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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Das Universitätsklinikum Leipzig AöR verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Vergabe- verfahren bei der Beauftragung von Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Aufträge.
Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte das Universitätsklinikum Leipzig AöR Sie nachstehend gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.
- Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Bereich 2 – Materialwirtschaft und Dienstleistungen SZD-Ausschreibung@uniklinik-leipzig.de invest-Ausschreibung@uniklinik-leipzig.de VM-Ausschreibung@uniklinik-leipzig.de MT-Ausschreibung@uniklinik-leipzig.de
- Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Universitätsklinikum Leipzig AöR und MedVZ GmbH Leitung Stabsstelle Datenschutz dsb@uniklinik-leipzig.de
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
3.1 Zweck der Verarbeitung
Durchführung eines Vergabeverfahrens
3.2 Rechtsgrundlage
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c i.V.m. Artikel 6 Absatz 3 DSGVO und § 55 Sächsische Haushaltsordnung, §5 Absatz 1 Sächsisches Datenschutzgesetz
- Empfänger von personenbezogenen Daten:
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags- erteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
- Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbe- wahrungsfristen (§ 79 Sächsische Haushaltsordnung).
UKL-Info zur DSGVO im Vergabeverfahren.docx Seite1 von 2
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- Rechte der betroffenen Person:
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu ver- langen.
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein über- wiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.
- Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Freistaat Sachsen ist:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Sächsischer Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig Postfach 12 00 16 01001 Dresden
Online-Beschwerdeformulare finden Sie unter
https://www.saechsdsb.de/component/rsform/form/3-kein-titel?Itemid=330
An den Sächsischen Datenschutzbeauftragten sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (u. a. § 5 Vergabeverordnung, §§ 2 EU Abs. 6 VOB/A; § 1 SächsVergabeG iVm §§ 12a Abs. 3, 14 Abs. 9 VOB/A und §§ 12 Abs. 4, 14 Abs. 3 VOL/A; §§ 1, 2 Verpflichtungsgesetz).
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