Vergabeverfahren:
Neubau Unterkunftsgebäude Tomburg Kaserne,
Rheinbach
Bewerbungsbedingungen
zum Teilnahmewettbewerb
(Zum Verbleib beim Bewerber bestimmt, nicht mit dem Teilnahmeantrag zurückgeben)
Inhalt:
1.2 Zielsetzung dieser Unterlage 4
1.3 Auftraggeber bzw. ausführende Stelle 4
1.4 Prüfpflicht des Bewerbers / Rückfragen 4
2.1 Form und Frist des Teilnahmeantrags 6
2.2 Änderungen / Berichtigungen 7
2.3 Gliederung und Inhalt des Teilnahmeantrags 7
2.4 Vollständigkeit, Erfüllung der Vorgaben 7
2.5 Änderungen an den Vergabeunterlagen 7
2.8 Nachunternehmer / Eignungsleihe 8
2.9 Vergabekammer / Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen 8
3 Anforderungen an den Nachweis der Eignung 8
3.1 Angaben zum Bewerber / zur Bewerbergemeinschaft (Ziffer 1 des Bewerbungsbogens) 9
3.2 Befähigung zur Berufsausübung (Ziffer 2.1 des Bewerbungsbogens) 9
3.3 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer 2.2 des Bewerbungsbogens) 9
3.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer 2.3 des Bewerbungsbogens) 9
3.5 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 2.4 des Bewerbungsbogens) 9
3.6 Eigenerklärung zu EU-Sanktionen 10
4 Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase 10
4.1 Bewertung anhand der eingereichten Referenzen 10
4.2 Stichentscheid bei identischer Punktzahl 11
5.2 Kennzeichnung von Geheimnissen 12
5.5 Vorbehalt Mittelbereitstellung 12
5.6 Umsetzung der Anlage Informationssicherheit 12
Allgemeine Hinweise
Einleitung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Generalunternehmerleistungen zum Neubau eines Unterkunftsgebäudes der Bundeswehr.
Zielsetzung dieser Unterlage
Diese Unterlage nebst Anlagen ergänzt und konkretisiert die in der Auftragsbekanntmachung genannten Festlegungen und Vorgaben. Die vorliegende Unterlage betrifft den Teilnahmewettbewerb. Insbesondere fasst sie noch einmal die Angaben und Nachweise, die ein Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat, zusammen.
Die Bewerber sind aufgefordert, die aufgeführten Vorgaben einzuhalten. Die Missachtung der Vorgaben kann zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers führen. Sofern die vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, sind mit „Bewerber“ sowohl einzelne Unternehmen als auch Bewerbergemeinschaften gemeint.
Auftraggeber bzw. ausführende Stelle
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dieses vertreten durch
den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Bundesbau,
Mercedesstraße 12, 40470 Düsseldorf
Prüfpflicht des Bewerbers / Rückfragen
Die Bewerber sind verpflichtet, die auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Enthalten die Unterlagen oder die sonstigen im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die die Erstellung des Teilnahmeantrags erschweren oder beeinflussen können, so hat der Bewerber den AG unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge darauf hinzuweisen.
Hinweise und Fragen zu den Teilnahmeunterlagen oder zum Vergabeverfahren hat der Bewerber über das Nachrichtenmodul (Kommunikation) unter https://evergabe.blb.nrw.de an den Auftraggeber zu richten. Dazu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Unterlagen aktualisiert worden sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bewerber von einer Registrierung auf der Plattform absehen. Solche Bewerber, die sich auf der Plattform für das Verfahren registrieren, werden automatisch über etwaige Änderungen informiert. Die Antworten des Auftraggebers auf Bewerberfragen sowie sonstige Auskünfte sind bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Bewerber sind gehalten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Teilnahmeantrags relevant sind, sind unverzüglich, spätestens bis zum 22.10.2026, 12:00 Uhr (eingehend) zu stellen.
Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.
Die Bewerber sind gehalten, ausschließlich über die Vergabeplattform mit dem Auftraggeber zu kommunizieren und von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen.
Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren wird als
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
nach §§ 3 EU Nr. 3 VOB/A, 3a EU Abs. 2 VOB/A
durchgeführt.
Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Auf der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen.
Gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, begrenzen. Der Auftraggeber beabsichtigt vorliegend nicht mehr als fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen, wird die Auswahl der Bewerber für die Angebotsphase anhand des unter Ziffer 4 dargestellten Bewertungsverfahrens erfolgen.
Auf der zweiten Stufe, der Angebotsphase, fragt der Auftraggeber von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zunächst ein sog. erstes Angebot, mit dem in die Verhandlungsphase eingetreten wird, ab. Näheres regeln die Vergabeunterlagen zur Angebots-/Verhandlungsphase.
Teilnahmewettbewerb
Form und Frist des Teilnahmeantrags
Der Teilnahmeantrag ist bis zum
03.11.2026, 11:00 Uhr
elektronisch über die Vergabeplattform https://evergabe.blb.nrw.de einzureichen.
Dazu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Die elektronischen Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen, d. h. es ist nicht erforderlich, sie mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel können, müssen jedoch nicht ausgefüllt werden. Die Einreichung durch Hochladen des Teilnahmeantrags auf der Plattform genügt den gesetzlichen Anforderungen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB eingereicht und hochgeladen werden.
Etwaige Erklärungen Dritter (Dritterklärungen, wie bspw. Erklärung Nachunternehmer) sind signiert dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden (Aufzählung abschließend):
-
Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
-
Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
-
Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber übersandt hat.
Änderungen / Berichtigungen
Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Teilnahmeantrags sind bis zum Ende der Teilnahmefrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Einreichung des Teilnahmeantrags im Verantwortungsbereich des Bewerbers liegt.
Gliederung und Inhalt des Teilnahmeantrags
Der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag die im Bewerbungsbogen enthaltenen Erklärungen in der dort verwendeten Reihenfolge beizufügen. Ergänzend wird auf die Auftragsbekanntmachung sowie auf die nachfolgende Ziffer 3 verwiesen. Daneben ist dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt zur Wettbewerbsregisterabfrage beizufügen.
Vollständigkeit, Erfüllung der Vorgaben
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein sowie sämtliche in diesen Bewerbungsbedingungen dargestellten Vorgaben erfüllen.
Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Teilnahmeanträge, ggf. auch mehrfach, betreiben.
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die von ihm eingereichten Unterlagen vollständig, verständlich und eindeutig sind.
Änderungen an den Vergabeunterlagen
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Verfahrenssprache
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Ausarbeitungen sind in deutscher Sprache zu erarbeiten und vorzulegen. Soweit der Bewerber fremdsprachige Nachweise einreicht, hat er eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Eigenerklärungen
Soweit zum Nachweis der Eignung zunächst nur Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.
Nachunternehmer / Eignungsleihe
Will sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Nachunternehmer beziehen, ist der Nachunternehmer bereits im Teilnahmewettbewerb zu benennen. Es wird insoweit auf § 6d EU VOB/A verwiesen.
In diesem Fall sind die Erklärungen nach Ziffer 3 des Bewerbungsbogens nebst den darin genannten Erklärungen nach Ziffer 2 einzureichen.
Vergabekammer / Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann, ist die Vergabekammer des Bundes.
Die Anschrift der zuständigen Vergabekammer lautet:
Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Fax: +49 228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Anforderungen an den Nachweis der Eignung
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen aufgelisteten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sollen die auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellten Formblätter (Bewerbungsbogen) verwendet werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen, es sei denn, aus den Angaben im Bewerbungsbogen ergibt sich etwas abweichendes. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen.
Angaben zum Bewerber / zur Bewerbergemeinschaft (Ziffer 1 des Bewerbungsbogens)
- Angaben zum Unternehmen
- Angaben zum Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft
Befähigung zur Berufsausübung (Ziffer 2.1 des Bewerbungsbogens)
- Angaben zur Präqualifikation
- Nachweis zum Vorliegen einer Haftpflichtversicherung im Auftragsfall
- Angaben zu Registereintragungen
- Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer 2.2 des Bewerbungsbogens)
- Angaben zu Insolvenzverfahren/Liquidation
- Angaben zu Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angaben zu Eintragungen ins Wettbewerbsregister (Formblatt Wettbewerbsregister ist gesondert dem Teilnahmeantrag beizufügen)
- Ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen
- Erklärung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer 2.3 des Bewerbungsbogens)
- Angaben zum Gesamtumsatz
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 2.4 des Bewerbungsbogens)
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Benennung von mindestens drei Referenzen zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art, Umfang bzw. Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf Jahren. Im Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre) (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) liegen nur solche Referenzprojekte, in denen die Phase der Bauausführung (Ausführungsleistungen) in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen, d.h. vom Referenzauftraggeber abgenommen wurde.
Vergleichbar sind Leistungen im Bereich der schlüsselfertigen Projektrealisierung als Generalunternehmer / Generalübernehmer /Totalübernehmer bezogen auf vergleichbare Gebäude.
Als vergleichbare Gebäude werden angesehen: Neubau von Unterkunftsgebäuden (Kasernenunterkünfte, Wohnheime, Gemeinschaftseinrichtungen), Gebäude im Bereich von Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen), Betreuungseinrichtungen oder Krankenhäuser, jeweils mit einer Größe von mindestens 3.000 m² Bruttogrundfläche (BGF). Die Baukosten der Kostengruppen 200 - 600 gemäß DIN 276 müssen sich auf mindestens 10 Mio. EUR (brutto) belaufen haben.
Eigenerklärung zu EU-Sanktionen
Der / die Bewerber hat/haben zu bestätigen, dass kein Russland-Bezug im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, besteht.
Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase
Gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, begrenzen. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, höchstens fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen, wird die Auswahl der Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase anhand des nachfolgend dargestellten Bewertungsverfahrens erfolgen.
Bewertung anhand der eingereichten Referenzen
Zur Angebotsabgabe sollen die fünf geeigneten Bewerber aufgefordert werden, deren Referenzprojekte insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet werden. Es werden maximal drei Referenzen bewertet. Reicht der Bewerber mehr als drei Referenzen ein, fließen die drei am besten bewerteten Referenzen in die Bewertung ein. Für jede Referenz können bis zu hundert Punkte erreicht werden. Punkte werden nur für solche Referenzen vergeben, die die unter Ziffer 3.4 genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Punktevergabe erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- Referenz betrifft den Neubau eines Unterkunftsgebäude oder eines vergleichbaren Gebäudes im militärischen Sicherheitsbereich bzw. mit militärischer Nutzung – 50 Punkte
- Referenz betrifft den Neubau eines Unterkunftsgebäude oder eines vergleichbaren Gebäudes, das an ein bestehendes Ver- und Entsorgungsnetz anzuschließen war – 30 Punkte
- Referenz betrifft Umsetzung EGB 040 – 20 Punkte
Stichentscheid bei identischer Punktzahl
Sollten mehrere Bewerber nach Bewertung der Referenzen eine identische Punktzahl aufweisen und sollte hierdurch die vorgesehene Höchstzahl von fünf Bewerbern überschritten werden, wird zwischen diesen Bewerbern ein Stichentscheid auf folgender Grundlage getroffen:
Es werden / es wird – bis zum Erreichen der vorgesehenen Höchstzahl von fünf Bewerbern – von diesen Bewerbern diejenigen Bewerber / derjenige Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die / der die Referenz mit dem höchsten Projektvolumen (Bau- und Planungskosten) brutto gesamt (Baukosten nach DIN 276 (KG 200-600)) in einem Referenzprojekt aufweisen / aufweist. Für den Stichentscheid werden nur Referenzen herangezogen, die die Mindestanforderung Ziffer 3.5 der Bewerbungsbedingungen erfüllen.
Sonstige Hinweise
Vertraulichkeit
Der Inhalt der gesamten Vergabeunterlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Bewerber vertraulich zu behandeln. Die betreffenden Unterlagen bzw. die in ihnen enthaltenen Informationen dürfen von dem Bewerber nur für Zwecke dieses Vergabeverfahrens verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Kennzeichnung von Geheimnissen
Die Bewerber sind aufgefordert, diejenigen Teile ihres Teilnahmeantrags, die ihrer Meinung nach im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, nicht Gegenstand der Akteneinsicht werden dürfen, unter Beachtung der Anforderungen gemäß § 165 Abs. 3 GWB zu kennzeichnen.
Eigentumsübergang
Die im Rahmen des Teilnahmeantrags von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen, Erklärungen etc. gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Für die Ausarbeitung des Teilnahmeantrags wird keine Vergütung gewährt.
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz ergeben sich aus der Anlage „Information DSGVO“.
Vorbehalt Mittelbereitstellung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel steht. Der Auftraggeber behält sich demnach vor, das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. von einer Zuschlagserteilung abzusehen, wenn die beantragten Mittel nicht bewilligt werden.
Den Bewerbern/Bietern steht in diesem Fall kein Schaden- oder Aufwendungsersatz zu.
Umsetzung der Anlage Informationssicherheit
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass im Falle des Vertragsschlusses die diesen Vergabeunterlagen bereits beigefügte Anlage Informationssicherheit durch den Auftragnehmer umzusetzen ist. Dies umfasst im vorliegenden Projekt die Erfüllung der Mindeststandards des BSI nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BSIG. Der Auftraggeber prüft derzeit, ob die Gewährung einer Übergangsfrist zur Einhaltung der Mindeststandards ermöglicht werden kann. Die Bewerber können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht davon ausgehen, dass eine solche Übergangsfrist tatsächlich gewährt wird.
Anlagen
- Bewerbungsbogen (vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft auszufüllen)
- Formblatt Wettbewerbsregister (vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft auszufüllen)
- Information DSGVO
- Hinweise zu Interessenkonflikten
- Entwurf Projektvertrag nebst Anlage „Informationssicherheit“
- Entwurf Funktionale Leistungsbeschreibung
- Vorläufiger Terminplan
Hinweis: Die weiteren Anlagen, insbesondere Planunterlagen werden im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.