems gemäß DIN EN 50173-1 ist mit den

Begriffsdefinitionen in der folgenden Abbildung schematisch dargestellt.

Abbildung 2 Verkabelungsstruktur (angelehnt an DIN EN 50173-2)

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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen

In der nachfolgenden Abbildung wird diese Struktur in anderer Form schematisch dargestellt.

Abbildung 3 Schematische Darstellung der Verkabelungsstruktur

In den folgenden Abschnitten werden die Umsetzung dieser Struktur beschrieben und

Planungsempfehlungen für die einzelnen Ebenen gegeben, ohne jedoch auf technische Lösungen

genauer einzugehen.

Die technischen Grundlagen werden in Anhang 1.1, Abschnitt 3 „Übertragungsmedien,

Klassifizierung“, beschrieben. Die konkreten Vorgaben zur Ausführung befinden sich im vorliegenden

Dokument ab Abschnitt 4.1.5.

Die Leitungslängen in den einzelnen Übertragungsbereichen müssen in Abhängigkeit von den

Anwendungen berechnet werden. Die zugehörigen Tabellen und Berechnungen befinden sich im

Abschnitt 4.1.2 und in der DIN EN 50173-1.

3.1.4 Primärnetz

Als Primärnetz wird die Verbindung zwischen dem Liegenschaftsverteiler und den Gebäudeverteilern

bezeichnet.

Im Primärbereich sind grundsätzlich Lichtwellenleiterkabel einzusetzen. Die zu verwendenden

Kabeltypen und Anschlusstechniken werden mit den Verlegevorschriften im Abschnitt 4.1.5

beschrieben.

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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN

Die Fernmeldeverkabelung war bisher nicht Gegenstand des Handbuchs. Trotz der

Umstellung der Telekommunikation auf IP sind für Nottelefone und für die Weiterleitung bestimmter

Alarmierungen, z.B. in Sonstigen Leistungsnetzen (siehe Abschnitt 6.5 ff) dedizierte elektrische

Leitungsverbindungen über klassische Fernmeldekabel weiterhin notwendig.

Der Primärbereich einer Liegenschaft wird entsprechend der DIN EN 50173-1 grundsätzlich

sternförmig aufgebaut. Mit dem Liegenschaftsverteiler, der in der Regel den Übergabepunkt

(APL = Abschlusspunkt Linientechnik) zum Weitverkehrsnetz (WAN) enthält, werden alle Gebäude

über ein eigenes Kabel verbunden. Für Sonderfälle sind weitere Lösungsansätze möglich. Die

unterschiedlichen Varianten sind in nachfolgender Abbildung beispielhaft dargestellt und werden in den

folgenden Abschnitten erklärt.

In Liegenschaften mit erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit (z.B. MilFlPl) oder

Liegenschaften mit sehr umfangreicher IT-Infrastruktur werden neben dem Liegenschaftsverteiler

weitere Verteiler notwendig, die als Knoten bezeichnet werden.

Abbildung 4 Topologien Primärbereich

Bei besonders erhöhten Ansprüchen an die Ausfallsicherheit ist für einzelne Gebäude eine

redundante Leitungsführung zu realisieren (z.B. SK 1 – Gebäude).

Eine Baumstruktur im Primärbereich stellt eine Sonderlösung dar. Begründungen für eine solche

Struktur können sein:

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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen

• Einzelne Räume, die im Tertiärbereich mit LWL-Kabeln angebunden werden müssen

• Gebäude mit ein oder zwei Anschlüssen, bei denen eine sternförmige Anbindung vom zentralen

Verteiler unwirtschaftlich ist

In diesen Fällen erfolgt eine LWL-Anbindung in Baumstruktur zum nächstgelegenen Verteilerraum und

nicht zum Liegenschaftsverteiler.

Für Gebäude, die hintereinander an einer Außentrasse liegen, kann bei entsprechenden

Längen anstelle einer sternförmigen Leitungsführung die Verwendung eines gemeinsamen Kabels

wirtschaftlicher sein, da die Kosten je Faser bei hochfaserigen Kabeln erheblich niedriger sind.

Das Kabel wird in jedem Gebäude zum Verteiler geführt und aufgetrennt. Es wird nur die in Tabelle 12

bzw. Tabelle 14 angegebene Anzahl Fasern aufgetrennt und aufgelegt. An den beiden Kabelenden

werden alle Fasern aufgelegt.

Abbildung 5 Sonderfall Primärtrasse

In der obenstehenden Abbildung ist diese Vorgehensweise exemplarisch für vier Gebäude, die mit je

12 Fasern angeschlossen werden, dargestellt; darunter die Anbindung bei ringförmiger Netzstruktur.

Hier werden sechs kommende und sechs gehende Fasern des 12er-Bündels gespleißt. Nicht an der

Trasse liegende Gebäude können über eine Stichleitung versorgt werden. Zu beachten ist, dass jedes

Gebäude ohne gesteckte Verbindungen, also gespleißt, bis zum Liegenschaftsverteiler

durchverbunden wird.

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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN

Für eine anwendungsneutrale Nutzung müssen die Anschlusskabel zu den aktiven Komponenten und

Endgeräten steckbar ausgeführt werden, da anderenfalls das Dämpfungsbudget einer

Übertragungsstrecke zu gering ist.

Entscheidender Nachteil dieser Ausführung ist, dass bei Ausfall des Kabels alle daran

angeschlossenen Gebäude betroffen sind.

Die oben beschriebene Vorgehensweise ist auch bei Aufbau eines ringförmigen Netzes einzusetzen.

Soweit vorhanden ist für den Aufbau des Primärnetzes das vorhandene Zugsystem zu verwenden. Sind

kein Zugsystem bzw. keine Kabelanlage vorhanden, müssen entsprechende Trassen geschaffen

werden. Sie sollten immer mit mindestens zwei Rohren ausgestattet werden.

Die Angaben für das Errichten von Kabelanlagen sind im Abschnitt 4.1.3 dargestellt, die

einzusetzenden Kabel werden im Abschnitt 4.1.5 spezifiziert.

3.1.5 Sekundärnetz

Das Sekundärnetz ist die Verbindung innerhalb des Gebäudes zwischen dem

Gebäudeverteiler und weiteren Verteilerstandorten. Normalerweise erfolgt diese Verbindung

ausgehend vom Gebäudeverteiler sternförmig zu den Etagenverteilern. Eine Zweiwegeführung ist nur

für erhöhte Verfügbarkeitsanforderungen vorzusehen (z.B. in Gebäuden der SK 1).

Eine redundante Anbindung von Etagenverteilern (EVt) ist nicht vorzusehen.

Für diese Verbindungen sind Lichtwellenleiterkabel zu verwenden. Die technischen

Grundlagen werden in Anhang 1.1, Abschnitt 3.2 „Übertragungsmedien, Klassifizierung“, beschrieben.

Die Vorgaben zur Ausführung befinden sich in Abschnitt 4.1.6 .

Zusätzlich zu diesen Lichtwellenleiterkabeln können Kupferkabel (Cat 7) für

Sonderverbindungen, beispielsweise Erhalt von Terminalnetzen, für die es keine LWL-Komponenten

gibt, parallel verlegt werden. Hierbei sind die Längenrestriktionen der DIN EN 50173-1 (< 90 m)

einzuhalten.

Trotz der Umstellung der Telekommunikation auf IP sind für Notruftelefone und für die

Weiterleitung bestimmter Alarmierungen, z.B. in Sonstigen Leistungsnetzen (siehe Abschnitt 6.5 ff)

dedizierte elektrische Leitungsverbindungen über klassische Fernmeldekabel (Kupferkabel Cat 3)

weiterhin notwendig.

Bei der Planung des Netzes kann in den meisten Gebäuden der Bw durch optimale Wahl des

Verteilerstandortes unter Einhaltung der für den Tertiärbereich geltenden Längenrestriktionen auf den

Sekundärbereich verzichtet werden. Die Kabel des Tertiärnetzes werden somit direkt an den

Gebäudeverteiler angeschlossen. Diese Lösung ist als wirtschaftlichste Lösung unbedingt

anzustreben. Gegebenenfalls sind durch geeignete Maßnahmen die notwendigen Verteilerräume zu

schaffen. In der nachfolgenden Abbildung 6 wird beispielhaft die Standortwahl dargestellt.

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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen

Abbildung 6 Beispiel für Standortwahl Verteiler

3.1.6 Tertiärnetz

Das Tertiärnetz stellt die Summe der Verbindungen zwischen dem Gebäudeverteiler (bei

Vorhandensein eines Sekundärnetzes den Etagenverteilern) und den Endgeräteanschlüssen dar. Die

Leitungsführung innerhalb dieser Netze erfolgt immer sternförmig vom Verteilerraum zum Endgerät.

Es werden gemäß der heute gültigen Normen Kupferkabel der Kategorie 7 Screened Foil Twisted Pair

(S/FTP) -Kabel oder besser, die 10 GbE-fähig sind, in begründeten Sonderfällen auch LWL, eingesetzt.

Eine Erläuterung der technischen Grundlagen befindet sich in Anhang 1.1, Abschnitt 3.1, Kupferkabel.

Als Verbindungstechnik finden RJ45 – Anschlusskomponenten der Link-Klasse E , die ebenfalls A

10 GbE-fähig sind, Anwendung.

Nach DIN EN 50173-1 ist im Tertiärbereich eine Länge der Installationsstrecke von

maximal 90 m einzuhalten. Ein geringfügiges Überschreiten dieser Länge für einzelne Strecken ist

zulässig, wenn die Länge der Übertragungsstrecke 100 m nicht überschreitet. Die Strecken sind in der

Dokumentation deutlich zu kennzeichnen.

Definition und Aufbau der Übertragungsstrecken im Tertiärbereich sind mit Erläuterung der

notwendigen Begriffe für Kupfer- und LWL-Kabel in den folgenden Abbildungen dargestellt.

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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN

Abbildung 7 Übertragungsstrecke für symmetrische Kabel

Abbildung 8 Übertragungsstrecke für Lichtwellenleiter

In der DIN EN 50173 finden sich Darstellungen (siehe nachfolgende Abbildung), die die bei

Installation von Netzen mit LWL bis zum Arbeitsplatz übliche Zusammenfassung von Primär, Sekundär-

und Tertiärbereich zeigen.

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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen

Abbildung 9 zusammengefasste Übertragungsstrecke für Lichtwellenleiter

3.1.7 Serviceklassen für die Anbindung von Gebäuden

Die Anbindung von Liegenschaften wird in drei Kategorien unterschieden. Bei der

Liegenschaftskategorie 1 erfolgt die WAN-Anbindung redundant an zwei separate

Liegenschaftsverteiler. Bei der Liegenschaftskategorie 2 erfolgt die Anbindung an das WAN ebenfalls

redundant, jedoch nur an einen Liegenschaftsverteiler. Bei der Liegenschaftskategorie 3 erfolgt die

Anbindung an das WAN einfach.

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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN

Die WAN-Anbindung selbst und deren Redundanz sind nicht Bestandteil dieses Handbuches. Die

Abbildungsteile für den Bereich WAN zeigen grundsätzlich, wie die Redundanz im WAN in der

jeweiligen Serviceklasse WAN (SK-W) aussieht.

Das Handbuch IT-LtgNBw beschreibt die Serviceklassen des IT-Leitungsnetzes für die Anbindung von

Gebäuden als Bestandteil der IT-Plattform (SK-P).

Abbildung 10 Serviceklasse 1

Die Serviceklasse 1 ist die Serviceklasse mit der höchsten Verfügbarkeit. Vorgesehen ist diese

für einsatzwichtige Gebäude und Liegenschaften.

Im Primärbereich erfolgt hier die Gebäudeanbindung redundant an zwei Liegenschaftsverteiler.

Innerhalb der Liegenschaftsverteiler erfolgt die Kabelführung über getrennte Trassensysteme und

Hauseinführungen zu den IT-Räumen.

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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen

Abbildung 11 Serviceklasse 2

Im Primärbereich erfolgt bei Serviceklasse 2 die Gebäudeanbindung redundant an einen

Liegenschaftsverteiler. In diesem werden keine besonderen infrastrukturellen Vorkehrungen getroffen.

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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN

Abbildung 12 Serviceklasse 3

Die Serviceklasse 3 ist die Serviceklasse mit der geringsten Verfügbarkeit. Hier sind keinerlei

Redundanzen vorgesehen.

Raum AnforderungenLiegenschafts- verteiler (LVt)Gebäudeverteiler (GVt)Etagenverteiler (EVt)
unterschiedliche Brand- abschnitte (Räume getrennt)SK 1nicht erforderlichnicht erforderlich
getrennte Hauseinführung / Kabelführung mit Mindestabstand von 1 mSK 1SK1 (nur Kabel auf getrennten Trassen)nicht relevant
mehrfache Anbindung (Nutzung unterschiedlicher Fasern in einem Kabel)SK 2SK 2SK 1
einfache AnbindungSK 3SK 3SK 2, SK 3

Tabelle 2 Anforderungen Gebäudeklassen

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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen

3.2 Physische Netzstruktur

Bzgl. der theoretischen Grundlagen, der Aufteilung eines Netzes und des Aufbaus von

Backbone-Systemen anhand beispielhafter Netzstrukturen wird auf Anhang 1.1, Abschnitte 4.3 und

4.4, verwiesen.

Im Abschnitt 2.1.2 sind die Netzklassen, „Farben“, erläutert bzw. definiert.

Aus Sicht der Infrastruktur wird im Bereich des IT-LtgN grundsätzlich in „schwarze“ und „rote“ Netze

unterschieden. Ein „rotes“ Netz ist dabei ein physisches Netz, in dem schutzbedürftige Informationen

eines Geheimhaltungsgrades höher als VS-NfD / NATO-Restricted unverschlüsselt übertragen werden.

Daher sind „rote“ Netze grundsätzlich eigenständige physische Netze (z. B. in einem Raum, einer

Raumgruppe oder einem ganzen Gebäude). Im Tertiärnetz spricht man von „roten“ Inseln.

Wenn schutzbedürftige Informationen im Primärnetz (auch Sekundärnetz) unverschlüsselt

übertragen werden, sind dafür entweder getrennte Faserbündel oder sogar separate LWL-Kabel zu

verwenden, je nach Anforderung des Nutzers. In Regelfall sollten die schutzbedürftigen Informationen

der „roten Inseln“ mittels vom BSI zugelassenen Verschlüsselungsgeräten (die Bw verwendet

überwiegend SINA-Komponenten der Fa. Secunet) verschlüsselt werden, so dass sie außerhalb der

„roten Inseln“ über das „schwarze“ Netz weiter übertragen werden können und somit kein separates

Faserbündel oder LWL-Kabel benötigen.

Auf der Webseite des BSI enthält die BSI-Schrift 7164 „Liste der zugelassenen IT-

Sicherheitsprodukte und -systeme“ die Zulassungen für weitere Produkte.

(Link: https://www.bsi.bund.de und in Suchfeld „7164“ eingeben!)

3.3 Übertragungs- und Zugriffsverfahren, Protokolle

Als Grundlage für die Entwicklung von Netzkomponenten und Netzübertragungen wurde das

OSI Schichtenmodell im Jahr 1983 aufgestellt. Eine Grobbeschreibung und die tabellarische

Darstellung der sieben Schichten sind dem Anhang 1.1 „Technik“ (dort Tabelle 1), zu entnehmen.

Eine detaillierte Beschreibung findet man in der einschlägigen Fachliteratur bzw. im Internet

(z.B. Suchfeldeingabe „OSI-Referenzmodell“).

In IT-Netzen der Bw werden die folgenden Standards eingesetzt:

• Ethernet (IEEE 802.3)

• Wireless LAN (IEEE 802.11)

• xDSL – Technologien bei Verbindungen im Primärbereich über vorhandene Kupferkabel (im

Bestand / im begründeten Ausnahmefall)

Auf die Standards und Protokolle wird im Anhang 1.1 „Technik“ im Abschnitt 2 näher eingegangen.

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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN

3.4 Bedarfsbemessung (Ausführungshinweise)

3.4.1 IT-Anschlüsse, Tertiärbereich

Zur Vermeidung nachträglicher Verkabelungen sind alle Diensträume flächendeckend mit

einer von der Raumgröße abhängigen Anzahl von Anschlussdosen auszustatten.

In folgenden Tabellen ist die entsprechende Anschlussanzahl dargestellt.

Räume für das Aufstellen von Peripheriegeräten wie Plotter, Drucker, Scanner, Faxgeräte sind wie

Diensträume auszustatten

RaumgrößeAnz. Arbeits- plätzeDosen mit je zwei Anschlüssen RJ45 bei TK-Endgeräten mit VoIP:
< 15 m²11
15 - 24 m²22
24 - 36 m²33
> 36 m²mind. 4mind.4

Tabelle 3 Anzahl von Endgeräteanschlüssen

Für Räume für IT-Servicepersonal und Großraumbüros (z.B. der BWI) gelten die vorgenannten

Restriktionen nicht. Hier erfolgt die Ausstattung nach den Anforderungen des Nutzers.

Truppenunterkünfte (TrUkfte)Unterkünfte an Schulen
• 2 x IT-Anschuss (1 x RJ45-DD) für LAN zusätzlich: • i.d.R. jede zweite Stube 1 x IT- Anschluss (RJ45-Dose) für Accesspoint (AP) • IT-Anschlüsse für AP in Teeküche / Gemeinschaftsräumen (siehe Abschnitt 3.4.2)• Wie TrUkfte plus: • 1 x IT-Anschuss (RJ45-DD) für LAN Intranet (Schulnetz) Anmerkung: Im Falle einer zukünftigen Versorgung per WLAN alternativ i.d.R. jede zweite Stube 1 x IT-Anschluss (RJ45-DD) für AP

Tabelle 4 Anschlüsse Unterkünfte Intranet und Internet

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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen

Für Hörsäle gilt die untenstehende Tabelle.

Standardlehrsaal an SchulenLehrsaal in TrUkftKp-Lehrsaal in TrUkft / Vortragsraum in Schulen
Lehrer3 x IT-Anschlüsse 1 x Telefonanschluss (2 x RJ45 DD)3 x IT-Anschlüsse 1 x Telefonanschluss (2 x RJ45 DD)3 x IT-Anschlüsse 1 x Telefonanschluss (2 x RJ45 DD)
Beamer oder Medienwand1 x IT-Anschluss1 x IT-Anschluss1 x IT-Anschluss
Anzahl IT-Anschlüsse variiert je nach Art / Typ der Medienwand
Pro Lehrgangs- Teilnehmer1 x IT-Anschluss
Je 2 Soldaten1 x IT-Anschluss
In Falle der zukünftig möglichen Bereitstellung über WLAN entfallen die festen IT-Anschlüsse für Lehrgangsteilnehmer / Soldaten. Anstatt dessen ist eine ausreichende Anzahl von IT- Anschlüssen (RJ45-DD) für den Anschluss von AP vorzusehen (siehe Abschnitt 3.4.2)

Tabelle 5 Anschlüsse Lehrsäle

Die Anschlussdosen in Hörsälen werden grundsätzlich nicht durch die BWI betreut. Durch die BWI

werden im Rahmen der Standardausstattung für die Lehrsäle keine Ports (Aktivkomponenten) zur

Anbindung an das IT-Netz der Liegenschaft bereitgestellt.

Für Sonderräume gelten die Anschlussdosenanzahlen gemäß Anhang 1.2, Abschnitt 5.3, „Anzahl

Anschlussdosen passiv / LAN-Ports in Sonderräumen“.

In Serverräumen sind zusätzliche LWL-Anschlüsse für den Anschluss von Servern o. ä. vorzusehen.

Wenn in Sonderfällen / begründeten Ausnahmefällen LWL bis zum Arbeitsplatz installiert wird,

sind gemäß Tabelle 3 je Arbeitsplatz mindestens vier Fasern vorzusehen.

Kupfer-Verkabelungen sind mit Cat 7 – Datenkabel derzeit mit 10 GbE im Tertiärbereich

Standard.

Eine Tertiärverkabelung mit LWL kann in bestimmten Bereichen, die erhöhten Schutzanforderungen

(Abstrahlsicherheit, Abhörschutz, vertrauliche Daten unverschlüsselt oder auch militärische

Kampfsimulationen über das LAN etc.) genügen müssen, notwendig werden.

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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN

Vorteile (Nutzen) LWL im TertiärbereichNachteile LWL im Tertiärbereich
• Sehr hohe Übertragungsraten möglich • Deutlich höhere Längen möglich (mit Singlemode-Kabel bis zu einigen km) • Keine Abstrahlung • Guter Abhörschutz Anmerkung: Abstrahlsicherheit / Abhörschutz nur optimal bei FTTD• Insgesamt teurer als Cu-Verkabelung • Erhöhte mechanische Empfindlichkeit • Einsatz von optischem Netzwerkkarten im Endgerät (FTTD) notwendig • Alternativ Kanaleinbauswitches mit optisch- elektrischer Umsetzung erforderlich • Kein PoE umsetzbar

Tabelle 6 Vor- und Nachteile LWL im Tertiärbereich

Querverweise:

• Technische Grundlagen Anhang 1.1, Abschnitt 3.1

• Cu-Kabel, siehe Abschnitt 4.3.5

• Anschlussdosen und Patchfelder, siehe Abschnitt 4.3.5.2

• Bauliche Maßnahmen, siehe Abschnitt 5

3.4.2 WLAN im Tertiärbereich

WLAN wurde als Funk-Technologie für lokale Datennetze Ende der 1990er Jahre als Norm (Reihe

IEEE 802.11, nähere Erläuterungen siehe Anhang 1.1 „Technik“, Abschnitt 3.3) eingeführt.

Im Bereich von Bundeswehrliegenschaften wurde WLAN bisher bis auf wenige Ausnahmen aufgrund

möglicher Störeinflüsse auf Militärtechnik nicht eingesetzt.

Im Rahmen der im November 2013 vereinbarten Agenda Attraktivität des BMVg kam u. a.

„Internet in Unterkünften“ (kurz: INetiU) auf den Plan. Bzgl. der Technologie entschied man sich für

WLAN.

Erste Anwendungen von dienstlichem WLAN sind bereits in Wartungshallen für Luftfahrzeuge

implementiert worden. Weitere fünf Standorte wurden bis Ende 2020 in die Pilotierung eingebunden.

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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen

3.4.2.1 Privates Internet in Unterkünften und Betreuungsbereichen (INetiU)

Bei der Umsetzung des Programms „Internets in Unterkünften“, die praktisch im Jahr 2017 begann,

handelt es sich zunächst vorwiegend um Nachrüstungen in bestehenden Gebäuden. Die hierfür von

der Leitstelle IT-Bw erarbeitete Technische Spezifikation bezieht sich neben dem Tertiärbereich

(Ausleuchtung mittels Access-Points, kurz: AP) auch auf die notwendigen Maßnahmen im

Primärbereich. Bei Neubauten und im Rahmen von Grundsanierungen sind die Vorgaben bereits in der

Planung zu berücksichtigen. Zusätzlich sind für Gebäude, die nicht durch die BWI im Rahmen des

Programms ausgeleuchtet wurden, Technische Support Manuals (TSM) der BWI zu beachten, speziell

bei INetiU das TSM „WLAN-Ausleuchtung“ und das TSM „Passive Infrastruktur für Outdoor-

Accesspoints“. Die TSM und die Technische Spezifikation INetiU sind in der FIB in ihrer aktuellen

Version zu finden.

Die Ausleuchtungsberechnungen und stichprobenhaften Ausleuchtungsmessungen ergaben

als grobe Richtwerte bzgl. der notwendigen Anzahl von AP:

• ein AP für zwei nebeneinander liegende Stuben • ein AP für eine Fläche von ca. 150 m2 in Betreuungsräumen (ohne Zwischenwände)

• im Außenbereich gilt das TSM „Passive Infrastruktur für Outdoor-Accesspoints“ der BWI

Die genaue Anzahl der AP und deren Positionierung sind nach einer konkreten

Ausleuchtungsberechnung unter Berücksichtigung von maximal zulässigen Signalpegeln und minimal

geforderten Bandbreiten festzulegen.

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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN

3.4.2.2 Dienstlicher Bereich (Büros, Besprechungs- und Sozialräume)

Bisher gibt es noch keine allgemein gültigen Musterplanungen oder technische Spezifikationen, die den

Aufbau des dienstlichen WLAN hinreichend behandeln. Daher beschränkt sich das Handbuch in der

hier vorliegenden Version auf grundsätzliche Ansätze, wie eine WLAN-Versorgung in diesem Bereich

aussehen sollte.

Dabei muss unterschieden werden, ob es sich um Nachrüstungen in Bestandsgebäuden oder um

Neubauten handelt.

Um in Bestandsgebäuden die aufwändige Nachinstallation von Datenkabeln zu vermeiden, ist

zunächst zu prüfen:

• Ist in jedem Büroraum mindestens ein IT-Anschluss frei?

• Entsprechen die RJ45-Dosen Kategorie 5e?

• Sind die Datenkabel mindestens Kategorie 5e?

• Sind die Datenkabel PoE- fähig?

Die folgende Tabelle ist bei der Auswahl der erforderlichen Maßnahmen zur Nachrüstung von WLAN

in Bestandsgebäuden als eine Planungshilfe anzusehen:

Gegeben- heiten Lösungenfreier IT- Anschluss vorhandenRJ45-Dose mind. Cat 5eDatenkabel mind. Cat 5eDatenkabel mind. AWG 24
janeinjaneinjaneinjanein
Nachinstallation ab GVt / EVt notwendigX
Nachinstallation ab GVt / EVt notwendigX
Verlängerung Datenkabel (Aufputz)XXXX
plus Austausch RJ45-DoseXXXX
Zusätzlich 230 V zum AP ~ führen + Netzteil für AP Alternativ: NeuinstallationXXXX

Tabelle 7 Maßnahmen Nachrüstung WLAN in Bestandsgebäuden

Hinweis zur Lesart der Zeilen „Nachinstallation ab GVt …“: Wenn nicht mind. Cat 5e – Kabel oder kein

freier IT-Anschluss vorhanden ist, wird eine Nachinstallation ab GVt bzw. EVt notwendig.

Je Büroraum ist maximal ein AP vorzusehen. Bei nebeneinander liegenden Büros ist zu prüfen (z. B.

durch Bewertung von Wandmaterial und Wandstärke, ggf. auch durch Messung), ob ein AP für zwei

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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen

Büros ausreichend ist. In SK1- und SK2-Gebäuden sind Redundanzen vorzusehen. Dabei kann die

Redundanz auch durch das festverlegte LAN realisiert werden.

In bestehenden Besprechungs- und Sozialräumen ist grundsätzlich die gleiche Herangehensweise

anzuwenden. Bei Besprechungsräumen müssen in Abhängigkeit der Größe und der maximalen Anzahl

von Besprechungsteilnehmern entsprechend mehrere AP vorgesehen werden. (Richtwerte: je 150 m2 bzw. je 20 Besprechungsteilnehmer ein AP)

Bei Neubauten ist die WLAN-Ausleuchtung Bestandteil der Planung. Die Ausleuchtungsbe-

rechnungen sind frühestens in der Phase der Erstellung der EW-Bau / qualifizierten Bauunterlage,

besser im Rahmen der Ausführungsplanung durchzuführen.

Für die Ausführung der passiven Verkabelung gelten die grundsätzlichen Anforderungen des

Handbuchs für den Tertiärbereich (siehe Abschnitt 3.1.6).

Für den Anschluss der AP kommen RJ45 – Doppeldosen zum Einsatz. Zur Verkabelung bietet sich

Duplexkabel an (Reserve ggf. zur Nachrüstung von Redundanzen). Aufgrund der PoE-Versorgung der

AP ist zwingend Cat 7 – Kabel mit mindestens AWG 22 zu verlegen.

Bei vorgesehenen WLAN-Installationen in der Nähe von Sicherheitsbereichen (z.B. Krypto-Räumen)

ist das BAMAD mit einzubeziehen, und dessen Vorgaben sind zu berücksichtigen.

Insbesondere bei Bestandsgebäuden gilt unabhängig von den in den vorangegangenen Absätzen

genannten Richtwerten:

Die örtlichen Gegebenheiten sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen und vor Beginn

der Montage / Installation zu prüfen.

IT-Sicherheit im dienstlichen WLAN

Der derzeit verwendete Sicherheitsstandard WPA2 hat keine BSI-Zulassung für VD-NfD eingestufte

Daten. Gleiches gilt für den mittlerweile eingeführten Standard WPA3 (wesentliches Merkmal:

individuelle Verschlüsselung für jedes Gerät), insbesondere auch deshalb, weil WPA3

abwärtskompatibel zu WPA2 ist. Somit sind das WLAN und damit die in diesem Segment befindlichen

Endgeräte und aktiven Komponenten inkl. Verkabelung als externes Netz zu betrachten. Das bedeutet,

dass dieses Netz nur in der Demilitarisierten Zone (DMZ) – derzeit ist diese zentral aufgebaut –

einbinden darf. Der Übergang zum WANBw erfolgt dann über eine Firewall.

Die nachfolgende Abbildung stellt dieses Prinzip dar. Der Transportweg wird im Allgemeinen das

Internet sein. Es handelt sich hierbei um ein mögliches Szenario, das innerhalb der Pilotprojekte bis

Ende 2020 getestet wurde.

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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN

Abbildung 13 Anbindung WLAN-Strecke an Intranet

Andere Möglichkeiten der Anbindung von mobilen Endgeräten:

• Dezentralisieren der DMZ in die Liegenschaften

• Nutzung von Mobilfunk 5G- Campuslösungen

3.4.3 Wirtschaftliche Nutzungsdauer

Bei Planungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind folgende Nutzungsdauern zugrunde zu

legen:

• Mindestens 15 Jahre für anwendungsneutrale Kommunikationsnetze (LAN) nach AMEV LAN 2021

• Sieben Jahre für aktive Komponenten inkl. Software

Hierbei ist anzumerken, dass passive LAN-Netzanteile durchaus 20 Jahre und teilweise länger genutzt

werden können, sofern sie keiner beschleunigten Alterung durch Umgebungseinflüsse unterliegen und

den übertragungstechnischen Anforderungen des Nutzers und der Anwendungen genügen.

