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Handbuch IT – Leitungsnetze
(HB IT-LtgN)
Version 3.0
Dezember 2021
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HB IT-LtgN
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Inhaltsverzeichnis HB IT-LtgN
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Hinweise 7
1.1 Erstellung des Handbuchs 7 1.2 Handhabung des Dokuments 8 1.3 Geltungsbereich und Veröffentlichung 8
2 Allgemeine Erläuterungen 9
2.1 Betrachtungsgegenstand / Begriffsbestimmungen 9 2.1.1 Liegenschaftskategorien und Serviceklassen 10 2.1.2 Unterscheidung verschiedener Netze der Bw (Netzklassen nach „Farben“) 11 2.2 Grundlagen, Grundsätze und Aufgaben des Handbuchs IT-LtgNBw 11 2.3 IT-Leitungsnetze 13 2.3.1 Entwicklung der IT-Leitungsnetze 13 2.3.2 Verkabelung 13 2.3.3 Aktive Komponenten 14 2.3.4 Planungsablauf 14
3 Planungsgrundlagen 15
3.1 Strukturierte Verkabelung 15 3.1.1 Normenreihe DIN EN 50173 16 3.1.2 Normenreihe DIN EN 50174 16 3.1.3 Weitere Normen der strukturierten Verkabelung 16 3.1.4 Primärnetz 18 3.1.5 Sekundärnetz 21 3.1.6 Tertiärnetz 22 3.1.7 Serviceklassen für die Anbindung von Gebäuden 24 3.2 Physische Netzstruktur 28 3.3 Übertragungs- und Zugriffsverfahren, Protokolle 28 3.4 Bedarfsbemessung (Ausführungshinweise) 29 3.4.1 IT-Anschlüsse, Tertiärbereich 29 3.4.2 WLAN im Tertiärbereich 31 3.4.3 Wirtschaftliche Nutzungsdauer 35 3.4.4 Kabel Primär- und Sekundärbereich 35 3.4.5 Arten von Verteilerräumen und Gruppierung von Verteilern 36 3.4.6 Aktive Komponenten 37
4 Ausführungshinweise 39
4.1 Kabel und Kabelanlagen 39 4.1.1 Allgemeines 39 4.1.2 Längenrestriktionen und -berechnungen 39 4.1.3 Kabelanlagen 42 4.1.4 Verbindung Liegenschaftszugangsknoten - Liegenschaftsverteiler 49 4.1.5 Primärbereich 49
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HB IT-LtgN Inhaltsverzeichnis
4.1.6 Sekundärbereich 53 4.1.7 Tertiärbereich 54 4.1.8 Verlegevorschriften für TP-Kabel (entsprechend DIN EN 50174-2) 55 4.1.9 Verlegevorschriften für LWL-Kabel 56 4.1.10 Brandklassen für LWL-Kabel gemäß Bauproduktenverordnung (BauPVO) 56 4.2 Alternativlösungen 57 4.2.1 Primärbereich 57 4.2.2 Sekundärbereich 58 4.2.3 Tertiärbereich 58 4.3 Verteiler, Gestelle, Anschluss- und Verbindungstechnik 59 4.3.1 Fernmelde-Hauptverteiler 59 4.3.2 Gestelle, Schränke 59 4.3.3 Etagenverteiler für Fm- / TK-Anschlüsse, Integrierte Netze 65 4.3.4 Fernmeldekabel 66 4.3.5 Datenkabel – Verbindungstechnik, Kupfer 67 4.3.6 Datenkabel – Verbindungstechnik, LWL 72 4.4 Messungen des Leitungsnetzes 77 4.4.1 Allgemeines und Voraussetzungen 77 4.4.2 Messungen an Kupferkabeln 77 4.4.3 Messungen an Lichtwellenleitern 80 4.5 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 82 4.6 Auswahlkriterien für aktive Komponenten 83 4.6.1 Allgemeine Richtlinien 83 4.6.2 Auswahl der Systeme 83 4.6.3 Sehr kleine Liegenschaft 84 4.6.4 Kleine, mittlere und große Liegenschaft 84 4.6.5 Ausgedehnte Liegenschaft 85 4.6.6 Rahmenvertrag Aktive LAN-Komponenten (RV ALANK) 85 4.6.7 Sonstiges 85 4.7 Liegenschaftsnetzverwaltungs- / Kabeldokumentationssystem 86 4.7.1 Beschriftung 86 4.8 Bestandsdokumentation 88 4.8.1 Allgemeines 88 4.8.2 Bestandserfassung 89 4.8.3 Wiederauffinden der Leitungen 91 4.8.4 Feldbücher 92 4.8.5 Kabelschachtkarten 92
5 Bauliche Maßnahmen 93
5.1 Liegenschaftsverteiler (LVt) 93 5.1.1 Aufgaben und Funktionen eines LVt 93 5.1.2 Grundsätzlicher Bedarf an Flächen und Räumen 94 5.1.3 Raumlufttechnische Anlagen 96 5.1.4 Elektrische Stromversorgung 96 5.1.5 Absicherung (technisch und baulich) 98
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Inhaltsverzeichnis HB IT-LtgN
5.1.6 Trassenführung und Installationen 100 5.1.7 Fernmeldehauptverteiler und Abschluss von Fernmeldekabeln 100 5.1.8 Überspannungsschutz für Fernmeldekabel 101 5.1.9 Zentrale LVt-IT-Räume in Abhängigkeit der Liegenschaftskategorie (LK) - Redundanz und Verfügbarkeit 102 5.2 DV-Arbeitsplätze, IT-Räume und Trassen 103 5.2.1 DV-Arbeitsplätze Stromversorgung 103 5.2.2 IT-Räume 106 5.2.3 Trassen und Verlegesysteme 109 5.3 Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen 112 5.3.1 Grundlegendes und Wirtschaftlichkeit 112 5.3.2 Raumlufttechnische Anlagen in IT-Verteilerräumen 113 5.3.3 Raumlufttechnische Maßnahmen für IT-Verteilerschränke 114 5.3.4 Lüftung und Klimatisierung zur Sicherstellung der nach LK bzw. SK geforderten Verfügbarkeiten 114 5.4 Anforderungen an die Niederspannungsversorgung 115 5.4.1 Stromversorgungsnetze 115 5.4.2 Fehlerstromschutzschalter DIN VDE 0100-410 116 5.4.3 Unterbrechungsfreie Stromversorgung für IT-Einrichtungen 117 5.4.4 Überspannungsschutz und Potenzialausgleich 121 5.4.5 Ersatzstrom für die Niederspannungsversorgung von zentralen Verteilern in LK1 und LK2 sowie für GVt und EVt in SK1- Gebäuden 123 5.5 Brandschutz 124 5.5.1 Allgemeines 124 5.5.2 DIN 4102, Teil 11, Sonderbauteil - Kabelkanäle, Installationsschächte 124 5.5.3 DIN 4102, Teil 12, Sonderbauteil - Kabel und Leitungen 124 5.5.4 DIN 4102, Teile 9 und 11, Sonderbauteile – Kabel- und Kabelträgerabschottungen 125 5.5.5 Brandmeldeanlagen (BMA) 125
6 Sonstige Leitungsnetze 127
6.1 WAN der BWI 127 6.2 Anbindung Auslandsdienststellen 127 6.3 NGN Bw 127 6.4 Military Message Handling System der Bw 128 6.5 Gefahrenmeldeanlagen (GMA) 128 6.5.1 Einbruchmeldeanlagen (EMA) 129 6.5.2 Brandmeldeanlagen (BMA) 129 6.6 Patientenrufanlage (Schwesternruf) 130 6.7 Gebäudeautomation (GA) 130 6.8 Zeiterfassung, Zutrittskontrolle 131 6.9 Antennenanlage für TV (Satellit / terrestrisch) 131
7 Verfahrensfragen, Erlasse 131
8 Änderungsjournal 132
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HB IT-LtgN Inhaltsverzeichnis
9 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 134
9.1 Abbildungsverzeichnis 134 9.2 Tabellenverzeichnis 135
Anhang 1
1.1 Technik
1.2 Verzeichnisse, Erlasse, Glossar, Abkürzungen und Zeichen
Anhang 2 (VS-NfD)
2.1 Besonderheiten „Militärflugplätze der Bundeswehr“ (MilFlPlBw)
2.2 Besonderheiten „IT-Leitungsnetze im Einsatz“
Anhang 3
Technische Spezifikation (Bedarfsanforderung) der BWI mit Annexen
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Allgemeine Hinweise HB IT-LtgN
1 Allgemeine Hinweise
1.1 Erstellung des Handbuchs
Das Handbuch IT-LtgNBw ist vom
BMVg – CIT II 3
von der
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Abteilung Bundesbau – Betriebsleitung
Leitstelle IT-Bw, OFD Karlsruhe
Stefan-Meier-Str. 76
79104 Freiburg
und unter Beteiligung der BWI erarbeitet worden.
In die inhaltliche Überarbeitung wurden alle Org.-Bereiche der Bw (kurz: Bw) fachlich mit einbezogen.
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HB IT-LtgN Allgemeine Hinweise
1.2 Handhabung des Dokuments
-
Das Handbuch IT-LtgNBw besteht aus mehreren Teildokumenten.
-
Verlinkungen bestehen innerhalb jedes Teildokuments (einschließlich Inhaltsverzeichnisse,
Abbildungen und Tabellen) und zum WWW.
Zu anderen Teildokumenten des Handbuchs IT-LtgNBw und zu anderen Dokumenten gibt es Verweise
im Text.
- Im Inhaltsverzeichnis gibt es ebenfalls eine Link-Funktion zu den Seiten in der PDF- Datei.
Gleiches gilt für Abbildungs- und beim Tabellenverzeichnis.
1.3 Geltungsbereich und Veröffentlichung
- Das Handbuch IT-LtgNBw ist verbindliche Arbeitsgrundlage für alle, die an der Planung und
Errichtung von IT-Leitungsnetzen der Bw beteiligt sind
Es wird in der jeweils gültigen Version
• für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im IntranetBw /
Regelungsmanagement Bw als Zentrale Dienstvorschrift A-1800/117
• für die Bauverwaltungen der Länder in der Fachinformationsbörse (FIB) des BMVg und BMI unter
Regelwerke Bundeswehr / Handbücher / Lesefassung als Handbuch IT-LtgNBw veröffentlicht und
• für freiberuflich Tätige (Ingenieurbüros) und Unternehmen, die für die Bw planen und bauen, auf CD-
ROM zur Verfügung gestellt.
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Allgemeine Erläuterungen HB IT-LtgN
2 Allgemeine Erläuterungen
2.1 Betrachtungsgegenstand / Begriffsbestimmungen
In der Fachliteratur werden Begriffe wie unter anderem IT-Leitungsnetz, Verkabelung,
Verkabelungssystem usw. benutzt. Da sie nicht eindeutig sind, werden die folgenden Begriffe definiert:
- Informationstechnik (IT)
Die Informationstechnik (IT) umfasst alle technischen Mittel zur Verarbeitung, Übertragung und
Darstellung von Informationen gemäß Definition des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Errichtungsgesetz), das in der alten Form bis 19. August
2009 galt und seit 20. August 2009 vom „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik
des Bundes“ (BSIG) ersetzt wurde, einschließlich der zur Übermittlung von Informationen verwendeten
Fernmeldetechnik.
- Informationstechnisches –Leitungsnetz (IT-LtgN)
Das IT-LtgN ist eine Einheit / ein System aus mehreren aufeinander abgestimmten passiven
Komponenten wie Kabel, Leitungen, Anschluss-, Rangier- und Verbindungselementen, Gestellen und
Schränken sowie aktiven Komponenten (z.B. Router, Switches, Access-Points), das in seiner
Gesamtheit ein einheitliches System zur Informationsübertragung für digitale und analoge Signale
sowohl für Gebäude untereinander als auch von Einzelanschlüssen in diesen Gebäuden ergibt.
Es ist dadurch gekennzeichnet, dass es möglichst alle denkbaren Schnittstellen, Protokolle und Dienste
im Netz zur Verfügung stellen kann. Es ist flächendeckend aufgebaut und unabhängig von der
tatsächlichen Nutzung konzipiert.
- Unterscheidung aktiver und passiver Netzwerkkomponenten
Aktive Netzwerkkomponenten besitzen eine eigene Stromversorgung zur Signalverarbeitung, z. B.
Netzwerkkarten, Switches und Router.
Die passiven Netzwerkkomponenten dagegen bilden die Netzwerkinfrastruktur ohne eigene
Stromversorgung, z.B. Kabel, Verteiler, Anschlussdosen und Netzwerk- / IT-Schränke.
- Abweichende Begriffe zur Norm DIN EN 50173-1
Begriff in der Norm entspricht im Handbuch IT-LtgNBw
Standort Kommune mit Bw – Liegenschaft
Standortverteiler Liegenschaftsverteiler
Grundstück Liegenschaft, Wirtschaftseinheit
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HB IT-LtgN Allgemeine Erläuterungen
Hieraus ergibt sich die räumliche Gliederung:
• Standort
• Liegenschaft / Wirtschaftseinheit
• Gebäude
• Etage
• Arbeitsplatz / Anschlüsse
- Dieses Handbuch gilt für alle Liegenschaften der Bw. Aufgrund der unterschiedlichen
Anforderungen werden Liegenschaften in Klassen unterteilt. Sobald für die einzelnen Klassen
Unterschiede bestehen, wird im Handbuch darauf hingewiesen.
Folgende Liegenschaftseinteilungen werden im Handbuch verwendet:
• sehr klein 0 bis 92 Anschlüsse
• klein > 92 bis 512 Anschlüsse
• mittel > 512 bis 2.048 Anschlüsse
• groß > 2.048 Anschlüsse
• ausgedehnt verteilt über eine große Fläche (Anzahl Anschlüsse gering)
- Verbindungen von IT-Netzen zwischen Liegenschaften der Bw sind als Übertragungswege
über das WANBw realisiert (WAN = Wide Area Network).
2.1.1 Liegenschaftskategorien und Serviceklassen
- Die Serviceklassen (SK) beschreiben sowohl die passiven Anteile als auch die Anschluss- und
Ausbauvarianten und die damit ggf. verbundenen Redundanzen im IT-LtgN. Weiterhin gibt es eine
Unterscheidung bzgl. der Serviceklasse LAN / Plattform bzw. WAN und TK (LK-P, LK-W, LK-T). Den
wesentlichen Unterschied bilden die unterschiedlich definierten Service Level (u.a. bzgl. Verfügbarkeit
und Wiederherstellungszeit). Die Serviceklasse 1 ist die höchstwertige Klasse.
- Die Liegenschaftskategorie (LK) bildet die maximal mögliche Kategorie in Bezug auf die
Serviceklassen WAN, TK und LAN / Plattform ab, die in der Liegenschaft vorhanden oder geplant ist.
Entsprechend der Serviceklassen werden die Liegenschaftskategorien LK-P bzw. LK-W und LK-T
unterschieden.
In Abschnitt 3.1.7 erfolgt eine detaillierte Beschreibung.
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Allgemeine Erläuterungen HB IT-LtgN
2.1.2 Unterscheidung verschiedener Netze der Bw (Netzklassen
nach „Farben“)
- Die Definition / Unterscheidung von roten und schwarzen Netzen ist in der Zentralvorschrift
A-960/1 „IT-Sicherheit in der Bw“ mit Verweis auf die SDIP 29-1 zu finden.
• Rote Netze: Netze, die als VS eingestufte Informationen oder Signale unkryptiert übertragen.
• Schwarze Netze: Netze, die kryptierte oder nicht als VS eingestufte Informationen oder Signale
übertragen.
- In den Regelwerken der Bw ist nach unseren Recherchen keine eindeutige Definition der
darüber hinaus bei der Bw im Sprachgebrauch befindlichen Netzklassen zu finden. Üblich ist die
Unterscheidung bzgl. Art der Nutzung und der Verantwortlichkeiten für den Betrieb der Netze.
• Weiße Netze / IT: nichtmilitärisch, betrieben durch BWI
• Grüne Netze / IT: militärisch (einsatz- und waffensystemnah), hauptsächlich betrieben von der Bw,
zunehmend auch von der BWI
• Blaue Netze / IT: Untergruppe der militärischen Netze / IT, z.B. Krankenhäuser, betrieben von der
Bw
2.2 Grundlagen, Grundsätze und Aufgaben des Handbuchs IT-LtgNBw
- Mit Erlass "BMVg IUD I 4 – Az. 45-04-00/13-1“ vom 27.06.2012 werden IT-Leitungsnetze nicht
mehr durch die BWI errichtet, sondern durch die Bauverwaltung. (Die Inhalte wurden durch Erlass
BMVg IUD I 4 – Az. 45-04-00/13-1 vom 13.10.2017 bestätigt.)
- Das Handbuch ist maßgebend für die Planung und die Errichtung der baulichen und
betriebstechnischen Einrichtungen der IT-LtgNBw. Dieses Handbuch ist verbindlich für alle Neu-, Um-
und Erweiterungsbauten. Anforderungen an Gebäude, Räume, Stromversorgung und sonstige
bauliche Anforderungen im Zusammenhang mit der Errichtung von IT-LtgNBw sind wiedergegeben.
- Das Handbuch für IT-LtgNBw stellt die Grundlage des verantwortlichen Netzplaners für den
Teil passiver und aktiver Komponenten dar. Es orientiert sich praxisbezogen an Erfahrungen aus
Verwaltungen des öffentlichen Dienstes, der Industrie und der Vernetzung im Forschungs- und
Hochschulbereich.
- Die Verwaltungsabkommen des Bundes mit den Ländern legen fest, dass die Baumaßnahmen
des Bundes von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder durchzuführen sind. Hierbei sind
die „Richtlinien für die Durchführungen von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)“ maßgebend.
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HB IT-LtgN Allgemeine Erläuterungen
- Die Gliederung der Kosten für Baumaßnahmen, auch für IT-Leitungsnetze, ist in der
DIN 276-1 dargestellt: In der RBBau ist die Norm in den Kostengruppen und Kostenuntergruppen im
Muster 6 umgesetzt:
• 1 Baugrundstück
• 2 Herrichten und Erschließen
• 3 Bauwerk - Baukonstruktionen
• 4 Technische Anlagen
• 5 Außenanlagen
• 6 Ausstattung und Kunstwerke
• 7 Baunebenkosten
Im Wesentlichen sind bei Maßnahmen in bestehenden Gebäuden die Kostengruppen 3, 4, 5 und 7
betroffen, bei Neubauten 1 bis 7.
- Grundsatz des Handbuchs ist die Sicherstellung der Investitionen der strukturierten
Verkabelung (physisches Netz) für eine Nutzungsdauer von 10 bis 20 Jahren. Das Handbuch ist so
aufgebaut, dass die praxisbezogene Planungsunterstützung im Vordergrund steht. Es soll dem örtlich
Zuständigen schnelle und verwertbare Informationen geben.
- Bei der Planung von IT-LtgN ist grundsätzlich zu beachten, dass eine Vollverkabelung gemäß
der im Abschnitt 3 beschriebenen Festlegungen realisiert wird. Eine Bedarfsverkabelung ist nur in
begründeten Ausnahmesituationen durchzuführen, da die Kosten einer nachträglichen Vollverkabelung
im Vergleich zu den Kosten im Rahmen der Erstinvestition deutlich höher ausfallen. Im Fall einer
Bedarfsverkabelung sind Trassen, Durchbrüche sowie Verteilerräume für eine ggf. nachträglich
erforderlich werdende Vollverkabelung zu dimensionieren.
- Als Planungsgrundlage ist die genehmigte Bauunterlage maßgebend.
Im Handbuch werden an einigen wenigen Stellen exemplarisch Hersteller und Fabrikate als Beispiele
verwendet. Hierbei kann keine vollständige Marktübersicht dargestellt werden. Die Auswahl stellt keine
Wertung dar.
- Die Fortschreibung des Handbuchs erfolgt bei Bedarf auf der Basis von aktuellen technischen
Erkenntnissen. Das Hauptdokument mit seinen Anhängen 1.x wird dabei einem Fortschreibungszyklus
von einem Jahr bis zwei Jahren unterliegen. Die Anhänge 2.x sind separat zu betrachten. Hier wird es
Fortschreibungen in größeren Zeitabständen geben (i.d.R. nicht unter drei Jahren). Die Anhänge 3.x
sind Anhänge Dritter (i.d.R. der BWI).
Das Handbuch IT-LtgNBw ist unter Beachtung der landesspezifischen Besonderheiten auch für
Baumaßnahmen in Auslandsdienststellen anzuwenden.
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Allgemeine Erläuterungen HB IT-LtgN
2.3 IT-Leitungsnetze
2.3.1 Entwicklung der IT-Leitungsnetze
- Ein IT-Leitungsnetz ist eine Einrichtung, die es erlaubt, generierte Daten anderen
Netzteilnehmern verfügbar zu machen, zu speichern oder auch gespeicherte Daten auszukoppeln bzw.
nicht gespeicherte Daten zu übertragen.
- Die aus der Historie getrennt voneinander entstandenen Fernmelde- und IT-Leitungsnetze
verschmelzen zu einem Datennetz, in dem auch Sprache übertragen wird [(Voice over Internet Protocol
(VoIP)]. Schwerpunkt dieses Handbuchs ist das passive (physische), informationstechnische
Leitungsnetz der Bw mit Trassenführung, Verkabelung und Verteilern.
2.3.2 Verkabelung
- Für die Verkabelung sind die nachgenannten Grundsätze zu beachten:
• Flächendeckende Verkabelung für Datennetze (Daten und Sprache) und sonstige Netze
• Es ist ein gemischtes System (LWL / Cu) vorzusehen:
- IT-Verkabelung
- im Primär- und Sekundärbereich Lichtwellenleiter (LWL) -Technik = Standard:
(xDSL über vorhandene Cu – Fernmeldeleitungen sind nur noch in begründeten
Ausnahmefällen zulässig.)
- im Tertiärbereich Kupferkabel [bei besonderen Anforderungen an die Bandbreite /
Übertragungsgeschwindigkeit auch LWL (FTTO / FTTD)].
- Verkabelungen für sonstige Netze und klassische Fernmeldenetze sind nur noch in Einzelfällen
notwendig.
- Die Wahl des Übertragungsmediums richtet sich nach der geforderten Übertragungs-
geschwindigkeit, den örtlichen Gegebenheiten sowie der Schutzbedürftigkeit der zu
übertragenden Informationen und der Wirtschaftlichkeit.
• Maßnahmen zur IT-Sicherheit
• Dienste neutrale Verkabelung
• Mindestanforderungen an Technikräume
• Standardisierung der Kabeltypen, Steckverbindungen und der Installation
• Empfehlung für Kabelmanagement (Aufbau, Symbole unterschiedlicher Techniken, Migration zum
Facility - Management)
• Abnahmeprüfungen (physischer und logischer Teil)
- Basis für die Planung und Montage von strukturierten Verkabelungen sind die Normen Reihe
DIN EN 50173, Reihe DIN EN 50174, DIN EN 50310 und DIN EN 50346.
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HB IT-LtgN Allgemeine Erläuterungen
2.3.3 Aktive Komponenten
Für die aktiven LAN-Komponenten (kurz: ALANK) sind die nachgenannten Grundsätze zu beachten:
• Beschaffung durch die BWI bei Betriebsverantwortung für die der BWI beigestellten IT-LtgN auf
Grundlage des Leistungsvertrages Herkules-Folgeprojekt (LV HFP)
• Bei Betriebsverantwortung durch die Bw: Beschaffung unter Verwendung der Rahmenverträge des
Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und
Komponentenauswahl entsprechend der Anschlusszahlen (kleine, mittlere und große Netze) für die
nicht von der BWI betriebenen Netzanteile; auch Nutzung des Kaufhaus‘ des Bundes als zusätzliche
Bezugsmöglichkeit (Letzteres nur für die Bw, nicht für die BWI)
• Bei Beschaffung durch die Bauverwaltung oder die Bw (nicht durch BWI): Abstimmung bzgl. Fabrikat
und Typ mit der BWI erforderlich
• Regelmäßige Regeneration
2.3.4 Planungsablauf
Die Planung soll folgende Elemente enthalten:
• Die Beschreibung des zu planenden Netzes
In der Beschreibung sollen Funktionen definiert und Alternativlösungen aufgezeigt werden.
• Die Orte der Anschlüsse (Netzteilnehmer) und Geräte (Verteiler, Komponenten usw.) sind zu
bestimmen.
• Die Realisierungsschritte sollen in der folgenden Reihenfolge abgehandelt werden:
Nutzungsanforderung
Beratung
Planung
Errichtung
Abnahmeprüfungen, Testbetrieb und Einweisung
Abnahme / Übernahme
Empfehlung: anhand der unter Verwendung des Checklistenmasters getroffenen Festlegungen,
zu beziehen über das Fachinformationszentrum der Bundeswehr (FIZBw) bzw. die FIB
Inbetriebnahme
• Kostenschätzung einschließlich begleitender Maßnahmen (Baunebenkosten, Beratungskosten
usw.)
• Durchführungsplan in Stufen
Klärung des Personalbedarfs (interne und / oder externe Mitarbeiter)
Festlegen der technischen und organisatorischen Randbedingungen
Erstellung von Termin- und Bauzeitenplan
Dokumentation der Ergebnisse.
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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN
3 Planungsgrundlagen
Ziel dieses Handbuchs ist es, eine Grundlage für die Planung von hersteller-, protokoll- und
systemneutralen IT-Leitungsnetzen in Liegenschaften der Bw zu schaffen.
Bei der grundsätzlichen Netzkonzeption ist auf Flexibilität, Ausbaufähigkeit, Zukunfts-
sicherheit, Stabilität und Sicherheit zu achten. Entsprechende Hinweise und Planungsvorgaben sind
anhand von Praxisbeispielen in diesem Handbuch erfasst.
3.1 Strukturierte Verkabelung
Weltweit existieren seit Ende der 1980er Jahre Normungsansätze für den Aufbau von
strukturierten, systemneutralen Verkabelungssystemen. Die derzeit international gültigen Normen
sowie die Gremien sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 1 Normungsgremien und Verkabelungsstandards (Cu)
Für Deutschland ist grundsätzlich nur die Normenreihe DIN EN 50173 von Bedeutung. Sie
liegt diesem Handbuch zugrunde. Soweit in internationalen oder US-Normen zu beachtende
Abweichungen oder Ergänzungen zur DIN EN 50173-1 bestehen, wird entsprechend darauf
hingewiesen.
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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen
3.1.1 Normenreihe DIN EN 50173
Die aktuelle Normenreihe „Informationstechnik - Anwendungsneutrale Kommunikations-
kabelanlagen“ besteht aus folgenden Einzelnormen:
• DIN EN 50173-1: Allgemeine Anforderungen
• DIN EN 50173-2: Bürobereiche
• DIN EN 50173-3: industriell genutzte Bereiche
• DIN EN 50173-4: Wohnungen
• DIN EN 50173-5: Rechenzentrumsbereiche
• DIN EN 50173-6: Verteilte Gebäudedienste
In der Normreihe wird ein strukturiertes Verkabelungssystem gemäß Abbildung 2 und
Abbildung 3 in drei Bereiche, den Primär-, den Sekundär- und den Tertiärbereich unterteilt. Die
Unterscheidungskriterien für diese Aufteilung ergeben sich aus den unterschiedlichen Längen
zwischen den entsprechenden Verteilern bzw. Endgeräten und den benötigten Anforderungen an die
Übertragungsgeschwindigkeit.
3.1.2 Normenreihe DIN EN 50174
Die Reihe DIN EN 50174 „Informationstechnik - Installation von Kommunikationsverkabelung“
ist in drei Teile untergliedert.
• Der Teil 1 legt die Anforderungen für die Phasen Spezifikation, Planung, Realisierung und den
Betrieb von Kommunikationskabelanlagen fest
• Die Teile 2 und 3 beinhalten die Installationsplanung und die Installationspraktiken in Gebäuden
bzw. im Freien.
3.1.3 Weitere Normen der strukturierten Verkabelung
Neben der Normreihe DIN EN 50173 sind für Planung, Ausführung und Qualitätssicherung
auch die DIN EN 50310 und die DIN EN 50346 zu beachten. Die Anwendungsbereiche der Normen
sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Diese Verkabelungssysteme sind universell aufgebaut. Es können neben der Datenübertragung auch
andere Dienste wie Sprache, Video usw. über dieses System übertragen werden. Die realisierbaren
Längen sind abhängig von den vorgesehenen Anwendungen und zu berechnen. Die zugehörigen
Tabellen und Berechnungen befinden sich in Abschnitt 4.1.2 und in der DIN EN 50173-1.
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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN
| Gebäude- planung | Entwurf Verkabelung | Planung | Realisie- rung | Betrieb | |
|---|---|---|---|---|---|
| DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) Telekommunikationstechnische Potenzial-ausgleichsanlagen für Gebäude und andere Strukturen | X | X | X | ||
| DIN EN 50173-1 Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen, T.1: Allgemeine Anforderungen | X | ||||
| DIN EN 50174-1 (VDE 0800-174-1) Installation von Kommunikationsverkabelung, T. 1: Installationsspezifikation und Qualitätssicherung | X | X | X | ||
| DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2) Installation von Kommunikationsverkabelung, T. 2: Installationsplanung und Installationspraktiken in Gebäuden | X | X | |||
| DIN EN 50174-3 (VDE 0800-174-3) Installation von Kommunikationsverkabelung, T. 3: Installationsplanung und Installationspraktiken im Freien | X | X | |||
| DIN EN 50346 Installation von Kommunikationsverkabelung, Prüfen installierter Verkabelung | X |
Tabelle 1 Anwendungsbereiche der Normen
Der Aufbau eines strukturierten Verkabelungssystems gemäß DIN EN 50173-1 ist mit den
Begriffsdefinitionen in der folgenden Abbildung schematisch dargestellt.
Abbildung 2 Verkabelungsstruktur (angelehnt an DIN EN 50173-2)
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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen
In der nachfolgenden Abbildung wird diese Struktur in anderer Form schematisch dargestellt.
Abbildung 3 Schematische Darstellung der Verkabelungsstruktur
In den folgenden Abschnitten werden die Umsetzung dieser Struktur beschrieben und
Planungsempfehlungen für die einzelnen Ebenen gegeben, ohne jedoch auf technische Lösungen
genauer einzugehen.
Die technischen Grundlagen werden in Anhang 1.1, Abschnitt 3 „Übertragungsmedien,
Klassifizierung“, beschrieben. Die konkreten Vorgaben zur Ausführung befinden sich im vorliegenden
Dokument ab Abschnitt 4.1.5.
Die Leitungslängen in den einzelnen Übertragungsbereichen müssen in Abhängigkeit von den
Anwendungen berechnet werden. Die zugehörigen Tabellen und Berechnungen befinden sich im
Abschnitt 4.1.2 und in der DIN EN 50173-1.
3.1.4 Primärnetz
Als Primärnetz wird die Verbindung zwischen dem Liegenschaftsverteiler und den Gebäudeverteilern
bezeichnet.
Im Primärbereich sind grundsätzlich Lichtwellenleiterkabel einzusetzen. Die zu verwendenden
Kabeltypen und Anschlusstechniken werden mit den Verlegevorschriften im Abschnitt 4.1.5
beschrieben.
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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN
Die Fernmeldeverkabelung war bisher nicht Gegenstand des Handbuchs. Trotz der
Umstellung der Telekommunikation auf IP sind für Nottelefone und für die Weiterleitung bestimmter
Alarmierungen, z.B. in Sonstigen Leistungsnetzen (siehe Abschnitt 6.5 ff) dedizierte elektrische
Leitungsverbindungen über klassische Fernmeldekabel weiterhin notwendig.
Der Primärbereich einer Liegenschaft wird entsprechend der DIN EN 50173-1 grundsätzlich
sternförmig aufgebaut. Mit dem Liegenschaftsverteiler, der in der Regel den Übergabepunkt
(APL = Abschlusspunkt Linientechnik) zum Weitverkehrsnetz (WAN) enthält, werden alle Gebäude
über ein eigenes Kabel verbunden. Für Sonderfälle sind weitere Lösungsansätze möglich. Die
unterschiedlichen Varianten sind in nachfolgender Abbildung beispielhaft dargestellt und werden in den
folgenden Abschnitten erklärt.
In Liegenschaften mit erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit (z.B. MilFlPl) oder
Liegenschaften mit sehr umfangreicher IT-Infrastruktur werden neben dem Liegenschaftsverteiler
weitere Verteiler notwendig, die als Knoten bezeichnet werden.
Abbildung 4 Topologien Primärbereich
Bei besonders erhöhten Ansprüchen an die Ausfallsicherheit ist für einzelne Gebäude eine
redundante Leitungsführung zu realisieren (z.B. SK 1 – Gebäude).
Eine Baumstruktur im Primärbereich stellt eine Sonderlösung dar. Begründungen für eine solche
Struktur können sein:
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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen
• Einzelne Räume, die im Tertiärbereich mit LWL-Kabeln angebunden werden müssen
• Gebäude mit ein oder zwei Anschlüssen, bei denen eine sternförmige Anbindung vom zentralen
Verteiler unwirtschaftlich ist
In diesen Fällen erfolgt eine LWL-Anbindung in Baumstruktur zum nächstgelegenen Verteilerraum und
nicht zum Liegenschaftsverteiler.
Für Gebäude, die hintereinander an einer Außentrasse liegen, kann bei entsprechenden
Längen anstelle einer sternförmigen Leitungsführung die Verwendung eines gemeinsamen Kabels
wirtschaftlicher sein, da die Kosten je Faser bei hochfaserigen Kabeln erheblich niedriger sind.
Das Kabel wird in jedem Gebäude zum Verteiler geführt und aufgetrennt. Es wird nur die in Tabelle 12
bzw. Tabelle 14 angegebene Anzahl Fasern aufgetrennt und aufgelegt. An den beiden Kabelenden
werden alle Fasern aufgelegt.
Abbildung 5 Sonderfall Primärtrasse
In der obenstehenden Abbildung ist diese Vorgehensweise exemplarisch für vier Gebäude, die mit je
12 Fasern angeschlossen werden, dargestellt; darunter die Anbindung bei ringförmiger Netzstruktur.
Hier werden sechs kommende und sechs gehende Fasern des 12er-Bündels gespleißt. Nicht an der
Trasse liegende Gebäude können über eine Stichleitung versorgt werden. Zu beachten ist, dass jedes
Gebäude ohne gesteckte Verbindungen, also gespleißt, bis zum Liegenschaftsverteiler
durchverbunden wird.
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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN
Für eine anwendungsneutrale Nutzung müssen die Anschlusskabel zu den aktiven Komponenten und
Endgeräten steckbar ausgeführt werden, da anderenfalls das Dämpfungsbudget einer
Übertragungsstrecke zu gering ist.
Entscheidender Nachteil dieser Ausführung ist, dass bei Ausfall des Kabels alle daran
angeschlossenen Gebäude betroffen sind.
Die oben beschriebene Vorgehensweise ist auch bei Aufbau eines ringförmigen Netzes einzusetzen.
Soweit vorhanden ist für den Aufbau des Primärnetzes das vorhandene Zugsystem zu verwenden. Sind
kein Zugsystem bzw. keine Kabelanlage vorhanden, müssen entsprechende Trassen geschaffen
werden. Sie sollten immer mit mindestens zwei Rohren ausgestattet werden.
Die Angaben für das Errichten von Kabelanlagen sind im Abschnitt 4.1.3 dargestellt, die
einzusetzenden Kabel werden im Abschnitt 4.1.5 spezifiziert.
3.1.5 Sekundärnetz
Das Sekundärnetz ist die Verbindung innerhalb des Gebäudes zwischen dem
Gebäudeverteiler und weiteren Verteilerstandorten. Normalerweise erfolgt diese Verbindung
ausgehend vom Gebäudeverteiler sternförmig zu den Etagenverteilern. Eine Zweiwegeführung ist nur
für erhöhte Verfügbarkeitsanforderungen vorzusehen (z.B. in Gebäuden der SK 1).
Eine redundante Anbindung von Etagenverteilern (EVt) ist nicht vorzusehen.
Für diese Verbindungen sind Lichtwellenleiterkabel zu verwenden. Die technischen
Grundlagen werden in Anhang 1.1, Abschnitt 3.2 „Übertragungsmedien, Klassifizierung“, beschrieben.
Die Vorgaben zur Ausführung befinden sich in Abschnitt 4.1.6 .
Zusätzlich zu diesen Lichtwellenleiterkabeln können Kupferkabel (Cat 7) für
Sonderverbindungen, beispielsweise Erhalt von Terminalnetzen, für die es keine LWL-Komponenten
gibt, parallel verlegt werden. Hierbei sind die Längenrestriktionen der DIN EN 50173-1 (< 90 m)
einzuhalten.
Trotz der Umstellung der Telekommunikation auf IP sind für Notruftelefone und für die
Weiterleitung bestimmter Alarmierungen, z.B. in Sonstigen Leistungsnetzen (siehe Abschnitt 6.5 ff)
dedizierte elektrische Leitungsverbindungen über klassische Fernmeldekabel (Kupferkabel Cat 3)
weiterhin notwendig.
Bei der Planung des Netzes kann in den meisten Gebäuden der Bw durch optimale Wahl des
Verteilerstandortes unter Einhaltung der für den Tertiärbereich geltenden Längenrestriktionen auf den
Sekundärbereich verzichtet werden. Die Kabel des Tertiärnetzes werden somit direkt an den
Gebäudeverteiler angeschlossen. Diese Lösung ist als wirtschaftlichste Lösung unbedingt
anzustreben. Gegebenenfalls sind durch geeignete Maßnahmen die notwendigen Verteilerräume zu
schaffen. In der nachfolgenden Abbildung 6 wird beispielhaft die Standortwahl dargestellt.
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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen
Abbildung 6 Beispiel für Standortwahl Verteiler
3.1.6 Tertiärnetz
Das Tertiärnetz stellt die Summe der Verbindungen zwischen dem Gebäudeverteiler (bei
Vorhandensein eines Sekundärnetzes den Etagenverteilern) und den Endgeräteanschlüssen dar. Die
Leitungsführung innerhalb dieser Netze erfolgt immer sternförmig vom Verteilerraum zum Endgerät.
Es werden gemäß der heute gültigen Normen Kupferkabel der Kategorie 7 Screened Foil Twisted Pair
(S/FTP) -Kabel oder besser, die 10 GbE-fähig sind, in begründeten Sonderfällen auch LWL, eingesetzt.
Eine Erläuterung der technischen Grundlagen befindet sich in Anhang 1.1, Abschnitt 3.1, Kupferkabel.
Als Verbindungstechnik finden RJ45 – Anschlusskomponenten der Link-Klasse E , die ebenfalls A
10 GbE-fähig sind, Anwendung.
Nach DIN EN 50173-1 ist im Tertiärbereich eine Länge der Installationsstrecke von
maximal 90 m einzuhalten. Ein geringfügiges Überschreiten dieser Länge für einzelne Strecken ist
zulässig, wenn die Länge der Übertragungsstrecke 100 m nicht überschreitet. Die Strecken sind in der
Dokumentation deutlich zu kennzeichnen.
Definition und Aufbau der Übertragungsstrecken im Tertiärbereich sind mit Erläuterung der
notwendigen Begriffe für Kupfer- und LWL-Kabel in den folgenden Abbildungen dargestellt.
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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN
Abbildung 7 Übertragungsstrecke für symmetrische Kabel
Abbildung 8 Übertragungsstrecke für Lichtwellenleiter
In der DIN EN 50173 finden sich Darstellungen (siehe nachfolgende Abbildung), die die bei
Installation von Netzen mit LWL bis zum Arbeitsplatz übliche Zusammenfassung von Primär, Sekundär-
und Tertiärbereich zeigen.
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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen
Abbildung 9 zusammengefasste Übertragungsstrecke für Lichtwellenleiter
3.1.7 Serviceklassen für die Anbindung von Gebäuden
Die Anbindung von Liegenschaften wird in drei Kategorien unterschieden. Bei der
Liegenschaftskategorie 1 erfolgt die WAN-Anbindung redundant an zwei separate
Liegenschaftsverteiler. Bei der Liegenschaftskategorie 2 erfolgt die Anbindung an das WAN ebenfalls
redundant, jedoch nur an einen Liegenschaftsverteiler. Bei der Liegenschaftskategorie 3 erfolgt die
Anbindung an das WAN einfach.
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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN
Die WAN-Anbindung selbst und deren Redundanz sind nicht Bestandteil dieses Handbuches. Die
Abbildungsteile für den Bereich WAN zeigen grundsätzlich, wie die Redundanz im WAN in der
jeweiligen Serviceklasse WAN (SK-W) aussieht.
Das Handbuch IT-LtgNBw beschreibt die Serviceklassen des IT-Leitungsnetzes für die Anbindung von
Gebäuden als Bestandteil der IT-Plattform (SK-P).
Abbildung 10 Serviceklasse 1
Die Serviceklasse 1 ist die Serviceklasse mit der höchsten Verfügbarkeit. Vorgesehen ist diese
für einsatzwichtige Gebäude und Liegenschaften.
Im Primärbereich erfolgt hier die Gebäudeanbindung redundant an zwei Liegenschaftsverteiler.
Innerhalb der Liegenschaftsverteiler erfolgt die Kabelführung über getrennte Trassensysteme und
Hauseinführungen zu den IT-Räumen.
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Abbildung 11 Serviceklasse 2
Im Primärbereich erfolgt bei Serviceklasse 2 die Gebäudeanbindung redundant an einen
Liegenschaftsverteiler. In diesem werden keine besonderen infrastrukturellen Vorkehrungen getroffen.
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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN
Abbildung 12 Serviceklasse 3
Die Serviceklasse 3 ist die Serviceklasse mit der geringsten Verfügbarkeit. Hier sind keinerlei
Redundanzen vorgesehen.
| Raum Anforderungen | Liegenschafts- verteiler (LVt) | Gebäudeverteiler (GVt) | Etagenverteiler (EVt) |
|---|---|---|---|
| unterschiedliche Brand- abschnitte (Räume getrennt) | SK 1 | nicht erforderlich | nicht erforderlich |
| getrennte Hauseinführung / Kabelführung mit Mindestabstand von 1 m | SK 1 | SK1 (nur Kabel auf getrennten Trassen) | nicht relevant |
| mehrfache Anbindung (Nutzung unterschiedlicher Fasern in einem Kabel) | SK 2 | SK 2 | SK 1 |
| einfache Anbindung | SK 3 | SK 3 | SK 2, SK 3 |
Tabelle 2 Anforderungen Gebäudeklassen
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3.2 Physische Netzstruktur
Bzgl. der theoretischen Grundlagen, der Aufteilung eines Netzes und des Aufbaus von
Backbone-Systemen anhand beispielhafter Netzstrukturen wird auf Anhang 1.1, Abschnitte 4.3 und
4.4, verwiesen.
Im Abschnitt 2.1.2 sind die Netzklassen, „Farben“, erläutert bzw. definiert.
Aus Sicht der Infrastruktur wird im Bereich des IT-LtgN grundsätzlich in „schwarze“ und „rote“ Netze
unterschieden. Ein „rotes“ Netz ist dabei ein physisches Netz, in dem schutzbedürftige Informationen
eines Geheimhaltungsgrades höher als VS-NfD / NATO-Restricted unverschlüsselt übertragen werden.
Daher sind „rote“ Netze grundsätzlich eigenständige physische Netze (z. B. in einem Raum, einer
Raumgruppe oder einem ganzen Gebäude). Im Tertiärnetz spricht man von „roten“ Inseln.
Wenn schutzbedürftige Informationen im Primärnetz (auch Sekundärnetz) unverschlüsselt
übertragen werden, sind dafür entweder getrennte Faserbündel oder sogar separate LWL-Kabel zu
verwenden, je nach Anforderung des Nutzers. In Regelfall sollten die schutzbedürftigen Informationen
der „roten Inseln“ mittels vom BSI zugelassenen Verschlüsselungsgeräten (die Bw verwendet
überwiegend SINA-Komponenten der Fa. Secunet) verschlüsselt werden, so dass sie außerhalb der
„roten Inseln“ über das „schwarze“ Netz weiter übertragen werden können und somit kein separates
Faserbündel oder LWL-Kabel benötigen.
Auf der Webseite des BSI enthält die BSI-Schrift 7164 „Liste der zugelassenen IT-
Sicherheitsprodukte und -systeme“ die Zulassungen für weitere Produkte.
(Link: https://www.bsi.bund.de und in Suchfeld „7164“ eingeben!)
3.3 Übertragungs- und Zugriffsverfahren, Protokolle
Als Grundlage für die Entwicklung von Netzkomponenten und Netzübertragungen wurde das
OSI Schichtenmodell im Jahr 1983 aufgestellt. Eine Grobbeschreibung und die tabellarische
Darstellung der sieben Schichten sind dem Anhang 1.1 „Technik“ (dort Tabelle 1), zu entnehmen.
Eine detaillierte Beschreibung findet man in der einschlägigen Fachliteratur bzw. im Internet
(z.B. Suchfeldeingabe „OSI-Referenzmodell“).
In IT-Netzen der Bw werden die folgenden Standards eingesetzt:
• Ethernet (IEEE 802.3)
• Wireless LAN (IEEE 802.11)
• xDSL – Technologien bei Verbindungen im Primärbereich über vorhandene Kupferkabel (im
Bestand / im begründeten Ausnahmefall)
Auf die Standards und Protokolle wird im Anhang 1.1 „Technik“ im Abschnitt 2 näher eingegangen.
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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN
3.4 Bedarfsbemessung (Ausführungshinweise)
3.4.1 IT-Anschlüsse, Tertiärbereich
Zur Vermeidung nachträglicher Verkabelungen sind alle Diensträume flächendeckend mit
einer von der Raumgröße abhängigen Anzahl von Anschlussdosen auszustatten.
In folgenden Tabellen ist die entsprechende Anschlussanzahl dargestellt.
Räume für das Aufstellen von Peripheriegeräten wie Plotter, Drucker, Scanner, Faxgeräte sind wie
Diensträume auszustatten
| Raumgröße | Anz. Arbeits- plätze | Dosen mit je zwei Anschlüssen RJ45 bei TK-Endgeräten mit VoIP: |
|---|---|---|
| < 15 m² | 1 | 1 |
| 15 - 24 m² | 2 | 2 |
| 24 - 36 m² | 3 | 3 |
| > 36 m² | mind. 4 | mind.4 |
Tabelle 3 Anzahl von Endgeräteanschlüssen
Für Räume für IT-Servicepersonal und Großraumbüros (z.B. der BWI) gelten die vorgenannten
Restriktionen nicht. Hier erfolgt die Ausstattung nach den Anforderungen des Nutzers.
| Truppenunterkünfte (TrUkfte) | Unterkünfte an Schulen |
|---|---|
| • 2 x IT-Anschuss (1 x RJ45-DD) für LAN zusätzlich: • i.d.R. jede zweite Stube 1 x IT- Anschluss (RJ45-Dose) für Accesspoint (AP) • IT-Anschlüsse für AP in Teeküche / Gemeinschaftsräumen (siehe Abschnitt 3.4.2) | • Wie TrUkfte plus: • 1 x IT-Anschuss (RJ45-DD) für LAN Intranet (Schulnetz) Anmerkung: Im Falle einer zukünftigen Versorgung per WLAN alternativ i.d.R. jede zweite Stube 1 x IT-Anschluss (RJ45-DD) für AP |
Tabelle 4 Anschlüsse Unterkünfte Intranet und Internet
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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen
Für Hörsäle gilt die untenstehende Tabelle.
| Standardlehrsaal an Schulen | Lehrsaal in TrUkft | Kp-Lehrsaal in TrUkft / Vortragsraum in Schulen | |
|---|---|---|---|
| Lehrer | 3 x IT-Anschlüsse 1 x Telefonanschluss (2 x RJ45 DD) | 3 x IT-Anschlüsse 1 x Telefonanschluss (2 x RJ45 DD) | 3 x IT-Anschlüsse 1 x Telefonanschluss (2 x RJ45 DD) |
| Beamer oder Medienwand | 1 x IT-Anschluss | 1 x IT-Anschluss | 1 x IT-Anschluss |
| Anzahl IT-Anschlüsse variiert je nach Art / Typ der Medienwand | |||
| Pro Lehrgangs- Teilnehmer | 1 x IT-Anschluss | ||
| Je 2 Soldaten | 1 x IT-Anschluss | ||
| In Falle der zukünftig möglichen Bereitstellung über WLAN entfallen die festen IT-Anschlüsse für Lehrgangsteilnehmer / Soldaten. Anstatt dessen ist eine ausreichende Anzahl von IT- Anschlüssen (RJ45-DD) für den Anschluss von AP vorzusehen (siehe Abschnitt 3.4.2) |
Tabelle 5 Anschlüsse Lehrsäle
Die Anschlussdosen in Hörsälen werden grundsätzlich nicht durch die BWI betreut. Durch die BWI
werden im Rahmen der Standardausstattung für die Lehrsäle keine Ports (Aktivkomponenten) zur
Anbindung an das IT-Netz der Liegenschaft bereitgestellt.
Für Sonderräume gelten die Anschlussdosenanzahlen gemäß Anhang 1.2, Abschnitt 5.3, „Anzahl
Anschlussdosen passiv / LAN-Ports in Sonderräumen“.
In Serverräumen sind zusätzliche LWL-Anschlüsse für den Anschluss von Servern o. ä. vorzusehen.
Wenn in Sonderfällen / begründeten Ausnahmefällen LWL bis zum Arbeitsplatz installiert wird,
sind gemäß Tabelle 3 je Arbeitsplatz mindestens vier Fasern vorzusehen.
Kupfer-Verkabelungen sind mit Cat 7 – Datenkabel derzeit mit 10 GbE im Tertiärbereich
Standard.
Eine Tertiärverkabelung mit LWL kann in bestimmten Bereichen, die erhöhten Schutzanforderungen
(Abstrahlsicherheit, Abhörschutz, vertrauliche Daten unverschlüsselt oder auch militärische
Kampfsimulationen über das LAN etc.) genügen müssen, notwendig werden.
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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN
| Vorteile (Nutzen) LWL im Tertiärbereich | Nachteile LWL im Tertiärbereich |
|---|---|
| • Sehr hohe Übertragungsraten möglich • Deutlich höhere Längen möglich (mit Singlemode-Kabel bis zu einigen km) • Keine Abstrahlung • Guter Abhörschutz Anmerkung: Abstrahlsicherheit / Abhörschutz nur optimal bei FTTD | • Insgesamt teurer als Cu-Verkabelung • Erhöhte mechanische Empfindlichkeit • Einsatz von optischem Netzwerkkarten im Endgerät (FTTD) notwendig • Alternativ Kanaleinbauswitches mit optisch- elektrischer Umsetzung erforderlich • Kein PoE umsetzbar |
Tabelle 6 Vor- und Nachteile LWL im Tertiärbereich
Querverweise:
• Technische Grundlagen Anhang 1.1, Abschnitt 3.1
• Cu-Kabel, siehe Abschnitt 4.3.5
• Anschlussdosen und Patchfelder, siehe Abschnitt 4.3.5.2
• Bauliche Maßnahmen, siehe Abschnitt 5
3.4.2 WLAN im Tertiärbereich
WLAN wurde als Funk-Technologie für lokale Datennetze Ende der 1990er Jahre als Norm (Reihe
IEEE 802.11, nähere Erläuterungen siehe Anhang 1.1 „Technik“, Abschnitt 3.3) eingeführt.
Im Bereich von Bundeswehrliegenschaften wurde WLAN bisher bis auf wenige Ausnahmen aufgrund
möglicher Störeinflüsse auf Militärtechnik nicht eingesetzt.
Im Rahmen der im November 2013 vereinbarten Agenda Attraktivität des BMVg kam u. a.
„Internet in Unterkünften“ (kurz: INetiU) auf den Plan. Bzgl. der Technologie entschied man sich für
WLAN.
Erste Anwendungen von dienstlichem WLAN sind bereits in Wartungshallen für Luftfahrzeuge
implementiert worden. Weitere fünf Standorte wurden bis Ende 2020 in die Pilotierung eingebunden.
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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen
3.4.2.1 Privates Internet in Unterkünften und Betreuungsbereichen (INetiU)
Bei der Umsetzung des Programms „Internets in Unterkünften“, die praktisch im Jahr 2017 begann,
handelt es sich zunächst vorwiegend um Nachrüstungen in bestehenden Gebäuden. Die hierfür von
der Leitstelle IT-Bw erarbeitete Technische Spezifikation bezieht sich neben dem Tertiärbereich
(Ausleuchtung mittels Access-Points, kurz: AP) auch auf die notwendigen Maßnahmen im
Primärbereich. Bei Neubauten und im Rahmen von Grundsanierungen sind die Vorgaben bereits in der
Planung zu berücksichtigen. Zusätzlich sind für Gebäude, die nicht durch die BWI im Rahmen des
Programms ausgeleuchtet wurden, Technische Support Manuals (TSM) der BWI zu beachten, speziell
bei INetiU das TSM „WLAN-Ausleuchtung“ und das TSM „Passive Infrastruktur für Outdoor-
Accesspoints“. Die TSM und die Technische Spezifikation INetiU sind in der FIB in ihrer aktuellen
Version zu finden.
Die Ausleuchtungsberechnungen und stichprobenhaften Ausleuchtungsmessungen ergaben
als grobe Richtwerte bzgl. der notwendigen Anzahl von AP:
• ein AP für zwei nebeneinander liegende Stuben • ein AP für eine Fläche von ca. 150 m2 in Betreuungsräumen (ohne Zwischenwände)
• im Außenbereich gilt das TSM „Passive Infrastruktur für Outdoor-Accesspoints“ der BWI
Die genaue Anzahl der AP und deren Positionierung sind nach einer konkreten
Ausleuchtungsberechnung unter Berücksichtigung von maximal zulässigen Signalpegeln und minimal
geforderten Bandbreiten festzulegen.
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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN
3.4.2.2 Dienstlicher Bereich (Büros, Besprechungs- und Sozialräume)
Bisher gibt es noch keine allgemein gültigen Musterplanungen oder technische Spezifikationen, die den
Aufbau des dienstlichen WLAN hinreichend behandeln. Daher beschränkt sich das Handbuch in der
hier vorliegenden Version auf grundsätzliche Ansätze, wie eine WLAN-Versorgung in diesem Bereich
aussehen sollte.
Dabei muss unterschieden werden, ob es sich um Nachrüstungen in Bestandsgebäuden oder um
Neubauten handelt.
Um in Bestandsgebäuden die aufwändige Nachinstallation von Datenkabeln zu vermeiden, ist
zunächst zu prüfen:
• Ist in jedem Büroraum mindestens ein IT-Anschluss frei?
• Entsprechen die RJ45-Dosen Kategorie 5e?
• Sind die Datenkabel mindestens Kategorie 5e?
• Sind die Datenkabel PoE- fähig?
Die folgende Tabelle ist bei der Auswahl der erforderlichen Maßnahmen zur Nachrüstung von WLAN
in Bestandsgebäuden als eine Planungshilfe anzusehen:
| Gegeben- heiten Lösungen | freier IT- Anschluss vorhanden | RJ45-Dose mind. Cat 5e | Datenkabel mind. Cat 5e | Datenkabel mind. AWG 24 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ja | nein | ja | nein | ja | nein | ja | nein | |
| Nachinstallation ab GVt / EVt notwendig | X | |||||||
| Nachinstallation ab GVt / EVt notwendig | X | |||||||
| Verlängerung Datenkabel (Aufputz) | X | X | X | X | ||||
| plus Austausch RJ45-Dose | X | X | X | X | ||||
| Zusätzlich 230 V zum AP ~ führen + Netzteil für AP Alternativ: Neuinstallation | X | X | X | X |
Tabelle 7 Maßnahmen Nachrüstung WLAN in Bestandsgebäuden
Hinweis zur Lesart der Zeilen „Nachinstallation ab GVt …“: Wenn nicht mind. Cat 5e – Kabel oder kein
freier IT-Anschluss vorhanden ist, wird eine Nachinstallation ab GVt bzw. EVt notwendig.
Je Büroraum ist maximal ein AP vorzusehen. Bei nebeneinander liegenden Büros ist zu prüfen (z. B.
durch Bewertung von Wandmaterial und Wandstärke, ggf. auch durch Messung), ob ein AP für zwei
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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen
Büros ausreichend ist. In SK1- und SK2-Gebäuden sind Redundanzen vorzusehen. Dabei kann die
Redundanz auch durch das festverlegte LAN realisiert werden.
In bestehenden Besprechungs- und Sozialräumen ist grundsätzlich die gleiche Herangehensweise
anzuwenden. Bei Besprechungsräumen müssen in Abhängigkeit der Größe und der maximalen Anzahl
von Besprechungsteilnehmern entsprechend mehrere AP vorgesehen werden. (Richtwerte: je 150 m2 bzw. je 20 Besprechungsteilnehmer ein AP)
Bei Neubauten ist die WLAN-Ausleuchtung Bestandteil der Planung. Die Ausleuchtungsbe-
rechnungen sind frühestens in der Phase der Erstellung der EW-Bau / qualifizierten Bauunterlage,
besser im Rahmen der Ausführungsplanung durchzuführen.
Für die Ausführung der passiven Verkabelung gelten die grundsätzlichen Anforderungen des
Handbuchs für den Tertiärbereich (siehe Abschnitt 3.1.6).
Für den Anschluss der AP kommen RJ45 – Doppeldosen zum Einsatz. Zur Verkabelung bietet sich
Duplexkabel an (Reserve ggf. zur Nachrüstung von Redundanzen). Aufgrund der PoE-Versorgung der
AP ist zwingend Cat 7 – Kabel mit mindestens AWG 22 zu verlegen.
Bei vorgesehenen WLAN-Installationen in der Nähe von Sicherheitsbereichen (z.B. Krypto-Räumen)
ist das BAMAD mit einzubeziehen, und dessen Vorgaben sind zu berücksichtigen.
Insbesondere bei Bestandsgebäuden gilt unabhängig von den in den vorangegangenen Absätzen
genannten Richtwerten:
Die örtlichen Gegebenheiten sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen und vor Beginn
der Montage / Installation zu prüfen.
IT-Sicherheit im dienstlichen WLAN
Der derzeit verwendete Sicherheitsstandard WPA2 hat keine BSI-Zulassung für VD-NfD eingestufte
Daten. Gleiches gilt für den mittlerweile eingeführten Standard WPA3 (wesentliches Merkmal:
individuelle Verschlüsselung für jedes Gerät), insbesondere auch deshalb, weil WPA3
abwärtskompatibel zu WPA2 ist. Somit sind das WLAN und damit die in diesem Segment befindlichen
Endgeräte und aktiven Komponenten inkl. Verkabelung als externes Netz zu betrachten. Das bedeutet,
dass dieses Netz nur in der Demilitarisierten Zone (DMZ) – derzeit ist diese zentral aufgebaut –
einbinden darf. Der Übergang zum WANBw erfolgt dann über eine Firewall.
Die nachfolgende Abbildung stellt dieses Prinzip dar. Der Transportweg wird im Allgemeinen das
Internet sein. Es handelt sich hierbei um ein mögliches Szenario, das innerhalb der Pilotprojekte bis
Ende 2020 getestet wurde.
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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN
Abbildung 13 Anbindung WLAN-Strecke an Intranet
Andere Möglichkeiten der Anbindung von mobilen Endgeräten:
• Dezentralisieren der DMZ in die Liegenschaften
• Nutzung von Mobilfunk 5G- Campuslösungen
3.4.3 Wirtschaftliche Nutzungsdauer
Bei Planungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind folgende Nutzungsdauern zugrunde zu
legen:
• Mindestens 15 Jahre für anwendungsneutrale Kommunikationsnetze (LAN) nach AMEV LAN 2021
• Sieben Jahre für aktive Komponenten inkl. Software
Hierbei ist anzumerken, dass passive LAN-Netzanteile durchaus 20 Jahre und teilweise länger genutzt
werden können, sofern sie keiner beschleunigten Alterung durch Umgebungseinflüsse unterliegen und
den übertragungstechnischen Anforderungen des Nutzers und der Anwendungen genügen.
3.4.4 Kabel Primär- und Sekundärbereich
Die Anzahl der Fasern und die Auswahl der Faser-Typen sind abhängig von
• Anzahl der zu versorgenden Anschlüsse
• Übertragungsgeschwindigkeiten
• Entfernungen
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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen
Bei Gebäuden mit einsatzwichtigen Fernsprechendgeräten ist unter Umständen eine
Anbindung dieser konventionellen Geräte in analoger oder digitaler Technik über Kupfernetze im
Primär- bzw. Sekundärbereich notwendig. Sofern nicht bereits vorhanden, sind hier bedarfsbezogen
Kupferkabel vorzusehen, falls keine vorhandenen Kabel genutzt werden können.
Für die Anbindung von Gebäuden im Bestand, die nur über Kupferkabel primärseitig
angebunden sind, können im begründeten Ausnahmefall xDSL-Modems genutzt werden, wenn es
wirtschaftlicher ist und die vorgesehenen Anwendungen es erlauben.
Querverweise:
• Technische Grundlagen Anhang 1.1, Abschnitt 3.2
• Trassenführung Abschnitte 3.1.4 und 3.1.5
• Kabel Primärbereich Abschnitt 4.1.5
• Berechnung von LWL-Außennetzen Abschnitt 4.1.2.1
• Kabel Sekundärbereich Abschnitt 4.1.6
• Verteiler, Anschluss- und Verbindungstechnik Abschnitt 4.3
• Messungen Abschnitt 4.4
• Bauliche Maßnahmen Abschnitt 5
• Berücksichtigung sonstiger Netze Abschnitt 6
3.4.5 Arten von Verteilerräumen und Gruppierung von Verteilern
Aus der vorstehenden Einteilung in Primär, Sekundär- und Tertiärnetz ergeben sich folgende
Verteileranordnungen:
• Liegenschaftsverteiler (LVt) mit Liegenschaftszugangsknoten [LZK - i.d.R. auch APL - und zentralen
Layer-3-Switches (LAN-Core)] → siehe Abschnitt 5.1
• Gebäudeverteiler (GVt) zur Aufnahme der Primärverkabelung und der zentralen Komponenten des
Gebäudes
• Etagenverteiler (EVt) zur Verbindung der Sekundär- mit der Tertiärverkabelung in den Dienst- und
Sonderräumen. EVt entfallen, wenn die Erschließung der Arbeitsplätze vom GVt aus realisierbar ist.
Richtwerte für IT-Anschlüsse (RJ45-Buchsen), IT-Verteilerräume und IT-Verteilerschränke:
Querverweise:
• Aufbau der Verteiler Abschnitt 4.3
• Verteilerräume Abschnitt 5.2.2.1
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Planungsgrundlagen HB IT-LtgN
3.4.6 Aktive Komponenten
Für die Auswahl der aktiven Komponenten ist eine genaue Analyse der geplanten
Anwendungen notwendig. Im Abschnitt 4.6 werden die Auswahlkriterien für Standardliegenschaften
entsprechend der Liegenschaftsgröße dargestellt.
Als Standard werden Layer-2- und zentrale, meist im Liegenschaftsverteiler angeordnete Layer-3-
Switches eingesetzt. Alternativ sind nur weitere in den IT-Standards der Bw aufgeführten Verfahren
und Protokolle zugelassen.
Für den Tertiärbereich ist zurzeit eine Übertragungsgeschwindigkeit von 1 Gbit/s (1000Base-
T-Anschluss) Standard. Dieser Standard ist abwärts-kompatibel zu 100Base-T.
Die Switchports werden für eine Übertragungsgeschwindigkeit von 1 Gbit/s ausgelegt.
Im Primär- und Sekundärbereich werden Layer-2-und Layer-3-Switches aufgebaut und eine
Übertragungsgeschwindigkeit bis zu 10 Gbit/s verwendet.
Querverweise:
• Funktionsbeschreibung Anhang 1.1 Abschnitt 4
• Netzstrukturen Abschnitt 4.6.3 bis 4.6.5
• Rahmenvertrag aktive Komponenten Abschnitt 4.6.6
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HB IT-LtgN Planungsgrundlagen
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
4 Ausführungshinweise
Die jeweils aktuellen Regelungen und Erlasse können der FIB entnommen werden. Für die Nutzung
der FIB ist eine Registrierung notwendig, die über den folgenden Link aufgerufen werden kann:
https://www.fachinfoboerse.de/cocoon/registration/registration .
Mitarbeiter von Behörden erhalten umfassenden Zugriff.
Firmen und Freiberufler erhalten einen eingeschränkten Zugriff. Die Bereitstellung gesperrter
Informationen erfolgt unter Angabe der beauftragenden Behörde auf Antrag.
4.1 Kabel und Kabelanlagen
4.1.1 Allgemeines
4.1.1.1 Planungsgrundlagen
- Zu den IT-Leitungsnetzen der Bw gehören alle Kabel- und Leitungsverbindungen /
-trassen zwischen den Gebäuden innerhalb der Liegenschaften. Das WANBw verbindet die
Liegenschaften untereinander.
- Die Planung eines neuen IT-Leitungsnetzes ist sorgfältig durchzuführen, weil spätere
Änderungen in der Linienführung oder die Erhöhung der Fasern oder der Doppeladerzahlen sehr
kostenintensiv sein können.
- Bei der Ermittlung der Faser- und der Doppeladerzahlen ist der Bedarf von vorhandenen oder
geplanten sonstigen Leitungsnetzen zu berücksichtigen.
- Darüber hinaus ist eine ausreichende Reserve an Fasern und Doppeladern vorzusehen.
