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Naturschutzfachliche Gutachten für den Ersatzneubau einer Wirtschaftswegebrücke an der A 61

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.10.2026, 12:20 (Europe/Berlin)

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Niederlassung: West

Dokumentation Naturschutz

- Abarbeitung der naturschutzfachlichen Anforderungen

bei Unterhaltungsmaßnahmen nach § 4 FStrG –

Baumaßnahme: 260-26-1019: Naturschutzrechtliche

Fachbeiträge ENB BW 5912637

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Baumaßnahme: Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Anforderungen bei Unterhaltungsmaßnahmen nach § 4 FStrG

0Allgemeine Projektinformationen
BAB A Nr. Autobahn
Bauwerksname: Name BW
Bauwerks-Nr.: Nr. BW
PSP/MaViS-Nr.: A.XXXXX.XX B.xxx
1Kurzbeschreibung des Vorhabens und des Vorhabengebietes
1.1Kurzbeschreibung von Art und Umfang der Erhaltungsmaßnahme
FlächeninanspruchnahmeFlächengröße (m²)
VersiegelungFläche in m² angeben
Bankette, Böschungen, Mulden, etc.Fläche in m² angebenFläche in m² angeben
Baustraßen, BE-Flächen, etc.Fläche in m² angeben
EntsiegelungFläche in m² angeben
SonstigesFläche in m² angeben
1.2Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Wirkfaktoren (zutreffendes bitte ankreuzen): ☐ dauerhafte Inanspruchnahme: Versiegelung ☐ dauerhafte Inanspruchnahme: Teilversiegelung ☐ dauerhafte Inanspruchnahme: Überbauung unversiegelt (Böschungen, Mulden, etc.) ☐ baubedingte temporäre Flächeninanspruchnahme auf Arbeitsflächen (ohne Versiegelung) ☐ baubedingte temporäre Versiegelung/ Teilversiegelung ☐ baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung ☐ temporäre nichtstoffliche Einwirkungen (Lärmemissionen, Licht, Erschütterungen, etc.) ☐ temporäre stoffliche Einwirkungen (z.B. durch Baufahrzeuge, Staub, etc.) ☐ dauerhafte Veränderung abiotischer Standortfaktoren: Bodenverdichtung durch Befahren der Baufläche etc. ☐ temporäre Veränderung abiotischer Standortfaktoren: lokale Grundwasserabsenkung durch Bauwasserhaltungen ☐ Sonstige :
1.3Kurzbeschreibung des Untersuchungsraumes
Geographische Lage, grobe Darstellung der natürlichen Gegebenheiten, Topographie/Geländemorphologie, Nutzungstypen
Naturraum gemäß Anlage 4 BKompV
1.4Schutzgebiete/ schutzwürdige Bereiche im Wirkraum des Vorhabens
1.4.1Folgende Natura-2000-Gebiete sind (potenziell) betroffen (FFH-Gebiete/ Vogelschutzgebiete)
SchutzkategorieKennungBetr. Fläche (m²) bzw. Entfernung zum Vorhaben (m)
Etwaige Anforderungen, die sich aus Betroffenheiten ergeben, sind durch Bearbeitung von Punkt 5 (Anforderungen des Gebietsschutzes) zu ermitteln.

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1.4.2Folgende nationalrechtlich geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft sind (potenziell) betroffen (z.B. NSG, LSG, GLB´s nach § 29 BNatSchG u. Landesgesetzen, Biotope nach § 30 BNatSchG):
SchutzkategorieKennungBetr. Fläche (m²) bzw. Entfernung zum Vorhaben (m)
Etwaige Anforderungen, die sich aus Betroffenheiten ergeben, sind durch Bearbeitung von Punkt 5 (Anforderungen des Gebietsschutzes) zu ermitteln.
1.4.3Sonstige Betroffenheiten schutzwürdiger Bereiche (z.B. wichtige faunistische Bereiche, Gastvogellebensräume, Großvogellebensräume etc.)
SchutzkategorieKennungBetr. Fläche (m²) bzw. Entfernung zum Vorhaben (m)
1.4.4Betroffenheiten Wasser (z.B. WSG, ÜSG, berichtspflichtige Gewässer nach WRRL)
SchutzkategorieKennungBetr. Fläche (m²) bzw. Entfernung zum Vorhaben (m)
Etwaige Anforderungen, die sich aus Betroffenheiten ergeben, sind durch Bearbeitung von Pkt 3.2.1 und 3.2.3 zu ermitteln.
2Besondere Anforderungen des Naturschutzrechts
Besondere Anforderungen des Naturschutzrechts Mit dem Vorhaben sind keine Änderungen gemäß § 17 Abs. 1 FStrG verbunden, es handelt sich daher um eine Unterhaltungsmaßnahme. Das materielle Recht ist auch bei Unterhaltungsmaßnahmen einzuhalten und die Entscheidungsprozesse sind zu dokumentieren.
3Anforderungen der Eingriffsregelung
3.13.1Bestandserfassung und -bewertung, Ermittlung der unvermeidbaren
Beeinträchtigungen
3.1.1Vorhandene Gutachten, Untersuchungen etc. (s. Anlage):
Ausgewertete Datenquellen:
Methodik:

