67260020_ILO_Erklärung_Stadt_Chemnitz.docx

Neubau des Großen Teiches im Botanischen Garten Chemnitz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 06:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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ILO Kernarbeitsnormen, insbesondere Kinderarbeit in Natursteinen (Neumaterial)

Entsprechend des Beschlusses des Stadtrats der Stadt Chemnitz vom 14.05.2008 unter der Vorlagen-Nr. BA-11/2008 wirkt die Stadt Chemnitz darauf hin, dass sowohl in der Vergabepraxis als auch im Beschaffungswesen der Stadt Chemnitz keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit verwendet werden.

Im vorliegenden Leistungsverzeichnis sind Produkte beschrieben, die u.a. in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt worden sein könnten.

Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität

  • Zutreffendes bitte durch die/den Bieter/in ankreuzen –

1. Angabe zur Produktherkunft

Hinweis: Für die Nachweisführung der ILO-Konformität ist relevant, ob das/die in der Leistungsbeschreibung genannte/n Produkt/e in einem in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete[1] aufgeführten Land oder Gebiet gewonnen oder weiterverarbeitet worden ist/sind.

Die maßgeblichen Lieferkettenstufen der Gewinnung und Weiterverarbeitung können dabei auseinanderfallen (z. B. „Gewinnung“ in einem DAC-Land und die „Weiterverarbeitung“ in einem Nicht-DAC-Land). Dann bitte zwei Erklärungen ausfüllen und Nichtzutreffendes jeweils streichen.

[ ] Die Gewinnung/ Weiterverarbeitung des/der in der Leistungsbeschreibung genannten Produkte/s erfolgt/e in einem auf der DAC-Länderliste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführten Land oder Gebiet (weiter mit 2. oder 3.).

[ ] Die Gewinnung/ Weiterverarbeitung des/der in der Leistungsbeschreibung genannten Produkte/s erfolgt/e außerhalb der auf der DAC-Länderliste aufgeführten Länder und Gebiete (weiter mit 2., 3. oder 4.).

2. Nachweisführung durch Gütezeichen

Der Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen auf der Lieferkettenstufe Gewinnung und/oder Weiterverarbeitung wird für die Produkte dieses Leistungsverzeichnisses durch folgendes Gütezeichen erbracht:

[ ] Xertifix oder Xertifix plus bzw. Fairstone Basic oder WIN=WIN Fairstone

3. Nachweisführung durch einen anderen gleichwertigen Nachweis

[ ] Der Nachweis über die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen auf der Lieferkettenstufe Gewinnung und/oder Weiterverarbeitung wird durch einen anderen gleichwertigen Nachweis erbracht (bitte den Namen des Nachweises hier eintragen): Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Ein Nachweis ist gleichwertig, wenn er die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen auf der in der Leistungsbeschreibung genannten Lieferkettenstufe belegt und dies durch eine unabhängige Prüfinstanz überprüft wurde, die nachweislich Kontrollen vor Ort in der entsprechenden Produktionsstätte durchgeführt hat. Die Prüfberichte dürfen bei Angebotsabgabe nicht älter als zwei Jahre sein.

Eigenerklärungen sind nicht gleichwertig.

Die Beweislast für die Gleichwertigkeit des Nachweises liegt beim Bieter; er hat diese auf Anforderung zu belegen.

4. Nachweisführung durch qualifizierte Herkunftserklärung

[ ] Der Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen wird durch eine qualifizierte Herkunftserklärung erbracht, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Gewinnung und/oder Weiterverarbeitung des/der in der Leistungsbeschreibung genannten Produkte/s nicht in einem der DAC-Länderliste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführten Land oder Gebiet erfolgt/e. Die qualifizierte Herkunftserklärung muss nachvollziehbare Angaben über den Abbauort der Gewinnung und/oder die Produktionsstätte der Weiterverarbeitung enthalten.

Beispielsweise kann die qualifizierte Herkunftserklärung über die Vorlage einer CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung gem. der EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) oder die Vorlage von Lieferscheinen, welche vom Natursteinlieferanten ausgestellt worden sind und Angaben über den Gewinnungsort und Menge der gelieferten Ware enthalten.

Die Gewinnung/ Weiterverarbeitung des/der in der Leistungsbeschreibung genannten Produkte/s (Natursteine (Neumaterial)) erfolgt/e in:

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

(bitte Land bzw. Länder eintragen, in dem sich der Steinbruch oder die Steinbrüche/ die Weiterverarbeitungsstätte befinden)

5. Zeitpunkt der Nachweiserbringung

Der Bieter gibt mit dem Angebot in dieser Anlage an, mit welchem Nachweis er im Falle der Zuschlagserteilung die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen belegen wird.

Der Nachweis ist spätestens mit Lieferung der Ware vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer bereits zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Lieferung aufzufordern, den Nachweis vorzulegen. Hiervon wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn der Nachweis nicht über ein sich am Produkt befindliches Siegel geführt wird, sondern aus Dokumenten hervorgeht.

6. Änderung bei der Nachweisführung nach Zuschlagserteilung

Sofern nach Zuschlagserteilung Umstände eintreten, wegen welcher der in dieser Anlage angegebene Nachweis nicht erbracht werden kann, kann der Nachweis über die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen stattdessen mit einem anderen hier vorgegebenen Gütezeichen (Nr. 2) oder einer qualifizierten Herkunftserklärung (Nr. 4) erbracht werden.

Soll statt des hier angegebenen Nachweises ein „anderer gleichwertiger Nachweis“ (Nr. 3) vorgelegt werden, ist dies dem öffentlichen Auftraggeber rechtzeitig vor der Leistungserbringung mitzuteilen. Der öffentliche Auftraggeber stimmt der Nachweisführung zu, soweit der Nachweis als gleichwertig bewertet werden kann.

  1. https://www.bmz.de/resource/blob/146702/dac-laenderliste-berichtsjahr-2022-2023.pdf ↑
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