4.1.2 Längenrestriktionen und -berechnungen
4.1.2.1 Streckenlängen von LWL-Außennetzen
- In der DIN EN 50173-1: 2018-10, Tabelle F.5, werden die größten unterstützten optischen
Übertragungsstrecken für Multimode-Lichtwellenleiter (kurz: MM-LWL) auszugsweise nachfolgend
dargestellt.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
| Netzanwendung (Übertragungsrate) | Wellenlänge λ [ nm] | Strecken dämpfung [dB] | Multimode-Fasern | ||
|---|---|---|---|---|---|
| OM3 | OM4 | OM5 | |||
| 10BASE-FL (10 Mbit/s) | 850 | 6,80 | 1.514 m | 1.514 m | 1.514 m |
| 100BASE-FX (100 Mbit/s) | 1300 | 6,30 | 2.000 m | 2.000 m | 2.000 m |
| 1000BASE-SX (1 Gbit/s) | 850 | 3,56 | 550 m | 550 m | 550 m |
| 1000BASE-LX (1 Gbit/s) | 1300 | 2,35 | 550 m | 550 m | 550 m |
| 10GBASE-SR/SW (10 Gbit/s) | 850 | 2,60 | 300 m | ||
| 10GBASE-SR/SW (10 Gbit/s) | 850 | 2,90 | 400 m | 400 m | |
| 10GBASE-LX (10 Gbit/s) | 1300 | 2,35 | 550 m | 550 m | 550 m |
| 10GBASE-LX4 (10 Gbit/s) | 1300 | 2,00 | 300 m | 300 m | 300 m |
Tabelle 8 Größte unterstützte Übertragungsstrecken mit MM-LWL
- In der DIN EN 50173-1: 2018-10, Tabelle F.6, werden die größten unterstützten optischen
Übertragungsstrecken für Singlemode-Lichtwellenleiter (kurz: SM-LWL) auszugsweise nachfolgend
dargestellt.
| Netzanwendung (Übertragungsrate) | Wellenlänge λ [nm] | Maximale Streckendämpfung [dB] | Singlemode-Fasern | |
|---|---|---|---|---|
| OS1a | OS2 | |||
| 1000BASE-LX (1 Gbit/s) | 1310 | 4,56 | 2.560 m | 5.000 m |
| 10GBASE-LR/LW(10 Gbit/s) | 1310 | 6,20 | 4.200 m | 10.000 m |
| 10GBASE-LX4 (10 Gbit/s) | 1310 | 6,20 | 4.200 m | 10.000 m |
| 10GBASE-ER (10 Gbit/s) | 1550 | 10,90 | 8.900 m | 22.250 m |
| 40GBASE-LR4 (40 Gbit/s) | 1310 | 6,70 | 4.700 m | 10.000 m |
| 40GBASE-FR(40 Gbit/s) | 1550 | 10,90 | 2.000 m | 2.000 m |
| 100GBASE-LR4 (100 Gbit/s) | 1310 | 8,30 | 6.300 m | 10.000 m |
| 100GBASE-ER4 (100 Gbit/s) | 1550 | 18,00 | 16.000 m | 40.000 m |
Tabelle 9 Größte unterstützte Übertragungsstrecke mit SM-LWL
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
- Vor allem bei ausgedehnten Liegenschaften kann durch die Auswahl von optischen Sendern
mit höherer Sendeleistung eine größere Reichweite erzielt werden.
• Mit einer Bandbreiten-Berechnung wird geprüft, ob die Bandbreite der Strecke für die geplanten
Anwendungen ausreicht.
Bei Multimode-Fasern lässt sich die Bandbreitenbegrenzung (B ) der Strecke anhand des M
Bandbreitenlängenproduktes (BLP) [MHz*km] gemäß der folgenden Formel berechnen:
B = BLP / Kabellänge M
Für Singlemode-Kabel ist wegen seiner hohen Übertragungsgüte die Berechnung des BLP
theoretischer Natur. Hier ist die Abgabe der Dämpfungswerte wesentlich.
• Eine Reichweitenberechnung wird anhand eines Dämpfungsbudgets durchgeführt. Hierfür sind
alle Einzeldämpfungen des Systems zu addieren. Dies ist in der untenstehenden Formel (Tabelle)
dargestellt.
| eingekoppelte Leistung | gemäß Datenblatt der verwendeten Komponente |
|---|---|
| abzüglich Reserve | für Alterung der optischen Sender und der Fasern sowie für Reparaturen ca. 3 dB |
| abzüglich LWL-Dämpfung | Länge x Dämpfung/km, gem. Datenblatt Kabelhersteller |
| abzüglich Spleißdämpfung | Anz. Spleiße (m) x Dämpfung/Spleiß = 0,3 dB (EN 50173-1, Tab 65) |
| abzüglich Steckerdämpfung | Anz. Stecker (n) x Dämpfung/Stecker = 0,75 dB (EN 50173-1, Tab 65) |
| abzüglich sonstiger Komponenten | Dämpfung sonstiger Komponenten oder Querschnittwechsel |
| ERGIBT: Leistung am Empfänger | > minimale Empfängerempfindlichkeit gemäß Datenblatt |
Tabelle 10 Berechnung Dämpfungsbudget LWL-Strecken
4.1.2.2 Längenberechnung Kupfernetze
Nach DIN EN 50173-1 sind für IT-Netze mit symmetrischen Kupferkomponenten Längenberechnungen
der Übertragungsstrecke für die gewünschte Übertragungsklasse und Komponentenkategorie unter
Berücksichtigung aller flexiblen Kabelgarnituren wie Rangierkabel und –paare sowie
Geräteverbindungskabel durchzuführen.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
Die hierfür geltenden Gleichungen sind der Tabelle 45 der DIN EN 50173-1 zu entnehmen.
Ausgewählte Klassen sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt.
| Kategorie | Gleichungen für die Ausführung a | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Klasse E | Klasse E A | Klasse F | Klasse F A | ||
| 5 | |||||
| 6 | B = 102 – F x X | ||||
| 6 oder 8.1 A | B = 104 – F x X | B = 102 – F x X | |||
| 7 | B = 105 – F x X | B = 103 – F x X | B = 102 – F x X | ||
| 7 oder 8.2 A | B = 104 – F x X | B = 104 – F x X | B = 103 – F x X | B = 102 – F x X | |
| B = größte Länge des Primär- bzw. Sekundärkabels (m) F = gesamte Länge der Rangierschnüre, Rangierpaare und Geräteverbindungsschnüre (m) X = Verhältnis der Einfügungsdämpfung des Kabels in den Schnüren / Rangierpaaren (dB/m) | |||||
| a) Für Betriebstemperaturen über 20 °C muss B reduziert werden um:… (Details siehe Norm) |
Tabelle 11 Längengleichungen der Übertragungsstrecke (Auszug aus Norm)
4.1.3 Kabelanlagen
4.1.3.1 Oberirdische Kabelanlagen (Luftkabel)
Oberirdische Kabelanlagen dürfen grundsätzlich nur als Übergangslösung gebaut werden.
- Als Stützpunkte der Kabel sind je nach Verwendung Tragmasten, Winkelmasten,
Abspannmasten und Endmasten einzusetzen. Es sind nur Masten zu verwenden, die zum Schutz
gegen biologische Schäden mit Holzschutzmitteln langzeitig haltbar gemacht wurden. Die Standorte
der Masten sind so zu wählen, dass sie an Straßen und Wegen den Verkehr nicht behindern, gefährden
oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, aber auch selbst nicht gefährdet sind. Die Masten sind
so zu bemessen, dass über Straßen, Wegen, Einfahrten und befahrbarem Gelände der Mindestabstand
von 5 m von der Wege- oder Geländeoberfläche an der Stelle des größten Durchhanges als
Durchfahrtshöhe eingehalten wird.
- Als Kabel sind Installationskabel mit Zugentlastung oder Leichtbau-Luftkabel zu verwenden.
Zum Verbinden und Verzweigen dieser Kabel und zum Verbinden mit Erdkabeln sind Verbinder- und
Verteilerdosen, Überführungsendverschlüsse und Endverzweiger für den Außenbau zu verwenden.
- Zum Schutz gegen atmosphärische Entladungen sind an einzelnen Masten
Blitzschutzerdungen anzubringen. Einzelheiten sind dem Handbuch „Blitz- und Überspannungsschutz“
zu entnehmen.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
4.1.3.2 Kabel im Erdreich
- Erdkabeltrassen sind möglichst geradlinig auf kurzem Wege unter Beachtung der zulässigen
Biegeradien der Kabel zu führen. Von Bauwerken, die durch das Herstellen von Erdkabelgräben
gefährdet werden können, ist ein ausreichender Abstand einzuhalten.
Redundante Kabel (z. B. in LK1–Liegenschaften) sind in einem Mindestabstand von 2 m zu
verlegen.
- Straßen und Wege sind möglichst rechtwinklig unter Verwendung von Kabelschutzrohren oder
Kabelformsteinen zu kreuzen. Dabei sind Reserverohre mit zu verlegen. Belegte und freie Züge sind
beidseitig gegen Verschmutzung und Eindringen von Kleingetier mit Verschlussbechern oder
Blindstopfen abzudichten.
- Bei Kabel im Einflussbereich von Starkstromanlagen und von Bahnen ist wegen der
elektrischen Beeinflussung zu prüfen, ob durch eine wirtschaftlich vertretbare Änderung des
vorgesehenen Trassenverlaufes der Einsatz von Schutzeinrichtungen vermieden werden können.
Erdkabeltrassen unmittelbar an Waldrändern oder an hohen, einzelnstehenden Bäumen vorbei sind
wegen der Gefährdung durch atmosphärische Entladungen über die Bäume und deren Wurzeln
möglichst zu vermeiden. Müssen Erdkabel dennoch in Gebieten mit erhöhter Gefährdung durch
atmosphärische Entladungen oder sonstiger elektrischer Beeinflussung verlegt werden, sind
entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.
- Wird als Schutzmaßnahme die Führung der Kabel in Stahlrohren nötig, so ist bei der
Trassenfestlegung zu beachten, dass
• die Rohre mit möglichst wenigen Unterbrechungen verlegt werden, wobei die durchlaufende und
Leitwert gleiche, galvanische Verbindung der Rohre sichergestellt werden muss
• wegen der geringen Biegsamkeit der Rohre eine möglichst geradlinige Führung erreicht wird
• bei felsigem Untergrund Tiefbauarbeiten nur im unerlässlichen Umfang durchgeführt werden.
- Verlegung und Anordnung von Kabeln in offenen Gräben
Die mechanischen Eigenschaften der Kabel sind temperaturabhängig. Die Eigentemperatur des Kabels
muss daher beim Verlegen innerhalb des zulässigen Temperaturbereiches liegen. Sie kann von der
Lufttemperatur abweichen. Deshalb muss sich das Kabel vor dem Einziehen, Herausziehen oder
Umtrommeln ca. zwölf Stunden innerhalb des für das Verlegen zulässigen Temperaturbereiches
befunden haben.
- Beim Verlegen von Erdkabeln können folgende Verlegearten angewendet werden:
• Auslegen von der aufgestellten Kabeltrommel von Hand
• Auslegen vom fahrenden Verlegefahrzeug aus von Hand
• Auslegen vorher abgetrommelter Kabel von Hand vom Grabenrand aus
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
• Verlegen mit Kabelverlegepflug
• Einziehen mit der Kabelkraftwinde
- Kabel und Muffen sind so zu verlegen, dass Montagearbeiten durchführbar sind, die
Kabelgräben aber nicht breiter als nötig werden und spätere Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten
ohne Erschwernisse vorgenommen werden können. Außerdem sollen Beschädigungen an den Kabeln
bei späteren Aufgrabungen vermieden werden. Beim Verlegen sind die Kabel symmetrisch zur
Trassenachse anzuordnen. Sind mehrere Kabel gemeinsam zur gleichen Zeit auszulegen, so sind sie
nebeneinander auf der Grabensohle anzuordnen. Es ist darauf zu achten, dass die Kabel nicht gekreuzt
werden (Gefahr der Verwechslung bei Betriebsarbeiten). Bei nachträglichen Abzweigungen sind
Kabelkreuzungen in Ausnahmefällen unter Beachtung eines ausreichenden Kabelschutzes zulässig.
- Bei Erweiterung bestehender Erdkabelanlagen um ein oder mehrere Kabel ist eine neue
Trasse anzustreben. Ist dies nicht möglich, müssen die neuen Kabel neben oder über den vorhandenen
Kabeln angeordnet werden. Dabei kann es zweckmäßig sein, eine Kabelanlage zu bauen, in die auch
die vorhandenen Kabel aufzunehmen sind.
- Aufnehmen und Wiederverwenden von Erdkabeln
Erdkabel sind aufzunehmen und wiederzuverwenden, wenn der Zustand der Kabel dies rechtfertigt und
eine Wiederverwendung wirtschaftlicher als eine Neuverlegung ist.
- Sichern von Erdkabeln
Müssen zur Durchführung von Bauarbeiten Erdkabel aus ihrer Trasse herausgelegt werden, sind sie
gegen mechanische Beschädigungen zu schützen. Dies kann durch Umlegen der Kabel in einer
Behelfstrasse und Schutz durch eine Erdüberdeckung von mindestens 30 cm oder durch knicksicheres
Aufhängen in der freigelegten Strecke geschehen.
4.1.3.3 Kabel in Kabelanlagen
In Kabelanlagen aus Kunststoffrohren oder aus Betonformsteinen können alle nicht bewehrten
Fernmeldekabel und alle LWL-Kabel eingezogen werden.
Bevor Fernmeldeaußenkabel in Kabelkanalzüge eingezogen werden, sind die Rohrzüge zu reinigen.
Wegen möglicher Querschnittsverengungen (insbesondere durch Verformung bei PVC-Rohren) ist
durch Kalibrieren zu prüfen, ob die Züge frei sind. Die Kabel sind dann mit dem Kabelziehstrumpf
einzuziehen.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
4.1.3.4 Tiefbau für Erdkabel und für Kabelanlagen
- Tiefbauarbeiten für Erdkabel sowie für Kabelanlagen sind in den
• DIN 18300 - VOB Teil C ATV Erdarbeiten
• DIN 4124 – Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
• DIN 18920 – Vegetationstechnik – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetations-
flächen bei Baumaßnahmen
beschrieben.
Kabeltrassen zuzüglich der Arbeitsbreite für Baugeräte sind von tiefwurzelndem Aufwuchs freizuhalten.
- Die Mindestüberdeckung für Erdkabel und für Kabelanlagen ist für den Bereich der Bw auf
0,8 m festgelegt. Erforderliche Abweichungen z. B. auf Übungsplätzen und auf Privatgrundstücken sind
möglich. Bei Kabelanlagen mit zwei Rohren zur Anbindung einzelner Gebäude kann in bestimmten
Fällen (geringes Gefährdungsrisiko der Trasse aufgrund der örtlichen Gegebenheiten) ein reduziertes
Grabenprofil zum Einsatz mit einer Überdeckung von 0,5 m kommen.
Abbildung 14 Trassenprofile
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
- Anmerkungen für Rote Netze:
Rote Netze dürfen, sofern für die Übertragung Lichtwellenleiterkabel eingesetzt werden, unabhängig
von der Verlegetiefe über vorhandene Kabelanlagen oder Kabel betrieben werden.
Sofern rote Netze nicht über zugelassene Technologien abgebildet werden können, sind bezüglich der
Verlegetiefe liegenschaftsbezogen Einzelgenehmigungen bei den Akkreditierungsstellen einzuholen,
wenn von der geforderten Mindestüberdeckung von 1 m abgewichen wird.
- Erdkabel mit ihren Muffen sind nur dann mit besonderen Schutzvorkehrungen wie
Kabelabdeckplatten, Kabelschutzrohren usw. zu versehen, wenn aus zwingenden Gründen die
Mindestüberdeckung nicht eingehalten werden kann oder wenn Schutzmaßnahmen beim
Zusammentreffen mit anderen Anlagen notwendig werden. (Anmerkung: Kabelschutzhauben sind für
den Bereich der Bw nicht zugelassen.)
- Das Trassenband ist in jedem Falle durchlaufend etwa 0,30 m über Kabeloberkante
einzubringen. Liegen mehrere Fernmeldekabel im selben Graben, so sind bei mehr als drei Kabeln
zwei Trassenbänder jeweils über den beiden außenliegenden Kabeln auszulegen.
- Wenn wegen fehlender Festpunkte die Vermarkung der Kabeltrasse notwendig ist oder der
Träger der Straßenbaulast eine Vermarkung fordert, sind Kabelmerksteine oder Kabelmarken zu
setzen. Sie sind so anzuordnen, dass mit einem Entfernen oder Beschädigungen (z.B. durch land- oder
forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte) nicht zu rechnen ist. Die Vermarkung ist außerhalb der
Kabeltrasse aber in möglichst geringem Abstand dazu anzubringen.
- Zusammentreffen von Kabeln mit anderen Anlagen
Hinweise für die Verlegung von Kabeln beim Zusammentreffen mit anderen Ver- und
Entsorgungsmedien, wie z.B. mit:
• Anlagen der Gas- und Wasserversorgung
• Entwässerungsanlagen
• Fernwärmeanlagen
• Anlagen mit Hochdruckgasleitungen und Transportleitungen für brennbare Flüssigkeiten
• Starkstromanlagen
sind in der DIN EN 50174-3 (VDE 0800-174-3) enthalten.
Die VDE 0800-174-3 enthält „Allgemein gültige Festlegungen zur Planungs- und Installationsphase
einer Kommunikationsanlage im Freien“. In der Norm werden u. a. Maßnahmen gegen die
Beeinflussung von kommunikationstechnischen Anlagen durch Starkstromanlagen beschrieben.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
4.1.3.5 Kabelanlagen, Kabelschächte, Abzweigkästen
- Kabelanlagen sind für solche Trassen zu bauen, deren Bestand langzeitig gesichert ist.
Wesentliche Vorteile von Kabelanlagen sind darin zu sehen, dass
• die Trassen für später zu verlegende Kabel gesichert sind
• die Zugänglichkeit zu den Kabeln - insbesondere zu den Spleißstellen - uneingeschränkt gegeben
sind und Störungsbeseitigungen schnell durchgeführt werden können
• nicht mehr benötigte Kabel bei geringen Kosten herausgezogen und niederpaarige Kabel gegen
höherpaarige Kabel ausgewechselt werden können.
Das Errichten und / oder Erweitern von Kabelanlagen sind mit hohen Kosten verbunden. Kabelanlagen
sind deshalb so zu bemessen, dass alle im Endausbau erforderlichen Kabel (einschließlich
Reservekabel) aufgenommen werden können. Vorhandene Kabelanlagen sind möglichst
mitzubenutzen. Geringe Umwege in der Kabelführung sind dabei in Kauf zu nehmen.
Lichtwellenleiterkabel sind ausschließlich in Kabelanlagen zu verlegen.
Kabelanlagen sind aus Kabelschutzrohren (KKR) zu errichten. Um einen Kabelkanalzug besser
auszunutzen, kann ein Mehrfachrohr (MR) eingezogen werden. Ein MR besteht in der Regel aus vier
Rohren, zwei Rohre mit Innendurchmesser 28 mm, zwei Rohre mit Innendurchmesser 35 mm. Kabel
mit Außendurchmesser ≤ 18 mm können in die kleinen Rohre, Kabel mit Außendurchmesser ≤ 25 mm
in die großen Rohre eingezogen werden.
An Stelle eines Rohres DN 110 mit Mehrfachrohr können für LWL-Kabel auch mehrere Rohre mit einem
geringeren Durchmesser (z. B. DN 50) als wirtschaftlichere Lösung eingesetzt werden. Durch
Einblasen der LWL-Kabel können hier die Abstände zwischen den Schächten deutlich erhöht werden.
- Kabelschächte und Abzweigkästen sind wie folgt zu dimensionieren
• Ausreichende Größe, damit auch für den späteren Endausbau ausreichender Raum für weitere
Kabel und Kabelgarnituren sowie für Einzieh- und Montagearbeiten zur Verfügung steht und Kabel
mit größerem Biegeradius verarbeitet werden können
• Bei Bedarf eine aktive Entwässerung
• Vermeidung von Schaltstellen im Schacht wegen der gegebenen Feuchtigkeit (In Abzweigkästen
sind Schaltstellen nicht zulässig.)
Der Standort von Kabelschächten und Abzweigkästen wird im Wesentlichen von der maximalen
Einziehlänge der Kabel, von Abzweigungen und Straßenführungen sowie von der Lage vorhandener
Muffen und Abzweigmuffen bestimmt, die in die Kabelanlage mit einbezogen werden sollen. Der Einbau
in Gehwegen und Grünflächen oder in Fahrbahnen von Straßen (sollte vermieden werden) erfordert für
die Kabelschachtbauteile die Berücksichtigung unterschiedlicher Belastungsklassen. Werden keine
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
Normschächte verwendet, so sind statische Berechnungen für die örtlich zu bauenden Kabelschächte
erforderlich.
- Micro-Cable-System (MCS), Multirohrsystem für direkte Faserverlegung
Sofern eine Kabelanlage nur für die Einrichtung eines Primärnetzes mit Lichtwellenleiter erstellt werden
soll, können anstelle konventioneller Kabelanlagen Multirohrsysteme im Ausnahmefall eine
wirtschaftliche Alternative sein. Diese Systeme werden auch von Carriern für die direkte LWL-
Versorgung von Gebäuden (FTTH, Fiber to the home) eingesetzt und sind erprobt.
WICHTIG: Ein Einziehen von Kupfer-Fernmeldekabeln ist nicht möglich!
Abbildung 15 Beispiele Multirohrsysteme: Micronet Cable, Microduct,- Flatliner
Wie in der obenstehenden Abbildung dargestellt stehen hier unterschiedliche, technische
Ausführungen jeweils von mehreren Herstellern zur Verfügung. Die Entscheidungen für ein System und
ein Produkt müssen anhand der örtlichen Gegebenheiten erfolgen.
Alle Systeme und Produkte haben ein grundlegend identisches Installationsprinzip:
Einzelrohre mit geringem Innendurchmesser von ca. 4 mm bis 20 mm werden in Bündeln, Strings
(„Flachkabel“) oder in „Kabeln“ zusammengefasst. Die Systeme - teilweise auch die Einzelrohre - sind
für direkte Erdverlegung geeignet. Ein Einziehen in (vorhandene) Rohre / Kabelanlagen ist ebenfalls
möglich.
Die Einzelrohre werden ausgehend von Sternpunkten (i.d.R. von den Liegenschaftsverteilern aus)
durchgehend bis zum Endpunkt, meist einem Gebäude, geführt. Eventuelle Verbindungsstellen werden
mit speziellen druckdichten Muffen verbunden. Hierdurch entsteht eine druckwasserdichte Punkt-zu-
Punkt-Rohrverbindung zwischen beiden Endpunkten.
In diese Einzelrohre werden LWL-Faserbündel, evtl. mit leichter Schutzhülle jedoch ohne Mantel,
Zugentlastung und Armierung, eingeblasen. Durch das geringe Gewicht dieser Faserkonstruktion
können Fasern über Entfernungen von größer einem km - bei günstiger Trassenführung auch deutlich
weiter - eingeblasen werden.
Auf großvolumige Kabelzugschächte kann somit verzichtet werden. Für die Abzweige zu den
Gebäuden und für das Anbringen von Verbindungsmuffen sind jedoch Hilfsschächte vorzusehen.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
- Einführung von Kabeln in Gebäude
Der Abstand der Einführung von Kabeln in Gebäude zu Starkstromkabeln und anderen Anlagen
(Wasserrohre und dergleichen) muss mindestens 0,50 m betragen. Neuere Kombinations-
einführungen mit geringeren Abständen sind zugelassen.
Zur Einführung von Kabeln sind nur solche Bauteile zu verwenden, die eine dauerhafte, gas- und
wasserdichte, ggf. auch druckwasserdichte Abdichtung gewährleisten. Die Abdichtungen sind nach den
Reihen DIN 18531 bis DIN 18535 und nach VDE-AR-N 4223 auszuführen.
4.1.4 Verbindung Liegenschaftszugangsknoten - Liegenschaftsverteiler
Der LZK wird mit dem APL verbunden und stellt Ports zur Anbindung von LAN-Core Komponenten
bereit und ist grundsätzlich im Liegenschaftsverteiler (Liegenschaftsverteilerraum) anzuordnen.
4.1.5 Primärbereich
4.1.5.1 LWL - Übertragungsstrecken
- Für jedes Gebäude ist zu prüfen, ob die Errichtung einer Primärtrasse mit LWL-Kabel
wirtschaftlich ist. Beispielsweise bei Bestandsgebäuden mit geringer Anschlusszahl oder
Anwendungen, die keine hohen Anforderungen an die Übertragungsgeschwindigkeit stellen, können
im begründeten Ausnahmefall vorhandene xDSL-Strecken genutzt werden.
- Grundsätzlich werden für das IT-Primärnetz Kabel mit Singlemodefasern der Mindestkategorie
OS2 verlegt. Für „Sonstige Leitungsnetze“ (Abschnitt 6) können im Bedarfsfall Multimodefasern der
Mindestkategorie OM4 verwendet werden. Dafür ist dann ein separates LWL-Kabel zu verlegen. Die
folgende Tabelle gibt Richtgrößen als Planungsgrundlage für die Dimensionierung vor.
| Anzahl Anschlüsse | Singlemode-Fasern | Multimode-Kabel |
|---|---|---|
| standardmäßig | 2 x 12 | Faseranzahl nach Bedarf |
| mit Begründung | > 2 x 12 | Faseranzahl nach Bedarf |
Tabelle 12 Dimensionierung LWL-Kabel im Primärbereich
- Bei der Dimensionierung der Verbindung zwischen Gebäudeverteilern untereinander und
Gebäudeverbindungen innerhalb einer Liegenschaft mit LWL-Kabeln sind bei paralleler
Leitungsführung vier LWL-Fasern für die GA, bei Bedarf an Multimodefasern seitens der GA ein
zusätzliches Kabel, einzuplanen. In den Verteilern sind eigene Anschlüsse für die GA vorzusehen.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
- Das IT-Leitungsnetz ist ausgehend vom Liegenschaftsverteiler i.d.R. sternförmig aufzubauen.
Baum-, Ring und / oder vermaschte Strukturen sind z. B. bei Redundanzanforderungen anzuwenden.
(siehe hierzu Abschnitt 3.1.3).
- Alle Außenkabel sind in längs- und querwassergeschützter Ausführung zu wählen. Falls keine
Verlegung in Schutzrohr erfolgt, müssen sie mit einem metallfreien Nagetierschutz ausgerüstet sein. In
der nachfolgenden Tabelle 13 ist ein entsprechendes Außenkabel aufgeführt.
- LWL-Außenkabel werden an LWL-Kabelendgestellen (LWL-KEG) bzw. LWL-Kabeleinsätzen
(LWL-KEE) abgeschlossen. Befindet sich LWL-KEG bzw. LWL-KEE nicht in demselben Brandabschnitt
wie die Kabeleinführung, so sind in dem Raum der Kabeleinführung Übergangsmuffen zu montieren
und LWL-Innenkabel an das LWL-KEG bzw. LWL-KEE heranzuführen.
Als Verbindungskabel zwischen dem LWL-KEG bzw. LWL-KEE sind LWL-Innenkabel zu verwenden.
An den LWL-KEG bzw. LWL-KEE werden zum Spleißen der Fasern Spleißkassetten verwendet.
Nicht genutzte Ports / Durchgangskupplungen auf LWL-Patchfeldern sind mittels Schutzkappen vor
Umwelteinflüssen, wie z.B. Staub, zu schützen.
- Der Verwendung von LWL-Universalkabeln kann die wirtschaftlichere Lösung darstellen. Die
nachfolgend dargestellten Vor- und Nachteile von Universalkabeln im Vergleich zu Außenkabeln sind
bei der Planung zu berücksichtigen.
Vorteile:
• Die Notwendigkeit der Umsetzung der Kabel am Gebäudeeintrittspunkt aufgrund der Anforderungen
an die Flammwidrigkeit (Spleißen auf LWL-Innenkabel) entfällt.
• Die Verlegung der Kabel mit kleinen Biegeradien ist möglich.
• Mit Nagetierschutz und in geschlossenen „trockenen“ Kabelzugleerrohren- / anlagen ist der Einsatz
geeignet.
Nachteil:
• Die Verlegung im Erdreich und in Kabelleerrohr- / Kabelschachtanlagen, in denen Wassereintrag
besteht, ist kritisch, da die Mäntel von Universalkabel im Vgl. zu Außenkabeln meist schlechtere
Eigenschaften gegen eindringende Feuchtigkeit aufweisen.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
Außenkabel Kabelaufbau und -Kennzeichnung gemäß DIN EN 60794-1-1, Beiblatt 1:
A-DQ (ZN)B2Y nx12G50/125 2,7B600
A-DQ (ZN)B2Y nx12E9/125 0,4 F3,5
Außenmantel flammhemmend, eventuell halogenfrei
Metallfreier Nagetierschutz und Zugentlastung kombiniert
Zentrales Zug- und Stützelement (nichtmetallisch)
Weitere Eigenschaften, wie z.B.:
- Temperaturbereich (fest verlegt)
- Wasserdichtigkeit (längs / quer)
- UV-Resistenz
- mechanische Beständigkeit
- minimale Biegeradien
Multimode-Fasern 50/125 µm (OM4)
Bandbreiten-Längenprodukt bei 850 nm ≥ 3.500 MHzkm bei 1.300 nm ≥ 500 MHzkm Dämpfung bei 850 nm ≤ 2,5 dB / km bei 1.300 nm ≤ 0,7 dB / km min. Linklänge (1 Gbit/s - Ethernet] bei 850 nm ≤ 1.000 m . bei 1300 nm ≤ 3.500 m . Numerische Apertur 0,2 ± 0,015
Singlemode-Fasern 9/125 µm
chromatische Dispersion bei 1.310 nm ≤ 3,0 ps/(nmkm) bei 1.550 nm ≤ 18,0 ps/(nmkm) Dämpfung bei 1.310 nm ≤ 0,35 dB / km bei 1.550 nm ≤ 0,21 dB / km nom. Nulldispersionswellenlänge = 1.300 nm bis 1.322 nm Kabelgrenzwellenlänge ≤ 1 260 nm Polarisationsmoden Dispersionskoeffizient (PMD) ≤ 0,1 [ps/km]
Tabelle 13 Richtwerte für Außenkabel gemäß DIN EN 60794-3 (DIN VDE 0888-108)
- Ab einer Bestellmenge von ca. 2 km werden von den meisten Herstellern Kombikabel gefertigt.
Bei diesen Kabeln sind Singlemode- und Multimode-Fasern kombiniert, und es ist nur ein Kabel
notwendig. Da Multimode-Fasern im Primärbereich hier nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen,
haben die Kombikabel kaum noch Bedeutung.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
4.1.5.2 Cu-Kabel - Übertragungsstrecken
- Es ist eine Fernmeldekabelverbindung mit mindestens 10 DA vom Fernmelde-Hauptverteiler
(HVt), der sich im LVt oder in Nähe des LVt befindet, zu jedem GVt zu verlegen. Eine höhere
Dimensionierung ist im begründeten Bedarfsfall möglich.
Die Verbindung ist über LSA Plus – Trennleisten mit Überspannungsschutz zu führen.
Vom LSA Plus – Feld im Fernmeldeverteiler zum Cat. 3 – Patchfeld [25 x 4(8)] im GVt ist eine
Verkabelung vorzunehmen [I-Y(ST)Y, 1 x 50 DA].
Folgende Kabel (Fernmeldekabel) sind als Standardkabel für die Bw zu verwenden:
• Zur Verlegung im Erdreich oder in Kabelschutzrohren (Standardfälle):
A-2YF(L)2Y x 2 x 0,6 mm St III Bd oder x 2 x 0,8 mm St III Bd (DIN VDE 0816-1)
(für größere Entfernungen: Kabel mit Durchmesser der Kupferleiter 0,9; 1,2 und 1,4 mm)
• Zur oberirdischen Verlegung (Sonderfall): A-2Y(St)2Y-T..x 2 x 0,6 mm oder ..x 2 x 0,8 mm [Selbsttragendes Freiluftkabel (Spannweite, Gebäude / Gebäude)]
- Hinweise für Aufbau, Transport, Lagerung, Verlegung, mechanische und elektrische
Eigenschaften, Gewicht, Fertigungslängen, Versandtrommelgröße, Transportgewicht, zulässige
Zugbelastung, zulässige Transportbereiche, zulässige Biege- und Umlenkradien der Kabel sind den
Normen und den Datenblättern der Hersteller zu entnehmen.
Im Außenbereich verlegte LWL- und Fernmeldekabel sind vorzugsweise in Kabelschutzrohren zu
verlegen. Hochpaarige Kabel können eingesandet ohne Schutzrohr verlegt werden.
- Messungen der Fernmeldeaußenkabel sind vorzunehmen, die Messprotokolle im Zuge der
Abnahme vorzulegen (siehe Abschnitt 4.4.2.1).
4.1.5.3 Erdkabelabschluss
Die Kupfer-Erdkabel des IT-Leitungsnetzes enden innerhalb des Gebäudes in Muffen. Sie werden von
dort mit Innenkabeln zum Gebäudeverteiler geführt und aufgelegt.
Die Verseilart der Innenkabel muss der Verseilart der Erdkabel angepasst sein.
4.1.5.4 Verteileranordnung in Gebäuden
Bei den meisten Gebäuden der Bw können Gebäude- und Etagenverteiler zusammengefasst werden.
Ein Sekundärbereich ist in diesem Fall nicht notwendig. Hierfür ist eine geeignete Wahl des
Verteilerstandortes an zentraler Stelle des Gebäudes notwendig. Dies ist unter Abschnitt 3.1.2
beschrieben.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
4.1.6 Sekundärbereich
- Falls ein Sekundärbereich notwendig ist, sind vorzugsweise Singlemode-Fasern zu
verwenden. Bei Bedarf können Multimode-Fasern der Mindestkategorie OM4 verwendet werden. Dafür
ist dann ein separates LWL-Kabel zu verlegen. In Tabelle 14 werden in Abhängigkeit von der
Anschlussanzahl Richtgrößen als Planungsgrundlage für die Dimensionierung vorgegeben.
| Anzahl Anschlüsse | Singlemode-Fasern | Multimode-Kabel |
|---|---|---|
| ≤ 100 | 12 | Faseranzahl nach Bedarf |
| > 100 | > 12 | Faseranzahl nach Bedarf |
Tabelle 14 Dimensionierung LWL-Kabel im Sekundärbereich
- Zum mechanischen Schutz (Biegeradius, Nagetiere) sind alle LWL-Kabel in entsprechend
gekennzeichneten Rohren (DN 25 – DN 40) oder in geschlossenen Kanälen zu verlegen. Die
Kennzeichnung der Rohre hat mit deutlich sichtbaren Klebeschildern in Rot mit der Aufschrift „Achtung
Lichtwellenleiter“ zu erfolgen.
In der nachstehenden Tabelle ist ein entsprechendes Innenkabel aufgeführt.