3.4.4 Kabel Primär- und Sekundärbereich

Die Anzahl der Fasern und die Auswahl der Faser-Typen sind abhängig von

• Anzahl der zu versorgenden Anschlüsse

• Übertragungsgeschwindigkeiten

• Entfernungen

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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen

Bei Gebäuden mit einsatzwichtigen Fernsprechendgeräten ist unter Umständen eine

Anbindung dieser konventionellen Geräte in analoger oder digitaler Technik über Kupfernetze im

Primär- bzw. Sekundärbereich notwendig. Sofern nicht bereits vorhanden, sind hier bedarfsbezogen

Kupferkabel vorzusehen, falls keine vorhandenen Kabel genutzt werden können.

Für die Anbindung von Gebäuden im Bestand, die nur über Kupferkabel primärseitig

angebunden sind, können im begründeten Ausnahmefall xDSL-Modems genutzt werden, wenn es

wirtschaftlicher ist und die vorgesehenen Anwendungen es erlauben.

Querverweise:

• Technische Grundlagen Anhang 1.1, Abschnitt 3.2

• Trassenführung Abschnitte 3.1.4 und 3.1.5

• Kabel Primärbereich Abschnitt 4.1.5

• Berechnung von LWL-Außennetzen Abschnitt 4.1.2.1

• Kabel Sekundärbereich Abschnitt 4.1.6

• Verteiler, Anschluss- und Verbindungstechnik Abschnitt 4.3

• Messungen Abschnitt 4.4

• Bauliche Maßnahmen Abschnitt 5

• Berücksichtigung sonstiger Netze Abschnitt 6

3.4.5 Arten von Verteilerräumen und Gruppierung von Verteilern

Aus der vorstehenden Einteilung in Primär, Sekundär- und Tertiärnetz ergeben sich folgende

Verteileranordnungen:

• Liegenschaftsverteiler (LVt) mit Liegenschaftszugangsknoten [LZK - i.d.R. auch APL - und zentralen

Layer-3-Switches (LAN-Core)] → siehe Abschnitt 5.1

• Gebäudeverteiler (GVt) zur Aufnahme der Primärverkabelung und der zentralen Komponenten des

Gebäudes

• Etagenverteiler (EVt) zur Verbindung der Sekundär- mit der Tertiärverkabelung in den Dienst- und

Sonderräumen. EVt entfallen, wenn die Erschließung der Arbeitsplätze vom GVt aus realisierbar ist.

Richtwerte für IT-Anschlüsse (RJ45-Buchsen), IT-Verteilerräume und IT-Verteilerschränke:

Querverweise:

• Aufbau der Verteiler Abschnitt 4.3

• Verteilerräume Abschnitt 5.2.2.1

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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN

3.4.6 Aktive Komponenten

Für die Auswahl der aktiven Komponenten ist eine genaue Analyse der geplanten

Anwendungen notwendig. Im Abschnitt 4.6 werden die Auswahlkriterien für Standardliegenschaften

entsprechend der Liegenschaftsgröße dargestellt.

Als Standard werden Layer-2- und zentrale, meist im Liegenschaftsverteiler angeordnete Layer-3-

Switches eingesetzt. Alternativ sind nur weitere in den IT-Standards der Bw aufgeführten Verfahren

und Protokolle zugelassen.

Für den Tertiärbereich ist zurzeit eine Übertragungsgeschwindigkeit von 1 Gbit/s (1000Base-

T-Anschluss) Standard. Dieser Standard ist abwärts-kompatibel zu 100Base-T.

Die Switchports werden für eine Übertragungsgeschwindigkeit von 1 Gbit/s ausgelegt.

Im Primär- und Sekundärbereich werden Layer-2-und Layer-3-Switches aufgebaut und eine

Übertragungsgeschwindigkeit bis zu 10 Gbit/s verwendet.

Querverweise:

• Funktionsbeschreibung Anhang 1.1 Abschnitt 4

• Netzstrukturen Abschnitt 4.6.3 bis 4.6.5

• Rahmenvertrag aktive Komponenten Abschnitt 4.6.6

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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

4 Ausführungshinweise

Die jeweils aktuellen Regelungen und Erlasse können der FIB entnommen werden. Für die Nutzung

der FIB ist eine Registrierung notwendig, die über den folgenden Link aufgerufen werden kann:

https://www.fachinfoboerse.de/cocoon/registration/registration .

Mitarbeiter von Behörden erhalten umfassenden Zugriff.

Firmen und Freiberufler erhalten einen eingeschränkten Zugriff. Die Bereitstellung gesperrter

Informationen erfolgt unter Angabe der beauftragenden Behörde auf Antrag.

4.1 Kabel und Kabelanlagen

4.1.1 Allgemeines

4.1.1.1 Planungsgrundlagen

  1. Zu den IT-Leitungsnetzen der Bw gehören alle Kabel- und Leitungsverbindungen /

-trassen zwischen den Gebäuden innerhalb der Liegenschaften. Das WANBw verbindet die

Liegenschaften untereinander.

  1. Die Planung eines neuen IT-Leitungsnetzes ist sorgfältig durchzuführen, weil spätere

Änderungen in der Linienführung oder die Erhöhung der Fasern oder der Doppeladerzahlen sehr

kostenintensiv sein können.

  1. Bei der Ermittlung der Faser- und der Doppeladerzahlen ist der Bedarf von vorhandenen oder

geplanten sonstigen Leitungsnetzen zu berücksichtigen.

  1. Darüber hinaus ist eine ausreichende Reserve an Fasern und Doppeladern vorzusehen.

4.1.2 Längenrestriktionen und -berechnungen

4.1.2.1 Streckenlängen von LWL-Außennetzen

  1. In der DIN EN 50173-1: 2018-10, Tabelle F.5, werden die größten unterstützten optischen

Übertragungsstrecken für Multimode-Lichtwellenleiter (kurz: MM-LWL) auszugsweise nachfolgend

dargestellt.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

Netzanwendung (Übertragungsrate)Wellenlänge λ [ nm]Strecken dämpfung [dB]Multimode-Fasern
OM3OM4OM5
10BASE-FL (10 Mbit/s)8506,801.514 m1.514 m1.514 m
100BASE-FX (100 Mbit/s)13006,302.000 m2.000 m2.000 m
1000BASE-SX (1 Gbit/s)8503,56550 m550 m550 m
1000BASE-LX (1 Gbit/s)13002,35550 m550 m550 m
10GBASE-SR/SW (10 Gbit/s)8502,60300 m
10GBASE-SR/SW (10 Gbit/s)8502,90400 m400 m
10GBASE-LX (10 Gbit/s)13002,35550 m550 m550 m
10GBASE-LX4 (10 Gbit/s)13002,00300 m300 m300 m

Tabelle 8 Größte unterstützte Übertragungsstrecken mit MM-LWL

  1. In der DIN EN 50173-1: 2018-10, Tabelle F.6, werden die größten unterstützten optischen

Übertragungsstrecken für Singlemode-Lichtwellenleiter (kurz: SM-LWL) auszugsweise nachfolgend

dargestellt.

Netzanwendung (Übertragungsrate)Wellenlänge λ [nm]Maximale Streckendämpfung [dB]Singlemode-Fasern
OS1aOS2
1000BASE-LX (1 Gbit/s)13104,562.560 m5.000 m
10GBASE-LR/LW(10 Gbit/s)13106,204.200 m10.000 m
10GBASE-LX4 (10 Gbit/s)13106,204.200 m10.000 m
10GBASE-ER (10 Gbit/s)155010,908.900 m22.250 m
40GBASE-LR4 (40 Gbit/s)13106,704.700 m10.000 m
40GBASE-FR(40 Gbit/s)155010,902.000 m2.000 m
100GBASE-LR4 (100 Gbit/s)13108,306.300 m10.000 m
100GBASE-ER4 (100 Gbit/s)155018,0016.000 m40.000 m

Tabelle 9 Größte unterstützte Übertragungsstrecke mit SM-LWL

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

  1. Vor allem bei ausgedehnten Liegenschaften kann durch die Auswahl von optischen Sendern

mit höherer Sendeleistung eine größere Reichweite erzielt werden.

• Mit einer Bandbreiten-Berechnung wird geprüft, ob die Bandbreite der Strecke für die geplanten

Anwendungen ausreicht.

Bei Multimode-Fasern lässt sich die Bandbreitenbegrenzung (B ) der Strecke anhand des M

Bandbreitenlängenproduktes (BLP) [MHz*km] gemäß der folgenden Formel berechnen:

B = BLP / Kabellänge M

Für Singlemode-Kabel ist wegen seiner hohen Übertragungsgüte die Berechnung des BLP

theoretischer Natur. Hier ist die Abgabe der Dämpfungswerte wesentlich.

• Eine Reichweitenberechnung wird anhand eines Dämpfungsbudgets durchgeführt. Hierfür sind

alle Einzeldämpfungen des Systems zu addieren. Dies ist in der untenstehenden Formel (Tabelle)

dargestellt.

eingekoppelte Leistunggemäß Datenblatt der verwendeten Komponente
abzüglich Reservefür Alterung der optischen Sender und der Fasern sowie für Reparaturen ca. 3 dB
abzüglich LWL-DämpfungLänge x Dämpfung/km, gem. Datenblatt Kabelhersteller
abzüglich SpleißdämpfungAnz. Spleiße (m) x Dämpfung/Spleiß = 0,3 dB (EN 50173-1, Tab 65)
abzüglich SteckerdämpfungAnz. Stecker (n) x Dämpfung/Stecker = 0,75 dB (EN 50173-1, Tab 65)
abzüglich sonstiger KomponentenDämpfung sonstiger Komponenten oder Querschnittwechsel
ERGIBT: Leistung am Empfänger> minimale Empfängerempfindlichkeit gemäß Datenblatt

Tabelle 10 Berechnung Dämpfungsbudget LWL-Strecken

4.1.2.2 Längenberechnung Kupfernetze

Nach DIN EN 50173-1 sind für IT-Netze mit symmetrischen Kupferkomponenten Längenberechnungen

der Übertragungsstrecke für die gewünschte Übertragungsklasse und Komponentenkategorie unter

Berücksichtigung aller flexiblen Kabelgarnituren wie Rangierkabel und –paare sowie

Geräteverbindungskabel durchzuführen.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

Die hierfür geltenden Gleichungen sind der Tabelle 45 der DIN EN 50173-1 zu entnehmen.

Ausgewählte Klassen sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt.

KategorieGleichungen für die Ausführung a
Klasse EKlasse E AKlasse FKlasse F A
5
6B = 102 – F x X
6 oder 8.1 AB = 104 – F x XB = 102 – F x X
7B = 105 – F x XB = 103 – F x XB = 102 – F x X
7 oder 8.2 AB = 104 – F x XB = 104 – F x XB = 103 – F x XB = 102 – F x X
B = größte Länge des Primär- bzw. Sekundärkabels (m) F = gesamte Länge der Rangierschnüre, Rangierpaare und Geräteverbindungsschnüre (m) X = Verhältnis der Einfügungsdämpfung des Kabels in den Schnüren / Rangierpaaren (dB/m)
a) Für Betriebstemperaturen über 20 °C muss B reduziert werden um:… (Details siehe Norm)

Tabelle 11 Längengleichungen der Übertragungsstrecke (Auszug aus Norm)

4.1.3 Kabelanlagen

4.1.3.1 Oberirdische Kabelanlagen (Luftkabel)

Oberirdische Kabelanlagen dürfen grundsätzlich nur als Übergangslösung gebaut werden.

  1. Als Stützpunkte der Kabel sind je nach Verwendung Tragmasten, Winkelmasten,

Abspannmasten und Endmasten einzusetzen. Es sind nur Masten zu verwenden, die zum Schutz

gegen biologische Schäden mit Holzschutzmitteln langzeitig haltbar gemacht wurden. Die Standorte

der Masten sind so zu wählen, dass sie an Straßen und Wegen den Verkehr nicht behindern, gefährden

oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, aber auch selbst nicht gefährdet sind. Die Masten sind

so zu bemessen, dass über Straßen, Wegen, Einfahrten und befahrbarem Gelände der Mindestabstand

von 5 m von der Wege- oder Geländeoberfläche an der Stelle des größten Durchhanges als

Durchfahrtshöhe eingehalten wird.

  1. Als Kabel sind Installationskabel mit Zugentlastung oder Leichtbau-Luftkabel zu verwenden.

Zum Verbinden und Verzweigen dieser Kabel und zum Verbinden mit Erdkabeln sind Verbinder- und

Verteilerdosen, Überführungsendverschlüsse und Endverzweiger für den Außenbau zu verwenden.

  1. Zum Schutz gegen atmosphärische Entladungen sind an einzelnen Masten

Blitzschutzerdungen anzubringen. Einzelheiten sind dem Handbuch „Blitz- und Überspannungsschutz“

zu entnehmen.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

4.1.3.2 Kabel im Erdreich

  1. Erdkabeltrassen sind möglichst geradlinig auf kurzem Wege unter Beachtung der zulässigen

Biegeradien der Kabel zu führen. Von Bauwerken, die durch das Herstellen von Erdkabelgräben

gefährdet werden können, ist ein ausreichender Abstand einzuhalten.

Redundante Kabel (z. B. in LK1–Liegenschaften) sind in einem Mindestabstand von 2 m zu

verlegen.

  1. Straßen und Wege sind möglichst rechtwinklig unter Verwendung von Kabelschutzrohren oder

Kabelformsteinen zu kreuzen. Dabei sind Reserverohre mit zu verlegen. Belegte und freie Züge sind

beidseitig gegen Verschmutzung und Eindringen von Kleingetier mit Verschlussbechern oder

Blindstopfen abzudichten.

  1. Bei Kabel im Einflussbereich von Starkstromanlagen und von Bahnen ist wegen der

elektrischen Beeinflussung zu prüfen, ob durch eine wirtschaftlich vertretbare Änderung des

vorgesehenen Trassenverlaufes der Einsatz von Schutzeinrichtungen vermieden werden können.

Erdkabeltrassen unmittelbar an Waldrändern oder an hohen, einzelnstehenden Bäumen vorbei sind

wegen der Gefährdung durch atmosphärische Entladungen über die Bäume und deren Wurzeln

möglichst zu vermeiden. Müssen Erdkabel dennoch in Gebieten mit erhöhter Gefährdung durch

atmosphärische Entladungen oder sonstiger elektrischer Beeinflussung verlegt werden, sind

entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.

  1. Wird als Schutzmaßnahme die Führung der Kabel in Stahlrohren nötig, so ist bei der

Trassenfestlegung zu beachten, dass

• die Rohre mit möglichst wenigen Unterbrechungen verlegt werden, wobei die durchlaufende und

Leitwert gleiche, galvanische Verbindung der Rohre sichergestellt werden muss

• wegen der geringen Biegsamkeit der Rohre eine möglichst geradlinige Führung erreicht wird

• bei felsigem Untergrund Tiefbauarbeiten nur im unerlässlichen Umfang durchgeführt werden.

  1. Verlegung und Anordnung von Kabeln in offenen Gräben

Die mechanischen Eigenschaften der Kabel sind temperaturabhängig. Die Eigentemperatur des Kabels

muss daher beim Verlegen innerhalb des zulässigen Temperaturbereiches liegen. Sie kann von der

Lufttemperatur abweichen. Deshalb muss sich das Kabel vor dem Einziehen, Herausziehen oder

Umtrommeln ca. zwölf Stunden innerhalb des für das Verlegen zulässigen Temperaturbereiches

befunden haben.

  1. Beim Verlegen von Erdkabeln können folgende Verlegearten angewendet werden:

• Auslegen von der aufgestellten Kabeltrommel von Hand

• Auslegen vom fahrenden Verlegefahrzeug aus von Hand

• Auslegen vorher abgetrommelter Kabel von Hand vom Grabenrand aus

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

• Verlegen mit Kabelverlegepflug

• Einziehen mit der Kabelkraftwinde

  1. Kabel und Muffen sind so zu verlegen, dass Montagearbeiten durchführbar sind, die

Kabelgräben aber nicht breiter als nötig werden und spätere Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten

ohne Erschwernisse vorgenommen werden können. Außerdem sollen Beschädigungen an den Kabeln

bei späteren Aufgrabungen vermieden werden. Beim Verlegen sind die Kabel symmetrisch zur

Trassenachse anzuordnen. Sind mehrere Kabel gemeinsam zur gleichen Zeit auszulegen, so sind sie

nebeneinander auf der Grabensohle anzuordnen. Es ist darauf zu achten, dass die Kabel nicht gekreuzt

werden (Gefahr der Verwechslung bei Betriebsarbeiten). Bei nachträglichen Abzweigungen sind

Kabelkreuzungen in Ausnahmefällen unter Beachtung eines ausreichenden Kabelschutzes zulässig.

  1. Bei Erweiterung bestehender Erdkabelanlagen um ein oder mehrere Kabel ist eine neue

Trasse anzustreben. Ist dies nicht möglich, müssen die neuen Kabel neben oder über den vorhandenen

Kabeln angeordnet werden. Dabei kann es zweckmäßig sein, eine Kabelanlage zu bauen, in die auch

die vorhandenen Kabel aufzunehmen sind.

  1. Aufnehmen und Wiederverwenden von Erdkabeln

Erdkabel sind aufzunehmen und wiederzuverwenden, wenn der Zustand der Kabel dies rechtfertigt und

eine Wiederverwendung wirtschaftlicher als eine Neuverlegung ist.

  1. Sichern von Erdkabeln

Müssen zur Durchführung von Bauarbeiten Erdkabel aus ihrer Trasse herausgelegt werden, sind sie

gegen mechanische Beschädigungen zu schützen. Dies kann durch Umlegen der Kabel in einer

Behelfstrasse und Schutz durch eine Erdüberdeckung von mindestens 30 cm oder durch knicksicheres

Aufhängen in der freigelegten Strecke geschehen.

4.1.3.3 Kabel in Kabelanlagen

In Kabelanlagen aus Kunststoffrohren oder aus Betonformsteinen können alle nicht bewehrten

Fernmeldekabel und alle LWL-Kabel eingezogen werden.

Bevor Fernmeldeaußenkabel in Kabelkanalzüge eingezogen werden, sind die Rohrzüge zu reinigen.

Wegen möglicher Querschnittsverengungen (insbesondere durch Verformung bei PVC-Rohren) ist

durch Kalibrieren zu prüfen, ob die Züge frei sind. Die Kabel sind dann mit dem Kabelziehstrumpf

einzuziehen.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

4.1.3.4 Tiefbau für Erdkabel und für Kabelanlagen

  1. Tiefbauarbeiten für Erdkabel sowie für Kabelanlagen sind in den

• DIN 18300 - VOB Teil C ATV Erdarbeiten

• DIN 4124 – Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten

• DIN 18920 – Vegetationstechnik – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetations-

flächen bei Baumaßnahmen

beschrieben.

Kabeltrassen zuzüglich der Arbeitsbreite für Baugeräte sind von tiefwurzelndem Aufwuchs freizuhalten.

  1. Die Mindestüberdeckung für Erdkabel und für Kabelanlagen ist für den Bereich der Bw auf

0,8 m festgelegt. Erforderliche Abweichungen z. B. auf Übungsplätzen und auf Privatgrundstücken sind

möglich. Bei Kabelanlagen mit zwei Rohren zur Anbindung einzelner Gebäude kann in bestimmten

Fällen (geringes Gefährdungsrisiko der Trasse aufgrund der örtlichen Gegebenheiten) ein reduziertes

Grabenprofil zum Einsatz mit einer Überdeckung von 0,5 m kommen.

Abbildung 14 Trassenprofile

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

  1. Anmerkungen für Rote Netze:

Rote Netze dürfen, sofern für die Übertragung Lichtwellenleiterkabel eingesetzt werden, unabhängig

von der Verlegetiefe über vorhandene Kabelanlagen oder Kabel betrieben werden.

Sofern rote Netze nicht über zugelassene Technologien abgebildet werden können, sind bezüglich der

Verlegetiefe liegenschaftsbezogen Einzelgenehmigungen bei den Akkreditierungsstellen einzuholen,

wenn von der geforderten Mindestüberdeckung von 1 m abgewichen wird.

  1. Erdkabel mit ihren Muffen sind nur dann mit besonderen Schutzvorkehrungen wie

Kabelabdeckplatten, Kabelschutzrohren usw. zu versehen, wenn aus zwingenden Gründen die

Mindestüberdeckung nicht eingehalten werden kann oder wenn Schutzmaßnahmen beim

Zusammentreffen mit anderen Anlagen notwendig werden. (Anmerkung: Kabelschutzhauben sind für

den Bereich der Bw nicht zugelassen.)

  1. Das Trassenband ist in jedem Falle durchlaufend etwa 0,30 m über Kabeloberkante

einzubringen. Liegen mehrere Fernmeldekabel im selben Graben, so sind bei mehr als drei Kabeln

zwei Trassenbänder jeweils über den beiden außenliegenden Kabeln auszulegen.

  1. Wenn wegen fehlender Festpunkte die Vermarkung der Kabeltrasse notwendig ist oder der

Träger der Straßenbaulast eine Vermarkung fordert, sind Kabelmerksteine oder Kabelmarken zu

setzen. Sie sind so anzuordnen, dass mit einem Entfernen oder Beschädigungen (z.B. durch land- oder

forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte) nicht zu rechnen ist. Die Vermarkung ist außerhalb der

Kabeltrasse aber in möglichst geringem Abstand dazu anzubringen.

  1. Zusammentreffen von Kabeln mit anderen Anlagen

Hinweise für die Verlegung von Kabeln beim Zusammentreffen mit anderen Ver- und

Entsorgungsmedien, wie z.B. mit:

• Anlagen der Gas- und Wasserversorgung

• Entwässerungsanlagen

• Fernwärmeanlagen

• Anlagen mit Hochdruckgasleitungen und Transportleitungen für brennbare Flüssigkeiten

• Starkstromanlagen

sind in der DIN EN 50174-3 (VDE 0800-174-3) enthalten.

Die VDE 0800-174-3 enthält „Allgemein gültige Festlegungen zur Planungs- und Installationsphase

einer Kommunikationsanlage im Freien“. In der Norm werden u. a. Maßnahmen gegen die

Beeinflussung von kommunikationstechnischen Anlagen durch Starkstromanlagen beschrieben.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

4.1.3.5 Kabelanlagen, Kabelschächte, Abzweigkästen

  1. Kabelanlagen sind für solche Trassen zu bauen, deren Bestand langzeitig gesichert ist.

Wesentliche Vorteile von Kabelanlagen sind darin zu sehen, dass

• die Trassen für später zu verlegende Kabel gesichert sind

• die Zugänglichkeit zu den Kabeln - insbesondere zu den Spleißstellen - uneingeschränkt gegeben

sind und Störungsbeseitigungen schnell durchgeführt werden können

• nicht mehr benötigte Kabel bei geringen Kosten herausgezogen und niederpaarige Kabel gegen

höherpaarige Kabel ausgewechselt werden können.

Das Errichten und / oder Erweitern von Kabelanlagen sind mit hohen Kosten verbunden. Kabelanlagen

sind deshalb so zu bemessen, dass alle im Endausbau erforderlichen Kabel (einschließlich

Reservekabel) aufgenommen werden können. Vorhandene Kabelanlagen sind möglichst

mitzubenutzen. Geringe Umwege in der Kabelführung sind dabei in Kauf zu nehmen.

Lichtwellenleiterkabel sind ausschließlich in Kabelanlagen zu verlegen.

Kabelanlagen sind aus Kabelschutzrohren (KKR) zu errichten. Um einen Kabelkanalzug besser

auszunutzen, kann ein Mehrfachrohr (MR) eingezogen werden. Ein MR besteht in der Regel aus vier

Rohren, zwei Rohre mit Innendurchmesser 28 mm, zwei Rohre mit Innendurchmesser 35 mm. Kabel

mit Außendurchmesser ≤ 18 mm können in die kleinen Rohre, Kabel mit Außendurchmesser ≤ 25 mm

in die großen Rohre eingezogen werden.

An Stelle eines Rohres DN 110 mit Mehrfachrohr können für LWL-Kabel auch mehrere Rohre mit einem

geringeren Durchmesser (z. B. DN 50) als wirtschaftlichere Lösung eingesetzt werden. Durch

Einblasen der LWL-Kabel können hier die Abstände zwischen den Schächten deutlich erhöht werden.

  1. Kabelschächte und Abzweigkästen sind wie folgt zu dimensionieren

• Ausreichende Größe, damit auch für den späteren Endausbau ausreichender Raum für weitere

Kabel und Kabelgarnituren sowie für Einzieh- und Montagearbeiten zur Verfügung steht und Kabel

mit größerem Biegeradius verarbeitet werden können

• Bei Bedarf eine aktive Entwässerung

• Vermeidung von Schaltstellen im Schacht wegen der gegebenen Feuchtigkeit (In Abzweigkästen

sind Schaltstellen nicht zulässig.)

Der Standort von Kabelschächten und Abzweigkästen wird im Wesentlichen von der maximalen

Einziehlänge der Kabel, von Abzweigungen und Straßenführungen sowie von der Lage vorhandener

Muffen und Abzweigmuffen bestimmt, die in die Kabelanlage mit einbezogen werden sollen. Der Einbau

in Gehwegen und Grünflächen oder in Fahrbahnen von Straßen (sollte vermieden werden) erfordert für

die Kabelschachtbauteile die Berücksichtigung unterschiedlicher Belastungsklassen. Werden keine

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

Normschächte verwendet, so sind statische Berechnungen für die örtlich zu bauenden Kabelschächte

erforderlich.

  1. Micro-Cable-System (MCS), Multirohrsystem für direkte Faserverlegung

Sofern eine Kabelanlage nur für die Einrichtung eines Primärnetzes mit Lichtwellenleiter erstellt werden

soll, können anstelle konventioneller Kabelanlagen Multirohrsysteme im Ausnahmefall eine

wirtschaftliche Alternative sein. Diese Systeme werden auch von Carriern für die direkte LWL-

Versorgung von Gebäuden (FTTH, Fiber to the home) eingesetzt und sind erprobt.

WICHTIG: Ein Einziehen von Kupfer-Fernmeldekabeln ist nicht möglich!

Abbildung 15 Beispiele Multirohrsysteme: Micronet Cable, Microduct,- Flatliner

Wie in der obenstehenden Abbildung dargestellt stehen hier unterschiedliche, technische

Ausführungen jeweils von mehreren Herstellern zur Verfügung. Die Entscheidungen für ein System und

ein Produkt müssen anhand der örtlichen Gegebenheiten erfolgen.

Alle Systeme und Produkte haben ein grundlegend identisches Installationsprinzip:

Einzelrohre mit geringem Innendurchmesser von ca. 4 mm bis 20 mm werden in Bündeln, Strings

(„Flachkabel“) oder in „Kabeln“ zusammengefasst. Die Systeme - teilweise auch die Einzelrohre - sind

für direkte Erdverlegung geeignet. Ein Einziehen in (vorhandene) Rohre / Kabelanlagen ist ebenfalls

möglich.

Die Einzelrohre werden ausgehend von Sternpunkten (i.d.R. von den Liegenschaftsverteilern aus)

durchgehend bis zum Endpunkt, meist einem Gebäude, geführt. Eventuelle Verbindungsstellen werden

mit speziellen druckdichten Muffen verbunden. Hierdurch entsteht eine druckwasserdichte Punkt-zu-

Punkt-Rohrverbindung zwischen beiden Endpunkten.

In diese Einzelrohre werden LWL-Faserbündel, evtl. mit leichter Schutzhülle jedoch ohne Mantel,

Zugentlastung und Armierung, eingeblasen. Durch das geringe Gewicht dieser Faserkonstruktion

können Fasern über Entfernungen von größer einem km - bei günstiger Trassenführung auch deutlich

weiter - eingeblasen werden.

Auf großvolumige Kabelzugschächte kann somit verzichtet werden. Für die Abzweige zu den

Gebäuden und für das Anbringen von Verbindungsmuffen sind jedoch Hilfsschächte vorzusehen.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

  1. Einführung von Kabeln in Gebäude

Der Abstand der Einführung von Kabeln in Gebäude zu Starkstromkabeln und anderen Anlagen

(Wasserrohre und dergleichen) muss mindestens 0,50 m betragen. Neuere Kombinations-

einführungen mit geringeren Abständen sind zugelassen.

Zur Einführung von Kabeln sind nur solche Bauteile zu verwenden, die eine dauerhafte, gas- und

wasserdichte, ggf. auch druckwasserdichte Abdichtung gewährleisten. Die Abdichtungen sind nach den

Reihen DIN 18531 bis DIN 18535 und nach VDE-AR-N 4223 auszuführen.

4.1.4 Verbindung Liegenschaftszugangsknoten - Liegenschaftsverteiler

Der LZK wird mit dem APL verbunden und stellt Ports zur Anbindung von LAN-Core Komponenten

bereit und ist grundsätzlich im Liegenschaftsverteiler (Liegenschaftsverteilerraum) anzuordnen.

4.1.5 Primärbereich

4.1.5.1 LWL - Übertragungsstrecken

  1. Für jedes Gebäude ist zu prüfen, ob die Errichtung einer Primärtrasse mit LWL-Kabel

wirtschaftlich ist. Beispielsweise bei Bestandsgebäuden mit geringer Anschlusszahl oder

Anwendungen, die keine hohen Anforderungen an die Übertragungsgeschwindigkeit stellen, können

im begründeten Ausnahmefall vorhandene xDSL-Strecken genutzt werden.

  1. Grundsätzlich werden für das IT-Primärnetz Kabel mit Singlemodefasern der Mindestkategorie

OS2 verlegt. Für „Sonstige Leitungsnetze“ (Abschnitt 6) können im Bedarfsfall Multimodefasern der

Mindestkategorie OM4 verwendet werden. Dafür ist dann ein separates LWL-Kabel zu verlegen. Die

folgende Tabelle gibt Richtgrößen als Planungsgrundlage für die Dimensionierung vor.

Anzahl AnschlüsseSinglemode-FasernMultimode-Kabel
standardmäßig2 x 12Faseranzahl nach Bedarf
mit Begründung> 2 x 12Faseranzahl nach Bedarf

Tabelle 12 Dimensionierung LWL-Kabel im Primärbereich

  1. Bei der Dimensionierung der Verbindung zwischen Gebäudeverteilern untereinander und

Gebäudeverbindungen innerhalb einer Liegenschaft mit LWL-Kabeln sind bei paralleler

Leitungsführung vier LWL-Fasern für die GA, bei Bedarf an Multimodefasern seitens der GA ein

zusätzliches Kabel, einzuplanen. In den Verteilern sind eigene Anschlüsse für die GA vorzusehen.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

  1. Das IT-Leitungsnetz ist ausgehend vom Liegenschaftsverteiler i.d.R. sternförmig aufzubauen.

Baum-, Ring und / oder vermaschte Strukturen sind z. B. bei Redundanzanforderungen anzuwenden.

(siehe hierzu Abschnitt 3.1.3).

  1. Alle Außenkabel sind in längs- und querwassergeschützter Ausführung zu wählen. Falls keine

Verlegung in Schutzrohr erfolgt, müssen sie mit einem metallfreien Nagetierschutz ausgerüstet sein. In

der nachfolgenden Tabelle 13 ist ein entsprechendes Außenkabel aufgeführt.

  1. LWL-Außenkabel werden an LWL-Kabelendgestellen (LWL-KEG) bzw. LWL-Kabeleinsätzen

(LWL-KEE) abgeschlossen. Befindet sich LWL-KEG bzw. LWL-KEE nicht in demselben Brandabschnitt

wie die Kabeleinführung, so sind in dem Raum der Kabeleinführung Übergangsmuffen zu montieren

und LWL-Innenkabel an das LWL-KEG bzw. LWL-KEE heranzuführen.

Als Verbindungskabel zwischen dem LWL-KEG bzw. LWL-KEE sind LWL-Innenkabel zu verwenden.

An den LWL-KEG bzw. LWL-KEE werden zum Spleißen der Fasern Spleißkassetten verwendet.

Nicht genutzte Ports / Durchgangskupplungen auf LWL-Patchfeldern sind mittels Schutzkappen vor

Umwelteinflüssen, wie z.B. Staub, zu schützen.

  1. Der Verwendung von LWL-Universalkabeln kann die wirtschaftlichere Lösung darstellen. Die

nachfolgend dargestellten Vor- und Nachteile von Universalkabeln im Vergleich zu Außenkabeln sind

bei der Planung zu berücksichtigen.

Vorteile:

• Die Notwendigkeit der Umsetzung der Kabel am Gebäudeeintrittspunkt aufgrund der Anforderungen

an die Flammwidrigkeit (Spleißen auf LWL-Innenkabel) entfällt.

• Die Verlegung der Kabel mit kleinen Biegeradien ist möglich.

• Mit Nagetierschutz und in geschlossenen „trockenen“ Kabelzugleerrohren- / anlagen ist der Einsatz

geeignet.

Nachteil:

• Die Verlegung im Erdreich und in Kabelleerrohr- / Kabelschachtanlagen, in denen Wassereintrag

besteht, ist kritisch, da die Mäntel von Universalkabel im Vgl. zu Außenkabeln meist schlechtere

Eigenschaften gegen eindringende Feuchtigkeit aufweisen.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

Außenkabel Kabelaufbau und -Kennzeichnung gemäß DIN EN 60794-1-1, Beiblatt 1:

A-DQ (ZN)B2Y nx12G50/125 2,7B600

A-DQ (ZN)B2Y nx12E9/125 0,4 F3,5

Außenmantel flammhemmend, eventuell halogenfrei

Metallfreier Nagetierschutz und Zugentlastung kombiniert

Zentrales Zug- und Stützelement (nichtmetallisch)

Weitere Eigenschaften, wie z.B.:

  • Temperaturbereich (fest verlegt)
  • Wasserdichtigkeit (längs / quer)
  • UV-Resistenz
  • mechanische Beständigkeit
  • minimale Biegeradien

Multimode-Fasern 50/125 µm (OM4)

Bandbreiten-Längenprodukt bei 850 nm ≥ 3.500 MHzkm bei 1.300 nm ≥ 500 MHzkm Dämpfung bei 850 nm ≤ 2,5 dB / km bei 1.300 nm ≤ 0,7 dB / km min. Linklänge (1 Gbit/s - Ethernet] bei 850 nm ≤ 1.000 m . bei 1300 nm ≤ 3.500 m . Numerische Apertur 0,2 ± 0,015

Singlemode-Fasern 9/125 µm

chromatische Dispersion bei 1.310 nm ≤ 3,0 ps/(nmkm) bei 1.550 nm ≤ 18,0 ps/(nmkm) Dämpfung bei 1.310 nm ≤ 0,35 dB / km bei 1.550 nm ≤ 0,21 dB / km nom. Nulldispersionswellenlänge = 1.300 nm bis 1.322 nm Kabelgrenzwellenlänge ≤ 1 260 nm Polarisationsmoden Dispersionskoeffizient (PMD) ≤ 0,1 [ps/km]

Tabelle 13 Richtwerte für Außenkabel gemäß DIN EN 60794-3 (DIN VDE 0888-108)

  1. Ab einer Bestellmenge von ca. 2 km werden von den meisten Herstellern Kombikabel gefertigt.

Bei diesen Kabeln sind Singlemode- und Multimode-Fasern kombiniert, und es ist nur ein Kabel

notwendig. Da Multimode-Fasern im Primärbereich hier nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen,

haben die Kombikabel kaum noch Bedeutung.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

4.1.5.2 Cu-Kabel - Übertragungsstrecken

  1. Es ist eine Fernmeldekabelverbindung mit mindestens 10 DA vom Fernmelde-Hauptverteiler

(HVt), der sich im LVt oder in Nähe des LVt befindet, zu jedem GVt zu verlegen. Eine höhere

Dimensionierung ist im begründeten Bedarfsfall möglich.

Die Verbindung ist über LSA Plus – Trennleisten mit Überspannungsschutz zu führen.

Vom LSA Plus – Feld im Fernmeldeverteiler zum Cat. 3 – Patchfeld [25 x 4(8)] im GVt ist eine

Verkabelung vorzunehmen [I-Y(ST)Y, 1 x 50 DA].

Folgende Kabel (Fernmeldekabel) sind als Standardkabel für die Bw zu verwenden:

• Zur Verlegung im Erdreich oder in Kabelschutzrohren (Standardfälle):

A-2YF(L)2Y x 2 x 0,6 mm St III Bd oder x 2 x 0,8 mm St III Bd (DIN VDE 0816-1)

(für größere Entfernungen: Kabel mit Durchmesser der Kupferleiter 0,9; 1,2 und 1,4 mm)

• Zur oberirdischen Verlegung (Sonderfall): A-2Y(St)2Y-T..x 2 x 0,6 mm oder ..x 2 x 0,8 mm [Selbsttragendes Freiluftkabel (Spannweite, Gebäude / Gebäude)]

  1. Hinweise für Aufbau, Transport, Lagerung, Verlegung, mechanische und elektrische

Eigenschaften, Gewicht, Fertigungslängen, Versandtrommelgröße, Transportgewicht, zulässige

Zugbelastung, zulässige Transportbereiche, zulässige Biege- und Umlenkradien der Kabel sind den

Normen und den Datenblättern der Hersteller zu entnehmen.

Im Außenbereich verlegte LWL- und Fernmeldekabel sind vorzugsweise in Kabelschutzrohren zu

verlegen. Hochpaarige Kabel können eingesandet ohne Schutzrohr verlegt werden.

  1. Messungen der Fernmeldeaußenkabel sind vorzunehmen, die Messprotokolle im Zuge der

Abnahme vorzulegen (siehe Abschnitt 4.4.2.1).

4.1.5.3 Erdkabelabschluss

Die Kupfer-Erdkabel des IT-Leitungsnetzes enden innerhalb des Gebäudes in Muffen. Sie werden von

dort mit Innenkabeln zum Gebäudeverteiler geführt und aufgelegt.

Die Verseilart der Innenkabel muss der Verseilart der Erdkabel angepasst sein.

4.1.5.4 Verteileranordnung in Gebäuden

Bei den meisten Gebäuden der Bw können Gebäude- und Etagenverteiler zusammengefasst werden.

Ein Sekundärbereich ist in diesem Fall nicht notwendig. Hierfür ist eine geeignete Wahl des

Verteilerstandortes an zentraler Stelle des Gebäudes notwendig. Dies ist unter Abschnitt 3.1.2

beschrieben.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

4.1.6 Sekundärbereich

  1. Falls ein Sekundärbereich notwendig ist, sind vorzugsweise Singlemode-Fasern zu

verwenden. Bei Bedarf können Multimode-Fasern der Mindestkategorie OM4 verwendet werden. Dafür

ist dann ein separates LWL-Kabel zu verlegen. In Tabelle 14 werden in Abhängigkeit von der

Anschlussanzahl Richtgrößen als Planungsgrundlage für die Dimensionierung vorgegeben.

Anzahl AnschlüsseSinglemode-FasernMultimode-Kabel
≤ 10012Faseranzahl nach Bedarf
> 100> 12Faseranzahl nach Bedarf

Tabelle 14 Dimensionierung LWL-Kabel im Sekundärbereich

  1. Zum mechanischen Schutz (Biegeradius, Nagetiere) sind alle LWL-Kabel in entsprechend

gekennzeichneten Rohren (DN 25 – DN 40) oder in geschlossenen Kanälen zu verlegen. Die

Kennzeichnung der Rohre hat mit deutlich sichtbaren Klebeschildern in Rot mit der Aufschrift „Achtung

Lichtwellenleiter“ zu erfolgen.

In der nachstehenden Tabelle ist ein entsprechendes Innenkabel aufgeführt.

Innenkabel: Kabelaufbau und -Kennzeichnung gemäß DIN EN 60794-1-1, Beiblatt 1:

J-V(ZN)HH n x G50/125 OM4 bzw. E9/125 … OS2

Außen- und Einzelmantel flammhemmend und halogenfrei

Zugentlastungselemente: nichtmetallisch

Farbkodierung der Einzelmantel und Kennzeichnung der Einzelkabel (z.B. durch Nummerierung)

Weitere Eigenschaften, wie z.B.:

  • Temperaturbereiche (Betrieb, Verlegung, Lagerung)
  • minimale Biegeradien
  • maximale Zugbelastbarkeit
  • maximaler Querdruck
  • Kabeltorsion
  • Schlagfestigkeit Multimode-Fasern 50/125 µm (OM4)

Werte → siehe Tabelle 13 Singlemode-Fasern 9/125 µm

Werte → siehe Tabelle 13

Tabelle 15 Richtwerte für Innenkabel gemäß DIN EN 60794-2 (DIN VDE 0888-115)

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

  1. Hinzu kommt eine Fernmeldekabelverbindung vom EVt zum GVt über LSA-Plus-Trennleisten

mit Kabel I-Y(ST)Y. Das Kabel ist nach Bedarf zzgl. Reserve zu dimensionieren.

Die Verbindung ist über LSA Plus – Leisten zu führen, vom LSA Plus – Feld zum Cat. 3 – Patchfeld im

EVt [25 x 4(8)]. Im GVt ist eine Verkabelung vorzunehmen [I-Y(ST)Y, 1 x 50 DA].

Es ist Fernmeldekabel folgenden Typs einzusetzen:

• J-Y(St)Y …..Bd Leiterdurchmesser 0,6 oder 0,8 mm (DIN VDE 0815 und 0815/A1)

4.1.7 Tertiärbereich

  1. Im Tertiärbereich sind symmetrische S/FTP-Kabel (Gesamtschirm Kupfergeflecht, paarweise

mit Alufolienschirm, paarweise verseilt) mit vier Doppeladern mindestens der Kategorie 7, die 10 GbE–

fähig sind, einzusetzen.

Im Fall von Gebäudesanierungen sind alte Datenkabel der Kategorie 5e und kleiner generell

auszuwechseln.

  1. Um für den wachsenden Bedarf mit Power-over-Ethernet (PoE) – versorgten Geräten gerüstet

zu sein, sind nur noch American Wire Gauge 22 (AWG 22) – Kabel oder besser, entspricht

Leiterdurchmesser ≥ 0,644 mm, zu verwenden.

  1. Die meisten Hersteller machen keine oder nur teilweise Angaben über den DIN-Schlüssel ihrer

Kabel. Entscheidend ist die Einhaltung der Übertragungswerte. Die Typenbezeichnungen des

einzusetzenden Kabels wählen die Kabelhersteller unterschiedlich.

  1. Die DIN EN 50173-1 schreibt als maximale Länge für die Verkabelung mit symmetrischen

Kupferkabeln 90 m vor.

Das Zusammenfassen von Primär-, Sekundär und Tertiärbereich ist bei Lichtwellenleiter-Verkabe-

lungen möglich, sofern die anwendungsspezifischen Vorgaben der DIN EN 50173-1 in Verbindung

mit Tabellen F.5 und F.6 der Norm beachtet werden (siehe auch Abschnitt 4.1.2.1)

Nachfolgende Lösungsansätze für die Verwendung von LWL-Kabel im Tertiärbereich können

unterschieden werden.

4.1.7.1 Fiber to the Desk (FTTD)

FTTD ist nicht Standard bei der Bw. Sonderfälle können besondere Forderungen an die

Abstrahlsicherheit sein. Das Lichtwellenleiterkabel wird an der Wand / im Kanal in eine Dose mit

optischer Steckvorrichtung geführt. Dort kann mit optischen Rangierkabeln das Endgerät

angeschlossen werden.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

4.1.7.2 Fiber to the Office (FTTO)

Das Lichtwellenleiterkabel wird an der Wand / im Kanal in eine Dose mit einer aktiven Komponente

geführt. Dort erfolgt eine Umsetzung von optischer auf elektrische Übertragung.

Abbildung 16 LWL bis zum Büro z.B. für Sondergebäude

4.1.8 Verlegevorschriften für TP-Kabel (entsprechend DIN EN 50174-2)

  1. Alle Kabeltrommeln sind vor dem Verlegen zu messen. Diese Messung dient einerseits zum

Ermitteln des Verzögerungsfaktors Vp und andererseits zur Überprüfung des Kabels.

  1. Die Kabel sind immer vor Feuchtigkeit zu schützen. Eine Beschädigung von Kabeln kann

bereits durch falsches Behandeln der Kabeltrommeln bzw. falsche Lagerung verursacht werden.

  1. Im Rahmen der Bauleitung ist die Kabelverlegung mit entsprechender Sorgfalt zu prüfen.

• Die Kabel dürfen keinesfalls, auch nicht während des Verlegens, geknickt werden.

• Die minimalen Biegeradien und die maximalen Zugkräfte sind Kabel spezifische Angaben. In der

Regel darf ein Biegeradius vom 8-fachen des Kabeldurchmessers nicht unterschritten werden, dies

entspricht ca. 6 cm.

• Kabel dürfen keinesfalls gequetscht werden.

• Bei der Verlegung im Kabelbündel und Betrieb mit Fernspeisung (PoE) ist der Temperaturanstieg in

Abhängigkeit zur Strombelastbarkeit zu berücksichtigen. Die Kabelbündel sind mit entsprechendem

Abstand zueinander zu verlegen. Kabelbündel sollen bei Neuanlagen nicht mehr als 24 Einzelkabel

umfassen (DIN EN 50174-2 Beiblatt 1).

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

• Bei Bestandskabelanlagen ist unter Verwendung einer Fernspeisung (PoE) die in das Kabelbündel

eingeprägte Gesamtleistung zu steuern. Es darf keinesfalls die maximal zulässige Strom- und

Temperaturbelastbarkeit der Einzelkabel überschritten werden. Gegebenenfalls sind entsprechende

Maßnahmen zur mechanischen Be- und Entlüftung bestehender Kabelanlagen herzustellen.

  1. Alle beschädigten Kabel sind auch bei einwandfreien Messergebnissen zu ersetzen.

4.1.9 Verlegevorschriften für LWL-Kabel

  1. LWL-Innenkabel sind immer gegen Feuchtigkeit zu schützen. Bei LWL-Außenkabeln sind bei

Lagerung oder Transport die Kabelenden wasserdicht zu verschließen.

Beim maschinellen Einziehen von LWL-Kabeln in Rohrsysteme sind Messprotokolle zu erstellen, damit

überprüft werden kann, dass die maximalen Zugkräfte nicht überschritten wurden. Innerhalb von

Schächten und Gebäuden sind für das Einziehen alle Winkel mit Kabelführungen oder Rollen so

auszustatten, dass die minimalen Biegeradien nicht unterschritten werden.

  1. Das Einziehen von Außenkabeln sollte nicht bei Temperaturen unter 0° C durchgeführt

werden. Gesondert zu berücksichtigen sind die Verlegevorschriften des Kabelherstellers.

Eine Festlegung der zu verwendenden Kabeltypen und Richtlinien für die Errichtung von Außentrassen

werden in den Abschnitten 4.1.3 und 4.1.5.1 beschrieben.

4.1.10 Brandklassen für LWL-Kabel gemäß Bauproduktenverordnung (BauPVO)

  1. Mit Einführung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen Kommunikationskabel in

Bauwerken unter die EU-Verordnung Nr. 305/2011. Sie ersetzt die Bauproduktenrichtlinie

(89/106/EWG) zur Harmonisierung für das Inverkehrbringen von Bauprodukten.

Somit fallen auch LWL-Kabel für die dauerhaft installierte Gebäudeverkabelung unter die harmonisierte

Produktnorm DIN EN 50575, die die bisher gültigen Einstufungen in Brandklassen für Kabel und

Leitungen erweitert. Einzusetzende Kabel und Leitungen nach dieser Norm sind mit dem Ziel

einzusetzen, die Entstehung und Ausbreitung von Rauch und Feuer zu minimieren.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

4.2 Alternativlösungen

Falls das Neuerrichten eines strukturierten IT-Leitungsnetzes kurzfristig bzw. wirtschaftlich nicht

möglich ist, können mit entsprechender Begründung folgende Alternativen in der Regel als

Interimslösungen gewählt werden:

4.2.1 Primärbereich

4.2.1.1 Richtfunkstrecken

Beispielsweise zwischen Gebäuden oder zur Kopplung von nicht weit voneinander entfernten

Liegenschaften können Richtfunkstrecken realisiert werden.

Zu beachten sind hierbei:

• Die IT-Sicherheit muss in der Regel durch eine durch das BSI zugelassene Verschlüsselung (z. B.

SINA-Technologie) gewährleistet werden, da Richtfunkstrecken einfach abgehört werden können.

• Die klimatischen Bedingungen haben in Abhängigkeit von den eingesetzten Techniken Einfluss auf

die Übertragungsqualität und damit die Verfügbarkeit.

4.2.1.2 Gerichtete WLAN-Strecken

Bei diesen WLAN-Strecken handelt es sich um einen Sonderfall. Hier werden das 2,4 GHz oder

bevorzugt das 5 GHz-Band in Verbindung mit Richtantennen genutzt → siehe Anhang 1.1,

Abschnitt 3.3.4 „ LAN <-> LAN-Kopplung über gerichtete Strecken“.

4.2.1.3 Modemstrecken / DSL-Strecken

Falls Fernmeldekabel vorhanden sind, können diese durch Einsatz von Modems, in der Regel mit DSL-

Techniken entsprechend Anhang 1.1, Abschnitt 2.5 „Digital Subscriber Line (xDSL)“, genutzt werden.

Zu beachten ist, dass die Übertragungsleistung von der Güte der Fernmeldeleitung abhängig ist. Die

Anzahl der möglichen DSL-Verbindungen über ein Kabel ist wegen des Nebensprechens begrenzt!

Eine Versorgung mit DSL kann beispielsweise eine wirtschaftliche Lösung für den Anschluss der

Gebäudeautomation - von nicht durch BWI zu betreibenden Gebäuden - an das Intranet der Bw sein.

4.2.1.4 Frei verlegte Leitungen

Die Einrichtung von oberirdischen Kabelanlagen (Luftkabel) ist in Abschnitt 4.1.3.1 beschrieben.

4.2.1.5 WDM-Techniken

Falls bereits ein Primärnetz mit Lichtwellenleitern besteht und alle Fasern belegt sind, können mit

WDM-Techniken durch Nutzung unterschiedlicher Wellenlängen des Lichts mehrere Datenkanäle über

eine Faser übertragen werden.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

Die Technik ist in Anhang 1.1, Abschnitt 2.7 „WDM/DWDM (Dense) Wavelength Division Multiplexing“,

beschrieben.

4.2.1.6 Alternative Kabelanlagen

Als Alternative zur Errichtung von konventionellen Kabelanlagen (siehe Abschnitte 4.1.3.4 und 4.1.3.5)

können auch Micro-Cabling-Systems (MCS, Mikrokabelsysteme) eingesetzt werden.

4.2.1.7 5G Campus – Netzwerklösungen

Der neue Mobilfunkstandard 5G kann unter bestimmten Bedingungen und unter der Voraussetzung,

dass es keine negativen Auswirkungen auf den sonstigen Dienstbetrieb gibt, genutzt werden und somit

eine Alternative zu einem verkabelten Primärnetz in einer Liegenschaft sein. Hierbei handelt es sich

um ein so genanntes 5G Campus – Netzwerk.

4.2.2 Sekundärbereich

Durch geeignete Anordnung von IT-Verteilerräumen (siehe Abschnitt 3.1.5) kann auf den

Sekundärbereich üblicherweise verzichtet werden.

4.2.3 Tertiärbereich

Im Tertiärbereich können, beispielsweise in Unterkünften oder als temporäre Lösung, alternativ zu

einem IT-Leitungsnetz unterschiedliche Techniken eingesetzt werden, wie im Folgenden beschrieben.

Wichtig: Der Einsatz der Technologie „Powerline“ (als PLC = Powerline Communication oder

auch DPL = Digital Powerline bezeichnet) zur Verlängerung von LAN-Strecken über das 230 V~

  • Stromnetz ist bei der Bw NICHT ZULASSIG!

4.2.3.1 WLAN, Hot-Spot

Eine weitere Alternative kann die Einrichtung eines WLAN-Hotspots [siehe Anhang 1.1, Abschnitt 3.3

„Drahtlose Netze (Wireless LAN)“] sein.

4.2.3.2 DSL

Wie im Primärbereich können im begründeten Ausnahmefall auch im Tertiärbereich DSL-Techniken

zum Einsatz kommen.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

4.3 Verteiler, Gestelle, Anschluss- und Verbindungstechnik

4.3.1 Fernmelde-Hauptverteiler

  1. Der Hauptverteiler (HVt) ist die Verbindungsstelle zwischen dem Fernmeldeaußenleitungsnetz

der Liegenschaft und der Fernsprechanlage sowie ggf. weiterer Fernmeldeanlagen. Der HVt besteht

aus der senkrechten Seite, an die die Außenleitungen herangeführt, und der waagerechten Seite, an

der die Fernsprechanlage und ggf. weitere Fernmeldeanlagen angeschlossen werden. Zwischen

beiden Seiten des HVt wird die Verbindung durch Schaltdrähte hergestellt. An der senkrechten Seite

der HVt müssen Leitungen aufgetrennt und wahlweise Prüf- oder Messeinrichtungen eingeschaltet

werden können.

  1. Als Abschlusseinrichtung der senkrechten und der waagerechten Seite sind löt-, schraub- und

abisolierfreie Schnellanschlusstechniken zu verwenden. Für die Montage der LSA Plus - Trennleisten

sind grundsätzlich Profilstangen (keine Montagewannen!) zu verwenden, um eine einfachere

Revisionierbarkeit zu gewährleisten.

4.3.2 Gestelle, Schränke

  1. Die Verteilerschränke sind in geeignet dimensionierten Räumen freistehend aufzustellen.

In Abschnitt 5.2.2.1 werden die Ausstattung und die Dimensionierung der Verteilerräume beschrieben.

Wegen der Ersatzteilhaltung ist es anzustreben, innerhalb einer Liegenschaft alle Schränke von einem

Hersteller zu beziehen. Der Schrankaufbau und die Ausstattung sind für Etagen-, Gebäude- und

Standortverteiler weitgehend identisch und werden im Folgenden beschrieben.

  1. Anstelle von geschlossenen Schränken können, wenn es die räumlichen Bedingungen

zulassen, auch offene 19“-Rahmen verwendet werden. Türen, Seitenwände und Schrankbelüftung

entfallen hierbei.

Im Einzelfall ist eine Abstimmung mit der BWI in Abhängigkeit der Zutrittsberechtigungen für die

Räumlichkeiten erforderlich

• Höhe der Schränke ca. 40-42 Höheneinheiten (HE), Breite 19“

als Verteilerschränke werden Systemschränke (B x H x T = 800 x 2.120 x 1.000) – Angaben in mm

  • empfohlen. Dabei müssen Front- und Rückseite zugänglich sein.

Bei kleinen Tertiärbereichen sind Verteiler nach Bedarf vorzusehen.

• Schranktiefe: 1.000 mm

Moderne Aktivkomponenten werden (z.B. durch PoE) tiefer / größer. Es ist bereits absehbar, dass

Schranktiefen von 1.200 mm künftig benötigt werden.

• Stromanschluss 230 V, 50 Hz

mittels zwei Stück fest montierten, fest angeschlossenen und nicht schaltbaren Steckdosenleisten

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

a sechs Steckdosen und zwei getrennten Stromkreisen und Überspannungsschutz Typ III;

Wenn die Steckdosen im Schrank NICHT mittels RCD abgesichert werden, muss der Betreiber

„im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Maßnahmen festgelegen, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdosen dauerhaft

ausschließen“ (siehe DIN VDE 0100-410:2018-10, Abschn. 411.3.3). Die Steckdosen sind dann

zusätzlich mit dem Vermerk „nicht über RCD abgesichert“ zu kennzeichnen.

• Sobald aktive LAN-Komponenten (z. B. Switches) und Endgeräte (z. B. VoIP-Telefone) mit PoE

(15 W), PoE+ (30 W) - laut Standard IEEE 802.3at - zum Einsatz kommen, sind der Energiebedarf

zu ermitteln und die Anzahl der Stromkreise entsprechend zu erhöhen. Hierbei wird die Leistung

über vier Adern (zwei Aderpaare) eines Ethernet-Kabels (mind. Cat 5e) übertragen.

Der neue Standard IEEE 802.3bt beschreibt PoE++, der neue Leistungsstufen 45 W, 60 W, 75 W

und 90 W einführt, wobei dann die Leistungsübertragung über vier Paare des Ethernet-Kabels

erfolgt. Die durch leistungsstarkes PoE bedingte Erwärmung der Kabel ist bei der Auswahl der

Verlegeart zu berücksichtigen.

• Erdung, Schutzpotenzialausgleich, Funktionspotenzialausgleich (siehe auch Abschnitt 5.4.4.3)

Alle elektrisch leitfähigen Schrankteile (inkl. Türen) sind untereinander mittels Cu-Leiter,

Mindestquerschnitt 4 mm², und mit einer der schrankhohen Schutzpotenzialausgleichsschienen zu

verbinden.

Die Gehäuse bzw. die Erdungsanschlüsse der Geräte und der Patchfelder für Cu-Datenkabel sind

mittels Cu-Leiter 6 mm² einzeln / sternförmig und auf kürzestem Weg (max. 50 cm) an die

nächstgelegene Schutzpotenzialausgleichschiene anzuschließen.

Als schrankinterne Potenzialausgleichsschienen sind zwei schrankhohe Cu- Schienen, vorzugsweise des Schranklieferanten, einzusetzen. Diese sind untereinander mittels 16 mm2 Cu zu

verbinden. Die zweite Schiene ist den Anforderungen des Funktionspotenzialausgleichs und der

EMV geschuldet.

Die Potenzialausgleichsschiene des Schrankes ist an den nächstgelegenen Anschluss des

Gebäude- Schutzpotenzialausgleichs im Raum mittels mindestens 16 mm² Cu anzuschließen.

(Grundlagen: DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-510 und DIN VDE 0100-540) .

Anmerkung: Die elektrischen Verbindungen dürfen nur mithilfe von Werkzeugen lösbar sein.

• Türverriegelung mit einheitlichem Schließzylinder.

• 19"-Einbaurahmen vorn und hinten.

• abnehmbare Seitenteile.

• Kabelführungsbügel an beiden Seiten. (Mindestbügeltiefe 125 mm)

• Ausreichend Rangierpanel (Mindestbügeltiefe 105 mm)

• Plantasche

• Teleskopausziehboden als Ablage für Messgeräte bzw. als Schreibunterlage

• Kabelzuführung wahlweise von oben oder unten

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

• Sockel (min. 10 cm)

• Kabelführungskanal seitlich für LWL-Rangierkabel

• C-Profilschienen zur Befestigung der Datenkabel (19"-Bereich muss vorn und hinten freigehalten

werden)

• Optional: Schrankbeleuchtung inklusive Splitterschutz / Abdeckung des Leuchtmittels vorn und

hinten, mit Türkontakt; es sind schrankinterne Systemleuchten des Schranklieferanten einzusetzen

• Maßnahmen zur Belüftung, Kühlung Klimatisierung siehe Abschnitt 5.3

  1. Zur Aufnahme von wenigen aktiver Komponenten inkl. Anschlusstechnik und Zubehör im

dezentralen Bereich (nicht in Verteilerräumen) ist auch die Verwendung von Wandschränken in

begründeten Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Betreiber möglich. Dabei ist zu beachten, dass

sie nicht hoch hängend (Unterkante ≥ 2 m über dem Boden) angebracht werden, um zusätzliche

Absicherungen zu vermeiden sowie den Wartungs- und Reparaturaufwand nicht durch Leitern /

fahrbare Gerüste mit manueller Absicherung unnötig zu erhöhen. Darüber hinaus sind bei an Wand

montierten Schränken die einschlägigen Arbeitssicherheitsvorschriften zu beachten (Verletzungsgefahr

durch z. B. Gegenstoßen mit dem Kopf).

