AU 18 Asbest_Entschichtung_WSA_08_gesamt_01-2017.pdf

Neubau eines Schleusenstegs mit Pfeilersanierung in Himmelstadt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 10:50 (Europe/Berlin)

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WASSER- UND SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG DES BUNDES

Wasser- und Schifffahrtsamt Trier

Emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519 / 2.9: Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Stand: 01.2017)

Verfahrensbeschreibung zum Hochdruckreinigen für das Lösen
von Verunreinigungen (wie z.B. Algen- und Muschelbesatz etc.),
auf metallischen Oberflächen mit asbest- bzw. PAK-haltigen
Oberflächenversiegelungen u. Anstrichstoffen.
  1. Anwendungsbereich

Das "Hochdruckreinigen im Freien" ermöglicht das Lösen von Verunreinigungen (wie z.B. Algen- und Muschelbesatz etc), welche sich auf metallischen Oberflächen mit asbest- bzw. PAK-haltigen Oberflächenversiegelungen u. Anstrichstoffen. befinden.

Die Anwendung des Verfahrens darf ausschließlich im Außenbereich erfolgen.

Das Verfahren ist insbesondere für das Reinigen von beschichteten Flächen geeignet, um anschließend Inspektions- und ggf. Reparatur- bzw. Änderungsarbeiten durchführen zu kön- nen. Typische Anwendungsbereiche sind Stahlbauwerke, Schiffe, Stahlwasserbauwerke (z. B. Schleusentore, Wehranlagen), Brücken, Spundwände und andere Bauwerke bzw. Anla- gen mit bituminösen bzw. asbestfaserverstärkten Oberflächenversiegelungen. PAK’s sind meist in steinkohlebasierten Teerpech- oder/und bituminösen Anstrichen, die bis in die 1990er- Jahre verwendet wurden, enthalten. Wenn diese steinkohlebasierten Beschichtungsstoffe zu- sätzlich auch faserverstärkt und vor 1993 aufgetragen wurden, kann dies ein Hinweis auf ei- nen möglichen Asbestanteil in der Altbeschichtung sein.

Bei Stahlbauteilen, welche bis in die 1990er-Jahre mit Beschichtungsstoffen beschichtet wur- den (überwiegend Schwarzanstriche), ist mit asbest- oder PAK-haltigen Alt-Beschichtungen zu rechnen.

Bei Reinigungsarbeiten mittels Hochdruckreiniger kann auf eine Gefährdungsbeurteilung nach §6 der GefStoffV verzichtet werden. Eine Probe der Altbeschichtung kann entfallen.

Das "Hochdruckreinigen im Freien" ist im TR-W unter der Nummer WSA08 in die Sammlung der Verfahren mit geringer Exposition nach TRGS 519 / 2.9 aufgenommen.

Vor Aufnahme der Arbeiten sind organisatorische und arbeitsvorbereitende Maßnahmen zu treffen.

Verfahren WSA08 Ausgabe: Januar 2017 Seite 1

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  1. Organisatorische Maßnahmen

• Durchführung der Arbeiten nur durch fachkundiges Personal. • Eingrenzung des Personenkreises vor Ort. Es sollten nur die mit den Arbeiten betrauten und eingewiesenen Beschäftigten vor Ort sein. • Arbeiten dürfen ausschließlich im Außenbereich durchgeführt werden. Für gute Durchlüftung des Arbeitsbereichs ist zu sorgen.

  1. Arbeitsvorbereitung

Dritte, bei der Reinigung unbeteiligte Personen, sollen den Arbeitsbereichen fernbleiben. Arbeitsbereich kennzeichnen und mit einem Hinweisschild "Betreten verboten" versehen sowie ggf. über Absperrungen sichern. Der Zutritt soll nur durch die zur Durchführung der Arbeiten unterwiesenen Personen erfolgen.

Bereit gestellt werden müssen:

Arbeitsmittel: • Hochdruckreiniger bis maximal 250 bar Arbeitsdruck • Reinigungsköpfe für Hochdruckreiniger (Flachstrahldüsen, Dreckfräsen etc.) • Straßenbesen • Behälter für Abfallstoffe und ggf. verschließbarer Behälter für Abfallstoffe • Warnschild/Absperrung (z. B. Band)

Persönliche Schutzausrüstung (PSA): • Körperschutz: Spritzwasserdichte Schutzkleidung mit Kapuze • Handschutz: Schutzhandschuhe (wasserabweisend) • Gehörschutz: Kapseln • Augenschutz: Schutzbrille

Entsorgung: • Entsorgungsbehältnisse (z. B. Kunststoffeimer mit Deckel, extra stabile PE-Säcke für gelöste Verschmutzung (Muschelbesatz etc.) • Entsorgungsbehältnisse (z. B. Kunststoffeimer mit Deckel, extra stabile PE-Säcke; jeweils mit Piktogramm oder Asbest-Hinweisaufkleber), falls sich nicht mehr anhaftende Beschichtungsfraktionen gelöst haben sollten.

