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Leistungsbeschreibung Naturschutzrechtliche Fachbeiträge Ersatzneubau einer Wirtschaftswegebrücke (BW 5912 637), A61
Leistungsbeschreibung
Naturschutzrechtliche Vorprüfungen
Ersatzneubau einer Wirtschaftswegebrücke (BW 5912 637) an der A61
Inhaltsverzeichnis Seite
Beschreibung der Planungsaufgabe .................................................................................................................... 2
- Allgemeines ........................................................................................................................................... 2
- Beschreibung des Bauvorhabens .......................................................................................................... 3
- Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers ................................................ 3
- Anforderung an die zu übergebenden Daten und Dokumente ............................................................ 3
- Angaben zur Ausführung…………………………………………………………………………… ....................................... 4
- Anlagen zur Leistungsbeschreibung ..................................................................................................... 4
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Leistungsbeschreibung Naturschutzrechtliche Fachbeiträge Ersatzneubau einer Wirtschaftswegebrücke (BW 5912 637), A61
Beschreibung der Planungsaufgabe
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, plant den Ersatzneubau einer Wirtschaftswegebrü- cke (BW 5912 637), welche die Autobahn A 61 südöstlich der Stadt Rheinböllen überspannt. Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle erfolgen.
- Allgemeines Für die Baurechtschaffung zum „Ersatzneubau der Wirtschaftswegebrücke (BW 5912 637)“ sind die naturschutzrechtlichen Fachbeiträge zu erarbeiten (LBP, Fachbeitrag Artenschutz). Mit Beginn der technischen Planung wurde eine faunistische Planungsraumanalyse erstellt. Diese bildet die Grundlage der vorliegenden Ausschreibung. Im Folgenden die wesentlichen Ergebnisse der Vorprüfung: Für das vorliegende Projekt sind vor allem die baubedingten Auswirkungen in Form von Habitat- verlusten im direkten Umfeld der Widerlager und dort, wo die BE-Flächen sein werden, rele- vant. Weitere Beeinträchtigungen durch den zu erwartenden Baustellenverkehr kommen in den angrenzenden Gehölz- und Waldbereichen der Zuwegungen zum Tragen. Hinsichtlich der Betroffenheit von geschützten Tierarten muss zunächst auf die deutliche Vorbelastung im Umfeld des Brückenbauwerks durch die A 61 hingewiesen werden. Aus der Klasse der Vögel sind hauptsächlich allgemein häufige und ungefährdete Arten der Gebüsche und Hecken sowie einige Waldarten zu erwarten. In den Gehölzen entlang der Straßen- böschungen an den Wiederlagern können dort brütende Vögel durch Lebensraumverlust betrof- fen sein. Entlang der Zuwegungen können auch waldgebundene Arten durch den Bau- stellenverkehr gestört werden. Relevante Wiesenbrüter sind auf den, für die BE-Flächen ver- fügbaren Grünlandflächen im Umkreis des Bauwerks nicht zu erwarten Aus der Gruppe der Säugetiere sind in jedem Fall Flug- bzw. Jagdgeschehen von sehr wahrschein- lich mehreren Fledermausarten zu erwarten. Quartiere gleich welcher Art sind vor allem entlang der Zufahrstraße im Waldbereich nicht auszuschließen. Das Brückenbauwerk selbst kann seiner Strukturen ein nachrangiges Tagesquartier sein. Die Kartierung muss klären, welche Fleder- mausarten den Wirkraum des Vorhabens tatsächlich nutzen, insbesondere ob das Bauwerk als eine regelmäßig frequentierte Flugroute/Jagdstrecke dient. In gut strukturierten Waldrandbereichen mit fruchttragenden Sträuchern ist auch in Au- tobahnnähe ein Vorkommen der Haselmaus nicht auszuschließen. Von einem Vorkommen der Wildkatze im Umfeld des Vorhabens ist auszugehen. Beeinträchti- gungen, insbesondere an Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind jedoch nicht zu erwarten bzw. können durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Aus der Klasse der Reptilien sind Vorkommen von Zauneidechse und Mauereidechse auch in Autobahnnähe möglich. Die Kartierung muss diese Annahmen verifizieren. Ein Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings als relevante Schmetterlingsart, ist aufgrund des Vorhandenseins der Wirtspflanze nicht vollkommen ausgeschlossen. Ein di- rekter Eingriff in den Lebensraum kann jedoch vermieden werden. Für Nachtkerzenschwär- mer bestehen keine ausreichenden Bestände von Futterpflanzen. Für die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Fische, Amphibien, Libellen und Weichtiere finden sich keine geeigneten Lebensräume im Wirkraum des Vorhabens. Für besonders pla- nungsrelevante Käferarten ergibt sich kein gesonderter Untersuchungsbedarf.
Das Gutachten „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist als Wissensdokument Grundlage für Faunistische Leistungen. Der Begriff „Methodenblätter“ bezieht sich auf die Methodenblätter in diesem Gutachten.
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- Beschreibung des Bauvorhabens Die Brücke, die sich zwischen Betriebskilometer 272,5 und 273 (bei Rheinböllen) befindet, wurde 1969 als 1-Feld-Spannbetonbauwerk ohne Mittelpfosten errichtet, ist 44,8m lang und 7,5m breit.
Im Zuge von Bauwerksprüfungen wurde ein dringender Handlungsbedarf am Brückenbauwerk fest- gestellt. Eine Verstärkung / Ertüchtigung ist nicht möglich, so dass ein zeitnaher Ersatzneubau alter- nativlos ist. Es müssen sowohl der Oberbau, als auch die Pfeiler erneuert werden.
Die Baustelle wird sowohl vom Autobahn-Standstreifen, als auch von den beiden Brückenköpfen be- dient (die geplante Zufahrt zu den Brückenköpfen erfolgt über die in der anhängenden Karte gekenn- zeichneten Zuwegungen). Baustelleneinrichtungsflächen müssen auf beiden Brückenseiten berücksichtigt werden. Derzeit geht man dafür von einem Flächenbedarf von je ca. 1500m² an beiden Brückenköpfen (oberhalb der Bö- schung) aus. Als Eingriffsfläche (ggf. Lagerfläche) soll auch die standstreifennahe Fläche hinter den Leitplanken, im Bereich der Böschung bis zu einer Höhe von ca. 3 m berücksichtigt werden (je 100 m vor und hinter der Brücke).
Der Eingriffsradius um die Brückenpfeiler liegt bei ca. 15 m.
Als Bauzeit ist der Zeitraum 2028 – 2030 anvisiert.
Die Baumaßnahme liegt am Rande des Landschaftsschutzgebietes „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“, sowie am Rande des Naturparks Soonwald-Nahe.
- Randbedingungen und Zwangspunkte Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsge- spräche.
- Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung, Versorgungsträger).
- Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau).
- Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst).
- Einholung von Betretungserlaubnissen.
- Für die Darstellung der Abarbeitung der Eingriffsregelung ist die Formatvorlage "Dokumentation Naturschutz - Abarbeitung der naturschutzfachlichen Anforderungen bei Unterhaltungsmaß- nahmen nach § 4 FStrG" (siehe PDF im Anhang) zu nutzen. Zur Auftragserteilung wird eine bear- beitbare Word-Version der Formatvorlage zur Verfügung gestellt.
- Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente 4.1 Die Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in digitaler Form (Planunterlagen im dxf, dwg - Format sowie im pdf-Format; Beschreibungen und Berech- nungen als Word- bzw. Excel-Datei im docx- bzw. xlsx-Format; und zusätzlich in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (1-fach) zu übergeben. 4.2 Digitale Bestands- und Objektdaten sind im OKSTRA-, IFC- bzw. SHAPE-Format zu übergeben.
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4.3 Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bear- beiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-ge- recht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen. 4.4 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser" zu unterzeichnen.
- Angaben zur Ausführung Verkehrssicherung Alle örtlichen Begehungen sind mit mindestens drei Tagen Vorlauf bei der zuständigen Autobahnmeis- terei anzumelden. Die Kontaktdaten werden bei Auftragserteilung mitgeteilt.
Das Begehen von BAB-Gelände ist nur von außerhalb erlaubt (kein Anfahren über Standstreifen) und das Betreten der Verkehrsflächen bzw. eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses ist streng verboten. Der sog. Wirkungsbereich hinter der Schutzplanke im Abstand von ca. 1,5m darf nicht betreten wer- den. Personen, die das Autobahngelände betreten, müssen Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471 (RSA, Abschnitt A.8) tragen. Das StVO-konforme Verhalten der eingesetzten Personen im Geltungsbereich wird vorausgesetzt.
- Anlagen zur Leistungsbeschreibung
- Leistungsverzeichnis
- Übersichtsplan Untersuchungsraum
- Vorlage "Dokumentation Naturschutz - Abarbeitung der naturschutzfachlichen Anforderungen bei Unterhaltungsmaßnahmen nach § 4 FStrG"
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