  1. Der Einsatz von Schwenkrahmen ist wegen der Torsionsbeanspruchung der Kabel beim

Schwenken grundsätzlich nicht zulässig.

Sollte aufgrund stark beengter, örtlicher Verhältnisse für die Wartung der aktiven Netzkomponenten der

Einsatz eines Schwenkrahmens unbedingt notwendig sein, ist ein geteilter Schrankaufbau vorzusehen.

Die aktiven Komponenten sind im oberen Schrankteil in einem Schwenkrahmen mit entsprechend

geringer Montagehöhe anzuordnen. Alle Patchfelder sind im unteren Schrankteil an fest eingebauten

19“ – Schienen zu montieren. Für Erweiterungen ist eine Reserve von 25 % vorzusehen.

Für den unteren Schrankbereich kann ein Schwenkrahmen mit entsprechend geringer Montagehöhe

vorgesehen werden. Zu beachten ist, dass durch den Schwenkrahmen ca. vier bis acht Höheneinheiten

verloren gehen.

  1. Sofern eine Anlage der Gebäudeautomation vorhanden ist und Kälteanlagen eingesetzt

werden, sind die Meldungen (Sammelstörung, Ist-Temperatur) dieser Anlagen dort aufzuschalten.

In den folgenden Abbildungen sind exemplarisch Schrankaufbauskizzen für einen IT-Netzwerkschrank

angefügt (auf den nächsten Seiten die Abbildungen 17, 18 und 19).

  1. Zur Unterbringung von aktiven Komponenten und, um ausreichend Rangierraum zu haben,

sind Schränke mit einer Grundfläche von mindestens B x T = 800 mm x 1000 mm vorzusehen.

Standardschränke haben in der Regel 41 oder 42 Höheneinheiten (HE) dies entspricht etwa 2,2 m. Bei

Gebäuden mit einem Bedarf an aktiven Ports ≤ 24 reichen in der Regel kleinere Standschränke mit

mindestens 21 HE aus.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

Um die Regeneration aktiver Komponenten zu erleichtern, sind möglichst freie Einschubplätze

zwischen den aktiven Komponenten einzuplanen.

Für den Einbau der aktiven Komponenten ist der entsprechende Platz, der anhand des aktuellen

Bedarfs zuzüglich einer Reserve von 25 % ermittelt werden muss, vorzusehen.

  1. Sofern der Liegenschaftsverteiler auch gleichzeitig als Gebäudeverteiler fungiert, ist er

ebenfalls mit einem RJ45- Patchfeld, Cat. 3, und einem Fernmeldekabel, 50 DA, als Verbindung zum

Fernmelde - Hauptverteiler auszustatten.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

Abbildung 17 IT – Netzwerkschrank (Frontansicht)

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

Abbildung 18 IT – Netzwerkschrank (Seitenansicht)

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

Abbildung 19 IT – Netzwerkschrank (Draufsicht)

4.3.3 Etagenverteiler für Fm- / TK-Anschlüsse, Integrierte Netze

  1. Sofern Fernsprechnetze in Gebäuden vorhanden und technisch einwandfrei sind, werden sie

weiter genutzt. Bei Neubauten oder Ersatz eines technisch nicht mehr einwandfreien Fernsprechnetzes

kommt die VoIP-Technik zur Anwendung (Konvergenz von Daten und Sprache). Für die Anbindung

von Notruftelefonen und Alarmierungen aus Sonstigen Leistungsnetzen ist eine

Fernsprechkabelverbindung von GVt zum EVt vorzusehen (siehe auch Abschnitt 4.1.6).

Ausgehend vom Etagenverteiler werden im Tertiärbereich für beide Dienste gemeinsam Kabel der

Kategorie 7 verlegt.

Im Abschnitt 3.4 „Bedarfsbemessung“ wird die Anschlussanzahl je Arbeitsplatz definiert.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

4.3.4 Fernmeldekabel

4.3.4.1 Verbindungen von Kabeln

Für das luft- und wasserdichte Verschließen von Spleißstellen werden Muffen verwendet. Es wird

zwischen Aufteilungs-, Abzweig- und Verbindungsmuffen unterschieden. Sie können gegen

mechanische Beschädigung im Erdreich durch zusätzliche Schutzmuffen gesichert werden.

  1. Werden Kabel mit Aufteilungsmuffen (AtM) aufgeteilt, sind sie in Kabelaufteilungsgestellen,

Hilfsgestellen oder Muffenrahmen zu befestigen. Mit Hilfe der AtM werden hochpaarige Kabel auf

Aufteilungskabel gespleißt, die den Aderzahlen der Abschlusseinrichtungen angepasst sind.

  1. Abzweigmuffen (AzM) werden beim Verzweigen eines höherpaarigen Außenkabels auf zwei

oder mehrere niederpaarige Kabel eingesetzt. Zum Verbinden gleichpaariger Kabel dienen

Verbindungsmuffen (VerbM).

  1. Blindmuffen (BlM) werden bei der Kabelfehlerbeseitigung eingesetzt, wenn in einem Kabel nur

einzelne Adern eingespleißt werden, die größere Anzahl der Adern jedoch nicht angegriffen wird.

4.3.4.2 Abschlüsse von Kabeln

Alle Kabel sind grundsätzlich mit Abschlusseinrichtungen abzuschließen. Sie müssen das Auftrennen

und Messen der Leitungen ermöglichen.

  1. Als Kabelabschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden kommen in Betracht:

• Anschaltkästen (AK) (60), (62), 70 mit Überspannungsschutz

• Kabelverzweiger

• Endverzweiger.

Bei der Auswahl von Abschlusseinrichtungen in Gebäuden ist auf die Beschaffenheit der Einbauorte

(z. B. trockene, zeitweise feuchte oder feuchte Betriebsstätten) zu achten. Dies gilt ebenso bei der

Auswahl der Kontaktwerkstoffe.

Kabelabschlusseinrichtungen und Abzweiglötstellen in Gebäuden sind zugänglich und ihre Umgebung

frei von brennbaren Stoffen zu halten. Für Lötarbeiten und für Handleuchten sind in der Nähe

zweipolige Steckdosen mit Schutzkontakten nach Reihe DIN 49440 zu installieren.

  1. Als Kabelabschlusseinrichtungen in Gebäuden können

• Endverschlüsse

• Trennleisten

• Anschlussleisten

• wettersichere Wandverzweiger 40 DA mit Umschalter 10 DA

• Endverzweiger für Außen und Innen

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

verwendet werden, die gegebenenfalls in

• Kabelabschlussgestelle

• Wandverteiler

• Standverteiler

• Kabelschränke

• Kabelverzweiger und

• Reihengehäuse

eingebaut werden.

  1. Als Endverschlüsse, Trennleisten und Anschlussleisten kommen in Betracht:

• Trennendverschlüsse mit Bügelsteckern

• Trennendverschlüsse mit Klemmeinrichtungen bei zu vergießenden Kabeln

• löt-, schraub- und abisolierfreie Schnellanschlusstechniken (Anschlussleisten, Trennleisten,

Erddrahtleisten)

• Trennleiste 62 zu 40 DA (nur für Erweiterungen)

• Trennleiste 55 zu 25 DA (nur für Erweiterungen)

• Trennleiste 10 DA

Löttechnik ist grundsätzlich nicht mehr zu verwenden.

4.3.5 Datenkabel – Verbindungstechnik, Kupfer

4.3.5.1 Stecker, RJ45-Stecker (Norm)

  1. Der RJ45-Stecker ist bewährter Standard für die Übertragung bis zur Klasse E . Eine A

Übertragung unterschiedlicher Dienste ist möglich. Heute werden als Dienste in der Regel nur Ethernet

und Telefonie eingesetzt. Eine entsprechende Kennzeichnung ist durch den Betreiber zu

gewährleisten.

Abbildung 20 Paarzuordnung RJ45 gemäß DIN EN 50173-1

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

In der untenstehenden Tabelle sind die Dienste und die zugehörige Pinbelegung dargestellt.

Weitergehende Informationen sind z. B. online verfügbar.

Ping o l a n a n o f e l e T) m r o N .t n I (g o l a n a n o f e l e T) s n e m e i S (g o l a n a n o f e l e T) G A T D (r e t t i l p S - L S D) 0 S ( N D S I) 0 P U / 0 K U ( N D S It e n r e h t ET e s a B 0 0 1 / 0 1- t ib a g i Gt e n r e h t Eg n i R n e k o TD M P - P T0 0 4 S A M B I0 7 2 3 M B IM T A
Pin
S(S)(S)SSSS(S)(S)S
1TX+D1+TX+X
2TX-D1-TX-X
3(E)(W)b2aRX+D2+RX+RX+
4aa(E)a1aaD3+TX-TX+TX+
5bb(W)b1bbD3-TX+TX-TX-
6(W)(E)a2bRX-D2-RX-RX-
7D4+RX+X
8D4-RX-X
Legende: a = A-Ader (1a = A-Ader 1 / 2a = A-Ader 2) W = Wecker b = B-Ader (1b = B-Ader 1 / 2b = B-Ader 2) RD = Received Data (Empfangsdaten) E = Erde TD = Transmitted Data (Sendedaten) S = Shield (Abschirmung) Quelle: www.eletronik-kompendium.de (Jan 2017)

Tabelle 16 Pinzuordnung RJ45

Kontakt Paar-Nr. nach TIA Farbe 568A 568B TIA 568A TIA 568B 1 3 2 weiß/grüner Strich weiß/oranger Strich 2 3 2 grün/weißer Strich orange/weißer Strich 3 2 3 weiß/oranger Strich weiß/grüner Strich 4 1 1 blau/weißer Strich blau/weißer Strich 5 1 1 weiß/blauer Strich weiß/blauer Strich 6 2 3 orange/weißer Strich grün/weißer Strich 7 4 4 weiß/brauner Strich weiß/brauner Strich 8 4 4 braun/weißer Strich braun/weißer Strich

Tabelle 17 TIA 568, Kontakte und Farben

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

Bei der Bw kommt ausschließlich der Standard TIA 568A zur Anwendung!

  1. Neue Stecker, Kategorien 7 und 7 , Klassen F und F (DIN EN 60603-7-7 und -71) A A

Mit der Einführung der Klasse F wurden, da RJ45 nur auf den Pins 1-2/7-8 für Übertragungsfrequenzen

größer 300 MHz geeignet ist, neue Verbinder benötigt. Der in der DIN EN 50173-1 genannte Verbinder

ist das zum RJ45-Stecker rückwärts kompatible System GG45/GP45 (System von Nexans).

Abbildung 21 Nexans GG45 /GP45, Siemon TERA

Das Siemon System Tera ist ein genormtes System für Cat 7/7 , das nicht RJ45 kompatibel ist. A

Netze der Klasse F und Komponenten der Kategorie 7 sind im Bereich der Bw zurzeit nicht vorgesehen.

  1. Bezüglich der Stiftzuordnungen und Paarbelegungen für die Übertragung nach Kategorie 5

und 6 sowie nach Kategorie 7 wird auf die Darstellungen in der DIN EN 50173-1 „Verbindungstechnik

nach der Normenreihe DIN EN 60603-7“ verwiesen.

  1. Kategorie 8 bzw. Klasse I und II – Steckverbinder, werden zukünftig unterschieden in:

• Cat 8 aufbauend auf Cat 6 (F/UTP) mit RJ45-Steckverbinder A

(kommt nur auf dem nordamerikanischen Kontinent zur Anwendung)

• Cat 8.1 aufbauend auf Cat 6 (S/FTP) mit RJ45-Steckverbinder A

• Cat 8.2 aufbauend auf Cat 7, 7 (S/FTP) mit Tera-, GG45- oder ARJ45- A

Steckverbinder

Mit der Cat 8 – Technik sollen bis 40 m bei 2 GHz – Bandbreite 40 Gbit/s erreicht werden können. Die

Cat 8.2 – Verbinder werden favorisiert, da sie (außer Tera) abwärtskompatibel sind.

4.3.5.2 Anschlussdosen und Patchfelder

Es sind nur Anschlussdosen mit RJ45-Einzelmodulen (z. B. Keystone) in vollgeschirmter Ausführung

mit einer Zertifizierung für Übertragungssysteme der Klasse E einzusetzen. Es sind Module mit A

Staubschutzkappen zu verwenden.

Die Anschlussdosen müssen zum besseren Schutz der Patchkabel eine Anordnung der Module mit

Schrägauslass zulassen. Schrägauslass bedeutet, dass die RJ45-Buchsen nach unten geneigt und

damit die Patchkabel besser gegen Beschädigungen geschützt sind.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

4.3.5.3 Patchfelder (19“ – Verteiler)

Für Patchfelder gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für Anschlussdosen. Ein

Schrägauslass ist nicht gefordert. Patchfelder müssen mit einer getrennten Zugentlastung ausgestattet

sein.

Abbildung 22 Cat 6 Keystone- Modul und 19“-Patchfeld 1HE (Quelle: Metz Connect) A

4.3.5.4 Patch- und Anschlusskabel Kupfer

  1. Patchkabel sind bei der erstmaligen Errichtung der Verteiler für 50 % (Richtwert) der

Anschlüsse zu beschaffen, Farbe Grau. Patch- und Anschlusskabel müssen auf den Typ des

Installationskabels abgestimmt sein und somit der gleichen Aufbauart (siehe DIN EN 50173-1

„Aufbauarten symmetrischer Kupferkabel“) entsprechen.

Die Kabellänge ist mit dem Betreiber vor der Beschaffung abzustimmen.

Die Gesamtlänge aller Patch- und Anschlusskabel einer Übertragungsstrecke darf 10 m nicht

überschreiten!

Als Mindestquerschnitt der Adern für Patchkabel ist AWG 26 einzusetzen.

  1. Die RJ-Stecker der Patchkabel sind in geschirmter Ausführung zu wählen, wie in der

nachfolgenden Abbildung dargestellt. Außerdem muss die Verriegelung des Steckers durch einen

Bügel, eine Kunststoffhülle oder eine andere Vorrichtung gegen Abbrechen geschützt sein, da beim

Rangieren die Verriegelungen leicht abbrechen. Wird dies nicht bemerkt und werden die Kabel

weiterverwendet, ist mit schwer lokalisierbaren Fehlern durch Wackelkontakte zu rechnen.

Abbildung 23 RJ45-Stecker, Beispiel mit Schutztülle

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

4.3.5.5 Anschlusstechnik für raue Umgebungen

  1. Für spezielle Einsatzbereiche, z.B. in Wartungshallen oder im Außenbereich, sind die

konventionelle, im Bürobereich eingesetzte Anschlusstechnik und gegebenenfalls auch die Kabel nicht

einsetzbar.

In der DIN EN 50173-1, Abschnitt 5.1, werden Umgebungsklassifikationen vorgenommen. Mit deren

Hilfe kann die Auswahl für Kabeltypen und Anschlusstechnik vorgenommen werden.

Abbildung 24 RJ45-Stecker, für raue Umgebungen, rechts (nicht RJ45) Typ M12

Wie in der obenstehenden Abbildung dargestellt, ist am Markt eine Reihe von Produkten erhältlich, die

unterschiedliche Schutzarten (bis IP 67) realisieren, teilweise mit spezieller Anschlusstechnik, meist

jedoch mit einem RJ45-Steckgesicht.

  1. Grundsätzlich sind Steckverbinder mit RJ45-Steckgesicht zu verwenden, so dass im

Bedarfsfall auch konventionelle Anschlusskabel eingesetzt werden können.

Die Produkte unterscheiden sich in der Art der Befestigung. Im linken Beispiel erfolgen Abdichtung und

Verriegelung in Stecktechnik, im rechten Beispiel in Schraubtechnik. Beide Systeme haben sich in der

Praxis bewährt.

Für den Einsatz mit mobilen Waffensystemen wird bei der Bw der M12-Steckverbinder verwendet, der

jedoch kein RJ45-Steckgesicht hat.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

4.3.6 Datenkabel – Verbindungstechnik, LWL

4.3.6.1 Stecker

  1. Bestehende (alte) Netze bei der Bw sind im Allgemeinen mit SC-Steckern und

LC-Steckern ausgestattet. Für neu zu errichtende Netze wird die Verwendung folgender Stecker

gefordert:

• Im Primärnetz SC-Duplex-Stecker, in begründeten Fällen E2000-Duplex-Stecker

• Im Sekundär- und Tertiärnetz SC-Duplex-Stecker

• Zum Anschluss an aktiven Komponenten auch LC-Duplex-Stecker

  1. Anforderungen an die LWL – Verbindungen:

• Steckerdämpfung < 0,2 dB

• Spleißdämpfung < 0,1 dB

• Rückflussdämpfung (Singlemodefaser) > 50 dB

• Verwendung keramischer Ferrulen

Preiswertere Metall- oder Kunststoff-Ferrulen sind wegen der schlechteren Übertragungswerte nicht

zu verwenden.

• Wegen der geringeren Dämpfung sind im Primär- und Sekundärbereich werksseitig

vorkonfektionierte LWL-Verbinder (Pigtails) vorzusehen und mit thermischen Spleißen

anzuschließen.

SC-PC, OM4, 4 Farben SC-APC, OS2, 4 Farben

Abbildung 25 Beispiele LWL-Pigtails (Quelle: Metz Connect)

  1. Bei allen Steckern ist darauf zu achten, dass immer Schutzkappen zum Schutz vor

Verschmutzung und mechanischen Beschädigungen aufgesteckt werden.

Für den Fall, dass LWL-Steckverbindungen gereinigt werden sollen bzw. müssen, ist nach

DIN IEC/TR 62627-01:2011-02 (entspricht DIN SPEC 42627-01) vorzugehen.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

In den folgenden Absätzen werden die bei der Bw relevanten Steckertypen kurz beschrieben.

  1. SC-Stecker

Der SC-Stecker in Duplexausführung ist der in Datennetzen der Bw der standardmäßig verwendete

LWL-Stecker. Dieser Stecker bietet den Vorteil, dass eine Faservertauschung durch die vorhandene

Kodierung nicht möglich ist.

Abbildung 26 SC-Duplex-Stecker und (informativ) Simplex (Quelle: Metz-Connect)

  1. E2000-Stecker

Ein im WAN- und Carrier-Umfeld verbreiteter Stecker ist der E2000-Stecker. Dieser Stecker ist in

Simplex- und Duplexausführung verfügbar und bietet den Vorteil, dass er sehr kompakt ist und die

Ferrule durch eine Klappe automatisch geschützt wird.

Abbildung 27 E2000-APC–Stecker, links Aufbau / rechts Bild (Quelle: Metz Connect)

  1. LC-Stecker

Dieser Stecker hat eine Ferrule mit 1,25 mm Durchmesser und wird in Simplex- und Duplexausführung

angeboten. In der Duplexausführung hat er die Abmessung eines RJ45-Steckers und ermöglich daher

eine hohe Packungsdichte.

Der LC-Stecker ist ein leistungsfähiger LWL-Stecker für Singlemode- und Multimode-Anwendungen

und besticht durch eine Einfügungsdämpfung von nur 0,1 dB und eine Rückflussdämpfung von 55 dB.

Der Stecker wird bereits in vielen aktiven Komponenten eingesetzt.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

Abbildung 28 LC - Duplex– Stecker, (Quelle: Metz Connect)

  1. Verbinden von LWL-Steckern

Die Verbindung zwischen zwei LWL-Steckern erfolgt mit Durchführungskupplungen, die es

ermöglichen, unterschiedliche Steckertypen mit identischem Ferrulen-Durchmesser zu verbinden.

Durchführungskupplungen stellen eine mechanische Aufnahme für zwei LWL-Stecker bereit. Durch

eine exakte Fixierung werden die Stirnflächen der Ferrulen der beiden Stecker plan aufeinander fixiert.

Die optische Übertragung erfolgt direkt von Stecker 1 zu Stecker 2.

4.3.6.2 LWL-Anschlussdosen

Werden in begründeten Ausnahmefällen LWL-Anschlussdosen erforderlich, sind Anschlussdosen mit

SC-Steckverbindern und Schrägauslass zu verwenden. Dies ist untenstehend dargestellt.

Abbildung 29 LWL-Anschlussdose SC oder LC (Quelle: Metz Connect)

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

4.3.6.3 Patchkabel

Patchkabel sind, als Richtwert, bei der erstmaligen Errichtung der Verteiler für 50 % der Anschlüsse zu

beschaffen. Die Kabellänge ist mit dem Betreiber vor der Beschaffung abzustimmen. Es sind immer

Duplexkabel zu verwenden. Die Stecker müssen mit einem flexiblen Knickschutz ausgestattet sein.

Allen Patchkabeln muss ein Messprotokoll des Herstellers beiliegen. Bei kritischen Längen müssen die

Kabel bei der Messung in die Strecke einbezogen werden.

Patchkabel können auf beiden Seiten mit unterschiedlichen Steckern konfektioniert werden. Somit ist

der Übergang z.B. vom Patchfeld mit SC-Kupplungen auf Komponenten mit LC Kupplungen möglich.

Abbildung 30 LWL-Patchkabel LC-SC Duplex, APC (Quelle: Metz Connect)

4.3.6.4 Anschaltpunkte, Übergabepunkte mit „MIL-Stecker“

Für die Anbindung von Fahrzeugen, Containern oder sonstigen mobilen militärischen Systemen kommt

in der Regel ein optischer Linsenstecker MIL-DTL-83526 zum Einsatz. Der Kabelabschluss der

Liegenschaftskabel erfolgt mit SC-Steckern. Die benötigten Übergänge werden, wie untenstehend

dargestellt, mit speziellen Anschlusskabeln realisiert.

Abbildung 31 optischer Linsenstecker MIL-DTL-83526

4.3.6.5 Kabelendverschlüsse, Rangierfelder, Muffen

  1. Als Kabelendverschlüsse sind LWL-Patchfelder mit Spleißkassetten einzusetzen. Wegen der

besseren Zugänglichkeit sind Modelle zu wählen, die ausziehbar und zur besseren Montage

ausklappbar oder schwenkbar sind. Das ankommende Kabel ist durch eine Zugentlastung gegen

Beschädigungen beim Herausziehen des Patchfeldes zu schützen. Innerhalb der Spleißablage sind die

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

Fasern mittels Leitungsfixierern ausreichend zu sichern. In der nachfolgenden Abbildung ist beispielhaft

ein ausziehbares Patchfeld mit Spleißkassette zu sehen.

Abbildung 32 LWL-19“-Patchfeld (SC) mit Spleißkassette (Quelle: Metz Connect)

Im Außenbereich sind Kabel ungeschnitten zu verlegen. Sollten für Reparaturen Muffen benötigt

werden, sind diese in dauerhaft dichter Ausführung zu beschaffen.

  1. Für das Verbinden und Abzweigen von LWL-Kabeln sowie für den Übergang von LWL-

Außenkabeln auf LWL-Innenkabel werden in Abhängigkeit vom Kabelaufbau und den erforderlichen

Kassetten für die Unterbringung der Fasern und Spleiße Thermoplast-Schraubklemmmuffen oder

Thermoplast-Klemmmuffen verwendet.

Für das Verbinden der Kabel können unterschiedliche Verfahren eingesetzt werden.

Der thermische Spleiß liefert die besten Dämpfungswerte und die dauerhafteste Verbindung. Mit einem

speziellen (und teuren) Spleißkoffer werden die Fasern exakt ausgerichtet und anschließend mit einem

elektrischen Lichtbogen miteinander verschweißt. Nach dem Spleiß wird die Verbindung automatisch

gemessen. Bei schlechten Messwerten muss der Spleiß wiederholt werden.

Mechanische Spleißvorrichtungen werden von unterschiedlichen Herstellern angeboten. Mit diesen

Vorrichtungen lassen sich LWL-Verbindungen herstellen, die Dämpfungswerte innerhalb der gültigen

Normen haben. Es handelt sich jedoch um Kunststoffkomponenten. Erfahrungen über die

Langzeitstabilität und das Verhalten bei wechselnden Temperaturen liegen zurzeit noch nicht vor.

Entsprechendes gilt auch für Klebeverbindungen.

Mechanische Verbindungs- und Klebetechniken können als Provisorium für die kurzfristige

Störungsbeseitigung eingesetzt werden, da keine teure Spleißausrüstung benötigt wird.

Bei der Erstinstallation sind jedoch nur thermische Spleiße zulässig!

  1. Seit ca. 1995 sind von unterschiedlichen Herstellern vorkonfektionierte Kabel in

unterschiedlichen Ausführungen erhältlich.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

Je nach Ausführung sind an den Kabelenden bereits Stecker oder auf besondere Anfrage hin auch

komplette Patchfelder fertig konfektioniert. Die Stecker werden für das Verlegen, durch

übergeschobene Schläuche (mit einer Befestigung für das Zugband) geschützt. Vorteil dieser

Lösungen ist, dass auf der Baustelle keine teuren Spleißgeräte notwendig sind.

Der einzige Nachteil ist, dass die exakte Länge des Kabels zuvor bestimmt werden muss. Eine

Lieferzeit der Kabel von sechs bis acht Wochen ist jedoch zu beachten, da es sich immer um

Sonderanfertigungen handelt.

4.4 Messungen des Leitungsnetzes

4.4.1 Allgemeines und Voraussetzungen

• Grundlage bildet die DIN 50173-1

• Durchführung der Messungen und Auswertung der Messergebnisse durch qualifiziertes

Fachpersonal der Installationsfirma

• Messprotokolle sind Voraussetzung für die Abnahme und rechtzeitig vor Abnahme vorzulegen

• Stichprobenweise Messungen erfolgen im Beisein des Auftraggebers und des Betreibers

unabhängig von den Messungen der Installationsfirma

• Messungen sind zu dokumentieren

4.4.2 Messungen an Kupferkabeln

  1. Die Messungen von Datennetzen sind mit den Grenzwerten der DIN EN 50173-1,

Klasse E (10 GbE, entspricht 500 MHz), mit Anforderungen an Prüfverfahren und Messgeräte A

gemäß den Spezifikationen der DIN EN 50346 auszuführen und entsprechend den Vorgaben der

DIN EN 61935-1 zu prüfen.

Für die Messungen ist ein Cable Analyser (Zertifizierer) mit zugehörigen Permanent-Link-Adapter und

Prüfspitzen zu verwenden. Die verwendeten Prüfadapter sind zu dokumentieren

(Hersteller / Seriennummer / Bezeichnung der Steckverbinder).

Alle Adern sind anzuschließen. Sämtliche Messungen laufen automatisch über den gesamten

Frequenzbereich und werden für alle Aderkombinationen durchgeführt.

  1. Referenzmessung, Bestimmung des NVP

Die Referenzmessung dient der Kalibrierung des Cable Analysers auf das im Projekt verwendete Kabel.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

• Ermittlung des NVP unter Verwendung einer - mit der im Projekt verbauten Komponenten -

Referenzstrecke (Kabel mit im Regelfall 50 m Länge und projektspezifischen konfektionierten

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

Anschlusskomponenten); die Referenzstrecke ist für die Dauer des Projektes vorzuhalten und am

Ende dem Auftraggeber im Rahmen der Dokumentation zu übergeben

• Die Verwendung des vom Kabelhersteller im Datenblatt angegebenen NVP-Wertes ist zulässig.

Der ermittelte NVP-Wert ist Grundlage für die weiteren Messungen zur Längenermittlung im Projekt.

  1. Anzuwendende Messverfahren

Bei den anzuwendenden Messverfahren wird unterschieden zwischen

• Channel Link: Hierbei wird die Übertragungsstecke (inkl. Patchkabel) gemessen.

• Permanent Link: Hierbei wird die Verkabelungsstrecke (ohne Patchkabel) gemessen.

Das Permanent-Link-Messprotokoll ist anzuwenden und ausreichend, da die Lieferanten von

Patchkabeln i.d.R. ihre Kabel von akkreditierten Firmen / Prüforganisationen zertifizieren lassen und

somit Klasse E gewährleistet wird. A

Abbildung 33 Installationstrecke Permanent Link (Quelle: Softing IT Networks)

  1. Zu messende und errechnete Werte

Folgende Parameter sind zu messen bzw. zu ermitteln:

• Prüfung Verdrahtungsplan (wire-map)

• Länge (length)

• Signallaufzeit und Laufzeitdifferenz (delay, delay skew)

• Gleichstrom-Schleifenwiderstand (DC loop resistance)

• Einfügedämpfung (insertion loss)

• Rückflussdämpfung (return loss)

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

• Nahnebensprechdämpfung (NEXT)

• Fernnebensprechdämpfung (FEXT)

• Dämpfungs-Nahnebensprechdämpfungs-Verhältnis (ACR-N)

• Dämpfungs-Fernnebensprechdämpfungs-Verhältnis (ACR-F)

• Leistungssummen des

  • Nahnebensprechens (PSNEXT)

  • Dämpfungs-Nahnebensprechdämpfungs-Verhältnis‘ (PSACR-N)

  • Dämpfungs-Fernnebensprechdämpfungs-Verhältnis‘ (PSACR-F)

Protokollierung und Auswertung der Messungen installierter Cu – Verkabelungsstrecken

  1. Notwendige Angaben im ersten Teil des Protokolls sind:

• Ausführende Firma, Name des Projektverantwortlichen, Name des Messtechnikers (Prüfers)

• Hersteller, Bezeichnung, Typ und Seriennummer sowie Prüfdatum des Mess- / Prüfgerätes

• Letztes Kalibrierungsdatum, das nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf (alternativ Vorlage

des Kalibrierscheins)

• Software – Version

• Seriennummer der verwendeten Permanent - Link - Messadapter

• NVP - Wert

• Einstellungen des Messgerätes wie Frequenzbereich, Mittel- und Grenzwerte (Messstandard)

• Angaben zum installierten Kabel (Hersteller, Typenbezeichnung)

• Angaben zu den installierten Netzabschlüssen (Hersteller, Typenbezeichnung)

  1. Erforderliche Inhalte zur Auswertung der Messungen (Angaben je Anschluss):

Datum und Uhrzeit der Messung sind anzugeben.