  1. Arbeitsausführung

Arbeitsbereiche mittels Hochdruckreiniger reinigen, mit einem Höchstarbeitsdruck von 250 bar. Die Auswahl der Reinigungsköpfe/-düsen kann je nach Anforderung oder Verschmutzungsgrad frei gewählt werden, der Einsatz von sog. Dreckfräsen ist ebenfalls zulässig.

Beim Reinigen möglichst auf optimale Arbeitspositionen achten, um verstärkte Dampf- Nebelbildung zu vermeiden.

Optimale Arbeitsposition: Reinigen im möglichst spitzen Winkel in Windrichtung und vom Körper weg.

Nachteilige Arbeitsposition: Reinigen orthogonal zum Objekt (Rückschlag, und verstärkte Dampf-/Nebelbildung.

Verfahren WSA08 Ausgabe: Januar 2017 Seite 2

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  1. Reinigung und Entsorgung

Nach Beendigung des Reinigungsvorganges die gelösten Rückstände mit Straßenbesen sammeln und einer geregelten Entsorgung zuführen. Darauf achten, dass gelöste Fraktionen der Altbeschichtung gesondert zu sammeln sind und in einem gekennzeichneten Behälter (z. B. Kunststoffeimer mit Deckel, extra stabile PE-Säcke; jeweils mit Piktogramm oder Asbest- Hinweisaufkleber) zu entsorgen sind.

Abschließende Kontrolle und Freigabe durch den Aufsichtsführenden.

Sofern gelöste Fraktionen der Altbeschichtung in einem getrennten Behälter gesammelt wurden, sind diese entsprechend dem KrW-/AbfG zu verwerten oder zu deponieren. Dem Entsorger muss mitgeteilt werden, aus welchen Inhaltsstoffen das Abfallgemisch besteht. Eine Entsorgung ist beispielsweise über folgende Abfallschlüsselnummern möglich:

• 061304*: Abfälle aus der Asbestverarbeitung • 080117*: Abfälle aus der Farb- und Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten • 150202*: Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

  • gefährliche Abfälle im Sinne von § 41 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG)

Informationen hierzu sind in der Regel über den Entsorger vor Ort oder bei einer regionalen Sammelstelle für Schadstoffe vorab telefonisch zu erhalten. Eine Suche im Internet kann eben- falls erfolgreich sein. Suchbegriffe sollten aus Region und dem Begriff "Schadstoff" oder "Ge- fahrstoff" zusammengestellt sein.

Der Anwender (Abfallverursacher) erhält vom Entsorger einen Entsorgungsnachweis. Dieser ist zu archivieren.

Sollten keine gelösten Fraktionen der Altbeschichtung in den gelösten Rückständen enthalten sein, kann der Abfall ohne entsprechende Deklarierung entsorgt werden. Der Entsorgungsweg hängt ebenfalls von den gelösten Abfallstoffen ab.

  1. Verhalten bei Störungen

Im Falle einer Störung (z. B. technische Probleme) sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und der Sachkundige nach TRGS 519 hinzuzuziehen.

  1. Sonstiges

Fragen zur Anwendung des Arbeitsverfahrens beantwortet:

Wasser- und Schifffahrtsamt Trier, Pacelliufer 16, 54290 Trier Hr. Fischer, Telefon: +49.651.3609(0)

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Bildanhang:

Hochdruckreinigen für das Lösen von Verunreinigungen (wie z.B. Algen- und Muschelbesatz etc.)

[Bild Nr.01]

Hochdruckreinigen bis 250 bar

Werkzeuge: Hochdruckreiniger mit Flachdüse und Dreckfräse

Verfahren WSA08 Ausgabe: Januar 2017 Seite 4

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Arbeitsplan für das expositionsarme

Hochdruckreinigen im Freien

Baustelle / Arbeitsstätte: wechselnde Arbeitsstätten an stahlbaulichen Anlagen

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG / TÄTIGKEIT

  1. Ausführendes Unternehmen: Dienststelle:

  2. Arbeitsplatz: wechselnd, ausschließlich im Außenbreich

  3. Sachkundiger Koordinator:

VORGESEHENE ARBEITEN

Im Zuge der Unterhaltung der stahlbaulichen Anlagen ist die Reinigung von vielzähligen Bauteilen mittels Hochdruckreiniger erforderlich, welche mit asbest- und PAK-haltigen Altbeschichtungen versehen sind.

