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II. Bewerbungsbedingungen
- Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand der nationalen, öffentlichen Ausschreibung ist die Bereitstellung, Lieferung, Instal- lation sowie betriebsbereite Übergabe eines orthopädischen Navigationssystems für die Knie- endoprothetik im Rahmen einer Miete.
Es werden nur vollständig ausgefüllte Angebote gewertet. Unvollständig ausgefüllte Angebote werden ausgeschlossen.
- Angaben zum Verfahren 2.1. Rechtlicher Rahmen Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Gesetzes über die Vergabe öf- fentlicher Aufträge nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)“, Teil A „Allge- meine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A), Ausgabe 2009. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln.
2.2. Verfahren 2.2.1. Verfahrensart Die Ausschreibung erfolgt in Form einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOL/A §3.
2.2.2. Prüfung der Vergabeunterlagen Jeder Bieter hat sich nach Erhalt der Vergabeunterlagen unverzüglich über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Widersprüche oder Unklarheiten in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich, fernschriftlich oder telegra- fisch mitzuteilen, spätestens jedoch bis zum 29.10.2026.
2.2.3. Fragen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind ausschließlich über das Vergabeportal www.dtvp.de bis zum 29.10.2026 zu stellen. Alle Antworten sowie weitere das Vergabeverfahren ergänzende und berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen oder zum vorgesehenen Verfahrensablauf werden den Bietern aus- schließlich auf der Vergabeplattform www.dtvp.de mitgeteilt.
Die Identität des Fragestellers wird dabei nicht offenbart. Soweit die Fragen auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragestellers, die dieser gegebenenfalls in der Frage zu kennzeichnen hat, schließen lassen, werden die Fragen vor Weiterleitung an andere Bieter entsprechend anonymisiert. HINWEIS: Hier ist zu beachten, dass nur registrierte Bieter seitens der Vergabeplattform www.dtvp.de über eine neue Nachricht informiert werden. Nichtregistrierte Bieter erhalten keine automatische Information und müssen sich zum Erhalt al- ler vergaberelevanten Informationen aufschalten.
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Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt! Sie wären - falls sie doch erteilt werden – nicht verbindlich.
Jeder Bieter, der sich an dem Vergabeverfahren beteiligt, unterliegt bis zur Zuschlagserteilung der Kontaktsperre direkt mit dem Anwender / Nutzer. Kontaktversuche seitens des Anwenders / Nutzers mit dem Bieter sind strikt abzulehnen und der Vergabestelle mitzuteilen. Bei Verstoß gegen diese Kontaktsperre wird der Bieter sofort vom Verfahren ausgeschlossen, siehe § 124 GWB, Punkt 9
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßig- keit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Un- ternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent- scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
2.3. Frist für den Angebotseingang Die Frist für die Einreichung des Angebotes endet am 09.11.2026, 12.00 Uhr.
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Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzu- lässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen (vgl. §1 GWB), werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Das gilt besonders für Bietergemeinschaf- ten.
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Form und Bestandteile des Angebotes 4.1. Form des Angebotes
Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und spätestens bis zum 09.11.2026, 12.00 Uhr, zu den folgenden möglichen Bedingungen abzugeben:
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Bedingungen Papierform: ➢ Das Angebot ist in einem fensterlosen, verschlossenen Umschlag in 1-facher Ausferti- gung in Papierform, unterschrieben abzugeben. Der Umschlag ist mit Absender und Adresse sowie der Bezeichnung „Ausschrei- bung für die Bereitstellung, Lieferung, Installation sowie betriebsbereiten Über- gabe eines orthopädischen Navigationssystems für die Knieendoprothetik im Rahmen einer Miete“ und Angabe der Ausschreibungsnummer: „2026-35-Navigati- ons- und Robotiksystem für Knie-OP-E48“ deutlich zu beschriften. Verwenden Sie hierzu unseren Vordruck „Kennzettel für Umschlag“.
Bedingungen elektronische Form: ➢ Das Angebot ist im Vergabeportal www.dtvp.de elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. § 126b BGB fordert eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Die zu übermittelnden Unterlagen und Formulare müssen dementsprechend nicht unterschrieben werden.
Bitte beachten Sie: Die Upload-Größe ist auf 500MB limitiert. Im Fall einer Überschreitung ist rechtzeitig vor der An- gebotsfrist (mind. 24h) die Vergabestelle zu kontaktieren.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbst gefertigter Abschriften und Kurzfassungen ist unzulässig und führt zum Ausschluss.
Bestandteile des Angebotes:
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Angebotsschreiben
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Vergabeunterlagen mit Ausnahme des Schreibens „Aufforderung zur Angebotsabgabe“
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Leistungsbeschreibung
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Anlage 1: Übersicht der vom Bieter zu erbringenden Nachweise
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Anlage 2: Bieterdaten
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Anlage 3: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
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Anlage 4: Anerkennung Compliance-Grundsätze
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Anlage 5: Ausführliche Produktunterlagen
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Anlage 6: Nachweis Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
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Anlage 7: Anerkennung Fremdfirmenverordnung
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Anlage 8: Anerkennung Desinfektionsmittelliste
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Anlage 9: Anerkennung Mietvertragsentwurf
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Anlage 10: Anerkennung Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO
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Anlage 11: Checkliste Risikoanalyse und Bewertung neuer MP
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Anlage 12: Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
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Anlage 13: Verhaltenskodex für Lieferanten
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Anlage 14: Verpflichtung zur Beachtung des Datenschutzes
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Anlage 15: MDS2-Formular
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Anlage 16: Erklärung zur Sicherheit und Support (D2)
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Es gelten die Ausschlussgründe des § 123 und § 124 des GWB. Insbesondere werden Angebote ausgeschlossen, die unzulässige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen enthal- ten.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen. Ihre Beifügung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Alle Preise sind in Euro und Bruchteile in vollen Cent (2 Stellen nach dem Komma) ohne und mit Umsatzsteuer anzugeben. Ebenfalls ist die Umsatzsteuer auf dem Angebotsblankett, wie verlangt, unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes anzugeben.
Soweit Preisnachlässe ohne Bedingung gewährt werden, sind diese im Angebotsschreiben an der bezeichneten Stelle aufzuführen.
Alle Angebote und die hierfür erforderlichen Vorarbeiten sind für den Auftraggeber kostenlos.
Es kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich geändert, berichtigt oder zurückgezogen wer- den. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes werden nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist berücksichtigt. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
Der Auftraggeber teilt unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des ent- sprechenden Antrages, den nicht berücksichtigten Bietern die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und den nicht berücksichtigten Bewer- bern die Gründe für Ihre Nichtberücksichtigung mit. (§134 Abs. 2 GWB)
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot, unter den Voraussetzungen des §134 Abs. 1 GWB, sein Name bekannt gegeben wird. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Be- kanntmachung sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
Das Angebot ist zu den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Artikeln abzugeben. Soweit der Bieter Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes für erforderlich hält, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen.
4.2. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Arbeits- und Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 GWB verstößt. Die aus Bieterge- meinschaften hervorgehenden Arbeitsgemeinschaften/Konsortien haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
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Bei Angeboten von Arbeits- und Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zusammen- schließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter, die im Ver- zeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbe- sondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzuneh- men, sowie das jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sind Sie verpflichtet, nach den all- gemeinen Wettbewerbsgrundsätzen des GWB zu verfahren. Es müssen den Verträgen mit Un- terauftragnehmern die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zu Grunde legen.
Dem Unterauftragnehmer dürfen Sie keine ungünstigeren Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zu Grunde legen. Sie sind verpflichtet, ihre Unterauftragnehmer vor oder bei Vertragsabschluss davon zu unterrichten, inwieweit die VOPR 30/53 anzuwenden ist.
- EU- Antiterrorverordnungen Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nach den so genannten EU–Antiterrorverordnungen (EG 2580/2001 und EG 881/2002) die Vergabe von Aufträgen an Bieter, die selbst oder deren Mitarbeiter diesen Verordnungen unterfallen, verboten sind.
Bieter haben sich bei der Vergabe von Unteraufträgen zu vergewissern, dass sie dabei nicht selbst gegen die Verordnungen verstoßen.
- Nachweise Die in den Vertragsunterlagen geforderten Nachweise sind vollständig zu erbringen. Der Auf- traggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Es besteht al- lerdings kein Rechtsanspruch des Bieters auf eine Nachforderung fehlender Nachweise/Erklä- rungen. Hinweis: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, sind die Nachweise von allen Mitglie- dern der Gemeinschaft zu erbringen. Die Referenzanforderungen muss die Bietergemeinschaft lediglich insgesamt erbringen.
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- Zuschlagskriterien und deren Wichtung
Grundlage der Punktebewertung
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der Preisbestandteile der Ausschreibung. Die Gesamtwertung setzt sich aus zwei Preisbereichen zusammen:
8.1 Verbrauchsmaterialien – 70 %
| Bewertungsbereich | Gewichtung |
|---|---|
| 8.1.1 Jahrespreis der Verbrauchsmaterialien ( V1-V4) | 70 % |
8.2 Mietpreis – 30 %
| Bewertungsbereich | Gewichtung |
|---|---|
| 8 .2.1 Jahresmiete des Navigationssystems | 30 % |
Gesamtgewichtung
| Bereich | Gewichtung |
|---|---|
| Preis - Verbrauchsmaterialien | 70 % |
| Preis - Mietkosten | 30 % |
| Gesamt | 100 % |
Gesamt
Die Zuschlagserteilung erfolgt an den Bieter, der insgesamt die höchste Prozent-Punkt- Zahl erreicht.
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- Zahlungsverfahren
Folgende Regeln sind für die elektronische Übermittlung von Rechnungen (außerhalb ERS Gut- schriftsverfahren) einzuhalten:
Das Format der E-Mail ist definiert und muss eingehalten werden. Eine PDF-Rechnung ohne Anhänge pro E-Mail („1 E-Mail = 1 Rechnung“). Für PDF-Dokumente sind folgende Einschränkungen zu beachten:
- nicht passwortgeschützt
- nicht verschlüsselt
- Bitonal (wenn möglich)
- Auflösung 300 DPI
- PDF/A im Hinblick auf Langzeitarchivierung
Der Name der PDF-Datei für die E-Mail darf nicht das Wort „Anlage“ enthalten, optional: E-Mail Anhänge müssen das Wort „Anlage“ oder „Attachment“ enthalten.
Die genaue E-Mail Adresse für Ihre Rechnungen lautet: Rechnung.01-300@medizin.uni-leipzig.de
Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2027 die elektronische Rechnungsstellung gesetzlich verpflichtend ist. Sie können uns Ihre Rechnungen per E-Mail als PDF-Dokument oder als EN-16931-konforme XRechnung übermitteln. Über die dafür vorgesehenen E-Mail-Adressen dürfen ausschließlich Rechnungen gesendet werden (keine Mahnungen oder sonstige Korrespondenz). Die Postfächer sind für die automa- tisierte Verarbeitung eingerichtet; Nachrichten, die nicht den folgenden Anforderungen ent- sprechen, können nicht verarbeitet werden: • Eine Rechnung pro E-Mail • PDF-Dokumente: o nicht passwortgeschützt oder verschlüsselt o möglichst bitonal o 300 DPI o PDF/A-Format • Dateiname der Rechnung darf nicht „Anlage“ enthalten • Zusätzliche Anhänge müssen „Anlage“ oder „Attachment“ im Dateinamen tragen
- Ende der Bewerbungsbedingungen -
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