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Neubau Unterkunftsgebäude Tomburg Kaserne, Rheinbach Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
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1 Angaben zum Projekt 6
1.1 Projektbeschreibung 6 1.2 Grundstück und Planungsrecht 6
1.2.1 Angaben zum Baugrundstück 6 1.2.2 Planungsrecht 7
1.3 Planungsgrundlagen 7 1.4 Umfang Planungsleistungen des AN 8 1.5 Dokumentation 9
2 Projektorganisation / Beteiligte 9
2.1 Bauherr und Auftraggeber 9 2.2 Projektleitung 9 2.3 Nutzer 10 2.4 Qualitätssicherung (Planungs- und Bauüberwachung 10 2.5 Auftragnehmer 10 2.6 Kommunikation und Terminabstimmung 10
2.6.1 Besprechung und Zuständigkeiten 10
2.7 CAD-Standards 13 2.8 Internetbasierter Projektraum 13
3 Terminrahmen 13
3.1 Rahmenterminplan 13 3.2 Ausführungsphase 13 3.3 Terminplanung 14
3.3.1 Planungsterminplan 14 3.3.2 Detailterminplan Bauablauf 14 3.3.3 Abnahmeterminplan 14
3.4 Inbetriebnahmephase 15
4 Planungsleistung für dieses Projekt 15
4.1 Allgemein 15 4.2 Bemusterungskonzept 17
4.2.1 Bemusterung mit Angebotsabgabe 17 4.2.2 Bemusterung nach Beauftragung 17
4.3 Brandschutz 17 4.4 Inbetriebnahme Management 18
4.4.1 Inbetriebnahmeprozess 18 4.4.2 Abgaben und Dokumentation bei Objektübergabe 23
5 Allgemeine Vorbemerkungen und Anforderungen Bauausführung und Betrieb 24
5.1 Liegenschafts- und Sicherheitsbestimmungen 24
5.1.1 Zutrittsbestimmungen zum militärischen Sicherheitsbereich 25 5.1.2 Sicherheits- und Arbeitsregeln im militärischen Sicherheitsbereich 26 5.1.3 Fotografier- und Werbeverbot im militärischen Sicherheitsbereich 27
2 FLB TOKAU
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5.2 Anforderung an die Ausführung 27 5.3 Grundstücksbericht 27
5.3.1 Grundstücksbezeichnung 27 5.3.2 Erschließung des Grundstücks 28 5.3.3 Baumbestand, Artenschutz 28
5.4 Abfallarmes Bauen 29 5.5 Verwendung umweltverträglicher Baustoffe 29 5.6 Baugrundgutachten 29 5.7 Kampfmittelüberprüfung 29 5.8 Schadstoffuntersuchung 30 5.9 Baufeld -Planungsgrenze 30 5.10 Baustelleneinrichtung 31 5.11 Offizielle Veranstaltung - Richtfest 31
6 Beschreibung des Gebäudes 32
6.1 Erschließung, Organisation und Funktionen 32 6.2 Nutzflächen 33 6.3 Barrierefreiheit 33 6.4 Konstruktion 33 6.5 Fassade und Dächer 33 6.6 Innenausbau 34 6.7 TGA - Heizung 34 6.8 TGA- Lüftung 34 6.9 TGA- Sanitär 35 6.10 TGE - Elektro 36 6.11 Außenanlagen 37
7 Abnahmeverfahren 37 8 Leistungsbeschreibung nach Kostengruppen 37
8.1 KG 100: Grundstück 38 8.2 KG 200: Herrichten und Erschließen 38 8.3 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 38
8.3.1 KG 310 Baugrube 38
8.3.1.1 KG 319 Baugrube, sonstiges 39
8.3.2 KG 320 Gründungen 39
8.3.2.1 KG 322 Flachgründungen 39 8.3.2.2 KG 323 Bodenbeläge 39 8.3.2.3 KG 327 Drainagen 40
8.3.3 KG 330 Außenwände 40
8.3.3.1 KG 331 Tragende Außenwände 40 8.3.3.2 KG 332 Nichttragende Außenwände 42 8.3.3.3 KG 333 Außenstützen 42 8.3.3.4 KG 334 Außentüren und -fenster 42 8.3.3.5 KG 335 Außenwandbekleidungen, außen 46 8.3.3.6 KG 336 Außenwandbekleidungen, innen 48 8.3.3.7 KG 338 Sonnenschutz 48
8.3.4 KG 340 Innenwände 49
8.3.4.1 KG 341 Tragende Innenwände 49 8.3.4.2 KG 342 Nichttragende Innenwände 49
3
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8.3.4.3 KG 343 Innenstützen 50 8.3.4.4 KG 344 Innentüren und -fenster 50 8.3.4.5 KG 345 Innenwandbekleidungen 54 8.3.4.6 KG 346 Elementierte Innenwände 56 8.3.4.7 KG 349 Innenwände, sonstiges 56
8.3.5 KG 350 Decken 57
8.3.5.1 KG 351 Deckenkonstruktionen 57 8.3.5.2 KG 352 Deckenbeläge 57 8.3.5.3 KG 354 Deckenbekleidungen 64 8.3.5.4 KG 359 Decken, sonstiges 67
8.3.6 KG 360 Dächer 67
8.3.6.1 KG 361 Dachkonstruktionen 67 8.3.6.2 KG 362 Dachfenster, Dachöffnungen 69 8.3.6.3 KG 363 Dachbeläge 69 8.3.6.4 KG 364 Dachbekleidungen 70 8.3.6.5 KG 369 Dächer, sonstiges 71
8.3.7 KG 370 Baukonstruktive Einbauten 71
8.3.7.1 KG 371 Allgemeine Einbauten 71 8.3.7.2 KG 372 Besondere Einbauten 71
8.3.8 KG 380 entfällt 72 8.3.9 KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 72
8.3.9.1 KG 391 Baustelleneinrichtung 72 8.3.9.2 KG 392 Gerüste 77 8.3.9.3 KG 397 Zusätzliche Maßnahmen 78
8.4 KG 400 Bauwerk, technische Anlagen 79
H-L-S-Ausstattung der Räume 84
8.4.1 Kostengruppe 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 89
8.4.1.1 KG 411 Abwasseranlagen 89 8.4.1.2 Grundleitungen 90 8.4.1.3 Schmutzwasserentlüftung 92 8.4.1.4 KG 412 Wasseranlagen 92 8.4.1.5 Trinkwasserleitung 93 8.4.1.6 Trinkwasserhygiene 95 8.4.1.7 Ausstattung Sanitär- und Küchenbereiche: 96 8.4.1.8 KG 413 und 419 97
8.4.2 KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 97
8.4.2.1 Allgemein 98 8.4.2.2 KG 422 Wärmeverteilnetze 100 8.4.2.3 KG 423 Raumheizflächen 101 8.4.2.4 KG 424 bis 429 103
8.4.3 KG 430 Raumlufttechnische Anlagen 103
8.4.3.1 KG 431 Lüftungsanlagen 105 8.4.3.2 KG 432 und 433 108 8.4.3.3 KG 434 Kälteanlagen 108
8.4.4 KG 440 Starkstromanlagen 110
4 FLB TOKAU
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8.4.4.1 KGR 442 Eigenstromversorgungsanlagen 112 8.4.4.2 KGR 443 Niederspannungsschaltanlagen 113 8.4.4.3 KGR 444 Niederspannungsinstallationsanlagen 114 8.4.4.4 KGR 445 Beleuchtungsanlagen 119 8.4.4.5 KGR 446 Blitzschutz- / Erdungsanlagen, Überspannungsschutz 121
8.4.5 KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen 122
8.4.5.1 KGR 452 Such- und Signalanlagen 122 8.4.5.2 KGR 455 Fernseh- und Antennenanlagen 122 8.4.5.3 KGR 456 Gefahrenmeldeanlagen 123 8.4.5.4 KGR 457 Kommunikations- und Übertragungsnetze 124 8.4.5.5 KGR 459 sonstiges 127
8.4.6 KG 460 Förderanlagen – entfällt 127 8.4.7 KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen – entfällt 127 8.4.8 KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation 128
8.4.8.1 Allgemeines 128 8.4.8.2 Allgemeines – Grundlagen und Verweisstruktur 129 8.4.8.3 KG 481 Automationseinrichtungen und Systemabgrenzung 133 8.4.8.4 KG 482 Automationsschwerpunkte (ASP) 134 8.4.8.5 KG 483 Management- und Bedienebene (MBE) 136 8.4.8.6 KG 484 GA-Netz, Kommunikation und Verkabelung 138
8.5 KG 500 Außenanlagen und Infrastruktur 140
8.5.1 KG 510 Geländeflächen 141
8.5.1.1 KG 511 Geländebearbeitung 141 8.5.1.2 KG 512 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung 142 8.5.1.3 KG 513 Sicherungsbauweisen 142 8.5.1.4 KG 514 Pflanzen 142 8.5.1.5 KG 515 Rasen 142
8.5.2 KG 520 Befestigte Flächen 142
8.5.2.1 KG 521 Wege 142 8.5.2.2 KG 522 Verkehrsanlagen (Straßen) 142 8.5.2.3 KG 529 Befestigte Fläche 146
8.5.3 KG 530 Baukonstruktion in Außenanlagen 147
8.5.3.1 KG 534 Rampen, Treppen, Tribünen 147 8.5.3.2 KG 539 Baukonstruktionen in Außenanlagen, sonstiges 147
8.5.4 KG 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 149
8.5.4.1 KG 541 Abwasseranlagen 149 8.5.4.2 KG 542 Wasseranlagen 152 8.5.4.3 KG 544 Wärmeversorgungsanlagen 153 8.5.4.4 KG 546 Starkstromanlagen 154 8.5.4.5 KG 547 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 155 8.5.4.6 KG 594 Abbruchmaßnahmen 156 8.5.4.7 KG599 Sonstige Maßnahmen Außenanlagen 156
9 Übersicht aktueller Vorschriften im Geschäftsbereich des BMVg 158 10 Abkürzungsverzeichnis 160 11 Anlagenverzeichnis 162
5
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1 Angaben zum Projekt
1.1 Projektbeschreibung Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) plant den Neubau eines Unterkunftsgebäudes in der Tomburg-Kaserne in Rheinbach. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreistöckigen, nicht unterkellerten Gebäudes mit insgesamt 127 Unterkunftszimmern mit jeweils einem eigenen Duschbad, davon soll eine Unterkunftseinheit in barrierefreier Ausführung erfolgen.
Grundlage ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die Entwurfsplanung basiert auf einem konventionellen Massivbau mit Mauerwerk und Stahlbeton. Eine mögliche Abweichung von der Bauweise ist durch die Abgabe von Nebenangeboten möglich.
Der Leistungsumfang des AN umfasst die schlüssel- und gebrauchsfertige sowie funktionsgerechte Erstellung des kompletten Bauwerks einschließlich integrierter Ausführungsplanung und Dokumentation. Dies umfasst sämtliche erforderliche Planungs- und Bauleistungen zur Erstellung und Übergabe eines mangelfreien und baurechtlich abgenommenen Bauwerkes.
Hierzu gehören auch sämtliche Leistungen von Gutachtern, Sachverständigen und Prüfingenieuren, ausgenommen der Prüfingenieur für die Standsicherheit. Die Prüfstatik liegt bereits vor und die Begleitung bei der Ausführung ist nicht Teil der Ausschreibung. Lediglich bei einer Abweichung von der Genehmigungsplanung wäre vom AN auch ein Prüfstatiker zu stellen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind zum angebotenen Festpreis in der vereinbarten Zeit (siehe Anlage 1.02 Rahmenterminplan) ein vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränkt funktionsfähiges, nach den in Kapitel 9 Übersicht aktueller Vorschriften im Geschäftsbereich des BMVg beschriebenen spezifischen Vorgaben errichtetes und abnahmefähiges Gebäude, sowie die zugehörigen Verkehrs- und Außenanlagen entsprechend der vorliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung inkl. Anhängen) fertigzustellen.
1.2 Grundstück und 1.2.1 Angaben zum Baugrundstück Planungsrecht Adresse der Liegenschaft: Tomburg Kaserne Münstereifeler Straße 75 53359 Rheinbach
Der Neubau orientiert sich in NW-SO Richtung mit dem Haupteingang dem Kasernengelände zu. Die Abmessungen des Gebäudes betragen laut Entwurfsstand:
6 FLB TOKAU
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Im Erdgeschoss 13,70 m x 102, 37 m, ab dem ersten Geschoss 13,70 m x 95,12 m mit einer Traufhöhe von 10,17 m und einer Giebelhöhe von 14,365 m.
1.2.2 Planungsrecht
Die Baumaßnahme dient den Zwecken der Landesverteidigung, es ist gem. § 79 BauO NRW ein Kenntnisgabe-Verfahren vorgesehen. Sie ist der höheren Baurechtsbehörde vor Baubeginn schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Das Kenntnisgabeverfahren ist für den vorliegenden Entwurf bereits durchlaufen, das Schreiben der Stadt Rheinbach wird als Anlage zur Verfügung gestellt, siehe Anlage Einvernehmenserteilung_nach___36_BauGB.
Für Nebenangebote gilt: Eine Erneuerung des Kenntnisgabeverfahrens ist also nur nötig, wenn von den Angaben im Plan (Lageplan der Genehmigungsplanung) abgewichen wird. Grundsätzlich wären die bauaufsichtlichen Unterlagen bei Nebenangeboten neu zu erstellen.
1.3 Planungsgrundlagen Die Grundlage bildet die Entwurfsplanung gemäß der 1. und 2. NEW-Bau und die Genehmigungsplanung. Diese sind der beiliegenden Planliste Planverzeichnis FLB Tokau zu entnehmen und bestehen u.a. aus:
– Lageplan der Genehmigungsplanung M: 1:500 – Genehmigungsplanung M: 1:100 – Übersichten Decken- und Bodenbeläge – Raumübersichten/Detailpläne M 1:20 – Regel-Details Fassade – TGA-Entwurfsplanung – Außenanlagen Entwurfsplanung – Infrastrukturplanung als Grundlage für die Erschließung – fortgeschriebenes Brandschutzkonzept – Wärmeschutznachweis – Bauakustik- und Schallschutzgutachten
Die in den Grundrissen und der Flächenaufstellung aufgeführten Größenangaben der einzelnen Nutzungseinheiten stellen Mindestanforderungen dar. Eine mögliche Abweichung von den Flächenvorgaben ist durch den AG freizugeben.
Folgende Maße sind zwingend einzuhalten:
– Das beschriebene Möbelprogramm (Anhang neue Möbelserie NM 2020 der Bundeswehr) ist zwingend zu berücksichtigen. Die Abmessungen der Unterkünfte und der Nassbereiche müssen die Aufnahme des im Anhang gelisteten und im Detailplan „Musterunterkunft“ dargestellten Möbelprogrammes gewährleisten. – Die lichte Flurbreite von 1,80 m ist einzuhalten
Weiterhin sind sämtliche im Kapitel 9 Übersicht aktueller Vorschriften im Geschäftsbereich des BMVg beschriebenen spezifischen Vorgaben bei Planung und Ausführung zu berücksichtigen.
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Ausführungsplanung Technische Gebäudeausrüstung Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundeswehr besondere Anforderungen an die Ausführung und Qualität der technischen Anlagen stellt, die unbedingt eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund gilt für die Ausführungsplanung in den technischen Gewerken grundsätzlich eine Abstimmungspflicht mit dem AG und Nutzer. Dies trifft auch auf sämtliche Programmierungen von Funktionen, Anzeigen, grafischen Oberflächen, Anweisungen etc. zu. Absprachen und Abstimmungen mit dem Nutzer dürfen nur in Anwesenheit des AG stattfinden. Außerdem sind an der Planung unter anderem die für Sicherheitsfragen zuständigen Dienststellen (z.B. die Feuerwehr, der Nutzer) zu beteiligen.
Der AN hat alle für sein Angebot notwendigen Massenermittlungen und Maßprüfungen auf der Grundlage der beigefügten Planunterlagen eigenverantwortlich zu ermitteln.
1.4 Umfang Der AN wird neben den erforderlichen Bauleistungen auch mit Planungsleistungen des AN der Generalplanung beauftragt. Dies umfasst sämtliche Planungsleistungen, die für die schlüssel- und gebrauchsfertige sowie funktionsgerechte Erstellung des kompletten Bauwerks bis zur Übergabe eines mangelfreien und baurechtlich abgenommenen Bauwerkes erforderlich sind. Hierzu gehören auch sämtliche Leistungen von Gutachtern, Sachverständigen und Prüfingenieuren. Die bereits erstellten Leistungen von Gutachtern, Sachverständigen und Prüfingenieuren bis einschließlich LPH 4 HOAI können übernommen werden.
Für Nebenangebote: Bei abweichender Bauweise sind diese Leistungen im Rahmen der Vorschriften zu wiederholen bzw. zu überarbeiten. Dies zu erkennen und diese Leistungen zu erbringen liegt in der Verantwortung des AN. Im Besonderen wird hier darauf hingewiesen, dass sämtliche nach den in Kapitel 9 Übersicht aktueller Vorschriften im Geschäftsbereich des BMVg beschriebenen spezifischen Vorgaben bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen sind.
Die einschlägigen DIN-Normen, Verordnungen und Richtlinien sind bei den zu erbringenden Planungsleistungen, der Dimensionierung und Auswahl von Bauteilen und Materialien sowie der Ausführung zu beachten.
Es ist Aufgabe des AN, sich ausreichend über die einschlägigen Vorschriften zu informieren und sie in jedem Falle anzuwenden. Die Aufstellung in Kapitel 9 Übersicht aktueller Vorschriften im Geschäftsbereich des BMVg gibt keine Garantie auf Vollständigkeit. Sie dient lediglich als Beispiel. Weitere Normen, Vorgaben, Bestimmungen und technische Leitlinien müssen angewendet werden.
Soweit sich Regelwerke bis zur Auftragserteilung ändern, wird als Stichtag das Datum der Auftragserteilung festgesetzt.
8 FLB TOKAU
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Alle bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich verankerten und laut Normenausschuss festgelegten Bedingungen und Vorschriften werden automatisch Bestandteil der Vertragsleistung. Unwissenheit oder die Zugrundelegung überholter DIN- Vorschriften entbinden den AN nicht von seiner Erfüllungspflicht.
Bei Abweichungen von geltenden Vorschriften oder den AaRdT ist dieses mit Abgabe der Ausführungsplanung dem AG anzuzeigen und eine schriftliche Genehmigung einzuholen.
Nach dem Stichtag bekannt gewordene Änderungen sind dem AG umgehend schriftlich mitzuteilen. Bei Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen zeichnerischer und/oder textlicher Darstellungen sowie zwischen verschiedenen zu beachtenden Vorgaben ist Rücksprache mit dem AG zu halten, um diese aufzuklären.
1.5 Dokumentation Ergänzend zu den in Kapitel 4 beschriebenen Dokumentationen wird die Erstellung von Bestandsplänen unter Beachtung der Baufachliche Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) im Standarddatenumfang gefordert, ebenso die Erfassung und Zusammenstellung von alphanumerischen Bestandsdaten unter Beachtung der BFR GBestand:
- Dokumentation BFR GBestand (Vorabdatenlieferung) gemäß Checklistenmaster. Das sind die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zur Gebäudebestandsdokumentation (gemäß F 3 RBBau). Diese ist grundsätzlich digital zu erstellen.
- Erfassung und Übergabe der abgestimmten alphanumerischen Daten der Datenerfassungstabelle 01-STGBRA „Stammdaten, Gebäude und Räume“ gemäß BFR GBestand, insbesondere Kapitel 3 Datenumfang und den Anhängen der Kategorie „Alphanumerischer Datenumfang“.
- Erstellung und Übergabe der 2D-Geschosspläne gemäß BFR GBestand, insbesondere Kapitel 3 Datenumfang und den Anhängen der Kategorie „Geometrischer Datenumfang“.
2 Projektorganisation / Beteiligte
2.1 Bauherr und Auftraggeber Auftraggeber ist die Bundesrepublik Deutschland
diese vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg),
dieses vertreten durch die Oberfinanzdirektion Nordrhein- Westfalen (Standort Münster),
diese vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW: Niederlassung Bundesbau Mercedesstraße 12 40470 Düsseldorf
2.2 Projektleitung Die Projektleitung des Bauherrn wird durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW übernommen:
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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW BMB Köln 03 Domstr. 55-73 50668 Köln
2.3 Nutzer Nutzer ist die Bundeswehr
2.4 Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung der Planung und des Bauablaufes wurden (Planungs- und die bisherigen Planungsbeteiligten der Entwurfsplanung, ein Bauüberwachung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) sowie ein Baustellenlogistiker vom AG beauftragt.
2.5 Auftragnehmer Die Leistungen für die schlüsselfertige Errichtung mit integrierter Planungsleistung werden durch den Auftragnehmer (AN) erbracht. Es ist durch den AN mit Angebotslegung für folgende Positionen eine Person verbindlich zu benennen:
– Gesamtprojektleitung und stellv. Gesamtprojektleitung – Planungskoordination AN – Objektüberwachung AN – Inbetriebnahme Manager AN
Der AN bzw. ein bevollmächtigter Vertreter ist verpflichtet an regelmäßig vom AG anberaumten Besprechungen teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt von Beginn seiner Arbeiten bis zur mängelfreien Abnahme und Übergabe. Die jeweiligen Besprechungsformen präsenz, digital, hybrid und die Örtlichkeiten für Planungs-, Ausführung-, Baubesprechungen etc. werden nach Auftragserteilung abgestimmt.
2.6 Kommunikation und Die Terminierung und Protokollierung von Ortsterminen und Terminabstimmung weiteren Besprechungen erfolgt generell über den AN. Die Kommunikation und die Terminabstimmung nach Erteilung des Auftrags, erfolgt generell grundsätzlich über den Gesamtprojektleiter des AN.
2.6.1 Besprechung und Zuständigkeiten
Das Besprechungswesen regelt die Struktur, Abläufe und Zuständigkeiten der projektbezogenen Abstimmungsformate. Nachfolgend werden die wesentlichen Besprechungsformate, deren Teilnehmer, Zielsetzungen sowie organisatorische Rahmenbedingungen beschrieben.
Bauherrenbesprechungen (BH-JF) Teilnehmer: BLB, BAIUDBw, Nutzervertreter, OFD, Projektsteuerung
Einladung / Protokoll: Projektsteuerung
Ziele:
- Klärung der Projektsituation
- Optimierung des Workflows
10 FLB TOKAU
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- Organisationelle Themen
- Koordination sämtlicher Aspekte zur Umsetzung des Projekts
Terminzyklus: Bei Bedarf
Ort: BLB
Nutzer-JF Teilnehmer: Nutzer(-vertreter), BLB, Projektsteuerung, AN, Planer/OÜ AG (bei Bedarf)
Einladung / Protokoll: Projektsteuerung
Ziele:
- Planungskoordination von Nutzeranforderungen
- Planungsabstimmung
- Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen sowie Koordinations- und Lenkungsebene
Terminzyklus: Bei Bedarf
Ort: Nach Bedarf
Planer-JF (PL-JF) Teilnehmer: AN, BLB, Projektsteuerung, Planer/OÜ AG (bei Bedarf)
Einladung / Protokoll: Planer AN
Ziele:
- Abstimmung der Planung und Vorbereitung der Entscheidungen
Terminzyklus: 2-wöchig (im Ist abzustimmen)
Ort: Nach Bedarf
Vorstellung Planungsergebnisse Ausführungsplanung Teilnehmer: Nutzer, AN, Projektsteuerung, Planer/OÜ AG, BLB
Einladung / Protokoll: Projektsteuerung unter Mitwirkung der Objektüberwachung AG
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Ziele:
- Vorstellung und Abstimmung der Planungsergebnisse von abgeschlossenen Planungsbereichen (z. B. TGA, Ausbau, Fassade etc.) in der Ausführungsplanung
Terminzyklus: Bei Bedarf
Ort: Nach Bedarf
Baustellen-Jour-fixe (Bau-JF) Teilnehmer: Planer AN, OÜ AN, BLB (bei Bedarf), Projektsteuerung (bei Bedarf)
Einladung / Protokoll: Planer/OÜ AN
Ziele:
- Informationsaustausch
- Feststellung des Baustellenstands
Terminzyklus: Wöchentlich (in der Ausführungsphase)
Ort: Baustelle
Inbetriebnahme-JF Teilnehmer: Objektüberwachung AG (TGA), AN, BLB, Nutzer, Projektsteuerung
Einladung / Protokoll: Objektüberwachung AN
Ziele:
- Steuerung und Koordination der Inbetriebnahmephase
Terminzyklus: 4-wöchig; zum Ende 2-wöchig
Ort: Nach Bedarf
Workshops Teilnehmer: AN, Projektsteuerung (ggf. BAIUDBw, OFD, BLB)
Einladung / Protokoll: Projektsteuerung
Ziele:
- Klärung von Sonderthemen
Terminzyklus:
12 FLB TOKAU
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Nach Bedarf
Ort: Nach Bedarf
Für die Durchführung, Dokumentation und Verbindlichkeit der Besprechungen gelten folgende Regelungen:
– Die Besprechungsprotokolle sind als Ergebnisprotokolle innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erstellen. – Die Protokolle werden in der Regel in der darauffolgenden Sitzung verabschiedet. Einwendungen und Hinweise zum Protokoll sind daher in der entsprechenden Sitzung vorzubringen bzw. anzumelden. – Im Übrigen gelten Protokolle als verbindlich, sofern vom Empfänger nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang Einspruch erhoben wird – Grundsätzlich werden die Protokolle von der erstellenden Instanz auf die Projektplattform gestellt. – Eine Benachrichtigung der Teilnehmer über Einstellung der Dateien erfolgt über das Projektmanagementsystem bzw. Outlook durch den „Einsteller“ der Unterlage. – Einladungen mit Tagesordnungspunkten sind in der Regel mit einer Woche Vorlauf zu versenden.
2.7 CAD-Standards Pläne müssen im dwg-Format nach BLB-CAD-Standard (Anlage CAD_CAE-Datenblatt (ab 2020)) und mindestens im Maßstab 1:50 erstellt werden. Revisionsunterlagen, die im Gebäude angebracht werden, müssen wasser- und UV-beständig sein, klar als „Revisionsplan“ gekennzeichnet und mit Bezeichnung, Blattnummer, Firmenstempel und datierter Unterschrift versehen sein.
2.8 Internetbasierter Für den digitalen Datenaustausch ist der virtuelle BSCW-Server Projektraum zu verwenden. Einen Zugang zum BSCW-Server erhält der AN rechtzeitig.
3 Terminrahmen
3.1 Rahmenterminplan Die wesentlichen Meilensteine sind dem Rahmenterminplan zu entnehmen (1.02 Rahmenterminplan). Durch den AN ist mit Beginn der Ausführungsplanung ein detaillierter Terminplan mit Darstellung des Planungs- und Bauablaufs sowie der Inbetriebnahme gemäß den Vorgaben der FLB-Planung vorzulegen. Dieser muss die Abläufe und Meilensteine des Vertragsterminplanes AN terminlich abbilden und ist kontinuierlich fortzuschreiben. Nach Vorlage des Terminplans des AN wird dieser jeweils einvernehmlich als aktueller Vertragsterminplan vereinbart.
3.2 Ausführungsphase Im Rahmen der Ausführungsphase wird die Ausführungsplanung durch den Auftragnehmer dem BLB zur Sichtung übermittelt. In sich abgeschlossene Teile der Ausführungsplanung sind durch den AN in gesonderten Terminen dem BLB mit Teilnahme der Bw, der Projektsteuerung und der Qualitätssicherung vorzustellen. Die Ausführungsplanung ist dem BLB mindestens 12 Werktage vor dem Vorstellungstermin digital in PDF zu übermitteln. 13
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Über alle Vorstellungstermine und Begehungen ist ein Protokoll zu führen, das vom Auftragnehmer innerhalb von 5 Werktagen an den BLB zu übermitteln ist. Erkannte Mängel oder Abweichungen sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beheben; die Umsetzung ist gegenüber dem BLB nachzuweisen.
Die wesentlichen Meilensteine der Ausführungsplanung sowie die o.g. Vorstellungstermine der Ausführungsplanung sind in dem Vertragsterminplan des AN darzustellen. Während der Ausführung finden in regelmäßigen Abständen (i.d.R. 14-tägig) Begehungen durch den BLB bzw. seinen beauftragten Qualitätssicherer zur Überprüfung des Ausführungsstandes und der Ausführungsqualität statt.
3.3 Terminplanung 3.3.1 Planungsterminplan
Der AN hat dem AG innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss einen Planungsterminplan in Form eines verknüpften Balkenplanes für die vom AN zu erbringenden Planungsleistungen vorzulegen, in dem auch Bemusterungstermine und die Bearbeitungszeit zur Prüfung, ggfs. Überarbeitung und Freigabe durch den AG dargestellt ist. Der Planungsterminplan ist vom AN für den Fall von Leistungsänderungen fortzuschreiben/anzupassen.
3.3.2 Detailterminplan Bauablauf
Der AN hat mit Abschluss der Ausführungsplanung einen Detailterminplan in Form eines verknüpften Balkenterminplanes vorzulegen. Der Detailterminplan muss nach einzelnen Bauteilen gegliedert sein und alle bauwerksbezogenen, ausführungstechnischen sowie funktions- und betriebsrelevanten Termine, Genehmigungen und Bauleistungen sowie Teilabnahmen ausweisen. Bemusterungstermine sowie Prüfungs- und Entscheidungszeiträume sind spezifiziert auszuweisen.
Aus dem Detailterminplan müssen sämtliche wesentlichen Bautätigkeiten, die Abhängigkeiten der Tätigkeiten unter- und voneinander, die Vorlagefristen von behördlichen Genehmigungen und die Planungsvorlaufzeiten erkennbar sein. Der Detailterminplan ist vom AN während der Bauausführung weiter aufzugliedern, zu detaillieren sowie fortzuschreiben, und zwar auch unter Berücksichtigung etwaiger geänderter und zusätzlicher Leistungen. Die Fortschreibung des mit dem AG abgestimmten Detailterminplanes hat zumindest einmal monatlich, bei Bedarf auch in kürzeren Abständen stattzufinden. Im Rahmen der Fortschreibung ist die Erfüllung des Detailterminplanes im Sinne eines Soll-Ist- Vergleiches darzustellen.
3.3.3 Abnahmeterminplan
Spätestens 4 Monate vor Gesamtfertigstellung muss der AN einen Abnahmeterminplan für die Vorbereitung der Abnahme und für die Abnahme selbst vorlegen, in dem alle Termine für die Funktionsprüfungen, Vorbegehungen und Vollständigkeitsprüfungen ausgewiesen sind. 14 FLB TOKAU
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Der Abnahmeterminplan hat auf die Belange des AG Rücksicht zu nehmen und ist mit dem AG abzustimmen. Spätere Änderungen gegenüber dem abgestimmten Abnahmeterminplan bedürfen der Zustimmung des AG und des AN.
3.4 Inbetriebnahmephase Durch den AN ist mit ausreichend Vorlauf ein terminliches und organisatorisches Konzept für die Phase der Inbetriebnahme vorzulegen. Dies unter Berücksichtigung des ebenfalls beauftragten Inbetriebnahme Managements nach VDI 6039. Diese organisatorischen und terminlichen Abläufe werden dann in Inbetriebnahme-Jour-fixe-Terminen zum Ende der Ausführungsphase abgestimmt. Näheres siehe Kapitel 4.4 Inbetriebnahme Management.
4 Planungsleistung für dieses Projekt
4.1 Allgemein Durch den AN sind sämtliche Planungsleistungen zu erbringen, die auf Basis der übergebenen Entwurfsplanungs- und Genehmigungsunterlagen für die Umsetzung der in dieser FLB beschriebenen Funktionalitäten erforderlich sind. Die Planungsleistungen müssen einer der Leistungsphase 5 HOAI entsprechenden Leistung genügen und alle erforderlichen Grundleistungen und (in der FLB genannten) Besonderen Leistungen für sämtliche Gewerke sowie die notwendige Detail-, Werkstatt- und Montageplanung, inkl. Schemata, Nachweisen und Listen für die Gewerke enthalten. Alle Gebühren und anfallenden Nebenkosten für Prüfungen, Sachverständigengutachten, etc. hat der AN zu übernehmen.
Der AN ist verpflichtet die Planungsleistungen bis zum Ende der Baumaßnahme zu vervollständigen und unter Berücksichtigung von Fachplanungen sowie ggf. Änderungen und Ergänzungen fortzuführen. Die Planung ist auf der Basis der übergebenen Ausschreibungsunterlagen mit den zugehörigen Anhängen, den Hinweisen zur Bau- und Raumakustik, den Anforderungen an den EGB40-Standard mit den zugehörigen Bestimmungen, Verordnungen und Gesetzen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Betriebssicherheit, den Belangen der Barrierefreiheit und dem Umweltschutz zu erstellen.
Die Baumaßnahme muss gemäß Baustellenverordnung (BauStV) geplant und überwacht werden. Hierzu hat der AG einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt, dessen Anweisungen zu befolgen sind. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird auf Grundlage der RAB 31 erstellt und muss vom AN eingehalten werden.
Folgende Planungsleistungen (zeichnerische Darstellung der ausführungsreifen Lösung und Berechnungen) sind vom AN mindestens zu erbringen:
– Objektplanung LPH5 im Sinne der HOAI (Hochbau) – Objektplanung LPH5 im Sinne der HOAI für die Gewerke Entwässerung, Infrastrukturelle Einbindung (Hausanschlüsse etc.) und Verkehrsanlagen sowie für die Freianlagen inkl. ggf.
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erf. Fachplanungen., d.h. im Wesentlichen die Leistungen der HOAI Teil 3, Abschnitte 2, 3 und 4 – TGA und TGE-Planung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 sind aus der Entwurfsplanung zu übernehmen und im Sinne der LPH 5 HOAI fortzuschreiben, insbesondere Rohrnetzberechnung, Dimensionierungen (z.B. von Regelventilen, Erwärmungsanlagen, Be- und Entwässerungsanlagen, Heizlastberechnung nach DIN 12831, Selektivitätsberechnung Stromnetz, Spannungsfallberechnungen für die Hauptzuleitungen und Sicherungskreise, Beleuchtungsberechnung, Luftvolumenstrombilanzen und Raumbilanzen, ELT- Leerrohrplanung etc.) – Blitzschutzplanung nach Blitzschutzklasse III inkl. Erdungsplanung – Rechnerische Nachweise für anfallendes Schmutz- und Regenwasser, inkl. Dimensionierung der Rohrleitungen und Fallrohre. Die zum Gebäude gehörenden Entwässerungsanlagen einschließlich der Grundleitung sind vom AN zu dimensionieren und bis zu den definierten Übergabepunkten zu errichten, gemäß Grundleitungsplan des AN. – Für die Strom-Verteilungen ist ein zugehöriger Stromlaufplan sowie eine Legende mit Angaben der Stromkreisnummern und Bezeichnung der Verbraucher, Kabel Typ und Kabelquerschnitt anzufertigen. Die Verteilungspläne sind vom AN anzufertigen. – PV-Anlage – Tragwerksplanung LPH 5 nach HOAI, einschließlich statischer Nachweise für nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen wie zum Beispiel Fassaden, Vordächer etc., Schal- und Bewehrungspläne usw. im Maßstab 1:50. – Flucht- und Rettungswegpläne – Luftdichtheitskonzept
Ergänzend dazu angelehnt an spez. Leistungspflichten RBBau:
– Gebäudeweise Erfassung und Auswertung der Planungs- und Kostendaten für Hochbaumaßnahmen des Bundes (Auswertung Gebäude: PLAKODA Meldetiefe B): – Systematisches Erfassen der Kostendaten, – Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts gemäß der Leistungsstufe 4 für die Erfassung und Auswertung von Planungs- und Kostendaten in der Programm-Datenbank PLAKODA der Informationsstelle Wirtschaftliches Bauen (IWB) des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg – Aufbereiten der Objektdaten zur Erstellung der Gebäudedatenblätter, Eintragen der Gebäude- und Liegenschaftsdaten in die im Portal www.plakoda.de zur Verfügung stehenden digitalen Gebäudedatenblätter/Erhebungsformulare der IWB
Die dem Auftraggeber zu übergebenden digitalen Datenträger für die Erfassung und Auswertung der Planungs- und Kostendaten, sind unter Einhaltung der Vorgaben der IWB Freiburg zu erstellen.
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Die Datenformate sind gemäß den Angaben in der Infodatei zu den Gebäudedatenblättern einzuhalten.
4.2 Bemusterungskonzept 4.2.1 Bemusterung mit Angebotsabgabe
Mit Angebotsabgabe hat der AN dem AG eine gewerkeweise gebündelte Bemusterungsmappe mit folgendem Inhalt zur Verfügung zu stellen (Angabe Fabrikat/Hersteller, Abmessungen, aussagekräftige Bilder):
– Außenfassade – Außenwandbekleidung – Dacheindeckung, RWA Öffnung – Fenster inkl. Verglasung, Beschläge und Griffe – Vorhangschiene – Außen- und Innen-Fensterbänke – Raffstore – Außentüren – Innentüren – Abhangdecken – Fliesen – Bodenbeläge inkl. Sockelleisten – Treppen: Stufen, Geländer, Podeste – Teeküche: Korpus, Fronten und Geräte – Kleiderhaken, Kleiderstangen – Waschtische, Armaturen, WCs, Duschtüren, Drückerplatten und sonstige – Sanitärausstattung (WC-Bürste, Papierhalter, Wandhaken etc.) – Steckdosen, Schalterprogramm, Leuchten – PV-Module inkl. Schienensystem – Beschilderungssystem (Raumnummer) – Fluchtwegpiktogramme – Brandmelder – Zu- und Abluftauslässe, Wetterschutzgitter – Beschilderung von technischen Anlagen, Leitungen, Kanälen, Brandschutzklappen etc. – Beläge, Steine und Ausstattungen in Außenanlagen
Der AG erwartet mindestens drei preisgleiche Varianten zur jeweiligen Bemusterung. Wenn diese Anzahl nicht erbracht werden kann, muss dieses schriftlich begründet werden.
4.2.2 Bemusterung nach Beauftragung
Die in Bemusterung mit Angebotsabgabe beschriebenen Bauteile und Elemente sind nach Beauftragung in einem Termin dem AG vorzustellen. Sofern bei einzelnen Teilen eine Bemusterung anhand von Original-Mustern aufgrund der Größe oder Beschaffenheit nicht möglich ist, so hat der AN die Bemusterung anhand von aussagekräftigen Bildern durchzuführen.
4.3 Brandschutz Der AG hat einen Brandschutzsachverständigen beauftragt. Für die vorliegende Entwurfsplanung liegt der Brandschutznachweis vor. (Brandschutzkonzept Anlage 250731_BSK_ToKaU_Fortschreibung)
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Abweichend von den baurechtlichen Brandschutzanforderungen fordert die Bundeswehr eine mindestens feuerbeständige Ausführung des IT (BWI) -Raumes, d.h. Ausführung aller Bauteile (Boden, Decke und Wände) in der Feuerwiderstandsklasse F 90. Eine Querung dieses Raumes mit Versorgungsleitungen, die nicht zum IT-Netz gehören, ist strengstens untersagt.
Der Brandschutz der Leitungsanlagen ist nach LAR 2015-02 und Brandschutznachweis des AN auszuführen. Brandschottungen/Brandschutzkanäle sind zu nummerieren, zu kennzeichnen und in einem separaten Plan zu erfassen. Darüber hinaus ist eine Brandschottliste (Brandschottkataster) zu erstellen, welche die folgenden Angaben enthalten muss: Vergebene Nummer, Wandart der Montage, Hersteller Brandschott, Art des Brandschotts und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungsnummer. Es dürfen nur Brandschotte verwendet werden, die auch für den Anwendungsfall eine Zulassung besitzen. Das Brandschottkataster ist durch eine Fotodokumentation aller brandschutzrelevanten Installationen inkl. der Kennzeichnungsschilder zu ergänzen. Die Fotos sind nach der Schottnummer zu benennen. Die erforderlichen Feuerlöscher werden bauseits zur Verfügung gestellt und montiert.
Ein bereits vom AG beauftragter Brandschutz SV wird die Baumaßnahme begleiten und die ordnungsgemäße Ausführung bestätigen.
Für Nebenangebote ist die Erbringung des Brandschutz- Nachweises Leistung des AN. Der Brandschutznachweis ist durch einen vom AN zu beauftragenden Prüfsachverständigen für Brandschutz zu prüfen. Die Aufwendungen des Prüfsachverständigen trägt der AN.
4.4 Inbetriebnahme Der nachfolgende Ablauf beschreibt den Prozess bis zur Management Übergabe eines Gebäudes.
4.4.1 Inbetriebnahmeprozess
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Fertigstellung des Gebäudes Das Gebäude ist fertiggestellt, wenn es voll erschlossen, fein gereinigt und alle technischen Anlagen in Betrieb genommen sind.
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Prüfung der Bestandsdokumentation Die Bestandsdokumentation ist mit vierwöchiger Vorlaufzeit zur Mängelbegehung an den AG zur Prüfung zu übergeben.
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Mängelbegehung (AG) Der AN stimmt mit dem AG separate Termine mit einem Vorlauf von mindestens 5 AT für eine Mängelbegehung der Gewerke Hochbau, TGA und TGE und Außenanlagen ab.
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An den Begehungen müssen die vom AN bestellten Fachbauleitungen teilnehmen. Der AN hat für die Begehungen fünf Tage einzukalkulieren.
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Probebetrieb Der Probebetrieb ist für die Dauer von sechs Wochen durchzuführen und mit dem Betreiber abzustimmen. Der AN hat dem AG und dem Betreiber dauerhaft den Zutritt und Zugang zu allen technischen Anlagen zu ermöglichen. Für Rückfragen müssen innerhalb von drei Arbeitstagen Fachbauleitungen und befähigte Personen der Anlagenhersteller zur Verfügung stehen. Kann ein Probebetrieb der technischen Anlagen aufgrund von wesentlichen Mängeln, wie z.B. Dokumentation oder Feinreinigung nicht erfolgen, so gehen Nachbegehungen zu Lasten des AN. Der Probebetrieb gilt als beendet, wenn der AG seine Freigabe erteilt.
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Sachverständigenabnahmen
Sämtliche aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erforderlichen Prüfungen und Bescheinigungen sind durch die jeweils hierfür bauordnungsrechtlich anerkannten bzw. staatlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfsachverständigen durchzuführen. Die Prüfbescheinigungen sind dem Auftraggeber vorzulegen.
Die staatlich anerkannten Sachverständigen sind vom AN zu beauftragen und bereits in der Planungsphase mit einzubinden. Die Prüftermine sind im Bauzeitenplan aufzuführen. Der AN ist verpflichtet sämtliche behördlich/vertraglich geforderten Abnahmen bzw. Prüfungen für Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung unterliegen, frühzeitig zu veranlassen. Die dafür notwendigen technischen Unterlagen sind vom AN zur Verfügung zu stellen. Gleichfalls ist das technische Personal für die Sachverständigenabnahmen beizustellen. Falls durch Verschulden des ANs Wiederholungsprüfungen notwendig sind, hat dieser die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Sofern Einbauteile wie Kabel- und Rohrschottungen, etc. durch den Baufortschritt im Rahmen der abschließenden Sachverständigenabnahmen nicht einheitlich geprüft werden können, ist der AG mit einem Vorlauf von drei Wochen zu informieren, damit ggf. eine Prüfung der vorschriftsmäßigen Montage vom Sachverständigen vorab bescheinigt werden kann.
Die mängelfreien Protokolle und Prüfunterlagen sowie die Protokolle über die Begehungen sind den Revisionsunterlagen beizufügen. Die erfolgreiche Durchführung der Sachverständigenprüfungen und die Zustimmung der Prüfsachverständigen zur Inbetriebnahme sind Voraussetzung für die rechtsgeschäftliche Abnahme der Werkleistungen. Eine Durchführung der Sachverständigenprüfung vor der Einregulierung ist nicht zulässig.
Diese zusätzlichen Sachverständigenabnahmen sind in das Angebot des AN einzukalkulieren.
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Folgende Leistungen bzw. Anlagen/Anlagenteile sind durch einen Sachverständigen zu überprüfen:
– Raumlufttechnik (inkl. Hygieneerstprüfung nach VDI 6022) – Sicherheitsbeleuchtung, betriebssicher und wirksam – Elektrische Anlagen und Elektrotechnische Verkabelung – Blitzschutz- und Erdungsanlage – Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (Hausalarm) (RWMA) – RWA-Anlagen, elektrische Türfeststeller für Brandschutztüren – Trinkwasserinstallation mit Hygieneerstinspektion
Über die Ergebnisse der Prüfungen sind Prüfberichte zu erstellen.
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Einweisung Betriebspersonal Das Betriebspersonal ist in folgende Anlagen einzuweisen: Elektrische Anlagen, PV-Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Satellitenanlage, Notrufanlage, Brandwarnanlage, Sonnenschutzsteuerung, Heizungsanlage, RLT-Anlage, GA, Spülstation, Sanitäranlagen. Die Einweisung muss für jede Anlage vom AN protokolliert werden, wobei alle eingewiesenen Personen zu benennen sind. Das Protokoll muss von den eingewiesenen Personen unterschrieben und der Bestandsdokumentation beigefügt werden. Die Einweisung soll für ca. 10 Personen durchgeführt werden. Es sind zwei Tage einzukalkulieren.
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Mängelbegehung (Maßnahmenträger/Betreiber) Der AG stimmt Termine für eine Mängelbegehung vor der VOB- Abnahme mit dem Maßnahmenträger und dem Betreiber ab. Die Begehungen sind separat für die Gewerke Hochbau, TGA, TGE und Außenanlagen durchzuführen. An den Begehungen müssen, die vom AN bestellten Fachbauleitungen teilnehmen. Der AN hat für die Begehungen fünf Tage einzukalkulieren. Nachbegehungen für wesentliche Mängel gehen zu Lasten des AN und erfolgen im gleichen Umfang wie die ursprüngliche Begehung
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VOB-Abnahme AN-Leistungen Der AN stimmt mit dem AG einen separaten Termin für die VOB- Abnahme ab.
Kosten für Abnahmen, Messungen und Bescheinigungen Der AN hat sämtliche Kosten/Gebühren für erforderliche Abnahmen, Messungen und Bescheinigungen zu tragen und dafür grundsätzlich alle damit in Verbindung stehenden Aufwendungen in sein Angebot einzukalkulieren. Eine gesonderte Kostenerstattung durch den AG erfolgt nicht.
Kosten von Nachabnahmen Der AN ist verpflichtet die betreffenden Bauteile ohne Behinderung frei zugänglich bzw. gefahrlos und unbeschwerlich einsehbar zu halten. Sofern eine Wiederholung der Abnahmen bzw. Nachabnahmen oder Wiederholung von Überwachungen erforderlich ist, weil Teile nicht ausreichend zugänglich bzw. einsehbar waren oder weil Mängel festgestellt wurden, trägt der AN alle damit verbundenen Aufwendungen, auch die erneuten Abnahme-
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und/oder Nachabnahmegebühren. Dazu zählen auch die Aufwendungen des AG und seiner Planungsbeauftragten bzw. von ihm beauftragter Dritter.
Luftdichtheitsprüfung Im Rahmen der Ausführungsplanung ist als besondere Leistung ein Luftdichtheitskonzept vorzulegen. Die Luftdichtheit an Tür- und Fensteröffnungen in den Außenwänden sind allseitig mit einem geschlossenen System herzustellen.
Die Luftdichtheit des Gebäudes ist durch einen Druck- und Unterdrucktest im normgerechten Differenzdruckverfahren nachzuweisen, und zwar in qualitätssichernden Messungen während der Bauphase und in einer abschließenden Luftdichtheitsprüfung (Klassen der Luftdurchlässigkeit).
Für qualitätssichernde Messungen sind nach Wahl des AG ca. drei Zimmer vorzusehen. Die Messungen werden durch einen SV des AG durchgeführt, die Kosten dafür werden durch den AG übernommen, dies gilt auch für die abschließende zertifizierende Messung für das gesamte Gebäude. Die Gebäudepräparation für alle Messungen nach den Vorgaben des vom AG beauftragten SV, z. B. durch luftdichtes Abkleben/Verschließen von Öffnungen, ist jeweils einzukalkulieren. Bei Nichterreichen der Luftdichtheit ist die Konstruktion nachzubessern und eine Wiederholung der Dichtheitsprüfung auf Kosten des AN durchzuführen.
Trinkwasser Beprobung und Nachweise Zur Übergabe wird vom AN eine Trinkwasser Beprobung gemäß Handbuch der Wasserversorgung der Bundeswehr gefordert, die nicht älter als 14 Tage sein darf. Vor einer Beprobung sind die Leitungen nach DIN 1988 Teil 2 zu spülen. Die Trinkwasserproben bei Kaltwasser (PWC) müssen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie der Bereichsdienstvorschrift C-1800_124 einhalten. Die Art und der Umfang der Proben sind dem Anhang, Infoblatt Art und Umfang von Tw-Proben zu entnehmen.
Zur Abnahme der Trinkwasserleitungen sind folgende Nachweise zu erbringen und zu dokumentieren:
– Nachweis über Dichtheit der Leitungen – Nachweis des Spülens und Desinfizierens der Leitungen – Hygieneuntersuchung gemäß Rahmenuntersuchungsplan der ÖRA
Zwischen der VOB-Abnahme für das Gewerk Sanitär und der Übergabe des Gebäudes an den Bauherrn (BAIUDBw) gibt es ein Zeitfenster, in dem der BLB für die Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs der Trinkwasseranlage verantwortlich ist. Aus diesem Grund müssen bei der VOB- Abnahme, die der Inbetriebnahme der Trinkwasseranlage entspricht, an sämtlichen Probenahmestellen die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.
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Sofern der Zeitraum zwischen der VOB-Abnahme und der Übergabe an das BAIUDBw weniger als drei Monate beträgt und seitdem ein bestimmungsgemäßer Betrieb der Trinkwasseranlage (Kalt- und Warmwassernetz) durch Protokollierung der Spülvorgänge lückenlos nachgewiesen werden kann, ist die zur VOB-Abnahme durchgeführte Beprobung ausreichend und gültig. Wird jedoch ein Zeitraum von drei Monaten überschritten oder kann die Dokumentation des bestimmungsgemäßen Betriebs nicht lückenlos nachgewiesen werden, muss eine erneute Beprobung entsprechend den Festlegungen veranlasst und zur Übergabe vorgelegt werden.
Der AG hat diese Vorgehensweise gewählt, um nach einer Inbetriebnahme des Gebäudes ggf. erforderliche Hygienespülungen zu vermeiden.
Funktionsheizen und Nachweise Für sämtliche Wärmeversorgungsleitungen der KG 420 sind Dichtigkeitsprüfungen vorzusehen. Zum Nachweis eines mängelfreien Gewerks ist eine Überprüfung der beheizten Fußbodenkonstruktion (Funktionsheizen) durchzuführen.
Dichtheitsprüfungen der erdverlegten Leitungen und Nachweise Bei allen Schmutz- und Regenwasserkanälen sind vor der Abnahme folgende Leistungen zu erbringen: Kanalreinigung, Dichtheitsprüfung und Kanal-TV-Befahrung (inkl. Kalibriermessung, d.h. Bestimmung des Gefälles). Die Datenerhebung ist gemäß BFR-Vermessung durchzuführen. Die Daten sind im ISYBAU-Austauschformat, das vom AG vorgegeben wird, zu erzeugen und zu übergeben. Die vom AG vorgegebene Bezeichnungssystematik ist zwingend einzuhalten.
Beim Anschluss der Wärmeversorgungsnetzleitungen sind Rohrspülung und Druckprüfung mit Dokumentation und Prüfprotokoll vorzusehen.
Bei Nahwärmesystemen ist der Nachweis über das funktionierende Rohrnetzüberwachungssystem beizubringen. Bei erdverlegten Blitzschutzelementen und Kabeln sind entsprechende Messprotokolle wie Durchgangsprüfungen, Mantelprüfungen und die Dokumentationen beizubringen. Bei allen Kabeln, die in Leerrohre eingezogen wurden, sind Protokolle zur Einhaltung der maximal zulässigen Zugkräfte beim Einzug beizubringen.
Inbetriebnahme Unter Inbetriebnahme ist die erstmalige Überführung einer Anlage oder von Teilen/Bauteilen einer Anlage in ihre bestimmungsgemäße Funktion zu verstehen. Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist, dass die Brennstoffe, Fluide oder elektrischen Medien in der geplanten und erforderlichen Güte und Zusammensetzung vorhanden sind. Mit Wasser betriebene geschlossene Systeme müssen gefüllt und entlüftet sowie der geforderte Wasserdruck in den Anlagen erreicht sein.
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Wasserzusätze sind in der erforderlichen Qualität und Konzentration beizumengen. Die Inbetriebnahme der Trinkwassersysteme ist im Vorfeld abzustimmen (Hygienevorschriften). Bei elektrischen Anlagen müssen die elektrischen Leistungsdaten (Stromart, Spannung, Stromstärke) an den Anlagen anliegen. Im Rahmen der Inbetriebnahme sind in den elektrischen Anlagen die geforderten elektrischen Leistungsdaten zu erreichen. Der Zeitpunkt der geplanten Inbetriebnahme ist vom AN rechtzeitig mitzuteilen.
Leistungsnachweise Der AG verlangt vor Abnahme für die vom AN erbrachten und zugesicherten Leistungen eine komplette Funktionsprüfung und Leistungsmessung. Damit verbunden ist der Nachweis, dass alle Forderungen der vorliegenden FLB und des Vertrages erfüllt sind. Die Art der zum Leistungsnachweis verwendeten Prüf- und Messgeräte und die angewandte Messmethode sind dem AN grundsätzlich freigestellt. Allerdings müssen Messgeräte nachweislich geeicht sein und die Messmethode den einschlägigen Normen und Richtlinien entsprechen. Für den Bereich der GA ist ein 1:1 Datenpunkttest vorzulegen. Nur in Zweifelsfällen entscheidet der AG über Art und Umfang der Messungen. Darüber hinaus kann der AG selbst auch Leistungsmessungen ohne Information und in Abwesenheit des ANs durchführen. Die Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Einregulierung sowie der Probebetrieb und gewerkeübergreifende Funktionstest sämtlicher Anlagen haben vor der Sachverständigenprüfung und Abnahme zu erfolgen. Alle notwendigen Betriebs- und Zusatzstoffe der Anlage sind bis dahin einzukalkulieren.
4.4.2 Abgaben und Dokumentation bei Objektübergabe
Die Zusammenstellung sämtlicher Planungs-, Revisions- und Dokumentationsunterlagen im Sinne der VOB und des abgestimmten Checklistenmasters ist Teil der Leistung des ANs.
Probenahmestellen sind in der Ausführungsplanung im Strangschema Trinkwasser nach Lage und Anzahl zu kennzeichnen und im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Jede Probeentnahmestelle ist mit einer eindeutigen Nummerierung (zehnstellig), die durch die ÖRA entsprechend den Vorgaben der AR A1-1820/0-6004 Trinkwasserversorgung“ (Punkt 3.5) festgelegt wird, zu kennzeichnen. Die Art der Beschilderung ist im Vorfeld über den AG mit dem BwDLZ abzustimmen. Zusätzlich ist der geplante Spülablauf sowie die Temperaturauslösung der Spülstation im Schema zu vermerken.
Die Dokumentation ist in der Struktur des beiliegenden Checklistenmasters zu erstellen. Eine Anpassung der Checkliste aufgrund von Veränderungen während der Ausführungsplanung ist einzukalkulieren. Die Veränderungen sind vorab anzumelden und abzustimmen. Die Unterlagen sind sowohl digital auf den BSCW-Server hochzuladen als auch in Papierform beim AG einzureichen. Dies muss spätestens zwei Wochen vor der VOB-Abnahme in
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einfacher Ausführung in Papierform und nach Prüfung in 3-facher Papierform in beschrifteten Ordnern mit Inhaltsverzeichnis und Registern sowie digital auf 3 x CD-ROM oder 3 x USB-Stick erfolgen. Einen Zugang zum BSCW-Server erhält der AN rechtzeitig.
Alle Unterlagen sind als Revisionsunterlagen zu kennzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen. Alle digitalen Unterlagen müssen im pdf-Format übergeben werden; sie müssen recherchierbar erstellt (Texterkennung) sowie lesbar und richtig gedreht sein.
Alle elektronischen Planunterlagen im dwg-Format sind nach BLB-CAD-Standard zu erstellen. Alle Grundrisspläne sind mindestens im Maßstab 1:50 zu erstellen. Zeichnungen, die von den offiziellen und vom AG freigegebenen Unterlagen abweichen, werden nicht akzeptiert. Mit der Unterschrift wird auch bestätigt, dass die Darstellungen auf den Plänen der tatsächlichen Ausführung entsprechen. Zusätzlich ist zu den zuvor beschriebenen Übergabe- und Dokumentationsunterlagen eine Gebäudebestandsdokumentation gemäß BFR GBestand zu berücksichtigen und zu erstellen.
5 Allgemeine Vom AG ist ein Baulogistiker beauftragt. Vorbemerkungen und Der Baulogistiker erstellt für die gesamte Liegenschaft sowie Anforderungen Bauausführung speziell für das Unterkunftsgebäude ein Baulogistikkonzept, das und Betrieb alle Bauphasen und Verkehrsströme umfasst. Er weist Lager- und Betriebsflächen, Containerstandorte, Kranstandorte, Flächen für Entsorgung und Versorgung sowie Sicherheits- und Zugangssysteme aus. Das Baulogistikkonzept ist als Grundlage für den BE-Plan zu verwenden. Abweichungen sind mit dem Baulogistiker und dem AG abzustimmen. Zusätzlich erstellt er für das Unterkunftsgebäude ein Baulogistikhandbuch, in dem die Anforderungen der Baulogistik berücksichtigt werden.
- Der AN erhält Zuweisungen der Flächen, aber setzt die BE innerhalb seines Leistungsbereich selbst um. Eine Ausnahme bildet der Standort für die Baustellen- Container. Diese sind aus Sicherheitsgründen nur an der im Baulogistikkonzept (siehe zugehörige Anlage 002272- TKR-UKG-xx-A-260422-Roh-Ausbau) ausgewiesenen Stelle zu planen. Baulogistisch relevante Maßnahmen und Einrichtungen einschließlich Überschwenkbereiche, Kranfundamente und vergleichbare Eingriffe sind grundsätzlich vor ihrer Umsetzung mit dem AG abzustimmen.
5.1 Liegenschafts- und Der Neubau befindet sich in einem militärischen Sicherheitsbestimmungen Sicherheitsbereich mit besonderen Sicherheitsbestimmungen. Für die Ausführungsphase wird jedoch der Baustellenbereich in einer Vorabmaßnahme durch den AG vom Kasernengelände ausgezäunt gemäß Lageplan 2.04. Zudem wird eine Toranlage als Zufahrt installiert. Diese ist arbeitstäglich geschlossen zu
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halten; sie wird morgens zu Arbeitsbeginn durch den AN geöffnet und a b e n d s w ie d e r geschlossen. Die Zaunanlage ist als fester Kasernenzaun ausgeführt und nicht versetzbar.
Zu beachten ist, dass entlang des temporär errichteten Kasernenzauns eine Sperrfläche von 3 m einzuhalten ist, welche nicht als Lage-, Park- oder Abstellfläche etc. genutzt werden darf. Überfahrten sowie kurzzeitige Stopps z.B. zum Be- und Entladen sind zulässig.
Innerhalb der Planungsgrenze bzw. Auszäunung obliegt die Sicherheit und Zutrittskontrolle für die Baustelle dem AN.
Nach Fertigstellung und Übergabe der Baumaßnahme wird die ursprüngliche Kasernengrenze durch den AG wieder hergestellt, das heißt, dass die Auszäunung wieder zurückgebaut wird. Danach erfolgt der Zutritt wieder über die Haupteinfahrt, sodass dann folgende Zutrittsbestimmungen und Sicherheitsregeln gelten.
5.1.1 Zutrittsbestimmungen zum militärischen Sicherheitsbereich
Das gesicherte Kasernengelände der Bundeswehr ist über die Wachzufahrt zu erreichen. Zum Betreten des Geländes der Bundeswehr bedürfen alle vor Ort Tätigen (= amtsfremde Personen) eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Das gesamte Personal, das zur Erbringung der Leistungen auf dem Kasernengelände benötigt wird, hat den Nationalitätenbestimmungen der Staatenliste (s. Anhang Staatenliste) zu entsprechen. Angehörige der auf der Staatenliste aufgeführten Länder erhalten keinen Zugang zum Kasernengelände. Vor Betreten des Kasernengeländes muss sich jeder Mitarbeitende an der Wache gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses anmelden. Zur Legitimation wird ihr/ihm ein Besucherausweis erteilt (Passwechselverfahren), der ständig mitgeführt und dessen Erhalt quittiert werden muss. Beim Verlassen des Kasernengeländes muss der Besucherausweis gegen das hinterlegte Ausweisdokument getauscht werden.
Der Besucherausweis muss gut sichtbar am Körper getragen werden. Dieses Prozedere kann beim täglichen Ein- und Ausfahren bis zu 20 Minuten in Anspruch nehmen.
Für Personal von Firmen, das länger als drei Wochen in Folge auf der Baustelle tätig ist, muss der AN eine Firmenliste erstellen. Die Firmenliste ist immer mit Begleitschreiben mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche an die Kaserne zuzusenden. Eine Vorlage für die Firmenliste sowie das Begleitbeschreiben werden nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.
Das Firmenpersonal hat ständig Sozialversicherungsnachweise mit sich zu führen.
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5.1.2 Sicherheits- und Arbeitsregeln im militärischen Sicherheitsbereich
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeitenden die Sicherheitsregeln der Tomburg-Kaserne einhalten, indem er diese Regeln den zur Liegenschaft zutrittsberechtigten und zum Einsatz befugten Mitarbeitenden in geeigneter Form und Sprache zur Kenntnis bringt, insbesondere:
– Der Besucherausweis ist stets deutlich sichtbar in Sichthöhe zu tragen. – Die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist auf den zugewiesenen Arbeitsbereich bzw. Gebäudeteil beschränkt. Die zugewiesenen Aufenthalts- und Arbeitsbereiche dürfen nicht verlassen werden. – Die gesamten Bestandsgebäude in der Liegenschaft dürfen nur nach Absprache mit dem AG und dem Nutzer betreten werden. Die Einrichtungen in der Liegenschaft (z. B. Kantine) dürfen vom AN nicht genutzt werden. – Das Abstellen von Arbeits- und Transportfahrzeugen ist nur auf den zugewiesenen Plätzen erlaubt und beschränkt sich auf die arbeitsbedingte Anwesenheit in der Liegenschaft. – Die den Arbeitsschutz betreffenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln sind einzuhalten. – Das Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Zonen im Bereich der Baustelle erlaubt. Es ist untersagt in anderen Bereichen der gesamten Liegenschaft und auch in den zu errichtenden Gebäuden zu rauchen.
Der Aufenthalt auf dem Kasernengelände ist aus sicherheitstechnischen Gründen grundsätzlich nur Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, längere Arbeiten sind nach Absprache möglich, Samstag nur nach Vereinbarung. An gesetzlichen Feiertagen sind keine Arbeiten möglich.
Der Zutritt zum gesamten Kasernengelände kann außerplanmäßig verweigert werden. Für den möglicherweise auftretenden Zeitverzug dürfen keine Regressansprüche gestellt werden.
Ausnahmen sind in Abstimmung mit dem AG und dem Nutzer zu beantragen.
Der AN ist verantwortlich, dass seine Mitarbeitenden bei der Durchführung der Arbeiten auf der Liegenschaft keine Fehlalarme (evtl. Rauch-, Feuer- und Einbruchmeldeeinrichtungen) auslösen. Zu diesem Zweck hat der AN sich vor Beginn der Arbeiten bei dem AG über die Örtlichkeiten zu informieren und ggf. dazu fachkundige Ansprechpartner der Nutzer hinzuzuziehen sowie eine notwendige Abschaltung von Anlagen abzustimmen. Bei Nichtbeachtung sind die entstehenden Kosten vom AN zu tragen. Im Gefahrenfall und bei Arbeitsunfällen ist der AG und Nutzer unverzüglich zu informieren. Nach Auftragserteilung werden die Ansprechpartner benannt.
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Lautsprecherdurchsagen bezüglich Feueralarms, Bombendrohung und Räumungsalarm sind unbedingt zu befolgen.
Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Geländeverweis führen.
5.1.3 Fotografier- und Werbeverbot im militärischen Sicherheitsbereich
Das Fotografieren und Filmen innerhalb des gesamten Kasernenbereiches sind strengstens untersagt. Ausnahmen davon sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Kasernenkommandant zugelassen. Die für die Bauüberwachungsleistungen notwendigen Aufnahmen sind so zu erstellen, dass kein Personal und keine Sicherheitseinrichtungen des Nutzers dargestellt werden.
Im Zusammenhang mit der Auftragserteilung bzw. den für die Nutzer durchgeführten Arbeiten sind Werbemaßnahmen jeglicher Art untersagt.
5.2 Anforderung an die Für die auszuführenden Leistungen sind die gesetzlichen und Ausführung behördlichen Vorschriften, Normen, Richtlinien und Verordnungen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik zugrunde zu legen.
Zur Sicherstellung des Bauablaufes sind die Bemusterungen rechtzeitig und in Gänze unter Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen vom AN durchzuführen. Die Kosten hierfür trägt der AN.
Für die Ausführung übernimmt der AN die Koordination aller Bauleistungen und die Stellung des verantwortlichen Bauleiters gem. § 59a BauO NRW. Dem AN obliegt es, alle erforderlichen Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen, Gutachten und sonstige Zeugnisse rechtzeitig zu er- bzw. beizubringen. Sofern diese vom AG veranlasst werden müssen, ist der AN für die rechtzeitige Aufforderung des AG verantwortlich. Die Dokumentationspflicht obliegt dem AN.
Der AN hat für die Sicherheit und Ordnung auf der Baustelle zu sorgen. Dies schließt die Freihaltung von Zufahrten und Rettungswegen ein sowie die Umsetzung der Anweisungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Mitarbeiter auf der Baustelle tätig sind, die über einen gültigen Sozialversicherungsausweis oder vergleichbaren Ausweis verfügen.
5.3 Grundstücksbericht 5.3.1 Grundstücksbezeichnung
Gemarkung: Rheinbach Flur: 2
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Flurstück: 35/2 Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland
5.3.2 Erschließung des Grundstücks
Das Baufeld ist geringfügig von West nach Ost und von Süd nach Nord geneigt. Im Nordosten und Südosten grenzt das Grundstück mit einer Böschung an das übrige Kasernengelände bzw. dem vorhandenen Parkplatz an und ist an der höchsten Stelle um bis zu 2,50m erhöht. Im Nordwesten wird das Grundstück von der Münstereifelerstr. begrenzt und im Südwesten vom Rheinbacher Stadtwald. Die Geländeoberfläche besteht hauptsächlich aus ruderalen Grünflächen, geschotterten Bereichen und Bauschutt, in Teilen sind Aufschüttungen vorhanden, siehe Vermessungsplan (Anlage 21320_lp_Teil1_01_03032022)
Der Bau von Verkehrsflächen, Freianlagen, Kanalbau, Trink-/ und Löschwasserversorgung, Wärmeversorgung, Stromversorgung sowie Telekomunikations- und Informationstechnik außerhalb des ausdrücklich dargestellten Planungsraum sind nicht Teil der Ausschreibung. Innerhalb des Planungsraums sind alle o.g. Leistungen zwischen Gebäude und definiertem Übergabepunkt Teil des Leistungsumfang und sowohl zu planen als auch zu errichten und betriebsbereit zu übergeben (siehe Plan 2.13 - Lageplan Unterflur Bereich U-Gebäude)
Das Baugrundstück wird so vorbereitet, dass die Andienung nicht über die Hauptwache, sondern über ein Nebentor erfolgt. Das Baufeld wird hierzu durch eine Vorabmaßnahme ausgezäunt (nicht Teil der GU-Ausschreibung, siehe Beschreibung in 5.1).
5.3.3 Baumbestand, Artenschutz
Im Bereich des Baufelds vom Unterkunftsgebäude befinden sich zahlreiche Bäume, welche für das Vorhaben gefällt werden müssen. Hierzu wurde im Auftrag des AG bereits ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt (Anlage 465- 0_250718_UK_Dynamische Bilanz). Die im Zuge der Vorabmaßnahmen gefällten Bäume werden ebenfalls im Rahmen dieser Maßnahmen weitgehend einschließlich des Wurzelwerks entfernt. Vereinzelte Wurzelrodungen innerhalb des Baufelds sind durch den AN einzukalkulieren. Kalkulatorisch ist von maximal zehn Wurzelrodungen von Bäumen mit einem Stammdurchmesser bis 40 cm auszugehen. Die Rodung von Wurzelwerk aus Buschwerk ist in geringfügigem Umfang ebenfalls als Leistung des AN zu berücksichtigen. Der Baumschutz ist gemäß DIN 18920 sowie den Richtlinien für den Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB), insbesondere RAS-LP 4, auszuführen. Der Wurzelbereich ist von jeglichen Lasten freizuhalten. Stamm und Krone sind durch geeignete, fachgerecht ausgeführte Schutzmaßnahmen zu
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sichern. Als Schutzbereich ist ein Mindestabstand von 1,50 m über den Kronentraufbereich hinaus festzulegen.
5.4 Abfallarmes Bauen Die Anforderungen an abfallarmes Bauen entsprechend landesrechtlichen Vorschriften und den Richtlinien des Landes NRW sind vom AN zu beachten. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik. Er führt die von ihm zu erbringende Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
Des Weiteren sind dem AG Papierausdrucke und Kopien sämtlicher Dokumente, insbesondere der Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweise und der Begleit- bzw. Übernahmescheine, in kopierfähiger Ausführung zu übergeben.
Bei den Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen hat dies unverzüglich nach deren Gültigkeit zu geschehen, bei den Begleit- und Übernahmescheinen und sonstigen Dokumenten spätestens zwei Wochen nach dem jeweils durchgeführten Entsorgungsvorgang. Zusätzlich ist spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten des AN dem AG ein mit den jeweiligen Dokumenten gefüllter Ordner zu übergeben. Dieser Ordner muss in seinem Aufbau den Maßgaben des § 24 der NachwV entsprechen.
5.5 Verwendung Die Belange an ein umweltschonendes Bauen sind zu umweltverträglicher Baustoffe berücksichtigen. Verwendete Baustoffe müssen umweltverträglich sein, auch um die Rückbaukosten für den AG gering zu halten.
5.6 Baugrundgutachten Im Vorfeld der Planung ist ein geotechnisches Baugrundgutachten erstellt worden, das dem AN für seine Planung zur Verfügung gestellt wird (Anlage Geotechnisches Gutachten AZ 21-19-0404). Die Maßgaben des Gutachtens sind bindend und unbedingt zu beachten. Für die fachgerechte Bodenentsorgung sind weitergehende Analysen durch den AN zu berücksichtigen.
5.7 Kampfmittelüberprüfung Am 19.05.2017 wurde eine Luftbildauswertung des Kasernengeländes durch die Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Hierbei wurde eine Überprüfung auf Kampfmittelfreiheit im Bereich der Maßnahme empfohlen. Daher werden im Zuge der Maßnahme Infrastruktur und Baufeldfreimachung Kampfmittelsondierungen im Bereich des Baufelds für den Hochbau (Flächensondierung) durchgeführt. Darüber hinaus befinden sich laut Kasernenkommandatur im Bereich des Baufelds Unterkunftsgebäude bekannte Verdachtspunkte mit Kleinmunition. Diese werden im Zuge der vorlaufenden Kampfmittelsondierung ausgehoben und unschädlich gemacht werden.
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Folgende Leistungen sind bei Erstellung des Neubaus bereits erfolgt:
– Erdbauarbeiten und Kampfmittelsondierung (Fläche) – die Vorbereitung der Flächen des Baufeldes (Abräumen und Oberboden abschieben) und der BE-Flächen für den Hochbau zur Errichtung des Unterkunftsgebäudes. Zu Beginn der Rohbauarbeiten soll ein fertiges Baufeld inkl. Teilen der Baustelleneinrichtung (Auszäunung und Baustraße) vorgefunden werden.
In Bereichen, die durch vertretbare Maßnahmen der Detektion nicht so sondiert werden konnten, dass die Kampfmittelfreiheit bestätigt werden kann, muss die Ausschachtung lagenweise unter Begleitung fachkundiger Personen nach §20 SprengG mit üblichen Geräten erfolgen. Sämtliche daraus resultierenden Leistungsminderungen im Erdbaubereich sind zu berücksichtigen. Die Leistungen sind durch den Generalunternehmer (GU) als Tagessatz in Form einer separaten Einheitspreisposition (EP) anzubieten.
5.8 Schadstoffuntersuchung Das Baufeld ist gemäß Plan 2.04 vor Baubeginn freigemacht und auf etwaige Schadstoffe untersucht worden.
5.9 Baufeld -Planungsgrenze Die Planungsgrenze des AN sind die Übergabepunkte gemäß beiliegendem Planwerk Tiefbau (2.04, 2.12a, 2.13a, 1620-5-UK). Das Baufeld wird im Vorfeld der Baumaßnahme freigemacht. Übergabeschächte und Anschlusspunkte für die Infrastruktur werden vom AG hergestellt. Die Leistungen des AN sind auf dem zu bebauenden Baufeld zu erbringen, die dem beiliegenden Lageplan 2.04 zu entnehmen sind.
Als Planungsgrundlage sind im Rahmen der Baugrunduntersuchungen repräsentative Rammkernsondierungen auf dem Baufeld durchgeführt worden, deren Ergebnisse dem beigefügten Bodengutachten zu entnehmen sind. Die Übergabepunkte der Medienleitung und der RW- und SW- Anschlüsse sind dem Lageplan 2.13a zu entnehmen. Bei dem SW- und RW-System sind entsprechende Übergabeschächte vorgerüstet (vgl. Lageplan 2.13a), an die anzuschließen ist. Sämtliche notwendige Erd- und Anschlussarbeiten zwischen der Planungsgrenze und den vordefinierten Übergabepunkten sind vom AN zu planen, herzustellen und gemäß BFR zu dokumentieren. Der GU ist verpflichtet, sämtliche Arbeitsschritte, bei denen Bauteile, Leitungen oder Schächte dauerhaft geschlossen oder verfüllt werden, rechtzeitig anzuzeigen, damit die erforderliche Vermessung gemäß BFR vorab durchgeführt werden kann. Die Anzeige muss frühzeitig erfolgen, sodass alle terminlichen Abhängigkeiten berücksichtigt werden können und keine nachträglichen Öffnungen oder Verzögerungen entstehen. Nach Verlegung der Leitungen sind die Gräben fachgerecht zu schließen.
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Diese Arbeiten sind Teil der Leistung des AN. Die bauseitigen Arbeiten an den Außenanlagen (außerhalb der Planungsgrenze) werden in Abstimmung mit dem AN bauseits parallel zur Fertigstellung der Gebäude ausgeführt. Die Koordination der Übergänge ist seitens AN aktiv zu gestalten.
Alle für die Ausführung erforderlichen verkehrsrechtlichen Abstimmungen und Anordnungen sind durch den Auftragnehmer (AN) eigenverantwortlich zu erwirken. Dabei ist das übergeordnete Baustellenlogistikkonzept, welches sich derzeit in Erstellung befindet, zu berücksichtigen. Eine enge Abstimmung mit dem Baustellenlogistiker ist sicherzustellen. Unabhängig davon verbleibt die Verantwortung für sämtliche verkehrsrechtlichen Abstimmungen beim AN.
5.10 Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung hat sich auf den Bereich der Auszäunung zu begrenzen.
Im Rahmen der Ausführungsplanung ist in Abstimmung mit dem vom AG beauftragten Baulogistiker ein detaillierter Baustelleneinrichtungsplan anzufertigen. Dabei ist zwingend zu beachten, dass bei der Planung der BE- Fläche eine Sperrfläche von 3m entlang der Auszäunung einzuhalten ist, vgl. Kapitel 5.1.
Das BE-Konzept des Baulogistiker kann als Planungsgrundlage herangezogen werden, mit Ausnahme der Bau- Containerstellflächen, die zwingend zu übernehmen sind. Weitere Festlegungen erfolgen zu Beginn der Maßnahme im Rahmen eines Baulogistikkonzepts, welches als bauseitige Leistung des AG erstellt wird. Dieses Konzept wird mit den Anforderungen dieser Baustelle abgestimmt. Ein Vorabzug des BE-Konzepts ist in den Anlagen enthalten (siehe Ordner 1.05 Baulogistik). Di Baustelleneinrichtung ist vom AN in Abstimmung mit dem vom AG beauftragten Baulogistiker eigenständig zu planen, zu liefern, vorzuhalten und rückstandsfrei rückzubauen. Dies schließt sämtliche sanitäre Einrichtungen, Sozial- wie Aufenthaltsräume ein, ebenso die gesamte Baustellenversorgung und Baustellenlagerflächen. Der Standort ist mit dem Baustellenlogistiker vor Ort abzustimmen. Vor Belegung der Fläche ist eine Dokumentation vom AN durchzuführen. Detaillierte Leistungsbeschreibung siehe Kapitel „Leistungsbeschreibung nach Kostengruppen“, KG 390
5.11 Offizielle Veranstaltung - Für das Richtfest sind vom AN folgende Leistungen zu erbringen: Richtfest – zur Verfügung stellen der WC-Anlagen – Reinigung der WC-Anlagen vor und nach der Veranstaltung – Richtkranz, geschmückt in den Landesfarben NRW – Richtspruch
Die Terminabstimmung hat mit einem Vorlauf von 6 Monaten mit dem AG zu erfolgen. 31
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6 Beschreibung des Der Neubau bietet Übernachtungsmöglichkeiten für 127 Gebäudes Soldaten unterschiedlichen Geschlechtes, darunter ein behindertengerechtes Unterkunftszimmer, sowie ein Dienstraum UvD, ein barrierefreies WC, Teeküchen, einen Gemeinschaftsraum, Lagerraum, Reinigungsräume, Putzräume, einen Trockenraum und die erforderlichen Technikräume. Siehe auch Raumprogramm (Anlage Raumbedarfsermittlung-LPH 3- Soll-Ist). Die Unterkunftsräume wurden nach neuem U-Standard 2014 (Stand 12/2014) geplant. Die neue Möbelserie NM 2020 wurde berücksichtigt (siehe Anlage Möbelserie). Das Unterkunftsgebäude ist auf der Grundlage der Planungshilfe für U-Gebäude der Bw sowie den Anforderungen aus den Abstimmungen des AG konzipiert.
6.1 Erschließung, Der Neubau wird über zwei überdachte, ebenerdige Eingänge Organisation und Funktionen erschlossen. Der nordwestliche Eingang fungiert als Haupteingang, da er barrierefrei ausgeführt ist und direkt an das UVD‑Zimmer mit Sichtfenster und Durchreiche angrenzt. Beide Eingänge verfügen über Vordächer: Am Nebeneingang erstreckt sich das Vordach über die Fahrradabstellplätze sowie die Stiefelwaschanlage, während das Vordach des Haupteingangs ebenfalls die Fahrradstellplätze überdeckt. Dabei ist sicherzustellen, dass die geplante Vorfahrt nicht beeinträchtigt wird. Über die Windfänge der beiden Eingänge sind zwei Treppenhauskerne erreichbar, an die jeweils ein zentraler Flur anschließt und von denen aus die Geschosse in Zweibundstruktur erschlossen werden. Die gemeinschaftlich genutzten Räume wie Teeküchen und Reinigungsräume befinden sich grundsätzlich in unmittelbarer Nähe der Treppenhäuser. Pro Geschoss sind zwei Teeküchen, ein Reinigungsraum sowie die erforderliche Anzahl an Putz‑ und ELT‑Räumen vorgesehen. Im Erdgeschoss liegen zentrale Funktionsräume wie der Gemeinschaftsraum, Lagerraum sowie der Kleidertrocknungsraum. Die Hausanschluss‑ und Technikräume befinden sich ebenfalls im Erdgeschoss und verfügen über separate Außenzugänge auf der Südostseite. Die IT‑ und ELT- sowie der BMA‑Raum sind direkt über die Windfänge der beiden Eingange zugänglich und somit unabhängig von den übrigen Räumen erreichbar. Das 1. und 2. Obergeschoss sind zur effizienten Planung und Ausführung identisch aufgebaut. Für alle Räume ist eine durchgehende lichte Höhe von mindestens 2,50 m vorgesehen, einschließlich der Nassräume. Nur in den Fluren kann die Höhe bei technisch erforderlicher Installationsführung kurzfristig auf mindestens 2,40 m reduziert werden; die Abhanghöhe ist dabei auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Das Dachgeschoss ist als Giebeldach ausgeführt. Die Konstruktion ermöglicht die Unterbringung von Gebäudetechnik, ergänzt durch Dachgauben für Zu‑ und Abluft. Die Zugänglichkeit des Dachraums wird durch die beiden bis unter das Dach geführten Treppenhäuser sichergestellt.
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6.2 Nutzflächen Alle Anforderungen aus der Raumbedarfsermittlung von Juni 2022 müssen erfüllt werden (Anlage Raumbedarfsermittlung-LPH 3-Soll-Ist) Gemäß Entwurf sind insgesamt 127 Unterkunftszimmer mit eigener Nasszelle (Duschbad), ein UVD-Zimmer ohne Nasszelle sowie gemeinschaftlich genutzte Räume wie Reinigungsräume, Lagerraum, Teeküchen und ein Gemeinschaftsraum geplant. Ein vom Flur aus zugängliches behindertengerechtes WC mit barrierefreier Dusche ist vorgesehen. Die 127 Unterkunftszimmer verteilen sich wie folgt: Erdgeschoss: 32 Einzelunterkunftszimmer, 1 barrierefreies Unterkunftszimmer 1.Obergeschoss: 47 Einzelunterkunftszimmer 2.Obergeschoss: 47 Einzelunterkunftszimmer Die gesamt Netto-Raumfläche des Neubaus beträgt 4396,54 m².
6.3 Barrierefreiheit Der Zugang ins Gebäude ist nach den Maßgaben der DIN 18 040 Teil 1 und 2 bis in den Flur barrierefrei herzustellen. Darüber hinaus eine Unterkunft inkl. Nassbereich sowie alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche im Erdgeschoss (Treppenhaus, Flur, Reinigungsraum, Teeküche u. Gemeinschaftsraum und Lagerraum) barrierefrei (rollstuhlgerecht) herzurichten (z. B. lichte Durchgangsbreiten der Türen, Höhen der Türdrücker und Fenstergriffe, unterfahrbare Möbel). Die Eingangstür und die Tür zwischen Treppenhaus und Windfang sind mit Automatiktüren auszustatten. Die Außenanlagen inklusive der Zuwegung zum Gebäude werden ebenfalls barrierefrei konzipiert. In unmittelbarer Nähe zum Haupteingang werden zwei behindertengerechte Parkplätze vorgesehen, die Zufahrtsrampe zum Gebäude dient gleichzeitig als Rollstuhlfahrerrampe.
6.4 Konstruktion Das Gebäude ist nicht unterkellert, verfügt über ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Dachgeschoss als Satteldach zur Unterbringung von Gebäudetechnik. Die vorliegende Entwurfsplanung geht von einem konventionellen Massivbau aus. Für den Entwurf wurde ein Tragwerkskonzept erstellt, für welche die Standsicherheitsprüfung bereits vorliegt. Die Entwurfsplanung basiert auf einem Gebäuderaster von 7,25m, welches auf zwei Unterkunftseinheiten basiert, die für eine effiziente technische Erschließung spiegelbildlich aufgebaut sind.
6.5 Fassade und Dächer Hinweis: In der Entwurfsplanung wurde bei der Wahl der Materialien für Fassade und Dächer die objektspezifischen Anforderungen sowie die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.
Fassade Die Hauptfassadenfläche des Gebäudes besteht aus einem Klinkervormauerwerk. Nur im Bereich der Fensterelemente wird der Klinker ersetzt durch eine Aluminiumblechverkleidung in Größe des Fensterelementes, um die Fassade etwas mehr zu gliedern und aufzulockern.
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Als Dämmung wird eine Kerndämmung vorgesehen, die Dämmschichtdicke und - Qualität erfolgt nach Vorgabe Bauphysik 200mm. An der Südwestseite ist ein außenliegender, motorisch betriebener Sonnenschutz vorzusehen. Der Entwurf sieht einen verdeckten, in die Vormauerschale integrierten, schienengeführten Alu-Lamellenbehang vor.
Dach Das Flachdach über der eingeschossigen Erdgeschosserweiterung wurde als begrünte Stahlbeton (Stb.) - Flachdecke geplant, mit einer Stb.-Aufkantung für die Ausbildung einer erhöhten Attika als Absturzsicherung.
Das Satteldach wurde als Holz-Pfettendach mit einer Tonziegelbekleidung geplant, die für die Luft Zu- und Abfuhr geplanten Gauben erhalten eine Blechverkleidung.
6.6 Innenausbau Im Innenausbau sind nichttragende Innenwände und abgehängte Decken in Trockenbauweise geplant. Die Duschbäder sind so geplant, dass sie als Fertignasszellen ausgeführt werden können, die Gebäudestatik ist entsprechend darauf ausgelegt. Türen werden vornehmlich als Rohrrahmen- und Holztüren ausgeführt, Türen zu Technikräumen als Stahlblechtüren. Bodenaufbauten bestehen in der Regel aus schwimmendem Estrich mit harten Belägen, in Funktionsbereichen auch Epoxidharzbeschichtungen. Als Bekleidungen von Innenwänden und Decken kommen größtenteils Anstriche, in Nasszellen und Sanitärräumen Fliesen zum Einsatz.
6.7 TGA - Heizung Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über den Anschluss an das zentrale Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft. Die Übergabestation wird im Heizungsraum angeordnet und dient der bedarfsgerechten Übergabe der Wärme an die gebäudeseitigen Systeme. Zur weiteren Verteilung der Wärme innerhalb des Gebäudes werden Verteilerstationen in den Flurbereichen vorgesehen. Von diesen aus erfolgt die Versorgung der einzelnen Nutzungsbereiche über entsprechend ausgelegte Heizkreise. Die Wärmeverteilung erfolgt über mehrere, funktional getrennte Heizkreise. In den Nutzbereichen kommen Flächenheizsysteme zum Einsatz. Die Beheizung der Flure erfolgt über Wärmepumpenheizkörper. In den Nasszellen werden Elektroheizkörper vorgesehen. Bei der Auslegung und Dimensionierung sämtlicher Anlagenkomponenten ist die maximal verfügbare Anschlussleistung des Wärmeversorgungsnetzes zwingend zu berücksichtigen. Die Planung hat so zu erfolgen, dass ein sicherer und wirtschaftlicher Betrieb unter Einhaltung der vorgegebenen Leistungsgrenzen gewährleistet ist.
6.8 TGA- Lüftung Die Lüftung des Gebäudes erfolgt über zentrale Lüftungsanlagen, die im Dachgeschoss angeordnet werden. Die Luftverteilung in die angeschlossenen Räume erfolgt über
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vertikale Technik- und Installationsschächte sowie die entsprechenden Luftkanalnetze. Die Lüftungsanlagen werden zur thermischen Behandlung der Luft indirekt an das Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft angebunden. In den Nassbereichen der Unterkünfte wird die Abluft gezielt erfasst und abgeführt. Die Versorgung der Schlafräume erfolgt über eine kontrollierte Zuluftführung, sodass eine ausreichende Luftqualität und ein hygienisch einwandfreier Betrieb sichergestellt werden. Für die Planung und Ausführung der gesamten lüftungstechnischen Anlagen ist die Muster- Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) in der jeweils gültigen Fassung verbindlich zu beachten. Sämtliche Anlagen sind entsprechend den geltenden Vorschriften, Normen und anerkannten Regeln der Technik auszulegen und auszuführen.
6.9 TGA- Sanitär Die Trinkwasserversorgung erfolgt über den Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz. Die horizontale Verteilung beginnt im Hausanschlussraum und wird über die Flure geführt. Die Versorgung der Obergeschosse erfolgt über Steigestränge, die in Technikschächten angeordnet sind. Die Steigestränge werden jeweils mit Magnetventilen abgeschlossen. Im Erdgeschoss wird eine Rückführung mit integrierter Spülstation vorgesehen. Zusätzlich ist ein Kaltwasserkühlsystem vorgesehen. Die Trinkwassererwärmung erfolgt über einen indirekten Anschluss an das Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft. Die Installation von Schmutz- und Grauwasserleitungen erfolgt überwiegend in Vorwandinstallationen. Die Ableitung erfolgt über getrennte Fallleitungen innerhalb der Installationsschächte. Bei der Planung und Belegung der Installationsschächte sowie der Flurtrassen ist besonders darauf zu achten, dass kalt- und warmwasserführende Leitungen räumlich getrennt verlegt werden. Eine unzulässige Erwärmung des Kaltwassers durch Abwärme der Warmwasserleitungen ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Die Anbindung der Trinkwasserversorgung erfolgt an die vorhandene Infrastruktur im Hausanschlussraum. Von dort aus wird die horizontale Verteilung der Trinkwasserleitungen über die Flure geführt. Die vertikale Erschließung der Obergeschosse erfolgt über Steigestränge, die innerhalb der vorgesehenen Technik- und Installationsschächte angeordnet sind. Die Steigestränge sind am jeweiligen Strangende mit geeigneten Magnetventilen auszustatten. Im Erdgeschoss ist eine Rückführung der Trinkwasserinstallation mit entsprechender Spülstation vorzusehen, um den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie die Einhaltung hygienischer Anforderungen sicherzustellen. Ergänzend ist ein Kaltwasserkühlsystem zur Begrenzung der Trinkwassertemperaturen vorzusehen. Die Trinkwassererwärmung erfolgt zentral über einen indirekten Anschluss an das vorhandene Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft. Die Installation der Schmutzwasserleitungen (Schwarz- und Grauwasser) erfolgt überwiegend innerhalb von Vorwandkonstruktionen. Die Ableitung wird über getrennte
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Fallleitungen realisiert, die in den vorgesehenen Installationsschächten geführt werden. Bei der Belegung der Installationsschächte sowie der horizontalen Leitungsführung in den Fluren ist eine konsequent räumlich getrennte Verlegung von kalt- und warmwasserführenden Medienleitungen sicherzustellen. Eine unzulässige Erwärmung des Kaltwassers, insbesondere durch Wärmeübertragung von Warmwasserleitungen, ist durch geeignete planerische und konstruktive Maßnahmen zu vermeiden.
6.10 TGE - Elektro Elektro Das Energiekabel wird bis zum Übergabeschacht bauseitig eingezogen und mit Reservelänge für die Hauseinführung bereitgestellt. Das Gebäude wird von einer Niederspannungshauptverteilung erschlossen, an der weitere Unterverteilungen angeschlossen sind. Jeder Unterkunftsraum erhält einen eigenständigen Kleinverteiler. Mehrere Räume sind auf eine Zuleitung zusammengefasst. Die horizontale Erschließung erfolgt durch die Räume oberhalb der Nasszellen bzw. der Eingangsbereiche der Zimmer. Flurquerungen sind zu minimieren und mit I30-Kanälen auszuführen. Für die vertikale Erschließung werden die HLS- Steigtrassen mitbenutzt. Neben den Unterkunfts-Räumen, Teeküchen, Treppenhäusern und Fluren sind die Technikräume und die TGA-Zentrale mit Großverbrauchsgeräten zu versorgen. Auf der Südseite des Gebäudes sind motorisch betriebene Raffstores vorgesehen, die elektrisch aus den Räumen versorgt werden. Das Gebäude ist auf beiden Dachflächen mit einer PV-Anlage mit in Summe ca. 250kWp auszustatten. Die Fernwirktechnik des EVU ist zu integrieren.
Fernmelde- und Datennetz: Versorgung: Für diese Kabel sind Leerrohre bis zum Schacht zu führen. Das Gebäude erhält im Erdgeschoss zwei IT-Räume, über die alle IT- Anschlüsse versorgt werden.
Gebäude: Das Gebäude erhält ein flächendeckendes IT-Leitungsnetz für weitestgehend alle Räume sowie zusätzliche Anschlüsse für den Anschluss von WLAN-Komponenten. Die Ausstattung mit aktiven Netzwerk-Komponenten erfolgt bauseits. Eine Satelliten-Empfangsanlage für die Übertragung des SAT-Signals mit SAT-IP über das Datennetz ist zu installieren. An mehreren Stellen sind IP-Sprechstellen (SIP) vorzusehen sowie Rufanlagen für die barrierefreien Räume. Gefahrenmeldeanlagen: Das Gebäude erhält eine Rauchwarnanlage. Schließanlage: Die Innentüren werden mit einer bauseits gestellten digitalen Schließanlage (digitale Schließzylinder) ausgerüstet, die
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Profilzylinder der Technik-Räume werden ebenfalls bauseits gestellt.
6.11 Außenanlagen Das Baugrundstück befindet sich innerhalb eines zutrittsgesicherten Kasernengeländes. Zur Sicherung des Baufeldes im Zuge der Errichtung des U- Gebäudes und zur Abgrenzung der restlichen Liegenschaft findet die Errichtung einer temporären Einfriedung des Baufeldes und der BE-Fläche statt (Auszäunung), siehe Plan 2.04. Der Zugang erfolgt von der Münstereifeler Straße (L493) aus. Alle hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Abstimmungen und Anordnungen sind vom AN eigenverantwortlich zu erwirken. Die Aufwände sind einzurechnen. Alle Rückstände der BE und der Bautätigkeiten im gesamten Auszäunungsbereich sind nach Abschluss der Arbeiten zu beseitigen. Die Bepflanzungen der Außenanlagen sind nicht Teil der Ausschreibung. Die Schnittstellen werden in KG500 beschrieben.
7 Abnahmeverfahren Das Abnahmeverfahren besteht aus Einweisung, Inbetriebnahme, Abnahmen, Übergaben. Zum Inbetriebnahme Prozess siehe Kapitel 4.4 Inbetriebnahme- Management. Die Einweisung hat für die Mitarbeiter der Nutzer und Betreiber zu erfolgen. Die Abnahme wird durch vom AG bereits beauftragte Qualitätssicherer begleitet werden und ist 12 Werktage vor dem Abnahmetermin schriftlich anzuzeigen. Ein Anspruch des AN auf Qualitätsprüfung durch den AG besteht nicht. Die Voraussetzung für die Durchführung der baurechtlichen Abnahme ist die Vorlage sämtlicher Revisionsunterlagen und Sachverständigentestate nach Prüf-VO-NRW. Die Inbetriebnahme, die Einweisungen, die Probeläufe, der Probebetrieb und die Begehungen zur Qualitätsprüfung dienen der Vorbereitung der Abnahme. Die festgestellten Mängel sind unverzüglich abzustellen bis spätestens zur Abnahme. Erst mit erfolgreicher Gesamtabnahme geht die Gefahr gemäß § 12 Abs. 6 VOB auf den Auftraggeber über. Der AN hat nachweislich sämtliche Schlüssel zu übergeben, dies gilt auch für die Montageschlüssel. Die komplette Dokumentation zum Betreiben des Gebäudes ist zu übergeben.
8 Leistungsbeschreibung Die folgende Aufstellung nach Kostengruppen orientiert sich an nach Kostengruppen der DIN 276:2018-12. Die Einsortierung der Leistungen in die Kostengruppen wurde durch den AG lediglich für eine bessere Übersichtlichkeit der Leistungsbeschreibung vorgenommen und dient nicht dem Ausschluss von Leistungen, die in den nachfolgend nicht explizit aufgeführten Kostengruppen der DIN 276 enthalten sind. Der AN schuldet auch alle weiteren Leistungen, die nicht in dieser Struktur beschrieben, für die Funktionstüchtigkeit des Gebäudes aber gemäß dieser FLB und seiner Planung notwendig sind.
Die nachfolgende Auflistung der Leistungsbeschreibung stellen lediglich die Mindestanforderungen dar, sind nicht abschließend und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Es gelten, soweit nicht gesondert vermerkt, die höchsten Genauigkeitsklassen. Für die Ausführung darf nur neues, ungebrauchtes Material verwendet werden, das gültigen Sicherheits- und Gütevorschriften (z.B. DIN (EN), VDI, VDE usw.) entspricht und ein CE-Kennzeichen besitzt. Es darf die Gesundheit der Menschen nicht beeinträchtigen und keine schädlichen Auswirkungen auf die Bausubstanz haben. Grundsätzlich dürfen nur normgerechte Bauteile verwendet werden, die aus gängigen, laufenden Herstellerprogrammen stammen und deren Ersatzteilbeschaffung ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Alle nachfolgend funktional beschriebenen Leistungen (Planung und Ausführung) sind entsprechend der jeweiligen gültigen A.R.d.T. unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorgaben, den aktuellen DIN und EN-Normen, den Anforderungen der Bauphysik, der Tragwerksplanung, des Brandschutzes etc. und der verwendeten Baustoffe auszuführen. Maßgebend für die Ausführung sind die am Tag der Ausführung geltenden Normen und Regelwerke, insbesondere die geltender Eurocode und die darin aufgeführten Normen und Richtlinien.
Die Leistung ist komplett und funktionsfähig zu erstellen.
8.1 KG 100: Grundstück Entfällt
8.2 KG 200: Herrichten und Das Herrichten und Erschließen des Baufeldes bis zu der Erschließen Planungsgrenze bzw. den festgelegten Übergabepunkten erfolgt bauseits durch den AG. Damit gilt das Baufeld als erschlossen – ungeachtet des Abstands der Planungsgrenze vom Objekt (siehe Plan 2.13 - Lageplan Unterflur Bereich U-Gebäude).
Die Anschlüsse an diese Erschließung liegen im Leistungssoll des AN, das gilt auch für die Verkehrsanlagen und Teile der Freianlagen (Siehe KG 500).
8.3 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 8.3.1 KG 310 Baugrube
Allgemein Der AN hat die erforderlichen Erdarbeiten zur Herstellung der Baugrube inkl. Pumpensümpfe, Grundleitungen usw. zu erbringen.
Ausführung Dem AN wird bauseits ein vorbereitetes Baufeld übergeben. Die Verlegung der Grundleitungen, Leitungen, Erdungen usw. ist gem. den vom AN zu erstellenden Ausführungsunterlagen auszuführen. Die Leitungen sind bis zu den Übergabepunkten zu führen und dort anzuschließen (siehe Plan 2.13 Lageplan Unterflur Bereich U-Gebäude)
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Das Höhenniveau des geplanten Unterkunftsgebäudes ist dem Lageplan zu entnehmen (Plan 2.12). Hierfür eventuell notwendige Bodenabträge (inkl. Entsorgung) bzw. -auffüllungen sind Teil der Leistung des AN. Auffüllungen, Gräben und Löcher sind mit geeignetem Naturmaterial zu verfüllen und zu verdichten. Ausgehobene Massen, die nicht zum Wiedereinbau geeignet sind, sind gem. Ersatzbaustoffverordnung abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Nachweisführung erfolgt durch den AN. Etwaige Geländeaufträge, die dem Höhenausgleich dienen, unterliegen denselben Anforderungen wie für die Wiederverfüllung.
8.3.1.1 KG 319 Baugrube, sonstiges
Aushub der Grundleitungsgräben unterhalb der Fundamente/Bodenplatte sowie eine Dichtheitsprüfung der erdverlegten Abwasserleitungen gemäß DIN EN 1610 sind im Leistungsumfang des AN enthalten. Weitere Details zu den Grundleitungen werden unter KG 411 beschrieben.
Etwaige erforderliche Wasserhaltungsarbeiten (z.B. Grund- und Schichtwasserbeseitigung) sind ebenfalls, inkl. Planung, Beantragung und Gebühren, durch den AN im Angebot zu berücksichtigen. Hierzu sind die Aussagen aus dem Baugrundgutachten heranzuziehen (Anlage Geotechnisches Gutachten AZ 21-19-0404).
8.3.2 KG 320 Gründungen
8.3.2.1 KG 322 Flachgründungen
Die Herstellung von Fundamenten und/oder Bodenplatten ist auf ausreichend tragfähigem Boden auszuführen. Die in der Genehmigungsplanung gewählte Gründung ist entsprechend des geplanten Geländeverlaufes (Topografie) frostfrei anzupassen, siehe Höhenangaben im Straßenbauplan, Plan 2.12 - Lageplan Straßenbau Bereich U-Gebäude Haustechnische Medienleitungen unterhalb der Sohle sind in Leerrohren zu verlegen, die unterhalb des Außenniveaus an der Gründung anzusetzen und aufsteigend in die jeweiligen Hausanschlussräume zu führen sind. Sämtliche Durchdringungen der Bodenplatte sind fachgerecht abzudichten. Reinigungsöffnungen sind in öffentlichen Bereichen vorzusehen.
8.3.2.2 KG 323 Bodenbeläge
Diese Leistung wird in KG 353 Deckenbeläge beschrieben.KG 326 Bauwerksabdichtungen Die Bodenplatte erhält eine bituminöse Abdichtung. Darüber hinaus wird eine entsprechende Außenwandabdichtung als horizontale Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit beim Außenmauerwerk vorgesehen. Die Planung ist vom AN entsprechend der aRdT fortzuführen und fachgerecht auszuführen.
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8.3.2.3 KG 327 Drainagen
Aufgrund der Hanglage und des schwach durchlässigen Bodens ist eine Drainage mit Freispiegelentwässerung vorzusehen.
8.3.3 KG 330 Außenwände
8.3.3.1 KG 331 Tragende Außenwände
Die tragenden Außenwände sind vom AN entsprechend der Genehmigungsplanung zu planen und auszuführen. Alle Angaben aus dem Erläuterungsbericht Tragwerksplanung (siehe Anlage Entwurfsbericht Tragwerksplanung Stand 24.07.25 Index A) bezüglich Ausführung des Rohbaus sind zu beachten. Öffnungen und Durchbrüche sind nach den Maßgaben der statischen Berechnung unter Berücksichtigung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen zu überdecken. Für die Zu-/Abluft der Lüftungsanlage sind Dachgauben im Satteldach vorzusehen und mit Wetterschutzgittern abzudecken.
Folgende Beschreibung gilt für tragendes und nichttragendes Mauerwerk gleichermaßen
Ausführung mit Mauerwerk Mauerarbeiten gemäß der Genehmigungsplanung, unter Berücksichtigung der statischen und bauphysikalischen sowie schall- und brandschutztechnischen Erfordernisse, insbesondere:
– Mauerwerk, tragend – Herstellen von Fenster- und Türöffnungen – Herstellen von Einbau-Nischen für FBH-Verteiler in den Fluren – Herstellen und Schließen von Installationsöffnungen, Durchbrüchen, Aussparungen, Schlitzen, usw. ggf. auch mit Brandschutzanforderung – Wandanschluss von Mauerwerk an Betonbauteile mit Maueranschlussankern
Die Auswahl der Steindruckfestigkeit, Rohdichte und Mörtelklasse auf Grundlage der Vorgaben des Tragwerksplaners erfolgt durch den AN. Nachweise der Standsicherheit für nicht tragendes Mauerwerk sind durch den AN zu erbringen. Konstruktive Aussteifungen und Fugen für Mauerwerkswände sind durch den AN zu planen und auszuführen. Die Leistung ist komplett und funktionsfähig zu erstellen. Montageerschwernisse durch den Bauablauf (z.B. abschnittsweises Mauern, nachträgliches Schließen von Schächten oder Öffnungen z.B. für Installationsarbeiten, Zargenmontage usw.) sind einzukalkulieren.
Fenster- und Türöffnungen usw.: Herstellen aller vorgesehenen Fenster- und Türöffnungen, Aussparungen, Nischen, Leibungen, Schlitze usw. auch unter der Verwendung von Sonderbauteilen wie z. B. Stürzen.
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Herstellen und Schließen aller Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen, Schlitze usw., die für die technische Installationsführung erforderlich sind.
Brandschutzanforderungen: Werden an das umschließende Bauteil Brandschutzanforderungen gestellt, sind die Öffnungen gemäß den brandschutzrechtlichen Vorschriften zu schließen. Es dürfen hierfür nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene Systeme verwendet werden. Der Nachweis ist unaufgefordert durch den AN zu erbringen.
Mörtel: Die Mörteleigenschaften sind vom AN auf die jeweiligen Einbaubereiche mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Anschlüsse: Alle Anschlüsse erfolgen nach statischen, bauphysikalischen, sowie schallschutz- und brandschutztechnischen Erfordernissen. Gilt für alle Wand- und Deckenanschlüsse.
Einbauteile: Einbauteile mindestens aus feuerverzinkten Materialien bzw. falls erforderlich, aus nichtrostenden Stählen sein.
Oberflächen: Oberflächen sind in untergeordneten Räumen glatt herzustellen.
