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2022_11_14_IUDI5_Erlass_Einfuehrung_Planungsvorgabe.pdf

Neubau eines Unterkunftsgebäudes mit 127 Zimmern in der Tomburg-Kaserne Rheinbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 10:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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Bundesministerium der Verteidigung, Postfach 13 28, 53003 Bonn Matthias Jehle BMVg IUD I 5

Verteiler per Mail HAUSANSCHRIFT Fontainengraben 150, 53123 Bonn POSTANSCHRIFT Postfach 13 28, 53003 Bonn

TEL +49 (0)228 12-022812-15380 FAX +49 (0)228 12-3345402 E-MAIL BMVgIUDI5@bmvg.bund.de

BETREFF Durchführung von Bauaufgaben der Bundeswehr; hier: Einführung erster Unterlagen der verbindlichen Planungsvorgabe für Unterkunftsgebäude BEZUG 1. BMVg IUD I 4 - Az 68-16-10/12 vom 12. September 2012; Einführung der Planungshilfe für Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr (Stand Juli 2012) 2. BMVg IUD I 6 – Az 68-03-03 vom 30. Mai 2017; Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gem. RBBau, Abschnitt K 5 3. Allgemeine Regelung “Grundsätzliche Infrastrukturforderung (GIF) Unterkunftsbereiche“ C1-1810/0-6220 vom 11. April 2019 (Version 1.1, Stand Oktober 2020) 4. BMVg IUD I 4 – Az 68-16-10/12 vom 24. Oktober 2019; Beauftragung zur Fortschreibung der Planungshilfe für Gemeinschaftsunterkünfte hin zu einer verbindlichen Planungsvorgabe für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr ANLAGE - 3 - Gz BMVg IUD I 5-68-20-10/A1/V1 Bonn, 14. November 2022

Mit Erlass BMVg IUD I 4 (neu IUD I 5) vom 24. Oktober 2019 (Bezug 4) wurde die Leitstelle

für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (Bw) beauftragt, die seit 2012 gültige Planungshilfe

für Gemeinschaftsunterkünfte der Bw zu einer bundesweit verbindlich einzuhaltenden Pla-

nungsvorgabe für Unterkunftsgebäude für den Unterkunftsstandard „Einzelunterbringung

mit eigenem Duschbad“ (Standard 1.1.5.) fortzuschreiben.

Ich führe hiermit die ersten Unterlagen der verbindlichen Planungsvorgabe für Unter-

kunftsgebäude der Bw, aktuell bestehend aus

  • Vorbemerkungen,
  • Grundrissbausteine und Raummodule,
  • Beispielhaft gerastertes Gebäude inklusive Ansichten

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und

  • Raumbücher der einzelnen Bausteine

zur verbindlichen bundesweiten Umsetzung für Baumaßnahmen von Unterkunftsgebäuden

ein.

Dies gilt für alle Baumaßnahmen, für die bislang noch kein Planungsauftrag an die Baudurch-

führende Ebene (BdE) gestellt wurde (bis einschließlich Bearbeitungsstand (BAST) 196).

Ab einschließlich einem BAST von 202 ist durch die jeweilige Bauverwaltung in Verbindung

mit dem regionalen Kompetenzzentrum Baumanagement des Bundesamtes für Infrastruktur,

Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) zu prüfen, einvernehmlich

zu entscheiden und zu dokumentieren, inwieweit eine Anpassung an die neue Grundrisspla-

nung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und zeitlicher Aspekte noch möglich ist.

Die in den Raumbüchern definierten Qualitäten sind bei Neu-, Um- und Erweiterungsbau-

maßnahmen einschließlich Sanierungen auch über den v.g. BAST hinaus, soweit die zeitlichen

Auswirkungen in der Planung vertretbar sind, möglichst bis einschließlich BAST 300 zu be-

rücksichtigen.