Kabelkennung und Messrichtung sind anzugeben. Die im vorhergehenden Absatz aufgelisteten,

gemessenen und errechneten Werte sind in einer übersichtlichen Form zu protokollieren. Zu jedem

gemessenen Parameter ist eine Pass- / Fail- Aussage zu treffen. Die Daten sind sowohl im

Originalformat des Messgeräteherstellers als auch im PDF-Format zu liefern.

Die frequenzabhängigen Messwerte / Parameter sind zusätzlich grafisch darzustellen.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

4.4.2.1 Messungen an Fernmelde-Außenkabeln

Fernmeldeaußenkabel werden vom Hersteller einer Qualitätsprüfung unterzogen. Datenblätter und

Bescheinigungen des Herstellers, dass die Kabel nach DIN VDE 0816 gefertigt und nach Reihe

DIN EN 60811 (VDE 0473) geprüft sind - sofern vorhanden -, sind zu übergeben.

Messungen der Kabel sind für die typischen Werte, die in den Datenblättern des Herstellers enthalten

sind, nach Verlegung und Montage durchzuführen und zu protokollieren.

Typische Messgrößen sind Schleifenwiderstand, Isolationswiderstand und Übersprechen. Zusätzlich

ist auf Durchgang zu prüfen.

4.4.3 Messungen an Lichtwellenleitern

4.4.3.1 Voraussetzungen und Normen

  1. Die Messungen von Datennetzen sind mit den Grenzwerten der DIN EN 50173-1 und den

Anforderungen an Prüfverfahren und Messgeräte gemäß den Spezifikationen der DIN EN 50346

auszuführen und entsprechend den Vorgaben der DIN ISO/IEC 14763-3 zu prüfen.

  1. Für die Abnahmeprüfung der Lichtwellenleiterstrecken ist eine Dämpfungsmessung

vorzunehmen. Vor Beginn der Messungen sind Dämpfungsbudgets der jeweiligen LWL-Strecken

aufzustellen (siehe Abschnitt 4.1.2.1 bzw. Tabelle 10). Grundlage für die Messungen an der LWL-

Verkabelung bildet die Norm DIN ISO/IEC 14763-3 (VDE 0800-763-3).

Diese Messung kann auf zwei Arten durchgeführt werden:

• Optische Rückstreumessung (OTDR)

▪ Pegel- oder Dämpfungsmessung

Dabei gelten die Norm DIN EN 61280-4-2 für Singlemodefasern und die Norm DIN EN 61280-4-1 für

Multimodefasern.

Die OTDR-Messung ist im Außenbereich und bei Streckenlängen über 300 m immer

anzuwenden.

Im Innenbereich und bei kurzen Strecken sind Pegelmessungen durchzuführen.

4.4.3.2 Optische Rückstreumessung

  1. Je Faser ist eine Messung bei 850 nm und 1.300 nm bei Multimode sowie 1.310 nm und

1.550 nm bei Singlemode durchzuführen, die Messergebnisse sind zu protokollieren.

Die Messung ist immer in beide Richtungen (von beiden Enden aus) nach DIN ISO/IEC 14763-3

durchzuführen. Beispielsweise können bei unsauberen Spleißen durchaus Verluste von mehreren dB

in einer Richtung gemessen werden.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

  1. Am Kabelanfang und Kabelende entstehen durch das Ein- bzw. Auskoppeln des Lichtes in die

Faser starke Reflektionen, die Tot-Zonen erzeugen, in denen nicht gemessen werden kann. Aus

diesem Grund sind an den Enden der zu messenden Strecke Vor- bzw. Nachlauffasern anzuschließen.

Das Messergebnis der OTDR-Messung ist ein Plot der Dämpfungskurve.

Die Grundlagen der OTDR-Messung, das Messverfahren und die Auswertung der Messkurven werden

in Anhang 1.1, Abschnitt 3.2, tiefgehender beschrieben.

4.4.3.3 Pegelmessung

  1. Diese Messung wird bei kurzen Strecken, z. B. in lokalen Netzen mit geringer räumlicher

Ausdehnung, angewendet.

Eine OTDR-Messung hier durchzuführen, würde zu fehlerhaften Ergebnissen führen, weil die durch

Reflektionen an der ersten und letzten Strecke entstehenden Tot-Zonen größer sind als die zu

messende Strecke.

An einem Ende der zu messenden Strecke wird ein definiertes optisches Signal eingespeist. Das

Messergebnis ist die Abschwächung des ursprünglichen Pegels als Verhältnis zwischen den Pegeln

von Eingangs- und Ausgangssignal.

  1. Die Pegelmessung eignet sich nicht zur Eingrenzung von Fehlerstellen, da abschnittsweise

Messungen von Verbindungsstelle zu Verbindungsstelle notwendig werden.

Die Messung und der Messaufbau sind in DIN EN 61280-4-2 (VDE 0885-804-2) beschrieben.

4.4.3.4 Protokollierung und Auswertung der Messungen installierter LWL –

Verkabelungsstrecken

Alle Messprotokolle sind auf Datenträger im pdf-Format zu liefern.

  1. Notwendige Angaben im ersten Teil des Protokolls sind:

• Ausführende Firma, Name des Projektverantwortlichen, Name des Messtechnikers (Prüfers)

• Hersteller, Bezeichnung, Typ und Seriennummer sowie Prüfdatum des Dämpfungs-Messgerätes

• Messgeräteeinstellungen mit Kalibrierungsprotokoll; Angabe des letztens Kalibrierungsdatums, das

nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf (alternativ Vorlage des Kalibrierscheins)

• Software – Version

• Angaben zu den verwendeten Prüfsteckern (Hersteller, Seriennummer, Bezeichnung der

Steckverbinder) mit Angabe der Länge von Vor- und Nachlauffaser

• Graphische Darstellung der jeweilig angewandten Messanordnungen

• Angaben zum installierten Kabel (Hersteller inkl. Faserhersteller, Typenbezeichnung)

• Kabelkennung

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

  1. Erforderliche Inhalte zur Auswertung der Messungen (Angaben je Faser):

• Datum / Uhrzeit der Messung

• Fasernummer und ggf. Strangnummer

• Messrichtung (von - nach)

• Faserlänge

• Brechzahl (Index) je Wellenlänge

• Länge

• Gemessene Dämpfung je Wellenlänge (und Richtung)

• Rechnerische Dämpfung je Wellenlänge (gemäß DIN ISO/IEC 14763-3, Dämpfungsbudget)

Die aus den gemessenen Einfügedämpfungswerten jeweils errechnete Streckendämpfung ist dem

Dämpfungsbudget in übersichtlicher Form gegenüberzustellen (Soll / Ist).

Die gemessenen Dämpfungswerte sind in einer übersichtlichen Form zu protokollieren. Zu jedem aus

den Messkurven der Rückstreumessung sich ergebenden Ereignis ist eine Pass- / Fail- Aussage zu

treffen.

In der abschließenden Errichterbescheinigung bestätigt der Messtechniker durch seine Unterschrift,

dass durch Nachweis der Grenzwerte die vom Auftraggeber geforderte Qualität der Installationstrecken

(siehe Tabelle 8 und Tabelle 9) erreicht wird.

4.5 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

  1. Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) ist die

nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/30/EU. Es gilt sowohl für Betriebsmittel als auch für

ortsfeste Anlagen. Darunter fallen auch Datennetze.

Nach § 4 des EMVG müssen Betriebsmittel (und ortsfeste Anlagen) so beschaffen sein, dass:

• die Erzeugung elektromagnetischer Störungen begrenzt wird, damit ein bestimmungsgemäßer

Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten sowie sonstigen Geräten möglich ist (siehe

DIN EN 61000-6-3).

• die Geräte eine angemessene Festigkeit gegen elektromagnetische Störungen aufweisen, damit ein

bestimmungsgemäßer Betrieb möglich ist (siehe DIN EN 61000-6-1).

Nach § 5 des EMVG gilt für ortsfeste Anlagen, dass sie nicht nur EMVG – gerecht, sondern zusätzlich

auch nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden müssen. Der § 20 dieses

Gesetzes definiert die Mindestanforderungen an Betriebsmittel / Geräte, die für den Einbau in ortsfeste

Anlagen bestimmt sind. Das Vorliegen der EU-Konformitätserklärung des Herstellers und die

Kennzeichnung des Betriebsmittels mit dem CE-Zeichen durch den Hersteller gelten i.d.R. als

Nachweis der Erfüllung der Anforderungen aus dem EMVG.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

  1. Der Errichter bestätigt, dass die errichtete Anlage den allgemein anerkannten Regeln der

Technik entspricht. Der Errichter-Bescheinigung sind die EU-Konformitätsbescheinigungen der

verbauten Komponenten / Betriebsmittel beizufügen. Damit bestätigt der Errichter die Einhaltung der

Anforderungen an die Elektromagnetische Verträglichkeit gemäß EMVG.

4.6 Auswahlkriterien für aktive Komponenten

4.6.1 Allgemeine Richtlinien

  1. Der Zugang zum WAN der Bw erfolgt über den LZK. Der Aufstellungsort der Geräte

befindet sich im Liegenschaftsverteiler. Hier liegt der einzige mit dem Liegenschaftsnetz

verbundene Zugang nach außen, der mit einem Ethernet-Port einschließlich IP-Adresse

übergeben wird.

In den Abschnitten 4.6.3 bis 4.6.5 erfolgt eine Beschreibung des Netzdesigns für die unterschiedlichen

Liegenschaftsklassen.

Im Anhang 1.1 „Technik“, Abschnitt 4.3.3, werden das Routing und die Subnetzbildung an einem

Beispielnetz beschrieben.

  1. Für die Bw besteht der Rahmenvertrag Aktive LAN-Komponenten (RV ALANK), der in der FIB

eingestellt ist. Die Hintergrunddateien (Sortiment und Preise) werden monatlich aktualisiert.

Anhand des Rahmenvertrags werden die Geräte / Komponenten ausgewählt und zu den festgelegten

Konditionen für Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung beschafft.

Bei Neuausrüstungen sind, falls keine Komponenten des aktuellen Rahmenvertrags eingesetzt werden,

in Abstimmung mit dem BAAINBw zwingend IPv6-fähige Komponenten einzusetzen.

Sollte eine abweichende Beschaffung aktiver Netzwerkkomponenten außerhalb der bestehenden

Verträge des Bundes vorgenommen werden, hat der Auftragnehmer / Lieferant eine Bescheinigung

vorzulegen, die ihn als vom Hersteller zertifizierten und autorisierten Distributor ausweist.

4.6.2 Auswahl der Systeme

  1. Modulare Systeme sollten aus Kostengründen nur in Sonderfällen eingesetzt werden. In den

meisten Fällen müssen Leistungsmerkmale bezahlt werden, die nicht benötigt werden. In der Regel

lässt sich eine leistungsfähige, auf die Anforderungen zugeschnittene und vor allem skalierbare Lösung

mit Einzelkomponenten günstiger errichten.

  1. Denkbare Ausnahmefälle sind beispielsweise:

• Liegenschafts- oder Gebäudeverteiler mittlerer und großer Liegenschaften

• sehr hohe Anforderungen an die Übertragungsgeschwindigkeit

• Gebäude- und Etagenverteiler mit deutlich über 100 Anschlüssen

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

Bei allen Ausnahmen ist anhand der benötigten Übertragungsprotokolle zu prüfen, welche Lösung die

wirtschaftlichere ist.

Im Gegensatz zu Einzelgeräten können modulare Systeme ein „Single Point of Failure“ sein. Bei der

Beschaffung von modularen Systemen ist das mindestens durch redundante Auslegung der Netzteile

zu berücksichtigen.

4.6.3 Sehr kleine Liegenschaft

  1. Bei sehr kleinen Liegenschaften ist zu unterscheiden, ob im Primärbereich die Gebäude über

vorhandene Fernsprechkabel mit xDSL-Technologien an den Liegenschaftsverteiler angeschlossen

werden oder ob ein Primärnetz mit LWL-Verbindungen aufgebaut wird.

Im erstgenannten Fall ist es aufgrund der geringen Übertragungsgeschwindigkeit von einigen Mbit/s je

Gebäude bei den xDSL-Strecken ausreichend, wenn zentral ein Layer-2-Switch eingesetzt wird, da in

den meisten xDSL-Geräten ein Router integriert ist. Sobald im Primärbereich LWL-Strecken eingesetzt

werden, ist an zentraler Stelle ein Layer-3-Switch zu verwenden.

  1. Einschränkung: xDSL-Technologien sind nur im begründeten Ausnahmefall und bei

bestehender Altverkabelung anzuwenden.

An dieses zentrale System werden die Server und die Router für die xDSL-Verbindungen

angeschlossen.

In den GVt bzw. EVt werden 1 Gbit/s-Layer-2-Switches mit mindestens einem Ethernet-LWL-Port zur

Anbindung an den zentralen Switch eingesetzt.

  1. Sind LWL-Verbindungen vorhanden, wird der Einsatz eines zentralen Switches mit LWL- und

TP-Ports empfohlen. An die TP-Ports werden die Server angeschlossen. An die LWL-Ports erfolgt der

Anschluss der Switches in den Gebäuden.

4.6.4 Kleine, mittlere und große Liegenschaft

  1. Bei kleinen Liegenschaften gelten die Regelungen der sehr kleinen Liegenschaften

entsprechend. Ergänzend zu berücksichtigen ist die Anschlussanzahl der Einzelgebäude.

  1. In mittleren Liegenschaften ist jedoch aufgrund der Anzahl von Anschlüssen eine wesentlich

höhere Übertragungsgeschwindigkeit notwendig. Aufgrund des Einsatzes von Hochleistungsswitches

und der höheren Übertragungsgeschwindigkeiten im Primärbereich ist das 10 GbE Standard.

  1. Große Liegenschaften benötigen ein sorgfältig geplantes und detailliertes Netzkonzept, das

auf die speziellen Belange der Liegenschaft abgestimmt ist.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

4.6.5 Ausgedehnte Liegenschaft

Ausgedehnte Liegenschaften mit wenigen Anschlüssen stellen einen Sonderfall dar. In der Regel

werden hier aus wirtschaftlichen Gründen die entfernten Gebäude nicht über einen Primärbereich mit

Lichtwellenleiter angefahren. Es gelten für das Liegenschaftsnetz die für sehr kleine Liegenschaften

genannten Empfehlungen.

Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten und der Aufbau des dafür notwendigen LWL-Primärnetzes

sind wirtschaftlich zu begründen.

4.6.5.1 Flugplätze, besondere Anforderungen an die Redundanz

  1. Ein IT-Netz für Militärflugplätze der Bundeswehr stellt eine Sonderform der ausgedehnten

Liegenschaft dar. Im Gegensatz zu den in den vorangegangenen Abschnitten beschriebenen

Beispielnetzen werden hier deutlich höhere Anforderungen an die Verfügbarkeit des Netzes gestellt.

An dieser Stelle wird auf den Anhang 2.1 „Besonderheiten IT-LtgN auf MilFlPl“, verwiesen.

4.6.6 Rahmenvertrag Aktive LAN-Komponenten (RV ALANK)

Der RV ALANK besteht aus dem Vertragswerk selbst und einer so genannten Hintergrunddatei. Die

Hintergrunddatei oder Produktliste enthält das Sortiment aus Hardware, Software und Dienstleistungen

mit Preisen. Diese Hintergrunddatei wird monatlich fortgeschrieben, um die Preise zu aktualisieren,

aber auch das Sortiment anzupassen.

Im Intranet der Bw und in der FIB befinden sich die vollständigen Komponentenliste und der

Einführungserlass sowie eine Beschreibung des Verfahrens. In der FIB ist der RV ALANK zu finden

über folgenden Weg:

<Muster-/Rahmenverträge> Kachel „Aktive LAN Komponenten / IT“.

4.6.7 Sonstiges

Hinweis zu ergänzenden aktiven LAN-Komponenten

Von einigen Schrankherstellern werden Schrankmanagementmodule angeboten, die

Störungsmeldungen (z. B. Stromausfall, Übertemperatur) über Simple Network Management Protocol

(SNMP) an das Netzmanagement übertragen. Diese Managementmodule, auch unter der Abkürzung

RMS (Rack Management System) geläufig, werden in der Regel nicht benötigt.

Sofern RMS verwendet werden sollen (z. B. im Bereich der grünen Netze / IT) sind diese als konkrete

Forderung mit Begründung in der Bedarfsforderung Teil I-IV der Baumaßnahme zu formulieren.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

4.7 Liegenschaftsnetzverwaltungs- / Kabeldokumentationssystem

  1. Alle durch die BWI betriebenen Netze werden mit dem Kabelmanagementsystem „SATIN“

dokumentiert.

Vonseiten der BWI werden bereitgestellt:

• das Dokument / die Arbeitsanweisung „Konventionen und Normierungen der BWI“ (siehe separaten

Annex zum Anhang „Bedarfsanforderung der BWI“)

• die liegenschaftsbezogenen Excel-Erfassungsblätter aus dem „Excel-Erfassungsblatt (EEB) SATIN“

  1. Alle nicht durch die BWI betriebenen Netze, z. B. in Auslandsdienststellen und

Einsatzliegenschaften, werden mit dem durch das Betriebszentrum Informationstechnische Systeme

der Bundeswehr (BITS) bereitgestellte Kabelmanagementsystem „FNT-Command“ dokumentiert.

  1. Die Bauverwaltung berücksichtigt dazu die aktuellen Daten aus der BewLg.

Anmerkung: Es wird eine gemeinsame Nutzung von BWI betriebenen und nicht von BWI betriebenen

Netzanteilen angestrebt.

Grundsatz: Bei Baumaßnahmen, die Anteile enthalten, die von der BWI betrieben werden, sind die

entsprechenden Daten durch die baudurchführende Ebene der Bauverwaltung zu erfassen und

spätestens sechs Wochen vor der Übergabe der Baumaßnahme an die BWI zu übermitteln.

Vorschlag zur optimalen Verfahrensweise (nicht in RBBau definiert):

• Bauverwaltung übergibt Raumdaten nach Fertigstellung der Ausführungsplanung der

Baumaßnahme an das zuständige BwDLZ.

• BwDLZ aktualisiert Daten in BewLg.

• Bauverwaltung fordert BWI zur Übersendung von orts- und gebäudebezogen Excel-Erfassungslisten

(EEB) auf.

• Die Erfassungslisten mit den Stammdaten werden durch die BWI daraufhin bereitgestellt.

• Die ausgefüllten Erfassungslisten sind im Rahmen der durch das bauausführende Unternehmen zu

erstellenden Bestandsdokumentation an die BWI wieder zurückzusenden.

Die BWI hat zu diesem Zweck folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

bwi.fp.it-ltgn-baumassnahmen-bw@bwi.de

4.7.1 Beschriftung

Die Beschriftung hat entsprechend der „Konventionen und Normierungen der BWI“ (Annex zur

Bedarfsanforderung der BWI) zu erfolgen.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

4.7.1.1 Beschriftung Kabel und Leitungen

  1. Grundsätzlich sind alle installierten Komponenten sowie Kabelanlagen zu dokumentieren und

zu beschriften.

Zur Beschriftung werden die Beschriftungsfelder an den Verteilerfeldern, LSA-PLUS - Modulen und

Anschlussdosen genutzt.

Es ist zu berücksichtigen, dass die eingesetzten Beschriftungslabels, -aufkleber und -schilder gut

leserlich, uv- und witterungsbeständig sowie wischfest ausgeführt sein müssen.

  1. Alle verlegten Kabel und Leitungen sind eindeutig zu beschriften, damit schon während der

Installation Beschaltungsfehler oder Vertauschungen vermieden werden. Die Beschriftung mit

Leitungsnummern erfolgt entsprechend den Kabelverlegeplänen des Ausführungsprojekts.

Eine individuelle Beschriftung kann nur dann entfallen, wenn es separate Verteilerbelegungspläne gibt,

die dann auch in jedem Verteiler zu hinterlegen sind.

4.7.1.2 Beschriftung der Verteilerschränke bzw. der Gestellrahmen

Jeder Verteilerschrank bzw. jeder Gestellrahmen ist entsprechend zu beschriften.

Die Beschriftung muss an der Vorderseite der Verteilerschränke bzw. der Gestellrahmen von außen

deutlich sichtbar sowie dauerhaft erfolgen.

IT-Verteilerschränke und Fernmeldeverteilerschränke sind frontseitig mit einem Aufkleber in einer

Schriftgröße von min. 20 mm gemäß Vorgabe der IT-Fachplaner zu beschriften.

4.7.1.3 Beschriftung der Anschlusskomponenten

Nach erfolgter Installation der Kabel und Verbindungstechnik sind alle Endpunkte eines Leitungsweges

auf den Spleißboxen, Verteilerfeldern, LSA-Plus - Modulen und Anschlussdosen zu beschriften.

Jede Verkabelungsstrecke der Tertiärverkabelung ist mit einem IDENT-Aufkleber an den RJ45

Anschlusskomponenten zu kennzeichnen und im Excel-Erfassungs-Tool zu dokumentieren.

Die Beschriftung der LWL-Verteilerfelder hat entsprechend der „Konvention und Normierung der BWI“

(Annex zur Bedarfsanforderung der BWI) zu erfolgen.

Anschlussdosen und Patchfelder sind so zu beschriften, dass eine eindeutige Bestimmung möglich ist.

Hierzu ist an den Kabelenden die jeweils gegenüberliegende Seite zu bezeichnen.

Hinweis: Anhand der IDENT-Kennzeichnung können der Verteilerschrank bzw. der Gestellrahmen

sowie die jeweilige Koordinate jeder Anschlusskomponente ermittelt werden.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

4.8 Bestandsdokumentation

4.8.1 Allgemeines

  1. Art und Umfang der Bestandsdokumentation sind im Abschnitt H der Richtlinien für die

Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bauverwaltungen (RBBau)

festgelegt.

Der ChecklistenMaster ist zur Festlegung der erforderlichen, zu erstellenden und zu übergebenden

Unterlagen anzuwenden. Außerdem ist die DIN EN 50174-1 zu beachten.

  1. Zur optimierten Verwaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaften der Bw hat das BMVg mit

dem damals für Bau zuständigen Bundesministerium für die Bestandsdokumentation einheitliche

DV-gestützte Systeme eingeführt. Ziel ist der Aufbau einer bundesweit einheitlichen, konsistenten und

digitalen Dokumentation des Bestandes der Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes als

Primärnachweis.

  1. Hierfür haben die vorgenannten Ministerien die Baufachlichen Richtlinien Vermessung

(BFR Verm) herausgegeben. Die BFR Verm beschreiben die Vermessungsleistungen als Grundlage

der Liegenschaftsbestandsdokumentation von Liegenschaften des Bundes und regeln die

Datenerfassung, Datenstruktur und Darstellung für die Bestandsdokumentation. Damit wird bundesweit

dieselbe Qualität der erfassten Daten gewährleistet, und es werden der Austausch, die Vergleichbarkeit

sowie die Lesbarkeit dieser Daten sichergestellt.

Die BFR Verm ist in der jeweils aktuellen Version zu beachten und anzuwenden.

Weiterführende Informationen zu BFR Verm unter dem Link: http://www.bfrvermessung.de/

Eine BFR Gebäudebestandsdokumentation für Hochbauten in Liegenschaften des Bundes ist

eingeführt.

  1. Neben den baulichen Richtlinien stellen BMVg und das Bundesministerium des Innern, für Bau

und Heimat (BMI) auch die Software zur Digitalen Führung der Liegenschaftsbestandsdokumentation

zur Verfügung. Die Werkzeuge sind zur Unterstützung der Bauverwaltung bei der Durchführung von

Bauaufgaben und von Aufgaben des laufenden Betriebs außerhalb von Gebäuden vorgesehen.

Hierzu wurden mit dem Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen LISA® die DV-

technischen Grundlagen geschaffen. [Erlasse BMVg WV II 7 – Az 68-08-06/02 – vom 09.05.2000 und

04.09.2002, siehe auch FIB mit eingeschränktem Zugriff (VS-NfD)]. Das LISA stellt DV-Werkzeuge zur

Erfassung, Verwaltung, Auswertung und Präsentation der bei der Aufgabenerledigung erforderlichen

Daten zur Verfügung. Direkter Link zu LISA: http://www.lisa-bund.de/

  1. Die Dokumentation für IT-Leitungsnetze besteht aus der Liegenschaftsbestands-

dokumentation auf der Grundlage der BFR Verm und weiteren Bestandsunterlagen, die gemäß den

nachfolgenden Beschreibungen, Muster und Vordrucke digital zu erstellen sind.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

Die Übergabe der Liegenschaftsbestanddokumentation erfolgt digital, sie wird in der Bw über das

SpatialDataManagement bereitgestellt. Die Übergabe der Bestandsunterlagen an die hausverwalten-

den Dienststellen bei Abnahme erfolgt bis zur Ausstattung mit entsprechenden DV-Werkzeugen

analog. Die hausverwaltende Dienststelle gibt davon ein Exemplar an den Nutzer.

Die Bestandsdokumentation soll ein zuverlässiges Bild über Trassenführung sowie Art und Umfang von

IT-LtgN geben. Die Bestandsdokumentation wird für die Erfassung der Örtlichkeiten, die Planung, die

Wegesicherung, die Fehlerortung und –beseitigung, die Wartung usw. benötigt. Sie muss Kreuzungen

und Näherungen mit anderen Anlagen erkennen lassen und Hinweise auf Gefährdungen durch

Starkstrom- und elektrische Bahnanlagen sowie Korrosionsschutzanlagen enthalten.

Bestandspläne als Auszug aus der Liegenschaftsbestandsdokumentation sind grundsätzlich in den

Geheimhaltungsgrad „VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen, sofern nicht im

Bauantrag ein höherer Geheimhaltungsgrad gefordert wird.

Aufzunehmen in die Bestandsdokumentation sind auch Kabel, Leitungen und Übertragungswege von

• Such- und Signalanlagen

• Zeitdienstanlagen

• Elektroakustischen Anlagen

• Fernseh- und Antennenanlagen

• Gefahrenmelde- und Alarmanlagen

• Zutrittskontrollanlagen

• Anlagen der Gebäudeautomation und dgl.

4.8.2 Bestandserfassung

4.8.2.1 Objektvermessung

Laut BFR Verm sind für die Objektvermessung alle Messverfahren zugelassen, die die festgelegten

Genauigkeiten gewährleisten, dem Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich sind. Jede

Objektvermessung ist an das Festpunktfeld anzuschließen.

Aus ökonomischen Gründen ist in der Regel eine kombinierte Erfassung des digitalen Datenbestands

aus neu vermessenen Objekten – vornehmlich oberirdische Objekte – und bereits vorhandenen

Bestandsunterlagen der Außenanlagen – vornehmlich unterirdische Objekte des Altbestandes –

vorzusehen. Vor Beginn einer Vermessung hat die beauftragende Stelle daher die Verfügbarkeit und

den Stand der digitalen Bestandsdokumentation nach BFR Verm zu überprüfen, die Unterlagen ggf.

anzufordern und der Vermessung zugrunde zu legen.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

Werden vorhandene, analoge Bestandsunterlagen in den digitalen Bestand überführt, sind die

erzeugten Daten entsprechend ihrer Erfassungsverfahren zu kennzeichnen.

Zur detaillierten Beschreibung des Messungsablaufs und des Fehlerhaushalts wird an dieser Stelle auf

die BFR Verm und die vermessungstechnische Fachliteratur verwiesen. Zur Durchführung einer

Vermessung gemäß BFR Verm ist die jeweils zuständige LISA - Leitstelle Vermessung der

Bauverwaltung einzuschalten.

4.8.2.2 Geforderte Genauigkeiten

Die Messgenauigkeiten für die einzelnen Objekte werden im Objektartenkatalog der BFR Verm,

Anhang A, festgelegt.

4.8.2.3 Sonstige Erfassungsregeln

  1. Die Systemkataloge der BFR Verm enthalten u. a. Angaben zur Erfassungsart und zu

Erfassungsoptionen, damit die einheitliche Erfassung von Objekten hinsichtlich ihrer relevanten

Eigenschaften gewährleistet ist. Regeln zur Erfassung bzw. Abbildung ausschließlich fachspezifischer

Objekte werden in gesonderten Katalogen aufgestellt. Ggf. ist nach Definition weiterer, fachlicher

Anforderungen eine Erstellung, Erweiterung bzw. Überarbeitung der Kataloge erforderlich.

  1. Bis zur Fertigstellung dieser Kataloge sind für IT-LtgN neben den BFR Verm die folgenden

Vorgaben zu beachten:

• Alle leitungsbezogenen Objekte sind möglichst im Rahmen von Baumaßnahmen am offenen Graben

oder durch andere geeignete Verfahren einzumessen.

• Neu verlegte Kabel und Leitungen sind grundsätzlich am offenen Graben zu vermessen.

