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WASSER- UND SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG DES BUNDES
Wasser- und Schifffahrtsamt Trier
Emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519 / 2.9: Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Stand: 01.2017)
| Verfahrensbeschreibung zum Entfernen asbest- bzw. PAK- | ||
|---|---|---|
| haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffe von | ||
| metallischen Oberflächen (Nadel-Verfahren) mit Restfaserbin- | ||
| demittel |
- Anwendungsbereich
Das "Nadel-Verfahren" ermöglicht das mechanische Lösen asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstriche auf metallischem Untergrund.
Die Anwendung des Verfahrens darf ausschließlich im Außenbereich erfolgen.
Das Verfahren ist insbesondere für das Freilegen von Teilflächen bzw. –bereichen geeignet, um anschließend Reparatur- bzw. Änderungsarbeiten mit thermischen (z. B. Schweißen, Brennen) Arbeitsverfahren expositionsarm und gefahrlos durchführen zu können. Typische Anwendungsbereiche sind Stahlbauwerke, Schiffe, Stahlwasserbauwerke (z. B. Schleusento- re, Wehranlagen), Brücken und andere Bauwerke bzw. Anlagen mit bituminösen bzw. asbest- faserverstärkten Oberflächenversiegelungen. PAK’s sind meist in steinkohlebasierten Teer- pech- oder/und bituminösen Anstrichen, die bis in die 1990er-Jahre verwendet wurden, enthal- ten. Wenn diese steinkohlebasierten Beschichtungsstoffe zusätzlich auch faserverstärkt und vor 1993 aufgetragen wurden, kann dies ein Hinweis auf einen möglichen Asbestanteil in der Altbeschichtung sein.
Bei Stahlbauteilen, welche bis in die 1990er-Jahre mit Beschichtungsstoffen beschichtet wur- den (überwiegend Schwarzanstriche), ist mit asbest- oder PAK-haltigen Alt-Beschichtungen zu rechnen. Bei Entschichtungsarbeiten, welche dem Umfang nach Nr. 2.9 (Arbeiten geringen Umfanges) überschreiten, sollen im Zuge der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der GefStoffV vor Aufnahme der Arbeiten die Altbeschichtungen auf die Schadstoffparameter Asbest (quanti- tativ und qualitativ), PAK’s und Blei überprüft werden. Hierzu ist eine Probe der Altbeschich- tung zu entnehmen und durch ein akkreditiertes Analytikinstitut auf Schadstoffe untersuchen zu lassen.
Das "Nadel-Verfahren" ist im TR-W unter der Nummer WSA02 in die Sammlung der Verfahren mit geringer Exposition nach TRGS 519 / 2.9 aufgenommen.
Vor Aufnahme der Arbeiten sind organisatorische und arbeitsvorbereitende Maßnahmen, insbesondere nach TRGS en 519, 551 und 505 zu treffen.
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- Organisatorische Maßnahmen
• Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519 (mindestens Anlage 4). Dieser stimmt die Arbeiten intern ab, weist Mitarbeiter in die Tätigkeiten ein und koor- diniert Arbeiten mit Auftraggeber und anderen Firmen. • Einmalige unternehmensbezogene Anzeige der Arbeiten vor Beginn der Arbeiten gemäß TRGS 519, 3.2 (gem. Anlage 1.1) an die zuständige Behörde und Träger der gesetzli- chen Unfallversicherung. Bei wiederkehrenden Arbeiten erfolgt die Anzeige gem. Anlage 1.2 TRGS 519 (Ergänzende Mitteilung von Ort und Zeit). • Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und einer Betriebsanweisung und eines Arbeitsplanes. • Unterweisung der mit asbesthaltigen Stoffen in Kontakt kommenden Beschäftigten nach § 14 GefStoffV. • Durchführung der Arbeiten nur durch fachkundiges Personal (siehe auch TRGS 519, 5.3). • Eingrenzung des Personenkreises vor Ort. Es sollten nur die mit den Arbeiten betrauten und eingewiesenen Beschäftigten vor Ort sein. Allen anderen Personen ist das Betreten des Arbeitsbereichs untersagt. • Arbeiten können ausschließlich im Außenbereich durchgeführt werden. Für gute Durchlüftung des Arbeitsbereichs ist zu sorgen.
