[Seite 1]
Werkvertrag
Vertrags-Nr.: V-17162
Vergabe-Nr.: O 2026-161 GB
Grün Berlin GmbH Ullsteinhaus Mariendorfer Damm 1 12099 Berlin
- Auftraggeberin -
und
- Auftragnehmer -
schließen den folgenden Werkvertrag:
[Seite 2]
§ 1 Auftragsgegenstand 1.1 Gegenstand des Vertrages sind Leistungen für das Projekt Tegeler Stadtheide 1.2 Beauftragt werden die folgenden Leistungen: naturschutzfachliches Monitoring
- Erfassung Biotoptypen / Vegetation und Flora 1.3 Der Auftragswert beträgt gemäß dem Angebot des Auftragnehmers EUR netto und EUR brutto.
§ 2 Vertragsgrundlagen 2.1 Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich vorrangig aus den Re- gelungen dieses Vertrages. Soweit dieser keine Aussage trifft, gelten ergänzend die folgenden Vertragsgrundlagen:
| Anlage | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Vergabeunterlagen Stand 08.10.2026 |
| 2 | Terminplan Stand gem. Leistungsbeschreibung |
| 3 | BVB Mindeststundenentgelt (Wirt-214) |
| 4 | BVB Frauenförderung (Wirt-2141) |
| 5 | BVB Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-2143) |
| 6 | BVB Kontrollen und Sanktionen (Wirt-2144) |
| 7 | BVB über Umweltschutzanforderungen Teil A (Wirt-2145) nebst einschlägiger Anlage (sofern zutreffend) |
| 8 | Angebot des Auftragnehmers vom mit allen Anlagen |
| 9 | ggf. Protokoll zum Bieter-/Verhandlungsgespräch am |
| 10 | AVB – Freiberufliche Leistungen (ohne Bau) |
2.2 Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 3 Werkerfolg 3.1 Der Werkerfolg besteht in der Übergabe eines Berichtes des naturschutzfachlichen Monitorings je Ausführungsjahr. Die textliche Dokumentation umfasst die beschriebenen Erfassungsleistungen aus der Leistungsbeschreibung. 3.2 Der Auftragnehmer übergibt der Auftraggeberin folgende Unterlagen auf Papier und digital (pdf und bei Planungsleistungen in bearbeitbarem Format): (1) Jah- resberichte (Word-Datei und als PDF-Version) und (2) alle digitalen Monitoring- Karten als shape-Dateien
2
[Seite 3]
§ 4 Termine 4.1 Der Auftragnehmer erstellt die vereinbarten Leistungen abnahmereif bis zum 30.11.2027 und 30.11.2029. 4.2 Ergänzend gilt der ggf. vereinbarte Terminplan.
§ 5 Anordnungsrecht des AG Die Auftraggeberin darf Änderungs- oder Zusatzleistungen anordnen. Hierfür gelten die §§ 650b, 650c BGB.
§ 6 Vergütung Es gilt folgende Honorarregelung: ☐ Pauschalvergütung (§ 7) ☐ Vergütung nach Zeitaufwand (§ 8) ☒ Vergütung gemäß Angebot des Auftragnehmers (§ 9)
Ist keine Regelung angekreuzt, gilt die untenstehende Regelung zur Pauschalvergütung mit der Maßgabe, dass der Netto-Eurobetrag aus dem Angebot des Auftragnehmers zzgl. Umsatzsteuer als Pauschale gilt. Im Übrigen gilt hiervon unabhängig: 6.1 Mit der Vergütung sind alle Nebenkosten wie Versicherung, Steuern, Fahrtkos- ten etc. abgegolten. Alle Abgaben in Zusammenhang mit diesem Vertrag sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß abzuführen. Dem Auftragnehmer ist be- kannt, dass der Auftraggeberin aufgrund der Zuwendungsvorschriften des Lan- des Berlin verpflichtet ist, dem Finanzamt sog. Kontrollmitteilungen zu machen. Im Übrigen stellt der Auftragnehmer die Auftraggeberin von allen Ansprüchen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes frei. 6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Auftraggeberin auf Verlangen die Be- triebs-Nr., unter der er als Unternehmer beim Sozialversicherungsträger und die Steuer-Nr., unter der er als Unternehmer beim Finanzamt geführt wird, mitzu- teilen, damit die Auftraggeberin in die Lage versetzt wird, die ordnungsgemäße Abführung der Abgaben und Steuern sich bestätigen zu lassen. 6.3 Die Auftraggeberin kann die Zahlung der vereinbarten Vergütung von der vorhe- rigen Erfüllung dieser Auskunftspflichten abhängig machen und bis zur vollstän- digen Erfüllung der Auskunftspflichten ein Zurückbehaltungsrecht geltend ma- chen.
§ 7 Pauschalvergütung 7.1 Die Pauschalvergütung beträgt € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 7.2 Mit der Pauschale sind sämtliche nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen abgegolten. Zusätzliches Honorar kann nur entstehen, wenn die Auftraggeberin Leistungen fordert, die in diesem Vertrag nicht vereinbart sind. Der Auftragneh- mer darf diese Leistungen erst erbringen, wenn er zuvor ein schriftliches Hono- rarangebot unterbreitet hat und die Auftraggeberin dieses angenommen hat.
3
[Seite 4]
§ 8 Vergütung nach Zeitaufwand 8.1 Falls in § 6 angekreuzt ist, dass nach Zeitaufwand abgerechnet wird, gelten fol- gende Stundensätze:
| Büroinhaber | € |
|---|---|
| Angestellter Ingenieur | € |
| Technischer Mitarbeiter | € |
| Sonstige | € |
Die Stundensätze verstehen sich netto zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer. Diese wird gesondert ausgewiesen. 8.2 Es werden nur die beauftragten Leistungen vergütet. Der Auftragnehmer ist ver- pflichtet, diese zeitnah zu erfassen. Die Zeiterfassungen sind den Rechnungen in prüfbarer Form beizufügen; sie müssen die Tätigkeit und den Zeitaufwand kon- kret erläutern. Auf- oder Abrundungen des Zeitaufwands finden nicht statt.
§ 9 Vergütung gemäß Angebot Falls in § 6 angekreuzt ist, dass sich die Vergütung nach den besonderen Regelungen im Angebot des Auftragnehmers richtet, sind alle dort enthaltenen Vergütungsparameter verbindlich vereinbart.
§ 10 Nebenkosten ☒ Die Nebenkosten sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. ☐ Die Nebenkosten werden pauschal mit % der Vergütung abgegolten. ☐ Es gilt folgende Sonderregelung zu den Nebenkosten:
§ 11 Skonto Es wird kein Skonto vereinbart. Bei der Preisfindung wurde dies berücksichtigt.
§ 12 Abrechnung 12.1 Alle Rechnungslegungen und Zahlungen erfolgen in Euro. Die Pflichtangaben ei- ner Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG sind einzuhalten. 12.2 Die Umsatzsteuer wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen. 12.3 Rechnungen sind ausschließlich elektronisch im PDF-Format per E-Mail unter Angabe der Auftragsnummer einzureichen und an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: rechnungen@gruen-berlin.de Bei Nichtbeachtung der Anforderungen gemäß § 12.3 behält sich der Auftrag- geber vor, die Rechnung unbearbeitet abzulehnen.
4
[Seite 5]
§ 13 Projektleiter Der Auftragnehmer benennt bis zum 31.01.2027 einen Projektleiter. Dieser ist Ansprech- partner für die Auftraggeberin und zur Vertretung des Auftragnehmers sowie zur Entge- gennahme von Erklärungen des Auftraggebers bevollmächtigt.
§ 14 Abnahme Die Leistungen des Auftragnehmers sollen förmlich abgenommen werden. Unterbleibt dies, so gilt die vorbehaltlose Zahlung auf die Schlussrechnung des Auftragnehmers als frühester Abnahmezeitpunkt.
§ 15 Nutzungs- und Urheberrecht 15.1 Die Auftraggeberin darf die Leistungen des Auftragnehmers uneingeschränkt nutzen und auch verändern. Er darf die Rechte auch auf Dritte übertragen. 15.2 Der Auftragnehmer stellt vertraglich sicher, dass alle Leistungen und Arbeitser- gebnisse, die er der Auftraggeberin übergibt, frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 16 Haftung 16.1 Für Schäden die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Berufs-/Betriebshaft- pflichtversicherung. Der Auftragnehmer weist der Auftraggeberin mit Vertragsschluss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € für Sach- und Vermögensschäden sowie € für Personenschäden nach. Die Versicherungssummen müssen jeweils für mindestens 2 Haftungsfälle pro Jahr zur Verfügung stehen (2-fache Maximierung). Die Versicherung muss die Haf- tung für Leistungen etwaiger Nachunternehmer mit umfassen. 16.2 Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 16.3 Die Auftraggeberin haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den Auf- tragnehmer und/oder seine Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an seine Arbeitnehmer. Der Auftragnehmer sichert der Auftrag- geberin zu, die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unternehmen strikt ein- zuhalten. Diese Zusicherung gibt der Auftragnehmer auch für seine Subunter- nehmen ab. Der Auftragnehmer räumt der Auftraggeberin zur Absicherung der Mindestlohnregelung Einsichtnahme- und Kontrollrechte sowie das Zustim- mungsrecht zur Beauftragung von Subunternehmen ein.
§ 17 Geltung der AVB Im Übrigen gelten die vereinbarten AVB direkt oder, wenn Sie nach ihrem Wortlaut nicht auf die vertragsgegenständliche Leistung Anwendung finden, sinngemäß.
5
[Seite 6]
Berlin, den Grün Berlin GmbH
Christoph Schmidt Steven Weisener (Geschäftsführer) (Vergabemanagement)
Der Vertrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
6