  1. Die Einmessung eines Kabels soll bei einer längeren Geraden etwa alle 25 m erfolgen.

Sind das Kabel bzw. die Kabelanlage als Gerade verlegt, müssen Anfangs- und Endpunkt eingemessen

werden. Ist das Kabel in einem Bogen verlegt, sind Bogenanfangspunkt, Bogenhauptpunkt und

Bogenendpunkt einzumessen.

Bei größeren Bögen muss mindestens alle 20 m eingemessen werden.

Wird nur ein Kabel verlegt, wird das Kabel selbst eingemessen. Werden mehrere Kabel in einem

Graben verlegt, wird die Mitte aller Kabel (Achse) eingemessen.

  1. Die Verlegetiefen von Kabeln müssen als Trassenprofil festgehalten werden. Tiefenmaße sind

bis Unterseite Kabel bzw. Kabelanlage zu nehmen. Die Überdeckungshöhen sind anzugeben.

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Ausführungshinweise HB IT-LtgN

Besonderheiten wie Gelände- und Brückenquerschnitte, Straßen-, Bahn- und Flussunterquerungen

sind durch Detailzeichnungen gesondert darzustellen.

Werden Kabel gegen Gefährdungen (mechanisch, elektrisch usw.) besonders geschützt, sind Anfang,

Ende, Länge, Durchmesser, Material usw. des Kabelschutzes einzumessen.

4.8.3 Wiederauffinden der Leitungen

  1. Leitungen sollen bei Bedarf mit einfachen Messverfahren wiederauffindbar sein. Mit den heute

gegebenen, technischen Möglichkeiten können aus der digitalen Bestandsdokumentation bemaßte

Auszüge abgeleitet werden. Dabei werden die Leitungstrassen in Bezug auf frei wählbare,

topographische Objekte des digitalen Datenbestandes (z. B. Gebäude, sonstige freistehende Objekte)

bemaßt. In den DV-Werkzeugen werden die Maßzahlen nicht mehr dauerhaft gespeichert, sondern zur

Laufzeit errechnet.

Bei der Abgabe von Papierplänen an den Nutzer können die Bemaßungen zusätzlich ausgegeben

werden.

Wenn zum Zweck des Wiederauffindens die zur eindeutigen Absteckung erforderlichen, dauerhaften,

topographischen Bezugspunkte nicht ausreichend vorhanden sind, erfolgt die Absteckung in Bezug auf

Standlinien. Die Standlinie ist eine zwischen zwei dauerhaften und sichtbaren Punkten gedachte

Gerade, die frei von Hindernissen sein muss.

  1. Die Ermittlung des Leitungsverlaufes erfolgt durch Absteckung rechtwinkliger Abstände

(Ordinaten) von der Standlinie (Abszissenachse). Die hierfür erforderlichen Maßangaben werden bei

Bedarf aus dem digitalen Datenbestand abgeleitet.

Bei der Ermittlung der Maßangaben sollen Standlinien, wenn es die Örtlichkeit zulässt, so gelegt

werden, dass große Ordinaten vermieden werden und möglichst ein paralleler Abstand zur Kabeltrasse

gewahrt wird. Werden Anfangs- und Endpunkte der Standlinien durch Kabelmerksteine oder

Kabelmarken festgelegt, so sind sie im Rahmen der Objektvermessung gemäß BFR Verm

einzumessen.

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HB IT-LtgN Ausführungshinweise

4.8.4 Feldbücher

Unter dem Begriff „Feldbuch“ versteht man die zeichnerische Darstellung der örtlich durchgeführten

Einmessungen erdverlegter Kabel- und Kabelanlagen in der Bauphase.

Die dauerhafte Vorhaltung von Feldbüchern ist nicht mehr zeitgemäß.

Begründung:

• Die Einmessung erfolgt heute überwiegend durch Nutzung moderner Vermessungsverfahren.

• Bemaßungen, die für das Wiederauffinden der Leitungen erforderlich sind, werden heute mit Hilfe

von DV – Werkzeugen je nach Bedarf aus dem digitalen Datenbestand abgeleitet.

4.8.5 Kabelschachtkarten

Die Belegung der Kabelanlage ist in Kabelschachtkarten zu dokumentieren. In diesen sind für jede

Schachtwand die Rohre mit ihrer Lage und - wenn möglich - dem Zielpunkt sowie der Belegung

darzustellen.

Die Belegung der Rohre ist bei Neuinstallation durch Angabe des Kabeltyps, bei Erweiterung von

Bestandsnetzen durch den Belegungsgrad (frei, teilweise belegt, belegt) zu dokumentieren.

Bilder des Schachtinnenraums sind eine nützliche Ergänzung der Kabelschachtkarte.

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

5 Bauliche Maßnahmen

5.1 Liegenschaftsverteiler (LVt)

5.1.1 Aufgaben und Funktionen eines LVt

  1. Der Liegenschaftsverteiler bzw. LVt-IT-Raum stellt das zentrale Bindeglied zwischen dem

Weitverkehrsnetz (WANBw) und dem lokalen Netz der Liegenschaft dar (IT, TK). Auf der LAN-Seite

erfolgt im LVt der Abschluss der Primärverkabelung einer Liegenschaft nach DIN EN 50173. Der LVt

dient der Unterbringung von zentralen aktiven IT-Komponenten, wobei der APL außerhalb des LVt-IT-

Raums liegen kann. Ebenso kann der Fernmeldeverteiler in einem benachbarten Raum untergebracht

sein.

Darüber hinaus ist er mit der notwendigen technischen Infrastruktur (UV für Stromversorgung, USV,

Lüftung / Klimatisierung) ausgestattet.

  1. Zu den Aufgaben des Liegenschaftsverteilers gehören:

• Aufnahme der aktiven Komponenten des Carriers, der die Anbindung der Liegenschaft an das

Weitverkehrsnetz realisiert (Bereitstellen von Bandbreite / Geschwindigkeit der Daten- und Voice-

Übertragung)

• Umsetzung der Übertragungsprotokolle des Weitverkehrsnetzes auf das IP-basierte LAN im LZK

bzw. dem WAN-Router

• Abschluss des IT-Primärnetzes der Liegenschaft mittels zentraler LAN-Komponenten (Core-

Switches und teilweise auch noch xDSL-Modems)

• Abschluss des TK-Netzes der Liegenschaft am FmHVt (soweit Fm-Netz noch vorhanden)

  1. Bzgl. der Anforderungen gelten zunächst grundsätzlich die genannten Anforderungen an die

Planung im Abschnitt 3 und insbesondere an die Ausführung von IT-Räumen sowie Verteiler, Gestelle

und Schränke im Abschnitt 4. Gleiches bezieht sich auf die grundsätzlichen Anforderungen an Lüftung,

Klimatisierung und Stromversorgung in den Abschnitten 5.3 und 5.4.

  1. Abweichend davon werden im LVt für passive Verkabelung und für aktive Komponenten

jeweils eigene Schränke vorgesehen (schrankweise Trennung passiv-aktiv).

Folgende Abbildung gibt eine schematische Übersicht darüber, welche IT- und infrastruktur-

technischen Komponenten zu einem LVt–IT-Raum gehören.

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

Abbildung 34 Übersichtsschema LVt-Raum

5.1.2 Grundsätzlicher Bedarf an Flächen und Räumen

  1. LZK-WAN und LAN-Core sind in einem zentralen IT-Raum zu installieren. In diesem Raum

sind auch der NGN-Schrank und der FmHVt anzuordnen. Sofern der FmHVt aufgrund noch

vorhandener Cu-Fm-Verkabelung in der Liegenschaft sehr umfangreich ist und ggf. auch noch eine

ISDN-TK-Anlage betrieben wird, sind TK-Anlage und FmHVt meist in einem separaten Raum

untergebracht, der in unmittelbarer Nähe zum LVt-IT-Raum liegt.

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

  1. Der LVT-IT-Raum sollte mindestens eine Größe von 9 m2 aufweisen (bei SK 3 -

Anforderungen, keine Redundanzen, TK / FmHVt in separatem Raum). Da im LVt-IT-Raum neben den

zentralen WAN- und LAN- Komponenten sowie dem FmHVt der gesamten Liegenschaft zusätzlich eine

hinreichend dimensionierte Stromversorgung (Niederspannungsverteiler), eine USV-Anlage (ggf.

Schrank) und Klimageräte unterzubringen sind, ist standardmäßig eine Fläche von etwa

6,3 m x 5,5 m anzusetzen (siehe nachfolgende Abbildung).

Abbildung 35 Aufbau LVt-IT-Raum (mit typischen Maßen)

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

5.1.3 Raumlufttechnische Anlagen

  1. Da ein LVt im Vergleich zum GVt im Regelfall mehr aktive Komponenten und einen höheren

Elektroenergiebedarf hat sowie leistungsstärkere USV benötigt, ist eine ausreichende

Wärmeabführung nur durch Lüftung meist nicht mehr sichergestellt. Es wird im Standardfall zusätzlich

eine Klimatisierung / Kühlung des Raumes notwendig.

  1. Für LVt sind Split-Klimageräte im Normalfall ausreichend, sofern es keine zentrale

Kälteversorgung gibt. Warm- oder Kaltganglösungen wären Alternativen, wenn sie eine

wirtschaftlichere Lösung darstellen. Die Entscheidung, welche Lösung zum Einsatz kommen soll, ergibt

sich aus der konkreten Planung im Einzelfall.

  1. Vorgaben zur redundanten Klimatisierung des LVt-IT-Raums in Abhängigkeit der

Liegenschaftskategorien (LK 1 bis LK 3)

• LK 1: Lüftung und Klimatisierung nur einfach (ein System); beiden LVT-IT-Räume sind redundant

• LK 2: grundsätzlich Klimatisierung zweifach (zwei Systeme); einfache Ausführung nur nach

gesonderter Anforderung durch Nutzer / Betreiber

• LK 3: Lüftung und Klimatisierung einfach (ein System), keine Redundanz gefordert; zweifache

Ausführung nur nach gesonderter Anforderung durch Nutzer / Betreiber

5.1.4 Elektrische Stromversorgung

5.1.4.1 Versorgungskonzept

  1. Der IT-Raum des LVt erhält eine Niederspannungsunterverteilung zur Versorgung aller

Stromkreise. Zur Versorgung ist ein Aufbau nach aktueller Norm für TN-S Netze vorzusehen. Diese

Unterverteilung ist an einen Abgang der NSHV des Gebäudes anzuschießen, der Netzersatz berechtigt

ist. Im LVt-Raum sind die nicht USV gestützten Stromkreise (für Beleuchtung, Klimatisierung,

Allgemeinsteckdosen etc.) als direkte Abgänge in der Unterverteilung vorzusehen. Insbesondere bei

Lüftungs- / Klimaanlagen ist sicherzustellen, dass sie nach Spannungswiederkehr (durch die NEA)

automatisch wieder in Betrieb gehen.

  1. Für den Anschluss der USV ist ein separater Abgang (z. B. über Leistungsschalter oder

Sicherungs-Lasttrennschalter) notwendig. Alle USV gestützten Verbraucher (i.d.R. alle aktiven

IT–Komponenten) werden über Abgänge nach der USV (in Energieflussrichtung gesehen) versorgt.

Anlagen und Komponenten der Schwachstromtechnik, wie elektronische Zutritts- bzw. Schließsysteme,

GMA (hier insbesondere EMA) verfügen über eigene unterbrechungsfreie Notstromversorgungen.

Für die Spannungsversorgung der Komponenten der GA gilt das aktuelle Handbuch

Gebäudeautomation.

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

Nachfolgende Abbildung stellt das Stromversorgungsprinzip des LVt-IT-Raums dar. Die

Netzersatzversorgung ist in LK 3 – Liegenschaften meist nicht gegeben und somit bei LK 3 optional.

Abbildung 36 Stromversorgungsprinzip LVt-IT-Raum

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

5.1.4.2 Elektrotechnische Anforderungen

Die besonderen Ausstattungsanforderungen für den LVt-IT-Raum sind:

• Doppel-Schuko-Steckdosen, 230 V~ / 50 Hz / 16 A: je nach Raumgröße mind. zwei Stück als

Arbeitssteckdosen für Werkzeuge, Messgeräte und Laptops

• Potenzialausgleichsschienen: zwei Stück

Für USV-Anlagen gilt:

• LK 1 (hoch verfügbar): USV-Anlage mit externem Bypass (Handumgehung); individuelle

Berechnung des Leistungsbedarfs der USV je nach Standortanforderung

• In allen Liegenschaften (außer Kleinstliegenschaften LK 3 < 12 Ports): Vorsehen einer USV für den

LZK-WAN und den LAN-Core bzw. den LZK, wenn dieser räumlich vom LAN-Core getrennt ist

• USV-Batteriepacks: Installation an einem möglichst kühlen Ort im Verteilerraum (i.d.R. kurz oberhalb

des Bodens)

5.1.5 Absicherung (technisch und baulich)

5.1.5.1 Bauliche Absicherung

Die Maßnahmen der baulichen Absicherung ergeben sich aus den Forderungen des IT-Sicherheits-

konzepts der Liegenschaft bzw. des Gebäudes und ggf. den Empfehlungen des BAMAD. Bei

geforderten baulichen Absicherungsmaßnahmen ist bei der Planung und Bauausführung die

„Baufachliche Richtlinie für Absicherungsmaßnahmen“, AR C-1810/118, anzuwenden.

Bauliche Sicherungen können sein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

• Anordnung des IT-Raums im Kellergeschoss

• Schutz gegen Durchbruch, wie z. B. fensterloser Raum oder Vergitterung der Fenster

• Schutz gegen Einsichtnahme (z. B. feste Lamellen vor den Fenstern)

• Auswahl raumbildender Teile wie Wände, Decken und Böden sowie Fenster und Türen mit

entsprechender Widerstandsklasse 3 (RC 3) nach DIN EN 1627

• Schutz gegen unberechtigten Zutritt, z. B. Türen mit Außenknauf und Spion

• Abtrennung von Schrankbereichen mittels Gitter und / oder Ausstattung von Schänken mit

abschließbaren Schranktüren

5.1.5.2 Technische Absicherung

  1. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass entstehende Brände sofort detektiert und als Alarm

weitergeleitet werden. Im einfachsten Fall kommen funkvernetzte Brand- / Rauchwarnmelder zum

Einsatz. Wichtig dabei ist, dass die Alarmsignale zuverlässig an eine zentrale Stelle (z. B. die Wache)

gemeldet werden, ähnlich der Alarme aus der BMZ.

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

Wenn das Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage (BMA) vorschreibt, ist der LVt-IT-Raum in die

BMA des Gebäudes zu integrieren. Wenn es durch die Lüftung / Kühlung des Raumes stärkere

Luftbewegungen gibt, sind ggf. Rauchansaugsysteme vorzusehen.

  1. Die Anforderungen an Schließ- und Zutrittskontrollanlagen ergeben sich aus der

Absicherungsempfehlung des BAMAD. Die Ausführung richtet sich i.d.R. nach den am jeweiligen

Standort bereits eingeführten Systemen.

  1. Unautorisierte Zutritte / Zutrittsversuche werden von einer Einbruchmeldeanlage (EMA)

erkannt und weitergemeldet. Eine EMA der Klasse C gemäß VdS - Richtlinien 2311 und entsprechend

der DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, ist vorzusehen, wenn das IT-Sicherheitskonzept und / oder das

BAMAD sie fordert. In Verbindung mit elektronischen Schließsystemen lassen sich die

Zutrittsberechtigungen schnell und sicher anpassen.

Darüber hinaus gehende Absicherungen, wie z. B. eine Löschgasanlage oder eine Video-

Überwachung, sind im Regelfall für LVt-IT-Räume nicht vorzusehen.

5.1.5.3 Abstrahlsicherheit

  1. Die Anforderungen an den Schutz gegen bloßstellende Abstrahlung sind der Zentralen

Dienstvorschrift A-962/1 „Abstrahlsicherheit in der Bundeswehr – VS-NfD“ (ZDv A-962/1-VS-NfD) zu

entnehmen. Zusätzlich können das IT-Sicherheitskonzept und der Empfehlung des BAMAD solche

Anforderungen enthalten.

Die Technische Richtlinie des BSI, BSI TR-03209 „Elektromagnetische Schirmung von Gebäuden“,

stellt einen Leitfaden dar, wie mit der entsprechenden Auswahl von Baumaterialien eine ausreichende

Schirmung des Gebäudes / des Raumes erreicht werden kann.

  1. Maßnahmen der Verbesserung der Abstrahlsicherheit können somit sowohl baulicher als auch

technischer Art sein, z. B. Einsatz von Filtern, Einhaltung von Mindestabständen zwischen den

Schränken, Kompensatoren in metallischen Medienleitungen etc.

  1. Besondere Maßnahmen sind erforderlich, wenn im Raum abstrahlprüfpflichtige Geräte

betrieben werden. Dann hat die Auswahl der Kabel und anderer IT-Komponenten nach den Kriterien

des BSI zu erfolgen. Die Freigaben der Komponenten sind zu dokumentieren.

In LVt-IT-Räumen sind im Regelfall derartige Geräte nicht im Einsatz. Ggf. ist auf Anforderung des

BAMAD eine Zonenvermessung erforderlich.

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

5.1.6 Trassenführung und Installationen

  1. Sämtliche Schränke im LVt-IT-Raum sind standardmäßig auf Sockel zu stellen. Ein

Doppelboden stellt eine zweite Möglichkeit dar, wenn der Planer die Wirtschaftlichkeit und Vorteile bei

der Installation und im Betrieb begründet.

  1. Jeweils für Starkstromkabel, IT-Kabel, GA- und MSR-Kabel sind getrennte Trassen

vorzusehen. Cu- und LWL-Kabel sind auf getrennten Trassen zu verlegen. Trennstege können

verwendet werden, um die Anzahl der Ebenen zu begrenzen.

Die Kabeltrassen sind entlang der Wände anzubringen. Im Bereich über den IT-Schränken sind

Gitterrinnen von Vorteil, um die Kabel einfacher von der Rinne in die jeweiligen Schränke

herunterzuführen.

  1. Bei Doppelböden werden die Stromversorgungskabel von unten in die Schränke eingeführt.

  2. Die Fernmeldekabel werden im FmHVt in der Regel ebenfalls von oben eingeführt. Sollte sich

der FmHVt in einem separaten Raum befinden, kann die Kabeleinführung auch von unten erfolgen, je

nachdem, welche Variante vorteilhafter ist.

5.1.7 Fernmeldehauptverteiler und Abschluss von Fernmeldekabeln

Nachfolgende Abbildung zeigt den klassischen Aufbau eine FmHVt.

Abbildung 37 Klassischer FmHVt

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

  1. Der FmHVt ist die Verbindungsstelle zwischen dem IT-Leitungsnetz der Liegenschaft und der

Fernsprechanlage oder dem Media-Gateway sowie ggf. weiterer Fernmeldeanlagen. Im Zuge der

Umstellung auf NGN und der Ablösung des ISDNBw werden für spezielle Anwendungen (z. B. zur

Anschaltung von digitalen Sonderapparaten, analogen Endgeräten, DECT-Basisstationen) in geringem

Umfang weiterhin Fernmeldekabel und somit Fernmeldeverteiler benötigt.

  1. Bestehende Installationen bleiben erhalten und können unter Verwendung identischer

Anschlusstechnik, in der Regel LSA-Plus - Trennleisten, gegebenenfalls erweitert werden. Bestehende

FmHVt werden ebenfalls weiterhin verwendet. Werden neue FmHVt eingerichtet, erfolgt der Aufbau in

der bewährten Profilstangenbauweise. Der FmHVt ist grundsätzlich mit einer maximalen Arbeitshöhe

von 2 m aufzubauen. Die ankommenden Fernmeldekabel sind gebäudeweise zusammengefasst

aufzulegen.

  1. Die Kupfer-Erdkabel des IT-Leitungsnetzes einer Liegenschaft enden im Gebäude in Muffen.

Von dort wird das Leitungsnetz mit Innenkabel zum FmHVt geführt und aufgelegt. Sollten Gel (Petrolat)

  • gefüllte Kabel verwendet worden sein, sind Sperrmuffen zu verwenden, die das Auslaufen des Gels

sicher verhindern. Die Verseilart der Innenkabel muss der Verseilart der Erdkabel angepasst sein.

5.1.8 Überspannungsschutz für Fernmeldekabel

Entsprechend der aktuellen Normen sind alle ins Gebäude eingeführten und im Gebäude genutzten

Doppeladern in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung mit einem Überspannungsschutz auszurüsten.

Anmerkung: In der Vergangenheit war der Überspannungsschutz nur im FmHVt vorgesehen.

Es ist nur eine Überspannungsschutz-Stufe (ÜSS), der Grobschutz, vorzusehen, da die

nachgeschalteten Einrichtungen bereits über einen Überspannungsschutz (Feinschutz) verfügen. Um

Schädigungen der Anlagen und ÜSS-Einrichtungen durch thermische Überlastungen des ÜSS zu

vermeiden, sind sie mit einem 3-Punkt - Thermoschutz (Fail-Safe) auszustatten.

Für IT-Leitungsnetze der Bw (und damit auch Fernmeldekabel) gelten folgende Kennwerte bei der

Auslegung der Überspannungsschutzeinrichtungen:

• Nennansprechgleichspannung: U = 230 V agN

• Nennableitwechselstrom: I = 2,5 A oder 10 A wN

• Nennableitstoßstrom: I = 2,5 kA oder 10 kA sN

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

5.1.9 Zentrale LVt-IT-Räume in Abhängigkeit der Liegenschaftskategorie

(LK) - Redundanz und Verfügbarkeit

  1. LK 1 stellt die höchsten Anforderungen an Redundanz und Verfügbarkeit.

• Notwendigkeit von zwei LVt-IT-Räumen, die sich mindestens in getrennten Brandabschnitten

befinden.

• Zuführung der Carrier-Verbindung über getrennte Trassen und medienredundant

• redundante WAN-Komponenten in getrennten Brandabschnitten oder verschiedenen Gebäuden

• redundante LAN-Core-Komponenten in unmittelbarer Nähe der WAN-Komponenten im jeweils

gleichen LVt-IT-Raum

• Querverbindung zwischen den WAN-Komponenten und Querverbindung zwischen den LAN-

Komponenten auf getrennten Trassen

  1. LK 2 stellt mittlere Anforderungen an Redundanz und Verfügbarkeit.

• Notwendigkeit eines LVt-IT-Raums

• Zuführung der Carrier-Verbindung, Trassen und / oder Medien redundant

• eine WAN-Komponente

• redundante LAN-Core-Komponenten in unmittelbarer Nähe der WAN-Komponenten im

LVt-IT-Raum

• Querverbindung zwischen den LAN-Komponenten

  1. LK 3 stellt keine Anforderungen an Redundanz und geringe Anforderungen an die

Verfügbarkeit. Ein LVt-IT-Raum ist ausreichend. Die Zuführung der Carrier-Verbindung erfolgt einfach.

Es gibt jeweils nur eine WAN und eine LAN-Core-Komponente.

  1. LK – bezogene Anforderungen an die Redundanz für Lüftung / Klimatisierung → siehe

Abschnitt 5.1.3

Graphische Darstellungen, die die vorgenannten Sachverhalte aufzeigen → siehe Abschnitt 3.1.7.

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

5.2 DV-Arbeitsplätze, IT-Räume und Trassen

Nachfolgend werden für die Gestaltung von DV-Arbeitsplätzen ausschließlich technische Merkmale

beschrieben. Für die Errichtung von DV-Arbeitsplätzen sind auch ergonomische Anforderungen zu

berücksichtigen, die sich aus der Bildschirmarbeits-Verordnung (BildschArbV) ergeben (unter anderem

auch für Beleuchtung).

5.2.1 DV-Arbeitsplätze Stromversorgung

5.2.1.1 Einzelarbeitsplatz

  1. An jedem DV-Arbeitsplatz wird eine Dreifachsteckdose zur Stromversorgung der IT-Geräte

eingerichtet. Diese Steckdosen sind farblich (meist rot oder orange) gekennzeichnet und mit einem

Beschriftungsfeld mit der Beschriftung “Nur für IT” und der Stromkreisnummer zu versehen.

  1. Bei Neubaumaßnahmen oder nicht ausreichender Anzahl Steckdosen ist je Arbeitsplatz eine

Doppelsteckdose (ebenfalls mit Beschriftungsfeld und Angabe der Stromkreisnummer) für den

Anschluss sonstiger Bürogeräte wie Tischleuchte, Tischrechner usw. mit Anschluss an die allgemeine

Stromversorgung einzurichten.

Abbildung 38 Möblierung Einzelarbeitsplatz

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

  1. Ein separates Fernsprechnetz wird es bei Neuanlagen grundsätzlich nicht mehr geben (VoIP

integriert in IT-Verkabelung).

In den zwei nachfolgenden Abbildungen sind dieser Aufbau und die Anordnung der IT-Anschlüsse inkl.

der Anschlüsse für Telekommunikation (VoIP) dargestellt.

Arbeitsplätze, deren IT-Anschluss keine besonderen Anforderungen an die Verfügbarkeit stellen und

somit unter die Serviceklassen 2 und 3 (SK 2, SK 3) fallen, werden mit einem kombinierten Anschluss

für Daten und Voice ausgestattet:

Abbildung 39 Kabelkanal Einzelarbeitsplatz

  1. In begründeten Sonderfällen werden physisch getrennte Anschlüsse für Daten und Voice

vorgesehen (separate Tertiärnetze für Daten und Voice).

Abbildung 40 Kabelkanal Einzelarbeitsplatz, Voice separat

  1. Die Ausstattung von Arbeitsplätzen in anderen Räumen (z. B. Labore, Schulungsräume,

Technikräume) ist individuell festzulegen, und ggf. ist ein Raumbuch zu erstellen.

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

5.2.1.2 Zwei Arbeitsplätze pro Raum

Bei einem Raum mit zwei Arbeitsplätzen wird, wie unten dargestellt, die zweite Steckdosengruppe nur

einmal installiert, jedoch mit drei Steckdosen. Die Gruppen werden bei einer

Fensterbankkanalinstallation als Kombinationen aufgebaut.

Abbildung 41 Kabelkanal zwei Arbeitsplätze

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

5.2.2 IT-Räume

5.2.2.1 Verteilerräume, IT-Verteiler

  1. IT-Verteilerräume – dazu zählen Räume für Liegenschaftsverteiler, für Gebäudeverteiler und

ggf. für IT-Etagenverteiler (ggf. auch mit Serveranteilen) – sind zwingend vorzusehen und für die

ausschließliche Nutzung als IT-Räume zugelassen. In begründeten Ausnahmefällen kann auf separate

IT-Etagenverteilerräume verzichtet werden.

Die Raumgröße ist für die Unterbringung von Verteilerschränken, USV, Geräten wie Server oder

Rechner und für Möbel (zur Archivierung von Unterlagen und deren Bearbeitung) zu bemessen. Für

nachträgliche Erweiterungen sind Reserven vorzusehen. Aufgrund der Schutzbedürftigkeit dieser

Verteilerräume sind hier keine Dienste, die einen allgemeinen Zugang (z. B. Druckdienste) erfordern,

unterzubringen.

  1. Raumbeschaffenheit / Lage:

• trockene Raumbeschaffenheit

• Lage

  • nicht in der Nähe von Transformatoren, Aufzügen (wegen EMV)

  • nicht in unmittelbarer Nähe zu Räumen mit hoher Brandlast

  • raumsymmetrisch zu erfassten Gebäudeteilen

  • möglichst nicht neben Heizräumen

• keine Wasser- und / oder Heizungsrohre im IT-Verteilerraum; vorhandene Wasser führende

Leitungen sind abzuschotten

• Vermeiden externer Wärmequellen

• nach Möglichkeit keine Fenster, andernfalls Ausrichtung der Fenster nach Norden

• Mindestfläche 6 m², Mindesthöhe 2,5 m, siehe Tabelle 18

• Türen mit Zargen-Innenmaß von mindestens 90 cm

  1. Erforderliche Maßnahmen / Ausstattung:

• Geeignete Vorkehrungen gegen Feuer, wie z. B. Brandschutztüren mit Türschließer, Rauch- und

Brandmelder; Brandschutz → siehe auch Abschnitt 5.5

(Hinweis: Die konkreten Anforderungen an den Brandschutz resultieren aus dem jeweiligen

Brandschutzkonzept des Gebäudes.)

• Bauliche Sicherheit, Hinweis auf weiterführende Vorgaben → siehe Abschnitt 7

• Sicherstellung Objektschutz (z. B. Zutrittsberechtigungen / ZuKo, Türüberwachung, ggf. EMA)

(Hinweis: Art und Umfang der Einbindung des Verteilerraumes in den Objektschutz resultieren aus

der jeweiligen Absicherungsempfehlung.) • Bodenbelag mit Ableitwiderstand  108  gemäß DIN EN 61340-4-1 (VDE 0300-4-1)

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

• Elektrische Unterverteilung für die Stromversorgung (230 V, 50 Hz) der IT und für die Allgemein -

Stromversorgung (230 V, 50 Hz)

  • Ausreichend Stromkreise (IT) für Server, Serverkonsolen

  • Ausreichend Steckdosen (Allg.) für Werkzeuge und Geräte

• Beleuchtung E = 500 lx gemäß DIN EN 50174 -2 (VDE 0800-174-2) n

• Ausreichende Notbeleuchtung für die Durchführung von Wartungsarbeiten auch bei Ausfall der AV

• Raumlufttechnische Anlagen, siehe Abschnitt 5.3

• Ist eine Anlage der Gebäudeautomation vorhanden und werden Kälte- / Klimaanlagen eingesetzt,

sind die Meldungen (Sammelstörung, Ist-Temperatur, Luftfeuchte) dieser Anlagen dort

aufzuschalten.

