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Niederlassung: West
Dokumentation Naturschutz
- Abarbeitung der naturschutzfachlichen Anforderungen
bei Unterhaltungsmaßnahmen nach § 4 FStrG –
Baumaßnahme: 260-26-1019: Naturschutzrechtliche
Fachbeiträge ENB BW 5912637
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Baumaßnahme: Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Anforderungen bei Unterhaltungsmaßnahmen nach § 4 FStrG
| 0 | Allgemeine Projektinformationen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| BAB A Nr. Autobahn | |||||
| Bauwerksname: Name BW | |||||
| Bauwerks-Nr.: Nr. BW | |||||
| PSP/MaViS-Nr.: A.XXXXX.XX B.xxx |
| 1 | Kurzbeschreibung des Vorhabens und des Vorhabengebietes | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 | Kurzbeschreibung von Art und Umfang der Erhaltungsmaßnahme | |||||||||
| Flächeninanspruchnahme | Flächengröße (m²) | |||||||||
| Versiegelung | Fläche in m² angeben | |||||||||
| Bankette, Böschungen, Mulden, etc. | Fläche in m² angeben | Fläche in m² angeben | ||||||||
| Baustraßen, BE-Flächen, etc. | Fläche in m² angeben | |||||||||
| Entsiegelung | Fläche in m² angeben | |||||||||
| Sonstiges | Fläche in m² angeben | |||||||||
| 1.2 | Auswirkungen auf Natur und Landschaft | |||||||||
| Wirkfaktoren (zutreffendes bitte ankreuzen): ☐ dauerhafte Inanspruchnahme: Versiegelung ☐ dauerhafte Inanspruchnahme: Teilversiegelung ☐ dauerhafte Inanspruchnahme: Überbauung unversiegelt (Böschungen, Mulden, etc.) ☐ baubedingte temporäre Flächeninanspruchnahme auf Arbeitsflächen (ohne Versiegelung) ☐ baubedingte temporäre Versiegelung/ Teilversiegelung ☐ baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung ☐ temporäre nichtstoffliche Einwirkungen (Lärmemissionen, Licht, Erschütterungen, etc.) ☐ temporäre stoffliche Einwirkungen (z.B. durch Baufahrzeuge, Staub, etc.) ☐ dauerhafte Veränderung abiotischer Standortfaktoren: Bodenverdichtung durch Befahren der Baufläche etc. ☐ temporäre Veränderung abiotischer Standortfaktoren: lokale Grundwasserabsenkung durch Bauwasserhaltungen ☐ Sonstige : | ||||||||||
| 1.3 | Kurzbeschreibung des Untersuchungsraumes | |||||||||
| Geographische Lage, grobe Darstellung der natürlichen Gegebenheiten, Topographie/Geländemorphologie, Nutzungstypen | ||||||||||
| Naturraum gemäß Anlage 4 BKompV | ||||||||||
| 1.4 | Schutzgebiete/ schutzwürdige Bereiche im Wirkraum des Vorhabens | |||||||||
| 1.4.1 | Folgende Natura-2000-Gebiete sind (potenziell) betroffen (FFH-Gebiete/ Vogelschutzgebiete) | |||||||||
| Schutzkategorie | Kennung | Betr. Fläche (m²) bzw. Entfernung zum Vorhaben (m) | ||||||||
| Etwaige Anforderungen, die sich aus Betroffenheiten ergeben, sind durch Bearbeitung von Punkt 5 (Anforderungen des Gebietsschutzes) zu ermitteln. |
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| 1.4.2 | Folgende nationalrechtlich geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft sind (potenziell) betroffen (z.B. NSG, LSG, GLB´s nach § 29 BNatSchG u. Landesgesetzen, Biotope nach § 30 BNatSchG): | ||
|---|---|---|---|
| Schutzkategorie | Kennung | Betr. Fläche (m²) bzw. Entfernung zum Vorhaben (m) | |
| Etwaige Anforderungen, die sich aus Betroffenheiten ergeben, sind durch Bearbeitung von Punkt 5 (Anforderungen des Gebietsschutzes) zu ermitteln. | |||
| 1.4.3 | Sonstige Betroffenheiten schutzwürdiger Bereiche (z.B. wichtige faunistische Bereiche, Gastvogellebensräume, Großvogellebensräume etc.) | ||
| Schutzkategorie | Kennung | Betr. Fläche (m²) bzw. Entfernung zum Vorhaben (m) | |
| 1.4.4 | Betroffenheiten Wasser (z.B. WSG, ÜSG, berichtspflichtige Gewässer nach WRRL) | ||
| Schutzkategorie | Kennung | Betr. Fläche (m²) bzw. Entfernung zum Vorhaben (m) | |
| Etwaige Anforderungen, die sich aus Betroffenheiten ergeben, sind durch Bearbeitung von Pkt 3.2.1 und 3.2.3 zu ermitteln. |
| 2 | Besondere Anforderungen des Naturschutzrechts | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Besondere Anforderungen des Naturschutzrechts Mit dem Vorhaben sind keine Änderungen gemäß § 17 Abs. 1 FStrG verbunden, es handelt sich daher um eine Unterhaltungsmaßnahme. Das materielle Recht ist auch bei Unterhaltungsmaßnahmen einzuhalten und die Entscheidungsprozesse sind zu dokumentieren. |
| 3 | Anforderungen der Eingriffsregelung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | 3.1 | Bestandserfassung und -bewertung, Ermittlung der unvermeidbaren | |||
| Beeinträchtigungen | |||||
| 3.1.1 | Vorhandene Gutachten, Untersuchungen etc. (s. Anlage): | ||||
| Ausgewertete Datenquellen: | |||||
| Methodik: |
