a-Unterlagen im Verfahren zu beachten sind und beim Bieter verbleiben_Elektro.pdf

Neubau einer Mensa für die Liboriusgrundschule in Salzkotten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 14:50 (Europe/Berlin)

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle

Stadt Salzkotten - Der Bürgermeister Vergabeart Zentrale Submissionsstelle offenes Verfahren Marktstraße 8, 33154 Salzkotten nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett- bewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- wettbewerb wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft

Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit 25.11.2026 10:00 Uhr

Bindefrist endet am 18.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme Cluster Neubau einer Mensa, Am alten Hellweg 1, 33154 Salzkotten Vergabenummer Leistung 2. BA Los 1 Erd-Maurer-Stb-Arbeiten FBIV/44/2026

Anlagen

A)die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind 212EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2017) 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote

B)die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

C)die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222

234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

D)die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung der Stadt Salzkotten, Marktstraße 8, 33154 Salzkotten

zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistun- gen im Namen und für Rechnung

zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift: Stelle Stadt Salzkotten Tel. 05258/507-0 Fax 05258/507-27 Straße Marktstraße 8 E-Mail stadtverwaltung@ PLZ/Ort 33154 Salzkotten salzkotten.de

OWL-Vergabeportal https://vst.deutsche-evergabe.de/ 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000,00 € für den Bieter, der den Zuschlag erhal- ten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 8) einen Auszug aus dem Gewerbezent- ralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe Auftragsbekanntmachung

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe Auftragsbekanntmachung Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248 Urkalkulation

4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbe- stätigung nur ein Los

bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An- gebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 5 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 5 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge- 5.2 nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

6 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. schriftlich.

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

7 Zuschlagskriterien und Wertung Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichti- gung der genannten Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punkt- gleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme (in €, netto).

Kriterium 1: Preis Gewichtung: 100 % Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.

Kriterium 2: Gewichtung: % Weitere Erläuterungen:

8 Angebotsabgabe

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Ange- botsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusam- men mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende An- schrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle:

9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A):

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Telefon: +49 2514111691 Fax: +49 2514112165 E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

10 Datenschutzklausel:

Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebo- tes nach dem Abschnitt 2 der VOB/A.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Michael Horstknepper

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212EU (Teilnahmebedingungen EU)

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das An- gebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbind- lich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheits- preise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.

4 Unterlagen zum Angebot

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise aus- gefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmen.

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212EU (Teilnahmebedingungen EU)

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabga- be nachzuweisen.

5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beein- flussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Ein- zelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.

6 Bietergemeinschaften

6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzuge- ben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieter- gemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Un- ternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, techni- sche oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesonder- tes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unter- nehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzu- legen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Ver- pflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

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212EU (Teilnahmebedingungen EU)

8 Eignung

8.1 Offenes Verfahren

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachwei- se. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch gefor- derte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftrags- spezifische Einzelnachweise
  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Ei- generklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- nachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikations- verzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten ande- ren Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eig- nung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheini- gungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Spra- che beizufügen.

8.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren

Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. er- gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesonder- tes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigun- gen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eig- nung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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Die häufigsten Fehler bei der Angebotsabgabe

Wir empfehlen auf Begleitschreiben zu verzichten und sich auf die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu beschränken. Achten Sie auf vollständige und eindeutige Angaben. Verzichten Sie auf eigene Bedingungen sowie auf Abweichungen zur Leistungsbeschreibung und zu den Vertragsbedingungen.

Bitte beachten Sie, dass Preisnachlässe, die nicht im Formular „Angebotsschreiben“ eingetragen werden, sondern z. B. am Ende Ihres Preisangebots, nicht gewertet werden.

Folgende Fehler bei der Angebotserstellung bzw. -abgabe können zu Wertungsproblemen bzw. zum Ausschluss Ihres Angebotes führen:

• Ihr Angebot ist nicht rechtsgültig unterschrieben, wenn z. B.

  • bei Online-Angeboten von VOB-Ausschreibungen die elektronische Signatur oder die Textform gem. § 126b BGB nicht erfüllt ist,
  • bei Angebotsabgabe in Papierform die Original-Unterschrift auf dem Formular „Angebotsschreiben“ fehlt, diese kopiert oder eingescannt wurde.

• Ihr Angebot enthält eigene Bedingungen,wie z. B.

  • eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs),
  • eigene Liefer- und Zahlungsbedingungen (z. B. „zahlbar bis …“),
  • abweichende Ausführungsfristen,
  • eine zur Zuschlagsfrist abweichende Angebotsbedingung (z. B. „Mein Angebot ist gültig bis …“)
  • abweichende Gewährleistungsfristen und –bedingungen,
  • „unverbindlich“ oder als „freibleibend“ erklärte Angebote,
  • Abweichungen zur VOB/B bzw. VOL/B oder den Ausschreibungs- /Vertragsbedingungen.

• Ihr Angebot ist unvollständig, wenn z. B.

  • (Einheits-)Preise fehlen,
  • Preisverlagerungen auf andere Positionen erfolgen (z. B. „in Pos. XY enthalten“),
  • Angaben oder Erklärungen fehlen (inkl. fehlendes Ankreuzen),
  • Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz die Art und der Umfang der Nachunternehmerleistungen nicht angegeben werden.

• Ihr Angebot ist nicht eindeutig, wenn z. B.

  • Eintragungen nicht dokumentenecht (z. B. Bleistift) oder unleserlich sind,
  • Änderungen der eigenen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, (Empfehlung: Streichung und Neuangabe mit Handzeichen und Datum),
  • die Kennzeichnung als „Hauptangebot“, „Nebenangebot Nr. XY“ bzw. „Kopie“ fehlt.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich an uns: a) über das „Fragen- und Antwortenforum“ im Vergabeportal beim Projekt, b) per E-Mail an: vergabefb04@salzkotten.de. Beachten Sie dabei die Frist für Bewerberanfragen in den „Vergabeunterlagen“.

Hotline für technische Fragen zum Vergabeportal: +49 611/949 106 83

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VHB NRW Formular 312a_322a EU 10/2018 Information DSGVO

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Namen und Kontaktdaten des für die Stadt Salzkotten Verarbeitung der personenbezogenen Daten Marktstraße 8 Verantwortlichen 33154 Salzkotten

Vertretungsberechtigt: Bürgermeister Ulrich Berger Telefon. 05258-507-0 Mail stadtverwaltung@salzkotten de

Kontaktdaten der/des Swetlana Fischer Datenschutzbeauftragten Marktstraße 8 33154 Salzkotten

Telefon· 05261/252-375 Mail s.fischer@krz.de

Zweck und Rechtsgrundlage für die a) Zweck der Verarbeitung: Verarbeitung personenbezogener Daten· Durchführung eines Vergabeverfahrens

b) Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i V m Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und §§ 97 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bzw lnteressensbestätigung/-bekundung nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Kriterien für die Festlegung der Dauer der Maßstab für die Dauer der Speicherung Speicherung personenbezogener Daten personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 79 Landeshaushaltsordnung NRW).

Empfänger von personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Nach §§ 6 ff Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen lnformationsstelleNergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen

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VHB NRW Formular 312a_322a EU 10/2018 Information DSGVO

geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v g Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.

Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung an

Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Nach § 39 Vergabeverordnung (VgV) werden spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wir der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Einschränkung der Verarbeitung DSGVO i. V m §§ 12-14 DSG NRW personenbezogener Daten Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten Recht auf Berichtigung. Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind Unvollständige Daten können vervollständigt werden Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters

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VHB NRW Formular 312a_322a EU 10/2018 Information DSGVO

ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens)

Beschwerderecht bei der Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Datenschutzaufsichtsbehörde: Land NRW ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf

Etwaige Beschwerden sind an die v g Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§§ 97 ff GWB, §§ 5, 8 VgV).

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