Innenkabel: Kabelaufbau und -Kennzeichnung gemäß DIN EN 60794-1-1, Beiblatt 1:
J-V(ZN)HH n x G50/125 OM4 bzw. E9/125 … OS2
Außen- und Einzelmantel flammhemmend und halogenfrei
Zugentlastungselemente: nichtmetallisch
Farbkodierung der Einzelmantel und Kennzeichnung der Einzelkabel (z.B. durch Nummerierung)
Weitere Eigenschaften, wie z.B.:
- Temperaturbereiche (Betrieb, Verlegung, Lagerung)
- minimale Biegeradien
- maximale Zugbelastbarkeit
- maximaler Querdruck
- Kabeltorsion
- Schlagfestigkeit Multimode-Fasern 50/125 µm (OM4)
Werte → siehe Tabelle 13 Singlemode-Fasern 9/125 µm
Werte → siehe Tabelle 13
Tabelle 15 Richtwerte für Innenkabel gemäß DIN EN 60794-2 (DIN VDE 0888-115)
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
- Hinzu kommt eine Fernmeldekabelverbindung vom EVt zum GVt über LSA-Plus-Trennleisten
mit Kabel I-Y(ST)Y. Das Kabel ist nach Bedarf zzgl. Reserve zu dimensionieren.
Die Verbindung ist über LSA Plus – Leisten zu führen, vom LSA Plus – Feld zum Cat. 3 – Patchfeld im
EVt [25 x 4(8)]. Im GVt ist eine Verkabelung vorzunehmen [I-Y(ST)Y, 1 x 50 DA].
Es ist Fernmeldekabel folgenden Typs einzusetzen:
• J-Y(St)Y …..Bd Leiterdurchmesser 0,6 oder 0,8 mm (DIN VDE 0815 und 0815/A1)
4.1.7 Tertiärbereich
- Im Tertiärbereich sind symmetrische S/FTP-Kabel (Gesamtschirm Kupfergeflecht, paarweise
mit Alufolienschirm, paarweise verseilt) mit vier Doppeladern mindestens der Kategorie 7, die 10 GbE–
fähig sind, einzusetzen.
Im Fall von Gebäudesanierungen sind alte Datenkabel der Kategorie 5e und kleiner generell
auszuwechseln.
- Um für den wachsenden Bedarf mit Power-over-Ethernet (PoE) – versorgten Geräten gerüstet
zu sein, sind nur noch American Wire Gauge 22 (AWG 22) – Kabel oder besser, entspricht
Leiterdurchmesser ≥ 0,644 mm, zu verwenden.
- Die meisten Hersteller machen keine oder nur teilweise Angaben über den DIN-Schlüssel ihrer
Kabel. Entscheidend ist die Einhaltung der Übertragungswerte. Die Typenbezeichnungen des
einzusetzenden Kabels wählen die Kabelhersteller unterschiedlich.
- Die DIN EN 50173-1 schreibt als maximale Länge für die Verkabelung mit symmetrischen
Kupferkabeln 90 m vor.
Das Zusammenfassen von Primär-, Sekundär und Tertiärbereich ist bei Lichtwellenleiter-Verkabe-
lungen möglich, sofern die anwendungsspezifischen Vorgaben der DIN EN 50173-1 in Verbindung
mit Tabellen F.5 und F.6 der Norm beachtet werden (siehe auch Abschnitt 4.1.2.1)
Nachfolgende Lösungsansätze für die Verwendung von LWL-Kabel im Tertiärbereich können
unterschieden werden.
4.1.7.1 Fiber to the Desk (FTTD)
FTTD ist nicht Standard bei der Bw. Sonderfälle können besondere Forderungen an die
Abstrahlsicherheit sein. Das Lichtwellenleiterkabel wird an der Wand / im Kanal in eine Dose mit
optischer Steckvorrichtung geführt. Dort kann mit optischen Rangierkabeln das Endgerät
angeschlossen werden.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
4.1.7.2 Fiber to the Office (FTTO)
Das Lichtwellenleiterkabel wird an der Wand / im Kanal in eine Dose mit einer aktiven Komponente
geführt. Dort erfolgt eine Umsetzung von optischer auf elektrische Übertragung.
Abbildung 16 LWL bis zum Büro z.B. für Sondergebäude
4.1.8 Verlegevorschriften für TP-Kabel (entsprechend DIN EN 50174-2)
- Alle Kabeltrommeln sind vor dem Verlegen zu messen. Diese Messung dient einerseits zum
Ermitteln des Verzögerungsfaktors Vp und andererseits zur Überprüfung des Kabels.
- Die Kabel sind immer vor Feuchtigkeit zu schützen. Eine Beschädigung von Kabeln kann
bereits durch falsches Behandeln der Kabeltrommeln bzw. falsche Lagerung verursacht werden.
- Im Rahmen der Bauleitung ist die Kabelverlegung mit entsprechender Sorgfalt zu prüfen.
• Die Kabel dürfen keinesfalls, auch nicht während des Verlegens, geknickt werden.
• Die minimalen Biegeradien und die maximalen Zugkräfte sind Kabel spezifische Angaben. In der
Regel darf ein Biegeradius vom 8-fachen des Kabeldurchmessers nicht unterschritten werden, dies
entspricht ca. 6 cm.
• Kabel dürfen keinesfalls gequetscht werden.
• Bei der Verlegung im Kabelbündel und Betrieb mit Fernspeisung (PoE) ist der Temperaturanstieg in
Abhängigkeit zur Strombelastbarkeit zu berücksichtigen. Die Kabelbündel sind mit entsprechendem
Abstand zueinander zu verlegen. Kabelbündel sollen bei Neuanlagen nicht mehr als 24 Einzelkabel
umfassen (DIN EN 50174-2 Beiblatt 1).
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
• Bei Bestandskabelanlagen ist unter Verwendung einer Fernspeisung (PoE) die in das Kabelbündel
eingeprägte Gesamtleistung zu steuern. Es darf keinesfalls die maximal zulässige Strom- und
Temperaturbelastbarkeit der Einzelkabel überschritten werden. Gegebenenfalls sind entsprechende
Maßnahmen zur mechanischen Be- und Entlüftung bestehender Kabelanlagen herzustellen.
- Alle beschädigten Kabel sind auch bei einwandfreien Messergebnissen zu ersetzen.
4.1.9 Verlegevorschriften für LWL-Kabel
- LWL-Innenkabel sind immer gegen Feuchtigkeit zu schützen. Bei LWL-Außenkabeln sind bei
Lagerung oder Transport die Kabelenden wasserdicht zu verschließen.
Beim maschinellen Einziehen von LWL-Kabeln in Rohrsysteme sind Messprotokolle zu erstellen, damit
überprüft werden kann, dass die maximalen Zugkräfte nicht überschritten wurden. Innerhalb von
Schächten und Gebäuden sind für das Einziehen alle Winkel mit Kabelführungen oder Rollen so
auszustatten, dass die minimalen Biegeradien nicht unterschritten werden.
- Das Einziehen von Außenkabeln sollte nicht bei Temperaturen unter 0° C durchgeführt
werden. Gesondert zu berücksichtigen sind die Verlegevorschriften des Kabelherstellers.
Eine Festlegung der zu verwendenden Kabeltypen und Richtlinien für die Errichtung von Außentrassen
werden in den Abschnitten 4.1.3 und 4.1.5.1 beschrieben.
4.1.10 Brandklassen für LWL-Kabel gemäß Bauproduktenverordnung (BauPVO)
- Mit Einführung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen Kommunikationskabel in
Bauwerken unter die EU-Verordnung Nr. 305/2011. Sie ersetzt die Bauproduktenrichtlinie
(89/106/EWG) zur Harmonisierung für das Inverkehrbringen von Bauprodukten.
Somit fallen auch LWL-Kabel für die dauerhaft installierte Gebäudeverkabelung unter die harmonisierte
Produktnorm DIN EN 50575, die die bisher gültigen Einstufungen in Brandklassen für Kabel und
Leitungen erweitert. Einzusetzende Kabel und Leitungen nach dieser Norm sind mit dem Ziel
einzusetzen, die Entstehung und Ausbreitung von Rauch und Feuer zu minimieren.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
4.2 Alternativlösungen
Falls das Neuerrichten eines strukturierten IT-Leitungsnetzes kurzfristig bzw. wirtschaftlich nicht
möglich ist, können mit entsprechender Begründung folgende Alternativen in der Regel als
Interimslösungen gewählt werden:
4.2.1 Primärbereich
4.2.1.1 Richtfunkstrecken
Beispielsweise zwischen Gebäuden oder zur Kopplung von nicht weit voneinander entfernten
Liegenschaften können Richtfunkstrecken realisiert werden.
Zu beachten sind hierbei:
• Die IT-Sicherheit muss in der Regel durch eine durch das BSI zugelassene Verschlüsselung (z. B.
SINA-Technologie) gewährleistet werden, da Richtfunkstrecken einfach abgehört werden können.
• Die klimatischen Bedingungen haben in Abhängigkeit von den eingesetzten Techniken Einfluss auf
die Übertragungsqualität und damit die Verfügbarkeit.
4.2.1.2 Gerichtete WLAN-Strecken
Bei diesen WLAN-Strecken handelt es sich um einen Sonderfall. Hier werden das 2,4 GHz oder
bevorzugt das 5 GHz-Band in Verbindung mit Richtantennen genutzt → siehe Anhang 1.1,
Abschnitt 3.3.4 „ LAN <-> LAN-Kopplung über gerichtete Strecken“.
4.2.1.3 Modemstrecken / DSL-Strecken
Falls Fernmeldekabel vorhanden sind, können diese durch Einsatz von Modems, in der Regel mit DSL-
Techniken entsprechend Anhang 1.1, Abschnitt 2.5 „Digital Subscriber Line (xDSL)“, genutzt werden.
Zu beachten ist, dass die Übertragungsleistung von der Güte der Fernmeldeleitung abhängig ist. Die
Anzahl der möglichen DSL-Verbindungen über ein Kabel ist wegen des Nebensprechens begrenzt!
Eine Versorgung mit DSL kann beispielsweise eine wirtschaftliche Lösung für den Anschluss der
Gebäudeautomation - von nicht durch BWI zu betreibenden Gebäuden - an das Intranet der Bw sein.
4.2.1.4 Frei verlegte Leitungen
Die Einrichtung von oberirdischen Kabelanlagen (Luftkabel) ist in Abschnitt 4.1.3.1 beschrieben.
4.2.1.5 WDM-Techniken
Falls bereits ein Primärnetz mit Lichtwellenleitern besteht und alle Fasern belegt sind, können mit
WDM-Techniken durch Nutzung unterschiedlicher Wellenlängen des Lichts mehrere Datenkanäle über
eine Faser übertragen werden.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
Die Technik ist in Anhang 1.1, Abschnitt 2.7 „WDM/DWDM (Dense) Wavelength Division Multiplexing“,
beschrieben.
4.2.1.6 Alternative Kabelanlagen
Als Alternative zur Errichtung von konventionellen Kabelanlagen (siehe Abschnitte 4.1.3.4 und 4.1.3.5)
können auch Micro-Cabling-Systems (MCS, Mikrokabelsysteme) eingesetzt werden.
4.2.1.7 5G Campus – Netzwerklösungen
Der neue Mobilfunkstandard 5G kann unter bestimmten Bedingungen und unter der Voraussetzung,
dass es keine negativen Auswirkungen auf den sonstigen Dienstbetrieb gibt, genutzt werden und somit
eine Alternative zu einem verkabelten Primärnetz in einer Liegenschaft sein. Hierbei handelt es sich
um ein so genanntes 5G Campus – Netzwerk.
4.2.2 Sekundärbereich
Durch geeignete Anordnung von IT-Verteilerräumen (siehe Abschnitt 3.1.5) kann auf den
Sekundärbereich üblicherweise verzichtet werden.
4.2.3 Tertiärbereich
Im Tertiärbereich können, beispielsweise in Unterkünften oder als temporäre Lösung, alternativ zu
einem IT-Leitungsnetz unterschiedliche Techniken eingesetzt werden, wie im Folgenden beschrieben.
Wichtig: Der Einsatz der Technologie „Powerline“ (als PLC = Powerline Communication oder
auch DPL = Digital Powerline bezeichnet) zur Verlängerung von LAN-Strecken über das 230 V~
- Stromnetz ist bei der Bw NICHT ZULASSIG!
4.2.3.1 WLAN, Hot-Spot
Eine weitere Alternative kann die Einrichtung eines WLAN-Hotspots [siehe Anhang 1.1, Abschnitt 3.3
„Drahtlose Netze (Wireless LAN)“] sein.
4.2.3.2 DSL
Wie im Primärbereich können im begründeten Ausnahmefall auch im Tertiärbereich DSL-Techniken
zum Einsatz kommen.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
4.3 Verteiler, Gestelle, Anschluss- und Verbindungstechnik
4.3.1 Fernmelde-Hauptverteiler
- Der Hauptverteiler (HVt) ist die Verbindungsstelle zwischen dem Fernmeldeaußenleitungsnetz
der Liegenschaft und der Fernsprechanlage sowie ggf. weiterer Fernmeldeanlagen. Der HVt besteht
aus der senkrechten Seite, an die die Außenleitungen herangeführt, und der waagerechten Seite, an
der die Fernsprechanlage und ggf. weitere Fernmeldeanlagen angeschlossen werden. Zwischen
beiden Seiten des HVt wird die Verbindung durch Schaltdrähte hergestellt. An der senkrechten Seite
der HVt müssen Leitungen aufgetrennt und wahlweise Prüf- oder Messeinrichtungen eingeschaltet
werden können.
- Als Abschlusseinrichtung der senkrechten und der waagerechten Seite sind löt-, schraub- und
abisolierfreie Schnellanschlusstechniken zu verwenden. Für die Montage der LSA Plus - Trennleisten
sind grundsätzlich Profilstangen (keine Montagewannen!) zu verwenden, um eine einfachere
Revisionierbarkeit zu gewährleisten.
4.3.2 Gestelle, Schränke
- Die Verteilerschränke sind in geeignet dimensionierten Räumen freistehend aufzustellen.
In Abschnitt 5.2.2.1 werden die Ausstattung und die Dimensionierung der Verteilerräume beschrieben.
Wegen der Ersatzteilhaltung ist es anzustreben, innerhalb einer Liegenschaft alle Schränke von einem
Hersteller zu beziehen. Der Schrankaufbau und die Ausstattung sind für Etagen-, Gebäude- und
Standortverteiler weitgehend identisch und werden im Folgenden beschrieben.
- Anstelle von geschlossenen Schränken können, wenn es die räumlichen Bedingungen
zulassen, auch offene 19“-Rahmen verwendet werden. Türen, Seitenwände und Schrankbelüftung
entfallen hierbei.
Im Einzelfall ist eine Abstimmung mit der BWI in Abhängigkeit der Zutrittsberechtigungen für die
Räumlichkeiten erforderlich
• Höhe der Schränke ca. 40-42 Höheneinheiten (HE), Breite 19“
als Verteilerschränke werden Systemschränke (B x H x T = 800 x 2.120 x 1.000) – Angaben in mm
- empfohlen. Dabei müssen Front- und Rückseite zugänglich sein.
Bei kleinen Tertiärbereichen sind Verteiler nach Bedarf vorzusehen.
• Schranktiefe: 1.000 mm
Moderne Aktivkomponenten werden (z.B. durch PoE) tiefer / größer. Es ist bereits absehbar, dass
Schranktiefen von 1.200 mm künftig benötigt werden.
• Stromanschluss 230 V, 50 Hz
mittels zwei Stück fest montierten, fest angeschlossenen und nicht schaltbaren Steckdosenleisten
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
a sechs Steckdosen und zwei getrennten Stromkreisen und Überspannungsschutz Typ III;
Wenn die Steckdosen im Schrank NICHT mittels RCD abgesichert werden, muss der Betreiber
„im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Maßnahmen festgelegen, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdosen dauerhaft
ausschließen“ (siehe DIN VDE 0100-410:2018-10, Abschn. 411.3.3). Die Steckdosen sind dann
zusätzlich mit dem Vermerk „nicht über RCD abgesichert“ zu kennzeichnen.
• Sobald aktive LAN-Komponenten (z. B. Switches) und Endgeräte (z. B. VoIP-Telefone) mit PoE
(15 W), PoE+ (30 W) - laut Standard IEEE 802.3at - zum Einsatz kommen, sind der Energiebedarf
zu ermitteln und die Anzahl der Stromkreise entsprechend zu erhöhen. Hierbei wird die Leistung
über vier Adern (zwei Aderpaare) eines Ethernet-Kabels (mind. Cat 5e) übertragen.
Der neue Standard IEEE 802.3bt beschreibt PoE++, der neue Leistungsstufen 45 W, 60 W, 75 W
und 90 W einführt, wobei dann die Leistungsübertragung über vier Paare des Ethernet-Kabels
erfolgt. Die durch leistungsstarkes PoE bedingte Erwärmung der Kabel ist bei der Auswahl der
Verlegeart zu berücksichtigen.
• Erdung, Schutzpotenzialausgleich, Funktionspotenzialausgleich (siehe auch Abschnitt 5.4.4.3)
Alle elektrisch leitfähigen Schrankteile (inkl. Türen) sind untereinander mittels Cu-Leiter,
Mindestquerschnitt 4 mm², und mit einer der schrankhohen Schutzpotenzialausgleichsschienen zu
verbinden.
Die Gehäuse bzw. die Erdungsanschlüsse der Geräte und der Patchfelder für Cu-Datenkabel sind
mittels Cu-Leiter 6 mm² einzeln / sternförmig und auf kürzestem Weg (max. 50 cm) an die
nächstgelegene Schutzpotenzialausgleichschiene anzuschließen.
Als schrankinterne Potenzialausgleichsschienen sind zwei schrankhohe Cu- Schienen, vorzugsweise des Schranklieferanten, einzusetzen. Diese sind untereinander mittels 16 mm2 Cu zu
verbinden. Die zweite Schiene ist den Anforderungen des Funktionspotenzialausgleichs und der
EMV geschuldet.
Die Potenzialausgleichsschiene des Schrankes ist an den nächstgelegenen Anschluss des
Gebäude- Schutzpotenzialausgleichs im Raum mittels mindestens 16 mm² Cu anzuschließen.
(Grundlagen: DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-510 und DIN VDE 0100-540) .
Anmerkung: Die elektrischen Verbindungen dürfen nur mithilfe von Werkzeugen lösbar sein.
• Türverriegelung mit einheitlichem Schließzylinder.
• 19"-Einbaurahmen vorn und hinten.
• abnehmbare Seitenteile.
• Kabelführungsbügel an beiden Seiten. (Mindestbügeltiefe 125 mm)
• Ausreichend Rangierpanel (Mindestbügeltiefe 105 mm)
• Plantasche
• Teleskopausziehboden als Ablage für Messgeräte bzw. als Schreibunterlage
• Kabelzuführung wahlweise von oben oder unten
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
• Sockel (min. 10 cm)
• Kabelführungskanal seitlich für LWL-Rangierkabel
• C-Profilschienen zur Befestigung der Datenkabel (19"-Bereich muss vorn und hinten freigehalten
werden)
• Optional: Schrankbeleuchtung inklusive Splitterschutz / Abdeckung des Leuchtmittels vorn und
hinten, mit Türkontakt; es sind schrankinterne Systemleuchten des Schranklieferanten einzusetzen
• Maßnahmen zur Belüftung, Kühlung Klimatisierung siehe Abschnitt 5.3
- Zur Aufnahme von wenigen aktiver Komponenten inkl. Anschlusstechnik und Zubehör im
dezentralen Bereich (nicht in Verteilerräumen) ist auch die Verwendung von Wandschränken in
begründeten Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Betreiber möglich. Dabei ist zu beachten, dass
sie nicht hoch hängend (Unterkante ≥ 2 m über dem Boden) angebracht werden, um zusätzliche
Absicherungen zu vermeiden sowie den Wartungs- und Reparaturaufwand nicht durch Leitern /
fahrbare Gerüste mit manueller Absicherung unnötig zu erhöhen. Darüber hinaus sind bei an Wand
montierten Schränken die einschlägigen Arbeitssicherheitsvorschriften zu beachten (Verletzungsgefahr
durch z. B. Gegenstoßen mit dem Kopf).
- Der Einsatz von Schwenkrahmen ist wegen der Torsionsbeanspruchung der Kabel beim
Schwenken grundsätzlich nicht zulässig.
Sollte aufgrund stark beengter, örtlicher Verhältnisse für die Wartung der aktiven Netzkomponenten der
Einsatz eines Schwenkrahmens unbedingt notwendig sein, ist ein geteilter Schrankaufbau vorzusehen.
Die aktiven Komponenten sind im oberen Schrankteil in einem Schwenkrahmen mit entsprechend
geringer Montagehöhe anzuordnen. Alle Patchfelder sind im unteren Schrankteil an fest eingebauten
19“ – Schienen zu montieren. Für Erweiterungen ist eine Reserve von 25 % vorzusehen.
Für den unteren Schrankbereich kann ein Schwenkrahmen mit entsprechend geringer Montagehöhe
vorgesehen werden. Zu beachten ist, dass durch den Schwenkrahmen ca. vier bis acht Höheneinheiten
verloren gehen.
- Sofern eine Anlage der Gebäudeautomation vorhanden ist und Kälteanlagen eingesetzt
werden, sind die Meldungen (Sammelstörung, Ist-Temperatur) dieser Anlagen dort aufzuschalten.
In den folgenden Abbildungen sind exemplarisch Schrankaufbauskizzen für einen IT-Netzwerkschrank
angefügt (auf den nächsten Seiten die Abbildungen 17, 18 und 19).
- Zur Unterbringung von aktiven Komponenten und, um ausreichend Rangierraum zu haben,
sind Schränke mit einer Grundfläche von mindestens B x T = 800 mm x 1000 mm vorzusehen.
Standardschränke haben in der Regel 41 oder 42 Höheneinheiten (HE) dies entspricht etwa 2,2 m. Bei
Gebäuden mit einem Bedarf an aktiven Ports ≤ 24 reichen in der Regel kleinere Standschränke mit
mindestens 21 HE aus.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
Um die Regeneration aktiver Komponenten zu erleichtern, sind möglichst freie Einschubplätze
zwischen den aktiven Komponenten einzuplanen.
Für den Einbau der aktiven Komponenten ist der entsprechende Platz, der anhand des aktuellen
Bedarfs zuzüglich einer Reserve von 25 % ermittelt werden muss, vorzusehen.
- Sofern der Liegenschaftsverteiler auch gleichzeitig als Gebäudeverteiler fungiert, ist er
ebenfalls mit einem RJ45- Patchfeld, Cat. 3, und einem Fernmeldekabel, 50 DA, als Verbindung zum
Fernmelde - Hauptverteiler auszustatten.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
Abbildung 17 IT – Netzwerkschrank (Frontansicht)
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
Abbildung 18 IT – Netzwerkschrank (Seitenansicht)
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
Abbildung 19 IT – Netzwerkschrank (Draufsicht)
4.3.3 Etagenverteiler für Fm- / TK-Anschlüsse, Integrierte Netze
- Sofern Fernsprechnetze in Gebäuden vorhanden und technisch einwandfrei sind, werden sie
weiter genutzt. Bei Neubauten oder Ersatz eines technisch nicht mehr einwandfreien Fernsprechnetzes
kommt die VoIP-Technik zur Anwendung (Konvergenz von Daten und Sprache). Für die Anbindung
von Notruftelefonen und Alarmierungen aus Sonstigen Leistungsnetzen ist eine
Fernsprechkabelverbindung von GVt zum EVt vorzusehen (siehe auch Abschnitt 4.1.6).
Ausgehend vom Etagenverteiler werden im Tertiärbereich für beide Dienste gemeinsam Kabel der
Kategorie 7 verlegt.
Im Abschnitt 3.4 „Bedarfsbemessung“ wird die Anschlussanzahl je Arbeitsplatz definiert.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
4.3.4 Fernmeldekabel
4.3.4.1 Verbindungen von Kabeln
Für das luft- und wasserdichte Verschließen von Spleißstellen werden Muffen verwendet. Es wird
zwischen Aufteilungs-, Abzweig- und Verbindungsmuffen unterschieden. Sie können gegen
mechanische Beschädigung im Erdreich durch zusätzliche Schutzmuffen gesichert werden.
- Werden Kabel mit Aufteilungsmuffen (AtM) aufgeteilt, sind sie in Kabelaufteilungsgestellen,
Hilfsgestellen oder Muffenrahmen zu befestigen. Mit Hilfe der AtM werden hochpaarige Kabel auf
Aufteilungskabel gespleißt, die den Aderzahlen der Abschlusseinrichtungen angepasst sind.
- Abzweigmuffen (AzM) werden beim Verzweigen eines höherpaarigen Außenkabels auf zwei
oder mehrere niederpaarige Kabel eingesetzt. Zum Verbinden gleichpaariger Kabel dienen
Verbindungsmuffen (VerbM).
- Blindmuffen (BlM) werden bei der Kabelfehlerbeseitigung eingesetzt, wenn in einem Kabel nur
einzelne Adern eingespleißt werden, die größere Anzahl der Adern jedoch nicht angegriffen wird.
4.3.4.2 Abschlüsse von Kabeln
Alle Kabel sind grundsätzlich mit Abschlusseinrichtungen abzuschließen. Sie müssen das Auftrennen
und Messen der Leitungen ermöglichen.
- Als Kabelabschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden kommen in Betracht:
• Anschaltkästen (AK) (60), (62), 70 mit Überspannungsschutz
• Kabelverzweiger
• Endverzweiger.
Bei der Auswahl von Abschlusseinrichtungen in Gebäuden ist auf die Beschaffenheit der Einbauorte
(z. B. trockene, zeitweise feuchte oder feuchte Betriebsstätten) zu achten. Dies gilt ebenso bei der
Auswahl der Kontaktwerkstoffe.
Kabelabschlusseinrichtungen und Abzweiglötstellen in Gebäuden sind zugänglich und ihre Umgebung
frei von brennbaren Stoffen zu halten. Für Lötarbeiten und für Handleuchten sind in der Nähe
zweipolige Steckdosen mit Schutzkontakten nach Reihe DIN 49440 zu installieren.
- Als Kabelabschlusseinrichtungen in Gebäuden können
• Endverschlüsse
• Trennleisten
• Anschlussleisten
• wettersichere Wandverzweiger 40 DA mit Umschalter 10 DA
• Endverzweiger für Außen und Innen
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
verwendet werden, die gegebenenfalls in
• Kabelabschlussgestelle
• Wandverteiler
• Standverteiler
• Kabelschränke
• Kabelverzweiger und
• Reihengehäuse
eingebaut werden.
- Als Endverschlüsse, Trennleisten und Anschlussleisten kommen in Betracht:
• Trennendverschlüsse mit Bügelsteckern
• Trennendverschlüsse mit Klemmeinrichtungen bei zu vergießenden Kabeln
• löt-, schraub- und abisolierfreie Schnellanschlusstechniken (Anschlussleisten, Trennleisten,
Erddrahtleisten)
• Trennleiste 62 zu 40 DA (nur für Erweiterungen)
• Trennleiste 55 zu 25 DA (nur für Erweiterungen)
• Trennleiste 10 DA
Löttechnik ist grundsätzlich nicht mehr zu verwenden.
4.3.5 Datenkabel – Verbindungstechnik, Kupfer
4.3.5.1 Stecker, RJ45-Stecker (Norm)
- Der RJ45-Stecker ist bewährter Standard für die Übertragung bis zur Klasse E . Eine A
Übertragung unterschiedlicher Dienste ist möglich. Heute werden als Dienste in der Regel nur Ethernet
und Telefonie eingesetzt. Eine entsprechende Kennzeichnung ist durch den Betreiber zu
gewährleisten.
Abbildung 20 Paarzuordnung RJ45 gemäß DIN EN 50173-1
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
In der untenstehenden Tabelle sind die Dienste und die zugehörige Pinbelegung dargestellt.
Weitergehende Informationen sind z. B. online verfügbar.
| Pin | g o l a n a n o f e l e T | ) m r o N .t n I ( | g o l a n a n o f e l e T | ) s n e m e i S ( | g o l a n a n o f e l e T | ) G A T D ( | r e t t i l p S - L S D | ) 0 S ( N D S I | ) 0 P U / 0 K U ( N D S I | t e n r e h t E | T e s a B 0 0 1 / 0 1 | - t ib a g i G | t e n r e h t E | g n i R n e k o T | D M P - P T | 0 0 4 S A M B I | 0 7 2 3 M B I | M T A | ||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| S | (S) | (S) | S | S | S | S | (S) | (S) | S | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | TX+ | D1+ | TX+ | X | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2 | TX- | D1- | TX- | X | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3 | (E) | (W) | b | 2a | RX+ | D2+ | RX+ | RX+ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | a | a | (E) | a | 1a | a | D3+ | TX- | TX+ | TX+ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5 | b | b | (W) | b | 1b | b | D3- | TX+ | TX- | TX- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6 | (W) | (E) | a | 2b | RX- | D2- | RX- | RX- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7 | D4+ | RX+ | X | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 8 | D4- | RX- | X | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Legende: a = A-Ader (1a = A-Ader 1 / 2a = A-Ader 2) W = Wecker b = B-Ader (1b = B-Ader 1 / 2b = B-Ader 2) RD = Received Data (Empfangsdaten) E = Erde TD = Transmitted Data (Sendedaten) S = Shield (Abschirmung) Quelle: www.eletronik-kompendium.de (Jan 2017) |
Tabelle 16 Pinzuordnung RJ45
Kontakt Paar-Nr. nach TIA Farbe 568A 568B TIA 568A TIA 568B 1 3 2 weiß/grüner Strich weiß/oranger Strich 2 3 2 grün/weißer Strich orange/weißer Strich 3 2 3 weiß/oranger Strich weiß/grüner Strich 4 1 1 blau/weißer Strich blau/weißer Strich 5 1 1 weiß/blauer Strich weiß/blauer Strich 6 2 3 orange/weißer Strich grün/weißer Strich 7 4 4 weiß/brauner Strich weiß/brauner Strich 8 4 4 braun/weißer Strich braun/weißer Strich
Tabelle 17 TIA 568, Kontakte und Farben
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
Bei der Bw kommt ausschließlich der Standard TIA 568A zur Anwendung!
- Neue Stecker, Kategorien 7 und 7 , Klassen F und F (DIN EN 60603-7-7 und -71) A A
Mit der Einführung der Klasse F wurden, da RJ45 nur auf den Pins 1-2/7-8 für Übertragungsfrequenzen
größer 300 MHz geeignet ist, neue Verbinder benötigt. Der in der DIN EN 50173-1 genannte Verbinder
ist das zum RJ45-Stecker rückwärts kompatible System GG45/GP45 (System von Nexans).
Abbildung 21 Nexans GG45 /GP45, Siemon TERA
Das Siemon System Tera ist ein genormtes System für Cat 7/7 , das nicht RJ45 kompatibel ist. A
Netze der Klasse F und Komponenten der Kategorie 7 sind im Bereich der Bw zurzeit nicht vorgesehen.
- Bezüglich der Stiftzuordnungen und Paarbelegungen für die Übertragung nach Kategorie 5
und 6 sowie nach Kategorie 7 wird auf die Darstellungen in der DIN EN 50173-1 „Verbindungstechnik
nach der Normenreihe DIN EN 60603-7“ verwiesen.
- Kategorie 8 bzw. Klasse I und II – Steckverbinder, werden zukünftig unterschieden in:
• Cat 8 aufbauend auf Cat 6 (F/UTP) mit RJ45-Steckverbinder A
(kommt nur auf dem nordamerikanischen Kontinent zur Anwendung)
• Cat 8.1 aufbauend auf Cat 6 (S/FTP) mit RJ45-Steckverbinder A
• Cat 8.2 aufbauend auf Cat 7, 7 (S/FTP) mit Tera-, GG45- oder ARJ45- A
Steckverbinder
Mit der Cat 8 – Technik sollen bis 40 m bei 2 GHz – Bandbreite 40 Gbit/s erreicht werden können. Die
Cat 8.2 – Verbinder werden favorisiert, da sie (außer Tera) abwärtskompatibel sind.
4.3.5.2 Anschlussdosen und Patchfelder
Es sind nur Anschlussdosen mit RJ45-Einzelmodulen (z. B. Keystone) in vollgeschirmter Ausführung
mit einer Zertifizierung für Übertragungssysteme der Klasse E einzusetzen. Es sind Module mit A
Staubschutzkappen zu verwenden.
Die Anschlussdosen müssen zum besseren Schutz der Patchkabel eine Anordnung der Module mit
Schrägauslass zulassen. Schrägauslass bedeutet, dass die RJ45-Buchsen nach unten geneigt und
damit die Patchkabel besser gegen Beschädigungen geschützt sind.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
4.3.5.3 Patchfelder (19“ – Verteiler)
Für Patchfelder gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für Anschlussdosen. Ein
Schrägauslass ist nicht gefordert. Patchfelder müssen mit einer getrennten Zugentlastung ausgestattet
sein.
Abbildung 22 Cat 6 Keystone- Modul und 19“-Patchfeld 1HE (Quelle: Metz Connect) A
4.3.5.4 Patch- und Anschlusskabel Kupfer
- Patchkabel sind bei der erstmaligen Errichtung der Verteiler für 50 % (Richtwert) der
Anschlüsse zu beschaffen, Farbe Grau. Patch- und Anschlusskabel müssen auf den Typ des
Installationskabels abgestimmt sein und somit der gleichen Aufbauart (siehe DIN EN 50173-1
„Aufbauarten symmetrischer Kupferkabel“) entsprechen.
Die Kabellänge ist mit dem Betreiber vor der Beschaffung abzustimmen.
Die Gesamtlänge aller Patch- und Anschlusskabel einer Übertragungsstrecke darf 10 m nicht
überschreiten!
