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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Tomburg Kaserne Domstr. 55 – 73, 50668 Köln Münstereifeler Str. 75, 53359 Rheinbach Neubau Unterkunftsgebäude
Baulogistikhandbuch
1 Allgemeine Vorbemerkungen
Das vorliegende Logistikhandbuch regelt den zivilen Lieferverkehr sowie die zivile Personenzugangskontrolle für das Bauvorhaben Tomburg Kaserne, Rheinbach – Neubau Unterkunftsgebäude. Die Abläufe werden allen Beteiligten anhand dieses Logistikhandbuchs dargestellt.
Innerhalb der Tomburg Kaserne Rheinbach herrscht militärischer Sicherheitsbereich. Die Baustelle zum Bau des Unterkunftsgebäudes wird hierbei temporär für die Baumaßnahme aus diesem herausgenommen. Der entsprechende Sicherheitszaun zur Abgrenzung zwischen der Liegenschaft und der Baustelle wird durch den AG bereits vor der Baumaßnahme gestellt.
Die Baustellenlogistik wird eingesetzt um:
▪ die Verkehrsbelastung zu minimieren ▪ die Personen- und Firmenbewegungen auf der Baustelle zu überwachen ▪ die Interessen des Bauherrn bzgl. der Baustellenlogistik umzusetzen
Unter die Regelungen dieses Logistikhandbuchs fallen alle Auftragnehmer und Lieferanten, die Arbeiten im Zuge der Realisierung der Projekte und der Bauunterhaltung in der Tomburg Kaserne erbringen, sowie alle gewerblichen Personen, welche die Baustelle betreten. Die Auftragnehmer sind dazu verpflichtet die jeweiligen Informationen an ihre Nachunternehmer und Lieferanten weiterzugeben. Versäumnisse oder unterlassene Einbindungen gehen zum Nachteil des Auftragnehmers, der für Schäden oder finanzielle Nachteile einzustehen hat.
1.1 Vertragsgrundlage
Dieses Logistikhandbuch wird zum Bestandteil der Verträge mit den Auftragnehmern und Lieferanten. Diese sind verpflichtet, sich an die Regelungen dieses Handbuchs zu halten. Verstöße gegen die Logistikanweisungen stellen eine Verletzung des Vertrages dar. Führen die Verstöße zu Schäden und / oder finanziellen Nachteilen, kann der Bauherr den Schaden beziffern und mit Werklohnansprüchen in entsprechender Höhe verrechnen.
Zusätzlich hat jeder Auftragnehmer sein Personal und seine Nachunternehmer sowie Lieferanten über den Inhalt der aktuell gültigen Fassung zu unterrichten, ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung.
Die Baustellenlogistik ist eine Teilleistung des Generalunternehmers XXXX. Zu den Aufgaben der Logistik gehören die Umsetzung des Logistikhandbuchs, die Besetzung der Logistikcontainer während der Öffnungszeiten und die Umsetzung der, die Baustellenlogistik betreffenden, Regelungen in Abstimmung mit dem Bauherrn.
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1.2 Leistungen der Logistik
Im Wesentlichen werden die folgenden Leistungen von der Logistik übernommen bzw. angeboten:
▪ Übergeordnete Logistiksteuerung ▪ Baustellenverkehrssteuerung ▪ Zutrittskontrollen und Ausweiswesen
Durch einen prozessorientierten, auf die Bauausführung ausgerichteten Ablauf soll zusätzliche Produktivität erreicht werden. Die Leistungen werden sukzessive nach den Erfordernissen bzw. den Abläufen erbracht. Durch frühzeitige und qualifizierte Vereinbarungen mit den ausführenden Firmen soll die Verweildauer der LKW´s auf der Baustellet auf ein Minimum reduziert, der Durchsatz erhöht und die Ladezonen auf der Baustelle nicht überfordert werden.
1.3 Definitionen
1.3.1 Bauherr / Auftragnehmer / Logistik
AG: Mit Auftraggeber und Bauherr ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln (BLB) bezeichnet.
AN: Mit Auftragnehmer sind alle am Bauvorhaben Tomburg Kaserne, Rheinbach – Neubau Unterkunftsgebäude beteiligten Unternehmen bezeichnet, die ein direktes Vertragsverhältnis mit dem AG | GU besitzen.
NU: Mit Nachunternehmer sind alle am Bauvorhaben Tomburg Kaserne, Rheinbach – Neubau Unterkunftsgebäude beteiligten Unternehmen bezeichnet, die ein Vertragsverhältnis mit den AN haben.
LI: Mit Lieferanten sind alle am Bauvorhaben Tomburg Kaserne, Rheinbach – Neubau Unterkunftsgebäude beteiligten Unternehmen bezeichnet, die die AN und NU beliefern.
