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Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung Netzwerktechnik der Fa. Extreme
Es sind alle unten aufgeführten Positionen von der Firma Extreme Networks zu beschaffen. Dazu ist in Spalte 2 (Part. Nr.) die entsprechende Part Number sowie unter Bezeichnung die Product Description aus der Preisliste des Herstellers angegeben.
| Pos. | Part. Nr. | Bezeichnung | Anzahl | Einzelpreis/ EUR | Gesamtpreis/ EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 5520-48T | ExtremeSwitching 5520 48 10/100/1000BASET FDX/HDX 2 stacking/QSFP28 1 unpopulated VIM slot MACsec capable includes 3 fan modules 2 unpopulated modular PSU slots. | 8 | ||
| 2 | 95600-5520-48T | Partner Works Plus | 32 | ||
| 3 | 5520-VIM-4YE | 5520 Versatile Interface Module with four 25GbE SFP28 ports MACsec ca- pable supported on ExtremeSwitching 5520 | 8 | ||
| 4 | XN-ACPWR-350W-FB | 350 Watt AC Power Supply Module - Front to Back airflow | 16 | ||
| 5 | 10094 | Power Cord 10A EUROPE CEE7 IEC320-C15 | 16 | ||
| 6 | 40G-DACP-QSFPZ5M | 40 Gigabit Ethernet QSFP passive cop- per cable assembly 0,5m length | 8 | ||
| 7 | 40G-DACP-QSFP1M | 40 Gigabit Ethernet QSFP passive cop- per cable assembly 1m length | 2 | ||
| 8 | 25/10G-SR-SFP100M | 25G SFP28 Optical Transceiver with 100M reach | 24 | ||
| 9 | 10302 | 10 Gigabit Ethernet SFP+ module, 1310nm, SMF 10km link, LC connector | 4 | ||
| 10 | Der Auftragnehmer liefert jeden in diesem Leistungsverzeichnis angegebenen Artikel bis spätestens 15.12.2026 und stellt die Rechnung bis spätestens 15.12.2026. | ||||
| 11 | Reichen Sie bitte das ausgefüllte Leistungsverzeichnis sowie ein inhaltliches Angebot ein. | ||||
| Zwischensumme | |||||
| 19 % Mehrwertsteuer | |||||
| Gesamtsumme |
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BTU Cottbus – Senftenberg / IKMZ / IT-Services / AG Netze & Sicherheit
Produktgebundene Ausschreibung
Gemäß § 31 Abs. 6 der Vergabeverordnung (VgV) darf grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Un- ternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.
Für eine Rechtfertigung der produktbezogenen Ausschreibung bedarf es nach der Rechtsprechung (vgl. VK Schleswig-Holstein v. 28.11.2006 – VK-SH 25/06) objektiver, in der Sache selbst liegender Gründe, die sich zum Beispiel aus der besonderen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen An- forderungen oder auch aus der Nutzung der Sache ergeben können. Für das Vorliegen diese Gründe ist der Auf- traggeber darlegungs- und beweispflichtig.
Vorliegend ergibt sich die Anforderungen an die Beschaffung der Hardwarekomponenten des Herstellers Extreme Networks aus den technischen Anforderungen der BTU als Auftraggeber. Denn die BTU verfügt bereits über um- fassende Kommunikationsinfrastrukturen auf Basis des Herstellers.
Dieser Altbestand wird weiter fortgeführt. Bei der Integration der neuen Hardware in die bestehende IT-Infrastruktur der BTU Cottbus-Senftenberg müssen die herstellerspezifischen Schnittstellen und Funktionsmerkmale zwischen den Geräten und den Management-Anwendungen vollständig -d. h. bis auf die Micro-Code-Ebene- sichergestellt werden. Nur mit dieser Anforderung kann die reibungslose Durchführung von etablierten Automatisierungsroutinen, die Ausführung von Test- und Prüfroutinen sowie ergänzenden Hilfsroutinen des Betriebes gewährleistet werden. Das heißt im Ergebnis, um ein fehlerfreies Zusammenwirken alle Hardwarekomponenten insbesondere vor dem Hin- tergrund eines effizienten Dauerbetriebes (Monitoring, Fehlersuche, Administration, Rollout von Patches) sowie eines einheitlichen Hersteller-Supports sicherstellen zu können, sind zwingend Hardwarekomponenten des Her- stellers Extreme Networks zu verwenden.
Das eingesetzte Personal der BTU verfügt zudem über langjährige fundierte und umfangreiche Kenntnisse bei der Konfiguration und dem Betrieb der Netzwerkkomponenten des Herstellers, sodass auch weiterhin mit den zu beschaffenden Hardwarekomponenten des Herstellers Extreme Networks ein effizienter Betrieb der Infrastrukturen für die BTU möglich ist.
Die Gründe für die Produktfestlegung sind folglich objektive und in der Sache selbst liegend. Demnach wird aus- nahmsweise vom Grundsatz der Produktneutralität abgewichen und es sollen Produkte des Herstellers Extreme Networks beschafft werden.
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