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WASSER- UND SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG DES BUNDES
Wasser- und Schifffahrtsamt Trier
Emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519 / 2.9: Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Stand: 01.2017)
| Verfahrensbeschreibung zum händischen Lösen von ge- | ||
|---|---|---|
| schraubten Verbindungsmitteln mit asbest- bzw. PAK-haltigen | ||
| Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffen auf metalli- | ||
| schen Oberflächen (Schraub-Verfahren) |
- Anwendungsbereich
Das "Schraub-Verfahren" ermöglicht das mechanische Lösen von geschraubten Verbindungsmitteln, (welche mit asbest- bzw. PAK-haltigen Oberflächenversiegelungen und Anstrichen (auf metallischem Untergrund) versehen sind.
Die Anwendung des Verfahrens kann in geschlossenen Räumen sowie im Außenbereich erfolgen.
Das Verfahren ist insbesondere für das Lösen von geschraubten Verbindungsmitteln (welche mit asbest- bzw. PAK-haltigen Oberflächenversiegelungen und Anstrichen auf metalli- schem Untergrundversehen sind) geeignet, mit dem Ziel Bauteile bzw. Anbauteile rückbauen oder demontieren zu können. Typische Anwendungsbereiche sind geschraubte Verbindungs- mittel an Stahlbauwerken, Schiffen, Stahlwasserbauwerken (z. B. Schleusentore, Wehranla- gen), Brücken und andere Bauwerke bzw. Anlagen mit bituminösen bzw. asbestfaserverstärk- ten Oberflächenversiegelungen. PAK’s sind meist in steinkohlebasierten Teerpech- oder/und bituminösen Anstrichen, die bis in die 1990er-Jahre verwendet wurden, enthalten. Wenn diese steinkohlebasierten Beschichtungsstoffe zusätzlich auch faserverstärkt und vor 1993 aufgetra- gen wurden, kann dies ein Hinweis auf einen möglichen Asbestanteil in der Altbeschichtung sein.
Bei Stahlbauteilen, welche bis in die 1990er-Jahre mit Beschichtungsstoffen beschichtet wur- den (überwiegend Schwarzanstriche), ist mit asbest- oder PAK-haltigen Alt-Beschichtungen zu rechnen. Bei Entschichtungsarbeiten, welche dem Umfang nach Nr. 2.9 (Arbeiten geringen Umfanges) überschreiten, sollen im Zuge der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der GefStoffV vor Aufnahme der Arbeiten die Altbeschichtungen auf die Schadstoffparameter Asbest (quanti- tativ und qualitativ), PAK’s und Blei überprüft werden. Hierzu ist eine Probe der Altbeschich- tung zu entnehmen und durch ein akkreditiertes Analytikinstitut auf Schadstoffe untersuchen zu lassen.
Das "Schraub-Verfahren" ist im TR-W unter der Nummer WSA03 in die Sammlung der Verfahren mit geringer Exposition nach TRGS 519 / 2.9 aufgenommen.
Vor Aufnahme der Arbeiten sind organisatorische und arbeitsvorbereitende Maßnahmen, insbesondere nach TRGS en 519, 551 und 505 zu treffen.
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- Organisatorische Maßnahmen
• Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519 (mindestens Anlage 4). Dieser stimmt die Arbeiten intern ab, weist Mitarbeiter in die Tätigkeiten ein und koor- diniert Arbeiten mit Auftraggeber und anderen Firmen. • Einmalige unternehmensbezogene Anzeige der Arbeiten vor Beginn der Arbeiten gemäß TRGS 519, 3.2 (gem. Anlage 1.1) an die zuständige Behörde und Träger der gesetzli- chen Unfallversicherung. Bei wiederkehrenden Arbeiten erfolgt die Anzeige gem. Anlage 1.2 TRGS 519 (Ergänzende Mitteilung von Ort und Zeit). • Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und einer Betriebsanweisung und eines Arbeits- planes. • Unterweisung der mit asbesthaltigen Stoffen in Kontakt kommenden Beschäftigten nach § 14 GefStoffV. • Durchführung der Arbeiten nur durch fachkundiges Personal (siehe auch TRGS 519, 5.3). • Eingrenzung des Personenkreises vor Ort. Es sollten nur die mit den Arbeiten betrauten und eingewiesenen Beschäftigten vor Ort sein. Allen anderen Personen ist das Betreten des Arbeitsbereichs untersagt. • Arbeiten können im Außenbereich sowie in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Für gute Durchlüftung des Arbeitsbereichs ist zu sorgen.
- Arbeitsvorbereitung
Der Arbeitsbereich ist grundsätzlich zu kennzeichnen und mit einem Hinweisschild "Asbest – Betreten verboten" zu versehen sowie ggf. über Absperrungen zu sichern. Der Zutritt ist nur den zur Durchführung der Arbeiten unterwiesenen Personen gestattet.
Bereit gestellt werden müssen:
Arbeitsmittel:
• Stecknuss, Schraub- und Maulschlüssel, ggf. verstellbarer Schraubenschlüssel • Hammer (Ausbau ausschließlich mit Kunststoffhammerkopf), Stemmeisen • Verschließbarer Behälter für Abfallstoffe (inkl. ausgebauter Verbindungsmittel) • Einweg-Papiertücher • Hand- oder Rückenspritzgerät und Restfaserbindemittel • ggf. haushaltsübliches Spülmittel • Warnschild/Absperrung (z. B. Band)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
• Körperschutz: Staubdichter, Overall mit Kapuze, Kategorie 3, Typ 3/5 • Handschutz: Schutzhandschuhe für das Lösen der Schrauben PAK-taugliche Schutzhandschuhe (z.B. Nitrilhandschuhe) für Ausbau • Atemschutz: Atemschutzmaske, mind. Schutzstufe P2 (für Störfälle vor Ort bereithalten) • Gehörschutz: Kapseln • Augenschutz: Schutzbrille
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Entsorgung:
• Entsorgungsbehältnisse (z. B. Kunststoffeimer mit Deckel, extra stabile PE-Säcke; jeweils mit Piktogramm oder Asbest-Hinweisaufkleber) • Folie • Klebeband • Reinigungstücher (Einweg-Papiertücher) • Reinigungsmittel
- Arbeitsausführung
Die Durchführung des Arbeitsverfahrens besteht im Wesentlichen aus drei Schritten: Stecknuss oder Schlüssel auf Schraubenkopf und/oder Mutter aufsetzen, Lösevorgang sowie Reinigung und Entsorgung. Bei Dickbeschichtung der Schraubenköpfe oder der Muttern ist ein entsprechend größerer Schlüssel aufzusetzen, ggf. mittels leichtem Hammerschlag. Die Löse- leistung der Verschraubung ist in erster Linie abhängig von der Schichtdicke und der Konsistenz der Altbeschichtung und dem Mitarbeiter bzw. den Mitarbeitern.
4.1 Lösen von beschichteten Verbindungsmitteln
Das Lösen der Schrauben darf ausschließlich händisch erfolgen, d.h. ohne Zuhilfenahme von elektrisch oder pneumatisch betriebenen Schraubgeräten. Nachdem die Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt und die entsprechende PSA von allen Mitarbeitern vor Ort angelegt wurde, sind die zu lösenden Verbindungsmittel mit hierfür geeignetem Werkzeug (Stecknuss, Schraub- und Maulschlüssel, ggf. verstellbarem Schraub- schlüssel) zu lösen. Es ist darauf zu achten, die Menge der zu entsorgenden Rückstände mög- lichst gering zu halten.
Hilfsmittel zum Aufsetzen des Werkzeuges, wie z. B. Stemmeisen zum Ablösen von Läufern etc., können in unbedingt erforderlichem Umfang eingesetzt werden.
Es ist möglich, gleichzeitig verschiedene Bereiche durch mehrere Mitarbeiter bearbeiten zu lassen. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn gegenseitige Behinderung oder Gefährdung ausgeschlossen ist (ausreichend großer Abstand zueinander).
4.2 Herausnehmen der beschichteten Verbindungsmittel
Nachdem der Lösungsvorgang durchgeführt wurde, sind die Verbindungsmittel aus der Lochleibung herauszunehmen bzw. zu lösen. Vor Herausnahme der Verbindungsmittel ist sicherzustellen, dass Schraubenkopf und Mutter freigedreht sind und die Schnittflächen zum Trägerblech nicht mehr überkonserviert sind. Sofern sich das Verbindungsmittel nicht händisch durch die Lochleibung schieben lässt, kann dies unter Zuhilfenahme eines Hammers (ausschließlich mit Kunststoffhammerkopf) erfolgen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Schlagintensität möglichst gering bleibt. Um die Faserfreisetzung und Staubentwicklung zu unterbinden, muss das Herausnehmen mit Aufsetzen eines mattfeuchten Einweg-Papiertuches auf den Schraubenkopf erfolgen. Das Ver- bindungsmittel ist dann nach Ausbau in das Tuch einzuwickeln und in dem verschließbaren Be- hälter für Abfallstoffe zu entsorgen. Die Einweg-Papiertücher dürfen nur einmal benutzt werden.
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4.3 Reinigung und Entsorgung
Die bearbeiteten Bereiche müssen nach Abschluss der Arbeiten von Rückständen gereinigt werden. Die grobe Reinigung sollte mit Einweg-Reinigungstüchern (Einweg-Papiertüchern) er- folgen. Hierzu sollten mattfeuchte Einweg-Papiertücher sowie ein mildes und Fett lösendes Rei- nigungsmittel verwendet werden. Zur Entspannung des Wassers kann haushaltsübliches Spül- mittel verwendet werden. Es ist auf eine geringe Dosierung des Spülmittels zu achten, da das Wasser ansonsten durch erhebliche Schaumbildung das gewünschte Ergebnis nicht erzielt. Es ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeit in den Boden eindringt. Neben der Fläche müs- sen auch sämtliche Bearbeitungsgeräte und Werkzeuge gereinigt werden. Abschließende Kontrolle und Freigabe durch den Aufsichtsführenden. Bei sichtbaren Feinstaubablagerungen Flächen nachreinigen und ggfls. abschließend mit Restfaserbin- demittel absprühen. Benutzte Reinigungstücher werden zusammen mit den gesammelten Rückständen in ein mit dem Hinweis "Asbest" versehenes geeignetes Entsorgungsbehältnis gegeben. Das Behältnis muss anschließend luftdicht verschlossen werden (z. B. in extra stabilen PE- Säcken oder einem Kunststoffeimer mit verschließbarem Deckel). Das entstandene Abfallgemisch muss entsprechend dem KrW-/AbfG verwertet oder deponiert werden. Dem Entsorger muss mitgeteilt werden, aus welchen Inhaltsstoffen das Abfallgemisch besteht. Eine Entsorgung ist beispielsweise über folgende Abfallschlüsselnummern möglich:
• 061304*: Abfälle aus der Asbestverarbeitung • 080117*: Abfälle aus der Farb- und Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten • 150202*: Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind • 200127*: Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
- gefährliche Abfälle im Sinne von § 41 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG)
Informationen hierzu sind in der Regel über den Entsorger vor Ort oder bei einer regionalen Sammelstelle für Schadstoffe vorab telefonisch zu erhalten. Eine Suche im Internet kann eben- falls erfolgreich sein. Suchbegriffe sollten aus Region und dem Begriff "Schadstoff" oder "Ge- fahrstoff" zusammengestellt sein.
Der Anwender (Abfallverursacher) erhält vom Entsorger einen Entsorgungsnachweis. Dieser ist zu archivieren.
- Verhalten bei Störungen
Im Falle einer Störung (z. B. technische Probleme) sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und der Sachkundige nach TRGS 519 hinzuzuziehen.
- Sonstiges
Fragen zur Anwendung des Arbeitsverfahrens beantwortet:
Wasser- und Schifffahrtsamt Trier, Pacelliufer 16, 54290 Trier Hr. Fischer, Telefon: +49.651.3609(0)
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Bildanhang:
Beschichtete Verbindungsmittel lösen Händisches Lösen von Schrauben
[Bild Nr.01]
Lösen von beschichteten Verbindungsmitteln an einem ehem. Bootsschleusentor mit asbesthaltiger Altbeschichtung, fest gebunden (Teerpech-Epoxidharz).
Werkzeug: Maul- und Ringschlüssel, Stecknüsse und Ratsche, ggfls. verstellbarer Maulschlüssel Hammer und Stemmeisen, Einwegtücher, Auffangbehälter, Restfaserbindemittel und Hand- oder Rückenspritze.
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[Bild Nr.02]
Ringschlüssel mit leichtem Hammerschlag aufsetzen, Rückseite kontern.
[Bild Nr.03]
Verbindungsmittel lösen, Rückseite kontern.
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[Bild Nr.04]
Verbindungsmittel ausschließlich unter Zuhilfenahme eines Hammers mit Kunststoffhammerkopf herausnehmen (sofern sich dieses nicht händisch durchstecken lässt), in mattfeuchtes Tuch einhüllen und entsorgen.
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Arbeitsplan zum expositionsarmen händischen Lösen
von geschraubten Verbindungsmitteln
Baustelle / Arbeitsstätte: wechselnde Arbeitsstätten an stahlbaulichen Anlagen
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG / TÄTIGKEIT
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Ausführendes Unternehmen: Dienststelle:
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Arbeitsplatz: wechselnd, in Innenräumen und / oder im Außenbreich
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Sachkundiger Koordinator:
VORGESEHENE ARBEITEN
Im Zuge der Unterhaltung der stahlbaulichen Anlagen ist die Bearbeitung und Demontage von vielzähligen Bauteilen erforderlich. Hierzu müssen im Vorfeld Bauteile mittels Lösen von Verbindungsmitteln demontiert werden, welche mit asbest- und PAK-haltigen Altbeschichtungen versehen sind.