GU: Mit Generalunternehmer ist die beauftragte Firma bezeichnet, welcher durch den AG mit der gesamten Bauausführung beauftragt ist.
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1.3.2 Logistikcontainer
Der Generalunternehmer wird einen Logistikcontainer vorhalten. Dort sind grundsätzlich sämtliche Personen- und Materialbewegungen zur Genehmigung anzumelden bzw. Ausweise abzuholen.
1.3.3 Baustellen
Mit Baustellen sind alle gewerblichen Tätigkeiten innerhalb der Liegenschaft gemeint, die der Erstellung oder der Unterhaltung von Bauwerken dienen. Bei Unklarheiten ist eine Abstimmung mit dem Bauherrn vorzunehmen.
1.3.4 Baustellenverkehr
Als Baustellenverkehr werden alle zivilen Fahrzeuge angesehen, welche die Baustellen beliefern und auf der Liegenschaft einfahren, es verlassen oder sich auf und an dem Baufeld bewegen.
1.3.5 Baustellentransporte
Baustellentransporte bezeichnet alle Transporte, welche die Baustellen auf der Liegenschaft beliefern oder Abholungen durchführen.
Baustellenbelieferungen umfassen alle für die Bauvorhaben bestimmten Lieferungen, z.B. Baumaterialien, Hilfs- und Verbrauchsstoffe, Baumaschinen, Geräte und sonstige Lieferungen.
Als Abholungen werden alle Transporte bezeichnet die dem Abtransportieren von Materialien, Abfällen, Geräten oder sonstigem von der Baustelle dienen.
1.3.6 Arten der Baustellentransporte
Die Logistikbedingungen unterscheiden zwischen:
▪ Materialtransporte sind grundsätzlich Baustellentransporte.
▪ Kleinmengentransporte sind Fahrzeuge mit einem max. zulässigen Gesamtgewicht von 2,8t je Fahrzeug, die lediglich Werkzeuge, Personal oder Arbeitshilfsmittel auf die Baustelle transportieren bzw. abholen.
▪ Sonstige Transporte und Fahrzeuge sind z.B. Autokrane, Betonpumpen und Hebebühnen.
1.3.7 Gewerblicher Personenverkehr
Sämtlicher Personenverkehr, der die Liegenschaft und die dazugehörigen Baustellen betrifft.
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1.3.8 Legitimation
Für die Legitimation sind die Ausweispapiere bei Beantragung des Baustellenausweises in Kopie beizufügen und bei Abholung des Baustellenausweises im Original vorzulegen. Mit Ablauf des Gültigkeitsdatums erlischt die Legitimation bis zur Vorlage aktueller Ausweispapiere, im Original und als Kopie.
1.3.9 Ausweispapiere
Als Ausweispapiere gelten die entsprechenden staatlichen Dokumente wie z.B. Personalausweis oder Reisepass. Diese müssen zum Tag der Baustellenausweisausstellung gültig sein. Führerscheine, Kreditkarten, Studentenausweise oder Krankenkassenkarten werden nicht akzeptiert.
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1.4 Öffnungszeiten
Die Baustelle ist zu folgenden Zeiten regelmäßig geöffnet:
Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
An Samstage, Sonn- und Feiertagen ist die Baustelle geschlossen.
Die Öffnungszeiten bedeuten, dass zu diesem Zeitpunkt die Baustelle über die Logistikcontainer, frühestens betreten werden kann bzw. dass spätestens bis zu diesem Zeitpunkt die Abmeldung an dem Logistikcontainer erfolgt sein muss.
Auf entsprechenden Antrag durch den Auftragnehmer ist eine Öffnung der Logistikzufahrten am Samstag von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglich.
Der Antrag für die erweiterte Öffnungszeiten ist bei dem GU mindestens fünf Werktage im Voraus zu stellen.
1.5 Logistikcontainer
Die Mitarbeiter des Generalunternehmers stehen als Ansprechpartner während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Logistikcontainer wird vor Arbeitsbeginn durch die Mitarbeiter des GUs geöffnet, während der Arbeitszeit besetzt und nach Arbeitsende verschlossen.
Es werden folgende Ansprechpartner der Logistik benannt:
Projektleiter: Name:
Mobil:
E-Mail:
Bauleiter: Name:
Mobil:
E-Mail:
Erreichbarkeit: Während der Öffnungszeiten der Baustelle
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2 Online Avisierung | Zugangskontrolle
2.1 Allgemein
Bei dem Bauvorhaben auf der Liegenschaft der Tomburg Kaserne, Rheinbach – Neubau Unterkunftsgebäude wird ein online Avisierungssystem eingerichtet um ggf. auftretenden Rückstau des Baustellenverkehrs auf der Landstraße zu vermeiden.