Die für die einzelnen Raummodule zur Verfügung stehenden Raumbücher geben die Anfor-

derungen an Raumqualitäten, Materialien und Größen vor. Im Einzelfall stehen Vorgaben zu

den Materialien noch unter dem Vorbehalt ausstehender Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

(WU). Bis zum Vorliegen der WU sind die Bauverwaltungen aufgefordert, unter Bezugnahme

auf den Erlass BMVg IUD I 6 vom 30. Mai 2017 (Bezug 2) die wirtschaftlichste Ausführung

durch eigene bauteilbezogene WU zu wählen und in der Bauunterlage zu dokumentieren.

Mit dieser Planung können Unterkunftsgebäude sowohl in konventioneller Bauweise als auch

in elementierter bzw. Modulbauweise errichtet werden. Hierzu wurden die nach der Grund-

sätzlichen Infrastrukturforderung (GIF) geforderten Räume einer Rasterung (Raummodule)

unterzogen. Dieses Konzept und die durch die Rasterung entstehenden Flächenänderungen

wurden mit dem BMF abgestimmt.

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Die Einführung der vorhandenen Unterlagen dient der Umsetzung eines einheitlichen Stan-

dards bei Unterkunftsgebäuden.

Nach Fertigstellung der noch in Erarbeitung befindlichen, weiteren Planungsvorgaben, u. a. zu

WU, technischer Gebäudeausstattung (KG 400), Nachhaltigkeit und funktionaler Leistungsbe-

schreibung werden die vorliegenden Unterlagen vervollständigt.

Für fachliche Rückfragen und Fragen zur Anwendung der verbindlichen Planungsvorgabe für

Unterkunftsgebäude der Bw steht Ihnen das Referat Infra II 1 im BAIUDBw als Ihr baufachli-

cher Ansprechpartner zur Verfügung.

Im Auftrag

Jehle

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Verteiler

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) BAIUDBwPoststelle@bundeswehr.org

Oberfinanzdirektion Karlsruhe Moltkestraße 50 76133 Karlsruhe Poststelle@ofdka.bwl.de

Oberfinanzdirektion Karlsruhe Außenstelle Freiburg

Landesbaudirektion Bayern Marktplatz 30 96106 Ebern Poststelle@lbd.bayern.de

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Berlin

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) Bereich 3 Baumanagement Bund Juri-Gagarin-Straße 17 03046 Cottbus poststelle-bundesbau@blb.brandenburg.de

Der Senator für Finanzen, Bremen Geschäftsbereich Bundesbau

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg –Amt für Bauordnung und Hochbau- Bundesbauabteilung Nagelsweg 47 20097 Hamburg poststelleBundesbauabteilung@bba.hamburg.de

Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main

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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Staatshochbau, Liegenschaften, Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Referatsgruppe 42 Wallstraße 2 18055 Rostock bundesbau@fm.mv-regierung.de

Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften Waterloostraße 4 30169 Hannover Poststelle@nlbl.niedersachsen.de

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Standort Münster – Bauabteilung – Albersloher Weg 250 48155 Münster Poststelle@ofd-bau.nrw.de

Amt für Bundesbau Wallstraße 1 55122 Mainz postfach@abb-rlp.de

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes Referat OBB23 - Bundesbau Halbergstraße 50 66121 Saarbrücken Bundesbau@innen.saarland.de

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Ref. 55 – Fachaufsicht Bundesbau Carolaplatz 1 01097 Dresden Poststelle@smf.sachsen.de

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Finanzministerium Schleswig-Holstein

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Nachrichtlich:

BMVg IUD I 4 BMVg IUD I 6 BMVg IUD II 6

Fachinformation Bundesbau Waterloostraße 4 30169 Hannover fib@nlbl.niedersachsen.de

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Zentrale Bonn - FM - Ellerstraße 56 53119 Bonn info@bundesimmobilien.de

Bundesrechnungshof Adenauerallee 81 53113 Bonn poststelle@brh.bund.de

Bundesministerium der Finanzen Referat VIII A 3 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin VIIIA3@bmf.bund.de

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung