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Anhang 481 (Stand: 09/2026)
Mindestanforderungen an Nebenangebote
1.) Bei der Erstellung von Nebenangeboten sind die Konstruk(cid:415)ons- und Qualitätsmerkmale sowie die
Gestaltungsgrundsätze der Vertragsunterlage zu beachten. Es wird auf folgende Randbedingungen
hingewiesen:
a) keine Mehraufwendungen für den AG
b) der erforderliche Leistungsumfang muss umfänglich eingehalten werden
c) zusätzliche Aufwendungen durch Nebenangebote sind im Angebotsumfang zu berücksich(cid:415)gen
d) Nebenangebote werden nur in Verbindung mit einem gül(cid:415)gen Hauptangebot berücksich(cid:415)gt
e) die Verwendung von Baustoffen ohne bauaufsichtliche Zulassung wird nicht gesta(cid:425)et
f) zusätzliche Hebe- und Montageleistungen aus Nebenangeboten sind im Leistungsumfang zu
berücksich(cid:415)gen
g) zusätzliche technische Aufwendungen (Sta(cid:415)k, Hilfskonstruk(cid:415)onen, etc.) sind im Nebenangebot zu
berücksich(cid:415)gen
h) die Gestellung und der Transport eines Wasserfahrzeuges, kann durch den AG nur in dem im LV
und / oder BB aufgeführten Umfang vorgesehen werden
i) die Instandsetzungsarbeiten sind zwingend auf dem Schleusengelände durchzuführen.
2.) Für Nebenangebote, die über den Umfang der Vertragsunterlagen hinausgehen,
sind zusätzlich folgende Regelwerke zu beachten:
a) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
b) Merkblä(cid:425)er der Bundesanstalt für Wasserbau
c) Verwendung von Beschichtungssystemen nach aktueller Liste der BAW
d) Verwendung von Vergussstoffen (Flüssigmetall) mit bauaufsichtlicher Zulassung
e) es dürfen keine baulichen und sta(cid:415)schen Änderungen vorgenommen werden
f) das Hebe- und Montagekonzept des AN ist unter Berücksich(cid:415)gung des Baubestands zu berücksich(cid:415)gen
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Die den Vertragsunterlagen nicht beigefügten Regelwerke stehen als PDF-Datei im
Internet unter folgender Adresse zur Verfügung:
hƩp://www.baw.de/de/die_baw/publikaƟonen/merkblaeƩer/index.php.html
Alle Regelwerke können auch bei der Vergabestelle angefordert werden.
3.) Für folgende Teilleistungen sind Nebenangebote ausgeschlossen:
a) Änderungen von systemkri(cid:415)schen Teilen am Verschluss werden ausgeschlossen
b) bei zusätzlichen Aufwendungen für den AG
4.) Bei der Pauschalierung von Leistungen sind der Zeitpunkt und die Höhe von
Abschlagszahlungen im Nebenangebot eindeu(cid:415)g zu bes(cid:415)mmen.
Weiterhin ist der detaillierte Leistungsinhalt bei Pauschalierungen zu beschreiben.
Sind die Leistungsinhalte nicht plausibel oder nach vollziehbar wird das Nebenangebot nicht gewertet.