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3.1.3Erfassung und Bewertung der Schutzgüter und ihrer Funktionen und Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen
(Die Einstufung der Bedeutung der Schutzgutfunktionen erfolgt nach Anlage 1 BKompV und der „Arbeitshilfe BKompV“)
Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigung nach BKompV (nach Anlage 3)
Bedeutung der Funktion des jeweiligen SchutzgutesStärke, Dauer, Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkung
I - geringII - mittelIII - hoch
1 – sehr gering---
2 – gering--eB
3 – mittel-eBeB
4 – hocheBeBeBS
5 – sehr hocheBeBSeBS
6 - hervorragendeBSeBSeBS
(- = keine erhebliche Beeinträchtigung; eB = erhebliche Beeinträchtigung; eBS = erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere)(- = keine erhebliche Beeinträchtigung; eB = erhebliche Beeinträchtigung; eBS = erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere)
3.1.4Grundbewertung des Schutzguts Biotope (nach § 5 BKompV) - Biotopwertverfahren, unmittelbare und mittelbare Beeinträchtigungen
Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigung nach BKompV für das Schutzgut Biotope
Biotopwert nach BKompVBiotopwert nach BKompVBedeutung (BKompV)Schwere der BeeinträchtigungFür das Schutzgut Biotope ist die Intensität der vorhabenbezogenen Auswirkungen bei allen Flächeninanspruchnahmen (anlage- und baubedingt) immer mit III – hoch einzustufen (gilt nicht für Inanspruchnahmen von Flächen im Bereich des Straßenkörpers). Somit liegen bei anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahmen erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) ab einer hohen Bedeutung vor, das entspricht einem Biotopwert ≥ 16 (vgl. Punkt 3.1.3)
Für das Schutzgut Biotope ist die Intensität der vorhabenbezogenen
III - hoch
Auswirkungen bei allen Flächeninanspruchnahmen (anlage- und baubedingt)
0 bis 4sehr gering-immer mit III – hoch einzustufen (gilt nicht für Inanspruchnahmen von
5 bis 9geringeBFlächen im Bereich des Straßenkörpers). Somit liegen bei anlage- und
10 bis 15mitteleBbaubedingten Flächeninanspruchnahmen erhebliche Beeinträchtigung
16 bis 18hocheBSbesonderer Schwere (eBS) ab einer hohen Bedeutung vor, das entspricht
19 bis 21sehr hocheBSeinem Biotopwert ≥ 16 (vgl. Punkt 3.1.3)
22 bis 24hervorragendeBS