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| 3.1.3 | Erfassung und Bewertung der Schutzgüter und ihrer Funktionen und Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Die Einstufung der Bedeutung der Schutzgutfunktionen erfolgt nach Anlage 1 BKompV und der „Arbeitshilfe BKompV“) | |||||||||||||||||||||
| Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigung nach BKompV (nach Anlage 3) | |||||||||||||||||||||
| Bedeutung der Funktion des jeweiligen Schutzgutes | Stärke, Dauer, Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkung | ||||||||||||||||||||
| I - gering | II - mittel | III - hoch | |||||||||||||||||||
| 1 – sehr gering | - | - | - | ||||||||||||||||||
| 2 – gering | - | - | eB | ||||||||||||||||||
| 3 – mittel | - | eB | eB | ||||||||||||||||||
| 4 – hoch | eB | eB | eBS | ||||||||||||||||||
| 5 – sehr hoch | eB | eBS | eBS | ||||||||||||||||||
| 6 - hervorragend | eBS | eBS | eBS | ||||||||||||||||||
| (- = keine erhebliche Beeinträchtigung; eB = erhebliche Beeinträchtigung; eBS = erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere) | (- = keine erhebliche Beeinträchtigung; eB = erhebliche Beeinträchtigung; eBS = erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere) | ||||||||||||||||||||
| 3.1.4 | Grundbewertung des Schutzguts Biotope (nach § 5 BKompV) - Biotopwertverfahren, unmittelbare und mittelbare Beeinträchtigungen | ||||||||||||||||||||
| Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigung nach BKompV für das Schutzgut Biotope | |||||||||||||||||||||
| Biotopwert nach BKompV | Biotopwert nach BKompV | Bedeutung (BKompV) | Schwere der Beeinträchtigung | Für das Schutzgut Biotope ist die Intensität der vorhabenbezogenen Auswirkungen bei allen Flächeninanspruchnahmen (anlage- und baubedingt) immer mit III – hoch einzustufen (gilt nicht für Inanspruchnahmen von Flächen im Bereich des Straßenkörpers). Somit liegen bei anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahmen erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) ab einer hohen Bedeutung vor, das entspricht einem Biotopwert ≥ 16 (vgl. Punkt 3.1.3) | |||||||||||||||||
| Für das Schutzgut Biotope ist die Intensität der vorhabenbezogenen | |||||||||||||||||||||
| III - hoch | |||||||||||||||||||||
| Auswirkungen bei allen Flächeninanspruchnahmen (anlage- und baubedingt) | |||||||||||||||||||||
| 0 bis 4 | sehr gering | - | immer mit III – hoch einzustufen (gilt nicht für Inanspruchnahmen von | ||||||||||||||||||
| 5 bis 9 | gering | eB | Flächen im Bereich des Straßenkörpers). Somit liegen bei anlage- und | ||||||||||||||||||
| 10 bis 15 | mittel | eB | baubedingten Flächeninanspruchnahmen erhebliche Beeinträchtigung | ||||||||||||||||||
| 16 bis 18 | hoch | eBS | besonderer Schwere (eBS) ab einer hohen Bedeutung vor, das entspricht | ||||||||||||||||||
| 19 bis 21 | sehr hoch | eBS | einem Biotopwert ≥ 16 (vgl. Punkt 3.1.3) | ||||||||||||||||||
| 22 bis 24 | hervorragend | eBS |
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| Biotope: unmittelbare Beeinträchtigungen (Flächeninanspruchnahme anlage-/baubedingt) und mittelbare Beeinträchtigungen (treten bei Unterhaltungsmaßnahmen selten auf, da baube- | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| dingte/ temporäre stoffliche und nichtstoffliche Einwirkungen i.d.R. eine sehr geringe Wirkintensität aufweisen und somit keine erhebliche Beeinträchtigung von Biotopen zu erwarten ist) | ||||||||||||||||||
| Unmittelbare Beeinträchtigungen | ||||||||||||||||||
| t- k ilfn o K | .r N | Zustand vor dem Eingriff | Zustand nach dem Eingriff (Unter Berücksichtigung von Wiederherstellungsmaßnahmen) | |||||||||||||||
| Biotoptyp1) 4)5) | Code | WP | Fläche | Biotop- | Biotoptyp | Code | WP | re d e re w h c S | h- c ä rtn ie e B | 3 ,2g n u g it | Fläche in | Biotop- | ||||||
| in m² | wert | m² | wert | |||||||||||||||
| (Fläche in | (Fläche in | |||||||||||||||||
| m²xWP) | m²xWP) | |||||||||||||||||
| Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme | ||||||||||||||||||
| Summen Zustand vor Eingriff | Summen Zustand nach Eingriff | |||||||||||||||||
| Biotopwertbezogener Kompensationsbedarf anlagebedingter Beeinträchtigungen (Differenz Summen Biotopwert vor Eingriff – Summen Biotopwert nach Eingriff) | ||||||||||||||||||
| Anlagebedingte Inanspruchnahme von Einzelbäumen (in Stück)5) | ||||||||||||||||||
| Baubedingte Flächeninanspruchnahme (Inanspruchnahme von Einzelbäumen ist gesondert zu erfassen)5) | ||||||||||||||||||
| Summe Zustand vor Eingriff | Summen Zustand nach Eingriff | |||||||||||||||||
| Biotopwertbezogener Kompensationsbedarf baubedingter Beeinträchtigungen (Differenz Summen Biotopwert vor Eingriff – Summen Biotopwert nach Eingriff) | ||||||||||||||||||
| Baubedingte Inanspruchnahme von Einzelbäumen (in Stück)5) | ||||||||||||||||||
| Mittelbare Beeinträchtigungen | erhebliche mittelbare Beeinträchtigungen zu erwarten ja ☐ nein ☐ | |||||||||||||||||
| n- o K | .rN tk - ilf | Beschreibung der mittelbaren Beeinträchtigung | Intensität | Faktor | Beeinträchtigter Biotoptyp (Code) | WP | beeinträchtigte | Auszugleichender Biotopwert | ||||||||||
| Fläche in m² | (Fläche in m²xWPxFaktor) | |||||||||||||||||
| Biotopwertbezogener Kompensationsbedarf mittelbarer Beeinträchtigungen (Summe der ermittelten auszugleichenden Biotopwerte) | ||||||||||||||||||
| Summe Biotopwertbezogener Kompensationsbedarf | ||||||||||||||||||
| 1) Biotope, die im Ausgleich Timelag-Zuschlag erfordern (Entwicklungszeit ≥ 30 Jahre), sind fett gedruckt – nur bei eBS-Fällen; bei Wiederherstellung baubedingt betroffener Biotope auf Flächen Dritter ist bei nicht | ||||||||||||||||||
| zeitnah wiederherstellbaren Biotopen eine Wertminderung durch Wahl einer jüngeren Ausprägung zu berücksichtigen. (Ausnahmen siehe Arbeitshilfe BKompV Kap. 5.6.1) | ||||||||||||||||||
| 2) Liegt keine erhebliche Beeinträchtigung vor, ist kein Ausgleich erforderlich (bei Biotoptypen mit Wertstufe ≤ 4) | ||||||||||||||||||
| 3) Liegt ein eBS-Fall bei den Biotopen vor, sind neben dem errechneten Eingriffswert auch die Funktionen auszugleichen (Ausnahmen siehe § 9 Abs. 2 BKompV) | ||||||||||||||||||
| 4) Bei anlagebedingter Inanspruchnahme von Wald: Waldausgleich ggf. nach Landesforstrecht; bei verbleibendem Wertpunktedefizit Ausgleich biotopwertbezogen nach BKompV | ||||||||||||||||||
| 5) Bei Inanspruchnahme von Einzelbäumen Kompensation in Stückzahlen (Bäume im GIS als Punkte auf dem darunterliegenden Biotop darstellen) wie folgt: bei eB-Fällen: Kompensation im Verhältnis 1:1; bei eBS-Fällen | ||||||||||||||||||
| (ab 16 WP) u. Alter < 80 Jahre: Kompensation im Verhältnis 1:2; bei eBS-Fällen (ab 16 WP) und Alter über 100 Jahre: Kompensation im Verhältnis 1:3 (Bestimmung Alter anhand Kartieranleitung BKompV, Anhang A.4) |
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| 3.1.5 | Tiere und Pflanzen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schutzgutfunktion | Durch das Vorhaben betroffen1) | Mittelbare erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere zu erwarten | ||||||
| Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten | ☐ ja ☐ nein | ☐ ja ☐ nein | ||||||
| Textliche Erläuterung bei Nicht-Betroffenheit | ||||||||
| 1) nur bei Anhaltspunkten für gefährdete und/ oder geschützte Arten innerhalb des Baufeldes sind die Funktionen und deren Beeinträchtigungen näher zu beschreiben, die Bedeutung zu bewerten sowie die Schwere der Beeinträchtigungen zu ermitteln - nur bei Betroffenheit durch das Vorhaben ist die nachfolgende Tabelle auszufüllen. (eine artenschutzrechtliche Betrachtung erfolgt gesondert unter Punkt 4) | ||||||||
| Konf | Art/ Artengruppe | Beschreibung der Bedeutung der Art und ihres Lebensraums (Schutz-/Gefährdungsstatus, etc.) | Bedeutung | Wirkung des | Schwere der | |||
| likt- | und Art der Beeinträchtigung (unter Berücksichtigung von allgemeinen | (1-6) | Vorhabens (I-III) | Beeinträchtigunge | ||||
| Nr. | Vermeidungsmaßnahmen 2) (vgl. Punkt 3.2.0)) | n (keine eB, eB, | ||||||
| eBS) |
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| 3.1.6 | Boden | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schutzgutfunktion | Durch das Vorhaben betroffen1) | Mittelbare erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere zu | ||||||||||
| erwarten | ||||||||||||
| Natürliche Bodenfunktionen (Regler-/Speicherfunktion, Filter-/Pufferfunktion, | ☐ ja ☐ nein | ☐ ja ☐ nein | ||||||||||
| Natürliche Bodenfruchtbarkeit) | ||||||||||||
| Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und | ☐ ja ☐ nein | ☐ ja ☐ nein | ||||||||||
| kulturellen Erbes | ||||||||||||
| Textliche Erläuterung bei Nicht-Betroffenheit | ||||||||||||
| 1) nur bei einer Betroffenheit der jeweiligen Funktionen durch das Vorhaben sind die Funktionen und deren Beeinträchtigungen näher zu beschreiben, die Bedeutung zu bewerten sowie die | ||||||||||||
| Schwere der Beeinträchtigungen zu ermitteln - nur bei Betroffenheit durch das Vorhaben ist die nachfolgende Tabelle auszufüllen | ||||||||||||
| Konf | Beschreibung der Bodenfunktion | Bodentypen (unter | Bedeutung | Vorhabenbedingte Beeinträchtigung | Betroffene | >2000 m² | Wirkung des | Schwere der | ||||
| likt- | Benennung von | (1-6) | unter Berücksichtigung von allgemeinen | Fläche in m² | Sonderfall?3) | Vorhabens | Beeinträchtigungen | |||||
| Nr. | Empfindlichkeiten und | Vermeidungsmaßnahmen 2) (vgl. Punkt | (I-III) | |||||||||
| Vorbelastungen) | 3.2.0) | |||||||||||
| Natürliche Bodenfunktionen: | ☐ ja | |||||||||||
| Regler-/Speicherfunktion: | ☐ nein | |||||||||||
| textliche Erläuterungen | ||||||||||||
| Filter-/Pufferfunktion: | ||||||||||||
| textliche Erläuterungen | ||||||||||||
| Natürliche Bodenfruchtbarkeit: | ||||||||||||
| Vielfalt von Bodentypen und | ||||||||||||
| Bodenformen als Ausdruck des | ||||||||||||
| natürlichen und kulturellen Erbes: | ||||||||||||
| textliche Erläuterungen | ||||||||||||
| 2) Vollversiegelung, Teilversiegelung, Überbauung/Überformung, Baubedingte Beeinträchtigung temporär, Baubedingte Beeinträchtigung dauerhaft; zur Einstufung eBS vgl. „Arbeitshilfe BKompV“, Tab. 4-6 | ||||||||||||
| 3) bei einer dauerhaften Versiegelung oder einem Bodenabtrag von bisher unversiegelten Flächen von über 2.000 m² Einstufung der Schwere der Beeinträchtigung nach Tabelle 4-6 der „Arbeitshilfe BKompV“ |
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| 3.1.7 | Wasser | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schutzgutfunktion | Durch das Vorhaben betroffen1) | Mittelbare erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere zu erwarten | ||||||||||||||
| Qualität und Quantität der Oberflächengewässer | ☐ ja ☐ nein | ☐ ja ☐ nein | ||||||||||||||
| Qualität und Quantität des Grundwassers | ☐ ja ☐ nein | ☐ ja ☐ nein | ||||||||||||||
| Hochwasserschutzfunktion und Retentionsfunktion | ☐ ja ☐ nein | ☐ ja ☐ nein | ||||||||||||||
| Textliche Erläuterung bei Nicht-Betroffenheit | ||||||||||||||||
| 1) nur bei einer Betroffenheit der jeweiligen Funktionen durch das Vorhaben sind die Funktionen und deren Beeinträchtigungen näher zu beschreiben, die Bedeutung zu bewerten sowie die Schwere der Beeinträchtigungen zu ermitteln - nur bei Betroffenheit durch das Vorhaben ist die nachfolgende Tabelle auszufüllen | ||||||||||||||||
| Konf | Beschreibung der Funktionen | Bedeutung der Funktion | Beeinträchtigung unter Berücksichtigung | Wirkung des | Schwere der | |||||||||||
| likt- | von allgemeinen | Vorhabens | Beeinträchtigungen | |||||||||||||
| Nr. | Vermeidungsmaßnahmen 2) (vgl. Punkt | (I-III) | ||||||||||||||
| 3.2.0) | ||||||||||||||||
| Oberflächengewässer (Kurzbeschreibung): | ☐ allgemeine Bedeutung | textliche Erläuterungen | ☐ keine eB | |||||||||||||
| textliche Erläuterungen | (mindestens deutlich verändert) | ☐ eB | ||||||||||||||
| ☐ besondere Bedeutung (maximal | ☐ eBS | |||||||||||||||
| mäßig verändert) | ||||||||||||||||
| Grundwasser (Kurzbeschreibung): | ☐ allgemeine Bedeutung | textliche Erläuterungen | ☐ keine eB | |||||||||||||
| textliche Erläuterungen | (chemischer und/oder mengen- | ☐ eB | ||||||||||||||
| mäßiger Zustand „schlecht“) | ☐ eBS | |||||||||||||||
| ☐ besondere Bedeutung | ||||||||||||||||
| (chemischer und mengenmäßiger | ||||||||||||||||
| Zustand „gut“) | ||||||||||||||||
| Hochwasserschutzfunktion und Retentionsfunktion | ☐ allgemeine Bedeutung (keine | textliche Erläuterungen | ☐ keine eB | |||||||||||||
| (Kurzbeschreibung): | Räume mit Retentionsfunktion | ☐ eB | ||||||||||||||
| textliche Erläuterungen | vorhanden) | ☐ eBS | ||||||||||||||
| ☐ besondere Bedeutung (ÜSG, | ||||||||||||||||
| WSG, …) |
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| 3.1.8 | Klima/ Luft | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schutzgutfunktion | Durch das Vorhaben betroffen1) | Mittelbare erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere zu erwarten | |||||||||||
| Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion | ☐ ja ☐ nein | ☐ ja ☐ nein | |||||||||||
| Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgasspeicher | ☐ ja ☐ nein | ☐ ja ☐ nein | ☐ ja ☐ nein | ☐ ja ☐ nein | |||||||||
| oder -senken | |||||||||||||
| Textliche Erläuterung bei Nicht-Betroffenheit | |||||||||||||
| 1) nur bei einer Betroffenheit der jeweiligen Funktionen durch das Vorhaben sind die Funktionen und deren Beeinträchtigungen näher zu beschreiben, die Bedeutung zu bewerten sowie die | |||||||||||||
| Schwere der Beeinträchtigungen zu ermitteln - nur bei Betroffenheit durch das Vorhaben ist die nachfolgende Tabelle auszufüllen | |||||||||||||
| Konf | Beschreibung der Funktionen | Bedeutung der | Beeinträchtigung unter Berücksichtigung | Wirkung des | Schwere der | ||||||||
| likt- | Funktion (1-6) | von allgemeinen Vermeidungsmaßnahmen | Vorhabens | Beeinträchtigungen | |||||||||
| Nr. | 2) (vgl. Punkt 3.2.0) | (I-III) | |||||||||||
| Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion (Kurzbeschreibung): | ☐ keine eB | ||||||||||||
| textliche Erläuterungen | ☐ eB | ||||||||||||
