Anlage 13 - Verhaltenskodex für Lieferanten.docx

Navigations- und Robotiksystem für Knieeingriffe

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 17:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Anlage 13 zur Ausschreibung

Vergabenummer: 2026-35-Navigations- und Robotiksystem für Knie-OP-E48

für die Bereitstellung, Lieferung, Installation sowie betriebsbereiten Übergabe eines orthopädischen Navigationssystems für die Knieendoprothetik im Rahmen einer Miete

Verhaltenskodex für Lieferanten des Universitätsklinikums Leipzig AöR

Präambel

Der nachfolgende Verhaltenskodex gilt für Lieferanten des Universitätsklinikums Leipzig AöR und gibt unsere Wertevorstellungen im Hinblick auf unsere soziale und ökologische Verantwortung wieder. Dabei basiert der Verhaltenskodex auf den Regelungen anerkannter internationaler Standards, wie der Internationalen Menschenrechtscharta, den internationalen Arbeitsstandards und dem Kodex für Verhaltensregeln zur Gesundheit und Sicherheit der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation) sowie den Leitlinien der OECD für multinationale Unternehmen.

Um dem Anspruch, einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit zu leisten, gerecht zu werden, ist diese Vereinbarung Grundlage für eine zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen dem Bieter und dem Universitätsklinikum Leipzig AöR im Falle einer Zuschlagserteilung. Unsere Lieferantenpartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex im Rahmen ihrer gesamten Lieferkette zu erfüllen.

Dieses Dokument ist Inhalt der Vergabeakte und ist im Rahmen der Angebotsabgabe ein Pflichtdokument. Selbstverständlich gelten die Bestimmungen im Falle der Zuschlagserteilung und einem damit verbundenen Vertragsabschluss.

Anforderungen an Lieferanten

  1. Ethisches Geschäftsverhalten
    1. Einhaltung von Gesetzen

Der Lieferant hält alle Gesetze und Vorschriften der geltenden Rechtsordnung sowie geschlossener Verträge in vollem Umfang auf nationaler und internationaler Ebene ein.

    1. Fairer Wettbewerb

Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind einzuhalten. Die geltenden Kartellgesetze sind zu beachten.

    1. Geistiges Eigentum

Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren; Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformation geschützt sind.

  1. Soziale Verantwortung
    1. Menschenrechte, Diskriminierung und Belästigung

Der Lieferant fördert die Gleichbehandlung und respektiert die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Menschenrechte eines Jeden, unabhängig von dessen Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Volkszugehörigkeit, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politischer oder Gewerkschaftszugehörigkeit sowie aufgrund medizinischer Befunde oder sonstigem Status. Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Es wird kein Verhalten geduldet, das als sexuell, bedrohlich, missbräuchlich oder ausbeuterisch angesehen werden kann. Der Schutz der international anerkannten Menschenrechte ist zu unterstützen. Die Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen ist durch den Lieferanten zu verhindern.

    1. Ausschluss von Zwangsarbeit

Der Lieferant beschäftigt niemanden gegen seinen Willen. Jede Arbeit muss freiwillig sein und angemessen vergütet werden. Die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Eine inakzeptable Behandlung, wie psychische Härte, Drohung, Erpressung, sexuelle und persönliche Belästigung darf nicht stattfinden.

    1. Verbot von Kinderarbeit

In keiner Phase der Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Es ist sich an die Empfehlungen aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten.

    1. Faire Arbeitsbedingungen

Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen entsprechend eingehalten werden. Die gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen und die Pausenregelungen sind sicherzustellen. Arbeitnehmern steht mindestens ein arbeitsfreier Tag pro Woche zu. Die den Mitarbeitern gezahlte Vergütung ist angemessen und muss mindestens dem gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlohn entsprechen.

    1. Gesundheit und Sicherheit

Der Lieferant sorg für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Er sorgt für angemessene Arbeitssicherheitssysteme und trifft die notwendigen Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können. Die Beschäftigten werden regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Sicherheitsmaßnahmen informiert und geschult.