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Biotope: unmittelbare Beeinträchtigungen (Flächeninanspruchnahme anlage-/baubedingt) und mittelbare Beeinträchtigungen (treten bei Unterhaltungsmaßnahmen selten auf, da baube-
dingte/ temporäre stoffliche und nichtstoffliche Einwirkungen i.d.R. eine sehr geringe Wirkintensität aufweisen und somit keine erhebliche Beeinträchtigung von Biotopen zu erwarten ist)
Unmittelbare Beeinträchtigungen
t- k ilfn o K.r NZustand vor dem EingriffZustand nach dem Eingriff (Unter Berücksichtigung von Wiederherstellungsmaßnahmen)
Biotoptyp1) 4)5)CodeWPFlächeBiotop-BiotoptypCodeWPre d e re w h c Sh- c ä rtn ie e B3 ,2g n u g itFläche inBiotop-
in m²wertm²wert
(Fläche in(Fläche in
m²xWP)m²xWP)
Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme
Summen Zustand vor EingriffSummen Zustand nach Eingriff
Biotopwertbezogener Kompensationsbedarf anlagebedingter Beeinträchtigungen (Differenz Summen Biotopwert vor Eingriff – Summen Biotopwert nach Eingriff)
Anlagebedingte Inanspruchnahme von Einzelbäumen (in Stück)5)
Baubedingte Flächeninanspruchnahme (Inanspruchnahme von Einzelbäumen ist gesondert zu erfassen)5)
Summe Zustand vor EingriffSummen Zustand nach Eingriff
Biotopwertbezogener Kompensationsbedarf baubedingter Beeinträchtigungen (Differenz Summen Biotopwert vor Eingriff – Summen Biotopwert nach Eingriff)
Baubedingte Inanspruchnahme von Einzelbäumen (in Stück)5)
Mittelbare Beeinträchtigungenerhebliche mittelbare Beeinträchtigungen zu erwarten ja ☐ nein ☐
n- o K.rN tk - ilfBeschreibung der mittelbaren BeeinträchtigungIntensitätFaktorBeeinträchtigter Biotoptyp (Code)WPbeeinträchtigteAuszugleichender Biotopwert
Fläche in m²(Fläche in m²xWPxFaktor)
Biotopwertbezogener Kompensationsbedarf mittelbarer Beeinträchtigungen (Summe der ermittelten auszugleichenden Biotopwerte)
Summe Biotopwertbezogener Kompensationsbedarf
1) Biotope, die im Ausgleich Timelag-Zuschlag erfordern (Entwicklungszeit ≥ 30 Jahre), sind fett gedruckt – nur bei eBS-Fällen; bei Wiederherstellung baubedingt betroffener Biotope auf Flächen Dritter ist bei nicht
zeitnah wiederherstellbaren Biotopen eine Wertminderung durch Wahl einer jüngeren Ausprägung zu berücksichtigen. (Ausnahmen siehe Arbeitshilfe BKompV Kap. 5.6.1)
2) Liegt keine erhebliche Beeinträchtigung vor, ist kein Ausgleich erforderlich (bei Biotoptypen mit Wertstufe ≤ 4)
3) Liegt ein eBS-Fall bei den Biotopen vor, sind neben dem errechneten Eingriffswert auch die Funktionen auszugleichen (Ausnahmen siehe § 9 Abs. 2 BKompV)
4) Bei anlagebedingter Inanspruchnahme von Wald: Waldausgleich ggf. nach Landesforstrecht; bei verbleibendem Wertpunktedefizit Ausgleich biotopwertbezogen nach BKompV
5) Bei Inanspruchnahme von Einzelbäumen Kompensation in Stückzahlen (Bäume im GIS als Punkte auf dem darunterliegenden Biotop darstellen) wie folgt: bei eB-Fällen: Kompensation im Verhältnis 1:1; bei eBS-Fällen
(ab 16 WP) u. Alter < 80 Jahre: Kompensation im Verhältnis 1:2; bei eBS-Fällen (ab 16 WP) und Alter über 100 Jahre: Kompensation im Verhältnis 1:3 (Bestimmung Alter anhand Kartieranleitung BKompV, Anhang A.4)

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3.1.5Tiere und Pflanzen
SchutzgutfunktionDurch das Vorhaben betroffen1)Mittelbare erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere zu erwarten
Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten☐ ja ☐ nein☐ ja ☐ nein
Textliche Erläuterung bei Nicht-Betroffenheit
1) nur bei Anhaltspunkten für gefährdete und/ oder geschützte Arten innerhalb des Baufeldes sind die Funktionen und deren Beeinträchtigungen näher zu beschreiben, die Bedeutung zu bewerten sowie die Schwere der Beeinträchtigungen zu ermitteln - nur bei Betroffenheit durch das Vorhaben ist die nachfolgende Tabelle auszufüllen. (eine artenschutzrechtliche Betrachtung erfolgt gesondert unter Punkt 4)
KonfArt/ ArtengruppeBeschreibung der Bedeutung der Art und ihres Lebensraums (Schutz-/Gefährdungsstatus, etc.)BedeutungWirkung desSchwere der
likt-und Art der Beeinträchtigung (unter Berücksichtigung von allgemeinen(1-6)Vorhabens (I-III)Beeinträchtigunge
Nr.Vermeidungsmaßnahmen 2) (vgl. Punkt 3.2.0))n (keine eB, eB,
eBS)

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3.1.6Boden
SchutzgutfunktionDurch das Vorhaben betroffen1)Mittelbare erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere zu
erwarten
Natürliche Bodenfunktionen (Regler-/Speicherfunktion, Filter-/Pufferfunktion,☐ ja ☐ nein☐ ja ☐ nein
Natürliche Bodenfruchtbarkeit)
Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und☐ ja ☐ nein☐ ja ☐ nein
kulturellen Erbes
Textliche Erläuterung bei Nicht-Betroffenheit
1) nur bei einer Betroffenheit der jeweiligen Funktionen durch das Vorhaben sind die Funktionen und deren Beeinträchtigungen näher zu beschreiben, die Bedeutung zu bewerten sowie die
Schwere der Beeinträchtigungen zu ermitteln - nur bei Betroffenheit durch das Vorhaben ist die nachfolgende Tabelle auszufüllen
KonfBeschreibung der BodenfunktionBodentypen (unterBedeutungVorhabenbedingte BeeinträchtigungBetroffene>2000 m²Wirkung desSchwere der
likt-Benennung von(1-6)unter Berücksichtigung von allgemeinenFläche in m²Sonderfall?3)VorhabensBeeinträchtigungen
Nr.Empfindlichkeiten undVermeidungsmaßnahmen 2) (vgl. Punkt(I-III)
Vorbelastungen)3.2.0)
Natürliche Bodenfunktionen:☐ ja
Regler-/Speicherfunktion:☐ nein
textliche Erläuterungen
Filter-/Pufferfunktion:
textliche Erläuterungen
Natürliche Bodenfruchtbarkeit:
Vielfalt von Bodentypen und
Bodenformen als Ausdruck des
natürlichen und kulturellen Erbes:
textliche Erläuterungen
2) Vollversiegelung, Teilversiegelung, Überbauung/Überformung, Baubedingte Beeinträchtigung temporär, Baubedingte Beeinträchtigung dauerhaft; zur Einstufung eBS vgl. „Arbeitshilfe BKompV“, Tab. 4-6
3) bei einer dauerhaften Versiegelung oder einem Bodenabtrag von bisher unversiegelten Flächen von über 2.000 m² Einstufung der Schwere der Beeinträchtigung nach Tabelle 4-6 der „Arbeitshilfe BKompV“

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3.1.7Wasser
SchutzgutfunktionDurch das Vorhaben betroffen1)Mittelbare erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere zu erwarten
Qualität und Quantität der Oberflächengewässer☐ ja ☐ nein☐ ja ☐ nein
Qualität und Quantität des Grundwassers☐ ja ☐ nein☐ ja ☐ nein
Hochwasserschutzfunktion und Retentionsfunktion☐ ja ☐ nein☐ ja ☐ nein
Textliche Erläuterung bei Nicht-Betroffenheit
1) nur bei einer Betroffenheit der jeweiligen Funktionen durch das Vorhaben sind die Funktionen und deren Beeinträchtigungen näher zu beschreiben, die Bedeutung zu bewerten sowie die Schwere der Beeinträchtigungen zu ermitteln - nur bei Betroffenheit durch das Vorhaben ist die nachfolgende Tabelle auszufüllen
KonfBeschreibung der FunktionenBedeutung der FunktionBeeinträchtigung unter BerücksichtigungWirkung desSchwere der
likt-von allgemeinenVorhabensBeeinträchtigungen
Nr.Vermeidungsmaßnahmen 2) (vgl. Punkt(I-III)
3.2.0)
Oberflächengewässer (Kurzbeschreibung):☐ allgemeine Bedeutungtextliche Erläuterungen☐ keine eB
textliche Erläuterungen(mindestens deutlich verändert)☐ eB
☐ besondere Bedeutung (maximal☐ eBS
mäßig verändert)
Grundwasser (Kurzbeschreibung):☐ allgemeine Bedeutungtextliche Erläuterungen☐ keine eB
textliche Erläuterungen(chemischer und/oder mengen-☐ eB
mäßiger Zustand „schlecht“)☐ eBS
☐ besondere Bedeutung
(chemischer und mengenmäßiger
Zustand „gut“)
Hochwasserschutzfunktion und Retentionsfunktion☐ allgemeine Bedeutung (keinetextliche Erläuterungen☐ keine eB
(Kurzbeschreibung):Räume mit Retentionsfunktion☐ eB
textliche Erläuterungenvorhanden)☐ eBS
☐ besondere Bedeutung (ÜSG,
WSG, …)

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3.1.8Klima/ Luft
SchutzgutfunktionDurch das Vorhaben betroffen1)Mittelbare erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere zu erwarten
Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion☐ ja ☐ nein☐ ja ☐ nein
Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgasspeicher☐ ja ☐ nein☐ ja ☐ nein☐ ja ☐ nein☐ ja ☐ nein
oder -senken
Textliche Erläuterung bei Nicht-Betroffenheit
1) nur bei einer Betroffenheit der jeweiligen Funktionen durch das Vorhaben sind die Funktionen und deren Beeinträchtigungen näher zu beschreiben, die Bedeutung zu bewerten sowie die
Schwere der Beeinträchtigungen zu ermitteln - nur bei Betroffenheit durch das Vorhaben ist die nachfolgende Tabelle auszufüllen
KonfBeschreibung der FunktionenBedeutung derBeeinträchtigung unter BerücksichtigungWirkung desSchwere der
likt-Funktion (1-6)von allgemeinen VermeidungsmaßnahmenVorhabensBeeinträchtigungen
Nr.2) (vgl. Punkt 3.2.0)(I-III)
Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion (Kurzbeschreibung):☐ keine eB
textliche Erläuterungen☐ eB
☐ eBS
Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgasspeicher oder -senken☐ keine eB
(Kurzbeschreibung):☐ eB
textliche Erläuterungen☐ eBS

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3.1.9Landschaftsbild
SchutzgutfunktionDurch das Vorhaben betroffen1)
Vielfalt von Landschaften als Ausdruck des nat. und kulturellen Erbes☐ ja ☐ nein
Funktionen im Bereich des Erlebens und Wahrnehmens/ Eignung für die landschaftsgebundene Erholung☐ ja ☐ nein
Textliche Erläuterung bei Nicht-Betroffenheit
1) nur bei einer Betroffenheit der jeweiligen Funktionen durch das Vorhaben sind die Funktionen und deren Beeinträchtigungen näher zu beschreiben, die Bedeutung zu bewerten sowie die
Schwere der Beeinträchtigungen zu ermitteln - nur bei Betroffenheit durch das Vorhaben ist die nachfolgende Tabelle auszufüllen
KonfBeschreibung der FunktionenBedeutung derBeeinträchtigung unter BerücksichtigungWirkung desSchwere der
likt-Funktionen (1-6) (dievon allgemeinenVorhabensBeeinträchtigungen
Nr.höher bewerteteVermeidungsmaßnahmen 2) (vgl. Punkt(I-III)
Funktion ist3.2.0)
ausschlaggebend)
Vielfalt von Landschaften als Ausdruck des nat. und kulturellen Erbes:textliche Erläuterungen☐ keine eB
textliche Erläuterungen☐ eB
☐ eBS
Funktionen im Bereich des Erlebens und Wahrnehmens/ Eignung für dietextliche Erläuterungen☐ keine eB
landschaftsgebundene Erholung:☐ eB
textliche Erläuterungen☐ eBS

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3.2Landschaftspflegerische Maßnahmen und rechnerische Eingriffsbilanz
3.2.0Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase– Hinweise zur Baudurchführung
• Oberbodensicherung auf bauzeitlich oder dauerhaft beanspruchten Flächen und ordnungsgemäße Zwischenlagerung bzw. Wiederverwendung des Oberbodens gemäß
DIN 18915,
• Vermeidung von Bodenschäden (Vermeidung von Bodenverdichtung, Vermeidung von Bodenerosion) gemäß DIN 19639
• Ordnungsgemäße Behandlung und Wiederverwendung von Erdaushub gemäß den im jeweiligen Bundesland gültigen Gesetze, Verordnungen und Regelungen und
unter Beachtung einschlägiger Maßnahmen hinsichtlich möglicher Schadstoffbelastungen und Altlasten (Für die Vorhabensflächen werden rechtzeitig vor Ausführung
ergänzende Untersuchungen durchgeführt und für die Ausführung entsprechende Auflagen zum Umgang mit den anfallenden Massen festgelegt, so dass schädliche
Umweltauswirkungen in jedem Fall vermieden werden können),
• Überprüfung und erforderlichenfalls Behandlung und Reinigung von kontaminierten Abwässern aus den Tag-, Schichten- und Grundwasserhaltungen der Baugruben
der Ingenieurbauwerke vor Ableitung in Oberflächengewässer,
• Maßnahmen zur Minimierung der Staubbelastung und Straßenverschmutzung im Zuge der Erdmassenbewegungen und –transporte (Vermeidung von Erdarbeiten bei
ungeeigneter, feuchter Witterung, regelmäßige Straßenreinigung, Staubschutz),
• Vermeidung des Eintrags von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Baufahrzeugen in Boden und Grundwasser u.a. durch regelmäßige Wartung und
Anwendung von Schutzmaßnahmen,
• Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden, emissionsarmen Baumaschinen und –fahrzeugen,
• ordnungsgemäße Lagerung, Verwendung und Entsorgung von boden- und wassergefährdenden Stoffen, die auf der Baustelle zum Einsatz kommen,
• sofortige ordnungsgemäße Beseitigung von bei Unfällen austretenden Schadstoffen,
• Auswahl von möglichst erschütterungs- und lärmarmen Bauweisen,
• Beachtung der gesetzlichen Anforderungen für Baumaßnahmen und Bauwerke zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen,
• Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei Bauarbeiten bislang unbekannte archäologische Denkmäler zu entdecken. Sollten bei Durchführung der vorgesehenen
Arbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, werden diese der zuständigen Unteren Denkmalbehörde umgehend gemeldet.
•
3.2.1Vermeidungsmaßnahmen (zusätzlich zu allgemeinen Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase s.o.) (inklusive artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen)
.n - ß a M.r NVermeidungsmaßnahme.lf n o K.r N -Vermiedene Beeinträchtigung
sowie Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahme

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3.2.2Es verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen (eB) und/oder erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere: ja ☐ nein ☐, falls ja: Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen (eB) und erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) aufführen (s. Punkt 3.1.4 -3.1.9)
n- o Kr N t- k ilfSchutzgutArt der BeeinträchtigungSchwere der Beeinträchtigung1)/ Berücksichtigung von EntwicklungszeitenKompensationsbedarf
☐ eB ☐ eBS ☐ Timelag-Aufschlag nötig2)☐ biotopwertbezogen:auszugleichender Biotopwert
☐ funktionsspezifisch
☐ eB ☐ eBS ☐ Timelag-Aufschlag nötig2)☐ biotopwertbezogen:auszugleichender Biotopwert
☐ funktionsspezifisch
☐ eB ☐ eBS ☐ Timelag-Aufschlag nötig2)☐ biotopwertbezogen:auszugleichender Biotopwert
☐ funktionsspezifisch
☐ eB ☐ eBS ☐ Timelag-Aufschlag nötig2)☐ biotopwertbezogen:auszugleichender Biotopwert
☐ funktionsspezifisch
☐ eB ☐ eBS ☐ Timelag-Aufschlag nötig2)☐ biotopwertbezogen:auszugleichender Biotopwert
☐ funktionsspezifisch
Summe biotopwertbezogener Kompensationsbedarf in Wertpunkten
1) Liegt ein eBS-Fall bei den Biotopen vor, sind neben dem errechneten Eingriffswert auch die Funktionen auszugleichen (Ausnahmen siehe § 9 Abs. 2 BKompV) 2) Für Biotope, die im Ausgleich Timelag-Zuschlag erfordern (Wiederherstellbarkeit ≥ 30 Jahre), ist die Maßnahmenfläche um 25 % zu erhöhen (Faktor 1,25) – nur bei eBS-Fällen und anlagebedingter Inanspruchnahme; bei Wiederherstellung baubedingt betroffener Biotope auf Flächen Dritter kommt der Timelag-Zuschlag nicht zum Tragen. Hier ist bei nicht zeitnah wiederherstellbaren Biotopen eine Wertminderung zu berücksichtigen (durch Ansatz artenärmerer bzw. jüngerer Ausprägung des Biotoptyps). Ebenso bei Gestaltungsmaßnahmen