Als Mindestquerschnitt der Adern für Patchkabel ist AWG 26 einzusetzen.
- Die RJ-Stecker der Patchkabel sind in geschirmter Ausführung zu wählen, wie in der
nachfolgenden Abbildung dargestellt. Außerdem muss die Verriegelung des Steckers durch einen
Bügel, eine Kunststoffhülle oder eine andere Vorrichtung gegen Abbrechen geschützt sein, da beim
Rangieren die Verriegelungen leicht abbrechen. Wird dies nicht bemerkt und werden die Kabel
weiterverwendet, ist mit schwer lokalisierbaren Fehlern durch Wackelkontakte zu rechnen.
Abbildung 23 RJ45-Stecker, Beispiel mit Schutztülle
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
4.3.5.5 Anschlusstechnik für raue Umgebungen
- Für spezielle Einsatzbereiche, z.B. in Wartungshallen oder im Außenbereich, sind die
konventionelle, im Bürobereich eingesetzte Anschlusstechnik und gegebenenfalls auch die Kabel nicht
einsetzbar.
In der DIN EN 50173-1, Abschnitt 5.1, werden Umgebungsklassifikationen vorgenommen. Mit deren
Hilfe kann die Auswahl für Kabeltypen und Anschlusstechnik vorgenommen werden.
Abbildung 24 RJ45-Stecker, für raue Umgebungen, rechts (nicht RJ45) Typ M12
Wie in der obenstehenden Abbildung dargestellt, ist am Markt eine Reihe von Produkten erhältlich, die
unterschiedliche Schutzarten (bis IP 67) realisieren, teilweise mit spezieller Anschlusstechnik, meist
jedoch mit einem RJ45-Steckgesicht.
- Grundsätzlich sind Steckverbinder mit RJ45-Steckgesicht zu verwenden, so dass im
Bedarfsfall auch konventionelle Anschlusskabel eingesetzt werden können.
Die Produkte unterscheiden sich in der Art der Befestigung. Im linken Beispiel erfolgen Abdichtung und
Verriegelung in Stecktechnik, im rechten Beispiel in Schraubtechnik. Beide Systeme haben sich in der
Praxis bewährt.
Für den Einsatz mit mobilen Waffensystemen wird bei der Bw der M12-Steckverbinder verwendet, der
jedoch kein RJ45-Steckgesicht hat.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
4.3.6 Datenkabel – Verbindungstechnik, LWL
4.3.6.1 Stecker
- Bestehende (alte) Netze bei der Bw sind im Allgemeinen mit SC-Steckern und
LC-Steckern ausgestattet. Für neu zu errichtende Netze wird die Verwendung folgender Stecker
gefordert:
• Im Primärnetz SC-Duplex-Stecker, in begründeten Fällen E2000-Duplex-Stecker
• Im Sekundär- und Tertiärnetz SC-Duplex-Stecker
• Zum Anschluss an aktiven Komponenten auch LC-Duplex-Stecker
- Anforderungen an die LWL – Verbindungen:
• Steckerdämpfung < 0,2 dB
• Spleißdämpfung < 0,1 dB
• Rückflussdämpfung (Singlemodefaser) > 50 dB
• Verwendung keramischer Ferrulen
Preiswertere Metall- oder Kunststoff-Ferrulen sind wegen der schlechteren Übertragungswerte nicht
zu verwenden.
• Wegen der geringeren Dämpfung sind im Primär- und Sekundärbereich werksseitig
vorkonfektionierte LWL-Verbinder (Pigtails) vorzusehen und mit thermischen Spleißen
anzuschließen.
SC-PC, OM4, 4 Farben SC-APC, OS2, 4 Farben
Abbildung 25 Beispiele LWL-Pigtails (Quelle: Metz Connect)
- Bei allen Steckern ist darauf zu achten, dass immer Schutzkappen zum Schutz vor
Verschmutzung und mechanischen Beschädigungen aufgesteckt werden.
Für den Fall, dass LWL-Steckverbindungen gereinigt werden sollen bzw. müssen, ist nach
DIN IEC/TR 62627-01:2011-02 (entspricht DIN SPEC 42627-01) vorzugehen.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
In den folgenden Absätzen werden die bei der Bw relevanten Steckertypen kurz beschrieben.
- SC-Stecker
Der SC-Stecker in Duplexausführung ist der in Datennetzen der Bw der standardmäßig verwendete
LWL-Stecker. Dieser Stecker bietet den Vorteil, dass eine Faservertauschung durch die vorhandene
Kodierung nicht möglich ist.
Abbildung 26 SC-Duplex-Stecker und (informativ) Simplex (Quelle: Metz-Connect)
- E2000-Stecker
Ein im WAN- und Carrier-Umfeld verbreiteter Stecker ist der E2000-Stecker. Dieser Stecker ist in
Simplex- und Duplexausführung verfügbar und bietet den Vorteil, dass er sehr kompakt ist und die
Ferrule durch eine Klappe automatisch geschützt wird.
Abbildung 27 E2000-APC–Stecker, links Aufbau / rechts Bild (Quelle: Metz Connect)
- LC-Stecker
Dieser Stecker hat eine Ferrule mit 1,25 mm Durchmesser und wird in Simplex- und Duplexausführung
angeboten. In der Duplexausführung hat er die Abmessung eines RJ45-Steckers und ermöglich daher
eine hohe Packungsdichte.
Der LC-Stecker ist ein leistungsfähiger LWL-Stecker für Singlemode- und Multimode-Anwendungen
und besticht durch eine Einfügungsdämpfung von nur 0,1 dB und eine Rückflussdämpfung von 55 dB.
Der Stecker wird bereits in vielen aktiven Komponenten eingesetzt.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
Abbildung 28 LC - Duplex– Stecker, (Quelle: Metz Connect)
- Verbinden von LWL-Steckern
Die Verbindung zwischen zwei LWL-Steckern erfolgt mit Durchführungskupplungen, die es
ermöglichen, unterschiedliche Steckertypen mit identischem Ferrulen-Durchmesser zu verbinden.
Durchführungskupplungen stellen eine mechanische Aufnahme für zwei LWL-Stecker bereit. Durch
eine exakte Fixierung werden die Stirnflächen der Ferrulen der beiden Stecker plan aufeinander fixiert.
Die optische Übertragung erfolgt direkt von Stecker 1 zu Stecker 2.
4.3.6.2 LWL-Anschlussdosen
Werden in begründeten Ausnahmefällen LWL-Anschlussdosen erforderlich, sind Anschlussdosen mit
SC-Steckverbindern und Schrägauslass zu verwenden. Dies ist untenstehend dargestellt.
Abbildung 29 LWL-Anschlussdose SC oder LC (Quelle: Metz Connect)
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
4.3.6.3 Patchkabel
Patchkabel sind, als Richtwert, bei der erstmaligen Errichtung der Verteiler für 50 % der Anschlüsse zu
beschaffen. Die Kabellänge ist mit dem Betreiber vor der Beschaffung abzustimmen. Es sind immer
Duplexkabel zu verwenden. Die Stecker müssen mit einem flexiblen Knickschutz ausgestattet sein.
Allen Patchkabeln muss ein Messprotokoll des Herstellers beiliegen. Bei kritischen Längen müssen die
Kabel bei der Messung in die Strecke einbezogen werden.
Patchkabel können auf beiden Seiten mit unterschiedlichen Steckern konfektioniert werden. Somit ist
der Übergang z.B. vom Patchfeld mit SC-Kupplungen auf Komponenten mit LC Kupplungen möglich.
Abbildung 30 LWL-Patchkabel LC-SC Duplex, APC (Quelle: Metz Connect)
4.3.6.4 Anschaltpunkte, Übergabepunkte mit „MIL-Stecker“
Für die Anbindung von Fahrzeugen, Containern oder sonstigen mobilen militärischen Systemen kommt
in der Regel ein optischer Linsenstecker MIL-DTL-83526 zum Einsatz. Der Kabelabschluss der
Liegenschaftskabel erfolgt mit SC-Steckern. Die benötigten Übergänge werden, wie untenstehend
dargestellt, mit speziellen Anschlusskabeln realisiert.
Abbildung 31 optischer Linsenstecker MIL-DTL-83526
4.3.6.5 Kabelendverschlüsse, Rangierfelder, Muffen
- Als Kabelendverschlüsse sind LWL-Patchfelder mit Spleißkassetten einzusetzen. Wegen der
besseren Zugänglichkeit sind Modelle zu wählen, die ausziehbar und zur besseren Montage
ausklappbar oder schwenkbar sind. Das ankommende Kabel ist durch eine Zugentlastung gegen
Beschädigungen beim Herausziehen des Patchfeldes zu schützen. Innerhalb der Spleißablage sind die
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
Fasern mittels Leitungsfixierern ausreichend zu sichern. In der nachfolgenden Abbildung ist beispielhaft
ein ausziehbares Patchfeld mit Spleißkassette zu sehen.
Abbildung 32 LWL-19“-Patchfeld (SC) mit Spleißkassette (Quelle: Metz Connect)
Im Außenbereich sind Kabel ungeschnitten zu verlegen. Sollten für Reparaturen Muffen benötigt
werden, sind diese in dauerhaft dichter Ausführung zu beschaffen.
- Für das Verbinden und Abzweigen von LWL-Kabeln sowie für den Übergang von LWL-
Außenkabeln auf LWL-Innenkabel werden in Abhängigkeit vom Kabelaufbau und den erforderlichen
Kassetten für die Unterbringung der Fasern und Spleiße Thermoplast-Schraubklemmmuffen oder
Thermoplast-Klemmmuffen verwendet.
Für das Verbinden der Kabel können unterschiedliche Verfahren eingesetzt werden.
Der thermische Spleiß liefert die besten Dämpfungswerte und die dauerhafteste Verbindung. Mit einem
speziellen (und teuren) Spleißkoffer werden die Fasern exakt ausgerichtet und anschließend mit einem
elektrischen Lichtbogen miteinander verschweißt. Nach dem Spleiß wird die Verbindung automatisch
gemessen. Bei schlechten Messwerten muss der Spleiß wiederholt werden.
Mechanische Spleißvorrichtungen werden von unterschiedlichen Herstellern angeboten. Mit diesen
Vorrichtungen lassen sich LWL-Verbindungen herstellen, die Dämpfungswerte innerhalb der gültigen
Normen haben. Es handelt sich jedoch um Kunststoffkomponenten. Erfahrungen über die
Langzeitstabilität und das Verhalten bei wechselnden Temperaturen liegen zurzeit noch nicht vor.
Entsprechendes gilt auch für Klebeverbindungen.
Mechanische Verbindungs- und Klebetechniken können als Provisorium für die kurzfristige
Störungsbeseitigung eingesetzt werden, da keine teure Spleißausrüstung benötigt wird.
Bei der Erstinstallation sind jedoch nur thermische Spleiße zulässig!
- Seit ca. 1995 sind von unterschiedlichen Herstellern vorkonfektionierte Kabel in
unterschiedlichen Ausführungen erhältlich.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
Je nach Ausführung sind an den Kabelenden bereits Stecker oder auf besondere Anfrage hin auch
komplette Patchfelder fertig konfektioniert. Die Stecker werden für das Verlegen, durch
übergeschobene Schläuche (mit einer Befestigung für das Zugband) geschützt. Vorteil dieser
Lösungen ist, dass auf der Baustelle keine teuren Spleißgeräte notwendig sind.
Der einzige Nachteil ist, dass die exakte Länge des Kabels zuvor bestimmt werden muss. Eine
Lieferzeit der Kabel von sechs bis acht Wochen ist jedoch zu beachten, da es sich immer um
Sonderanfertigungen handelt.
4.4 Messungen des Leitungsnetzes
4.4.1 Allgemeines und Voraussetzungen
• Grundlage bildet die DIN 50173-1
• Durchführung der Messungen und Auswertung der Messergebnisse durch qualifiziertes
Fachpersonal der Installationsfirma
• Messprotokolle sind Voraussetzung für die Abnahme und rechtzeitig vor Abnahme vorzulegen
• Stichprobenweise Messungen erfolgen im Beisein des Auftraggebers und des Betreibers
unabhängig von den Messungen der Installationsfirma
• Messungen sind zu dokumentieren
4.4.2 Messungen an Kupferkabeln
- Die Messungen von Datennetzen sind mit den Grenzwerten der DIN EN 50173-1,
Klasse E (10 GbE, entspricht 500 MHz), mit Anforderungen an Prüfverfahren und Messgeräte A
gemäß den Spezifikationen der DIN EN 50346 auszuführen und entsprechend den Vorgaben der
DIN EN 61935-1 zu prüfen.
Für die Messungen ist ein Cable Analyser (Zertifizierer) mit zugehörigen Permanent-Link-Adapter und
Prüfspitzen zu verwenden. Die verwendeten Prüfadapter sind zu dokumentieren
(Hersteller / Seriennummer / Bezeichnung der Steckverbinder).
Alle Adern sind anzuschließen. Sämtliche Messungen laufen automatisch über den gesamten
Frequenzbereich und werden für alle Aderkombinationen durchgeführt.
- Referenzmessung, Bestimmung des NVP
Die Referenzmessung dient der Kalibrierung des Cable Analysers auf das im Projekt verwendete Kabel.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
• Ermittlung des NVP unter Verwendung einer - mit der im Projekt verbauten Komponenten -
Referenzstrecke (Kabel mit im Regelfall 50 m Länge und projektspezifischen konfektionierten
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
Anschlusskomponenten); die Referenzstrecke ist für die Dauer des Projektes vorzuhalten und am
Ende dem Auftraggeber im Rahmen der Dokumentation zu übergeben
• Die Verwendung des vom Kabelhersteller im Datenblatt angegebenen NVP-Wertes ist zulässig.
Der ermittelte NVP-Wert ist Grundlage für die weiteren Messungen zur Längenermittlung im Projekt.
- Anzuwendende Messverfahren
Bei den anzuwendenden Messverfahren wird unterschieden zwischen
• Channel Link: Hierbei wird die Übertragungsstecke (inkl. Patchkabel) gemessen.
• Permanent Link: Hierbei wird die Verkabelungsstrecke (ohne Patchkabel) gemessen.
Das Permanent-Link-Messprotokoll ist anzuwenden und ausreichend, da die Lieferanten von
Patchkabeln i.d.R. ihre Kabel von akkreditierten Firmen / Prüforganisationen zertifizieren lassen und
somit Klasse E gewährleistet wird. A
Abbildung 33 Installationstrecke Permanent Link (Quelle: Softing IT Networks)
- Zu messende und errechnete Werte
Folgende Parameter sind zu messen bzw. zu ermitteln:
• Prüfung Verdrahtungsplan (wire-map)
• Länge (length)
• Signallaufzeit und Laufzeitdifferenz (delay, delay skew)
• Gleichstrom-Schleifenwiderstand (DC loop resistance)
• Einfügedämpfung (insertion loss)
• Rückflussdämpfung (return loss)
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
• Nahnebensprechdämpfung (NEXT)
• Fernnebensprechdämpfung (FEXT)
• Dämpfungs-Nahnebensprechdämpfungs-Verhältnis (ACR-N)
• Dämpfungs-Fernnebensprechdämpfungs-Verhältnis (ACR-F)
• Leistungssummen des
-
Nahnebensprechens (PSNEXT)
-
Dämpfungs-Nahnebensprechdämpfungs-Verhältnis‘ (PSACR-N)
-
Dämpfungs-Fernnebensprechdämpfungs-Verhältnis‘ (PSACR-F)
Protokollierung und Auswertung der Messungen installierter Cu – Verkabelungsstrecken
- Notwendige Angaben im ersten Teil des Protokolls sind:
• Ausführende Firma, Name des Projektverantwortlichen, Name des Messtechnikers (Prüfers)
• Hersteller, Bezeichnung, Typ und Seriennummer sowie Prüfdatum des Mess- / Prüfgerätes
• Letztes Kalibrierungsdatum, das nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf (alternativ Vorlage
des Kalibrierscheins)
• Software – Version
• Seriennummer der verwendeten Permanent - Link - Messadapter
• NVP - Wert
• Einstellungen des Messgerätes wie Frequenzbereich, Mittel- und Grenzwerte (Messstandard)
• Angaben zum installierten Kabel (Hersteller, Typenbezeichnung)
• Angaben zu den installierten Netzabschlüssen (Hersteller, Typenbezeichnung)
- Erforderliche Inhalte zur Auswertung der Messungen (Angaben je Anschluss):
Datum und Uhrzeit der Messung sind anzugeben.
Kabelkennung und Messrichtung sind anzugeben. Die im vorhergehenden Absatz aufgelisteten,
gemessenen und errechneten Werte sind in einer übersichtlichen Form zu protokollieren. Zu jedem
gemessenen Parameter ist eine Pass- / Fail- Aussage zu treffen. Die Daten sind sowohl im
Originalformat des Messgeräteherstellers als auch im PDF-Format zu liefern.
Die frequenzabhängigen Messwerte / Parameter sind zusätzlich grafisch darzustellen.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
4.4.2.1 Messungen an Fernmelde-Außenkabeln
Fernmeldeaußenkabel werden vom Hersteller einer Qualitätsprüfung unterzogen. Datenblätter und
Bescheinigungen des Herstellers, dass die Kabel nach DIN VDE 0816 gefertigt und nach Reihe
DIN EN 60811 (VDE 0473) geprüft sind - sofern vorhanden -, sind zu übergeben.
Messungen der Kabel sind für die typischen Werte, die in den Datenblättern des Herstellers enthalten
sind, nach Verlegung und Montage durchzuführen und zu protokollieren.
Typische Messgrößen sind Schleifenwiderstand, Isolationswiderstand und Übersprechen. Zusätzlich
ist auf Durchgang zu prüfen.
4.4.3 Messungen an Lichtwellenleitern
4.4.3.1 Voraussetzungen und Normen
- Die Messungen von Datennetzen sind mit den Grenzwerten der DIN EN 50173-1 und den
Anforderungen an Prüfverfahren und Messgeräte gemäß den Spezifikationen der DIN EN 50346
auszuführen und entsprechend den Vorgaben der DIN ISO/IEC 14763-3 zu prüfen.
- Für die Abnahmeprüfung der Lichtwellenleiterstrecken ist eine Dämpfungsmessung
vorzunehmen. Vor Beginn der Messungen sind Dämpfungsbudgets der jeweiligen LWL-Strecken
aufzustellen (siehe Abschnitt 4.1.2.1 bzw. Tabelle 10). Grundlage für die Messungen an der LWL-
Verkabelung bildet die Norm DIN ISO/IEC 14763-3 (VDE 0800-763-3).
Diese Messung kann auf zwei Arten durchgeführt werden:
• Optische Rückstreumessung (OTDR)
▪ Pegel- oder Dämpfungsmessung
Dabei gelten die Norm DIN EN 61280-4-2 für Singlemodefasern und die Norm DIN EN 61280-4-1 für
Multimodefasern.
Die OTDR-Messung ist im Außenbereich und bei Streckenlängen über 300 m immer
anzuwenden.
Im Innenbereich und bei kurzen Strecken sind Pegelmessungen durchzuführen.
4.4.3.2 Optische Rückstreumessung
- Je Faser ist eine Messung bei 850 nm und 1.300 nm bei Multimode sowie 1.310 nm und
1.550 nm bei Singlemode durchzuführen, die Messergebnisse sind zu protokollieren.
Die Messung ist immer in beide Richtungen (von beiden Enden aus) nach DIN ISO/IEC 14763-3
durchzuführen. Beispielsweise können bei unsauberen Spleißen durchaus Verluste von mehreren dB
in einer Richtung gemessen werden.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
- Am Kabelanfang und Kabelende entstehen durch das Ein- bzw. Auskoppeln des Lichtes in die
Faser starke Reflektionen, die Tot-Zonen erzeugen, in denen nicht gemessen werden kann. Aus
diesem Grund sind an den Enden der zu messenden Strecke Vor- bzw. Nachlauffasern anzuschließen.
Das Messergebnis der OTDR-Messung ist ein Plot der Dämpfungskurve.
Die Grundlagen der OTDR-Messung, das Messverfahren und die Auswertung der Messkurven werden
in Anhang 1.1, Abschnitt 3.2, tiefgehender beschrieben.
4.4.3.3 Pegelmessung
- Diese Messung wird bei kurzen Strecken, z. B. in lokalen Netzen mit geringer räumlicher
Ausdehnung, angewendet.
Eine OTDR-Messung hier durchzuführen, würde zu fehlerhaften Ergebnissen führen, weil die durch
Reflektionen an der ersten und letzten Strecke entstehenden Tot-Zonen größer sind als die zu
messende Strecke.
An einem Ende der zu messenden Strecke wird ein definiertes optisches Signal eingespeist. Das
Messergebnis ist die Abschwächung des ursprünglichen Pegels als Verhältnis zwischen den Pegeln
von Eingangs- und Ausgangssignal.
- Die Pegelmessung eignet sich nicht zur Eingrenzung von Fehlerstellen, da abschnittsweise
Messungen von Verbindungsstelle zu Verbindungsstelle notwendig werden.
Die Messung und der Messaufbau sind in DIN EN 61280-4-2 (VDE 0885-804-2) beschrieben.
4.4.3.4 Protokollierung und Auswertung der Messungen installierter LWL –
Verkabelungsstrecken
Alle Messprotokolle sind auf Datenträger im pdf-Format zu liefern.
- Notwendige Angaben im ersten Teil des Protokolls sind:
• Ausführende Firma, Name des Projektverantwortlichen, Name des Messtechnikers (Prüfers)
• Hersteller, Bezeichnung, Typ und Seriennummer sowie Prüfdatum des Dämpfungs-Messgerätes
• Messgeräteeinstellungen mit Kalibrierungsprotokoll; Angabe des letztens Kalibrierungsdatums, das
nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf (alternativ Vorlage des Kalibrierscheins)
• Software – Version
• Angaben zu den verwendeten Prüfsteckern (Hersteller, Seriennummer, Bezeichnung der
Steckverbinder) mit Angabe der Länge von Vor- und Nachlauffaser
• Graphische Darstellung der jeweilig angewandten Messanordnungen
• Angaben zum installierten Kabel (Hersteller inkl. Faserhersteller, Typenbezeichnung)
• Kabelkennung
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
- Erforderliche Inhalte zur Auswertung der Messungen (Angaben je Faser):
• Datum / Uhrzeit der Messung
• Fasernummer und ggf. Strangnummer
• Messrichtung (von - nach)
• Faserlänge
• Brechzahl (Index) je Wellenlänge
• Länge
• Gemessene Dämpfung je Wellenlänge (und Richtung)
• Rechnerische Dämpfung je Wellenlänge (gemäß DIN ISO/IEC 14763-3, Dämpfungsbudget)
Die aus den gemessenen Einfügedämpfungswerten jeweils errechnete Streckendämpfung ist dem
Dämpfungsbudget in übersichtlicher Form gegenüberzustellen (Soll / Ist).
Die gemessenen Dämpfungswerte sind in einer übersichtlichen Form zu protokollieren. Zu jedem aus
den Messkurven der Rückstreumessung sich ergebenden Ereignis ist eine Pass- / Fail- Aussage zu
treffen.
In der abschließenden Errichterbescheinigung bestätigt der Messtechniker durch seine Unterschrift,
dass durch Nachweis der Grenzwerte die vom Auftraggeber geforderte Qualität der Installationstrecken
(siehe Tabelle 8 und Tabelle 9) erreicht wird.
4.5 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
- Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) ist die
nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/30/EU. Es gilt sowohl für Betriebsmittel als auch für
ortsfeste Anlagen. Darunter fallen auch Datennetze.
Nach § 4 des EMVG müssen Betriebsmittel (und ortsfeste Anlagen) so beschaffen sein, dass:
• die Erzeugung elektromagnetischer Störungen begrenzt wird, damit ein bestimmungsgemäßer
Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten sowie sonstigen Geräten möglich ist (siehe
DIN EN 61000-6-3).
• die Geräte eine angemessene Festigkeit gegen elektromagnetische Störungen aufweisen, damit ein
bestimmungsgemäßer Betrieb möglich ist (siehe DIN EN 61000-6-1).
Nach § 5 des EMVG gilt für ortsfeste Anlagen, dass sie nicht nur EMVG – gerecht, sondern zusätzlich
auch nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden müssen. Der § 20 dieses
Gesetzes definiert die Mindestanforderungen an Betriebsmittel / Geräte, die für den Einbau in ortsfeste
Anlagen bestimmt sind. Das Vorliegen der EU-Konformitätserklärung des Herstellers und die
Kennzeichnung des Betriebsmittels mit dem CE-Zeichen durch den Hersteller gelten i.d.R. als
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen aus dem EMVG.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
- Der Errichter bestätigt, dass die errichtete Anlage den allgemein anerkannten Regeln der
Technik entspricht. Der Errichter-Bescheinigung sind die EU-Konformitätsbescheinigungen der
verbauten Komponenten / Betriebsmittel beizufügen. Damit bestätigt der Errichter die Einhaltung der
Anforderungen an die Elektromagnetische Verträglichkeit gemäß EMVG.
4.6 Auswahlkriterien für aktive Komponenten
4.6.1 Allgemeine Richtlinien
- Der Zugang zum WAN der Bw erfolgt über den LZK. Der Aufstellungsort der Geräte
befindet sich im Liegenschaftsverteiler. Hier liegt der einzige mit dem Liegenschaftsnetz
verbundene Zugang nach außen, der mit einem Ethernet-Port einschließlich IP-Adresse
übergeben wird.
In den Abschnitten 4.6.3 bis 4.6.5 erfolgt eine Beschreibung des Netzdesigns für die unterschiedlichen
Liegenschaftsklassen.
Im Anhang 1.1 „Technik“, Abschnitt 4.3.3, werden das Routing und die Subnetzbildung an einem
Beispielnetz beschrieben.
- Für die Bw besteht der Rahmenvertrag Aktive LAN-Komponenten (RV ALANK), der in der FIB
eingestellt ist. Die Hintergrunddateien (Sortiment und Preise) werden monatlich aktualisiert.
Anhand des Rahmenvertrags werden die Geräte / Komponenten ausgewählt und zu den festgelegten
Konditionen für Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung beschafft.
Bei Neuausrüstungen sind, falls keine Komponenten des aktuellen Rahmenvertrags eingesetzt werden,
in Abstimmung mit dem BAAINBw zwingend IPv6-fähige Komponenten einzusetzen.
Sollte eine abweichende Beschaffung aktiver Netzwerkkomponenten außerhalb der bestehenden
Verträge des Bundes vorgenommen werden, hat der Auftragnehmer / Lieferant eine Bescheinigung
vorzulegen, die ihn als vom Hersteller zertifizierten und autorisierten Distributor ausweist.
4.6.2 Auswahl der Systeme
- Modulare Systeme sollten aus Kostengründen nur in Sonderfällen eingesetzt werden. In den
meisten Fällen müssen Leistungsmerkmale bezahlt werden, die nicht benötigt werden. In der Regel
lässt sich eine leistungsfähige, auf die Anforderungen zugeschnittene und vor allem skalierbare Lösung
mit Einzelkomponenten günstiger errichten.
- Denkbare Ausnahmefälle sind beispielsweise:
• Liegenschafts- oder Gebäudeverteiler mittlerer und großer Liegenschaften
• sehr hohe Anforderungen an die Übertragungsgeschwindigkeit
• Gebäude- und Etagenverteiler mit deutlich über 100 Anschlüssen
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
Bei allen Ausnahmen ist anhand der benötigten Übertragungsprotokolle zu prüfen, welche Lösung die
wirtschaftlichere ist.
Im Gegensatz zu Einzelgeräten können modulare Systeme ein „Single Point of Failure“ sein. Bei der
Beschaffung von modularen Systemen ist das mindestens durch redundante Auslegung der Netzteile
zu berücksichtigen.
4.6.3 Sehr kleine Liegenschaft
- Bei sehr kleinen Liegenschaften ist zu unterscheiden, ob im Primärbereich die Gebäude über
vorhandene Fernsprechkabel mit xDSL-Technologien an den Liegenschaftsverteiler angeschlossen
werden oder ob ein Primärnetz mit LWL-Verbindungen aufgebaut wird.
Im erstgenannten Fall ist es aufgrund der geringen Übertragungsgeschwindigkeit von einigen Mbit/s je
Gebäude bei den xDSL-Strecken ausreichend, wenn zentral ein Layer-2-Switch eingesetzt wird, da in
den meisten xDSL-Geräten ein Router integriert ist. Sobald im Primärbereich LWL-Strecken eingesetzt
werden, ist an zentraler Stelle ein Layer-3-Switch zu verwenden.
- Einschränkung: xDSL-Technologien sind nur im begründeten Ausnahmefall und bei
bestehender Altverkabelung anzuwenden.
An dieses zentrale System werden die Server und die Router für die xDSL-Verbindungen
angeschlossen.
In den GVt bzw. EVt werden 1 Gbit/s-Layer-2-Switches mit mindestens einem Ethernet-LWL-Port zur
Anbindung an den zentralen Switch eingesetzt.
- Sind LWL-Verbindungen vorhanden, wird der Einsatz eines zentralen Switches mit LWL- und
TP-Ports empfohlen. An die TP-Ports werden die Server angeschlossen. An die LWL-Ports erfolgt der
Anschluss der Switches in den Gebäuden.
4.6.4 Kleine, mittlere und große Liegenschaft
- Bei kleinen Liegenschaften gelten die Regelungen der sehr kleinen Liegenschaften
entsprechend. Ergänzend zu berücksichtigen ist die Anschlussanzahl der Einzelgebäude.
- In mittleren Liegenschaften ist jedoch aufgrund der Anzahl von Anschlüssen eine wesentlich
höhere Übertragungsgeschwindigkeit notwendig. Aufgrund des Einsatzes von Hochleistungsswitches
und der höheren Übertragungsgeschwindigkeiten im Primärbereich ist das 10 GbE Standard.
- Große Liegenschaften benötigen ein sorgfältig geplantes und detailliertes Netzkonzept, das
auf die speziellen Belange der Liegenschaft abgestimmt ist.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
4.6.5 Ausgedehnte Liegenschaft
Ausgedehnte Liegenschaften mit wenigen Anschlüssen stellen einen Sonderfall dar. In der Regel
werden hier aus wirtschaftlichen Gründen die entfernten Gebäude nicht über einen Primärbereich mit
Lichtwellenleiter angefahren. Es gelten für das Liegenschaftsnetz die für sehr kleine Liegenschaften
genannten Empfehlungen.
Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten und der Aufbau des dafür notwendigen LWL-Primärnetzes
sind wirtschaftlich zu begründen.
4.6.5.1 Flugplätze, besondere Anforderungen an die Redundanz
- Ein IT-Netz für Militärflugplätze der Bundeswehr stellt eine Sonderform der ausgedehnten
Liegenschaft dar. Im Gegensatz zu den in den vorangegangenen Abschnitten beschriebenen
Beispielnetzen werden hier deutlich höhere Anforderungen an die Verfügbarkeit des Netzes gestellt.
An dieser Stelle wird auf den Anhang 2.1 „Besonderheiten IT-LtgN auf MilFlPl“, verwiesen.
4.6.6 Rahmenvertrag Aktive LAN-Komponenten (RV ALANK)
Der RV ALANK besteht aus dem Vertragswerk selbst und einer so genannten Hintergrunddatei. Die
Hintergrunddatei oder Produktliste enthält das Sortiment aus Hardware, Software und Dienstleistungen
mit Preisen. Diese Hintergrunddatei wird monatlich fortgeschrieben, um die Preise zu aktualisieren,
aber auch das Sortiment anzupassen.
Im Intranet der Bw und in der FIB befinden sich die vollständigen Komponentenliste und der
Einführungserlass sowie eine Beschreibung des Verfahrens. In der FIB ist der RV ALANK zu finden
über folgenden Weg:
<Muster-/Rahmenverträge> Kachel „Aktive LAN Komponenten / IT“.
4.6.7 Sonstiges
Hinweis zu ergänzenden aktiven LAN-Komponenten
Von einigen Schrankherstellern werden Schrankmanagementmodule angeboten, die
Störungsmeldungen (z. B. Stromausfall, Übertemperatur) über Simple Network Management Protocol
(SNMP) an das Netzmanagement übertragen. Diese Managementmodule, auch unter der Abkürzung
RMS (Rack Management System) geläufig, werden in der Regel nicht benötigt.
Sofern RMS verwendet werden sollen (z. B. im Bereich der grünen Netze / IT) sind diese als konkrete
Forderung mit Begründung in der Bedarfsforderung Teil I-IV der Baumaßnahme zu formulieren.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
4.7 Liegenschaftsnetzverwaltungs- / Kabeldokumentationssystem
- Alle durch die BWI betriebenen Netze werden mit dem Kabelmanagementsystem „SATIN“
dokumentiert.
Vonseiten der BWI werden bereitgestellt:
• das Dokument / die Arbeitsanweisung „Konventionen und Normierungen der BWI“ (siehe separaten
Annex zum Anhang „Bedarfsanforderung der BWI“)
• die liegenschaftsbezogenen Excel-Erfassungsblätter aus dem „Excel-Erfassungsblatt (EEB) SATIN“
- Alle nicht durch die BWI betriebenen Netze, z. B. in Auslandsdienststellen und
Einsatzliegenschaften, werden mit dem durch das Betriebszentrum Informationstechnische Systeme
der Bundeswehr (BITS) bereitgestellte Kabelmanagementsystem „FNT-Command“ dokumentiert.
- Die Bauverwaltung berücksichtigt dazu die aktuellen Daten aus der BewLg.
Anmerkung: Es wird eine gemeinsame Nutzung von BWI betriebenen und nicht von BWI betriebenen
Netzanteilen angestrebt.
Grundsatz: Bei Baumaßnahmen, die Anteile enthalten, die von der BWI betrieben werden, sind die
entsprechenden Daten durch die baudurchführende Ebene der Bauverwaltung zu erfassen und
spätestens sechs Wochen vor der Übergabe der Baumaßnahme an die BWI zu übermitteln.
Vorschlag zur optimalen Verfahrensweise (nicht in RBBau definiert):
• Bauverwaltung übergibt Raumdaten nach Fertigstellung der Ausführungsplanung der
Baumaßnahme an das zuständige BwDLZ.
• BwDLZ aktualisiert Daten in BewLg.
• Bauverwaltung fordert BWI zur Übersendung von orts- und gebäudebezogen Excel-Erfassungslisten
(EEB) auf.
• Die Erfassungslisten mit den Stammdaten werden durch die BWI daraufhin bereitgestellt.
• Die ausgefüllten Erfassungslisten sind im Rahmen der durch das bauausführende Unternehmen zu
erstellenden Bestandsdokumentation an die BWI wieder zurückzusenden.
Die BWI hat zu diesem Zweck folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
bwi.fp.it-ltgn-baumassnahmen-bw@bwi.de
4.7.1 Beschriftung
Die Beschriftung hat entsprechend der „Konventionen und Normierungen der BWI“ (Annex zur
Bedarfsanforderung der BWI) zu erfolgen.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
4.7.1.1 Beschriftung Kabel und Leitungen
- Grundsätzlich sind alle installierten Komponenten sowie Kabelanlagen zu dokumentieren und
zu beschriften.
Zur Beschriftung werden die Beschriftungsfelder an den Verteilerfeldern, LSA-PLUS - Modulen und
Anschlussdosen genutzt.
Es ist zu berücksichtigen, dass die eingesetzten Beschriftungslabels, -aufkleber und -schilder gut
leserlich, uv- und witterungsbeständig sowie wischfest ausgeführt sein müssen.
- Alle verlegten Kabel und Leitungen sind eindeutig zu beschriften, damit schon während der
Installation Beschaltungsfehler oder Vertauschungen vermieden werden. Die Beschriftung mit
Leitungsnummern erfolgt entsprechend den Kabelverlegeplänen des Ausführungsprojekts.
Eine individuelle Beschriftung kann nur dann entfallen, wenn es separate Verteilerbelegungspläne gibt,
die dann auch in jedem Verteiler zu hinterlegen sind.
4.7.1.2 Beschriftung der Verteilerschränke bzw. der Gestellrahmen
Jeder Verteilerschrank bzw. jeder Gestellrahmen ist entsprechend zu beschriften.
Die Beschriftung muss an der Vorderseite der Verteilerschränke bzw. der Gestellrahmen von außen
deutlich sichtbar sowie dauerhaft erfolgen.
IT-Verteilerschränke und Fernmeldeverteilerschränke sind frontseitig mit einem Aufkleber in einer
Schriftgröße von min. 20 mm gemäß Vorgabe der IT-Fachplaner zu beschriften.
4.7.1.3 Beschriftung der Anschlusskomponenten
Nach erfolgter Installation der Kabel und Verbindungstechnik sind alle Endpunkte eines Leitungsweges
auf den Spleißboxen, Verteilerfeldern, LSA-Plus - Modulen und Anschlussdosen zu beschriften.
Jede Verkabelungsstrecke der Tertiärverkabelung ist mit einem IDENT-Aufkleber an den RJ45
Anschlusskomponenten zu kennzeichnen und im Excel-Erfassungs-Tool zu dokumentieren.
Die Beschriftung der LWL-Verteilerfelder hat entsprechend der „Konvention und Normierung der BWI“
(Annex zur Bedarfsanforderung der BWI) zu erfolgen.
Anschlussdosen und Patchfelder sind so zu beschriften, dass eine eindeutige Bestimmung möglich ist.
Hierzu ist an den Kabelenden die jeweils gegenüberliegende Seite zu bezeichnen.
Hinweis: Anhand der IDENT-Kennzeichnung können der Verteilerschrank bzw. der Gestellrahmen
sowie die jeweilige Koordinate jeder Anschlusskomponente ermittelt werden.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
4.8 Bestandsdokumentation
4.8.1 Allgemeines
- Art und Umfang der Bestandsdokumentation sind im Abschnitt H der Richtlinien für die
Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bauverwaltungen (RBBau)
festgelegt.
Der ChecklistenMaster ist zur Festlegung der erforderlichen, zu erstellenden und zu übergebenden
Unterlagen anzuwenden. Außerdem ist die DIN EN 50174-1 zu beachten.
- Zur optimierten Verwaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaften der Bw hat das BMVg mit
dem damals für Bau zuständigen Bundesministerium für die Bestandsdokumentation einheitliche
DV-gestützte Systeme eingeführt. Ziel ist der Aufbau einer bundesweit einheitlichen, konsistenten und
digitalen Dokumentation des Bestandes der Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes als
Primärnachweis.
- Hierfür haben die vorgenannten Ministerien die Baufachlichen Richtlinien Vermessung
(BFR Verm) herausgegeben. Die BFR Verm beschreiben die Vermessungsleistungen als Grundlage
der Liegenschaftsbestandsdokumentation von Liegenschaften des Bundes und regeln die
Datenerfassung, Datenstruktur und Darstellung für die Bestandsdokumentation. Damit wird bundesweit
dieselbe Qualität der erfassten Daten gewährleistet, und es werden der Austausch, die Vergleichbarkeit
sowie die Lesbarkeit dieser Daten sichergestellt.
Die BFR Verm ist in der jeweils aktuellen Version zu beachten und anzuwenden.
Weiterführende Informationen zu BFR Verm unter dem Link: http://www.bfrvermessung.de/
Eine BFR Gebäudebestandsdokumentation für Hochbauten in Liegenschaften des Bundes ist
eingeführt.
- Neben den baulichen Richtlinien stellen BMVg und das Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat (BMI) auch die Software zur Digitalen Führung der Liegenschaftsbestandsdokumentation
zur Verfügung. Die Werkzeuge sind zur Unterstützung der Bauverwaltung bei der Durchführung von
Bauaufgaben und von Aufgaben des laufenden Betriebs außerhalb von Gebäuden vorgesehen.
Hierzu wurden mit dem Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen LISA® die DV-
technischen Grundlagen geschaffen. [Erlasse BMVg WV II 7 – Az 68-08-06/02 – vom 09.05.2000 und
04.09.2002, siehe auch FIB mit eingeschränktem Zugriff (VS-NfD)]. Das LISA stellt DV-Werkzeuge zur
Erfassung, Verwaltung, Auswertung und Präsentation der bei der Aufgabenerledigung erforderlichen
Daten zur Verfügung. Direkter Link zu LISA: http://www.lisa-bund.de/
- Die Dokumentation für IT-Leitungsnetze besteht aus der Liegenschaftsbestands-
dokumentation auf der Grundlage der BFR Verm und weiteren Bestandsunterlagen, die gemäß den
nachfolgenden Beschreibungen, Muster und Vordrucke digital zu erstellen sind.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
Die Übergabe der Liegenschaftsbestanddokumentation erfolgt digital, sie wird in der Bw über das
SpatialDataManagement bereitgestellt. Die Übergabe der Bestandsunterlagen an die hausverwalten-
den Dienststellen bei Abnahme erfolgt bis zur Ausstattung mit entsprechenden DV-Werkzeugen
analog. Die hausverwaltende Dienststelle gibt davon ein Exemplar an den Nutzer.
Die Bestandsdokumentation soll ein zuverlässiges Bild über Trassenführung sowie Art und Umfang von
IT-LtgN geben. Die Bestandsdokumentation wird für die Erfassung der Örtlichkeiten, die Planung, die
Wegesicherung, die Fehlerortung und –beseitigung, die Wartung usw. benötigt. Sie muss Kreuzungen
und Näherungen mit anderen Anlagen erkennen lassen und Hinweise auf Gefährdungen durch
Starkstrom- und elektrische Bahnanlagen sowie Korrosionsschutzanlagen enthalten.
Bestandspläne als Auszug aus der Liegenschaftsbestandsdokumentation sind grundsätzlich in den
Geheimhaltungsgrad „VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen, sofern nicht im
Bauantrag ein höherer Geheimhaltungsgrad gefordert wird.
Aufzunehmen in die Bestandsdokumentation sind auch Kabel, Leitungen und Übertragungswege von
• Such- und Signalanlagen
• Zeitdienstanlagen
• Elektroakustischen Anlagen
• Fernseh- und Antennenanlagen
• Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
• Zutrittskontrollanlagen
• Anlagen der Gebäudeautomation und dgl.
4.8.2 Bestandserfassung
4.8.2.1 Objektvermessung
Laut BFR Verm sind für die Objektvermessung alle Messverfahren zugelassen, die die festgelegten
Genauigkeiten gewährleisten, dem Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich sind. Jede
Objektvermessung ist an das Festpunktfeld anzuschließen.
Aus ökonomischen Gründen ist in der Regel eine kombinierte Erfassung des digitalen Datenbestands
aus neu vermessenen Objekten – vornehmlich oberirdische Objekte – und bereits vorhandenen
Bestandsunterlagen der Außenanlagen – vornehmlich unterirdische Objekte des Altbestandes –
vorzusehen. Vor Beginn einer Vermessung hat die beauftragende Stelle daher die Verfügbarkeit und
den Stand der digitalen Bestandsdokumentation nach BFR Verm zu überprüfen, die Unterlagen ggf.
anzufordern und der Vermessung zugrunde zu legen.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
Werden vorhandene, analoge Bestandsunterlagen in den digitalen Bestand überführt, sind die
erzeugten Daten entsprechend ihrer Erfassungsverfahren zu kennzeichnen.
Zur detaillierten Beschreibung des Messungsablaufs und des Fehlerhaushalts wird an dieser Stelle auf
die BFR Verm und die vermessungstechnische Fachliteratur verwiesen. Zur Durchführung einer
Vermessung gemäß BFR Verm ist die jeweils zuständige LISA - Leitstelle Vermessung der
Bauverwaltung einzuschalten.
4.8.2.2 Geforderte Genauigkeiten
Die Messgenauigkeiten für die einzelnen Objekte werden im Objektartenkatalog der BFR Verm,
Anhang A, festgelegt.
4.8.2.3 Sonstige Erfassungsregeln
- Die Systemkataloge der BFR Verm enthalten u. a. Angaben zur Erfassungsart und zu
Erfassungsoptionen, damit die einheitliche Erfassung von Objekten hinsichtlich ihrer relevanten
Eigenschaften gewährleistet ist. Regeln zur Erfassung bzw. Abbildung ausschließlich fachspezifischer
Objekte werden in gesonderten Katalogen aufgestellt. Ggf. ist nach Definition weiterer, fachlicher
Anforderungen eine Erstellung, Erweiterung bzw. Überarbeitung der Kataloge erforderlich.
- Bis zur Fertigstellung dieser Kataloge sind für IT-LtgN neben den BFR Verm die folgenden
Vorgaben zu beachten:
• Alle leitungsbezogenen Objekte sind möglichst im Rahmen von Baumaßnahmen am offenen Graben
oder durch andere geeignete Verfahren einzumessen.
• Neu verlegte Kabel und Leitungen sind grundsätzlich am offenen Graben zu vermessen.
- Die Einmessung eines Kabels soll bei einer längeren Geraden etwa alle 25 m erfolgen.
Sind das Kabel bzw. die Kabelanlage als Gerade verlegt, müssen Anfangs- und Endpunkt eingemessen
werden. Ist das Kabel in einem Bogen verlegt, sind Bogenanfangspunkt, Bogenhauptpunkt und
Bogenendpunkt einzumessen.
Bei größeren Bögen muss mindestens alle 20 m eingemessen werden.
Wird nur ein Kabel verlegt, wird das Kabel selbst eingemessen. Werden mehrere Kabel in einem
Graben verlegt, wird die Mitte aller Kabel (Achse) eingemessen.
- Die Verlegetiefen von Kabeln müssen als Trassenprofil festgehalten werden. Tiefenmaße sind
bis Unterseite Kabel bzw. Kabelanlage zu nehmen. Die Überdeckungshöhen sind anzugeben.
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Ausführungshinweise HB IT-LtgN
Besonderheiten wie Gelände- und Brückenquerschnitte, Straßen-, Bahn- und Flussunterquerungen
sind durch Detailzeichnungen gesondert darzustellen.
Werden Kabel gegen Gefährdungen (mechanisch, elektrisch usw.) besonders geschützt, sind Anfang,
Ende, Länge, Durchmesser, Material usw. des Kabelschutzes einzumessen.
4.8.3 Wiederauffinden der Leitungen
- Leitungen sollen bei Bedarf mit einfachen Messverfahren wiederauffindbar sein. Mit den heute
gegebenen, technischen Möglichkeiten können aus der digitalen Bestandsdokumentation bemaßte
Auszüge abgeleitet werden. Dabei werden die Leitungstrassen in Bezug auf frei wählbare,
topographische Objekte des digitalen Datenbestandes (z. B. Gebäude, sonstige freistehende Objekte)
bemaßt. In den DV-Werkzeugen werden die Maßzahlen nicht mehr dauerhaft gespeichert, sondern zur
Laufzeit errechnet.
Bei der Abgabe von Papierplänen an den Nutzer können die Bemaßungen zusätzlich ausgegeben
werden.
Wenn zum Zweck des Wiederauffindens die zur eindeutigen Absteckung erforderlichen, dauerhaften,
topographischen Bezugspunkte nicht ausreichend vorhanden sind, erfolgt die Absteckung in Bezug auf
Standlinien. Die Standlinie ist eine zwischen zwei dauerhaften und sichtbaren Punkten gedachte
Gerade, die frei von Hindernissen sein muss.
- Die Ermittlung des Leitungsverlaufes erfolgt durch Absteckung rechtwinkliger Abstände
(Ordinaten) von der Standlinie (Abszissenachse). Die hierfür erforderlichen Maßangaben werden bei
Bedarf aus dem digitalen Datenbestand abgeleitet.
Bei der Ermittlung der Maßangaben sollen Standlinien, wenn es die Örtlichkeit zulässt, so gelegt
werden, dass große Ordinaten vermieden werden und möglichst ein paralleler Abstand zur Kabeltrasse
gewahrt wird. Werden Anfangs- und Endpunkte der Standlinien durch Kabelmerksteine oder
Kabelmarken festgelegt, so sind sie im Rahmen der Objektvermessung gemäß BFR Verm
einzumessen.
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HB IT-LtgN Ausführungshinweise
4.8.4 Feldbücher
Unter dem Begriff „Feldbuch“ versteht man die zeichnerische Darstellung der örtlich durchgeführten
Einmessungen erdverlegter Kabel- und Kabelanlagen in der Bauphase.
Die dauerhafte Vorhaltung von Feldbüchern ist nicht mehr zeitgemäß.
Begründung:
• Die Einmessung erfolgt heute überwiegend durch Nutzung moderner Vermessungsverfahren.
• Bemaßungen, die für das Wiederauffinden der Leitungen erforderlich sind, werden heute mit Hilfe
von DV – Werkzeugen je nach Bedarf aus dem digitalen Datenbestand abgeleitet.
4.8.5 Kabelschachtkarten
Die Belegung der Kabelanlage ist in Kabelschachtkarten zu dokumentieren. In diesen sind für jede
Schachtwand die Rohre mit ihrer Lage und - wenn möglich - dem Zielpunkt sowie der Belegung
darzustellen.
Die Belegung der Rohre ist bei Neuinstallation durch Angabe des Kabeltyps, bei Erweiterung von
Bestandsnetzen durch den Belegungsgrad (frei, teilweise belegt, belegt) zu dokumentieren.
Bilder des Schachtinnenraums sind eine nützliche Ergänzung der Kabelschachtkarte.
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
5 Bauliche Maßnahmen
5.1 Liegenschaftsverteiler (LVt)
5.1.1 Aufgaben und Funktionen eines LVt
- Der Liegenschaftsverteiler bzw. LVt-IT-Raum stellt das zentrale Bindeglied zwischen dem
Weitverkehrsnetz (WANBw) und dem lokalen Netz der Liegenschaft dar (IT, TK). Auf der LAN-Seite
erfolgt im LVt der Abschluss der Primärverkabelung einer Liegenschaft nach DIN EN 50173. Der LVt
dient der Unterbringung von zentralen aktiven IT-Komponenten, wobei der APL außerhalb des LVt-IT-
Raums liegen kann. Ebenso kann der Fernmeldeverteiler in einem benachbarten Raum untergebracht
sein.
Darüber hinaus ist er mit der notwendigen technischen Infrastruktur (UV für Stromversorgung, USV,
Lüftung / Klimatisierung) ausgestattet.
- Zu den Aufgaben des Liegenschaftsverteilers gehören:
• Aufnahme der aktiven Komponenten des Carriers, der die Anbindung der Liegenschaft an das
Weitverkehrsnetz realisiert (Bereitstellen von Bandbreite / Geschwindigkeit der Daten- und Voice-
Übertragung)
• Umsetzung der Übertragungsprotokolle des Weitverkehrsnetzes auf das IP-basierte LAN im LZK
bzw. dem WAN-Router
• Abschluss des IT-Primärnetzes der Liegenschaft mittels zentraler LAN-Komponenten (Core-
Switches und teilweise auch noch xDSL-Modems)
• Abschluss des TK-Netzes der Liegenschaft am FmHVt (soweit Fm-Netz noch vorhanden)
- Bzgl. der Anforderungen gelten zunächst grundsätzlich die genannten Anforderungen an die
Planung im Abschnitt 3 und insbesondere an die Ausführung von IT-Räumen sowie Verteiler, Gestelle
und Schränke im Abschnitt 4. Gleiches bezieht sich auf die grundsätzlichen Anforderungen an Lüftung,
Klimatisierung und Stromversorgung in den Abschnitten 5.3 und 5.4.
- Abweichend davon werden im LVt für passive Verkabelung und für aktive Komponenten
jeweils eigene Schränke vorgesehen (schrankweise Trennung passiv-aktiv).
Folgende Abbildung gibt eine schematische Übersicht darüber, welche IT- und infrastruktur-
technischen Komponenten zu einem LVt–IT-Raum gehören.
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
Abbildung 34 Übersichtsschema LVt-Raum
5.1.2 Grundsätzlicher Bedarf an Flächen und Räumen
- LZK-WAN und LAN-Core sind in einem zentralen IT-Raum zu installieren. In diesem Raum
sind auch der NGN-Schrank und der FmHVt anzuordnen. Sofern der FmHVt aufgrund noch
vorhandener Cu-Fm-Verkabelung in der Liegenschaft sehr umfangreich ist und ggf. auch noch eine
ISDN-TK-Anlage betrieben wird, sind TK-Anlage und FmHVt meist in einem separaten Raum
untergebracht, der in unmittelbarer Nähe zum LVt-IT-Raum liegt.
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
- Der LVT-IT-Raum sollte mindestens eine Größe von 9 m2 aufweisen (bei SK 3 -
Anforderungen, keine Redundanzen, TK / FmHVt in separatem Raum). Da im LVt-IT-Raum neben den
zentralen WAN- und LAN- Komponenten sowie dem FmHVt der gesamten Liegenschaft zusätzlich eine
hinreichend dimensionierte Stromversorgung (Niederspannungsverteiler), eine USV-Anlage (ggf.
Schrank) und Klimageräte unterzubringen sind, ist standardmäßig eine Fläche von etwa
6,3 m x 5,5 m anzusetzen (siehe nachfolgende Abbildung).
Abbildung 35 Aufbau LVt-IT-Raum (mit typischen Maßen)
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
5.1.3 Raumlufttechnische Anlagen
- Da ein LVt im Vergleich zum GVt im Regelfall mehr aktive Komponenten und einen höheren
Elektroenergiebedarf hat sowie leistungsstärkere USV benötigt, ist eine ausreichende
Wärmeabführung nur durch Lüftung meist nicht mehr sichergestellt. Es wird im Standardfall zusätzlich
eine Klimatisierung / Kühlung des Raumes notwendig.
- Für LVt sind Split-Klimageräte im Normalfall ausreichend, sofern es keine zentrale
Kälteversorgung gibt. Warm- oder Kaltganglösungen wären Alternativen, wenn sie eine
wirtschaftlichere Lösung darstellen. Die Entscheidung, welche Lösung zum Einsatz kommen soll, ergibt
sich aus der konkreten Planung im Einzelfall.
- Vorgaben zur redundanten Klimatisierung des LVt-IT-Raums in Abhängigkeit der
Liegenschaftskategorien (LK 1 bis LK 3)
• LK 1: Lüftung und Klimatisierung nur einfach (ein System); beiden LVT-IT-Räume sind redundant
• LK 2: grundsätzlich Klimatisierung zweifach (zwei Systeme); einfache Ausführung nur nach
gesonderter Anforderung durch Nutzer / Betreiber
• LK 3: Lüftung und Klimatisierung einfach (ein System), keine Redundanz gefordert; zweifache
Ausführung nur nach gesonderter Anforderung durch Nutzer / Betreiber
5.1.4 Elektrische Stromversorgung
5.1.4.1 Versorgungskonzept
- Der IT-Raum des LVt erhält eine Niederspannungsunterverteilung zur Versorgung aller
Stromkreise. Zur Versorgung ist ein Aufbau nach aktueller Norm für TN-S Netze vorzusehen. Diese
Unterverteilung ist an einen Abgang der NSHV des Gebäudes anzuschießen, der Netzersatz berechtigt
ist. Im LVt-Raum sind die nicht USV gestützten Stromkreise (für Beleuchtung, Klimatisierung,
Allgemeinsteckdosen etc.) als direkte Abgänge in der Unterverteilung vorzusehen. Insbesondere bei
Lüftungs- / Klimaanlagen ist sicherzustellen, dass sie nach Spannungswiederkehr (durch die NEA)
automatisch wieder in Betrieb gehen.
- Für den Anschluss der USV ist ein separater Abgang (z. B. über Leistungsschalter oder
Sicherungs-Lasttrennschalter) notwendig. Alle USV gestützten Verbraucher (i.d.R. alle aktiven
IT–Komponenten) werden über Abgänge nach der USV (in Energieflussrichtung gesehen) versorgt.
Anlagen und Komponenten der Schwachstromtechnik, wie elektronische Zutritts- bzw. Schließsysteme,
GMA (hier insbesondere EMA) verfügen über eigene unterbrechungsfreie Notstromversorgungen.
Für die Spannungsversorgung der Komponenten der GA gilt das aktuelle Handbuch
Gebäudeautomation.
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
Nachfolgende Abbildung stellt das Stromversorgungsprinzip des LVt-IT-Raums dar. Die
Netzersatzversorgung ist in LK 3 – Liegenschaften meist nicht gegeben und somit bei LK 3 optional.
Abbildung 36 Stromversorgungsprinzip LVt-IT-Raum
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
5.1.4.2 Elektrotechnische Anforderungen
Die besonderen Ausstattungsanforderungen für den LVt-IT-Raum sind:
• Doppel-Schuko-Steckdosen, 230 V~ / 50 Hz / 16 A: je nach Raumgröße mind. zwei Stück als
Arbeitssteckdosen für Werkzeuge, Messgeräte und Laptops
• Potenzialausgleichsschienen: zwei Stück
Für USV-Anlagen gilt:
• LK 1 (hoch verfügbar): USV-Anlage mit externem Bypass (Handumgehung); individuelle
Berechnung des Leistungsbedarfs der USV je nach Standortanforderung
• In allen Liegenschaften (außer Kleinstliegenschaften LK 3 < 12 Ports): Vorsehen einer USV für den
LZK-WAN und den LAN-Core bzw. den LZK, wenn dieser räumlich vom LAN-Core getrennt ist
• USV-Batteriepacks: Installation an einem möglichst kühlen Ort im Verteilerraum (i.d.R. kurz oberhalb
des Bodens)
5.1.5 Absicherung (technisch und baulich)
5.1.5.1 Bauliche Absicherung
Die Maßnahmen der baulichen Absicherung ergeben sich aus den Forderungen des IT-Sicherheits-
konzepts der Liegenschaft bzw. des Gebäudes und ggf. den Empfehlungen des BAMAD. Bei
geforderten baulichen Absicherungsmaßnahmen ist bei der Planung und Bauausführung die
„Baufachliche Richtlinie für Absicherungsmaßnahmen“, AR C-1810/118, anzuwenden.
Bauliche Sicherungen können sein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
• Anordnung des IT-Raums im Kellergeschoss
• Schutz gegen Durchbruch, wie z. B. fensterloser Raum oder Vergitterung der Fenster
• Schutz gegen Einsichtnahme (z. B. feste Lamellen vor den Fenstern)
• Auswahl raumbildender Teile wie Wände, Decken und Böden sowie Fenster und Türen mit
entsprechender Widerstandsklasse 3 (RC 3) nach DIN EN 1627
• Schutz gegen unberechtigten Zutritt, z. B. Türen mit Außenknauf und Spion
• Abtrennung von Schrankbereichen mittels Gitter und / oder Ausstattung von Schänken mit
abschließbaren Schranktüren
5.1.5.2 Technische Absicherung
- In jedem Fall ist sicherzustellen, dass entstehende Brände sofort detektiert und als Alarm
weitergeleitet werden. Im einfachsten Fall kommen funkvernetzte Brand- / Rauchwarnmelder zum
Einsatz. Wichtig dabei ist, dass die Alarmsignale zuverlässig an eine zentrale Stelle (z. B. die Wache)
gemeldet werden, ähnlich der Alarme aus der BMZ.
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
Wenn das Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage (BMA) vorschreibt, ist der LVt-IT-Raum in die
BMA des Gebäudes zu integrieren. Wenn es durch die Lüftung / Kühlung des Raumes stärkere
Luftbewegungen gibt, sind ggf. Rauchansaugsysteme vorzusehen.
- Die Anforderungen an Schließ- und Zutrittskontrollanlagen ergeben sich aus der
Absicherungsempfehlung des BAMAD. Die Ausführung richtet sich i.d.R. nach den am jeweiligen
Standort bereits eingeführten Systemen.
- Unautorisierte Zutritte / Zutrittsversuche werden von einer Einbruchmeldeanlage (EMA)
erkannt und weitergemeldet. Eine EMA der Klasse C gemäß VdS - Richtlinien 2311 und entsprechend
der DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, ist vorzusehen, wenn das IT-Sicherheitskonzept und / oder das
BAMAD sie fordert. In Verbindung mit elektronischen Schließsystemen lassen sich die
Zutrittsberechtigungen schnell und sicher anpassen.
Darüber hinaus gehende Absicherungen, wie z. B. eine Löschgasanlage oder eine Video-
Überwachung, sind im Regelfall für LVt-IT-Räume nicht vorzusehen.
5.1.5.3 Abstrahlsicherheit
- Die Anforderungen an den Schutz gegen bloßstellende Abstrahlung sind der Zentralen
Dienstvorschrift A-962/1 „Abstrahlsicherheit in der Bundeswehr – VS-NfD“ (ZDv A-962/1-VS-NfD) zu
entnehmen. Zusätzlich können das IT-Sicherheitskonzept und der Empfehlung des BAMAD solche
Anforderungen enthalten.
Die Technische Richtlinie des BSI, BSI TR-03209 „Elektromagnetische Schirmung von Gebäuden“,
stellt einen Leitfaden dar, wie mit der entsprechenden Auswahl von Baumaterialien eine ausreichende
Schirmung des Gebäudes / des Raumes erreicht werden kann.
- Maßnahmen der Verbesserung der Abstrahlsicherheit können somit sowohl baulicher als auch
technischer Art sein, z. B. Einsatz von Filtern, Einhaltung von Mindestabständen zwischen den
Schränken, Kompensatoren in metallischen Medienleitungen etc.
- Besondere Maßnahmen sind erforderlich, wenn im Raum abstrahlprüfpflichtige Geräte
betrieben werden. Dann hat die Auswahl der Kabel und anderer IT-Komponenten nach den Kriterien
des BSI zu erfolgen. Die Freigaben der Komponenten sind zu dokumentieren.
In LVt-IT-Räumen sind im Regelfall derartige Geräte nicht im Einsatz. Ggf. ist auf Anforderung des
BAMAD eine Zonenvermessung erforderlich.
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
5.1.6 Trassenführung und Installationen
- Sämtliche Schränke im LVt-IT-Raum sind standardmäßig auf Sockel zu stellen. Ein
Doppelboden stellt eine zweite Möglichkeit dar, wenn der Planer die Wirtschaftlichkeit und Vorteile bei
der Installation und im Betrieb begründet.
- Jeweils für Starkstromkabel, IT-Kabel, GA- und MSR-Kabel sind getrennte Trassen
vorzusehen. Cu- und LWL-Kabel sind auf getrennten Trassen zu verlegen. Trennstege können
verwendet werden, um die Anzahl der Ebenen zu begrenzen.
Die Kabeltrassen sind entlang der Wände anzubringen. Im Bereich über den IT-Schränken sind
Gitterrinnen von Vorteil, um die Kabel einfacher von der Rinne in die jeweiligen Schränke
herunterzuführen.
-
Bei Doppelböden werden die Stromversorgungskabel von unten in die Schränke eingeführt.
-
Die Fernmeldekabel werden im FmHVt in der Regel ebenfalls von oben eingeführt. Sollte sich
der FmHVt in einem separaten Raum befinden, kann die Kabeleinführung auch von unten erfolgen, je
nachdem, welche Variante vorteilhafter ist.
5.1.7 Fernmeldehauptverteiler und Abschluss von Fernmeldekabeln
Nachfolgende Abbildung zeigt den klassischen Aufbau eine FmHVt.
Abbildung 37 Klassischer FmHVt
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
- Der FmHVt ist die Verbindungsstelle zwischen dem IT-Leitungsnetz der Liegenschaft und der
Fernsprechanlage oder dem Media-Gateway sowie ggf. weiterer Fernmeldeanlagen. Im Zuge der
Umstellung auf NGN und der Ablösung des ISDNBw werden für spezielle Anwendungen (z. B. zur
Anschaltung von digitalen Sonderapparaten, analogen Endgeräten, DECT-Basisstationen) in geringem
Umfang weiterhin Fernmeldekabel und somit Fernmeldeverteiler benötigt.
- Bestehende Installationen bleiben erhalten und können unter Verwendung identischer
Anschlusstechnik, in der Regel LSA-Plus - Trennleisten, gegebenenfalls erweitert werden. Bestehende
FmHVt werden ebenfalls weiterhin verwendet. Werden neue FmHVt eingerichtet, erfolgt der Aufbau in
der bewährten Profilstangenbauweise. Der FmHVt ist grundsätzlich mit einer maximalen Arbeitshöhe
von 2 m aufzubauen. Die ankommenden Fernmeldekabel sind gebäudeweise zusammengefasst
aufzulegen.
- Die Kupfer-Erdkabel des IT-Leitungsnetzes einer Liegenschaft enden im Gebäude in Muffen.
Von dort wird das Leitungsnetz mit Innenkabel zum FmHVt geführt und aufgelegt. Sollten Gel (Petrolat)
- gefüllte Kabel verwendet worden sein, sind Sperrmuffen zu verwenden, die das Auslaufen des Gels
sicher verhindern. Die Verseilart der Innenkabel muss der Verseilart der Erdkabel angepasst sein.
5.1.8 Überspannungsschutz für Fernmeldekabel
Entsprechend der aktuellen Normen sind alle ins Gebäude eingeführten und im Gebäude genutzten
Doppeladern in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung mit einem Überspannungsschutz auszurüsten.
Anmerkung: In der Vergangenheit war der Überspannungsschutz nur im FmHVt vorgesehen.
Es ist nur eine Überspannungsschutz-Stufe (ÜSS), der Grobschutz, vorzusehen, da die
nachgeschalteten Einrichtungen bereits über einen Überspannungsschutz (Feinschutz) verfügen. Um
Schädigungen der Anlagen und ÜSS-Einrichtungen durch thermische Überlastungen des ÜSS zu
vermeiden, sind sie mit einem 3-Punkt - Thermoschutz (Fail-Safe) auszustatten.
Für IT-Leitungsnetze der Bw (und damit auch Fernmeldekabel) gelten folgende Kennwerte bei der
Auslegung der Überspannungsschutzeinrichtungen:
• Nennansprechgleichspannung: U = 230 V agN
• Nennableitwechselstrom: I = 2,5 A oder 10 A wN
• Nennableitstoßstrom: I = 2,5 kA oder 10 kA sN
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
5.1.9 Zentrale LVt-IT-Räume in Abhängigkeit der Liegenschaftskategorie
(LK) - Redundanz und Verfügbarkeit
- LK 1 stellt die höchsten Anforderungen an Redundanz und Verfügbarkeit.
• Notwendigkeit von zwei LVt-IT-Räumen, die sich mindestens in getrennten Brandabschnitten
befinden.
• Zuführung der Carrier-Verbindung über getrennte Trassen und medienredundant
• redundante WAN-Komponenten in getrennten Brandabschnitten oder verschiedenen Gebäuden
• redundante LAN-Core-Komponenten in unmittelbarer Nähe der WAN-Komponenten im jeweils
gleichen LVt-IT-Raum
• Querverbindung zwischen den WAN-Komponenten und Querverbindung zwischen den LAN-
Komponenten auf getrennten Trassen
- LK 2 stellt mittlere Anforderungen an Redundanz und Verfügbarkeit.
• Notwendigkeit eines LVt-IT-Raums
• Zuführung der Carrier-Verbindung, Trassen und / oder Medien redundant
• eine WAN-Komponente
• redundante LAN-Core-Komponenten in unmittelbarer Nähe der WAN-Komponenten im
LVt-IT-Raum
• Querverbindung zwischen den LAN-Komponenten
- LK 3 stellt keine Anforderungen an Redundanz und geringe Anforderungen an die
Verfügbarkeit. Ein LVt-IT-Raum ist ausreichend. Die Zuführung der Carrier-Verbindung erfolgt einfach.
Es gibt jeweils nur eine WAN und eine LAN-Core-Komponente.
- LK – bezogene Anforderungen an die Redundanz für Lüftung / Klimatisierung → siehe
Abschnitt 5.1.3
Graphische Darstellungen, die die vorgenannten Sachverhalte aufzeigen → siehe Abschnitt 3.1.7.
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
5.2 DV-Arbeitsplätze, IT-Räume und Trassen
Nachfolgend werden für die Gestaltung von DV-Arbeitsplätzen ausschließlich technische Merkmale
beschrieben. Für die Errichtung von DV-Arbeitsplätzen sind auch ergonomische Anforderungen zu
berücksichtigen, die sich aus der Bildschirmarbeits-Verordnung (BildschArbV) ergeben (unter anderem
auch für Beleuchtung).
5.2.1 DV-Arbeitsplätze Stromversorgung
5.2.1.1 Einzelarbeitsplatz
- An jedem DV-Arbeitsplatz wird eine Dreifachsteckdose zur Stromversorgung der IT-Geräte
eingerichtet. Diese Steckdosen sind farblich (meist rot oder orange) gekennzeichnet und mit einem
Beschriftungsfeld mit der Beschriftung “Nur für IT” und der Stromkreisnummer zu versehen.
- Bei Neubaumaßnahmen oder nicht ausreichender Anzahl Steckdosen ist je Arbeitsplatz eine
Doppelsteckdose (ebenfalls mit Beschriftungsfeld und Angabe der Stromkreisnummer) für den
Anschluss sonstiger Bürogeräte wie Tischleuchte, Tischrechner usw. mit Anschluss an die allgemeine
Stromversorgung einzurichten.
Abbildung 38 Möblierung Einzelarbeitsplatz
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
- Ein separates Fernsprechnetz wird es bei Neuanlagen grundsätzlich nicht mehr geben (VoIP
integriert in IT-Verkabelung).
In den zwei nachfolgenden Abbildungen sind dieser Aufbau und die Anordnung der IT-Anschlüsse inkl.
der Anschlüsse für Telekommunikation (VoIP) dargestellt.
Arbeitsplätze, deren IT-Anschluss keine besonderen Anforderungen an die Verfügbarkeit stellen und
somit unter die Serviceklassen 2 und 3 (SK 2, SK 3) fallen, werden mit einem kombinierten Anschluss
für Daten und Voice ausgestattet:
Abbildung 39 Kabelkanal Einzelarbeitsplatz
- In begründeten Sonderfällen werden physisch getrennte Anschlüsse für Daten und Voice
vorgesehen (separate Tertiärnetze für Daten und Voice).
Abbildung 40 Kabelkanal Einzelarbeitsplatz, Voice separat
- Die Ausstattung von Arbeitsplätzen in anderen Räumen (z. B. Labore, Schulungsräume,
Technikräume) ist individuell festzulegen, und ggf. ist ein Raumbuch zu erstellen.
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
5.2.1.2 Zwei Arbeitsplätze pro Raum
Bei einem Raum mit zwei Arbeitsplätzen wird, wie unten dargestellt, die zweite Steckdosengruppe nur
einmal installiert, jedoch mit drei Steckdosen. Die Gruppen werden bei einer
Fensterbankkanalinstallation als Kombinationen aufgebaut.
Abbildung 41 Kabelkanal zwei Arbeitsplätze
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
5.2.2 IT-Räume
5.2.2.1 Verteilerräume, IT-Verteiler
- IT-Verteilerräume – dazu zählen Räume für Liegenschaftsverteiler, für Gebäudeverteiler und
ggf. für IT-Etagenverteiler (ggf. auch mit Serveranteilen) – sind zwingend vorzusehen und für die
ausschließliche Nutzung als IT-Räume zugelassen. In begründeten Ausnahmefällen kann auf separate
IT-Etagenverteilerräume verzichtet werden.
Die Raumgröße ist für die Unterbringung von Verteilerschränken, USV, Geräten wie Server oder
Rechner und für Möbel (zur Archivierung von Unterlagen und deren Bearbeitung) zu bemessen. Für
nachträgliche Erweiterungen sind Reserven vorzusehen. Aufgrund der Schutzbedürftigkeit dieser
Verteilerräume sind hier keine Dienste, die einen allgemeinen Zugang (z. B. Druckdienste) erfordern,
unterzubringen.
- Raumbeschaffenheit / Lage:
• trockene Raumbeschaffenheit
• Lage
-
nicht in der Nähe von Transformatoren, Aufzügen (wegen EMV)
-
nicht in unmittelbarer Nähe zu Räumen mit hoher Brandlast
-
raumsymmetrisch zu erfassten Gebäudeteilen
-
möglichst nicht neben Heizräumen
• keine Wasser- und / oder Heizungsrohre im IT-Verteilerraum; vorhandene Wasser führende
Leitungen sind abzuschotten
• Vermeiden externer Wärmequellen
• nach Möglichkeit keine Fenster, andernfalls Ausrichtung der Fenster nach Norden
• Mindestfläche 6 m², Mindesthöhe 2,5 m, siehe Tabelle 18
• Türen mit Zargen-Innenmaß von mindestens 90 cm
- Erforderliche Maßnahmen / Ausstattung:
• Geeignete Vorkehrungen gegen Feuer, wie z. B. Brandschutztüren mit Türschließer, Rauch- und
Brandmelder; Brandschutz → siehe auch Abschnitt 5.5
(Hinweis: Die konkreten Anforderungen an den Brandschutz resultieren aus dem jeweiligen
Brandschutzkonzept des Gebäudes.)
• Bauliche Sicherheit, Hinweis auf weiterführende Vorgaben → siehe Abschnitt 7
• Sicherstellung Objektschutz (z. B. Zutrittsberechtigungen / ZuKo, Türüberwachung, ggf. EMA)
(Hinweis: Art und Umfang der Einbindung des Verteilerraumes in den Objektschutz resultieren aus
der jeweiligen Absicherungsempfehlung.) • Bodenbelag mit Ableitwiderstand 108 gemäß DIN EN 61340-4-1 (VDE 0300-4-1)
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
• Elektrische Unterverteilung für die Stromversorgung (230 V, 50 Hz) der IT und für die Allgemein -
Stromversorgung (230 V, 50 Hz)
-
Ausreichend Stromkreise (IT) für Server, Serverkonsolen
-
Ausreichend Steckdosen (Allg.) für Werkzeuge und Geräte
• Beleuchtung E = 500 lx gemäß DIN EN 50174 -2 (VDE 0800-174-2) n
• Ausreichende Notbeleuchtung für die Durchführung von Wartungsarbeiten auch bei Ausfall der AV
• Raumlufttechnische Anlagen, siehe Abschnitt 5.3
• Ist eine Anlage der Gebäudeautomation vorhanden und werden Kälte- / Klimaanlagen eingesetzt,
sind die Meldungen (Sammelstörung, Ist-Temperatur, Luftfeuchte) dieser Anlagen dort
aufzuschalten.
• Arbeitsplatz:
Für Serverkonsolen wird ein eigener, nicht ständig besetzter Konsolenarbeitsplatz errichtet. Es wird
eine allgemeine Ausrüstung, bestehend aus der Einzelarbeitsplatz-Konfiguration, für den
Konsolenarbeitsplatz definiert. Damit können in jedem Falle Server- / Managementkonsolen,
PC-Server und Wartungsrechner betrieben werden. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für
Server und Konsolen wird durch Einsatz von USV-Anlagen, die mit den Servern zu beschaffen sind,
sichergestellt.
• Liegenschaftsgerät gemäß Raumausstattungssätzen
-
Schreibtisch
-
Stuhl
-
Regal bzw. Schrank zur Unterbringung von Unterlagen
• IT-Verteilerschränke:
Die Konfiguration der IT-Verteilerschränke wird in Abschnitt 4.3.2 detailliert beschrieben.
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
Abbildung 42 Aufbau IT-Verteilerraum (mit typischen Maßen)
- Raumbedarf und Dimensionierung von IT-Verteilern gemäß nachfolgender Tabelle:
| Anzahl installierte Datenanschlüsse *1) | Anzahl IT- Verteilerschränke | Fläche gesamt (mindestens) | |
|---|---|---|---|
| ≤ 192 | 1 | 6 m² ca. (3,60m x 1,70m) | |
| > 192 bis ≤ 384 | 2 | 9 m² (3,60m x 2,50m) | |
| > 384 bis ≤ 576 | 3 | 12 m² ca. (3,60m x 3,30m) |
*1) Unabhängig ob aktiv beschaltet oder nicht
Tabelle 18 Richtwerte für IT-Anschlüsse, IT-Verteilerräume und IT-Verteilerschränke
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
In Verteilerräumen sind alle Komponenten in Verteilerschränken zusammengefasst. Wenn in einem
Verteilerraum Verteilerschränke unterschiedlicher Betreiber installiert sind, müssen diese einzeln
verschließbar sein.
5.2.2.2 Serverräume IT
Für Server können getrennte Räume eingerichtet werden. Sie sind wie IT-Verteilerräume auszustatten.
In Serverräumen sind bei entsprechenden Anschlusswerten der Server Drehstromanschlüsse
vorzusehen.
5.2.2.3 Doppelböden
Auf Doppelböden kann in IT-Räumen im Regelfall verzichtet werden. Die Schränke erhalten Sockel.
Die Kabelzuführungen erfolgen seitlich von oben. Die Kabel für Stromversorgung und die Datenkabel
werden räumlich getrennt über horizontal verlaufende Trassen an den Wänden herangeführt.
In Liegenschaftsverteiler-Räumen mit mehr als drei IT-Schränken, die ggf. noch zusätzlich eine gewisse
Anzahl Server- Schränke enthalten, kann ein Doppelboden vorteilhaft sein.
5.2.3 Trassen und Verlegesysteme
- Jedes mehrstöckige / unterkellerte Gebäude erhält einen oder mehrere Steigebereiche, die zu
den Etagenverteilern führen. Von den Etagenverteilern werden die Arbeitsplätze und IT-Räume
versorgt.
Die Steigetrassen sind zweckmäßigerweise in der Nähe der zentralen Verteilerräume anzuordnen.
Vorhandene Steigetrassen sind, wenn die zulässigen Längen im Tertiärbereich eingehalten werden
können, zu verwenden.
- Die ungeschirmten Kabel der 230V~ IT-Stromversorgung und die geschirmten IT-Leitungen
verlaufen in einer Trasse oder in Brüstungskanälen
• zwischen Etagen auf Steigetrassen, die i.d.R. mit Trennsteg versehen werden;
oder es werden getrennte Steigetrassen für Starkstrom- und Daten- / MSR- Kabel montiert
• auf den Etagen in metallenen Elektroinstallationskanalsystemen, die die Trennung der
Starkstromleitungen von den Daten- / MSR- Leitungen durch ihre Konstruktion gewährleisten
Nach DIN VDE 0100-444 und DIN EN 50174-2 ist in den allermeisten Fällen zwischen
Starkstromleitungen und Datenleitungen, wenn letztere der Fachgrundspezifikation Cat 5 oder höher
nach DIN EN 50288-1 entsprechen, kein Trennungsabstand einzuhalten. Die Bedingungen sind den
vorgenannten Normen der Reihe DIN EN 50288 zu entnehmen.
- Metallene Trassensysteme und deren Zubehör müssen in die Maßnahmen gegen elektrischen
Schlag einbezogen werden.
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
Die DIN VDE 0100, Teile -430 und -520, EN 50174-2 sowie DIN VDE 0298, Teile 3 und 4, sind zu
beachten.
Eine Trassenführung innerhalb von Fluren, Treppenhäusern oder Rettungswegen ist zu vermeiden.
Gegebenenfalls sind Brandschutzkanäle zu verwenden, wie im Abschnitt 5.5 beschrieben.
Mögliche Trassensysteme sind in den folgenden Abschnitten beschrieben.
5.2.3.1 Kanäle und Rinnen
- Die Auswahl des Elektroinstallationskanalsystems nach DIN EN 61386-1 ist unter
bautechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffen. Bewährt haben sich lackierte,
mechanisch und elektrisch leitend verbundene Stahlblechkanäle, insbesondere als Fensterbank- oder
Brüstungskanäle. Aus Kostengründen ist der Einsatz stranggepresster Alu-Kanäle auf begründete
Ausnahmen zu beschränken (Formbeständigkeit, freitragende Konstruktion). Bei der Anordnung neben
Heizkörpern und Klimageräten ist für ausreichende Wärmeableitung zu sorgen. Bei Befestigung mit
Wandkonsolen ist das Mauerwerk auf Tragfestigkeit zu prüfen.
Kanäle sind durchgehend zu erden. Hersteller spezifische Hinweise zur Montage sind zu beachten.
-
Fußbodenkanäle sind zu vermeiden.
-
Für die Anbindung der Fensterbankkanäle können Leitungsführungskanäle oder Kabelrinnen
verwendet werden.
Bei Kanaldurchführungen durch Wände in Büroräumen ist auf ausreichende Schalldämmung und
eventuelle Notwendigkeit einer Brandschottung zu achten.
- Bei Wandinstallationssystemen (Wand-, Brüstungs-, Fensterbankkanälen etc.) gibt es
verschiedene Ausführungen in unterschiedlichen Materialien, wie z. B.:
• Ausführung in Kunststoff, Aluminium, Stahlblech
• Einzügige oder zweizügige Kanalsysteme
• Frontrastender oder C-Profil - Geräteeinbau
Weitere Informationen zu Arten, Größen und Ausführungen von Wandinstallationssystemen → siehe
Produktbeschreibungen einschlägiger Hersteller.
5.2.3.2 Kabelschächte
Bei umfangreichen Innenleitungsnetzen sind Kabelschächte als Hochführung vorzusehen.
Steigeschächte sollen ohne seitlichen Versatz vom Keller bis zum obersten Geschoss führen. Sie
können sich nach oben verjüngen. Die Breite richtet sich nach der Anzahl der zu verlegenden Kabel
und der Anzahl der Geschosse. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sind zu beachten.
Es können gemeinsame Kabelschächte für IT- und Starkstromkabel verwendet werden.
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
5.2.3.3 Installationen in abgehängten Decken und in Doppelböden
Die Installationskabel sind geordnet in Halterungen, auf Kabelrosten usw. zu verlegen. In abgehängten
Decken sind keine Verteiler anzubringen.
In Doppelböden sind die Installationskabel geordnet auf dem Unterboden zu verlegen.
Bzgl. des Brandschutzes → siehe Abschnitt 5.5.
5.2.3.4 Rohrnetze
- Als Elektroinstallationssystem nach DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1) können starre oder flexible
Rohre aus Metall oder Kunststoff verwendet werden. Sie sind unter Berücksichtigung der örtlichen
Verhältnisse und der auftretenden Beanspruchung auszuwählen.
- Die Rohrnetze für Fernmeldeleitungen sind so einzurichten, dass in sie kein Wasser
eindringen und sich in ihnen kein Kondenswasser sammeln kann. Sie sind nur senkrecht oder
waagerecht zu führen. Rohre sollen so verlegt werden, dass die Leitungen beim Einziehen nicht
beschädigt werden können. Sie sind deshalb an den freien Enden mit einem Schutz zu versehen
(z. B. Tüllen).
- Zum leichteren Einziehen von Installationsleitungen sind bei längeren Rohrführungen und bei
mehr als zwei aufeinanderfolgenden Bögen Durchzugkästen vorzusehen.
5.2.3.5 Aufputz Installationen
- Aufputz Installation ist dort durchzuführen, wo keine Rohrnetze oder andere verdeckte
Führungen gebaut oder wirtschaftlich vertreten werden können, wie z. B. in Kellerräumen,
Schutzbauten, Dachböden, Garagen und Werkhallen. Die Aufputz Installation kann jedoch auch aus
besonderen Gründen ausdrücklich gefordert sein.
- Die Installationskabel sind geordnet mittels Nagel- oder Abstandsschellen oder in
Installationskanälen, auf Kabelroste oder Kabelpritschen usw. zu verlegen.
Das Kleben von Befestigungsschellen und –schienen ist zu vermeiden.
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
5.3 Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen
5.3.1 Grundlegendes und Wirtschaftlichkeit
- Die nachfolgenden Betrachtungen zu den raumlufttechnischen Anlagen (RLT) beziehen sich
auf IT-Verteilerräume (GVt, EVt), ggf. auch auf Räume, in denen u.a. auch Server betrieben werden.
- Die VDI – Richtlinien VDI 2054 und VDI 2078 kommen zur Anwendung. Dabei befasst sich die
VDI 2054 mit den technischen Anlagen. Die VDI 2078 ist zur Berechnung / Dimensionierung
heranzuziehen.
- Grundsätze:
• Wenn eine geregelte, natürliche Belüftung des Raums ohne aktives Kühlen / Klimatisieren für die
Wärmeabfuhr in den Schränken / im Raum ausreicht, ist diese Variante aus wirtschaftlichen Gründen
vorzuziehen.
• Erfordern aktive Netzwerkkomponenten / Server spezielle Raumluftfeuchten, wird eine
Schrankklimatisierung angeraten. Dabei ist zu beachten, dass die in den Raum gelangende
Abwärme abgeführt wird (z. B. durch ausreichende Belüftung).
• Handelt es sich im Ausnahmefall um einen Raum mit ständigen Arbeitsplätzen (z. B. einen Raum,
in dem auch Server untergebracht sind), ist die Arbeitsstättenrichtlinie zu beachten (Grenzwerte für
Raumtemperatur, Mindestaußenluftanteil).
• Die VDI 2054 empfiehlt eine maximale Raumtemperatur von 27°C, gemessen an der Ansaugstelle
des IT-Schrankes. Wenn der Hersteller der aktiven Komponente / des Servers eine höhere
Eingangstemperatur zulässt, ist diese aus wirtschaftlichen Gründen der Berechnung zugrunde zu
legen.
• Für jeden IT-Verteilerschrank mit aktiven Komponenten und für den IT-Verteilerraum sind unter
Berücksichtigung der äußeren Lasten (nach VDI 2078) Kühllastberechnungen vorzunehmen.
• Es wird davon ausgegangen, dass die IT-Einrichtungen bei den in der DIN EN 300019-1-3,
Klasse 3.1, festgelegten Bereichen für Temperaturen und Feuchte schadlos betrieben werden
können. Sollten die IT-Einrichtungen diese Klasse 3.1 nicht erfüllen können, sind die Anforderungen
an die Raumluftzustände zu benennen und zu fordern.
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
5.3.2 Raumlufttechnische Anlagen in IT-Verteilerräumen
- IT-Verteilerräume mit einer geringen Anzahl von aktiven Netzwerkkomponenten (in der Regel
Switches) sind aufgrund ihrer geringen Wärmelast nicht zu klimatisieren, sofern die für die aktiven
Komponenten angegebenen Temperaturbereiche des Herstellers und den empfohlenen Richtwerten
nach VDI 2054 nicht überschritten werden. Sofern USV-Geräte mit geringen Überbrückungszeiten und
damit geringer Ladekapazität im Raum betrieben werden, sollte der Raum ohne aktive Kühlung
auskommen.
Auch bei Verwendung von aktiven, temperaturrobusten Netzwerkkomponenten kann eine ausreichend
geplante Querlüftung bei nicht ständig besetztem Arbeitsplatz ausreichend sein.
In jedem Fall ist bei einer natürlichen Belüftung der Luftwechsel für die Raum Zu- und Abluft durch
geeignete Maßnahmen herzustellen.
Dies kann erreicht werden durch:
• große Lüftungsgitter in Türen, sofern Brandschutz konform, sonst durch Wandöffnungen mit
Brandschutzklappen
• Abluftanschluss mit Luftnachströmung aus kühlerem Bereich (Brandschutzklappen)
• Lüftungsanlage
• Vermeidung von zusätzlichen äußeren Lasten bei der Raumauswahl
- Wenn die Racks / Schränke weitgehend mit aktiven Komponenten bestückt sind und / oder
PoE-Switches und / oder USV-Anlagen mit erhöhter Überbrückungsdauer und / oder höherer
Ladungskapazität zum Einsatz kommen, wird im Allgemeinen eine Klimatisierung des Raumes
notwendig.
Dabei umfasst eine Raumklimatisierung die Teilkategorien:
• Luftwechsel
• Luftfeuchte
• Raumlufttemperatur
• Luftbelastung
- Liegenschaftsverteiler- Räume sind in der Regel zu klimatisieren (siehe auch Abschnitt 5.1.3).
Je nach Größe des Raumes und der Anzahl Wärme abgebender Komponenten (Router, Switches,
USV, Server etc.) kann es wirtschaftlich sein, Warmgang- oder Kaltgang-Klimatisierungen mit
Einhausungen der Schränke / Schrankreihen zu planen und einzubauen. Die Wärmelasten der
technischen Einrichtungen sind den Datenblättern der Systeme zu entnehmen und in einer
Gesamtübersicht zusammenzufassen. Die Kühllastberechnung nach VDI 2078 / VDI 6007 ist im
Rahmen der Ausführungsplanung durchzuführen (1.000 BTU/h entsprechen etwa 293 W). Reserven
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
für einen nachträglichen Einbau von zusätzlichen aktiven Komponenten (mit / ohne PoE) und ggf.
größerer USV sind einzuberechnen.
Für die Auslegung zur Kühllastberechnung hat sich bewährt, die halben Volllastwerte der aktiven
Komponenten anzusetzen.
Für die überschlägige Bestimmung der Wärmelast in der Konzept- oder einer Vorplanungsphase
stehen im Internet bei einigen einschlägigen Herstellern von Klima- und Lüftungstechnik vereinfachte
Tools zur Verfügung.
Bei erhöhten Lasten sind die erforderlichen RLT-Anlagen nach VDI-Richtlinie 2054 (siehe auch AMEV-
Empfehlung RLT-Anlagenbau) auszulegen.
5.3.3 Raumlufttechnische Maßnahmen für IT-Verteilerschränke
- Grundsätzlich ist bei Verteilern mit aktiven Netzwerkkomponenten eine Schrankbelüftung
durch einen elektrischen Schranklüfter, der temperaturgeregelt und möglichst wartungsfrei ist,
notwendig, da ohne diese Belüftung häufig die thermischen Grenzwerte überschritten werden. Die
durch die Schrankbelüftung in dem Raum beförderte erwärmte Luft muss durch eine Raumbelüftung
abgeführt / ausgetauscht oder aktiv gekühlt werden. Die Zuluftöffnung im Schrank muss mit einem
revisionierbaren Staubluftfilter versehen werden (siehe auch „Merkblatt Staubschutz“ von 2011 in
Anhang 1.2, Abschnitt 5.3).
Möglichkeiten zur Schrankbelüftung bei geringer thermischer Last durch natürlichen Luftwechsel sind:
• Sockel mit Luftschlitzen
• Luftleit- / Kiemenblech mit Filter seitlich an der Schrankwand
• Luftöffnung mit Filtermatte an der Schrankdecke
• Schranktüren mit Lüftungsöffnungen
- Im Fall einer aktiven Schaltschrankklimatisierung sind bevorzugt Schrankeinbauklimageräte in
Split-Ausführung einzusetzen, wobei der Verflüssigungssatz außerhalb des IT-Verteilerraumes
anzuordnen ist. Bei Vorhandensein eines Kaltwasseranschlusses kann die Schaltschrankkühlung
mittels Luft- / Wasser-Wärmetauscher realisiert werden.
5.3.4 Lüftung und Klimatisierung zur Sicherstellung der nach LK bzw. SK
geforderten Verfügbarkeiten
- LK1 - Liegenschaften und SK1 - Gebäude
Die zentralen Verteiler [Liegenschaftsverteiler (LVt) / Standortverteiler (SVt)] werden in
LK1 - Liegenschaften doppelt in getrennten Verteilerräumen aufgebaut (siehe Abbildung 10). Bei
Ausfall von Klima / Lüftung übernimmt der redundante LVt / SVt-Raum.
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
Die Gebäudeverteiler (GVt) in SK1 - Gebäuden sind bzgl. der aktiven Komponenten doppelt ausgeführt,
aber in einem gemeinsamen Raum untergebracht. Sofern eine Kühlung über Kältemaschinen erfolgt
und für diese Maschinen keine Redundanzen existieren, ist die Redundanz z .B. mittels Split-
Klimageräten sicherzustellen. Sofern autarke Klimageräte / Lüftungsgeräte zum Einsatz kommen, sind
diese redundant aufzubauen, so dass bei Ausfall eines Gerätes das redundante Gerät die volle
Leistung übernehmen kann.
Die Etagenverteiler (EVt) stellen de facto eine Verlängerung der GVt dar und sind bzgl. der
Verfügbarkeitsanforderung wie die GVt zu betrachten.
Für planbare Wartungsarbeiten wird ein mobiles Klima- / Lüftungsgerät eingesetzt.
- LK2 - Liegenschaften und SK2 - Gebäude
Die aktiven Komponenten in den zentralen Verteilern in SK2 - Gebäuden werden doppelt ausgeführt,
allerdings in einem gemeinsamen Verteilerraum. Somit gelten hier für die zentralen Verteiler die
Ausführungen zu den GVt in SK1 – Gebäuden im vorhergehenden Absatz.
- GVt und EVt in SK2- Gebäuden erfordern standardmäßig, LVt in LK3– Liegenschaften und
GVt und EVt in SK3- Gebäuden generell, keine Redundanzen bzgl. Lüftung / Klimatisierung.
5.4 Anforderungen an die Niederspannungsversorgung
5.4.1 Stromversorgungsnetze
Schutzmaßnahmen mittels RCD (Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen) für die 230V~ IT Stromversorgung
gegen direktes Berühren sind in Abschnitt 5.4.2 beschrieben.
- Neubauten: Ab Gebäudehauptverteiler ist das Stromversorgungsnetz der IT-Geräte als
TN-S-System bereitzustellen.
Es sind bis zu vier Räume mit maximal 12 Steckdosen auf einen Stromkreis zusammenzufassen. Die
Steckdosen für IT sind besonders zu kennzeichnen.
- Bestehende Gebäude: Die vorhandenen Stromversorgungsnetze sind zu überprüfen
hinsichtlich folgender Fragestellungen:
• Wurde die Anlage nach den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Normen und Vorschriften
errichtet (insbesondere Reihe DIN VDE 0100)?
• Ist die Anlage hinsichtlich des Betriebes und des Schutzes gegen elektrischen Schlag sicher
(Zustand der Isolation durch Alterung, Beschädigungen, Verschleiß, etc.)?
• Muss die Installation die Anlage zwingend EMV-gerecht sein?
Wenn für eine der Fragestellungen die Antwort NEIN lautet, ist die elektrotechnische Anlage zu
erneuern oder ggf. zu ertüchtigen (z. B. auf EMV-gerechte Installation).
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
5.4.2 Fehlerstromschutzschalter DIN VDE 0100-410
Für die Stromversorgung von IT-Geräten sind nachfolgend aufgeführte Varianten zu unterscheiden.
5.4.2.1 Hohe Anforderung an die Ausfallsicherheit
Je Stromkreis ist ein kombinierter zweipoliger (1P+N) RCD mit Leitungsschutzschalter (kurz: RCD-LS)
in der Unterverteilung pro Stromkreis vorzusehen.
Die Lösung hat folgende Vorteile:
• optimaler Schutz für die angeschlossenen Geräte und zusätzlicher Schutz bei Versagen von
Basisschutz und Fehlerschutz bei Sorglosigkeit des Benutzers
• Begrenzung der Gefahr der Fehlauslösung durch Differenzströme auf einen Stromkreis
• geringerer Platzbedarf in der Unterverteilung und geringerer Verdrahtungsaufwand [zwei
Teilungseinheiten (TE) pro Stromkreis]
Die Lösung hat den Nachteil, dass sie eine hohe Anzahl von RCD erfordert.
5.4.2.2 Normale Anforderung an die Ausfallsicherheit
Aufgrund der Selektivität und möglicher Fehlauslösung ist ein vierpoliger (3P+N) RCD für eine Gruppe
LS mit maximal neun Stromkreisen vorzusehen.
Die Lösung hat folgende Vorteile:
• optimaler Schutz für die angeschlossenen Geräte und zusätzlicher Schutz bei Versagen von
Basisschutz und Fehlerschutz bei Sorglosigkeit des Benutzers
• geringere Kosten für RCD
• geringer Platzbedarf in der Unterverteilung mit 1,4 TE [(4+9)/9 TE] pro Stromkreis
Die Lösung hat den Nachteil der ungewollten Auslösung der RCD infolge sich summierender
Ableitströme der angeschlossenen Verbraucher.
5.4.2.3 Steckdosen in IT-Verteilerschränken
Umgang mit RCD für Steckdosen in IT-Verteilerschränken → siehe Abschnitt 4.3.2 unter
„Stromanschluss 230 V, 50 Hz“.
Steckdosen für Wartungs- und Reinigungszwecke sind entsprechend Abschnitt 5.4.2.2 mit RCD
auszustatten.
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
5.4.3 Unterbrechungsfreie Stromversorgung für IT-Einrichtungen
- Zur Umsetzung der geforderten Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der entsprechenden
Services werden relevante und kritische Verbraucher (WAN-, LAN-, Voice-, Video- Einrichtungen sowie
Server) an eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) nach DIN EN 62040-1 (VDE 0558-510)
angeschlossen.
Die Aufgabe einer USV ist es, bei Ausfall des Niederspannungsnetzes die aktiven
Netzwerkkomponenten und die IT - Systeme über einen bestimmten Zeitraum mit elektrischer Energie
weiter zu versorgen, um Schäden an den Geräten und Datenverluste zu vermeiden. Die IT - Systeme
können innerhalb des Überbrückungszeitraumes kontrolliert heruntergefahren werden.
Eine USV kann je nach Typ und Betriebsart die Geräte vor Netzstörungen wie zum Beispiel Über- und
Unterspannungen, Schaltspitzen durch Schalthandlungen, Frequenzabweichungen und Oberwellen im
Versorgungsnetz schützen (siehe auch Tabelle 20).
- Die USV ist auf die 100 % - Leistung der Einrichtung, die durch die USV versorgt werden soll,
auszulegen. Die Batterien müssen gegen Tiefenentladung geschützt werden.
Drei typische Leistungsklassen sind vorzusehen:
• ≤ 3 kVA, USV für Rackeinbau oder als Standgerät
• > 3 kVA bis ≤ 5 kVA, USV für Rackeinbau oder als Standgerät
• > 5 kVA bis ≤ 10 kVA, USV Standgerät
Die Batteriekapazität ist grundsätzlich auf eine Überbrückungszeit von minimal 15 Minuten auszulegen.
Höhere Überbrückungszeiten sind bei Nichtvorhandensein von NEA und entsprechenden
Verfügbarkeitsanforderungen zu dimensionieren (siehe Tabelle 19).
- Grundsätzlich wird eine Fernüberwachung der USV-Anlage empfohlen. Dafür müssen die
zugehörigen Schnittstellen mit Firmware und eingesetzter Überwachungssoftware für den Betrieb bei
der Bw freigegeben sein.
SNMPv3 wird für die Überwachung (Monitoring und Prävention) gefordert. Dazu müssen die
zugehörigen Netzwerkkarten die Protokolle IPv4 und IPv6 unterstützen.
Eine andere Möglichkeit des Monitorings zumindest von Betriebs- und Störmeldungen ist die Abfrage
potenzialfreier Kontakte an der USV mit Aufschaltung auf die Gebäudeautomation (GA).
Die Eigenschaften von Akkumulatoren sind stark von der Umgebungstemperatur abhängig. Die
optimale Umgebungstemperatur liegt bei ca. 20 °C. Niedrigere Temperaturen verringern die Speicher-
kapazität. Höhere Temperaturen verringern die Lebensdauer der Akkus (bei 30 °C halbe Lebensdauer).
- Nach DIN EN 62040-3 werden die unterbrechungsfreien Stromversorgungen in drei statische
USV-Grundtypen unterschieden:
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
• die Offline- USV (VFD Voltage + Frequency Dependent)
• die netzinteraktive USV (VI Voltage Independent) und
• die Online- USV (VFI Voltage + Frequency Independent) unterschieden.
Da die entsprechenden Wirkungsweisen der einzelnen Grundtypen unterschiedlich sind, wird
nachfolgend die Funktionsweise kurz beschrieben (siehe auch Tabelle 20).
5.4.3.1 VFD-USV (Standby- / Offline- USV)
Die Offline- USV stellt die einfachste Art einer unterbrechungsfreien Stromversorgung dar. Sie schützt
IT- Geräte nur gegen Netzausfall, vor Spannungsschwankungen und Spannungsspitzen. Bei
Netzausfall oder Unterschreitung der Eingangsspannung schaltet die USV auf Batteriebetrieb um.
Dennoch kann die Umschaltzeit (liegt bei zwei bis sechs Millisekunden) für empfindliche IT- Geräte zu
lang sein, so dass Störungen der Verbraucher bei Netzausfällen auftreten können.
5.4.3.2 VI-USV (netzinteraktive USV)
Die netzinteraktive USV schützt gegen Netzstörungen 1 bis 5 (siehe Tabelle 20). Die Funktionsweise
der USV ist mit der Offline- USV vergleichbar, verfügt jedoch über kürzere Umschaltzeiten von zwei bis
vier Millisekunden. Im Vergleich zur Offline- USV kann eine VI-USV zusätzlich Spannungsschwan-
kungen ausgleichen. Der Wirkungsgrad der USV liegt bei bis zu 98 %.
Die VI-USV ist für Verbraucher mit kurzen Umschaltzeiten, z. B. für TK-Anlagen (nicht VoIP), geeignet.
5.4.3.3 VFI-USV (Online- USV)
Die Online- USV bietet für die IT- Systeme die höchste Sicherheit bei Netzstörungen und somit den
maximalen Schutz. Sie schützt die IT- Geräte gegen Netzstörungen 1 bis 10 (siehe Tabelle 20). Eine
Online-USV richtet die Netzspannung zunächst gleich und lädt damit auch den Akkumulator. Das
Dauerwandler- Prinzip bewirkt, dass am Eingang der USV die Wechsel- in Gleichspannung und am
Ausgang der USV wieder die Gleich- in Wechselspannung umgewandelt wird.
Vorteil dieser Lösung ist, dass die Umschaltzeit bei Netzausfall gleich Null ist, da keine Umschaltung
der Betriebsart stattfindet.
Durch die im Dauerbetrieb permanent stattfindende Gleich- und Wechselrichterfunktion entstehen
elektrische Verluste. Der Wirkungsgrad der Online– USV liegt bei ca. 90 %. Im Teillastbetrieb kann der
Wirkungsgrad deutlich geringer ausfallen. Die Lebensdauer der Batterie ist durch den Dauerbetrieb
eingeschränkt und liegt im Schnitt bei 3 bis 4 Jahren.
Die VFI-USV ist für die Absicherung von aktiven Netzwerkkomponenten in der Ausführung mit externer
Bypass-Schaltung einzusetzen.
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
| Auswahl USV-Überbrückungszeit | Liegenschafts- kategorien | Tier 2 BWI | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude Service- | |||||||||||||||||
| Level | |||||||||||||||||
| SK-1 | SK-2 | SK-3 | LK-1 | LK-2 | LK-3 | ||||||||||||
| Carrier-Ausstattung | 15 / 180 min (mit / ohne NEA) | 15 min | 15 / 180 min (mit / ohne NEA) | ||||||||||||||
| keine Anforderung | |||||||||||||||||
| zentrale WAN-Komponenten | |||||||||||||||||
| zentrale NGNBw- Komponenten | |||||||||||||||||
| 15 / 180 min | |||||||||||||||||
| (mit/ohne NEA) | |||||||||||||||||
| T-Systeme | |||||||||||||||||
| 15 / 180 min | |||||||||||||||||
| (mit/ohne NEA) | |||||||||||||||||
| n g | r u | d e | o r | n f | A | e | in | k e | |||||||||
| zentrale LAN-Komponenten | 15 / 180 min (mit/ohne NEA) | ||||||||||||||||
| Core-/ Infrastruktur-Switch und FW | 15 / 180 min (mit/ohne NEA) | ||||||||||||||||
| Server Tier3 (BOS) | keine Anforderung | ||||||||||||||||
| VoIP-Telefone Endgeräte + LAN-Komponenten (PoE) | 15 min | keine | 15 min |
Hinweis:
- Alle Systemkomponenten KOFA müssen mittels USV gestützt werden
- Die Überbrückungszeiten der Systemkomponenten im LVt / SVt sind einheitlich zu berücksichtigen (15 Minuten oder 180 Minuten)
- Netzersatzanlage = NEA (z. B. Dieselaggregat)
Tabelle 19 Vorgaben USV-Überbrückungszeiten
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
Tabelle 20 USV-Klassifizierung nach DIN EN 62040-3
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
5.4.4 Überspannungsschutz und Potenzialausgleich
5.4.4.1 Niederspannungsnetz
Der Überspannungsschutz im Niederspannungsnetz ist gemäß Handbuch „BÜS - Blitz- und
Überspannungsschutz“ umzusetzen.
5.4.4.2 IT- Leitungsnetz
Der Überspannungsschutz für Fernmeldeleitungen wird in den Gebäudeverteilern eingebaut.
IT-LtgN werden im Primär- und Sekundärbereich mit metallfreien LWL- Kabeln errichtet. Hier ist kein
Überspannungsschutz erforderlich. Bei Verlegung von Kupfer- Leitungen im Tertiärbereich ist nur in
Sonderfällen ein Überspannungsschutz vorzusehen.
Der Potenzialausgleich als innerer Überspannungsschutz ist nach DIN EN 62305-3
(VDE 0185 - 305 - 3) auszuführen.
5.4.4.3 Potenzialausgleich
Die Bestimmungen nach DIN VDE 0100-444, DIN EN 50310 sowie DIN EN 50174-2 sind zu beachten.
Um bei einem Blitzeinschlag unkontrollierte Überschläge in der Gebäudeinstallation auszuschließen,
und zur Verhinderung gefährlicher Körperströme werden metallische Konstruktionen, elektrische
Anlagen, Blitzschutz- und Erdungsanlagen direkt mit Leitungen an der Haupterdungsschiene
miteinander verbunden. Der Montageort der Haupterdungsschiene befindet sich im Kellergeschoss
oder ebenerdig, z. B. bei der NSHV. Konstruktion und Montage sind so auszuführen, dass die
Haupterdungsschiene für Inspektionszwecke leicht zugänglich ist.
In der Regel übernimmt die Schutzpotenzialausgleichsanlage auch die Funktion der
Telekommunikations- Potenzialausgleichsanlage (Funktionspotenzialausgleich). Dazu muss die
Schutzpotenzialausgleichsanlage den Anforderungen nach DIN EN 50310:2017:02, Abschnitt 6.3.2,
an Telekommunikations- Potenzialausgleichsanlagen erfüllen. Erfüllt die Schutzpotenzialausgleichs-
anlage nicht die vorgenannten Anforderungen, ist sie zu verbessern, z. B. durch einen höheren
Vermaschungsgrad.
Das nachfolgende Schema zum Potenzialausgleich soll dem besseren Verständnis dienen.
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
Abbildung 43 Beispiel Erdungsanlage mit Schutzpotenzialausgleich
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[Seite 123]
Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
5.4.5 Ersatzstrom für die Niederspannungsversorgung von zentralen
Verteilern in LK1 und LK2 sowie für GVt und EVt in SK1- Gebäuden
Die Niederspannungs-Verteilungen in den LVt in LK1- und LK2- Liegenschaften sind NEA- gestützt zu
betreiben. Gleiches gilt für die Verteilungen in GVt und EVt von SK1- Gebäuden.
Die Niederspannungs-Verteilungen in GVt und EVt in SK2- Gebäuden bedürfen standardmäßig, in LVt
in LK3 – Liegenschaften und GVt und EVt in SK3- Gebäuden generell, keiner NEA – Abstützung.
Die Dimensionierung der NEA und ggf. die Konfiguration von Lastabwürfen von Stromkreisen der
Allgemeinversorgung müssen den sicheren Weiterbetrieb des IT- Netzes und der Telekommunikation
sicherstellen. Nachfolgend ein Prinzipbild für die NEA mit Anschlussmöglichkeit einer mobilen NEA, die
die Ersatzversorgung / Redundanz im Falle von Wartungen / Reparaturen der fest verbauten NEA
aufrechterhält.
Abbildung 44 Prinzip NEA für Ersatzversorgung
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
5.5 Brandschutz
5.5.1 Allgemeines
- Bei der Planung von IT- Netzen sind hinsichtlich des Brandschutzes die Festlegungen der
Bereichsdienstvorschrift C-1800/114 „Allgemeine baufachliche Vorgaben für die Durchführung von
Baumaßnahmen der Bw“ sowie die landesspezifischen Festlegungen aus der Leitungsanlagen-
Richtlinie LAR und aus der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwVTB) zu
beachten.
Besonders zu beachten sind dabei:
• die Brandlasten von Kabeln und Leitungen, insbesondere in Rettungswegen
• die Brandschottungen bei Bauteildurchdringungen
• die Abstimmung der Maßnahmen mit den Brandschutzkonzepten für die Gebäude
- Wichtig ist ferner, dass Maßnahmen zum Brandschutz auch bei späteren Änderungen an
IT-LtgN, z. B. Brandschottungen bei zusätzlicher Verlegung von Kabeln und Leitungen, erhalten
bleiben oder wiederhergestellt werden.
5.5.2 DIN 4102, Teil 11, Sonderbauteil - Kabelkanäle, Installationsschächte
- Trassierungselemente, wie z. B. Kabelkanäle und Kabelschächte, müssen aus
formbeständigen, nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und in ihrer Feuerwiderstandsdauer dem
Brandschutzkonzept des Gebäudes entsprechen. Das gilt nicht für Fensterbankkanäle.
Bei der Montage der Trassierungselemente an den Rohbauteilen dürfen keinesfalls brennbare
Befestigungsmittel wie z. B. Dübel und Verankerungen aus Holz oder Kunststoff eingesetzt werden.
- Wegen der Längenausdehnung der Elemente unter Temperaturlast dürfen sie in der Regel
nicht durch Brandschottungen geführt werden. Sie sind vor ihnen in geeignetem Abstand zu
unterbrechen (ca. 10-15 cm). Zur Überbrückung können lose eingelegte Metallböden zwischen den
Stoßenden verwendet werden.
Bei Abweichungen sind die bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse der Hersteller zu beachten.
5.5.3 DIN 4102, Teil 12, Sonderbauteil - Kabel und Leitungen
- Kabel und Leitungen sind grundsätzlich sichere Betriebsmittel. Werden Sie vorschriftsmäßig
gefertigt und verlegt, können sie nicht Ursache eines Brandes sein. Werden Kabel allerdings von einem
Brand erfasst, können sie sich entzünden und den Brand weiterleiten. Deshalb wird die zulässige
Brandlast begrenzt. Dauerhaft installierte Kabel müssen der Produktnorm DIN EN 50575 entsprechen.
Diese Norm ersetzt die bisher gültigen Anforderungen an das Brandverhalten in Brandklassen für Kabel
und Leitungen.
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Bauliche Maßnahmen HB IT-LtgN
- Anforderungen an Kabel und Leitungen und Rettungswege hinsichtlich der
Brandbelastung:
Unabhängig von der Verbrennungsenergie dürfen entsprechend der LAR in notwendigen Flucht- und
Rettungswegen ohne ergänzende brandschutztechnische Maßnahmen grundsätzlich keine Kabel und
Leitungen verlegt werden, ausgenommen zur Anbindung / Versorgung von Betriebsmitteln, die sich in
diesen Räumen befinden.
Diese Aussage ist unabhängig von der Verbrennungsenergie (Brandlast) der verlegten Leitungen je m²
Flurgrundfläche.
5.5.4 DIN 4102, Teile 9 und 11, Sonderbauteile – Kabel- und
Kabelträgerabschottungen
- Beim Durchdringen von Brandabschnitten mittels Trassierungselementen wie Kabelkanälen
und -rinnen sind Brandschottungen mit einer Feuerwiderstandsdauer einzubauen, die dem
Brandschutzkonzept des Gebäudes entspricht. Die Brandschottung muss die CE-Kennzeichnung auf
Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) aufweisen. Wenn das
Produkt eine Europäische Technische Bewertung (ETA) hat, muss zusätzlich eine Leistungserklärung
(Declaration of Performance, kurz: DoP) vorliegen. Für die Anwendung der Brandschottung ist einer
Bauartgenehmigung nach §16a MBO nachzuweisen.
- Nachfolgende aufgeführte Brandschottungen finden häufig Verwendung:
• Brandschutzmanschetten für Rohre und Kabel
• Platten- oder Fertigteilschottungen
• Brandschutzkissen
• Weichschottungen
• Brandschutzmörtel
• Schutzanstriche als Dämmschichtbildner
5.5.5 Brandmeldeanlagen (BMA)
Falls in der Liegenschaft bereits eine Brandmeldeanlage vorhanden oder geplant ist, sind
Verteilerräume und Serverräume mit Brandmeldern auszustatten und an die Anlage anzuschließen.
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HB IT-LtgN Bauliche Maßnahmen
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Sonstige Leitungsnetze HB IT-LtgN
6 Sonstige Leitungsnetze
6.1 WAN der BWI
- Die BWI hat das Weitverkehrsnetz entsprechend der Vertragsbedingungen des (Ende 2016
ausgelaufenen) HERKULES-Vertrages deutschlandweit weitestgehend ausgebaut.
6.2 Anbindung Auslandsdienststellen
- Auslandsdienststellen müssen an das WANBw angebunden werden.
Eine mögliche technische Lösung ist in der untenstehenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 45 Anbindung Auslandsliegenschaften
6.3 NGN Bw
Das ISDNBw ist mit kurz nach der Gründung der BWI im Jahr 2007 in deren Nutzung und
Betriebsverantwortung übergegangen. Es ist de facto nicht mehr vorhanden. Die Umrüstung auf das
NGNBw durch die BWI ist weitgehend abgeschlossen.
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HB IT-LtgN Sonstige Leitungsnetze
6.4 Military Message Handling System der Bw
Das MMHSBw ist mit Gründung der BWI ebenfalls in deren Nutzung und Betriebsverantwortung
übergegangen. Es wird bis zur Ablösung durch NGN über das WANBw weiter betrieben.
Das MMHSBw ersetzt das AFDNBw (Automatisiertes Fernschreib- und Datenübertragungsnetz).
6.5 Gefahrenmeldeanlagen (GMA)
- In der Reihe DIN VDE 0833 sind für das Errichten, Erweitern und Betreiben von
Gefahrenmeldeanlagen die allgemeinen Festlegungen getroffen.
Die Norm enthält Vorschriften für Brand-, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.
Weitere Überwachungskriterien sind Sabotage, technische Meldungen und Verschlussüberwachung.
- Gefahrenmeldeanlagen werden innerhalb von Gebäuden über ein vom IT-Netz (Datennetz /
TK-Netz) getrenntes Leitungsnetz betrieben. Dabei ist darauf zu achten, dass Netze für
Brandmeldungen und für das Erkennen anderer Gefahren als physisch und funktionsmäßig getrennte
Netze aufzubauen sind.
Die Leitungsführung der Gefahrenmeldesysteme innerhalb der Gebäude ist in der Regel getrennt
vorzunehmen entsprechend den anlagenspezifischen Vorschriften und Normen. Innerhalb der
Gebäude werden die Leitungsnetze regelmäßig mit Kupferkabeln aufgebaut.
- Zwischen den Gebäuden sind bevorzugt die LWL-Kabel des IT-Netzes mit zu nutzen. Für
Gefahrenmeldeanlagen genutzte LWL-Fasern sollten bis zu den Sicherheitseinrichtungen
durchgespleißt werden. Patches in IT- Verteilern sind zu vermeiden. Die notwendigen LWL- Fasern
werden bei durch die BWI zu versorgenden Gebäuden von der BWI bereitgestellt.
- Hierzu sind jeweils liegenschaftsspezifische Abstimmungen mit BAAINBw und mit der BWI
vorzunehmen.
- Bei Alarmmeldungen kann auch die Forderung bestehen, diese über Cu-Kabel
(Fernmeldekabel) zu übertragen.
Dies ist bei der Dimensionierung des Primärnetzes zu berücksichtigen (siehe insbesondere Abschnitte
4.1.5.1 und 4.1.5.2).
Zentrale Einrichtungen für Gefahrenmeldungen dürfen nicht allgemein zugänglich sein.
Zentralen, Geräte und Leitungsnetze sind in der Bestandsdokumentation zu dokumentieren
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Sonstige Leitungsnetze HB IT-LtgN
6.5.1 Einbruchmeldeanlagen (EMA)
- Spezielle Forderungen an alle Anlagenteile einer EMA sind in der DIN VDE 0833-3 sowie in
der “Baufachlichen Richtlinie für Absicherungsmaßnahmen“, AR C - 1810/118, beschrieben.
- Bei Alarmmeldungen kann auch die Forderung bestehen, diese über Cu-Kabel
(Fernmeldekabel) zu übertragen.
Dies ist bei der Dimensionierung des Primärnetzes zu berücksichtigen (siehe insbesondere Abschnitte
4.1.5.1 und 4.1.5.2).
6.5.2 Brandmeldeanlagen (BMA)
- Die Mindestbestandteile eines Brandmeldesystems sind in DIN EN 54-1 festgelegt und
definiert. Ebenso ist die Norm DIN VDE 0833-2 in Verbindung mit DIN VDE 0833-1 zu beachten.
Für Brandmeldeanlagen sollten nur Systeme eingesetzt werden, die von einer akkreditierten Stelle
geprüft und anerkannt bzw. bzgl. Normenkonformität zertifiziert sind, z. B. vom VdS.
- Aufbau des BMA-Leitungsnetzes
Das Brandmeldesystem muss innerhalb der Gebäude über ein eigenes Leitungsnetz betrieben werden.
Verteileinrichtungen müssen innen rot gekennzeichnet sein. Werden Leitungen durch Verteileinrich-
tungen anderer Kommunikationsdienste geführt, sind die Anschlussklemmen rot zu kennzeichnen.
Um die Gefahr einer Beschädigung von Leitungen gering zu halten, müssen Leitungen ausreichend
mechanisch geschützt verlegt und befestigt werden. Die Zahl der Leitungsverbindungen ist so gering
wie möglich zu halten. Jede Leitungsverbindung muss gelötet oder durch mechanisch zuverlässige
elektrische Verbinder (z. B. LSA-Plus) hergestellt werden.
Für Leitungsnetze von Brandmeldesystemen sind statisch geschirmte Installationskabel
(J-Y(St)Y ...x2x0,n) mit einem Leiterdurchmesser von mindestens 0,6 mm zu verwenden. Bei
bestehenden Leitungsnetzen können Leitungen weiterverwendet werden, wenn:
• die Leitungsführung und -art den zum Zeitpunkt der Einrichtung gültigen Vorschriften und
Montagerichtlinien genügen und
• keine Störbeeinflussungen zu erwarten sind
Es sind Leitungen zu verwenden, die auf einer Mantellinie den Aufdruck „BRANDMELDEKABEL“ in
roter Schrift tragen. Die Verlegung auf / unter Putz in trockenen und feuchten Räumen ist zulässig.
- Bei Alarmweiterleitungen kann auch die Forderung bestehen, diese über Cu-Kabel
(Fernmeldekabel) zu übertragen.
Dies ist bei der Dimensionierung des Primärnetzes zu berücksichtigen (siehe insbesondere Abschnitte
4.1.5.1 und 4.1.5.2).
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HB IT-LtgN Sonstige Leitungsnetze
6.6 Patientenrufanlage (Schwesternruf)
Diese auch Lichtrufanlagen genannten Krankenhaus-Kommunikationssysteme werden auf der
Grundlage der DIN VDE 0834-1 unter Beachtung DIN VDE 0834-2 errichtet. Der Aufbau der
Leitungsnetze erfolgte vielfach auf der Basis von Hersteller spezifischen Bussystemen oder mit
klassischer Fernmeldeverkabelung.
Die meisten Hersteller bieten heute Kommunikationssysteme, bei denen die Kommunikation über das
IT-LtgN mit Verwendung der standardisierten Protokolle erfolgt. Diese Kommunikationssysteme sind
zu bevorzugen.
6.7 Gebäudeautomation (GA)
- Die GA als eigenständiges und geschlossenes Gewerk erfasst ausnahmslos alle in der
Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) vorkommenden Gewerke einer Liegenschaft, die im
Zuständigkeitsbereich des Technischen Gebäudemanagements liegen, egal ob sich diese
Einrichtungen in einem Gebäude befinden oder ob sie den Außenanlagen zugeordnet sind.
Festlegungen für die Planung, Ausführung und den Betrieb von Anlagen der GA sind im Handbuch
Gebäudeautomation (entspricht der zentralen Dienstvorschrift A1-1810/32 „Gebäudeautomation“ mit
der Anlage „HB GA“) zusammengefasst.
- Bei neuen Anlagen erfolgt die Vernetzung der Gebäudeautomation in der Regel über das LAN
mit TCP/IP. In diesem Fall wird die IT- Anschlussdose (ein Port, Hutschienenmontage) im Schrank der
Gebäudeautomation des jeweiligen Gebäudes installiert.
- Bei der Dimensionierung der Verbindung zwischen Gebäudeverteilern untereinander und
Gebäudeverbindungen innerhalb einer Liegenschaft mit LWL- Kabeln sind bei paralleler
Leitungsführung vier LWL- Fasern und in den IT- Verteilern eigene Ports für die GA vorzusehen.
Zentralen, Geräte und Leitungsnetze sind in die Bestandsdokumentation aufzunehmen.
- Bezüglich der Ausführung (im Leitungsnetz benötigter Übertragungswege, IT- Anschlüsse,
aktive Ports etc.) gilt das anlässlich der 25. FAG LAN in 2010 mit dem Arbeitskreis GA abgestimmte
„Konzept zur Anbindung der Gebäudeautomation an das HERKULES- Netzwerk, Version 1.993“
(Erlasshinweis: siehe Anhang 1.2, Abschnitt 5.3).
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Verfahrensfragen, Erlasse HB IT-LtgN
6.8 Zeiterfassung, Zutrittskontrolle
- Moderne Systeme der Zeiterfassung und Zutrittskontrolle werden rechnergestützt betrieben.
Zunehmend werden Personalcomputer als Zentraleinheit genutzt und können aus diesem Grunde als
Netzteilnehmer angeschlossen werden.
Für das Errichten von Zutrittskontrollanlagen ist die „Baufachliche Richtlinie für
Absicherungsmaßnahmen“, AR C-1810/118, zu beachten.
- Die peripheren Einrichtungen, wie Zeiterfassungsgeräte und Ausweisleser, sind mit System
eigenen Schnittstellen oder Datenanschlüssen ausgerüstet. Anstelle der bisher eingesetzten
Fernsprechkabel (z. B. JY(St)Y) sind Datenkabel der Kategorie 7 zu verwenden.
- Die Kommunikation der zentralen Komponenten erfolgt in der Regel über Ethernet - TCP/IP.
Es ist ein getrenntes VLAN einzurichten.
Bei Nutzung konventioneller Technik ist im Primärbereich das IT-LtgN zu nutzen.
6.9 Antennenanlage für TV (Satellit / terrestrisch)
In Abhängigkeit von den liegenschaftsspezifischen Gegebenheiten ist die wirtschaftlichste Ausführung
der Antennenanlage zu prüfen.
- Die Einrichtung einer zentralen Kopfstation, die Nutzung des LWL- Primärnetzes sowie die
Nutzung des IT- Netzes im Tertiärbereich (unter Verwendung geeigneter Umsetzer) ist oft günstiger
und langfristig wirtschaftlicher als der Aufbau eines Liegenschaftsnetzes mit Koaxialkabeln oder die
Einrichtung von Einzelanlagen in jedem Gebäude.
- Gerade bei ausgedehnten Liegenschaften kann IPTV ein deutlich wirtschaftlicher Ansatz sein.
Bei dieser Technik werden die TV-Signale in der Kopfstation umgesetzt und im LAN bereitgestellt.
7 Verfahrensfragen, Erlasse
In Anhang 1.2, Abschnitt 5, sind die wichtigsten Dokumente zusammengestellt. Über die FIB können
diese und weitere Erlasse bezogen werden.
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HB IT-LtgN Änderungsjournal
8 Änderungsjournal
Das Handbuch IT-LtgNBw mit der bundeswehrinternen Bezeichnung „Zentrale Dienstvorschrift
A - 1800/117“ wurde erstmals am 18.12.2015 als Fortschreibung des vormals Allgemeinen Umdrucks
170 per Erlass des BMVg eingeführt. Die A-1800/117 in der Version 1.0 vom 03.12.2015 bestand nicht
mehr aus einem Gesamtdokument wie der AU 170, sondern wurde aufgetrennt in ein Hauptdokument
und in die Anlagen 1.1 und 1.2 (offen) sowie in die Anlagen 2.1 und 2.2 (VS-NfD). Ab der Version 2.3
des Handbuchs heißen die Anlagen „Anhänge“.
Geänderte Inhalte zum Vorversion sind ab Version 2.1 im jeweiligen (Teil-) Dokument immer durch
seitliche senkrechte Linien gekennzeichnet.
| Änderung Vers.-Nr. Datum | (wesentlich) geänderter Inhalt | |
|---|---|---|
| 1.1 | 11.05.2017 | • Änderungen siehe HB IT-LtgN V1.1 Anl.1.3 (Änderungsjournal für Version 1.1) |
| 2.1 | Apr 2018 | • S. 10; 13; 22; 32-35; 48-51; 57; 58; 61-64; 91-93; 96; 98; 106; 108; 119; 120; 132; 136 • Abb. 5; 10-12; 25; 26; 46: 49; 50; 52 (neu) entfernt: alte Abb. 16; 26; 53 • Tab. 3-6; 12; 18 entfernt: alte Tab. 20 |
| 2.2 | Jul 2019 | • Im Handbuch selbst keine Änderungen • In der Bedarfsforderung der BWI (zu der Zeit Anlage 3 des Handbuchs) wurden redaktionelle Korrekturen vorgenommen |
| 2.3 | Jun 2020 | • Gelöschte Abschnitte (aus Vers. 2.1): 2.3; 2.4.5; 3.4.6; 4.1.1.2; 4.4.1.1 bis 4.4.1.11; 4,5; 4.7.5 + 4.7.6; 4.7.8 + 4.7.9; 4.7.10 (als Abschnittsbezeichnung); 4.710.1 + 4.7.10.2; 4.8; 5.1.2.3; 5.3.1; 6.8; 6.11; 7 + 8 • Gelöschte Abbildungen (aus Vers. 2.1): 15; 23 bis 26; 28 bis 32; 34 bis 40; 42 bis 45; 51 • Gelöschte Tabellen (aus vers. 2.1): 6 bis 8; 17; 23 • Neue (n) und stark überarbeitete Abschnitte: 2.1 + 2.2; 2.3.1 bis 2.3.3; 3.1.1 + 3.1.2; 3.4.1; 3.4.2(n); 3.4.3; 4.1.1.1; 4.1.2; 4.1.5.1 + 4.1.5.2; 4.1.6; 4.1.7; 4.1.10(n); 4.2.1.7(n); 4.3.2; 4.3.5.3; 4.3.6,1 + 4.3.6.2; 4.3.6.5; 4.4 +4.5; 4.7.1; 4.7.1.3; 5.1.2.1 bis 5.2.2.3: 5.2; 5.3.2 + 5.3.3; 5.3.5(n); 5.4.4; 6.3; 6.5 • Abbildungen neu (n) bzw. überarbeitet: 1; 4 (Legende); 7; 13(n); 16(n); 18 + 18 (Maße); 22(n); 25 bis 30 (alle n); 32(n); 33(n); 35 + 36; 38 + 39; 40(n) • Tabellen neu (n) bzw. überarbeitet: 3 bis 6; 7 bis 9 (alle n); 10 bis 15; 19(n); 20(n) |
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Änderungsjournal HB IT-LtgN
| Änderung Vers.-Nr. Datum | (wesentlich) geänderter Inhalt | |
|---|---|---|
| 3.0 | Dez.2022 | • Aufnahme neuer Abschnitt 5.1 Liegenschaftsverteiler (LVt) • Änderung der Abschnittsnummern infolge des Einfügens des Abschn. LVt (inkl. Unterabschnittsnummern) 5.1 auf 5.2; 5.2 auf 5.3; 5.3 auf 5.4; 5.4. auf 5.5 (alt – neu) • Berichtigung Tab. 2 in Abschn. 3.1.7 • Berichtigungen in den Abschnitten 5.3.4 und 5.4.5 • Wenige marginale Änderungen und Aktualisierungen (sind mit Senkrechtstrichen an den Seitenrändern markiert) |
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[Seite 134]
HB IT-LtgN Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
9 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
9.1 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Normungsgremien und Verkabelungsstandards (Cu) ................................ 15 Abbildung 2 Verkabelungsstruktur (angelehnt an DIN EN 50173-2) .............................. 17 Abbildung 3 Schematische Darstellung der Verkabelungsstruktur ................................ 18 Abbildung 4 Topologien Primärbereich .......................................................................... 19 Abbildung 5 Sonderfall Primärtrasse.............................................................................. 20 Abbildung 6 Beispiel für Standortwahl Verteiler ............................................................. 22 Abbildung 7 Übertragungsstrecke für symmetrische Kabel ........................................... 23 Abbildung 8 Übertragungsstrecke für Lichtwellenleiter .................................................. 23 Abbildung 9 zusammengefasste Übertragungsstrecke für Lichtwellenleiter .................. 24 Abbildung 10 Serviceklasse 1 ......................................................................................... 25 Abbildung 11 Serviceklasse 2 ......................................................................................... 26 Abbildung 12 Serviceklasse 3 ......................................................................................... 27 Abbildung 13 Anbindung WLAN-Strecke an Intranet ...................................................... 35 Abbildung 14 Trassenprofile ............................................................................................ 45 Abbildung 15 Beispiele Multirohrsysteme: Micronet Cable, Microduct,- Flatliner .......... 48 Abbildung 16 LWL bis zum Büro z.B. für Sondergebäude .............................................. 55 Abbildung 17 IT – Netzwerkschrank (Frontansicht) ......................................................... 63 Abbildung 18 IT – Netzwerkschrank (Seitenansicht) ....................................................... 64 Abbildung 19 IT – Netzwerkschrank (Draufsicht) ............................................................ 65 Abbildung 20 Paarzuordnung RJ45 gemäß DIN EN 50173-1 ......................................... 67 Abbildung 21 Nexans GG45 /GP45, Siemon TERA ........................................................ 69 Abbildung 22 Cat 6 A Keystone- Modul und 19“-Patchfeld 1HE (Quelle: Metz Connect).. 70 Abbildung 23 RJ45-Stecker, Beispiel mit Schutztülle ...................................................... 70 Abbildung 24 RJ45-Stecker, für raue Umgebungen, rechts (nicht RJ45) Typ M12 ......... 71 Abbildung 25 Beispiele LWL-Pigtails (Quelle: Metz Connect) ......................................... 72 Abbildung 26 SC-Duplex-Stecker und (informativ) Simplex (Quelle: Metz-Connect) ...... 73 Abbildung 27 E2000-APC–Stecker, links Aufbau / rechts Bild (Quelle: Metz Connect) .. 73 Abbildung 28 LC - Duplex– Stecker, (Quelle: Metz Connect) .......................................... 74 Abbildung 29 LWL-Anschlussdose SC oder LC (Quelle: Metz Connect) ........................ 74 Abbildung 30 LWL-Patchkabel LC-SC Duplex, APC (Quelle: Metz Connect) ................. 75 Abbildung 31 optischer Linsenstecker MIL-DTL-83526 ................................................... 75 Abbildung 32 LWL-19“-Patchfeld (SC) mit Spleißkassette (Quelle: Metz Connect) ........ 76 Abbildung 33 Installationstrecke Permanent Link (Quelle: Softing IT Networks) ............. 78 Abbildung 34 Übersichtsschema LVt-Raum .................................................................... 94 Abbildung 35 Aufbau LVt-IT-Raum (mit typischen Maßen) ............................................. 95 Abbildung 36 Stromversorgungsprinzip LVt-IT-Raum ..................................................... 97 Abbildung 37 Klassischer FmHVt .................................................................................. 100 Abbildung 38 Möblierung Einzelarbeitsplatz .................................................................. 103 Abbildung 39 Kabelkanal Einzelarbeitsplatz .................................................................. 104 Abbildung 40 Kabelkanal Einzelarbeitsplatz, Voice separat .......................................... 104 Abbildung 41 Kabelkanal zwei Arbeitsplätze ................................................................. 105 Abbildung 42 Aufbau IT-Verteilerraum (mit typischen Maßen) ...................................... 108 Abbildung 43 Beispiel Erdungsanlage mit Schutzpotenzialausgleich ............................ 122 Abbildung 44 Prinzip NEA für Ersatzversorgung ........................................................... 123 Abbildung 45 Anbindung Auslandsliegenschaften ........................................................ 127
Seite 134
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Abbildungs- und Tabellenverzeichnis HB IT-LtgN
9.2 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Anwendungsbereiche der Normen ................................................................... 17 Tabelle 2 Anforderungen Gebäudeklassen ...................................................................... 27 Tabelle 3 Anzahl von Endgeräteanschlüssen .................................................................. 29 Tabelle 4 Anschlüsse Unterkünfte Intranet und Internet .................................................. 29 Tabelle 5 Anschlüsse Lehrsäle ........................................................................................ 30 Tabelle 6 Vor- und Nachteile LWL im Tertiärbereich........................................................ 31 Tabelle 7 Maßnahmen Nachrüstung WLAN in Bestandsgebäuden ................................. 33 Tabelle 8 Größte unterstützte Übertragungsstrecken mit MM-LWL ................................. 40 Tabelle 9 Größte unterstützte Übertragungsstrecke mit SM-LWL .................................... 40 Tabelle 10 Berechnung Dämpfungsbudget LWL-Strecken ................................................ 41 Tabelle 11 Längengleichungen der Übertragungsstrecke (Auszug aus Norm) .................. 42 Tabelle 12 Dimensionierung LWL-Kabel im Primärbereich ................................................ 49 Tabelle 13 Richtwerte für Außenkabel gemäß DIN EN 60794-3 (DIN VDE 0888-108) ...... 51 Tabelle 14 Dimensionierung LWL-Kabel im Sekundärbereich ........................................... 53 Tabelle 15 Richtwerte für Innenkabel gemäß DIN EN 60794-2 (DIN VDE 0888-115) ....... 53 Tabelle 16 Pinzuordnung RJ45 .......................................................................................... 68 Tabelle 17 TIA 568, Kontakte und Farben ......................................................................... 68 Tabelle 18 Richtwerte für IT-Anschlüsse, IT-Verteilerräume und IT-Verteilerschränke .... 108 Tabelle 19 Vorgaben USV-Überbrückungszeiten ............................................................ 119 Tabelle 20 USV-Klassifizierung nach DIN EN 62040-3 .................................................... 120
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