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Anlage 13 zur Ausschreibung Vergabenummer: 2026-35-Navigations- und Robotiksystem für Knie-OP-E48
für die Bereitstellung, Lieferung, Installation sowie betriebsbereiten Übergabe eines orthopädischen Navigationssystems für die Knieendoprothetik im Rahmen einer Miete
Verhaltenskodex für Lieferanten des Universitätsklinikums Leipzig AöR
Präambel
Der nachfolgende Verhaltenskodex gilt für Lieferanten des Universitätsklinikums Leipzig AöR und gibt unsere Wertevorstellungen im Hinblick auf unsere soziale und ökologische Verant- wortung wieder. Dabei basiert der Verhaltenskodex auf den Regelungen anerkannter interna- tionaler Standards, wie der Internationalen Menschenrechtscharta, den internationalen Ar- beitsstandards und dem Kodex für Verhaltensregeln zur Gesundheit und Sicherheit der Inter- nationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation) sowie den Leitlinien der OECD für multinationale Unternehmen.
Um dem Anspruch, einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit zu leisten, gerecht zu werden, ist diese Vereinbarung Grundlage für eine zukünftige Geschäfts- beziehung zwischen dem Bieter und dem Universitätsklinikum Leipzig AöR im Falle einer Zu- schlagserteilung. Unsere Lieferantenpartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforde- rungen des Verhaltenskodex im Rahmen ihrer gesamten Lieferkette zu erfüllen.
Dieses Dokument ist Inhalt der Vergabeakte und ist im Rahmen der Angebotsabgabe ein Pflichtdokument. Selbstverständlich gelten die Bestimmungen im Falle der Zuschlagserteilung und einem damit verbundenen Vertragsabschluss.
Anforderungen an Lieferanten
- Ethisches Geschäftsverhalten
1.1 Einhaltung von Gesetzen Der Lieferant hält alle Gesetze und Vorschriften der geltenden Rechtsordnung sowie geschlossener Verträge in vollem Umfang auf nationaler und internationaler Ebene ein.
1.2 Fairer Wettbewerb Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbe- werbs sind einzuhalten. Die geltenden Kartellgesetze sind zu beachten.
1.3 Geistiges Eigentum Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren; Technologie- und Know-how- Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundenin- formation geschützt sind.
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- Soziale Verantwortung
2.1 Menschenrechte, Diskriminierung und Belästigung Der Lieferant fördert die Gleichbehandlung und respektiert die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Menschenrechte eines Jeden, unabhängig von dessen Haut- farbe, Alter, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Volkszugehörigkeit, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politischer oder Gewerkschaftszugehörigkeit sowie aufgrund medizinischer Befunde oder sonstigem Status. Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Es wird kein Verhalten geduldet, das als sexuell, bedrohlich, missbräuchlich oder ausbeuterisch angesehen werden kann. Der Schutz der international anerkannten Menschenrechte ist zu unterstützen. Die Mitwir- kung an Menschenrechtsverletzungen ist durch den Lieferanten zu verhindern.
2.2 Ausschluss von Zwangsarbeit Der Lieferant beschäftigt niemanden gegen seinen Willen. Jede Arbeit muss freiwillig sein und angemessen vergütet werden. Die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Eine inakzeptable Behandlung, wie psychische Härte, Drohung, Erpressung, sexuelle und persönliche Belästigung darf nicht stattfinden.
2.3 Verbot von Kinderarbeit In keiner Phase der Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Es ist sich an die Empfehlungen aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten.
2.4 Faire Arbeitsbedingungen Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen entsprechend eingehalten werden. Die gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen und die Pausenregelungen sind sicherzu- stellen. Arbeitnehmern steht mindestens ein arbeitsfreier Tag pro Woche zu. Die den Mitarbeitern gezahlte Vergütung ist angemessen und muss mindestens dem gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlohn entsprechen.
2.5 Gesundheit und Sicherheit Der Lieferant sorg für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Er sorgt für angemes- sene Arbeitssicherheitssysteme und trifft die notwendigen Vorsorgemaßnahmen ge- gen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können. Die Beschäftigten werden regelmäßig über geltende Gesundheits- schutz- und Sicherheitsnormen sowie Sicherheitsmaßnahmen informiert und geschult.
2.6 Umgang mit Konfliktmineralien Für Konfliktmineralien wie Gold, Zinn, Kobalt, Wolfram, Tantal etabliert das Unterneh- men Prozesse in Übereinstimmung mit den Leitlinien der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten. Schmelzen und Raffinerien ohne ange- messene, auditierte Sorgfaltsprozesse sind zu meiden.
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- Ökologische Verantwortung
3.1 Einsparung von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen Der Einsatz und der Verbrauch von Ressourcen während der Produktion einschließlich Wasser und Energie, ist zu reduzieren, die Erzeugung von Abfall jeder Art zu vermei- den. Dies geschieht durch die Verwendung von alternativen Materialien, durch Einspa- rungen, durch Recycling oder mithilfe der Wiederverwendung von Materialien.
3.2 Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen Der Lieferant muss die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften bei der Handha- bung, Lagerung, Transport, Entsorgung, Recycling und Wiederverwertung von Abfällen gewährleisten Die Freisetzung von gefährlichen Substanzen muss verhindert bzw. mi- nimiert werden.
3.3 Reduzierung von Emissionen Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sowie Treibhausgasemissionen sind vor der Freisetzung zu typisieren, routinemäßig zu über- wachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Der Lieferant unterstützt mög- lichst gebündelte Bestellungen, um den Kohlenstoff-Fußabdruck für den Transport zu minimieren.
3.4 Umgang mit industriellem Abwasser Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu typisieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Darüber hinaus sollten Maßnahmen eingeführt werden, um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren.
3.5 Betriebliches Umweltmanagement Der Lieferant beachtet die gesetzlichen Anforderungen und internationalen Normen zum Umweltschutz.
3.6 Produktsicherheit Der Lieferant muss die Produktsicherheitsvorschriften einhalten, die Produkte ord- nungsgemäß kennzeichnen und die Anforderungen für den Umgang mit den Produkten kommunizieren. Bei Bedarf ist uns und den relevanten Stellen die entsprechende Do- kumentation einschließlich aller sicherheits- und umweltrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen (z.B. für Gefahrstoffe).
Umsetzung der Anforderungen
Die Inhalte dieses Verhaltenskodex sind für die Lieferanten des Universitätsklinikums Leipzig AöR bindend. Die Regelungen treten im Falle einer Zuschlagserteilung der Vergabe und der damit verbundenen Unterzeichnung eines Vertrages in Kraft und sind für die gesamte Dauer des Vertrages verbindlich.
Der Lieferant muss alle anwendbaren internationalen, nationalen und lokalen Gesetze und Bestimmungen, vertragliche Vereinbarungen und international anerkannte Standards kennen und einhalten.
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Wir erwarten von unseren Lieferanten in Bezug auf Lieferketten, dass sie Risiken innerhalb dieser identifizieren sowie angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu reduzie- ren. Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit er- höhten Risiken fordern wir die Offenlegung der Lieferketten.
Das Universitätsklinikum Leipzig AöR behält sich das Recht vor, nach vorheriger Terminan- kündigung, Vor-Ort-Audits beim Lieferanten oder deren Zulieferer durchzuführen, um die Ein- haltung des Verhaltenskodex bei Bedarf zu überprüfen.
Gegenüber Lieferanten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, behalten wir uns das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, welche in letzter Konsequenz auch zur Aussetzung bzw. Beendigung einer Lieferbeziehung führen können.
Kenntnisnahme und Einverständnis
Der Bieter verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex im Falle einer Zu- schlagserteilung, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die Grundsätze zu halten. Er wird als Lieferant die Inhalte dieses Verhaltenskodex wiederum auf seine Lieferanten ausweiten und sicherstellen, dass sie diese Grundsätze und Anforderungen ebenfalls einhalten.
_______________________, den _______________________________ Ort Datum
Unterschriften
Vertretungsberechtigte Person des erklärenden Unternehmens
Bedingungen Papierform. ➢ Wird das Dokument an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt dieses als nicht abge- geben. Beachten Sie bitte auch die geforderten Unterschriften in den Vertragsunterla- gen.
Bedingungen Elektronische Form: ➢ Das Dokument ist in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. § 126b BGB fordert eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Die zu über- mittelnden Unterlagen und Formulare müssen dementsprechend nicht unterschrieben werden.
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