- Arbeitsvorbereitung
Der Arbeitsbereich ist grundsätzlich zu kennzeichnen und mit einem Hinweisschild "Asbest – Betreten verboten" zu versehen sowie ggf. über Absperrungen zu sichern. Der Zutritt ist nur den zur Durchführung der Arbeiten unterwiesenen Personen gestattet.
Bereit gestellt werden müssen:
Arbeitsmittel: • Nadelpistole (inkl. Druckluftversorgung) • Asbesttauglicher Industriesauger Verwendungskategorie K1, Staubklasse H • Verschließbarer Behälter für Abfallstoffe (inkl. ausgebauter Verbindungsmittel) • Einweg-Papiertücher • Hand- oder Rückenspritzgerät und Restfaserbindemittel • ggf. haushaltsübliches Spülmittel • Warnschild/Absperrung (z.B. Band)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): • Körperschutz: Staubdichter, Overall mit Kapuze, Kategorie 3, Typ 3/5 • Handschutz: PAK-taugliche Schutzhandschuhe (z.B. Nitrilhandschuhe) für das Entfernen der Suspension mit der gelösten Altbeschichtung • Atemschutz: Atemschutzmaske, mindestens Schutzstufe P2 (für Störfälle vor Ort bereithalten) • Gehörschutz: Kapseln • Augenschutz: Schutzbrille
Entsorgung: • Entsorgungsbehältnisse (z. B. Kunststoffeimer mit Deckel, extra stabile PE-Säcke; jeweils mit Piktogramm oder Asbest-Hinweisaufkleber) • Folie • Klebeband • Reinigungstücher (Einweg-Papiertücher) • Reinigungsmittel •
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- Arbeitsausführung
Die Durchführung des Arbeitsverfahrens besteht im Wesentlichen aus drei Schritten: Arbeitsbereiche mit Restfaserbindemittel annässen, Lösevorgang mittels Nadelhammer (elektrisch oder pneumatisch betrieben) sowie Reinigung und Entsorgung. Die Löseleistung ist in erster Linie abhängig von der eingesetzten Nadelpistole und dem Mitarbeiter. Es kann von einer Löseleistung von ca. 0,4 m²/h (zzgl. Pausenzeiten) ausgegangen werden. Um beim Entfernen der Suspension mit der gelösten Altbeschichtung eine Schadstoffaufnah- me über die Haut zu vermeiden, sind PAK-taugliche Schutzhandschuhe (z.B. Nitrilhandschuhe zu verwenden.
4.1 Nadeln unter permanenter Benetzung (ausschließlich mit Restfaserbindemittel)
Nachdem die Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt und die entsprechende PSA von allen Mitarbeitern vor Ort angelegt wurde, sind die zu bearbeitenden Flächen mit Restfaserbindemittel zu benetzen (der alternative Einsatz von entspanntem Wasser ist nicht zulässig), mit dem Ziel die Staubentwicklung zu unterbinden. Während des Nadelvorganges ist die zu bearbeitende Fläche permanent stoßweise mit Restfaserbindemittels zu benässen (hierzu bietet sich z.B. ein Hand- oder Rückenspritzgerät mit ausreichendem Nutzvolumen an). Es ist darauf zu achten, dass durch Einstellung eines ausreichenden Arbeitsdruckes an der Düse ein möglichst fein do- siertes Benetzen stattfindet, um die Sicht auf die Bearbeitungsfläche nicht einzuschränken und die Menge der zu entsorgenden Rückstände möglichst gering zu halten.
4.1.1 Horizontale Flächen
Beim Arbeiten auf horizontalen Flächen ist zu berücksichtigen:
• Der Boden muss mit einer Bauplane abgedeckt werden. Dies sollte in einem Radius von mindestens 1,5 m um die Arbeitsfläche geschehen.
• Es ist möglich, gleichzeitig mehrere Teilflächen durch mehrere Mitarbeiter bearbeiten zu lassen. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn gegenseitige Behinderung oder Gefähr- dung ausgeschlossen ist (ausreichend großer Abstand zueinander).
4.1.2 Vertikale Flächen
Bei vertikalen Flächen ist darüber hinaus Folgendes zu beachten:
• Der Boden muss mit einer Bauplane abgedeckt werden. Dies sollte in einem Radius von mindestens 1,5 m um die Arbeitsfläche geschehen. • Es ist bei der Entschichtung darauf zu achten, dass die Flächen/Teilflächen von unten nach oben bearbeitet werden. Dies lässt eine bessere Sicht auf die Bearbeitungsflächen zu und minimiert den Benetzungsumfang an der Nadelpistole. • Auch in der Vertikalen ist die gleichzeitige Bearbeitung von zwei oder mehr Teilflächen durch mehrere Mitarbeiter möglich. Hier ist ebenfalls die gegenseitige Behinderung oder Gefährdung auszuschließen.
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4.1.3 Unebene Flächen (Nieten, Überlappungen etc.)
Bei unebenen Flächen (Niete, Schrauben, Überlappungen, Schweißnähte etc.) ist darüber hinaus Folgendes zu beachten: • Sofern die Bearbeitungsflächen nicht innerhalb einer Bauteilfläche liegen, muss der Boden mit einer Bauplane abgedeckt werden. Dies sollte in einem Radius von mindestens 1,5 m um die Arbeitsfläche geschehen. • Es ist bei der Bearbeitung darauf zu achten, dass die Bauteile/Teilflächen nur soweit bear- beitet werden, dass die gewünschte Bearbeitung möglich ist (Beispiel: zum Lösen einer Schraube bzw. Mutter ist nur die Flanke zum Aufsetzen des Schlüssels zu entschichten). Ausgebaute, teilkontaminerte Kleinteile (Schrauben, Muttern etc.) sind fachgerecht mit den Rückständen zu entsorgen.
4.2 Lösevorgang Im Vorfeld des Nadelvorganges ist das (sind die) Spritzgerät(e) auf Betriebsbereitschaft zu prüfen, insbesondere die Einstellung des Arbeitsdruckes an der Düse (siehe Pkt. 4.1). Vor dem Nadeln ist die Bearbeitungsfläche vorzubenetzen. Unter stoßweisem Benetzen der Bearbeitungsfläche am Hammerkopf kann mit dem eigentlichen Lösevorgang begonnen werden. Hierzu wird mit der (pneumatisch oder elektrisch betriebenen) Nadelpistole gearbeitet, bis die gesamte Altbeschichtung von der Fläche entfernt wurde. Die Benetzung ist bei Unterbrechungen oder bei Beendigung des Entschichtungsvorganges nach Absetzen des Nadelhammers abzustellen, die bearbeiteten Flächen und die Nadeln sind sorgfältig zu reinigen. Beim Lösevorgang ist darauf zu achten, dass der Einsatz von Restfaser- bindemittel nur in unbedingt notwendigem Umfang erfolgt, um der Abfallminimierung Rechnung zu tragen und die Sicht auf die Bearbeitungsflächen möglichst gut zu gewährleisten. Die sich beim Entschichten mit dem Restfaserbindemittel bildende Suspension zwischendurch langsam mit Einweg-Papiertüchern aufnehmen, zusammenfalten und in ein mit dem Hinweis "Asbest" versehenes geeignetes Entsorgungsbehältnis ablegen. Makroskopische Rückstände (insbesondere bei Blechen, welche im Vorfeld der Erstbeschich- tung gestrahlt wurden und daraus resultierend nach dem Entschichten raue Oberflächen auf- weisen) auf den entschichteten Flächen können (soweit dies den anschließenden Bearbei- tungsvorgang nicht beeinträchtigt) belassen werden.
- Reinigung und Entsorgung Die bearbeitete Fläche muss nach Abschluss der Arbeiten von Rückständen gereinigt werden. Die Reinigung sollte primär durch Saugen erfolgen, ein Nacharbeiten mit mattfeuchten Einweg- Papiertüchern ist zulässig. Zur Entspannung des Wassers kann haushaltsübliches Spülmittel verwendet werden. Es ist auf eine geringe Dosierung des Spülmittels zu achten, da das Wasser ansonsten durch erhebliche Schaumbildung das gewünschte Ergebnis nicht erzielt. Es ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeit in den Boden eindringt. Neben der Fläche müssen auch sämtliche Bearbeitungsgeräte und Werkzeuge gereinigt wer- den. Die Nadelpistole muss analog zum Wechseln der Nadeln (wie vom Hersteller vorgesehen) auseinander genommen werden. Die Nadeln sowie die anderen Bauteile müssen nach dem Absaugen einzeln mit Reinigungstüchern gesäubert werden. Abschließende Kontrolle und Freigabe durch den Aufsichtsführenden. Bei sichtbaren Feinstaubablagerungen Flächen nachreinigen und ggfls. abschließend mit Restfaserbin- demittel absprühen.
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Benutzte Reinigungstücher werden zusammen mit den gesammelten Rückständen in ein mit dem Hinweis "Asbest" versehenes geeignetes Entsorgungsbehältnis gegeben. Das Behältnis muss anschließend luftdicht verschlossen werden (z. B. in extra stabilen PE-Säcken oder einem Kunststoffeimer mit verschließbarem Deckel).
Das entstandene Abfallgemisch muss entsprechend dem KrW-/AbfG verwertet oder deponiert werden. Dem Entsorger muss mitgeteilt werden, aus welchen Inhaltsstoffen das Abfallgemisch besteht. Eine Entsorgung ist beispielsweise über folgende Abfallschlüsselnummern möglich:
• 061304*: Abfälle aus der Asbestverarbeitung • 080117*: Abfälle aus der Farb- und Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten • 150202*: Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind • 200127*: Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
- gefährliche Abfälle im Sinne von § 41 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG)
Informationen hierzu sind in der Regel über den Entsorger vor Ort oder bei einer regionalen Sammelstelle für Schadstoffe vorab telefonisch zu erhalten. Eine Suche im Internet kann eben- falls erfolgreich sein. Suchbegriffe sollten aus Region und dem Begriff "Schadstoff" oder "Ge- fahrstoff" zusammengestellt sein.
Der Anwender (Abfallverursacher) erhält vom Entsorger einen Entsorgungsnachweis. Dieser ist zu archivieren.
- Verhalten bei Störungen
Im Falle einer Störung (z. B. technische Probleme) sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und der Sachkundige nach TRGS 519 hinzuzuziehen.
- Sonstiges
Fragen zur Anwendung des Arbeitsverfahrens beantwortet:
Wasser- und Schifffahrtsamt Trier, Pacelliufer 16, 54290 Trier Hr. Fischer, Telefon: +49.651.3609(0)
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Bildanhang:
Entschichten im Außenbereich Nadeln unter Einsatz von Restfaserbindemittel
[Bild Nr.01]
Entschichtung von horizontalen und vertikalen Flächen eines ehem. Bootsschleusentores mit asbesthaltiger Altbeschichtung, fest gebunden (Teerpech-Epoxidharz).
Werkzeug: Nadelhammer, Restfaserbindemittel, Rückenspritze, Einwegtücher, Auffangbehälter
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[Bild Nr.02]
Werkzeuge: Nadelhammer, Restfaserbindemittel, Handspritzgerät
[Bild Nr.03]
Werkzeuge: Nadelhammer, Restfaserbindemittel, Handspritzgerät
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[Bild Nr.04]
Entschichtete Teilflächen / Reinigung mit PAK-tauglichen Schutzhandschuhen
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Arbeitsplan für das expositionsarme Entschichten
mittels Nadelhammer und Restfaserbindemittel
Baustelle / Arbeitsstätte: wechselnde Arbeitsstätten an stahlbaulichen Anlagen
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG / TÄTIGKEIT
-
Ausführendes Unternehmen: Dienststelle:
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Arbeitsplatz: wechselnd, ausschließlich im Außenbreich
-
Sachkundiger Koordinator:
VORGESEHENE ARBEITEN
Im Zuge der Unterhaltung der stahlbaulichen Anlagen ist die Bearbeitung und Demontage von vielzähligen Bauteilen erforderlich. Hierzu müssen im Vorfeld die Bearbeitungsbereiche entschichtet werden, welche mit asbest- und PAK-haltigen Altbeschichtungen versehen sind.
ARBEITSPLAN
Arbeitsplatzvorbereitung: Der Arbeitsbereich ist abzugrenzen und zu kennzeichnen (Warnschild, Band)
Geräte und Material: Nadelhammer (inkl. Druckluftversorgung), einkomponentiges, asbesttaugliches und unverdünntes Faserbindemittel und Druckspritze, Einwegtücher, Reinigungswerkzeuge, Folie, Auffangbehälter, Abfallsäcke bzw. Behälter mit Aufkleber “Achtung, enthält Asbest“
Arbeitssicherheit: Auffanggurt, Absturzsicherung bei Gefahr des Absturzes, Rettungsweste für Arbeiten am Wasser Gefahrstoffe Flächen von der Altbeschichtung befreien: gefährliche Arbeiten
- Druckspritze mit Kolbenpumpe auf ausreichenden Betriebsdruck bringen, Betriebsdruck kontinuierlich kontrollieren.
- Düse der Druckspritze unmittelbar an der Entschichtungsstelle positionieren, Entschichtungsbereich vorbenetzen.
- Nadelpistole in Betrieb nehmen und Substrat unter stoßweisem Benetzen . der Bearbeitungsfläche am Hammerkopf entschichten. Immer darauf achten, dass der Nadelhammer ausschließlich im Bereich benetzter Bearbeitungsflächen arbeitet und sämtliche Stäube und Rückstände in der Suspension gefasst sind. Den Spritzkopf kontinuierlich nachführen. Bei Unterbrechungen immer zuerst den Nadelhammer außer Betrieb nehmen und erst danach das Benetzen einstellen.
Spritzkopf absetzen bzw. Benetzung stoppen: Spritzkopf grundsätzlich erst absetzen, wenn der Nadelhammer außer Betrieb genommen wurde.
Reinigen des gesamten Arbeitsbereiches: Rückstandsloses Aufnehmen der gelösten Beschichtungsrückstände mitsamt Suspension (Faserbindemittel), gereinigte Flächen ggf. abschließend mit Faser- bindemittel benetzen.
Reinigen / Verpacken von Arbeitsmitteln
Staubdichtes Verpacken: Gelöste Rückstände und sonstige kontaminierte Abfälle (inkl. für Asbest zugelassenen Luftfilter und Staubsäcke) in gekennzeichneten Beuteln oder Behältern mit Aufkleber “Achtung, enthält Asbest“ verpacken.
Arbeitsbereich nach optischer Kontrolle durch sachkundigen Aufsichtsführenden freigeben.
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PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Körperschutz: staubdichter Einweg-Overall mit Kapuze Handschutz: PAK-taugliche Schutzhandschuhe (z.B. Nitrilhandschuhe) Atemschutz: FFP2- Maske (mit Ausatemventil) Gehörschutz: Kapselgehörschutz Augenschutz: Schutzbrille
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
Rückstände sachgerecht verpacken und / oder mit Vakuumsauger absaugen. Niemals abkehren oder abblasen! Alle Abfälle in geeigente Behälter verpacken und Verpackung kennzeichnen. Entfernung von kontaminierten Abfällen von der Baustelle nur nach Maßgabe des Entsorgers und des Abfall- Erzeugers. Asbesthaltige oder asbestkontaminierte Abfälle sind als gefährlicher Abfall eingestuft und gemäß den länderspezifischen Regelungen und unter Beachtung der TRGS 519 Nr.18 zu entsorgen.
ERGÄNZENDE UNTERLAGEN
Zu dem in diesem Arbeitsplan verfassten Verfahren WSA 02
- Expositionsarmes Entschichten mittels Nadelhammer und Faserbindemittel -
liegt eine gleichnamige Verfahrensbeschreibung vor. Im Vorfeld der Arbeitsaufnahme wird die Lektüre und die Einweisung der Beschäftigten auf Grundlage dieser Verfahrensbeschreibung vorausgesetzt.
| Arbeitsplan WSA-02 | erstellt: WSA-Trier | Ausgabedatum: | Verfahren WSA 02 |
|---|---|---|---|
| Entschichtung mit Nadelhammer | Dipl.-Ing. (FH) Norbert Fischer | Juli 2015 | Index 2 |
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