ARBEITSPLAN
Arbeitsplatzvorbereitung: Der Arbeitsbereich ist abzugrenzen und zu kennzeichnen (Warnschild, Band) Geräte und Material: Stecknuss, Schraub- und Maulschlüssel, ggf. verstellbarer Schraubenschlüssel, Hammer, Stemmeisen, einkomponentiges, asbesttaugliches und unverdünntes Faserbindemittel und Druckspritze, Einwegtücher, Reinigungswerkzeuge, Folie, Abfallsäcke bzw. Behälter mit Aufkleber “Achtung, enthält Asbest“ Arbeitssicherheit: Auffanggurt, Absturzsicherung bei Gefahr des Absturzes, Rettungsweste für Arbeiten am Wasser Lösen von geschraubten Verbindungsmitteln: Gefahrstoffe
- Das Lösen der Schrauben darf ausschließlich händisch erfolgen, d.h. gefährliche Arbeiten ohne Zuhilfenahme von elektrisch oder pneumatisch betriebenen Schraubgeräten. Nachdem die Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt wurden, sind die zu lösenden Verbindungsmittel mit hierfür geeignetem Werkzeug (Stecknuss, Schraub- und Maulschlüssel, ggf. verstellbarem Schraubschlüssel) zu lösen. Es ist darauf zu achten, die Menge der zu . entsorgenden Rückstände möglichst gering zu halten.
- Hilfsmittel zum Aufsetzen des Werkzeuges, wie z. B. Stemmeisen zum Ablösen von Läufern etc., können in unbedingt erforderlichem Umfang eingesetzt werden. Herausnehmen der beschichteten Verbindungsmittel: Nachdem der Lösungsvorgang durchgeführt wurde, sind die Verbindungsmittel aus der Lochleibung herauszunehmen bzw. zu lösen. Sofern sich das Verbin- dungsmittel nicht händisch durch die Lochleibung schieben lässt, kann dies unter Zuhilfenahme eines Hammers (ausschließlich mit Kunststoffhammerkopf) erfolgen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Schlagintensität möglichst gering bleibt. Um die Faserfreisetzung und Staubentwicklung zu unterbinden, muss das Herausnehmen mit Aufsetzen eines mattfeuchten Einweg- Papiertuches auf den Schraubenkopf erfolgen. Reinigen des gesamten Arbeitsbereiches: Rückstandsloses Aufnehmen von Beschichtungsrückständen, gereinigte Flächen ggf. abschließend mit Faserbindemittel benetzen. Reinigen / Verpacken von Arbeitsmitteln Staubdichtes Verpacken: Ausgebaute Verbindungsmittel nach Ausbau in das Tuch einwickeln, mit gelösten Rückständen u. sonstige kontaminierten Abfällen in gekennzeichneten Beuteln oder Behältern mit Aufkleber “Achtung, enthält Asbest“ verpacken. Arbeitsbereich nach optischer Kontrolle durch sachkundigen Aufsichtsführenden freigeben.
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PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Körperschutz: staubdichter Einweg-Overall mit Kapuze Handschutz: PAK-taugliche Schutzhandschuhe (z.B. Nitrilhandschuhe) Atemschutz: FFP2- Maske (mit Ausatemventil) Gehörschutz: Kapselgehörschutz Augenschutz: Schutzbrille
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
Rückstände sachgerecht verpacken und / oder mit Vakuumsauger absaugen. Niemals abkehren oder abblasen! Alle Abfälle in geeigente Behälter verpacken und Verpackung kennzeichnen. Entfernung von kontaminierten Abfällen von der Baustelle nur nach Maßgabe des Entsorgers und des Abfall- Erzeugers. Asbesthaltige oder asbestkontaminierte Abfälle sind als gefährlicher Abfall eingestuft und gemäß den länderspezifischen Regelungen und unter Beachtung der TRGS 519 Nr.18 zu entsorgen.
ERGÄNZENDE UNTERLAGEN
Zu dem in diesem Arbeitsplan verfassten Verfahren WSA 03
- Händisches Lösen von geschraubten Verbindungsmitteln-
liegt eine gleichnamige Verfahrensbeschreibung vor. Im Vorfeld der Arbeitsaufnahme wird die Lektüre und die Einweisung der Beschäftigten auf Grundlage dieser Verfahrensbeschreibung vorausgesetzt.
| Arbeitsplan WSA-03 | erstellt: WSA-Trier | Ausgabedatum: | Verfahren WSA 03 |
|---|---|---|---|
| Lösen von Verbindungsmitteln | Dipl.-Ing. (FH) Norbert Fischer | Juli 2015 | Index 2 |
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