ARBEITSPLAN

 Arbeitsplatzvorbereitung: Der Arbeitsbereich ist abzugrenzen und zu kennzeichnen (Warnschild, Band)

 Geräte und Material: Hochdruckreiniger (mit einem maximalen Arbeitsdruck von 250 bar betreiben), Reinigungsköpfe für Hochdruckreiniger (Flachstrahldüsen, Dreckfräsen etc.), Straßenbesen, Auffangbehälter, Abfallsäcke bzw. Behälter mit Aufkleber “Achtung, enthält Asbest“

 Arbeitssicherheit: Auffanggurt, Absturzsicherung bei Gefahr des Absturzes, Rettungsweste für Arbeiten am Wasser Gefahrstoffe  Flächen mit Hochdruckreiniger reinigen: gefährliche Arbeiten

  1. Arbeitsbereiche mittels Hochdruckreiniger reinigen, mit einem Höchstarbeitsdruck von 250 bar. Die Auswahl der Reinigungsköpfe/-düsen kann je nach Anforderung oder Verschmutzungsgrad frei gewählt werden, der Einsatz von sog. Dreckfräsen ist ebenfalls zulässig.
  2. Beim Reinigen möglichst auf optimale Arbeitspositionen achten, um . verstärkte Dampf-Nebelbildung zu vermeiden. Optimale Arbeitsposition: Reinigen im möglichst spitzen Winkel in Windrichtung und vom Körper weg.

 Abbruch der Arbeiten Bei großflächigem Ablösen von Beschichtungsfraktionen (> 5 % der gereinigten Altbeschichtung) sind die Reinigungsarbeiten abzubrechen und mit dem verantwortlichen Aufsichtsführenden sowie der vorgesetzten Dienstinstanz die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

 Reinigen des gesamten Arbeitsbereiches: Rückstandsloses Aufnehmen der gelösten Rückstände mit Straßenbesen. Nur in feuchtem oder nassen Zustand kehren.

 Reinigen / Verpacken von Arbeitsmitteln

 Staubdichtes Verpacken: Kontaminierte Abfälle (Beschichtungsfraktionen) in gekennzeichneten Beuteln oder Behältern mit Aufkleber “Achtung, enthält Asbest“ verpacken, sofern Beschichtungsfraktionen beim Hochdruckreinigen gelöst wurden. Ansonsten erfolgt in Bezug auf Verpackung / Entsorgung die reguläre Abfallbehandlung / Abfallbeseitigung.

 Arbeitsbereich nach optischer Kontrolle durch sachkundigen Aufsichtsführenden freigeben.

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PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

 Körperschutz: spritzwasserdichte Schutzkleidung mit Kapuze  Handschutz: Schutzhandschuhe (wasserabweisend, z.B. Nitrilhandschuhe)  Atemschutz: FFP2- Maske (mit Ausatemventil),  nur bei Lösen von Beschichtungsfraktionen zwingend erforderlich  Gehörschutz: Kapselgehörschutz  Augenschutz: Schutzbrille

SACHGERECHTE ENTSORGUNG

 Rückstände sachgerecht verpacken. Nur in feuchtem oder nassen Zustand kehren. Niemals abblasen!  Alle Abfälle in geeigente Behälter verpacken und Verpackung bei kontaminierten Abfällen kennzeichnen.  Entfernung von kontaminierten Abfällen von der Baustelle nur nach Maßgabe des Entsorgers und des Abfall- Erzeugers. Asbesthaltige oder asbestkontaminierte Abfälle sind als gefährlicher Abfall eingestuft und gemäß den länderspezifischen Regelungen und unter Beachtung der TRGS 519 Nr.18 zu entsorgen.

ERGÄNZENDE UNTERLAGEN

 Zu dem in diesem Arbeitsplan verfassten Verfahren WSA 08

  • Hochdruckreinigen im Freien -

liegt eine gleichnamige Verfahrensbeschreibung vor. Im Vorfeld der Arbeitsaufnahme wird die Lektüre und die Einweisung der Beschäftigten auf Grundlage dieser Verfahrensbeschreibung vorausgesetzt.

Arbeitsplan WSV-08erstellt: WSA-TrierAusgabedatum:Verfahren WSA 08
Hochdruckreinigen im FreienDipl.-Ing. (FH) Norbert FischerJuli 2015Index 2

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