| ☐ eBS | |||||||||||||
| Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgasspeicher oder -senken | ☐ keine eB | ||||||||||||
| (Kurzbeschreibung): | ☐ eB | ||||||||||||
| textliche Erläuterungen | ☐ eBS |
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| 3.1.9 | Landschaftsbild | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schutzgutfunktion | Durch das Vorhaben betroffen1) | |||||||||
| Vielfalt von Landschaften als Ausdruck des nat. und kulturellen Erbes | ☐ ja ☐ nein | |||||||||
| Funktionen im Bereich des Erlebens und Wahrnehmens/ Eignung für die landschaftsgebundene Erholung | ☐ ja ☐ nein | |||||||||
| Textliche Erläuterung bei Nicht-Betroffenheit | ||||||||||
| 1) nur bei einer Betroffenheit der jeweiligen Funktionen durch das Vorhaben sind die Funktionen und deren Beeinträchtigungen näher zu beschreiben, die Bedeutung zu bewerten sowie die | ||||||||||
| Schwere der Beeinträchtigungen zu ermitteln - nur bei Betroffenheit durch das Vorhaben ist die nachfolgende Tabelle auszufüllen | ||||||||||
| Konf | Beschreibung der Funktionen | Bedeutung der | Beeinträchtigung unter Berücksichtigung | Wirkung des | Schwere der | |||||
| likt- | Funktionen (1-6) (die | von allgemeinen | Vorhabens | Beeinträchtigungen | ||||||
| Nr. | höher bewertete | Vermeidungsmaßnahmen 2) (vgl. Punkt | (I-III) | |||||||
| Funktion ist | 3.2.0) | |||||||||
| ausschlaggebend) | ||||||||||
| Vielfalt von Landschaften als Ausdruck des nat. und kulturellen Erbes: | textliche Erläuterungen | ☐ keine eB | ||||||||
| textliche Erläuterungen | ☐ eB | |||||||||
| ☐ eBS | ||||||||||
| Funktionen im Bereich des Erlebens und Wahrnehmens/ Eignung für die | textliche Erläuterungen | ☐ keine eB | ||||||||
| landschaftsgebundene Erholung: | ☐ eB | |||||||||
| textliche Erläuterungen | ☐ eBS |
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| 3.2 | Landschaftspflegerische Maßnahmen und rechnerische Eingriffsbilanz | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.2.0 | Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase– Hinweise zur Baudurchführung | ||||||||||||||
| • Oberbodensicherung auf bauzeitlich oder dauerhaft beanspruchten Flächen und ordnungsgemäße Zwischenlagerung bzw. Wiederverwendung des Oberbodens gemäß | |||||||||||||||
| DIN 18915, | |||||||||||||||
| • Vermeidung von Bodenschäden (Vermeidung von Bodenverdichtung, Vermeidung von Bodenerosion) gemäß DIN 19639 | |||||||||||||||
| • Ordnungsgemäße Behandlung und Wiederverwendung von Erdaushub gemäß den im jeweiligen Bundesland gültigen Gesetze, Verordnungen und Regelungen und | |||||||||||||||
| unter Beachtung einschlägiger Maßnahmen hinsichtlich möglicher Schadstoffbelastungen und Altlasten (Für die Vorhabensflächen werden rechtzeitig vor Ausführung | |||||||||||||||
| ergänzende Untersuchungen durchgeführt und für die Ausführung entsprechende Auflagen zum Umgang mit den anfallenden Massen festgelegt, so dass schädliche | |||||||||||||||
| Umweltauswirkungen in jedem Fall vermieden werden können), | |||||||||||||||
| • Überprüfung und erforderlichenfalls Behandlung und Reinigung von kontaminierten Abwässern aus den Tag-, Schichten- und Grundwasserhaltungen der Baugruben | |||||||||||||||
| der Ingenieurbauwerke vor Ableitung in Oberflächengewässer, | |||||||||||||||
| • Maßnahmen zur Minimierung der Staubbelastung und Straßenverschmutzung im Zuge der Erdmassenbewegungen und –transporte (Vermeidung von Erdarbeiten bei | |||||||||||||||
| ungeeigneter, feuchter Witterung, regelmäßige Straßenreinigung, Staubschutz), | |||||||||||||||
| • Vermeidung des Eintrags von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Baufahrzeugen in Boden und Grundwasser u.a. durch regelmäßige Wartung und | |||||||||||||||
| Anwendung von Schutzmaßnahmen, | |||||||||||||||
| • Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden, emissionsarmen Baumaschinen und –fahrzeugen, | |||||||||||||||
| • ordnungsgemäße Lagerung, Verwendung und Entsorgung von boden- und wassergefährdenden Stoffen, die auf der Baustelle zum Einsatz kommen, | |||||||||||||||
| • sofortige ordnungsgemäße Beseitigung von bei Unfällen austretenden Schadstoffen, | |||||||||||||||
| • Auswahl von möglichst erschütterungs- und lärmarmen Bauweisen, | |||||||||||||||
| • Beachtung der gesetzlichen Anforderungen für Baumaßnahmen und Bauwerke zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen, | |||||||||||||||
| • Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei Bauarbeiten bislang unbekannte archäologische Denkmäler zu entdecken. Sollten bei Durchführung der vorgesehenen | |||||||||||||||
| Arbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, werden diese der zuständigen Unteren Denkmalbehörde umgehend gemeldet. | |||||||||||||||
| • | |||||||||||||||
| 3.2.1 | Vermeidungsmaßnahmen (zusätzlich zu allgemeinen Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase s.o.) (inklusive artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen) | ||||||||||||||
| .n - ß a M | .r N | Vermeidungsmaßnahme | .lf n o K | .r N - | Vermiedene Beeinträchtigung | ||||||||||
| sowie Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahme |
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| 3.2.2 | Es verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen (eB) und/oder erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere: ja ☐ nein ☐, falls ja: Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen (eB) und erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) aufführen (s. Punkt 3.1.4 -3.1.9) | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| n- o K | r N t- k ilf | Schutzgut | Art der Beeinträchtigung | Schwere der Beeinträchtigung1)/ Berücksichtigung von Entwicklungszeiten | Kompensationsbedarf | |||||||||
| ☐ eB ☐ eBS ☐ Timelag-Aufschlag nötig2) | ☐ biotopwertbezogen: | auszugleichender Biotopwert | ||||||||||||
| ☐ funktionsspezifisch | ||||||||||||||
| ☐ eB ☐ eBS ☐ Timelag-Aufschlag nötig2) | ☐ biotopwertbezogen: | auszugleichender Biotopwert | ||||||||||||
| ☐ funktionsspezifisch | ||||||||||||||
| ☐ eB ☐ eBS ☐ Timelag-Aufschlag nötig2) | ☐ biotopwertbezogen: | auszugleichender Biotopwert | ||||||||||||
| ☐ funktionsspezifisch | ||||||||||||||
| ☐ eB ☐ eBS ☐ Timelag-Aufschlag nötig2) | ☐ biotopwertbezogen: | auszugleichender Biotopwert | ||||||||||||
| ☐ funktionsspezifisch | ||||||||||||||
| ☐ eB ☐ eBS ☐ Timelag-Aufschlag nötig2) | ☐ biotopwertbezogen: | auszugleichender Biotopwert | ||||||||||||
| ☐ funktionsspezifisch | ||||||||||||||
| Summe biotopwertbezogener Kompensationsbedarf in Wertpunkten | ||||||||||||||
| 1) Liegt ein eBS-Fall bei den Biotopen vor, sind neben dem errechneten Eingriffswert auch die Funktionen auszugleichen (Ausnahmen siehe § 9 Abs. 2 BKompV) 2) Für Biotope, die im Ausgleich Timelag-Zuschlag erfordern (Wiederherstellbarkeit ≥ 30 Jahre), ist die Maßnahmenfläche um 25 % zu erhöhen (Faktor 1,25) – nur bei eBS-Fällen und anlagebedingter Inanspruchnahme; bei Wiederherstellung baubedingt betroffener Biotope auf Flächen Dritter kommt der Timelag-Zuschlag nicht zum Tragen. Hier ist bei nicht zeitnah wiederherstellbaren Biotopen eine Wertminderung zu berücksichtigen (durch Ansatz artenärmerer bzw. jüngerer Ausprägung des Biotoptyps). Ebenso bei Gestaltungsmaßnahmen |
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| 3.2.3 | Es verbleibt ein Funktionsspezifischer Kompensationsbedarf: ja ☐ nein ☐, falls ja: Verbal-argumentative Ableitung, dass die unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) der Schutzgüter wie folgt ausgeglichen werden können: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| t- k ilfn o K | .r N | Schutzgut | Beschreibung der Beeinträchtigung | Fläche in m² | Fläche in m² | Beschreibung der Ausgleichsmaßnahme | Maßnah- men-Nr. | Fläche in m² | |||||||||||||||||||||||||
| 3.2.4 | Es verbleibt eine erhebliche Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen: ja ☐ nein ☐, falls ja: Verbal-argumentative Ableitung, dass erhebliche Beeinträchtigungen von gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG) wie folgt ausgeglichen werden können: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| t- k ilfn o K | .r N | Beschreibung der Beeinträchtigung | Fläche in m² | Beschreibung der Ausgleichsmaßnahme | Maßnah- men-Nr. | Fläche in m² | |||||||||||||||||||||||||||
| 3.2.5 | Es verbleibt ein biotopwertbezogener Kompensationsbedarf: ja ☐ nein ☐, falls ja: Rechnerische Ableitung, dass mit folgenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der biotopwertbezogene Kompensationsbedarf gedeckt wird: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Biotopwertbezogene Kompensation – Wertpunktebilanzen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (hier fließen multifunktional auch die flächigen funktionsspezifischen sowie CEF- Maßnahmen ein) (Kompensation von Einzelbäumen in Stück sind gesondert aufzuführen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| .r N t- k ilfn o K | Zustand Bestand der Maßnahmenfläche | h- a n ß a M | r N n- e m | Zustand Planung der Maßnahmenfläche | |||||||||||||||||||||||||||||
| Biotoptyp | Code | WP | Fläche | Biotopwert (Fläche in m²xWP) | Biotoptyp | Code | WP | Fläche | Biotopwert | ||||||||||||||||||||||||
| in m² | in m² | (Fläche in m²xWP) | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Summen Zustand Bestand | Summen Zustand Planung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Differenz zwischen Ist-Zustand und Maßnahmenplanung (Kompensationswert) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Biotopwertbezogener Kompensationsbedarf | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Differenz zwischen Kompensationswert und Eingriffswert | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3.2.6 | Maßnahmenblätter | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Siehe Anlage |
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Baumaßnahme: Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Anforderungen bei Unterhaltungsmaßnahmen nach § 4 FStrG
| 4 | Zusammenfassung der Anforderungen des Artenschutzes | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Es sind Arten nach Anh. IV FFH-RL, europäische Vogelarten und/oder nationale Verantwortungsarten betroffen | ☐ ja | ➔ Die folgende Tabelle ist zu bearbeiten und zu prüfen, ob das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG auszuschließen ist bzw. durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden kann. | ||||||
| ☐ nein | ➔ Keine weiteren Anforderungen | |||||||
| Art/ | Prognose und Bewertung der Tatbestände nach § 44 BNatSchG unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen/CEF-Maßnahmen | |||||||
| Artengruppe | (besonderer Artenschutz; nur Arten nach Anh. IV der FFH-RL, europäische Vogelarten und nationale Verantwortungsarten) | |||||||
| Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet mit | Können wild lebende Tiere während der Fort- | Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus | Vermei- | Eintreten von | ||||
| signifikant negativer Auswirkung auf die lokale | pflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über- | der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? | dungsmaß- | Verbotstatbe- | ||||
| Population und besteht ein signifikant erhöhtes | winterungs- und Wanderungszeiten erheblich | (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) | nahmen/ | ständen nach | ||||
| Verletzungs- oder Tötungsrisiko? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 | gestört werden und führt die Störung zu einer | CEF- | § 44 Abs. 1 | |||||
| Falls ja, wird die ökologische Funktion im | ||||||||
| BNatSchG) | Verschlechterung des Erhaltungszustandes der | Maßnahmen1) | ||||||
| räumlichen Zusammenhang gewahrt? (§ 44 | ||||||||
| lokalen Population? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) | ||||||||
| Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) | ||||||||
| ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ja ☐2) nein ☐ | |||||
| textliche Erläuterungen | ||||||||
| ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ||||||||
| textliche Erläuterungen | ||||||||
| ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ja ☐2) nein ☐ | |||||
| textliche Erläuterungen | ||||||||
| ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ||||||||
| textliche Erläuterungen | ||||||||
| ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ja ☐2) nein ☐ | |||||
| textliche Erläuterungen | ||||||||
| ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ||||||||
| textliche Erläuterungen | ||||||||
| ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ja ☐2) nein ☐ | |||||
| textliche Erläuterungen | ||||||||
| ja ☐ nein ☐ textliche Erläuterungen | ||||||||
| textliche Erläuterungen | ||||||||
| 1) Flächige CEF-Maßnahmen sind multifunktional in das Biotopwertverfahren einzustellen (s. Punkt 3.2.5) 2) Kann das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG trotz Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen nicht sicher ausgeschlossen werden, sind die Ausnahmevoraussetzungen zu prüfen |
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Baumaßnahme: Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Anforderungen bei Unterhaltungsmaßnahmen nach § 4 FStrG
| 5 | Zusammenfassung der Anforderungen des Gebietsschutzes | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5.1 | Anforderungen aufgrund europarechtlich geschützter Gebiete (Natura 2000) (nur zu bearbeiten, wenn unter Punkt 1.4 entsprechende Gebiete aufgeführt sind) | ||||||||
| Ergebnis FFH-Vorprüfung: das Vorhaben kann zu Beeinträchtigungen des Gebietes führen | ☐ ja | ➔ Durchführung FFH-Verträglichkeitsprüfung | |||||||
| ☐ nein | |||||||||
| FFH-Verträglichkeitsprüfung: das Vorhaben führt zu Beeinträchtigungen des Gebietes (ggf. unter Berücksichtigung von Vorkehrungen zur Vermeidung/ Maßnahmen zur Schadensbegrenzung) | ☐ nein | ➔ Dokumentation des Ergebnisses der FFH-Vorprüfung/FFH- Verträglichkeitsprüfung (s. Anlage) (Zusammenfassung s. 5.3) | |||||||
| 5.2 | Anforderungen aufgrund national geschützter Gebiete (nur zu bearbeiten, wenn unter Punkt 1.4 entsprechende Gebiete aufgeführt sind) | ||||||||
| 5.2a | Verstoß gegen in der Verordnung festgesetzte Verbote durch das Vorhaben tritt ein | ☐ ja | ➔ Prüfung: ist nach der Gebiets- verordnung eine Ausnahme möglich? | ☐ ja | ➔ Verweis auf Unterlage zur Dokumentation der Ausnahmevoraussetzungen | ||||
| ☐ nein | ➔ Befreiung von Ge- und Verboten der Naturschutzgesetze oder bestehender Rechtsverordnungen und Satzungen gemäß § 67 BNatSchG (5.2b) | ||||||||
| ☐ nein | ➔ Kein weiterer Handlungsbedarf | ||||||||
| 5.2b | Das Projekt ist aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses - einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art - notwendig oder die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall würde zu einer unzumutbaren Belastung führen und die Abweichung ist mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar | ☐ ja ☐ nein | |||||||
| Die Eingriffe in Bestandteile von Natur und Landschaft, die per Rechtsverordnung, Satzung oder BNatSchG geschützt sind, werden erfasst, bewertet und mit verbindlich festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollumfänglich kompensiert (vgl. Punkt 3.2.5) | ☐ ja ☐ nein | ||||||||
| Sind alle Fragen unter diesem Punkt mit JA beantwortet, sind die Voraussetzungen gegeben für eine ➔ Befreiung von Ge- und Verboten der Naturschutzgesetze oder bestehender Rechtsverordnungen und Satzungen gemäß § 67 BNatSchG |
5.3 Textliche Erläuterungen, die sich aus den Punkten 5.1 bis 5.2 ergeben
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Baumaßnahme: Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Anforderungen bei Unterhaltungsmaßnahmen nach § 4 FStrG
| 6 | Anlagen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| ☐ Vergleichende Gegenüberstellung „Eingriff und Ausgleich“ ☐ Maßnahmenblätter ☐ Bestands- und Konfliktplan ☐ Maßnahmenplan ☐ FFH-Vorprüfung ☐ FFH-Verträglichkeitsprüfung ☐ Faunistische Planungsraumanalyse ☐ Kartierbericht ☐ Artenschutzbeitrag ☐ sonstige Gutachten: ☐ Kostenschätzung |
Verfasser:
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Baumaßnahme: Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Anforderungen bei Unterhaltungsmaßnahmen nach § 4 FStrG
Anlage
Maßnahmenblatt
| Maßnahmenblatt | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung: | Vorhabenträger: | Maßnahmen-Nr. mit Index: Nr. der Einzelmaßnahme | Maßnahmen-Nr. mit Index: | ||||||||
| (Bezeichnung / Baukilometer/ | Autobahn GmbH des | Nr. der Einzelmaßnahme | |||||||||
| Projektnummer) | Bundes | ||||||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Art der Maßnahme | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex VFFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Unterlagen Nr.: Blatt-Nr. | |||||||||||
| Lage der Maßnahme Kurze Beschreibung: Ortsangabe, ggf. Baukilometer | |||||||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||||||
| Auslösende Konflikte Angabe Konfliktnummer und Beschreibung des Konflikts | |||||||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Beschreibung des Ist-Zustandes | |||||||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Benennung der Zielfunktion Benennung des Biotoptyps Benennung des Habitattyps und der Zielarten Abgrenzung der Gebietskulisse bei räumlich gebundenen Maßnahmen | |||||||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||||||
| Beschreibung der Maßnahme Anforderungen an die Herstellung Gesamtumfang der Maßnahme: ha/St./ m | |||||||||||
| Zielbiotoptyp: Biotoptypenkürzel Umfang ha/St. | Ausgangsbiotoptyp: Nennung des Biotoptyps ha/St. | ||||||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Wichtig: Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Beschreibung von Art und Turnus der Pflegemaßnahmen | |||||||||||
| Beschreibung der Unterhaltungspflege Beschreibung von Art und Turnus der Pflegemaßnahmen/ Bewirtschaftung | |||||||||||
| Hinweise Funktionskontrolle Benennung der Voraussetzungen (Erfolgskriterien) für die Zielerfüllung sowie des Zielzustandes bzw. der Zielart, die Gegenstand der Funktionskontrollen sein sollen. Art und Turnus der Funktionskontrollen | |||||||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Hinweis, ob nähere Ausarbeitungen im LAP erforderlich sind z.B. bei komplexen Biotopen Hinweise zu heutigen/zukünftigen Eigentümern und Bewirtschaftern (Absichtserklärungen) | |||||||||||
| Kreis/Gemeinde/Gemarkung: | Flur: | Flurstück/Zähler: | Größe des Flurstückes: Beanspruchte Teilfläche: |
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