    1. Umgang mit Konfliktmineralien

Für Konfliktmineralien wie Gold, Zinn, Kobalt, Wolfram, Tantal etabliert das Unternehmen Prozesse in Übereinstimmung mit den Leitlinien der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten. Schmelzen und Raffinerien ohne angemessene, auditierte Sorgfaltsprozesse sind zu meiden.

  1. Ökologische Verantwortung
    1. Einsparung von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen

Der Einsatz und der Verbrauch von Ressourcen während der Produktion einschließlich Wasser und Energie, ist zu reduzieren, die Erzeugung von Abfall jeder Art zu vermeiden. Dies geschieht durch die Verwendung von alternativen Materialien, durch Einsparungen, durch Recycling oder mithilfe der Wiederverwendung von Materialien.

    1. Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen

Der Lieferant muss die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften bei der Handhabung, Lagerung, Transport, Entsorgung, Recycling und Wiederverwertung von Abfällen gewährleisten Die Freisetzung von gefährlichen Substanzen muss verhindert bzw. minimiert werden.

    1. Reduzierung von Emissionen

Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sowie Treibhausgasemissionen sind vor der Freisetzung zu typisieren, routinemäßig zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Der Lieferant unterstützt möglichst gebündelte Bestellungen, um den Kohlenstoff-Fußabdruck für den Transport zu minimieren.

    1. Umgang mit industriellem Abwasser

Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu typisieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Darüber hinaus sollten Maßnahmen eingeführt werden, um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren.

    1. Betriebliches Umweltmanagement

Der Lieferant beachtet die gesetzlichen Anforderungen und internationalen Normen zum Umweltschutz.

    1. Produktsicherheit

Der Lieferant muss die Produktsicherheitsvorschriften einhalten, die Produkte ordnungsgemäß kennzeichnen und die Anforderungen für den Umgang mit den Produkten kommunizieren. Bei Bedarf ist uns und den relevanten Stellen die entsprechende Dokumentation einschließlich aller sicherheits- und umweltrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen (z.B. für Gefahrstoffe).

Umsetzung der Anforderungen

Die Inhalte dieses Verhaltenskodex sind für die Lieferanten des Universitätsklinikums Leipzig AöR bindend. Die Regelungen treten im Falle einer Zuschlagserteilung der Vergabe und der damit verbundenen Unterzeichnung eines Vertrages in Kraft und sind für die gesamte Dauer des Vertrages verbindlich.

Der Lieferant muss alle anwendbaren internationalen, nationalen und lokalen Gesetze und Bestimmungen, vertragliche Vereinbarungen und international anerkannte Standards kennen und einhalten.

Wir erwarten von unseren Lieferanten in Bezug auf Lieferketten, dass sie Risiken innerhalb dieser identifizieren sowie angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu reduzieren. Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken fordern wir die Offenlegung der Lieferketten.

Das Universitätsklinikum Leipzig AöR behält sich das Recht vor, nach vorheriger Terminankündigung, Vor-Ort-Audits beim Lieferanten oder deren Zulieferer durchzuführen, um die Einhaltung des Verhaltenskodex bei Bedarf zu überprüfen.

Gegenüber Lieferanten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, behalten wir uns das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, welche in letzter Konsequenz auch zur Aussetzung bzw. Beendigung einer Lieferbeziehung führen können.

Kenntnisnahme und Einverständnis

Der Bieter verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex im Falle einer Zuschlagserteilung, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die Grundsätze zu halten. Er wird als Lieferant die Inhalte dieses Verhaltenskodex wiederum auf seine Lieferanten ausweiten und sicherstellen, dass sie diese Grundsätze und Anforderungen ebenfalls einhalten.

_______________________, den _______________________________ Ort Datum

Unterschriften

Vertretungsberechtigte Person des erklärenden

Unternehmens

Bedingungen Papierform.

  • Wird das Dokument an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt dieses als nicht abgegeben. Beachten Sie bitte auch die geforderten Unterschriften in den Vertragsunterlagen.

Bedingungen Elektronische Form:

  • Das Dokument ist in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. § 126b BGB fordert eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Die zu übermittelnden Unterlagen und Formulare müssen dementsprechend nicht unterschrieben werden.
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung