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Bundesministerium der Verteidigung, Postfach 13 28, 53003 Bonn Matthias Jehle BMVg IUD I 5
Verteiler per Mail HAUSANSCHRIFT Fontainengraben 150, 53123 Bonn POSTANSCHRIFT Postfach 13 28, 53003 Bonn
TEL +49 (0)228 12-022812-15380 FAX +49 (0)228 12-3345402 E-MAIL BMVgIUDI5@bmvg.bund.de
BETREFF Durchführung von Bauaufgaben der Bundeswehr; hier: Einführung erster Unterlagen der verbindlichen Planungsvorgabe für Unterkunftsgebäude BEZUG 1. BMVg IUD I 4 - Az 68-16-10/12 vom 12. September 2012; Einführung der Planungshilfe für Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr (Stand Juli 2012) 2. BMVg IUD I 6 – Az 68-03-03 vom 30. Mai 2017; Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gem. RBBau, Abschnitt K 5 3. Allgemeine Regelung “Grundsätzliche Infrastrukturforderung (GIF) Unterkunftsbereiche“ C1-1810/0-6220 vom 11. April 2019 (Version 1.1, Stand Oktober 2020) 4. BMVg IUD I 4 – Az 68-16-10/12 vom 24. Oktober 2019; Beauftragung zur Fortschreibung der Planungshilfe für Gemeinschaftsunterkünfte hin zu einer verbindlichen Planungsvorgabe für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr ANLAGE - 3 - Gz BMVg IUD I 5-68-20-10/A1/V1 Bonn, 14. November 2022
Mit Erlass BMVg IUD I 4 (neu IUD I 5) vom 24. Oktober 2019 (Bezug 4) wurde die Leitstelle
für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (Bw) beauftragt, die seit 2012 gültige Planungshilfe
für Gemeinschaftsunterkünfte der Bw zu einer bundesweit verbindlich einzuhaltenden Pla-
nungsvorgabe für Unterkunftsgebäude für den Unterkunftsstandard „Einzelunterbringung
mit eigenem Duschbad“ (Standard 1.1.5.) fortzuschreiben.
Ich führe hiermit die ersten Unterlagen der verbindlichen Planungsvorgabe für Unter-
kunftsgebäude der Bw, aktuell bestehend aus
- Vorbemerkungen,
- Grundrissbausteine und Raummodule,
- Beispielhaft gerastertes Gebäude inklusive Ansichten
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und
- Raumbücher der einzelnen Bausteine
zur verbindlichen bundesweiten Umsetzung für Baumaßnahmen von Unterkunftsgebäuden
ein.
Dies gilt für alle Baumaßnahmen, für die bislang noch kein Planungsauftrag an die Baudurch-
führende Ebene (BdE) gestellt wurde (bis einschließlich Bearbeitungsstand (BAST) 196).
Ab einschließlich einem BAST von 202 ist durch die jeweilige Bauverwaltung in Verbindung
mit dem regionalen Kompetenzzentrum Baumanagement des Bundesamtes für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) zu prüfen, einvernehmlich
zu entscheiden und zu dokumentieren, inwieweit eine Anpassung an die neue Grundrisspla-
nung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und zeitlicher Aspekte noch möglich ist.
Die in den Raumbüchern definierten Qualitäten sind bei Neu-, Um- und Erweiterungsbau-
maßnahmen einschließlich Sanierungen auch über den v.g. BAST hinaus, soweit die zeitlichen
Auswirkungen in der Planung vertretbar sind, möglichst bis einschließlich BAST 300 zu be-
rücksichtigen.
Die für die einzelnen Raummodule zur Verfügung stehenden Raumbücher geben die Anfor-
derungen an Raumqualitäten, Materialien und Größen vor. Im Einzelfall stehen Vorgaben zu
den Materialien noch unter dem Vorbehalt ausstehender Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
(WU). Bis zum Vorliegen der WU sind die Bauverwaltungen aufgefordert, unter Bezugnahme
auf den Erlass BMVg IUD I 6 vom 30. Mai 2017 (Bezug 2) die wirtschaftlichste Ausführung
durch eigene bauteilbezogene WU zu wählen und in der Bauunterlage zu dokumentieren.
Mit dieser Planung können Unterkunftsgebäude sowohl in konventioneller Bauweise als auch
in elementierter bzw. Modulbauweise errichtet werden. Hierzu wurden die nach der Grund-
sätzlichen Infrastrukturforderung (GIF) geforderten Räume einer Rasterung (Raummodule)
unterzogen. Dieses Konzept und die durch die Rasterung entstehenden Flächenänderungen
wurden mit dem BMF abgestimmt.
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Die Einführung der vorhandenen Unterlagen dient der Umsetzung eines einheitlichen Stan-
dards bei Unterkunftsgebäuden.
Nach Fertigstellung der noch in Erarbeitung befindlichen, weiteren Planungsvorgaben, u. a. zu
WU, technischer Gebäudeausstattung (KG 400), Nachhaltigkeit und funktionaler Leistungsbe-
schreibung werden die vorliegenden Unterlagen vervollständigt.
Für fachliche Rückfragen und Fragen zur Anwendung der verbindlichen Planungsvorgabe für
Unterkunftsgebäude der Bw steht Ihnen das Referat Infra II 1 im BAIUDBw als Ihr baufachli-
cher Ansprechpartner zur Verfügung.
Im Auftrag
Jehle
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Verteiler
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) BAIUDBwPoststelle@bundeswehr.org
Oberfinanzdirektion Karlsruhe Moltkestraße 50 76133 Karlsruhe Poststelle@ofdka.bwl.de
Oberfinanzdirektion Karlsruhe Außenstelle Freiburg
- Abteilung Bundesbau – Stefan-Meier-Straße 76 79104 Freiburg poststelle.bundesbau@vbv.bwl.de
Landesbaudirektion Bayern Marktplatz 30 96106 Ebern Poststelle@lbd.bayern.de
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Berlin
- Technische Aufsichtsinstanz - Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin zentrale@bbr.bund.de
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) Bereich 3 Baumanagement Bund Juri-Gagarin-Straße 17 03046 Cottbus poststelle-bundesbau@blb.brandenburg.de
Der Senator für Finanzen, Bremen Geschäftsbereich Bundesbau
- Referat 03 - Langenstraße 10-12 28195 Bremen office@gbb.bremen.de
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg –Amt für Bauordnung und Hochbau- Bundesbauabteilung Nagelsweg 47 20097 Hamburg poststelleBundesbauabteilung@bba.hamburg.de
Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main
- Bauabteilung – Zum Gottschalkhof 3 60594 Frankfurt/Main Poststelle@ofd.hessen.de
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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Staatshochbau, Liegenschaften, Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Referatsgruppe 42 Wallstraße 2 18055 Rostock bundesbau@fm.mv-regierung.de
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften Waterloostraße 4 30169 Hannover Poststelle@nlbl.niedersachsen.de
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Standort Münster – Bauabteilung – Albersloher Weg 250 48155 Münster Poststelle@ofd-bau.nrw.de
Amt für Bundesbau Wallstraße 1 55122 Mainz postfach@abb-rlp.de
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes Referat OBB23 - Bundesbau Halbergstraße 50 66121 Saarbrücken Bundesbau@innen.saarland.de
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Ref. 55 – Fachaufsicht Bundesbau Carolaplatz 1 01097 Dresden Poststelle@smf.sachsen.de
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
- Referat 38 - Editharing 40 39108 Magdeburg Fachaufsichtbundesbau@sachsen-anhalt.de
Finanzministerium Schleswig-Holstein
- Amt für Bundesbau - Knooper Weg 75 24116 Kiel bundesbau@afb.landsh.de
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
- Referat 23 - Bundesbau - Werner-Seelenbinder-Straße 8 99096 Erfurt bundesbau@tmil.thueringen.de
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Nachrichtlich:
BMVg IUD I 4 BMVg IUD I 6 BMVg IUD II 6
Fachinformation Bundesbau Waterloostraße 4 30169 Hannover fib@nlbl.niedersachsen.de
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Zentrale Bonn - FM - Ellerstraße 56 53119 Bonn info@bundesimmobilien.de
Bundesrechnungshof Adenauerallee 81 53113 Bonn poststelle@brh.bund.de
Bundesministerium der Finanzen Referat VIII A 3 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin VIIIA3@bmf.bund.de
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