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3.2.3Es verbleibt ein Funktionsspezifischer Kompensationsbedarf: ja ☐ nein ☐, falls ja: Verbal-argumentative Ableitung, dass die unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) der Schutzgüter wie folgt ausgeglichen werden können:
t- k ilfn o K.r NSchutzgutBeschreibung der BeeinträchtigungFläche in m²Fläche in m²Beschreibung der AusgleichsmaßnahmeMaßnah- men-Nr.Fläche in m²
3.2.4Es verbleibt eine erhebliche Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen: ja ☐ nein ☐, falls ja: Verbal-argumentative Ableitung, dass erhebliche Beeinträchtigungen von gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG) wie folgt ausgeglichen werden können:
t- k ilfn o K.r NBeschreibung der BeeinträchtigungFläche in m²Beschreibung der AusgleichsmaßnahmeMaßnah- men-Nr.Fläche in m²
3.2.5Es verbleibt ein biotopwertbezogener Kompensationsbedarf: ja ☐ nein ☐, falls ja: Rechnerische Ableitung, dass mit folgenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der biotopwertbezogene Kompensationsbedarf gedeckt wird:
Biotopwertbezogene Kompensation – Wertpunktebilanzen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (hier fließen multifunktional auch die flächigen funktionsspezifischen sowie CEF- Maßnahmen ein) (Kompensation von Einzelbäumen in Stück sind gesondert aufzuführen)
.r N t- k ilfn o KZustand Bestand der Maßnahmenflächeh- a n ß a Mr N n- e mZustand Planung der Maßnahmenfläche
BiotoptypCodeWPFlächeBiotopwert (Fläche in m²xWP)BiotoptypCodeWPFlächeBiotopwert
in m²in m²(Fläche in m²xWP)
Summen Zustand BestandSummen Zustand Planung
Differenz zwischen Ist-Zustand und Maßnahmenplanung (Kompensationswert)
Biotopwertbezogener Kompensationsbedarf
Differenz zwischen Kompensationswert und Eingriffswert
3.2.6Maßnahmenblätter
Siehe Anlage

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4Zusammenfassung der Anforderungen des Artenschutzes
Es sind Arten nach Anh. IV FFH-RL, europäische Vogelarten und/oder nationale Verantwortungsarten betroffen☐ ja➔ Die folgende Tabelle ist zu bearbeiten und zu prüfen, ob das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG auszuschließen ist bzw. durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden kann.
☐ nein➔ Keine weiteren Anforderungen
Art/Prognose und Bewertung der Tatbestände nach § 44 BNatSchG unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen/CEF-Maßnahmen
Artengruppe(besonderer Artenschutz; nur Arten nach Anh. IV der FFH-RL, europäische Vogelarten und nationale Verantwortungsarten)
Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet mitKönnen wild lebende Tiere während der Fort-Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ausVermei-Eintreten von
signifikant negativer Auswirkung auf die lokalepflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?dungsmaß-Verbotstatbe-
Population und besteht ein signifikant erhöhteswinterungs- und Wanderungszeiten erheblich(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)nahmen/ständen nach
Verletzungs- oder Tötungsrisiko? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1gestört werden und führt die Störung zu einerCEF-§ 44 Abs. 1
Falls ja, wird die ökologische Funktion im
BNatSchG)Verschlechterung des Erhaltungszustandes derMaßnahmen1)
räumlichen Zusammenhang gewahrt? (§ 44
lokalen Population? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)
ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungenja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungenja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungenja ☐2) nein ☐
textliche Erläuterungen
ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen
textliche Erläuterungen
ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungenja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungenja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungenja ☐2) nein ☐
textliche Erläuterungen
ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen
textliche Erläuterungen
ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungenja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungenja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungenja ☐2) nein ☐
textliche Erläuterungen
ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen
textliche Erläuterungen
ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungenja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungenja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungenja ☐2) nein ☐
textliche Erläuterungen
ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen
textliche Erläuterungen
1) Flächige CEF-Maßnahmen sind multifunktional in das Biotopwertverfahren einzustellen (s. Punkt 3.2.5) 2) Kann das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG trotz Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen nicht sicher ausgeschlossen werden, sind die Ausnahmevoraussetzungen zu prüfen

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Baumaßnahme: Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Anforderungen bei Unterhaltungsmaßnahmen nach § 4 FStrG

5Zusammenfassung der Anforderungen des Gebietsschutzes
5.1Anforderungen aufgrund europarechtlich geschützter Gebiete (Natura 2000) (nur zu bearbeiten, wenn unter Punkt 1.4 entsprechende Gebiete aufgeführt sind)
Ergebnis FFH-Vorprüfung: das Vorhaben kann zu Beeinträchtigungen des Gebietes führen☐ ja➔ Durchführung FFH-Verträglichkeitsprüfung
☐ nein
FFH-Verträglichkeitsprüfung: das Vorhaben führt zu Beeinträchtigungen des Gebietes (ggf. unter Berücksichtigung von Vorkehrungen zur Vermeidung/ Maßnahmen zur Schadensbegrenzung)☐ nein➔ Dokumentation des Ergebnisses der FFH-Vorprüfung/FFH- Verträglichkeitsprüfung (s. Anlage) (Zusammenfassung s. 5.3)
5.2Anforderungen aufgrund national geschützter Gebiete (nur zu bearbeiten, wenn unter Punkt 1.4 entsprechende Gebiete aufgeführt sind)
5.2aVerstoß gegen in der Verordnung festgesetzte Verbote durch das Vorhaben tritt ein☐ ja➔ Prüfung: ist nach der Gebiets- verordnung eine Ausnahme möglich?☐ ja➔ Verweis auf Unterlage zur Dokumentation der Ausnahmevoraussetzungen
☐ nein➔ Befreiung von Ge- und Verboten der Naturschutzgesetze oder bestehender Rechtsverordnungen und Satzungen gemäß § 67 BNatSchG (5.2b)
☐ nein➔ Kein weiterer Handlungsbedarf
5.2bDas Projekt ist aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses - einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art - notwendig oder die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall würde zu einer unzumutbaren Belastung führen und die Abweichung ist mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar☐ ja ☐ nein
Die Eingriffe in Bestandteile von Natur und Landschaft, die per Rechtsverordnung, Satzung oder BNatSchG geschützt sind, werden erfasst, bewertet und mit verbindlich festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollumfänglich kompensiert (vgl. Punkt 3.2.5)☐ ja ☐ nein
Sind alle Fragen unter diesem Punkt mit JA beantwortet, sind die Voraussetzungen gegeben für eine ➔ Befreiung von Ge- und Verboten der Naturschutzgesetze oder bestehender Rechtsverordnungen und Satzungen gemäß § 67 BNatSchG

5.3 Textliche Erläuterungen, die sich aus den Punkten 5.1 bis 5.2 ergeben

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Baumaßnahme: Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Anforderungen bei Unterhaltungsmaßnahmen nach § 4 FStrG

6Anlagen
☐ Vergleichende Gegenüberstellung „Eingriff und Ausgleich“ ☐ Maßnahmenblätter ☐ Bestands- und Konfliktplan ☐ Maßnahmenplan ☐ FFH-Vorprüfung ☐ FFH-Verträglichkeitsprüfung ☐ Faunistische Planungsraumanalyse ☐ Kartierbericht ☐ Artenschutzbeitrag ☐ sonstige Gutachten: ☐ Kostenschätzung

Verfasser:

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Baumaßnahme: Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Anforderungen bei Unterhaltungsmaßnahmen nach § 4 FStrG

Anlage

Maßnahmenblatt

Maßnahmenblatt
Projektbezeichnung:Vorhabenträger:Maßnahmen-Nr. mit Index: Nr. der EinzelmaßnahmeMaßnahmen-Nr. mit Index:
(Bezeichnung / Baukilometer/Autobahn GmbH desNr. der Einzelmaßnahme
Projektnummer)Bundes
Bezeichnung der Maßnahme Art der MaßnahmeMaßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex VFFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes
zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Unterlagen Nr.: Blatt-Nr.
Lage der Maßnahme Kurze Beschreibung: Ortsangabe, ggf. Baukilometer
Begründung der Maßnahme
Auslösende Konflikte Angabe Konfliktnummer und Beschreibung des Konflikts
Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Beschreibung des Ist-Zustandes
Zielkonzeption der Maßnahme Benennung der Zielfunktion Benennung des Biotoptyps Benennung des Habitattyps und der Zielarten Abgrenzung der Gebietskulisse bei räumlich gebundenen Maßnahmen
Umsetzung der Maßnahme
Beschreibung der Maßnahme Anforderungen an die Herstellung Gesamtumfang der Maßnahme: ha/St./ m
Zielbiotoptyp: Biotoptypenkürzel Umfang ha/St.Ausgangsbiotoptyp: Nennung des Biotoptyps ha/St.
Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Wichtig: Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung
Beschreibung der Entwicklung und Pflege Beschreibung von Art und Turnus der Pflegemaßnahmen
Beschreibung der Unterhaltungspflege Beschreibung von Art und Turnus der Pflegemaßnahmen/ Bewirtschaftung
Hinweise Funktionskontrolle Benennung der Voraussetzungen (Erfolgskriterien) für die Zielerfüllung sowie des Zielzustandes bzw. der Zielart, die Gegenstand der Funktionskontrollen sein sollen. Art und Turnus der Funktionskontrollen
Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Hinweis, ob nähere Ausarbeitungen im LAP erforderlich sind z.B. bei komplexen Biotopen Hinweise zu heutigen/zukünftigen Eigentümern und Bewirtschaftern (Absichtserklärungen)
Kreis/Gemeinde/Gemarkung:Flur:Flurstück/Zähler:Größe des Flurstückes: Beanspruchte Teilfläche:

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