2.2 Erstellung der Einfahrts- und Zutrittsgenehmigung
Die Andienung der Baustellen auf der Liegenschaft hat grundsätzlich über die Logistikzufahrt zu erfolgen (siehe Baulogistikphasenpläne).
Jeglicher Baustellenverkehr muss bei dem Generalunternehmer fristgerecht, online, mindestens drei Arbeitstage vor dem gewünschten Termin über das bereit gestellte Onlineportal unter: XXXX angemeldet werden.
Anmeldeprozess:
I. Erstellung Nutzerkonto im Onlineavisierungsprogramm (einmalig)
II. Buchung Liefertermin im Onlineavisierungsprogramm Im Portal sind folgende Daten anzugeben: • Geplanter Anliefertag • Geplante Anlieferzeit • Benennung der Baumaßnahme • Fahrzeugdaten • Angaben zum Material • Entladedauer • Fahrer: Name, Vorname • Geburtsdatum • Geburtsort
III. Buchungsbestätigung Der Generalunternehmer überprüft die angemeldeten Lieferdaten und vergibt in Abstimmung mit den bereits angemeldeten Lieferungen und den vorhandenen Kapazitäten ein Zeitfenster. Nach erfolgter Vergabe des Zeitfensters wird dem „Besteller“ eine Einfahrts- genehmigung pro Fahrzeug per E-Mail übermittelt. Wunschtermine werden möglichst eingehalten, soweit dies organisatorisch möglich ist. Auf ihre Berücksichtigung besteht jedoch kein Anspruch.
IV. Anmeldung an der zugewiesenen Logistikzufahrt. Bei der Anmeldung am Logistikcontainer sind die Einfahrtsgenehmigung und gültige Ausweispapiere (Personalausweis / Reisepass) mitzubringen.
Nicht angemeldete Transporte werden grundsätzlich zurückgewiesen.
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V. Zufahrt Baustelle Nach der Anmeldung und erhalt der Zutrittsgenehmigung kann auf die Baustelle eingefahren werden. Bei der Einfahrt wird die „Kommzeit“ dokumentiert.
Vorgeschriebenen Verkehrswege zum Baufeld sind einzuhalten.
Auf der gesamten Baustelle gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Abstellen oder Be-, Ent- oder Umladen von Fahrzeugen auf nicht gekennzeichneten Flächen außerhalb der Baufelder ist nicht gestattet. Verstöße können bis zum Baustellenverweis führen.
VI. Ausfahrt Baustelle Nach der Entladung des Antransportes auf dem Baufeld fährt das Lieferfahrzeug auf dem vorgeschriebenen Verkehrsweg zurück zur zugewiesenen Logistikzufahrt.
Nach der Ausfahrt der Baustelle, wird die „Gehzeit“ dokumentiert.
2.3 Zugang Baustelle
Auf der Baustelle wird ein Zugangskontrollsystem eingesetzt, für welches jeder auf der Baustelle beschäftigte Mitarbeiter einen Baustellenausweis mit Lichtbild benötigt. Ein Zutritt zum Baufeld ist für ziviles Personal ohne Baustellenausweis nicht zulässig.
Von jedem gewerblichen Mitarbeiter werden, die in dem anliegenden Antrag auf Zuteilung eines Baustellenausweises aufgelisteten Daten erhoben und für die Dauer der Bauzeit gespeichert. Jeder Mitarbeiter auf der Baustelle erklärt sich durch seine Unterschrift ausdrücklich mit der oben beschriebenen Speicherung der Daten einverstanden.
Zur Nutzung des Zutrittskontrollsystems ist die Selbstregistrierung jeder Firma und jedes Mitarbeiters notwendig, diese erfolgt über das bereitgestellte System | Dokumente (Link zum Onlineportal wird hinzugefügt).
Beim Betreten und Verlassen der Baustelle wird jeder Mitarbeiter durch die Kontrolle erfasst, außerdem wird beim Durchschreiten der Sperre elektronisch überprüft, ob eine gültige Arbeitsgenehmigung vorliegt. Die Informationen werden vertraulich behandelt und dienen zur Prüfung und Durchsetzung der Einhaltung der Sicherheit auf dem Baustellengelände. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Die Baustellenausweise müssen auf dem Baustellengelände gut lesbar getragen werden, damit sie durch den GU auf der Baustelle unaufgefordert kontrolliert werden können.
Es existieren verschiedene Arten von Baustellenausweisen:
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I. Tagesausweise Für mehrmalige Anlieferungen an einem Tag. Der Tagesausweis hat die Gültigkeit von einem Tag. Ausweisanträge für den Tagesausweis müssen vollständig und mindestens 3 Tage vor Arbeitsbeginn bei der Logistik über das bereit gestellte Onlineportal unter: XXXX angemeldet werden.