• Arbeitsplatz:

Für Serverkonsolen wird ein eigener, nicht ständig besetzter Konsolenarbeitsplatz errichtet. Es wird

eine allgemeine Ausrüstung, bestehend aus der Einzelarbeitsplatz-Konfiguration, für den

Konsolenarbeitsplatz definiert. Damit können in jedem Falle Server- / Managementkonsolen,

PC-Server und Wartungsrechner betrieben werden. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für

Server und Konsolen wird durch Einsatz von USV-Anlagen, die mit den Servern zu beschaffen sind,

sichergestellt.

• Liegenschaftsgerät gemäß Raumausstattungssätzen

  • Schreibtisch

  • Stuhl

  • Regal bzw. Schrank zur Unterbringung von Unterlagen

• IT-Verteilerschränke:

Die Konfiguration der IT-Verteilerschränke wird in Abschnitt 4.3.2 detailliert beschrieben.

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

Abbildung 42 Aufbau IT-Verteilerraum (mit typischen Maßen)

  1. Raumbedarf und Dimensionierung von IT-Verteilern gemäß nachfolgender Tabelle:
Anzahl installierte Datenanschlüsse *1)Anzahl IT- VerteilerschränkeFläche gesamt (mindestens)
≤ 19216 m² ca. (3,60m x 1,70m)
> 192 bis ≤ 38429 m² (3,60m x 2,50m)
> 384 bis ≤ 576312 m² ca. (3,60m x 3,30m)

*1) Unabhängig ob aktiv beschaltet oder nicht

Tabelle 18 Richtwerte für IT-Anschlüsse, IT-Verteilerräume und IT-Verteilerschränke

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

In Verteilerräumen sind alle Komponenten in Verteilerschränken zusammengefasst. Wenn in einem

Verteilerraum Verteilerschränke unterschiedlicher Betreiber installiert sind, müssen diese einzeln

verschließbar sein.

5.2.2.2 Serverräume IT

Für Server können getrennte Räume eingerichtet werden. Sie sind wie IT-Verteilerräume auszustatten.

In Serverräumen sind bei entsprechenden Anschlusswerten der Server Drehstromanschlüsse

vorzusehen.

5.2.2.3 Doppelböden

Auf Doppelböden kann in IT-Räumen im Regelfall verzichtet werden. Die Schränke erhalten Sockel.

Die Kabelzuführungen erfolgen seitlich von oben. Die Kabel für Stromversorgung und die Datenkabel

werden räumlich getrennt über horizontal verlaufende Trassen an den Wänden herangeführt.

In Liegenschaftsverteiler-Räumen mit mehr als drei IT-Schränken, die ggf. noch zusätzlich eine gewisse

Anzahl Server- Schränke enthalten, kann ein Doppelboden vorteilhaft sein.

5.2.3 Trassen und Verlegesysteme

  1. Jedes mehrstöckige / unterkellerte Gebäude erhält einen oder mehrere Steigebereiche, die zu

den Etagenverteilern führen. Von den Etagenverteilern werden die Arbeitsplätze und IT-Räume

versorgt.

Die Steigetrassen sind zweckmäßigerweise in der Nähe der zentralen Verteilerräume anzuordnen.

Vorhandene Steigetrassen sind, wenn die zulässigen Längen im Tertiärbereich eingehalten werden

können, zu verwenden.

  1. Die ungeschirmten Kabel der 230V~ IT-Stromversorgung und die geschirmten IT-Leitungen

verlaufen in einer Trasse oder in Brüstungskanälen

• zwischen Etagen auf Steigetrassen, die i.d.R. mit Trennsteg versehen werden;

oder es werden getrennte Steigetrassen für Starkstrom- und Daten- / MSR- Kabel montiert

• auf den Etagen in metallenen Elektroinstallationskanalsystemen, die die Trennung der

Starkstromleitungen von den Daten- / MSR- Leitungen durch ihre Konstruktion gewährleisten

Nach DIN VDE 0100-444 und DIN EN 50174-2 ist in den allermeisten Fällen zwischen

Starkstromleitungen und Datenleitungen, wenn letztere der Fachgrundspezifikation Cat 5 oder höher

nach DIN EN 50288-1 entsprechen, kein Trennungsabstand einzuhalten. Die Bedingungen sind den

vorgenannten Normen der Reihe DIN EN 50288 zu entnehmen.

  1. Metallene Trassensysteme und deren Zubehör müssen in die Maßnahmen gegen elektrischen

Schlag einbezogen werden.

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

Die DIN VDE 0100, Teile -430 und -520, EN 50174-2 sowie DIN VDE 0298, Teile 3 und 4, sind zu

beachten.

Eine Trassenführung innerhalb von Fluren, Treppenhäusern oder Rettungswegen ist zu vermeiden.

Gegebenenfalls sind Brandschutzkanäle zu verwenden, wie im Abschnitt 5.5 beschrieben.

Mögliche Trassensysteme sind in den folgenden Abschnitten beschrieben.

5.2.3.1 Kanäle und Rinnen

  1. Die Auswahl des Elektroinstallationskanalsystems nach DIN EN 61386-1 ist unter

bautechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffen. Bewährt haben sich lackierte,

mechanisch und elektrisch leitend verbundene Stahlblechkanäle, insbesondere als Fensterbank- oder

Brüstungskanäle. Aus Kostengründen ist der Einsatz stranggepresster Alu-Kanäle auf begründete

Ausnahmen zu beschränken (Formbeständigkeit, freitragende Konstruktion). Bei der Anordnung neben

Heizkörpern und Klimageräten ist für ausreichende Wärmeableitung zu sorgen. Bei Befestigung mit

Wandkonsolen ist das Mauerwerk auf Tragfestigkeit zu prüfen.

Kanäle sind durchgehend zu erden. Hersteller spezifische Hinweise zur Montage sind zu beachten.

  1. Fußbodenkanäle sind zu vermeiden.

  2. Für die Anbindung der Fensterbankkanäle können Leitungsführungskanäle oder Kabelrinnen

verwendet werden.

Bei Kanaldurchführungen durch Wände in Büroräumen ist auf ausreichende Schalldämmung und

eventuelle Notwendigkeit einer Brandschottung zu achten.

  1. Bei Wandinstallationssystemen (Wand-, Brüstungs-, Fensterbankkanälen etc.) gibt es

verschiedene Ausführungen in unterschiedlichen Materialien, wie z. B.:

• Ausführung in Kunststoff, Aluminium, Stahlblech

• Einzügige oder zweizügige Kanalsysteme

• Frontrastender oder C-Profil - Geräteeinbau

Weitere Informationen zu Arten, Größen und Ausführungen von Wandinstallationssystemen → siehe

Produktbeschreibungen einschlägiger Hersteller.

5.2.3.2 Kabelschächte

Bei umfangreichen Innenleitungsnetzen sind Kabelschächte als Hochführung vorzusehen.

Steigeschächte sollen ohne seitlichen Versatz vom Keller bis zum obersten Geschoss führen. Sie

können sich nach oben verjüngen. Die Breite richtet sich nach der Anzahl der zu verlegenden Kabel

und der Anzahl der Geschosse. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sind zu beachten.

Es können gemeinsame Kabelschächte für IT- und Starkstromkabel verwendet werden.

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

5.2.3.3 Installationen in abgehängten Decken und in Doppelböden

Die Installationskabel sind geordnet in Halterungen, auf Kabelrosten usw. zu verlegen. In abgehängten

Decken sind keine Verteiler anzubringen.

In Doppelböden sind die Installationskabel geordnet auf dem Unterboden zu verlegen.

Bzgl. des Brandschutzes → siehe Abschnitt 5.5.

5.2.3.4 Rohrnetze

  1. Als Elektroinstallationssystem nach DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1) können starre oder flexible

Rohre aus Metall oder Kunststoff verwendet werden. Sie sind unter Berücksichtigung der örtlichen

Verhältnisse und der auftretenden Beanspruchung auszuwählen.

  1. Die Rohrnetze für Fernmeldeleitungen sind so einzurichten, dass in sie kein Wasser

eindringen und sich in ihnen kein Kondenswasser sammeln kann. Sie sind nur senkrecht oder

waagerecht zu führen. Rohre sollen so verlegt werden, dass die Leitungen beim Einziehen nicht

beschädigt werden können. Sie sind deshalb an den freien Enden mit einem Schutz zu versehen

(z. B. Tüllen).

  1. Zum leichteren Einziehen von Installationsleitungen sind bei längeren Rohrführungen und bei

mehr als zwei aufeinanderfolgenden Bögen Durchzugkästen vorzusehen.

5.2.3.5 Aufputz Installationen

  1. Aufputz Installation ist dort durchzuführen, wo keine Rohrnetze oder andere verdeckte

Führungen gebaut oder wirtschaftlich vertreten werden können, wie z. B. in Kellerräumen,

Schutzbauten, Dachböden, Garagen und Werkhallen. Die Aufputz Installation kann jedoch auch aus

besonderen Gründen ausdrücklich gefordert sein.

  1. Die Installationskabel sind geordnet mittels Nagel- oder Abstandsschellen oder in

Installationskanälen, auf Kabelroste oder Kabelpritschen usw. zu verlegen.

Das Kleben von Befestigungsschellen und –schienen ist zu vermeiden.

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

5.3 Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen

5.3.1 Grundlegendes und Wirtschaftlichkeit

  1. Die nachfolgenden Betrachtungen zu den raumlufttechnischen Anlagen (RLT) beziehen sich

auf IT-Verteilerräume (GVt, EVt), ggf. auch auf Räume, in denen u.a. auch Server betrieben werden.

  1. Die VDI – Richtlinien VDI 2054 und VDI 2078 kommen zur Anwendung. Dabei befasst sich die

VDI 2054 mit den technischen Anlagen. Die VDI 2078 ist zur Berechnung / Dimensionierung

heranzuziehen.

  1. Grundsätze:

• Wenn eine geregelte, natürliche Belüftung des Raums ohne aktives Kühlen / Klimatisieren für die

Wärmeabfuhr in den Schränken / im Raum ausreicht, ist diese Variante aus wirtschaftlichen Gründen

vorzuziehen.

• Erfordern aktive Netzwerkkomponenten / Server spezielle Raumluftfeuchten, wird eine

Schrankklimatisierung angeraten. Dabei ist zu beachten, dass die in den Raum gelangende

Abwärme abgeführt wird (z. B. durch ausreichende Belüftung).

• Handelt es sich im Ausnahmefall um einen Raum mit ständigen Arbeitsplätzen (z. B. einen Raum,

in dem auch Server untergebracht sind), ist die Arbeitsstättenrichtlinie zu beachten (Grenzwerte für

Raumtemperatur, Mindestaußenluftanteil).

• Die VDI 2054 empfiehlt eine maximale Raumtemperatur von 27°C, gemessen an der Ansaugstelle

des IT-Schrankes. Wenn der Hersteller der aktiven Komponente / des Servers eine höhere

Eingangstemperatur zulässt, ist diese aus wirtschaftlichen Gründen der Berechnung zugrunde zu

legen.

• Für jeden IT-Verteilerschrank mit aktiven Komponenten und für den IT-Verteilerraum sind unter

Berücksichtigung der äußeren Lasten (nach VDI 2078) Kühllastberechnungen vorzunehmen.

• Es wird davon ausgegangen, dass die IT-Einrichtungen bei den in der DIN EN 300019-1-3,

Klasse 3.1, festgelegten Bereichen für Temperaturen und Feuchte schadlos betrieben werden

können. Sollten die IT-Einrichtungen diese Klasse 3.1 nicht erfüllen können, sind die Anforderungen

an die Raumluftzustände zu benennen und zu fordern.

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

5.3.2 Raumlufttechnische Anlagen in IT-Verteilerräumen

  1. IT-Verteilerräume mit einer geringen Anzahl von aktiven Netzwerkkomponenten (in der Regel

Switches) sind aufgrund ihrer geringen Wärmelast nicht zu klimatisieren, sofern die für die aktiven

Komponenten angegebenen Temperaturbereiche des Herstellers und den empfohlenen Richtwerten

nach VDI 2054 nicht überschritten werden. Sofern USV-Geräte mit geringen Überbrückungszeiten und

damit geringer Ladekapazität im Raum betrieben werden, sollte der Raum ohne aktive Kühlung

auskommen.

Auch bei Verwendung von aktiven, temperaturrobusten Netzwerkkomponenten kann eine ausreichend

geplante Querlüftung bei nicht ständig besetztem Arbeitsplatz ausreichend sein.

In jedem Fall ist bei einer natürlichen Belüftung der Luftwechsel für die Raum Zu- und Abluft durch

geeignete Maßnahmen herzustellen.

Dies kann erreicht werden durch:

• große Lüftungsgitter in Türen, sofern Brandschutz konform, sonst durch Wandöffnungen mit

Brandschutzklappen

• Abluftanschluss mit Luftnachströmung aus kühlerem Bereich (Brandschutzklappen)

• Lüftungsanlage

• Vermeidung von zusätzlichen äußeren Lasten bei der Raumauswahl

  1. Wenn die Racks / Schränke weitgehend mit aktiven Komponenten bestückt sind und / oder

PoE-Switches und / oder USV-Anlagen mit erhöhter Überbrückungsdauer und / oder höherer

Ladungskapazität zum Einsatz kommen, wird im Allgemeinen eine Klimatisierung des Raumes

notwendig.

Dabei umfasst eine Raumklimatisierung die Teilkategorien:

• Luftwechsel

• Luftfeuchte

• Raumlufttemperatur

• Luftbelastung

  1. Liegenschaftsverteiler- Räume sind in der Regel zu klimatisieren (siehe auch Abschnitt 5.1.3).

Je nach Größe des Raumes und der Anzahl Wärme abgebender Komponenten (Router, Switches,

USV, Server etc.) kann es wirtschaftlich sein, Warmgang- oder Kaltgang-Klimatisierungen mit

Einhausungen der Schränke / Schrankreihen zu planen und einzubauen. Die Wärmelasten der

technischen Einrichtungen sind den Datenblättern der Systeme zu entnehmen und in einer

Gesamtübersicht zusammenzufassen. Die Kühllastberechnung nach VDI 2078 / VDI 6007 ist im

Rahmen der Ausführungsplanung durchzuführen (1.000 BTU/h entsprechen etwa 293 W). Reserven

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

für einen nachträglichen Einbau von zusätzlichen aktiven Komponenten (mit / ohne PoE) und ggf.

größerer USV sind einzuberechnen.

Für die Auslegung zur Kühllastberechnung hat sich bewährt, die halben Volllastwerte der aktiven

Komponenten anzusetzen.

Für die überschlägige Bestimmung der Wärmelast in der Konzept- oder einer Vorplanungsphase

stehen im Internet bei einigen einschlägigen Herstellern von Klima- und Lüftungstechnik vereinfachte

Tools zur Verfügung.

Bei erhöhten Lasten sind die erforderlichen RLT-Anlagen nach VDI-Richtlinie 2054 (siehe auch AMEV-

Empfehlung RLT-Anlagenbau) auszulegen.

5.3.3 Raumlufttechnische Maßnahmen für IT-Verteilerschränke

  1. Grundsätzlich ist bei Verteilern mit aktiven Netzwerkkomponenten eine Schrankbelüftung

durch einen elektrischen Schranklüfter, der temperaturgeregelt und möglichst wartungsfrei ist,

notwendig, da ohne diese Belüftung häufig die thermischen Grenzwerte überschritten werden. Die

durch die Schrankbelüftung in dem Raum beförderte erwärmte Luft muss durch eine Raumbelüftung

abgeführt / ausgetauscht oder aktiv gekühlt werden. Die Zuluftöffnung im Schrank muss mit einem

revisionierbaren Staubluftfilter versehen werden (siehe auch „Merkblatt Staubschutz“ von 2011 in

Anhang 1.2, Abschnitt 5.3).

Möglichkeiten zur Schrankbelüftung bei geringer thermischer Last durch natürlichen Luftwechsel sind:

• Sockel mit Luftschlitzen

• Luftleit- / Kiemenblech mit Filter seitlich an der Schrankwand

• Luftöffnung mit Filtermatte an der Schrankdecke

• Schranktüren mit Lüftungsöffnungen

  1. Im Fall einer aktiven Schaltschrankklimatisierung sind bevorzugt Schrankeinbauklimageräte in

Split-Ausführung einzusetzen, wobei der Verflüssigungssatz außerhalb des IT-Verteilerraumes

anzuordnen ist. Bei Vorhandensein eines Kaltwasseranschlusses kann die Schaltschrankkühlung

mittels Luft- / Wasser-Wärmetauscher realisiert werden.

5.3.4 Lüftung und Klimatisierung zur Sicherstellung der nach LK bzw. SK

geforderten Verfügbarkeiten

  1. LK1 - Liegenschaften und SK1 - Gebäude

Die zentralen Verteiler [Liegenschaftsverteiler (LVt) / Standortverteiler (SVt)] werden in

LK1 - Liegenschaften doppelt in getrennten Verteilerräumen aufgebaut (siehe Abbildung 10). Bei

Ausfall von Klima / Lüftung übernimmt der redundante LVt / SVt-Raum.

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

Die Gebäudeverteiler (GVt) in SK1 - Gebäuden sind bzgl. der aktiven Komponenten doppelt ausgeführt,

aber in einem gemeinsamen Raum untergebracht. Sofern eine Kühlung über Kältemaschinen erfolgt

und für diese Maschinen keine Redundanzen existieren, ist die Redundanz z .B. mittels Split-

Klimageräten sicherzustellen. Sofern autarke Klimageräte / Lüftungsgeräte zum Einsatz kommen, sind

diese redundant aufzubauen, so dass bei Ausfall eines Gerätes das redundante Gerät die volle

Leistung übernehmen kann.

Die Etagenverteiler (EVt) stellen de facto eine Verlängerung der GVt dar und sind bzgl. der

Verfügbarkeitsanforderung wie die GVt zu betrachten.

Für planbare Wartungsarbeiten wird ein mobiles Klima- / Lüftungsgerät eingesetzt.

  1. LK2 - Liegenschaften und SK2 - Gebäude

Die aktiven Komponenten in den zentralen Verteilern in SK2 - Gebäuden werden doppelt ausgeführt,

allerdings in einem gemeinsamen Verteilerraum. Somit gelten hier für die zentralen Verteiler die

Ausführungen zu den GVt in SK1 – Gebäuden im vorhergehenden Absatz.

  1. GVt und EVt in SK2- Gebäuden erfordern standardmäßig, LVt in LK3– Liegenschaften und

GVt und EVt in SK3- Gebäuden generell, keine Redundanzen bzgl. Lüftung / Klimatisierung.

5.4 Anforderungen an die Niederspannungsversorgung

5.4.1 Stromversorgungsnetze

Schutzmaßnahmen mittels RCD (Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen) für die 230V~ IT Stromversorgung

gegen direktes Berühren sind in Abschnitt 5.4.2 beschrieben.

  1. Neubauten: Ab Gebäudehauptverteiler ist das Stromversorgungsnetz der IT-Geräte als

TN-S-System bereitzustellen.

Es sind bis zu vier Räume mit maximal 12 Steckdosen auf einen Stromkreis zusammenzufassen. Die

Steckdosen für IT sind besonders zu kennzeichnen.

  1. Bestehende Gebäude: Die vorhandenen Stromversorgungsnetze sind zu überprüfen

hinsichtlich folgender Fragestellungen:

• Wurde die Anlage nach den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Normen und Vorschriften

errichtet (insbesondere Reihe DIN VDE 0100)?

• Ist die Anlage hinsichtlich des Betriebes und des Schutzes gegen elektrischen Schlag sicher

(Zustand der Isolation durch Alterung, Beschädigungen, Verschleiß, etc.)?

• Muss die Installation die Anlage zwingend EMV-gerecht sein?

Wenn für eine der Fragestellungen die Antwort NEIN lautet, ist die elektrotechnische Anlage zu

erneuern oder ggf. zu ertüchtigen (z. B. auf EMV-gerechte Installation).

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

5.4.2 Fehlerstromschutzschalter DIN VDE 0100-410

Für die Stromversorgung von IT-Geräten sind nachfolgend aufgeführte Varianten zu unterscheiden.

5.4.2.1 Hohe Anforderung an die Ausfallsicherheit

Je Stromkreis ist ein kombinierter zweipoliger (1P+N) RCD mit Leitungsschutzschalter (kurz: RCD-LS)

in der Unterverteilung pro Stromkreis vorzusehen.

Die Lösung hat folgende Vorteile:

• optimaler Schutz für die angeschlossenen Geräte und zusätzlicher Schutz bei Versagen von

Basisschutz und Fehlerschutz bei Sorglosigkeit des Benutzers

• Begrenzung der Gefahr der Fehlauslösung durch Differenzströme auf einen Stromkreis

• geringerer Platzbedarf in der Unterverteilung und geringerer Verdrahtungsaufwand [zwei

Teilungseinheiten (TE) pro Stromkreis]

Die Lösung hat den Nachteil, dass sie eine hohe Anzahl von RCD erfordert.

5.4.2.2 Normale Anforderung an die Ausfallsicherheit

Aufgrund der Selektivität und möglicher Fehlauslösung ist ein vierpoliger (3P+N) RCD für eine Gruppe

LS mit maximal neun Stromkreisen vorzusehen.

Die Lösung hat folgende Vorteile:

• optimaler Schutz für die angeschlossenen Geräte und zusätzlicher Schutz bei Versagen von

Basisschutz und Fehlerschutz bei Sorglosigkeit des Benutzers

• geringere Kosten für RCD

• geringer Platzbedarf in der Unterverteilung mit 1,4 TE [(4+9)/9 TE] pro Stromkreis

Die Lösung hat den Nachteil der ungewollten Auslösung der RCD infolge sich summierender

Ableitströme der angeschlossenen Verbraucher.

5.4.2.3 Steckdosen in IT-Verteilerschränken

Umgang mit RCD für Steckdosen in IT-Verteilerschränken → siehe Abschnitt 4.3.2 unter

„Stromanschluss 230 V, 50 Hz“.

Steckdosen für Wartungs- und Reinigungszwecke sind entsprechend Abschnitt 5.4.2.2 mit RCD

auszustatten.

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

5.4.3 Unterbrechungsfreie Stromversorgung für IT-Einrichtungen

  1. Zur Umsetzung der geforderten Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der entsprechenden

Services werden relevante und kritische Verbraucher (WAN-, LAN-, Voice-, Video- Einrichtungen sowie

Server) an eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) nach DIN EN 62040-1 (VDE 0558-510)

angeschlossen.

Die Aufgabe einer USV ist es, bei Ausfall des Niederspannungsnetzes die aktiven

Netzwerkkomponenten und die IT - Systeme über einen bestimmten Zeitraum mit elektrischer Energie

weiter zu versorgen, um Schäden an den Geräten und Datenverluste zu vermeiden. Die IT - Systeme

können innerhalb des Überbrückungszeitraumes kontrolliert heruntergefahren werden.

Eine USV kann je nach Typ und Betriebsart die Geräte vor Netzstörungen wie zum Beispiel Über- und

Unterspannungen, Schaltspitzen durch Schalthandlungen, Frequenzabweichungen und Oberwellen im

Versorgungsnetz schützen (siehe auch Tabelle 20).

  1. Die USV ist auf die 100 % - Leistung der Einrichtung, die durch die USV versorgt werden soll,

auszulegen. Die Batterien müssen gegen Tiefenentladung geschützt werden.

Drei typische Leistungsklassen sind vorzusehen:

• ≤ 3 kVA, USV für Rackeinbau oder als Standgerät

• > 3 kVA bis ≤ 5 kVA, USV für Rackeinbau oder als Standgerät

• > 5 kVA bis ≤ 10 kVA, USV Standgerät

Die Batteriekapazität ist grundsätzlich auf eine Überbrückungszeit von minimal 15 Minuten auszulegen.

Höhere Überbrückungszeiten sind bei Nichtvorhandensein von NEA und entsprechenden

Verfügbarkeitsanforderungen zu dimensionieren (siehe Tabelle 19).

  1. Grundsätzlich wird eine Fernüberwachung der USV-Anlage empfohlen. Dafür müssen die

zugehörigen Schnittstellen mit Firmware und eingesetzter Überwachungssoftware für den Betrieb bei

der Bw freigegeben sein.

SNMPv3 wird für die Überwachung (Monitoring und Prävention) gefordert. Dazu müssen die

zugehörigen Netzwerkkarten die Protokolle IPv4 und IPv6 unterstützen.

Eine andere Möglichkeit des Monitorings zumindest von Betriebs- und Störmeldungen ist die Abfrage

potenzialfreier Kontakte an der USV mit Aufschaltung auf die Gebäudeautomation (GA).

Die Eigenschaften von Akkumulatoren sind stark von der Umgebungstemperatur abhängig. Die

optimale Umgebungstemperatur liegt bei ca. 20 °C. Niedrigere Temperaturen verringern die Speicher-

kapazität. Höhere Temperaturen verringern die Lebensdauer der Akkus (bei 30 °C halbe Lebensdauer).

  1. Nach DIN EN 62040-3 werden die unterbrechungsfreien Stromversorgungen in drei statische

USV-Grundtypen unterschieden:

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

• die Offline- USV (VFD Voltage + Frequency Dependent)

• die netzinteraktive USV (VI Voltage Independent) und

• die Online- USV (VFI Voltage + Frequency Independent) unterschieden.

Da die entsprechenden Wirkungsweisen der einzelnen Grundtypen unterschiedlich sind, wird

nachfolgend die Funktionsweise kurz beschrieben (siehe auch Tabelle 20).

5.4.3.1 VFD-USV (Standby- / Offline- USV)

Die Offline- USV stellt die einfachste Art einer unterbrechungsfreien Stromversorgung dar. Sie schützt

IT- Geräte nur gegen Netzausfall, vor Spannungsschwankungen und Spannungsspitzen. Bei

Netzausfall oder Unterschreitung der Eingangsspannung schaltet die USV auf Batteriebetrieb um.

Dennoch kann die Umschaltzeit (liegt bei zwei bis sechs Millisekunden) für empfindliche IT- Geräte zu

lang sein, so dass Störungen der Verbraucher bei Netzausfällen auftreten können.

5.4.3.2 VI-USV (netzinteraktive USV)

Die netzinteraktive USV schützt gegen Netzstörungen 1 bis 5 (siehe Tabelle 20). Die Funktionsweise

der USV ist mit der Offline- USV vergleichbar, verfügt jedoch über kürzere Umschaltzeiten von zwei bis

vier Millisekunden. Im Vergleich zur Offline- USV kann eine VI-USV zusätzlich Spannungsschwan-

kungen ausgleichen. Der Wirkungsgrad der USV liegt bei bis zu 98 %.

Die VI-USV ist für Verbraucher mit kurzen Umschaltzeiten, z. B. für TK-Anlagen (nicht VoIP), geeignet.

5.4.3.3 VFI-USV (Online- USV)

Die Online- USV bietet für die IT- Systeme die höchste Sicherheit bei Netzstörungen und somit den

maximalen Schutz. Sie schützt die IT- Geräte gegen Netzstörungen 1 bis 10 (siehe Tabelle 20). Eine

Online-USV richtet die Netzspannung zunächst gleich und lädt damit auch den Akkumulator. Das

Dauerwandler- Prinzip bewirkt, dass am Eingang der USV die Wechsel- in Gleichspannung und am

Ausgang der USV wieder die Gleich- in Wechselspannung umgewandelt wird.

Vorteil dieser Lösung ist, dass die Umschaltzeit bei Netzausfall gleich Null ist, da keine Umschaltung

der Betriebsart stattfindet.

Durch die im Dauerbetrieb permanent stattfindende Gleich- und Wechselrichterfunktion entstehen

elektrische Verluste. Der Wirkungsgrad der Online– USV liegt bei ca. 90 %. Im Teillastbetrieb kann der

Wirkungsgrad deutlich geringer ausfallen. Die Lebensdauer der Batterie ist durch den Dauerbetrieb

eingeschränkt und liegt im Schnitt bei 3 bis 4 Jahren.

Die VFI-USV ist für die Absicherung von aktiven Netzwerkkomponenten in der Ausführung mit externer

Bypass-Schaltung einzusetzen.

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

Auswahl USV-ÜberbrückungszeitLiegenschafts- kategorienTier 2 BWI
Gebäude Service-
Level
SK-1SK-2SK-3LK-1LK-2LK-3
Carrier-Ausstattung15 / 180 min (mit / ohne NEA)15 min15 / 180 min (mit / ohne NEA)
keine Anforderung
zentrale WAN-Komponenten
zentrale NGNBw- Komponenten
15 / 180 min
(mit/ohne NEA)
T-Systeme
15 / 180 min
(mit/ohne NEA)
n gr ud eo rn fAeink e
zentrale LAN-Komponenten15 / 180 min (mit/ohne NEA)
Core-/ Infrastruktur-Switch und FW15 / 180 min (mit/ohne NEA)
Server Tier3 (BOS)keine Anforderung
VoIP-Telefone Endgeräte + LAN-Komponenten (PoE)15 minkeine15 min

Hinweis:

  1. Alle Systemkomponenten KOFA müssen mittels USV gestützt werden
  2. Die Überbrückungszeiten der Systemkomponenten im LVt / SVt sind einheitlich zu berücksichtigen (15 Minuten oder 180 Minuten)
  3. Netzersatzanlage = NEA (z. B. Dieselaggregat)

Tabelle 19 Vorgaben USV-Überbrückungszeiten

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

Tabelle 20 USV-Klassifizierung nach DIN EN 62040-3

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

5.4.4 Überspannungsschutz und Potenzialausgleich

5.4.4.1 Niederspannungsnetz

Der Überspannungsschutz im Niederspannungsnetz ist gemäß Handbuch „BÜS - Blitz- und

Überspannungsschutz“ umzusetzen.

5.4.4.2 IT- Leitungsnetz

Der Überspannungsschutz für Fernmeldeleitungen wird in den Gebäudeverteilern eingebaut.