Ausführung in Stahlbeton Stahlbetonwände und Stahlbetondecken sind nach statischen und bauphysikalischen sowie schall- und brandschutztechnischen Erfordernissen zu planen, insbesondere:
– Horizontales Tragwerk, bestehend aus horizontalen Bauteilen, wie Decken, Unter- und Überzügen – für alle Geschosse und Aufbauten – Herstellen von Fenster- und Türöffnungen – Herstellen von Wandöffnungen für zukünftige Nachnutzung – Herstellen von Einbringöffnungen – Leerrohre in Stützen, Wänden, Decken, Bodenplatten, usw. für haustechnische Installationen – Herstellen und Schließen von Öffnungen, Durchbrüchen, Aussparungen, Schlitzen usw. jeglicher Art für haustechnische Installationen auch mit Brandschutzanforderung – Einbauteile - auch für Stahlbetonfertigteile - wie z. B. Halfenschienen (für Maueranschlüsse, Befestigung von Konsolen usw., Befestigung von Geländern), – Rückbiegeanschlüsse, Dübelleisten, wärmegedämmte Bewehrungsanschlüsse (Isokörbe), konstruktive Halterungen (Querkraftdorne), Ankerplatten für den Anschluss von Stahlkonstruktionen, Lasthaken, Steigeisen usw. – Ausbildung aller konstruktiv und statisch erforderlichen Gebäudefugen – Liefern, Schneiden, Biegen und fachgerechtes Einbauen von Betonstahl als Stabstahl, einschließlich erforderlicher Montagebewehrung
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– Liefern, Schneiden, Biegen und fachgerechtes Einbauen von Betonstahl als Mattenstahl, einschließlich erforderlicher Montagebewehrung – Bewehrungsschraubanschlüsse – Herstellen aller Schalungen – Planung und Ausführung von Leistungen für Zwischenbauzustände
Allgemein: Das Gebäude wurde als konventioneller Massivbau geplant.
Die erforderlichen Baustoffgüten sind der Entwurfs - bzw. Genehmigungsplanung zu entnehmen (Anlage Entwurfsbericht Tragwerksplanung Stand 24.07.25 Index A). Der AN hat im Rahmen der für die Ausführung der Betonarbeiten notwendigen Überwachung der Betonklassen alle Maßnahmen durchzuführen und nachweislich zu dokumentieren.
Vorgesehene Betongüten: Die vorgesehene Betongüte ist der Statik zu entnehmen (Anlage Entwurfsbericht Tragwerksplanung Stand 24.07.25 Index A).
Wärmedämmung: Wärmedämmung ist gemäß Entwurfsplanung unter Berücksichtigung des Wärmeschutznachweises auszuführen (Anlage _21220 013 NWWS LP3 5.Aktualisierung 2.NEW).
8.3.3.2 KG 332 Nichttragende Außenwände
entfällt
8.3.3.3 KG 333 Außenstützen
Entfällt.
8.3.3.4 KG 334 Außentüren und -fenster
Fenster und Außentüren gemäß der beiliegenden Planung sowie bauphysikalischen, brandschutz-, sicherheits- und schallschutztechnischen Erfordernissen insbesondere:
– Windfanganlagen Haupt- und Nebeneingang – Außentüren Stahlblech – Außentüren Metall/Glas – Fenster Aluminium – sonstige Verglasungen/Öffnungen – Lüftungsgitter als Außenluftansauggitter in Fassaden (Dachgauben), aus Metalllamellen
Allgemein: Für die Herstellung und Montage der Fenster und Türen gelten die Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-Gütezeichens. Die Leistung ist komplett und funktionsfähig zu erstellen. Damit direkt zusammenhängende Leistungen an Leibungen usw. sind durch den AN zu erbringen. Der AN muss vor Ausführung seine
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Mitgliedschaft in der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren nachweisen. Es wird immer eine vollständige und fertige Leistung gefordert, d.h. die angebotene Leistung beinhaltet immer die erforderliche Unterkonstruktion, das luftdichte Anschließen an die Leibungen und die Montage. Die Gesamtkonstruktion muss nach dem Einbau den Vorgaben des Wärme- und Schallschutznachweises entsprechen. Zu verbindende Konstruktionen sind aus einem System herzustellen.
Verankerungen: Alle Verankerungen der Fenster-/Fassadenkonstruktionen sind am Rohbau so auszuführen, dass ein Ausgleich der Fertigungs-, Montage- und Rohbautoleranzen sowie die entstehenden Bewegungsänderungen aus thermisch bedingter Längenänderung, aus Verkehrs-, Wind- und Schneelast bzw. aus nutzungs-/konstruktionsbedingter Belastung in allen Ebenen zwängungsfrei möglich sind. Alle Verankerungsmaterialien sind korrosionsgeschützt bzw. korrosionsbeständig auszuführen. Für Kaltbereiche sind in jedem Falle Materialien aus nichtrostendem Stahl zu verwenden. Alle Befestigungspunkte/-konstruktionen sind fachtechnisch zu planen und auszuführen. Für die Verankerung sind nur bauaufsichtlich zugelassene Befestigungssysteme zu verwenden und dabei deren Zulassungs- / Anwendungsbedingungen zu beachten.
Verglasung: Die Verglasung der Fenster- und Türelemente richtet sich nach dem vorliegenden Wärmeschutz-Nachweis (Anlage 21220 013 NWWS LP3 5.Aktualisierung 2.NEW), falls erforderlich mit Sicherheitsglas als Trockenverglasung. Die erforderlichen Glasdicken sind vom AN nach den jeweiligen Anforderungen bzw. der zu erwartenden Belastung eigenverantwortlich für das Angebot und für die Ausführung zu ermitteln. Verglasungen müssen bis zu einer Höhe von 2 m ausnahmslos mit Sicherheitsglas ausgeführt werden, sofern sie sich im Verkehrsbereich befinden. Dies gilt für die Glasauswahl der Angriffsseite, von der ein Zugang möglich ist. Ist eine beidseitige Angriffsseite gegeben, sind bei Isolierglas beide Seiten mit Sicherheitsglas auszuführen. Sicherheitsglas ist Verbundsicherheitsglas (VSG) gemäß DIN 18361 "Verglasungsarbeiten“. Drahtglas ist kein Sicherheitsglas.
Die Verglasungen sind hinsichtlich ihrer Funktionen und Eigenschaften/Anforderungen dauerhaft zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, ist die Scheibe gegen eine gekennzeichnete Scheibe auf Kosten des AN auszuwechseln.
Dichtungen / Dichtmaterialien: Dichtmaterialien müssen mit den angrenzenden Stoffen (auch mit Beschichtungen und Anstrichen) verträglich sein. Sie dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven Bestandsteile beinhalten. Weiterhin müssen sie alterungsbeständig und - soweit sie der Witterung ausgesetzt sind - auch witterungs- beständig sein. Die Materialien müssen in Beschaffenheit, Elastizität, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck
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entsprechen und den Anforderungen in dem vorkommenden Temperaturbereich genügen.
Anschlüsse und Konstruktionsfugen: Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind wasser- und luftdicht in geeigneter Weise mit Folie, Dichtungsprofilen oder spritzbaren Dichtungsmaterialien rund umlaufend abzudichten. Bewegungsfugen dürfen nicht dauerelastisch abgedichtet werden; sie sind mit Folien und/oder Sonderkonstruktionen zu schließen und anzudichten. Darüber hinaus müssen die Anschlüsse zum Baukörper und innerhalb der Konstruktionen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. die Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegungen sind zu beachten. Brandschutzanforderungen gelten auch für die Ausführung der Anschlusskonstruktionen. Das Abdichtungssystem der Anschlusskonstruktionen muss im Übrigen so gewählt werden, dass raumseitig die dampfdiffusionswirksamere Dichtung vor der Wärmedämmung und die dampfdiffusionsgeringere Dichtungsmaßnahme außenseitig vor der Wärmedämmung angebracht wird, damit unbeabsichtigt eingedrungene Feuchtigkeit, Niederschlagswasser und Kondensat nach außen abdiffundieren kann.
Fensterbeschläge: Oliven und Rosetten sind grundsätzlich im gleichen Material (Aluminium) wie die Bedienungsgriffe auszuführen. Beschläge mit mehreren Funktionen sind mit im Getriebe eingebauten Fehlbedienungssperren auszuführen. Eventuell sichtbare Fensterbänder sind in der Profilfarbe der Blendrahmen zu beschichten.
Türbeschläge: Die Türbeschläge werden zusammen mit der digitalen Schließanlage vom AG separat zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben und daher nicht Teil der Ausschreibung, mit Ausnahme der Griffstangen aus Edelstahl, in Türhöhe der Eingangstüren.
Bauphysikalische Anforderungen / Wärmeschutz: Wärmeschutzanforderungen sind dem Nachweis Wärmeschutz zu entnehmen. Für die Einhaltung der geforderten Wärmedämmwerte ist der AN nachweispflichtig.
Bauphysikalische Anforderungen / Schallschutz: Die Schallschutzanforderungen sind dem Nachweis Schallschutz zu entnehmen. Für die Einhaltung der geforderten Schalldämmwerte ist der AN nachweispflichtig.
Außentüren in Massivwänden, Stahlblech: Außentüren in Massivwänden als 1-flg. und 2-flg., wärmegedämmte Stahlblechtüren mit Blockzarge, Oberfläche grundiert und pulverbeschichtet, inkl. Obentürschließer (raumseitig, Bandgegenseite) als Notausgang mit
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Panikausstattung am Gangflügel und Falztreibriegel am Standflügel, verschiedene Abmessungen.
Außentüren Metall/Glas: Außentüren als wärmegedämmte Aluminium- Rohrrahmenkonstruktion, verschiedene Abmessungen, teilweise mit verglasten Seitenteilen. Für den Haupteingang ist die Tür mit einem automatischem Drehtürantrieb am Gangflügel und Obentürschliesser am Standflügel vorzusehen. Drehtürantrieb inkl. aller Sicherheitselemente und Taster oder Radarbewegungsmelder, auch in Kombination mit Obentürschliesser (Gangflügel Drehtürantrieb, Standflügel Obentürschliesser inkl. Schliessfolgeregelung) Antrieb und Obentürschliesser, raumseitig montiert 2 flg. Notausgangstüren sind mit Mitnehmerklappe auszustatten. Inkl. Markierung der Verglasung als Auflaufschutz / Bedruckung der Verglasung. Inkl. der oberen Profilaufdopplungen z.B. zur Aufnahme der Drehtürantriebe. Elektr. Verkabelung, integrierte Kabelübergänge, Stromanschluss an Türverteiler als Übergabepunkt, verdeckt und nicht sichtbar eingebaut im Bereich der Tür mit max. 5 m Zuleitung z.B. verdeckt oberhalb der Abhangdecke. Türstopper für den Außenbereich geeignet. Die Anordnung und Anzahl der Türbänder pro Türblatt erfolgt nach Anforderung gemäß Zulassung. Bänder sind verdeckt im Falz einzuschrauben. Die Inbetriebnahme der Türanlagen sind durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die Türtechnikpläne sind als visualisierte Übersicht einiger Komponenten der Türliste zu beachten. Sonstige Verglasungen/Öffnungen: Lüftungslamellengitter aus Metall, Abmessung nach Ausführungsplanung des AN.
Korrosionsschutz: Allgemein gilt: Auf Korrosionsbeständigkeit der einzelnen Bauteile ist zu achten. Normen und technische Regelungen zum Korrosionsschutz sind einzuhalten. Die Stahlteile sind feuerverzinkt zu liefern.
Fensterelemente: Fensterelement Typ A, Unterkunftszimmer, Küche, Lager, Treppe, UVD, Reinigung, Gemeinschaftsräume: Fensterelement Aluminium pulverbeschichtet, als Stulpfenster, Rohbauöffnung B x H 1,26 x 1,665 m, 1 Drehkippflügel, 1 Drehflügel. Anschluss an Fassade mit einer Alu-Laibungsbekleidung und einem Aluminiumfassadenpaneel, bei Süd-West-Fenstern mit integrierten Führungsschienen für die Raffstoreanlage.
Fensterelement Typ B, Flure: Fensterelement Aluminium pulverbeschichtet, Rohbauöffnung: B x H 1,76 x 1,50 m
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1 Drehkippflügel, 1 Drehflügel
Fensterelement Typ C, Unterkunftszimmer Behindertengerecht Fensterelement Alu pulverbeschichtet, Rohbauöffnung ca.: B x H 2,40 x 1,665 m 2 Drehkippflügel, 1 Drehflügel, mit Alu-Laibungsbekleidung mit integrierten Führungsschienen für die Raffstoreanlage
RWA Fensterelement, Treppenhäuser Fensterelement Aluminium pulverbeschichtet, Einbau in Schrägdach: B x H 0,9 x 1,20 m 1 Drehkippflügel mit motorischer Steuerung
8.3.3.5 KG 335 Außenwandbekleidungen, außen
Allgemein: Die Hauptfassadenfläche des Gebäudes wird als zweischalige Außenwand mit Klinkervormauerwerk ausgeführt. Nur im Bereich der Fensterelemente wird das Klinkervormauerwerk durch eine Aluminiumblechverkleidung in der gleichen Höhe wie die jeweiligen Fensterelemente ersetzt, um eine feinere Gliederung und Auflockerung der Fassadenflächen zu erzielen. Als Wärmedämmung wird eine Kerndämmung aus Mineralwolle vorgesehen. Die Dämmstoffdicke beträgt gemäß bauphysikalischer Vorgabe 200 mm.
Leistungsbereich Außenwand – äußere Bekleidung, zweischalig (Klinkervormauerwerk) Ziel: Dauerhafte, wartungsarme Klinkerfassade mit mineralischer Ziegeloberfläche, präzisem Fugenbild und hoher Beständigkeit gegenüber Witterungseinflüssen, Frost‑/Tausalzbeanspruchung und mechanischer Belastung. Die äußere Schale dient als schlagregendichte, kapillarbrechende Bekleidung mit geregelter Feuchteabfuhr.
Gestalterische und sichtbare Qualitäten Erscheinungsbild: Sichtbares Klinkermauerwerk mit mineralischer, unbeschichteter Oberfläche; farb‑ und UV‑beständig, matt bis seidenmatt. Farbigkeit / Farbspiel: Natürliches, lebendiges Farbspiel im definierten Tonbereich (z. B. Rot‑/Braun‑/Grau‑nuanciert). Farbton, Oberflächenstruktur und Sortierung sind durch verbindliche Bemusterung festzulegen. Format und Raster: Klinker im Normal‑ oder Sonderformat mit einer Steinhöhe von ca. 50–80 mm und einer Länge von ca. 200–300 mm (zzgl. Fugenmaß, gemäß a.R.d.T.). Regelmäßiges, planerisch abgestimmtes horizontal orientiertes Fugenraster gemäß Fassadenentwurf des Auftragnehmers. Fugen: Gleichmäßige Lager‑ und Stoßfugen mit einer Fugenbreite von ca. 10–12 mm, fluchtgerecht ausgeführt.
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Fugenfarbe abgestimmt auf den Klinkerfarbton. Verwendung eines für Sichtmauerwerk geeigneten, witterungsbeständigen Fugenmörtels.
Dauerhaftigkeit und Nutzungseigenschaften Lebensdauer: ≥ 50 Jahre bei fachgerechter Ausführung und üblicher Kontrolle. Beständigkeit: Klinker mit geringer Wasseraufnahme, frost‑ und tausalzbeständig, widerstandsfähig gegen mechanische Beanspruchung und Umwelteinflüsse. Wartung: Nahezu wartungsfrei; Reinigung bei Bedarf mit Wasser oder milden, für Klinker geeigneten Reinigungsmitteln. Brandschutz: Klinker und mineralischer Mörtel nicht brennbar, Baustoffklasse A1; die gesamte Wandkonstruktion erfüllt die geforderten brandschutztechnischen Anforderungen.
Funktionale und bauphysikalische Anforderungen Schlagregenschutz durch das Klinkervormauerwerk mit fachgerecht ausgeführten, dicht ausgebildeten Fugen gemäß a. R. d. T. Feuchtemanagement: Hinterlüftete bzw. kapillarbrechende Luftschicht zwischen Vormauerwerk und Dämmung; geregelte Entwässerung und Belüftung über Sockel‑ und Abschlussdetails, inkl. Lüftungs‑ und Entwässerungsöffnungen mit Insektenschutz. Wärme‑ und Schallschutz: Einhaltung der geforderten U‑Werte und Schallschutzkennwerte gemäß Planung und Nachweisen; günstige Schalldämmung durch die hohe flächenbezogene Masse des Klinkermauerwerks. Anschlüsse und Details: Dauerhaft regendichte und hinterlaufsichere Ausbildung von Fenster‑ und Türanschlüssen, Gebäudeecken, Attiken, Sockeln, Aus‑ und Rücksprüngen sowie sämtlicher Durchdringungen.
Aufbau, Befestigung, Toleranzen Schalenaufbau: Tragende Innenschale Kerndämmung gemäß Planung Luft-/Entwässerungsschicht Äußere Vormauerschale aus Klinker
Verankerung: Befestigung des Klinkervormauerwerks an der tragenden Innenschale mittels korrosionsbeständiger Mauerwerksanker (z. B. Edelstahl), Anzahl und Anordnung gemäß statischem Nachweis unter Berücksichtigung von Eigen‑ und Windlasten sowie Rand‑ und Eckbereichen. Toleranzen: Ausführung gemäß den anerkannten Regeln der Technik für Sichtmauerwerk; Ebenheit, Lot‑ und Fluchttoleranzen nach geltenden Normen und Richtlinien.
Nachweise, Prüfungen, Dokumentation
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Statische Nachweise: Bemessung der Vormauerschale inkl. Mauerwerksanker. Bauphysik: Nachweise zu Wärme‑, Schall‑ und Feuchteschutz. Brandschutz: Klassifizierungsnachweise der eingesetzten Baustoffe. Qualitätsnachweise: Leistungserklärungen der Klinker, Mörtel‑ und Dämmstoffhersteller. Musterfläche: Herstellung einer Musterfassade von ca. 5–10 m² zur Freigabe von Klinker, Farbspiel, Fugenausbildung und Oberflächenbild.
Ausführung, Kontrolle, Übergabe Bemusterung und Freigabe vor Beginn der Ausführung. Ausführung unter Berücksichtigung geeigneter Witterungsbedingungen für Klinker‑ und Fugarbeiten. Schutz der Sichtflächen vor Verschmutzungen während der Bauphase. Schonende Endreinigung der Klinkerfassade. Übergabe der Pflege‑ und Reinigungshinweise sowie vollständiger Bestands‑ und Produktdokumentation.
8.3.3.6 KG 336 Außenwandbekleidungen, innen
Siehe KG 335 Innenwandbekleidungen.
8.3.3.7 KG 338 Sonnenschutz
Sonnenschutz außen Außenliegende elektrische Sonnenschutzanlagen sind für alle Fenster in Süd-West Richtung (Ausnahme Fenster im Treppenhaus)) mit horizontalen Leichtmetall-Raffstores, randgebördelte Lamelle, Führungsschienengeführt, in die Laibungsverkleidung integriert, Materialstärke mindestens 2 mm, Behanggröße entsprechend Öffnungs-/Fenstergröße auszuführen. Alle sichtbaren Elemente, Profile, Schienen und Lamellen im selben Farbton, Farbe nach Bemusterung passend zur Außenwandverkleidung und Fenstern. Steuerungssystem zur Überwachung der Wetterdaten mit zentraler und dezentraler Bedienmöglichkeit in jedem Raum (manuell); Verteiler in jedem Geschoss. Die elektrischen Sonnenschutzanlagen der Fenster, welche gemäß Brandschutzkonzept als 2. Rettungsweg dienen, sind zusätzlich mit einer manuellen Notöffnungseinrichtung auszustatten.
Blendschutz innen Behänge werden nutzerseitig geliefert. Ausführung von zweiläufiger Vorhangschiene über komplette Zimmerbreite in Deckenmontage, Ausführung nach Bemusterung.
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8.3.4 KG 340 Innenwände
Die Innenwände sind vom AN fachgerecht zu planen und auszuführen. Die raumabschließenden Innenwände des BWI-Raumes im Erdgeschoss sind abweichend zur Entwurfsplanung feuerbeständig auszuführen. Vorsatzschalen in Sanitärräumen oder für die Verkleidung von Ver-/Entsorgungsleitungen sind nach Erfordernis raumhoch auszuführen.
8.3.4.1 KG 341 Tragende Innenwände
Tragende Innenwände sind gemäß Genehmigungsplanung aus Kalksandstein oder Stahlbeton fachgerecht zu planen und auszuführen. Sämtliche Anforderungen an Statik, Brand- und Schallschutz sind zu beachten.
8.3.4.2 KG 342 Nichttragende Innenwände
Nichttragende Innenwände sind gemäß Entwurfsplanung als Trockenbauwände fachgerecht zu planen und auszuführen. Sämtliche Anforderungen an Brand- und Schallschutz sind zu beachten.
Trockenbauwände Trockenbauwände sind auf den Rohboden aufzustellen. Vorsatzschalen können, wenn technisch nicht erforderlich, wahlweise auf dem Unterbodenstehen. Alle GK-Wände sind beidseitig doppelbeplankt und Vorsatzschalen sind einseitig doppeltbeplankt und mit einem flächenbündigen bzw. wo erforderlich mit einem gleitenden, Deckenanschluss auszuführen. Umsetzung der Trockenbauteile nach Anforderung gemäß Herstellerzulassung bzw. Einbau- und Verwendungsrichtlinien.
Verstärkungen Nach Erfordernis sind GK-Wände und Wandbauteile mit verstärkter Unterkonstruktion (Traversen/Verstärkungen) u.a. für TGA- Installationen, Tischlereinbauten, inneren Blendschutz usw. vorzusehen. Dies hat der AN eigenständig zu dimensionieren, koordinieren und zu planen.
Anschluss an Stahlbeton Um eine Rissbildung in nichttragenden Wänden zu vermeiden ist darauf zu achten, Planung und Ausführung so zu organisieren, dass die Herstellung von nichttragenden Trennwänden aus GK zu einem möglichst späten Zeitpunkt erfolgt. Eine kraftschlüssige Verbindung der GK-Wände mit Stahlbetondecken ist zu unterbinden. Das Fugenspiel zwischen OK Wand und darüber liegender Decke ist so einzustellen, dass aus Langzeitverformungen der Stahlbetondecken keine Lasten in nichttragende Wände eingeleitet werden können. Dabei sind die Verformungsangaben gemäß Statik zu berücksichtigen. Da die Langzeitverformungen (aus Kriechen und Schwinden der Stahlbetonkonstruktionen) von vielen unterschiedlichsten
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Randbedingungen abhängen, sind die in der Statik ermittelten Werte lediglich als Rahmenwerte zu verstehen, die tatsächlich zu erwartenden Verformungen werden i.d.R. in einem Fenster um ca. +/- 5 mm um den angegebenen Wert schwanken. Alle GK- Wände sind generell schubweich und falls erforderlich mit gleitendem Anschluss an die Stahlbetondecken anzuschließen. Auch der seitliche Anschluss an andere (tragende und nichttragende) Wände/Stützen sollte schubweich / dauerelastisch erfolgen, um einen Abriss im Anschlussbereich beider Vertikalbauteile aus unterschiedlichen Deckenverdrehungswinkeln zu vermeiden. Wenn erforderlich, sind lange Wände sind durch Fugen zu unterteilen. Dehnungsfugen in Wand- und Deckenbereichen sind sorgfältig zu planen und in Bezug auf Ordnung angrenzender Bauteile wie z.B. Fassadenraster oder Raumkanten etc. zu bringen. In allen Nass- und Feuchträumen dürfen nur nassraumbeständige bzw. feuchtigkeitsbeständige Bauplatten verwendet werden oder andere absolut feuchtigkeitsresistente Materialien. Für außenberührte Bauteile hat der AN geeignete Materialien zu wählen und die Angaben zum erforderlichen Wärmeschutz zu berücksichtigen. Alle Öffnungen, Durchdringungen und Schlitze usw. sind nach der Installation wie z.B. der TGA etc. fachgerecht zu verschließen.
8.3.4.3 KG 343 Innenstützen
Innenstützen sind im Technikraum als Stahlbetonstützen geplant und sind gemäß Genehmigungsstatik fachgerecht zu planen und auszuführen.
8.3.4.4 KG 344 Innentüren und -fenster
Der AN hat alle erforderlichen und geplanten Innentüren und – fenster je nach Einbauort, mit Berücksichtigung der erforderlichen Anforderungen u.a. an den Brandschutz/Rauchschutz, Schallschutz, Barrierefreiheit, Wärmeschutz, Klimaklassen, an die Sicherheit, Beanspruchungsgruppe, Nassraum/Feuchtraum, Notausgang/Rettungsweg erf. lichte Breite/Höhe, den Öffnungsmechanismus und die Verrieglung usw. zu planen und auszuführen. Die Türtechnikpläne sowie Türliste aus der Entwurfsplanung dienen als Kalkulationshilfe (Anlage 146-UGT TOKAU Türliste FLB, und Plan 146-UGT-AR-3-UE-TU_TU-001 und 146-UGT-AR- 3-UE-TU-TU-002).
Die Türbeschläge werden zusammen mit der digitalen Schließanlage vom AG separat zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben und sind daher nicht Teil der Ausschreibung.
Türen, die elektrische Anschlüsse benötigen (z.B. Eingangstür mit Automatikfunktion, elektrischer Türkontakt zur GLT -
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Aufschaltung, Feststellanlagen) sind anzuschließen, Schnittstellen sind die Anschlussdosen ELT in der Abhangdecke.
Sämtliche Türen müssen nach den Einbaurichtlinien des Herstellers montiert werden. Die Ausstattung der Zargen und Türblätter sind entsprechend ihrem Bestimmungsort zu wählen. Für barrierefreie Türen ist die lichte Durchgangsbreite von 0,90m einzuhalten. Der Einsatz und die Lage von Brand- und Rauchschutztüren richten sich nach dem Brandschutznachweis (Anlage 250731_BSK_ToKaU_Fortschreibung). Sämtliche absperrbaren Türen im Verlauf von Fluchtwegen sind mit Panikschlössern auszustatten. Alle erforderlichen Revisionstüren und Klappen sind unter Berücksichtigung der Erfordernisse der TGA, des Brandschutzes und der Tragwerksplanung (Überzüge) zu planen und auszuführen.
Die Tür- und Fensterkonstruktionen einschließlich der Verbindungselemente müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und in die tragende Konstruktion einleiten. Die in den Planunterlagen geforderten lichten Durchgangsbreiten sind einzuhalten. Lage, Einbausituation und Aufschlagrichtung sind gemäß Ausführungsplanung durch den AN zu planen und auszuführen. Sämtliche Türen sind zum Schutz der Wände und Möbel nach Erfordernis mit stabilen Wand-, Boden-Türstopper oder Gleitschiene mit Öffnungsbegrenzung zu versehen. Die abschließende Festlegung erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung und Bemusterungen.
Alle Türelemente mit der Anforderung dichtschließend laut des Brandschutznachweises des ANs sind mit automatisch absenkbarer Bodendichtung auszuführen und gegen Ausheben zu sichern.
Beschläge: Entfällt, da diese zusammen mit der digitalen Schließanlage separat ausgeschrieben werden, mit Ausnahme der Griffstangen aus Edelstahl, in Türhöhe der Eingangstüren.
Schlösser: Alle Türelemente werden für ein PZ-Schloss vorgerichtet. Die Ausführung der Schlösser für Vollblatt sowie Rohrrahmentüren sind der Türliste zu entnehmen. Es beinhaltet Behördeneinsteckschlösser, Feuerschutztürenschlösser, Rahmenschlösser, Badeinsteckschlösser, korrosionsgeschützte Schlösser für Nassraumbereiche, E-Öffner, Panikschlösser, Falz- u. Paniktreibriegel inkl. Schliessmulde, Stange und Schaltschloss Die Einbauhöhe der Beschlaggarnituren ist 1,05 m, wenn nicht anders benannt, der Türliste zu entnehmen.
Innentüren, Holz Türblatt als Vollspanplatte nach Anforderung an Brand-, Rauch-, Schallschutz, Feucht- und Nassraum, Stärke mind. 40 mm, verdeckter Hartholzeinleimer, stumpf/gefälzt einschlagend,
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beidseitig HPL-Schichtstoff matt, unempfindlich gegen Fingerprints oder Furnier mindestens d = 0,8 mm. entsprechend Planung. Zargen als pulverbeschichtete Stahlzargen als Eck- und Umfassungszargen nach RAL nach Wahl des AG, gemäß Planung. Oberflächen der Türblätter teilweise mit 25 cm breiten Schonschild im Fußbereich aus Edelstahl, geschliffen (außer bei Brandschutztüren, gem. Zulassung aufgeklebt)
Anforderungen (auch in Kombination möglich) an Holz- Innentüren gem. Türliste: Notausgangsverschlüsse nach DIN179, Schalldämmung R´w 32dB, barrierefreie Ausstattung, T30 Brand- und Rauchschutzanforderung, Nass- Feuchtraumanforderung.
Türtechnik Holz- Innentüren gem. Türliste: Obentürschliesser, automatisch absenkbare Bodendichtung nach Erfordernis, Behördeneinsteckschlösser, Badeinsteckschlösser mit rot/weiß Verriegelung, Einsteckschlösser in Nassräumen korrosionsgeschützt, Panikschlösser, Feuerschutztürenschlösser, Türdichtungen in schwarz, Unterschnitte nach Erfordernis, Die Türstopper sind an Wand oder Boden fest montiert und in Edelstahl auszuführen.
Die Türtechnikpläne sind als visualisierte Übersicht einiger Komponenten der Türliste zu beachten.
Innentüren, Aluminium Rohrrahmen Anforderungen (auch in Kombination möglich) an Aluminium- Rohrrahmentüren, pulverbeschichtet nach Bemusterung, gem. Türliste Panikverschlüsse nach DIN179, T60 Brand- und /oder Rauchschutzanforderung, elektr. Verkabelung, integrierte Kabelübergänge, Stromanschluss an Türverteiler als Übergabepunkt, verdeckt eingebaut im Bereich der Tür mit max. 5 m Zuleitung z.B. oberhalb der Abhangdecke. Obentürschliesser 2-flg. mit integrierter Schliessfolgeregelung Obentürschliesser mit elekromechanischer Feststellung 2-flg. mit integrierter Schliessfolgeregelung, inkl. Rauchmelder gem. Anforderung Kombination Drehtürantrieb an Gangflügel und Obentürschliesser an Standflügel. Inkl. aller Sicherheitskomponenten für Türen mit Drehtürantrieb. Ausstattung und Ansteuerung der Drehtürantriebe mittels Taster oder Radarmelder. Rohrrahmenschlösser, E-Öffner inkl. Trafo, Panikschlösser, Falz- u. Paniktreibriegel inkl. Schliessmulde, Stange und Schaltschloss, Mitnehmerklappe.
Rahmenaufdopplung oberes Profil zur Aufnahme des Drehtürantriebes und Aufdopplung am seitlichen Profil nach Bedarf zur Aufnahme der Beschläge im Wandbereich
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Teilweise mit beidseitigem Seitenteil gemäß Planung, inkl. seitliches Paneel zur Aufnahme eines Türtasters zur Betätigung des Automatikantriebes. Anbringen einer Markierung für den Auflaufschutz. Es ist zu beachten, dass Türen im 90°- Winkel zu öffnen sind. Boden und/oder Wand-Türstopper aus Edelstahl sind nach Erfordernis einzusetzen. Die Türstopper sind an Wand oder Boden festmontiert auszuführen. Die Inbetriebnahme der Türanlagen ist durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die Türtechnikpläne sind als visualisierte Übersicht einiger Komponenten der Türliste zu beachten.
Innentüren, Stahlblech Anforderungen (auch in Kombination möglich) an Stahlblechtüren, gem. Türliste Zargen als pulverbeschichtete Stahlzargen als Umfassungszargen nach RAL nach Wahl des AG, gemäß Planung. Panikverschlüsse nach DIN179, T30/T60 Brand- und Rauchschutzanforderung
Türtechnik Stahlblechtüren gem. Türliste Elektr. Verkabelung, integrierte Kabelübergänge, Stromanschluss an Türverteiler als Übergabepunkt, verdeckt und nicht sichtbar eingebaut im Bereich der Tür mit max. 5 m Zuleitung z.B. verdeckt oberhalb der Abhangdecke, Obentürschliesser 1-flg. und 2-flg. mit integrierter Schliessfolgeregelung. Feuerschutztürenschlösser, Panikschlösser, Falztreibriegel inkl. Schliessmulde, Stange und Schaltschloss. Wand/Boden- Türstopper Edelstahl, nach Bedarf. Die Türtechnikpläne sind als visualisierte Übersicht einiger Komponenten der Türliste zu beachten.
Brand-/Rauchschutztüren und -fenster Brand-/Feuerschutzelemente sind als Aluminium- Glaskonstruktion analog zu den Außentüren (siehe KG 334) herzustellen. Oberflächenbeschichtung der Aluminiumrahmen nach Bemusterung. Kennzeichnung der Türglasflächen als Durchlaufschutz analog zu den Außentüren, Vorgabe AG im Rahmen der Sichtung der Ausführungsplanung des AN.
Das Innenfenster als Brand-/Feuerschutzelement als festverglaste Aluminium-Glaskonstruktion mit Sprechanlage und Durchreiche. Einbau bündig zur Flurseite; Einbauort: UVD Fenstergröße gemäß Planungskonzept, ca.1,20 x 1,34 m (B x H); BRH ca. 0,92 m, Ausführungsplanung in Abstimmung mit AG.
Die Tür vom Haupteingang/Windfang zum Haupttreppenhaus ist mit einem automatischen Türantrieb ggf. mit Schließfolgeregelung auszustatten. Betätigungsschalter im Windfang und im Treppenhaus.
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Notwendige Brandschutztüren zur Unterteilung innerhalb der Unterkunftsflure sollen mit Feststelleinrichtungen ausgerüstet werden.
8.3.4.5 KG 345 Innenwandbekleidungen
Allgemein Das KS-Mauerwerk wird vollflächig mit einem Gipsputz verputzt, in Duschbädern mit einem Kalk-Zement-Putz. An den Wänden im Bereich der Bauwerksfuge Achse 5 und Achse 9 wird die Massivwand mit Trockenputz bekleidet, mit welcher die umlaufende Fuge kaschiert werden kann. Alle Wände (GK und MW) werden anschließend gespachtelt, grundiert und erhalten einen hoch strapazierfähigen Anstrich mit Dispersionsfarbe. Bei Räumen mit untergeordneter Nutzung werden die Wände nicht gespachtelt, hier wird der Gipsputz direkt grundiert und mit einer hoch strapazierfähigen, abwischbaren Farbe, z.B. Latexfarbe gestrichen. In den Nasszellen werden die Wände allseitig zargenhoch gefliest, nur im Duschbereich wird raumhoch gefliest. In den Teeküchen und Putzmittelräumen wird im Bereich der Arbeitsplatten und Ausgussbecken ein Fliesenspiegel angebracht. Die Wände der Putzräume erhalten einen zargenhohen Fliesenbelag.
Haustechnische Installationen und Leitungen sind nicht sichtbar („unter Putz“) zu verlegen. Davon ausgenommen bleiben die Technikräume und vordefinierte Kabelkanäle.
Alle Wände sind so zu verputzen und zu verspachteln, dass die Wandbeläge fachgerecht und eben aufgebracht werden können. Bei allen Wänden, ob Trockenbau, Mauerwerkswänden oder Stahlbetonwänden, die im Bereich von Verkehrs- und Nutzflächen sind und nur mit einem Anstrich oder einer Beschichtung versehen werden sollen, sind die Oberflächen vorab in Q3 herzustellen. Alle Wände, ob Trockenbau, Mauerwerkswände oder Stahlbetonwände, die im Bereich von Technikflächen sind und nur mit einem Anstrich oder einer Beschichtung versehen werden, sind die Oberflächen in Q2 herzustellen.
Putz, Gipskarton Bei Ausführung mit Putz oder Gipskarton sind die Oberflächen glatt gespachtelt in Qualitätsstufe Q 3 mit einem hoch strapazierfähigen, emissionsarmen Anstrich, Nassabriebklasse 1, scheuerbeständig, mit hohem Deckvermögen (Klasse 1) nach Bemusterung auszuführen. In Duschbädern muss der Anstrich zusätzlich feuchtraumgeeignet und schimmelhemmend eingestellt sein. Dies gilt nicht bei Bekleidung der Oberflächen mit Fliesen. Ansonsten gelten für Gipskarton die gleichen Anforderungen wir unter KG 354 Deckenbekleidungen.
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Fliesen Allgemein: Die Leistung ist komplett und funktionsfähig zu erstellen. Wandfliesen, als Feinsteinzeug, sind u.a. in WC´s, Bädern/Nasszellen, Reinigungsräume etc. raumhoch und in Teeküchen als Fliesenspiegel vorzusehen. Das Fliesenformat beträgt 30 x 60 cm. Die Fugen sind so schmal wie technisch zulässig möglich auszuführen. Der Farbton der Fugen und Fliesen sind zu bemustern und mit dem AG abzustimmen. Sie sind so zu verlegen, dass der Verschnitt so gering wie möglich ist. Restfliesen unter 1/3 des Fliesenformats sind nicht zulässig. Es gelten die Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6. Auf eine fachgerechte Abdichtung ist besonders zu achten.
Untergrund: Der Verlegeuntergrund ist vor Ausführung entsprechend der vorhandenen Verschmutzungen zu reinigen. Bei Bedarf, z. B. zum Erreichen der notwendigen Oberflächenzugfestigkeit, ist der Untergrund durch Verwendung von Haftbrücken vorzubereiten.
Abdichtung: Abdichten der Wände zur anschließenden Verfliesung durch Aufbringen einer Verbundabdichtung / Flüssigabdichtung auf Untergrund, z.B. GK-Ständerwand. Ausführung in einem aufeinander abgestimmten System, nach Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers. Zulassung als Abdichtungssystem entsprechend der Beanspruchungsklasse nach den Anforderungen und Prüfkriterien, gemäß ZDB-Merkblatt „Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen und Außenbereich“ des Fachverbandes Deutsches Fliesengewerbe. Es sind grundsätzlich auch im bauaufsichtlich nicht geregelten Bereich Verbundsysteme mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis zu verwenden. Die entsprechende Zuordnung ist der Tabelle 2 des o.g. Merkblattes zu entnehmen.
Bei der Ausführung ist insbesondere auf eine sorgfältige Ausführung von Raumecken, Boden/Wand- und Wand/Wand- Anschlüssen als Dichtungseinlage mit Schlaufe sowie auf das Anarbeiten der vorbeschriebenen Verbundabdichtung an Durchdringungen und Aufkantungen und das Eindichten von Rohrdurchdringungen mit Dichtmanschetten zu achten. Verbundabdichtungen sind vor dem Einsetzen von Zargen auszuführen.
Einbauteile: Vorgezogenes und nachträgliches Herstellen von Teilflächen, Anarbeiten, Anschnitte und Passplatten jeglicher Art sind zu berücksichtigen, einschließlich der Ein- und Anarbeitung von Fliesenbelägen an Öffnungen unterschiedlicher Abmessungen und Formen. Die Anordnung von Schaltern und Steckdosen erfolgt in dem Kreuzfugenraster der Wandfliese. Die Anordnung erfolgt nach Angaben der Ausführungsplanung. An allen Außen-
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und Stoßkanten sind Edelstahl Kantenschutzprofile auszuführen. Lieferung und niveaugerechter Einbau aller Einbauteile wie Anschlag-, Stoß- und Trennschienen aus Edelstahl
Fugen: Bewegungsfugen im Untergrund dürfen nicht kraftschlüssig geschlossen oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden und müssen in ausreichender Breite und an gleicher Stelle im Belagsaufbau übernommen werden. Die Bemessung und fachgerechte Ausführung von Rand-, Anschluss-, Bewegungs-, Schalltrenn- und Scheinfugen gehört zur Leistung Der Farbton aller Fugen (mineralische und dauerelastische) ist auf die Fliesen- und Plattenbeläge oder die angrenzenden Beläge abzustimmen. Die Auswahl erfolgt nach Wahl des AG und ist im Vorfeld rechtzeitig zu bemustern. Mineralische Fugen in der Breite von 3 – 5 mm sind aus flexiblem, hydraulisch abbindendem Fugenmörtel, in Nassräumen auf Epoxidharzbasis, auszuführen. Fugen im Bereich von aufgehenden Bauteilen sind dauerelastisch mit auf den Bodenbelag abgestimmtem Silikon herzustellen. Alle Fugen sind oberflächenbündig auszuführen.
Material: Fliesenbeläge sind grundsätzlich nach 1. Wahl oder 1. Sortierung von einem deutschen Markenfabrikat einzubauen. Die Produktklassen und Anforderungen nach DIN EN 14411 sind eigenständig zu ermitteln.
Maler- und Lackierarbeiten Der AN hat alle erforderlichen Beschichtungen/Anstriche der verschiedenen Bauteile und Materialien nach den Gestaltungsvorgaben gemäß Planungsvorschlag des AG auszuführen. Vor Ausführung sind diese zur Bemusterung dem AG vorzulegen. Alle Bauteile sind im fertig korrosionsgeschützten, soweit sichtbar im farbig- und oberflächenbehandelten Zustand zu übergeben. Grundsätzlich dürfen nur Markenfabrikate verwendet werden, die auf die gewählten Konstruktionen bzw. Bauteile abgestimmt sind. Der Aufbau des Anstrichs/Beschichtung darf nur im System, mit Materialien eines Fabrikats erfolgen. Das Erscheinungsbild von fertigen Oberflächen muss gleichmäßig und geschlossen sein, ohne Streifen, Absätze oder Schlieren. Alle Oberflächen müssen poren-, risse-, blasen- und schuppenfrei sein, dürfen keine abgeplatzten Stellen, Kanten oder Kratzer aufweisen und müssen frei von u.a. Verschmutzungen, Ölen und Schmierstoffen sein. Der Anstrich soll einen Glanzgrad seidenmatt haben.
8.3.4.6 KG 346 Elementierte Innenwände
Entfällt
8.3.4.7 KG 349 Innenwände, sonstiges
Ausstattung Sanitärbereiche
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Alle Duschen in den Nassbereichen der Unterkunftszimmer sind mit 2-flügligen Glas-Drehtüren auszustatten, die seitlich an den Wänden anzuschlagen sind. Spiegel über dem Waschtisch aus mind. 4 mm ESG- Sicherheitsglas, Montage passgenau eingelassen in angrenzenden Fliesenbelag, Ausführung über dem Waschbecken, Größe angepasst an Fliesenspiegel, mindestens B 60cm x H 90cm.
Revisionsklappen Alle Revisionsklappen in Abstimmung mit dem AG als weiße Blechklappen mit passender Einlage zur Wandverkleidung in oberflächenbündiger Ausführung.
8.3.5 KG 350 Decken
8.3.5.1 KG 351 Deckenkonstruktionen
Decken wurden in der Entwurfsplanung als 20 cm dicke Stahlbetonflachdecke geplant. Bemessung, Konstruktion, Baustoffe und Bauteile der Deckenkonstruktionen sind gemäß Genehmigungsplanung zu planen und auszuführen. Zur Ausführung in Stahlbeton siehe KG 330 Außenwände // Ausführung Stahlbeton.
Gerätefundamente: Der AN hat alle notwendigen Geräte-Fundamente aus Beton zu erbringen. Die Ausführung der Fundamente hat nach Vorschriften und Herstellerangaben zu erfolgen, wie genaue Lage etc. Die Fundamente für die TGA-Einbauten sind unter Berücksichtigung von Angaben der TGA zu planen und auszuführen, einschließlich erforderlicher Bewehrung, Randschalung, erforderlicher Dämm- und Trennlagen sowie sonstiger Schallschutzmaßnahmen (Luft- und Körperschall) zur Vermeidung von Schall- oder Schwingungsübertragungen an umgebende Bauteile.
Wärmedämmung: Wärmedämmung ist gemäß Wärmeschutznachweis auszuführen (Anlage 21220 013 NWWS LP3 5.Aktualisierung 2.NEW).
Treppen Treppenkonstruktionen werden in Stahlbetonweise hergestellt, mit Treppenläufen aus Vollfertigteilen. Ausführung gemäß Entwurfsplanung und Statik (Entwurfsbericht Tragwerksplanung Stand 24.07.25 Index A). Die Haupt- und Nebentreppe sind optisch gleich auszuführen.
8.3.5.2 KG 352 Deckenbeläge
Allgemein Die Deckenbeläge sind gemäß Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung fachgerecht zu planen und auszuführen. Die Bodenbeläge einschl. Untergrund sind gemäß Bodenübersichtsplänen (Plan 146-UGT-AR-3-BO-00-08 und
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146-UGT-AR-3-BO-00-09) zu planen und auszuführen und müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Der AN hat die für den jeweiligen Einsatzbereich geforderte Rutschfestigkeitsklasse zu berücksichtigen.
Alle Oberböden sind eben und ohne Absätze zu erstellen. In Übergängen Raum / Flur und Raum / Raum ist der Belagsstoß mittig und niveaugleich unter dem Türblatt anzuordnen und mit einer Trennschiene aus Edelstahl einzubauen. Alle Bodenbeläge müssen eben, rutschhemmend und leicht zu reinigen sein sowie den Arbeitsstättenrichtlinien und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Welcher Bodenbelagstyp in welchem Raum zu verlegen ist, ist dem Bodenübersichtsplan zu entnehmen (siehe oben).
Bis zur Fertigstellung des Gebäudes bzw. bis zur Abnahme der Gesamtleistung müssen alle Oberflächen wirkungsvoll und unverrutschbar gegen mechanische Beschädigungen geschützt werden. Die laufende Vorhaltung und endgültige Beseitigung der Abdeckung ist Teil der Leistung. Die Wahl der Schutzmaßnahmen obliegt dem AN.
Estrich Die Estricheigenschaften nach DIN EN 13813 bzw. DIN 18560 sind anhand der statischen, bauphysikalischen sowie den aus der Entwurfsplanung vorgesehenen Bodenbelägen resultierenden Anforderungen im Rahmen der Ausführungsplanung vom AN festzulegen und auszuführen. In Räumen mit Fußbodenheizung gemäß Entwurfsplanung HLS muss dieser entsprechend geeignet sein. Es werden die Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202, Tabelle 3 Zeile 3 gefordert. Die Estrichoberfläche muss geeignet sein für die Aufnahme der vorgesehenen Bodenbeläge. Estriche sind an den Übergängen von unterschiedlichen Bodenbelägen so herzustellen, dass eine flächengleiche Verlegung möglich ist. Ein Anspachteln zur Herstellung der Oberflächenbündigkeit ist nicht zulässig.
Dämmschichten: Wärme- und Trittschalldämmschichten sind gemäß Anforderungen der Genehmigungsplanung, den Nachweisen Wärme- und Schallschutz sowie den brandschutztechnischen Erfordernissen auszuführen. Im Anschlussbereich an aufgehende Bauteile sind umlaufend Randdämmstreifen einzubauen. Die Überstände sind im Zuge der nachfolgenden Bodenbelagsarbeiten abzuschneiden.
Ausführung von Ausgleichsschichten: Die verwendeten Ausgleichsschichten bei auf dem Untergrund verlegten Rohrleitungen müssen in eingebautem Zustand eine gebundene Form aufweisen und den jeweiligen statischen und brandschutztechnischen Anforderungen genügen.
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Trennlage: Als Trennlage ist eine einlagige PE-Folie, lose in Bahnen verlegt, mit Stoßüberlappung vorgesehen. In den Randbereichen ist die Trennlage bis über die Oberkante des Estrichs hochzuführen.
Fugen: Die Bemessung und fachgerechte Ausführung von Rand-, Anschluss-, Bewegungs-, Schalltrenn- und Scheinfugen, gehört zur Leistung. Ebenso das fachgerechte Verschließen sowie insbesondere die horizontale Fugenverdübelung von Bewegungsfugen. Die Prüfung der geplanten Fugen, die Ergänzung technisch notwendiger Fugen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Bodenbeläge gehört ebenfalls zur Leistung. Die Anordnung von Fugen, unabhängig von ihrer Funktion, ist in jedem Fall vor der Ausführung mit dem AG abzustimmen. Das nachträgliche Verdübeln und Vergießen von Rissen ist ebenso Teil der Leistung.
Einbauteile: Es ist die Lieferung und der niveaugerechte Einbau aller gemäß Ausführungsplanung des AN erforderlichen Einbauteile wie Anschlag-, Stoß- und Trennschienen, Randabstellungen zu berücksichtigen. Einläufe und sämtliche Einbauteile in Nassräumen, Feuchtbereichen und an den Übergängen zu diesen Räumen sind aus Edelstahl auszuführen. Abstellwinkel an freien Deckenrändern sind als L-Profil aus verzinktem Stahl auszuführen (zum Beispiel an Treppenpodesten).
Estrichoberflächen: Die Oberflächen sind entsprechend den vorgesehenen Bodenbelägen zu behandeln und ggf. vor Verlegung des Oberbodens zu schleifen. Versprünge in den Oberflächen der Fertigfußböden sind nicht zulässig.
Fliesenbelag Allgemein: Fliesenbeläge, als Feinsteinzeug, sind u.a. in den Fluren, Bädern, Teeküchen und Reinigungsräumen vorzusehen, Rutschfestigkeitsklassen nach Erfordernis. Die Duschen in den Standardeinzelunterkünften werden nicht gefliest, sondern als Duschtassen (siehe KG400) ausgeführt.
Die Windfänge, die Treppenräume inkl. Podesten, Tritt- und Setzstufen sind mit Betonwerkstein auszuführen, die endgültige Festlegung der Farbtöne erfolgt nach Bemusterung. Alle Antritte von Podesten und Stufen sind mit einem oberflächenbündig eingelassenen Antirutschprofil aus Edelstahl (R 11) auszustatten.
Die Boden- und Wandfugen sind übereinstimmend auszuführen. Der Farbton der Fugen ist zu bemustern und mit dem AG abzustimmen. Die Fliesen sind so zu verlegen, dass der Verschnitt so gering wie möglich ist. Die Fugen sind so schmal wie möglich auszuführen.
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Der AN hat im Anschlussbereich Boden - Wand bzw. an allen aufgehenden Bauteilen in Bereichen mit Bodenbelag aus Betonwerkstein und Fliesen einen umlaufenden Stellsockel mit einer Höhe von 10 cm auszubilden.
Fliesen Das Fliesenformat beträgt 30 x 60 cm. Der Farbton der Fugen und Fliesen sind zu bemustern und mit dem AG abzustimmen. Sie sind so zu verlegen, dass der Verschnitt so gering wie möglich ist. Restfliesen unter 1/3 des Fliesenformats sind nicht zulässig. Es gelten die Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6. Auf eine fachgerechte Abdichtung ist besonders zu achten.
Abdichtung: Abdichten der Böden zur anschließenden Verfliesung durch Aufbringen einer Verbundabdichtung / Flüssigabdichtung auf den Estrich. An den Wänden jeweils mindestens 15 cm über OKFF trogartig hochgezogen. Das Anarbeiten sowie Eindichten von Bodeneinläufen und haustechnischer Installationen jeglicher Art ist in der Leistung enthalten. Ausführung in einem aufeinander abgestimmten System, gemäß Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers. Zulassung als Abdichtungssystem entsprechend der Beanspruchungsklasse nach den Anforderungen und Prüfkriterien, gemäß ZDB- Merkblatt „Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen und Außenbereich“ des Fachverbandes Deutsches Fliesengewerbe. Es sind grundsätzlich auch im bauaufsichtlich nicht geregelten Bereich Verbundsysteme mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis zu verwenden. Die entsprechende Zuordnung ist der Tabelle 2 des o.g. Merkblattes zu entnehmen.
Bei der Ausführung ist insbesondere auf eine sorgfältige Ausführung von Raumecken, Boden/Wand- und Wand/Wand- Anschlüssen als Dichtungseinlage mit Schlaufe sowie auf das Anarbeiten der vorbeschriebenen Verbundabdichtung an Durchdringungen und Aufkantungen und das Eindichten von Rohrdurchdringungen mit Dichtmanschetten zu achten. Verbundabdichtungen sind vor dem Einsetzen von Zargen auszuführen.
Einbauteile: Vorgezogenes und nachträgliches Herstellen von Teilflächen, Anarbeiten, Anschnitte und Passplatten jeglicher Art sind zu berücksichtigen, einschließlich der Ein- und Anarbeitung von Fliesenbelägen an Öffnungen unterschiedlicher Abmessungen und Formen. Lieferung und niveaugerechter Einbau aller Einbauteile wie Anschlag-, Stoß- und Trennschienen aus Edelstahl. Schwellen, z.B. unter Türen, sind den jeweiligen Türqualitäten anzupassen. Die Trennung unterschiedlicher Bodenbeläge erfolgt, soweit nicht im Gewerk Estricharbeiten beschrieben, mit Edelstahl L-Profilen.
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Fugen: Bewegungsfugen im Untergrund dürfen nicht kraftschlüssig geschlossen oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden und müssen in ausreichender Breite und an gleicher Stelle im Belagsaufbau übernommen werden. Die Bemessung und fachgerechte Ausführung von Rand-, Anschluss-, Bewegungs-, Schalltrenn- und Scheinfugen gehört zur Leistung. Bei großflächiger Verlegung von Bodenbelägen sind Bewegungsfugen anzulegen und die erforderlichen Fugenprofile zu liefern und einzubauen. Das Abschneiden des Randstreifens, hochgezogener PE-Folien, Dämmstoffstreifen usw. erfolgt vor Ausführung der Verfugungsarbeiten.
Der Farbton aller Fugen (mineralische und dauerelastische) ist auf die Fliesen- und Plattenbeläge oder die angrenzenden Beläge abzustimmen. Die Auswahl erfolgt nach Wahl des AG und ist im Vorfeld rechtzeitig zu bemustern. Mineralische Fugen in der Breite von 3 – 5 mm sind aus flexiblem, hydraulisch abbindendem Fugenmörtel, in Nassräumen auf Epoxidharzbasis, auszuführen. Fugen im Bereich von aufgehenden Bauteilen sind dauerelastisch mit auf den Bodenbelag abgestimmtem Silikon herzustellen. Alle Fugen sind oberflächenbündig auszuführen.
Material: Fliesenbeläge sind grundsätzlich nach 1. Wahl oder 1. Sortierung von einem deutschen Markenfabrikat einzubauen. Die Produktklassen und Anforderungen nach DIN EN 14411 sind eigenständig zu ermitteln.
Plattenbelag: Allgemein: Vor Ausführungsbeginn sind dem AG rechtzeitig und unter Berücksichtigung von Lieferfristen Materialmuster sowie Verlege- bzw. Montagepläne zur Freigabe vorzulegen, Farbe passend zu den Flurfliesen nach Bemusterung. Die Einarbeitung der Prüfeinträge ist in der Leistung enthalten und erfolgt eigenverantwortlich. Vor Freigabe der endgültigen Ausführungsplanung darf mit der Materialdisposition nicht begonnen werden. Die Rutschfestigkeit der Bodenbeläge ist entsprechend aller gültigen Vorschriften - auch unter Berücksichtigung benachbarter Bereiche - zu gewährleisten. Betonwerksteine müssen aus einer Charge stammen. Die Festlegung von Material-Grenzmustern hat im Zuge der Bemusterung in Abstimmung mit dem AG zu erfolgen.
Bei Treppenbelägen sind alle Antritte von Podesten und Stufen mit einem oberflächenbündig eingelassenen Antirutschprofil aus Edelstahl (R 11) auszustatten.
Untergrund: Der Verlegeuntergrund ist vor Ausführung entsprechend der anfallenden Verschmutzung zu reinigen. Bei Bedarf (z. B. zum Erreichen der notwendigen Oberflächenhaftzugfestigkeit) ist
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dieser einschließlich dem notwendigen Reinigen und Vorbereiten des Untergrundes durch z. B. Staubsaugen und Verwendung von Haftbrücken vorzubereiten. Dies gilt sinngemäß auch für eventuell notwendige Ausgleichsschichten aufgrund von Unebenheiten des Untergrundes.
Ausführung / Verlegung: Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilflächen, Anarbeiten an Öffnungen unterschiedlicher Abmessungen und Formen sowie an aufgehende Bauteile wie z. B. Wände, Nischen, Vor- und Rücksprünge, Stützen, Trennwände, Türelemente, Leitungen und haustechnische Installationen jeglicher Art sind einzukalkulieren. Im Bereich der Wandanschlüsse ist der Bodenaufbau schallschutztechnisch mit einem Dämmstreifen zu trennen. Versprünge in den Oberflächen der Fertigfußböden sind nicht zulässig.
Fugen: Bewegungsfugen im Untergrund dürfen nicht kraftschlüssig geschlossen oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden und müssen in ausreichender Breite und an gleicher Stelle im Belagsaufbau übernommen werden. Die Bemessung und fachgerechte Ausführung von Rand-, Anschluss-, Bewegungs-, Schalltrenn- und Scheinfugen gehört zur Leistung des AN. Bei großflächiger Verlegung sind Bewegungsfugen anzulegen und erforderliche Fugenprofile einzubauen. Das Abschneiden des Randstreifens, hochgezogener PE-Folien, Dämmstoffstreifen etc. hat vor Ausführung der Verfugungsarbeiten zu erfolgen. Mineralische Fugen in der Breite von 3-5 mm sind aus flexiblem, hydraulisch abbindendem Fugenmörtel auszuführen. Fugen im Bereich von aufgehenden Bauteilen sind dauerelastisch mit auf den Bodenbelag abgestimmtem Material wie z.B. Natursteinsilikon herzustellen. Alle Fugen sind oberflächenbündig auszuführen. Der Farbton von Fugen (mineralische und elastische) ist auf den Betonwerkstein/Naturstein oder angrenzende Beläge abzustimmen. Die Auswahl erfolgt nach Wahl des AG und ist im Vorfeld rechtzeitig zu bemustern.
Trennschienen: Bei Bodenbelagswechsel sind Trennschienen aus Edelstahl einzubauen. Die Trennung zwischen den unterschiedlichen Bodenbelägen ist grundsätzlich mittig unter dem Türblatt und niveaugleich auszuführen.
Sauberlaufzonen: Einbau eines Schmutzfangbereiches in den Windfängen mit wetterfester Eingangsmatte (Profilmattensystem) und Einsatzrahmen mit Schmutzwanne; Farbton nach Bemusterung; Rutschhemmende Eigenschaft mit Einstufung in Bewertungsgruppe R 11 nach DIN 51130, Eignung für Befahrbarkeit mit Rollstühlen
Erstpflege, Imprägnierung: Erstpflege von Natur- und Betonwerksteinbelägen einschl. farbtonvertiefender und schmutzabweisender Imprägnierung,
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abgestimmt auf das Natursteinmaterial bzw. nach Herstellervorschrift des Betonwerksteinherstellers.
Schutzmaßnahmen: Bis zur Fertigstellung des Gebäudes bzw. bis zur Abnahme der Gesamtleistung müssen alle Natur- bzw. Betonwerksteinoberflächen wirkungsvoll und unverrutschbar gegen mechanische und chemische Beschädigungen geschützt werden. Die laufende Vorhaltung geeigneter Abdeckungen ist Teil der Leistung. Die Wahl der Schutzmaßnahmen obliegt dem AN. Die Leistung beinhaltet das vollständige entfernen aller Schutzmaßnahmen vor Übergabe an den AG.
Bodenbeschichtungen – Epoxidharzbeschichtung Beschichtungen/Anstriche Bodenbeschichtungen und Anstriche sind auf allen Estrichflächen oder Rohböden gemäß Entwurfsplanung auszuführen (Anlage Plan 146-UGT-AR-3-BO-00-08 und 146- UGT-AR-3-BO-00-09). Die Beschichtungen und Anstriche sind gem. Anforderung der Räume herzustellen, in ELT/IT-Räumen ableitfähig gemäß Bodenübersichtsplan. Der AN hat im Anschlussbereich Boden - Wand bzw. an allen aufgehenden Bauteilen einen umlaufenden Sockel als Hohlkehle mit einer Höhe von 10 cm auszubilden. Die Oberflächen sind in seidenmatt, Farbe nach Bemusterung auszuführen. Ausführung mit einer Deckversiegelung aus zweikomponentigem Epoxidharz. Farbton nach Wahl des AG, Rutschfestigkeitsklasse gemäß Entwurfsplanung R9.
Elastischer Fugenverschluss, Randfuge Wand/Boden passend zu vorbeschriebener Epoxidharzbeschichtung mit einem Dichtstoff auf Polyurethanbasis, Fugenbreite: bis ca. 10 mm, Fugenfarbe an Bodenbeschichtung angepasst und nach Bemusterung. Beschichtung der Sockel, Sockelhöhe ca. 10 cm ab OK FF, mit vorbeschriebenem zweikomponentigem Epoxidharz- Beschichtungssystem
Parkettboden: In den Unterkunfts‑ und Aufenthaltsräumen ist gemäß Entwurfsplanung ein Parkettboden aus massivem Holz auszuführen. Vorgesehen ist ein Hochkantlamellenparkett (Industrieparkett) aus massiver Eiche, naturfarben, mit einer Aufbauhöhe von ca. 23 mm. Der Parkettboden ist vollflächig verklebt, geschliffen und mit einer strapazierfähigen, transparenten Versiegelung versehen. Die Oberfläche weist ein ruhiges, gleichmäßiges Erscheinungsbild mit natürlichem Farbspiel auf. Der Bodenbelag ist für die vorgesehene Nutzung dauerhaft geeignet, mehrfach renovierbar und erfüllt die Rutschfestigkeitsklasse R9 gemäß Entwurfsplanung. Als Wandabschluss sind Sockelleisten aus massiver Eiche, naturversiegelt, mit einer Höhe von ca. 70 mm vorzusehen. Die Sockelleisten sind oberseitig gefast und verdeckt zu befestigen. Die Ausführung hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Untergrund, Anschlüsse und Bewegungsfugen sind
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fachgerecht auszubilden, und der Boden ist gereinigt und geschützt zu übergeben.
8.3.5.3 KG 354 Deckenbekleidungen
Deckenbekleidungen sind gemäß Entwurfsplanung nach den Montagerichtlinien der Hersteller auszuführen. Die geplanten Abhangdecken sind dem Deckenübersichtsplan zu entnehmen (Plan 146-UGT-AR-3-DS-00-07).
Nicht oberflächenfertige Abhangdeckensysteme sowie alle Stahlbetonrohdecken im Bereich von Nutz- und Verkehrsflächen, sowie alle Treppen- und Podestuntersichten sind in Q3 bzw. Q2 (je nach Oberflächenqualität der Wände) zu verspachteln und zu streichen. Rohdecken der verschiedenen Technikräume sind nicht zu verputzen und sind in Q2 zu verspachteln und zu streichen. Ausführung der Decken gemäß Ausführungsplanung des AN sowie raumakustischer, brandschutz- und schallschutztechnischer Anforderungen, insbesondere: Abhangdecken aus Gipskarton, mit Aluminium- Unterkonstruktion, Dispersionsspachtelung, Dispersionsanstrich, teilweise gelocht, teilweise feuchtraumgeeignet, Farbe Weiß nach Bemusterung.
Allgemein: Für Konstruktionen mit brand- und schallschutztechnischen Anforderungen ist die Eignung durch allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die Prüfzeugnisse haben mit Beginn der Ausführung auf der Baustelle vorzuliegen. Ein akustisch wirksames Deckensystem ist gemäß Entwurfsplanung im Gemeinschaftsraum vorzusehen.
Ausführung: In der Leistung enthalten ist das Herstellen aller vorgesehenen Öffnungen für Beleuchtung, Luftauslässe, Aussparungen, Sturzbekleidungen, Anarbeiten an Brandschutzelemente und Brandschutzklappen gemäß allgemein bauaufsichtlicher Zulassung usw. Bei Einbauteilen in Brandschutzdecken sind diese entsprechend der Deckenkonstruktion im Deckenhohlraum abzukoffern.
Verstärkungen der Unterkonstruktion bzw. geeignete zusätzliche Unterkonstruktionen, druckfeste Befestigungen sowie geeignete Verankerungen in ausreichender Anzahl bei Anforderungen aus dem Brandschutz, für haustechnische Einbauteile, freitragende Deckenabschnitte und -koffer, Vouten und dem Anschluss von Brandschutzelementen sind zu berücksichtigen.
Der AN hat in allen Zimmern vor den Fenstern, falls erforderlich, eine Verstärkung in den Abhangdecken für Gardinen/Blendschutz o.ä. vorzusehen, so dass im Nachgang vom AG überall nach Bedarf Gardinen und Blendschutz montiert werden kann (vgl. Anlage Raumausstattungssätze_RAS_2020_09_01_Anlage_31_zu_A_18 00_113_V2). Die genauen Längen, Breiten und Positionen der
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Verstärkungen sind für die Ausführungsplanung mit dem AG abzustimmen.
Alle Verbindungsmittel, Metallteile der Unterkonstruktion, Kanten-, Fugen- und Abschlussprofile usw. müssen verzinkt sein. In Bereichen mit Feuchtigkeitsbeanspruchung sowie in Bereichen mit möglicher Kondensatbildung (z.B. Vorsatzschalen, Unterdecken gegen unbeheizte Bereiche) sind Materialien mit erhöhtem Korrosionsschutz entsprechend zu verwenden. Berührungsflächen zwischen verschiedenen Metallen sind gegen Kontaktkorrosion zu isolieren. Haustechnische bedingte Auswechselungen und Verstärkungen der Unterkonstruktion z.B. für Einbauleuchten oder Revisionsklappen gehören auch zum Leistungsumfang.
Bei frei endenden Kanten von GK-Platten wie bei der Ausbildung von Schattenfugen in Unterdecken sind diese für einen sauberen Randabschluss mit einem Kantenschutzprofil zu versehen.
Unterkonstruktion: Die Unterkonstruktion ist als komplett justierfähige Abhängkonstruktion mit Befestigung an der Stahlbetonkonstruktion zu planen und zu bauen. Bei Bedarf, z.B. in hochinstallierten Bereichen, ist die Ausführung mit niveaugleicher Unterkonstruktion erforderlich. Für entsprechende Einbausituationen sind Verstärkungen und Traversen gemäß dem Deckensystem zu berücksichtigen. Die Ausführung von Auswechselungen der Unterkonstruktion z.B. bei Haustechnik- Trassen unter der Decke gehören zur Leistung.
Fugen: Das Verfugen aller Fugen mit dauerelastischen und anstrichverträglichen Materialien ist Bestandteil der Leistung.
Schutzmaßnahmen: Bei angrenzenden Bauteilen mit fertiggestellten Oberflächen sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere für Bodenbeläge, Einrichtungsgegenstände, Fenster, Türen, eloxierte Teile und Teile mit Fertiglackierung. Aus den Trockenbauarbeiten herrührende Verschmutzungen sind sofort, gründlich und mit der gebotenen Vorsicht zu beseitigen. Alle Schutzmaßnahmen verstehen sich einschließlich deren späteren Entfernung.
Das Anpassen der Deckenbekleidung an den Wandverlauf (Vor- und Rücksprünge) ist zu berücksichtigen. Deckenversprünge sind seitlich mit dem gleichen Material zu schließen. Unabhängig von der gewählten Konstruktion sind sämtliche haustechnischen Installationen und Leitungen nicht sichtbar („unter Putz“) zu führen, außer in den Technikräumen. Die notwendigen Konstruktionsverstärkungen, Auswechselungen, Deckenöffnungen, Traversen, zusätzliche Abhängungen etc. sind zu berücksichtigen und herzustellen. Dazu gehört auch das Anarbeiten und fachgerechte Anschließen
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der Deckenanbindung an die entsprechenden Installationen und Leuchten, welche deckenbündig einzubauen sind. Alle Deckeneinbauten sind fluchtgerecht und lotrecht zum Deckenspiegel einzubauen.
Oberfläche Gipskarton oder Putz (glatte Ausführung) Qualitätsstufe Q3 analog zur Beschreibung in KG 345
Oberfläche Gipskarton Akustik) Qualitätsstufe Q3 analog zur Beschreibung der glatten Ausführung, jedoch mit akustisch wirksamen Rundlochanteil min. 15% mit umlaufendem glatten Deckenfries (Breite ca. 20 cm), Ausführung im Gemeinschaftsraum.
Putz und Spachteloberflächen
Nicht oberflächenfertige Abhangdeckensysteme sowie alle Stahlbetonrohdecken im Bereich Nutz- und Verkehrsflächen, sowie alle Treppen- und Podestuntersichten sind in Q3 bzw. Q2 (je nach Oberflächenqualität der Wände) zu verspachteln und zu streichen. Rohdecken der verschiedenen Technikräume sind nicht zu verputzen und sind in Q2 zu verspachteln und zu streichen.
Deckenbekleidung aussen Herstellung einer Deckenbekleidung in den zurückspringenden Eingangsbereichen einschließlich erforderlicher Unterkonstruktion, Befestigungs- und Anschlussmittel.
Die Konstruktion ist für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich geeignet, korrosionsbeständig, wartungsarm und auf die Beanspruchungen aus Witterung, Feuchte und Temperaturwechseln abgestimmt auszuführen.
Die Deckenbekleidung ist ebenflächig, optisch hochwertig und mit geschlossenen, sauber ausgebildeten Anschlüssen an angrenzende Bauteile herzustellen. Revisions-, Befestigungs- und Anschlusselemente sind soweit technisch möglich verdeckt anzuordnen. Die Deckenbekleidung ist für den Einbau von Leuchten und sonstigen Einbauteilen vorzubereiten. Sämtliche erforderlichen Aussparungen, Verstärkungen und Anschlüsse sind Bestandteil der Leistung.
Material, Aufbau, Fugenausbildung, Unterkonstruktion sowie sämtliche Befestigungs- und Anschlussdetails sind vom Auftragnehmer im Rahmen der Ausführungsplanung festzulegen und nachzuweisen. Die Ausführung hat den anerkannten Regeln der Technik sowie den brandschutztechnischen, bauphysikalischen und konstruktiven Anforderungen zu entsprechen. Farbe, Oberflächenstruktur und Glanzgrad nach Bemusterung.
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8.3.5.4 KG 359 Decken, sonstiges
Treppengeländer, Handlauf Geländer sind gemäß Entwurfsplanung als pulverbeschichtete Rahmenkonstruktion mit senkrechten Füllstäben zwischen Ober- und Untergurt auszuführen. Füllstäbe aus pulverbeschichtetem Flachstahl d/b = 10/50 mm; aufgesetzter nach innen versetztem Handlauf aus Edelstahlrohr; Handlauf als Edelstandrundrohr entlang der Treppenlauf-Außenseite. Farbe der Pulverbeschichtung nach Bemusterung.
Im Flur 1.OG wird eine Trittstufe vor dem tiefergezogen Flurfenster zum Ausstieg auf das Flachdach benötigt, Ausführung nach Planung des AN, Belag entsprechend Ausführung Fliesenbelag in Fluren.
Revisionsklappen Alle Revisionsklappen in Abstimmung mit dem AG als Blechklappen mit passender Einlage in derselben Qualität wie die Abhangdecke, in oberflächenbündiger Ausführung, Farbe nach Bemusterung. Anzahl, Lage und Größe entsprechend der jeweiligen Erfordernis, Mindestgröße 40 x 40 cm. In Duschräumen müssen die Revisionsklappen feuchtraumgeeignet sein.
8.3.6 KG 360 Dächer
8.3.6.1 KG 361 Dachkonstruktionen
Satteldach mit integrierten Dachgauben für Zu- und Abluft Die Dachkonstruktion über 3.OG/Dachgeschoss ist als Holz- Pfettendach mit ca. 31° Dachneigung inkl. der erforderlichen Lüftungsgauben gemäß vorliegender Entwurfsplanung und Statik zu planen, siehe Entwurfsbericht Statik.
Die Dachkonstruktion dient dem dauerhaften Witterungsschutz des Gebäudes, der sicheren Ableitung von Niederschlagswasser und der Aufnahme von Dachgauben zur Zu- und Abluftführung einer Lüftungsanlage im Dachgeschoss.
Tragkonstruktion Das Dachtragwerk ist als Holzpfettendach auszubilden. Querschnitte, Holzarten, Verbindungen und Aussteifungen erfolgen gemäß geprüfter Statik. Alle tragenden und nichttragenden Holzbauteile sind dauerhaft gegen Feuchtebeanspruchung geschützt und für die vorgesehene Nutzung geeignet.
Dachdeckung Die Dachfläche ist mit Dachziegeln aus Ton auszuführen. Die Dachdeckung muss:
- dauerhaft witterungsbeständig sein,
- Frost‑ und UV‑beständig ausgeführt werden,
- eine sichere Regensicherheit einschließlich Windsogsicherung gewährleisten,
- den Regeln des Dachdeckerhandwerks entsprechen.
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Siehe auch 8.3.6.4KG 364 Dachbekleidungen. Unterdeckung, Lattung und Konterlattung sind so auszubilden, dass bauphysikalische Anforderungen an Feuchte‑ und Witterungsschutz erfüllt werden.
Dachgauben Die Dachgauben sind gemäß Entwurfsplanung in das Satteldach zu integrieren. Sie dienen ausschließlich der Zu‑ und Abluftführung der technischen Lüftungsanlage im Dachgeschoss und der sicheren und dauerhaften Durchdringung der Dachfläche ohne Beeinträchtigung der Dachfunktion.
Die Gaubenkonstruktionen sind luft‑ und regendicht an die Dachkonstruktion anzuschließen, wind‑ und schneelastsicher auszubilden und so auszuführen, dass Wärmebrücken und Feuchteschäden vermieden werden.
Gaubenbekleidung Die Außenseiten der Dachgauben einschließlich Stirn‑ und Seitenflächen sind mit einer Blech-Bekleidung auszuführen. Die Bekleidung muss korrosionsbeständig und für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet sein, schlagregen‑ und winddicht ausgeführt werden, temperaturbedingte Längenänderungen schadlos aufnehmen können, optisch und funktional dauerhaft sein.
Lüftungsöffnungen / Zu- & Abluft Die Dachgauben sind mit integrierten Zu‑ und Abluftöffnungen für die Lüftungsanlage auszustatten. Die Öffnungen müssen den erforderlichen freien Lüftungsquerschnitt sicherstellen, dauerhaft gegen Regen, Flugschnee und Fremdkörper geschützt sein, den störungsfreien Betrieb der Lüftungsanlage gewährleisten.
Die konkrete Ausführung der Lüftungselemente erfolgt im Rahmen der Planung der technischen Gebäudeausrüstung.
Flachdach über EG Das Flachdach wird auf einer tragenden Stahlbetondecke hergestellt, diese wurde wie die übrigen Decken als Stahlbetonflachdecke in 20cm Stärke geplant. Eventuell muss der Bewehrungsgehalt hier erhöht werden, siehe Entwurfsbericht Tragwerksplanung. Die Dachtragkonstruktion ist so auszubilden, dass sie alle aus dem Eigengewicht des Dachaufbaus, der extensiven Dachbegrünung sowie aus Schnee- und Verkehrslasten resultierenden Lasten dauerhaft und sicher aufnimmt und in die Tragstruktur des Bauwerks ableitet. Die Stahlbetondecke bildet den ebenen, geeigneten Untergrund für sämtliche nachfolgende Dachschichten. Der Dachrandabschluss erfolgt mittels einer Attika aus Stahlbeton zur Aufnahme der Dachabdichtung inkl. Wärmebrückenminimierung sowie als Absturzsicherung.
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Vordachkonstruktion Ausführung der Vordächer gemäß Entwurfsplanung, nach konstruktiven Erfordernissen mit einer stützenfreien, feuerverzinkten, beschichteten Stahl-/Stahlrahmenkonstruktion, (Farbe nach Bemusterung) die an das Gebäude anzuschließen und wärmetechnisch von der Außenwand zu entkoppeln ist. Einbau einer geeigneten Verglasung nach statischen, konstruktiven, bauphysikalischen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Entwässerung des Vordachs ist so auszubilden, dass der Eingangsbereich dauerhaft trocken und gefahrlos nutzbar bleibt. Art und Führung der Entwässerung sind vom Auftragnehmer im Rahmen der Ausführungsplanung festzulegen.
Sämtliche statischen Nachweise, Werkstatt- und Montageplanungen, Befestigungs- und Verankerungsmittel sowie die erforderlichen Korrosionsschutz-, Dichtungs- und Anschlussarbeiten sind Bestandteil der Leistung.
8.3.6.2 KG 362 Dachfenster, Dachöffnungen
Rauchabzüge in den Treppenräumen sind nach den Vorgaben des Brandschutzes mit Dachflächenfenstern herzustellen. Ggf. ist eine automatische Auslösung der Rauchabzugsanlage vorzusehen.
8.3.6.3 KG 363 Dachbeläge
Dachbeläge sind fachgerecht einzubauen.
Satteldach Für die Eindeckung sind Tonziegel mit flacher Optik in matt vorzusehen, Farbe nach Bemusterung. Insektenschutzgitter sind einzubauen. Die Ortgänge sind mit einem Abschlussziegel auszuführen, unter dem ein verzinktes, gekantetes Ortgangblech zu montieren ist. Dieses Blech soll an den Gebäudeecken passend zum Traufblech verlaufen. Die Unterkonstruktion für die geplanten Photovoltaikmodule (siehe 8.4.4.1) ist passend zur gewählten Dacheindeckung zu wählen. Die Dachentwässerung ist fachgerecht zu planen, zu dimensionieren und auszuführen. Es sind vorgehängte halbrunde Dachrinnen sowie runde Fallrohre mit Einlaufstützen aus Titanzink zu verwenden. Die Fallrohre sind bis OK Gelände zu führen und mit einer Reinigungsöffnung zu versehen. Standrohre für den Anschluss an die Entwässerungsleitungen sind in Metallguss auszuführen. Die Enden der Dachrinnen sind in gerader Form auszuführen.
Flachdach Die Dachabdichtung wird als mehrlagige Bitumenabdichtung auf der Stahlbetondecke ausgeführt. Sie ist entsprechend den anerkannten Regeln der Technik dauerhaft wasserdicht, wurzelfest und mechanisch widerstandsfähig auszubilden.
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Die Abdichtung ist: – vollflächig und hohlraumfrei verlegt – an allen Anschlüssen, Durchdringungen und aufgehenden Bauteilen fachgerecht hochzuführen – dauerhaft gegen Niederschlags‑ und Oberflächenwasser wirksam
Die Wärmedämmung wird als druckfeste Gefälledämmung oberhalb der Dachabdichtung ausgeführt. Sie erfüllt die Anforderungen an den Wärmeschutz gemäß Wärmeschutznachweis und stellt ein ausreichendes, dauerhaft funktionsfähiges Entwässerungsgefälle sicher. Die Dämmung ist für die Belastungen aus Dachbegrünung und Nutzung geeignet und ebenflächig verlegt.
Auf der Gefälledämmung wird ein vollständiger Dachaufbau für ein extensiv begrüntes Dach hergestellt. Der Dachbegrünungsaufbau umfasst funktional: – eine Schutz‑ und Trennlage – eine Drän‑ und Wasserspeicherschicht – ein Filtervlies – ein extensiv geeignetes Substrat – eine standortgerechte, pflegearme Vegetation
Der Aufbau ist so auszuführen, dass eine dauerhafte Funktionsfähigkeit, ausreichende Entwässerung sowie eine geringe Pflegeintensität gewährleistet sind. Entlang der Attika wird umlaufend ein Kiesstreifen mit einer Breite von 40 cm ausgeführt. Der Kiesstreifen dient als Spritzschutzstreifen und ist dauerhaft von der begrünten Dachfläche getrennt.
Die Dachentwässerung erfolgt über Attikaabläufe mit Kiesfangkörben, die sicher in den Dachaufbau integriert sind. Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch die Attika und entlang der Fassade über außenliegende Fallrohre aus Zink. Das Entwässerungssystem ist so zu dimensionieren und auszuführen, dass das anfallende Niederschlagswasser dauerhaft, schadensfrei und funktionssicher abgeführt wird.
Abschluss der Attika mit einem Attikablech, Innenseite ebenfalls mit einer für die Einsatzweck geeigneten Blechverkleidung, Oberfläche nach Bemusterung.
8.3.6.4 KG 364 Dachbekleidungen
Die Dachbekleidungen sind nach konstruktiven Erfordernissen auszuführen. Einbau von Dachbekleidungen nach Deckenübersichtsplan. Oberfläche Gipskarton (glatte Ausführung) Qualitätsstufe Q3 analog zur Beschreibung in KG 345 und 353, teilweise als Dachschrägenverkleidung; ggf. notwendige Verstärkungen sind zu berücksichtigen.
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8.3.6.5 KG 369 Dächer, sonstiges
Auf dem Satteldach soll eine Photovoltaikanlage installiert werden, siehe 8.4.4.1KGR 442 Eigenstromversorgungsanlagen. Die dafür notwendigen Halterungen sind bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Vordach siehe KG 361
8.3.7 KG 370 Baukonstruktive Einbauten
8.3.7.1 KG 371 Allgemeine Einbauten
Teeküche Es ist jeweils eine voll funktionstüchtige Küchenzeile als Einbauküche gemäß Raumplan -Funktionsräume (146-UGT-AR- 3-RA-06-12) und unter Berücksichtigung der Raumausstattungssätze (Anlage Raumausstattungssätze_RAS_2020_09_01_Anlage_31_zu_A_18 00_113_V2) zu erstellen. Die Ausführung der Schränke und Arbeitsplatte soll mit HPL-beschichteten Spanplatten erfolgen, d = 19 mm. Die Ausstattung ist in den Raumübersichtsplänen dargestellt. Oberflächen nach Bemusterung.
Kleidertrockenraum Der Kleidertrocknungsraum ist mit 1,80 m hohen Kleiderstangen/Kleiderständern aus Edelstahl, die parallel zueinander im Abstand von 1,40 m aufzustellen sind, zu planen und auszuführen. Die Befestigungsart der Ausführung muss für sehr hohe Kleiderlasten (nasse Bundeswehrausrüstung) geeignet sein, eine Durchbiegung der Stangen oder Ständer bei Belastung wird nicht akzeptiert. Freie Wandflächen sind mit diebstahlsicheren Kleiderhaken aus Edelstahl, in einem Abstand von jeweils 20 cm, zu versehen.
Möblierung der Unterkünfte Die Möblierung der Unterkünfte ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Räume werden gemäß Raumausstattungssätzen der Bw ausgestattet (Anlage 00_Raumausstattungssätze_RAS_2020_09_01_Anlage_31_zu_A _1800_113_V2). Die Platzbedarfe sind bei der Ausführungsplanung zu berücksichtigen (Anlage Typenliste neue Möbelserie). Die Ausstattung ist in den Raumübersichtsplänen dargestellt (Pläne 146-UGT-AR-3-RA-06-06-D-P und 146-UGT-AR-3-RA- 06-12-A-P)
8.3.7.2 KG 372 Besondere Einbauten
Orientierungs- und Informationssysteme Es ist eine Gebäudebeschilderung bestehend aus Raumbezeichnungsschildern an sämtlichen Räumen und Orientierungsschildern in den Treppenhäusern je Etage vorzusehen. Alle Räume sind mit einem ca. 15 x 15 cm großen Raumbezeichnungsschild, bestehend aus einer Aluminiumgrundplatte mit Plexiglasscheibe, inklusive unbeschriftetem Papiereinleger zu kennzeichnen. (Der Papiereinleger wird vom AG beschriftet und eingelegt). 71
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Orientierungsschilder sind gemäß Planung AN in ausreichender Anzahl und Größe in Abstimmung mit dem AG festzulegen Alle Schilder sind vor der Produktion/Bestellung durch den AG freizugeben.
Für den Außenbereich ist ein hinterleuchtetes Schild für den Eingangsbereich zu berücksichtigen (Gebäudebezeichnung und Hausnummer). Planung und Ausführung erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Das Schild ist vor der Produktion/Bestellung durch den AG freizugeben.
8.3.8 KG 380 entfällt
8.3.9 KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
8.3.9.1 KG 391 Baustelleneinrichtung
Baufeldbeschreibung Das Baufeld wird im Rahmen einer Vorabmaßnahme vorbereitet. Diese umfasst insbesondere die Oberflächenfreimachung, Erdbaumaßnahmen, Kampfmittelsondierung sowie die Einzäunung des Geländes. Im unteren Bereich des Baufeldes, auf Höhenniveau der Zufahrt durch das Tor, befindet sich eine bestehende Betonfläche. Diese kann durch den Auftragnehmer als Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) genutzt werden. Das eigentliche Baufeld für den Hochbau wird in vorbereiteten Höhen übergeben. Die maßgeblichen Höhen sind dem beiliegenden Plänen Tiefbau zu entnehmen. Zu Baubeginn sind durch den Auftragnehmer verbleibende Restaushubarbeiten durchzuführen. Hierzu zählt insbesondere das Entfernen der zum Schutz des Erdplanums eingebrachten Bodenschichten. Die vorhandene Einzäunung dient als Kasernenzaun und stellt keine gesonderte Sicherung der Baustelleneinrichtungsfläche dar. Erforderliche zusätzliche Sicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich vorzusehen.
Die Leistung beinhaltet Lieferung, Aufbau, Vorhaltung / Unterhaltung bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes, Instandhaltung, Abbau und Abtransport der Baustelleneinrichtung, insbesondere:
– Baustelleneinrichtung des AN für alle erforderlichen Leistungen einschließlich aller Hebegeräte (Kran, Bauaufzüge, usw.) – Sanitäreinrichtungen für alle am Bau Beteiligten – Besprechungsraum für die Bauleitung des AG einschließlich Ausstattung für mind. 12 Teilnehmer und mindestens einem abschließbaren Aktenschrank für den AG, 3- fache Schlüsselausfertigung, aus Stahlblech – Bauleitungscontainer für die Bauleitung des AG mit 4 Arbeitsplätzen – Baustromversorgung – Bauwasserversorgung und Bauwasserentsorgung – Baumüllentsorgung
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– Kostenübernahme für Strom, Wasser, Abwasser- /Müllentsorgung, Telekommunikationsmedien, usw. – Errichtung von Erschließungswegen sowie Arbeits- und Lagerplätzen – Umzäunung der Baustelle, soweit innerhalb der Auszäunung erforderlich, einschließlich Türen und Toren usw. – Schutz- und Arbeitsgerüste, Nottreppen, Geländer gemäß UVV – Sicherheitseinrichtungen wie Schutzabdeckungen und Absperrungen usw. gemäß UVV – Beleuchtung der Baustelle im erforderlichen Umfang gemäß UVV – Gewährleistung des erforderlichen Brandschutzes gemäß UVV – Sicherung der gesamten Baustelle durch Verschließen, Beleuchtung und falls erforderlich Bewachung insbesondere des Zufahrtstors – Vorzeitige Inbetriebnahme der Heizungsanlage zur Vermeidung von Schäden – Winterbaumaßnahmen soweit erforderlich – Sicherung des Gebäudes gegen Witterungseinflüsse während der gesamten Bauzeit – Maßnahmen zur Verkehrssicherung in Abstimmung mit dem Baulogistiker – Restlose Baustellenräumung vor Übergabe der schlüsselfertigen Leistung an den AG Verkehrssicherung des Baustellenbereichs
BE-Plan Rechtzeitig vor Baubeginn hat der AN einen verbindlichen Baustelleneinrichtungsplan mit Angaben zu Lager-/Kranplätzen, Bau- und Tagesunterkünften, ggf. Bauzäunen, Beleuchtung und Verkehrssicherung vorzulegen. Die Sperrzone entlang des temporären Kasernenzauns ist dabei zu berücksichtigen (vgl. 5.3.2), ebenso die zwingend zu übernehmende Containerstellfläche gemäß Baulogistikanlage 002272-TKR-UKG- xx-A-260422-Roh-Ausbau.
Dieser Plan ist mit dem Baulogistiker abzustimmen und während der Baumaßnahme fortlaufend zu aktualisieren. Die Erfassung der Mengen des Bauwassers und des Baustroms muss gewährleistet sein.
Ausführung Baustelleneinrichtung AN: Aufbauen, Vorhalten und Umsetzen der Baustelleneinrichtung des AN im Rahmen der schlüsselfertigen Erstellung des Gebäudes entsprechend dem Bauablauf sowie Abbauen und Wiederherstellen der Flächen vor der Übergabe der funktions- und schlüsselfertigen Leistung an den AG. Notwendig werdende Umbauten der BE sind kostenneutral vorzusehen. Die Baustelleneinrichtung des AN umfasst alle Leistungen für die in dieser Ausschreibung aufgeführten Leistungsbereiche, so dass eine funktionsgerechte und technisch einwandfreie Durchführung sowie termingerechte, fach- und sachgemäße Errichtung des Bauvorhabens gewährleistet ist.
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Zur Baustelleneinrichtung gehören alle zur Durchführung der Bauleistungen erforderlichen Geräte, Hebezeuge, wie der Baukran, Maschinen und alle Transportmittel. Absperrungen, Bau-, Mannschafts- und Sanitärcontainer, Geräte- und Materialcontainer sowie Arbeits-, Schutz- und Fanggerüste über die Fassadengerüste hinaus. Absperrungen in Form von Geländern und/oder Abdeckungen an allen absturzgefährdeten Stellen, wie an Aufzugs- und Installationsschächten, Treppenaugen, Deckenaussparungen, Fensteröffnungen, Lichtschächten usw. Zur Einrichtung gehören auch das Beschaffen und Anlegen von Baustraßen, von Arbeits- und Lagerplätzen und alle Maßnahmen zur Verkehrssicherung im Bereich der Baustelle.
Die sanitären Anlagen wie Waschgelegenheiten, Aborte, Urinale sind ausreichend an der Zahl gemäß der am Bau Tätigen zu bemessen. Zu allen Containern gehört die laufende Unterhaltung, wie tägliche Reinigung, Ausstattung mit Toilettenpapier, Handreinigungsmittel und Handtrockner, Fäkalienentsorgung, Kalt- und Warmwasserversorgung, Beleuchtung und Beheizung. Zur Leistung gehören ebenfalls erforderliche Fundamente, Tragkonstruktionen, Treppen, Überdachungen und Wege zu den Containern. Der AN trägt allein die Verantwortung für die Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen an der Baustelle und für das Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften, einschließlich der Durchführung, Vorhaltung und Wiederentfernung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Anlagen, des Personals und Dritter.
Der AN ist verpflichtet, baubetrieblich bedingte Belästigungen und Beeinträchtigungen (insbesondere durch Lärm, Staub, Schmutz usw.) der Anwohner und Nutzer der anliegenden Straßen und Grundstücke möglichst gering zu halten. Die einschlägigen öffentlichen Bestimmungen, Verwaltungsvorschriften, technischen Richtlinien u. ä. zur Vermeidung von Lärm (Schall-), Erschütterungs-, Staub und sonstigen Emissionen (z.B. TA-Lärm, vom 16.07.1968, VDI- Richtlinie 2058, Blatt 1 usw.) sind in jedem Fall einzuhalten. Der AN trägt ferner die Kosten für alle Untersuchungen und Prüfungen, die nach den zutreffenden Normenvorschriften, wie DIN, VDE usw. erforderlich sind. Vor Übergabe der schlüsselfertigen Leistung an den AG hat der AN die gesamte Baustelleneinrichtung, Befestigungen der Baustraßen, Lager- und Arbeitsplätze, Einbauten der Baustelleneinrichtungen wie Fundamente usw. sowie das aus seiner Arbeitsausführung übrig gebliebene, überschüssige Baumaterial und die Abfälle zu beseitigen. Die gesamte Baustelle und die sonstigen, vom AN benutzten Grundstücksflächen wie Straßen, Grünflächen, Wege usw. sind wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, sofern sie nicht im Zusammenhang mit der Gestaltung der Außenanlagen neu hergerichtet werden. Das Gleiche gilt sinngemäß für Beschädigungen außerhalb des Baustellenbereiches.
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Bauzaun: Durch die Auszäunung des Planungsbereichs ist die Baustelle bereits eingezäunt. Weitere Zaunanlagen und der Einbau von Türen und Toren im Zufahrtsbereich innerhalb des Bestandszaunes obliegen dem AN und müssen den UVV und den Anforderungen an die Baustelle entsprechen.
Bauschließanlage Für die Sicherung der Baustelle bis zur Übergabe hat der AN eine Bauschließanlage vorzuhalten, mit welcher alle Außentüren, insbesondere die Türen der Technikräume verschlossen werden können. Die Bauschließanlage ist in das vom AN zu erstellende Baustellenbrandschutzkonzept mit aufzunehmen.
Baustromversorgung: Versorgungsanschluss der Baustelle mit elektrischer Energie für die Baumaßnahme in dem für die Vertragsleistungen des AN erforderlichen Umfang einschließlich Anschluss aller Sanitär- und Bürocontainer innerhalb des Baugeländes und die Übernahme der Stromkosten. Die Baustromanschlussstelle ist im Plan 2.13 - Lageplan Unterflur Bereich U-Gebäude definiert.
Die wesentlichen Leistungen sind:
– Baustellen-Hauptverteilung und die Unterverteilungen für die einzelnen Nutzungsbereiche der Geschosse, den Erfordernissen entsprechend dimensioniert und ausgelegt – Alle dem Leistungsumfang entsprechend erforderlichen Schalt- und Sicherungseinrichtungen, Zählerplätze, Zähler und Abgänge zu den Unterverteilungen – Über- und Unterführungen von Wegen und Straßen usw. nach Angabe der zuständigen Behörden bis zur Baustelle bzw. Baustromversorgungsanlage, einschließlich der Erstellung der erforderlichen Masten – Sämtliche Verkabelungen der Haupt- und Unterverteilungen untereinander – Aufbauen, Vorhalten und Unterhalten der Baustromanlage auf die Dauer der Ausführungszeit, einschließlich erforderlicher Umbau- und Umsetzarbeiten – Abbauen und Beseitigen der kompletten Baustromversorgung nach Fertigstellung der Arbeiten
Die Baustromanlage und alle damit zusammengehörenden Leistungen, wie entsprechende Dimensionierung der Kabel und Bestückung der Verteilerkästen, sind vom AN in eigener Verantwortung, gemäß der Auslegung der Verbraucherstellen, zu erbringen.
Bauwasserversorgung, Entwässerung: Versorgungsanschluss der Baustelle mit Wasser für die Baumaßnahme in dem für die Vertragsleistungen des AN erforderlichen Umfang, frostbeständige Ausführung, einschließlich aller Erd-, Mauer- und Betonarbeiten, einschließlich Anschluss aller Sanitär- und Bürocontainer sowie die Übernahme der Wasserkosten. Die Bauwasseranschlussstelle
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ist im Plan 2.13 - Lageplan Unterflur Bereich U-Gebäude definiert.
Die wesentlichen Leistungen sind:
– Heranführen der Versorgungsleitung zum Anschlusspunkt auf der BE-Fläche – Anschluss mit Wasser-Messuhr, Hauptabsperrventil mit Entleerung in fachgerechter Ausführung – Entnahmestellen in der für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Anzahl – Vorhalten der Bauwasseranlage bis zum Abschluss der Arbeiten, einschließlich der im Verlauf der Bauarbeiten anfallenden Umbau- und Umsetzarbeiten der Bauabwassereinrichtungen – Entwässerungsanschluss zur Entsorgung des anfallenden Wassers und der Schmutzwasserentsorgung aus den Baustellen-Sanitärbereichen sowie sämtlichen provisorischen Bauentwässerungen und Niederschlagswasserableitungen herstellen, vorhalten und beseitigen, einschließlich erforderlicher Umsetzarbeiten sowie Übernahme der Entwässerungskosten.
Die Entwässerungseinrichtungen wurden im Zuge der Vorabmaßnahme bis an die Baufeldgrenze herangeführt. Schmutzwasser kann dort übergeben werden. Die Ableitung von Niederschlagswasser ist grundsätzlich ebenfalls möglich, sofern dieses vor Einleitung entsprechend behandelt wird (z. B. über Absetzbecken), sodass keine Verunreinigungen in das Entwässerungssystem eingetragen werden. Weitere Angaben zur infrastrukturellen Einbindung sind den entsprechenden Kapiteln der FLB zu entnehmen.
Sicherheitseinrichtungen: Sicherheitseinrichtungen im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche sowie in Verkehrs- und Fluchtwegen innerhalb und außerhalb des Gebäudes, wie z.B. Schutzabdeckungen, Absperrungen, Schutz- und Fanggerüste, Absturzsicherungen und Abdeckungen an allen absturzgefährdeten Stellen entsprechend den UVV. Ausführung der Sicherheitseinrichtungen einschließlich Abstimmung, Montage, Abnahme, Vor- und Unterhaltung sowie regelmäßiger Kontrolle und späterer Demontage und Abfuhr.
Baubeleuchtung: Allgemeinbeleuchtung im Freien, einschließlich Anschlussleitungen, Zeitschaltuhr, Sicherheitsschalter usw., blendfrei für die Nachbarbebauung bzw. den öffentlichen Straßenverkehr auf- und abbauen, vor- und unterhalten. Allgemeine Beleuchtung der Baustelle in Gebäuden, Ausleuchtung mindestens 100 Lux. Ausführung in Treppenhäusern und Verkehrswegen, bestehend aus Leuchtstoffröhren mit Schutzabdeckungen einschließlich geordnet verlegter Anschlussleitungen, Zeitschaltuhr, Sicherheitsschalter usw. parallel zum Baufortschritt installieren, ein- und abbauen, vor- und unterhalten.
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Winterbaumaßnahmen: Hilfsmaßnahmen in Schlechtwetter- und Winterperioden zur Fortführung der Baumaßnahme, wie Lattenverschläge mit Folienbespannung in Außenwandöffnungen, Aufstellen und Betreiben von Luftheizgeräten einschließlich aller Betriebsstoffe, nach Beendigung wieder abbauen und abtransportieren.
Witterungsschutzmaßnahmen: Der AN hat während der gesamten Bauzeit die Dichtigkeit des Gebäudes, z. B. bei Öffnungen in Außenwänden und Decken, und die Dichtigkeit der Dachfläche mit geeigneten Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse wie z. B. Regen sicherzustellen und zu garantieren. Die Ausführungsart obliegt dem AN in eigener Verantwortung.
Sonstige Leistungen: Besondere Leistungen für alle sonstigen Baustelleneinrichtungen, wie technische Bearbeitung, Ingenieurleistungen, Prüfungen und Genehmigungen auch von Behörden oder dem TÜV und dadurch bedingte Gebühren, die mit der Baustelleneinrichtung in Verbindung stehen. Sicherung der bekannten Leitungen innerhalb und außerhalb des Baugrundstücks, sofern diese durch die Baumaßnahme erforderlich werden. Maßnahmen zur Verkehrssicherung im Bereich der Baustelle, einschließlich Schneeräumung im Winter sowie notwendige Straßenbeschilderungen mit Warn- und Hinweisschildern im Baustellenbereich bis Bauzeitende. Zum Leistungsumfang des AN gehört die Schließaufsicht für die Bauzauntore und die Verkehrssicherungspflicht über das Baugelände und die BE-Fläche.
8.3.9.2 KG 392 Gerüste
Allgemein Alle für die betriebsfertige Herstellung des Gebäudes notwendigen Gerüstarbeiten gemäß sicherheitstechnischen Erfordernissen des Bauablaufs und der Gebäudegeometrie, insbesondere:
– Arbeits- und Schutzgerüste im Außenbereich, als Fassaden- und Fanggerüst – Raum-, Stand-, Flächen- und Rollgerüste als Arbeits- und Schutzgerüste im Innenbereich, auch für das Gewerk Haustechnik – Ausbildung sämtlicher Arbeitslagen und Brückenglieder in Eingangsbereichen – Ausführen sämtlicher erforderlicher Leitergänge – Ausführen von Überbrückungen, Konsolen und Geländern – Herstellen und Entfernen von Hilfsgründungen – Standsicheres Aussteifen der Rüstteile untereinander – Verankern der Konstruktion an massiven Bauteilen – Verschließen von Ankerlöchern in der Fassade mit farblich angepassten Aufschraubkappen – Alle notwendigen Schutzplanen – Schutzdächer in Eingangsbereichen und Durchgängen
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– Aufstellen statischer Berechnungen soweit erforderlich und Anfertigen der dazugehörigen Zeichnungen, wie Gerüstpläne usw. – Einholen bauaufsichtlicher Genehmigungen mit Gebührenübernahme – Sich aus dem Arbeitsablauf ergebende Umsetzarbeiten und Gerüstumbindungen, besonders bedingt durch die Montagearbeiten der Fassade – Der Abbau und das Beseitigen des Gerüstes entsprechend des Baufortschritts
Alle Gerüstteile sind während der Bauzeit- zu warten und nach Beendigung zu demontieren. Der Gerüstabbau ist dem AG mit 14 Tagen Vorlauf zu melden.
Ausführung: Fassaden-, Hänge-, Raum-, Stand-, Flächen- und Rollgerüste als Arbeits- und Schutzgerüste im Innen- und Außenbereich für alle Leistungen wie z. B. Fassade, Innenausbau und Haustechnik, die für den Neubau des Gebäudes erforderlich sind. Die Gerüste sind als Stahl- oder Systemgerüst nach Wahl des AN auszuführen.
Die Gerüstabstände zum Bauwerk sind in Abhängigkeit vom Fassadentyp vom AN eigenverantwortlich festzulegen. Inwieweit die Fassadengerüste als Traggerüste mit Einrichtungen für das Befördern von Stoffen und Bauteilen geeignet sein müssen, ergibt sich aus der geplanten Montagedurchführung des AN und ist eigenverantwortlich vom AN zu berechnen.
8.3.9.3 KG 397 Zusätzliche Maßnahmen
Reinigungsarbeiten während der Bauausführung Für die Baureinigung ist der AN verantwortlich. Alle anfallenden Abfall-/Reststoffe sind von ihm auf seine Kosten ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen. Sämtliche vom AN benutzten Flächen und Straßen sind während der Baumaßnahme ständig sauber zu halten. Verkehrswege in der Liegenschaft sind stets freizuhalten. Die Baustelle ist mindestens einmal wöchentlich gründlich, besenrein zu reinigen (Bauplatz und Geschosse).
Zwischenreinigungen Zwischenreinigungen sind durchzuführen, sofern die Bereiche durch den Baufortschritt später nur unter erschwerten Bedingungen zugänglich sind. So sind z.B. Installationen unter Rohdecken zu reinigen, bevor tiefer liegende Einbauten (Leuchten) oder Akustikbauteile eingebaut werden (Feinreinigung).
Bauendreinigung Vor den Abnahmebegehungen und der Übergabe an den Nutzer muss eine Feinreinigung des Gebäudes durchgeführt werden. Dazu gehört auch die innere und äußere Reinigung der Fassade sowie aller Flächen und Einbauten. Abschließende
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Bauendreinigung nach Möblierung durch den AG. Nach dem Aufstellen der bauseitigen Möblierung muss eine abschließende Feinreinigung im Gebäude durchgeführt werden.
Winterdienst In den Wintermonaten gehört es zu den Aufgaben des AN, den Winterdienst für die Baustelle und Baustelleneinrichtungsfläche zu übernehmen, für die weiteren Bereiche der Liegenschaft erfolgt der Winterdienst durch den AG. Die Verkehrsflächen für Pkw, Lkw und Personen sind verkehrssicher zu räumen, zu streuen und zu unterhalten.
8.4 KG 400 Bauwerk, Allgemein technische Anlagen Alle technischen Anlagen sind nach dem „Stand der Technik“ komplett betriebsfertig, mängelfrei und betriebsbereit einschließlich erfolgter Einregulierung anzubieten, auszuführen und zu übergeben. Sollten weitere Funktionsräume für die Technischen Anlagen erforderlich werden, sind diese vom AN anzuzeigen und dem AG zur Sichtung vorzulegen. Zusätzlich erforderliche Technikräume nach Erfordernis des AN sind mindestens gleichwertig zur Entwurfsplanung auszustatten.
Schlitze, Decken- und Wanddurchführungen Alle Durchbrüche und Schlitze in Rohbau- und Ausbauelementen sowie alle Schachtabschlusswände sind gemäß der Anforderungsklasse der zugehörigen Wände und Böden normgerecht zu verschließen. Wanddurchbrüche in Brandschutzwänden, mit und ohne Medienleitungen sind mit bauartzugelassenen Brandabschottungen in der notwendigen Anforderung gemäß DIN 4102 zu verschließen und mit entsprechenden Typenschildern in dauerhafter Befestigung zu kennzeichnen. Für die Leitungsverlegung und für die Durchführung von Leitungen durch Wände und Decken sind der bauliche Brandschutz und die Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) zu beachten.
Berücksichtigung der Erdbebenzone 1 bei technischen Einbauten Bei der Planung, Ausführung und Dokumentation sämtlicher technischer Einbauten im Gebäude (u. a. Anlagen der TGA, Leitungsführungen, Befestigungssysteme, Geräteinstallationen und technische Infrastruktur) ist die Erdbebenzone 1 nach den geltenden Normen und Regelwerken zwingend zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere:
– die Bemessung und Ausführung der Befestigungen und Aufhängungen entsprechend den seismischen Anforderungen, – den Nachweis der Standsicherheit und Betriebssicherheit der betroffenen Anlagen unter seismischer Einwirkung, – die Auswahl geeigneter Produkte und Montagesysteme, die für den Einsatz in Erdbebenzone 1 zugelassen sind, – die Dokumentation der erdbebengerechten Ausführung in Planung und Fachunternehmernachweisen.
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Die Anforderungen der Eurocodes (insbesondere DIN EN 1998 – Eurocode 8) sowie die einschlägigen nationalen Anhänge und Richtlinien sind vollständig einzuhalten.
Leitungsverlegung Die Rohrleitungen sind nicht sichtbar („unter Putz“) oder in Wandzwischenräumen und Technikschächten zu verlegen. Dabei müssen die Leitungen nach den einschlägigen Normen und Richtlinien so befestigt sein, dass kein Körperschall oder Strömungsgeräusche übertragen werden; außerdem müssen sie so konstruiert und beschaffen sein, dass z. B. Temperaturausdehnungen aufgenommen werden können. Des Weiteren ist die jeweilige Erdbebenzone zu berücksichtigen.
Befestigungskonstruktionen Sämtliche Befestigungs- und Haltekonstruktionen sind fachgerecht herzustellen und die statischen Nachweise dieser Konstruktionen auf Verlangen beizubringen. Rohrbefestigungen sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Erdbebenzone schallgedämmt auszuführen. In den Technikschächten sind grundsätzlich Installationsschienen zu verwenden. Es dürfen grundsätzlich nur verzinkte Befestigungen zur Ausführung kommen. Bei den sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Sicherheitslichtanlagen etc. ist der Funktionserhalt der Anlagen durch Funktionserhaltungskabel mit hierfür geeigneten Befestigungen sicherzustellen.
Hinweisschilder und Kennzeichnung Für die zu liefernden Anlagen und Anlagenteile (Melder, Geräte, Klappen, Stellorgane, Kanäle, Rohrleitungen etc.) sind Bezeichnungsschilder aus Resopal anzubringen. Die Ausführung und die Beschriftung richtet sich dabei nach den Vorgaben der DIN 2402/ TRGS 200/ DIN 825 und Richtlinie 92/58 EWG. Die Beschilderung und die Beschriftung sind durchgängig und sinnfällig durchzuführen. Vor der Installation ist eine Bemusterung zur Abstimmung mit dem AG vorzulegen. In sichtbaren Bereichen sind die Leitungen in Abständen von ca. 5 m mit farbigen Kunststoffbändern entsprechend den Durchflussmedien zu kennzeichnen. Die Breite der Klebebänder muss mindestens 10 cm betragen. Hierbei sind die Farben entsprechend UVV, DIN 1946 und DIN 2403 zu verwenden. Die Beschilderungen müssen mit den Revisionsunterlagen bzw. Schaltplänen identisch sein. Die elektrischen Adressen der einzelnen Feldgeräte müssen auf der Beschilderung und dem Schaltschrank-, Schaltplan sowie den sonstigen Revisionsunterlagen identisch sein. Sämtliche Schilder sind bis auf die Brandschutzklappenbeschilderung in Resopal entsprechend der Gewerkfarbe mit schwarzer oder weißer Schrift vorzusehen. Die Brandschutzklappenbeschilderungen sind in Rot mit weißer Beschriftung (Resopal) auszuführen. Beschriftung mehrzeilig, Schilder aus mehrschichtigem Kunststoff, gedruckt.
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Schallpegel Über die Rohrleitungsinstallation und sonstige haustechnische Anlagen dürfen keine störenden Geräusche in schutzbedürftige Räume gelangen. Sämtliche Anlagenteile sind so zu dimensionieren und mit Schalldämpfern in Zu-, Ab- und Frischluft auszurüsten, dass die in der VDI 2081, VDI 2058 und den Arbeitsstättenrichtlinien festgelegten Werte für Innen- und Außengeräuschanforderungen erfüllt werden. Um die Voraussetzungen zur Erfüllung eines ausreichenden Schallschutzes zu gewährleisten, sind neben der DIN 4109 insbesondere auch die Anforderungen der Bundeswehr (s. bundeswehreigene Planungshilfen) zu beachten.
Potentialausgleich Zur Verhinderung von Potentialunterschieden sind die Gesamtanlagen in sich potentialausgeglichen herzustellen. Die Anlagen sind mit dem Gebäude-Potentialausgleich zu verbinden. Es ist ein Schema zu erstellen, aus dem alle Potentialausgleichsschienen hervorgehen. Folgende Normen sind u.A. zu berücksichtigen: DIN VDE 0100‑540 (Hauptnorm für Potentialausgleich, Erdung, Leiterquerschnitte) DIN EN 62305 / VDE 0185‑305 Blitzschutz- Potentialausgleich
Installation Elektrotechnik und Versorgungstechnik Die sicherheits- und schwachstromtechnischen Anbindungen der nachfolgenden Medienleitungen erfolgen im Wesentlichen als Erweiterung zu den bereits im Bestand verbauten Systemen. Die Schnittstellen / Übergabepunkte gelten wie beschrieben definiert und im Lageplan (SAP-Nr. 90-32-7573-18-00, Lageplan Bestand) dargestellt. Alle nachgeordneten Installationen sind im Leistungsumfang des AN enthalten. Abgehängte Deckenbereiche dürfen, soweit sie den Vorschriften der MLAR und den weiteren Vorschriften entsprechen, auch für mögliche Verlegesysteme genutzt werden.
Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen Sollte der AN in den Ausschreibungsunterlagen Widersprüchlichkeiten und Unklarheiten finden, sind diese dem AG anzuzeigen, damit diese aufgelöst bzw. ausgeräumt werden können. Alle in der FLB ausgeschriebenen Leistungen beinhalten das Liefern und Montieren des Materials, wenn nicht im Text etwas anderes bestimmt ist.
Baustelleneinrichtung Das Liefern, Vorhalten und Entfernen der für die eigenen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtung einschließlich aller Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Aufzüge, Hilfskonstruktionen, Arbeitsgerüste (inkl. Fassadengerüste) und Sicherheitseinrichtungen ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Arbeitsstättenrichtlinien für Baustellen sind zu beachten. Der AN hat die vollständige Planung, Lieferung
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und betriebsfertige Montage mit allem notwendigen Zubehör haustechnischer Anlagen zu erbringen.
Materialökologie Die nachstehenden Anforderungen an die Materialökologie sind zwingend zu beachten und einzukalkulieren. Bei Umweltzeichen gilt die jeweils aktuelle Version.
Beschädigungen Verursacht der AN Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen oder Anlagen, so hat er unverzüglich die Bauüberwachung davon zu unterrichten und die Beseitigung des Schadens auf seine Kosten zu veranlassen.
HLS-Allgemein: Der AN hat die vollständige Planung, Lieferung und betriebsfertige Montage mit allem notwendigen Zubehör haustechnischer Anlagen zu erbringen. Für die Ausführung wird die DIN 18380 vereinbart. Für die Kalkulation sind die Entwurfspläne (Grundrisse, Schemen) zu berücksichtigen.
Hinweise Folgende DIN / EN Normen und Richtlinien sind unter Anderem zu beachten:
Sanitär:
– Bereichsanweisung D1-1810/0-6511 "Fachtechnische Angelegenheiten der Trinkwassertechnik Legionellenprophylaxe Trinkwasser-Bundeswehr" – Handbuch der Wasserversorgung in der Bundeswehr - HdbWasversBw Richtlinie VDI 6023 – Arbeitshilfen Abwasser. Planung, Bau und Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes – Rahmenuntersuchungsplan (RUPl) – Umbau, Sanierung, Neuinstallation von – Trinkwasserinstallationen – DIN EN 806 (Teile 1–5) Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen – DIN 1988-100 / 200 / 300 Nationale Ergänzungen zur DIN EN 806DIN 1988-100: Planung, Ausführung, Betrieb – DIN 1988-200: Schutz des Trinkwassers – DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen – DIN EN 12056 (Teile 1–5) Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden – DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – DIN EN 13564 Rückstauverschlüsse – VDI 6023 Hygiene in Trinkwasserinstallationen (Pflicht für Fachbetriebe) – VDI 1988 Trinkwassererwärmungsanlagen – DIN 18381 (VOB/C) Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen – Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) – DGUV Vorschriften (Berufsgenossenschaft) – BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung – Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
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– Schutz der menschlichen Gesundheit – Grenzwerte, Untersuchungspflichten, Betreiberverantwortung – DVGW W 551 – Legionellen in Trinkwassererwärmungsanlagen – DVGW W 553 – Zirkulationssysteme – DVGW W 570 – Hygieneanforderungen
Heizung
– DIN EN 12828 Heizungsanlagen in Gebäuden – Planung von Warmwasserheizungen – DIN EN 14336 Installation, Prüfung und Abnahme von Heizungsanlagen – DIN EN 15316 Berechnung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen – DIN EN 442 Heizkörper und Konvektoren – DIN EN 1264 Flächenheiz- und Kühlsysteme (Fußboden-, Wand-, Deckenheizung) – DIN EN 13831 Auslegung von Membran-Ausdehnungsgefäßen – DIN EN 1057 – Kupferrohre – DIN EN ISO 15874 ff. – Kunststoffrohre – DIN 1988 / DIN EN 806 – bei kombinierten Trinkwasser- /Heizsystemen – DIN 4140 – Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – GEG / DIN 4108 – Wärmedämmung – VDI 2035 (Blatt 1 & 2) Vermeidung von Schäden durch Korrosion und Steinbildung im Heizwasser – VDI 2067Wirtschaftlichkeit von Heizungsanlagen – VDI 4645 / 4640 Biomasse- bzw. Wärmepumpenanlagen – DVGW W 551 / W 553 – bei Heizungsanlagen mit Trinkwassererwärmung – AGFW-Regelwerk – Fernwärme
Kältetechnik
– EU-F-Gas-Verordnung (EU) 517/2014 – Einsatz, Dichtheitskontrollen, Verbot bestimmter Kältemittel – Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) – Sachkundenachweis, Dokumentationspflicht – Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Entsorgung von Kältemitteln – DIN EN 378 (Teile 1–4) Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheit und Umweltschutz – DIN EN 16798 (Teile 1–7) Energieeffizienz und Auslegung von Lüftungs- und Klimaanlagen – DIN EN 14511 Leistungsprüfung von Kälteanlagen und Wärmepumpen – DIN EN 60204-1 Elektrische Ausrüstung von Maschinen – DIN EN ISO 5149 Internationale Kältenorm (ähnlich DIN EN 378) – VDI 2047 Blatt 1 & 2 Hygiene von Rückkühlwerken (Legionellenschutz) – VDI 6022 Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen (RLT) – VDI 2052 Raumlufttechnik – Behaglichkeit – DGUV Regeln – Sicherheit bei Kälteanlagen – TRBS – Druckanlagen, Prüfpflichten
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– AGFW-Regelwerk – bei Fernkälte
Lüftungstechnik
– DIN EN 16798 (Teile 1–7) Energieeffizienz und Auslegung von Lüftungs- und Klimaanlagen – DIN 18017-3 Lüftung von Bädern und WCs ohne Fenster – DIN 4102 / DIN EN 13501 Brandverhalten von Baustoffen – DIN 18232 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) – DIN EN 13501 / EN 1366 – Klassifizierung von Bauprodukten im Brandfall – DIN 14675 Planung und Einbau von Brandmeldeanlagen – DIN 4109 Schallschutz im Hochbau – DIN EN ISO 7235 Schalldämpfer in Lüftungsanlagen – VDI 6022 (Blatt 1 & 2) Hygieneanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen – (Pflicht für Planung, Betrieb & Wartung) – VDI 3803 Raumlufttechnische Geräte – VDI 2052 Raumlufttechnik – Behaglichkeit – VDI 2078 Kühllastberechnung (bei Kühlung über Lüftung) – TRBS Betrieb & Prüfung von Anlagen – MLAR (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie) Brandschutz in Lüftungsanlagen – MLüAR / MLUeR lüftungstechnische Anforderungen (bundeslandspezifisch) – ASR A3.6 Raumlufttechnische Anlagen
H-L-S-Ausstattung der Räume
Die Ausführung der Sanitärobjekte erfolgt gemäß Qualitätsstufe 2 (QS 2) nach den einschlägigen Richtlinien der Bundeswehr. Die QS 2 beschreibt eine funktionale, wirtschaftliche und langlebige Standardausstattung mit mittlerem Qualitätsniveau. Es sind ausschließlich bewährte, robuste und wartungsarme Produkte einzusetzen, die den Anforderungen an eine hohe Nutzungsfrequenz in Liegenschaften der Bundeswehr gerecht werden. Der Fokus liegt auf Betriebssicherheit, Hygiene sowie einfacher Reinigung und Instandhaltung. Ausstattungen mit erhöhtem Komfort, besonderem Designanspruch oder überdurchschnittlicher technischer Ausstattung sind nicht Bestandteil dieser Qualitätsstufe. Sämtliche Komponenten sind unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie einer langfristigen Ersatzteilverfügbarkeit auszuwählen. Die Ausführung hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den gültigen Normen und Vorschriften zu erfolgen.
Die Lieferung umfasst sämtliche Nebenleistungen wie Befestigungsmittel, Dichtstoffe, Anschlüsse, Funktionsprüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation. Bei Unstimmigkeiten innerhalb der Ausschreibungsunterlage sind diese vor Angebotsabgabe dem AG anzuzeigen.
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Einzelunterkunft:
– Fußbodenheizung mit Einzelraumtemperaturregelung (über Bedienfeld) – Zuluftgitter
Nasszelle:
– Waschtisch (Sanitärporzellan, weiß, 600 x 450) 3 l/min, robuste, reinigungsfreundliche Ausführung, mit Montageelement, inkl. Schallschutzset – Zweiarmiger Handtuchhalter, – Spiegel 450 x 600 mm, fliesenbündig – Kleiderhaken – Wassersparender Einhandmischer aus Metall zur Standmontage, mit DVGW-Prüfzeichen, Durchflussbegrenzer ≤ 6 l/min, Temperaturbegrenzer einstellbar, Geräuschklasse I gemäß DIN – UP-Installationselemente – Tiefspülklosett aus Sanitärporzellan (weiß), spülrandlos, wandhängend, WC-Sitz mit Deckel, hohe Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beanspruchung – Abdeckplatte für 2 – Mengen Spültechnik, robuste, vandalismussichere Ausführung – Toilettenbürstengarnitur, wandbefestigt – Toilettenpapierhalter – Ersatzrollenhalter – Duschtasse mit niedrigem Einstieg – Sparbrause 7 l/min mit Brauseset – Wassersparende Aufputz-Thermostatbatterie mit Verbrühungsschutz, robuste, wartungsarme Ausführung – Thermotrenner-Montageblock (Dusche) zur Vermeidung von Wärmeübertragung – Schlauchbrause aerosolarm, bestehend aus Brausekopf und 1,5 m Schlauch, verchromte Ausführung, Handbrause mit Antikalk-Noppen – Brausestange ca. 1 m, mit Konusgleiter höhenverstellbar – Eckseifenkorb – Duschtür aus Glas, einschl. Beschlägen und Dichtungen – Elektro-Heizkörper als Handtuchheizkörper – Fußbodenheizung (ungeregelt) zur Temperierung der Fußbodenoberfläche – Ablufttellerventil
Nasszelle barrierefrei:
– Waschtisch aus Sanitärporzellan in behindertengerechter Ausführung (unterfahrbar), robuste, reinigungsfreundliche Ausführung, mit Montageelement, inkl. Schallschutzset – Standardarmatur, Einhebelmischer 3 l/min, aus Metall mit Verbrühungsschutz, Durchflussbegrenzer ≤ 6 l/min, Geräuschklasse I gemäß DIN – WC (Ausladung 70 cm) aus Sanitärporzellan in behindertengerechter Ausführung, wandhängend, mit Sitz ohne Deckel, hohe Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beanspruchung
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– UP-Geruchverschluss – Installationselemente barrierefrei – Stützklappgriff – Stützklappgriff mit Funkauslösung – Spiegel (60 x 120) festmontiert, oberhalb Waschtisch, gem. AMEV San.Bau – Rückenstütze für WC – Toilettenbürstengarnitur, wandbefestigt – Ersatzrollenhalter – Toilettenpapierhalter – Dusche bodengleich gefliest mit Gefälle – Wassersparende Aufputz-Thermostatbatterie mit Verbrühungsschutz, robuste, wartungsarme Ausführung – Thermotrenner-Montageblock (Dusche) zur Vermeidung von Wärmeübertragung – Schlauchbrause aerosolarm, bestehend aus Brausekopf und 1,5 m Schlauch, verchromte Ausführung, Handbrause mit Antikalk-Noppen – Brausestange ca. 1 m, mit Konusgleiter höhenverstellbar – Duschvorhang – 1 x Handtuchhalter (2-teilig schwenkbar) – Fußbodenheizung mit Einzelraumtemperaturregelung (über Bedienfeld) – Ablufttellerventil
UvD-Raum:
– Zu- und Abluft Tellerventil – Fußbodenheizung mit Einzelraumtemperaturregelung (über Bedienfeld)
Gemeinschaft/TK:
– Zu- und Abluft Tellerventil – Fußbodenheizung mit Einzelraumtemperaturregelung (über Bedienfeld)
Teeküche:
– Zu- und Abluft Tellerventil – Fußbodenheizung mit Einzelraumtemperaturregelung (über Bedienfeld) – Edelstahl-Küchenspüle mit Einhandmischer (Auszugbrause für Standmontage passend zur Küchenspüle, Edelstahl)
Reinigungsgeräteraum:
– Ausgussbecken aus emailliertem Stahl mit Rückwand und Klapprost – Schwenkbarer Wand-Einhebelmischer – Zu- und Abluft Tellerventil – Fußbodenheizung mit Einzelraumtemperaturregelung (über Bedienfeld)
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WC-barrierefrei:
– Waschtisch aus Sanitärporzellan in behindertengerechter Ausführung (unterfahrbar), robuste, reinigungsfreundliche Ausführung, mit Montageelement, inkl. Schallschutzset – WC (Ausladung 70 cm) aus Sanitärporzellan in behindertengerechter Ausführung, wandhängend, mit Sitz ohne Deckel, hohe Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beanspruchung – UP-Geruchverschluss – Installationselemente barrierefrei – Stützklappgriff – Stützklappgriff mit Funkauslösung – Berührungslose Waschtischarmatur aus Metall mit Verbrühungsschutz, Durchflussbegrenzer ≤ 6 l/min, Geräuschklasse I gemäß DIN – Spiegel (60 x 120) festmontiert oberhalb Waschtisch, gem. AMEV San.Bau – Rückenstütze für WC – Toilettenbürstengarnitur, wandbefestigt – Ersatzrollenhalter – Toilettenpapierhalter – Zu- und Abluft Tellerventil – Fußbodenheizung mit Einzelraumtemperaturregelung (über Bedienfeld)
Lager Wäsche:
– Fußbodenheizung mit Einzelraumtemperaturregelung (über Bedienfeld) – Zu- und Abluft Tellerventil
Reinigungsraum:
– Fußbodenheizung mit Einzelraumtemperaturregelung (über Bedienfeld) – Zu- und Abluft Tellerventil – Waschbottich – Anschluss Waschmaschine
Kleidertrocknungsraum:
– Fußbodenheizung mit Einzelraumtemperaturregelung (über Bedienfeld) – Zu- und Abluft Tellerventil
Flur:
– Unbeheizt und unbelüftet
Treppenhäuser:
– Wasserführende Wärmepumpenheizkörper
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HA Heizung:
– Gebäudeeinführung für Nahwärmeleitung – Nahwärmeübergabestation – Pufferspeicher 1 x 1500 Liter als Energiespeicher für Heizung – Pufferspeicher 1 x 2000 Liter zur Vorwärmung Warmwasserbereitung – Pufferspeicher 2 x 1500 Liter als Energiespeicher für Warmwasserbereitung – Druckhaltestationen mit automatischer Entgasung – Wärmemengenzähler – Hochtemperatur-Wärmepumpen (Booster-Wärmepumpen) mit natürlichem Kältemittel, 2 Stück, zur Warmwassererzeugung, gekapselt mit Lüftungsanschluss – Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel mit Wärmequelle Eisspeicher – Umschaltventile zur Regelung der Fließwege Hochtemperatur / Niedertemperatur – Umschaltventile zur Regelung der Fließwege Heizen – Kühlen – Umschaltventile zur Regelung der Fließwege Eisspeicher – Verteiler mit zwei Heiz- und Kühlkreisen (statisch und dynamisch) – Drei-Wege-Mischer mit elektrischem Antrieb – Absperrarmaturen als Ventile und Kugelhähne – Schmutzfänger – hocheffiziente Umwälzpumpen – Rückschlagventile /-klappen – Lufttöpfe – Entleerungs- und Entlüftungsventile – Thermometer – Manometer – Frischwasserstationen zur Warmwasserbereitung als 3er- Kaskade – Zu- und Abluft Tellerventil – Lüftungsgerät (Deckengerät) mit einer Luftleistung von ca. 800 m³/h mit einem Plattenwärmetauscher zur Wärmerückgewinnung mit elektrischem Heizregister – Zugelassene Rauchschutzklappen für HT-Wärmepumpen – Wetterschutzgitter (Wand)
HA Kälte:
– Gebäudeeinführung für Nahkälteleitung – Nahkälteübergabestation – Kaltwasserkühler zur Trinkwasserkühlung – hocheffiziente Umwälzpumpen (Ladepumpen) – Kältemengenzähler – Thermometer – Absperrungen als Ventile und Kugelhähne – Schmutzfänger
HA Wasser:
– Gebäudeeinführung Trinkwasser – Wasserzähler – Automatische Rückspülfilter
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– Druckminderer – Rückflussverhinderer – Ventile mit Entleerung – Probenahmeeinrichtungen – Kaltwasserkühler mit natürlichem Kältemittel für Trinkwasserzirkulation kalt
Technikraum DG Lüftungszentrale:
– Zentrales Lüftungsgerät mit einer Luftleistung von ca. 5.145 m³/h mit einem Plattenwärmetauscher zur Wärmerückgewinnung mit Heiz-/Kühlregister – Zentrales Lüftungsgerät mit einer Luftleistung von ca. 4.605 m³/h mit einem Plattenwärmetauscher zur Wärmerückgewinnung mit Heiz-/Kühlregister – Taschenfilter vor Plattenwärmetauscher (Außenluft ePM1>50%, Abluft ePM1>50%) – Zugelassene Brandschutzklappen mit Motor – Wetterschutzgitter (Wand) – Zu- und Abluft Tellerventil
8.4.1 Kostengruppe 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
411 Abwasseranlagen 412 Wasseranlagen 413 Gasanlagen 419 Sonstiges zur KG 410 Allgemein Die Leistung umfasst die Lieferung und fachgerechte Montage sämtlicher Sanitärinstallationen im Gebäude gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN- Normen, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den jeweils aktuellen Richtlinien der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung.
8.4.1.1 KG 411 Abwasseranlagen
Funktionale Anforderungen
– Sicherstellung der Dichtheit und Langlebigkeit im Erdreich. – Einhaltung der statischen und hydraulischen Anforderungen. – Prüfung der Leitungen nach DIN 1610 bzw. projektbezogenen Vorgaben.
Allgemeines Abwasseranlagen Die Abwasseranlagen sind gemäß Planung des AN zu dimensionieren, wobei der rechnerische Nachweis für die Anlagen entsprechend DIN EN 12056 und DIN 1986-100 bzw. VDI 3806 durchzuführen ist.
Alle Anbindungs- bzw. Sammelleitungen sind auf kurzem Weg bis in den jeweiligen Schacht zu führen und dort an die Schmutzwasserfallleitungen anzuschließen.
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Sämtliche Schmutzwasseranschlüsse in das lokale Kanalnetz sind mit Revisionsklappen auszustatten; eine zusätzliche Revisionsöffnung ist in die Küchen einzubauen. Die Planung ist mit dem AG abzustimmen.
8.4.1.2 Grundleitungen
Die Grundleitungsverlegung erfolgt möglichst gradlinig und mit kurzen Wegen aus dem Gebäude heraus. Die Grundleitung für Schmutzwasser ist unter der Bodenplatte nach außen zu führen. Die Hauptsammelleitung ist mittig unter der Bodenplatte im Flur zu verlegen und nach dem Gebäudeaustritt mit einem Revisionsschacht auszuführen. Unterhalb des Gebäudes sind Grundleitungen für die Erdverlegung aus Polypropylen (KG-2000-Rohr) einschließlich sämtlicher erforderlicher Form- und Verbindungsstücke herzustellen. Die Leistung umfasst ferner Reinigungsöffnungen, Reinigungsverschlüsse sowie automatische Rückstausicherungen im Flurbereich. Die Verlegung der Rohrleitungen erfolgt in bauseits zu lieferndem, geeignetem Sand gemäß den Verlegevorschriften des jeweiligen Rohrherstellers. Die Leitungen sind schichtweise einzubauen, mit einem Mindestauflager von 10 cm sowie einer Mindestüberdeckung von 10 cm, jeweils im verdichteten Zustand. Das Liefern, Einbringen und Verdichten des geeigneten Sandes ist Bestandteil der Leistung. Nach Fertigstellung der Rohrverlegung sind eine Rohrspülung sowie eine Druckprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse sind ordnungsgemäß zu dokumentieren und in einem Prüfprotokoll festzuhalten. Weiterhin sind die Leitungen fachgerecht zu verschließen. Das Bereitstellen des erforderlichen Wassers für die Prüfungen sowie dessen schadlose Entsorgung sind ebenfalls Bestandteil der Leistung. Der Anschluss an den Abwasserkanal ist einschließlich aller notwendigen Anschluss- und Übergangsformstücke herzustellen. Das in den Sanitär- und WC-Bereichen, den Teeküchen sowie an sonstigen Ablaufstellen anfallende Schmutzwasser wird über Fallleitungen erfasst. Diese werden an Sammelleitungen unterhalb der Bodenplatte angeschlossen und in die nicht öffentliche Kanalisation abgeleitet. Das Entwässerungssystem ist als Freispiegelentwässerung ausgeführt. Im mittleren Bereich des Gebäudes, am Beginn der Grundleitung unterhalb der Bodenplatte, sind Reinigungsverschlüsse im Flurbereich anzuordnen, um eine ordnungsgemäße und dauerhafte Reinigungsmöglichkeit sicherzustellen. An den Stirnseiten des Gebäudes sind im Flur- bzw. Technikbereich automatische Rückstauverschlüsse vorzusehen, um das Gebäude zuverlässig gegen Rückstau aus der Kanalisation zu schützen.
Schmutzwasser Das innerhalb des Gebäudes anfallende Schmutzwasser wird in Grau- und Schwarzwasser getrennt erfasst und abgeführt. Waschbecken und WCs sind über eine gemeinsame Fallleitung zu entwässern. Die Duschen der Nasszellen werden an separate
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Fallleitungen angeschlossen, um Geruchsbelästigungen infolge von Austrocknung oder Leersaugen der Siphons zuverlässig zu vermeiden. Die Einleitung des Schmutzwassers innerhalb und unterhalb des Gebäudes erfolgt über Rohrleitungen mit einem Gefälle von min. 1,0 %, Füllungsgrad 0,5 und einer Fließgeschwindigkeit von 0,5 m/s, gemäß DIN 1986. Innerhalb des Gebäudes sind Anschluss- und Sammelleitungen aus hochschalldämmendem Kunststoffrohrsystem PE-S2 im Nennweitenbereich DN 56 bis DN 150 herzustellen. Die Leistung umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Rohrsystems einschließlich aller erforderlichen Formstücke, Anschlussstücke, Schellen, Halterungen, Dichtungen und Befestigungsmaterialien. Die Rohre sind hochschalldämmend ausgeführt und fachgerecht an Wänden, Decken und Schächten zu befestigen. Die Rohrbelüftungsleitungen sind oberhalb des jeweils höchsten angeschlossenen Abgangs mit einer geeigneten Wärmedämmung (16 mm) von OKFFB oberstes Geschoss bis unter Dachhaut zu versehen. Die Verbindung der Rohrleitungen und Formteile erfolgt mittels Steckmuffen. Je Fallleitung ist im Erdgeschoss im Bereich der Flurwand in der Nasszelle zur Zugänglichkeit der Reinigungsöffnungen eine verschließbare Revisionsklappe mit den Abmessungen ca. 40×40 cm vorzusehen. Die Leitungen sind mit einer geeigneten Körperschalldämmung (4 mm) auszustatten und mit zugelassenen Befestigungssystemen zu montieren. Dabei sind die Anforderungen der jeweiligen Erdbebenzone zu berücksichtigen. Erforderliche Brandschutzeinrichtungen sind als zugelassene Brandschotts auszuführen. Eine vollständige Brandschutzdokumentation einschließlich Fotodokumentation und eindeutiger Kennzeichnung ist zu erstellen. Es sind Revisionsöffnungen in ausreichender Anzahl vorzusehen. Die Öffnungen müssen so positioniert werden, dass alle wartungs- und reinigungsrelevanten Anlagenteile (z. B. Absperrarmaturen) jederzeit zugänglich sind. Die lichte Mindestgröße beträgt 40x40cm, bei größeren Bauteilen entsprechend größer, sodass eine fachgerechte Wartung und ein Bauteiltausch möglich sind. Revisionsöffnungen sind in abgehängten Decken, Installationsschächten, Trockenbauwänden sowie vor Einbauten und technischen Komponenten anzuordnen. Die Schnittstelle bildet ein definierter Übergabepunkt auf dem Baufeld. Die Verlegung der Anschlussleitungen innerhalb der jeweiligen Geschosse erfolgt überwiegend innerhalb der Vorwandinstallationen und ist körperschallentkoppelt auszuführen. Für die Teeküchen sind jeweils ein Schmutzwasseranschluss für eine Küchenspüle sowie ein separater Schmutzwasseranschluss für einen Geschirrspüler herzustellen.
Regenwasser Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers von den Dachflächen erfolgt über außenliegende Fallrohre. Die Planung
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dieser Fallrohre liegt im Verantwortungsbereich der Architektur, die Ausführung erfolgt durch den Generalunternehmer (GU). Die Entwässerung der Zuwegungen wird ebenfalls durch die Architektur in Abstimmung mit der Außenanlagenplanung konzipiert und durch den Generalunternehmer ausgeführt. Für die Regenwasserentwässerung sind im Rahmen dieser Fachleistungsbeschreibung (FLB) im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) keine Leistungen vorgesehen. Entsprechende Leistungen sind daher im Angebot in diesem Bereich nicht zu berücksichtigen.
8.4.1.3 Schmutzwasserentlüftung
Die erforderlichen Dachdurchführungen einschließlich der dazugehörigen Dachabdichtungsarbeiten sind fachgerecht und dauerhaft dicht herzustellen. Die Schmutzwasserfallleitungen werden sowohl unterhalb der Decke im obersten Geschoss als auch im Dachgeschoss zusammengeführt und gemäß DIN 1986 zur Be- und Entlüftung über Dach geführt. Entlüftung über Dach mit Entlüftungshaube für SW-Fallrohre als runde Dachhaube mit Standrohr inkl. Befestigungsschellen sowie Dachdurchführung in Farbe nach Wahl des Architekten / Bauherrn einschließlich flexiblem Anschlussstück zur Verbindung von belüftender Rohrleitung und Dachhaube, sowie Verbindern und Befestigungsmaterial Bei der Leitungsverlegung sowie bei der Durchführung von Leitungen durch Wände und Decken sind die Anforderungen des baulichen Brandschutzes sowie die Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) uneingeschränkt zu beachten. Entsprechende Abschottungen und Brandschutzmaßnahmen sind zugelassen und normgerecht auszuführen. Die Rohrleitungen sind verdeckt, unter Putz, in Wandzwischenräumen sowie in Installationsschächten zu verlegen, sodass eine optisch und technisch einwandfreie Ausführung gewährleistet ist.
8.4.1.4 KG 412 Wasseranlagen
Funktionale Anforderungen
– Gewährleistung der Trinkwasserqualität ohne geschmackliche oder chemische Beeinträchtigungen. – Einhaltung Rahmenuntersuchungsplan (RUPl) – Umbau, Sanierung, Neuinstallation von Trinkwasserinstallationen – Betriebsdruck und Temperaturbeständigkeit entsprechend den projektbezogenen Anforderungen. – Minimierung hydraulischer Widerstände und Berücksichtigung der Durchflussanforderungen. – Sicherstellung einer energieeffizienten Ausführung durch geeignete Wärmedämmung nach gültigen Vorgaben. – Schutz der Rohrleitungen gegen mechanische Beschädigungen.
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Allgemeines Wasseranlagen Der Trinkwasseranschluss an das lokale Leitungsnetz der Liegenschaft ist im Hausanschlussraum unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten herzustellen. Die genauen Druckverhältnisse sind mit dem AG abzustimmen. Planung und Ausführung der Wasserinstallation ist gemäß geltenden Normen und den entsprechenden DVGW-Richtlinien durchzuführen.
Alle Armaturen und Anlagenkomponenten der Sanitärinstallation im Trinkwassernetz sind aus Edelstahl mit DVGW-Zulassung herzustellen sowie als wassersparende Armaturen auszuführen.
Es dürfen nur Rohrleitungen mit RAL-Gütezeichen verwendet werden, die gegen Lochkorrosion geschützt sind. Verarbeitung und Verlegung sind nach DIN 1988, den herstellerspezifischen Vorschriften sowie unter Beachtung einschlägiger Normen durchzuführen. Die herstellerspezifischen Eigenschaften sind durch einen Nachweis zu belegen. Alle verwendeten Materialien einschließlich der Flansche, Schrauben und Muttern sowie sonstige Verbindungsmöglichkeiten, sind in Edelstahl auszuführen.
Die Leitungen sind unterhalb von Geschossdecken, in abgehängten Decken und in Installationswänden, sowie Technikschächten vorzusehen. Die Anbindung der Verbraucher erfolgt über den jeweiligen Schacht. Überdimensionierungen der Leitungsquerschnitte sind ebenso wie stagnierendes Wasser, nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Arbeitsblätter W 551/ W 557), zu vermeiden. Berechnung der Trinkwasserleitungen und der Frischwasserstationen gem. Der Gleichzeitigkeitsfaktor wurde in Abstimmung mit dem Nutzer auf 20 % festgelegt.
8.4.1.5 Trinkwasserleitung
Die Trinkwasserleitung wird bauseits mittels Anschlussbogen in das Gebäude eingeführt und mit einem Absperrschieber versehen. Der Auftragnehmer hat die Arbeiten entsprechend zu koordinieren. Die Schnittstelle bildet ein definierter Übergabepunkt auf dem Baufeld. Trinkwasserzähler sowie ein automatischer Rückspülfilter sind mit Aufschaltung auf die Gebäudeautomation (GA) anzuordnen.
Die Verbrauchserfassung erfolgt im Hausanschlussraum über einen Wasserzähler mit M-Bus-Schnittstelle, der auf die Gebäudeautomation aufgeschaltet wird. Das Gebäude wird über einen Trinkwasser-Hausanschluss versorgt. Dieser umfasst sämtliche erforderlichen Absperrarmaturen, einen Rückflussverhinderer, einen Hauptwasserzähler sowie eine automatische Rückspülfilteranlage. Sämtliche eingesetzten Armaturen müssen über gültige Zulassungen verfügen und den einschlägigen Normen und Regelwerken (DIN, DVGW bzw. entsprechende EU- und ISO-Normen) entsprechen.
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In den Nasszellen sind an den Duscharmaturen Thermotrenner zu installieren, um eine unerwünschte Wärmeübertragung zwischen Kalt- und Warmwasser zu verhindern. Alle Armaturen sind mit einem wirksamen Verbrühungsschutz auszustatten.
Für die Teeküchen sind die erforderlichen Trinkwasseranschlüsse für eine Küchenspüle vorzusehen, einschließlich eines Kombiventils zum Anschluss eines Geschirrspülers. Es sind frostsichere Außenarmaturen vorzusehen, die gegenüber aggressivem Wasser (Wasser, das aufgrund seiner chemischen Eigenschaften Materialien angreift und dadurch Korrosion, Ablagerungen oder Schäden in technischen Anlagen verursacht) beständig ist. Die Armatur ist einschließlich Schlauchkupplung für gängige Stecksysteme auszuführen und für eine Druckstufe von PN 16 geeignet. Der Anschluss der Außenzapfstelle hat an einen auch im Winter durchspülten Leitungsstrang zu erfolgen (siehe Regeldetail Stiefelreinigungsanlage). Aus hygienischen Gründen ist die Trinkwasserleitung mit einem Rohrtrenner zu sichern. Nachspeiseeinrichtungen und Verbraucher im Technikraum sind in gleicher Weise anzuschließen. Innerhalb des Gebäudes sind die Trinkwasserrohrleitungen aus Edelstahlrohr nach DVGW GW 541, geschweißt, Werkstoff-Nr 1.4521, nickelfrei für Trinkwasser, mit Eignungsnachweis DIN 1988-200, Verbindung durch Pressen, mit Verpresstkennzeichnung und Prüfsicherheit, einschl. Dichtungsmittel herzustellen. Rohraufhängung als Rohrschelle, aus verzinktem Stahl, mit schalldämmenden Einlagen, Anforderungen entsprechend DIN 4109, Befestigung über Gewindestabe an bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln. Rohrbefestigungen sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Erdbebenzone schallgedämmt auszuführen. Die Wärmedämmung der Trinkwasserleitungen ist gemäß den Anforderungen des jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der DIN 1988-200 auszuführen. Trinkwasser-Kalt- und Warmwasserleitungen erhalten eine Dämmung mit einer Dämmstärke von 100 %. Verteilleitungen sind mit Mineralwolle zu dämmen, Anbindungsleitungen mit Kautschukschläuchen mit einer Dämmstärke von 50%. Rohrleitungen gedämmt mit Rohrschalen aus Mineralwolle, alukaschiert, Schmelzpunkt > 1000° C. Dammdicke nach GEG; in Technikbereichen und stoß gefährdeten Bereichen sowie Bereichen mit Sichtinstallationen mit zusätzlichen Blech Schutzmantel Leitungen, die durch Wände und Decken mit Brandschutzanforderungen geführt werden, sind entsprechend dem Brandschutznachweis unter Anwendung der Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) fachgerecht zu verlegen und abzuschotten. Hierzu ist eine vollständige Brandschutzdokumentation einschließlich Fotodokumentation und eindeutiger Kennzeichnung zu erstellen. Die Rohrleitungen sind verdeckt, unter Putz, in Wandzwischenräumen oder in Installationsschächten zu verlegen. In abgehängten Decken sind zur Überprüfung und Reinigung Revisionsöffnungen mit den Abmessungen ca. 40x40 cm in jeder Nasszelle vorzusehen. Die Schallschutzanforderungen gemäß den Planungshilfen der Bundeswehr sind einzuhalten. Die Rohrleitungen sind gemäß den geltenden DIN-Normen dauerhaft zu kennzeichnen.
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8.4.1.6 Trinkwasserhygiene
Die TGA-Planungsrichtlinie der Bundeswehr sowie die einschlägigen Erlasse und Verordnungen sind in vollem Umfang zu berücksichtigen und verbindlich anzuwenden. Zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene sowie zur Legionellenprophylaxe wird ein System mit Kaltwasserzirkulation einschließlich aktiver Kühlung realisiert. Ergänzend hierzu wird im Technikraum eine Zwangs-Hygienespülung vorgesehen. Die Auslösung der Hygienespülung erfolgt bedarfsgerecht über die Gebäudeautomation (GA). Die für die Kaltwasserkühlung erforderliche Kältemenge wird aus dem Nahkältenetz bzw. der Wärmepumpe mit Wärme- /Kältequelle Eisspeicher bereitgestellt. Das Kaltwassernetz wird mit einer gekühlten Zirkulationsleitung ausgestattet, um sicherzustellen, dass gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Temperaturen von 25 °C nicht überschritten werden. Temperaturüberschreitungen werden durch die GA erfasst und führen zu einer entsprechenden Nachkühlung über die Kältemaschine. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Leitungsnetz durch Auslösen der Spüleinrichtung zu kühlen; diese Maßnahme ist jedoch möglichst zu vermeiden und dient vorrangig der Sicherstellung der Wasserqualität, nicht der Hygiene. Sämtliche Kühl- und Spülvorgänge werden über die Gebäudeautomation gesteuert, überwacht und dokumentiert. Hierzu werden die Verbrauchsmengen über installierte Wasserzähler sowie die Kaltwassertemperaturen in den einzelnen Versorgungsbereichen mittels geeigneter Temperaturmessarmaturen kontinuierlich erfasst. Auf dieser Basis erfolgt eine bedarfsgerechte und wassersparende Spülauslösung. Die Warmwasserzirkulation wird nicht mit einer Spülvorrichtung ausgestattet, da das Leitungssystem dauerhaft (24/7) mit Warmwasser bei Temperaturen von über 60 °C durchströmt wird. Hier wird eine hocheffiziente Umwälzpumpe als Zirkulationspumpe verbaut. Absperrungen im Technikraum zur Einzelabsperrung der Bereiche sind an allen Leitungen, die den Technikraum verlassen zu montieren. Eine regelmäßige thermische Desinfektion ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf kann diese jedoch manuell über einen Schlüsselschalter ausgelöst werden. Die Rohrleitungsführung der Trinkwasserinstallation ist so auszuführen, dass Stagnation ausgeschlossen wird. Hierzu sind die Leitungen in den Sanitär- und WC-Bereichen sowie in den Teeküchen im Durchschleifsystem zu verlegen. Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sind oberhalb der Armaturen zu führen. Kaltwasserleitungen sind möglichst bodennah anzuordnen. Wandarmaturen sind gemäß den Vorgaben der jeweiligen Bereichsvorschriften thermisch zu trennen. Die ordnungsgemäße getrennte Leitungsführung ist vor dem Verschließen der Bauteile zu überprüfen. Die entsprechende Nachweisführung ist dem Auftraggeber rechtzeitig vorzulegen.
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Zur hygienischen Sicherstellung der Trinkwasserqualität sind in den einzelnen Nutzungseinheiten, insbesondere in den Flurbereichen, geeignete Strömungsteiler und Zirkulationsventile zu installieren. An allen definierten Probenahmestellen (Gebäudeeintritt Kaltwasser, Warmwassererzeugung, Zirkulation sowie ungünstigste Entnahmestellen) sind geeignete, totraumfreie Probenahmearmaturen fest zu installieren und in den Leitungsstrang zu integrieren. Die Probenahme darf ausschließlich Trinkwasser aus dem Rohrnetz erfassen. Die Probenahmearmaturen sind in abflammbarer Ausführung auszuführen, metallisch dichtend und mit einem nach unten gerichteten Ablaufbogen aus Edelstahl auszustatten.
8.4.1.7 Ausstattung Sanitär- und Küchenbereiche:
Allgemein: Alle wasserberührende Sanitäreinbauelemente müssen die Grenzwerte der aktuell gültigen UBA-Bewertungstabellen einhalten. Entsprechende Nachweise sind vor Einbau vorzulegen und den Revisionsunterlagen beizufügen.
Einzel-Waschtischanlage in den Nassbereichen und WC-Räumen Waschtischanlage als Anbauwaschtisch aus Sanitärporzellan mit Überlauf in der Farbe Weiß, Anordnung nach Sanitärraumplanung der Architektur, mit Einhebel- Waschtischarmatur, Oberfläche Chrom, mit Geruchsverschluss, verchromtem Exzenter-Waschbeckenverschluss mit Ablaufgarnitur und Siphon. Die Rohinstallation erfolgt über Vorwandelemente.
Waschtischanlage barrierefrei Waschtisch als unterfahrbarer Anbauwaschtisch aus Sanitärporzellan in der Farbe Weiß, Anordnung nach Sanitärraumplanung der Architektur, Einhebel- Waschtischarmatur inkl. Verbrühungsschutz, Oberfläche Chrom, verchromtem Exzenter, Raumspar-Siphon, Stützgriffe, kippbarer Spiegel. Die Rohinstallation erfolgt über Vorwandelemente.
Ausgussbecken Ausgussbecken aus Stahl in der Farbe Weiß, Siphon, Auslaufventil (Wandmontage) wandhängend, mind. 50 cm x 35 cm mit Rückwand, mit Klapprost aus Leichtmetall, Befestigungsmaterial, mit Ablaufarmatur, Stopfen und Kette, Geruch-verschluss und Rosette aus Kunststoff
WC-Anlage Wandhängende Tiefspül-WC-Anlage aus Sanitärporzellan in Farbe Weiß, spülrandlos, mit Kunststoff WC-Sitz und Deckel, weiß. WC-Unterputzspülkasten, mit weißer Betätigungsplatte, für 2-Mengen-Spülung. Die Rohinstallation erfolgt über Vorwandelemente.
WC-Anlage barrierefrei Wandhängende Tiefspül-WC-Anlagen mit erhöhter Sitzhöhe und langer Ausladung aus Sanitärporzellan in Farbe Weiß,
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spülrandlos, mit Kunststoff WC-Sitz ohne Deckel, weiß. WC- Unterputzspülkasten, klappbare Stützgriffe beidseitig, Klappgriff mit elektronischer Spülauslösung und Toilettenpapierhalter, Rückenstütze. Die Rohinstallation erfolgt über Vorwandelemente.
Gemeinschaftsraum/Teeküche Edelstahl-Küchenspüle mit Einhandmischer (Auszugbrause für Standmontage passend zur Küchenspüle, Edelstahl)
Duschanlage Duschtasse mit Aufputz-Thermostatbatterie und Brausestange mit Schlauchbrause (aerosolarm) aus Chrom, Ablaufgarnitur, Duschwannenträger, Armaturen Montage auf Vorwandelement, Anordnung gemäß Grundrissplanung.
Duschanlage barrierefrei Bodengleiche Dusche mit Aufputz-Thermostatbatterie inkl. Verbrühungsschutz und Brausestange mit Schlauchbrause (aerosolarm) aus Chrom, Ablaufgarnitur, Armaturen Montage auf Vorwandelement, Anordnung gemäß Grundrissplanung.
Bodenablauf Bodenablauf min. DN70 aus Edelstahl mit Edelstahl Rostabdeckung in den Technikräumen.
Stiefelwaschanlage Stiefelwaschanlage aus Edelstahl mit 5 Waschplätzen, einschl. Rohrtrenner.
Terrassen und Außenanlage Frostsichere Außenarmatur mit Steckschlüssel
8.4.1.8 KG 413 und 419
Die Kostengruppen 413 und 419 sind nicht Bestandteil der Maßnahme.
8.4.2 KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
421 Wärmeerzeugungsanlagen 422 Wärmeverteilnetze 423 Raumheizflächen 424 Verkehrsheizflächen 429 Sonstiges zur KG 420
Funktionale Anforderungen
– Die Materialien müssen den geltenden Normen und Richtlinien entsprechen, insbesondere:
- Normen für Edelstahlrohre und Presssysteme,
- Vorgaben zur Wasserqualität im Heizungsbetrieb,
- Anforderungen an Korrosionsschutz und Dauerhaltbarkeit.
– Leitungen müssen thermische und mechanische Beanspruchungen sicher aufnehmen und dauerhaft dicht sein.
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– Verlegung entsprechend der herstellerspezifischen Einbauempfehlungen und den Vorschriften der Heizungsnormen. – Sicherstellung der axialen und radialen Lagerung, um thermische Längenänderungen auszugleichen. – Vermeidung von Knicken, Spannungen und unerwünschten Belastungen. – Sicherstellung einer energieeffizienten Ausführung durch geeignete Wärmedämmung nach gültigen Vorgaben. – Einhaltung der Anforderungen zur hydraulischen Funktionsfähigkeit (z. B. Strömungsverhältnisse, Druckverlustoptimierung). – Korrosionsschutz und chemischer Schutz des Heizmediums entsprechend den geltenden Richtlinien (z. B. VDI 2035).
8.4.2.1 Allgemein
Für die Beheizung der Gebäude ist ein Anschluss an das bestehende Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft herzustellen.
Vorgesehen ist ein Wärmeverteilsystem als Flächenheizung für die Unterkünfte und Nebenräume, Elektroheizkörper für die Nasszellen sowie wasserführende Heizkörper in den Fluren.
Alle Vorgaben zum Anschluss an das vorhandene Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft sind unter „Technische Anlage in Außenanlagen – Wärmeversorgungsanlagen“ beschrieben.
Nahwärmeübergabestation Der AN hat die Heizungsanlage in Abhängigkeit von der Heizlastberechnung gemäß DIN/TS 12831 zu dimensionieren.
Alle Anlagen sind gemäß GEG § 71a („Gebäudeautomation“) in den Hausanschlussräumen steuer- und regelbar auszubilden. Das Gebäude wird über einen Nahwärmeanschluss mit Heizwärme versorgt. Zur Unterstützung einer regenerativen Wärmeerzeugung ist die Wärmeübergabe für eine mittlere Heizwassertemperatur von 35 °C oder niedriger ausgelegt. Die Einführung des Nahwärmeanschlusses ist durch den Auftragnehmer im Zuge der Herstellung der Bodenplatte zu koordinieren. Die Schnittstelle bildet ein definierter Übergabepunkt auf dem Baufeld. Die Wärmeübergabestation wird im Technikraum angeordnet. Die Übergabestation ist mit einem Mengen- und Differenzdruckregler zum hydraulischen Abgleich des Wärmeversorgungsnetzes auszustatten und umfasst mindestens folgende Komponenten:
– Schmutzfänger, – Mengen- und Differenzdruckregler, – Wärmemengenzähler als Ultraschallzähler mit Rechenwerk, – Rücklauftemperaturbegrenzung, – Druckmanometer und Manometerhähne – Entleerungs- und Entlüftungsventile sowie
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– verbindende Rohrleitungen aus Stahl nach DIN 2440 bzw. entsprechenden EU-Normen sowie DIN EN 10220. – Die Hauptvor- und Rücklauftemperaturen sowie die Volumenströme sind zu messen und die Wärmemenge vollständig zu erfassen.
Langfristig ist vorgesehen, die Heizwärme über eine Sole- /Wasser-Wärmepumpe bereitzustellen, die an einen noch zu errichtenden Eisspeicher angebunden wird. Die zentrale Wärmetechnik besteht aus der Wärmeübergabestation mit einer Leistung von 200 kW, den Wärmepumpen mit jeweils 100 kW, den Pufferspeichern (3 x 1500 l und 1 x 2000 l), den hydraulischen Komponenten, einem Heizungsverteiler mit zwei Heizkreisen (statischer und dynamischer Heizkreis), der Druckhaltung mit Ausdehnungsgefäß sowie den erforderlichen Armaturen und Sicherheitseinrichtungen mit Nenndruck PN6. Die Heizkreise für die statische Gebäudeheizung und die Lüftungsanlagen werden nach der Übergabestation und den zwischengeschalteten Pufferspeichern an einen gemeinsamen Verteiler angeschlossen. Da das Nahwärmenetz mittelfristig von einem Hochtemperatur- auf ein Niedertemperaturnetz umgestellt wird, sind zur Warmwasserbereitung Booster-Wärmepumpen mit einer Leistung von je 100 kW vorgesehen. Diese erhöhen die Temperatur auf die für die Warmwasserbereitung nötige Vorlauftemperatur. Der Platzbedarf für die künftigen Booster-Wärmepumpen ist in der Entwurfsplanung berücksichtigt. Zur späteren Anbindung sind Umschaltventile hierfür an den notwendigen Stellen geplant. Die Verrohrung für die spätere Zuschaltung der Wärmepumpen wird im Laufe der Aufstellung der Wärmepumpen ab den Umschaltventilen fortgeführt. Der Pufferspeicher (2000 Liter) für die Vorwärmung Wärmepumpen ist ebenfalls später aufzustellen und zu verrohren. Der Platzbedarf wurde in der Entwurfsplanung berücksichtigt. Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über Frischwasserstationen (3er-Kasskade). Der Bereich der Warmwassererzeugung ist direkt an das Nahwärmenetz angebunden. Den Frischwasserstationen sind zwei Pufferspeicher mit je 1500 l im Tichelmannsystem vorgeschaltet, die vor die gekapselten Booster-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel geschaltet sind. Im Havariefall erfolgt die Abführung des freigesetzten Kältemittels im Wärmepumpengehäuse über eine separate Lüftungsleitung ins Freie. Regler sowie sämtliche elektrischen Feldgeräte, Antriebe und Fühler sind anschlussfertig zu verdrahten. Es ist eine zeitabhängige, witterungsgeführte Regelung gemäß GA-Handbuch 4.0 vorzusehen. Die Heizungsanlage ist einer Druckprüfung zu unterziehen und anschließend mit Wasser mit einem Glykolanteil von 45% zu befüllen.
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8.4.2.2 KG 422 Wärmeverteilnetze
Funktionale Anforderungen
– Die Rohrleitungen müssen für den vorgesehenen Betriebsdruck und die Betriebstemperatur der Heizungsanlage dauerhaft geeignet sein. – Alle Pressverbindungen müssen dauerhaft dicht, spannungsfrei und wartungsarm ausgeführt werden. – Die Leitungsführung ist so zu gestalten, dass eine einwandfreie hydraulische Funktion sowie eine vollständige Entlüftung der Anlage gewährleistet sind. – Materialien müssen korrosionsbeständig sein und dürfen die Funktion des Heizsystems nicht beeinträchtigen. – Wärmeverluste sind durch geeignete Dämmmaßnahmen zu minimieren. – Schutz der Rohrleitungen gegen mechanische Beschädigungen.
Haupt-Heizkreisverteiler und Hauptheizkreise Das Heizungsverteilungsnetz ist fachgerecht auszulegen und auszuführen. Es ist ein Vor- und Rücklauf-Heizkreisverteiler mit Absperreinrichtungen und Druckhalteanlagen mit automatischer Entgasung, Absperreinrichtungen, Thermometer, Ventile für hydraulischen Abgleich, Entleereinrichtungen, Dämmkappen für Armaturen und Wärmedämmung mit Mantel aus PVC, Bezeichnungsschilder mit Beschriftung nach DIN vorzusehen.
Die Haupt-Heizkreise
– Statischer Heizkreis Gebäude (Flächenheizung) – Dynamischer Heizkreis (RLT-Geräteanschluss)
Die Trinkwasserbereitung wird direkt und nicht über den Heizungsverteiler angeschlossen.
Allgemeiner Aufbau der Haupt-Heizkreise: Absperrarmatur, Absperrarmatur mit Drosselfunktion, Schmutzfänger, automatische drehzahlgeregelte hocheffiziente Umwälzpumpe, Dreiwegeregelventil, Rückschlagventil, Lufttöpfe, Entleerungs- und Entlüftungsventile. Zur Förderung der jeweiligen Massenströme sind für die einzelnen Heizkreise am Heizungsverteiler hocheffiziente Einzelumwälzpumpen mit integrierter elektronischer Leistungsanpassung durch stufenlose Drehzahländerung zu montieren. Die Umwälzpumpen für die Heizregister der Lüftungsgeräte sind analog zu erstellen. Zur Vermeidung von Geräuschübertragungen sind die Rohrleitungen mit Abstand vom Baukörper zu verlegen. Im Heizkreis der statischen Heizung muss die Vorlauftemperatur witterungsabhängig über einen Drei-Wege-Mischer regulierbar sein. Im Heizkreis der dynamischen Heizung (RLT) ist unmittelbar vor dem Heizregister eine Hocheffiziente Sekundärpumpe sowie ein 3-Wegeventil (Einspritzschaltung) anzuordnen.
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Der Kleidertrockenraum erhält in der Lüftungsanlage ein elektrisches Heizregister.
Raumtemperaturen sind dem Anhang Raumtypenprogramm zu entnehmen.
Revisionsöffnungen und Einregulierungs-/Messstellen inkl. der erforderlichen Bewegungsflächen sind in angemessener Größe herzustellen und zu kennzeichnen. Es ist nachzuweisen, dass die Messwerte und Betriebsparameter direkt vor Ort an relevanten Hauptverteilungen ablesbar sind oder dass dafür die Möglichkeit der Fernüberwachung besteht. Störungen müssen vor Ort eindeutig identifiziert und behoben werden können, z. B. durch Kennzeichnung von Armaturen und Einbauten wie Auslässe, Filter, Ventile usw. mit Zuordnung zum Schema. Es sind zentrale Absperrmöglichkeiten mit Entleer-, Spül- und Füllmöglichkeiten zu schaffen.
Heizungsleitungen zwischen Hausanschlussstation und Heizflächen inkl. erforderlicher Form- und Verbindungsstücke sind aus schwarzem geschweißten Stahl nach den Montagevorschriften des Herstellers zu verlegen und gemäß GEG zu dämmen, dabei sind sichtbare Bereiche bis in 2,0 m Höhe mit einem Blech-Mantel zu versehen. Rohrbefestigungen sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Erdbebenzone schallgedämmt auszuführen. Spülung und Reinigung der Leitungssysteme und Filter sind zu protokollieren und die zugehörigen Berichte dem AG unaufgefordert zu übergeben. Die Heizungsanlage ist einer Druckprüfung zu unterziehen und anschließend mit vollentsalztem Wasser gemäß VDI 2035 zu befüllen. Auf die notwendige Ausrüstung mit sicherheitstechnischen Einrichtungen für die geschlossenen Heizungsanlagen nach DIN EN 12828 wird besonders hingewiesen.
Brandschutzabschottungen von Rohrleitungen aus Stahl dürfen nur eingebaut werden, wenn sie ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis/allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen und der Feuerwiderstandsklasse R 90 DIN 4102-11 entsprechen. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen einschließlich einer vollständigen Dokumentation sind Bestandteil der Leistung. Die Rohrleitungen sind raumübergreifend in abgehängten Decken, unter Putz, in Wandzwischenräumen oder in Installationsschächten verdeckt zu verlegen.
8.4.2.3 KG 423 Raumheizflächen
Raumheizflächen Die Heizlast der Räume ist generell über ein Flächenheizungssystem abzudecken. Die Leistung der Heizflächen ist fachgerecht auszulegen.
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Flächenheizung Das Flächenheizsystem muss den Anforderungen der EN 1264 entsprechen. Ein entsprechender Nachweis ist durch den AN zu erbringen. Die Montage der FBH erfolgt mit Tacker-Platten. Die einzelnen Räume werden mit eigenen Heizkreisen ausgestattet, so dass eine differenzierte Regelung der Raumtemperatur möglich ist. Größere Räume erhalten mehrere Heizkreise. In den Nasszellen wird die Fußbodenheizung für den Schlafbereich durchgeschliffen und nicht separat geregelt. Im Angebot sind neben den Bauteilen der FBH lediglich das Beistellen von erforderlichen Zusatzmitteln (Estrichkomponente), der Einbau von Dehnfugenprofilen und der Einbau von Messstellen für die Restfeuchte zu kalkulieren und anzubieten. Ein Frostschutzwächter ist im Vorlauf des Kühlmediums, möglichst nahe am Eintritt in den Verteiler der Fußbodenheizung, zu installieren. Er überwacht die minimale Vorlauftemperatur und schaltet die Kühlung bei Unterschreitung eines Grenzwertes ab.
Flächenheizungsverteiler Die Heizungsverteiler für die Flächenheizung sind in den Fluren zu verteilen.
Elektrothermische Stellantriebe in 24-V-Ausführung zur Ventilbetätigung in Fußbodenheizungsverteilern. Die Antriebe dienen der präzisen Regelung des Heizwasserdurchflusses in einzelnen Heizkreisen und ermöglichen eine energieeffiziente Betriebsweise. Ausführung gemäß relevanter Normen und Richtlinien, insbesondere DIN EN 60730 (Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte), mit Schutzart entsprechend Einsatzbereich sowie ausgelegt für den Betrieb in Niederspannungssystemen (SELV). Kompatibel mit gängigen Raumthermostaten und Anschlussleisten.
Vor- und Rücklauf sind im Flächenheizungsverteiler mit Absperreinrichtungen sowie Entleereinrichtungen vorzusehen, wobei der Vorlauf mit einer Volumenstromanzeige vorzurüsten ist. Dämmkappen für Armaturen und Wärmedämmung sind mit Mantel aus PVC, Bezeichnungsschilder mit Beschriftung nach DIN vorzusehen.
Heizkreise und Raumthermostate Die Zonen sind mit einem eigenen Raumthermostat, im Bedienfeld installiert, für die ausschließliche Temperaturanzeige auszurüsten. Auf einer zweiten Bedienebene, die nicht allgemein zugänglich sein darf, muss sich die Temperatur anpassen lassen. Dafür sind die Thermostate im Verteiler mit eigenen Regelventilen und -antrieben zu versehen. Auf eine entsprechende Beschriftung ist zu achten.
Die Systemmontage sowie Dichtigkeitsprüfung und hydraulischer Abgleich müssen durchgeführt werden. Das Funktionsheizen nach VOB/C - DIN 18380 und Abkühlung ist vor den Verlegearbeiten der Bodenbeläge durchzuführen.
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Konvektionsheizung Die Treppenhäuser werden über wasserführende Wärmepumpen- Heizkörper mit glatter Oberfläche beheizt. Die Heizkörper erhalten 1K-Thermostate als Behördenmodell. Anschluss an das Rohrnetz mittels Hahnblöcken. Elektroheizkörper als Badheizkörper (nur in Bädern, weiß, inkl. Zubehör) mit Möglichkeit der zentralen Abschaltung über die GA. Nach Abschluss der lnstallationsarbeiten wird ein hydraulischer Abgleich nach VOB C, DIN 18 380 mit Voreinstellung der einzelnen Thermostatventile durchgeführt und dokumentiert. Bei der Dimensionierung der Heizkörper ist darauf zu achten, dass die geplante Möblierbarkeit uneingeschränkt ermöglicht und nicht gestört wird.
8.4.2.4 KG 424 bis 429
Die Kostengruppen 424 und 429 sind nicht Bestandteil dieser Maßnahme.
8.4.3 KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
431 Lüftungsanlagen 432 Teilklimaanlagen 433 Klimaanlagen 434 Kälteanlagen 439 Sonstiges zur KG 430
Funktionale Anforderungen
– Herstellung von Luftleitungen aus verzinktem Stahlblech nach DIN EN 1505 / DIN 24145 und Wickelfalzohr nach DIN EN 1506 und DIN EN 12237. – Sicherstellung der dichtheitstechnischen Anforderungen entsprechend DIN EN 13779 bzw. der zugehörigen Klassifizierung. – Leitungsführung gemäß Installationstechnischen Vorgaben, Brandschutzanforderungen und Schallschutz. – Lieferung und Montage von motorisch betriebenen Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen an definierten Positionen gemäß Brandschutzkonzept. – Klappen zur Überwachung des Brandfalls und zur zuverlässigen Abschottung Brandschutzabschnitten. – Integration einer Rauchauslöseeinrichtung zur Automatischen Erkennung von Rauch in der Lüftungszentrale bzw. zentralen Steuerstelle der Anlage. – Verbindung und Überwachung der Sensorik über geeignete Steuer- und Meldewege.
6.4.1 Allgemeines Die Zu- und Abluftversorgung ist über zentrale Lüftungsgeräte herzustellen, welche im DG in einem separaten Technikbereich aufgestellt werden. Im Raumtypenprogramm sind die einzubindenden Räume inkl. der Ein-/Auslässe beschrieben.
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Sämtliche Aggregate, wie Ventilatoren, Motoren und sonstige Geräte sowie Kanäle und Rohrleitungen, sind schwingungsfrei zu lagern. Alle Befestigungen sowie alle Berührungsstellen mit anderen Bauteilen sind mit schall- und wärmedämmenden Einlagen, zu versehen.
Armaturen, Schalter und Geräte sind grundsätzlich frei zugänglich zu montieren.
Alle Zuluftleitungen außerhalb der klimatisierten Räume sind mit nicht brennbarer alukaschierter Mineralwolle zu ummanteln. Lüftungsleitungen sind in die Installationsschächte zu verlegen.
Lüftungsleitungen zwischen zwei Brandabschnitten sind mit thermoelektrisch auslösbaren Brandschutzklappen (Auslösetemperatur 72°C) inkl. elektrischen Stellmotoren auszurüsten. Sofern keine Gefahr einer Brand- und Rauchübertragung zwischen unterschiedlichen Brand- bzw. Rauchabschnitten besteht, sind bei Querungen von Fluchtwegen L90-Leitungen bzw. F90-Verkleidungen auszuführen. Für die Lüftung einzelner Räume sind in Wänden und Decken mit Brandschutzanforderungen Brandschutzventile oder Brandschutzauslässe mit Endschaltern vorzusehen.
Der Einsatz von Flexrohren ist auf ein Minimum zu reduzieren und nur in Ausnahmefällen wie z. B. beim Anschluss der Tellerventile zulässig. Die Berechnung der Luftvolumenströme ist nach DIN 1946-6 durchzuführen, wobei von einer Überströmung aus den Zulufträumen (Unterkunftsräume) in die Ablufträume (Nassbereiche) auszugehen ist. Nach Abstimmung mit dem AG ist eine Aufschaltung der lufttechnischen Anlagen auf die GA vorgesehen.
Um die Raumluftqualität zu gewährleisten, welche im Rahmen der Arbeitsstättenrichtlinie definiert wird, ist der Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zwingend erforderlich. Da neben der Schadstoff- und CO2- Konzentration auch die Raumluftfeuchte einen wesentlichen Einfluss auf die thermische Behaglichkeit hat und die Nasszellen ohne Fenster im inneren Teil des Gebäudes angeordnet sind, ist eine mechanische Be- und Entlüftung aller Räume (Ausnahme: Flure, Treppenhäuser und Dachraum) erforderlich! Die Berechnung der Luftvolumenströme nach DIN 1946-6 ergibt für die Unterkunftsräume eine Außenluftzufuhr von 55 m³/h. Es wird von einer Überströmung aus den Zulufträumen (Unterkunftsräume) zu den Ablufträumen (Nassbereiche) ausgegangen.Zur Sicherstellung der Nachströmung und des Feuchteschutzes werden durch den Hochbau in der Tür zum Flur ein Türunterschnitt oder ein Türgitter vorgesehen.
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Prüfungen, Abnahme und Dokumentation
– Dichtheitsprüfung der Luftleitungen (z. B. nach DIN EN 12599). – Funktionstest aller Brandschutzklappen (Schließzeiten, Rückmeldungen). – Funktionstest der Rauchauslöseeinrichtung, inklusive Schnittstellen-Tests. – Abnahmeprotokolle gem. VDE/VDI/EN, Brandschutzabnahme durch sachkundige Person. – Mängelprotokoll und Beseitigung vor Abschluss – Ausführungs- und Prüfpläne – Mess- und Prüfprotokolle – Benutzer- und Wartungsanleitungen
8.4.3.1 KG 431 Lüftungsanlagen
Die Lüftungsanlagen werden jeweils als Zentrallüftungsgerät mit den Luftbehandlungsstufen Heizen und Kühlen vorgesehen. Die Lüftungsanlagen werden im Dachgeschoss aufgestellt. Jeweils eine Lüftungsanlage für den linken und eine für den rechten Gebäudeteil mit Heiz- und Kühlregister. Eine Lüftungsanlage als Deckengerät für den Kleidertrocknungsraum mit Elektroheizregister.
Lüftungsgeräte Unterkünfte und andere Bereiche Die Lüftungsgeräte sind mit einem Kreuzstromwärmetauscher (Wirkungsgrad min. 75% trocken bzw. 78% feucht) zur Wärmerückgewinnung auszurüsten. Vor dem Kreuzstromwärmetauscher sind in Außen- und Abluft Taschenfilter (Filterstufen: Außenluft ePM1 >50%, Abluft ePM1 >50%) anzuordnen.
Außenluftansaugung und Fortluftausblasung sind in die Fassade zu integrieren und deren Öffnungen mit feuerverzinkten Wetterschutzgittern inkl. Insektenschutzeinsatz abzudecken.
Die Lüftungsgeräte sind neben dem Kreuzstromwärmetauscher mit einem Pumpennachheizregister, einem Kühlregister und einem EC-Ventilator in Zulaufrichtung sowie einem EC-Ventilator in Ablaufrichtung vorzusehen. Außerdem sind Ab- und Fortluft mit einem Schalldämpfer auszurüsten. Im Kanalnetz sind in Außenluft und Zuluft ebenfalls Schalldämpfer einzubauen. Das Pumpenheizregister ist für eine Luftaustrittstemperatur von 21°C für den Winterfall auszulegen. Die Luftaustrittstemperatur nach dem Kühler muss im Sommerauslegungsfall mindestens 23°C bei voller Luftleistung betragen.
Die Nachtlüftung und -kühlung ist als passives System zur Reduzierung der Raumtemperaturen in den Sommermonaten vorgesehen. Dabei erfolgt in den Nachtstunden eine intensive Belüftung der Innenräume durch die gezielte Nutzung kühler Außenluft.
Zum Schutz des Gebäudes vor Feuchteschäden und Vermeidung von Kondensatbildung ist eine Taupunktregelung bei den Lüftungsanlagen vorgesehen.
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Neben den Geräten darf bei der Nennluftleistung ein Schalldruckpegel von 55dB(A) nicht überschritten werden.
Lüftungsgerät Kleidertrocknungsraum Lüftungsgerät in kompakter Bauweise als Deckengerät. Das Lüftungsgerät ist neben dem Kreuzstromwärmetauscher mit einem elektrischen Heizregister und einem EC-Ventilator in Zulaufrichtung sowie einem EC-Ventilator in Ablaufrichtung vorzusehen. Außerdem sind Ab- und Fortluft mit einem Schalldämpfer auszurüsten. Im Kanalnetz sind in Außenluft und Zuluft ebenfalls Schalldämpfer einzubauen. Das Elektroheizregister ist für eine Luftaustrittstemperatur von 21°C für den Winterfall auszulegen.
Kanalnetz/Einbauten Beim Durchtritt der Kanäle aus dem Technikraum im DG sowie in den Geschossdecken sind Brandschutzklappen mit Motor vorzusehen, die Stellung der Klappen (Auf oder Zu) ist zu erfassen. Für die Erfassung der Stellung sind die integrierten Endlagenschalter der Brandschutzklappenmotore zu nutzen.
Die Lüftungsanlage ist an relevanten Stellen – im Abluft- und Außenluftkanal vor Geräteeintritt sowie im Zuluftkanal nach Geräteeintritt – mit Rauchauslöseeinrichtungen auszurüsten, die auf die GA aufzuschalten sind. Die Luft ist im Dachraum über isolierte Kanäle zu verteilen. Beim Eintritt in die Installationsschächte sind in Zu- und Abluft ebenfalls motorisch betriebene Brandschutzklappen einzubauen, die im Dachraum revisionierbar sind. Im Dachraum verlegte Kanal- bzw. Rohrsysteme sind mit ausreichenden Revisionsöffnungen gem. VDI 6022 zu versehen. Die Strömungsgeschwindigkeit im Kanal-/Rohrsystem darf im Dachgeschoss 5 m/s und in den übrigen Geschossen 4 m/s nicht überschreiten. Der AN hat die Kanäle so zu dimensionieren, dass der zulässige Geräuschpegel nicht überschritten und der zur Verfügung stehende Druck für den Betrieb ausreicht. Die Vorgaben der DIN 18379 sind zu berücksichtigen. Die Zu- und Abluftkanäle im Dachbereich sind mit 50 mm Mineralwolle zu dämmen. Zum Schutz gegen mechanische Beschädigungen ist um die Mineralwolleisolierung ein zusätzlicher Blechmantel vorzusehen.
Nach dem Schachtaustritt werden durch waagerecht verlegte Kanäle bzw. Rohre die einzelnen Versorgungräume angeschlossen. Jede Versorgungseinheit wird über manuell einstellbare Volumenstrombegrenzer mit nachgeschalteten Schalldämpfern mit der vorgesehenen Luftmenge ver- und entsorgt.
Für die Ablufterfassung sind in den Nassbereichen Tellerventile, für die Zulufteinbringung rechteckige Luftauslässe in den Unterkunftszimmern im seitlichen Deckensprung vorzusehen.
In den abgehängten Decken müssen zur Überprüfung und Reinigung Revisionsöffnungen gem. VDI 6022 vorgesehen
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werden. Je Nasszelle ist in den Abhang-decken mindestens eine Revisionsöffnung 40x40 cm vorzusehen, durch welche die Revisionsöffnungen in den Rohren bzw. Kanälen (je 1 in den Nasszellen für Zu- und Abluft) zugänglich sind. Zusätzlich sind im EG für die dort beginnenden bzw. endenden Versorgungsleitungen je eine Revisionsöffnung in der Abhangdecke / Schachtwand und den Rohren bzw. Kanälen in Zu- und Abluft vorzusehen. Es sind in der Anzahl, Lage und Größe ausreichende Revisionsöffnungen für die HLS-Gewerke zu berücksichtigen. Es sind die Schallschutzanforderungen gem. den gesetzlichen Mindestanforderungen zu berücksichtigen.
Vorgaben zur Regelung und Steuerung der Lüftungsanlage sind im Kapitel zur GA beschrieben.
Brandschutzklappen Brandschutzklappen, Feuerwiderstandsklasse K 90, in quadratischer, rechteckiger oder runder Bauform zum Absperren von Brandabschnitten in RLT-Anlagen mit zwei Meldekontakten sind vorzusehen. Die motorisch betriebenen Brandschutzklappen sind auf die Gebäudeleittechnik aufzuschalten.
Korrosionsschutz Alle der Witterung ausgesetzten Teile müssen min. feuerverzinkt sein. Notwendige Befestigungen müssen aus rostfreiem, dauerhaftem Metall hergestellt sein. Beschilderung Vor der Abnahme ist die Anlage zu beschildern, Bezeichnungsschilder sind für alle Verteilungen, Aggregate und wichtigen Einbauteile vorzusehen. Die Ausführung der Schilder ist gemäß Abschnitt Hinweisschilder und Kennzeichnung zu planen.
Leitungsführung und Dimensionierung Die Leitungsführungen für die Lüftungsanlage sind in Blechleitungen und Wickelfalzrohr (bis max. DN350) vorzusehen. Zum Anschluss an Luftauslässe sind Flexrohrleitungen mit einer maximalen Länge von 1,0 m zulässig. Beim Einsatz von Kanälen sind nach DIN EN 1507 die Druckklasse 2 (500/+1.000) bzw. Dichtheitsklasse B zu verwenden.
Die Luftmengen sind bedarfsgerecht mittels Volumenstromregler/-begrenzer einzustellen und die Einregulierung zu protokollieren.
Leitungsmontage Alle Luftleitungen sind mit einer ausreichenden Zahl von Messstutzen zu versehen. Im sichtbaren Bereich darf kein flexibles Rohr verwendet werden. Bei der Montage der gesamten Lüftungsinstallation sind die Auflagen des Brandschutznachweises sowie der MLAR-NRW zu berücksichtigen. Die Abstandsregeln der verschiedenen Brandschutzsysteme innerhalb der Gewerke sind zu beachten.
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8.4.3.2 KG 432 und 433
Die Kostengruppen 432 und 433 sind nicht Bestandteil der Maßnahme.
8.4.3.3 KG 434 Kälteanlagen
Funktionale Anforderungen
– Die Rohrleitungen müssen für die vorgesehenen Betriebsdrücke, Temperaturen und Kältemedien dauerhaft geeignet sein. – Alle Pressverbindungen müssen leckagefrei, vibrationsfest und dauerhaft dicht ausgeführt werden. – Vermeidung von Wärmeaufnahme und Kondensatbildung durch geeignete kältetechnische Dämmung inklusive dampfdichter Ausführung. – Sicherstellung der Zugänglichkeit für Wartungs- und Servicearbeiten. – Schutz der Rohrleitungen gegen mechanische Beschädigungen.
Das Unterkunftsgebäude wird primär über eine Sole-/Wasser- Wärmepumpe in Kombination mit einem Eisspeicher gekühlt. Die Wärmepumpe wird an das zukünftige Eisspeichernetz der Liegenschaft angeschlossen. Die Systemtemperaturen liegen bei 12°C/18°C. Mit dieser Systemtemperatur kann das Gebäude statisch und dynamisch temperiert werden. Die zur Verfügung stehende Kälteleistung wird vorrangig zur Trinkwasserkühlung eingesetzt und wird bei entsprechenden Klimaten zur Temperierung der Außen-/Zuluft für die Unterkünfte verwendet.
Das künftig vorhandene Nahkältenetz mit Übergabestation im Technikraum bildet die Redundanz für die Wärmepumpe im Kältebetrieb. Diese wird über Rohrleitungen an den Pufferspeicher angeschlossen. Von dort aus über den Verteiler mit Rohrleitungen zu den in der Lüftungszentrale im Dachgeschoss aufgestellten Lüftungsgeräten mit Kühlregister geführt. Auf dem Verteiler sind die zugehörigen Sekundärpumpen sowie 3-Wegeventile angeordnet. Um die jeweiligen Verbräuche zu ermitteln, sind in beiden Strängen Kälte-/ Wärmemengenzähler vorzusehen.
Ein Kaltwasserkühler als Durchfluss-Trinkwasserkühler zur Kühlung von Trinkwasser mit integrierter Zirkulationspumpe zur Kühlung und Verteilung des Kaltwassers bis an die Entnahmestelle in der Trinkwasserinstallation mit Einstellbereich PWC-Temperatur 15 °C bis 25 °C, diffusionsdicht gedämmt, geräuscharmer Betrieb, bodenstehende Aufstellung, inkl. trinkwasserseitige Wartungsabsperrungen, Verbindung zum Kaltwassererzeuger hydraulisch getrennt, Werkstoff Plattenwärmeübertrager Edelstahl, Datenlogger und Gateway zur Anbindung an die Gebäudeleittechnik wird im Technikraum im EG aufgestellt. Die genaue Anordnung bzw. Details sind dem Kälteanlagenschema und den Grundrissen zu entnehmen.
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[Seite 109]
Revisionsöffnungen und Einregulierungs-/Messstellen inkl. der erforderlichen Bewegungsflächen sind in angemessener Größe herzustellen und zu kennzeichnen. Es ist nachzuweisen, dass die Messwerte und Betriebsparameter direkt vor Ort an relevanten Hauptverteilungen ablesbar sind oder dass dafür die Möglichkeit der Fernüberwachung besteht. Störungen müssen vor Ort eindeutig identifiziert und behoben werden können, z. B. durch Kennzeichnung von Armaturen und Einbauten wie Auslässe, Filter, Ventile usw. mit Zuordnung zum Schema. Es sind zentrale Absperrmöglichkeiten mit Entleer-, Spül- und Füllmöglichkeiten zu schaffen.
Kälteleitungen inkl. erforderlicher Form- und Verbindungsstücke sind aus Edelstahlrohr nach den Montagevorschriften des Herstellers zu verlegen und gemäß GEG zu dämmen, dabei sind sichtbare Bereiche bis in 2,0 m Höhe mit einem Blech-Mantel zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen zu versehen. Rohrbefestigungen sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Erdbebenzone schallgedämmt auszuführen. Spülung und Reinigung der Leitungssysteme und Filter sind zu protokollieren und die zugehörigen Berichte dem AG unaufgefordert zu übergeben. Kälteanlage ist einer Druckprüfung zu unterziehen und anschließend mit Wasser mit einem Glykolanteil von 45% zu befüllen.
Brandschutzabschottungen von Rohrleitungen aus Edelstahl dürfen nur eingebaut werden, wenn sie ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis/allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen und der Feuerwiderstandsklasse R 90 DIN 4102-11 entsprechen. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen einschließlich einer vollständigen Dokumentation sind Bestandteil der Leistung. Die Rohrleitungen sind raumübergreifend in abgehängten Decken, unter Putz, in Wandzwischenräumen oder in Installationsschächten verdeckt zu verlegen.
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[Seite 110]
8.4.4 KG 440 Starkstromanlagen
Elektrotechnik: zugrundeliegende Normen, Vorschriften und Regelwerke:
| Norm / Vorschrift / Regelwerk | Titel | Bemerkung / Anwendungsbereich / Inhalt /Bw-Spezifika |
|---|---|---|
| DIN 18014:2014-03 | Fundamenterder – Planung, Ausführung und Dokumentation | Regelt die Ausführung von Fundamenterdern in Neubauten, inkl. Ringerder bei WU-Beton. |
| DIN VDE 0100-540:2012-06 | Erdungsanlagen, Schutzleiter, Potentialausgleich | Anforderungen an Erdungsanlagen und Hauptpotentialausgleich in NS- Anlagen. |
| DIN VDE 0100-410:2018-10 | Schutz gegen elektrischen Schlag | Abschaltbedingungen und Anforderungen an Erdungswiderstände im TT- /TN-System. |
| DIN VDE 0100-443:2016-10 | Schutz bei transienten Überspannungen | Festlegung der Pflicht zum Überspannungsschutz. |
| DIN VDE 0100-534:2016-10 | Auswahl und Errichtung von Überspannungsschutzgeräten (SPD) | Anschluss und Integration von SPD in das Erdungssystem. |
| DIN EN 62305 (VDE 0185-305) Teile 1–4 | Blitzschutz – Allgemeine Grundsätze, Risikoanalyse, baulicher Schutz, EMV- Schutz | Gesamtnorm für äußeren und inneren Blitzschutz inkl. Erdungsanforderungen. |
| DIN VDE 0185-561-1:2012-02 | Blitzschutz bei PV-Anlagen | Zusätzliche Anforderungen für Photovoltaikanlagen. |
| MLAR (Muster-Leitungsanlagen- Richtlinie) | Brandschutz bei Leitungsanlagen | Anforderungen an Leitungsführung im Zusammenhang mit Erdungsanlagen. |
| TAB des jeweiligen Netzbetreibers | Technische Anschlussbedingungen | Vorgaben zur Erdungsanlage und Haupterdungsschiene. |
| NAV (§ 13) | Niederspannungsanschlussverordnung | Rechtliche Grundlage zur Einhaltung technischer Anschlussregeln. |
| Landesbauordnung NRW (BauO NRW) | Bauordnungsrechtliche Grundlagen; Einstufung als Sonderbau / Beherbergungsstätte | Maßgeblich für bauaufsichtliche Anforderungen |
| VV TB NRW (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) | Einführung technischer Regeln (z. B. MLAR, Brandschutzanforderungen) | Verbindlich eingeführte Technische Regeln |
| Beherbergungsstättenverordnung NRW (SBauVO NRW) | Sonderbauvorschriften bei entsprechender Einstufung (z. B. Bettenanzahl) | Abhängig von Nutzung / Bettenzahl |
| DIN VDE 0100 (Reihe) | Errichten von Niederspannungsanlagen (Grundnorm) | Planung und Ausführung NS- Anlagen |
| DIN VDE 0100-410 | Schutz gegen elektrischen Schlag | Schutzmaßnahmen TN-/TT- Systeme |
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| DIN VDE 0100-540 | Erdungsanlagen, Schutzleiter, Potentialausgleich | Fundamenterder / HES- Anbindung |
|---|---|---|
| DIN VDE 0100-600 | Prüfung von Niederspannungsanlagen | Erstprüfung, Dokumentation |
| DIN VDE 0105-100 | Betrieb elektrischer Anlagen | Betreiberpflichten, Prüfintervalle |
| VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung) | Technische Anschlussregeln an das NS-Netz | Bei Anschluss an öffentliches Netz relevant |
| DIN EN 61439 (VDE 0660 Reihe) | Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen | Typgeprüfte Verteileranlagen |
| DIN EN 50173 (Reihe) | Strukturierte anwendungsneutrale Kommunikationsverkabelung | Gebäude- und Campusverkabelung |
| DIN EN 50174 (Reihe) | Installation von Kommunikationsverkabelung | EMV, Trennabstände, Erdung |
| ISO/IEC 11801 (Reihe) | Internationale Referenz für Generic Cabling | Optional parallel angewendet |
| DIN VDE V 0826-2 | Brandwarnanlagen (BWA) – Anforderungen | Bei nicht aufgeschalteten Anlagen |
| DIN 14675-1 | Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb | Falls BMA mit Aufschaltung gefordert |
| DIN VDE 0833 (Reihe) | Gefahrenmeldeanlagen (insb. Teil 1 und 2) | Technische Ausführung BMA |
| DIN EN 54 (Reihe) | Produktnormen Brandmelde- /Alarmierungstechnik | Zugelassene Komponenten |
| RBBau / ZBau Richtlinien | Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes | Verpflichtend bei Bundesbauprojekten |
| BFR GBestand / BFR Elektrotechnik (sofern gefordert) | Bundesfachliche Regelungen für Liegenschaften des Bundes | Projektabhängig anzuwenden |
| DGUV Vorschrift 3 | Prüfung elektrischer Betriebsmittel | Betreiberverantwortung Bundeswehr |
Wartungsverträge:
– Niederspannung/Sicherheitsbeleuchtung incl. Bestandsliste – Brandwarnanlage incl. Bestandsliste – Arbeitskarten PV, Niederspannungsschaltanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Blitzschutz
In den Anlagen enthaltene Vorschriften der Bundeswehr:
– A-ZdV A-1800-117 (Handbuch IT-Leitungsnetze) – Unterkunftsstandards C1-1810/0/0-6220 – Planungsrichtlinie der BW (LED-Erlass) – Bereichsdienstvorschrift C-1810/115 (Brandwarnanlage) – Übergabetabelle Datennetz für SATIN
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Allgemeine Anforderungen: Die auszuführende Leistung umfasst für das Unterkunftsgebäude das Herstellen der betriebsfertigen elektrotechnischen Anlagen. Die auszuführenden elektrotechnischen Anlagen und Installationen inklusive aller Bauelemente, Geräte und Installationen sind dem aktuellen Stand der Technik entsprechend unter Einhaltung der aktuellen Gesetze, Normen und Vorschriften, wie VDE- Bestimmungen, DIN- /EN-Normen, Richtlinien von Berufsgenossenschaften, ASR-Richtlinien und TAB des zuständigen Netzbetreibers zu errichten. Die Vorgaben des Unterkunftsstandards C1-1810/0/0-6220 der Bundeswehr sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen und die EltBauVO NRW sind zu beachten.
Das Gebäude erhält bauseitig einen Anschluss an das elektrische und informationstechnische Liegenschaftsnetz. Der bauseitige Übergang wird mit Schächten im Abstand von 1 m zur Gebäudegrenze bereitgestellt. Das Einführen der Kabel in das Gebäude erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Bauherrschaft ist frühzeitig die benötigte Kabellänge mitzuteilen. Alle Einführungen in das Gebäude sind wasser- und gasdicht durch den Auftragnehmer auszuführen.
Vertikale Erschließung: Als Steigeschächte werden die HLS-Steigeschächte mitverwendet. Brandschottungen sind entsprechend den rechtlichen Vorschriften, insbesondere der LAR NRW und der LBO NRW sowie dem Brandschutzkonzept einzusetzen.
Horizontale Kabelwege verlaufen vor allem durch die Zwischendecke der Zimmer. Es sind Sammelhaltersysteme mit geringer Aufbauhöhe zu verwenden. Die Zahl der Querungen der notwendigen Flure ist zu minimieren und in I30 auszuführen.
Auf Klemmstellen ist möglichst zu verzichten.
Für alle Installationsgeräte (Niederspannung und Informationstechnik) ist ein einheitliches Standardmarkenprogramm in der Farbe reinweiß (RAL 9010) vorzusehen und zu bemustern. Die Installationsgeräte (bzw. die Rahmen) sind mit Beschriftungsfeldern zu versehen. Die Beschriftung und Kennzeichnung hat maschinell in dauerhafter Ausführung nach Nutzervor-gabe zu erfolgen. Die erforderlichen Mess- und Prüfprotokolle sind vor der Abnahme aller technischen Anlagen durch einen Sachverständigen (SV-Bau) zu erstellen.
8.4.4.1 KGR 442 Eigenstromversorgungsanlagen
Auf der Dachfläche ist eine PV-Anlage zu installieren mit einer PV-Generatorleistung von mindestens 250 kWp. Belegt werden beide Dachflächen des Satteldachs. Siehe hierzu Simulation in der Anlage. Es sind bifaziale Module vorzusehen. Die Anordnung
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erfolgt parallel zur Dacheindeckung. Eine zusätzliche Aufständerung wird nicht vorgesehen. Die Montage der Wandler erfolgt außen, im geschützten Bereich. AC-seitig ist ein Feuerwehrschalter vorzusehen. Das Schienensystem ist mit integrierter Kabelführung auszuführen. Das Schienensystem ist getrennt vom Blitzschutz an die Erdungsanlage anzuschließen. Zwischen Dacheindeckung und PV-Modulen ist ein Abstand von mindestens 10 cm als Hinterlüftung vorzusehen.
8.4.4.2 KGR 443 Niederspannungsschaltanlagen
Allgemeine Anforderungen an Schaltanlagen: Alle Zu- und Abgänge sind auf Klemmen zu führen. Bis 10 mm² ist Klemmtechnik zugelassen, ab 16 mm² sind Schraubklemmen einzusetzen. Es ist eine Platzreserve von 20 % vorzusehen.
Netzform: Gebäudezuleitung: TN-S (2 x NYCWY 185/95 mm2) Ab NSHV: TN-S
Beschriftung und Dokumentation: Alle Verteiler sowie deren Betriebsmittel werden fortlaufend beschriftet. Ergänzend zur Bestandsdokumentation sind in den Verteilern Plantaschen vorzusehen mit Verteileransichten und Stromlaufpläne.
Fehlerstromschutz: Entsprechend den beiliegenden Installations- und Stromlaufplänen sind alle Geräte-und Steckdosenstromkreise mit RCDs bzw. RCBOs auszustatten. Die RCBOs der sicherheitsrelevante Stromkreise wie Rauchwarnanlage, Behindertenruf, Rauchabzugsanlagen, Feststellanlagen, Hausalarmanlagen sind rot zu kennzeichnen.
NSHV 1
– Standschrank, Schranktiefe 350mm; mit Sammelschienensystem; – 3 x NH2 Sicherungslasttrennschalter in Leistenbauform für Einspeisung, Anschluss NSHV2 und Reserve; – 30 x NH00 Sicherungslasttrennschalter in Leistenbauform für Abgänge und Reserve; – Typ 1 Überspannungsschutz mit FM-Kontakt (Aufschaltung Störmeldung); – Universalmessgerät mit Wandlermessung, M-Bus fähig, Einbau in Schranktüre mit Display und Beleuchtung, Erfassung Energieverbrauch, Effektivwertmessung (TRMS), Messung/Anzeige von Messwerten Uin, I, P, Q; Das Universalmessgerät wird auf die GA aufgeschaltet – Die Abgänge werden sternförmig zu den Verteilern/Schaltschränken geführt.
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NSHV 2
– Standschrank, Schranktiefe 350mm; mit Sammelschienensystem; – Einspeiseklemmen, Lastschalter – 25 x NH00 Sicherungslasttrennschalter in Leistenbauform für Abgänge und Reserve; – Typ 1 Überspannungsschutz mit FM-Kontakt (Aufschaltung Störmeldung); – Universalmessgerät mit Wandlermessung, M-Bus fähig, Einbau in Schranktüre mit Display und Beleuchtung, Erfassung Energieverbrauch, Effektivwertmessung (TRMS), Messung/Anzeige von Messwerten Uin, I, P, Q; – Das Universalmessgerät wird auf die GA aufgeschaltet – Die Abgänge werden sternförmig zu den Verteilern/Schaltschränken geführt.
Kleinverteiler (Unterkunft, UvD …) – Kleinverteiler, zwei Reihen, Wandeinbau-/Teileinbauversion, – Durchgangsklemmen für Zuleitung, bis 5x16mm2, durchgeschleift zu mehreren Ver-teilungen eines Strangs. – 1-4 RCBOs 230 V gem. Installationsplan für Licht- und Steckdosen – Schütz für Badheizkörper – Kleinverteiler (Teeküchen) – Kleinverteiler, vier Reihen, Wandeinbau-/Teileinbauversion, – Durchgangsklemmen für Zuleitung, bis 5x16mm2, durchgeschleift zu mehreren Ver-teilungen eines Strangs. – RCBOs 230 V gem. Installationsplan für Licht- und Steckdosen, auch von Fluren und Funktionsräumen. – Leitungsschutzschalter 16A 400 V für Elektroherd
Kleinverteiler IT-Raum – Kleinverteiler in Wandeinbau-/Teileinbauversion, – Durchgangsklemmen für Zuleitung, bis 5x16mm2, durchgeschleift zu mehreren Ver-teilungen eines Strangs. – 1-4 RCBOs 230 V gem. Installationsplan für Licht- und Steckdosen
8.4.4.3 KGR 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
Verlegesysteme, Kabel und Leitungen Die niederspannungsseitige Einspeisung erfolgt aus der vorhandenen Energieversorgung über eine bauseits bereitgestellte Zuleitung. Die Kabel (2 x NYCWY4x185/95 mm2) werden bis ein Meter an das Gebäude geführt, mit Reservelänge für das Einführen in das Gebäude.
Die Gebäudeanschlussleistung inkl. 20% Reserve beträgt 230 kVA, die resultierende Sicherungsgröße der Zuleitung 355 A. Für die Verbindung zwischen der NSHV1 und der NSHV2 auf der Ostseite des Gebäudes ist aus Gründen des Brandschutzes eine Leerrohrverbindung unter der Bodenplatte vorgesehen.
Ab den Hauptverteilern erfolgt die Trassierung über Kabel- und Steigetrassen. Die Kabeltrassen verlaufen außerhalb der Flure
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und Treppenhäuser im Bereich der für die Lüftung benötigten Abhangdecken der Räume und Bäder. In den Technikbereichen erfolgt die Trassierung mit Kabelrinnen, in den übrigen Bereichen auf Grund der beengten Platzverhältnisse mit Sammelhaltern. Querungen in notwendigen Fluren werden mit I30-Kanälen ausgeführt. Querungen in Treppenhäusern sind nicht vorgesehen.
Brandschottungen werden revisionierbar ausgeführt mit intumeszierenden Brandschottungen. Innerhalb der Räume in Wohnbereichen erfolgt die Leitungsführung unter Putz beziehungs-weise in den Trockenbauwänden. In Technikbereichen und vergleichbaren Räumen erfolgt die Leitungsführung in Rohr (offene Führung) auf Putz. Die Zuführung zum außenliegenden Sonnenschutz erfolgt in Rohr durch die Betondecke.
Elektrotechnische Raumausstattung:
• Einzelunterkunft
- Steckdosen:
• Unterkunftsraum:
-
Putzsteckdose an der Tür
-
Doppelsteckdose und Steckdose für Nachttischlampe/Bett bzw. Regalmöbel am Bett
-
Doppelsteckdose am Tisch
-
Doppelsteckdose am Fernseher
-
Steckdose für Kühlschrank • Bad:
-
eine Steckdose am Waschbecken
-
eine Steckdose für Badheizkörper
-
Lichtschalter:
• Unterkunft
-
Wechselschalter an der Tür und am Bett • Bad
-
Kontroll-Lichtschalter vor der Tür, so dass Nutzer und Reinigungspersonal den Schaltstatus kontrollieren können.
-
Jalousietaster:
-
in einzelnen Räumen mit außenliegendem Sonnenschutz
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• Dienstraum UvD
- Steckdosen: • Unterkunftsraum:
- Putzsteckdose an der Tür
- Doppelsteckdose und Steckdose für Nachttischlampe/Bett bzw. Regalmöbel am Bett
- Doppelsteckdose am Tisch
- Doppelsteckdose am Fernseher
- Steckdose für Kühlschrank • Bad:
- eine Steckdose am Waschbecken
- Lichtschalter: • Unterkunft
- Wechselschalter an der Tür und am Bett • Bad
- Kontroll-Lichtschalter vor der Tür, so dass Nutzer und Reinigungspersonal den Schaltstatus kontrollieren können.
• Barrierefreie Unterkunft:
Schalter und Steckdosen müssen barrierefrei montiert werden.
- Steckdosen: • Unterkunftsraum: − Putzsteckdose an der Tür − Doppelsteckdose und Steckdose für Nachttischlampe/Bett bzw. Regalmöbel am Bett − Doppelsteckdose am Tisch − Doppelsteckdose am Fernseher − Steckdose für Kühlschrank
• Bad:
-
eine Steckdose am Waschbecken
-
eine Steckdose für Badheizkörper
-
Lichtschalter: • Unterkunft
-
Wechselschalter an der Tür und am Bett • Bad
-
Kontroll-Lichtschalter vor der Tür, so dass Nutzer und Reinigungspersonal den Schaltstatus kontrollieren können.
-
Behindertenrufanlage nach DIN VDE 0834
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• Teeküche:
- Steckdosen:
- Putzsteckdose an der Tür
- Steckdose für Kühlschrank
- Herdanschlussdose 400 V
- zwei Doppelsteckdosen
- Lichtschalter:
- Schalter an der Tür
• Barrierefreies WC: Schalter und Steckdosen müssen barrierefrei montiert werden.
- Steckdosen:
- Putzsteckdose an der Tür
- Doppelsteckdose
- Lichtschalter:
- Schalter an der Tür
- Behindertenrufanlage nach DIN VDE 0834
• Putzraum:
- Steckdosen:
- Putzsteckdose an der Tür spritzwassergeschützte Doppelsteckdose
- Lichtschalter:
- Schalter an der Tür
• Putzmittelraum:
- Steckdosen:
- spritzwassergeschützte Doppel- Putzsteckdose an der Tür − Lichtschalter:
- Bewegungsmelder
• Technikräume:
- Steckdosen:
- Putzsteckdose an der Tür Steckdosen und Festanschlüsse gem. Installationsplan
- Lichtschalter:
- Schalter an der Tür
• IT-Räume/Technikräume BWI:
- Steckdosen:
- Putzsteckdose an der Tür Festanschlüsse (zwei Stromkreise) IT- Verteiler, ohne RCD Doppelsteckdose mit RCD
- Lichtschalter:
- Schalter an der Tür
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• Dachgeschoß:
- Steckdosen:
- Putzsteckdose an der Tür Steckdosen und Festanschlüsse gem. Installationsplan
- Lichtschalter:
- Schalter an der Tür
• Flure:
- Steckdosen:
- Putzsteckdosen gem. Installationsplan Festanschlüsse Rauchschutztüren
- Lichtschalter:
- Präsenzmelder (Gruppe je Flur)
- Druckknopfmelder/Rauchmelder gemäß Abschnitt
- 456 – Gefahrenmeldeanlagen
• Treppenhäuser:
- Steckdosen:
- Putzsteckdosen gem. Installationsplan Festanschlüsse Rauchschutztüren
- Lichtschalter:
- Präsenzmelder (Gruppe je Treppenhaus)
- Druckknopfmelder/Rauchmelder gemäß Abschnitt
- 456 – Gefahrenmeldeanlagen
• Windfang:
-
Steckdosen:
-
Putzsteckdosen gem. Installationsplan Festanschlüsse Rauchschutztüren
-
Lichtschalter:
-
Präsenzmelder (Gruppe je Treppenhaus)
-
Druckknopfmelder/Rauchmelder gemäß Abschnitt
-
456 – Gefahrenmeldeanlagen
-
Betätigungstaster kraftunterstützte Türen (innen und außen)
-
Betätigungstaster Außentür, als Ersatz für Kartenleser, schaltbar über potentialfreien Eingangskontakt, mit Schalter im UvD-Zimmer und ggf. bauseits über Gebäudeautomation (z.B. Zeitsteuerung).
-
Außenseite Außentür
-
Vorrüstung für beigestellten Kartenleser
-
Gegensprechanlage (zum UvD) über Telefonanlage
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• Außenbereich:
-
Steckdosen:
-
Außensteckdose, abschließbar im Bereich der Technikräume.
8.4.4.4 KGR 445 Beleuchtungsanlagen
Leuchten und Lampen Die Planung der Beleuchtung erfolgt gem. DIN EN 12464-1, ASR 3.4 und der Planungsrichtlinie der Bw (LED-Erlass) mit LED-Leuchten Es sind Leuchten aus dem Standardprogramm etablierter Leuchtenhersteller einzusetzen und zu bemustern. Bei der Produktauswahl sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen.
– vorzugsweise mit wechselbaren Einsätzen – zeitloses Design – Lebensdauer der LED größer L80/B10 50.000 h – Lichtstrom / W: > 130 lm/W – wartungs- und pflegearm – Es ist eine Bemusterung der Leuchten vorzusehen. Bestellung erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.
Die Lichtfarben sind wie folgt zugeordnet:
– 4000 K: Flure, Verkehrs- und Technikflächen, Küchen, Behinderten- WC, Dienstraum UvD, Naßzellen – 3000 K: Unterkunftsräume
Es ist keine Beleuchtungssteuerung von zentraler Stelle vorgesehen. Nachfolgend aufgelistet sind die in den Räumen/Bereichen vorgesehenen Leuchten und Anforderungen:
• Einzelunterkunft und Dienstraum UvD • Eingang vor Nasszelle, 200 lx, Einbaudownlight • Einzelunterkunft, 200 lx, Deckenanbauleuchte mit Einbaudownlight geschaltet (Wechselschalter an der Tür und am Bett) • Dienstraum UvD Deckenanbauleuchte 500 lx, Bildschirmarbeitsplatzgerecht mit Einbaudownlight geschaltet (Wechselschalter an der Tür und am Bett) • Nasszelle 200 lx, Spiegelwandleuchte FR und Einbaudownlight FR Lichtschalter mit Kontrollleuchte im Unterkunftsraum • Behinderten-WC, 200 lx Anbauleuchte Schalter an der Tür • Teeküche, 200lx: Anbauleuchte Schalter an der Tür
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• Putzraum, 200lx: Anbauleuchte Bewegungsmelder • Putzmittelraum, 200lx: LED-Anbauleuchte FR Bewegungsmelder • Trockenraum, 100lx entsprechend Planungshilfe für Gemeinschaftsunterkünfte Anbauleuchte FR Bewegungsmelder • Technikräume, 200lx Anbau- Wannenleuchten FR Sicherheitsleuchten, integriert oder abgesetzt, Rettungszeichenleuchten Schalter an der Tür • IT-Räume/Technikräume BWI ,500lx Anbauleuchten Sicherheitsleuchten, integriert oder abgesetzt, Schalter an der Tür • Dachgeschoß: Anbauleuchten mit integrierter oder abgesetzter Sicherheitsbeleuchtung Rettungszeichenleuchten Schalter an der Tür • Flure, 100lx entsprechend Planungshilfe für Gemeinschaftsunterkünfte Einbauleuchten Geschaltet mit Präsenzmeldern. Jeder Flurbereich bildet eine Beleuchtungsgruppe, in der die Detektion von jeder Position aus erfolgen muss. • Treppenhäuser, 150lx entsprechend Planungshilfe für Gemeinschaftsunterkünfte Anbauleuchten, seriengefertigte Kombinationsleuchten für Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung Rettungszeichenleuchten Geschaltet mit Präsenzmeldern. Jedes Treppenhaus bildet eine Beleuchtungsgruppe, in der die Detektion von jeder Position aus erfolgen muss. • Windfang, 100 lx Einbauleuchten, Sicherheitsleuchte, integriert oder als eigenständige Leuchte Rettungszeichenleuchten Geschaltet mit Präsenzmeldern als gemeinsame Beleuchtungsgruppe mit dem angrenzenden Treppenhaus, in der die Detektion von jeder Position aus erfolgen muss. • Haupt und Nebeneingänge: Außenwandleuchten,Wand- oder Deckenmontage mit integrierter Sicherheitsleuchte. Geschaltet mit Tageslichtabhängigem Bewegungsmelder, übersteuerbar durch einen Schaltbefehl der Gebäudeautomation.
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Es ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit einer Zentrale in LPS- Technik (24 V oder 230 V vorzusehen gemäß Brandschutzkonzept mit selbstleuchtenden Rettungszeichenleuch-ten und in den Treppenhäusern als Kombinationsleuchten der Allgemeinbeleuchtung mit in-tegrierten Sicherheitsleuchten.
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Für die Zentrale ist gegebenenfalls ein Brandschutzgehäuse zu installieren.
8.4.4.5 KGR 446 Blitzschutz- / Erdungsanlagen, Überspannungsschutz
Blitzschutzanlage: Das Gebäude ist mit einer Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse III auszustatten. Zum Schutz der PV-Anlage ist diese als getrenntes Blitzschutzsystem auszuführen mit Fangstangen auf dem First, an den Traufkanten bzw. auf den Gauben, Länge der Fangstangen min. 1 m. Der Trennungsabstand zwischen Fangeinrichtungen und PV- Modulen/-tragschienen ist einzuhalten. Die Dachfläche soll vollflächig mit PV-Modulen ausgestattet werden. Die Tragschienen sind separat an die Erdungsanlage anzuschließen. Dieser Anschluss muss außen am Gebäude hinter der Fassade erfolgen. Die Ableitungen sind, mit HVI-Kabeln verdeckt in der Wärmedämmebene zu führen.
Erdungsanlage: Es wird ein Ringerder in V4A-Bandstahl bzw. Runddraht umlaufend und vermascht unterhalb des Gebäudes vorgesehen, ergänzt um einen mit dem Ringerder verbundenen Fundamenterder (Funktionserde) innerhalb der Bodenplatte. Beide Erdungssysteme werden im EG im Bereich der Erdeinführungsstangen zusammengeführt. Für die Trennstellen sind Trennstellenschächte vorzusehen. Alle Trennstellen sind mit einer Nummerierung zu versehen. Die Erdungsleitungen der PV- Anlage sind, wie die Ableiter des äußeren Blitzschutzes, auf der Außenseite des Gebäudes hinter der Fassade zu führen. Die gesamte Erdungsanlage inkl. Fundamenterder und Bewehrungsanschlüsse ist den aktuellen Normen entsprechend mit Zeichnungen, Produktlisten und Datenblättern, Fotos, Messprotokollen usw. vollständig in einem Handbuch zu dokumentieren.
Potentialausgleich: Das Gebäude erhält ein Potentialausgleichsnetzwerk. Die Hauptpotentialausgleichsschiene ist direkt mit dem Fundament- und Ringerder verbunden. An den Installationsschwerpunkten, in allen Technikräumen sowie in den IT-Verteilerräumen sind weitere Potentialausgleichsschienen vorgesehen, welche sternförmig (Querschnitt 16 mm2) mit der Hauptpotentialausgleichsschiene verbunden werden. Sämtliche leitfähigen Gebäudekonstruktionen, ableitfähige Böden sowie technischen Anlagen werden an den Potentialausgleich angeschlossen.
Innerer Blitzschutz: Überspannungsschutzeinrichtungen (Niederspannung und Signalkabel) werden vorgesehen für folgende Einrichtungen:
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– Gebäudehauptverteilung (NSHV1 und NSHV2):: Kombiableiter Typ 1, 2 und 3 – ISPs der Gebäudeautomation – Brandmeldezentrale – IT-Verteilerschränke – Fernmeldekabel bei der Hauseinführung – PV-Anlage AC- und DC-seitig – SAT-Anlage
8.4.5 KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
8.4.5.1 KGR 452 Such- und Signalanlagen
Der Eingangsbereich erhält eine IP-basierte Gegensprechstelle mit Unterstützung des SIP-Protokolls zur Kommunikation über die vorhandene/bauseits gestellte VoIP-Anlage, mit Klin- geldrücker, Tastenfeld und Türöffnermodul mit Anschluss an die Eingangstür. Für die barrierefreien Räume, Unterkunft mit Nasszelle und WC, wird ein Behindertennotruf nach DIN VDE 0834 vorgesehen mit Aufschaltung zum UvD, Signalisierung im Flur sowie einer Rufweiterleitung (analoge Telefonanschlussdose) zum Wachgebäude.
8.4.5.2 KGR 455 Fernseh- und Antennenanlagen
Das Gebäude wird mit einer Sat-Empfangsanlage mit einer Umsetzung auf Sat-IP ausgestattet. Die Übertragung erfolgt über das IT-Leitungsnetz. Je TV- Anschluss wird eine Doppeldose (2xRJ45) vorgesehen. Die Satellitenanlage besteht aus den folgenden Elementen: Antennenanlage:
– 2 Satelliten-Parabolantennen 90cm mit Multi-LNB für Astra 19.2 – 1 Dachmasthalterung für 2 Satellitenantennen 90cm – Dachdurchführung für 8 Koax-Kabel-Verbindungen – 8 parallel geführte Koaxial-Kabel für Satellitenempfang – 8 Blitzstromableiter/Überspannungsschutz für Koaxial-Kabel – 1 SAT-ZF-Verstärker mit 8 Kanälen und einstellbarer Entzerrung/Dämpfung – Koaxial-Kabel für alle Kanäle von der Antenne zur Kopfstation – Kopfstation (Montage im DG): – 19"-Schrank 12HE abschließbar, belüftet mit – 1 x 19"-Patchfeld für Ethernet RJ45 Cat 7 für minimal 12 Keystone-Adapter – 2 Stromkreise ohne RCD, 2 Steckdosenleisten – 1 Kopfstation zum Anschluss von 8 SAT-Eingängen
Unterstützung des parallelen Empfangs von min. 20 TV-Kanälen HD zu Multicast für min. 130 Teilnehmern, redundantes Netzteil und mind. 1 Gigabit-Ethernet-Port
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8.4.5.3 KGR 456 Gefahrenmeldeanlagen
Brandwarnanlage Es wird eine Brandwarnanlage entsprechend der Bereichsdienstvorschrift C-1810/115 „Maß-nahmen zur Brandfrüherkennung“ errichtet. Grundlage für die Projektierung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung ist die DIN VDE V 0826 Teil 2. Ergänzend werden die bundeswehrspezifischen Anforderungen berücksichtigt. Die Anlage wird in Kategorie 2 Teilschutz mit den folgenden Einschränkungen geplant:
– Die Abhangdecken im Bad und die Abhangdecken in den Zimmern werden nicht überwacht. – Alle sonstigen Bereiche werden in die Überwachung einbezogen.
Die Brandwarnzentrale und ein FIZ werden im östlichen E- Verteilerraum im EG untergebracht. Der Zugang ist unmittelbar aus dem Eingangsbereich möglich. Am Zugang zur BMZ ist außen am Gebäude eine Blitzleuchte und ein akustischer Alarmgeber vorzusehen. Über die Brandwarnzentrale erfolgt auch die Alarmierung, so dass ein Brandschutzgehäuse mit 30 Minuten Funktionserhalt vorgesehen wird. Die Brandwarnanlage ist in Ringbustechnik mit Einzelmeldererkennung geplant, wird auf die Gefahrenmeldeanlage der Liegenschaft auf-geschaltet und in das Alarmmanagementsystem der Liegenschaft in der Wache (Gebäude 1) integriert. Eine Aufschaltung auf die Feuerwehr erfolgt nicht. Beim FIZ wird eine Bedienungsanweisung (Bereichsvorschrift C- 1810/115-Seite 13/14) angebracht. Diese Bedienanleitung wird auf einer Aluverbundplatte gedruckt und mit Schrauben befestigt.
Kennzeichnung: Sensoren und Aktoren der Brandwarnanlage werden eindeutig mit Meldergruppen/Meldernummer gekennzeichnet. Die Alarmierungseinrichtungen sind mit der Aufschrift „HAUSALARM“ zu kennzeichnen.
Sensorik/Aktorik: Es kommen drahtvernetzte Rauchwarnmelder nach DIN EN 54-7 mit Sockelsignalgebern, Handmelder und weitere Signalgeber zum Einsatz. In den Teeküchen, den Aufenthaltsräumen und eventuell Technikräumen sind Wärmemelder vorzusehen. Für die übrigen Bereiche sind Rauchmelder vorzusehen. Zusätzliche akustische und ggf. optische Signalgeber sind bei Erfordernis in den Technikräumen vorzusehen. Handmelder sind nach Bereichsvorschrift C-1810/115 anzuordnen. Am Gebäudezugang werden ein optischer und ein akustischer Alarmgeber vorgesehen.
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8.4.5.4 KGR 457 Kommunikations- und Übertragungsnetze
Fernsprechnetz: Die Anbindung des TK-Netzes erfolgt über ein bauseits bereitgestelltes Fernmeldeaußenkabel (50 DA) vom Hauptverteiler der Liegenschaft. Unmittelbar an der Gebäudeeinführungen ist mit einem Wandverteiler in LSA+-Technik das Außenkabel auf Innenkabel umzusetzen. Die LSA+-Leisten des Außenkabels sind mit Über- spannungschutzableiter (230 V) auszustatten. Vom Verteiler bei der Gebäudeeinführung sind Fernmeldeinnenkabel mit 20 DA zu jedem der beiden IT- Verteilerräumen vorzusehen sowie eine Verbindung mit Fernmeldeinnenkabel 20 DA zwischen beiden Verteilern. Als Innenkabel ist ein J-Y(St)Y n20 Bd einzusetzen, Lei- terdurchmesser 0,8 mm (DIN VDE 0815 und 0815/A1) Als Kabelendverschlüsse sind in den IT-Verteilerschränken RJ45- Panel der Kategorie 3 vorzu-sehen, eine RJ45-Buchse je DA, Pinbelegung 4/5.
Übertragungsnetze: Das Übertragungsnetz des Gebäudes ist nach DIN EN 50 173 Teil 1 und 2 zu errichten. Alle Übertragungsstrecken sind normkonform messtechnisch zu überprüfen. Die Messprotokolle sind Bestandteil der Dokumentation, als Ausdruck und in digitaler Form.
Primärbereich: Die Versorgung des Gebäude erfolgt über ein bauseits bereitgestelltes LWL-Kabel 24x9E125 (OS2) sowie 12x50G125 (OM4) für Gebäudeautomation und Gefahrenmeldeanlage. Im IT-Verteilerschrank sind hierfür LWL-Spleißverteiler mit LC- Duplex-Durchführungskupplungen und Pigtails vorzusehen.
Sekundärbereich: Zwischen den IT-Verteilern im Gebäude ist eine Verbindung mit LWL-Innen- oder Universal-kabel herzustellen mit 12 Einmodenfasern (OS2) und 12 Mehrmodenfasern (OM4), Kabelaufbau und -Kennzeichnung gemäß DIN EN 60794-1-1, Beiblatt 1: J-V(ZN)HH Als Endverschlüsse sind Patchfelder mit LC-Duplex- Steckverbindern vorzusehen. Der Verwendung vorkonfektionierter LWL-Kabel wird zugestimmt. Unabhängig von einem werksseitigen Messprotokoll ist nach Verlegung und Anschluss der Kabel nach Abschluss aller Arbeiten unmittelbar vor der Übergabe eine Abnahmemessung durchzuführen. Für je zwei Unterkunftsräume ist gemäß A-ZdV A-1800-117 ein Anschluss für einen WLAN-Accesspoint vorzusehen. Die Anschlüsse werden zur Vereinfachung der Zugänglichkeit in den Fluren vorgesehen. Eine Ausleuchtungssimulation unter Berücksichtigung der Baukonstruktion ist durchzuführen.
Verlegevorschriften für LWL-Kabel LWL-Innenkabel sind immer gegen Feuchtigkeit zu schützen. Bei LWL-Außenkabeln sind bei Lagerung oder Transport die Kabelenden wasserdicht zu verschließen.
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Beim maschinellen Einziehen von LWL-Kabeln in Rohrsysteme sind Messprotokolle zu erstellen, damit überprüft werden kann, dass die maximalen Zugkräfte nicht überschritten wurden. Innerhalb von Schächten und Gebäuden sind für das Einziehen alle Winkel mit Kabelführungen oder Rollen so auszustatten, dass die minimalen Biegeradien nicht unterschritten werden. Das Einziehen von Außenkabeln sollte nicht bei Temperaturen unter 0° C durchgeführt wer-den. Gesondert zu berücksichtigen sind die Verlegevorschriften des Kabelherstellers.
Tertiärbereich: Im Tertiärbereich sind symmetrische S/FTP-Kabel (Gesamtschirm Kupfergeflecht, paarweise mit Alufolienschirm, paarweise verseilt) mit vier Doppeladern mindestens der Kategorie 7, die 10 GbE–fähig sind, einzusetzen. Für den wachsenden Bedarf mit Power-over-Ethernet (PoE) – versorgten Geräten sind nur American Wire Gauge 22 (AWG 22) – Kabel oder besser, entspricht Leiterdurchmesser ≥ 0,644 mm, zu verwenden. Die DIN EN 50173-1 schreibt als maximale Länge für die Verkabelung mit symmetrischen Kupferkabeln 90 m vor. Diese Grenzwerte sind einzuhalten.
Aktive Komponenten: Alle aktiven LAN-Komponenten werden durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Dokumentation: Grundlegenden Dokumentationsunterlagen:
– Installationspläne – Schrankaufbau- und Belegungspläne – Messprotokolle (analog und digital) – Übergabetabelle Datennetz für SATIN
Verlegevorschriften: Alle Kabeltrommeln sind vor dem Verlegen zu messen. Diese Messung dient einerseits zum Ermitteln des Verzögerungsfaktors Vp und andererseits zur Überprüfung des Kabels. Die Kabel sind immer vor Feuchtigkeit zu schützen. Eine Beschädigung von Kabeln kann bereits durch falsches Behandeln der Kabeltrommeln bzw. falsche Lagerung verursacht wer-den.
Im Rahmen der Bauleitung ist die Kabelverlegung mit entsprechender Sorgfalt zu prüfen.
– Die Kabel dürfen keinesfalls, auch nicht während des Verlegens, geknickt werden. – Die minimalen Biegeradien und die maximalen Zugkräfte sind Kabel spezifische Angaben. In der Regel darf ein Biegeradius vom 8-fachen des Kabeldurchmessers nicht unterschritten werden, dies entspricht ca. 6 cm. – Kabel dürfen keinesfalls gequetscht werden. – Bei der Verlegung im Kabelbündel und Betrieb mit Fernspeisung (PoE) ist der Temperaturanstieg in Abhängigkeit zur Strombelastbarkeit zu berücksichtigen. Die Kabelbündel
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sind mit entsprechendem Abstand zueinander zu verlegen. Kabelbündel sollen bei Neuanlagen nicht mehr als 24 Einzelkabel umfassen (DIN EN 50174-2 Beiblatt 1).
Brandklassen für Daten-Kabel gemäß Bauproduktenverordnung (BauPVO) Mit Einführung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen Kommunikationskabel in Bauwerken unter die EU-Verordnung Nr. 305/2011. Sie ersetzt die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) zur Harmonisierung für das Inverkehrbringen von Bauprodukten.
Somit fallen auch Datenkabel für die dauerhaft installierte Gebäudeverkabelung unter die harmonisierte Produktnorm DIN EN 50575, die die bisher gültigen Einstufungen in Brandklassen für Kabel und Leitungen erweitert. Einzusetzende Kabel und Leitungen nach dieser Norm sind mit dem Ziel einzusetzen, die Entstehung und Ausbreitung von Rauch und Feuer zu minimieren.
Die Ausführung des IT-Leitungsnetzes erfolgt nach A-ZdV A- 1800-117. Entsprechend A-ZdV A-1800-117 Abschnitt 3.1.5 wird das IT- Leitungsnetz zusammengefasst auf zwei IT-Verteilerräume im EG, die unmittelbar aus dem Windfang erreichbar sind.
IT-Verteilerräume Im Gebäude sind im EG zwei IT-Verteilerräume vorgesehen, über die die Versorgung des Gebäudes erfolgt. Die Ausstattung der IT-Verteilerräume ist nach A-ZdV A-1800-117 (Hand-buch IT- Leitungsnetze) der Bundeswehr Abschnitt 5.2.2 auszuführen.
IT-Verteiler Der Aufbau der IT-Verteiler ist entsprechend der A-ZdV A-1800- 117 (Handbuch IT-Leitungsnetze) der Bundeswehr Abschnitt 4.3.2 auszuführen.
Grundanforderungen:
- Standschrank 42 HE, 800x1000mm BxT, inkl. Sockel mit Belüftung • Türen zweiflüglig, Blech lackiert, gelocht. • Zwei Kupfer-Potentialausgleichschienen seitlich neben den 19-Schienen eine auf der vorderen 19“-Ebene, eine auf der hinteren. • LED-Schrankleuchten mit Türschalter vorne und hinten, mit Türschalter • Drei Stromkreise je Schrank, im Schrank auf Abzweigdosen geführt für 2 x Steckdosen-leiste, 1 x Leuchten. • Zwei 19“-Steckdosenleisten mit abgesetztem Überspannungsschutz Typ3 (in Abzweigdo-se), mit akustischer Signalisierung und min. 8 Schutzkontaktsteckdosen, Anordnung schräg. • Die Aufstellung der Schränke muss so erfolgen, dass die Türen und eine Seitenwand frei zu-gänglich sind.
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Kabelführung: Entsprechend der A-ZdV A-1800-117 (Handbuch IT- Leitungsnetze) der Bundeswehr wer-den die Kabel von oben in den Schrank eingeführt. Hierzu ist im Raum eine Kabelleiter vorzu-sehen zur horizontalen Trassenführung. Im Schrank erfolgt die vertikale Verlegung seitlich mit C-Profilschienen und Bügelschellen und von dort ohne Durchhang zu den Patchfeldern.
Beschriftungen Entsprechend der A-ZdV A-1800-117 (Handbuch IT- Leitungsnetze) der Bundeswehr Ab-schnitt 4.7.1 erfolgt die Beschriftung der Datenschränke sind frontseitig mit einem gravierten Schild mit einer Schriftgröße von min. 20 mm in folgender Form:
Gebäudenr. - Verteilerraumnr.- Verteilernr., z.B.: „35-0.23-V1“
Patchfelder: maschinell erstellter Aufkleber mit Buchstaben, von oben nach unten.
Anschlussdosen: maschinelles Schild im Beschriftungsfeld (mit Abdeckung)
Beschriftung: Verteilerraumnr.-Verteilernr.-Patchfeld-Portnr. ,z.B.: „0.23-V1- A05“
8.4.5.5 KGR 459 sonstiges
Digitale Schließanlage Bauseits wird eine digitale Schließanlage beigestellt.
– Für motorbetriebene Außentüren wird ein abgesetzter Kartenleser vorgesehen. Die Ansteuerung der Türen erfolgt über den abgesetzten Kartenleser oder das Telefon der Gegensprechanlage (potentialfreier Kontakt). Für die Montage des abgesetzten Kartenlesers ist eine UP-Dose mit Einbautiefe min. 66mm und eine Leerrohrverbindung M25 in den IT-Raum zu legen. In das Leerrohr ist ein Datenkabel einzuziehen. Ein 2DA-Kabel JY(ST)Y 2x2x0,6mm ist von der Kartenleser-UP- Dose zum Türöffner vorzusehen. – Für die zweite Eingangstür ist ein Türöffner oder ein Schloss mit Drückersteuerung vorzusehen. Die Ansteuerung erfolgt über einen abgesetzten Kartenleser oder die Türsprechstelle. – Die Techniktüren erhalten Schließzylinder. – Für die übrigen Türen des Gebäudes sind digitale Schließzylinder oder elektronische Türbeschläge vorgesehen.
8.4.6 KG 460 Förderanlagen – entfällt
8.4.7 KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen – entfällt
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8.4.8 KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation
481 Automationssysteme 482 Schaltschränke 483 Management- und Bedieneinrichtungen 484 Raumautomationssysteme 485 Übertragungsnetze 489 Gebäudeautomation, Sonstiges
8.4.8.1 Allgemeines
Für alle in den vorstehenden Beschreibungen aufgeführte Anlagen ist die Abgabe eines verbindlichen Wartungsangebotes gem. separater Arbeitskarten zwingend! Der AN wird darauf hingewiesen, dass eine Nichtabgabe des Wartungsangebotes zum Wertungsausschluss führten kann, sofern dies vergaberechtlich entsprechend festgelegt ist. Der Auftragnehmer hat die zwingende Fabrikationsbindung an das Siemens Automationssystem SicliMat S7 zu beachten. Die Gebäudeautomation ist vollständig, funktionsfähig, betriebsbereit und HB-GA-konform zu planen, zu liefern, zu montieren, zu parametrieren, zu programmieren, in Betrieb zu nehmen, zu prüfen und zu dokumentieren. Für die Ausführung wird die DIN 18386 vereinbart.
Im Gebäude sind mehrere Informationsschwerpunkte vorgesehen. Jeder Informationsschwerpunkt / Automationsschwerpunkt bildet eine eigenständig arbeitende funktionale Einheit der Automationsebene und umfasst die hierfür erforderlichen Automationsstationen, Ein- /Ausgabebaugruppen, Kommunikationsbaugruppen, Spannungsversorgungen, Klemmen, Rangierungen, Schnittstellen, Feldbusanbindungen, Schaltschranktechnik und Dokumentation.
Für die Umsetzung der Gebäudeautomation sind die Inhalte folgender Dokumente zwingend zu berücksichtigen:
– Handbuch Gebäudeautomation der Bundeswehr, Version 4.0 – Zentralvorschrift A1-1810 / 0-6503/6504 – A-1810/32 beziehungsweise projektspezifisch benannte Nachfolgevorgaben – A-1800/117 IT-Leitungsnetze in Liegenschaften der Bundeswehr – ZDv A-1800/117 in Verbindung mit HB IT-LtgN
- A1-960/0-4514 Vorgaben der Informationssicherheit für die Anbindung beziehungsweise Kopplung von IT-Komponenten und Netzsegmenten der Bundeswehr oder externer Anbindungspartner an Netze der Bundeswehr über Netzübergänge
- Konzept zur Anbindung der Gebäudeautomation an die Inselzentrale beziehungsweise an die HERKULES-/GA- Netzwerkstruktur der Liegenschaft
- DIN 18386 Gebäudeautomation
- VDI 3814 Gebäudeautomation einschließlich Funktionslisten und Datenpunktmethodik
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- DIN EN ISO 16484 Gebäudeautomation
- DIN EN ISO 52120 / DIN EN 15232 Energieeffizienz von Gebäuden
- projektbezogene Planungsunterlagen, insbesondere MSR- Schemata, GA-Funktionslisten, Netzwerkschema, Schnittstellenlisten und TGA-Planungsunterlagen der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und PV.
8.4.8.2 Allgemeines – Grundlagen und Verweisstruktur
Gegenstand der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage, Programmierung, Parametrierung, Inbetriebnahme, Prüfung, Dokumentation und betriebsfertige Übergabe der Gebäudeautomation (GA) für das Neubau Unterkunftsgebäude der Tomburg-Kaserne. Die Gebäudeautomation umfasst sämtliche zur sicheren, energieeffizienten und bestimmungsgemäßen Betriebsführung erforderlichen Funktionen zur Überwachung, Steuerung und Regelung der technischen Anlagen des Gebäudes einschließlich der notwendigen Schnittstellen zu der übergeordneten Management- und Bedienebene (MBE) der Liegenschaft bzw. Inselzentrale (IZ).
Die Gebäudeautomation umfasst insbesondere die technischen Anlagen und Funktionen aus den Bereichen Heizung, Wärmepumpen, Hochtemperatur-Wärmepumpen, Wärmeverteilung, Kälte, RLT-Anlagen, Brandschutzklappen, Sanitär, Trinkwasserfunktionen, Elektrotechnik, PV-Anlage, Raumautomation, Fußbodenheizung, Elektro-Badheizkörper, Medien- und Energiezähler, Feldgeräte, Schnittstellen zu Fremdsystemen, GA-Netzwerk und MBE-/IZ-Aufschaltung.
Die beschriebenen Funktionen, Systemanforderungen, Datenpunkte, Schnittstellen, Kommunikationsprotokolle, Prüfungen und Dokumentationsleistungen stellen Mindestanforderungen dar. Der Auftragnehmer schuldet eine vollständige, funktionsfähige, regelkonforme und abnahmefähige Gebäudeautomation. Alle zur Umsetzung der beschriebenen Funktionen erforderlichen Leistungen gelten als Bestandteil des Leistungsumfangs, auch wenn sie nicht im Einzelnen aufgeführt sind, sofern sie zur HB-GA-konformen und betriebsbereiten Umsetzung erforderlich sind.
Abweichungen vom HB GA 4.0 sind grundsätzlich zu vermeiden. Technisch zwingend erforderliche Abweichungen sind vor Ausführung schriftlich zu begründen, in den Planungs- und Ausführungsunterlagen eindeutig kenntlich zu machen und mit dem Auftraggeber sowie der zuständigen Stelle K3 Gebäudeautomation aktenkundig abzustimmen. Abweichungen, die das GA-Netz, die Anbindung an die Inselzentrale, die HERKULES-/BWI-Struktur, Kommunikationsprotokolle, Feldbussysteme, IP-Komponenten, Netzübergänge, IT-Sicherheit oder das Informationssicherheitskonzept GA betreffen, dürfen erst nach entsprechender Freigabe umgesetzt werden.
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Für Management-, Automations- und Feldebene sind ausschließlich die gemäß HB GA 4.0 zulässigen Kommunikationsprotokolle und Schnittstellen zu verwenden. Komponenten der Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Elektroanlagen, insbesondere BSK-Bussysteme, Wärmepumpen, Hochtemperatur-Wärmepumpen, RLT-Anlagen, Raumautomation, PV-Anlage, Medienzähler und sonstige Kompaktregelungen, sind entsprechend diesen Vorgaben zu planen, zu liefern, zu installieren, zu parametrieren und zu dokumentieren.
Für Medienverbrauchszähler ist grundsätzlich M-Bus zu verwenden. Feldbussysteme sind grundsätzlich über Ein- /Ausgabebaugruppen beziehungsweise Datenschnittstelleneinheiten der Automationsstation anzubinden. Die Anzahl unterschiedlicher Feldbussysteme ist auf das technisch erforderliche Mindestmaß zu begrenzen; primär ist Modbus RTU einzusetzen. Für Befehle, Meldungen, Betriebszustände, Störmeldungen und Messwerte von HLSK- und ELT-Komponenten sind grundsätzlich EIA-485-basierte Protokollverfahren wie Modbus RTU, Profibus-DP oder BACnet MS/TP zu verwenden. Eine direkte BACnet-IP-Anbindung von Feldgeräten, Kompaktregelungen oder TGA-Komponenten an das GA-Netz ist nicht zulässig, sofern hierfür keine gesonderte Abstimmung und Freigabe durch Auftraggeber, K3 Gebäudeautomation und die zuständigen IT- /Informationssicherheitsstellen vorliegt.
Bei technisch notwendigen integrierten Kompaktregelungen, zum Beispiel Wärmepumpen, Hochtemperatur-Wärmepumpen oder Kleinst-RLT-Anlagen, ist bereits an der technischen Komponente eine Umsetzung auf eines der gemäß HB GA zulässigen Feldbussysteme vorzusehen. Herstellerseitige IP-, Webserver-, Cloud-, BACnet-IP- oder sonstige nicht freigegebene Direktanbindungen an das GA-Netz sind nicht Bestandteil der Regelplanung.
Die lokalen Automationsfunktionen der technischen Anlagen müssen autark betrieben werden können. Ein Ausfall der Management- und Bedienebene, der Leitstellenanbindung oder der übergeordneten Netzwerkverbindung darf nicht zum Ausfall der lokalen Steuerungs-, Regelungs-, Schutz- und Überwachungsfunktionen führen. Für den notwendigen Informationsaustausch zwischen mehreren Informationsschwerpunkten / Automationsschwerpunkten innerhalb des Gebäudes ist ein Peer-to-Peer-Verfahren gemäß HB GA 4.0 vorzusehen.
Der Auftragnehmer hat alle GA-relevanten Schnittstellen gewerkeübergreifend zu koordinieren. Hierzu gehören insbesondere Schnittstellen zu Heizung, Wärmepumpen, RLT, Brandschutzklappen, Sanitär, Trinkwasser, Elektrotechnik, PV- Anlage, Raumautomation, Feldgeräten, MBE/IZ, IT-/GA-Netz und Betreiber. Für alle Schnittstellen sind rechtzeitig vor Ausführung vollständige Schnittstellenlisten, Datenpunktlisten, Protokollbeschreibungen, Kommunikationsmatrizen,
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Busstrukturen, Teilnehmerlisten, Adressierungen, Patchfeldbelegungen, Kabel- und Leitungsliste, Klartextbeschreibungen der Variablen, Wertebereiche, Einheiten, Übertragungsrichtungen, Prioritäten, Ersatzwertverhalten, Störverhalten, Ausfallreaktionen und Prüfkonzepte vorzulegen.
Die Gebäudeautomation ist vollständig in die Inbetriebnahme-, Prüf- und Dokumentationsprozesse des Projektes einzubinden. Vor Abnahme sind die Funktionen durch Funktionsprüfungen, gewerkeübergreifende Funktionstests und einen dokumentierten 1:1-Datenpunkttest von der Feldebene über die Automationsebene bis zur Management- und Bedienebene beziehungsweise Inselzentrale nachzuweisen. Die Bestandsdokumentation hat die nach HB GA 4.0 geforderten Prüfprotokolle, Datenpunktlisten, MSR-Schemata, GA- Funktionslisten, Zustandsgraphen, Programmdokumentation, Netzwerktopologie, Schnittstellenlisten, Klemmen- und Rangierpläne, Schaltschrankunterlagen, Geräte- und Fabrikatslisten, Parametrierlisten, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie Einweisungsprotokolle zu enthalten.
Art der Leistungsbeschreibung Die Ausschreibung erfolgt als funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beschreibung beschränkt sich bewusst auf:
– die zu erbringenden Funktionen, – die einzuhaltenden System- und Schnittstellenanforderungen, – sowie die nachzuweisenden Leistungen. – Technische Detailausführungen werden nur dort festgelegt, wo sie aus Gründen der Systemkompatibilität, des Weiterbetriebs oder aufgrund bestehender Liegenschaftsvorgaben – zwingend erforderlich sind.
Fabrikats- und Systemvorgaben Für das Neubau-Unterkunftsgebäude ist die Gebäudeautomation verbindlich in Siemens Systemtechnik auszuführen.
Dies gilt insbesondere für:
– Automationsstationen mit DDC-Technik, – systemrelevante GA-Komponenten wie Sensorik und Aktorik, – Programmiersoftware und Engineering-Tools, – sowie die Einbindung in die bestehende GA- und MBE-Struktur der Liegenschaft.
Andere Fabrikate oder Systemlösungen sind nicht zulässig, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich durch den Auftraggeber freigegeben werden.
Verbindliche Grundlagen und Rangfolge Für Planung, Ausführung, Programmierung, Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation der Gebäudeautomation gelten die nachfolgend genannten Unterlagen, Normen und Regelwerke als verbindlich. Sie sind vom Auftragnehmer vollständig einzuhalten:
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- Diese funktionale Leistungsbeschreibung
- Handbuch Gebäudeautomation Bundeswehr – Version 4.0
- Zentrale Dienstvorschrift Gebäudeautomation-A1810732
- Vorgaben zum Aufbau des GA-Netzes der Bundeswehr (inkl. IP-, VLAN- und Sicherheitsstruktur) gemäß HB- Gebäudeautomation -Version 4.0
- Vorgaben zur Anbindung der Gebäudeautomation an das bestehende MBE der Liegenschaft gemäß „Konzept zur Anbindung von Gebäudeautomation an das HERKULES Netzwerk-Version 1.993“
- Vorgaben und Standards der bestehenden Siemens-GA- Systemumgebung der Liegenschaft
- Kennzeichnungssystem: AKS, BKS und BAS gemäß HB-GA V4.0
- Projektbezogene Planungsunterlagen (LP3-Stand, MSR- Schemen, GA-Topologien, Erläuterungsbericht)
- DIN 18386 – Gebäudeautomation
- VDI 3814 – Gebäudeautomation
- AMEV Gebäudeautomation (jeweils gültige Fassung)
- DIN EN ISO 16484 – Gebäudeautomation
- DIN EN 15232 – Energieeffizienz von Gebäuden (Gebäudeautomation)
- Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Bei Widersprüchen gilt die jeweils höher genannte Unterlage in der oben festgelegten Rangfolge.
Grundsatz der Verweisregelung Regelungen und Anforderungen, die bereits in den unter Abschnitt „Verbindliche Grundlagen und Regelung“ genannten Vorgabedokumenten enthalten sind, werden in dieser Leistungsbeschreibung nicht erneut beschrieben, sondern gelten durch Verweis als vollständig vereinbart. Eigene textliche Festlegungen dienen ausschließlich der projektspezifischen Klarstellung und Ergänzung.
Verantwortung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer schuldet eine vollständig funktionsfähige, regelkonforme und abnahmefähige Gebäudeautomation, abgestimmt auf die bestehende Siemens Systemumgebung der Liegenschaft.
Hierzu gehören insbesondere:
– die vollständige Einhaltung der Bundeswehr- und Liegenschaftsvorgaben, – die systemkonforme Integration in die bestehende Siemens- GA- und MBE-Struktur, – die Koordination aller GA-relevanten Schnittstellen, – sowie die vollständige Durchführung aller Funktions- und Integrationstests.
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Ein Verweis auf fehlende Einzelangaben entbindet nicht von der Verpflichtung zur vollständigen Leistungserbringung.
8.4.8.3 KG 481 Automationseinrichtungen und Systemabgrenzung
Einordnung der Gebäudeautomation Die Gebäudeautomation des Neubau-Unterkunftsgebäudes ist gemäß Handbuch Gebäudeautomation Bundeswehr – Version 4.0 als Bestandteil der Automationsebene auszuführen. Sie dient der automatisierten Betriebsführung der technischen Gebäudeausrüstung und bildet die Grundlage für den übergeordneten Betrieb über die Management- und Bedienebene (MBE) der Liegenschaft.
Leistungsumfang Gebäudeautomation Der Leistungsumfang der Gebäudeautomation umfasst sämtliche Leistungen, die zur funktionsfähigen, regelkonformen und abnahmefähigen Umsetzung der Automationsebene erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere: – die Bereitstellung der Automatisierungsschwerpunkte (ASP), – die Automationsstationen einschließlich Ein- und Ausgabebaugruppen, – die Applikations- und Systemsoftware der Automationsebene, – die Programmierung der Automations-, Steuer- und Regelaufgaben, – die Anbindung an die übergeordnete Management- und Bedienebene, – die Durchführung der erforderlichen Prüf-, Funktions- und Integrationstests, – sowie die vollständige Dokumentation und Übergabe. – Einzubindende technische Anlagen
In die Gebäudeautomation sind alle technischen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) einzubinden, die gemäß den projektbezogenen Planungsunterlagen (MSR-Schemen, Stand LP3) automatisiert zu überwachen, Steuern oder Regeln sind.
Hierzu zählen insbesondere:
– zentrale Heizungs- und Wärmeverteilanlagen einschließlich zugehöriger Feldgeräte, – zentrale RLT-Anlagen einschließlich zugehöriger Feldgeräte, – zentrale Warmwasserbereitungsanlagen einschließlich zugehöriger Feldgeräte, – Brandschutzklappenbussystem, – Verbrauchserfassungsgeräte, – Raumregelung einschließlich zugehöriger Feldgeräte und Systemkomponenten, – elektrotechnische Schnittstellen (Betriebs-, Stör- und Statusmeldungen), – Sanitäranlagen.
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Der vollständige Umfang ergibt sich aus den MSR-Schemen und Funktionsplänen (LP3). Der Auftragnehmer der Gebäudeautomation ist jedoch für die funktionsfähige Abstimmung und Koordination aller GA- relevanten Schnittstellen verantwortlich.
Funktionale Gesamtverantwortung Die Gebäudeautomation ist als funktionale Gesamtleistung geschuldet. Alle zur Umsetzung der beschriebenen Funktionen erforderlichen Leistungen gelten als Bestandteil des Leistungsumfangs, auch wenn sie nicht im Einzelnen aufgeführt sind, sofern sie zur regelkonformen Umsetzung gemäß HB-GA 4.0 erforderlich sind. Ein Verweis auf fehlende Einzelangaben entbindet nicht von der Leistungspflicht.
8.4.8.4 KG 482 Automationsschwerpunkte (ASP)
Grundsätzliches Die Gebäudeautomation des Neubau-Unterkunftsgebäudes ist gemäß Handbuch Gebäudeautomation Bundeswehr (HB-GA) – Version 4.0 auf der Automationsebene durch Automatisierungsschwerpunkte (ASP) umzusetzen. Automatisierungsschwerpunkte sind gebäudebezogene funktionale Einheiten der Automationsebene und dienen der Ausführung der Automations-, Steuer- und Regelaufgaben der technischen Gebäudeausrüstung. Die Automatisierungsschwerpunkt stellt eine eigenständig arbeitende Einheit der Automationsebene dar.
Folgende Automationsschwerpunkte sind vorgesehen: – ASP01 RLT01 plus BSK-System – ASP02 RLT02 plus BSK-System – ASP03 Heizung – ASP04 Sanitär – ASP05 Raumregelung 2OG als Etagenverteiler – ASP06 Raumregelung 3OG als Etagenverteiler – ASP07 Raumregelung EG inkl. Elektromeldungen als Etagenverteiler Die Anzahl, funktionale Zuordnung und räumliche Anordnung der Automatisierungsschwerpunkte ergeben sich aus den projektbezogenen Planungsunterlagen (MSR-Schemen, Stand LP3).
Funktion und Betriebsverhalten Die Automatisierungsschwerpunkte übernehmen die ihnen zugeordneten Funktionen zum: – Messen, – Überwachen, – Steuern, – Regeln, – sowie zur Optimierung der angeschlossenen technischen Anlagen. Gemäß HB-GA 4.0 ist der bestimmungsgemäße Betrieb der angeschlossenen Anlagen auch bei Ausfall übergeordneter Kommunikationsverbindungen sicherzustellen. 134 FLB TOKAU
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Die Funktionsfähigkeit der Automationsebene darf nicht von der Verfügbarkeit der Managementebene abhängig sein. Eine separate Inselzentrale innerhalb des Gebäudes ist nicht vorgesehen, sofern sich aus den Vorgaben nichts Abweichendes ergibt.
Aufbau und Ausstattung der Automatisierungsschwerpunkte Die Automatisierungsschwerpunkte sind vollständig zu liefern, zu montieren und betriebsfertig zu übergeben. Die GA-Schaltschränke der Automatisierungsschwerpunkte sind: – funktional in Automations- und Kraftfelder zu gliedern, – ausreichend zu dimensionieren, – sowie einheitlich auszubilden.
Der Auftragnehmer ist für die ausreichende Bemessung der Automatisierungsschwerpunkte verantwortlich. Es ist eine Platzreserve von mindestens 20 % vorzusehen. Alle systemspezifisch erforderlichen Zusatzkomponenten (z. B. Hilfsrelais, Koppelglieder) sind einschließlich des Platzbedarfs vollständig einzukalkulieren. Klemmen, Zugänglichkeit und Wartung Die Anordnung der Komponenten innerhalb der Automatisierungsschwerpunkte ist so auszuführen, dass: – alle Anschluss- und Messklemmen zugänglich sind, – Prüf-, Mess- und Wartungsarbeiten ohne Demontage von Komponenten, – und ohne Unterbrechung des Anlagenbetriebs möglich sind.
Alle Ein- und Ausgänge der Automationsstationen sind über Mess- und Trennklemmen zu führen. Reserveadern externer Verkabelungen sind auf gekennzeichneten Klemmen aufzulegen. Die Ausführung hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN- und VDE-Normen sowie den Vorgaben des HB-GA 4.0 zu erfolgen. Beschriftung und Kennzeichnung Alle Automatisierungsschwerpunkte, Komponenten, Klemmen und Bedienelemente sind gemäß dem abgestimmten AKS / Benutzerschlüssel eindeutig, dauerhaft und gut lesbar zu kennzeichnen. Beschriftungen an Schaltschranktüren sind dauerhaft befestigt auszuführen.
Aufstellorte Die Aufstellorte der Automatisierungsschwerpunkte ergeben sich aus den projektbezogenen Planungsunterlagen und befinden sich insbesondere:
– im Technikraum HA ELT/GA im Erdgeschoss, – sowie in der Lüftungszentrale im 2. Obergeschoss.
Zusätzlich können nach notwendigem technischem Bedarf bis zu zwei zusätzliche GA-Unterverteiler je Etage zur Aufnahme der Raumregelungsfunktion vorgesehen werden.
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8.4.8.5 KG 483 Management- und Bedienebene (MBE)
Allgemeines Die Gebäudeautomation des Neubau-Unterkunftsgebäudes ist an die zentrale Management- und Bedienebene (MBE) der Liegenschaft anzubinden. Die MBE dient dem zentralen Bedienen, Beobachten, Melden, Archivieren und Auswerten der angebundenen Automatisierungsschwerpunkte (ASP). Die Umsetzung erfolgt gemäß:
– Handbuch Gebäudeautomation Bundeswehr – Version 4.0, – Konzept zur Anbindung der Gebäudeautomation an die MBE / Inselzentrale, – sowie den projektbezogenen Planungsunterlagen (LP3-Stand).
Raumautomation – Funktionale Anforderungen Die Raumautomation ist Bestandteil der Gebäudeautomation und funktional auf der Automationsebene umzusetzen. In den Unterkunftsräumen sind Raumbediengeräte (RBG) mit integriertem Raumtemperaturfühler vorgesehen, die der bedarfsorientierten lokalen Übersteuerung automatischer Funktionen dienen. Über das Raumbediengerät kann der Nutzer insbesondere:
– die automatische Sonnenschutzregelung bedarfsgerecht übersteuern, – sowie die Raumtemperatur der Fußbodenheizung (FBH) innerhalb eines Bereichs von ± 2 K gegenüber dem vorgegebenen Sollwert beeinflussen.
Funktionale Einbindung Sonnenschutz Die Sonnenschutzanlage ist funktional in die Gebäudeautomation einzubinden. Die Ansteuerung der Sonnenschutzfunktionen erfolgt über geeignete Sonnenschutzaktoren, die systemseitig in das Automationssystem integriert sind. Die Automationsstationen übernehmen die logische Verarbeitung der Bedien- und Übersteuerungsanforderungen aus den Raumbediengeräten sowie die Umsetzung der Sonnenschutzfunktionen gemäß den Vorgaben der Gebäudeautomation.
Systemintegration und Bedienung Die Funktionen der Raumautomation sind: – in die Automationslogik der jeweiligen ASP zu integrieren, – auf der Management- und Bedienebene (MBE) in geeigneter Form darzustellen, – sowie für Betrieb, Service und Analyse verfügbar zu machen.
Hierzu gehören insbesondere: – aktuelle Raumzustände, – Betriebs- und Übersteuerungszustände, – relevante Mess- und Statusinformationen, – sowie Trend- und Archivdaten, soweit vorgesehen.
Programmierung, Inbetriebnahme und Tests Zum Leistungsumfang der KG 483 gehören:
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– die Programmierung der Raumautomationsfunktionen, – die systemseitige Parametrierung der Übersteuerungsfunktionen, – die Inbetriebnahme der Raumautomation, – sowie die Durchführung der erforderlichen Funktions- und Systemtests gemäß Handbuch Gebäudeautomation Bundeswehr – Version 4.0.
Die detaillierte Regelstrategie ergibt sich aus den übergeordneten Vorgaben der Gebäudeautomation und den projektbezogenen MSR-Schemen. Anbindung der Automatisierungsschwerpunkte Alle Automatisierungsschwerpunkte des Gebäudes sind vollständig und systemkonform an die MBE der Liegenschaft anzubinden. Die Anbindung umfasst mindestens: – Übertragung von Betriebs- und Anlagenzuständen, – Übertragung von Stör- und Fehlermeldungen, – Bereitstellung von Mess- und Betriebswerten, – Bereitstellung von Trend- und Archivdaten.
Die funktionale Ausprägung der Aufschaltung erfolgt gemäß den Vorgaben des HB-GA 4.0, dem MBE-Anbindungskonzept sowie nach den MSR-Schemen und Funktionsplänen (LP3). Bedien- und Beobachtungsfunktionen Auf der MBE sind die angebundenen Anlagen des Gebäudes übersichtlich und strukturiert darzustellen. Mindestens bereitzustellen sind: – Anlagenzustände (Betrieb, Störung, Ausfall), – aktuelle Mess- und Betriebswerte, – Trend- und Zeitreihenfunktionen, – Alarm- und Meldelisten.
Schalt-, Stell- sowie Soll- und Grenzwertänderungen können – sofern projektspezifisch vorgesehen – passwortgeschützt erfolgen.
Meldungen und Alarme Stör-, Betriebs- und Statusmeldungen sind gemäß den Vorgaben des HB-GA 4.0 zu klassifizieren, zu priorisieren und auf der MBE darzustellen. Die Meldungsbearbeitung auf der MBE umfasst: – Anzeige, – Quittierung, – Archivierung.
Die Detaildefinition der Meldungen ergibt sich aus den MSR- Schemen und den funktionalen Vorgaben.
Rechte- und Zugriffskonzept Der Zugriff auf die MBE ist rollen- und rechtebasiert auszuführen. Es sind mindestens folgende Zugriffsebenen vorzusehen: – Bedienung / Beobachtung, – Service / Wartung, – Administration.
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Die konkrete Ausprägung der Benutzer- und Rechteverwaltung erfolgt gemäß den Vorgaben des Auftraggebers und des HB-GA 4.0.
Abhängigkeiten und Autarkie Die Funktionsfähigkeit der Automationsebene ist unabhängig von der ständigen Verfügbarkeit der MBE sicherzustellen. Ein Ausfall oder eine Unterbrechung der MBE-Verbindung darf nicht zum Ausfall der Automations-, Steuer- oder Regelaufgaben der Automatisierungsschwerpunkte führen.
8.4.8.6 KG 484 GA-Netz, Kommunikation und Verkabelung
Allgemeines Dieses Kapitel beschreibt die Leistungen zur vollständigen Verkabelung, Kommunikation und Netzinfrastruktur der Gebäudeautomation. Der Leistungsumfang umfasst: – die Verkabelung der technischen Anlagen und Anlagenteile zu den jeweiligen Automatisierungsschwerpunkten (ASP), – die raum- und feldbezogene Verkabelung der Raumautomation, – die Netzwerk- und Kommunikationsanbindung der Automatisierungsschwerpunkte untereinander, – sowie die Anbindung an die Übergabepunkte zur Management- und Bedienebene (MBE).
Die Umsetzung erfolgt gemäß: – Handbuch Gebäudeautomation Bundeswehr – Version 4.0, – Vorgaben zum Aufbau des GA-Netzes der Bundeswehr, – Konzept zur Anbindung der GA an die Inselzentrale / Herkules- Netz, – Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), – den allgemein anerkannten Regeln der Technik, – sowie den projektbezogenen Planungsunterlagen (LP3-Stand).
Verkabelung der technischen Gebäudeausrüstung zu den ASP Die vollständige Verkabelung aller automatisierungsrelevanten Anlagen, Aggregate, Feldgeräte und Anlagenteile der technischen Gebäudeausrüstung zu den jeweiligen Automatisierungsschwerpunkten inkl. Verlegesysteme ist Bestandteil der Leistung.
Hierzu zählen insbesondere: – Sensoren, Aktoren, Ventile und Antriebe der TGA, – Raumbediengeräte (RBG) mit integriertem Raumtemperaturfühler, – Sonnenschutzaktoren mit Busschnittstelle, – Abschalt-/Schaltaktoren für Elektroheizkörper in den Bädern der Unterkunftsräume, – Stellantriebe / Ventile der Fußbodenheizung (FBH), – brandschutztechnische Einrichtungen mit GA-Schnittstelle, – elektrotechnische Melde- und Statussignale, – Schnittstellen externer Anlagenteile, – zugehörige Verlegesysteme.
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Die Raumbediengeräte, Sonnenschutzaktoren sowie FBH- Stellantriebe sind über Busleitungen bzw. die vorgesehenen Feldleitungen mit den jeweiligen ASP zu verbinden. Die Verkabelung ist gemäß den MSR-Schemen und Funktionsplänen (LP3) auszuführen. Ausführung der Kabel-, Leitungs- und Verlegesysteme Die komplette Verkabelung ist mit halogenfreien Kabeln auszuführen. Es sind die Anforderungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) zu beachten.
Die Leitungen sind: – beidseitig auf korrekte Länge zu kürzen, – fachgerecht abzuisolieren unter Berücksichtigung vorhandener Abschirmungen, – ordnungsgemäß in Schaltschränke, Verteiler, Verteilerdosen und Endgeräte einzuführen.
Würgnippel sind nicht zulässig. Erforderliche Verschraubungen sind fachgerecht auszuführen. Am Feldgerät ist eine Kabelreserve in Form einer Kabelschlaufe vorzusehen.
Anschluss, Prüfung und Dokumentation Der Anschluss der Leitungen hat: – phasengeprüft, – fehlerfrei, – sowie gemäß den gültigen VDE-Normen zu erfolgen.
Es sind durchzuführen: – Isolationsprüfungen, – Funktionsprüfungen der angeschlossenen Leitungen, – sowie die Prüfung der zugehörigen Eintragungen in Stromlauf- und Klemmenplänen (Aderfarben, Aderzahlen etc.).
Reserveadern externer Verkabelungen sind jeweils einzeln auf gekennzeichnete Klemmen aufzulegen. Kennzeichnung und Beschriftung Alle Kabel sind beidseitig an den Enden eindeutig zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung erfolgt: – mit Kunststoff-Kabelmarkern mit Einlegeschild, – entsprechend dem Kennzeichnungssystem der Bundeswehr, – wie im Handbuch Gebäudeautomation Bw geregelt.
Die Beschriftung enthält mindestens: – zugehöriges Endgerät, – Benutzeradresse – Beschriftungsfläche: mindestens 29 × 8 mm
GA-Netz und Kommunikation zwischen den ASP Die Kommunikation zwischen den Automatisierungsschwerpunkten erfolgt über ein IP-basiertes GA-Netz (BACnet/IP). Der Aufbau des GA-Netzes einschließlich: 139
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– Netzstruktur, – IP-Adressierung, – VLAN-Zuordnung, – Segmentierung, – Übergabepunkte,
erfolgt gemäß den verbindlichen Vorgaben der Bundeswehr und dem Herkules-Netz-Konzept. Die grundsätzliche Topologie ist entsprechend den vorliegenden Planungsunterlagen umzusetzen.
8.5 KG 500 Außenanlagen Allgemein, Außenanlagen und Infrastruktur Bei der Planung und Ausführung sind die Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau, der DWA und der DVGW, die BFR-Abwasser und die Bereichsvorschriften der Bundeswehr zu den KG 500, sowie die aktuellen DIN- Normen und Richtlinien zu beachten, insbesondere DIN 18915, 18920, ZTV-LA StB, ZTV- Baumpflege. Weiterhin sind die aktuellen gültigen Verordnungen zum Einsatz von Recycling-Material zu prüfen und einzuhalten.
Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus den örtlichen Gegebenheiten und den beigefügten Unterlagen. Die Bodengutachten bzw. Voruntersuchungen sind zwingend zu beachten und die darin enthaltenen Empfehlungen umzusetzen.
Beim Umgang mit Böden sind alle gesetzlichen Regelungen einzuhalten, wie z. B. die Anforderungen des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), des Bau- gesetzbuches (§1a und §202 BauGB), der DIN 19731 - „Verwertung von Bodenmaterial“, der DIN 18915, die EBV, sowie die Einhaltung der Vorsorgewerte der BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV).
Der AN muss in einer Bodenbilanz darlegen, ob externes Bodenmaterial angeliefert werden soll. In diesem Fall muss der AN durch einen Herkunftsnachweis oder Analysen des anzuliefernden Bodenmaterials nachweisen, dass die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung eingehalten werden.
Konformität der Freianlagenplanung mit Gebäude Reinigungs- und Höhenzugangskonzept: Alle Freianlagenflächen, die vom AN herzustellen sind und die für die Außenreinigung oder Instandhaltung der Fassade der Gebäude mit Leitern oder durch einen Hubsteiger oder ähnliches zu befahren sind, müssen ohne großes Sicherheitsrisiko befahrbar sein, entsprechend befestigt werden und dauerhaft eben und standfest ausgeführt werden. Die Ausführung und Belastbarkeit dieser Wartungswege ist entsprechend des vom AN zu erstellenden Reinigungs- und Höhenzugangskonzeptes auszulegen.
Alle Geländeflächen, die im Zuge der Maßnahme temporär genutzt und nicht umgestaltet/entsiegelt etc. werden, sind nach 140 FLB TOKAU
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Abschluss der Maßnahme mindestens im Zustand zurück zu übergeben, wie vorgefunden, um eine Folgenutzung bspw. als Parkplatz o.ä. zu ermöglichen. Sollten die Oberflächen durch die Nutzung bspw. als BE-Fläche o.ä. in Mitleidenschaft gezogen worden sein, sind diese in Abstimmung mit dem AG wieder herzustellen. Dies betrifft vor allem die Fläche zwischen direktem Baufeld und Gebäude 33.
Allgemein, Infrastruktur Der AN hat die erforderlichen Erd- und Verbauarbeiten zur Herstellung der Baugrube inkl. Pumpensümpfe, Grundleitungen usw. zu erbringen. Die Leistungen sind gemäß aktuellem Regelwerk der Bundeswehr, der DWA, der DVGW und der AGFW auszuführen.
Bei der Kalkulation ist zu beachten und vollständig einzurechnen, dass Teilleistungen der KG500 (Flächenentsiegelung & Vorbereitung der Herstellung einer Streuobstwiese) in Teilen außerhalb des eingezäunten Baufeldes und somit innerhalb der Kaserne ausgeführt werden müssen. Die Arbeiten sind mit einem Vorlauf von mind. 6 Wochen voranzumelden. Zutrittsregelungen der Kaserne sind zu beachten (hier sei exemplarisch auf die Staatenliste verwiesen). Fahrzeuge und Zeitverluste bei Ein- und Ausfahrt in die Kaserne sind einzuplanen.
8.5.1 KG 510 Geländeflächen
8.5.1.1 KG 511 Geländebearbeitung
Abbruch Bestandsaußenanlagen Abbruch und fachgerechte Entsorgung der innerhalb der Bearbeitungsgrenzen versiegelten und unversiegelten Bodenbeläge, nicht mehr gebrauchten Ausstattungsgegenstände, sofern nicht durch Vorabmaßnahme abgeräumt (es ist ausschließlich mit Restflächen zu rechnen).
Zwischen Gebäude 33 und Außenzaun ist eine Fläche zur Entsiegelung markiert (vgl. Plan 1620-5-UK, „Ausgleichfläche A3“). Diese Leistung obliegt dem AN und erfolgt nicht über die Vorabmaßnahme, so dass diese Fläche noch als BE-Fläche nutzbar ist. Zum Ende der Maßnahme hin ist die Fläche inkl. Oberbau zu entsiegeln und mindestens die oberen 35cm sind auszukoffern und zu entsorgen. Anschließend ist die Fläche auf 20 cm u. GOK aufzufüllen gem. Plan 1620-5 UK. Folgende Leistungen sind mindestens zu berücksichtigen:
– Abbrechen und Entsorgen von Betonplatten. – Abbrechen und Entsorgen von Pflasterbelag. – Abbrechen und Entsorgen von Rinnen und Straßenabläufen im Bereich dieser Flächen. Ausheben und Entsorgen von hydraulisch gebundenen Tragschichten und Schottertragschichten bis ca. D = 35 cm.
Es erfolgt eine Tiefenlockerung bis 60cm unter dieses Niveau. Steine größer 63mm sind restlos von der Fläche zu entfernen.
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Modellierung des Geländes entsprechend der beigefügten Planung zur Herstellung der Rohbodenhöhe als Planum für Vegetations-, Verkehrs- und Bautenflächen. Entsorgung von überschüssigem oder unbrauchbarem Boden bzw. Bereitstellung von notwendigen zusätzlichen Bodenmaterial.
8.5.1.2 KG 512 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
Die Vegetationsflächen des vom AN beeinträchtigten Baufeldes müssen vor der Aufbringung des Oberbodens zunächst einer Untergrund-Auflockerung unterzogen werden, um für Neupflanzungen und Rasenansaaten das nachhaltige An- wachsen zu ermöglichen und Staunässe zu vermeiden. In den Böschungsflächen ist abschließend gem. Plan 1620-5 UK mindestens 30 cm gesiebter Oberboden aufzutragen.
8.5.1.3 KG 513 Sicherungsbauweisen
Sicherungsbauweisen sind nach Erfordernis und Planung des AN vorzusehen. Baum, Rasen- und Strauchflächen im Bestand müssen geschützt werden. Baumkronen sind einzukürzen.
8.5.1.4 KG 514 Pflanzen
Die Bepflanzung der Flächen erfolgt durch Dritte. Je nach Fertigstellungsgrad der Oberflächen und Witterung/Jahreszeit ist die Pflanzung vor Abnahme geplant. In dem Falle hat der GU Zutritt zu seinem Baufeld zu gewähren und die Pflanzarbeiten entsprechend zu unterstützen.
8.5.1.5 KG 515 Rasen
Zur Böschungssicherung und Erosionsunterdrückung erfolgt in den Böschungsflächen (entspr. Plan 1620-5 UK) eine Rasenansaat gem. LB-Landschaftsbau.
8.5.2 KG 520 Befestigte Flächen
8.5.2.1 KG 521 Wege
Die Leistung umfasst den Vollausbau mit Verdichtung und erforderlichenfalls Verbesserung des Baugrunds, Frostschutz- und Tragschicht, Bettungsmaterial und Pflasterbelag aus Pflastersteine gemäß Bemusterung sowie Entwurfs- und Ausführungsplanung. Ebenfalls enthalten sind das Herstellen von Schnittkanten und Anfangs-/Endsteinen, sowie Einfassungen zu unbefestigten Flächen.
8.5.2.2 KG 522 Verkehrsanlagen (Straßen)
Allgemein Die Straße zum Unterkunftsgebäude verläuft mit einer maximalen Steigung von 3,00 %, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Im Bereich der Böschungen wird ein Bankett errichtet. Des Weiteren sind unmittelbar vor dem Unterkunftsgebäude zwei
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behindertengerechte Parkplätze sowie eine Aufstellfläche für die Feuerwehr vorgesehen. Bis auf die behindertengerechten Parkplätze (Pflasterbauweise) werden hierbei alle Verkehrsflächen in Asphaltbauweise ausgebildet. Die Fahrbahnen werden i.d.R. mit Hochbordsteinen beidseitig eingefasst. Der Auftritt beträgt 12 cm, bei Zufahrten und Furten wird der Auftritt auf 4 cm abgesenkt. Straßenseitig der Borde ist eine einzeilige Rinne vorgesehen, die an der tiefliegenden Straßenseite der Ableitung des anfallenden Niederschlagwassers zu den Straßenabläufen dient. Die Gehwege auf der Liegenschaft sind nach BFR- Straßenverkehrsanlagen mit einer Breite von b = 1,60 m geplant. Gehwege neben Straßen werden zur Straße hin an den Bordstein der Straße angeschlossen. Zur Straßen-abgewandten Seite hin werden die Gehwege mit einem Tiefborstein gefasst, welcher mit 1cm Auftritt gesetzt wird. Pflanzbeete werden mit Hochborsteinen eingefasst. Die Querneigung der Straßen und Wege beträgt i.d.R. 2,5 %. Einzelheiten zu den Straßenquerschnitten sind den zeichnerischen Darstellungen (Regelquerschnitte) zu entnehmen.
Der gesamte Straßenaufbau muss regelgerecht für Transportfahrzeuge für die Ver- und Entsorgung für diese Belastungsklasse ausgelegt sein. Die Tragfähigkeit des Unterbaus ist über Lastplattenruckversuche nachzuweisen. Die zu prüfenden Stellen sind mit dem AG abzustimmen. Nähere Ausführungen zu den Straßen sind dem Abschnitt „Verkehrsanlagen“ zu entnehmen.
Aufbau der Straßen und Wege Bei den geplanten Verkehrsflächen auf dem Kasernengelände handelt es sich um Straßen im technischen Bereich gem. BFR- Straßenanlagen. Hieraus ergibt sich eine Belastungsklasse von 1,8. Eine Mindestaufbaustärke von 65 cm ist einzuhalten.
Der Parkplatzbereich für Pkw wird gem. BFR-Straßenanlagen nach Belastungsklasse 0,3 ausgeführt. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus beläuft sich hier auf 40 cm. Gewählt wurde eine Aufbaudicke von 55 cm gemäß RStO 12. Die Straßenaufbauten werden nach RStO 12 wie folgt gewählt:
Belastungsklasse 1,8
4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN 12 cm Asphalttragschicht AC 32 TN 15 cm RC-Schottertragschicht 0/45 34 cm RC-Frostschutzschicht 0/32 65 cm
Belastungsklasse 0,3 8 cm Rechteckpflaster 4 cm Bettung aus Basaltedelsplitt 15 cm RC-Schottertragschicht 0/45 28 cm RC-Frostschutzschicht 0/32 55 cm
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Für die Gehwege ist der folgende Aufbau gemäß RStO mit einer Gesamtdicke des frostsicheren Aufbaus von 40 cm vorgesehen:
8 cm Rechteckpflaster 4 cm Bettung aus Basaltedelsplitt 15 cm RC-Schottertragschicht 0/45 13 cm RC-Frostschutzschicht 0/32 40 cm
Folgende Arbeiten sind mindestens zu berücksichtigen:
Lokale Maßnahmen zur Bodenverbesserung durch Bodenaustausch mit Kiessand 0/32 oder Grobschlag – Erdplanum herstellen und verdichten. – Frostschutzmaterial 0/32 mm nach ZTV SoB-StB 04/07 liefern, einbauen und verdichten. 25 cm. – Randeinfassung der Straßen aus Betonbordsteinen liefern und mit Bettung und Betonrückenstütze verlegen. Bettung und Rückenstütze, DIN 18318 aus Beton C 12/15, Dicke der Bettung 20 cm, Breite der Rückenstütze 15 cm. Auftritt Hochborde 12 cm, im Bereich von Zufahrten auf 4 cm absenken, im Bereich von Furten auf 0 cm absenken. Auftritt F-Steine 10 cm. Auftritt Tiefbordsteine 1 cm. – Betonbordsteine gem. DIN EN 1340, Qualität DTI, Witterungswiderstand D, Abriebwiderstand I, Biegezugfestigkeit T, Sichtflächen ausgewaschen. – Rinnenanlagen, 1-zeilig, an Borden aus Betonsteinen, liefern und auf Auflager versetzen, Auflager nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 aus Beton C 12/15, Rinnenstein DIN EN 1338 Qualität DI, 16 cm Breite, 14 cm dicke. – An tieferliegender Fahrbahnseite als wasserführende Rinnen mit 1 cm Absenkung, an höherliegender Fahrbahnseite ohne Absenkung ausführen. – Schottertragschicht 0/45 mm ZTV SoB-StB 04/07 liefern, einbauen und verdichten. 15 cm. – Lastplattendruckversuche gemäß ZTVE-StB 09 und DIN 18134 als Kontrollprüfung, durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ausführen lassen. Ergebnisse protokollieren und der BL übergeben. Einschließlich Bereitstellung sämtlicher benötigter Geräte, einschließlich Gestellung eines geeigneten Belastungsfahrzeugs als Gegengewicht. – Asphalttragschicht AC 32 nach ZTV-Asphalt-StB 07/13 liefern, einbauen und verdichten, 12 cm. – Bitumenemulsion aufsprühen gem. ZTV-Asphalt-StB, auf Asphaltbefestigung, 0,3 kg/m², vor Einbau Asphaltbinder- bzw. Asphaltdeckschichten polymermodifizierte Bitumenemulsion DIN EN 13808 C60BP1-S, Emulsionsmenge ausreichend für geforderte Bindemittelmenge. Inklusive Reinigen der zu bearbeitenden Fläche vor dem Aufbringen. – Asphaltdeckschicht AC 11 nach ZTV-Asphalt-StB 07/13 liefern, einbauen und verdichten, 4 cm, AC 11 DS (Bk 3,2). – Anschluss an bestehende Decke oder Bauteile (Rinnen, Hydranten etc.) in der Dicke der Asphaltdeckschicht mit anschmelzbarem Fugenband herstellen.
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– Pflasterdecke ZTV Pflaster-StB 06, Pflastersteinen aus Beton DIN EN 1338, TL Pflaster-StB 06, Maße LxB: 30x15 cm, Dicke: 8 cm, Witterungswiderstand D, Abriebwiderstand I, gefast, Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch, Körnung 0/5 mm, Dicke 3 bis 5 cm, Pflasterfugen einschlämmen mit Brechsand. – Schachtabdeckungen an die neue Höhensituation anpassen, in Asphaltflächen einwalzbare Abdeckungen, in Pflasterflächen Abdeckungen liefern und einbauen, in Pflasterflächen mit Einbautenumpflasterung (Schachtumpflasterung) versehen. – Schieber- und Hydrantenkappen an die neue Höhensituation anpassen und in Pflasterflächen mit Einbautenumpflasterung versehen. – Kabelschächte an die neue Höhensituation anpassen. – Bankett zwischen Verkehrsfläche und Böschung herstellen. Schottertragschicht mit einer Dicke von 30 cm. Oberboden mit einer Dicke von 10 cm. – Längsmarkierung, Quermarkierung, Sperrflächen, und Furten herstellen. Zu markierende Flächen reinigen. Herstellung auf bituminöser Decke, Markierungsstoff Kaltplastik Typ II, Farbe Weiß. Ebenso Pfeile. – Rohrpfosten zur Befestigung von Verkehrszeichen, aus verzinktem Stahl, Durchmesser 76,1 mm, liefern, in befestigter Fläche einbauen, einschl. Fundament und Erdarbeiten. Verkehrszeichen nach StVO befestigen und ausrichten. – Längsmarkierung, Quermarkierung, Sperrflächen, und Furten herstellen. Zu markierende Flächen reinigen. Kehrgut und ggf. Fräsgut beseitigen. Herstellung auf bituminöser Decke, Markierungsstoff Kaltplastik Typ II, Farbe Weiß. Ebenso Pfeile. – Liefern und Andecken von Oberboden gem. Plan 1620-5-UK ausgewiesene Flächen, inkl. Begrünung mit Rasensaat nach DIN 18915 bis 18917. Entwicklungs- und Unterhaltungspflege der Rasenflächen nach DIN 18919.
Im Anschluss an die Kanalarbeiten sind die aufgebrochenen Verkehrsflächen wiederherzustellen. Da im Zuge dieser Maßnahmen zeitversetzt im Bereich des Kanalbaus auch Verkehrsanlagen errichtet werden, werden die Gräben zunächst temporär mit einer bündigen Asphalttragschicht verschlossen Der Aufbau der wiederherzustellenden temporären Verkehrsflächen sind wie folgt festgelegt:
15 cm Asphalttragschicht AC 11 TS 15 cm RC-Schottertragschicht 0/45 25 cm RC-Frostschutzschicht 0/32 55 cm
Straßenentwässerung Sämtliche Verkehrsflächen werden über eine 1-zeilige gepflasterte Rinne und Straßenabläufen (Gussrost auf Betonunterteil) entwässert. Die Entwässerung der anfallenden Niederschlagswässer erfolgt zum Teil über die vorhandenen und zum Teil über die geplanten Regenwasserkanäle. Die Einleitung in die Kanalisation erfolgt über Straßenabläufe. Ausführung wie folgt:
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Ablaufkombination Ø 450 mm (Regelbauart) aus Betonteilen DIN 4052 für Aufsätze gem. DIN EN 124 / DIN 1229, 500 x 500 mm, bestehend aus: Boden DIN 4052-1a, Abgang DN 150 mit BKL Dichtelement, Schaft DIN 4052-5d, Auflagerring DIN 4052-10a, Eimer DIN 4052-A2 Liefern und auf Betonauflager C 12/15, D = 20 cm versetzen. Einschließlich Anschluss an Ablaufleitung DN 150 PP oder vorhandene Entwässerungsleitung.
8.5.2.3 KG 529 Befestigte Fläche
Allgemein Grundsätzlich sind folgende Anforderungen an befestigte Flächen umzusetzen:
– Verbindungen von den neu zu errichteten Fluchtwegen zu den befestigten Bestandsflächen sollen durch gepflasterte und landschaftsgärtnerisch gestaltete Wege erfolgen gem. der beigefügten Planung. Die Wege sind barrierefrei anzulegen. – Für alle befestigten Flächen ist eine Rutschhemmung R11 gefordert. Die Rutschfestigkeit ist durch den AN nachzuweisen. – Bei gleichzeitiger Nutzung der Wege als Pflege-, Feuerwehr- und Ver- und Entsorgungszufahrt sowie bei Zuwegungen zu öffentlichen Kanälen, muss die Tragschicht den Anforderungen (Schwerlasttauglich, bis zu 30t) entsprechend ausgelegt sein.
Als Einfassungen gelangen Betonborde und Straßenborde als Tiefbord zur Ausführung. Unterschiedliche Bodenbeläge müssen durch stabile Randeinfassungen getrennt werden.
Feuerwehraufstellfläche Die Feuerwehraufstellfläche ist analog zu den Verkehrsanlagen in Asphaltbauweise auszuführen und entsprechend zu kennzeichnen. Eine Beschilderungs- und Markierungsplan ist min. 3 Monate vor Ausführung dem AG zur Prüfung vorzulegen.
Spritzschutz Gebäude Im Übergangsbereich von Vegetationsflächen zum Gebäude ist ein Spritzschutz z. B. in Form eines Plattenstreifens in einer Mindesttiefe von 0,50 m vorzusehen. Zur Konstruktion eines dauerhaft lagesicheren Traufstreifens mit langfristig geringem Pflegeaufwand wird die Mischbauweise mit gebundener Bettung empfohlen. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus nach örtlicher Lage ist den ZTV- Wegebau, Tabelle 8 zu entnehmen. Aufbau:
– Betonplattenreihe 50 x 50 cm, 6 cm dick, – Einfassung mit Randsteinen 6 / 20 / 100 mit Betonrückenstütze und Betonfundament, – Fugenmörtel auf Kunstharzbasis*, Fugenabstand* 5 mm, – wasserdurchlässigen Bettungsmörtel*, 6 cm dick, – ungebundene Tragschicht, 15 cm dick.
Mähkante Bei vertikalen Einbauten, die an eine zu mähende Fläche angrenzen, ist immer eine Mähkante (in der Regel aus 146 FLB TOKAU
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Betonplatten) vorzusehen. Dabei kann am Gebäude auch die Mähkante in Form des Traufstreifens fortgesetzt und um das Bauteil herumgeführt werden. Sämtliche die Mäharbeiten behindernde Bauteile sind bei einer Neu- oder Überplanung zu berücksichtigen.
Bei technischen Anlagen sind Einbauten durch die Flächenbefestigung baulich als Einheit hervorgehoben. Die Anlage ist für technisches Personal sicher zugänglich und die Fläche sieht jederzeit gepflegt aus. Sämtliche Einbauten (Armatur, Schild, Schieber) sind in einer Fläche zu bündeln. Die Befestigung erfolgt in Mischbauweise mit gebundener Bettung. Zur Verringerung des Fugenanteils sind nach Möglichkeit großformatige Pflastersteine oder Platten zu verwenden, eine seitliche Einfassung in Form eines Rasenbordsteines ist vorzusehen. Die Fugen sind mit einem geeigneten Fugenmörtel zu verfüllen.
8.5.3 KG 530 Baukonstruktion in Außenanlagen
8.5.3.1 KG 534 Rampen, Treppen, Tribünen
Im Bereich des neuen Unterkunftsgebäude werden zwei Treppenanlagen errichtet. Die Treppenanlagen sind aus Blockstufen 8x 18/27 inkl. beidseitigem Geländer herzustellen. Die zwei Treppenanlagen liegen in der Flucht der Eingangstüren des Unterkunftsgebäudes, um den Höhenunterschied zum Bestandsgelände zu überbrücken. Folgende Arbeiten sind hierfür erforderlich:
– Erdaushub und Oberboden abtragen für Treppenfundamente – Blockstufe als Betonfertigteil, Festigkeitsklasse C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Zuschlag ausgebrochenem Hartgestein, Stufenbreite 200 bis 300 cm, Trittfläche und Vorderseite in Sichtbeton, Setzstufenhöhe 28 cm, Trittstufenbreite 27 cm, Fundament aus Beton mit einer Zusammensetzung C 20/25 DIN EN 206 und DIN 1045-2, Dicke '20' cm, Stufen auf Stoß verlegen. – Einfassung aus Winkelstützelementen, als Stahlbetonfertigteil, Festigkeitsklasse C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Expositionsklasse XF4 (Frostangriff, hohe Wassersättigung mit Taumittel), Fußlänge/Höhe 50/80 cm, Fertigteile engfugig verlegen, Fundament wird gesondert vergütet. – Geländer beidseitig aus Stahl feuerverzinkt, mit Bekleidung als Hohlprofil, einschl. Handlauf, rund, Handlaufdurchmesser 42 mm.
8.5.3.2 KG 539 Baukonstruktionen in Außenanlagen, sonstiges
Müllsammelplatz Im Bereich des U-Gebäudes ist ein Müllsammelplatz für 4 Stk. 1110 l- Behälter vorzusehen. Dieser ist in gepflasterter Ausführung zu befestigen und durch einen Stabgitterzaun h=1,80 m inkl. Flügeltor und Sichtschutz auszuführen. Die Ausführung der Zaun- und Torelemente erfolgt in Drahtstärke 6/8/6 und Rechteckrohr >60x40. Alle Materialen sind 2-fach Feuerverzinkt und Pulverbeschichtet in DB703 auszuführen. 147
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Fahrradabstellplätze Im Bereich vor den Eingängen des Unterkunftsgebäudes sind Fahrradständer vorgesehen. Hier werden insgesamt 13 Fahrradnadeln inkl. Fundament errichtet. Die Fahrradnadeln sind in 2-fach feuerverzinkter Ausführung und RAL- Pulverbeschichtung DB703 auszuführen.
Mobiliar Im Bereich der Grünflächen bzw. der bepflanzten Flächen sind Sitzgelegenheiten geplant. Vorgesehen sind insgesamt zwei Bank-Tisch-Kombinationen. Diese sind als Kombination aus jeweils 2 Drahtgitterbänken und passendem Tisch auszuführen. Die Ausführung ist in 2-fach Verzinkung und Pulverbeschichtung in DB703 vorzunehmen.
Einbauten in Außenanlagen Die vom AN zu liefernden Einbauten/Ausstattungen im Außenbereich sind in der vorliegenden Planung dargestellt. Folgende Anforderungen an die Einbauten in Außenanlagen sind darüber hinaus zu beachten und umzusetzen: Alle Ausstattungsgegenstände oder Geräte in den Außenanlagen müssen funktionsfähig, wartungsarm und sicher montiert sein. Sie dürfen kein Verletzungsrisiko bergen.
Sauberlaufmatten Ausführung von Sauberlaufmatten vor allen Gebäudezugängen in voller Durchgangsbreite und mit einer Tiefe von min. 1,5m, inkl. Streifenfundamente, Edelstahlrahmen und Gummiprofilmatte auf feuerverzinktem Gitterrost. Verfüllung des Innenrahmens mit Lava 8/16 mm
Stiefelwaschanlage Das Abwasser der Stiefelwaschanlage ist an den Schmutzwasserkanal anzuschließen.
Beleuchtung Für die Beleuchtung der Außenanlagen werden ein Kabelschutzrohre DA 110 nach Lageplan verlegt. An denen durch die Fachplanung TGA angegebenen Positionen im Lageplan werden Mastfundamente gesetzt. Hierzu sind Fertigteilfundamente vorgesehen. Die Leerrohranlage bindet an den Bestand auf der Kaserne an.
Des Weiteren wird ein Erdungsband aus Edelstahl gemeinsam mit dem Kabelschutzrohr verlegt (zentrisch über Leerrohranlage, Abstand ≥ 10 cm. Die Kabelschutzrohre werden mit Einzugsschnur aus PVC-U nach DIN 8061/8062 und DIN 16873 ausgeführt. Die Verlegung erfolgt nach DIN EN 1610 im Sandbett mit Sand 0/2 mm bis 30 cm über Rohrscheitel. Die Überdeckung beträgt mindestens 0,60 m.
An den Beleuchtungspunkten sind Straßenbeleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6m zu errichten. Es ist ausschließlich LED-Technik zu verwenden. Als Modell des
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Beleuchtungsmast ist das Liegenschaftsbezogene Standardmodell zu verwenden.
8.5.4 KG 540 Technische Anlagen in Außenanlagen
8.5.4.1 KG 541 Abwasseranlagen
Allgemein Der AN hat die erforderlichen Erd- und Verbauarbeiten zur Herstellung der Baugrube inkl. Pumpensümpfe, Grundleitungen usw. zu erbringen
Schmutz- und Regenwasserkanal Für die Schmutz- und Dachentwässerung des U-Gebäudes sowie Oberflächen der Außenanlagen werden ein Schmutz- und ein Regenwasserkanal errichtet. Die Haltungen der RW- Kanalisation werden nach Planwerk als Betonrohre mit einem Durchmesser von DN 300 gem. Lageplan 2.13a mit angegebenem Gefälle ausgeführt. Die Haltungen der SW- Kanalisation werden als PP-Rohre in DN/OD 250 mit dem gem. Lageplan 2.13a angegebenen Gefälle errichtet.
Die Regenwasserkanalisation besteht aus zwei parallel entlang der Vorder- und Rückseite verlaufenden Kanalsträngen, an die die Dachentwässerung und Straßenentwässerung angeschlossen ist. Der Regenwasserkanal besteht insgesamt aus sieben Haltungen mit sieben Schächten DN1000 und einer Gesamtlänge von ca. 270 m. Der Regenwasserkanal wird entsprechend dem Lageplan 2.13 in der Zufahrt an der nord-westlichen Grenze des Projektgebiets an einen in einem früheren Bauabschnitt vorgerüsteten DN300 B Kanal angeschlossen. Passschnitte und Gelenkstücke sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Die Schmutzwasserkanalisation führt das im U-Gebäude anfallende Schutzwasser an der Vorderseite in nord-westliche Richtung ab. Die zwei Anschlusspunkte an die Schmutzwasserkanalisation befinden sich jeweils an der kurzen Seite des U-Gebäudes. Der Schmutzwasserkanal besteht aus sechs Haltungen mit sechs Schächten DN1000 mit einer Gesamtlänge von ca. 170 m. Der Schmutzwasserkanal wird parallel zu dem Regenwasserkanal in der Zufahrt zu dem U- Gebäude an einen in einer früheren Maßnahme vorgerüsteten DN 250 PP Kanal angeschlossen. Passschnitte sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Für die Kanalrohre aus Beton müssen folgende Vorgaben berücksichtigt werden:
– Entwässerungskanal/-leitung nach DIN EN 1610 – aus Beton mit Glockenmuffenrohre und durchgehendem Fuß. – DN '300', – Mindestbaulänge: '2,50' m, – DIN EN 1916 und DIN V 1201 Typ 2, B-KF-GM – den FBS-Qualitätsrichtlinien entsprechend, – liefern und DIN EN 1610 und Statik entsprechend in vorh. Graben mit Verbau und Aussteifung verlegen.
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– Verkehrslast SLW 60. – Einschließlich Bettungsschicht entsprechend DIN EN 1610 – aus Beton C20/25, Dicke entsprechend der Statik, jedoch min. 10 cm, – einschl. der erforderlichen seitlichen Stellschalung und Beseitigung der Stellschalung nach Abschluß der Betonierarbeiten. Einschl. Lieferung einer geprüften statischen Berechnung in 2-facher Ausfertigung vor Baubeginn. – Die Rohre sind werkseitig nach FBS-Richtlinien auf Dichtigkeit zu prüfen. Die Durchführung der Prüfung ist nachzuweisen. – Dichtung: integrierte Muffendichtung gemäß DIN EN 681-1 in Verbindung mit DIN 4060. – Ausführung gem. Planunterlagen.
Für die Kanalrohre aus PP müssen folgende Vorgaben berücksichtigt werden:
– Entwässerungskanal/-leitung nach EN 1610 aus Polypropylen, – DN/OD '250', – als homogenes Vollwandrohr, – Rohre nach DIN EN 1852 mit Steckmuffe und festeingelegter Dichtung aus EPDM, – Mindestringsteifigkeit 10 kN/m², – hochabriebfest, ohne Zusatz von Füllstoffen, – liefern und DIN EN 1610 und Statik entsprechend und – gem. den Angaben des Herstellers in vorh. Graben mit und ohne Verbau und Aussteifung verlegen, – Auflagerwinkel 120°. – Verkehrslast SLW 60. – Einschließlich Bettungsschicht entsprechend DIN EN 1610 aus Kiessand 0/16 mm, entsprechend DIN 1610 – Dicke der unteren Bettungsschicht 15 cm,
Die Verlegung erfolgt nach Herstellerangaben und vom AN zu erbringender Rohrstatik. Die untere und obere Bettung wird entsprechend DIN EN 1610 aus Sand 0/2 mm ausgeführt.
Die Schmutz- und Regenwasserkanalisation besitzt nach Planwerk 13 Schächte DN 1000. Diese werden auf einer Sauberkeitsschicht aus Normalbeton nach DIN 1045 aufgebaut. Die Schächte werden nachfolgenden Vorgaben ausgeführt:
– Betonfertigteile nach DIN EN 1917 und DIN V 4034-1, den FBS-Qualitätsrichtlinien entsprechend – Aufbau nach Wahl GU, jedoch mind. mit Schachtunterteil DN 1000, Schachtring, Schachthals, 2x Auflagering 60-100 und Schachtabdeckung lichte Weite 610 mm – Mit Gleitringdichtung gemäß DIN EN 681-1 in Verbindung mit DIN 4060 – Schachtringe einschließlich Lastübertragungsring – Auflagerring mit Schubsicherung, Verlegung vollfugig in Mörtel MG III DIN 1053-1
Die Schachtunterteile sind mit Anschlüssen für gelenkige Einbindungen der Rohre (Schachtfutter mit integriertem
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Dichtelement) auszuführen. Das Gerinne wird durchlaufend oder gekrümmt ausgeführt und mit Kanalklinkern nach DIN 4051 1/2 NF K (Riemchen) in Mörtel der MG III gem. DIN 1053-1 verlegt und verfugt. Der Auftritt ist 50 cm über der Sohle des abgehenden Rohres auszuführen. Der Höhenunterschied zwischen ankommendem und abgehendem Rohr kann bis zu 10 cm betragen. Die Schachtabdeckungen werden als Vollgussabdeckung Klasse D 400 gem. DIN 19584-1 und 2 und EN 124, lichte Weite 610 mm bzw. 800 mm mit Lüftungsöffnungen und Schmutzfänger ausgeführt und höhengerecht versetzt. Im Bereich von Asphaltstraßen sind einwalzbare Deckel vorzusehen.
Bei Anpassungen / Änderungen des Entwässerungssystems ist seitens GU stets nachzuweisen, dass der hydraulische Einfluss auf die gesamte Entwässerung des gesamten Grundstücks nicht negativ gegenüber des genehmigten Gesamtentwurfs ausfällt.
Anschlussleitungen U-Gebäude Die Sammelleitungen SW und RW aus dem U-Gebäude werden seitens AN dimensioniert. Die Dimensionierung ist der Beschreibung der KG 400 zu entnehmen. Anschlüsse von Fassadenrinnen oder gebäudenahen Abläufen sind mit Geruchsverschluss auszuführen. Nach der Durchführung durch die Außenwand sind die Leitungen bis zum Anschluss an den jeweiligen Kanal aus PP SN10 auszuführen. Erfolgt der Anschluss an einen Schacht, ist die Öffnung mit einer nachstellbaren Ringraumdichtung zu versehen und fachgerecht wasserdicht zu verschließen. Die Verlegung der Leitungen erfolgt nach Vorgaben des Herstellers und DIN EN 1610 mit Rohren nach DIN EN 1852 mit Steckmuffe und festeingelegter Dichtung EPDM. Der Auflagerwinkel beträgt 120°, als Verkehrslast muss SLW60 berücksichtigt werden. Die untere und obere Bettung wird nach DIN EN 1610 aus Kiessand 0/16 mm hergestellt. Die Rohrstatik muss in einer prüfbaren Form dem AG vor Einbau vorgelegt werden.
Übergangsstücke zwischen den Materialien und Durchmessern, sowie Muffen sind zu berücksichtigen. Eingesetzte Bögen dürfen mit maximal 45° ausgeführt werden. Materialgüte und Materialeigenschaften aller Formteile hat den Rohrleitungen zu entsprechen.
Anschlussleitungen Außenanlagen Für die Entwässerung der Verkehrsflächen und Außenanlagen werden Leitungen DN/OD 160 PP SN 10 bis an die im Lageplan 2.12a angegebenen Positionen verlegt. Die Höhenlage der Anschlussleitungen ist in Abhängigkeit der eingesetzten Entwässerungspunkte im Rahmen der Werk- und Montageplanung durch den AN zu planen. Das Mindestgefälle nach DIN EN 1986-100 und BFR-Abwasser ist einzuhalten. Der Mindestdurchmesser der Anschlussleitungen beträgt DN 150.
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Die Verlegung der Leitungen erfolgt nach Vorgaben des Herstellers und DIN EN 1610 mit Rohren nach DIN EN 1852 mit Steckmuffe und festeingelegter Dichtung EPDM. Der Auflagerwinkel beträgt 120°, als Verkehrslast muss SLW60 berücksichtigt werden. Die Bettung wird nach DIN EN 1610 aus Kiessand 0/16 mm hergestellt. Die Rohrstatik muss in einer prüfbaren Form dem AG vor Einbau vorgelegt werden.
Übergangsstücke zwischen den Materialien und Durchmessern, sowie Muffen sind zu berücksichtigen. Eingesetzte Bögen dürfen mit maximal 45° ausgeführt werden. Materialgüte und Materialeigenschaften aller Formteile hat den Rohrleitungen zu entsprechen. Benötigte Steigleitungen im Anschlussbereich an den Kanal sind mit einer Abstützung und Ummantelung aus Beton C12/15 in Schalung, mit einer Außenabmessung von 50x50 cm, auszuführen.
Im Bereich der Zufahrt nord-westlich des U-Gebäudes ist gem. Lageplan 2.13a der Regenwasserkanal in einem vorherigen Bauabschnitt bereits errichtet worden. Hierbei wurde bereits ein Abzweig und eine Anschlussleitung vorgerüstet, welche für Anschluss an einen Straßenablauf erforderlich sind. Der Straßenablauf muss seitens AN hergestellt werden.
Ablaufkombination Ø 450 mm (Regelbauart) aus Betonteilen DIN 4052 für Aufsätze gem. DIN EN 124 / DIN 1229, 500 x 500 mm, bestehend aus: Boden DIN 4052-1a, Abgang DN 150 mit BKL Dichtelement, Schaft DIN 4052-5d, Auflagerring DIN 4052-10a, Eimer DIN 4052-A2 Liefern und auf Betonauflager C 12/15, D = 20 cm versetzen. Einschließlich Anschluss an Ablaufleitung DN 150 PP oder vorhandene Entwässerungsleitung.
Entwässerungsrinnen vor Türen
– Rinnen kommen an der Gebäudefassade vor Eingangstüren und eventuell vor Fassadenelementen mit bodentiefer Verglasung zur Ausführung. – Ausführung als Kastenrinne (oder Rosten) mit feuerverzinkter Massivstahlzarge, mit Schlammeimer verzinkt, Abdeckung mit Guss-Längsstabrost. – Rinnen in befahrbaren Verkehrsflächen mit entsprechender Belastungsklasse Belastung durch Hubsteiger ist zu berücksichtigen.
Für die Versickerung über eine Rohrrigole ist ein Antrag für eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz zu stellen. Verlegung von Entwässerungskanälen aus Polypropylen inkl. Bettung und Anschluss an Entwässerungseinrichtungen.
8.5.4.2 KG 542 Wasseranlagen
Die nach Auslegung Fachplanung TGA benötigte Anschlussleitung DN100 wird zwischen Hausanschlussraum des U-Gebäudes und Übergabepunkt an der Projektgrenze nach
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Lageplan 2.13a parallel zu den Wärmeleitungen im selben Graben verlegt.
Verwendetes Material ist PE-HD nach DIN 8074, DIN 8075 und DVGW GW 335-A2 für Trinkwasser. Winkel und Muffen für die Trinkwasserleitung sind nach DIN EN 12201 und DVGW GW 335-B2 mit 45° zum Heizwendelschweißen auszuführen. Die Mindestüberdeckung der Leitung ist 1,00 m. Die Verlegung erfolgt nach DIN EN 1610. Die Leitungszone wird aus Sand 0/2 mm hergestellt.
Sperrzeiten während dem Setzten der Anschlüsse sind abzusprechen.
Vor Anschluss an das Bestandssystem sind Druckprüfungen nach DIN EN 805, sowie eine Desinfektion nach DVGW W 291 und DIN EN 806-4 mit Probenahme nach DIN 38411-1 und DIN 38402-14 durchzuführen.
Die Leitungen sind mittels Aussparungen oder Kernbohrungen in die Anschlussräume einzuführen. Die Einführung ist mittels nachstellbarer Ringraumdichtung wasserdicht herzustellen. Die genaue Ausführung der Einbindung ist den Beschreibungen und Anlagen der Fachplanung TGA zu entnehmen. Die genaue Ausführung muss weiterhin durch eine Werkplanung festgelegt werden.
8.5.4.3 KG 544 Wärmeversorgungsanlagen
Im Zuge der Maßnahme erfolgt ein Anschluss des Unterkunftsgebäudes an das bestehende Nahwärmenetz der Kaserne. Hierfür zwischen Unterkunftsgebäude und Gebäude 33 zwei Kunststoffmantelrohr DN 65 als Anschlussleitungen (Vor- und Rücklauf) verlegt. An der Projektgrenze vor Gebäude 33 befindet sich entsprechend dem Lageplan der Einbindungspunkt der Wärmeleitungen des U-Gebäudes an die vorgerüsteten Leitungen. Dort findet die Einbindung an das bestehende Netz statt.
Des Weiteren wird im Zuge der Parallelmaßnahme Neubau ZCO eine neue ZVA errichtet, welche u.a. einen Eisspeicher beinhaltet. Zum wirtschaftlichen Betrieb der ZVA mit Eispeicher wird ein Leitungsnetz bis Gebäude 33 ausgebildet. Hier wird Abwärme für den Betrieb des Eispeichers abgegriffen. Das Unterkunftsgebäude wird ebenfalls an dieses Netz angeschlossen. Daher werden zwischen Unterkunftsgebäude und Gebäude 33 zwei Kunststoffmantelrohre DN 150 als Anschlussleitungen (Vor- und Rücklauf) an das Hauptnetzverlegt.
Zusätzlich wird das Gebäude auch an das in der Parallelmaßnahme „Neubau ZCO“ errichtete Nahkältenetz angeschlossen. Hierfür werden ebenfalls zwei Kunststoffmantelrohre DN 100 als Anschlussleitungen (Vor- und Rücklauf) an das Hauptnetz zwischen Unterkunftsgebäude und Gebäude 33 verlegt.
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Verlegung Kunststoffmantelrohr DN 65 bis DN 150. Wandstärke nach FW 401, produziert nach DIN EN 253. Mediumrohr P235GH, P235TR; Mantelrohr PEHD; Dämmdicke Standard. Leitung aus NiCr020, 5,7 Ohm, PTFE gewickelt, perforiert, Rückführleitung aus Kupfer verzinnt. Bettungsschicht aus Kiessand 0/16 mm, Ummantelung bis 20 cm über Scheitel. Dicke der unteren Bettungsschicht 10 cm. Die Mindestüberdeckung der Leitung ist 1,00 m im Kreuzungsbereich und 1,30 m im Regelfall.
Die Verlegung erfolgt nach Herstellervorgabe / DVGW AGFW. Bettungsschicht aus Sand 0/2 mm, Ummantelung mindestens bis 20 cm über Scheitel. Dicke der unteren Bettungsschicht 10 cm. Die Leitungen sind mittels Aussparungen oder Kernbohrungen in die Anschlussräume einzuführen. Die Einführung ist mittels nachstellbarer Ringraumdichtung wasserdicht herzustellen. Die Genaue Ausführung der Einbindung ist den Beschreibungen und Anlagen der Fachplanung TGA zu entnehmen.
Sperrzeiten während dem Setzten der Anschlüsse sind abzustimmen.
Die genaue Ausführung muss durch eine Werkplanung inkl. einer Statischen Auslegung (DV-basierte Projektstatik! Eine Dimensionierung gemäß Monogramm ist nicht ausreichend) festgelegt werden.
8.5.4.4 KG 546 Starkstromanlagen
Leerrohranlagen Alle Kabelschutzrohre sind nach dem Bau auf Dichtheit nach DIN EN 1610, Verfahren „LD“ zu prüfen, sowie einzumessen und zu kalibrieren. Die Prüfergebnisse sind der BOL im Rahmen der Dokumentation vorzulegen.
Stromleitungen Das U-Gebäude wird von einem Liegenschaftstrafo mit Strom versorgt. In vorrangegangenen Maßnahmen wurden bereits Teile der für die Versorgung benötigten Leerrohranlage vorgerüstet. Diese Anlage verläuft nord-östlich des Projektgebiets entlang der Straße. Von einem Kabelzugschacht wurde eine 2x DA 160 Leerrohranlage bis zur Projektgrenze vorgerüstet. Hier wird die noch zu errichtende Leerrohranlage angeschlossen und bis zum Gebäude geführt. Die Stromkabel sind auf der gesamten Länge von Abnehmer (Unterkunftsgebäude) bis Trafo (ZVA) durch den AN zu dimensionieren und zu verlegen. (Genauere Ausführungen siehe KG400)
Im Folgenden werden die Arbeiten aufgeführt, welche für die Errichtung der Leerrohrtrassen für die Beleuchtung der Verkehrsanlagen und der Stromversorgung des Unterkunftsgebäudes erforderlich sind:
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– Graben für Kabelschutzrohre oder Erdkabel herstellen. Wiedereinbaufähiger Boden ist seitlich zu lagern, nicht verwendbarer Aushub ist zu entsorgen. – Fundament für Mastleuchte Herstellen inkl. Anschluss an Leerrohr und Erdung – Kabelschutzrohr mit Einzugsdraht, DN 110 mm bis 160 mm, Material PE-HD, innen glatt, einschließlich benötigter Verbindungsstücke und Endkappen liefern und einbauen. Einschließlich Bettungsschicht aus Kiessand 0/16 mm, Ummantelung bis 20 cm über Scheitel. Dicke der unteren Bettungsschicht 10 cm. – Trassenwarnband liefern und im Kabelgraben verlegen. – Kalibrierung und Dichtheitsprüfung Leerohrtrassen – Kabellieferung und -einzug inkl. aller Messungen und inkl. Anschlussarbeiten
Beleuchtung Außenanlagen Für die Beleuchtung der Außenanlagen werden ein Kabelschutzrohre DA 110 nach Lageplan verlegt. An denen durch die Fachplanung TGA angegebenen Positionen im Lageplan werden Mastfundamente gesetzt. Hierzu sind Fertigteilfundamente vorgesehen. Die Leerrohranlage bindet an den Bestand auf der Kaserne an.
Des Weiteren wird ein Erdungsband aus Edelstahl gemeinsam mit dem Kabelschutzrohr verlegt (zentrisch über Leerrohranlage, Abstand ≥ 10 cm. Die Kabelschutzrohre werden mit Einzugsschnur aus PVC-U nach DIN 8061/8062 und DIN 16873 ausgeführt. Die Verlegung erfolgt nach DIN EN 1610 im Sandbett mit Sand 0/2 mm bis 30 cm über Rohrscheitel. Die Überdeckung beträgt mindestens 0,60 m.
An den Beleuchtungspunkten sind Straßenbeleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6m zu errichten. Es ist ausschließlich LED-Technik zu verwenden. Als Modell des Beleuchtungsmast ist das Liegenschaftsbezogene Standardmodell zu verwenden.
8.5.4.5 KG 547 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Leerrohre Vgl. Ausführungen zur KG 546
Telekommunikationsleitungen Zum U-Gebäude wird zudem ein Leerrohr für einen Datenanschluss geführt. Für diesen wird ein Kabelschutzrohr DA 110 (Stangenware) nach Lageplan von dem Hausanschlussraum des U-Gebäudes zum Übergabepunkt nord-östlich des Projektgebiets mit den Stromkabeln zur vorgerüsteten Kabeltrasse gelegt. Die Einbindung ins Gebäude erfolgt wasserdicht mittels Gebäudeeinführung oder nachstellbarer Ringraumdichtung. Die Datenkabel sind auf der gesamten Länge von Abnehmer (Unterkunftsgebäude) bis Gebäude 33 durch den AN zu verlegen. (Genauere Ausführungen siehe KG400)
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Die Leitungen sind mittels Aussparungen oder Kernbohrungen in die Anschlussräume des U-Gebäudes einzuführen. Die Einführung ist mittels nachstellbarer Ringraumdichtung wasserdicht herzustellen. Die genaue Anordnung der Einführungen ist den Beschreibungen und Anlagen der Fachplanung TGA / KG400 zu entnehmen.
Im Folgenden werden die Arbeiten aufgeführt, welche für die Errichtung der Leerrohrtrassen für Information- und Telekommunikationsversorgung des Unterkunftsgebäudes erforderlich sind:
– Graben für Kabelschutzrohre oder Erdkabel herstellen. Wiedereinbaufähiger Boden ist seitlich zu lagern, nicht verwendbarer Aushub ist zu entsorgen. – Öffnungen in bestehenden Kabelschächten herstellen. – Kabelschutzrohr (als Stangenwahre) mit Einzugsschnur, DN 110 mm, Material PE-HD, innen glatt, einschließlich benötigter Verbindungsstücke und Endkappen inkl. Dichtungen liefern und wasserdicht einbauen. Einschließlich Bettungsschicht aus Kiessand 0/16 mm, Ummantelung bis 20 cm über Scheitel. Dicke der unteren Bettungsschicht 10 cm. – Trassenwarnband liefern und im Kabelgraben verlegen. – Kalibrierung und Dichtheitsprüfung Leerohrtrassen
Die Verlegung aller Kabelschutzrohre erfolgt nach DIN EN 1610 im Sandbett mit Sand 0/2 mm bis 30 cm über Rohrscheitel. Die Überdeckung beträgt mindestens 0,60 m.
8.5.4.6 KG 594 Abbruchmaßnahmen
Rodung Pflanzen Bäume Alle nicht zu erhaltenden Pflanzen und Bäume sind zu roden, wurzeln auszufräsen und zu entsorgen, soweit nicht bereits durch die Baufeldfreimachung der Vorabmaßnahme erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Vorabmaßnahmen zwar weitestgehend alle Bäum gefällt wurden, die Wurzelstubben jedoch noch zu entsorgen sind.
8.5.4.7 KG599 Sonstige Maßnahmen Außenanlagen
Kampfmittel Bei Verbauarbeiten ist gem. Arbeitshilfe Kampfmittel eine Tiefensondierung erforderlich, die die gesamte Einbautiefe des Verbaus abdeckt. Der Abstand der Probebohrungen untereinander darf nicht kleiner 1,20 m sein. Verbauarbeiten und die damit verbundene Tiefensondierung finden primär im Kanalbau statt.
Zu den erforderlichen Arbeiten zählen:
– Baustelleneinrichtung Kampfmittel – Herstellung der Bohrungen zur Sondierung der Kanaltrasse – Freimessen der Tiefensondierung – Auswerten der Tiefensondierung
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Im Zuge der vorlaufenden Flächenvorbereitung für den Hochbau werden Flächensondierungen durchgeführt. In Bereichen, die durch vertretbare Maßnahmen der Detektion nicht so sondiert werden konnten, dass die Kampfmittelfreiheit bestätigt werden kann, muss die Ausschachtung lagenweise unter Begleitung fachkundiger Personen nach §20 SprengG und ggf. mit gepanzertem Gerät erfolgen. Diese Aufwände sind als Teil der Leistung des GU einzupreisen.
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9 Übersicht aktueller – C1-1810/0-6220 Bereichsvorschrift "Grundsätzliche Vorschriften im Infrastrukturforderung für Unterkunftsbereiche" Version 1.4 Geschäftsbereich des BMVg vom 14.12.2022 – Erlass BMVg IUD I 4 Az 45-02-01 / 68-03-01: "Einführung eines neuen Unterkunftsstandards" vom 26.05.2015 einschl. Anlagen 1 und 2 – "Planungshilfe für Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr (PLH) U-Standard 2009" (Stand 09.2012) mit Anlage – "Baufachliche Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation" (BFR GBestand), Stand 6/2021 – Baufachliche Richtlinien Vermessung (BFR Verm): "Grundlagen für Vermessungsleistungen auf Liegenschaften des Bundes" (Stand 09/2018) – C1810/41 Baufachliche Richtlinien Recycling: "Einheitliche Vorgabe für den Umgang mit Bau- Abbruchabfällen sowie zum Einsatz von Recycling-Baustoffen auf Liegenschaften des Bundes" (Stand 04/2023) – Bereichsvorschrift C-1810/55: "Checklisten Master als verbindlichen Werkzeug zur Feststellung der technischen Übergabereife von Baumaßnahmen", vom 01.09.2021 – Bereichsvorschrift C1-1810/0-6011: "Wörterbuch zur DIN 277+" vom 23.11.2020 – Zentralvorschrift A1-1800/0-6570: "Die Liegenschaften der Bundeswehr" vom 09.09.2016 – Bereichsdienstvorschrift C-1800/114: "Allgemeine baufachliche Vorgaben für die Durchführung von Baumaßnahmen der Bundeswehr" vom 31.03.2016 – Allgemeine Regelungen A1-2042/1-6037 Vorbeugender Brandschutz in Liegenschaften „Fachliche Vorgaben für den Vorbeugenden Brandschutz in den Liegenschaften der Bw“ – vom 19.09.2022 – Bereichsdienstvorschrift C-1810/115: "Maßnahmen zur Brandfrüherkennung in Liegenschaften" vom 02.10.2018 – Bereichsvorschrift C1-1810/0-6002: "Grundsätzliche Infrastrukturforderung für eine Truppenunterkunft", Version 2.9 (Stand 12/2022) – Bereichsvorschrift C1-1810/0-6001: "Raum- und Flächennorm der Bundeswehr", Version 3.1 (Stand 11/2022) – Bereichsvorschrift C1-1810/0-6203: "Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Sanitäranlagen" Version 2.1 (Stand 09/2020) – Bereichsvorschrift C-1810/48 Wasserversorgung: "Vorgaben zur Verwendung der Arbeitshilfen für Planung und Bau von Wasserversorgungsanlagen außerhalb von Gebäuden in Liegenschaften der Bundeswehr (Stand 03/2019) – Zentralvorschrift A1-844/0-4000 "Vollzug der Trinkwasserverordnung", Version 2 vom 08.02.2017 – Zentralvorschrift A1-1820/0-6004: "Trinkwasserversorgung", Version 3.2 (Stand 08/2016) einschl. Anlage 2.1 (Handbuch der Trinkwasserversorgung in der Bundeswehr (HdbTrinkwVersBw) Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen - vom 15.08.2016) – Bereichsvorschrift C-1800/124 „Legionellenprophylaxe in Trinkwasser-Installationen“, Version 1 vom 25.06.2020 – Baufachliche Richtlinien Abwasser: "Arbeitshilfen zu Planung, Bau und Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes" (Stand 26.02.2020)
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– Materialien zu den Arbeitshilfen Abwasser: Planung und Bau von Abwasseranlagen im Rahmen von Hochbaumaßnahmen - Kurzinformation - vom 06.03.2017 – "Handakte für den Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in der Bundeswehr (HAbwBw) Betrieb und Überwachung von abwassertechnischen Anlagen" (Stand 29.01.2020) – Zentralvorschrift A1-1820/0-6016: Musterplanung Wärmeversorgungsanlagen vom 23.01.2017 – "Planungskatalog Wärme, Band 1" (Stand 01/2005) einschl. Anlagen – Zentrale Dienstvorschrift A-1800/117: "Handbuch IT- Leitungsnetze (HB IT-LtgN)", Version 3 vom 28.02.2022 – Zentralanweisung B1-1810/0-6502: "Blitz- und Überspannungsschutz" vom 16.11.2015 – Zentrale Dienstvorschrift A1-1810/32: "Gebäudeautomation" vom 08.04.2020 einschl. Anlagen – DIN VDE 0100: Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V – DIN VDE 0105: Betrieb von Starkstromanlagen – DIN VDE 0106: Schutz gegen elektrischen Schlag und Körperströme Messungen zum Nachweis – DIN VDE 0185/IEC 1024-1 – VDE-AR-N-4110 Mittelspannungsrichtlinie – DIN VDE 0160: Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen Betriebsmitteln – AMEV-Richtlinie „ELT-Anlagen 2020“ – AMEV-Beleuchtungsanlagen 2019
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ihre Gültigkeit ist vor Beginn der Planung sowie in regelmäßigen Abständen durch den AN zu überprüfen. Zivile Verordnungen, Normen, Richtlinien (z.B. nRBBau), Leitfäden, Planungshilfen etc. (z.B. des BMVBS, BMUB, BMI, BMWSB) sind nicht aufgeführt.
Die bundeswehrspezifischen Zentralanweisungen u. Ä. sind über die Fachinformationsbörse Bund (FIB) einzusehen. Ein Zugang ist selbstständig im Web zu beantragen und wird über den BLB NRW verifiziert.
Die aktuelle und gültige BauO NRW, Rechtsverordnungen, Technischen Baubestimmungen und AaRdT sind zu berücksichtigen.
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10 Abkürzungsverzeichnis AaRdT = Allgemein anerkannte Regeln der Technik
AG = Auftraggeber
AMEV = Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher
und kommunaler Verwaltungen
AN = Auftragnehmer (Generalunternehmer)
ASP = Automationsschwerpunkt
BAIUDBw = Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr
BauO NRW = Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
BauStV = Baustellenverordnung
BE = Baustelleneinrichtung
BE-Plan = Baustelleneinrichtungsplan
BFR = Baufachliche Richtlinie
BLB = Bau- und Liegenschaftsbetrieb
BMA = Brandmeldeanlage
BMI = Bundesministerium des Inneren und für Heimat
BMUB = Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz
BMVBS = Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
BMVg = Bundesministerium der Verteidigung
BMWSB = Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
BMZ = Brandmeldezentrale
BW = Bundeswehr
BwDLZ = Bundeswehr-Dienstleistungszentrum
CE = Conformité Européenne
DN = Nennweite (Diameter Nominal)
DIN = Deutsches Institut für Normung
EGB = Effizienzgebäude Bund
ELT = Elektrotechnik
EN = Europäische Norm
EPDM = Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk
ESG = Einscheibensicherheitsglas
EVU = Energieversorgungsunternehmen
EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
FLB = Funktionale Leistungsbeschreibung
FIB = Fachinformationsbörse Bund
GA = Gebäudeautomation
GK = Gipskarton
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GU = Generalunternehmer
HB = Hochbau
HLS = Heizung, Lüftung, Sanitär
HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HVI = Hochspannungsfeste isolierte Ableitung
IEC = International Electrotechnical Commission
ISO = International Organization for Standardization
ISP = Informationsschwerpunkte
IT = Informationstechnologie
IWT = Informationsstelle Wirtschaftliches Bauen
kVA = Kilovoltampere
kWp = Kilowatt Peak
LAR = Lüftungsanlagen-Richtlinie
LPH = Leistungsphase
LWL = Lichtwellenleiter
MBE = Management- und Bedienebene
MLAR = Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
NachwV = Nachweisverordnung
NAV = Niederspannungsanschlussverordnung
nRBBau = Neue Richtlinien für die Durchführung von
Bauaufgaben des Bundes (10/2022)
NSHV = Niederspannungshauptverteilung
OKFF/ OKFFB = Oberkante Fertigfußboden
ÖRA = Öffentliche-rechtliche Anforderungen
PoE = Power over Ethernet
PrüfVO / PrüfVO-NRW Prüfverordnung (NRW)
PV = Photovoltaik
PWC = Potable Water Cold (Kaltwasser)
PZ = Profilzylinder
RJ45 = Registered Jack 45 (Steckverbinder für Datenkabel)
RLT = Raumlufttechnische Anlagen
RW = Regenwasser
RWA = Rauch- und Wärmeabzug
RWMA = Rauch- und Wärmeabzugsanlage
SiGeKo = Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
SIP = Session Initiation Protocol
Stb = Stahlbeton
SV = Sachverständiger
SW = Schmutzwasser
TAB = Technische Anschlussbedingungen
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TGA = Technische Gebäudeausrüstung (Heizung / Sanitär /
Lüftung)
TGE = Technische Gebäudeausrüstung (Elektro)
TRMS = Technisches Regelwerk Mittelspannung
UvD = Unteroffizier vom Dienst
UVV = Unfallverhütungsvorschriften
VDE = Verband der Elektrotechnik
VDI = Verein Deutscher Ingenieure vde
VLAN = Virtual Local Area Network
VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOB/C = Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
VoIP = Voice over Internet Protocol
VSG = Verbundsicherheitsglas
VV TB = Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
ZTV = Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
11 Anlagenverzeichnis Siehe Anlage
Herausgeber
Bau- & Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln Domstraße 55-73 50668 Köln
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