Folgende Daten sind anzugeben: • Name, Vorname • Geburtsdatum • Geburtsort
Nach Überprüfung der Personalien durch den Generalunternehmer erfolgt die Freigabe. Ohne gültige Ausweispapiere (Personalausweis / Reisepass) wird der Zutritt verwehrt. Mit dem Tagesausweis kann sich der Fahrer direkt an den Schrankenanlagen an und abmelden. Es werden jeweils die „Komm-„ und „Gehzeiten“ dokumentiert. Vor der Einfahrt auf die Baustelle wird durch die Logistik eine Sichtkontrolle durchgeführt. Die Weitergabe des Tagesausweises ist untersagt und führt zum sofortigem Baustellenverbot. Nach der letzten Ausfahrt meldet sich der Fahrer am Logistikcontainer ab.
Tagesausweise gelten nicht für Beifahrer.
Der Mitarbeiter auf der Baustelle erklärt sich ausdrücklich mit der oben beschriebenen Speicherung der Daten einverstanden (ANLAGE).
II. Dauerausweise Für Anlieferungen über einen längeren Zeitraum besteht die Möglichkeit einen Dauerausweis zu beantragen. Ausweisanträge für den Dauerausweis müssen vollständig und mindestens 3 Tage vor Arbeitsbeginn bei der Logistik über das bereit gestellte Onlineportal unter: XXXX angemeldet werden.
Folgende Daten sind anzugeben: • Eine vom Bauherrn freigegebene Firmenanmeldung • Eine Bestätigung des Arbeitgebers (Zugehörigkeit / Mitarbeit der Firma) • Eine unterschriebene Einwilligungserklärung zum Datenschutz • Einen gültigen Personalausweis / Reisepass • Einen Aufenthaltstitel /Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung (bei ausländischen Mitarbeitern) • Ein Lichtbild (nur Dauerausweis wird im Logistikcontainer digital erstellt). • Name, Vorname • Geburtsdatum • Geburtsort
Nach Überprüfung der Unterlagen durch den Generalunternehmer meldet sich der Fahrer vor der ersten Einfahrt bei dem GU an und erhält unter Vorlage der o. g. Unterlagen im Original und Kopie seinen Dauerausweis. Ohne gültige Ausweispapiere (Personalausweis / Reisepass) wird der Zutritt verwehrt. Mit dem Dauerausweis kann sich der Fahrer direkt an den Schrankenanlagen an- und abmelden. Es werden jeweils die „Komm-„ und „Gehzeiten“ dokumentiert. Vor der Einfahrt auf die Liegenschaft wird durch das Logistikpersonal eine Sichtkontrolle durchgeführt. Die Weitergabe des Dauerausweises ist untersagt und führt zum sofortigem Baustellenverbot. Der Dauerausweis hat eine Gültigkeit von drei Monaten und wird nach Ablauf automatisch
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gesperrt. Eine Verlängerung ist rechtzeitig bei der Logistik, mindestens 3 Tage vor Ablauf Online zu beantragen. Nicht mehr benötigte Dauerausweise sind umgehend bei der Logistik abzugeben.
Dauerausweise gelten nicht für Beifahrer.
Der Mitarbeiter auf der Baustelle erklärt sich ausdrücklich mit der oben beschriebenen Speicherung der Daten einverstanden (ANLAGE).
- Anlieferung von Kleinstlieferungen
Es besteht die Möglichkeit für alle Auftragnehmer den GU zur Entgegennahme von Kleinstlieferungen zu ermächtigen. Die Ermächtigung erfolgt schriftlich. Die Vereinbarung liegt als Anlage (ANLAGE) bei. Die Lieferungen werden im Logistikcontainer zwischengelagert. Die Verantwortung für die Verwahrung der übernommenen Gegenstände wird nicht übernommen.
Die Empfänger der Lieferungen werden über das eingesetzte Zugangskontrollsystem identifiziert und telefonisch informiert. Bei Abholung quittiert der Empfänger den ordnungsgemäßen Erhalt der Lieferung.
Bei Überschreiten der Lagerkapazität können Lieferungen nach Ermessen des Generalunternehmers zu jedem Zeitpunkt abgewiesen werden.
Der GU ist nicht für Beschädigung oder Diebstahl der Lieferungen verantwortlich. In der Vereinbarung über die Entgegennahme von Kleinstlieferung wird jegliche Haftung des Generalunternehmers ausgeschlossen.
- Anpassungsklausel
Der Bauherr ist berechtigt, die Regeln für die Baustellenlogistik anzupassen und zu verändern, soweit sich dies als notwendig erweist. Der Bauablauf kann es notwendig machen die Baustellenöffnungszeit zu verändern, Anlieferungen und Baustellensäuberungen auf die Nachtzeit zu verlegen, die Flächenverwaltung zu ändern, eine Schlüsselverwaltung einzusetzen, etc.
- Anlagen
Anlage 1: Baulogistikphasenpläne