IT-LtgN werden im Primär- und Sekundärbereich mit metallfreien LWL- Kabeln errichtet. Hier ist kein

Überspannungsschutz erforderlich. Bei Verlegung von Kupfer- Leitungen im Tertiärbereich ist nur in

Sonderfällen ein Überspannungsschutz vorzusehen.

Der Potenzialausgleich als innerer Überspannungsschutz ist nach DIN EN 62305-3

(VDE 0185 - 305 - 3) auszuführen.

5.4.4.3 Potenzialausgleich

Die Bestimmungen nach DIN VDE 0100-444, DIN EN 50310 sowie DIN EN 50174-2 sind zu beachten.

Um bei einem Blitzeinschlag unkontrollierte Überschläge in der Gebäudeinstallation auszuschließen,

und zur Verhinderung gefährlicher Körperströme werden metallische Konstruktionen, elektrische

Anlagen, Blitzschutz- und Erdungsanlagen direkt mit Leitungen an der Haupterdungsschiene

miteinander verbunden. Der Montageort der Haupterdungsschiene befindet sich im Kellergeschoss

oder ebenerdig, z. B. bei der NSHV. Konstruktion und Montage sind so auszuführen, dass die

Haupterdungsschiene für Inspektionszwecke leicht zugänglich ist.

In der Regel übernimmt die Schutzpotenzialausgleichsanlage auch die Funktion der

Telekommunikations- Potenzialausgleichsanlage (Funktionspotenzialausgleich). Dazu muss die

Schutzpotenzialausgleichsanlage den Anforderungen nach DIN EN 50310:2017:02, Abschnitt 6.3.2,

an Telekommunikations- Potenzialausgleichsanlagen erfüllen. Erfüllt die Schutzpotenzialausgleichs-

anlage nicht die vorgenannten Anforderungen, ist sie zu verbessern, z. B. durch einen höheren

Vermaschungsgrad.

Das nachfolgende Schema zum Potenzialausgleich soll dem besseren Verständnis dienen.

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

Abbildung 43 Beispiel Erdungsanlage mit Schutzpotenzialausgleich

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

5.4.5 Ersatzstrom für die Niederspannungsversorgung von zentralen

Verteilern in LK1 und LK2 sowie für GVt und EVt in SK1- Gebäuden

Die Niederspannungs-Verteilungen in den LVt in LK1- und LK2- Liegenschaften sind NEA- gestützt zu

betreiben. Gleiches gilt für die Verteilungen in GVt und EVt von SK1- Gebäuden.

Die Niederspannungs-Verteilungen in GVt und EVt in SK2- Gebäuden bedürfen standardmäßig, in LVt

in LK3 – Liegenschaften und GVt und EVt in SK3- Gebäuden generell, keiner NEA – Abstützung.

Die Dimensionierung der NEA und ggf. die Konfiguration von Lastabwürfen von Stromkreisen der

Allgemeinversorgung müssen den sicheren Weiterbetrieb des IT- Netzes und der Telekommunikation

sicherstellen. Nachfolgend ein Prinzipbild für die NEA mit Anschlussmöglichkeit einer mobilen NEA, die

die Ersatzversorgung / Redundanz im Falle von Wartungen / Reparaturen der fest verbauten NEA

aufrechterhält.

Abbildung 44 Prinzip NEA für Ersatzversorgung

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

5.5 Brandschutz

5.5.1 Allgemeines

  1. Bei der Planung von IT- Netzen sind hinsichtlich des Brandschutzes die Festlegungen der

Bereichsdienstvorschrift C-1800/114 „Allgemeine baufachliche Vorgaben für die Durchführung von

Baumaßnahmen der Bw“ sowie die landesspezifischen Festlegungen aus der Leitungsanlagen-

Richtlinie LAR und aus der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwVTB) zu

beachten.

Besonders zu beachten sind dabei:

• die Brandlasten von Kabeln und Leitungen, insbesondere in Rettungswegen

• die Brandschottungen bei Bauteildurchdringungen

• die Abstimmung der Maßnahmen mit den Brandschutzkonzepten für die Gebäude

  1. Wichtig ist ferner, dass Maßnahmen zum Brandschutz auch bei späteren Änderungen an

IT-LtgN, z. B. Brandschottungen bei zusätzlicher Verlegung von Kabeln und Leitungen, erhalten

bleiben oder wiederhergestellt werden.

5.5.2 DIN 4102, Teil 11, Sonderbauteil - Kabelkanäle, Installationsschächte

  1. Trassierungselemente, wie z. B. Kabelkanäle und Kabelschächte, müssen aus

formbeständigen, nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und in ihrer Feuerwiderstandsdauer dem

Brandschutzkonzept des Gebäudes entsprechen. Das gilt nicht für Fensterbankkanäle.

Bei der Montage der Trassierungselemente an den Rohbauteilen dürfen keinesfalls brennbare

Befestigungsmittel wie z. B. Dübel und Verankerungen aus Holz oder Kunststoff eingesetzt werden.

  1. Wegen der Längenausdehnung der Elemente unter Temperaturlast dürfen sie in der Regel

nicht durch Brandschottungen geführt werden. Sie sind vor ihnen in geeignetem Abstand zu

unterbrechen (ca. 10-15 cm). Zur Überbrückung können lose eingelegte Metallböden zwischen den

Stoßenden verwendet werden.

Bei Abweichungen sind die bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse der Hersteller zu beachten.

5.5.3 DIN 4102, Teil 12, Sonderbauteil - Kabel und Leitungen

  1. Kabel und Leitungen sind grundsätzlich sichere Betriebsmittel. Werden Sie vorschriftsmäßig

gefertigt und verlegt, können sie nicht Ursache eines Brandes sein. Werden Kabel allerdings von einem

Brand erfasst, können sie sich entzünden und den Brand weiterleiten. Deshalb wird die zulässige

Brandlast begrenzt. Dauerhaft installierte Kabel müssen der Produktnorm DIN EN 50575 entsprechen.

Diese Norm ersetzt die bisher gültigen Anforderungen an das Brandverhalten in Brandklassen für Kabel

und Leitungen.

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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN

  1. Anforderungen an Kabel und Leitungen und Rettungswege hinsichtlich der

Brandbelastung:

Unabhängig von der Verbrennungsenergie dürfen entsprechend der LAR in notwendigen Flucht- und

Rettungswegen ohne ergänzende brandschutztechnische Maßnahmen grundsätzlich keine Kabel und

Leitungen verlegt werden, ausgenommen zur Anbindung / Versorgung von Betriebsmitteln, die sich in

diesen Räumen befinden.

Diese Aussage ist unabhängig von der Verbrennungsenergie (Brandlast) der verlegten Leitungen je m²

Flurgrundfläche.

5.5.4 DIN 4102, Teile 9 und 11, Sonderbauteile – Kabel- und

Kabelträgerabschottungen

  1. Beim Durchdringen von Brandabschnitten mittels Trassierungselementen wie Kabelkanälen

und -rinnen sind Brandschottungen mit einer Feuerwiderstandsdauer einzubauen, die dem

Brandschutzkonzept des Gebäudes entspricht. Die Brandschottung muss die CE-Kennzeichnung auf

Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) aufweisen. Wenn das

Produkt eine Europäische Technische Bewertung (ETA) hat, muss zusätzlich eine Leistungserklärung

(Declaration of Performance, kurz: DoP) vorliegen. Für die Anwendung der Brandschottung ist einer

Bauartgenehmigung nach §16a MBO nachzuweisen.

  1. Nachfolgende aufgeführte Brandschottungen finden häufig Verwendung:

• Brandschutzmanschetten für Rohre und Kabel

• Platten- oder Fertigteilschottungen

• Brandschutzkissen

• Weichschottungen

• Brandschutzmörtel

• Schutzanstriche als Dämmschichtbildner

5.5.5 Brandmeldeanlagen (BMA)

Falls in der Liegenschaft bereits eine Brandmeldeanlage vorhanden oder geplant ist, sind

Verteilerräume und Serverräume mit Brandmeldern auszustatten und an die Anlage anzuschließen.

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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen

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Sonstige Leitungsnetze HB IT-LtgN

6 Sonstige Leitungsnetze

6.1 WAN der BWI

  1. Die BWI hat das Weitverkehrsnetz entsprechend der Vertragsbedingungen des (Ende 2016

ausgelaufenen) HERKULES-Vertrages deutschlandweit weitestgehend ausgebaut.

6.2 Anbindung Auslandsdienststellen

  1. Auslandsdienststellen müssen an das WANBw angebunden werden.

Eine mögliche technische Lösung ist in der untenstehenden Abbildung dargestellt.

Abbildung 45 Anbindung Auslandsliegenschaften

6.3 NGN Bw

Das ISDNBw ist mit kurz nach der Gründung der BWI im Jahr 2007 in deren Nutzung und

Betriebsverantwortung übergegangen. Es ist de facto nicht mehr vorhanden. Die Umrüstung auf das

NGNBw durch die BWI ist weitgehend abgeschlossen.

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HB IT-LtgN Sonstige Leitungsnetze

6.4 Military Message Handling System der Bw

Das MMHSBw ist mit Gründung der BWI ebenfalls in deren Nutzung und Betriebsverantwortung

übergegangen. Es wird bis zur Ablösung durch NGN über das WANBw weiter betrieben.

Das MMHSBw ersetzt das AFDNBw (Automatisiertes Fernschreib- und Datenübertragungsnetz).

6.5 Gefahrenmeldeanlagen (GMA)

  1. In der Reihe DIN VDE 0833 sind für das Errichten, Erweitern und Betreiben von

Gefahrenmeldeanlagen die allgemeinen Festlegungen getroffen.

Die Norm enthält Vorschriften für Brand-, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.

Weitere Überwachungskriterien sind Sabotage, technische Meldungen und Verschlussüberwachung.

  1. Gefahrenmeldeanlagen werden innerhalb von Gebäuden über ein vom IT-Netz (Datennetz /

TK-Netz) getrenntes Leitungsnetz betrieben. Dabei ist darauf zu achten, dass Netze für

Brandmeldungen und für das Erkennen anderer Gefahren als physisch und funktionsmäßig getrennte

Netze aufzubauen sind.

Die Leitungsführung der Gefahrenmeldesysteme innerhalb der Gebäude ist in der Regel getrennt

vorzunehmen entsprechend den anlagenspezifischen Vorschriften und Normen. Innerhalb der

Gebäude werden die Leitungsnetze regelmäßig mit Kupferkabeln aufgebaut.

  1. Zwischen den Gebäuden sind bevorzugt die LWL-Kabel des IT-Netzes mit zu nutzen. Für

Gefahrenmeldeanlagen genutzte LWL-Fasern sollten bis zu den Sicherheitseinrichtungen

durchgespleißt werden. Patches in IT- Verteilern sind zu vermeiden. Die notwendigen LWL- Fasern

werden bei durch die BWI zu versorgenden Gebäuden von der BWI bereitgestellt.

  1. Hierzu sind jeweils liegenschaftsspezifische Abstimmungen mit BAAINBw und mit der BWI

vorzunehmen.

  1. Bei Alarmmeldungen kann auch die Forderung bestehen, diese über Cu-Kabel

(Fernmeldekabel) zu übertragen.

Dies ist bei der Dimensionierung des Primärnetzes zu berücksichtigen (siehe insbesondere Abschnitte

4.1.5.1 und 4.1.5.2).

Zentrale Einrichtungen für Gefahrenmeldungen dürfen nicht allgemein zugänglich sein.

Zentralen, Geräte und Leitungsnetze sind in der Bestandsdokumentation zu dokumentieren

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Sonstige Leitungsnetze HB IT-LtgN

6.5.1 Einbruchmeldeanlagen (EMA)

  1. Spezielle Forderungen an alle Anlagenteile einer EMA sind in der DIN VDE 0833-3 sowie in

der “Baufachlichen Richtlinie für Absicherungsmaßnahmen“, AR C - 1810/118, beschrieben.

  1. Bei Alarmmeldungen kann auch die Forderung bestehen, diese über Cu-Kabel

(Fernmeldekabel) zu übertragen.

Dies ist bei der Dimensionierung des Primärnetzes zu berücksichtigen (siehe insbesondere Abschnitte

4.1.5.1 und 4.1.5.2).

6.5.2 Brandmeldeanlagen (BMA)

  1. Die Mindestbestandteile eines Brandmeldesystems sind in DIN EN 54-1 festgelegt und

definiert. Ebenso ist die Norm DIN VDE 0833-2 in Verbindung mit DIN VDE 0833-1 zu beachten.

Für Brandmeldeanlagen sollten nur Systeme eingesetzt werden, die von einer akkreditierten Stelle

geprüft und anerkannt bzw. bzgl. Normenkonformität zertifiziert sind, z. B. vom VdS.

  1. Aufbau des BMA-Leitungsnetzes

Das Brandmeldesystem muss innerhalb der Gebäude über ein eigenes Leitungsnetz betrieben werden.

Verteileinrichtungen müssen innen rot gekennzeichnet sein. Werden Leitungen durch Verteileinrich-

tungen anderer Kommunikationsdienste geführt, sind die Anschlussklemmen rot zu kennzeichnen.

Um die Gefahr einer Beschädigung von Leitungen gering zu halten, müssen Leitungen ausreichend

mechanisch geschützt verlegt und befestigt werden. Die Zahl der Leitungsverbindungen ist so gering

wie möglich zu halten. Jede Leitungsverbindung muss gelötet oder durch mechanisch zuverlässige

elektrische Verbinder (z. B. LSA-Plus) hergestellt werden.

Für Leitungsnetze von Brandmeldesystemen sind statisch geschirmte Installationskabel

(J-Y(St)Y ...x2x0,n) mit einem Leiterdurchmesser von mindestens 0,6 mm zu verwenden. Bei

bestehenden Leitungsnetzen können Leitungen weiterverwendet werden, wenn:

• die Leitungsführung und -art den zum Zeitpunkt der Einrichtung gültigen Vorschriften und

Montagerichtlinien genügen und

• keine Störbeeinflussungen zu erwarten sind

Es sind Leitungen zu verwenden, die auf einer Mantellinie den Aufdruck „BRANDMELDEKABEL“ in

roter Schrift tragen. Die Verlegung auf / unter Putz in trockenen und feuchten Räumen ist zulässig.

  1. Bei Alarmweiterleitungen kann auch die Forderung bestehen, diese über Cu-Kabel

(Fernmeldekabel) zu übertragen.

Dies ist bei der Dimensionierung des Primärnetzes zu berücksichtigen (siehe insbesondere Abschnitte

4.1.5.1 und 4.1.5.2).

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HB IT-LtgN Sonstige Leitungsnetze

6.6 Patientenrufanlage (Schwesternruf)

Diese auch Lichtrufanlagen genannten Krankenhaus-Kommunikationssysteme werden auf der

Grundlage der DIN VDE 0834-1 unter Beachtung DIN VDE 0834-2 errichtet. Der Aufbau der

Leitungsnetze erfolgte vielfach auf der Basis von Hersteller spezifischen Bussystemen oder mit

klassischer Fernmeldeverkabelung.

Die meisten Hersteller bieten heute Kommunikationssysteme, bei denen die Kommunikation über das

IT-LtgN mit Verwendung der standardisierten Protokolle erfolgt. Diese Kommunikationssysteme sind

zu bevorzugen.

6.7 Gebäudeautomation (GA)

  1. Die GA als eigenständiges und geschlossenes Gewerk erfasst ausnahmslos alle in der

Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) vorkommenden Gewerke einer Liegenschaft, die im

Zuständigkeitsbereich des Technischen Gebäudemanagements liegen, egal ob sich diese

Einrichtungen in einem Gebäude befinden oder ob sie den Außenanlagen zugeordnet sind.

Festlegungen für die Planung, Ausführung und den Betrieb von Anlagen der GA sind im Handbuch

Gebäudeautomation (entspricht der zentralen Dienstvorschrift A1-1810/32 „Gebäudeautomation“ mit

der Anlage „HB GA“) zusammengefasst.

  1. Bei neuen Anlagen erfolgt die Vernetzung der Gebäudeautomation in der Regel über das LAN

mit TCP/IP. In diesem Fall wird die IT- Anschlussdose (ein Port, Hutschienenmontage) im Schrank der

Gebäudeautomation des jeweiligen Gebäudes installiert.

  1. Bei der Dimensionierung der Verbindung zwischen Gebäudeverteilern untereinander und

Gebäudeverbindungen innerhalb einer Liegenschaft mit LWL- Kabeln sind bei paralleler

Leitungsführung vier LWL- Fasern und in den IT- Verteilern eigene Ports für die GA vorzusehen.

Zentralen, Geräte und Leitungsnetze sind in die Bestandsdokumentation aufzunehmen.

  1. Bezüglich der Ausführung (im Leitungsnetz benötigter Übertragungswege, IT- Anschlüsse,

aktive Ports etc.) gilt das anlässlich der 25. FAG LAN in 2010 mit dem Arbeitskreis GA abgestimmte

„Konzept zur Anbindung der Gebäudeautomation an das HERKULES- Netzwerk, Version 1.993“

(Erlasshinweis: siehe Anhang 1.2, Abschnitt 5.3).

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Verfahrensfragen, Erlasse HB IT-LtgN

6.8 Zeiterfassung, Zutrittskontrolle

  1. Moderne Systeme der Zeiterfassung und Zutrittskontrolle werden rechnergestützt betrieben.

Zunehmend werden Personalcomputer als Zentraleinheit genutzt und können aus diesem Grunde als

Netzteilnehmer angeschlossen werden.

Für das Errichten von Zutrittskontrollanlagen ist die „Baufachliche Richtlinie für

Absicherungsmaßnahmen“, AR C-1810/118, zu beachten.

  1. Die peripheren Einrichtungen, wie Zeiterfassungsgeräte und Ausweisleser, sind mit System

eigenen Schnittstellen oder Datenanschlüssen ausgerüstet. Anstelle der bisher eingesetzten

Fernsprechkabel (z. B. JY(St)Y) sind Datenkabel der Kategorie 7 zu verwenden.

  1. Die Kommunikation der zentralen Komponenten erfolgt in der Regel über Ethernet - TCP/IP.

Es ist ein getrenntes VLAN einzurichten.

Bei Nutzung konventioneller Technik ist im Primärbereich das IT-LtgN zu nutzen.

6.9 Antennenanlage für TV (Satellit / terrestrisch)

In Abhängigkeit von den liegenschaftsspezifischen Gegebenheiten ist die wirtschaftlichste Ausführung

der Antennenanlage zu prüfen.

  1. Die Einrichtung einer zentralen Kopfstation, die Nutzung des LWL- Primärnetzes sowie die

Nutzung des IT- Netzes im Tertiärbereich (unter Verwendung geeigneter Umsetzer) ist oft günstiger

und langfristig wirtschaftlicher als der Aufbau eines Liegenschaftsnetzes mit Koaxialkabeln oder die

Einrichtung von Einzelanlagen in jedem Gebäude.

  1. Gerade bei ausgedehnten Liegenschaften kann IPTV ein deutlich wirtschaftlicher Ansatz sein.

Bei dieser Technik werden die TV-Signale in der Kopfstation umgesetzt und im LAN bereitgestellt.

7 Verfahrensfragen, Erlasse

In Anhang 1.2, Abschnitt 5, sind die wichtigsten Dokumente zusammengestellt. Über die FIB können

diese und weitere Erlasse bezogen werden.

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HB IT-LtgN Änderungsjournal

8 Änderungsjournal

Das Handbuch IT-LtgNBw mit der bundeswehrinternen Bezeichnung „Zentrale Dienstvorschrift

A - 1800/117“ wurde erstmals am 18.12.2015 als Fortschreibung des vormals Allgemeinen Umdrucks

170 per Erlass des BMVg eingeführt. Die A-1800/117 in der Version 1.0 vom 03.12.2015 bestand nicht

mehr aus einem Gesamtdokument wie der AU 170, sondern wurde aufgetrennt in ein Hauptdokument

und in die Anlagen 1.1 und 1.2 (offen) sowie in die Anlagen 2.1 und 2.2 (VS-NfD). Ab der Version 2.3

des Handbuchs heißen die Anlagen „Anhänge“.

Geänderte Inhalte zum Vorversion sind ab Version 2.1 im jeweiligen (Teil-) Dokument immer durch

seitliche senkrechte Linien gekennzeichnet.

Änderung Vers.-Nr. Datum(wesentlich) geänderter Inhalt
1.111.05.2017• Änderungen siehe HB IT-LtgN V1.1 Anl.1.3 (Änderungsjournal für Version 1.1)
2.1Apr 2018• S. 10; 13; 22; 32-35; 48-51; 57; 58; 61-64; 91-93; 96; 98; 106; 108; 119; 120; 132; 136 • Abb. 5; 10-12; 25; 26; 46: 49; 50; 52 (neu) entfernt: alte Abb. 16; 26; 53 • Tab. 3-6; 12; 18 entfernt: alte Tab. 20
2.2Jul 2019• Im Handbuch selbst keine Änderungen • In der Bedarfsforderung der BWI (zu der Zeit Anlage 3 des Handbuchs) wurden redaktionelle Korrekturen vorgenommen
2.3Jun 2020• Gelöschte Abschnitte (aus Vers. 2.1): 2.3; 2.4.5; 3.4.6; 4.1.1.2; 4.4.1.1 bis 4.4.1.11; 4,5; 4.7.5 + 4.7.6; 4.7.8 + 4.7.9; 4.7.10 (als Abschnittsbezeichnung); 4.710.1 + 4.7.10.2; 4.8; 5.1.2.3; 5.3.1; 6.8; 6.11; 7 + 8 • Gelöschte Abbildungen (aus Vers. 2.1): 15; 23 bis 26; 28 bis 32; 34 bis 40; 42 bis 45; 51 • Gelöschte Tabellen (aus vers. 2.1): 6 bis 8; 17; 23 • Neue (n) und stark überarbeitete Abschnitte: 2.1 + 2.2; 2.3.1 bis 2.3.3; 3.1.1 + 3.1.2; 3.4.1; 3.4.2(n); 3.4.3; 4.1.1.1; 4.1.2; 4.1.5.1 + 4.1.5.2; 4.1.6; 4.1.7; 4.1.10(n); 4.2.1.7(n); 4.3.2; 4.3.5.3; 4.3.6,1 + 4.3.6.2; 4.3.6.5; 4.4 +4.5; 4.7.1; 4.7.1.3; 5.1.2.1 bis 5.2.2.3: 5.2; 5.3.2 + 5.3.3; 5.3.5(n); 5.4.4; 6.3; 6.5 • Abbildungen neu (n) bzw. überarbeitet: 1; 4 (Legende); 7; 13(n); 16(n); 18 + 18 (Maße); 22(n); 25 bis 30 (alle n); 32(n); 33(n); 35 + 36; 38 + 39; 40(n) • Tabellen neu (n) bzw. überarbeitet: 3 bis 6; 7 bis 9 (alle n); 10 bis 15; 19(n); 20(n)

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Änderungsjournal HB IT-LtgN

Änderung Vers.-Nr. Datum(wesentlich) geänderter Inhalt
3.0Dez.2022• Aufnahme neuer Abschnitt 5.1 Liegenschaftsverteiler (LVt) • Änderung der Abschnittsnummern infolge des Einfügens des Abschn. LVt (inkl. Unterabschnittsnummern) 5.1 auf 5.2; 5.2 auf 5.3; 5.3 auf 5.4; 5.4. auf 5.5 (alt – neu) • Berichtigung Tab. 2 in Abschn. 3.1.7 • Berichtigungen in den Abschnitten 5.3.4 und 5.4.5 • Wenige marginale Änderungen und Aktualisierungen (sind mit Senkrechtstrichen an den Seitenrändern markiert)

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HB IT-LtgN Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

9 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

9.1 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Normungsgremien und Verkabelungsstandards (Cu) ................................ 15 Abbildung 2 Verkabelungsstruktur (angelehnt an DIN EN 50173-2) .............................. 17 Abbildung 3 Schematische Darstellung der Verkabelungsstruktur ................................ 18 Abbildung 4 Topologien Primärbereich .......................................................................... 19 Abbildung 5 Sonderfall Primärtrasse.............................................................................. 20 Abbildung 6 Beispiel für Standortwahl Verteiler ............................................................. 22 Abbildung 7 Übertragungsstrecke für symmetrische Kabel ........................................... 23 Abbildung 8 Übertragungsstrecke für Lichtwellenleiter .................................................. 23 Abbildung 9 zusammengefasste Übertragungsstrecke für Lichtwellenleiter .................. 24 Abbildung 10 Serviceklasse 1 ......................................................................................... 25 Abbildung 11 Serviceklasse 2 ......................................................................................... 26 Abbildung 12 Serviceklasse 3 ......................................................................................... 27 Abbildung 13 Anbindung WLAN-Strecke an Intranet ...................................................... 35 Abbildung 14 Trassenprofile ............................................................................................ 45 Abbildung 15 Beispiele Multirohrsysteme: Micronet Cable, Microduct,- Flatliner .......... 48 Abbildung 16 LWL bis zum Büro z.B. für Sondergebäude .............................................. 55 Abbildung 17 IT – Netzwerkschrank (Frontansicht) ......................................................... 63 Abbildung 18 IT – Netzwerkschrank (Seitenansicht) ....................................................... 64 Abbildung 19 IT – Netzwerkschrank (Draufsicht) ............................................................ 65 Abbildung 20 Paarzuordnung RJ45 gemäß DIN EN 50173-1 ......................................... 67 Abbildung 21 Nexans GG45 /GP45, Siemon TERA ........................................................ 69 Abbildung 22 Cat 6 A Keystone- Modul und 19“-Patchfeld 1HE (Quelle: Metz Connect).. 70 Abbildung 23 RJ45-Stecker, Beispiel mit Schutztülle ...................................................... 70 Abbildung 24 RJ45-Stecker, für raue Umgebungen, rechts (nicht RJ45) Typ M12 ......... 71 Abbildung 25 Beispiele LWL-Pigtails (Quelle: Metz Connect) ......................................... 72 Abbildung 26 SC-Duplex-Stecker und (informativ) Simplex (Quelle: Metz-Connect) ...... 73 Abbildung 27 E2000-APC–Stecker, links Aufbau / rechts Bild (Quelle: Metz Connect) .. 73 Abbildung 28 LC - Duplex– Stecker, (Quelle: Metz Connect) .......................................... 74 Abbildung 29 LWL-Anschlussdose SC oder LC (Quelle: Metz Connect) ........................ 74 Abbildung 30 LWL-Patchkabel LC-SC Duplex, APC (Quelle: Metz Connect) ................. 75 Abbildung 31 optischer Linsenstecker MIL-DTL-83526 ................................................... 75 Abbildung 32 LWL-19“-Patchfeld (SC) mit Spleißkassette (Quelle: Metz Connect) ........ 76 Abbildung 33 Installationstrecke Permanent Link (Quelle: Softing IT Networks) ............. 78 Abbildung 34 Übersichtsschema LVt-Raum .................................................................... 94 Abbildung 35 Aufbau LVt-IT-Raum (mit typischen Maßen) ............................................. 95 Abbildung 36 Stromversorgungsprinzip LVt-IT-Raum ..................................................... 97 Abbildung 37 Klassischer FmHVt .................................................................................. 100 Abbildung 38 Möblierung Einzelarbeitsplatz .................................................................. 103 Abbildung 39 Kabelkanal Einzelarbeitsplatz .................................................................. 104 Abbildung 40 Kabelkanal Einzelarbeitsplatz, Voice separat .......................................... 104 Abbildung 41 Kabelkanal zwei Arbeitsplätze ................................................................. 105 Abbildung 42 Aufbau IT-Verteilerraum (mit typischen Maßen) ...................................... 108 Abbildung 43 Beispiel Erdungsanlage mit Schutzpotenzialausgleich ............................ 122 Abbildung 44 Prinzip NEA für Ersatzversorgung ........................................................... 123 Abbildung 45 Anbindung Auslandsliegenschaften ........................................................ 127

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Abbildungs- und Tabellenverzeichnis HB IT-LtgN

9.2 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Anwendungsbereiche der Normen ................................................................... 17 Tabelle 2 Anforderungen Gebäudeklassen ...................................................................... 27 Tabelle 3 Anzahl von Endgeräteanschlüssen .................................................................. 29 Tabelle 4 Anschlüsse Unterkünfte Intranet und Internet .................................................. 29 Tabelle 5 Anschlüsse Lehrsäle ........................................................................................ 30 Tabelle 6 Vor- und Nachteile LWL im Tertiärbereich........................................................ 31 Tabelle 7 Maßnahmen Nachrüstung WLAN in Bestandsgebäuden ................................. 33 Tabelle 8 Größte unterstützte Übertragungsstrecken mit MM-LWL ................................. 40 Tabelle 9 Größte unterstützte Übertragungsstrecke mit SM-LWL .................................... 40 Tabelle 10 Berechnung Dämpfungsbudget LWL-Strecken ................................................ 41 Tabelle 11 Längengleichungen der Übertragungsstrecke (Auszug aus Norm) .................. 42 Tabelle 12 Dimensionierung LWL-Kabel im Primärbereich ................................................ 49 Tabelle 13 Richtwerte für Außenkabel gemäß DIN EN 60794-3 (DIN VDE 0888-108) ...... 51 Tabelle 14 Dimensionierung LWL-Kabel im Sekundärbereich ........................................... 53 Tabelle 15 Richtwerte für Innenkabel gemäß DIN EN 60794-2 (DIN VDE 0888-115) ....... 53 Tabelle 16 Pinzuordnung RJ45 .......................................................................................... 68 Tabelle 17 TIA 568, Kontakte und Farben ......................................................................... 68 Tabelle 18 Richtwerte für IT-Anschlüsse, IT-Verteilerräume und IT-Verteilerschränke .... 108 Tabelle 19 Vorgaben USV-Überbrückungszeiten ............................................................ 119 Tabelle 20 USV-Klassifizierung nach DIN EN 62040-3 .................................................... 120

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung