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Nassbaggerung und Transport von rund 2.700 m³ Baggergut

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Baufachliche Richtlinien

Kampfmittelräumung (BFR KMR)

Arbeitshilfen zur Erkundung, Planung und Räumung von Kampfmitteln

auf Liegenschaften des Bundes

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Baufachliche Richtlinien

Kampfmittelräumung (BFR KMR)

Arbeitshilfen zur Erkundung, Planung und Räumung von Kampfmitteln

auf Liegenschaften des Bundes

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IV VERFAHRENSREGELUNGEN

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HINWEISE ZUR GLIEDERUNG DER BFR KMR VV

Hinweise zur Gliederung der BFR KMR

Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittel- (3) Technische Spezifikationen, die Anforde- räumung (BFR KMR) gliedern sich in Textteil, rungen an die Leistungen definieren und die Anhänge, Anlagen (nur zum Download auf dem Vertragsbestandteil werden, mit den Teilen: Internetauftritt www.bfr-kmr.de) und ergänzende Materialien (nur auf dem Internetauftritt verfüg- → Phasenübergreifend (Anhang A-9.1), bar): → Phase A (Anhang A-9.2), → Phase B (Anhang A-9.3), Der Textteil beschreibt die wesentlichen Grund- → Phase C (Anhang A-9.4). lagen, die bei der Erkundung, Beurteilung und Räumung von Kampfmittelverdachtsflächen (4) Weitere, ergänzende Informationen (Anhang bzw. Kampfmittelbelastungen zu berücksichtigen A-10) mit Glossar, Literaturverzeichnis, Bild- sind. Der Textteil stellt damit die Basis für die in nachweisen und Adressenliste. den Anhängen formulierten Informationen und Arbeitshilfen dar. Die Anlagen stehen im Internetauftritt zum Download bereit. Sie bieten als Arbeitshilfen wei- Die Anhänge gliedern sich in die vier Teile: tergehende Informationen, auf die in diversen Anhängen verwiesen wird. Zum Teil sind diese (1) Erläuterung fachtechnischer Aspekte und Dateien im Word- oder Excel-Format verfügbar Vorgehensweisen (Anhänge 1 bis 6) mit den und im Rahmen der projektbezogenen Anwen- Schwerpunkten: dung bearbeitbar bzw. ausfüllbar.

→ Verfahrensabläufe (Anhang 1), Mit den Materialien werden ausgewählte, beispiel- → Phase A – Historische Erkundung hafte Grundsatzstudien oder liegenschaftsbezo- (Anhang 2), gene Beispielprojekte dokumentiert. Mithilfe der → Phase B – Technische Erkundung und Materialien können aktuelle Entwicklungen dar- Gefährdungsabschätzung (Anhang 3), und allgemein interessierende Informationen → Phase C – Kampfmittelräumung bereitgestellt werden. (Anhang 4), → Arbeitsschutz (Anhang 5), → Dokumentation (Anhang 6). Die Baufachlichen Richtlinien sind unter

→ www.bfr-kmr.de und (2) Arbeitshilfen für die Erstellung von → www.baufachliche-richtlinien- Verdingungsunterlagen: kampfmittelraeumung.de

→ Leistungsbilder Ingenieurleistungen als PDF-Datei und teilweise als bearbeitbare (Anhang A-7), Vorlage bereitgestellt. → Leistungsbeschreibung gewerbliche Leistungen (Anhang A-8).

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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VI VERFAHRENSREGELUNGEN

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VORWORT ZUR 1. AUFLAGE VII

Vorwort zur 1. Auflage

In Böden und Gewässern verborgene Kampfmit- Die vorliegenden Arbeitshilfen Kampfmittelräu- tel können auch heute noch Leben gefährden. Sie mung bauen auf den reichhaltigen Kenntnissen können aus Zeiten der beiden Weltkriege und aus und Erfahrungen aus der Praxis auf. der bestimmungsgemäßen Nutzung des Geländes für u. a. militärische Zwecke stammen. Die Besei- Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, tigung von Kampfmitteln hat daher nichts von Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bun- ihrer Aktualität verloren: Sie steht nach wie vor desministeriums der Verteidigung (BMVg) sowie im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und mit Kampfmittelbesei- Neben den Einzelfundstellen werden Flächen von tigungsdiensten, planenden und überwachenden mehreren tausend Hektar Größe geräumt. Liegen- Ingenieurbüros, Kampfmittelräumfirmen und schaften des Bundes sind davon in besonderem auftraggebender Bauverwaltung wurde unter Maße betroffen. Aber auch für Nicht-Bundeslie- Federführung der Oberfinanzdirektion Hannover, genschaften bestehen auf Grundlage des Allge- Bau und Liegenschaften, eine fachliche Vorge- meinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) finanzielle hensweise entwickelt und formuliert. Verpflichtungen für den Bund. Deshalb hat der Bund eine besondere Verantwortung für ein der Die Arbeitshilfen enthalten wertvolle Hinweise vorliegenden Gefahr angemessenes, einheitliches und Details für die Planung und Ausführung der und wirtschaftliches Vorgehen bei der Kampfmit- Kampfmittelräumung, die die tägliche Arbeit der telräumung. Verantwortlichen erleichtern werden. Bei kon- sequenter Anwendung der Arbeitshilfen ist ein In Deutschland wird die Kampfmittelräumung einheitliches, kostengünstiges und nachhaltiges seit Jahrzehnten intensiv betrieben. In den ver- Verfahren gewährleistet. gangenen Jahren erhielt die Kampfmittelräumung durch die Einführung neuer Techniken wichtige Die Oberfinanzdirektion Hannover aktualisiert Impulse. Insbesondere die Möglichkeiten, die die die Arbeitshilfen regelmäßig. Auswertung historischer Dokumente und Luft- bilder für die Verdachtserkundung, der Einsatz Den Aufstellern der Arbeitshilfen Kampfmittel- neuer geophysikalischer Verfahren für die Ortung räumung sei an dieser Stelle für ihre praxisge- und die konsequente Anwendung des öffentli- rechte Arbeit gedankt. Den Anwendern werden sie chen Vergaberechtes eröffnen, seien beispielhaft zur Standardisierung ihrer Planung und Ausfüh- genannt. rung übergeben.

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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VIII VORWORT ZUR 1. AUFLAGE

ARBEITSHILFEN KAMPFMITTELRÄUMUNG 2016

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VORWORT ZUR 2. AUFLAGE IX

Vorwort zur 2. Auflage

Die Kampfmittelproblematik ist weiterhin aktuell. Die Arbeitshilfen Kampfmittelräumung bauen als Insbesondere Medienberichte über die häufig Baufachliche Richtlinien (BFR) auf den reichhalti- spektakulären Beseitigungen von nicht detonier- gen Kenntnissen und Erfahrungen aus der Praxis ten Fliegerbomben zeigen der Allgemeinheit dies auf. auf. Aber auch die weniger prominenten Räu- mungen kleinkalibrigerer Kampfmittel verdeutli- Die hier vorliegende 2. Auflage berücksichtigt die chen die Brisanz des Problems. Fortschreibung des Stands der Technik, Praxis- erfahrungen aus der Anwendung der AH KMR Die Bundesrepublik Deutschland ist als großer sowie Änderungen gesetzlicher u. ä. Art. Grundstückseigentümer von dieser Thematik in besonderem Maße betroffen. Auf Grundlage des Voraussichtlich Ende 2015 werden in einer weite- Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilien- ren Fortschreibung im Wesentlichen die Rolle der aufgaben (BImAG) wurde der BImA das Eigentum BImA als der Eigentümerin von Bundesliegen- an den inländischen Dienstliegenschaften über- schaften beschrieben, die Schnittstellen zwischen tragen. Mittels einer Dachvereinbarung zwischen BMVg und BImA im Bereich der Nutzungsaufga- BMVg und BMF sowie der BImA vom April 2009 ben konkretisiert sowie die Anforderungen der zur Umsetzung des BImAG im Geschäftsbereich Digitalen Bestandsdokumentation KMR (DigBest- des BMVg wurden die Zuständigkeiten für die Dok KMR) mit der hierfür notwendigen Ergän- Kampfmittelräumung zwischen BMVg und BImA zung um Zuständigkeiten und der Einführung konkretisiert. Die inhaltliche Anpassung der AH eines Regelverfahrens definiert. KMR hierzu kann leider erst in der nächsten Auf- lage erfolgen.

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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VORWORT ZUM STAND SEPTEMBER 2018 DER BFR KMR XI

Vorwort zum Stand September 2018

der BFR KMR

Mit der Ausgabe September 2018 haben die bishe- Verbunden damit werden in den BFR KMR erst- rigen „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung“ den mals auch verwaltungstechnische Abläufe darge- Status einer Baufachlichen Richtlinie erhalten. stellt: Dies erfolgte zur Vereinheitlichung der Bezeich- nung der diversen verbindlichen Regelwerke von BMI und BMVg. → Das neue Unterkapitel 3.4 „Zuständigkeiten“ enthält die Rollen der Beteiligten. Eine wesentliche inhaltliche Ergänzung der → Das neue Unterkapitel 4.2 „Regelverfahren“ BFR KMR bildet die Einführung der Digitalen enthält die zugehörigen Verfahrensabläufe Bestandsdokumentation Kampfmittelräumung sowie den Informationsfluss zwischen den (DigBestDok KMR) auf den Liegenschaften im Zu- Beteiligten. ständigkeitsbereich des BMI und BMVg. Hiermit werden folgende Ziele verfolgt:

Damit ist auch die im Vorwort zur 2. Auflage angekündigte Anpassung der bisherigen AH KMR → Die langfristige/nachhaltige Dokumentation im Hinblick auf die Rolle der BImA als der Eigen- des Kampfmittelstatus von Liegenschaften/ tümerin von Bundesliegenschaften erfolgt. Wirtschaftseinheiten sicherstellen.

→ Schnelle Übersichtsinformationen zum Im Rahmen der Fortschreibung zum Stand der Sachstand ermöglichen, Dokumente zum Technik sind in den Anhängen A-2.3.1, A-2.3.2 und Nachweis des Kampfmittelstatus sichern und A-9.2.4 Ergänzungen hinsichtlich der Anforde- hiermit weitere (KMR-)Planungen erleich- rungen an die Luftbildgeoreferenzierung erfolgt. tern. Weitere Anpassungen erfolgten aufgrund der → Den Informationsaustausch zwischen den geänderten Gesetzes- und Vorschriftenlage, Beteiligten verbessern. insbesondere im Bereich des Vergaberechts. Auch die Darstellung wesentlicher Aspekte des Arbeits- schutzes wurde aktualisiert.

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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VERFAHRENSREGELUNGEN XIII

Inhalt

1 Geltungsbereich und Ziele ...................................................................................................1

2 Definitionen ...........................................................................................................................3

3 Rechtsgrundlagen .................................................................................................................9

3.1 Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern .................................................................9

3.2 Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern .....................................................................12

3.3 Sonstige gesetzliche Regelungen des Bundes für den Umgang mit Kampfmitteln .........13

3.4 Zuständigkeiten .........................................................................................................................17

4 Verfahrensregelungen ..........................................................................................................27

4.1 Phasenschema Kampfmittelräumung ....................................................................................27

4.1.1 Phase A – Historische Erkundung der möglichen Kampfmittelbelastung und Bewertung ........................................................................................28

4.1.2 Phase B – Technische Erkundung der Kampfmittelbelastung und Gefährdungsabschätzung .............................................................32

4.1.3 Phase C – Räumkonzept, Ausschreibung und Durchführung einer Kampfmittelräumung ..................................................................................34

4.2 Regelverfahren ...........................................................................................................................37

4.2.1 Verfahrensablauf .................................................................................................................................37

4.2.2 Informationsfluss ................................................................................................................................40

4.3 Berücksichtigung von Kampfmittelbelastungen bei Infrastrukturmaßnahmen ..............42

4.4 Berücksichtigung von Bodenkontaminationen in der Kampfmittelräumung ...................44

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5 Bewertung und Gefährdungsabschätzung ........................................................................45

5.1 Grundsätze der Bewertung .......................................................................................................45

5.2 Kategorisierung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbelasteten Flächen .......................................................................................46

6 Räumkonzept .........................................................................................................................47

6.1 Einleitung ....................................................................................................................................47

6.2 Planungsschritte zum Räumkonzept ......................................................................................48

6.3 Dokumentation des Räumkonzeptes ......................................................................................51

7 Vergabe von Leistungen ........................................................................................................53

7.1 Grundsätzliches zur Vergabe ....................................................................................................53

7.2 Arten der Leistungen .................................................................................................................55

7.3 Ingenieurleistungen ..................................................................................................................58

7.4 Gewerbliche Leistungen ............................................................................................................62

8 Dokumentation ......................................................................................................................67

Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................................69

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Anhänge

A-1 Verfahrensabläufe .............................................................................................................71

A-1.1 Verfahrensablauf Bund ..........................................................................................................71

A-1.1.1 Zuständigkeiten ..............................................................................................................................71

A-1.1.2 Projektmanagement ......................................................................................................................72

A-1.1.3 Projektblatt Altlastenmanagement der BImA .........................................................................75

A-1.2 Bundeswehr .............................................................................................................................77

A-1.2.1 Definition Bundeswehr .................................................................................................................77

A-1.2.2 Verfahrensablauf Bundeswehr ....................................................................................................90

A-1.3 Verfahrensablauf Länder ........................................................................................................94

A-1.3.1 Baden-Württemberg .....................................................................................................................95

A-1.3.2 Bayern ................................................................................................................................................97

A-1.3.3 Berlin .................................................................................................................................................100

A-1.3.4 Brandenburg ....................................................................................................................................102

A-1.3.5 Bremen ..............................................................................................................................................105

A-1.3.6 Hamburg ...........................................................................................................................................107

A-1.3.7 Hessen ...............................................................................................................................................108

A-1.3.8 Mecklenburg-Vorpommern .........................................................................................................110

A-1.3.9 Niedersachsen .................................................................................................................................113

A-1.3.10 Nordrhein-Westfalen ..................................................................................................................115

A-1.3.11 Rheinland-Pfalz ............................................................................................................................118

A-1.3.12 Saarland ..........................................................................................................................................120

A-1.3.13 Sachsen ...........................................................................................................................................122

A-1.3.14 Sachsen-Anhalt .............................................................................................................................124

A-1.3.15 Schleswig-Holstein ......................................................................................................................126

A-1.3.16 Thüringen .......................................................................................................................................128

[Seite 16]

A-2 Phase A ................................................................................................................................131

A-2.1 Historische Erkundung ..........................................................................................................131

A-2.1.1 Einleitung .........................................................................................................................................131

A-2.1.2 Historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung ...................................132

A-2.1.3 Informationsquellen ......................................................................................................................138

A-2.1.4 Verursachungsszenarien ...............................................................................................................151

A-2.2 Archivaliendatenbank des Bundes bei der Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung ...............................................................183

A-2.2.1 Beschreibung ...................................................................................................................................183

A-2.2.2 Nutzungsbestimmungen für die Archivaliendatenbank durch Dritte................................189

A-2.2.3 Vorgaben zu Quellenzitaten, Hinweise zu Copyright-Bestimmungen ..............................191

A-2.3 Luftbildauswertung Phase A ................................................................................................197

A-2.3.1 Digitalisierung analoger Luftbilder.............................................................................................198

A-2.3.2 Photogrammetrie: Luftbildorientierung und technische Grundlagen der Luftbildstereoauswertung ............................................................................................................203

A-2.3.3 Erstellung von Orthofotos und Orthofotomosaiken .............................................................216

A-2.3.4 Auswertung von Luftbildern ........................................................................................................217

A-2.3.5 Digitales Geländemodell aus Laserscandaten .........................................................................223

A-2.4 Handlungsanweisung Rüstungsaltstandorte/-altablagerungen und Kampfmittelräumung....................................................................................................229

A-2.5 Methodische Vorgehensweise bei der Bewertung der Ergebnisse der Phase A .............230

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A-3 Phase B ................................................................................................................................237

A-3.1 Geophysik .................................................................................................................................237

A-3.1.1 Einleitung .........................................................................................................................................237

A-3.1.2 Verfahren Magnetik ........................................................................................................................248

A-3.1.3 Verfahren Elektromagnetik (+TDM) ...........................................................................................274

A-3.1.4 Georadar ...........................................................................................................................................290

A-3.1.5 Detektion metallfreier Störkörper ..............................................................................................297

A-3.1.6 Zusammenfassung .........................................................................................................................301

A-3.2 Testfeld ....................................................................................................................................303

A-3.3 Methodische Vorgehensweisen bei der Gefährdungsabschätzung ................................312

A-3.4 Statistik....................................................................................................................................326

A-4 Phase C ................................................................................................................................329

A-4.1 Räumverfahren .......................................................................................................................329

A-4.2 Räumkonzept, Räumplanung, Ausführungsplanung, örtliche Bauüberwachung ....................................................................................................345

A-5 Arbeitsschutz .....................................................................................................................348

A-6 Dokumentation .................................................................................................................355

A-6.1 Maßnahmenbezogene Dokumentation ..............................................................................355

A-6.2 Digitale Bestandsdokumentation KMR (DigBestDok KMR) ............................................357

A-6.2.1 Informationssystem Boden- und Grundwasserschutz .........................................................357

A-6.2.2 Datenfluss zwischen den Beteiligten .........................................................................................359

A-6.2.3 Externe Erfassung mit INSA im EFA-Modus ...........................................................................360

A-6.2.4 Import von extern erzeugten Daten ins INSA .........................................................................362

A-6.2.5 Technische Informationen zum Datenmanagement .............................................................362

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A-7 Leistungsbilder Ingenieurleistungen .............................................................................363

A-7.1 Mustervertrag ..........................................................................................................................363

A-7.2 Leistungsbeschreibungen (LB) und Leistungskataloge (LK) .............................................363

A-7.2.1 Leistungsbeschreibung Phase A – Recherche von Archivalien und Luftbildern: Grundlagenermittlung und Archivrecherche ....................................................363

A-7.2.2 Leistungsbeschreibung Phase A – Digitalisierung analoger Luftbilder .............................367

A-7.2.3 Leistungsbeschreibung Phase A – Luftbildorientierung und Luftbildauswertung .........369

A-7.2.4 Leistungsbeschreibung Phase A – Historisch-genetische Rekonstruktion.......................372

A-7.2.5 Leistungsbeschreibung Phase B – Testfelder ...........................................................................375

A-7.2.6 Leistungsbeschreibung Phase B – Gefährdungsabschätzung ..............................................382

A-7.2.7 Leistungsbeschreibung Phase C – Räumplanung ...................................................................384

A-7.2.8 Leistungsbild Phase C – örtliche Bauüberwachung bei

Kampfmittelräummaßnahmen ...................................................................................................386

A-7.2.9 Leistungsbeschreibung Phase C – Projektsteuerung .............................................................387

A-8 Leistungsbeschreibungen gewerblich ............................................................................389

A-8.1 Phase B ....................................................................................................................................389

A-8.1.1 Hinweise zur Anwendung der Musterleistungsbeschreibung und der Formblätter des VHB – Geophysik ......................................................................................389

A-8.1.2 Musterleistungsbeschreibung Geophysik .................................................................................392

A-8.1.3 Musterleistungskatalog Geophysik ...........................................................................................392

A-8.1.4 Hinweise zur Anwendung der Musterleistungsbeschreibung und der Formblätter des VHB – Testfeldräumung (VOB) .....................................................................393

A-8.1.5 Mustergliederung der Räumstellenbeschreibung / Baubeschreibung / Beschreibung des Verfahrens und des Leistungsziels (VOB) ...............................................396

A-8.1.7 Hinweise zur Anwendung der Technischen Spezifikationen (TS) .......................................404

A-8.2 Phase C ....................................................................................................................................406

A-8.2.1 Hinweise zur Anwendung der Musterleistungsbeschreibung und der Formblätter des VHB – Räumung (VOB) ..................................................................................406

A-8.2.2 Mustergliederung der Räumstellenbeschreibung / Baubeschreibung / Beschreibung des Verfahrens und des Leistungsziels (VOB) ...............................................409

A-8.2.4 Hinweise zur Anwendung der Technischen Spezifikationen (TS) .......................................418

[Seite 19]

A-9 Technische Spezifikationen .............................................................................................419

A-9.1 Phasenübergreifend ...............................................................................................................419

A-9.1.1 Arbeitsschutz ...................................................................................................................................419

A-9.1.2 Kostenwirkungsfaktoren ...............................................................................................................421

A-9.1.3 Datenkatalog ...................................................................................................................................432

A-9.1.4 Kartografische Darstellungen ......................................................................................................434

A-9.1.5 Anforderungen an gewerbliche Auftragnehmer .....................................................................436

A-9.1.6 Bereitstellungslager .......................................................................................................................440

A-9.1.7 Vermessung ......................................................................................................................................441

A-9.1.9 Geländebegehung ..........................................................................................................................443

A-9.1.10 Räumstellenorganisation ............................................................................................................446

A-9.1.11 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator .................................................................449

A-9.1.12 Muster SiGe-Plan .........................................................................................................................450

A-9.2 Phase A ....................................................................................................................................451

A-9.2.1 Fachspezifische Anforderungen an freiberuflich Tätige .......................................................451

A-9.2.2 Recherche von Archivalien und Luftbildern .............................................................................455

A-9.2.3 Digitalisierung analoger Luftbilder.............................................................................................459

A-9.2.4 Photogrammetrie: Luftbildorientierung und technische Grundlagen der Luftbildstereoauswertung .....................................................................................................462

A-9.2.5 Erstellung von Orthofotos und Orthofotomosaiken .............................................................468

A-9.2.6 Auswertung von Luftbildern ........................................................................................................470

A-9.2.7 Erstellung und Auswertung eines Digitalen Geländemodells aus Laserscandaten ........473

A-9.2.9 Anforderungen Bericht Phase A .................................................................................................475

[Seite 20]

A-9.3 Phase B ....................................................................................................................................480

A-9.3.2 Anforderungen an die Dokumentation Geophysik .................................................................480

A-9.3.3 Anforderungen Personal Geophysik ..........................................................................................483

A-9.3.4 Qualitätskontrolle Geophysik ......................................................................................................485

A-9.3.5 Fachspezifische Anforderungen an freiberuflich Tätige ........................................................486

A-9.3.6 Anforderungen Bericht Gefährdungsabschätzung .................................................................490

A-9.3.8 Magnetik, fahrzeuggestützt (digitale Aufnahme) ....................................................................494

A-9.3.9 Magnetik, zu Fuß (digitale Aufnahme) .......................................................................................497

A-9.3.10 Zeitbereichselektromagnetik (TDEM), fahrzeuggestützt (digitale Aufnahme) ..............500

A-9.3.11 Zeitbereichselektromagnetik (TDEM), zu Fuß (digitale Aufnahme) .................................503

A-9.3.12 Bohrlochsondierungen ...............................................................................................................506

A-9.3.13 MS-Sonde (Metalldetektor) .......................................................................................................510

A-9.3.14 Georadar .........................................................................................................................................512

A-9.3.15 Magnetik ohne digitale Aufnahme ...........................................................................................515

A-9.4 Phase C ....................................................................................................................................517

A-9.4.1 Fachspezifische Anforderungen an freiberuflich Tätige ........................................................517

A-9.4.2 Abnahmebedingungen/Prüffeld ................................................................................................520

A-9.4.3 Baubegleitende Kampfmittelräumung ......................................................................................523

A-9.4.4 Visuelle Kampfmittelräumung ....................................................................................................524

A-9.4.5 Räumung von Bombenblindgängern .........................................................................................525

A-9.4.6 Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung .....................................526

A-9.4.7 Kampfmittelräumung durch Abtrag von Boden und sonstigen Stoffen (Volumenräumung/Separation) .................................................................................................528

A-9.4.9 Erläuterungsbericht .......................................................................................................................530

A-9.4.10 Dokumentation Phase C ............................................................................................................534

A-9.4.11 Kostenermittlung .........................................................................................................................536

A-9.4.12 Freigabebescheinigung ...............................................................................................................537

A-9.4.13 Vollflächige, sedimenteingreifende Kampfmittelräumung ...............................................538

A-9.4.14 Abtrag des Sedimentes mit Separation von Kampfmitteln (Volumenräumung/Separation) ................................................................................................541

A-9.4.15 Einzelpunkträumung in Gewässern .........................................................................................543

A-10 Weitere Informationen ...................................................................................................545

A-10.1 Glossar/Stichwortverzeichnis ............................................................................................545

A-10.2 Literaturverzeichnis .............................................................................................................555

A-10.3 Bildnachweise .......................................................................................................................559

A-10.4 Adressenliste ........................................................................................................................560

[Seite 21]

1 GELTUNGSBEREICH UND ZIELE 1

1 Geltungsbereich und Ziele

(1) Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) Geltungsbereich gelten für die Planung und Ausführung der Erkundung, Bewer- tung und Räumung von Kampfmitteln auf Bundesliegenschaf- ten im Zuständigkeitsbereich des BMF mit der BImA, des BMVg, des BMI sowie des BMVI, Abt. WS. Baumaßnahmen auf Flächen der BImA, die über Dritte außerhalb der Zuständigkeit der Bau- verwaltungen der Länder im Auftrag der BImA erledigt werden, sind ebenfalls nach den Standards der BFR KMR zu bearbeiten und zu dokumentieren. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die Kampfmittelbeseitigung bleibt unberührt. Nicht behandelt werden die Erkundung, Bewertung und Räumung chemischer Kampfstoffe.

Da der Begriff „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung (AH KMR)“ seit Langem in der Fachwelt etabliert ist, wird dieser in den BFR KMR gleichbedeutend verwendet.

(2) Die BFR KMR richten sich an alle bei Kampfmittelräummaßnah- men auf Bundesliegenschaften des oben angeführten Zuständig- keitsbereichs Beteiligten. Bei Maßnahmen, die nach dem Allge- meinen Kriegsfolgegesetz (AKG) vom Bund mitzufinanzieren sind, erleichtert ein Vorgehen nach den BFR KMR den Nachweis der Wirtschaftlichkeit.

(3) Für Kampfmittelräumungen außerhalb der Zuständigkeit des Bundes sind diese BFR grundsätzlich geeignet.

(4) Durch Kampfmittel zu besorgende Boden- und Grundwasser- verunreinigungen fallen in den Geltungsbereich der Baufachli- chen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS).

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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2 1 GELTUNGSBEREICH UND ZIELE

Grundlagen (5) Die BFR KMR basieren auf den geltenden Rechtsgrundlagen und beachten länderspezifische Regelungen sowie die einschlägigen Erlasse des BMF, BMI und BMVg sowie die Regelungen der BImA. Die Inhalte der BFR beruhen auf den umfangreichen Erfahrun- gen der Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung, der Bau- verwaltungen der Länder, der Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder sowie freiberuflich und gewerblich Tätiger.

Ziele (6) Die BFR KMR beschreiben den heutigen Stand der Technik und gewährleisten eine einheitliche, kostengünstige und nachhaltige Kampfmittelräumung.

Inhalte (7) Es werden die methodischen Verfahrensabläufe zur Bearbei- tung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbelasteten Flächen von der Erfassung bis zur Abschlussdokumentation einer Räumung beschrieben. Verschiedene Vorgehensweisen und Lö- sungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Im Anhang der BFR KMR werden detaillierte Informationen und Hilfen zu den Grundla- gen der Verfahren aus den verschiedenen Fachgebieten gegeben. Ferner enthält der Anhang Leistungskataloge, Technische Spezifi- kationen, Vertragsmuster und Vertragsbedingungen.

Gleichwertigkeitsklausel (8) Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Ge- meinschaft und Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes oder der Türkei, die diesen BFR nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau (Sicher- heit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit) gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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2 DEFINITIONEN 3

2 Definitionen

Die aufgeführten Definitionen entstammen der allgemeinen Kampfmittelräumpraxis und greifen u. a. Definitionen aus dem Kampfmittelrecht der Länder auf. Für den Bereich der Bundeswehr gelten zum Teil abweichende Definitionen. Sie sind ausführlich im Anhang 1.2.1 dargestellt.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik Brandstoffe (a. a. R. d. T.) Feste chemische Verbindungen, Flüssigkeiten → Regeln der Technik oder Gemische, die nach dem Zünden (Selbst- zündung oder Fremdzündung) hohe Verbren- Befähigungsscheininhaber nungstemperaturen entwickeln, lange brennen, Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 20 an Oberflächen gut haften und sich nur schwer Sprengstoffgesetz (SprengG). löschen lassen.

Bereitstellungslager Chemische Kampfstoffe Teil der → Kampfmittelbeseitigung. Als chemische Kampfstoffe werden nach mi- litärischer Definition chemische Substanzen Bergen bezeichnet, die in gasförmigem, flüssigem oder Teil der → Kampfmittelbeseitigung. festem Zustand wegen ihrer toxischen Wirkung gegen Menschen, Tiere oder Pflanzen für Kriegs- Beste verfügbare Technik zwecke oder militärischen Einsatz verwendet (engl.: best available technique – BAT) werden können und die Kampfkraft des Gegners → Regeln der Technik durch vorübergehende, dauerhaft wirkende oder tödliche Vergiftung schwächen sollen. Chemische Bewertung Kampfstoffe sind verwandt mit Substanzen, die in Jeder Planungs- und Untersuchungsschritt muss der chemischen Industrie gebräuchlich sind. Die- mit einer Bewertung abschließen, die den Sach- se Stoffe wurden erst aufgrund der militärischen verhalt und die sich daraus ergebenden Konse- Zweckbestimmung zu chemischen Kampfstoffen quenzen würdigt. (z. B. Phosgen und Blausäure).

Blindgänger Detonation → Kampfmittel, die scharf, zündfertig, entsichert Eine Detonation ist eine besonders starke oder auf andere Weise zum Einsatz bereitgemacht → Explosion. und die verschossen, abgeworfen, katapultiert, geworfen oder verlegt wurden und die aufgrund Entschärfen eines Versagens oder gewollt oder aus sonstigen Teil der → Kampfmittelbeseitigung. Gründen nicht zur Wirkung gelangten.

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4 2 DEFINITIONEN

Erkundung Leben und Gesundheit, Freiheit, Vermögen der Ermittlung einer möglichen Belastung durch Einzelnen) oder öffentlichen Ordnung führen → Kampfmittel. würde. Der Schaden braucht also nicht mit Ge- wissheit zu erwarten sein. Explosion Die Explosion ist eine Reaktionsform von Stoffen, Gefährdungsabschätzung die mit einer extrem schnellen Zustandsänderung Die Gefährdungsabschätzung ist die abschließen- der Parameter Druck, Temperatur und Volumen de Bewertung des Gefährdungspotentials. Sie er- in den dabei entstehenden oder vorhandenen streckt sich einzelfallbezogen auf die in Betracht Gasen einhergeht. kommende Explosions- und Detonationswirkung auf die möglicherweise betroffenen Schutzgüter. Explosivstoff Die Gefährdungsabschätzung hat zum Ziel, eine Explosivstoffe sind die in der Anlage III des kampfmittelverdächtige Fläche oder eine einzelne SprengG (BGBl. I S. 577 und S. 1530) aufgeführten Fundstelle entweder aus dem Verdacht zu ent- Stoffe und Gegenstände, die nach der Richtli- lassen oder als kampfmittelbelastete Fläche oder nie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Einzelfundpunkt festzustellen, zu charakterisie- Harmonisierung der Bestimmungen über das ren sowie die Entscheidung über die zu ergreifen- Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosiv- de Maßnahme vorzubereiten. stoffen für zivile Zwecke (Abl. EG Nr. L 121 S. 20; in der jeweils geltenden Fassung) als solche betrach- Handhabungsfähig tet werden oder diesen in Zusammensetzung und → transportfähig Wirkung ähnlich sind. Identifizieren Fachkundiger Munition Teil der → Kampfmittelbeseitigung. → Befähigungsscheininhaber mit Fachkunde- nachweis durch einen staatlichen oder staatlich Kampfmittel anerkannten Grundlehrgang für den Umgang mit Kampfmittel im Sinne dieser Arbeitshilfen sind → Fundmunition zur Kampfmittelbeseitigung. gewahrsamslos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Stoffe militärischer Fundmunition Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die → Munition oder sprengkräftige Kriegswaffen, die → Explosivstoffe oder Rückstände dieser Stoffe nicht ununterbrochen verwahrt, überwacht oder enthalten oder aus Explosivstoffen oder verwaltet wurden. deren Rückständen bestehen, → Chemische Kampf-, → Nebel-, → Brand- Freilegen oder Reizstoffe oder Rückstände dieser Teil der → Kampfmittelbeseitigung. Stoffe enthalten, → Kriegswaffen oder wesentliche Teile von Gefahr Kriegswaffen sind. Eine Gefahr bezeichnet eine Lage, in der bei un- gehindertem Ablauf des Geschehens ein Zustand Kampfmittelbeseitigung oder ein Verhalten mit hinreichender Wahr- Das Ablaufschema zeigt die Schritte für den scheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutz- Regelfall der Kampfmittelbeseitigung, wenn ein güter der öffentlichen Sicherheit (insbesondere Gefahrenverdacht vorliegt und sich bestätigt.

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5

KAMPFMITTELBESEITIGUNG

Erkundung/Planung

Erkundung Phase A und/oder B

Bewertung (Phase A) bzw. Gefährdungsabschätzung (Phase B)

Räumkonzept

Räumung

Herstellen der Räumfähigkeit

Sondieren/Orten/Aufsuchen

Identifizieren

Bergen

Transportieren

Aufbewahren/Überlassen

Vernichtung

Befördern/Verbringen

Entschärfen –Sprengen – Entsorgen –Vernichten

Die Kampfmittelbeseitigung beginnt mit der his- scheininhaber identifiziert. Im Regelfall wird das torischen → Erkundung, die mit einer → Bewer- Objekt geborgen und vor der Vernichtung in ein tung abschließt. Anschließend folgt in der Regel Bereitstellungslager innerhalb der → Räumstelle die technische Erkundung, die mit der → Gefähr- transportiert. dungsabschätzung als abschließende Bewertung endet. Bestätigt sich der Verdacht der → Gefahr, Die Vernichtung erfolgt i. d. R. durch den zustän- wird die Räumung geplant und auf Grundlage digen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Länder eines Räumkonzeptes eingeleitet. in geeigneter Weise außerhalb der Räumstelle. Ist ein Befördern/Verbringen ausgeschlossen, wird Zuerst wird die Räumfähigkeit (z. B. Anlegen einer das Kampfmittel an Ort und Stelle vernichtet. Baustraße) hergestellt. Zum Sondieren und Orten Mit diesen Arbeiten können nach Abstimmung der → Kampfmittel werden Geräte, die dem Stand mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst auch der Technik entsprechen, eingesetzt. Freigelegte gewerbliche Kampfmittelräumfirmen beauftragt Kampfmittel werden durch einen → Befähigungs- werden.

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG KAMPFMITTELRÄUMUNG 2 DEFINITIONEN

Abb. 1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung

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6 2 DEFINITIONEN

Kampfmittelfreiheit Nebelstoffe Kampfmittelfreiheit beschreibt die Situation Chemische Substanzen, die als Ergebnis physika- kampfmittelbelasteter Grundstücke nach er- lischer oder chemischer Prozesse Aerosole bilden, folgten Räum- und Beseitigungsarbeiten. Sie die zur Sichtminderung führen. wird nach Abschluss der Arbeiten (oder erfolgter Absuche) unter Hinweis auf das Räumziel und die Qualitätssicherung eingesetzte Technik erklärt. Dazu sind folgende Die Qualitätssicherung dient dazu, dass die an die Nachweise zu erbringen: Tätigkeit gestellten Anforderungen und Erfor- dernisse sowie die gültigen Gesetze und Normen erfüllt werden. Die Qualitätssicherung obliegt → Abschlussprotokoll, dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat die → Angaben zu den Suchmethoden, Maßnahmen der Qualitätssicherung so zu doku- → Auflistung der geborgenen Kampfmittel, mentieren, dass sie durch Dritte lückenlos nach- → reproduzierbarer Lageplan, auf dem die vollzogen werden können. Fläche des Grundstücks und die geräumten Flächen nachvollziehbar mit Angabe der Qualitätskontrolle Koordinaten eingezeichnet sind. Weitere Mit der Qualitätskontrolle wird überprüft: Angaben, z. B. die Lage zukünftiger Bauvor- haben, sollten bedarfsweise gekennzeichnet werden, → ob das vertraglich vereinbarte Räumziel → eine topografische Karte (Maßstab 1:10.000 erreicht worden ist, oder größer) bzw. ein Auszug aus dem → Art, Umfang und Einhaltung der festgelegten Stadtplan mit Kennzeichnung der Lage des und notwendigen Qualitätssicherungsmaß- Bauvorhabens, nahmen. → die Aussage, ob Ergebnisse einer Luftbildaus- wertung genutzt wurden, → die notwendigen sprengstoffrechtlichen Zu- Die Qualitätskontrolle obliegt dem Auftraggeber. lassungen der handelnden und eingesetzten Personen (§§ 7 und 20 SprengG). Räumstelle Fläche, die mit → Kampfmitteln belastet ist und geräumt wird. Hierzu gehören auch Einzelfund- Munition/Munitionsteile stellen. Gegenstände oder deren Teile für die bestim- mungsgemäße militärische Anwendung mit Regeln der Technik → Explosivstoff, wie Patronen, Kartuschen, Im Folgenden werden die Begriffe „Stand der Gefechtsköpfen, Handgranaten, Minen, Bom- Technik“, „Allgemein anerkannte Regeln der Tech- ben, Torpedos sowie Raketen einschließlich der nik“, „Stand von Wissenschaft und Technik“ sowie Treibsätze und Pyrotechnika. Munition kann auch „Beste verfügbare Technik“ erläutert. → Brand-, → Nebel-, Reizstoffe oder → chemische Kampfstoffe enthalten. Diese Munition wird auch Stand der Technik als Lagermunition bezeichnet. Unter dem Begriff versteht man technische Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik. Der Stand der Technik beinhaltet auch, dass er wirtschaftlich durchführ- bar ist.

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2 DEFINITIONEN 7

Der Stand der Technik ist der Entwicklungs- Sie müssen Teile eines allgemeinen, in sich stand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen schlüssigen technischen Regelwerkes und in ihrer oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung Wirksamkeit von der Mehrheit der Fachleute des der Maßnahme im Hinblick auf die angestreb- jeweiligen Bereiches als richtig und zweckmäßig ten Ziele (z. B. die Ziele des Arbeitsschutzes, des anerkannt sein. Umweltschutzes, der Sicherheit für Dritte, der Wirtschaftlichkeit: also allgemein zur Erreichung Stand von Wissenschaft und Technik eines allgemein hohen Niveaus bezogen auf die Mit dem Begriff Stand von Wissenschaft und zu beachtenden Aspekte) insgesamt gesichert Technik werden technische Spitzenleistungen erscheinen lässt. umschrieben, die wissenschaftlich gesichert sind. Dieser Standard wird von der Rechtsordnung nur Der Stand der Technik geht stets über das in All- gefordert für Arbeiten nach dem Bundesatomge- gemein anerkannten Regeln der Technik Ausge- setz und der Strahlenschutzverordnung, für alle wiesene hinaus und anderen Ingenieurtätigkeiten geht dies über die üblichen Anforderungen hinaus.

→ enthält das Fachleuten verfügbare Der Stand von Wissenschaft und Technik Fachwissen, → ist wissenschaftlich begründet, → ist praktisch erprobt, → ist wissenschaftlich begründet, → ist ausreichend bewährt. → ist technisch durchführbar, → kann ohne praktische Bewährung sein, → ist öffentlich zugänglich. Allgemein anerkannte Regeln der Technik Vom Stand der Technik unterscheidet sich der Begriff der Allgemein anerkannten Regeln der Beste verfügbare Technik Technik. Er stellt tendenziell eine geringere Stufe Ein anderer Begriff für den Stand von Wissen- der technischen Entwicklung dar, die Techniken schaft und Technik ist die Beste verfügbare (auch müssen sich bereits in der Praxis bewährt haben. erhältliche) Technik (Best available technique - BAT). Sie muss nicht erprobt oder wirtschaftlich tragbar sein. Dieser Rechtsbegriff wird vor allem durch Die Allgemein anerkannten Regeln der Technik das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Uni- sind on, unter anderem die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte → von der Mehrheit der Fachleute anerkannte, Vermeidung und Verminderung der Umweltver- → wissenschaftlich begründete, schmutzung (IVU-Richtlinie), in das nationale → praktisch erprobte, Recht der Mitgliedsstaaten eingeführt. → ausreichend bewährte

Regeln zum Lösen technischer Aufgaben. Sondieren Teil der → Kampfmittelbeseitigung.

Sprengung Zielgerichtete, kontrollierte Durchführung einer → Explosion.

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8 2 DEFINITIONEN

Stand der Technik Überlassung → Regeln der Technik Teil der → Kampfmittelbeseitigung.

Stand von Wissenschaft und Technik Verantwortliche Person → Regeln der Technik Person (nach § 19 SprengG), die im Besitz eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG ist und Transport insbesondere die spezielle Fachkunde als Auf- Teil der Kampfmittelräumung. Außerhalb der sichtsperson in der → Kampfmittelbeseitigung Räumstelle werden die Begriffe „Befördern“ (gem. nachweist und für die jeweilige Räumstelle nach ADR) oder „Verbringen“ verwendet. § 21 SprengG bestellt wird.

Transportfähig Vernichtung Kampfmittel sind grundsätzlich als nicht hand- Teil der → Kampfmittelbeseitigung. habungsfähig zu betrachten. Sie gelten somit als nicht transportfähig, bis ein → Fachkundiger Munition sie für transportfähig erklärt.

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3 RECHTSGRUNDLAGEN 9

3 Rechtsgrundlagen

(1) Eine bundesweite gesetzliche Regelung zur Kampfmittelbeseiti- gung, in der die Zuständigkeiten, die Finanzierung, die Haftung oder die materiellen Anforderungen an die Kampfmittelräu- mung geregelt werden, gibt es nicht. Stattdessen sind die Rechts- quellen auf verschiedene Bundes- und Landesgesetze verstreut. Die grundsätzliche Verteilung der Aufgaben und der Kosten lässt sich aus dem Grundgesetz (GG) ableiten. Die Aufgaben, Zuständigkeiten und die Organisation der Kampfmittelbeseiti- gungsdienste der Länder sowie andere Detailfragen sind in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.

3.1 Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern

(1) Nach der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung des GG sind grundsätzlich die Länder für staatliche Maßnahmen zuständig. Art. 30 GG bestimmt insoweit, dass es den Ländern obliegt, die staatlichen Befugnisse auszuüben und die staatlichen Aufgaben zu erfüllen, es sei denn, das GG trifft eine andere Regelung oder lässt etwas anderes zu. Darüber hinaus bestimmt Art. 83 GG, dass die Länder grundsätzlich auch für die Ausführung von Bundes- gesetzen als eigene Angelegenheiten zuständig sind.

(2) Die Beseitigung von Kampfmitteln dient der Abwehr von Gefah- ren für Leib und Leben des Menschen und für Sachgüter und ge- hört damit zu dem Sachgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts. Die Kampfmittelbeseitigung als Gegenstand des Polizei- und Ordnungsrechts ist daher grundsätzlich eine Aufgabe der Länder (PIEROTH in: JARASS/PIEROTH, GG-Kommentar, 3. Auflage, Art. 70 Rn. 12). Hieraus lässt sich ableiten, dass die Länder dazu verpflichtet sind, die gesetzlichen Regelungen auf Landesebene zu schaffen, die Kampfmittelräumung zu organisieren und die personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Hierfür wurden i. d. R. von den Ländern Kampfmittelbeseiti- gungsdienste geschaffen und Verordnungen erlassen.

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10 3 RECHTSGRUNDLAGEN

(3) Die Zuständigkeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Länder endet dann, wenn er in die hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben anderer Verwaltungsträger eingreifen würde. Dement- sprechend bestimmen auch einige Kampfmittelverordnungen der Bundesländer ausdrücklich, dass die Regelungen der Verord- nungen nicht für Kampfmittelräumungen bei der Bundeswehr, beim Zoll, beim Bundesgrenzschutz und bei der Polizei gelten.

(4) Aus diesen Gründen ist eine Polizei- und Ordnungsbehörde oder ein Kampfmittelbeseitigungsdienst der Länder nicht befugt, z. B. auf einer Liegenschaft der Bundeswehr ordnungsrechtlich vor- zugehen, wenn dadurch in die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben eingegriffen wird – es sei denn, dass die Bundeswehr die betreffende Stelle um Amtshilfe ersucht. Eine originäre Zu- ständigkeit der örtlichen Polizei- und Ordnungsbehörde entsteht auf solchen Grundstücken erst dann, wenn der Hoheitsträger die Liegenschaft aufgegeben hat oder nicht mehr für hoheitliche Zwecke verwendet.

(5) Vergleichbares gilt für andere Hoheitsträger. Hierbei muss allerdings genau danach unterschieden werden, ob die Kampf- mittelräumung den Hoheitsbereich tangiert oder nicht. Bei der reinen Fiskalverwaltung, z. B. bei der Bundesanstalt für Immobi- lienaufgaben bzw. dem Sondervermögen des Bundes, sind durch die Kampfmittelräumung die Hoheitsbefugnisse des Bundes i. d. R. nicht berührt. In diesen Fällen wird der Bund wie ein privater Grundstückseigentümer betrachtet, so dass dort das Land für die Kampfmittelbeseitigung zuständig ist. Dies gilt auch für Bundes- fernstraßen.

(6) Differenziert zu betrachten ist eine Kampfmittelräumung bei- spielsweise auf einer Bundeswasserstraße. Die eigentliche Kampf- mittelräumung berührt hier nicht ohne Weiteres die Hoheitsbe- fugnisse der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, so dass das Land für die Kampfmittelbeseitigung zuständig ist. Anderer- seits ist es aber dem Land z. B. verwehrt, die Schifffahrt auf einer Bundeswasserstraße zwecks Räumung eines Bombenblindgän- gers zu sperren.

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3 RECHTSGRUNDLAGEN 11

(7) In allen anderen Fällen sind die Länder für die Kampfmittel- beseitigung zuständig. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Unterschieden von Bundesland zu Bundesland im Hinblick auf

→ Begriffsdefinitionen, → Organisation und Zuständigkeiten der Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder, → Finanzierung der Kampfmittelbeseitigung.

(8) So finden sich beispielsweise in den Landesgesetzen von Berlin, Hessen und Saarland keine Definitionen des Begriffs Kampfmit- tel. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen werden Kampfmittel als Bomben und Munition sowie deren Teile definiert, die Explosiv- stoffe enthalten. Weitergehender sind die Definitionen in Baden- Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dort zählen auch unbrauchbare Munition und solche Gegenstände zu den Kampfmitteln, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie Explosivstoffe enthalten.

(9) Sehr unterschiedlich sind auch die Aufgaben und die Organi- sationsformen der Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder geregelt. In den meisten Bundesländern wurde ein staatlicher Kampfmittelbeseitigungsdienst eingerichtet, der die gefahrge- neigten Aufgaben der Beseitigung der Kampfmittel (z. B. durch Sprengung) durch eigene Kräfte erledigt und im Übrigen private Fachfirmen mit der Erkundung, Sondierung, Freilegung und dem Transport beauftragt. Eine fast vollständige Privatisierung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes gibt es in Bayern und in Thüringen.

(10) Die Regelungen und Zuständigkeiten in den jeweiligen Bundes- ländern werden im Anhang 1.3 gesondert dargestellt.

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12 3 RECHTSGRUNDLAGEN

3.2 Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern

Regelungen im GG (1) In Art. 104a Abs. 1 GG heißt es, dass der Bund und die Länder und im AKG gesondert die Ausgaben tragen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit das GG nichts anderes bestimmt. Art. 120 Abs. 1 GG regelt, dass der Bund die Aufwendungen für Besatzungskosten und für die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen zu tragen hat – es sei denn, Aufwendungen für Kriegsfolgelasten in Bundesgesetzen sind nicht geregelt und bis zum 01.10.1965 von den Ländern erbracht worden.

Staatspraxis (2) In den Jahren 1948/1949 hatten die Länder die Kampfmittelbe- seitigung von den alliierten Stellen übernommen. Die Ausgaben hierfür wurden zunächst vorwiegend aus dem Bundeshaushalt erstattet. Ab dem Jahr 1956 erklärte dann der Bund, dass er für die Finanzierung nicht mehr alleine aufkommen könne.

In welchem Umfang die Länder vom Bund Erstattung der Auf- wendungen verlangen können, die bei der Kampfmittelbeseiti- gung durch die Räumdienste der Länder oder durch von ihnen beauftragte Privatunternehmen entstanden sind, richtet sich nach einer auf die 50er Jahre zurückgehenden Staatspraxis, die bei der Neufassung des Art. 120 GG in den Jahren 1965 und 1969 als fortgeltende Kostenverteilungsregelung zugrunde gelegt worden ist. Es handelt sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Sonderregelung der Verteilung bestimmter Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder.

→ Soweit die Länder bei der Beseitigung von Kampfmitteln auf bundeseigenen Grundstücken tätig werden, trägt der Bund die Kosten unabhängig davon, ob es sich um ehemals reichs- eigene oder andere Kampfmittel handelt.

→ Der Bund trägt ebenfalls die Beseitigungskosten für ehemals reichseigene Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegen- schaften. Die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmit- tel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften erfolgt auf der Grundlage der aus § 19 AKG in Verbindung mit § 1004 BGB entwickelten Staatspraxis. Einzelheiten enthält die Verwal- tungsvorschrift VV-AKG aus dem Jahr 2000.

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3 RECHTSGRUNDLAGEN 13

→ Die Länder tragen die übrigen Beseitigungskosten, d. h. die Kosten für die Beseitigung der von den Alliierten verursach- ten Kampfmittelbelastung auf allen anderen als im Eigentum des Bundes stehenden Flächen, soweit nicht die Richtlinie über die einmalige finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund für die Beseitigung ehemals alliierter Kampf- mittel (Weltkriegsmunition) auf nicht bundeseigenen Liegen- schaften vom 16. November 2016 etwas anderes regelt.

(3) Durch Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 04.05.1995 (V B 2-VV 5042-110/95) ist geregelt, dass Grundstücke, die infolge der Bahn- und Postreform privatisiert worden sind, grundsätz- lich nicht wie bundeseigene Liegenschaften behandelt werden. Demzufolge trägt der Bund die Kampfmittelräumkosten auf Bahn- und Postgrundstücken nur dann, wenn ehemals reichsei- gene Kampfmittel aufgefunden worden sind.

3.3 Sonstige gesetzliche Regelungen des Bundes

für den Umgang mit Kampfmitteln

(1) Materielle Anforderungen an den Umgang und den Verkehr mit Kampfmitteln sind in verschiedenen Bundesgesetzen und Richt- linien normiert.

(2) Das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz Sprengstoffgesetz – SprengG in der Fassung vom 07.08.2013) regelt den Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr von explosionsgefähr- lichen Stoffen, soweit sie zur Verwendung als Explosivstoffe oder als pyrotechnische Sätze bestimmt sind. Schusswaffen und Munition sowie Kriegswaffen zum bestimmungsgemäßen Ge- brauch unterliegen gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 4 SprengG grundsätzlich nicht dem SprengG. Das Gesetz gilt jedoch für das Bearbeiten, Aufbewahren und Vernichten von Munition einschließlich von sprengfähigen Kriegswaffen sowie für das Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren von Fundmunition.

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14 3 RECHTSGRUNDLAGEN

(3) Gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1 SprengG sind die Regelungen dieses Ge- setzes nicht von den für die Kampfmittelbeseitigung zuständigen Dienststellen der Länder anzuwenden. Für diese gelten die spezi- ellen Regelungen des Landesrechts, beispielsweise die jeweiligen Kampfmittelverordnungen. Die Regelungen des Sprengstoffge- setzes gelten jedoch für die mit der Kampfmittelräumung beauf- tragten gewerblichen Unternehmen.

(4) Nach den §§ 7 und 17 SprengG ist der gewerbsmäßige Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Lagerung erlaubnispflichtig. Der Umgang umfasst das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbrin- gen, Verwenden, Vernichten und auch den Transport innerhalb der Betriebsstätte. Bei Fundmunition zählt zum Umgang auch das Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, macht sich nach § 40 SprengG strafbar.

(5) § 20 SprengG verlangt, dass folgende Personen ihre Tätigkeit nur dann ausüben dürfen, wenn sie einen behördlichen Befähigungs- schein besitzen: Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtech- nisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen von explo- sionsgefährlichen Stoffen bestellt worden sind. Das Gesetz regelt auch die Voraussetzungen zur Erlangung des Befähigungsschei- nes.

Kriegswaffenkontrollgesetz (6) Zu beachten sind des Weiteren die Bestimmungen des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenkontrollge- setz – KrWaffG) vom 31.08.2015. Gemäß der Anlage zum KrWaffG (Kriegswaffenliste) zählen zu den Kriegswaffen Bomben und sonstige Munition, sofern sie für die Kriegsführung bestimmt sind. Nach den §§ 2 bis 4 KrWaffG ist es verboten, ohne Genehmi- gung Kriegswaffen herzustellen, zu befördern, in den Verkehr zu bringen und über sie die tatsächliche Gewalt auszuüben. Nach § 12 Abs. 6 Nr. 1 KrWaffG ist der Finder und derjenige, der in ähnli- cher Weise die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen erlangt, zur unverzüglichen Anzeige gegenüber den zuständigen Behörden und Dienststellen verpflichtet. Die Kriegswaffe muss dann inner- halb einer von Amts wegen zu bestimmenden Frist unbrauchbar gemacht oder einer berechtigten Stelle überlassen werden. Dies muss der Überwachungsbehörde nachgewiesen werden. Das Un- terlassen der Anzeige ist gemäß § 22b KrWaffG eine Ordnungs- widrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. Das Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen

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und die Beförderung ohne die jeweils erforderliche Genehmi- gung stellt nach § 22a KrWaffG eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

(7) Das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikali- Chemikaliengesetz engesetz – ChemG) in der Fassung vom 18.07.2016 sowie die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen (z. B. die Chemikalienverbotsverordnung vom 24.02.2012 und die Gefahr- stoffverordnung – GefStoffV – vom 03.02.2015) regeln den Um- gang mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und bestimmten Erzeugnissen. Bis auf die nachfolgend aufgeführte Ausnahme (8) sind diese Regelungen hier nicht einschlägig.

(8) Aus verschiedenen Gründen können bei Kampfmitteln im Un- tergrund deren Inhaltsstoffe freigesetzt worden sein, so dass bei der Räumung ein Kontakt des Räumpersonals mit diesen Stoffen nicht auszuschließen ist. In diesen Fällen sind auch die Arbeits- schutzmaßnahmen auf der Grundlage der GefStoffV zu berück- sichtigen. Entsprechende Ausführungen sind dem Anhang A-5 zu entnehmen.

(9) Das internationale Chemiewaffenübereinkommen vom Chemiewaffen- 13.01.1993 untersagt es den Vertragsstaaten, chemische Waffen übereinkommen zu entwickeln, herzustellen, zu erwerben, einzusetzen und wei- terzugeben. Gleichzeitig verpflichten sich die Vertragsparteien, die in ihrem Besitz oder in ihrem Staatsgebiet befindlichen che- mischen Waffen zu vernichten. Die Bundesrepublik Deutschland ist diesem Vertragswerk beigetreten und hat die Regelungen durch das Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkom- men (CWÜAG) vom 31.08.2015 und durch die Ausführungsver- ordnung zum Chemiewaffenübereinkommen vom 05.07.2011 (CWÜV) in nationales Recht umgesetzt.

(10) Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) CWÜV bedarf u. a. derjenige einer Ge- nehmigung, der über bestimmte toxische Chemikalien und de- ren Ausgangsstoffe, die in der Liste 1 der Verordnung aufgeführt sind, die tatsächliche Gewalt ausübt. Lediglich die Bundeswehr, die Polizeibehörden und die übrigen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden und Dienst- stellen, hierzu zählen auch die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder, bedürfen nach § 11 CWÜV keiner Genehmigung beim Umgang mit diesen Stoffen. Wer dagegen ohne die erfor- derliche Genehmigung toxische Chemikalien der Liste 1 verar- beitet, veräußert, verbraucht, erwirbt oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie ausübt, macht sich nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 CWÜV strafbar.

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16 3 RECHTSGRUNDLAGEN

Unfallverhütungs- (11) Spezielle Gesetze und Rechtsverordnungen, die Anforderungen vorschriften an den Umgang mit Kampfmitteln aus Gründen des Arbeits- schutzes normieren, existieren nicht. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 31.08.2015 enthält lediglich allgemeine Arbeits- schutzpflichten, wie sie in jedem Betrieb und auf jeder Baustelle zu beachten sind. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat aber verschiedene, hier z. T. einschlägige Vorschriften und Regeln erlassen sowie Informationen herausgegeben, die zahlreiche, sehr spezielle Anforderungen an den Umgang mit Explosivstoffen, Sprengstoffen und Munition sowie für Arbeiten in kontaminierten Bereichen enthalten. Ohne Anspruch auf Voll- ständigkeit seien hier folgende Regelwerke genannt, die schon aus Haftungsgründen beachtet werden sollten:

Tab. 1 Vorschriften, Regeln und Informationen zur Unfallverhütung

RegelwerkBezeichnung
TRGS 524Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (bekannt gegeben gemäß GMBl 2010, Nr. 21, S. 419-450 (01.04.2010), zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2011, S. 1018-1019 [Nr. 49-51])
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention, aus 11/2013 (früher BGV A1)
DGUV Vorschrift 38Bauarbeiten, aus 01/1997 (früher BGV C22)
DGUV Vorschrift 66Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott, vom 01.04.1978/01.04.1982 (früher BGV D23)
DGUV Regel 101-008Arbeiten im Spezialtiefbau, aus 04/1997, aktualisierte Fassung: 08/2006 (früher BGR 161)
DGUV Regel 101-004Kontaminierte Bereiche, aus 04/1997, aktualisierte Fassung: 02/2006 (früher BGR 128)
DGUV Regel 113-003Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder Vernichten von Explosivstoff oder Gegenständen mit Explosivstoff, aus 01/1996 (früher BGR 114)
DGUV Regel 113-016Sprengarbeiten, aus 03/2012, aktualisierte Fassung aus 11/2015 (früher BGV C24)
DGUV Regel 113-017Tätigkeiten mit Explosivstoffen, aus 03/2012 (früher BGV B5)
DGUV Information 201-027Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung aus 10/2007 (früher BGI 833)

Ergänzende Erläuterungen sind dem Anhang A-5 zu entnehmen.

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3 RECHTSGRUNDLAGEN 17

3.4 Zuständigkeiten

(1) Die projektbezogenen Aufgaben (Baumaßnahmen) auf Bundes- Zuständigkeit der liegenschaften werden in der Zuständigkeit der Bauverwaltun- Bauverwaltungen im gen des Bundes und der Länder (im Folgenden: Bauverwaltung) Regelverfahren gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) durchgeführt.

(2) Der BImA ist im Rahmen von § 2 BImAG grundsätzlich das Liegenschaften der BImA Eigentum an allen inländischen dienstlich genutzten Liegen- ohne die von der Bundeswehr schaften des Bundes übertragen worden. Die Wahrnehmung genutzten der Rechte und Pflichten der Eigentümerin der Liegenschaften, einschließlich der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, obliegt der BImA. Sie entscheidet mit Ausnahme der Sonderregelungen mit einzelnen Nutzern (Dachvereinbarungen) über die Durchfüh- rung von Maßnahmen und stellt die notwendigen Haushalts- mittel zur Verfügung. Abb. 3-1 Organisationsstruktur der Kampfmittelbearbeitung gem. RBBauauf Dienstliegenschaften der BImA(ohne Bw ge- nutzte)

BMF BMI Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

BImA Bauverwaltungen Bundesanstalt für der Länder Immobilienaufgaben, Kontaminationsmanagement, Fachaufsicht ZEPM4 Leitstelle des führende Ebene Bundesfür KMR im NLBL

Qualitätskontrolle BImA-Sparten BBR Facility Management (FM), Fachtechnische Bundesamt für Bauverwaltungen Bundesforst (BF), Verkauf (VK), Unterstützung Bauwesen und der Länder Portfoliomanagement (PM), Raumordnung Baudurchführende Verwaltungsaufgaben (VA) Baudurchführende Ebene Direktionen und Nebenstellen Ebene

Fachaufsicht operatives Geschäft, fachtechnische Ingenieurbüros und Fachfirmen Unterstützung, Qualitätskontrolle

Abb. 2 Organisationsstruktur der Kampfmittelbearbeitung gem. RBBau auf Dienstliegenschaften der BImA (ohne von der Bundeswehr genutzte) mit Beteiligung der örtlichen Bauverwaltung

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18 3 RECHTSGRUNDLAGEN

(3) Für die Kampfmittelräumung als Baumaßnahme oder Teil einer solchen in Dienstliegenschaften des Einheitlichen Liegenschafts- managements (ELM) ist grundsätzlich die BImA als Eigentüme- rin zuständig. Sie bedient sich gemäß Ressortvereinbarung (s. RBBau, Anhang 2) zwischen BMI und BMF der Bauverwaltung (s. Abb. 2). Gemäß Erlass des BMF aus dem Jahr 20001 „erfordern Beräumungsmaßnahmen im Allgemeinen nicht die Einschal- tung der Bauverwaltung“. Die entsprechende Organisations- struktur ist in Abb. 3 dargestellt. Abb. 3-2 Organisationsstruktur der Kampfmittelbearbeitung auf Dienstliegenschaften der BImA(ohne Bwgenutzte) ohneBeteiligung der örtlichen Bauverwaltung

BMI BMF Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Finanzen für Bau und Heimat

BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Kontaminationsmanagement,ZEPM4 Leitstelle des Bundes für KMR im NLBL

Qualitätskontrolle, Projektkoordination Fachtechnische Unterstützung Regionaler Fachplaner, ZEPM4

BImA-Sparten Projektsteuerer Facility Management (FM), Bundesforst (BF), „Dritte“ Verkauf (VK), Portfoliomanagement (PM), Verwaltungsaufgaben (VA) (Baudurchführende Ebene) Direktionen und Nebenstellen

Ingenieurbüros Fachaufsicht operatives Geschäft bzw. fachtechnische Unterstützung / und Räumfirmen Qualitätskontrolle

Abb. 3 Organisationsstruktur der Kampfmittelbearbeitung auf Dienstliegenschaften der BImA (ohne von der Bundeswehr genutzte) ohne Beteiligung der örtlichen Bauverwaltung

1 BMF, Az VI A 1 – VV 2560 – 13/00 vom 13.11.2000: Kampfmittel und Rüstungsaltlasten aus der Zeit der beiden Weltkriege auf bundeseigenen Grundstücken (des AGV)

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3 RECHTSGRUNDLAGEN 19

(4) Für die Kampfmittelräumung als Baumaßnahme oder als Teil einer solchen in nicht dienstlich genutzten Liegenschaften des Bundes ist grundsätzlich die BImA als (wirtschaftliche) Eigentü- merin zuständig. Auf diesen Liegenschaften sind wiederum die beiden Verfahrensweisen gem. (3) möglich.

(5) Für das BMVg ist zur Umsetzung des BImAG im Geschäftsbe- Von der Bundeswehr genutzte reich des BMVg im April 2009 eine Dachvereinbarung (DV) zwi- Liegenschaften schen BMVg, BMF und BImA abgeschlossen worden. Ausweislich § 2 Abs. 1 DV ist das Eigentum an nahezu allen im Ressortvermö- gen des BMVg befindlichen inländischen Dienstliegenschaften auf die BImA übertragen worden. Für den Bereich des BMVg als Liegenschaftsnutzer gelten folgende Regelungen:

i) Nicht militärische Kleine und Große Baumaßnahmen gem. RBBau Abschnitt D und E in Verbindung mit Ab- schnitt K1 sowie damit verbundene KMR in den Dienstlie- genschaften oder Bereichen dieser Liegenschaften werden durch den Maßnahmenträger BImA durchgeführt.

ii) Militärische Kleine und Große Baumaßnahmen gem. RBBau Abschnitt D und E, in Verbindung mit den Ab- schnitten K1 und L1 sowie damit verbundene KMR in den Dienstliegenschaften oder Bereichen dieser Liegenschaften werden durch den Maßnahmenträger BMVg als eigenfi- nanzierte Baumaßnahmen aus dem Einzelplan 14 durch- geführt.

iii) Für den Bauunterhalt gem. RBBau Abschnitt C und die damit verbundenen KMR ist die BImA die Maßnahmen- trägerin. Ausgenommen hiervon sind von der Bundeswehr selbst verursachte KM-Belastungen. Treten bei der KMR sowohl von der Bundeswehr verursachte als auch von ihr nicht verursachte KM-Belastungen auf, muss ein einzel- fallspezifischer Verteilerschlüssel festgelegt werden. Für nutzerspezifische Anlagen ist die Bundeswehr zuständig. In diesen Bereichen trägt allerdings die BImA die Räum- und Vernichtungskosten für nicht von der Bundeswehr verursachte KM-Belastungen. Ggf. ist auch für diese Fälle ein spezifischer Verteilerschlüssel festzulegen. In Zweifels- fällen ist die Zuständigkeit anhand des Mietvertrages zu klären, in dem festgelegt ist, was Mietvertragsgegenstand ist.

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3 RECHTSGRUNDLAGEN 21

Abb. 3-4 Organisationsstruktur der Kampfmittelbearbeitung auf von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften im Rahmen investiver militärischer Baumaßnahmen (Bezug zu (5) ii) BMVg Bundesministerium der Verteidigung, Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) Leitstelle des Landes BAIUDBw für Boden-und BImA Bundesamt für Grundwasserschutz* Infrastruktur, Leitstelle des Bundesanstalt für Umweltschutz und Bauverwaltung der Bundes für Immobilienaufgaben Dienstleistungen Länder Kampfmittelräumung Kontaminations- der Bundeswehr Fachaufsicht führende Ebene im NLBL management, ZEPM4 Qualitätskontrolle, Fachtechnische FacilityManagement Unterstützung ELM „Bundeswehr“ BwDLZ Bauverwaltung der Länder Bundeswehrdienst- leistungszentren Baudurchführende Ebene Anmerkung Fachaufsicht Ingenieurbüros Im Bundesland Berlin werden operatives Geschäft bzw. fachtechnische Unterstützung / und Räumfirmen die Aufgaben der Fachaufsicht Qualitätskontrolle; Information an die BImAerfolgt, sofern führenden sowie der Baudurch- sich die Bewertung bzw. Kategorisierung der KMR-Situation führenden Ebene durch das verändert Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wahrge- * ggf. delegiert an die Baudurchführende Ebene nommen. Die Darstellung in der Grafik unterblieb, um diese übersichtlich zu halten.
BMVg Bundesministerium der Verteidigung, Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) Leitstelle des Landes BAIUDBw für Boden-und BImA Bundesamt für Grundwasserschutz* Infrastruktur, Leitstelle des Bundesanstalt für Umweltschutz und Bauverwaltung der Bundes für Immobilienaufgaben Dienstleistungen Länder Kampfmittelräumung Kontaminations- der Bundeswehr Fachaufsicht führende Ebene im NLBL management, ZEPM4 Qualitätskontrolle, Fachtechnische FacilityManagement Unterstützung ELM „Bundeswehr“ BwDLZ Bauverwaltung der Länder Bundeswehrdienst- leistungszentren Baudurchführende Ebene Anmerkung Fachaufsicht Ingenieurbüros Im Bundesland Berlin werden operatives Geschäft bzw. fachtechnische Unterstützung / und Räumfirmen die Aufgaben der Fachaufsicht Qualitätskontrolle; Information an die BImAerfolgt, sofern führenden sowie der Baudurch- sich die Bewertung bzw. Kategorisierung der KMR-Situation führenden Ebene durch das verändert Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wahrge- * ggf. delegiert an die Baudurchführende Ebene nommen. Die Darstellung in der Grafik unterblieb, um diese übersichtlich zu halten.

Abb. 5 Organisationsstruktur der KMR in von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften im Rahmen investiver militärischer Baumaßnahmen

(7) In Abschnitt H der RBBau ist festgelegt, dass die Bestandsdoku- Dokumentation mentation gemäß den Baufachlichen Richtlinien Vermessung und den Arbeitshilfen Kampfmittelräumung als den fachlichen Regelwerken des Bundes erfolgen muss. Für den Bereich des BMVg ist gemäß RBBau, Abschnitt L1 festgelegt, dass die Doku- mentation mit dem Liegenschaftsinformationssystem Außen- anlagen LISA® durch die Bauverwaltungen zu führen ist. Die Dokumentation aller Maßnahmen zur Kampfmittelräumung auf Bundesliegenschaften erfolgt z.Zt. im Informationssystem Boden- und Grundwasserschutz / Altlasten INSA. Die Bestands- dokumentation mit INSA stellt eine Zwischenlösung dar, bis die Dokumentation im LISA LM implementiert ist.

Die BImA schließt sich dieser Vorgehensweise an.

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22 3 RECHTSGRUNDLAGEN

Aufgaben der Leitstelle (8) Das NLBL nimmt folgende Aufgaben als Leitstelle des Bundes für des Bundes für Kampfmittelräumung (Leitstelle KMR Bund) wahr: Kampfmittelräumung

→ Qualitätssicherung, z. B. Erarbeiten und Weiterentwi- ckeln methodischer Konzepte, fachliche Unterstützung der Bundesministerien BMI, BMVg, BMVI sowie der BImA beim Mitwirken innerhalb entsprechender Normungs- und Gesetzgebungsverfahren sowie das Zusammenführen und Auswerten von Erkenntnissen und Erfahrungen aus abgewi- ckelten Projekten zur Optimierung der Vorgehensweise.

→ Unterstützung, z. B. Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie fachliche Beratung des BMVg, der örtlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung und der BImA.

→ Datenmanagement, z. B. Entwicklung des Fachinforma- tionssystems Kampfmittelräumung und Anwenderunter- stützung sowie Bündelung aller dezentral durch die Bau- verwaltung geführten oder im Auftrag der BImA erzeugten Daten in der zentralen Datenbank des Informationssystems Boden- und Grundwasserschutz / Altlasten INSA.

Zusätzlich bedient sich die BImA der Leitstelle KMR Bund für:

→ Qualitätsmanagement/-sicherung der von der BImA über die Bauverwaltungen oder Dritte veranlassten Erkundungs- und Räummaßnahmen mit den Vorschlägen zum weiteren Vorgehen in der nächsten Bearbeitungsphase

→ Datenpflege, z. B. für von der BImA erzeugte Daten (z. B. im Zuge von Verkaufsvorbereitung und Vertragsmanagement), soweit diese nicht durch Maßnahmen der Bauverwaltung erzeugt wurden

→ Fachgutachterliche Funktion, z. B. bei Rechtsstreitigkeiten im Zuständigkeitsbereich der BImA

→ Fachgutachterliche Unterstützung im Zuge von Verkaufs- vorbereitungs- bzw. Wertschöpfungsmaßnahmen auf Flächen und im Vertragsmanagement der BImA

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3 RECHTSGRUNDLAGEN 23

(9) Im Zuständigkeitsbereich jeder Fachaufsicht führenden Ebene Aufgaben der Fachaufsicht ist eine Leitstelle für Boden- und Grundwasserschutz eingerich- führenden Ebene/Leitstellen tet (LS BoGwS Land), die im Bereich KMR auch die Datenerhe- BoGwS in den Ländern bung und das Führen der INSA-Datenbank übernimmt und den fachlichen Austausch mit der Leitstelle KMR Bund pflegt. Die BImA schließt sich diesem Verfahren an, sofern sie KMR mit der Bauverwaltung durchführt.

(10) Maßnahmen der Erkundung und Räumung von Kampfmitteln Aufgaben der auf einer von der Bundeswehr genutzten Liegenschaft erfolgen Baudurchführenden Ebene unter Berücksichtigung der Zentralen Dienstvorschrift A-1800/1 vom 16.12.2013 durch die zuständige Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung. Hierzu gehören:

→ Übergabe von Daten für die externe Erfassung im INSA im sog. EFA-Modus an Ingenieurbüros und Rückleitung der Daten an die zuständige LS BoGwS Land,

→ Prüfung und Beurteilung der Erkundungsergebnisse und Gutachten sowie der Räumkonzepte,

→ Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Länder und Kommunen in Absprache mit BAIUDBw/BwDLZ und BImA in ihrer Eigenschaft als Auftraggeber bzw. Grundstücksei- gentümer,

→ Datenerfassung bzw. Prüfung der Datenerfassung, sofern diese extern beauftragt wurde.

Die BImA schließt sich dieser Vorgehensweise an, sofern sie KMR mit der Bauverwaltung durchführt.

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24 3 RECHTSGRUNDLAGEN

Maßnahmen bei Aufgabe (11) Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe einer auf Dau- der Nutzung durch die er für Verteidigungszwecke entbehrlichen Liegenschaft bzw. Bundeswehr und Rückgabe Liegenschaftsteilfläche seitens der Bundeswehr an die BImA an die BImA übernimmt die BImA als Liegenschaftseigentümerin alle Maß- nahmen der Kampfmittelräumung im Rahmen der Aufgaben- verteilung zwischen Bund und Ländern (gem. Kapitel 3.1) und trägt vollumfänglich sämtliche anfallenden Kosten. In Abstim- mung mit der Bundesanstalt ist grundsätzlich vor der Abgabe von Übungsplätzen keine kostenintensive, flächendeckende Erkundung und Entmunitionierung durchzuführen. Zur Besei- tigung von akuten Gefahrenstellen sind von der abgebenden Dienststelle an der Oberfläche vorhandene Blindgänger/Kampf- mittel auf Wegen und den vegetationsbedingt frei zugänglichen Flächen zu entfernen. An der Oberfläche vorhanden sind Blind- gänger/Kampfmittel dann, wenn sie bei der Absuche mit bloßem Auge – d. h. ohne Hinzuziehung technischen Geräts bzw. anderer Hilfsmittel – sichtbar sind. Zur Sicherung aller Flächen abseits der Wege sind außerdem Warntafeln aufzustellen, die auf ein Verbot zum Betreten hinweisen.

Vor Nutzungsaufgabe von Übungsplätzen wird die BImA seitens BMVg möglichst frühzeitig beteiligt, um ggf. noch zu Zeiten des Betriebs durch die Bundeswehr Technische Erkundungen und Räumungen zu Lasten der BImA durchführen zu können, ohne jedoch den Übungsbetrieb zu behindern.2

2 Eine Ausführungsbestimmung soll hierzu noch durch die BImA, Kontaminationsmanagement in Zusammenarbeit mit den im BMVg zu beteiligenden Referaten IUD I 3, IUD I 4, IUD I 5, IUD I 6, IUD II 6 und FüSK I 3 erstellt werden.

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3 RECHTSGRUNDLAGEN 25

1 Nicht durch die Bundeswehr genutzte Liegenschaften
Tab D . i 1 e n Dstalrisetgeellnunscgh daefrt eRneg elung sfälle KM R auf Bun desliegens chaften → KMR als Teil von „klassischen“ Baumaßnahmen → KMR außerhalb von „klassischen“ Baumaßnahmengem. Kap. 3.4 (3), Abb. 2 gem. Kap. 3.4 (3), Abb. 3
Nicht betriebsnotwendige Liegenschaften (sog. Umlaufvermögen)beide Verfahrensweisen gem. Kap. 3.4 (3) möglich
2 Durch die Bundeswehr genutzte Liegenschaften
N i c h Dtmarisltietällruinscgh dee rK Rleeigneelu unngdsf äGllreo KßMe RB aauumf Baußnndaehslmiegeenn (sgcehmaft. eAnbschnitt D und Tab . 1 E der RBBau) durch den Maßnahmenträger BImAgem. Kap. 3.4 (6), Abb. 4
Militärische Kleine und Große Baumaßnahmen (gem. Abschnitt D und E der RBBau) durch den Maßnahmenträger BMVg aus dem Einzelplan 14gem. Kap. 3.4 (6), Abb. 5
Bauunterhalt (gem. Abschnitt C von RBBau) in der Regel durch die BImA als Maßnahmenträgeringem. Kap. 3.4 (6), Abb. 4
Beabsichtigte Nutzungsaufgabe der Bundeswehr in der Restnutzungsphasegem. Kap. 3.4 (11)
Mitnutzung Dritter auf Bundeswehr-Liegenschaften → Flugplätze (Zivil-, Segel-...) → Tontaubenschießplätze → Freizeitnutzungen (Rally etc.)Einzelvereinbarung
3 Weiternutzung von ehemaligen NATO-Liegenschaften
Tab. 1 → D aÜrsbteelrlnunagh mdeer vRoenge Kluansgesrfnäellne KM R auf Bun desliegens chaften → Weiternutzung von ÜbungsplätzenEinzelvereinbarung

Abb. 6 Darstellung der Regelungsfälle KMR auf Bundesliegenschaften (Eigentümer BImA, BMVg (Ausnahmefall) sowie Dritte (BImA, Sparte VA i. R. AKG))

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26 3 RECHTSGRUNDLAGEN: 3.4 ZUSTÄNDIGKEITEN

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4 VERFAHRENSREGELUNGEN 27

4 Verfahrensregelungen

4.1 Phasenschema Kampfmittelräumung

(1) Das „Phasenschema Kampfmittelräumung“ beschreibt die methodische Vorgehensweise, aus der sich die technischen Anforderungen für die Kampfmittelräumung ableiten. Es ist Grundlage für die Bearbeitung kampfmittelverdächtiger oder kampfmittelbelasteter Liegenschaften in der Zuständigkeit des Bundes.

(2) Die methodische Vorgehensweise umfasst (s. Abb. 7):

Phase A Historische Erkundung der möglichen Kampfmittelbelastung und Bewertung.

Phase B Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittelbelastung und Gefährdungsabschätzung.

Phase C1 Räumkonzept, Ausschreibung und Vergabe der Leistungen.

Phase C2 Räumung, Abnahme und Dokumentation.

(3) Bei Einzelfunden, kleinen Maßnahmen oder Sofortmaßnahmen kann die Räumung unter Verzicht der dargestellten Planungs- schritte unmittelbar durchgeführt werden (s. Kap. 7.3).

(4) Um die Flächen nach Abschluss der Phasen einheitlich und vergleichbar einstufen zu können, werden sie fünf Kategorien zugeordnet. Diese werden im Kapitel 5 „Bewertung und Gefähr- dungsabschätzung“ erläutert.

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28 4 VERFAHRENSREGELUNGEN

4.1.1 Phase A – Historische Erkundung der möglichen Kampfmittelbelastung und Bewertung

(1) Liegen für eine Liegenschaft oder Fläche konkrete Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung vor, ist dieser Verdacht in der Phase A zu untersuchen. Die Ergebnisse sind zu bewerten. Für die Bewer- tung sind die notwendigen Daten in der Regel im Rahmen einer Historisch-genetischen Rekonstruktion der Kampfmittelbela- stung (HgR-KM) zu ermitteln.

Archivalien (2) Grundlage der HgR-KM sind Archivalien. Für eine fundierte und damit verlässliche Rekonstruktion sind alle relevanten Archiva- lien zu beschaffen. Die hierzu gehörenden Unterlagen sind im Anhang 2 definiert.

(3) Die Recherchen sind in in- und ausländischen Archiven durchzu- führen. Das Provenienzprinzip, d. h. die Recherche in Beständen zuständiger Behörden und Einrichtungen, ist zu berücksichtigen. Für die HgR-KM werden auch Archivalien benötigt, die grund- sätzliche Aspekte (z. B. zu Einsatzgebieten bestimmter Kampfmit- tel) behandeln.

(4) Um eine wirtschaftliche Bereitstellung von Archivalien und ak- tuellen Luftbildern zu gewährleisten, werden Archivrecherchen gemäß den Erlassen des BMVBS vom 17.12.1999 (Az. BS 33 B1012) bzw. des BMVg vom 24.03.2000 (WV II 7 Az 63-25-36/15) zentral durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegen- schaften (NLBL) durchgeführt und im Rahmen einer Historisch- genetischen Rekonstruktion ausgewertet. Die Vorgehensweise ist in der „Handlungsanweisung Rüstungsaltstandorte/Entmu- nitionierung“ dargelegt (s. Anhang 2.4), die mit den o. g. Erlassen eingeführt wurde.

Archivaliendatenbank (5) Aus den Recherchen der vergangenen Jahre resultiert ein um- des NLBL fangreicher Archivalienbestand beim NLBL, der im Anhang 2 zu- sammenfassend beschrieben wird. Sämtliche Archivalien werden in der Archivaliendatenbank des NLBL erfasst. Hierdurch ist der unmittelbare Zugriff auf alle bearbeiteten Bestände und Archiva- lien möglich. Die Archivaliendatenbank ist ebenfalls im Anhang 2 erläutert.

(6) Die Auswertung der Archivalien setzt detaillierte Kenntnisse über grundsätzliche historische und militärische Zusammenhänge sowie langjährige Erfahrungen in diesem Fachgebiet voraus.

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4 VERFAHRENSREGELUNGEN 29

KAMPFMITTELVERDACHT Historische Erkundung Verdacht A ausgeräumt ESAHP Bewertung Gefahr = keine Gefahr, kein Handlungsbedarf Verdacht nicht ausgeräumt = Gefahr nicht auszuschließen
A ESAHPHistorische Erkundung Verdacht ausgeräumt Bewertung Gefahr = keine Gefahr, kein Handlungsbedarf Verdacht nicht ausgeräumt = Gefahr nicht auszuschließen
B ESAHPTechnische Erkundung Verdacht bestätigt keine Gefahr, kein Gefährdungs- Handlungsbedarf bei abschätzung derzeitiger Nutzung; Neubewertung bei Nutzungsänderung Gefahr
1C ESAHPRäumung der Kampfmittel Räumkonzept ggf. vertiefende technische Erkundung, Ausschreibung und Vergabe
2C ESAHP Durchführung der Räumung, Abnahme und Dokumentation2C ESAHPDurchführung der Räumung, Abnahme und Dokumentation

Abb. 7 Phasenschema Kampfmittelräumung

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30 4 VERFAHRENSREGELUNGEN

Ziele HgR-KM (7) Ziele einer HgR-KM sind

→ die historische Nutzung und historischen Vorgänge, die zu einer Kampfmittelbelastung geführt haben können, umfassend zu rekonstruieren, → die potenzielle Kampfmittelbelastung räumlich und genetisch differenziert zu ermitteln, → die Kostenwirkungsfaktoren zu erheben, → ggf. kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auszuweisen, → die potenzielle Belastung zu bewerten, → weitere Maßnahmen zu empfehlen.

Kostenwirkungsfaktoren (8) Über den Standort, die Kampfmittelbelastung und die rechtli- chen Rahmenbedingungen werden eine Vielzahl an Informatio- nen und Daten benötigt. Diese Kostenwirkungsfaktoren sind als Bestandteil einer HgR-KM, sofern sie für die Bewertung relevant sind, vollständig zu erfassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Faktoren auch für die weitere Bearbeitung in den Phasen B und C wesentlich sind. Eine frühzeitige vollständige Datenerhe- bung vermeidet spätere, zumeist aufwändige Nacherhebungen.

Kampfmittelbedingte (9) Mit einer HgR-KM sollen die Ursachen (s. Anhang 2) für eine Faktoren Kampfmittelbelastung ermittelt und die notwendigen Daten für die Bewertung erhoben werden. Das Ziel einer HgR-KM ist die lückenlose Rekonstruktion der Nutzungs- und Angriffschronik eines Standortes für den gesamten relevanten Nutzungszeitraum. Dieser kann aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg (z. B. Trup- penübungsplätze der preußischen Armee) bis heute reichen. Um die Art und Menge der verwendeten Kampfmittel zu erfassen, sind die Handlungsabläufe des (militärischen) Regelbetriebs, der stattgefundenen Kampfhandlungen und die Vorgänge bei einer möglichen Demontage oder Kampfmittelvernichtung zu rekons- truieren. Verwendungs- und Trefferbereiche werden auf Basis der historischen und jetzigen Infrastruktur lokalisiert und karto- grafisch dargestellt. Auf Grundlage dieser Arbeiten lassen sich die kampfmittelbedingten Faktoren Kampfmittelart, Fundtiefe, Zustand und räumliche Verteilung bzw. Belastungsdichte rekons- truieren.

(10) Weitere Hinweise zu den Verursachungsszenarien und nut- zungstypbezogenen möglichen Kampfmittelbelastungen sowie zur Quellenlage finden sich im Anhang 2.

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(11) Weitere wesentliche Daten sind die Standortfaktoren einer Standortfaktoren Liegenschaft. Hierbei handelt es sich beispielsweise um natur- räumliche Bedingungen (z. B. Geologie), bauliche Infrastruktur (z. B. bauliche Anlagen, Straßen und Wege) und kontaminierte Bereiche (z. B. Altlasten).

(12) Die rechtlichen Faktoren beinhalten beispielsweise Aussagen zu Rechtliche Faktoren den Eigentumsverhältnissen, Angaben zum Natur- und Denk- malschutz oder zur Totenruhe.

(13) Weitere Hinweise zu den Kostenwirkungsfaktoren sind im An- hang 9.1.2 zu finden.

(14) Die HgR-KM basiert auf der Auswertung von Archivalien, Luft- bildern und aktuellen Dokumenten (z. B. Räumberichten) sowie Zeitzeugenbefragungen. Eine Geländebegehung zum Abgleich der ausgewerteten Ergebnisse mit den örtlichen Verhältnissen ist im Regelfall durchzuführen. Weitergehende Geländeunter- suchungen (z. B. geophysikalische Sondierungen) werden i. d. R. nicht vorgenommen.

(15) Sämtliche Arbeiten, Auswertungen und Ergebnisse sind detail- Dokumentation liert und nachvollziehbar textlich und grafisch zu dokumentie- ren. Insbesondere die lagegetreue Lokalisierung aller Verdachts- punkte, -objekte und -bereiche ist notwendig. Weitere Hinweise und Anforderungen an die Inhalte einer HgR-KM werden im Anhang 9.2 gegeben.

(16) Für die Bewertung der möglichen Kampfmittelbelastung sind Bewertung alle erhobenen Daten zu berücksichtigen. Hervorzuheben sind insbesondere

→ jetzige und zukünftige Nutzung, → bereits durchgeführte Kampfmittelräumungen, → Sorte, Art, Lage, Menge des vermuteten oder festgestellten Kampfmittels, → vermuteter Zustand der Kampfmittel, → Möglichkeit der Selbstdetonation, → Möglichkeit der Detonation durch Fremdeinwirkung, → Explosions-, Detonations- und sonstige Wirkung auf die Schutzgüter.

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32 4 VERFAHRENSREGELUNGEN

(17) Die HgR-KM schließt mit einer Bewertung ab. Hat sich der Kampfmittelverdacht mit hinreichender Sicherheit nicht be- stätigt, scheidet die Liegenschaft oder Fläche aus der weiteren Bearbeitung aus. Wurde eine Gefahr für die Schutzgüter festge- stellt, kann unter Berücksichtigung des Einzelfalls unmittelbar die Räumung geplant und durchgeführt werden. In allen anderen Fällen sind weitergehende Untersuchungen, die in der Regel als technische Erkundungen in der Phase B durchgeführt werden, notwendig. Hierzu spricht die HgR-KM Empfehlungen zur weite- ren Vorgehensweise aus.

4.1.2 Phase B – Technische Erkundung der Kampfmittelbelastung und Gefährdungsabschätzung

(1) Ist der Verdacht einer Kampfmittelbelastung und damit einer Gefahr für die Schutzgüter durch die Phase A nicht ausgeräumt, wird im Rahmen der Phase B eine Technische Erkundung der Kampfmittelbelastung durchgeführt.

Ziel (2) Das Ziel der Technischen Erkundung ist die Gefährdungsabschät- zung der Kampfmittelbelastung.

(3) Zu Beginn der Technischen Erkundung kann eine Nachrecher- che oder Nacherfassung von in der Phase A nicht abschließend geklärten Aspekten und Daten notwendig sein.

Testfelder (4) In der Technischen Erkundung liefern Testfelder wesentliche Da- ten für die Gefährdungsabschätzung und für die Ausschreibung der Kampfmittelräumung. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen geophysikalischen Untersuchungen und der anschlie- ßenden Kampfmittelräumung der Testfelder bzw. Teilen davon. Beide Erkundungsarten werden in der Regel miteinander kombi- niert. Die Testfelduntersuchungen sind qualitativ und quantitativ den jeweiligen Standortverhältnissen anzupassen. Die Größe, Anordnung und Lage der Testfelder sind in Abhängigkeit der Standortsituation, der vermuteten Kampfmittelbelastung und der räumlichen Varianz der Kampfmittelverteilung repräsentativ unter geostatistischen Gesichtspunkten zu bestimmen. Die tech- nischen Spezifikationen finden sich im Anhang 9.

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4 VERFAHRENSREGELUNGEN 33

Mit Testfeldern lässt sich der Kampfmittelverdacht aufgrund einer Bombardierung in der Regel nicht überprüfen. Hierzu sind mögliche Bombenblindgänger zu unregelmäßig innerhalb einer Verdachtsfläche verteilt. Zur Ermittlung des Untergrundaufbaus für die Planung von Kampfmittelräumungen innerhalb bombar- dierter Flächen können jedoch Schürfe erforderlich sein (ggf. als Phase C1).

(5) Durch die geophysikalischen Untersuchungen werden ausge- Geophysik wählte Liegenschaftsteile oder in bestimmten Fällen auch die gesamte Liegenschaft erkundet. Hierzu werden in der Regel magnetische oder elektromagnetische Verfahren sowie Georadar eingesetzt, die im Anhang 3.1 beschrieben werden.

(6) Die Erkundung selbst sollte auf einer EDV-gestützten Mess- wertaufnahme beruhen, die bei größeren Flächen auch fahr- zeuggestützt durchgeführt werden kann. Die hierzu notwendige Lagebestimmung der Messpunkte ist gemäß den Anforderungen der Technischen Spezifikation „Vermessung“ (Anhang 9.1.7) vor- zunehmen.

(7) Durch die Räumung der Testfelder werden Art, Zustand und Räumung der Menge der Kampfmittel, von Störkörpern und eine Räumung Testfelder behindernden oder einschränkenden Standortbedingungen sowie die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse erfasst.

(8) An die Testfeldräumungen sind hinsichtlich Durchführung und Arbeitssicherheit die gleichen Anforderungen wie bei Flächen- räumungen zu stellen.

(9) Die Testfelduntersuchungen sind detailliert zu dokumentieren. Insbesondere sind die geophysikalischen Untersuchungen sowie die geräumten Kampfmittel genau einzumessen. An die Vermes- sung werden deshalb besondere Anforderungen gestellt, die im Anhang 9.1.7 aufgeführt sind.

(10) In der Gefährdungsabschätzung (s. Kap. 5) werden die Ergebnisse Gefährdungs- der Historisch-genetischen Rekonstruktion, der geophysikali- abschätzung schen Untersuchungen und der Testfeldräumungen berücksich- tigt.

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34 4 VERFAHRENSREGELUNGEN

Als wesentliche Bewertungsfaktoren für die Aussage, ob und in welchem Maße eine Gefahr für die Schutzgüter von der jeweili- gen Fläche oder Liegenschaft ausgeht, gelten:

→ jetzige und zukünftige Nutzung, → Sorte, Art, Lage, Menge des vermuteten oder festgestellten Kampfmittels, → Zustand des festgestellten Kampfmittels, → Möglichkeit der Selbstdetonation, → Möglichkeit der Detonation durch Fremdeinwirkung, → Explosions-, Detonations- und sonstige Wirkung auf die Schutzgüter.

(11) Die Gefährdungsabschätzung wird einzelfallbezogen durchge- führt. Hat sich der Kampfmittelverdacht nicht bestätigt, erfolgen keine weiteren Maßnahmen. Geht von der festgestellten Kampf- mittelbelastung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung aus, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Bei Nutzungs- änderung ist eine Neubewertung erforderlich. Besteht eine Ge- fahr für die Schutzgüter, wird die Liegenschaft oder Fläche in der Phase C weiter bearbeitet.

4.1.3 Phase C – Räumkonzept, Ausschreibung und Durchführung einer Kampfmittelräumung

(1) Ergibt die Gefährdungsabschätzung eine Gefahr, die eine Kampf- mittelräumung notwendig macht, so wird in der Phase C die Kampfmittelräumung geplant, durchgeführt und i. d. R. durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Länder abgenommen.

Ziel (2) Ziel einer Kampfmittelräumung ist die Beseitigung der festge- stellten Gefahren für die Schutzgüter unter Berücksichtigung der jetzigen oder zukünftigen Nutzung.

Phase C1 (3) In der Phase C1 werden durch eine fallweise durchzuführende, vertiefte technische Erkundung die möglicherweise vorhandenen Datenlücken geschlossen. Diese Erkundung kann weitere Unter- suchungen analog den in der Phase B durchgeführten Maßnah- men umfassen. Für Detailprobleme können standortbezogene Sonderuntersuchungen notwendig werden. Hierzu gehören u. a. die Validierung von Ortungsverfahren, die exemplarische Räu- mung bestimmter Kampfmittel zur Lage und Tiefenbestimmung sowie die Untersuchung von Resten baulicher Anlagen.

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(4) Mit dem Räumkonzept (s. Kap. 6) werden Lösungsmöglichkei- Räumkonzept ten für das definierte Ziel untersucht und die Räummaßnahme geplant. Hier können grundsätzlich unterschieden werden:

→ Kampfmittelräumung ohne Einschränkungen: Hierbei wird die Kampfmittelfreiheit eines Areals nach dem Stand der Technik hergestellt. → Kampfmittelräumung mit Einschränkungen: die Kampfmittelräumung wird in Tiefe, Fläche und/oder nach Art der Kampfmittel eingeschränkt. Hierzu zählt auch die baubegleitende Kampfmittelräumung. → Schutz- und Beschränkungsmaßnahme.

(5) Im Einzelnen werden insbesondere die möglichen Räumverfah- ren unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Aspekte geprüft. Dabei werden die Standortfaktoren, kampfmittelbedingte Faktoren und die rechtlichen Faktoren (Anhang 9) berücksichtigt. Das Räumkonzept wird mit dem zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst abgestimmt.

(6) Auf Basis des Räumkonzeptes werden Leistungsbeschreibungen (LB) und Leistungskataloge (LK) sowie alle weiteren Dokumente erarbeitet, die Grundlage für die Ausschreibung der gewerbli- chen Leistungen der Räummaßnahmen sind. Details hierzu kön- nen dem Kapitel 7 sowie den Anhängen 7, 8 und 9 entnommen werden.

(7) Die Räumung (Phase C2) wird von qualifizierten Fachfirmen auf Phase C2 Grundlage des Räumkonzeptes und der Ausschreibungsunterla- gen durchgeführt. Die Kampfmittelräumung umfasst die Arbei- ten:

→ Herstellen der Räumfähigkeit der Fläche, → Sondieren und Orten der Kampfmittel, → Freilegen, → Identifizieren, → Bergen, → Transportieren in ein Bereitstellungslager, → Überlassung an den Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Vernichtung.

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(8) Die Vernichtung der Kampfmittel erfolgt i. d. R. durch den zu- ständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Länder. Mit diesen Arbeiten können nach Abstimmung mit dem Kampfmittelbesei- tigungsdienst auch gewerbliche Kampfmittelräumfirmen beauf- tragt werden.

(9) Abhängig vom Räumziel und den Standortbedingungen können unterschiedliche Räumverfahren angewendet werden. Das Spek- trum reicht von der manuellen Ortung und Räumung einzelner Störkörper bis zur vollmaschinellen Räumung mit Hilfe von Sieb- und Separieranlagen. Detaillierte Angaben zu den Räumver- fahren finden sich in Anhang 4 und Anhang 9. Räumarbeiten sind dem Stand der Technik entsprechend durchzuführen. Auf die Einhaltung der Maßnahmen zur Arbeitssicherheit ist zu achten (Anhang 5).

Qualitätskontrolle, (10) Die Kampfmittelräumung bedarf einer örtlichen Bauüberwa- Prüffelder chung. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst ist im Regelfall eben- falls an der Durchführung der Maßnahme zu beteiligen; er wird damit in die Qualitätskontrolle eingebunden. Die Qualität einer Kampfmittelräumung wird anhand von Prüffeldern und den vorher definierten Abnahmebedingungen geprüft (Anhang 4 und Anhang 9).

(11) Durchführung und Ergebnisse der Kampfmittelräumung sind zu dokumentieren. Die technischen Anforderungen für Abschluss- berichte zu Kampfmittelräummaßnahmen sind im Anhang 9.4 definiert. Insbesondere sind die Räumflächen genau einzumessen. An die Vermessung werden deshalb besondere Anforderungen gestellt, die im Anhang 9.1.7 aufgeführt sind. Zukünftig werden Datenbanken mit angeschlossenen geografischen Auskunftssys- temen alle relevanten Daten einer Kampfmittelräummaßnahme verwalten.

(12) Wurden die Kampfmittel vollständig geräumt, sind keine weite- ren Maßnahmen notwendig. Sofern eine Kampfmittelräumung mit Einschränkungen erfolgte, ist bei Nutzungsänderung eine Neubewertung erforderlich.

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4 VERFAHRENSREGELUNGEN 37

4.2 Regelverfahren

4.2.1 Verfahrensablauf

(1) Die Bearbeitung von Maßnahmen in den Phasen A, B und C wird Zuständigkeiten gemäß RBBau durch den Maßnahmenträger beauftragt und durch die Bauverwaltung oder durch von der BImA beauftragte Dritte geplant und durchgeführt.

(2) Für die Munitionsentsorgung im Bereich der Truppenübungs- plätze gelten die Vorschriften des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr. Dies schließt eine Beauftragung der Bauverwaltung z. B. für Flächenräumungen auf TrÜbPl nicht aus.

(3) Die BImA beauftragt KMR-Maßnahmen ggf. auch schon wäh- rend der Nutzung durch die Bw nach Abstimmung mit dem militärischen Nutzer.

(4) Der Datenaustausch zwischen Leitstelle KMR Bund, Nutzer Bw Datenaustausch und Liegenschaftseigentümer BImA erfolgt mindestens einmal jährlich. Liegenschaftsbezogener Erkenntnisgewinn ist pha- senbezogen fortzuschreiben. Die ausführende Bauverwaltung berichtet an ihren Auftraggeber. Bei Bw-genutzten Liegenschaf- ten erfolgt die nachrichtliche Unterrichtung der BImA, damit dort u. a. die Rückstellungsbildung überprüft werden kann. Nach Entscheidung der BImA erfolgt ggf. eine Neubewertung durch die Leitstelle KMR Bund.

4.2.1.1 Verfahrensablauf Phase A

(1) Die Bearbeitung der Phase A, z. B. in Form der Historisch-gene- tischen Rekonstruktion, erfolgt zusammen mit der Erfassung im INSA zentral durch die Leitstelle KMR Bund. Die Daten werden dem Auftraggeber, ggf. nachrichtlich der BImA sowie im Rahmen des INSA der örtlichen LS BoGwS Land zur Verfügung gestellt.

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38 4 VERFAHRENSREGELUNGEN

4.2.1.2 Verfahrensablauf Phase B und C

Schritt 1Auftrag an die Bauverwaltung oder von der BImA beauftragte Dritte (kurz Auftragnehmer)
mit Festlegung des Leistungsumfangs

Schritt 2 Leistungsbeschreibung durch den Auftragnehmer

Schritt 3Durchführung der Erkundung/Räumung durch den Auftragnehmer
→ Mittelanforderung bzw. Kontierung mit Projektnummer/Projektstrukturplan (PSP) → Beauftragung Dritter → Auftragsvergabe → Überwachung der Arbeiten einschließlich Qualitätskontrolle → Leistungs- und fachliche Qualitätsprüfung → Rechnungsprüfung
Schritt 4Auswertung der Untersuchungsergebnisse durch den Auftragnehmer
→ Erfassung im INSA → Bewertung und fachtechnische Stellungnahme durch den Auftragnehmer
Schritt 5Fachtechnische Stellungnahme durch die Leitstelle KMR Bund
→ Die fachtechnische Stellungnahme ist mit dem Auftragnehmer abzustimmen. → Es erfolgt ein Bericht mit Entscheidungsvorschlag an das BAIUDBw bzw. die BImA zur geplanten Vorgehensweise.
Schritt 6Für die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden erfolgt die Unterstützung durch den
Auftragnehmer und/oder die Leitstelle KMR Bund auf Anforderung.

Abb. 8 Verfahrensablauf in den Phasen B und C

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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4 VERFAHRENSREGELUNGEN 39

4.2.1.3 Zusätzliche Hinweise

(1) Der Nutzer der jeweiligen Liegenschaft und die zuständigen Be- Nutzer und Behörden hörden sind in einem sehr frühen Stadium in den Verfahrensab- frühzeitig beteiligen lauf einzubinden. Aktuelle Nutzungen und geplante Nutzungs- änderungen sowie berechtigte Forderungen der zuständigen Behörden sind in der Planung und Durchführung der Räumung zu berücksichtigen.

(2) In einigen Bundesländern sind die KBD verfahrensbestimmend. Genehmigungen Die landesspezifischen Vorgaben sind zu beachten und notwen- dige Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.

(3) Über den Sachstand der Bearbeitung werden die zuständigen Transparenz Behörden vom Eigentümer der Liegenschaft (Liegenschaftsver- waltung) in Kenntnis gesetzt.

(4) Die Festlegung des Leistungsumfangs sollte auf einem Ortster- Ortstermin, min mit den Projektbeteiligten erfolgen. Die getroffenen Ent- Leistungsumfang scheidungen werden zusammen mit einer Begründung proto- kolliert und in Leistungsbeschreibungen umgesetzt.

(5) Unabhängig vom Bearbeitungsschritt steht die Leitstelle KMR Unterstützung durch die Bund zur fachlichen Unterstützung der Institutionen im Gel- Leitstelle KMR Bund tungsbereich dieser Arbeitshilfen auf Anforderung zur Verfü- gung.

(6) Die Leitstelle KMR Bund ist qualitätssichernd für die BImA tätig. Um ein spartenübergreifend einheitliches Verfahren bei der Beauftragung und Durchführung von Maßnahmen in den Be- reichen Boden- und Grundwasserschutz / Altlasten, Kampfmit- telräumung und/oder Bausubstanz bei Um- oder Rückbaumaß- nahmen zu gewährleisten, wurde ein spezieller Verfahrensablauf der BImA eingeführt. Hierdurch werden die Dokumentation und der spartenübergreifende Informationsfluss erleichtert.

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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40 4 VERFAHRENSREGELUNGEN

4.2.2 Informationsfluss

Dokumentation (1) Bei der Erkundung und Räumung von Kampfmittelbelastungen fallen viele projekt-, liegenschafts- und flächenbezogene Daten an. Die Erfassung und Führung dieser Daten findet für alle Bun- desliegenschaften im Informationssystem Boden- und Grund- wasserschutz / Altlasten INSA statt. Eine genaue Darstellung der Abwicklung des Informationsflusses findet sich in Anhang A-6.

Datenerfassung (2) Bei der Beauftragung Externer ist zur Erfassung das Programm INSA im EFA-Modus zu verwenden. Durch die Bauverwaltung sind die Daten zu prüfen, zu vervollständigen und in das INSA der Leitstelle BoGwS des Landes zu importieren.

Datenführung (3) Die administrativen Daten der Liegenschaften werden in der Bauverwaltung in der Datenbank ADMIN geführt und stehen im INSA zur Verfügung. Die Informationen zum Bereich KMR werden durch die Leitstellen ins INSA übernommen, ergänzt und als Primärdatenbestand gem. Abschnitt H der RBBau geführt.

Datennutzung (4) Innerhalb der Bauverwaltung eines Landes erhalten die mit der Liegenschaft befassten Dienststellen von der INSA-führenden Stelle Zugriff auf die Daten des INSA. Die Daten können auch in Verbindung mit den Lageplänen der Liegenschaft mit dem Auskunftssystem Boden- und Grundwasserschutz des LISA betrachtet, ausgewertet und ausgegeben sowie als Grundlage für Planungen genutzt werden.

INSA-Datenbank (5) In der zentralen INSA-Datenbank der Leitstelle KMR Bund wer- den die Daten zu den Phasen A – C aller Bundesliegenschaften zusammengeführt und die erforderlichen bundesweiten Auswer- tungen vorgenommen.

(6) Dazu stellen die INSA-führenden Stellen der Länder regelmäßig oder anlassbezogen den Datenbestand aller Bundesliegenschaf- ten für die Leitstelle KMR Bund bereit.

Datenpflege für Maßnahmen (7) Für diese Maßnahmen (z. B. bei Erkundung und/oder Räumung der BImA außerhalb des durch Dritte ohne Beteiligung der Bauverwaltung) veranlasst die Regelverfahrens BImA die Datenübergabe und -pflege an die Leitstelle KMR Bund.

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4 VERFAHRENSREGELUNGEN 41

(8) Aus der zentralen INSA-Datenbank werden Auszüge und Berich- Bereitstellung für verschiedene te für verschiedene Zuständigkeitsbereiche (BMI, Bundeswehr, Zuständigkeitsbereiche BImA und jeweils nachgeordnete Dienststellen) bereitgestellt. Damit werden folgende Ziele erreicht:

→ Bundeslandübergreifende Übersicht über den Bearbeitungsstand → Planungssicherheit für die Liegenschafts- und Bauverwaltungen → ökonomischer Einsatz der Mittel für Infrastrukturaufgaben → Vereinheitlichung des Berichtswesens → Akzeptanz der Vorgehensweise bei den Ordnungs- bzw. Fachbehörden der Länder

(9) Dem BMI und der BImA stehen die Informationen über die Information der Ministerien Durchführung von Maßnahmen aus der zentralen INSA-Daten- und der BImA bank der Leitstelle KMR Bund zur Verfügung. Für den Zustän- digkeitsbereich des BMVg ist eine INSA-Datenbank mit dem entsprechenden Auszug aus der zentralen Datenbank eingerich- tet.

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42 4 VERFAHRENSREGELUNGEN

4.3 Berücksichtigung von Kampfmittel-

belastungen bei Infrastrukturmaßnahmen

Ohne Informationen keine (1) In die Bauplanung müssen Kenntnisse über Kampfmittelbe- Baumaßnahmen lastungen einfließen, um Verzögerungen und Mehrkosten zu vermeiden. Eine Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse der Phasen A und B ist notwendig (s. RBBau K 1). Sofern diese noch nicht vorliegen, ist eine frühzeitige Erhebung erforderlich. Aktuelle liegenschaftsbezogene Sachstandsinformationen zur Kampfmittelsituation stehen u. a. im INSA zur Verfügung. Min- destanforderung ist die Durchführung der Phase A. Wurde eine Phase A nicht durchgeführt, sind Bodeneingriffe möglichst zu vermeiden.

(2) Wurden in der Phase A KMVF lokalisiert, können entweder entsprechende Korrekturen in der Bauplanung vorgenommen werden oder ggf. notwendige Untersuchungen der Phase B auf den KMVF eingeleitet werden. Zeitverzögerungen (z. B. Baustill- standszeiten) und Mehrkosten (z. B. Ausfall-, Räum- und Entsor- gungskosten) können durch eine entsprechende Bauplanung im Vorfeld vermieden werden.

Baubegleitende (3) In stark bebauten Bereichen kann z. B. durch die enge Bebauung, Kampfmittelräumung unterirdische Leitungen und auch allgemein sehr hohe Stör- körperdichten im anthropogen geprägten Boden häufig keine Räumung von Kampfmitteln im Vorfeld von Baumaßnahmen stattfinden. Dann bleibt nur die Durchführung des Verfahrens der baubegleitenden Kampfmittelräumung. Hier sind die Vorgaben des Anhangs A-9.4.3 strikt zu beachten. Die Baustelle wird ggf. zur Räumstelle gem. Anhang A-9.1.10. Es ist damit zu rechnen, dass die (Tief-)Baumaßnahme in ihrem Fortschritt verzögert wird, da es u. a. Aufgabe der verantwortlichen Person ist, Bodeneingriffe freizugeben. In Abhängigkeit der Fundsituation sind beim Antref- fen von nicht handhabungsfähigen Kampfmitteln die Arbeiten ggf. auch ganz bis zum Ende der Vernichtung einzustellen.

Rückbau von Gebäuden und (4) Vor entsprechenden Freilegungsarbeiten ist die Kampfmittelsi- Oberflächenversiegelungen tuation zu klären. Es müssen mindestens Kenntnisse der Erkun- dungstiefe der Phase A vorliegen. Die Freilegungsarbeiten müssen ggf. möglichst erschütterungsfrei erfolgen. Häufig wird eine Räu- mung im Vorfeld entsprechender Maßnahmen erfolgen müssen. Die Behandlung kontaminierter Bausubstanz erfolgt nach den abfallgesetzlichen Regelungen (s. Arbeitshilfen Recycling, www. arbeitshilfen-recycling.de).

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4 VERFAHRENSREGELUNGEN 43

Charakterisierung der Baumaßnahme Kenntnisstand zur Kampfmittelsituation

→ Liegt ein Flächennutzungs-/ → Welcher Informationsstand liegt vor? Bebauungsplan vor? → Welche Erkundungen / Räumungen wurden durchgeführt? → Um welche Baumaßnahme, Art der → Phase A Bebauung handelt es sich? → Phase B → Wohnbebauung → Phase C 1 → Gewerbe → Phase C 2 → Landwirtschaft/Garten → Verkehrsanlagen → Sind die vorhandenen Unterlagen bzw. der → Bauwerke mit Gründungsarbeiten Erkundungsstand hinreichend belastbar? (Flach-/Tiefgründung) → Ver- und Entsorgungsleitungen → Sind im Bereich einzelner oder mehrerer → Rückbau KMVF/KMBF Baumaßnahmen vorgesehen → Ist die Lage oder Trassenführung oder liegen sie in unmittelbarer Nähe zu geplanter Bauwerke bekannt? KMVF/KMBF (Flächenabgleich)? → Sind unterirdische Bauwerke geplant? → Kann ggf. auf eine Unterkellerung → Sind Gefährdungen bekannt? verzichtet werden? → Ist eine Kampfmittelbelastung zu → Ist mit einer Änderung des Planums vermuten oder ist sie nachgewiesen? (Aufhöhung oder Abschiebung) zu → Mit welchen Kampfmitteln, z. B. nach Sorte, rechnen? Art, Typ, Art der Bezünderung ist zu rech- nen? → Ist eine Änderung in der Flächennutzung bzw. der vorgesehenen Bebauung → In welchem Umfang sind Maßnahmen zum möglich (liegenschaftsbezogenes Aus- Arbeitsschutz zu treffen? baukonzept, Bebauungsplan etc.)?

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44 4 VERFAHRENSREGELUNGEN

4.4 Berücksichtigung von

Bodenkontaminationen in der

Kampfmittelräumung

Baufachliche Richtlinien (1) Vor der Aufnahme von Arbeiten im Gelände hat sich der Auf- Boden- und Grundwasserschutz traggeber über eine eventuelle Kontaminationsbelastung kundig (BFR BoGwS) zu machen. Entsprechende Vorgaben machen die RBBau in K 1 und K 3. Einen umfassenden Überblick sowie konkrete Vorgaben zur praktischen Vorgehensweise geben hierzu die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS, www. arbeitshilfen-bogws.de).

Fachinformationssystem (2) Einen guten Informationsstand zur Kontaminationssituation auf Boden- und Grundwasserschutz Bundesliegenschaften liefert das FIS BoGwS, in das u. a. die Daten (FIS BoGwS) aus dem Altlastenprogramm der Bundeswehr einfließen. Eine ausführliche Darstellung der Inhalte und Ziele des FIS BoGwS geben die BFR BoGwS im Kapitel 8.

Bodenkontaminationen (3) Die Kenntnisse über kontaminierte Flächen sind für die Kampf- als Kostenwirkungsfaktor mittelräumung von besonderer Bedeutung. Zum einen können hieraus besondere Anforderungen an den Sicherheits- und Ge- sundheitsschutz im Rahmen der Erkundung/Räumung entste- hen. Zum anderen sind Verschlechterungen der Belastungssitua- tion zu vermeiden. So ist es in der Regel erforderlich, einen guten Kenntnisstand z. B. über Bodenkontaminationen mit spreng- stoffspezifischen Verbindungen (STV) zu haben, bevor die sog. Volumenräumung (gem. Anhang A-9.4.7) zum Einsatz kommt. Ansonsten besteht die große Gefahr, STV zu mobilisieren und so Grundwasserkontaminationen zu bewirken.

Beauftragung der (4) Leistungen zur Untersuchung der Kontaminationssituation sind Leistungen durch die Bauverwaltung gesondert zu beauftragen. Die Be- gleitung/Überwachung/Koordinierung der Leistungen vor Ort erfolgt durch die Bauverwaltung oder einen beauftragten freibe- ruflich Tätigen (fbT). Die Dokumentation der Leistungen erfolgt unter Anwendung des INSA und der BFR Vermessung (s. a. BFR BoGwS, Kapitel 8 und Anhang 7). Es ist zu prüfen, ob durch eine gemeinsame Beauftragung der Leistungen zur Kontaminations- und KM-Erkundung Zeit- und Kostenvorteile erreicht werden können.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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5 BEWERTUNG UND GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG 45

5 Bewertung und

Gefährdungsabschätzung

5.1 Grundsätze der Bewertung

(1) Auf die Beschaffung und Auswertung von Informationen durch Recherchen oder Untersuchungen sowie die Interpretation der Ergebnisse muss eine Bewertung der Situation der einzelnen kampfmittelverdächtigen bzw. kampfmittelbelasteten Flächen (KMVF, KMBF) oder des Einzelpunktes folgen. Damit wird über die weitere Vorgehensweise bzw. zukünftige Nutzung der Fläche entschieden. Jede Untersuchungsphase schließt mit einer Bewer- tung ab.

(2) Das Ziel der Bewertung ist, eine kampfmittelverdächtige Fläche Ziel oder einen einzelnen Fundpunkt entweder aus dem Verdacht zu entlassen oder als kampfmittelverdächtige Fläche oder als Ein- zelfund festzustellen und zu charakterisieren sowie die Entschei- dung über die zu ergreifende Maßnahme vorzubereiten.

(3) Bei der Bewertung von Kampfmittelbelastungen bzw. Verdacht auf Kampfmittelbelastungen auf Liegenschaften des Bundes sind einheitliche Kriterien anzuwenden.

(4) Die wichtigsten Bewertungsfaktoren sind: Bewertungsfaktoren

→ jetzige und zukünftige Nutzung, → Sorte, Art, Lage, Menge des vermuteten, festgestellten Kampfmittels, → Zustand des festgestellten Kampfmittels, → Möglichkeit der Selbstdetonation, → Möglichkeit der Detonation durch Fremdeinwirkung, → Explosions-, Detonations- und sonstige Wirkung auf die Schutzgüter.

(5) Das Gefährdungspotenzial wird einzelfallbezogen ermittelt.

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46 5 BEWERTUNG UND GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

5.2 Kategorisierung von kampfmittelverdächtigen

und kampfmittelbelasteten Flächen

(1) Teilflächen von Bundesliegenschaften, für die aufgrund der bisherigen oder aktuellen Nutzung oder sonstiger Hinweise der Verdacht auf Kampfmittelbelastungen besteht, werden nach den Ergebnissen der Erfassung und Bewertung (Phase A) und/oder aber erst nach der Technischen Erkundung und Gefährdungsab- schätzung der Phase B sowie nach der Phase C in die folgenden Kategorien eingeteilt:

KategorieErläuterung
1Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
2Auf der Fläche werden Kampfmittelbelastungen vermutet oder wurden festgestellt. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es besteht weiterer Erkundungs- bedarf.
3Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren. Bei Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaß- nahmen ist eine Neubewertung durchzuführen. Daraus kann sich ein neuer Handlungsbedarf ergeben.
4Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert.
5Die Kampfmittelbelastung wurde vollständig geräumt.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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6 RÄUMKONZEPT 47

6 Räumkonzept

6.1 Einleitung

(1) Auf Grundlage der Gefährdungsabschätzung entscheidet der Nutzer im Einvernehmen mit dem Kampfmittelbeseitigungs- dienst des Landes über die Art der durchzuführenden Maßnah- men, die eine gefahrlose Nutzung der Liegenschaft zum Ziel haben. Hierzu bieten sich folgende Lösungsmöglichkeiten an:

→ Kampfmittelräumung ohne Einschränkungen, → Kampfmittelräumung mit Einschränkungen, → Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen.

(2) Räummaßnahmen werden in der Regel nutzungsorientiert Inhalte des geplant. Aufbauend auf der Analyse der Kostenwirkungsfakto- Räumkonzeptes ren und unter Berücksichtigung der Bauleitplanung werden im Räumkonzept Lösungsmöglichkeiten für die gefahrlose Nut- zung einer Liegenschaft/Fläche untersucht. Die Planung für die Durchführung der Räummaßnahme beinhaltet Termine, die technische Vorgehensweise, die zu beachtenden Randbedingun- gen, die Wirtschaftlichkeit und die Genehmigungsfähigkeit. Der Maßnahmenumfang schließt auch die Bewertung der Gefahren- situation durch die Ordnungsbehörde ein, die ihren Entschei- dungsspielraum ermessensfehlerfrei anzuwenden hat.

(3) In dem Räumkonzept werden auch die optimierten Ziele und die Art der Durchführung der vorgesehenen Räummaßnahme in einer sowohl für den Auftraggeber als auch für die Fach- und Vollzugsbehörden nachvollziehbaren Form abschließend darge- stellt.

(4) Das Räumkonzept ist unverzichtbare Grundlage für die Ausfüh- rungsplanung und Leistungsbeschreibung. In den folgenden Kapiteln werden die Planungsschritte zur Zieloptimierung und die Inhalte eines Räumkonzeptes beschrieben.

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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48 6 RÄUMKONZEPT

6.2 Planungsschritte zum Räumkonzept

Grundlagenermittlung (1) Zur Klärung der Aufgabenstellung sind Anlass und Ziel der Pla- nung sowie die Anforderungen des Bundes zu beschreiben. Alle weiteren für die Planung vorgegebenen Bedingungen rechtlicher, räumlicher, zeitlicher und nutzungsspezifischer Art sind zu er- mitteln. Die dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen, Daten und Informationen inkl. der Ergebnisse aus den vorangegan- genen Untersuchungen sind zusammenzustellen und auf Voll- ständigkeit zu prüfen. Fehlende oder unvollständige Daten, d. h. methodische Untersuchungsdefizite der für die Kampfmittelräu- mung bedeutenden Faktoren, sind aufzuzeigen. Der für die Besei- tigung der aufgezeigten Defizite erforderliche Leistungsumfang – auch vertiefende technische Erkundungen (Geophysik, Testfelder) – ist zu ermitteln. Das Ergebnis dieses ersten Planungsschrittes, der Grundlagenermittlung (s. Anhang 7.2.7), ist die Basis für die weiteren Planungsschritte und deren Leistungsumfang.

Vorplanung (2) In dem folgenden Planungsschritt, der Vorplanung, sind die Unterlagen im Kontext mit den Planungsabsichten (Nutzungsab- sichten) nach qualitativen Gesichtpunkten zu analysieren. Die aus der Grundlagenermittlung und der Analyse der Vorplanung iden- tifizierten fehlenden Informationen z. B. zum Gebäudebestand, der Vegetation, den Schutzgebieten, kontaminationsverdächtigen Flächen, ausgewiesenen Bereichen mit Bodenab- und -auftrag, Ver- und Entsorgungsleitungen, Geologie und Hydro(geo)logie, Testfeldern oder Kampfmittelbelastung sind zu beschaffen. Das Ziel der Planung ist hinsichtlich Erreichbarkeit und Durchführ- barkeit zu bewerten und zu konkretisieren. Für das Räumkonzept sind folgende Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen:

→ Kampfmittelräumung ohne Einschränkungen. Hierbei wird die Kampfmittelfreiheit eines Areals nach dem Stand der Technik hergestellt.

→ Kampfmittelräumung mit Einschränkungen. Hier wird die Kampfmittelräumung in Tiefe oder Fläche eingeschränkt. Hierzu zählt auch die baubegleitende Kampfmittelräumung.

→ Schutz- und Beschränkungsmaßnahme.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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6 RÄUMKONZEPT 49

(3) Zu betrachten sind die Auswirkungen dieser drei Lösungsmög- lichkeiten auf die Wirtschaftlichkeit, den Arbeits- und Gesund- heitsschutz des ausführenden Unternehmens, den Umwelt- schutz sowie die Folgenutzungsmöglichkeiten. Insbesondere bei größeren Liegenschaften mit unterschiedlichen Nutzungen auf Liegenschaftsteilen wird eine differenzierte Betrachtung zu einer Kombination von Lösungsmöglichkeiten führen. Für den Einsatz alternativer Räumverfahren oder deren Kombination sind die Auswirkungen der Standortfaktoren zu untersuchen. Für die favorisierte Lösung ist das Planungskonzept mit Darstellung und Bewertung des ausgewählten Verfahrens oder der Verfahrens- kombination zu erarbeiten. Ferner werden u. a. Bauablaufpläne erstellt, Parzelleneinteilungen vorgenommen, die Zuständigkeit und die Projektstruktur festgelegt sowie die Anforderungen zum Nachbarschafts- und Arbeitsschutz konkretisiert. In dieser Planungsphase sind bereits die Baustellenbedingungen gem. BaustellV abzuleiten und die danach erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

(4) Auf dieser Grundlage werden die Vorverhandlungen mit den Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Räumkonzeptes geführt. Gege- benenfalls ist eine Mitwirkung des Auftragnehmers beim Erläu- tern des Planungskonzeptes gegenüber Bürgern und politischen Gremien erforderlich. Die Vorplanungsergebnisse sind aufgrund der Verhandlungen/Erläuterungen/Anmerkungen der betei- ligten Gremien zu konkretisieren, zu überarbeiten, mit einer Kostenschätzung zu vervollständigen und zusammenzustellen.

(5) Beim dritten Planungsschritt, der Entwurfsplanung, werden die Entwurfsplanung für Teilbereiche der Liegenschaft ausgewählten Verfahren (oder Verfahrenskombinationen) auf die fachspezifischen Anforderun- gen unter Berücksichtigung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf durchgear- beitet. Hierzu zählt beispielsweise auch die Aufstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans (in Anlehnung an DGUV Regel 101-004 bzw. DGUV Information 201-027), die Bedarfsermitt- lung einzusetzender Spezialtechnik (z. B. Siebanlagen) und des Freischnittes, ggf. konzeptionelle Ausarbeitungen zur Entsor- gung geborgener Kampfmittel, zum Baustellenverkehr und Bauablauf, zu besonderen Tiefbauarbeiten sowie zur Qualitätssi- cherung und -kontrolle (z. B. Prüffelder). Zusätzliche Leistungen können sich ergeben, wenn sich die Durchführung von weiteren technischen Erkundungen (Geophysik, Testfelder) sowie die Konzepterstellung für den Umgang mit kontaminiertem Boden und Grundwasser als notwendig erweisen.

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50 6 RÄUMKONZEPT

(6) In dem anzufertigenden Erläuterungsbericht ist textlich kurz gefasst und allgemein verständlich das Räumkonzept so zu be- schreiben, dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Planungsschritte möglich ist. Planungsergebnisse und -entschei- dungen sind stets nachvollziehbar zu begründen (s. Kap. 6.3 und Anhang 9.4.9). Zur zeichnerischen Darstellung gehören beispiels- weise ein Ablaufplan, Liegenschaftspläne mit unterschiedlichen Fachinformationen und die Darstellung des Räumkonzeptes. Die erarbeiteten Unterlagen sind wiederum Grundlage für die Verhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit; sie werden in einem Finanzierungs-, Bauzeiten- und Kostenplan zusammengefasst.

Genehmigungsplanung (7) Im letzten Planungsschritt zum Räumkonzept, der Geneh- migungsplanung, sind die Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter zu erstellen. In der Regel sind hierfür die zur Entwurfsplanung erarbeiteten Unter- lagen nutzbar und ausreichend. Mit diesen Unterlagen erfolgt die abschließende Verhandlung mit den Genehmigungsbehörden und gegebenenfalls die abschließende Vervollständigung und Anpassung der Planungsunterlagen. Damit wird eine relativ hohe Planungs- und Kostensicherheit für die Durchführung der Räum- maßnahme hergestellt.

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6 RÄUMKONZEPT 51

6.3 Dokumentation des Räumkonzeptes

(1) Im Erläuterungsbericht wird einleitend die Ausgangslage ge- schildert (insbesondere Standortverhältnisse, Gefahrenlage und Räumziele). Die Entscheidung zu den für die Räumung durch- zuführenden Maßnahmen ist textlich aufgrund der Untersu- chungsergebnisse aus der Vorplanung zu begründen, zu be- schreiben sowie zeichnerisch darzustellen. Die Räummaßnahme selbst ist in Anlehnung an die Struktur der Mustergliederung zu beschreiben. Bestandteile des Berichtes sind die Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung unter besonderer Berücksichti- gung des Nachbarschaftsschutzes, Brandschutzes, persönlichen Arbeitsschutzes und der Rettungskette sowie die Auflistung der Projektbeteiligten und der zuständigen Behörden.

(2) Zur zeichnerischen Darstellung gehören:

→ Ablaufplan, → Liegenschaftsplan mit Fachinformationen zu (z. B.):

→ Räumsektoren, → kontaminationsverdächtigen und kontaminierten Flächen, → Vermessungspunkten, → relevanten baulichen Anlagen, → Infrastruktur, insbesondere zu befahrende Straßen, → Bodenbedeckung, → fließenden und stehenden Gewässern, → Schutzgebieten und schutzwürdigen Gebieten, → Geologie des relevanten Tiefenbereichs, → Testfeldern, → notwendigen räumtechnischen Einrichtungen (z. B. Bereitstellungslager Kampfmittel), → Kampfmittelbelastungskarte, → Sektoren mit hohem Gefährdungspotenzial, → Nutzung und Nutzungsabsichten.

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52 7 VERGABE VON LEISTUNGEN

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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7 VERGABE VON LEISTUNGEN 53

7 Vergabe von Leistungen

7.1 Grundsätzliches zur Vergabe

(1) Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen richtet sich nach dem Öffentliches EU-Vergaberecht, soweit der jeweilige Auftragswert den zutref- Auftragswesen fenden EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Diese EU-Schwellenwerte werden jeweils für zwei Jahre von der EU- Kommission per Verordnung festgesetzt und im EU-Amtsblatt sowie anschließend vom Bundeswirtschaftsministerium im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

Das EU-Vergaberecht ist umgesetzt

→ im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), → in der Vergabeverordnung (VgV), in Verbindung mit dem Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU), → in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), in Verbindung mit dem Teil A Abschnitt 3 der Verga- be- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-VS), → in der Sektorenverordnung (SektVO) sowie → in der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).

(2) Jedes Unternehmen, das Interesse an einem öffentlichen Auftrag hat und seine Rechte durch die Nichtbeachtung der v. g. EU-Ver- gabevorschriften verletzt sieht, kann nach Kapitel 2 des Vier- ten Teils des GWB bei der zuständigen Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen. Der Auftraggeber (AG) darf nach Zustellung eines Antrags durch die Vergabekammer den Vertrag nicht vor einer Entscheidung der Vergabekammer abschließen. Damit insbesondere die Bieter die Möglichkeit erhalten einen Nachprüfungsantrag zu stellen, muss der AG der nach GWB (§§ 134 und 135) vorgegebenen Informations- und Wartepflicht vor der Auftragserteilung nachkommen; anderenfalls könnte der Vertrag unwirksam sein.

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54 7 VERGABE VON LEISTUNGEN

(3) Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterhalb der v. g. EU- Schwellenwerte richtet sich nach dem nationalen Vergaberecht. Dieses wird durch das Haushaltsrecht des Bundes, der Länder und der Gemeinden – ggf. in Verbindung mit einem gesonder- ten Vergabegesetz des jeweiligen Bundeslandes – bestimmt. Die Vergabebestimmungen sind im Einzelnen festgelegt

→ für die Vergabe von Bauleistungen im Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), → für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder – sofern die UVgO noch nicht in Landesrecht umgesetzt ist – im Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)3.

Daneben ist ggf. auch die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Prei- se bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zu beachten.

(4) Öffentliche Aufträge sind im Wettbewerb und im Wege transpa- renter Verfahren zu vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind die Haushaltsmittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.

(5) Preise, die dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen, sind angemessen. Um angemessene Preise zu ermitteln, ist der öffentliche und transparente Wettbewerb, bei dem alle Bewerber und Bieter gleich behandelt werden, das wirksamste Mittel.

Mit der öffentlichen Auftragsvergabe soll in einem wettbewerb- lichen Vergabeverfahren das wirtschaftlichste Angebot ermittelt werden. Dem Abschluss von Verträgen über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen muss grundsätzlich eine öffentliche Ausschrei- bung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewett- bewerb vorangehen, soweit nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen. Letztere sind unter Bezug auf die zutreffenden Vergabebestimmungen ausführlich zu dokumentieren.

3 Die VOL/A wurde im Bundesbereich und in einigen Bundesländern bereits durch die UVgO ersetzt. In 2018 wird dies voraussichtlich in alle anderen Bundesländern ebenfalls erfolgen. Darum wird nachfolgend hinsichtlich der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach den nationalen Vergabebestimmungen nur noch auf die UVgO verwiesen.

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7 VERGABE VON LEISTUNGEN 55

(6) Als Arbeitshilfe gibt der Bund für die öffentlichen AG das Ver- gabe- und Vertragshandbuch für Baumaßnahmen des Bundes (VHB) heraus. Dieses wird von den AG der Länder – ggf. in etwas abgewandelter Form – verwendet. Den Gemeinden wird die Verwendung des VHB in der Regel empfohlen.

7.2 Arten der Leistungen

(1) Der in den Gesetzen zur Gefahrenabwehr verwendete Begriff „Kampfmittelbeseitigung“ wird oft mit allen auf den Lie- genschaften und Grundstücken in diesem Zusammenhang durchzuführenden Arbeiten verwendet. Er führt zu falschen Vorstellungen über den tatsächlichen Charakter und die Art der anfallenden Leistungen.

(2) Bei der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften und Grund- stücken fallen unter Berücksichtigung der Planung in dieser Reihenfolge folgende Leistungen an:

Tab. 2 Leistungen der Kampfmittelbeseitigung

Nr.Leistung
1.1.Erkundung (Bestandsaufnahme), Bewertung bzw.Planung der Kampfmittelräumung: IngenieurleistungenPlanung der
GefährdungsabschätzungKampfmittelräumung:
2.Objektplanung, „Kampfmittelräumung“ i. S. der HOAIIngenieurleistungen
3.Herstellen der RäumfähigkeitDurchführung der Kampfmittelräumung: Gewerbliche Leistungen
4.Sondieren/Orten/Aufsuchen
5.Freilegen der Störkörper/Kampfmittel
6.Identifizieren der Störkörper/Kampfmittel
7.Bergen der Störkörper/Kampfmittel
8.Transport der Kampfmittel zum Bereitstellungslager
9.Bereitstellung und Überlassen der Kampfmittel
10.Befördern/Verbringen der Kampfmittel zur VernichtungsstelleKampfmittelvernichtung: Hoheitliche Aufgabe
11.Entschärfen, Sprengen, Entsorgen und Vernichten der Kampfmittel

$Tabelle:Tab. 1: Leistungen der Kampfmittelbeseitigung$

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56 7 VERGABE VON LEISTUNGEN

Gewerbliche Leistungen (3) In der Praxis werden die in Tabelle 2 beschriebenen Tätigkeiten 3 bei Kampfmittelräum- bis 9 (Ausnahme: Bombenfunde) von gewerblich tätigen Räum- maßnahmen firmen durchgeführt. Bei diesen Tätigkeiten geht es neben den im Zusammenhang mit der Sondierung anfallenden Arbeiten zur Beseitigung von baulichen Anlagen und Bewuchs hauptsächlich um Erd- und Tiefbauarbeiten sowie Bohrarbeiten, Wasserhal- tungsarbeiten etc. Diese Leistungen verursachen die weitaus überwiegenden Kosten bei der Kampfmittelräumung. Die von der Räumfirma geborgenen Kampfmittel werden dann in einem von ihr eingerichteten Bereitstellungslager zur Übergabe an die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder bereitgestellt.

(4) Die Leistungen werden in der Regel im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Bebauung des zu räumenden Grund- stücks durchgeführt. Außerdem findet die Kampfmittelräumung oftmals in Verbindung mit dem Abbruch vorhandener baulicher Anlagen statt. Darüber hinaus sind fast immer die v. g. Bauar- beiten als Voraussetzung für die eigentliche Räumungstätigkeit erforderlich. Aus diesen Gründen ist die Kampfmittelräumung in aller Regel den Bauleistungen zuzuordnen, d. h. bei der Vergabe und Vertragsabwicklung ist nach der Vergabe- und Vertragsord- nung für Bauleistungen (VOB) zu verfahren.

(5) Die VOB hat sich sowohl aus formalen als auch praktischen Gründen als die geeignete Grundlage für die Vergabe und Aus- führung von Leistungen zur Kampfmittelräumung erwiesen. Dies findet seinen Niederschlag in der Aufnahme der ATV DIN 18323 „Kampfmittelräumarbeiten“ in der VOB/C und der Einführung des Leistungsbereichs 019 „Kampfmittelräumarbeiten“ im STLB- Bau. Weiterhin verlangen die für die Arbeitssicherheit zuständi- gen Gewerbeaufsichtsbehörden bei Kampfmittelräumarbeiten grundsätzlich die Berücksichtigung der Baustellenverordnung (Vorankündigung und Vorlage eines Sicherheits- und Gesund- heitsschutzplanes (SiGe-Plan), Benennung des Koordinators).

(6) Soweit die Kampfmittelräumung nicht im Zusammenhang mit durchzuführenden oder geplanten Bauleistungen steht und für die Räumtätigkeit auch keine der v. g. Bauleistungen im wesentli- chen Umfang erforderlich sind, können im Einzelfall auch andere Vergaberegelungen zur Anwendung kommen.

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7 VERGABE VON LEISTUNGEN 57

(7) Die Vernichtung von Kampfmitteln wird unabhängig von der Kampfmittelvernichtung Kampfmittelräumung durchgeführt. Die evtl. Entschärfung oder Sprengung sowie das Befördern/Verbringen und die Vernich- tung der Kampfmittel, also die eigentliche „Beseitigung“, ist eine hoheitliche Aufgabe, die grundsätzlich den Ländern obliegt; in Sonderfällen ist die Bundeswehr zuständig. Diese Leistungen sind z. Zt. nicht Gegenstand dieser Arbeitshilfen.

(8) Bei der Projektorganisation ist im Sinne des Haushaltsrechts zu Planungsleistungen berücksichtigen, dass die Aufgaben in originäre und übertragba- re Aufgaben zu unterscheiden sind.

(9) Soweit es sich bei den Bauherrenaufgaben um die sogenannten originären Aufgaben handelt, deren Erfüllung als Anordnung, Vorgabe, Entscheidung, Auswahl und hierdurch als Handlung wirkt, die Rechtsfolgen entstehen lassen, sind sie nicht delegier- bar. Da die Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung mit zuneh- mendem Planungsfortschritt abnehmen, fällt die wichtigste „Bauherrenleistung“ bereits in der Vorbereitung des Projektes an. Sie besteht bei Kampfmittelräummaßnahmen im Wesentlichen darin, zu prüfen, inwieweit Anlass und Art der bestehenden Ge- fahr in welchem Umfang Gefahrenabwehrmaßnahmen erfor- dern.

(10) Wenn übertragbare Leistungen von freiberuflich Tätigen aus- geführt werden sollen, sind der Leistungsumfang und die Vergütung konkret zu beauftragen. Dabei sind Qualitätsziele, die Beachtung des Vergaberechts, die Erfolgskontrolle und die Abrechnung der Leistungen detailliert und verbindlich zu ver- einbaren.

(11) Neben den baufachlichen „Bauherrenaufgaben“ sind Leistungen für die Objektplanung i. S. der HOAI erforderlich. In der Regel werden freiberuflich Tätige mit Ingenieurleistungen für die Be- standsaufnahme, die Planung und die Überwachung der Ausfüh- rung beauftragt.

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58 7 VERGABE VON LEISTUNGEN

7.3 Ingenieurleistungen

Vergabeverfahren (1) Objektplanungsleistungen – einschließlich Bestandsaufnah- me – sind in der Regel Ingenieurleistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden. Die Vergabe von derartigen freiberuflichen Tätigkeiten hat nach den Vorschriften des GWB in Verbindung mit der jeweils zutreffenden Vergabever- ordnung zu erfolgen, wenn die geschätzte Gesamthonorarsumme (netto) den maßgeblichen EU-Schwellenwert erreicht oder über- schreitet.

(2) Liegt die geschätzte Gesamthonorarsumme (netto) unter dem v. g. maßgeblichen EU-Schwellenwert (Unterschwellenbereich), sind die freiberuflichen Leistungen nach § 50 UVgO grundsätz- lich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. Sollte die UVgO in dem betroffenen Bundesland noch nicht eingeführt sein, hat die Vergabe solcher freiberuflichen Leistungen nach den jeweiligen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (z. B. § 55 Landeshaushalts- ordnung (LHO) einschließlich der zugehörigen Verwaltungsvor- schriften) und/oder den Vorschriften eines Landesvergabege- setzes zu erfolgen. Die VOL/A findet für die Vergabe solcher Leistungen keine Anwendung (s. § 1 VOL/A).

Die „Richtlinien für die Durchführung der Bauaufgaben des Bundes und des Landes“ (RBBau/RLBau, K12) verlangen, dass die Aufträge möglichst gestreut werden.

Auswahl der (3) Aufträge sind an solche freiberuflich Tätige zu vergeben, deren Bewerber Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit feststeht, die über ausreichende Erfahrung verfügen und die Gewähr für eine wirtschaftliche Planung und Ausführung bieten.

(4) Diese Anforderungen erfüllen in der Regel Ingenieurbüros, die die vorgenannten Qualifikationen nachweisen können und deren Inhaber darüber hinaus die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ erworben haben bzw. den entsprechenden Anforderungen des Ingenieurgesetzes genü- gen.

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7 VERGABE VON LEISTUNGEN 59

(5) Darüber hinaus müssen die Bewerber für Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Kampfmittelräumung allgemeine und besondere fachliche Kenntnisse sowie Erfahrungen nachweisen, wie sie in den Technischen Spezifikationen (TS)

→ A-9.2.1: für Phase A, → A-9.4.1: für Phase C → A-9.3.5: für Phase B,

definiert sind und über die entsprechende technische Ausstat- tung verfügen.

(6) Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger allein reicht als Qualifikationsnachweis im o. g. Sinn nicht aus, da es weder einheitliche Anforderungen noch eine Sachverständi- genorganisation zur Zulassung und Überprüfung gibt.

(7) Die Planungsaufgabe muss mit den zu bearbeitenden Fragestel- Leistungen und lungen und der methodischen und fachlichen Vorgehensweise Leistungsbeschreibungen vom Auftraggeber präzise vorgegeben werden (s. Kapitel 4).

(8) Planungsschritte und Ergebnisse einer qualifizierten Ingeni- eurplanung müssen fachlich belegt sowie nachvollziehbar und verständlich dokumentiert werden. Weitere Hinweise sind in Kapitel 8 sowie in den Anhängen 7 und 9 zu finden.

(9) In den Leistungsstufen der Historischen Erkundung (Phase A) und der Technischen Erkundung (Phase B) der Kampfmittelbela- stung werden Ingenieurleistungen im Sinne von gutachterlichen Leistungen für eine Bestandsaufnahme und Bewertung erfor- derlich (s. Kapitel 5 sowie Anhänge 2 und 3).

(10) Planungsleistungen für die Phase C können in Anlehnung an das Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. § 43 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschrieben werden:

→ Grundlagenermittlung: Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Aufgabe. → Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung. → Vorbereitung der Vergabe: Aufstellen der Verdingungsunterlagen. → Mitwirkung bei der Vergabe: z. B. Auswertung von Angeboten. → Örtliche Bauüberwachung.

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60 7 VERGABE VON LEISTUNGEN

(11) Für die Leistungen der Phasen A und B werden Leistungskataloge und für die Phase C ein fachspezifisch ergänztes Leistungsbild gem. § 43 HOAI (s. Anhang 7) zur Verfügung gestellt. Die Er- gänzungen berücksichtigen auch die „Besonderen Leistungen“ i. S. der HOAI wie z. B. die Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (§ 2 (3) BaustellV) sowie die Koordina- torenfunktion (§ 3 (1) BaustellV). Hinweise dazu finden sich im Anhang 7.

Honorierung von Planer- und (12) Für Ingenieurleistungen, die in der HOAI erfasst sind, können die Gutachterleistungen nach HOAI Honorare nur im preisrechtlichen Rahmen dieser Honorarvor- schriften vereinbart und berechnet werden.

(13) Die HOAI lässt in bestimmten Fällen, in denen sie keine Min- dest- und Höchstsätze festsetzt, eine freie Honorarvereinbarung zu. Aber auch bei dieser freien Honorarvereinbarung finden die allgemeinen Vorschriften (Teil I) Anwendung. Dies ist besonders für die Abrechnung von Nebenkosten (§ 14), die Fälligkeit (§ 15) sowie die Umsatzsteuer (§ 16) von Bedeutung.

(14) Als Grundlage einer freien Honorarvereinbarung können Kosten von vergleichbaren Objekten oder aber der ermittelte Zeitauf- wand und die Nebenkosten für die Bearbeitung eines Objektes herangezogen werden, um das Honorar zu ermitteln, das ange- messen und üblich ist.

(15) Wenn die Vergütung nach dem geschätzten Zeitbedarf berech- net wird, soweit die Leistungsbeschreibung und Erfahrung dies zulassen, empfiehlt es sich, sie jeweils als Fest- oder Höchstbetrag zu vereinbaren.

Honoraranfragen für Leistungen, (16) Wird eine Leistung übertragen, die weder von ihrem Gegenstand die nicht in der HOAI erfasst sind in den Leistungsbildern noch in einer anderen Bestimmung der HOAI erfasst ist, können die Vertragsparteien diese Leistung frei vereinbaren. Die Berechnung der Entgelte für diese sonstigen In- genieurleistungen ist auch preisrechtlich nicht mehr an die HOAI gebunden.

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7 VERGABE VON LEISTUNGEN 61

(17) Es ist jedoch den Vertragsparteien gestattet, die Geltung der HOAI für von ihr nicht erfasste Bereiche durch Vereinbarung auszudehnen. Bei diesem nur vertraglichen Einsatz der HOAI be- steht die Freiheit, die Anwendung von Bestimmungen der HOAI nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts wieder aufzu- heben oder zu modifizieren. Bei der Vereinbarung einer Vergü- tung ist der öffentliche Auftraggeber jedoch auch an das Preis- recht gebunden. Nach der hierfür maßgeblichen Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53) vom 21. November 1953 hat die marktwirtschaftliche Preisbildung Vorrang vor dem nur ausnahmsweise zulässigen Selbstkosten- preis (vgl. § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 VO PR 30/53).

(18) Ohne eine ingenieurmäßige Planung stehen keine Ausschrei- bungsunterlagen für ein wettbewerbliches Vergabeverfahren zur Verfügung. Das Gebot zum wirtschaftlichen Handeln erfordert aber auch, auf eine ingenieurmäßige Planung zu verzichten, wenn Planungskosten den durch einen Wettbewerb gewonne- nen finanziellen Vorteil übersteigen könnten. In diesen Fällen ist die Vergabe von Kampfmittelräumleistungen – unter Rückgriff auf die von den Kampfmittelbeseitigungsdiensten der Länder abgeschlossenen Rahmenverträge mit gewerblichen Auftragneh- mern – mit einem Stundenlohnvertrag oder einem Selbstkosten- erstattungsvertrag zulässig.

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62 7 VERGABE VON LEISTUNGEN

7.4 Gewerbliche Leistungen

Vergabeverfahren (1) Öffentliche Auftraggeber bzw. Auftraggeber nach § 99 GWB haben bei der Vergabe von Bauleistungen oder sonstigen Leistun- gen die unter Nr. 7.1 genannten EU-Vergabebestimmungen bzw. nationalen Vergabebestimmungen anzuwenden.

(2) Wenn Ausschreibungs- oder Vergabeverfahren europaweit durchgeführt werden müssen, sind u. a. längere Bewerbungs- und Angebotsfristen einzuhalten. Außerdem sind genaue Angaben zu den Eignungs- und Wertungskriterien in der Veröffentlichung und/oder den Vergabeunterlagen zu machen – siehe hier auch die Vergabe- und Vertragshandbücher (VHB) für die Durchfüh- rung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bauverwaltungen und die der Wasserstraßen- und Schifffahrts- verwaltungen.

(3) Bauleistungen können nach den EU-Vergabebestimmungen im Rahmen eines offenen Verfahrens oder eines nicht offenen Verfahrens ausgeschrieben werden. Beide Verfahren stehen dem Auftraggeber gleichrangig zur Auswahl.

Nach den nationalen Vergabebestimmungen der VOB/A Ab- schnitt 1 ist nur die öffentliche Ausschreibung das Regelver- fahren. Alle anderen Vergabearten bedürfen einer detaillierten Begründung unter Bezug auf die nach VOB/A Abschnitt 1 zulässi- gen Ausnahmetatbestände.

(4) Die zu vergebenden Bauleistungen bzw. sonstigen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass sie alle Bewerber im gleichen Sinn verstehen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Dabei sind grundsätzlich Leistungsverträge zu Einheits- oder – wenn die Vo- raussetzungen vorliegen – auch zu Pauschalpreisen abzuschlie- ßen. Die Vergabe nach Stundenlohnverrechnungssätzen erfüllt diese Anforderungen grundsätzlich nicht. Außerdem dürfen Stundenlohnverträge nur bei Bauleistungen geringen Umfangs, die überwiegend Lohnkosten verursachen, vereinbart werden.

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(5) Sollte der für die Kampfmittelräumung erforderliche Leistungs- umfang im Einzelfall nicht eindeutig und so erschöpfend be- stimmt werden können, dass eine einwandfreie Preisermittlung möglich ist, kann ausnahmsweise auch ein Selbstkostenerstat- tungsvertrag abgeschlossen werden. Hierbei ist die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53) – BAnz. Nr. 244 vom 18. Dezember 1953 – zu beachten.

(6) Kampfmittelräumarbeiten dürfen nur von geeigneten Unter- Teilnehmer am nehmen durchgeführt werden. Dabei ist aber darauf zu achten, Wettbewerb dass kein Unternehmen diskriminiert wird.

(7) Die von den Bewerbern/Bietern vorzulegenden Eignungsnach- weise legt der AG im Vergabeverfahren fest. An die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit dieser Unternehmen sind dabei hohe Anforderungen zu stellen, wie sie in den im Anhang 8.2.4 zusammengestellten Technischen Spezifikationen (TS) beschrieben sind.

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64 7 VERGABE VON LEISTUNGEN

Vergabeunterlagen und (8) Vergabeunterlagen enthalten sowohl Regelungen zur Erstellung Leistungsbeschreibungen eines Angebots als auch die Vertragsunterlagen. Bestandteil der Vertragsunterlagen sind die Leistungsbeschreibung sowie weitere Vertragsbedingungen.

1 Vertragsbedingungen

1.1 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Hier können – ergänzend zu den allgemeinen Vertragsbedin- gungen (VOB/B bzw. VOL/B) – besondere Vereinbarungen ge- troffen werden, die sich speziell auf die zu vergebende Leistung beziehen, z. B. Termine, Sicherheiten, Lager- und Arbeitsplätze, Vertragsstrafen.

1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)

Hier können bei der Vergabe von Bauleistungen – ergänzend zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C) – zusätzliche technische Vereinbarungen getroffen werden, mit denen die beim AG allgemein gegebenen Verhältnisse besser erfasst werden.

2 Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis)

2.1 Baubeschreibung und Beschreibung des Verfahrens und des Leistungsziels

→ Allgemeine Vorbemerkungen, → Beschreibung der Kostenwirkungsfaktoren, → siehe Anhänge 8 und 9.

2.2 Leistungsverzeichnis

Bestehend aus den standort-, kampfmittel- und verfahrensspezifischen Modulen mit Hinweis auf Anhang 9.

→ siehe Anhang 8.

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7 VERGABE VON LEISTUNGEN 65

2.3 Technische Spezifikationen (TS)

TS sind sämtliche technischen Anforderungen an eine Bauleistung/sonstige Leistung, ein Material, ein Erzeugnis oder eine Lieferung, mit denen der vom AG festgelegte Ver- wendungszweck erfüllt wird. Dazu zählen insbesondere auch Normen und technische Zulassungen.

→ siehe Anhang TS in VOB/A. → siehe Anhang 9.

2.4 Anlagen

→ Bietereintragungen → Gutachten, Pläne, Zeichnungen

Mit den BVB, ZTV oder der Leistungsbeschreibung dürfen die allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB/B, VOL/B) keinesfalls verändert, sondern nur im dort zugelassenen Umfang präzisiert werden.

(9) Für Bauleistungen sollen grundsätzlich Leistungsverträge ab- Leistungsvertrag – geschlossen werden, d. h. die Vergütung bemisst sich nach der § 4 Nr. 1 VOB/A erbrachten Leistung. Die Regel sollte dabei der Einheitspreisver- trag sein, mit dem für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen Einheitspreise vereinbart werden. In geeigneten Fällen kann auch ein Pauschalvertrag geschlossen werden, wenn die Leistung nach Art und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung der Ausführung voraussichtlich nicht zu rech- nen ist.

(10) Stundenlohnverträge dürfen nur für Bauleistungen geringen Stundenlohnvertrag – Umfangs geschlossen werden, die überwiegend Lohnkosten § 4 Nr. 2 VOB/A verursachen. In § 15 VOB/B sind Abrechnungsregelungen zu Stundenlohnarbeiten festgelegt.

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66 7 VERGABE VON LEISTUNGEN

Vertragsformen für Liefer- und (11) In der VgV, UVgO bzw. VOL sind keine besonderen Bestimmun- Dienstleistungen nach VgV, UVgO gen zu den v. g. Vertragsformen enthalten. Dies schließt aber bzw. VOL nicht aus, dass auch für die Ausführung von Liefer- und Dienst- leistungen derartige Verträge geschlossen werden.

Prüfung und Wertung der Angebote (12) Die Angebotsprüfung und -wertung erfolgt in der Regel in 4 Stu- – § 16ff VOB/A bzw. VOL/A, fen. Unterabschnitt 7 UVgO bzw. VgV (13) Die erste Stufe ist die sachliche Prüfung, hier werden die Ange- bote in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft. Es wird hierbei zunächst nur das einzelne Angebot betrachtet. Erst in den folgenden Schritten werden die Angebote untereinander verglichen.

(14) Die zweite Stufe ist bei öffentlichen Ausschreibungen oder of- fenen Verfahren die Eignungsprüfung, hier wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen) der Bieter beurteilt. Bei allen anderen Vergabear- ten findet die Eignungsprüfung bereits bei der Bewerberauswahl statt. Wenn Bieter nicht die erforderliche Eignung aufweisen, werden ihre Angebote ausgeschlossen bzw. werden sie nicht zur Teilnahme am Vergabeverfahren aufgefordert.

(15) Die dritte Stufe ist die Beurteilung des Preis-Leistungsverhältnis- ses. Nur Angebote, die zu angemessenen Preisen bei rationeller und sparsamer Betriebs- und Wirtschaftsführung eine einwand- freie Ausführung einschließlich Gewährleistung erwarten lassen, kommen in die engere Wahl.

(16) Die vierte Stufe umfasst die Bewertung weiterer Kriterien neben dem Preis, z. B. Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Ausfüh- rungsfristen. Bei EU-Vergabeverfahren und bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO bzw. VOL/A dürfen nur die Wertungskriterien berücksichtigt werden, die in der Veröf- fentlichung oder den Vergabeunterlagen angegeben worden sind. Danach ist das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.

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8 DOKUMENTATION 67

8 Dokumentation

(1) Die Dokumentation ist der erforderliche Nachweis für die Güte und für den Nutzen einer Kampfmittelräumung.

(2) Die Erkundung und Räumung von Liegenschaften liefern um- Grundzüge der fangreiche Daten. Eine detaillierte, eindeutige und nachvollzieh- Dokumentation bare Dokumentation aller Arbeiten, Daten und Ergebnisse ist notwendig, um

→ Flächen, die untersucht und/oder geräumt worden sind, eindeutig lokalisieren zu können, → die durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse, die zu einer Bewertung und/oder Gefährdungsabschätzung geführt haben, nachvollziehbar und prüfbar zu machen, → einmal erhobene Daten für zukünftige Maßnahmen bereitzustellen, → die Qualitätskontrolle durchgeführter Erkundungen und Räumungen sicherzustellen, → die Rechnungsprüfung zu ermöglichen, → die Beweissicherung der Gefahrenbeseitigung zu führen.

(3) Die Anforderungen an die maßnahmenbezogene Dokumentati- on der Inhalte der Phasen A bis C sind in den Anhängen A-6 und A-9 definiert. Diese umfassen u. a.:

→ Historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung, → Geophysikalische Untersuchungen in Testfeldern, → Räumungen in Testfeldern, → Räumkonzept, → Vermessung, → Prüffelder, → Abschlussbericht zu Räumungen, → Bestätigung der Kampfmittelfreiheit (Abschluss und Abnahme der Räumung).

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68 8 DOKUMENTATION

Aufbewahrung der (4) Da nur mit der Dokumentation der einzelnen Phasen der Kampf- Dokumentation mittelräumung die nachhaltige Beweissicherung der Gefahren- beseitigung geführt werden kann, müssen entgegen der Regelung in den RBBau Abschnitt K10 – Behandlung und Aufbewahrung von Unterlagen – Dokumentationen der Kampfmittelräumung unbefristet aufbewahrt werden.

Digitale Bestands- (5) Die Digitale Bestandsdokumentation KMR (DigBestDok KMR) dokumentation KMR stellt gegenüber der maßnahmenbezogenen Dokumentation ei- nen Auszug der Daten dar. Sie verfolgt DV-basiert folgende Ziele:

→ langfristige Dokumentation des Kampfmittelstatus von Liegenschaften/Wirtschaftseinheiten sicherstellen, → schnelle Übersichtsinformationen zum Sachstand ermöglichen, → den Informationsaustausch zwischen der Bauverwaltung, der Bundeswehr und der BImA verbessern.

Die Darstellung der Daten, die im Rahmen der DigBestDok KMR erhoben werden sowie des Datenflusses erfolgt im Anhang 6.

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 69

Abkürzungsverzeichnis

AKG Allgemeines Kriegsfolgengesetz KBD Kampfmittelbeseitigungsdienste der BaustellV Baustellenverordnung Länder oder der von der zuständigen BFR Baufachliche Richtlinien Behörde beauftragten Firma BGBl Bundesgesetzblatt KM Kampfmittel BHO Bundeshaushaltsordnung KMR Kampfmittelräumung BMF Bundesministerium der Finanzen KMBF Kampfmittelbelastete Fläche BMI Bundesministerium des Innern, für Bau KMVF Kampfmittelverdächtige Fläche und Heimat KrWaffG Kriegswaffenkontrollgesetz BMVg Bundesministerium der Verteidigung KVF Kontaminationsverdächtige Fläche BMVI Bundesministerium für Verkehr und LB Leistungsbeschreibung digitale Infrastruktur LHO Landeshaushaltsordnung BoGwS Boden- und Grundwasserschutz LISA® Liegenschaftsinformationssystem Bw Bundeswehr Außenanlagen ChemG Chemikaliengesetz LK Leistungskatalog CWÜAG Ausführungsgesetz zum NLBL Niedersächsisches Landesamt für Bau Chemiewaffenübereinkommen und Liegenschaften (ehemals CWÜV Ausführungsverordnung zum Oberfinanzdirektion Niedersachsen) Chemiewaffenübereinkommen RBBau Richtlinien für die Durchführung von DGUV Deutsche Gesetzliche Bauaufgaben des Bundes Unfallversicherung SiGe-Plan Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan DigBestDok KMR Digitale Bestandsdokumentation SprengG Sprengstoffgesetz Kampfmittelräumung TS Technische Spezifikation EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft UVgO Unterschwellenvergabeordnung GG Grundgesetz VgV Vergabeverordnung GWB Gesetz gegen Wettbewerbs- VHB Vergabehandbuch beschränkungen VOB Vergabe- und Vertragsordnung für HgR-KM Historisch-genetische Rekonstruktion Bauleistungen Kampfmittel VO PR Verordnung PR (über Preise bei HOAI Honorarordnung für Architekten und öffentlichen Aufträgen) Ingenieure INSA Informationssystem Boden- und Grundwasserschutz / Altlasten

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70 7 VERGABE VON LEISTUNGEN

!!Beispiel!!

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 71

A-1 Verfahrensabläufe

A-1.1 Verfahrensablauf Bund

A-1.1.1 Zuständigkeiten

Vorbemerkungen Leitfunktion des NLBL

Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ih- Mit Regelungen zur Projektorganisation soll die rer Bauherren- und Steuerungsaufgaben haben einheitliche Verfahrensdurchführung sicherge- BMI und BMVg das NLBL beauftragt, Regeln und stellt werden. Hierzu werden die Aufgaben des Standards zur Sicherstellung einer einheitlichen NLBL in seiner Leitfunktion festgelegt: Verfahrensdurchführung bei der Erkundung, Pla- nung und Räumung von Kampfmitteln auf Lie- genschaften des Bundes zu entwickeln. Die fachli- 1. Zentral vom NLBL zu bearbeiten che Vorgehensweise ist Inhalt dieser Arbeitshilfen. Auch das BMF hat die Arbeitshilfen für Bundes- Archivalienbeschaffung und -auswertung: Archi- liegenschaften in seinem Zuständigkeitsbereich valien- und Luftbildbeschaffung sowie Erarbei- eingeführt und den Ländern die Vorgehensweise tung von Kampfmittelbelastungskarten durch auch für Nicht-Bundesliegenschaften empfohlen, Auswertung von Archivalien und Luftbildern bei denen für den Bund finanzielle Verpflichtun- (Phase A) gen aufgrund des Allgemeinen Kriegsfolgegeset- zes (AKG) bestehen.

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72 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

  1. Weitere Unterstützungsleistungen des NLBL A-1.1.2 Projektmanagement

Das NLBL kann in sämtlichen Phasen die örtli- 1 Projektmanagement bei den Bauverwaltungen chen Bau- und Liegenschaftsverwaltungen bera- der Länder tend unterstützen, z. B.: Nach RBBau (A) sind die Bauverwaltungen (BV) bei den Aufgaben des staatlichen Bauens ins- → Technische Erkundung: Erfassung der besondere für die Leitung, Koordinierung und Kampfmittelbelastung durch geophysikali- Steuerung der Maßnahmen verantwortlich. Die sche Untersuchung und ggf. Räumung von Gesamtverantwortung, die auch bei der Einschal- Testfeldern (Phase B) tung von freiberuflich Tätigen bei den BV bleibt, → Konzeptionierung: Erarbeitung von Räum- ist begründet durch die haushaltsrechtlichen konzepten, Räumplanungen unter Berück- Vorschriften (§§ 7, 24, 54, 63, 64 BHO). Die BV sichtigung bestehender Planungen (Phase hat ferner bei der Durchführung der Maßnah- C1) men die Einhaltung der öffentlich–rechtlichen → Ausschreibung und Vergabe: Erarbeitung Vorschriften auf der Grundlage der jeweiligen von Leistungsverzeichnissen sowie Aus- Bundes- und Ländergesetze sicherzustellen. Die schreibung und Vergabe von Kampfmittel- BV ist damit ein Teil des Bauherren in der Bau- räumarbeiten (Phase C1) herrenvertretung, nämlich derjenige Teil, der die → Geländearbeiten: Überwachung von Kampf- Sachkunde für die Erfüllung der Bauaufgaben mittelräumarbeiten (örtliche Bauüberwa- des Bundes beisteuert und der für die ordnungs- chung) und deren Dokumentation (Phase C2) gemäße und wirtschaftliche Durchführung der Baumaßnahme einsteht. Gleichermaßen sind mit der Bauausführung die für einen Projektabschluss oft zeitaufwendigen Bauherrenaufgaben in der Projektmanagement Leitung und Steuerung von Anspruchsverfolgung und Rechnungslegung als Teil der Abwicklung der Für das Projektmanagement bei Maßnahmen zur Baumaßnahme zu erfüllen. Kampfmittelräumung auf Bundesliegenschaften im Zuständigkeitsbereich des BMI und des BMVg sind die örtlichen Bauverwaltungen der Länder zuständig: Die RBBau definiert im Abschnitt A unter Punkt 2.2.4 die Kampfmittelräumung als baufachliche Aufgabe. Für die Abteilung Wasser- straßen und Schifffahrt des BMVI gilt, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter bzw. Was- serstraßenneubauämter zuständig sind.

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 73

Die RBBau enthält im Einzelnen folgende Verfah- RBBau und Vergabehandbuch (VHB) regeln in rensregeln (als Auszug): Verbindung mit den einschlägigen Erlassrege- lungen nicht nur die Zuständigkeiten, sondern

auch die fachlich-inhaltlichen Anforderungen nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben für den gesamten Prozess der Kampfmittelräumung. Mit ihrer Gesamtverantwortung gewährleistet die BV für die Maßnahmen, dass die Vergabe von Leis- tungen in einem öffentlich kontrollierten Wettbe- werb erfolgt und preisrechtliche Vorgaben, wie sie für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gelten, beachtet werden. Sie übernimmt die Projektma- nagementleistungen als typische Bauherrenauf- gaben, die neben baufachlichen Leistungen der Planung im Wesentlichen bestehen aus der

→ fachlichen Beratung des Auftraggebers für das Gesamtprojekt, → Abstimmung der Rahmenbedingungen mit dem AG (z. B. Einschaltung v. Planern), → Beachtung des Vergabe- und Haushaltsrechts, → Festlegung der Qualitätsanforderungen, → Vergabe von Leistungen in einem öffentlich kontrollierten Wettbewerb, → Koordination und Kontrolle der Projektbeteiligten, → Kostenplanung und -kontrolle, → Terminplanung und -kontrolle, → rechtsgeschäftliche Abnahme, → Leistung von Zahlungen.

Die formale Basis für die Unterscheidung in originäre (Projektleitung) und übertragbare Bauherrenaufgaben (Projektsteuerung) ist das Haushaltsrecht. Projektleitung und Projektsteue- rung sind grundsätzlich Bauherrenaufgaben: Der

RBBauVerfahrensregel
AOrganisation und Aufgaben
BEingliederung der Bauausgaben in den Bundeshaushaltsplan und Bewirtschaf- tung der Haushaltsmittel
C, D, EVerfahrensabläufe zur Aufstellung von Bauunterlagen
FInhalte von Bauunterlagen entsprechend § 24 und § 54 BHO
GBauausführung: Planung, Steuerung und Kontrolle der Aufgaben
HBauübergabe und Baubestandsdoku- mentation
JRechnungslegung – Prüfung
KEinzelgebiete
K1Baufachliche Gutachten über das Baugrundstück
K2Projektmanagement; Projektleitung; Projektleiter; Projektsteuerung; Projek- tablauf; Qualitäts-, Termin- und Kosten- planung
K5Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
K6Berichterstattung
K8Baunebenkosten
K12Vergabe freiberuflicher Leistungen
K13Wettbewerbe
K14Bauaufsichtliche Behandlung von baulichen Anlagen
L1Bauangelegenheiten des BMVg
L5Bauangelegenheiten der BImA

staatliche Bauherr muss seine Baumaßnahmen LEITEN und den Projektverlauf so STEUERN, dass die Vorgaben eingehalten und die projektbezo- genen Ziele erreicht werden. Die Leistungen der Projektleitung und -steuerung sind in sämtlichen Bearbeitungsphasen der Projektdurchführung zu erbringen.

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74 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Diese baufachlichen Bauherrenaufgaben beste- Projektsteuerung hen aus Leistungen, bei denen es sich dem Wesen nach insbesondere um Leitungs-, Weisungs-, Ab einer gewissen Projektgröße können die über- Dispositions-, Koordinations-, Informations- wiegend organisatorischen, technisch-wirtschaft- und Kontrolltätigkeiten handelt, die neben den lichen Steuerungsaufgaben, die Überwachung Leistungen für die Planung und Ausführung (s. des Zusammenspiels aller projektbeteiligten Anhang A-7.2.7) zu erbringen sind. Planer und Firmen sowie sonstigen Beteiligten und die dabei gleichzeitig erforderliche Sorge für Dem öffentlichen Bauherren kann ein erhöhter die Einhaltung von Qualitäten, Terminen und Aufwand entstehen, da er die haushaltsrechtlich Kosten sehr umfangreich werden. Bei der Erledi- verankerten Auftrags- und Handlungsvorausset- gung dieser baufachlichen Bauherrenaufgaben zungen zu erfüllen hat. kann sich der Bauherr durch freiberuflich tätige Projektsteuerer unterstützen lassen (s. Anhang A-7.2.9 „Leistungsbeschreibung Phase C – Projekt- Projektleitung steuerung“).

Soweit es sich bei den Bauherrenaufgaben um die so genannten originären Aufgaben handelt, die er 2 Projektmanagement durch andere als Anordnung, Vorgabe, Entscheidung oder Aus- Verwaltungen der Länder wahl erfüllt, die Rechtsfolgen entstehen lassen, sind sie nicht delegierbar; sie fallen in den Bereich Soweit andere Verwaltungen der Länder als die der Projektleitung. Bauverwaltungen für das Projektmanagement von Maßnahmen der Kampfmittelräumung bei Der Schwerpunkt der originären, nicht delegier- öffentlichen Aufträgen auf Bundesliegenschaften baren Leistungen der Projektleitung liegt in der geeignet und vorgesehen sind, ist es geboten, dass Wahrnehmung einer neutralen, nicht interessen- der Bund als Auftraggeber vertragliche Vereinba- orientierten technisch-geschäftlichen Oberlei- rungen mit dem Dritten – analog zu den Regelun- tung, um das Risiko einzugrenzen und den Erfolg gen der RBBau in Anlehnung an RBBau L3 – trifft: sicherzustellen. Die Projektleitung umfasst die auf haushaltsrechtliche Grundlagen und Zielvorga- ben abstellenden Lenkungsmaßnahmen für eine → eindeutige Beschreibung der Aufgaben, fachlich einwandfreie, wirtschaftliche Projekt- → Bestimmung der Rechte und Pflichten der durchführung. Hierbei handelt es sich im Kern um Beteiligten, Managementleistungen von Ingenieuren, die der → Klarstellung, inwieweit Verfahrensregelun- Bauherr selbst erbringen muss. gen für die Durchführung von Baumaßnah- men des Bundes (RBBau/VHB) anzuwenden sind, → Regelungen für die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten sowie über die Haftung, → Vereinbarung der Vergütung (z. B in Anleh- nung an Anhang 3 RBBau – Berechnung und Erstattung von Baunebenkosten).

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 75

A-1.1.3 Projektblatt Altlastenmanagement der BImA

Das „Projektblatt Altlastenmanagement“ der BImA wird zur Auftragserteilung an die Bauverwaltung für die folgenden Bereiche verwendet und steht auf www.bfr-kmr.de unter „Anlagen“ als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung:

→ Schädliche Bodenveränderungen/Grundwasser- → Weitere Leistungen: Fachtechnische/sachver- verunreinigung/Altlasten (BoGwS) ständige Unterstützung der BImA (Bereiche: → Kampfmittelräumung (KMR) BoGwS, KMR, Bausubstanz) → Bausubstanz (Um-/Rückbau)

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 77

A-1.2 Bundeswehr

A-1.2.1 Definition Bundeswehr

Die hier aufgeführten Definitionen entstammen der inzwischen außer Kraft gesetzten ZDv 30/41 „Be- griffe der Logistik und Rüstung“. Zukünftig werden diese Definitionen Bestandteil der „Datenbank für Terminologie der Bundeswehr“ sein.

Bergen von Munition E: recovery of ammunition F: récupérage de munitionsAufnehmen von Munition an Orten mit unvorhergesehenen Ereignissen mit dem Ziel, → die Munition in Sicherheit (Geborgenheit) zu bringen, → den Gefahrenherd an einen anderen Ort zu verlegen oder → die Munition anderen Bereichen/Teilbereichen des Umgangs mit Munition zuzuführen. 1. Orte mit unvorhergesehenen Ereignissen in diesem Sinne sind z. B. Absturz-, Brand-, Abwurf-, Fundstellen. 2. Zum Bergen zählen auch die hierbei erforderlichen Tätigkeiten wie z. B. das Aufspüren, Freilegen, Identifizieren, Bewachen, Untersuchen, Entschärfen, Wiederherstellen der Handhabungs- und Transportsicher- heit und Verpacken der Munition sowie das Aufräumen der Brandstelle/ Unfallstelle.
Bevorraten von Munition E: stockage of ammunition F: stockage de munitions Anm.:Vorratshaltung von Munition in ortsfesten, beweglichen oder verlegefähigen militärischen Bereichen. 1. Man unterscheidet folgende Formen der Bevorratung von Munition: → Lagerung von Munition, → Aufbewahrung von Munition, → Bereitstellung von Munition. 2. Die Bevorratung von Munition an Bord schwimmender Einheiten wird als „Bordlagerung von Munition“ bezeichnet.
Blindgänger E: dud F: raté de tir Anm.:Munition mit Eigenantrieb, Abwurfmunition oder Projektile, deren Wirk-, Ausstoß- oder Zerlegerladung(en) nach dem Abwurf, Abschuss, Wurf oder Start der Munition nicht oder nicht vollständig zur Wirkung gelangt ist/sind. Im Sinne dieser Definition zählen zu → Munition mit Eigenantrieb: Raketen, Lenkflugkörper, Torpedos; → Abwurfmunition: Bomben, Bombenbündel, Wasserbomben, Seemarkierer; → Projektilen: Geschosse, Granaten, Handgranaten.

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78 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Chemische Munition (Kampftstoffmunition) E: chemical ammunition F: munitions chimiquesMunition, deren Wirkladung in erster Linie aus chemischen Kampfstoffen besteht.
Delaborieren von Munition E: emptying of ammunition F: décharge de munitionVollständiges Entfernen der gefährlichen Stoffe aus der Munition.
Endgültiges Beseitigen E: final disposal F: éliminationSiehe: Vernichten von Munition
Entschärfen von Munition (Entsorgung von Munition) E: deactivation of ammunition F: désarmoçage de munitions Anm.:Beseitigen oder Herabsetzen des Risikos einer ungewollten Auslösung oder Freisetzung der Wirkladung(en) von Munition, deren sicherheitstechnischer Zustand beeinträchtigt ist oder sein kann, mit dem Ziel, die Munition handhabungs- und transportsicher zu machen. Entschärfungsmethoden sind z. B. → Zündkettenunterbrechung (Sichern des Zünders; Zerstören, Beschädigen, Blockieren oder Entfernen von funktionswichtigen Zünderteilen usw.), → Entfernen der Zündvorrichtungen (Demontage, Entzündern usw.), → Unterbrechen von Funktionsabläufen.
Entsorgung von Munition E: disposal of ammunition F: neutralisation de munitions Anm.:Oberbegriff für Bergen, Zwischenlagern, Verwerten, Vernichten, Ungefährlich- und Unbrauchbarmachen von Munition einschließlich der hierfür erforderlichen Tätigkeiten, wie das Aufspüren, Freilegen, Identifizieren, Dekontaminieren, Entschärfen, Öffnen und Zerlegen der Munition oder der Munitionskomponenten. Ziel der Entsorgung ist die endgültige Beseitigung der Munition. Belange des Umweltschutzes sind zu beachten.

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 79

Exerziermunition E: drill ammunition; dummy ammunition F: munitions inertes d’instruction Anm.:Munition, die → eigens für Ausbildungszwecke gefertigt wurde und → in Form und Größe der Gefechtsmunition entspricht und → keine gefährlichen Stoffe enthält und → nur für das drillmäßige Aneignen von einsatzvorbereitenden Handhabungsfertigkeiten bestimmt ist. Sie ist besonders gekennzeichnet. Zu den einsatzvorbereitenden Handhabungsfertigkeiten zählen → Bezündern, Einstellen des Zünders, Entsichern, Ladungswahl; → Laden der Waffe, Einbau der Sprengladung, Aufmunitionieren von Waffenträgern.
Explosivstoffe E: explosives F: explosifsExplosionsfähige Stoffe, die als Sprengstoffe, Treibstoffe, Zündstoffe, Anzündstoffe oder pyrotechnische Stoffe hergestellt wurden.
Fachkundiger (Munitionswesen) E: expert F: expert Anm.:Zu umfassenden Maßnahmen und Tätigkeiten im Munitionswesen berechtigte Person mit vielseitigen und grundlegenden rechtlichen und technischen Kenntnissen über Munition und den Umgang damit. Die Berechtigung ist gebunden an den Nachweis der Kenntnisse und bestimmter Fertigkeiten sowie an bestimmte charakterliche, geistige und körperliche Eigenschaften. 1. Die Berechtigung kann inhaltlich beschränkt, befristet oder mit bestimmten Auflagen verbunden sein. 2. Auf der Grundlage bestehender Gesetze, Vorschriften und Weisungen ist der Fachkundige für jede Art des Umgangs mit der Munition befähigt und ermächtigt, für die er fachkundig ist.
Fremdmunition E: third-party ammunition F:Munition, die sich nicht im bestimmungsgemäßen Besitz befindet und von Dritten übernommen, beschlagnahmt oder sichergestellt wurde.

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80 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Fundmunition E: recovered ammunition F: munitions découvertes; munitions trouvées Anm.:Aufgefundene Munition oder Teile davon, die nicht ununterbrochen verwahrt, überwacht oder verwaltet worden sind, das heißt, die der frühere Besitzer verloren, zurückgelassen oder auf andere Weise aufgegeben hat. Fundmunition kann entsprechend ihrer Herkunft z. B. bezeichnet werden als: → Fundmunition aus Bundeswehrbeständen, → Fundmunition aus Beständen der NATO-Partner, → Fundmunition aus den beiden Weltkriegen, → Fundmunition nichtmilitärischer Herkunft, → Fundmunition unbekannter Herkunft.
Gefährdung E: endangering F: mise en dangerMöglichkeit, einen Schaden in Form einer Sach- oder Gesundheitsschädigung zu erleiden.
Gefahrenbereich E: hazard area; danger area; unsafe area F: zone dangereuse; gabarit de sécuritéBereich, in dem Gefahren für Menschen, Tiere und/oder Sachwerte bestehen.
Gefahrklasse E: hazard class; hazard division F: classe de risque; division de risque Anm.:Kategorie von Munition oder Explosivstoffen, die bei ungewollter Auslösung ein ähnliches Wirkungsbild ergeben. 1. Die Zuordnung zu einer Gefahrklasse erfolgt nach international festgelegten Regeln und Prüfverfahren. 2. Es gibt die Gefahrklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6. Die erste Stelle ist immer eine „1“ entsprechend der Klasse 1 der UN-Einteilung der „gefährlichen Güter“, die zweite Stelle ein Punkt und die dritte Stelle kennzeichnet das Wirkungsbild.
Gefahrkode E: hazard classification code F: classe de stockage et de transport Anm.:Vierstelliger alphanumerischer Kode mit Sonderzeichen an der 2. Stelle. Er gibt die Gefahrklasse (1. bis 3. Stelle) und die Verträglichkeitsgruppe (4. Stelle) von Munition und Explosivstoffen an (z. B. 1.3C).

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 81

Gefährliche Stoffe E: dangerous materials; dangerous substances; hazardous materials; hazardous substances F: substances dangereuses Anm.:Stoffe, die sehr giftig, giftig, mindergiftig, ätzend, reizend, explosionsge- fährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutverändernd sind oder sonstige chronisch schädigende oder umweltgefährdende Eigenschaften besitzen (nach Chemikaliengesetz). Hierzu zählen auch Verunreinigungen oder deren Zersetzungsprodukte, die geeignet sind, die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden oder Luft, von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen sowie den Naturhaushalt derart zu verändern, dass dadurch erhebliche Gefahren oder erhebliche Nachteile für die Allgemeinheit und die Umwelt herbeigeführt werden. Zu den gefähr- lichen Stoffen gehören auch radioaktive Stoffe.
Gefechtsmunition E: service ammunition; tactical ammunition F: munition de guerre; munitions réellesMunition, die grundsätzlich für militärische Kampf- oder Kampfunterstützungszwecke vorgesehen ist.
Handhabungssicherheit von Munition E: handling safety of ammunition F: sécurité de manutention de munitions Anm.:Sicherheit der Munition gegen ungewollte Wirkung ihrer „gefährlichen Stoffe“ bei ordnungsgemäßer Handhabung unter Berücksichtigung der handhabungsbedingten Einwirkungen. Der Begriff Handhabungssicherheit umfasst auch die Sicherheit gegen ungewollte Wirkung durch Verwechseln der Einbau- oder Drehrichtung während der Handhabung.
Identifizieren von Munition E: identification of ammunition F: identification de munitions Anm.:Feststellen der wesentlichen Merkmale der Munition einschließlich der Begutachtung (Befundung) und Zustandsbeurteilung sowie Bewertung der von ihr ausgehenden unmittelbaren Gefahr. Zu den wesentlichen Merkmalen gehören z. B. → Munitionsart, → Munitionssorte.

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82 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Inerte Munition E: inert ammunition F: munitions inertesMunition, die keine gefährlichen Stoffe enthält.
Kampfmittel E: Explosiv Ordnance (EO) F: explosives et munitionsAlle Munition, die Explosivstoffe, Kernspaltungs- und Kernfusionsmaterial sowie biologische und chemische Kampfstoffe enthält.
Kampfmittelabwehr E: Explosive ordnance defence F: Lutte contre les munitionsGesamtheit aller Maßnahmen mit dem Ziel, die Gefährdung durch Kampfmittel mit den Verfahren der Kampfmittelbeseitigung und/oder Kampfmittelräumung auszuschalten.
Kampfmittelbeseitigung E: Explosive Ordnance Disposal (EOD) F: Neutralisation des explosifes et munitions Anm.:Erkundung, Identifizierung, Feldauswertung, Bergung und endgültiges Beseitigen nicht zur Wirkung gelangter Kampfmittel sowie Beseitigung von Munition, die aufgrund von Beschädigung oder Mängeln nicht mehr handhabungs- und transportsicher ist. In Abgrenzung zur Kampfmittelbeseitigung umfasst die Kampfmittelabwehr zusätzlich auch das Räumen von Kampfmitteln, wobei Sekundärschäden bewusst in Kauf genommen werden. Dazu kann auch Munition gehören, die infolge von Beschädigungen oder Mängeln nicht mehr sicher ist.
Kampfmittelräumung E: in-situ explosive ordnance disposal F: neutralisation sur place des explosifs et munitions Anm.:Erkunden, Erkennen und Vernichten bestimmter Kampfmittel vor Ort im Rahmen der Kampfunterstützung mit eingeführten Verfahren. Sekundärschäden können dabei in Kauf genommen werden.
KampfstoffmunitionSiehe: chemische Munition

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 83

Lagerung von Munition E: storage of ammunition F: stockage de munitions Anm.:Oberirdische Bevorratung von Munition in Versorgungseinrichtungen, die vorrangig für diesen Zweck bestimmt sind. Man unterscheidet: → Lagerung von Munition in Depots, → Lagerung von Munition in Felddepots. Die Bevorratung von Munition an Bord schwimmender Einheiten wird als „Bordlagerung von Munition“ bezeichnet.
Manövermunition E: blank ammunition F: canon à jaquette; munitions à blanc Anm.:Rohrwaffenmunition, die → eigens für Ausbildungszwecke gefertigt wurde und → grundsätzlich in Form und Größe der Gefechtsmunition angeglichen ist und → eine Treibladung, jedoch kein zielbestimmtes Projektil enthält und → für die Auslösung der normalen Waffenfunktionen sowie die Darstellung von Abschussknall und/oder Mündungsfeuer bestimmt ist. Die Verwendung dieser Munition kann die Umrüstung der Waffe erforderlich machen.
Munition E: ammunition F: munition(s)1. Gegenstände und Komponenten, die → Explosionsstoffe enthalten oder aus Explosivstoffen bestehen, Explosivstoffe und sonstige gefährliche Stoffe (z. B. Brand-, Nebel-, Reiz- oder Rauchstoffe) enthalten, → keinen Explosionsstoff, jedoch andere gefährliche Stoffe enthalten oder aus diesen bestehen und als Kampf-, Darstellungs-, Beobachtungs-, Markierungs- oder Signalmittel verwendet werden, → weder Explosionsstoffe noch andere gefährliche Stoffe enthalten oder aus solchen bestehen, aber aus/mit Waffen verschossen bzw. eingesetzt werden. 2. Nachbildungen dieser Gegenstände ohne gefährliche Stoffe für Ausbildungs- und Informationszwecke. 3. Komponenten dieser Gegenstände/Nachbildungen ohne gefährliche Stoffe.

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84 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Munitionsart E: type of ammunition F: type de munition; catégorie de munition Anm.:Munition gleicher Grundbenennung, Nenngröße und Waffen- bzw. Gerätezugehörigkeit. Munitionsarten sind z. B. → Patrone 7,62 x 51, → Patrone 20 mm x 139, → vollständige Munitionseinheit (Geschoss und Treibladung) für Flugabwehr-Seezielgeschütz 127 mm, → vollständige Munitionseinheit (Geschoss, Geschosszünder, Treibladung und Treibladungsanzünder) für Haubitze 155 mm.
Munitionsfund E: discovery of unexploded ordnance F: découverte de munitions type de munition (selon l’effect recherché)Aufgefundener Gegenstand, der als Munition identifiziert oder nach den Umständen (Form, Kennzeichnung, Fundort usw.) zunächst als solche betrachtet wird.
Munitionssorte E: nature of ammunition; type of ammunition F: type de munition (selon l’effect recherché) Anm.:Munition mit gleichem Verwendungszweck und gleicher Wirkungsart. Munitionssorten sind z. B. → Sprengmunition, → Hohlladungsmunition, → Quetschkopfmunition, → Splittermunition, → Leuchtmunition, → Hartkernmunition.
Munitionstechnische Sicherheit E: design safety of ammunition; technical safety of ammunition F: sécurité technique des munitions Anm.:Sachlage, bei der an einem gegebenen Ort unter üblichen Betriebsbedingun- gen und Anwendung sicherheitstechnischer Maßnahmen beim Umgang mit Munition Schäden durch ungewollte munitionsspezifische Wirkung auszu- schließen oder vertretbar gering sind (ggf. „ortsbezogene Munitionssicher- heit“).

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 85

Munitionsunfall E: accident involving ammunition F: accident avec munitionsUnvorhergesehenes Ereignis mit Munition, bei dem eine ungewollte munitionsspezifische Wirkung zu einem Personen- oder Sachschaden führt.
Splitter (Munition) E: fragments F: éclats; fragmentsStücke der Munition, die bei einer Detonation fortgeschleudert werden und dafür vorgesehen sind, Wirkung zu erzielen.
Sprengen E: demolition F: destruction (par explosif)Gewaltsames, plötzliches Aufreißen oder Zerteilen von Gegenständen durch das Arbeitsvermögen eines sich umsetzenden chemischen Stoffes.
Submunition E: submunitions F: sous-munitions Anm.:Munition mit eigenem Auslöse- und Wirkmechanismus, die in Trägermuni- tion, Ausstoßgeräten oder Ausstoßanlagen untergebracht ist, in diesen auf den Weg zum Ziel gebracht und zu einer bestimmten Zeit oder an einem bestimmten Ort freigesetzt wird. Im Sinne dieser Definition zählen zur Trägermunition Geschosse, Bomben, Bombenbündel, Raketen, Lenkflugkörper.
Trainingsmunition E: Training ammunition F: munitions d’entraînement Anm.:Munition, die eigens für Ausbildungszwecke gefertigt wurde und in Form und Größe der Gefechtsmunition oder Teilen der Gefechtsmunition angeglichen ist und vorwiegend für das Aneignen von Fertigkeiten im Prüfen von Funk- tionselementen der Munition auf Funktionsfähigkeit, nicht jedoch für den Abschuss, Ausstoß, Wurf oder Abwurf aus/von Munitionseinsatzmitteln oder von Hand bestimmt ist. Bestimmte Arten der Trainingsmunition sind sowohl für Trainingszwecke im o. g. Sinne als auch für Drillzwecke (s. Exerziermunition) bestimmt.

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86 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Transport von Munition E: Transportation of ammunition F: transport de munitions Anm.:Außer- und/oder innerbetriebliche Ortsveränderung von Munition mit Transportmitteln. 1. Das Mitführen von Munition ist eingeschlossen. 2. Man unterscheidet nach der Transportart: → Straßentransport, → Eisenbahntransport, → Lufttransport, → Seetransport, → Binnenschifftransport.
Transportsicherheit von Munition E: transport safety of ammunition F: sécurité de transport de munitions Anm.:Sicherheit der Munition gegen ungewollte Wirkung ihrer gefährlichen Stoffe bei ordnungsgemäßem Transport und Umschlag unter Berücksichtigung der transportbedingten Beanspruchungen und Einflüsse. Die Transportsicherheit von Munition schließt die Lufttransportsicherheit von Munition nicht ein.
Übungsmunition E: practice ammunition, target ammunition, target pract F: munitions d‘exercice Anm.:Munition, die eigens für Ausbildungszwecke gefertigt, in der Ausbildung anstelle der Gefechtsmunition verwendet wird und für das Aneignen von Fertigkeiten im einsatzgerechten Platzieren von Wirkungsträgern im Ziel bestimmt ist. 1. Übungsmunition enthält in der Regel gefährliche Stoffe und entspricht häufig in Aufbau, Form und Größe der Gefechtsmunition. 2. Einsatzgerechtes Platzieren ist das Treffen von Zielen (häufig auf kürzere Entfernungen), Verlegen im Zielgebiet oder Anbringen am Zielobjekt. 3. Die für das Verlegen im Zielgebiet oder Anbringen am Zielobjekt bestimmte Übungsmunition enthält grundsätzlich eine Beobachtungsladung oder wird vor dem Einsatz damit ausgestattet. 4. Die Verwendung von waffengebundener Übungsmunition kann die Umrüstung der Waffe erforderlich machen.

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 87

Umgang mit Munition E: ammunition handling F: manipulation de munitions Anm.:Tätigkeiten mit oder an Munition, Explosivstoffen, Munitionspackungen und Munitionsladeeinheiten bei Entwicklung und Herstellung, Transport und Umschlag, Bevorratung, Erhaltung, Verwendung und Vernichtung von Muni- tion und Kampfmittelbeseitigung. 1. Der Umgang mit Munition umfasst auch alle vorbereitenden, begleiten- den und abschließenden Tätigkeiten, bei denen Munition, Explosivstoffe, Munitionspackungen und Munitionsladeeinheiten geprüft, geändert, bewegt oder in anderer Weise behandelt werden. 2. Nicht zum Umgang mit Munition zählen z. B. Maßnahmen der Verwal- tung, Organisation, Infrastruktur, administrative Maßnahmen der Materi- albewirtschaftung und -bedarfsdeckung sowie Tätigkeiten, bei denen kein unmittelbarer Kontakt zu Munition, Explosivstoffen, Munitionspackungen oder Munitionsladeeinheiten besteht.
Unbrauchbare Munition E: unserviceable ammunition F: munitions non opérationnel les; munitions inopérantesNicht verwendungsfähige Munition.
Ungefährlichmachen von Munition E: rendering safe; saving of ammunition F: neutralisation; mise hors d’état de fonctionnerWiederherstellen der Handhabungs- und Transportsicherheit.
Vernichten von Munition E: destruction of ammunition F: destruction de munitionBeseitigung von munitionsspezifischen Gefahren durch Zerstören der Munition.

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88 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Versager E: misfire; dud F: raté de tir Anm.:Munition, bei deren Verwendung ein oder mehrere Funktionselemente nach konstruktionsgemäßer Funktionseinleitung ausgefallen sind, ausgenommen Blindgänger. Versager sind: → Patronen, Raketen und Lenkflugkörper, deren Antriebsmittel oder hierfür bestimmte Anzündmittel versagt haben, → Sprengladungen, Zerstörladungen, Simulatoren und Minen, deren Anzündmittel, Zündmittel oder Wirkladung versagt hat.
Verträglichkeitsgruppe E: compatibility group F: groupe de compatibilité Anm.:Kategorie von Munition oder Explosivstoffen, die zusammen befördert und gelagert werden können, ohne dass die Wahrscheinlichkeit eines unge- wollten Ereignisses oder bei einem ungewollten Ereignis das Ausmaß des Schadens erhöht werden. 1. Munition und Explosivstoffe sind als verträglich zu betrachten, wenn durch ihre gemeinsame Lagerung oder Beförderung die Gefahr eines Unfalls bzw. das Ausmaß eines Unfallschadens, bezogen auf eine gegebene Menge, nicht wesentlich vergrößert wird. 2. Die Zuordnung zu einer Verträglichkeitsgruppe erfolgt nach international festgelegten Definitionen. 3. Die Verträglichkeitsgruppe wird durch einen Buchstaben gekennzeichnet.
Verwendung von Munition E: use of ammunition F: emploi de munitions; mise en oeuvre de munitions Anm.:Bestimmungsgemäßer Gebrauch oder Verbrauch von Munition. Zur Verwendung von Munition gehören z. B. → Fertigmachen der Munition unmittelbar vor dem Einsatz, → Zusammenfügen von Munition und Waffen / vergleichbarem Gerät, → Laden und Entladen von Waffen / vergleichbarem Gerät, → Wiederherstellen des Ausgangszustandes der Munition bei nicht erfolgtem Einsatz und → vorgeschriebene Tätigkeiten bei unvorhergesehenen Ereignissen im Rahmen der Verwendung (z. B. bei Versagern oder beschädigter Munition).
Verwerten von Munition E: salvage of ammunition F: récupération de munitionsHerausnahme von Munition aus der bestimmungsgemäßen Verwendung (Aussonderung), um sie nutzbringend einer anderen zuzuführen.

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 89

Wartezeit (Munition) E: safe waiting period F: période d‘attente Anm.:Zeitraum nach einem unvorhergesehenen Ereignis mit Munition oder nach einem Munitionsausfall, in dem aus Sicherheitsgründen mit dieser Munition nicht umgegangen werden darf. 1. Die Wartezeit beginnt mit dem Bekanntwerden des unvorhergesehenen Ereignisses mit Munition oder des Munitionsausfalls. 2. Einzelheiten wie → Dauer der Wartezeit, → Betreten des Gefahrenbereichs, → Verhalten im Gefahrenbereich, → Umgang mit dem beteiligten Gerät (Waffe, Schleudersitz, Fahrzeug, Fördermittel usw.) werden durch Vorschriften und/oder den verantwortlichen Fachkundigen vor Ort geregelt. 3. Einem Munitionsausfall liegen beispielsweise zugrunde: Versager, Blindgänger, Munitionsausfall beim Prüfen von Munition.
Wurfstücke E: projections F: projections Anm.:Stücke und Gegenstände, die bei einer Explosion fortgeschleudert werden. Wurfstücke sind z. B. → Splitter, → Sprengstücke (Teile der Munition, ihrer Verpackung oder des Sprengobjekts, ausgenommen Splitter), → Trümmer (z. B. Teile von Gebäuden, Traversen und Einrichtungen), → Munitionsartikel, Packungen.
Zerlegen von Munition E: breakdown of ammunition F: démontage de munitionsHerauslösen von Munitionskomponenten aus dem konstruktionsbedingten Verbund.
Zustandsbeurteilung von Munition E: state evaluation of ammunition; ammunition condition assessment F: expertise de l’état des munitionsBewerten des Ist-Zustandes der Munition einschließlich Feststellen der Handhabungs- und Transportsicherheit.

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90 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Zwischenlagerung von Vorübergehendes Ablegen von Munition bis zu ihrer endgültigen Entsorgung. Munition Zwischengelagert werden z. B.

E: in-process storage of → Blindgänger, ammunition → Versager, F: stockage intermédiaire de → Beutemunition, munitions; stockage → Fundmunition. provisoire de munitions Anm.:

A-1.2.2 Verfahrensablauf Bundeswehr

1 Phase A: Feststellung der nicht zur Wirkung gelangter Munition aufgrund Munitionsbelastung und Bewertung der historischen Munitionsbelastung und/oder des aktuellen Ausbildungsbetriebs zu unterscheiden. Um Übungsplätze ständig einsatz- und auftrags- orientiert zur Verfügung zu stellen und perma- Die Lagefeststellung schließt mit einer schriftli- nent auf qualitativ hohem Niveau nutzbar zu hal- chen Bewertung durch einen Schießsicherheits- ten, sind unter anderem geeignete Maßnahmen offizier4 ab. Hat sich der Munitionsverdacht nicht zur Entsorgung von unbrauchbarer und/oder bestätigt, scheidet die Liegenschaft oder Fläche nicht zur Wirkung gelangter Munition zu treffen. aus der weiteren Bearbeitung aus. Wurde eine Gefahr für die Schutzgüter festgestellt, kann unter Liegen für einen Übungsplatz konkrete Hinweise Berücksichtigung des Einzelfalls unmittelbar die auf eine Munitionsbelastung vor, ist durch die Entsorgung/Munitionsvernichtung geplant und Truppenübungsplatzkommandantin bzw. den durchgeführt werden. In allen anderen Fällen sind Truppenübungsplatzkommandanten oder die weitergehende Untersuchungen, die in der Regel Standortälteste bzw. den Standortältesten die als technische Erkundung in der Phase B durch- Untersuchung dieses Verdachts einzuleiten. geführt werden, notwendig.

Wesentliche Voraussetzung zur objektiven Kate- gorisierung der Flächen der Übungsplätze in un- 2 Phase B: Gefährdungsabschätzung terschiedliche Munitionsbelastungsgrade ist die Kenntnis der Munitionsbelastung. Die kontinu- Die Erkenntnisse zur Munitionsbelastung aus ierliche, dem Nutzungsprofil angepasste Muniti- der historischen und der aktuellen Nutzung sind onssuche liefert dazu wichtige Informationen. Die zusammenzufassen, die Bewertungsfaktoren in Ergebnisse sind zu bewerten. Dabei ist zwischen den jeweiligen Auswirkungen miteinander zu

4 Offizier mit Fachkunde Munition und abgeschlossener Ausbildung Schießsicherheit gemäß den Zentralrichtlinien

  1. A2-2080/0-0-210 „Allgemeine Schutz- und Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit Munition“
  2. A2-2080/0-0-500 „Berechtigungen Fachkunde Munition der Bundeswehr“

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 91

verknüpfen und die Ergebnisse zu einer Gefähr- Munitionsbelastungsgrad A wird Flächen zu- dungsabschätzung abzuleiten. Der Detaillierungs- geordnet, in denen die Wahrscheinlichkeit von grad ist dabei so zu wählen, dass eine klare Aussa- Blindgängern sehr gering ist. Auftreten können ge über das Gefährdungspotenzial für Schutzgüter jedoch Darstellungsmittel, pyrotechnische Artikel erzielt wird. und zurückgelassene Munition. Üben ist zulässig, Erdarbeiten/Schanzen und das Anlegen von Feu- Insbesondere die Verknüpfung der Informationen erstellen bedürfen der Genehmigung durch die über Munition, Tiefenstufe und Nutzung führt zu Truppenübungsplatzkommandantur/die Stand- einer Kategorisierung der Flächen. Geht von der ortälteste bzw. den Standortältesten. festgestellten Munitionsbelastung zum gegenwär- tigen Zeitpunkt keine Gefährdung aus, sind keine Munitionsbelastungsgrad B wird Flächen zuge- weiteren Maßnahmen notwendig. ordnet, in denen mit einer geringen Blindgänger- dichte zu rechnen ist. Erdarbeiten/Schanzen und Zur Ermittlung der Gefahr werden in der Regel als das Anlegen von Feuerstellen sind nur nach Ge- Hauptbestandteil der Phase B Testfelder für das nehmigung durch die Truppenübungsplatzkom- Bestimmen der Munitionsbelastung herangezo- mandantur/die Standortälteste bzw. den Stand- gen. ortältesten zulässig. Bei der Auswahl des Ortes für Feuerstellen und bei Erdarbeiten ist die Aufsicht Im Ergebnis der so ermittelten Munitionsbelas- durch einen Schießsicherheitsfeldwebel/-offizier tung ist die Gefährdungsabschätzung durchzu- erforderlich. führen und auf dieser Grundlage die Kategorisie- rung in die jeweiligen Munitionsbelastungsgrade Als Ergebnis einer spezifischen Gefährdungsab- fortzuschreiben. schätzung, die eine negative Wirkung auf Schutz- güter weitestgehend ausschließt, können diese Flächen oder Teilflächen mit oder ohne Nut- Bei Nutzungsänderung ist eine Neubewertung zungsauflagen freigegeben werden. erforderlich. Munitionsbelastungsgrad C wird Flächen zuge- ordnet, in denen mit einer hohen Blindgänger- dichte oder Blindgängern der Gefechtsmunition 2.1 Kategorisierung von munitionsverdächtigen von Panzerfäusten, Granatpistolen, von Hand- und munitionsbelasteten Flächen granaten, Bomblets oder gefährlichen Altlasten (Kampfmitteln) zu rechnen ist. Diese Flächen sind Die Nutzung der Übungsplätze unterscheidet sich zu sperren. nach Flächen, die für Ausbildung/Üben freigege- ben, mit Nutzungsauflagen versehen oder ge- sperrt sind. Die Kategorisierung für Übungsplätze in Flächen mit nachfolgenden Munitionsbelas- tungsgraden ist durch einen Schießsicherheitsof- fizier festzulegen.

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92 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

2.2 Fortschreibung der Kategorisierung Für Flächen, die zum Üben freigegeben sind (ohne Nutzungsauflagen), ist im Allgemeinen eine visu- Übungstätigkeiten mit Einsatz von Munition füh- elle Entsorgung von Munition ausreichend. Für ren zu einem kontinuierlichen Aufwuchs an nicht Flächen des Munitionsbelastungsgrades B, die für zur Wirkung gelangter Munition. Die Überprü- eine besondere Nutzung (mit Nutzungsauflagen) fung der Kategorisierung ist deshalb in Abhän- vorgesehen sind, ist in Abhängigkeit der Muniti- gigkeit der Nutzung, mindestens jedoch alle drei onsbelastung und der Übungsintensität zu prüfen, Jahre vorzunehmen. ob darüber hinaus weiterführende Maßnahmen durchzuführen sind. Die systematische Suche ist Die Rückstufung in eine niedrigere Kategorie in Abhängigkeit der Nutzung und der Art der ver- kann nur auf Grundlage einer aktuellen Gefähr- wendeten Munition, mindestens jedoch alle fünf dungsabschätzung erfolgen. Jahre vorzusehen.

Munitionsschrott wird mit Unterstützung der 3 Phase C: Entsorgung von Munition Bundeswehrdienstleistungszentren (Servicecen- ter) gesammelt, sortiert, gesichtet und der Verwer- Maßnahmen zur Entsorgung von Munition tung zugeführt. werden auf Grundlage der Kategorisierung der Flächen getroffen mit dem Ziel, die ständige Zu- nahme der Munitionsbelastung auf Übungsplät- 3.2 Munitionsvernichtung zen zu begrenzen. Auf Übungsplätzen sind Schießsicherheitsfeld- Maßnahmen zur Entsorgung von Munition kön- webel/-offiziere zuständig für das Vernichten nen, mit Ausnahme des Vernichtens von Muniti- nicht zur Wirkung gelangter Munition. Für die on, an zivile Anbieter vergeben werden. Entsorgung der Munition bis Ende des Zweiten Weltkrieges sind die zuständigen Kampfmittelbe- Die Entsorgung jeglicher Art von Munition und seitigungsdienste der Länder hinzuzuziehen. Munitionsteilen, die im Rahmen einer Mitbenut- zung des Übungsplatzes durch andere Dritte (Nr. Die Vernichtung von Munition erfolgt gemäß den 513) aufgrund eines Vertrages anfallen, ist Aufgabe Vernichtungsanweisungen der für die Munition des Mitbenutzers.5 jeweils zuständigen Materialverantwortlichen. Für Munition, für die keine Vernichtungsanweisung vorhanden ist, ist eine Vernichtungsanweisung 3.1 Durchführungsbestimmungen für die bei KdoTerrAufgBw Abt MunTSichh/SchSichh zu Munitionssuche beantragen. Zur Durchführung eines für Beteiligte und Unbeteiligte sicheren Entsorgens müssen die Es ist eine ständige Aufgabe des Betreibers, den Gefährdungen für Schutzgüter entweder durch Übungsplatz nach nicht zur Wirkung gelang- bauliche und/oder konstruktive Schutzmaßnah- ter Munition und Munitionsteilen abzusuchen. men begrenzt oder die betroffenen Geländeteile Grundsätzlich ist dabei zwischen ereignisorien- abgesperrt werden. tierter (z. B. aufgrund Blindgängermeldung) und systematischer Suche zu unterscheiden.

5 Abweichungen sind bei KdoTerrAufgBw Abt MunTSichh/SchSichh zu beantragen.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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Ablaufschema Bundeswehr

Entsorgung von Munition auf Übungsplätzen

A ESAHP A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 93 Ablaufschema Bundeswehr Entsorgung von Munition auf Übungsplätzen

Historische Nutzung Aktuelle Nutzung Kampfmittelverdacht Kampfmittelverdacht

Historische Erkundung HGR (NLBL)

kein bestätigter Bewertung Verdacht Einzelfall

?

?
B ESAHPTechnische Erkundung Ermitteln der Munitionsbelastung Blindgänger- (ggf. Testflächen) meldung ja Nutzungs- änderung nein G efährdungs- abschätzung MunBelGrad A MunBelGrad B MunBelGrad C uneingeschränkte eingeschränkte keine Nutzung* Nutzung Nutzung

System atische Ereignisorientierte Munitionssuche Munitionssuche

Munitions- vernichtung

Dokumentation

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG C ESAHP

  • Uneingeschränkte Nutzung bedeutet nicht kampfmittelfrei

Abb. A-1.2-1 Ablaufschema Bundeswehr: Entsorgung von Munition auf Übungsplätzen

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94 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

A-1.3 Verfahrensablauf Länder

Die Bundesländer haben das Kampfmittelbesei- Heranziehung der Verursacher von abgeworfe- tigungsrecht sehr unterschiedlich geregelt. In nen Bomben oder von verschossener Munition den meisten Bundesländern existieren Kampf- scheidet aus tatsächlichen und rechtlichen Grün- mittelverordnungen. In einigen Bundesländern den regelmäßig aus. ist Rechtsgrundlage das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht. Ergänzend zu den gesetzlichen Da das Einsammeln, Bergen, Entschärfen, Regelungen haben viele Bundesländer Verwal- Befördern/Verbringen, Lagern und Vernichten tungsvorschriften, Richtlinien, Empfehlungen von Kampfmitteln aufgrund des Gefährdungs- oder Merkblätter erlassen. potenzials besondere Kenntnisse und technische Vorkehrungen erfordert, haben die meisten Im Verhältnis zwischen den Gefahrenabwehr- Länder in ihren Kampfmittelverordnungen oder behörden, anderen Verwaltungsträgern, z. B. Verwaltungsvorschriften geregelt, dass der kon- dem Bund, und Grundstückseigentümern sind krete Umgang mit Kampfmitteln speziell hierzu ausschließlich Gesetze und Rechtsverordnungen eingerichteten Stellen, den sog. Kampfmittel- rechtlich bindend. Parlamentsgesetze werden als räumdiensten vorbehalten ist. Die Räumkom- formelle Gesetze und Rechtsverordnungen als mandos werden i. d. R. als Hilfsdienste der örtlich Gesetze im materiellen Sinne bezeichnet. zuständigen Polizei- oder Ordnungsbehörden oder auf Anforderung im Wege der Amtshilfe für Landesrechtliche Verwaltungsvorschriften, minis- die Ordnungsbehörde zuständig. terielle Erlasse oder sonstige Bekanntmachungen von Landesministerien binden ausschließlich die Die Kampfmittelbeseitigungsdienste sind jedoch nachgeordneten Landesbehörden und entfalten nur für den unmittelbaren Umgang mit Kampf- grundsätzlich keine Rechtswirkungen im Außen- mitteln zuständig, nicht hingegen für vorberei- rechtsverhältnis, z. B. gegenüber einem Grund- tende Maßnahmen wie z. B. Gefahrenerkundung, stückseigentümer oder im Verhältnis zu anderen Untersuchung und Sondieren. Für diese Maß- Verwaltungsträgern, z. B. gegenüber dem Bund. nahmen ist i. d. R. der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt oder bei Merkblätter und Empfehlungen sind noch weni- Baumaßnahmen der Bauherr verantwortlich. ger rechtlich bindend, auch wenn sie für die Pra- Dies ergibt sich in den meisten Bundesländern xis der Kampfmittelbeseitigung viele praktische aus den in den Kampfmittelverordnungen gere- Hinweise und Hilfestellungen enthalten. gelten Aufgabenzuweisungen für die Kampfmit- telräumdienste und im Übrigen aus allgemeinen Bei der Kampfmittelräumung handelt es sich um Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts. eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Grundsätzlich verantwortlich für die Abwehr von Gefahren ist Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen und nach den Polizei- und Ordnungsbehördengeset- Regelungen je Bundesland gesondert dargestellt. zen der Länder der Grundstückseigentümer und Die einzelnen Kapitel sind dabei so aufgebaut, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt, die auch als dass zunächst die Rechtsgrundlagen, dann die Zustandsstörer bezeichnet werden. Eine Kampfmittelräumdienste, die Kostenverteilung zwischen Land und Pflichtigem und schließlich die länderspezifischen Besonderheiten darge- stellt werden.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 95

A-1.3.1 Baden-Württemberg

Allgemeine Rechtsgrundlage in Baden-Württem- Der Kampfmittelbeseitigungsdienst übernimmt berg ist die sog. Generalklausel im Polizeigesetz im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollstän- von 1992. Nach dieser Generalklausel, die sich mit dige Kostenerstattung durch den Auftraggeber ähnlichem Inhalt in fast allen Polizei- und Ord- auch die Beratung über vermutete Kampfmittel nungsgesetzen der Bundesländer wiederfindet, sowie bei vollständiger Kostenübernahme durch können die Polizei- und Ordnungsbehörden die den Auftraggeber die Suche nach und die Bergung notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im von Kampfmitteln. Soweit der Kampfmittelbe- einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentli- seitigungsdienst nicht tätig werden kann, sind für che Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. diese Arbeiten private Firmen zu beauftragen.

Konkretisiert wird die Generalklausel durch die Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Würt- Verwaltungsvorschrift über die Aufgaben des temberg hat folgende Merkblätter mit zahlreichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Innenmi- praktischen Hinweisen herausgegeben: nisteriums Baden-Württemberg vom 21.12.2006 (Az.: 3-1115.8/227). Hiernach zählen zu den Aufga- ben der Kampfmittelbeseitigung die Entschärfung → Informationen zur Gefährdungseinschätzung von Kampfmitteln, die Beförderung geborgener von Bombenblindgängern, Kampfmittel sowie die Vernichtung von Kampf- mitteln. Ferner obliegt dem Kampfmittelbeseiti- → Empfehlungen des Kampfmittel- gungsdienst die Beschaffung und Auswertung von beseitigungsdienstes Baden-Württemberg Luftbildern. zur Altlastenerkundung auf Bahnhöfen,

Das Land hält einen Kampfmittelbeseitigungs- → Empfehlungen für die Vergabe von dienst vor, der die Polizeibehörden und den Entmunitionierungsarbeiten (nur in Polizeivollzugsdienst bei der Beseitigung von elektronischer Form) unter Kampfmitteln unterstützt. www.rp.baden-wuerttemberg.de

Die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdiens- tes sind dem Regierungspräsidium Stuttgart für das gesamte Landesgebiet zugewiesen:

Regierungspräsidium Stuttgart

Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg Pfaffenwaldring 1 70569 Stuttgart

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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96 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg

Auftragseingang Grundstückseigentümer Polizeidienststellen, Ortspolizeibehörden, Kreise, Land, Bund

Flächenanfrage Fundmunition

Erfassung im GIS

Bergung, Transport, Luftbildauswertung, Vernichtung durch Auswertung, Altakten KMBD

Bericht an Antrag- Mitteilung an Bericht an Auftraggeber steller mit KMBD- Orts- Empfehlung polizeibehörde zwecks Überwachung

Auftrag an KMBD Auftrag an Fachfirma

Bericht Projektplanung Freigabe durch Räumung, Bergung mit Auftraggeber Fachfirma durch Fachfirma

Bericht an Auftrag- Transport, Vernichtung Bergung, Transport, geber und KMBD durch KMBD Vernichtung, Abschlussbericht, Freigabe, Erfassung im GIS Bericht an Auftraggeber und KMBD, Freigabe durch Fachfirma, Erfassung im GIS

Auftragsabschluss

Grundlage: Regierungspräsidium Stuttgart Stand: 04.12.2012 Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg

Abb. A-1.3.1-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 97

A-1.3.2 Bayern

Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Der Kampfmittelbeseitigungsdienst hat keine ei- Sicherheit durch Kampfmittel bestimmt sich in gene sicherheitsrechtliche Zuständigkeit und kei- Bayern nach den allgemeinen Regeln des Sicher- ne hoheitlichen Rechte. Aufgabe und Ausstattung heits- und Polizeirechts. Es handelt sich in der des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sind auf Regel um örtliche Gefahren, für die die Gemein- die zur Abwehr konkreter Gefahren unmittelbar den als örtliche Sicherheitsbehörden zuständig erforderlichen kampfmittelbezogenen Maßnah- sind. Soweit ein Handeln der Sicherheitsbehörden men beschränkt (identifizieren, ggf. unschädlich nicht rechtzeitig möglich ist, ergreift die Polizei machen, abtransportieren und vernichten). die erforderlichen Maßnahmen. Regelmäßig nicht zu den Aufgaben des Kampf- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staats- mittelbeseitigungsdienstes gehört es, einem ministeriums des Innern „Abwehr von Gefahren Kampfmittelverdacht nachzugehen oder die durch Kampfmittel“ vom 15.04.2010 enthält Kampfmittelbelastung bzw. -freiheit von Grund- hierzu einschlägige Hinweise, Informationen und stücken zu beurteilen oder zu bescheinigen. Verhaltensregeln. Für die Beseitigung konkreter Gefahren, die von Kampfmitteln auf ihren Grundstücken ausgehen, Kampfmittelfunde werden stets als unmittel- sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer bar zu beseitigende Gefahr angesehen, bei der als Zustandsstörer verantwortlich. Sie haben ggf. die Polizei zu verständigen ist. Diese ergreift auch vorsorgliche Maßnahmen zu ergreifen und die erforderlichen Maßnahmen. Bei sog. „alten“ Fachfirmen zu beauftragen, etwa im Zusammen- Kampfmitteln wird den für die Gefahrenabwehr hang mit möglichen Gefährdungen bei Bodenein- zuständigen Stellen der vom Staatsministerium griffen. Bei Baumaßnahmen sind die Bauherren des Innern vorgehaltene Kampfmittelbeseiti- und die bauausführenden Firmen entsprechend gungsdienst als tatsächliche freiwillige Leistung gefordert. Für die Entsorgung der von Fachfirmen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei „neuen“ geborgenen Kampfmittel durch den Kampf- Kampfmitteln wird das Bayerische Landeskrimi- mittelbeseitigungsdienst werden keine Kosten nalamt tätig. erhoben.

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98 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Soweit die Gegebenheiten ein Einschreiten der Si- Über folgende Internetseite sind auch die ge- cherheits- bzw. Bauaufsichtsbehörden erfordern, nannte Bekanntmachung „Abwehr von Gefahren können diese die Verantwortlichen als Zustands- durch Kampfmittel“ verfügbar sowie Adressen- bzw. Handlungsstörer entsprechend verpflichten. listen mit Fachfirmen in der Kampfmittelbeseiti- Mit den Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungs- gung und in der Luftbildauswertung: dienstes, die von den beiden Sprengkommandos München und Nürnberg als operative Einheiten www.stmi.bayern.de/sicherheit/innere/ wahrgenommen werden, hat das Bayer. Staatsmi- sicherleben/detail/09064 nisterium des Innern eine entsprechend beauf- tragte Vertragsfirma betraut.

Beim Freistaat Bayern für die Organisation der Kampfmittelbeseitigung und den Kampfmit- telbeseitigungsdienst zuständige Stelle:

Bayerisches Staatsministerium des Innern Sachgebiet I D 4 80524 München

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 99 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Bayern

Grundstücksbezogene Recherchen

Beauftragung von Fachfirmen: -Untersuchung des Geländes (Gefahrenerforschung) -Räummaßnahmen

keine Kampfmittel Kampfmittel Freigabe gefunden gefunden auf eigene Verantwortung Verständigung des KBD: Übergabe geborgener Kampfmittel zur Entsorgung durch den KBD

Freigabe durch Freigabe durch Räumfirma Räumfirma

Durchführung der Bau-oder Erkundungsmaßnahme

Grundlage: Deutsche Bahn AG, Januar 2001 Stand: 04.12.2012 Gepr. durch: Bayerisches Staatsministerium des Innern Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachgebiet ID 4

Abb. A-1.3.2-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Bayern

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100 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

A-1.3.3 Berlin

Im Land Berlin ist die Zuständigkeit für Kampf- mittel zwischen der Senatsverwaltung für Ver- Adresse kehr, Umwelt und Klimaschutz (SenUVK) und Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und dem Polizeipräsidenten aufgeteilt. Die SenUVK Klimaschutz ist gemäß Nummer 11, Buchstabe o des Zustän- digkeitskataloges (ZustKat Ord) für die Ordnungs- Abteilung V – Tiefbau aufgaben im Zusammenhang mit der Ermittlung Objektmanagement, Fachbereich V OA und Bergung nicht-chemischer Kampfmittel Fehrbelliner Platz 1 zuständig. Dem Polizeipräsidenten obliegt gemäß 10707 Berlin Nummer 23 Abs. 4 des Zuständigkeitskataloges www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/dienste-und- die Ermittlung und Bergung chemischer Kampf- genehmigungen/ermittlung-bergung-von- mittel sowie Beseitigung von chemischen und kampfmitteln nicht-chemischen Kampfmitteln. www.berlin.de/senuvk/service/gesetzestexte Seit dem 17. Juli 2018 gilt im Land Berlin die „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel – Kampfmittelverordnung“ (GVBl. S. 495), welche u. a. die Begrifflichkeiten, Zuständig- keiten und Verantwortlichkeiten regelt. Zusätzlich verweist die Kampfmittelverordnung auf eine Verwaltungsvorschrift, in welcher Detailinforma- tionen zu Kampfmitteln gegeben werden.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 101

Mitteilung über beabsichtigte Bodeneingriffe Konkrete Kampfmittelbelastung gem. § 5 Abs. 1 Kampfmittelverordnung (Anordnungen durch Polizeifeuerwerker oder (keine Pflicht!) und zugleich Antrag Ordnungsbehörde)

Ordnungsbehördliche Prüfung, ob a) keine oder eine Kampfmittelverdachtsfläche gem. § 1 Abs. 3 Fall b) Nr. 7 KampfmittelV vorliegt oder b) eine konkrete Kampfmittelbelastung besteht (im Wesentlichen anhand von Luftbildauswertungen)

Fall a)

keine konkrete Gefahr konkrete Gefahr

Gegen den Störer werden Maßnahmen Stellungnahme an Antragsteller/in mit angeordnet, die er von einem nach den §§ 7, 9 Handlungsempfehlungen in Abhängigkeit und 19 SprengG zugelassenen Unternehmen vom Prüfergebnis durchführen zu lassen hat

Kampfmittel vorhanden

Ggf. Realisierung der Handlungsempfehlung Kampfmittel vorhanden Beseitigung durch (Gefahrenerforschung) durch Eigentümer/in bzw. Polizeifeuerwerker Inhaber/in der tatsächlichen Gewalt

keine Kampfmittel vorhanden

Ergebnisbericht: Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt oder Fläche wurde aus der konkreten Gefahr entlassen

Ggf. Durchführung bzw. Fortsetzung der bodeneingreifenden Maßnahme

Abb. A-1.3.3-1 Ablaufschema zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin bei Beteiligung der Senatsver- waltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau, Fachbereich V OA; Stand: 09/2018)

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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102 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

A-1.3.4 Brandenburg

Die Abwehr der von Kampfmitteln ausgehenden Die Vorschriftenlage zur Kampfmittelbeseitigung Gefahren gehört zu den Aufgaben der Gefahren- in Brandenburg umfasst insbesondere folgende abwehr, die den örtlichen Ordnungsbehörden Regelungen: obliegen. Aufgabenträger sind die Kommunen. Wegen der erforderlichen besonderen Fachkunde beim Beseitigen von Kampfmitteln hält Branden- → Ordnungsbehördliche Verordnung zur burg im Geschäftsbereich des Ministers des In- Verhütung von Schäden durch Kampfmittel nern den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) (Kampfmittelverordnung für das Land vor. Ihm wurde die Aufgabe der Kampfmittelbe- Brandenburg – KampfmV) vom 23. seitigung in eigener Zuständigkeit übertragen. Es November 1998 besteht jedoch keine Übertragung von Aufgaben → Runderlass III Nr. 78/1994 des der Gefahrenabwehr auf den KMBD durch Gesetz Ministeriums des Innern vom 08. November oder Verordnung. Der KMBD handelt, unabhängig 1994 – III/9.12 (Grundsätzliche Regelungen von den Zuständigkeiten der örtlichen Ordnungs- zum Verfahren bei der Bauleitplanung und behörden, als Teil der staatlichen Verwaltung des bei der Baugenehmigung) Landes. → Erlass des Ministeriums des Innern vom 26. August 1997 – IV/2.2-90 (Ergänzende Zu erreichen ist der KMBD wie folgt: Verfahrensregelungen) → Erlass des Ministeriums des Innern vom 04. Oktober 1999 – IV/9.3 (Regelungen zu Zentraldienst der Polizei des Landes baubegleitenden Maßnahmen) Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst Gemäß § 2 KampfmV ist jeder, der Kampfmittel Verwaltungszentrum B entdeckt, besitzt oder Fund- oder Lagerstätten Hauptallee 116/8 kennt, an denen vergrabene, verschüttete oder 15806 Zossen OT Wünsdorf überflutete Kampfmittel liegen, verpflichtet, dies unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungs- behörde oder der Polizei anzuzeigen. Gemäß § 3 KampfmV ist es verboten, nach Kampfmitteln zu sondieren, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu ändern oder sie in Besitz zu neh- men. Diese Verbote gelten nicht für zugelassene Unternehmen zur Durchführung der Sondierung, Freilegung und Bergung von Kampfmitteln. Sie sind jedoch gemäß § 4 KampfmV verpflichtet, das Sondieren, Freilegen und Bergen von Kampfmit- teln mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn der örtlichen Ordnungsbehörde und dem KMBD schriftlich anzuzeigen. Befördern/Verbringen, La- gerung und Vernichtung sind, soweit die Kampf- mV Anwendung findet, dem KMBD vorbehalten.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 103

Der KMBD hat das Land einer 2-stufigen Gefähr- Mit den notwendigen Maßnahmen des Sondie- dungsabschätzung unterzogen und das Ergebnis rens, Freilegens und Bergens kann der Bauherr den zuständigen Baugenehmigungsbehörden zur bzw. Grundstückseigentümer eine Fachfirma, die Verfügung gestellt. Danach dürfen Baugeneh- über die entsprechenden sprengstoffrechtlichen migungen in Gebieten, die als Kampfmittelver- Zulassungen gemäß §§ 7 und 20 Sprengstoffgesetz dachtsfläche ausgewiesen sind, nur bei Vorlage verfügt, direkt und unmittelbar beauftragen. Die einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erteilt Kosten hierfür trägt er dann selbst. Einen Er- werden. Ersatzweise kann unter bestimmten Um- stattungsanspruch gibt es nicht. Eine Begleitung ständen auch eine kampfmitteltechnische Baube- durch den KMBD erfolgt ebenfalls nicht. gleitung zulässig sein. Soweit die Bereitschaft besteht, sich dem Flächen- Die Überprüfung eines Grundstückes erfolgt räumprogramm des KMBD unterzuordnen, kann auf Antrag durch den KMBD. Ergibt sich aus der die Beauftragung einer Fachfirma im Rahmen Prüfung, dass ein Verdacht auf das Vorhandensein zur Verfügung stehender Haushaltsmittel auch von Kampfmitteln ausgeschlossen werden kann, durch den KMBD und auf dessen Kosten erfolgen, besteht Baufreiheit. Der KMBD stellt dann die soweit es sich nicht um bundeseigene Liegen- erforderliche Bescheinigung aus. Soweit Maßnah- schaften handelt. men der Kampfmittelbeseitigung notwendig sind, teilt der KMBD auch dies mit. Der KMBD wird gegen Kostenerstattung auch auf bundeseigenen Liegenschaften tätig, soweit hier- In beiden Fällen werden Gebühren, je nach Auf- zu eine Vereinbarung geschlossen wird. Er handelt wand, in Höhe von 50,00 € bis 300,00 € erhoben, dann im so genannten Drittauftrag. es sei denn, die im Gebührengesetz aufgeführten Ausnahmen treffen zu. Für die Lagerung, das Befördern/Verbringen und die Vernichtung ist, soweit die KampfmV Anwen- dung findet, ausschließlich der KMBD zuständig. Kosten hierfür entstehen nicht, es sei denn, es handelt sich um bundeseigene Liegenschaften.

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104 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE Ablaufschema zur Überprüfung der Kampfmittelbelastung in Brandenburg

Antrag auf Baugenehmigung an untere Bauaufsichtsbehörde

Prüfung des Kampfmittelverdachtes anhand der Belastungskarten des KMBD Fläche nicht in Fläche liegt in Belastungsgebiet Belastungsgebiet

Baugenehmigung ohne Auflagen Auflage zur Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung

eigene Anfrage beim KMBD Beauftragung einer KMR-Firma

KMBD-Luftbild- auswertung Durchführung der Suchmaßnahmen Konkrete Ermittlung von mit oder ohne vorherige Auswertung Verdachtsmomenten,z.B. durch von Luftbildern. Luftbildauswertung Auswertung von Luftbildern Verdacht bestätigt, kann durch KMBD oder Fachfirma KMBD bietet selbst erfolgen Räumung an Verdacht nicht bestätigt keine Kampfmittel Kampfmittel vorhanden Bescheiderteilung durch KMBD Fachfirma stellt Kampf- Lagerung, Transport und mittelfreiheitsbeschei- Vernichtung durch nigung aus. Protokoll KMBD. Nach Räu- an Antragsteller und mung stellt Fachfirma KMBD Kampfmittelfreiheitsbe- scheinigung aus. Pro- tokoll an Antragsteller und KMBD

Durchführung der Bau-oder Erkundungsmaßnahme

Stand: 04.12.2012

Abb. A-1.3.4-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Brandenburg

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 105

A-1.3.5 Bremen

Rechtsgrundlagen sind die Generalklausel des Der Kampfmittelräumdienst übernimmt die Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) vom Luftbildauswertung sowie die Bergung und die 21.03.1983 sowie das Gesetz zur Verhütung von Beseitigung von Kampfmitteln. Diese Leistungen Schäden durch Kampfmittel vom 08.07.2008. werden kostenfrei erbracht.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundeslän- Sofern eine private Suchfirma beauftragt wird, dern ist der Kampfmittelräumdienst in Bremen muss der Maßnahmenträger die Kosten tragen. direkt bei der Polizei angesiedelt und wird daher Die private Fachfirma muss qualifiziert sein, über als Gefahrenabwehrbehörde tätig. Die Adresse die erforderliche Zulassung nach dem Spreng- lautet: stoffgesetz verfügen und in Bremen zugelassen sein.

Polizei Bremen

Kampfmittelräumdienst Niedersachsendamm 28201 Bremen

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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106 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Bremen

Schriftliche Anfrage an den KRD

kein Verdacht Prüfung anhand von Luftbildern und Karten durch KRD

Verdacht auf Kampfmittel

Freigabe Empfehlung, Maßnahmen zur Gefahrenerforschung einzuleiten

Durchführung der Suchmaßnahmen durch KMBD oder Fachfirma. Beauftragung durch Eigentümer/Bauherrn. KRD überwacht Durchführung und macht fachliche Vorgaben

Bescheid mit Ergebnis der Sucharbeiten

keine Kampfmittel Kampfmittel vorhanden

Bescheinigung der Kampfmittel- Transport und Vernichtung freiheitdurch KRD oder Entschärfung der Kampfmittel durch KRD

Durchführung der Bau-oder Erkundungsmaßnahme

Grundlage: Deutsche Bahn AG, Januar 2001 Gepr. durch: Polizei Bremen Kampfmittelräumdienst

Abb. A-1.3.5-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Bremen

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018 oder A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Freigabe durch KRD

Stand: 04.12.2012

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 107

A-1.3.6 Hamburg

Rechtsgrundlagen sind die Generalklausel im Ge- setz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und „Nur wenn es sich tatsächlich um eine Kampf- Ordnung (SOG) vom 14.03.1996 sowie die Verord- mittel-Verdachtsfläche handelt, ist der Grund- nung zur Verhütung von Schäden durch Kampf- stückseigentümer verpflichtet, weitere technische mittel (KMVO) vom 13.12.2005. In der KMVO Vorsorgemaßnahmen bei den Bauarbeiten werden u. a. der Begriff Kampfmittel definiert und vorzunehmen. Erforderlich ist in Zukunft nicht Anzeige-, Sicherungs- und Sondierungspflichten mehr die vollständige Sondierung der gesamten sowie Regelungen zu Betretungsverboten festge- zu bebauenden Fläche, sondern ein effektiver setzt. Schutz zur gefahrlosen Errichtung des jeweili- gen konkreten Bauvorhabens. Hierzu bietet die Am 1. Oktober 2014 ist eine geänderte KMVO Behörde für Inneres und Sport auf Antrag auch in Kraft getreten. Laut der Internetpublika- eine individuelle Beratung an.“ tion der Behörde für Inneres und Sport vom 08.07.2014 (www.hamburg.de/innenbehoerde/ nofl/4340872/2014-07-08-bis-pm-blindgaenger- Details zur Arbeit des Referats F 045 Kampfmit- sondierung) sind Bauherren wie bisher grundsätz- telräumdienst, ein Antrag auf Fachberatung zur lich verpflichtet, vor Eingriffen in den Baugrund Kampfmittelräumung und ein Register geeigneter beim Referat F 046 Gefahrenerkundung Kampf- Unternehmen zur Kampfmittelsondierung sind mittelverdacht (GEKV) eine Auskunft einzuholen, auf folgender Internetseite eingestellt: ob für den betroffenen Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Die Bearbei- www.hamburg.de/innenbehoerde/ tung soll zukünftig innerhalb von vier Wochen kampfmittelraeumdienst/ erfolgen. Das in der vorherigen Ausgabe der AH KMR Details zur Arbeit des Referats F 046 und Down- dargestellte „Ablaufschema der Kampfmittelbe- loads wie z. B. ein Antrag auf Gefahrenerkun- seitigung in der Freien und Hansestadt Hamburg“ dung/Luftbildauswertung bzw. Prüfung des ist überholt und wird vorerst gestrichen. Nach Kampfmittelbelastungskatasters stehen auf Inkrafttreten der o. a. neuen Verordnung erfolgt folgender Internetseite zur Verfügung: eine Komplettüberarbeitung dieses Anhangs 1.3.6 inkl. des Hamburger Ablaufschemas. www.hamburg.de/innenbehoerde/ gefahrenerkundung

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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108 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

A-1.3.7 Hessen

Rechtsgrundlage ist die Generalklausel des Hessi- Das Befördern/Verbringen zur Kampfmittelbesei- schen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG). tigungsanlage des Landes Hessen sowie die Spren- Eine Rechtsverordnung existiert nicht. gung oder die Entschärfung an der Fundstelle erfolgen durch den Kampfmittelräumdienst oder Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen im Auftrag des Kampfmittelräumdienstes durch ist zentral beim Regierungspräsidium Darmstadt ein Vertragsunternehmen. Die Kosten für das Ent- angesiedelt. Seine Adresse lautet: schärfen, Befördern/Verbringen und Vernichten trägt das Land Hessen.

Regierungspräsidium Darmstadt Beim Auffinden ehemals reichseigener Munition kann der private Grundstückseigentümer einen Dezernat I 18 Kostenerstattungsanspruch gegen den Bund – Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen – geltend machen. In diesen Fällen übersendet Luisenplatz 2 der Eigentümer die prüffähigen Rechnungen 64278 Darmstadt zusammen mit Unterlagen an den Kampfmittel- räumdienst, der die Rechnungen prüft und an die zuständige Stelle weiterleitet. Diese überweist den Empfehlungen zum Vorgehen bei Kampfmittel- Geldbetrag dann an den Kampfmittelräumdienst, funden und zur Kampfmittelräumung hat das der das Geld wiederum dem Antragsteller erstat- Regierungspräsidium Darmstadt in zwei Bekannt- tet. machungen veröffentlicht. In der Bekanntma- chung vom 02.12.1997 „Beseitigung von Kampf- Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampf- mitteln aus dem 1. und 2. Weltkrieg“ (Az.: III 13 mittelräumung im Lande Hessen“ des Regie- KMRD 6 b 02-01) werden Grundstückseigentümer rungspräsidiums Darmstadt enthalten Hinweise darauf hingewiesen, dass die Kampfmittelräu- zu den Bearbeitungsschritten der Kampfmit- mung, d. h. das Suchen, Auffinden, Bergen und telräumung sowie allgemeine Angaben zu Durch- Zwischenlagern von Kampfmitteln in ihrem Auf- führungs- und Sicherheitsbestimmungen. trag und auf eigene Kosten zu erfolgen hat. Informationen können im Internet unter www. rp-darmstadt.hessen.de abgerufen werden.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 109 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Hessen

Bei der Planung von Bau-oder Erkundungsmaßnahmen isteine schriftliche Anfrage an KMRD zu richten

Prüfung anhand von Luftbildern, Karten durch KMRD

kein Verdacht Verdacht auf Kampfmittel

Freigabe, Mitteilung an Antragsteller, dass eine Protokoll an AG systematische Überprüfung der Fläche durch KMRD erforderlich ist

Durchführung der Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenlagern) durch Fachfirma. Auftrag erteilt Eigentümer / Bauherr

Bescheid mit Ergebnis der Sucharbeiten an Auftraggeber und KMRD

keine Fundmunition Fundmunition vorhanden vorhanden

Vernichtung oder Entschärfung Freigabe der Fläche der Blindgänger durch KMRD, Räumprotokoll

Durchführung der Bau-oder Erkundungsmaßnahme

Stand: 04.12.2012 Grundlage: Deutsche Bahn AG, Januar 2001 Gepr. durch: Regierungspräsidium Darmstadt Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen

Abb. A-1.3.7-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Hessen

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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110 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

A-1.3.8 Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage für Kampfmittelbeseitigungs- Jeder, der Kampfmittel entdeckt, im Besitz hat maßnahmen ist die „Landesverordnung zur oder Kenntnis von Lagerstellen erhält, ist ver- Verhütung von Schäden durch Kampfmittel“ pflichtet, die örtlich zuständigen Ordnungsbe- (Kampfmittelverordnung) vom 08.06.1993, die in hörden hierüber unverzüglich zu informieren. § 1 Begriffsbestimmungen vornimmt und den Nach allgemeinem Haftungsrecht obliegt dem Anwendungsbereich absteckt. Nach § 3 KampfmV Grundstückseigentümer zusätzlich die Ver- ist die Verhütung von Schäden durch Kampfmit- kehrssicherungspflicht, d. h. er muss verhindern, tel eine Aufgabe der Gefahrenabwehr, für die das dass Unbeteiligte auf seinem Grundstück durch Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Kampfmittel zu Schaden kommen. Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) als Sonderordnungsbehörde zuständig erklärt Nach der Feststellung eines Kampfmittelver- wird. Beim LPBK ist der Munitionsbergungsdienst dachtes erfolgt eine Gefährdungsabschätzung Mecklenburg-Vorpommern (MBD M-V) angesie- durch den MBD M-V. Bestätigt sich der Gefahren- delt, dessen Adresse wie folgt lautet: verdacht, wird die betroffene Fläche in den sog. „Flächenräumplan“ des Landes aufgenommen, d. h. sie erhält eine Nummer und eine Bezeichnung Munitionsbergungsdienst und wird unter dieser als kampfmittelbelastete Mecklenburg-Vorpommern Fläche geführt.

Graf-Yorck-Straße 6 Für die Durchführung weiterer Maßnahmen 19061 Schwerin muss der Grundstückseigentümer den MBD M-V beauftragen. Hierzu zählt zum einen die Belas- tungsanfrage, bei der dem Anfragenden mitgeteilt § 2 KampfmV regelt, dass der Umgang mit Kampf- wird, ob die betroffene Fläche als kampfmittel- mitteln – hierzu zählen das Orten, Sammeln, belastet bekannt ist oder nicht. Die Auskunft ist Befördern, Bearbeiten und das sonstige Behan- in der Regel gebührenpflichtig. Bei Kampfmittel- deln von Kampfmitteln sowie deren Besitz – nur verdacht können dann weitere Maßnahmen auf dem MBD M-V und vom Innenminister mit der Liegenschaft selbst beauftragt werden wie die der Beseitigung beauftragten Stellen – dies sind Untersuchung, Sondierung, Freilegung, Bergung die beauftragten Fachfirmen – gestattet ist. Die und Beseitigung von Kampfmitteln. Sofern die Auftragsvergabe erfolgt ausschließlich durch das Arbeiten nicht durch den MBD M-V selbst durch- LPBK, dem auch gemäß § 4 KampfmV die Fach- geführt werden können, werden die Arbeiten vom aufsicht über die Fachfirmen obliegt. Eine direkte LPBK an Fachfirmen nach einer Ausschreibung Auftragsvergabe durch Dritte an eine Räumfirma vergeben. Hierbei werden Pauschalpreise verein- ohne Beteiligung des Munitionsbergungsdienstes bart. Bei der Beauftragung von Fachfirmen erfolgt ist nicht zulässig. durch den MBD M-V die „Fachaufsicht“ nach § 4 der KampfmV, d. h. die Überwachung und Kontrolle der durchgeführten Arbeiten sowie die Bestätigung der Kampfmittelfreiheit.

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 111

Private Grundstückseigentümer haben die Kosten In den Fällen, in denen der Bund Liegenschaften für die Sondierung und für das Freilegen als veräußert, ohne diese vorher zu räumen, stellt das Vorsorgemaßnahmen zu tragen. Das Entschärfen, Land dem neuen Eigentümer sämtliche Kosten Bergen, Sprengen, Zwischenlagern, Befördern/ der Kampfmittelräumung in Rechnung. Das Land Verbringen und Vernichten von Kampfmitteln fi- Mecklenburg-Vorpommern vertritt insoweit die nanziert das Land bei kommunalen und privaten Auffassung, dass sich der Bund seiner Kosten- Grundstückseigentümern aus Billigkeitsgründen tragungspflicht für Kampfmittelbeseitigung auf als Maßnahme der Gefahrenabwehr. Bei bun- eigenen Grundstücken nicht durch eine Veräuße- deseigenen Liegenschaften trägt der Bund auch rung an Dritte entziehen dürfe. Daher werde der diese Kosten. Grundlage der Finanzierung aller neue Eigentümer wie der Bund behandelt. Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung ist die „Verordnung über die Kosten für die Kampfmit- telbeseitigung (Kampfmittelbeseitigungskosten- verordnung – KaBeKostVO M-V)“ vom 21.Februar 2005.

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Mecklenburg - Vorpommern 112 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Schriftliche Anfrage an MBD M-V Schwerin

Prüfung anhand von Luftbildern und Archiven durch MBD M-V Verdacht kein auf Verdacht Kampfmittel

Empfehlung an Antragsteller, sich mit MBD M-V in Verbindung Benachrichtigung, dass Fläche zu setzen und Sucharbeiten nicht als kampfmittelbelastet durchzuführen bekannt ist

Auftrag des Eigentümers an MBD M-V; Erarbeitung einer Räumstrategie und Durchführung der Maßnahme durch MBD oder eine von diesem beauftragte Fachfirma; Ausschreibung / Vergabe durch MBD M-V. Überwachung / Kontrolle der Firma durch MBD M-V

Kampfmittel vorhanden

Bergung, Entschärfung, Abtransport keine und Vernichtung durch MBD M-V Funde

Räumprotokoll, Freigabe der Fläche durch den MBD M-V

Durchführung der Bau-oder Erkundungsmaßnahme

Grundlage: Deutsche Bahn AG, Januar 2001 Stand: 04.12.2012 Gepr. durch: Landesamt f. Brand-u. Katastrophenschutz Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern

Abb. A-1.3.8-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 113

A-1.3.9 Niedersachsen

Ein Gesetz oder eine Kampfmittelverordnung Die Bergung von Kampfmitteln und die spezi- sind für das Land Niedersachsen nicht erlassen elle Freilegung von Großkampfmitteln werden worden. Gem. Runderlass „Kampfmittelbeseiti- grundsätzlich von gewerblichen Räumfirmen im gung“ des Umweltministeriums vom 08.12.1995 Auftrag und auf Rechnung der Gemeinden oder ist die Kampfmittelbeseitigung eine Aufgabe des Grundstückseigentümers bzw. Bauherren der Gefahrenabwehr, für die gem. § 97 Abs. 1 des durchgeführt. Hierbei spricht der Kampfmittel- Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche beseitigungsdienst Empfehlungen über Art und Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) die Gemein- Weise der Freilegung aus. Die Beseitigung erfolgt den in ihrem Gebiet als Gefahrenabwehrbehörden durch den KBD. Sofern die Vernichtung nicht an zuständig sind. Zur Unterstützung der Gemeinden Ort und Stelle erfolgt, werden die Kampfmittel zu hat das Land Niedersachsen beim Landesamt für einem der landeseigenen Munitionszwischenla- Geoinformation und Landesvermessung Nieder- ger nach Munster oder Achternholt befördert, wo sachsen (LGLN) ein Kampfmittelbeseitigungsde- die abschließende Sortierung und Verpackung für zernat eingerichtet. Dort werden personelle und den Weitertransport in die gewerbliche Vernich- technische Mittel bereitgehalten, die im Rahmen tung erfolgt. der Amtshilfe für die zuständigen Gemeinden eingesetzt werden können. Der Kampfmittelbe- Gemäß Runderlass erfolgt die Kampfmittelbesei- seitigungsdienst ist selber keine Gefahrenabwehr- tigung (Entschärfung, Befördern/Verbringen und behörde. Die Anschrift lautet: Vernichtung bzw. erforderliche Sprengungen vor Ort) aus Billigkeitsgründen grundsätzlich kosten- frei. Eine beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Landesamt für Geoinformation und beauftragte Luftbildauswertung erfolgt nur gegen Landesvermessung Niedersachsen Kostenerstattung. Die Vor-Ort-Maßnahmen des Sondierens, Freilegens und Bergens werden von Regionaldirektion Hannover den Kampfmittelräumfirmen auf Kosten des Dezernat 6 – Kampfmittelbeseitigungsdienst Eigentümers oder Bauherren ausgeführt. Bei der Marienstraße 34 Kostentragung ist zwischen alliierter und ehemals 30171 Hannover reichseigener Munition zu unterscheiden. Bei alli- E-Mail: kbd-einsatz@lgln.niedersachsen.de ierter Munition trägt das Land Niedersachsen die Kosten der Beseitigung, bei ehemals reichseigener Munition stellt der KBD einen Kostenerstattungs- Nach Ziff. 1 Abs. 3 des Runderlasses sind die antrag an die jeweils zuständige Bundesbehörde. Gefahrenabwehrbehörden, d. h. die Gemeinden, für die notwendigen Gefahrenerforschungsmaß- nahmen einschließlich Sondierungsmaßnahmen zuständig. Die Sondierung wird im Auftrag und auf Kosten des Grundstückseigentümers oder Bauherren von einer befähigten Fachfirma durch- geführt. Die Kampfmittelräumstellen sind beim KBD anzumelden und werden von dort fachtech- nisch überprüft.

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114 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Niedersachsen auf der Basis einer Luftbildauswertung

Schriftliche Beauftragung an den KBD beim Landesamt für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen

Prüfung anhand von Luftbildern und Daten aus dem Geoinformationssystem durch KBD gegen Kostenerstattung

kein Verdacht Verdacht

Freigabe Empfehlung an Antragsteller –weitere Maßnahmen zur Gefahrenerforschung durch gewerbliche Fachfirmen ausführen zu lassen.

Durchführung der Suchmaßnahmen durch Fachfirma (Auftrag durch Eigentümer/Bauherrn) ggf. nach fachlichen Vorgaben des KBD

keine Kampfmittel Funde vorhanden

Antrag auf Freigabe mit Sondierergebnis Entmunitionierungdurch Fachfirma; an KBD; Entschärfung, Transport und Schriftliche Freigabe durch KBD Vernichtung der Kampfmittel durch KBD

Antrag auf Freigabe mit Sondierergebnisund Störkörpernachweis an KBD; schriftliche Freigabe durch KBD

Dokumentation beim KBD im Geoinformationssystem

Durchführung der Bau-oder Stand: 31.07.2014 Erkundungsmaßnahme gepr. LGLN / KBD

Abb. A-1.3.9-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Niedersachsen

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 115

A-1.3.10 Nordrhein-Westfalen

Kampfmittelbeseitigung ist eine Aufgabe der Ge- fahrenabwehr, die den örtlichen Ordnungsbehör- Ansprechstellen den obliegt6 7. Zu deren Unterstützung unterhält das Land einen staatlichen Kampfmittelbeseiti- Bezirksregierung Arnsberg gungsdienst (KBD) bei den Bezirksregierungen Dez. 22/Kampfmittelbeseitigungsdienst Arnsberg und Düsseldorf: In der Krone 31 58099 Hagen-Bathey Telefon: 02931-82-0 → BezReg Arnsberg – Dez. 22/KBD: Telefax: 02931-82-3898 zuständig für den westfälisch-lippischen E-Mail: KBD-WL@bra.nrw.de Landesteil (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster), Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 22/Kampfmittelbeseitigungsdienst → BezReg Düsseldorf – Dez. 22/KBD: Postfach 300 865 zuständig für den rheinischen Landesteil 40408 Düsseldorf (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln). Telefon: 0211-475-9710 Telefax: 0211-475-9040 E-Mail: kbd@brd.nrw.de Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst ist die einzige Stelle, die aus fachlicher Sicht das staatliche Handlungserfordernis festlegt. Er plant Die Aufgabenwahrnehmung ist in der Techni- und organisiert die notwendigen Kampfmittel- schen Verwaltungsvorschrift für die Kampfmit- beseitigungsmaßnahmen, führt sie durch und telbeseitigung im Land Nordrhein-Westfalen vergibt Aufträge. (TVVKpfMiBesNRW8) geregelt.

6 Ordnungsbehördengesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2003 (GV. NRW. S. 410)

7 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom 12.11.2003 (GV.NRW. S. 685)

8 Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land Nordrhein-Westfalen (TVVKpfMiBes), Runderlass des Innenministeriums vom 03.08.2005-75-54.07.03 (MBI.NRW. 2005 S. 900 und S. 968; https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000617)

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116 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

Die Hauptaufgaben des KBD sind: Bei Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ent- scheidet die örtliche Ordnungsbehörde über die Einschaltung des KBD. Grundstückseigentümer → Räumung von Zufallsfunden, oder beauftragte Unternehmen wenden sich → Luftbildauswertung von zu bebauenden an die örtliche Ordnungsbehörde oder die zu- Flächen, ständige Bauaufsichtsbehörde entsprechend der → Überprüfung und gegebenenfalls Räumung Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den von Flächen (Baugrundüberprüfungen) auf Bauaufsichtsbehörden und dem Kampfmittel- Basis vorheriger Recherche, beseitigungsdienst9. Über diese werden weitere → Vernichtung der geräumten Kampfmittel. Schritte, falls notwendig, veranlasst.

Die Kosten der Kampfmittelbeseitigung sind im Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst so genannten Kostentragungserlass10 geregelt. plant und organisiert die unmittelbaren Kampf- Auch sind dort differenzierte Regelungen für mittelbeseitigungsmaßnahmen im Auftrag der bundeseigene und nicht-bundeseigene Liegen- örtlichen Ordnungsbehörde, führt sie durch und schaften, insbesondere auch für ehemals bundes- vergibt ggf. Unteraufträge an private Räumfirmen. eigene Liegenschaften getroffen.

9 Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst; Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums – 75-54.06.06 – und dem Ministerium für Bauen und Verkehr – VA3-16.21 – vom 08.05.2006; https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=7910&menu=1&sg=0&keyword=Kampfmittelbeseitigungsdienst

10 Kampfmittelbeseitigung – Erstattung der anfallenden Kosten; RdErl. d. Innenministeriums – 75-54.01 – vom 09.11.2007; https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=7&ugl_nr=71111&bes_id=11171&menu=1&sg=0&aufgehoben=N& keyword=Kampfmittelbeseitigung

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 117 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Nordrhein-Westfahlen

Schriftliche Anfrage an örtliche Ordnungsbehörde

kein Verdacht Vorprüfung durch örtliche Ordnungsbehörde

Verdacht vorhanden

Eingehende Recherche durch KBD z. B. anhand von Luftbildern, bisherigen Verdacht nicht bestätigt Maßnahmen

Verdacht bestätigt

Mitteilung des KBD an Ordnungsbehörde

Einleitung von Maßnahmen (ggf. Abschluss einer Vereinbarung und Erklärung der Kostenübernahme durch den Antragsteller)

Durchführung der Detektion nach Vorgaben und unter fachlicher Leitung des KBD; Beauftragung einer Fachfirma durch den KBD

keine Hinweise auf Positive Messwerte Kampfmittel vorhanden

keine Öffnung der Verdachtsmomente durch Fachfirma (Ausgraben) Kampfmittelfunde Kampfmittel

Entschärfung, Bergung, Abtransport, Vernichtung durch KBD

Information der örtlichen Ordnungsbehörde

Freigabe durch örtliche Ordnungsbehörde

Durchführung der Bau-oder Erkundungsmaßnahme

Stand 04.12.2012

Abb. A-1.3.10-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Nordrhein-Westfalen

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118 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

A-1.3.11 Rheinland-Pfalz

Die Beseitigung der Kampfmittel/Fundmunition Die Zuständigkeit des Kampfmittelräumdienstes beider Weltkriege ist eine Aufgabe der Gefahrenab- ist auf die zur Abwehr konkreter Gefahren unmit- wehr im Rahmen des Polizei- und Ordnungsbehör- telbar erforderlichen Maßnahmen beschränkt. dengesetzes Rheinland-Pfalz (POG). Hiernach sind Aufgefundene Kampfmittel werden vom Kampf- grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden, d. mittelräumdienst identifiziert, ggf. entschärft, h. die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien abtransportiert und vernichtet. Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie die Stadtverwaltungen der kreisfreien und Erfolgen Anfragen ohne konkreten Gefahren- großen kreisangehörigen Städte, zuständig. Bei hintergrund bzw. gibt es keine tatsächlichen Gefahr im Verzug liegt die Zuständigkeit bei der Hinweise auf Kampfmittel (u. a. durch verbind- Polizei. liche Zeugenaussagen, historische Aufzeichnun- gen) kann der Kampfmittelräumdienst mangels Die zuständigen Behörden werden bei erforder- gefahrenrechtlicher Anknüpfungspunkte nach lichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) durch „alte“ Kampfmittel durch den vom Land nicht weiter tätig werden. Für diese Fälle wird auf Rheinland-Pfalz vorgehaltenen Kampfmittelräum- die Möglichkeit der Beauftragung einer Überprü- dienst unterstützt. Der Schutz der Bevölkerung vor fung durch geeignete private Fachunternehmen Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, hat in (kostenpflichtig) verwiesen. Rheinland-Pfalz eine hohe Priorität. Daher werden die Kosten des Kampfmittelräumdienstes vom Mangels konkretem Gefahrenverdacht gehört Land Rheinland-Pfalz getragen. Dessen Leistungen es auch nicht zu den Aufgaben des Kampfmit- sind für die betroffenen Grundstückseigentümer telräumdienstes, die Kampfmittelbelastung bzw. kostenfrei. -freiheit von Grundstücken im Vorfeld von Bau- maßnahmen zu beurteilen oder zu bescheinigen. Organisatorisch gehört der Kampfmittelräum- Für grundstücksbezogene historische Recherchen dienst zum Referat 23 Ordnungswesen, Hoheitsan- und Bewertungen wird auf die Möglichkeit der gelegenheiten, Lohnstelle ausländische Streitkräfte. Beauftragung eines privaten Fachunternehmens Er besteht aus einer Leit- und Koordinierungsstelle mit der Luftbildauswertung (kostenpflichtig) in Koblenz, die von dem technischen Leiter geführt verwiesen. wird sowie zwei Räumgruppen in Koblenz und in Worms.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Rheinland-Pfalz A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 119

Prüfung von Informationen in Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers/Bauherrn (in RLP keine gesetzliche Verpflichtung zur Überprüfung von Grundstücken vor Baumaßnahmen durch den KMRD)

Beauftragung einer Fachfirma zur Durchführung von Untersuchungen (Gefahrenerforschung)

Keine Kampfmittel Kampfmittel gefunden gefunden

Benachrichtigung der Ordnungsbehörde Freigabe auf oder Polizei, diese informieren den eigene KMRD. Entschärfung/Sprengung, Verantwortung Abtransport und Vernichtung der Munition durch den KMRD

Freigabe durch Räumfirma Freigabe durch Räumfirma

Durchführung der Bau-oder Erkundungsmaßnahmen

Gepr. durch: KMRD Rheinland-Pfalz Stand: 08.12.2014

Abb. A-1.3.11-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Rheinland-Pfalz

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120 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

A-1.3.12 Saarland

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Kampfmit- pläne ein. Diese Hinweise enthalten im Falle der telbeseitigungsdienstes ist das Saarländische Po- Feststellung einer Munitionsgefährdung die Emp- lizeigesetz (SPolG). Hinweise und Erläuterungen fehlung, vor Beginn von Erdarbeiten das Gelände zur Organisation und den Aufgaben des Kampf- durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen und mittelbeseitigungsdienstes enthält der Erlass „Er- eventuelle Verdachtspunkte freilegen zu lassen. kennen und Abwehr der durch Kriegsmunition Grundsätzlich sind die Ortspolizeibehörden als des Ersten und Zweiten Weltkrieges drohenden untere Verwaltungspolizeibehörden zuständig für Gefahren“ des Ministeriums für Inneres und Sport die Beurteilung und Feststellung von Munitions- vom 26.05.1997 (Az.: B 4-6250.3). gefährdung, Versicherungsaufgaben gegenüber dem Planungsträger und Bauherren vor Beginn Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von der Erdarbeiten und für die Veranlassung des Kampfmitteln der beiden Weltkriege ausgehen, ist vorsorglichen Absuchens einer munitionsgefähr- eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Sinne des § deten Fläche. 1 Abs. 2 SPolG. Nach Freilegen eines Kampfmittels wird der Zuständig als untere Gefahrenabwehrbehörde ist Kampfmittelbeseitigungsdienst auf Anforderung die Ortspolizeibehörde gemäß § 80 Abs. 2 SPolG der Ortspolizeibehörde oder einer Privatperson (sachliche Zuständigkeit), daneben – bei Gefahr tätig und führt dann die Bergung, Entschärfung, im Verzug und wenn die Ortspolizeibehörde nicht das Befördern/Verbringen, die Zwischenlagerung rechtzeitig erreichbar ist – die Vollzugspolizei im und die Vernichtung von freigelegter oder freige- Rahmen ihrer ergänzenden Notkompetenz. Die wordener Kriegsmunition durch. Polizeibehörden können zu ihrer Unterstützung den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Saarlan- Soweit der Kampfmittelbeseitigungsdienst zur des einschalten. Seine Adresse lautet: Gefahrenabwehr tätig wird, trägt das Land die Kosten der Kampfmittelräumung. Das Land als Träger des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Landespolizeipräsidium rechnet mit dem Bund nach Maßgabe des AKG Direktion LPP 1 die Tätigkeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes LPP 124 – Kampfmittelbeseitigungsdienst ab. Vorarbeiten wie Rodungen oder der Einsatz Mainzer Straße 134-136 von Baggern sowie zusätzlichem schweren Gerät 66121 Saarbrücken sowie der Einsatz von Spezialfirmen (Bohrloch- sondierungen) gehen zu Lasten des Eigentümers bzw. des Bauherren. Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Munitions- funden liegen in der Zuständigkeit der Ortspoli- Für Bundesbehörden oder bei Einsatz auf ehe- zeibehörde oder der Vollzugspolizei. Im Rahmen maligen Konversionsgeländen ist der Einsatz des der Bauleitplanung und bei der Erstellung der Be- saarländischen Kampfmittelbeseitigungsdienstes bauungspläne schalten die Bauplanungsbehörden kostenpflichtig. den Kampfmittelbeseitigungsdienst ein, der die beplanten Flächen im Hinblick auf Munitionsge- fährdungen beurteilt (Luftbildauswertung). Diese Beurteilung fließt (in der Regel) in die Bebauungs-

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 121

Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung im Saarland

Schriftliche Anfrage an KMBD in Saarbrücken

kein Verdacht Prüfung anhand von Luftbildern, Karten durch KMBD (kann auch durch Ing. Büro erfolgen)

Verdacht auf Kampfmittel

Freigabe (auch Bescheid an Antragsteller –Weitere durch Ing. Büro) Maßnahmen zur Gefahrenerforschung sind erforderlich

Durchführung der Suchmaßnahmen durch KMBD oder Fachfirma; Auftrag durch Eigentümer / Bauherrn

Kampfmittel vorhanden keine Funde

Bescheid mit Ergebnis der Sucharbeiten

Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit, Transport, Vernichtung Freigabe durch Fach- oder Entschärfung firma oder KMBD durch KMBD (Räumprotokoll)

Freigabe

Durchführung der Bau-oder Erkundungsmaßnahmen

Grundlage: Deutsche Bahn AG, Januar 2001 Stand: 03.05.2012 Gepr. durch: Kampfmittelbeseitigungsdienst Saarland

Abb. A-1.3.12-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung im Saarland

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122 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

A-1.3.13 Sachsen

Der Freistaat Sachsen hat folgende Rechtsverord- Bei der Suche nach und der Räumung von nungen und Verwaltungsvorschriften erlassen: Kampfmitteln kann der Kampfmittelbeseiti- gungsdienst Aufträge an gewerbliche Räum- und Bergungsunternehmen vergeben. → Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Der Kampfmittelbeseitigungsdienst ist unter Verhütung von Schäden durch Kampfmittel folgender Adresse erreichbar: (Kampfmittelverordnung) vom 02.03.2009 (SächsGVBl. S. 118); → Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Polizeiverwaltungsamt Staatsministeriums des Innern über die Referat 15 – Kampfmittelbeseitigungsdienst Beseitigung von Kampfmitteln Neuländer Str. 60 (VwV Kampfmittelbeseitigung) 01129 Dresden vom 07.03.2000 (SächsABl. S. 836).

Sofern der Kampfmittelbeseitigungsdienst Danach obliegt die Kampfmittelbeseitigung als zur Gefahrenabwehr auf nicht bundeseigenen Aufgabe der Gefahrenabwehr den allgemeinen Grundstücken tätig wird, ist seine Tätigkeit für Polizeibehörden. Zu deren Unterstützung unter- den Grundstückseigentümer kostenfrei (mit hält der Freistaat Sachsen bei der Landespolizei- Ausnahme von Grundstücken aus dem Besitz des direktion Zentrale Dienste Sachsen (ab 01.01.2013 Freistaates Sachsen oder des Bundes, bei deren Polizeiverwaltungsamt) den Kampfmittelbesei- Veräußerung der Freistaat Sachsen oder der Bund tigungsdienst, der auf Ersuchen der allgemeinen den Haftungsausschluss für militärische Altlasten Polizeibehörden in Amtshilfe tätig wird. erklärt haben).

Die Amtshilfe umfasst: Für die Gefahrenforschung bzw. die Gefahrenvor- beugung sind die Grundstückseigentümer bzw. Bauherren zuständig. Sofern der Kampfmittelbe- → die Räumung und Vernichtung von seitigungsdienst hier tätig wird (Beurteilung von Kampfmitteln, Flächen anhand gesammelter Daten, Auswer- → die Suche nach Kampfmitteln, sofern dies tung von Luftbildern), erhebt er Entgelte auf der nach Einschätzung des Kampfmittelbesei- Grundlage einer internen Regelung, basierend auf tigungsdienstes zur Gefahrenabwehr dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz und erforderlich ist, der Verwaltungsvorschrift Kostenfestsetzung des → die Sammlung, Systematisierung und Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen. Auswertung von Daten über potenziell Für gefahrenabwehrende Einsätze auf Bundes- kampfmittelbelastete Flächen, liegenschaften erhebt der Kampfmittelbeseiti- → die Beratung der zuständigen Behörden gungsdienst auf der Grundlage der gleichen zu Maßnahmen der Gefahrenerforschung, internen Regelung Entgelte. Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 123

Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Sachsen

Schriftliche Anfrage an allgemeine Polizeibehörde, Landkreise und Kommunen

Vorprüfung anhand von Kampfmittel- belastungskarten des KMBD Verdacht kein auf Verdacht Kampfmittel

Eingehende Prüfung durch KMBD Verdacht nicht bestätigt Freigabe anhand von Luftbildern, Fund- meldungenund Arbeitsprotokollen

kein konkreter konkreter Verdacht Verdacht, aber Funde sind nicht auszuschließen Einleitung gefahrenabwehrender Maß- nahmen durch KMBD über Behörde Empfehlung des KMBD an in Abstimmung mit dem Bauherrn Behörde, Maßnahmen der Gefahrerforschung einzuleiten. Es liegt im Ermessen der Durchführung von Suchmaßnahmen Behörde, dies als Auflage oder durch KMBD oder durch diesen Empfehlung an den Grund- beauftragte Fachfirmen stückseigentümer weiterzuleiten

keine Funde Blindgänger vorhanden

Gefahrenerforschung durch Freigabe Erstellung eines vom Grundstückseigentümer durch KMBD Räumprotokolls beauftragte Fachfirmen

Bergung, Beseitigung und Vernichtung der Kampfmittel durch KMBD Freigabe durch beauftragte Fachfirma

Freigabe durch KMBD

Durchführung der Maßnahme

Grundlage: Deutsche Bahn AG, Januar 2001 Stand: 04.12.2012 Gepr. durch: Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen Fachdienst Kampfmittelbeseitigung

Abb. A-1.3.13-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Sachsen

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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124 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

A-1.3.14 Sachsen-Anhalt

Die Kampfmittelbeseitigung im Land Sachsen- Eine gesetzliche Verpflichtung des Grundstücksei- Anhalt erfolgt aufgrund folgender Rechtsvor- gentümers zur Einschaltung des Kampfmittelbe- schriften: seitigungsdienstes bei Bauvorhaben besteht nicht. Grundsätzlich hat jedoch ein Bauherr vor Beginn der Bauarbeiten das betreffende Grundstück auf → Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Kampfmittelfreiheit überprüfen zu lassen. Dies Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG erfolgt in einem Antragsverfahren bei der zustän- LSA) in der Fassung der Bekanntmachung digen Sicherheitsbehörde (s. links). Diese bittet vom 23. September 2003 (GVBl. LSA S. 214), den Kampfmittelbeseitigungsdienst ggf. um Aus- zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes künfte zur Belastungssituation des Grundstücks vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSA S. 340), und, soweit notwendig, um Amtshilfe für Gefah- renerforschungs- und -beseitigungsmaßnahmen → Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung (insbesondere Sondierungen). von Schäden durch Kampfmittel (KampfM- GAVO) vom 27. April 2005 (GVBl. LSA S. 240), Ggf. notwendige Kampfmittelbeseitigungs- geändert durch Artikel 3 der Verordnung maßnahmen werden je nach Einzelfall vom vom 8. Mai 2007 (GVBl. LSA S. 156, 157). Kampfmittelbeseitigungsdienst oder von einer Kampfmittelräumfirma durchgeführt. Kampfmit- telräumfirmen dürfen Umgang mit Kampfmitteln Die Kampfmittelbeseitigung ist eine Aufgabe der nur haben, wenn der Kampfmittelbeseitigungs- Gefahrenabwehr und obliegt grundsätzlich den dienst vor Beginn von Kampfmittelüberprüfun- örtlich zuständigen Sicherheitsbehörden. Dies gen bestätigt, dass er keine Bedenken hat. Hierzu sind die Landkreise, die kreisfreie Stadt Dessau- hat die Räumfirma über die Sicherheitsbehörde Roßlau und in Magdeburg sowie Halle die jeweili- beim Kampfmittelbeseitigungsdienst eine Räum- ge Polizeidirektion. stellenanmeldung zu erstatten. Nach Abschluss der Maßnahme hat die Räumfirma unverzüglich einen entsprechenden Abschlussbericht beim Kampfmittelbeseitigungsdienst vorzulegen. Die Leistungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sind kostenfrei.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 125

Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Sachsen-Anhalt

Schriftliche Anfrage an Sicherheitsbehörde (Landkreise, Kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau, in Magdeburg und Halle (Saale) die jeweilige Polizeidirektion). Weiterleitung der Anfrage an den KBD

Prüfung anhand der kein Verdacht Verdacht Kampfmittelbelastungskarte und ggf. weiterer Unterlagen durch den KBD Information Information des KBD an des KBD an Sicherheits- Sicherheits- behörde behörde

Nachricht an Antragsteller -Weitere Maßnahmen zur Gefahrerforschung sind erforderlich

Freigabe durch Sicherheitsbehörde

Durchführen der Maßnahmen durch KBD oder Kampfmittelräumfirma (Beauftragung durch den Eigentümer/Bauherrn). Bei Durchführung durch Kampfmittelräumfirma macht KBD fachliche Vorgaben und begleitet die Maßnahme

keine Kampfmittel Kampfmittel- vorhanden funde

Bergung der Kampfmittel durch KBD Empfehlung der Freigabe oder Kampfmittelräumfirma, durch KBD oder Kampfmittel- Transport und Vernichtung/ Räumfirma mit Bestätigung Entschärfung der Blindgänger durch KBD, Freigabe durch ausschließlich durch KBD, Räum- Sicherheitsbehörde Protokoll an Sicherheitsbehörden

Durchführung der Bau-und Erkundungsmaßnahmen

Grundlage: Deutsche Bahn AG, Januar 2001 Stand: 04.12.2012 Gepr. durch: Technisches Polizeiamt Sachsen-Anhalt Dezernat 15, Kampfmittelbeseitigungsdienst

Abb. A-1.3.14-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Sachsen-Anhalt

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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126 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

A-1.3.15 Schleswig-Holstein

Gemäß der Landesverordnung zur Abwehr von In § 4 Kampfmittelverordnung ist eine Sonderre- Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch gelung für Liegenschaften des Bundes getroffen Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom worden. Hiernach darf die Kampfmittelräumung 19.01.2012 ist die Kampfmittelbeseitigung Be- auf Grundstücken oder Flächen im Eigentum standteil der Gefahrenabwehr und obliegt als be- des Bundes nur im Einvernehmen mit der je- sondere Zuständigkeit dem Innenministerium als weils zuständigen Stelle des Bundes oder seines Landesordnungsbehörde. Dieses hat die Kampf- Beauftragten durchgeführt werden. Die Gefähr- mittelräumung zentral dem Landeskriminalamt dungsbeurteilung eines Grundstückes des Bundes in Kiel zugewiesen. Die Adresse lautet: unterliegt den Anzeigepflichten nach § 3 Abs. 1.

Auf schriftlichen Antrag hin überprüft der Innenministerium des Landes Kampfmittelräumdienst auch im Vorfeld Bau- Schleswig-Holstein maßnahmen auf Kampfmittelverdacht. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einschaltung des Landeskriminalamt Kampfmittelräumdienstes besteht insofern, als Sachgebiet 323 – Kampfmittelräumdienst die Landesbauordnung von einer Bebaubarkeit Mühlenweg 166 der Grundstücke ausgeht. Darüber hinaus sind die 24116 Kiel Vorschriften der Berufsgenossenschaften anzu- wenden.

Gemäß § 2 Abs. 5 gilt die Kampfmittelverordnung Die Kosten für eine Luftbildauswertung und für nicht für die Polizei, die Bundeswehr, den Bun- Sondierungsmaßnahmen müssen grundsätzlich desgrenzschutz und den Zollgrenzdienst bei der vom Grundstückseigentümer oder Bauherren Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. getragen werden. Für private Grundstücksei- gentümer ist eine Überprüfung auf Kampfmittel Der Kampfmittelräumdienst wird auf Antrag (des kostenfrei. Grundstückseigentümers), von Amts wegen oder im Wege der Amtshilfe für die örtlichen Ord- nungsbehörden tätig. Die gesamte Abwicklung übernimmt der Kampfmittelräumdienst. Hierzu zählen auch die Gefährdungsabschätzung und die Sondierung, die als Serviceleistungen gegen Bezahlung gemäß Gebührenordnung abgerech- net werden. Die Beseitigung und Vernichtung der Kampfmittel wird ausschließlich vom Kampfmit- telräumdienst mit eigenen Kräften durchgeführt.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 127 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Schleswig-Holstein

Schriftliche Anfrage Kampfmittelräumdienst

Prüfung von Archiv und Luftbildern durch den Kampfmittelräumdienst

kein Blindgänger- Verdacht verdacht Verdachtsfläche

Suche und Bergung durch KRD, ggf. Sondierung durch KRD; Einsatz einer Rahmenvertragsfirma KRD kann Fremdfirmen genehmigen

Ergebnis in Kampfmittelkataster des KRD S-H

Schriftliche Mitteilung über durchgeführte Arbeiten, ggf. Auflagen für weitere Baumaßnahmen

Durchführung der Bau-oder Erkundungsmaßnahmen

Grundlage: Deutsche Bahn AG Stand: 04.12.2012 Gepr. durch: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Amt für Katastrophenschutz Referat IV AfK

Abb. A-1.3.15-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Schleswig-Holstein

STAND: SEPTEMBER 2018 BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG

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128 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

A-1.3.16 Thüringen

Die Kampfmittelbeseitigung basiert auf folgenden Alle anderen Leistungen im Zusammenhang mit Rechtsvorschriften: der Kampfmittelbeseitigung obliegen somit dem freien Wettbewerb. So hat der Grundstückseigen- tümer oder Berechtigte die Kampfmittelsuche im → Ordnungsbehördliche Verordnung über die freien Wettbewerb an ein geeignetes Unterneh- Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel men (Voraussetzungen nach Sprengstoffgesetz) (KampfMGAVO) vom 12.09.2016, seiner Wahl zu beauftragen. Zu den frei zu verge- → Erlass des Thüringer Innenministeriums benden Maßnahmen zählen auch die historische vom 23.02.1998 (Thüringer Staatsanzeiger Recherche, das Suchen nach Kampfmitteln, die Nr. 11/1998) zur Übertragung von Entschär- Untergrunduntersuchung und die Ausgabe einer fung, Transport, Lagerung und Vernichtung Freigabebescheinigung. von Kampfmitteln auf die Firma Tauber Delaborierung GmbH; letzte Änderung am 23.02.2005, Thüringer Staatsanzeiger Kostentragung 11/2005. Aus Billigkeitsgründen und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung erstattet bzw. Mit o. g. Erlass des Thüringer Innenministeriums übernimmt das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde die Firma Tauber wie folgt beauftragt: (Referat 230) nach Antragstellung die Kosten für Befördern/Verbringen, Lagerung und Vernich- tung von nicht ehemaliger reichseigener Munition „Gemäß § 4 der Verordnung über die Abwehr und so genannten Fehlalarmen gegenüber kom- von Gefahren durch Kampfmittel (KampfMGA- munalen Gebietskörperschaften und Privatperso- VO) vom 26. September 1996 (ThürStAnz Nr. nen. Das besagte Grundstück darf zudem nicht für 42/1996 S. 1894) wird die – Tauber Delaborie- die Erzielung von Einkünften genutzt werden. rung GmbH, In der Hochstedter Ecke 2, 99098 Erfurt – ab 01.12.1996 mit der Entschärfung, Beim Auffinden von ehemals reichseigener dem Transport, der Lagerung und der Vernich- Munition sind alle Rechnungsempfänger antrags- tung von Kampfmitteln sowie bei Bedarf mit berechtigt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt der Beurteilung der Kampfmittelfreiheit eines beantragt eine Kostenrückerstattung beim Bund Gebietes oder eines Grundstückes im Freistaat (vertreten durch die Bundesanstalt für Immobi- Thüringen beauftragt.“ lienaufgaben). Der Bund erstattet die Kosten für Befördern/Verbringen, Lagerung und Vernich- Siehe „Bekanntmachung zur Beteiligung tung nach geltender Staatspraxis. Sind Flächen Träger öffentlicher Belange im Städtebauli- nachweislich mit ehemaliger reichseigener Muni- chen Verfahren nach dem Baugesetzbuch und tion belastet, kann das Thüringer Landesverwal- in bauaufsichtlichen Verfahren“ im Thüringer tungsamt beim Bund einen Antrag auf Erstattung Staatsanzeiger der Kosten für die Kampfmittelsuche stellen. Ein vorheriges Antragsverfahren ist notwendig. Bei allen anderen Maßnahmen sind sämtliche Kosten Die Durchführung dieser Aufgaben erfolgt durch durch den Grundstückseigentümer oder Berech- die Firma ab 01.12.1996 im Auftrag und auf Kos- tigten zu tragen. ten der Grundstückseigentümer oder sonstiger Berechtigter.

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-1 VERFAHRENSABLÄUFE 129

Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Thüringen

Anfrage zur Kampfmittelbelastung an geeignetes Unternehmen oder gemäß Erlass des TIM (ThürStAnz. 11/2005) an Fa. Tauber

Prüfung der Anfrage auf Kosten des Anfragenden/Eigentümer

kein Verdacht Verdacht

Freigabe Empfehlungen zur weiteren auf eigene Vorgehensweise Verantwortung

Durch Eigentümer/Bauherrn Beauftragung einer geeigneten Firma mit der Suchmaßnahme/Baubegleitung; Anzeige der geplanten Maßnahmen durch Suchfirma an Thüringer Landesverwaltungsamt (ThürStAnz7/1999)

keine Kampfmittel Funde vorhanden

Nach Abschluss der Suchmaßnahme Bescheinigung der Vorlage eines Abschlussberichtes an Kampfmittelbeseitgung/ TLVwA (ThürStAnz 7/1999) Freigabebescheinigung durch Suchfirma

Transport und Vernichtung/Entschärfung der Kampfmittel durch beauftragte Fa. Tauber

Freigabebescheinigung durch Suchfirma

Durchführung der Bau-oder Erkundungsmaßnahmen

Grundlage: Deutsche Bahn AG Stand: 04.12.2012 Gepr. durch: Thüringer Innenministerium Referat 21a

Abb. A-1.3.16-1 Ablaufschema der Kampfmittelbeseitigung in Thüringen

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130 A-1 VERFAHRENSABLÄUFE

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A-2 PHASE A 131

A-2 Phase A

A-2.1 Historische Erkundung

A-2.1.1 Einleitung

In der Historischen Erkundung werden Standorte In den folgenden Kapiteln werden die untersucht, die

→ Historisch-genetische Rekonstruktion der → zeitweise oder ständig militärisch genutzt Kampfmittelbelastung, wurden bzw. werden und/oder → Szenarien für Ursachen von → während des Zweiten Weltkriegs von Kampfmittelbelastungen, Kampfhandlungen (z. B. Bodenkämpfen oder → verfügbaren Quellen für die historische Luftangriffen) betroffen wurden. Erkundung, → nutzungstypabhängigen Beschreibungen von möglichen Belastungen Die daraus möglicherweise entstandene Kampf- mittelbelastung ist in aller Regel während eines länger zurückliegenden Zeitpunktes oder Zeit- erläutert. raums eingetreten. Für die Erfassung der Kampf- mittelbelastung und deren Erstbewertung ist eine Die Anhänge A-7 und A-9 enthalten Leistungs- historisch orientierte Untersuchungsstrategie bilder und -kataloge bzw. Technische Spezifika- notwendig. Sie bildet den Schwerpunkt der Phase tionen für die Arbeiten im Zusammenhang mit A – Historische Erkundung. der Historisch-genetischen Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung.

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132 A-2 PHASE A

A-2.1.2 Historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung

1 Ziele Art und Umfang der Recherchen und Beschaffun- gen richten sich nach dem Einzelfall und werden Besteht für eine Liegenschaft oder eine Fläche in der Regel in zwei Arbeitsschritten durchge- der Verdacht auf eine Kampfmittelbelastung, führt: ist dem Verdacht im Rahmen einer Historisch- genetischen Rekonstruktion der Kampfmittelbe- lastung (Phase A) nachzugehen. Deren Ziele sind → Grundlagenermittlung, die Ursachen und räumliche Ausdehnung einer → Archivrecherchen. (möglichen) Kampfmittelbelastung aufzuklären, diese zu bewerten und ggf. weitere Maßnahmen zu empfehlen. Grundlagenermittlung

2 Vorgehensweise Bei der Grundlagenermittlung werden die bereits in den verschiedenen Dienststellen vorhandenen Um die für eine Fläche relevanten Vorgänge und Informationen zusammengetragen und hinsicht- Handlungen rekonstruieren und bewerten zu lich ihrer Aussagekraft in Bezug auf die spezifi- können, ist die systematische und multitemporale sche Fragestellung ausgewertet und bewertet. Im Auswertung von verschiedenen Datenquellen Einzelnen beruht die Grundlagenermittlung auf erforderlich: der

→ liegenschaftsbezogene und liegenschafts- → Abfrage der Archivaliendatenbank des übergreifende Archivalien (z. B. Akten, Bundes beim NLBL (s. Anhang A-2.2), Karten, Pläne, Fotos), → Recherche und Beschaffung der bei den → Luftbilder, Eigentümern eines Grundstücks, der → Sekundärquellen (z. B. Literatur, zugehörigen Liegenschaftsverwaltung und Internetinformationen, aktuelle Gutachten, bei Liegenschaftsnutzern sowie anderen Räumprotokolle), Wissensträgern vorhandenen Informationen, → Aussagen von Zeitzeugen, → Recherche und Beschaffung sekundärer → Ergebnisse von Geländebegehungen. Quellen (z. B. veröffentlichte Literatur, nicht veröffentlichte Literatur aus lokalen Archiven und Dienststellen, Internetrecherche), Für eine fundierte Rekonstruktion sind die not- → Recherche und Beschaffung von Luftbildern wendigen Informationen bei in- und/oder aus- (s. A-2.1.3). ländischen Dienststellen, Archiven und sonstigen Informations- und Wissensquellen zu beschaffen.

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A-2 PHASE A 133

Die Auswertung der Unterlagen führt in aller Re- Archivrecherchen gel bereits zur Beantwortung von Fragen und zur Konkretisierung der primären Aufgabenstellung Die Archivrecherchen basieren auf den Ergebnis- und damit des weiteren Recherchebedarfs. Darauf sen der Grundlagenermittlung und der vom Auf- aufbauend wird eine Recherchestrategie durch traggeber bestätigten, konkretisierten ursprüngli- Klärung der Frage erarbeitet: In welchen Archiven chen Aufgabenstellung. Sie umfassen: und deren Beständen können gemäß den fach- technischen Anforderungen die notwendigen Informationen wirtschaftlich hinsichtlich → die organisatorische Planung der Archiv- recherchen unter Berücksichtigung notwen- diger Vorbereitungs-, Durchführungs- und → der Wahrscheinlichkeit des Auffindens, Lieferzeiten in Hinblick auf den festgelegten → des schnellen Zugriffs (Wartezeiten, Fertigstellungstermin der Archivrecherchen, Benutzungszeiten), → die Durchführung der eigentlichen Archiv- → der zeitnahen Bereitstellung (Zeiten bis zur recherchen nebst deren jeweiliger Recher- Bereitstellung von Reproduktionen), chedokumentation (Erfassungsblatt, s. TS → erforderlicher Nebenkosten (Reproduktions-, A-9.2.2) und dem kontinuierlichen Abgleich Reisekosten) der neu gewonnenen Erkenntnisse mit der Aufgabenstellung, → das Erstellen eines zusammenfassenden beschafft werden? Alle Ergebnisse werden in Rechercheberichtes und Übergabe der einem Bericht zur Grundlagenermittlung doku- einzelnen Recherchedokumentation und der mentiert. recherchierten Archivalien und Luftbilder.

In den meisten Fällen decken die recherchierten Unterlagen den relevanten Nutzungszeitraum weder zeitlich noch inhaltlich lückenlos ab. Durch eine kombinierte und multitemporale Auswer- tung aller Quellen wird dennoch eine umfassende und realistische Erstbewertung möglich. Dabei sind die Unterlagen im Kontext historischer Vor- gänge zu bearbeiten. Grundlage für die zielgerich- tete und wirtschaftliche Informationsbeschaffung ist die genannte Recherchestrategie. Die Aus- wertung aller Quellen und Informationen sowie die Analogiebearbeitung von Standorten setzen detaillierte Fachkenntnisse, langjährige Erfahrung und eine sorgfältige Vorgehensweise voraus. Hier- für sind an den Auswerter besondere Ansprüche hinsichtlich seiner Fachkenntnisse und Erfahrun- gen zu stellen.

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134 A-2 PHASE A

3 Inhalte und thematische Arbeitsschwerpunkte

Eine Historisch-genetische Rekonstruktion der Die Angaben der Standortchronik sind den Anfor- Kampfmittelbelastung untersucht und bewertet derungen des Einzelfalls entsprechend ausführlich folgende thematische Schwerpunkte: darzustellen. Dabei ist zu beachten, dass fehlende oder fälschliche Angaben zu Fehlinterpretationen führen und damit möglicherweise weit reichen- → Standortchronik, de Konsequenzen haben können (z. B. unerkannt → Verursachungsszenarien, bleibende Bombardierungen). → sekundäre Kampfmittelbelastung, → Kampfmittelräumungen, Die Nutzungschronik beschreibt die Entwick- → Baumaßnahmen, lung des Untersuchungsbereichs. Sie gibt einen → Kostenwirkungsfaktoren, allgemeinen Überblick über (wesentliche) Nut- → Kontaminationsverdächtige Flächen, zungen und Nutzer. Im Vergleich zu detaillierten → Darstellung und Bewertung der Ergebnisse. geschichtlichen Abhandlungen reicht es bei der HgR-KM im Allgemeinen aus, die für die Entwick- lung wesentlichen Angaben darzustellen. Sind die Die Arbeitsschwerpunkte werden im Folgenden Informationen allerdings für die Betrachtung der näher erläutert. Kampfmittelbelastung von Relevanz, sind sie aus- führlich zu beschreiben.

Standortchronik Die Angriffschronik hat demgegenüber die Vor- gänge eingehend aufzuführen, die im Zusammen- Für den Untersuchungsbereich ist eine „Stand- hang mit Kampfhandlungen standen. Hierzu gehö- ortchronik“ zu erarbeiten. Sie stellt die Ereignisse, ren beispielsweise Luftangriffe, Bombardierungen die zu einer Kampfmittelbelastung geführt haben und Bodenkämpfe. Wesentlich ist die vollständige können, in den historischen Zusammenhang mit Erfassung aller Vorgänge. Vermutete oder tatsächli- der Standortentwicklung. Eine Standortchronik che Kenntnislücken sind deutlich darzustellen. umfasst Alle weiteren Handlungen und Vorgänge, die ebenfalls zu einer Belastung mit Kampfmitteln → eine „Nutzungschronik“ mit allgemeinen geführt haben können, sind in der Handlungs- Informationen zur Nutzung des Untersu- chronik ebenfalls aufzuführen. Hierzu gehören chungsgebietes, zum Beispiel Munitionssprengungen, Munitions- → eine „Angriffschronik“ mit Daten z. B. zu vergrabungen und Havarien. Kenntnislücken sind Bodenkämpfen und Luftangriffen, wiederum ausdrücklich zu nennen. → eine „Handlungschronik“ mit Angaben z. B. zu Munitionsvernichtungen, Unfällen und Das folgende Beispiel verdeutlicht eine Standort- Havarien sowie Tätigkeiten während des chronik, in der die Nutzungschronik, Angriffschro- militärischen Regelbetriebs (z. B. Truppen- nik und Handlungschronik zusammengeführt übungen). wurden.

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A-2 PHASE A 135

Tab. A-2.1-1 Beispiel einer Standortchronik Ursachen einer Kampfmittelbelastung:

Verursachungsszenarien

Verursachungsszenarien

Die Vorgänge und Handlungen, die zu einer Kampfmittelbelastung geführt haben können, sind in ihrer zeitlichen und räumlichen Ausprä- gung und Veränderung umfassend zu rekonstru- ieren, detailliert und nachvollziehbar zu beschrei- ben und lagemäßig zu kartieren. Diese Ursachen werden systematisch in die „Verursachungsszena- rien“ eingeordnet:

→ Luftangriffe, → Bodenkämpfe, → Munitionsvernichtung, → Militärischer Regelbetrieb, → Munitionsproduktion und -lagerung.

Der Untersuchungsbereich ist auf alle möglichen

Sept. 1936Baubeginn [Quelle: a]
1.5.1939Einweihung und Stationierung der 3. Inf.-Div. [b]
Mai 42 bis Mai 43Erweiterung des Standortes um ... [c]
11.08.19441. Luftangriff durch Einheiten der 8. USAAF [d]
31.01.19452. Luftangriff durch die 9. USAAF [d]
Ende April 45Demontagen und Sprengungen durch [e]
Ende April 45Nutzungsende durch deutsche Truppen [b]
Mai 45 - Juli 49Nutzung durch die 23. US-Infanteriedivision [f]
Juli 45Munitionssprengungen im östlichen Teil [f]
Ab Aug 1949Zivile Nutzung durch Kleingewerbe [g]

Verursachungsszenarien hin zu untersuchen. Die bestätigten Verursachungsszenarien sind in der Fallweise können Nutzungschronik, Angriffs- HgR-KM ausführlich zu beschreiben. Für nicht chronik und Handlungschronik auch getrennt bestätigte Verursachungsszenarien ist dieser Sach- dargestellt werden. Dann wird jedoch empfohlen, verhalt kurzgefasst zu belegen. wesentliche Entwicklungspunkte der Liegen- schaftsentwicklung in die Angriffs- und Hand- lungschronik zu integrieren.

Für alle Angaben sind die Quellen anzugeben (vgl. hierzu Anhang A-2.2.3).

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136 A-2 PHASE A

Sekundäre Kampfmittelbelastung hinaus können aber auch die Archive der Liegen- schaftseigentümer und der Bauverwaltungen der- Kampfmittel können in Folge von Erdbewegun- artige Dokumente besitzen. Weitere Unterlagen, gen (z. B. bei Baumaßnahmen) unbemerkt verla- v.a. auch zu länger zurückliegenden Räumungen, gert worden sein. „Sekundäre Kampfmittelbela- sind häufig auch in den Bundesarchiven, Lan- stungen“ auf vormals unbelasteten Flächen einer desarchiven und teilweise auch in kommunalen Liegenschaft können die Folge sein. Archiven überliefert. Demgegenüber enthalten Firmenarchive von Räumfirmen häufig nur Un- Derartige Vorgänge sind nicht auf die Zeit un- terlagen zu Räumungen der jüngeren Vergangen- mittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs heit. beschränkt, wie zahlreiche Beispiele in jüngster Zeit belegen. Dabei wurden Kampfmittel unwis- Zahlreiche Beispiele belegen, dass vermeintlich send beim Aushub von Böden transportiert und heute noch kampfmittelbelastete Flächen bereits verlagert. geräumt wurden. Ohne Recherche derartiger Informationen wäre möglicherweise eine erneute Hinweise auf sekundäre Kampfmittelbelastungen und damit vermeidbare Räumung durchgeführt ergeben sich insbesondere bei der Verlagerung worden. Deshalb soll die Recherche nach durch- von Böden innerhalb eines kampfmittelverdäch- geführten Kampfmittelräumungen umfassend tigen Standortes oder in dessen unmittelbarer und erschöpfend erfolgen. Die Dokumentation Umgebung. Gerade länger zurückliegende Mas- länger zurückliegender Räumungen ist zumeist senverlagerungen lassen sich mit Archivalien unvollständig. Nur aus dem Zusammenführen manchmal nicht eindeutig rekonstruieren. In aller Informationen lässt sich häufig ein verlässli- derartigen Fällen kann eine Betrachtung der ches Bild bereits durchgeführter Kampfmittelräu- Höhendifferenzen zwischen ursprünglicher und mungen rekonstruieren. heutiger Geländeoberfläche erfolgversprechend sein. Bohrungen, Schürfe und andere Bodenauf- schlüsse liefern weitere wesentliche Informatio- Baumaßnahmen nen. Tiefbaumaßnahmen, die nach Ende von kampf- mittelbelastungsverursachenden Vorgängen und Kampfmittelräumungen Handlungen stattfanden, können zur teilweisen oder vollständigen Beseitigung von Kampfmitteln Das Untersuchungsgebiet ist auf bereits durch- geführt haben. Beispielsweise sind Stellungs- geführte Kampfmittelräumungen zu überprüfen. systeme, die Tiefen von 1,5 bis 2 m i. d. R. nicht Hierzu sind alle Unterlagen zu früheren Kampf- überschreiten, bei der Anlage von unterkellerten mittelräumungen zu beschaffen. Räumprotokolle Gebäuden bei der Auskofferung meist entfernt von benachbarten Grundstücken können wichti- worden. Andererseits können tiefer liegende ge Informationen zur tatsächlichen Kampfmittel- Bombenblindgänger bei unterkellerten Gebäuden belastung der Untersuchungsfläche enthalten. Sie überbaut worden sein, da die Baugrube häufig sollten deshalb ebenfalls beschafft und ausgewer- nicht bis in die Tiefenlage von Bombenblindgän- tet werden. gern reichte.

Die Recherche nach Dokumenten zu durchge- führten Räumungen erfolgt zunächst bei den zuständigen Kampfmittelräumdiensten. Darüber

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A-2 PHASE A 137

Art und Umfang derartiger Tiefbaumaßnahmen Darstellung und Bewertung der sind deshalb zu recherchieren und darzustellen. Kampfmittelbelastung Insbesondere die Tiefe der Baugrube, der Zeit- punkt der Baumaßnahme und mögliche Kampf- Die Untersuchungen und Ergebnisse einer His- mittelräummaßnahmen oder Kampfmittelfunde torisch-genetischen Rekonstruktion der Kampf- sind zu ermitteln und zu dokumentieren. mittelbelastung sind textlich und kartografisch nachvollziehbar zu dokumentieren. Insbesondere die lagegetreue Lokalisierung aller Verdachts- Kostenwirkungsfaktoren punkte, -objekte und -bereiche ist notwendig. Hierfür sind die vom Bund eingeführten Geogra- Über den Standort, die Kampfmittelbelastung phischen Informationssysteme (GIS) einzusetzen. und die rechtlich relevanten Rahmenbedingun- Anforderungen zur Gliederung und den Inhalten gen werden eine Vielzahl von Informationen für einer HgR-KM sind in der Technischen Spezifi- die Historisch-genetische Rekonstruktion und die kation Anhang A-9.2.9 definiert. Gefährdungsabschätzung benötigt. Diese Infor- mationen fließen in der Regel auch in das Räum- Die getroffenen Aussagen sind eindeutig zu konzept ein. Wegen ihrer Kostenwirksamkeit sind zitieren. Insbesondere sind Zitate und sinnge- sie für eine eindeutige Beschreibung der Kampf- mäß wiedergegebene Aussagen im Gegensatz zu mittelräumung unverzichtbar. Sie werden deshalb subjektiven Interpretationen deutlich zu kenn- als Kostenwirkungsfaktoren bezeichnet. zeichnen. Zudem sind alle Quellen nachvollzieh- bar aufzuführen. Nähere Hinweise finden sich im Die Kostenwirkungsfaktoren werden in die Grup- Anhang A-2.2.3. pen „Standortfaktoren“, „kampfmittelbedingte Faktoren“ und „rechtliche Rahmenbedingungen“ Auf Grundlage aller erhobenen Daten und deren gegliedert. eindeutiger und nachvollziehbarer Darstellung ist eine Bewertung der möglichen Kampfmittel- Die Kostenwirkungsfaktoren werden in der Anla- belastung vorzunehmen. Hierzu gehört auch die ge A-9.1.2 aufgeführt und beschrieben. kritische Wertung der Quellenlage, um Kenntnis- lücken und offene Fragen aufzeigen zu können. Viele der Kostenwirkungsfaktoren sind für eine Historisch-genetische Rekonstruktion der Die Bewertung erfolgt gemäß den Anforderungen Kampfmittelbelastung und der damit einherge- des Kap. 5 und des Anhangs A-2.5. henden Bewertung relevant. Sie sind gemäß den Anforderungen des Einzelfalls zu erheben.

Kontaminationsverdächtige Flächen (KVF)

Durch die Auswertung der Quellen werden i. d. R. Hinweise auf kontaminationsverdächtige Flächen gefunden. Sie sind gemäß den Anforderungen der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grund- wasserschutz zu dokumentieren.

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138 A-2 PHASE A

A-2.1.3 Informationsquellen

1 Einleitung

Im Rahmen der Historisch-genetischen Rekonstruktion der Kampf- mittelbelastung sind Informationen zu beschaffen und auszuwerten. Die zielgerichtete und wirtschaftliche Informationsbeschaffung be- ruht auf einer einzelfallbezogenen Recherchestrategie.

Die methodische Vorgehensweise und die verschiedenen Quellen und Quellenarten werden in den folgenden Abschnitten erläutert.

2 Archive und andere Informationsquellen

Die Informationen können aus unterschiedlichen Quellen stammen:

→ Archive auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in Deutschland → Archive auf Staats- und Landesebene im Ausland → Archive sonstiger öffentlicher und privater Einrichtungen (z. B. Museumsarchive, kirchliche Archive, Wirtschaftsarchive, Archive von Forschungseinrichtungen) im In- und Ausland → Zuständige Behörden → Bibliotheken → Internet → Zeitzeugen, Historiker und von anderen Wissensträgern → Geländebegehungen

3 Archivalien und Akten

Die Beschaffung und Auswertung historischer Unterlagen, sog. Archi- valien oder Quellen, sind wesentliche Arbeitsschritte bei der Histo- risch-genetischen Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung.

Archivalien und Unter Archivalien im Sinne dieser Arbeitshilfen werden nicht mehr Akten in der Bearbeitung befindliche, abgeschlossene und damit archivreife Unterlagen (Berichte, Schriftstücke, Briefe, Karten und Pläne etc.) von Behörden sowie Amtsbücher, Urkunden und Verträge, Karten, Pläne, Bilder und Filme sowie Nachlässe von bekannten Persönlichkeiten oder Firmen verstanden. Sie werden in Archiven aufbewahrt.

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A-2 PHASE A 139

Im Gegensatz dazu werden in Registraturen von Behörden oder in speziellen Zwischenarchiven Akten verwahrt, die von der jeweiligen Behörde im Rahmen ihrer Dienstaufgabe noch genutzt werden.

Formell gehören Luftbilder zu den Archivalien. Wegen der besonderen Bedeutung werden die Luftbilder in einem eigenen Abschnitt behan- delt.

Weitere Informationen können aus sog. Sekundärquellen (veröffent- lichte und unveröffentlichte Literatur, Gutachten, Internetinformati- onen etc.), aus mündlichen Aussagen von Zeitzeugen oder Historikern und visuellen Befunden aus Geländebegehungen stammen.

Archivalien und Akten können in Form von Schriftstücken verschie- Gruppen von denen Inhalts sowie als Luftbilder, Karten, Pläne, Fotos und auch Film- Archivalien und Akten aufnahmen vorliegen. Sie werden inhaltlich drei Gruppen zugeordnet:

Tab. A-2.1-2 Gruppen von Archivalien und Akten

GruppeBeschreibungBeispiele
Gruppe 1: Archivalien allgemeinen InhaltsAllgemeine Archivalien für bestimmte historische Nutzungen und Handlungsabläufe, die i. d. R. keine konkreten liegenschaftsbezogenen Informa- tionen enthalten. Sie sind aber für das generelle Verständnis von kampfmittelbelastungsverursa- chenden Vorgängen unentbehrlich.→ Dienstvorschriften → Kriegstagebücher → Befehle
Gruppe 2: Archivalien mit liegenschafts- bezogenen InhaltenMit ihnen können Handlungsabläufe, Vorgänge, Unfälle und Havarien, aber auch Kampfhandlun- gen und Demontagen etc. rekonstruiert und die potenzielle Kampfmittelbelastung qualitativ und quantitativ bestimmt werden.→ Alliierte Angriffsunterlagen zu Bombardierungen → Unterlagen zu Bodenkämpfen → Dokumente zum Regelbe- trieb von Standorten → Berichte zu Demontagen und Kampfmittelräumungen
Gruppe 3: Archivalien, die eine Analog- bearbeitung ermöglichenArchivalien, die Informationen zu vergleichbaren Standorten liefern und zwecks Analogieschlüssen mit auszuwerten sind. Dieser Archivalientyp kann für die Klärung des konkreten, liegenschaftsbe- zogenen Kampfmittelverdachtes unverzichtbare Angaben enthalten.→ Archivalien über die Demontage bestimmter Standorte bzw. Nutzungstypen → Unterlagen zur Struktur und zum Betrieb typ- und nutzungsgleicher Standorte

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140 A-2 PHASE A

Die folgende Tabelle (Tab. A-2.1-3) gibt einen Überblick über wichtige Archive für Archivalien der drei Hauptgruppen der Verursachungs- szenarien:

Tab. A-2.1-3 Überblick über wichtige Archive für Archivalien der drei Hauptgruppen

QuellenArchivalien und Akten für den Zeitraum
bis Mai 1945 (Nutzung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs und Kriegsereignisse)ab Mai 1945 bis 1949 (Nutzung während der Besatzungszeit)ab 1949 (BRD, DDR, D)
Milit. u/o zivile Nutzung (Regel- betrieb)LuftangriffeBoden- kämpfeMunitions- vernichtungMilit. u/o zivile Nutzung (Regel- betrieb)Milit. u/o zivile Nutzung (Regel- betrieb)
BundBundesarchive●
BImA (vorm. Bundesvermögen)–––●●
Bauverwaltung–––––●
Militär. Dienststellen–––––
Internet/Bibliotheken
Sonst. Quellen●●●●
LandLandesarchive●●●
Kampfmittelbeseiti- gung–●●●––
Kreis etc.Lokale Archive●
UKThe National Archive●●
Imperial War Museum●●–––
USANational Archives
Militärische Archive●●●
Frankreich, Russland etc.===

 Quelle, die zum Thema regelmäßig relevante Informationen besitzt ● Quelle, die zum Thema häufig relevante Informationen besitzen kann – Quelle, die zum Thema ausnahmsweise Informationen besitzen kann = Quelle, die zum Thema Unterlagen (evtl.) besitzt, die aber derzeit nicht oder nur in Teilen freigegeben sind

Zu berücksichtigen ist, dass deutsche Unterlagen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs (und ältere Dokumente) infolge unterschiedlicher Kriegseinwirkungen selten vollständig vorhanden sind. Bombardie- rungen, gezielte Vernichtungen sowie die Übernahme durch die Sie- germächte sind die Gründe für die nur fragmentarisch überlieferten Bestände (umfangreiche Sammlungen deutscher Originaldokumente befinden sich heute noch in ausländischen Archiven).

BFR KAMPFMITTELRÄUMUNG STAND: SEPTEMBER 2018

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A-2 PHASE A 141

Die Tabelle A-2.1-3 verdeutlicht, dass die Archivalien zu einem Thema bzw. einem Verursachungsszenarium in vielen verschiedenen Archi- ven vorhanden sein können. Die Erfahrung zeigt zudem, dass nicht alle Verursachungsszenarien gleich gut mit Archivalien belegt sind:

→ Die Luftangriffe der Alliierten sind sowohl von der Art als auch der Menge der Abwurfmunition generell sehr gut zu rekonstruieren.

→ Bodenkämpfe lassen sich häufig zeitlich und räumlich bestim- men, die eingesetzten Munitionsarten, -sorten und -mengen sowie die genauen Belastungsbereiche sind i. d. R. nicht dokumentiert und können nur über die eingesetzten Waffensysteme und die Beschreibung der Bodenkämpfe abgeschätzt werden.

→ Havarien und Unfälle weisen einen sehr unterschiedlichen Do- kumentationsgrad auf. Neben umfangreichen Darstellungen mit exakten Angaben finden sich aber auch nur kurze Hinweise ohne konkrete Angaben.

→ Die Demontage und Munitionsentsorgung zum und nach Ende des Zweiten Weltkriegs sind ebenfalls sehr unterschiedlich doku- mentiert. Während systematische Munitionsvernichtungen durch Sprengungen häufig gut belegt sind, finden sich über unsystema- tische Munitionsentsorgungen (z. B. in aufgegebenen Stellungen) nur selten Archivalien.

→ Der militärische Regelbetrieb kann generell gut rekonstruiert wer- den. Allerdings fehlen häufig genaue Angaben zur Art und Menge der bei Übungen eingesetzten Munition.

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142 A-2 PHASE A

Die folgende Tabelle (Tab. A-2.1-4) führt die wesentlichen Archive auf, die Archivalien zu sekundären Kampfmittelbelastungen, Kampf- mittelräumungen und Baumaßnahmen nach Ende des Zweiten Weltkriegs besitzen können. Ergänzend sind die Quellen genannt, die Luftbilder archivieren.

Ta b. A-2.1-4 Wesentliche Archive der Archivalien zu sekundären Kampfmittelbelastungen, Kampfmittelräumungen und Baumaßnahmen nach Ende des Zweiten Weltkriegs

QuellenArchivalien und Akten für den Zeitraum ab 1945Luftbildsammlungen
Sekundäre Kampfmittel- belastungKampfmittel- räumungenBaumaß- nahmenbis 1946ab 1946
BundBundesarchive●
BImA (vorm. Bundesvermögen)●●●––
Bauverwaltung–●––
Militärische Dienststellen–●●–
Internet/Bibliotheken––●––
Sonstige Quellen●–●●
LandLandesarchive●
Kampfmittelbeseitigung–––
Kreis etc.Lokale Archive●●●
UKThe National Archive–●●=
Imperial War Museum–––●–
USANational Archives––=
Militärische Archive–●=
Frankreich, Russland etc.––●==

 Quelle, die zum Thema regelmäßig relevante Informationen besitzt

● Quelle, die zum Thema häufig relevante Informationen besitzen kann

– Quelle, die zum Thema ausnahmsweise Informationen besitzen kann

= Quelle, die zum Thema Unterlagen (evtl.) besitzt, die aber derzeit nicht oder nur in Teilen freigegeben sind

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A-2 PHASE A 143

Für eine wirtschaftliche und fachlich erfolgreiche Recherche sind die Auswahl und Archive Archive und deren Bestände zu ermitteln, die für die jeweilige Frage aussagekräftige Informationen liefern können (Recherchestrategie).

Archive ordnen ihr Archivgut in Bestände, die entweder nach dem Provenienz- und Provenienzprinzip oder dem Pertinenzprinzip geordnet sind. Pertinenzprinzip Provenienzprinzip bedeutet die Gliederung nach der Herkunft des Archivgutes. Damit bleiben alle Unterlagen einer abgebenden Institu- tion in einem Bestand und in der vorgefundenen Ordnung zusam- men.

Das Pertinenzprinzip dagegen gliedert einen Archivbestand ohne Rücksicht auf Entstehungszusammenhänge nach Sach-, Orts- oder Personenbetreffen.

In Deutschland und in den relevanten ausländischen Archiven ist das Provenienzprinzip das vorherrschende Prinzip der Bestandsordnung. Das Provenienzprinzip bietet den Vorteil, dass in Archiven gezielt nach Beständen von z. B. Behörden oder militärischen Einheiten ge- forscht werden kann, die an den aufzuklärenden Ereignissen beteiligt waren.

Da das Provenienzprinzip das vorherrschende Ordnungssystem der Recherchestrategie Archive ist, sind vor einer Recherche die für eine bestimmte Frage- stellung relevanten Organisationen, deren Strukturen und mögliche Beteiligte zu ermitteln. Für die Rekonstruktion von komplexen, über einen längeren Zeitraum reichenden Vorgängen, können deshalb um- fangreiche Vorstudien notwendig sein. Erst auf Basis dieser Vorarbei- ten können die Archive abgeleitet werden, die die entsprechenden Archivalien besitzen (können).

Ohne die Berücksichtigung des Provenienzprinzips ist eine erfolgver- sprechende Archivrecherche nicht möglich. Lediglich unsystemati- sche Zufallsfunde wären zu erwarten.

Für jedes (liegenschaftsbezogene) Projekt ist auf Basis der genannten Vorarbeiten eine Strategie zur Informationsbeschaffung und Ar- chivrecherche zu erarbeiten: relevante Archive und deren Bestände sind zu identifizieren, die Bearbeitungspriorität ist zu entwickeln und alternative Datenquellen sind zu benennen. Die Recherchestrategie ist detailliert zu dokumentieren.

Für erfolgreiche Recherchen sind detaillierte Kenntnisse über die möglichen Quellen und langjährige Erfahrung in den relevanten Archiven und deren Beständen erforderlich.

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144 A-2 PHASE A

Archivaliendatenbank Das NLBL nutzt eine selbstentwickelte Archivaliendatenbank, um des Bundes

→ Doppelbearbeitungen durch wiederholte Recherchen in gleichen Beständen oder Akten zu vermeiden, → Synergien aus verschiedenen Recherchen und Liegenschaftsbearbeitungen zu erzielen, → die Inhalte der bearbeiteten Archivalien zu dokumentieren und für die Liegenschaftsbearbeitung des Bundes allgemein zur Verfügung zu stellen.

Sämtliche recherchierte Archivalien werden hierin aufgenommen und stehen damit für die Bearbeitung anderer Standorte zur Verfügung.

Nähere Hinweise zur Archivaliendatenbank, deren Nutzungsmöglich- keiten und -bedingungen finden sich im Anhang A-2.2. Im Anhang A-2.2.1 findet sich eine aktuelle Statistik über die durchgeführten und archivierten Recherchen.

4 Luftbilder

Bedeutung von Die Luftbildauswertung ist ein zentraler Aspekt der Historisch-geneti- Luftbildern schen Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung. Ohne eine Luftbild- auswertung kann die Kampfmittelbelastung eines bestimmten Gebie- tes nicht oder nur ausnahmsweise beurteilt werden.

Luftbilder sind objektive „Zeitzeugen“ einer Region zum Zeitpunkt der Aufnahme. Ihre realitätstreue Darstellung lässt Rückschlüsse auf die Nutzung einer Liegenschaft zu. So können z. B. Munitionslager und -anwendungsbereiche wie z. B. Flakstellungen, Schießbahnen, Spreng- und Brandplätze, aber auch Kampfgebiete erkannt werden.

Besondere Bedeutung haben Luftbilder bei der Auswertung alliierter Bombardierungen. Gebäudeschäden und Bombentrichter zeigen ge- troffene Bereiche an. Unter bestimmten Bedingungen können Blind- gängerverdachtspunkte luftbildsichtig erkannt werden.

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A-2 PHASE A 145

Luftbilder werden in Schräg- und Senkrechtaufnahmen unterschie- Arten von Luftbildern den. Für die wissenschaftlich-analytische Auswertung werden grund- sätzlich stereoskopische Paare von Senkrechtaufnahmen genutzt, die die dreidimensionale, d. h. räumliche Betrachtung eines bestimmten Gebietes ermöglichen. Luftbilder können drei Entstehungszeiträu- men zugeordnet werden:

→ Flächendeckende Luftbilder wurden erstmals in den Jahren 1934- 1941 („Reichsluftbildkarte“) aufgenommen. Als Folge des Zweiten Weltkriegs ist dieser Bestand nicht mehr vollständig erhalten. Ältere Luftbilder liegen nur in Ausnahmefällen und zumeist als Schrägluftbilder vor.

→ Durch die strategisch-taktische Kriegsaufklärung und die alliierten Bombardierungen wurde eine große Zahl von Luftbildern (Schät- zungen belaufen sich auf bis zu ca. 3 Millionen Stück) aufgenom- men. Sie umfassen die Zeit von ca. 1940 bis 1945 und sind primär in britischen und US-amerikanischen Archiven verfügbar. Teile dieser Bestände sind mittlerweile auch in Deutschland bei den zuständigen Landesbehörden (z. B. Landesvermessungsämter oder den Kampfmittelbeseitigungsdiensten) vorhanden.

→ Luftbilder der Nachkriegszeit wurden zunächst durch die Besat- zungsmächte, später dann durch verschiedene deutsche militäri- sche und zivile Einrichtungen angefertigt.

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146 A-2 PHASE A

Luftbildarchive Für Deutschland existieren umfangreiche Luftbildbestände in ver- schiedenen Archiven und Dienststellen im In- und Ausland. Die fol- gende Tabelle (Tab. A-2.1-5) gibt einen Überblick über die relevanten Luftbildarchive und die von deren Sammlungen abgedeckten Zeit- räume (vgl. auch Tabelle A-2.1-3).

T ab. A-2.1-5 Luftbildarchive

Quellen verfügbarer LuftbilderZeitschnitte
Vor 1934Vor1934– 19401941– 19451946–1946–1956–1956–Seit 1991Seit
193419551955199119911991
WestOstWestOst
Bundesarchiv Koblenz u. Berlin●
Staats-, Landes(haupt)archive●●
Landesvermessungsämter●
Kampfmittelbeseitigungsdienste●●
Private Luftbildarchive
NARA, Washington/USA==
The Aerial Reconnaissance Archive at
RCAHMS, Edinburgh/GB

 Quelle, die zum Thema regelmäßig relevante Informationen besitzt

● Quelle, die zum Thema häufig relevante Informationen besitzen kann

= Quelle, die zum Thema Unterlagen (evtl.) besitzt, die aber derzeit nicht oder nur in Teilen freigegeben sind

Luftbildbeschaffung Luftbilder für einen Standort müssen zumeist aus verschiedenen Ar- durch das NLBL chiven beschafft werden. Um die Beschaffungskosten zu reduzieren und Synergien zu nutzen, beschafft das NLBL die Luftbilder zentral und stellt sie zur Verfügung. Das Verfahren hierzu ist in der Hand- lungsanweisung zur Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten und -ablagerungen sowie zur Durchführung von Kampfmittelräumun- gen (kurz: Handlungsanweisung RüAlt/KMR) beschrieben (s. Anhang A-2.4). Das NLBL bewahrt derzeit ca. 55.000 Luftbilder auf und hat direkten Zugriff auf weitere ca. 2 Mio. Luftbilder.

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A-2 PHASE A 147

In vielen Fällen können nicht alle relevanten Zeiträume durch Luft- Einschränkungen der bilder abgedeckt werden. Fehlende Luftbilder schränken die Aussage- Luftbildauswertung sicherheit einer Historisch-genetischen Rekonstruktion i. d. R. stark ein.

Der Zeitraum zwischen einem Ereignis (z. B. Bombardierung) und der Aufnahme des Luftbildes sollte möglichst kurz sein. Andernfalls kön- nen Merkmale des Ereignisses, die luftbildsichtig wären, beseitigt bzw. überprägt worden sein. Dies kann die Auswertung und deren Aussa- gekraft stark einschränken.

Deshalb ist es notwendig, zunächst alle Luftbilder zu sichten und die für eine Auswertung relevanten und geeigneten Bilder auszuwählen. Können die erforderlichen Luftbilder nicht aus deutschen Quellen be- schafft werden, werden Recherchen bzw. Beschaffungen in ausländi- schen Archiven notwendig.

Einschränkungen der Bodensicht – vor allem in stark bewaldeten Gebieten oder durch Schattenwurf – können im Einzelfall durch die zusätzliche Auswertung eines aus luftgestützten Laserscan-Daten ge- wonnenen Geländemodells ausgeglichen werden (s. hierzu A-2.3.5). Ein Nachteil ist hierbei allerdings der lange Zeitraum zwischen Ereig- nis und Aufnahme (häufig über 70 Jahre).

Obwohl Luftbilder ein Gebiet oder Gelände zu einem bestimmten Anforderungen an den Zeitpunkt objektiv darstellen, sind die luftbildsichtigen Objekte durch Luftbildauswerter den Auswerter zu interpretieren. Um Fehlansprachen und -deutun- gen zu minimieren, sind an den Auswerter besondere Anforderungen v.a. hinsichtlich der Erfahrung zu stellen. Zusätzlich sind analoge und digitale Auswertestationen einschließlich der notwendigen Software erforderlich (s. a. Anhänge A-9.2.3 bis A-9.2.6).

5 Sekundärquellen

Weitere Informationen liefern publizierte Fachliteratur, unveröffent- Arten von lichte wissenschaftliche Arbeiten, Fachzeitschriften, Fachgutachten Sekundärquellen sowie das Internet. Alle publizierten Texte lassen sich in einschlägigen wissenschaftlichen und lokalen Bibliotheken bzw. über geeignete Internetsuchmaschinen recherchieren.

Die Aussagen von Sekundärquellen sind auf deren Seriosität und fachliche Qualität zu prüfen. Gute Hinweise darauf liefern u. a. die Quellen- und Literaturangaben.

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148 A-2 PHASE A

Gutachten Gutachten und Berichte können bei Behörden vorhanden sein. Die zuständigen Behörden sind zu bestimmen. Die Zuständigkeit kann aus unterschiedlichen Gründen gegeben sein, so dass eine fundierte Analyse möglicher Behörden notwendig ist. Gutachten und Berichte werden i. d. R. im Rahmen der Amtshilfe bereitgestellt.

Internet In den letzten Jahren hat sich das Internet als wichtige Datenquelle etabliert. Die Informationsfülle des Internets erfordert eine fundierte Suchstrategie und die Prüfung der Quellen hinsichtlich ihres Inhalts und ihrer Zuverlässigkeit.

Die Dynamik des Internets bedingt eine relative Kurzlebigkeit der In- halte. Um die Rechercheergebnisse später nachvollziehen zu können, ist eine genaue Dokumentation des Rechercheweges, der verwende- ten Internet-Adressen und Links sowie der Rechercheergebnisse notwendig.

Internet-Recherchen erfordern eine große Erfahrung, um wirtschaft- lich Ergebnisse erzielen zu können. Es ist deshalb in vielen Fällen empfehlenswert, umfangreiche Internet-Recherchen spezialisierten Fachleuten zu übertragen.

6 Zeitzeugen

Unter dem Begriff Zeitzeugen sollen hier diejenigen Personen zu- sammengefasst werden, die aus eigener Erfahrung bzw. aus eigenen Erlebnissen Informationen z. B. zu Luftangriffen, Kriegshandlungen, Nutzungen, Produktions- und Handlungsabläufen oder Demilitarisie- rungsvorgängen liefern können. Es handelt sich in der Regel um Per- sonen, die

→ Tätigkeiten in der Kriegswirtschaft ausgeführt haben oder organi- satorisch oder indirekt mit ihr verbunden waren (z. B. ehem. Arbei- ter und Angestellte, Zwangsarbeiter, Angehörige der lokalen und regionalen Verwaltungsbehörden und des Militärs), → in militärischen Einrichtungen als Zivilpersonen oder als Angehö- rige des Militärs tätig waren, → als Soldaten bei militärischen Operationen eingesetzt wurden, → als Anwohner in der Nähe von Liegenschaften oder Kampfgebie- ten bzw. bombardierten Flächen lebten,

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A-2 PHASE A 149

→ als Angehörige der Besatzungsmächte und als ehem. Personal der nach Kriegsende eingesetzten lokalen und regionalen Verwal- tungen sowie insbesondere der Kampfmittelbeseitigungsstellen in den Besatzungszonen und den später gegründeten Bundesländern tätig waren.

Zeitzeugen können beispielsweise

→ Kriegsereignisse beschreiben, → Örtlichkeiten identifizieren, → inoffizielle oder illegale Handlungen benennen, → technische Einzelheiten z. B. zu Fertigungstechniken, Demilitari- sierungstechniken, Vorschriften oder Havarien liefern, → Archivalien, Fotos, Karten und Publikationen besitzen sowie Hin- weise auf weitere Zeitzeugen geben.

Zunächst sind geeignete Zeitzeugen zu finden. Lokale Archive, Orts- chronisten, die örtliche Presse oder Verbände bieten gute Ansatz- möglichkeiten. Eine sinnvolle Befragung kann dann nur durch einen persönlichen Besuch i. d. R. vor Ort erfolgen. Die Befragung selbst ist sorgfältig vorzubereiten. Psychologische Gesichtspunkte sind zu be- rücksichtigen. Bei einer Bewertung der Zeitzeugenaussagen sind dann u. a. folgende Aspekte zu berücksichtigen:

→ bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bestanden hohe Sicher- heits- und Geheimvorkehrungen, damit war der Personenkreis von Wissensträgern für kriegsrelevante Angelegenheiten stets klein, → Zeitzeugen, die an Kampfhandlungen teilgenommen haben bzw. erleiden mussten, waren hohem Stress ausgesetzt. Psychologische Gesichtspunkte (Abwehr, Verdrängung) beeinflussen das Aus- kunftsverhalten und die Informationsinhalte, → Zeitzeugen aus dieser Zeit haben mittlerweile ein hohes Alter erreicht, das Erinnerungsvermögen kann dadurch nachgelassen haben, → durch den langen Zeitraum können die historischen Gegebenheiten über- oder untertrieben oder tatsachenfern dargestellt werden.

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Zeitzeugenaussagen sind stets mittels anderer Informationsquellen (z. B. mit Luftbildern, durch Aussagen weiterer Zeitzeugen sowie durch den Abgleich mit dem Gelände) zu überprüfen.

7 Geländebegehung

Die aus der Auswertung der Archivalien und anderer Quellen sowie der Zeitzeugenbefragung resultierenden Ergebnisse sind zunächst als theoretisch zu betrachten. Um sicher zu gehen, dass die recherchierten Daten mit den realen Verhältnissen übereinstimmen, ist eine Über- prüfung vor Ort notwendig. Erst mit dieser Geländebegehung kann die Historisch-genetische Rekonstruktion als abgeschlossen gelten. In Abhängigkeit des zu untersuchenden Standortes und der konkreten Aufgabe können zu unterschiedlichen Zeitpunkten Geländebegehun- gen sinnvoll sein:

→ eine initiale Geländebegehung vor den eigentlichen Recherchen, um sich einen allgemeinen Eindruck von der Liegenschaft zu verschaffen, erste Kontakte zu örtlichen Wissensträgern aufzu- bauen und bereits vorhandenes Wissen zu erhalten,

→ im Bedarfsfall können während der Ausarbeitung der Historisch- genetischen Rekonstruktion weitere Geländebegehungen not- wendig werden, um beispielsweise Teilergebnisse abzugleichen und die weiteren Recherchen und Auswertungen zielgerichteter zu gestalten,

→ zum Abschluss der Historisch-genetischen Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung ist eine Geländebegehung des gesamten Standortes vorzusehen, um die bis dahin vorliegenden Ergebnis- se zu überprüfen. Die Befunde der Geländebegehung sind in die Rekonstruktion einzuarbeiten, die erst danach abgeschlossen ist.

In aller Regel werden Geländebegehungen auf Flächen durchgeführt, die einen Kampfmittel- und damit Gefahrenverdacht aufweisen. Inso- fern sind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Eine Geländebegehung kann die Teilnahme einer Verantwortlichen Person gem. § 19 SprengG erforderlich machen.

Geländebefunde sind eindeutig und nachvollziehbar zu beschrei- ben und lagemäßig im Koordinatenbezugssystem UTM / ETRS89 zu erfassen. Hierzu bieten sich Liegenschaftspläne und Luftbildpläne aus historischen und aktuellen Luftbildern an.

Weitere Hinweise zur Geländebegehung finden sich in Anhang A-9.1.9.

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A-2 PHASE A 115511

A-2.1.4 Verursachungsszenarien Die Aufzählung erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In den folgenden Abschnitten A-2.1.4.1 Einleitung werden die fünf Gruppen näher beschrieben und verschiedene Themen jeweils dargestellt: Verschiedene Vorgänge und Handlungen können zu einer Kampfmittelbelastung geführt haben. Diese Ursachen werden systematisch in die „Ver- → Abgrenzung zu anderen ursachungsszenarien“ eingeordnet: Verursachungsszenarien, → Einleitung, → Quellenlage, → Luftangriffe, → Besondere Anforderungen an die Recherche, → Bodenkämpfe, → Besondere Anforderungen an die → Munitionsvernichtung, Auswertung, → Militärischer Regelbetrieb, → Ausprägung der Kampfmittelbelastung, → Munitionsproduktion und -lagerung. → Eingesetzte und heute zu erwartende Kampfmittel, → Abschätzung des allgemeinen Eine detaillierte Übersicht gibt die folgende Gefährdungspotenzials, Abbildung (Abb. A-2.1-1). Es ist zu betonen, dass → Relevanz der Kampfmittelbelastung aus es sich bei den hellblau unterlegten Beispielen heutiger Sicht. um regelmäßig auftretende Ursachen handelt.

Verursachungsszenarien

Munitions- Munitions- Militärischer Luftangriffe Bodenkämpfe produktion/ vernichtung Regelbetrieb -lagerung

Industrielle Standorte Blindgegangene Munitionsvernichtung Bombardierung Truppenübungsplatz der Munitions- Munition durch Sprengungen produktion

in Stellungen zurückgelassene Munitionsbeseitigung Bordwaffenbeschuss Standortübungsplatz Munitionsanstalten oder verschüttete durch Ablagerung Munition

Munitionsbeseitigung Minenfelder Fliegerhorst durch Versenkung

Sprengfallen, verminte Infrastruktur

Abb. A-2.1-1 Verursachungsszenarien

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152 A-2 PHASE A

A-2.1.4.2 Luftangriffe Friedrichshafen), andere kriegswichtige Ziele (z. B. Industrieanlagen, Bahnhöfe) und militärische 1 Abgrenzung zu anderen Verursachungs- Standorte (z. B. Fliegerhorste). Zudem wurden szenarien auch weitere, im An- oder Rückflugsektor befind- liche Gebiete als Ausweichziele angegriffen und Unter dem Verursachungsszenarium „Luftangrif- durch Fehl- oder Notabwürfe betroffen. fe“ werden zusammengefasst: Die taktischen Angriffe wurden ebenfalls im gesamten Gebiet Deutschlands durchgeführt. Sie → Bombardierungen mit allen Arten von betrafen häufig kleinere Objekte wie Munitionsla- Abwurfmunition (z. B. Spreng-, Brand- und ger, Stellungen oder militärische Kolonnen sowie Splitterbomben) weitere für die Kriegführung wichtige Standorte → aus taktischen Angriffen, und Infrastruktur (z. B. Bahnstrecken). → aus strategischen Angriffen, → Bombardierungen und Bordwaffenbeschuss Taktische Angriffe, Jagdbomber- und Jägerangriffe durch Jagdbomber-Angriffe, setzten verstärkt erst ab Ende 1944 im Zuge des → Bordwaffenbeschuss durch Jäger-Angriffe, Vormarschs der alliierten Truppen auf das Territo- rium Deutschlands ein. Sie wurden von allen am Krieg beteiligten Staaten (USA, England, Russland die durch alliierte (amerikanische, britische und usw.) durchgeführt. russische Einheiten und deren Verbündete) Ein- heiten erfolgten. 3 Quellenlage Hierzu zählen nicht Kampfmittelbelastungen, die infolge dieser Angriffe unmittelbar (z. B. ver- Relevante Quellengattungen für die Bearbeitung sprengte Munition aus detonierten Munitionssta- von Luftangriffen sind: peln) oder mittelbar (z. B. später in offene Trichter entsorgte Infanteriemunition) eingetreten sind. → schriftliche und kartografische Archivalien, → Luftbilder. 2 Einleitung

Bereits im Dezember 1939 wurde das Deut- Für die alliierten Luftangriffe existieren umfang- sche Reich erstmalig durch britische Einheiten reiche archivalische Überlieferungen in verschie- bombardiert (am 3.12.1939 auf Helgoland). Die denen ausländischen Archiven. Die wesentlichen Luftangriffe erfolgten in den ersten Kriegsjahren sind: zumeist in kleinen Verbänden mit wenigen und kleineren Flugzeugen. Die technische Entwick- lung und die enorme Ausweitung der Flugzeug- → National Archives and Records produktion versetzten die englischen und ameri- Administration, Washington D.C., kanischen Luftstreitkräfte in die Lage, strategische → Air Force Historical Research Agency, Großangriffe durchzuführen. Sie wurden zumeist Maxwell, Alabama, als Flächenbombardements auf urbane Gebie- → The National Archives, London. te und kriegswichtige Objekte ausgeführt. Dies betraf Groß- wie Kleinstädte mit umfangreicher Rüstungsindustrie (z. B. Nürnberg ebenso wie

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A-2 PHASE A 153

Dort sind Primärquellen überliefert, die Informationslücken schließen zu können, ist auf insbesondere Dokumente entsprechende Überlieferungen in deutschen Archiven zurückzugreifen.

→ zum historischen Hintergrund des In Bundes-, Landes- und kommunalen Archiven Luftkriegs und der Luftangriffe, sind Archivalien vorhanden, die die Auswirkun- → zur grundsätzlichen Angriffsplanung und gen des Luftkriegs aus deutscher Sicht dokumen- -durchführung, tieren. Hervorzuheben sind insbesondere die → zum Einsatzbereich und der Wirkungsweise Meldungen der verschiedenen Luftschutzorgani- von Munition, sationen sowie Schadenskarten und Verlustmel- → mit Angriffsbefehlen, Berichten zur dungen. Durchführung, dem Verlauf und den Ergebnissen der Angriffe, statistischen Der Umfang der in den alliierten Archiven vor- Zusammenfassungen u. a. m. (sog. handenen Dokumente wird auf mehr als 10 Milli- Missionsberichte oder „mission folder“), onen Seiten einschließlich Karten sowie mehrere → mit Luftbildern, die vor, während („strike 100.000 Strike Fotos geschätzt. Von diesen Bestän- foto“) und nach Angriffen aufgenommen den liegen beim NLBL knapp 10 % reproduziert wurden, vor.

Für die deutschen Akten existiert keine systema- enthalten. tische, auf das Thema bezogene Erfassung aller verfügbaren Bestände. Deshalb kann der Umfang Hinzu kommen umfangreiche Sammlungen nicht abgeschätzt werden. detaillierter Beschreibungen von Einzelzielen und urbanen Räumen und den dort verursachten Die strategischen und taktischen Bombardierun- Zerstörungen. gen können in der Regel gut, die Jagdbomber- und Jägerangriffe nur in Ausnahmefällen mit Luft- Für die strategischen und taktischen Bombar- bildern belegt werden. Wesentliche Angaben zu dierungen ist der Überlieferungsgrad sehr gut. den relevanten Beständen und den notwendigen Allerdings treten immer wieder Lücken in den Recherchen und Beschaffungen finden sich im Beständen auf. Sie können aber in der Regel Anhang A-2.1.3.3. durch parallel- oder ergänzende Überlieferungen in anderen Beständen oder Archiven oder durch den Abgleich mit über- oder untergeordneten 4 Besondere Anforderungen an die Recherche Einheiten geschlossen werden. Mit den verfügbaren Archivalien lassen sich in Die Dokumentation von Jagdbomber- und Jäger- fast allen Fällen die Auswirkungen der Angriffe angriffen ist in der Regel weniger gut. Vor allem sehr genau rekonstruieren. Um ein vollständiges der geringere Detaillierungsgrad der Dokumente Bild der Angriffe auf einen Standort zu erhalten, und der generelle Charakter der Angaben, ins- ist zunächst die Angriffschronik lückenlos zu er- besondere was einzelne Ziele betrifft, erschwe- arbeiten. Ein Beispiel für eine Angriffschronik gibt ren die hinreichende Rekonstruktion. Um diese die folgende Abbildung (Abb. A-2.1-2).

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154 A-2 PHASE A

Beispiel für eine Angriffschronik

Stadt Friedrichshafen (nicht vollständig) Abb. A-2.1-2 Beispiel für eine Angriffschronik: Stadt Friedrichshafen (gekürzte Darstellung)

FlugdatumBereich/Ziel/AuswirkungenEinheitenGesamt/TeilmengeZündereinstellung
20.07.1944Maybach Motorenwerke15. USAAF 304. BW940 x 500 lb. GP 260 x 500 lb IB Cluster1/10 x 1/100 M 17, 34 sec.
Friedrichshafen/Löwental15. USAAF 47. BW255 x 500 lb. GP 760 x 500 lb. GP1/10 x 1/100 oder 1/10 x 1/250 1/10 x 1/100
Luftschiffbau Zeppelin15. USAAF 55. BW417 x 1000 lb. GP1/10 x no tail
Schäden: Maybach M. stark getroffen Dornier-Allmannsweiler zerstört Dornier-Löwental stark getroffen Rollfeld durch Volltreffer beschädigt Luftschiffbau Zeppelin stark getroffen Zahnradfabrik geringe Schäden
03.08.1944Friedrichshafen-Löwental, Flugplatz u. Dornier15.USAAF 483 BG324 x 500 lb. RDX1/10 x 1/100 & 1/250
Löwental/Dornier und Zahnradfabrik455 BG250 x 500 lb. GP1/10 x 1/100 & 1/250
Zahnradfabrik454, 456, 459 BG 461, 484 BG798 x 500 lb. GP 388 x 500 lb. RDX1/10 x 1/100 & 1/250 1/10 x 1/100
Friedrichshafen-Manzell55 BW 97 BG1179 x 500 lb. GP 348 x 500 lb. RDX1/10 x no Tail 1/10 x 1/250
Ober Raderach2, 301, 463 BG224 x 500 lb. RDX 240 x 500 lb. RDX1/10 x 1/250 1/10 x 1*100 & 1/250
03.08.1944Luftbilder: Sortie 60-0622/3197-3199; Archiv LVA-BW
16.08.1944Ober Raderach15. USAAF 55 BW437 x 500 lb. RDX 242 x 500 lb. RDX / GP 87 x 1000 lb. GP1/10 x 1/100 &1/250 1/10 x 1/100 & 1/250 1/10 x no Tail
25.02.1945Friedrichshafen, Maybach Motorenwerke8. USAAF, 1. AD372 x 500 lb. GP1/10 x 1/100
Wolkenbedeckung 10/10, Zielfindung mit Radargerät Gee-H41. CW378 x 500 lb. IBM-17 Chart 12, 140° Intervall
19.03.1945Luftbilder: Sortie 680-0176/3163-3165; Archiv LVA-BW
20.03.1945Luftbilder: Sortie 682-1022/3174-3175; Archiv LVA-BW
16.04.1945Luftbilder: Sortie 106G-52319/3290-3292; Archiv LVA-BW

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A-2 PHASE A 155

In die Angriffschronik können – wie im Beispiel Mit Hilfe der aus den deutschen Archiven zu der Abb. A-2.1-2 geschehen – die verfügbaren beschaffenden Archivalien lassen sich Trefferbe- Luftbilder integriert werden, um zeitliche Abde- reiche, grundsätzliche Auswirkungen und Zerstö- ckungslücken erkennen zu können. rungen detailliert, teilweise bis auf Straßen- und Hausnummerngenauigkeit rekonstruieren. Als nächster Arbeitsschritt erfolgt die Angriffs- detailauswertung, mit der folgende wesentliche Insofern sollten diese Unterlagen, insbesondere Angaben rekonstruiert werden: die der Luftschutzorganisationen, Schadenskarten und Verlustmeldungen (Totenlisten) vollständig beschafft werden. → Eingesetzte Einheiten (von der Führungsebe- ne bis zu den einzelnen Gruppen aufgeführt), Die Luftbilder sind vollständig zu beschaffen, → Anzahl der angreifenden Flugzeuge, zu sichten und die für die Auswertung relevan- → Beladung mit Abwurfmunition, Typen der ten (Angriffschronik) und geeigneten (Qualität, Abwurfmunition und Bezünderung bzw. Maßstab etc.) Bilder sind zu bestimmen. Wegen Zündereinstellungen, der verschiedenen fotografischen Reproduktions- → Angaben zum Flugverlauf, wie Angriffsrich- prozesse kann es geboten sein, bessere Reproduk- tung, Wetterverhältnisse, Flughöhe, deutsche tionen als unmittelbare Kopie von den Originalen Abwehr, zusätzlich zu beschaffen. Der finanzielle Mehr- → Angaben zu den während eines Angriffs aufwand wird zumeist durch eine schnellere beobachteten Auswirkungen. Auswertung kompensiert. Die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Auswertung steigt in jedem Fall an, wie das Beispiel in Abb. A-2.1-4 zeigt. Ein Musterauswerteblatt wird in Abb. A-2.1-3 dargestellt. Hier kann unmittelbar der Qualitätsunterschied zwischen einem Luftbild, welches direkt vom Ori- Diese Angaben sind aus den primären Dokumen- ginal in den USA reproduziert wurde (rechts) und ten der englischen und amerikanischen Archive einem Bild, welches vom Landesvermessungsamt zu extrahieren. Sie sind in der Informationstiefe zur Verfügung gestellt wurde (links), erkannt wer- zu beschaffen, die eine eindeutige und wider- den (1 = Bombenblindgängerverdachtspunkte, 2 = spruchsfreie Angriffsrekonstruktion gewährleis- Dachträger der Flugzeughalle). tet. Die Auswertung mit Hilfe von Sekundärlite- ratur (häufig regionalbezogene Abhandlungen) ist aus qualitativen Gründen i. d. R. nicht möglich.

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Datum: 20.07.1944Mission: 88F. Order:Generelles Ziel: Friedrichshafen (P)Quelle: AFHRA, 670.332, Filmrollen 1=A6467; 2=A6468
AirForceAD/ TACWingBGSqn/BoxGest. a/cAng. a/cZeitZiel / ZielkodeBomben (Anzahl od. Tonna- ge/Typ/Zünder)WetterZielfind.Einflug- win- kel/HöheErgebnisseQuelle/ DokumentSeiteBemerkungen
153044543430 21101 1110Maybach Motorenwerke Target Area286 x 500 GP (1/10 x 1/100) 6 x 500 GPclearVis22300unobservedMission Summary1/1242 1/1245Rauch und Nebel
30445537241101Maybach Motorenwerke328 x 500 GP (1/10 x 1/100)clearVis22000- 23500unobservedMission Summary1/1242 ff.Bombs in Target but smoke
3044563227 1 11102 1101Maybach Motorenwerke 4700/1045 u. 4353/1225 4703/1035260 x 500 IB (M17 Cluster) 6x500 4x500clearVis21500- 21700unobservedMission Summary1/1242 ff.Rauch und Nebel
3044593932 2 11058Maybach Motorenwerke Casara A/F Conegliano M/Y320 x 500 GP (1/10 x 1/100) 20 x 500clearVis20900- 21900goodMission Summary Attack Sheet Briefing Sheet1/1242 ff. 2/153
15479828271123Löwental63,75 t á 500 GP (255 Stk) (1/10 x 1/100 oder 1/10 x 1/250)22300- 23500unobserved goodNarrative Report 85 Briefing Charte2/8 2/117teilweise Rauch (1/10 x 1/100)
37628281120-1122Löwental67,5 t á 500 GP (270 Stk) (1/10 x 1/100)20000- 22500unobservedNarrative Report 882/30Rauch
44928261118Löwental63 t á 500 GP (252 Stk) (1/10 x 1/100)23000- 24300goodNarrative Report2/5
45028241115Löwental59,5t á 500 GP (238 Stk) (1/10 x 1/100)22000goodNarrative Report2/11Rauch
1555460keine Angaben
46435291055Zeppelinwerke72 t á 1000 GP (144 Stk, AN M59) (1/10 x -)22000Narrative Mission Rp2/13
46531241054Zeppelinwerke57 t á 1000 GP (114 Stk) (1/10 x -)CAVU24000good2/9
48537321055Zeppelinwerke79,5 t á 1000 GP (159 Stk) (1/10 x -)238002/24Target und M/Y getroffen
Bemerkungen: Umrechung Tonnen in Stück mit der Maßeinheit "Short Tons" 1t = 907,185Bearbeiter: SK
Datum: 16.11.2003
Erläuterungen: AD/TAC: Air Division/Tactical Air Command; BG: Bomb Group; Sqn: Squadron; Gest. a/c: Anzahl gestarteter Flugzeuge; Ang. a/c: Anzahl d. angreifenden Flugzeuge; Zielfind: Art der Zielfindung; H/Alt: Flugrichtung -Umf: Umfang der Quelle. - Beispiel:
82. AD20453Lead18161230Weingarten A/F, GU-1234100x500GP(40x100), 120x250 IB(-/-)7/10Visual234°/32000exellBombing Data123
Bericht: Imm. Interpretation Report No. K.3002Datum: 30.02.1945BombPl: vorhan- denKom. Luftbild: fehltLuftbild: 15 SAV, 1 Aufklärungsfoto monoQual: gutBem:. umfangreich Akte, keine Stereodetail-LB
Dokumentation alliierter Luftangriffe, Standar

itshilfen KMR\TexteA\Enbdbve.r sAion- 2An.h1a-n3g\A - 2B\Ae-2i.s1p\Ai-2e.1l .4f\üNurr eAbinbiledu Angneng Ar-i2f.1f\sRdüAel0t1a0i3l aAnuhsanwg ePhratsue nA gHi:s tSortiea -d Vte rFurrsaiechdunrgiscshzesnharaiefne Lnuft,a Angnriffge r2i_f1f_ 4v_o1 mAng r2iff0sb.e0s7ch.r1ei9bu4n4g F (Ng2e.dkocü rzte Darstellung)

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A-2 PHASE A 157

1 1 1 1 1 1

2 2

Abb. A-2.1-4 Qualitätsunterschiede bei Luftbildreproduktionen (rechts: Reproduktion vom Originalnegativ aus den USA; links: mehrfach umkopiertes Bild, welches in Deutschland verfügbar ist)

5 Besondere Anforderungen an die Auswertung

Für die verlässliche Rekonstruktion der Luftan- Bei der Rekonstruktion der Luftangriffe ist ins- griffe auf einen Standort sind an den Bearbeiter besondere zu prüfen, ob die Angriffe vollständig besondere Anforderungen zu stellen. Hierzu erfasst wurden. Werden Angriffe „übersehen“, gehören insbesondere kann dies gravierende Auswirkungen auf die Ge- fahrenbeurteilung haben (z. B. durch fehlerhafte Interpretation von Luftbildern (z. B. wenn Treffer- → detailliertes Wissen über Organisation der gebiete aus Splitterbomben nicht erkannt wur- alliierten Luftstreitkräfte und der deutschen den) oder durch unvollständige Angriffslisten). militärischen und zivilen Bodenorganisation, Gleiches gilt, wenn Angriffe fehlerhaft recher- → detailliertes Wissen über die grundsätzlichen chiert oder interpretiert werden (z. B. durch die Vorgänge, Planungen und Durchführungen fehlerhafte Auswertung von Akten zu Angriffen (z. von Luftangriffen, B. wurde nicht erkannt, dass Bomben mit Lang- → detailliertes Wissen über Codierungen, zeitzündern abgeworfen wurden)). Deshalb ist Abkürzungen und Sprachgebrauch, auf die Detailauswertung der Angriffsunterlagen → sehr gute Englischkenntnisse große Sorgfalt zu legen. Hierzu gehört auch, Quel- lenlücken und Informationsmängel zu erkennen und ausführlich darzustellen. und damit langjährige Erfahrung bei der Nachbil- dung von Luftangriffen.

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Bei der Angriffsrekonstruktion sind einige As- 6 Ausprägung der Kampfmittelbelastung pekte zu berücksichtigen, deren Auswirkungen auf den Einzelfall sich im Vorfeld nicht oder nur Die Kampfmittelbelastung aus Bombenabwürfen ausnahmsweise erkennen oder abschätzen lassen. hängt von verschiedenen Faktoren ab: Zu nennen sind u. a.:

→ Witterungsbedingungen, Sichtverhältnisse, → Es existiert kein lückenloses Verzeichnis → Qualität der Angriffsformation, Angriffshöhe, der alliierten Luftangriffe weder für ganz Angriffsart usw., Deutschland noch für einzelne Gebiete. Die → Erfahrung des Bombenschützen, in der Sekundärliteratur veröffentlichten → Intensität der deutschen Gegenwehr durch Listen sind nachweislich unvollständig und Flugzeuge und Flak. fehlerhaft.

→ Die Quellen der unterschiedlichen hierar- Die abgeworfenen Bomben finden sich in einem chischen Ebenen der Luftstreitkräfte weisen flächig begrenzten Gebiet um den gewählten teilweise widersprüchliche Informationen Zielpunkt. Waren zu Kriegsbeginn die Trefferge- auf, so dass mehr oder weniger aufwendige biete ausgedehnter und trafen häufiger Fehlwürfe Prüfungen notwendig werden können. außerhalb der eigentlichen Zielgebiete ein, nahm die Zielgenauigkeit der Angriffe im Kriegsverlauf → Die wesentlichen Angriffsinformationen kontinuierlich zu. Dies gilt für strategische und liegen häufig nur kodiert vor, entsprechende taktische Bombenangriffe. Allerdings ist zu be- Schlüssel sind nicht überliefert. rücksichtigen, dass taktische Angriffe wegen der geringeren Flughöhe generell kleinere Flächen bei → Der Umfang der für einen Angriff zu bearbei- gleichzeitig höherer Treffergenauigkeit aufweisen. tenden Seiten kann sich auf einige Tausend Die strategischen Tagangriffe der amerikanischen belaufen. Ohne detaillierte Kenntnisse der Streitkräfte weisen gegenüber den britischen Strukturen, Inhalte und Kodierungen ist eine Nachtangriffen ebenfalls größere Genauigkeiten wirtschaftliche und auch inhaltlich korrekte auf. Rekonstruktion nicht oder nur mit erhebli- chem Aufwand möglich. Die beiden folgenden Luftbilder (Abb. A-2.1-5, Abb. A-2.1-6) verdeutlichen die gute Treffer- genauigkeit bei einem Angriff auf die Kaserne in In jedem Fall sind Archivalien und Luftbilder Weingarten. Das erste Bild (Abb. A-2.1-5) wurde kombiniert auszuwerten. Es wird empfohlen, während, das zweite nach dem Angriff aufgenom- diese Informationen mit Angaben aus Berichten men. Das dritte Luftbild (Abb. A-2.1-7) wurde aus zu durchgeführten Kampfmittelräumungen zu einem Aufklärer nach Kriegsende aufgenommen. überprüfen. Es zeigt die Zerstörungen an der südöstlichen Liegenschaftsecke.

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Abb. A-2.1-5 Treffergenauigkeit von Luftangriffen zum Kriegsende, Kaserne bei Weingarten, Luftbild während des Angriffs aufgenommen (detonierende Bomben erzeugen Rauchsäulen)

Abb. A-2.1-6 Treffergenauigkeit von Luftangriffen zum Kriegsende, Kaserne bei Weingarten, Luftbild nach dem Angriff aufgenommen, zeigt die Bombentrichter und den Trefferbereich

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Abb. A-2.1-7 Treffergenauigkeit von Luftangriffen zum Kriegsende, Kaserne bei Weingarten, Schrägluftbild nach dem Angriff aufgenommen zeigt die Zerstörungen (das Gebäude in der Bildmitte entspricht dem ersten Gebäude in der unteren rechten Grundstücksecke im vorangehenden Luftbild (Abb. A-2.1-6))

Die kombinierte Archivalien- und Luftbild- mit sehr viel Erfahrung luftbildsichtig erkennen. auswertung gewährleistet durch die gute Luft- Sie können aber durch die Auswertung der Archi- bildsichtigkeit der Bombardierungsmerkmale valien der alliierten Luftstreitkräfte rekonstruiert (Trichter, Zerstörungen) eine hinreichend sichere werden. Abgrenzung von Belastungsgebieten, die durch Angriffe mit Sprengbomben entstanden sind. Das folgende Beispiel (Abb. A-2.1-8) zeigt den Fliegerhorst Brandenburg-Briest, auf dessen Treffergebiete von Splitterbomben- und Stab- Westteil mehr als 6.300 20 lb-Splitterbomben nie- brandbombenabwürfen sind häufig großräumiger dergingen. In den sehr guten Luftbildern ist dieses ausgebildet. Dies hängt mit der geringen Größe Abwurfgebiet nicht bzw. nur andeutungsweise zu dieser Bomben und der daraus folgenden ver- erkennen. Die Archivalien hingegen geben kon- änderten Abwurftechnik zusammen. Teilweise krete Aussagen zum Treffergebiet. lassen sich derartige Treffergebiete nicht oder nur

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Flächen mit Bordwaffenbeschuss können mit geben sich zwischen 3,5 und 4 Mio. Stück Spreng- den verfügbaren Archivalien und Luftbildern nur bomben für das Gebiet des ehemaligen Deutschen selten exakt örtlich bestimmt werden. Reiches.

Über die Rate der Fehlfunktionen bei abgewor- 7 Eingesetzte und heute zu erwartende fenen Sprengbomben liegen in Deutschland Kampfmittel lediglich Erfahrungswerte vor. Danach wird im Allgemeinen von einer Blindgängerrate von 10 Die Abwurfmunition bestand aus Bomben un- % der Abwurfmenge ausgegangen. Verschiedene terschiedlicher Typen und Gewichtsklassen. Sie Untersuchungen, die britische und amerikanische enthielten zumeist eine Sprengstoff- oder Brand- Einrichtungen während und nach dem Zweiten mittelfüllung. Es lassen sich unterscheiden: Weltkrieg unternahmen, bestätigen diese Grö- ßenordnung. Für einzelne Bombentypen wurden allerdings höhere Blindgängerraten festgestellt. → Sprengbomben mit unterschiedlichen Statistische Angaben über die eingesetzte Anzahl Sprengstoffen, von Bordwaffenmunition sind nicht bekannt. → panzer- und befestigungsbrechende Bomben, → Splitterbomben, → Brandbomben, → chemische Kampfstoffbomben.

Bis auf letzteren Typ wurde die genannte Abwurf- munition über dem Deutschen Reich eingesetzt. Die Größen und damit verbunden die Anteile an Explosivstoffen oder Brandmitteln reicht dabei von 4 lb (ca. 2 kg) bei einer Stabbrandbombe bis zu 12.000 lb (ca. 6 Tonnen) bei britischen Luftminen mit mehr als 4 Tonnen Sprengstoffinhalt.

Neben den häufig eingesetzten Sprengbomben wurden auch für spezielle Einsätze angepasste Bomben abgeworfen. Die taktischen Flugzeuge verschossen neben der Bordwaffenmunition auch Raketen und warfen fallweise Spreng-, Splitter- und Brandbomben ab.

Quantitative Angaben zur Menge der eingesetzten Abwurfmunition liegen nicht vor. Statistische Berechnungen kommen auf eine Gesamttonnage der über dem Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches abgeworfenen Munition von ca. 1,35 Mio. Tonnen (USSBS: Overall Report) bzw. von bis zu 2 Mio. Tonnen (z. B. WEBSTER und FRANKLAND Abb. A-2.1-8 Beispiel für ein stark bombardiertes Gebiet, (1975) und DAVIS, R.G. (1993): Spaatz). Hieraus er- das im Luftbild nicht oder nur bedingt zu erkennen ist

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8 Abschätzung des allgemeinen 9 Relevanz der Kampfmittelbelastung aus Gefährdungspotenzials heutiger Sicht

In allen Bombardierungsgebieten besteht, soweit Kampfmittelbelastungen aus Abwurfmunition zwischenzeitlich keine abschließende flächen- und untergeordnet auch Bordwaffenmunition deckende Kampfmittelräumung durchgeführt sind hinsichtlich des Gefährdungspotenzials als wurde, der Verdacht auf blindgegangene Ab- hoch einzuschätzen. Die großflächigen Trefferbe- wurfmunition. Mit der punktuellen Räumung reiche liegen fast immer in bebauten und intensiv luftbildsichtig erkannter Bombenblindgänger- genutzten Gebieten. Selbstdetonationsfähige verdachtspunkte wird keine flächenhafte Kampf- Zünder oder die Möglichkeit der Detonation bei mittelfreiheit erreicht. Dies gilt insbesondere mechanischer Energiezufuhr (z. B. Tiefbauarbei- für bebaute Gebiete und Gebiete, die mit 100 ten) sind zu berücksichtigen. Die großen Explosiv- lb-Sprengbomben belegt wurden, deren Bom- stoffmengen sind im Fall einer Detonation geeig- benblindgängerverdachtspunkte in vielen Fällen net, auch großflächige Zerstörungen anzurichten. luftbildsichtig nicht erkannt werden können. Bei Diese Gründe belegen, dass eine fachlich fundier- älteren Kampfmittelräumungen ist zu berück- te und lückenlose Bestimmung der Kampfmittel- sichtigen, dass ortungstechnische Einschränkun- belastung durch die Rekonstruktion aller Angriffe gen kombiniert mit einer fehlenden Angriffsre- mit Hilfe von Archivalien- und Luftbildauswer- konstruktion dazu geführt haben können, dass tungen notwendig ist. Bombenblindgänger „übersehen“ wurden.

Grundsätzlich ist in Deutschland mit allen während des Krieges eingesetzten Bomben zu rechnen. Insbesondere in den östlichen Gebieten besteht auch die Möglichkeit des Auffindens von deutschen Bomben, die die sowjetischen Luft- streitkräfte erbeutet und gegen deutsche Städte und Stellungen eingesetzt haben. Durch die An- griffsrekonstruktion kann einzelfallbezogen das zu erwartende Kampfmittelinventar bestimmt werden.

Bestimmte Abwurfmunition wurde mit Zün- dern versehen, die bei Zufuhr geringster Mengen von Energie (z. B. Erschütterungen) detonieren können (sog. Langzeitzünder). Die Zufuhr mecha- nischer Energie ist bei Tiefbaumaßnahmen durch den unmittelbaren Kontakt z. B. von Baugeräten mit der Bombe möglich. Bei der Detonation der- artiger Bomben ist die große Explosivstoffmenge geeignet, größere Zerstörungen anzurichten.

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A-2.1.4.3 Bodenkämpfe

1 Abgrenzung zu anderen 2 Einleitung Verursachungsszenarien Kampfhandlungen fanden im Ersten Weltkrieg in Das Verursachungsszenarium „Bodenkämpfe“ Deutschland nicht statt. beschreibt Kampfmittelbelastungen, die durch Kampfhandlungen am Boden entstanden sind. Mit dem Vormarsch der alliierten Truppen im Hierzu gehören u. a. Zweiten Weltkrieg auf Deutschland fanden ab Ende 1944 Bodenkämpfe im heutigen Deutsch- land statt. Sie umfassten, bis auf die nicht einge- → Belastungen durch blindgegangene Munition nommenen Bereiche in Nord- und Mitteldeutsch- bei Kampfhandlungen, land (z. B. größere Teile von Schleswig-Holstein → Belastungen durch zurückgelassene oder und den Harz), das gesamte Gebiet Deutschlands. verschüttete Munition und Waffen in Feuerstellungen, Stellungen und Stellungs- Die Kampfgebiete waren räumlich und zeitlich systemen oder in Trichtern, Gruben und nicht gleichmäßig über Deutschland verteilt. natürlichen Hohlformen im Bereich von Die betroffenen Flächen und Kampfintensitäten Kampfgebieten, beinhalten das gesamte Spektrum großer Gebiete → Belastungen durch Minenfelder, mit schweren Kämpfen bis zu kleinen, nur örtlich → Belastungen durch verminte oder mit ausgebildeten Kampfgebieten. Als Beispiele sind Sprengeinrichtungen versehene Infrastruktur zu nennen: (z. B. Brücken). → große Kampfgebiete mit schweren, teilweise länger dauernden Kämpfen: Seelower Hö- Da innerhalb Deutschlands im Ersten Weltkrieg hen und das Gebiet um Halbe in Branden- keine Bodenkämpfe stattfanden, ist das Verursa- burg, die Verteidigungslinie entlang der Rur chungsszenarium „Bodenkämpfe“ auf den Zeit- bei Düren einschließlich des Hürtgenwaldes, raum des Zweiten Weltkriegs beschränkt. → Kampfgebiete mit lokalen und zeitlich Kampfmittelbelastungen, die aus abgelagerter, begrenzten Kampfhandlungen: Crailsheim vergrabener und anderweitig entsorgter Munition (Einnahme der Stadt durch amerikani- unabhängig von Kampfhandlungen entstanden sche Truppen, Rückeroberung durch die sind, werden durch das Verursachungsszenarium Wehrmacht und erneute Einnahme) oder „Munitionsvernichtung“ beschrieben. Kampfhandlungen im Zuge der Elbüberque- rung bei Magdeburg durch amerikanische Truppen,

→ Kampfgebiete mit räumlich und zeitlich sehr begrenzten Kampfhandlungen: Hier können eine Vielzahl derartiger Flächen genannt werden, da praktisch während des gesamten Vormarsches Kampfhandlungen diesen Typs stattfanden.

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Umkämpft waren meist strategisch oder militär- Kriegsbedingt sind die deutschen Bestände, die taktisch bedeutende Orte, insbesondere militä- sich im Militärarchiv Freiburg befinden, sehr rische Einrichtungen, Nachschubeinrichtungen, lückenhaft. Demgegenüber enthalten die west- Brücken, Festungen und Städte sowie natürliche, alliierten Archivalien teilweise sehr detaillierte für die Verteidigung besonders geeignete Gelän- Darstellungen und Angaben. Diese Unterlagen deformen (Flußläufe, Täler etc.). finden sich u. a. im The National Archive (TNA), London, und in den National Archives and Records Administration (NARA), Washington D.C. Russi- 3 Quellenlage sche Dokumente sind bislang nur auf übergeord- neter Ebene verfügbar und somit zumeist mehr Informationen zu möglichen Kampfmittelbe- allgemeinen Charakters. lastungen durch Bodenkämpfe können insbe- sondere aus folgenden Quellentypen gewonnen Luftbilder aus dem Zeitraum von ca. 1940 bis werden: 1945, ggf. auch später, sind bei den im Kapitel A-2.1.3.3 aufgeführten Dienststellen vorhanden. Zeitzeugen, die sich im relevanten Zeitraum im → Lageberichte der deutschen und alliierten betreffenden Gebiet aufgehalten haben, z. B. Streitkräfte, Teilnehmer an Kampfhandlungen oder Personen, → Luftbilder, die nach den Kampfhandlungen auf Befehl der → Zeitzeugen, Alliierten z. B. an Aufräumarbeiten beteiligt wa- → Sekundärquellen und -literatur. ren, können häufig wesentliche und authentische Informationen geben.

Lageberichte und primäre Beschreibungen von Sekundärquellen und allgemeine Literatur ent- Kampfhandlungen finden sich in deutschen, vor halten oft wichtige Informationen. Diese sind allem aber in alliierten Archivalien. Sie umfassen allerdings genau zu prüfen, da häufig keine nach- Kriegstagebücher, Lageberichte und Lagekarten vollziehbaren Quellen angegeben werden. auf deutscher sowie sog. After Action Reports, Intelligence und Historical Reports einschließlich dazugehöriger Lagekarten auf alliierter Seite. Verwertbare Archivalien sind zumeist auf mitt- lerer hierarchischer Ebene (Division, Regiment) vorhanden. Höhere Hierarchien enthalten häufig allgemeine oder zusammenfassende Informati- onen. Untergeordnete Einheiten weisen häufig einen schlechteren Überlieferungsgrad auf. Für eine verlässliche Rekonstruktion sind jedoch alle Einheiten zu bestimmen und zu bearbeiten.

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4 Besondere Anforderungen an die Recherche 5 Besondere Anforderungen an die Auswertung

Wesentlich für die verlässliche Rekonstruktion Aus den überlieferten Archivalien können nur ist die genaue Bestimmung des Datums bzw. der selten exakt die notwendigen Informationen nach Zeitspanne der Kampfhandlungen (Standortchro- eingesetzter Art und Menge von Waffen, Muniti- nik). on und Material sowie Intensität der Kampf- handlungen und deren Folgen gewonnen werden. Verwertbare Informationen über die konkreten Für eine verlässliche Rekonstruktion derartiger Vorgänge und Auswirkungen von Kampfhandlun- Vorgänge sind besondere Anforderungen an den gen können nur dann gewonnen werden, wenn Auswerter zu stellen. Hierzu gehört detailliertes die daran beteiligten Einheiten bekannt sind. Sie Wissen sind deshalb genau zu bestimmen. Notwendig ist die Rekonstruktion der zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Organisation und die Gliederung → zu den allgemeinen und regionalspezifisch aller Truppenarten (z. B. Infanterie, Panzertruppe, kriegsbedingten Vorgängen, Artillerie etc. auf Armee-, Corps-, Divisions- und → zum Einsatz von Truppen und deren nachgeordneten Ebenen). Zu beachten sind dabei Vorgehen bei Bodenkämpfen (Taktik etc.), auch zeitlich und räumlich begrenzt eingesetzte → zu den eingesetzten Waffen und deren Truppen (z. B. Kampfgruppen, Task Forces). üblicher und situationsbedingt eingesetzter Munition, Für die räumliche Eingrenzung von Kampfgebie- → zur Auswertung kleinräumiger und ten (z. B. von Stellungsbereichen, Treffergebieten) schwierig zu interpretierender Merkmale sind Luftbilder unverzichtbar. Es ist darauf zu in Luftbildern. achten, dass die Luftbilder möglichst zeitnah zu den Ereignissen aufgenommen wurden.

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6 Ausprägung der Kampfmittelbelastung Während den Kampfhandlungen wurden Stel- lungen getroffen und dabei die dort gelagerte und vorgehaltene Munition verschüttet oder teilweise Die Kampfmittelbelastung auch zur Detonation gebracht. Munition und Waffen sind aber auch in den Stellungen beim → durch blindgegangene Munition, (fluchtartigen) Verlassen mitsamt der Ausrüstung → durch zurückgelassene oder verschüttete und Munition zurückgelassen worden. Munition und Waffen in Stellungen etc., → durch Minenfelder, Die Belastung in derartigen Stellungen ist eher → durch verminte oder mit punktuell und räumlich begrenzt ausgeprägt bzw. Sprengeinrichtungen versehene in Stellungssystemen auf die einzelnen Stellungen Infrastruktur konzentriert. Die laterale und vertikale Verteilung der Kampfmittel können sehr unterschiedlich kann hinsichtlich Qualität und Quantität sehr ausgebildet sein und kleinräumig stark variieren. unterschiedlich ausgebildet sein. Bei größeren Lagermengen ist mit umfangreichen Funden zu rechnen. Sie sind typ- und bauartbe- Bereiche mit blindgegangener Munition zeigen dingt auch in größerer Tiefe zu erwarten. Die zu eine flächenhafte, mehr oder weniger gleichför- erwartenden Kampfmittel umfassen das gesamte mige, in Bereichen von ehemaligen Stellungen Spektrum der in solchen Stellungen und Kampf- allerdings häufig konzentrierte Kampfmittel- handlungen eingesetzten Munition. belastung. Die Tiefenlage der Kampfmittel ist sehr unterschiedlich ausgebildet und hängt Minen waren zur Sicherung von kämpfenden im Wesentlichen von der Art der verschosse- Truppen sowie als Hindernis für feindliche Trup- nen Munition, den Schussbedingungen, der pen und Fahrzeuge nach bestimmten Schemata kleinräumigen Geländemorphologie und dem oberflächennah verlegt. Diese wurden gekenn- Versiegelungsgrad/-art ab. Gemäß den jeweils zeichnet und dokumentiert (Dichte, Tiefe und eingesetzten Waffen ist mit einem entsprechend Verlegschema), um nicht die eigene Truppe zu weiten Spektrum zu rechnen. gefährden. Mit dem Vorstoß der alliierten Trup- pen zum Ende des Krieges wurden Minen immer Feuerstellungen und Stellungssysteme wurden mehr ohne festgelegte Ordnung, teilweise im nach bestimmten standardisierten Vorgaben Streueinsatz oder einzeln verlegt und die Doku- gebaut. Richtlinien zur Größe, Tiefe und Ausrüs- mentation vernachlässigt. Entsprechend dem tung der Stellung gab es für die meisten Stel- Einsatzzweck (Anti-Personen-Mine, Panzerab- lungstypen. Die Lagerung und Sicherung von wehr- oder Sprengmine) ist die Sprengladung un- Munition wurde in Dienstvorschriften geregelt, terschiedlich groß. Das Spektrum an Minenarten, so dass sich heute Rückschlüsse auf die Art und Formen und Funktionsweisen ist sehr vielfältig. Menge sowie die Lagerbedingungen ableiten Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wurden lassen. die bekannten Minenfelder auf Befehl der alli- ierten Truppen beseitigt. Hierzu liegen teilweise umfangreiche Dokumentationen in den in- und ausländischen Archiven vor. Es kann davon aus- gegangen werden, daß Minen nur noch in Aus- nahmefällen vorhanden sind.

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Minen wurden auch nach dem Zweiten Welt- 8 Abschätzung des allgemeinen krieg an der innerdeutschen Grenze angelegt. Sie Gefährdungspotenzials wurden nach der Wiedervereinigung vollständig geräumt. Wegen der sehr unterschiedlichen Ausprägung sowohl hinsichtlich Art, Menge, Zustand, Tie- Militärisch wichtige Infrastruktur (z. B. Brücken, fenlage und sonstiger Fundumstände können Landefelder auf Fliegerhorsten) wurden beim allgemeingültige Aussagen zum Gefährdungspo- Herannahen der alliierten Truppen mit Sprengla- tenzial nicht getroffen werden. Die Tatsache, dass dungen versehen. Die Sprengladungen waren von in den Stellungen verbliebene Munition in der der Art der eingesetzten Sprengkörper und deren Regel bezündert war und die Ursachen für die zu Anordnung so ausgelegt, dass das Bauwerk zer- Blindgängern geführten Fehlfunktionen nicht stört und für eine weitere Nutzung unbrauchbar bekannt sind bzw. am gefundenen Kampfmit- werden würde. Bei den Sprengladungen kann es tel nicht festgestellt werden können, verursacht sich um reine Explosivstoffkörper oder zweckent- für derartige Kampfmittelbelastungen zunächst fremdete Bomben, Granaten etc. handeln. ein grundsätzlich hohes Gefährdungspotenzial. Eine abschließende Bewertung ist nur durch eine standortspezifische Gefährdungsabschätzung 7 Eingesetzte und heute zu erwartende möglich. Kampfmittel

Kampfmittelbelastungen, die aus Bodenkämpfen 9 Relevanz der Kampfmittelbelastung aus resultieren, beinhalten ein weites Spektrum an heutiger Sicht möglichen Kampfmitteln. Hierzu gehören u. a. ehemals als Infanterie-, Panzer-, Artillerie- und Kampfmittelbelastungen aus Bodenkämpfen Pioniermunition eingesetzte Kampfmittel. Die können regional bedeutend sein. Gebiete mit konkrete Ausprägung ist situativ bedingt und schweren Kampfhandlungen sind bekannt. kann deshalb nicht allgemeingültig angegeben Allerdings ist davon auszugehen, dass eine große werden. Zahl der mehr kleinräumig, lokal ausgebilde- ten Kampfgebiete und die damit verbundenen Kampfmittelbelastungen heute nicht mehr bekannt sind. Dies schmälert allerdings nicht die Relevanz der Kampfmittelbelastung aus Boden- kämpfen.

Das Kampfmittelinventar und die teilweise großräumigen Kampfgebiete sowie die vielen lokal ausgebildeten, aber nicht mehr hinreichend bekannten Flächen können eine Gefährdung für die Schutzgüter darstellen.

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A-2.1.4.4 Munitionsvernichtung

1 Abgrenzung zu anderen 2 Einleitung Verursachungsszenarien Die Beseitigung von aufgefundener, nicht ver- Das Verursachungsszenarium „Munitionsver- wendungsfähiger oder nicht mehr benötigter nichtung“ beschreibt geplante oder ungeplante Munition erfolgte Vorgänge, die zu Kampfmittelbelastungen durch → unmittelbar nach dem Ende von Kampf- handlungen in den Kampfgebieten, wobei es → die Vernichtung von Munition durch sich zumeist um kleinere Fundmengen lo- Sprengungen, kaler Vorkommen handelte, die dem Gegner → die Beseitigung von Munition durch entzogen werden sollten planmäßige und unplanmäßige Ablagerung und Entsorgung, → nach dem Ende des Ersten bzw. Zweiten → die Beseitigung von Munition durch Weltkriegs durch die zumeist systematische Versenkung, Erfassung und Vernichtung von Munition → die Behandlung von Munition durch nicht zur Demilitarisierung Deutschlands berechtigte Personen zur Wertstoffgewinnung → nach dem Ende beider Weltkriege durch die Sammlung von Munition durch nicht berechtigte Privatpersonen zur Wertstoffge- geführt haben können und die unabhängig von winnung Kampfhandlungen während der beiden Weltkrie- ge und der Folgezeit entstanden sind. Nach dem Ende der Kampfhandlungen wurden durch die alliierten Truppen häufig mehr oder Kampfmittelbelastungen durch verschüttete oder weniger große Munitionsvorräte gefunden. Um zurückgelassene Munition in Stellungen werden sie den deutschen Truppen und der Zivilbevöl- im Verursachungsszenarium „Bodenkämpfe“ kerung zu entziehen, waren speziell ausgebildete behandelt. Munitionssprengungen für die militä- militärische Einheiten (z. B. sog. Bomb Disposal rische Ausbildung sind im Verursachungsszenari- Groups der US-Armee) im Einsatz. Diese suchten um „Militärischer Regelbetrieb“ beschrieben. und vernichteten derartige Funde in der Regel an Ort und Stelle durch Sprengung. Die Arbeiten erfolgten unter Kriegsbedingungen und waren durch eine schnelle und professionelle Vorge- hensweise gekennzeichnet.

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Nach dem Ersten Weltkrieg erfolgte die Mu- Die Rohstoffknappheit nach den Weltkriegen nitionsdelaborierung und -vernichtung in der verleitete die Bevölkerung, Munition und Muni- Zuständigkeit der Reichstreuhandgesellschaft tionsteile zu sammeln, um die darin enthaltenen und unter Aufsicht der Interalliierten Militär- Wertstoffe zu gewinnen. Dies führte zu einer Kontrollkommission (IMKK). Sie erfolgte generell unsystematischen „Munitionsräumung“ bzw. zu in eigens dafür eingerichteten Zerlegestellen, die einer Verschleppung von Lagerbeständen und oft wegen der dort vorhandenen Infrastruktur häufig zu ungewollten Detonationen. in den ehemaligen Artilleriedepots, Geschossfa- briken und Feuerwerkslaboratorien eingerichtet wurden. Die Delaborierung wurde von privaten 3 Quellenlage Firmen durchgeführt. Die Rekonstruktion von Munitionsvernichtun- Im Gegensatz zu den Delaborierungen nach dem gen basiert auf schriftlichen und kartografischen Ersten Weltkrieg wurde nach Ende des Zweiten Quellen und auf Luftbildern. Zeitzeugen und Weltkriegs Munition zumeist durch Sprengung Zeitungsberichte liefern häufig wichtige Informa- vernichtet. Hierzu richteten die alliierten Besat- tionen. Diese Quellen finden sich in Archiven aller zungsmächte Sammel- und Sprengstellen an den hierarchischen Ebenen im In- und Ausland. verschiedenen Orten ein. Häufig wurden ehe- malige Munitionsanstalten oder Depots genutzt. Zu den übergeordneten Archiven zählen u. a.: Hier wurden die bereits vorhandene Munition und Munition von anderen Fundstellen weiter behandelt. Diese Arbeiten wurden zumeist von → Bundesarchive Berlin: z. B. mit den Bestän- deutschen Arbeitern unter Aufsicht der alliierten den R 2 und R 2201 (Reichsschatzministeri- Militärbehörden durchgeführt. Später übernah- um 1919–1923 und Reichsfinanzministerium men diese Arbeiten die neu gegründeten staatli- 1919–1945), sowie DC 2 (Amt für Reparatio- chen Stellen und auch private Firmen. nen der DDR 1945–1955),

Eine weitere gängige Art der Munitionsvernich- → Bundesarchiv Koblenz: wichtige Bestände tung war die Versenkung in nahegelegenen Tei- sind u. a. die der ehemaligen Bundesvermö- chen, Seen oder Flüssen. In der Nord- und Ostsee gensverwaltung (B 115) und der StEG (B 114), wurde nach dem Zweiten Weltkrieg die Muniti- → The National Archive, London: z. B. in onsversenkung planmäßig betrieben. So gibt es in verschiedenen WO- und FO-Beständen zur der Nordsee mindestens vierzehn, in der Ostsee Munitionsvernichtung und zur Besatzungs- mindestens zwölf Munitionsversenkungsgebiete, zeit, die vom Deutschen Hydrographischen Institut nach Koordinaten erfasst und in Seekarten ausge- → National Archives and Records wiesen wurden. Administration (NARA), Washington D.C.: verschiedene Bestände in den RG 165, RG 338 und RG 498 zur Munitionsvernichtung,

→ Archives de la Société des Nations (Völkerbundarchiv), Genf/CH: mit Dokumenten/Beständen der Interalliierten Militärkontrollkommission (IMKK).

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170 A-2 PHASE A

In den regionalen und lokalen deutschen Archi- Strukturen bildet die Grundlage für die erfolgrei- ven finden sich unterschiedlich umfangreiche, che Recherche nach Archivalien. Dabei sind die aber immer zu berücksichtigende Dokumente, die Bestände in übergeordneten in- und ausländi- die Vorgänge häufig detailliert beschreiben. Hier- schen Archiven mit denen regionaler und lokaler zu gehören neben den eigentlichen Dokumenten Archive eng verzahnt zu bearbeiten. Zeitzeugen- der Vernichtungsorganisationen (z. B. im Baye- befragungen bilden – auch wegen des Fehlens rischen Hauptstaatsarchiv Archivalien zur StEG) zeitnah geflogener Luftbilder – eine wichtige auch Polizeiakten (wichtig bei Detonationen) und Informationsquelle. Die erfolgreiche Recherche Akten kommunaler Einrichtungen zu den Vor- setzt damit eine detaillierte Recherchestrategie gängen in den Vernichtungsstellen. unter Berücksichtigung aller möglichen, auch „exotisch“ erscheinender Archive und Bestände Luftbilder und auch Bodenfotos sind eine wich- voraus. tige Informationsquelle für die Rekonstruktion derartiger Vernichtungsstellen. Allerdings liegen für den Zeitraum Sommer 1945 bis Anfang der 5 Besondere Anforderungen an die Auswertung 50er Jahre meist keine Luftbilder vor, so dass hier eine wesentliche Informationslücke besteht. In Die Rekonstruktion von Kampfmittelbelastun- derartigen Fällen können aus den Luftbildern, die gen aus der Entsorgung von Munition ist durch für den Zeitraum ab 1953 wieder vorliegen, trotz die lückenhafte und fragmentarische Quellen- des häufig langen Zeitabstands zu den Ereignis- lage charakterisiert. Der Bearbeiter hat die häu- sen, noch wertvolle Informationen gewonnen fig widersprüchlichen oder bruchstückhaften werden. Bodenfotos können wichtige Informati- Informationen genau zu prüfen und gegenein- onen zu den Zuständen und zur Örtlichkeit von ander abzugleichen. Die Schlussfolgerungen und belastungsverursachenden Vorgängen geben. Sie Kenntnislücken sowie die Aussagesicherheit sind sind allerdings nur zeitaufwändig zu recherchie- dementsprechend differenziert darzustellen. ren. Wichtig sind Kenntnisse über die damaligen Arbeitsweisen bei der Munitionsvernichtung. De- Die Vorgänge bei der Versenkung in Gewässern taillierte Kenntnisse über die Eigenschaften auch und die Entsorgung in Abgrabungen lassen sich beschädigter Munition sind für die Gefährdungs- lediglich mit Dokumenten und Zeitzeugen hinrei- abschätzung unerlässlich. chend rekonstruieren.

Die Handlungen unberechtigter Zivilpersonen 6 Ausprägung der Kampfmittelbelastung lassen sich nur durch Zeitzeugenbefragungen feststellen. Bei ungewollten Detonationen können Kampfmittelbelastungen können durch das Polizeiberichte entsprechende Informationen Sprengen, Verbrennen und Vergraben von Muni- enthalten. tion entstanden sein.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, 4 Besondere Anforderungen an die Recherche dass sich aus den planmäßigen Zerlegearbeiten nach dem Ersten Weltkrieg nur geringe Kampf- Das große Spektrum der möglichen Munitions- mittelbelastungen ableiten lassen. vernichtungen bedingt zumeist eine breit ange- legte Archivrecherche. Die Kenntnis der regiona- Wesentliche Kampfmittelbelastungen ergeben len und lokalen Verhältnisse, Zuständigkeiten und sich aus den planmäßigen Munitionssprengungen

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und unbeabsichtigten Detonationen. Die Spren- von den dort vernichteten Munitionsbeständen gungen unter Kriegs- und Nachkriegsbedingun- ab. Die Munition kann aus deutscher Produktion, gen erfolgten aus heutiger Sicht in aller Regel so, aus mit dem Deutschen Reich verbündeten Staa- dass nur ein (kleinerer) Teil der zu vernichtenden ten stammen oder als sog. „Beutemunition“ von Munition wirklich beseitigt wurde. Der über- damals gegnerischen Staaten hergestellt worden wiegende Teil der gesprengten Munition wurde sein. Eine räumliche, qualitative und quantitative durch den Luftstoß in die Umgebung verteilt. Die Differenzierung der möglichen Kampfmittel- Auswurfradien dieser Sprengstellen sind unter- belastung ist durch eine Historisch-genetische schiedlich groß ausgebildet und können mehr als Rekonstruktion möglich. einen Kilometer groß sein. Die Flugrichtung war in der Regel in alle Richtungen annähernd gleich. Bei Sprengungen innerhalb von Munitionsbun- 8 Abschätzung des allgemeinen kern oder umwallten Sprengstellen können aber Gefährdungspotenzials vom Sprengort bestimmte, bevorzugte Flugrich- tungen entstanden sein. Das Spektrum der hier zu berücksichtigenden Kampfmittel umfasst sämtliche Arten und Sorten. Insgesamt resultiert aus Munitionssprengungen Durch das nicht professionelle Sprengen wur- eine diffuse Kampfmittelbelastung relativ großer de die Munition unkontrolliert verändert. Die Flächen, die fallweise eine klare räumliche Vertei- Munition wurde mehr oder weniger beschädigt, lung und einen deutlichen Gradienten aufzeigen aufgerissen und fragmentiert. Neben der De- kann. tonationsgefahr tritt noch eine Vergiftungsgefahr durch den Kontakt mit den Explosivstoffen hinzu. Bei Sprengungen innerhalb von Gebäuden (z. B. Durch die häufig hohen Fundmengen und zu- Munitionsbunkern) stürzten die Gebäudedecken meist unklaren Zustände der Kampfmittel und ein und begruben einen Teil der ungesprengten deren oberflächennahe Lage ist das Gefährdungs- oder unverbrannten Munition unter sich. potenzial im Bereich von Sprengstellen als hoch einzuschätzen. Das Sammeln und Bearbeiten von Kampfmitteln durch unberechtigte Personen zur Wertstoffge- winnung kann zu kleinräumigen Kampfmittel- 9 Relevanz der Kampfmittelbelastung aus belastungen geführt haben. Die Ausprägung hängt heutiger Sicht vom Einzelfall ab. Die Kampfmittelbelastungen des Verursachungs- szenariums „Munitionsvernichtung“ stellen 7 Eingesetzte und heute zu erwartende wegen ihrer intensiven und häufig gefährdungs- Kampfmittel relevanten Ausprägung aus heutiger Sicht proble- matische und häufig sehr kostenintensive Belas- Munition jeder Art und Sorte wurde nach Ende tungen dar. Sie bedürfen deshalb der intensiven der Kampfhandlungen und der Kriege entsorgt Erkundung und Gefährdungsabschätzung und und vernichtet. Das Kampfmittelspektrum eines der detaillierten Räumplanung. einzelnen Belastungsgebietes hängt entscheidend

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A-2.1.4.5 Militärischer Regelbetrieb

1 Abgrenzung zu anderen Standorte des Ausbildungsbetriebs Verursachungsszenarien Die Waffen- und Schießausbildung ist wesent- Das Verursachungsszenarium „Militärischer licher Bestandteil der militärischen Ausbildung. Regelbetrieb“ umfasst die Vorgänge während des Dies wurde und wird regelmäßig geübt. Die normalen Betriebs einer militärischen Liegen- Übungen fanden und finden in Abhängigkeit des schaft im Kommandobereich militärischer Be- Ausbildungszwecks fehlsstrukturen in Friedens- und Kriegszeiten.

Das Verursachungsszenarium beinhaltet nicht → in Kasernen (z. B. das Zerlegen von den militärischen Regelbetrieb in Standorten Infanteriewaffen oder Pionierübungen), der Munitionsproduktion und -lagerung sowie → auf Standortübungsplätzen (z. B. die die Ereignisse und Auswirkungen, die innerhalb Infanteristische Ausbildung und das derartiger Liegenschaften durch Kampfhandlun- Schießen in Schießbahnen), gen während des Zweiten Weltkriegs oder durch → auf Truppenübungsplätzen (z. B. die Munitionsvernichtungen nach Ende der beiden gefechtsmäßige Ausbildung auch mit Weltkriege eingetreten sind. scharfem Schuss innerhalb und außerhalb fest definierter Schießbahnen), → außerhalb militärischer Standorte im 2 Einleitung Rahmen von Manövern

Das Unterhalten und Vorbereiten auf die Aufga- ben einer Armee erfordern Standorte zum Vorhal- statt. ten und Lagern von Personal und Material sowie Infrastruktur zur Ausbildung. Je nach global- Standortübungsplätze lagen zumeist in der Nähe politischer Situation umfasst dies eine mehr oder zu Truppenunterkünften, um eine räumlich nahe weniger große Zahl über ein Staatsgebiet verteil- und damit zeitsparende Ausbildung zu gewähr- ter, militärisch genutzter Standorte. leisten. Truppenübungsplätze mit ihrem großen Flächenbedarf lagen zumeist in wenig bevölker- Die Standorte des militärischen Regelbetriebs ten und infrastrukturschwachen Gebieten. Sie werden zur besseren Beschreibung der möglichen waren seit dem ersten Ausbau, der zu einer Inbe- Kampfmittelbelastungen in drei Gruppen unter- triebnahme zahlreicher Truppenübungsplätze (ca. teilt: 1895) führte, über ganz Deutschland verteilt.

→ Standorte des Ausbildungsbetriebs, → Standorte des Versuchsbetriebs, → Sonstige Standorte des Regelbetriebs.

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Je nach Ausbildungszweck können Boden-, Luft- Sonstige Standorte des Normal- und Regelbetriebs und Wasserübungsplätze unterschieden werden. Deren infrastrukturelle Ausstattung richtete sich Truppenunterkünfte und andere Standorte des nach dem Ausbildungszweck. Sie beinhaltet u. a. militärischen Regelbetriebs besaßen oft keine Ein- richtungen, die zu einer Kampfmittelbelastung geführt haben konnten. Zeitlich und zweckbezo- → Schießstände und -bahnen, Rohrwaffen gene Besonderheiten sind allerdings bekannt (z. B. gegen Boden-, Luft- und Seeziele, Bordwaffenjustierstände auf den Fliegerhorsten → Feuerstellungen für die Artillerietruppe, des Dritten Reiches). → Sprengplätze für Pioniere, → Handgranatenwurfplätze, → Bombenabwurfplätze. 3 Quellenlage

Die Quellenlage ist für die Standorte des Aus- Derartige Ausbildungseinrichtungen bestanden bildungsbetriebs, des Versuchsbetriebs und der aus den Stellungsbereichen, von denen geschos- Standorte des Regelbetriebs sehr unterschiedlich. sen wurde und den mehr oder weniger ausge- dehnten Zielgebieten mit fest oder beweglich auf- Der Aufbau und Betrieb von Standort- und be- gestellten Zielen. Die räumliche Ausdehnung der sonders Truppenübungsplätzen wird im We- Ausbildungseinrichtungen richtete sich nach dem sentlichen mit Quellen der jeweiligen Betreiber Ausbildungszweck. Zumeist wurde in ein oder dokumentiert. Hierzu gehören die deutschen mehrere, zentral gelegene Zielgebiete geschossen. Dienststellen und nach dem Zweiten Weltkrieg Diese Zielgebiete wurden auch für das Schießen auch die der Gaststreitkräfte. Die Unterlagen aus Außenfeuerstellungen genutzt. finden sich heute in verschiedenen Archiven oder bei den Streitkräften. Aufklärungs- und Spionageberichte und Luftbilder existieren nur Standorte des Versuchsbetriebs untergeordnet in den ausländischen Archiven. Auch ist die Luftbildabdeckung häufig nur auf die Waffen- und munitionstechnische Versuchsanla- Kasernenbereiche von Übungsplätzen beschränkt, gen stellten einen Sonderfall dar und beschränk- während der eigentliche Übungsplatz allenfalls ten sich auf wenige Standorte. Sie dienten der durch Übersichtsaufnahmen abgedeckt ist. wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung von Waffen und Munition. Derartige Schießplätze Wegen ihres besonderen Informationspotenzials wurden sowohl vom Militär als auch von der In- wurden die Versuchseinrichtungen durch häufig dustrie betrieben. Erprobt wurden v.a. Prototypen, umfangreiche Bestände der Betreiber und der Modifikationen und Beutemunition. gegnerischen Aufklärung dokumentiert. Nach der Einnahme derartiger Standorte nach dem Ersten Neben dem Wirkungsbild der Munition war oft und Zweiten Weltkrieg wurde der Stand der deut- auch die Standfestigkeit von Verteidigungsbauten, schen Militärforschung und -entwicklung inten- Panzerung oder militärischer Ausstattung (z. B. siv analysiert. Deutsche Unterlagen wurden von Stahlhelme) von Bedeutung. den Alliierten konfisziert und in deren Heimat- länder verbracht. Lediglich ein Teil dieser Doku- mente wurde in den 60er Jahren an Deutschland zurückgegeben.

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Die Standorte des Regelbetriebs sind durch 4 Besondere Anforderungen an die Recherche deutsche und/oder ausländische Quellen meist gut dokumentiert. Der Überlieferungsgrad hängt Die langjährige Nutzung militärischer Standor- dabei von verschiedenen Faktoren ab und kann te, die bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen bei vergleichbaren Standorten sehr unterschied- kann, macht es notwendig, die Recherchestrategie lich sein. detailliert auszuarbeiten. Dabei sind insbesondere die auf den Standorten stationierten Einheiten Für die Rekonstruktion derartiger Standorte sind und die Verwaltungsstellen des Liegenschaftsbe- die deutschen Archive auf den verschiedenen triebs zu bestimmen. Damit kommt dem Proveni- Ebenen relevant. Neben dem Bundesarchiv- enzprinzip eine besondere Bedeutung zu. Militärarchiv in Freiburg sind auch die Bundesar- chive in Berlin und Koblenz wichtig. Landes- und In den überlieferten Archivalien finden sich nur kommunale Archive können fallweise wichtige selten direkte Hinweise auf Kampfmittelbelastun- Dokumente besitzen. Die im Kapitel 2.1.3 „In- gen. Für ihre Rekonstruktion sind deshalb die zu formationsquellen“ genannten ausländischen einer derartigen Belastung führenden Handlun- Archive besitzen häufig sehr umfangreiche und gen und dazugehörenden Infrastruktureinheiten relevante Bestände, die insbesondere die Zeit des zu bestimmen. Wesentliche Informationen sind Zweiten Weltkriegs und danach umfassen. in Dienstvorschriften zum Betrieb und in For- schungs- und Spionageberichten enthalten. Bei allen Recherchen für Standorte des militäri- Der Bearbeiter einer Recherche benötigt detail- schen Regelbetriebs sind die Bestände der militä- lierte Kenntnisse der militärischen Organisation rischen Einheiten und Verwaltungseinheiten zu und der relevanten Vorgänge und Nutzungen auf berücksichtigen. Geheimhaltungen können dabei derartigen Standorten. die Beschaffung erschweren oder unmöglich ma- chen, so dass derartige Recherchen nur wenigen Stellen vorbehalten bleiben. 5 Besondere Anforderungen an die Auswertung

Rückschlüsse auf Kampfmittelbelastungen lassen sich meist nur über die Rekonstruktion von Nut- zungsstrukturen und Handlungsabläufen ziehen. Die vergleichende Bearbeitung analoger Stand- orte ist ein weiterer wesentlicher Arbeitsschwer- punkt.

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6 Ausprägung der Kampfmittelbelastung 8 Abschätzung des allgemeinen Gefährdungspotenzials Mögliche Kampfmittelbelastungen durch den Ausbildungs- und Versuchsbetrieb sind zunächst Eine allgemeingültige Aussage zum Gefährdungs- auf allen derartigen Standorten zu erwarten. Die potenzial dieser Standorte kann wegen der kom- Kampfmittelbelastung hängt dabei insbesondere plexen und sehr unterschiedlichen möglichen vom Nutzer, der Nutzungsdauer und deren Inten- Belastungen nicht getroffen werden. Die Gefähr- sität ab. Je nach Infrastruktur und Nutzungsart dungsabschätzung bleibt damit einzelfallbezoge- können annähernd punktuelle oder auch groß- nen Untersuchungen vorbehalten. räumige Kampfmittelbelastungen entstanden sein. Deren Begrenzung ist häufig nicht scharf, sondern unregelmäßig ausgebildet. 9 Relevanz der Kampfmittelbelastung aus heutiger Sicht Demgegenüber ist die Kampfmittelbelastung auf Standorten des Regelbetriebs grundsätzlich gerin- Wegen der langjährigen intensiven und viel- ger ausgebildet. schichtigen Nutzung stellen insbesondere die Truppenübungsplätze und Versuchsbetriebe Standorte mit einer relevanten Kampfmittelbe- 7 Eingesetzte und heute zu erwartende lastung dar. Demgegenüber sind die Kampfmit- Kampfmittel telbelastungen – von punktuellen Vorkommen abgesehen – auf Standortübungsplätzen und Auf Standorten des Ausbildungs- und Übungsbe- Standorten des Regelbetriebs weniger bedeutsam. triebs ist ein großes Spektrum an Kampfmitteln zu erwarten.

Gleiches gilt für die Standorte des Versuchsbe- triebs, auf denen zudem seltene, nur in geringen Stückzahlen hergestellte Erprobungsmunition und ungewöhnliche Beutemunition erwartet werden kann.

Bei den Standorten des Regelbetriebs sind die Mu- nitionstypen der jeweiligen Nutzer zu erwarten.

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A-2.1.4.6 Munitionsproduktion und -lagerung

1 Abgrenzung zu anderen 2 Einleitung Verursachungsszenarien Waffen und dazugehörige Munition sind zentra- In diesem Abschnitt wird der Regelbetrieb auf le Ausrüstungsbestandteile aller Streitkräfte. In Standorten der Munitionsproduktion und der Friedens- und Kriegszeiten war (und ist) deshalb Munitionslagerung betrachtet. Dabei liegt das Au- die ausreichende Ausstattung und der notwendige genmerk insbesondere auf dem Zeitraum des Ers- Nachschub sicherzustellen. Diese Aufgaben über- ten und Zweiten Weltkriegs. Dabei ist zu berück- nahmen früher militärische und zivil-gewerbliche sichtigen, dass die Produktionsstätten und -lager Produktionsstätten sowie militärisch betriebene des Ersten Weltkriegs teilweise lageidentisch mit Depots. späteren Standorten waren oder demilitarisiert worden sind. Standorte der Munitionsproduktion Aufgrund der unterschiedlichen Waffensysteme, nach Ende des Zweiten Weltkriegs werden heute deren Weiterentwicklung, spezieller Anforderun- zivil-gewerblich betrieben. Munitionsdepots wer- gen sowie nationenunabhängiger Entwicklung, den von der Bundeswehr betrieben. Bei beiden gab (und gibt) es die unterschiedlichsten Arten Nutzungstypen wird von keiner Kampfmittelbe- und Typen von Munition. Beispielsweise reichte lastung, die vom Regelbetrieb verursacht wurde, die Bandbreite der von der Wehrmacht eingesetz- ausgegangen. ten Munition von der 6,35-mm-Pistolen-Patrone bis zu den 5 t wiegenden Projektilen des 80 cm- Kampfmittelbelastungen, die auf derartigen Eisenbahngeschützes „Schwerer Gustav“. Standorten durch Demontagen nach Ende des Regelbetriebs oder durch Munitionsvernichtun- gen eingetreten sind, werden im Anhang A-2.1.4.4 „Munitionsvernichtung“ behandelt.

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Im Einzelnen sind sowohl für den Ersten als auch Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, den Zweiten Weltkrieg zu berücksichtigen: dass die Lage der Standorte bekannt ist. Eine de- taillierte Beschreibung der Munitionsproduktion → Die Industrie fertigte hauptsächlich schuss- und -lagerung während des Zweiten Weltkriegs fertige Munition bis zum Kaliber 3,7 cm. Für findet sich u. a. bei PREUß & EITELBERG (1996): größere Kaliber wurden durch sie die nicht Rüstungsaltstandorte – Teil 2: Materialien über explosivstoffhaltigen Teile wie Hülsen, Kar- ehemalige Anlagen und Produktionsverfahren auf tuschen, Zünder etc. geliefert. Die Produkti- Rüstungsaltstandorten. – Handbuch Altlasten der onsstandorte waren über ganz Deutschland Hess. Landesanstalt für Umwelt, Wiesbaden. verteilt, wobei nach der damaligen indus- triellen Struktur die Schwerpunkte in den Ballungsgebieten lagen. 3 Quellenlage

→ Die Produktion von Explosivstoffen (d. h. Die Produktionsabläufe und Handlungsprozesse Sprengstoffe, Pulver und Initialsprengstoffe) von Industrie, Wirtschaft und Militär bei der Her- erfolgt(e) meist an den Standorten der che- stellung und Lagerung von Munition zu Kriegszei- mischen Industrie. Besonders während des ten bzw. Zeiten der Aufrüstung sind archivarisch Zweiten Weltkrieges wurde zusätzlich eine meistens gut dokumentiert. Es finden sich z. B. Vielzahl dezentraler Werke errichtet. Die übergreifende Materialien zur Lage der deutschen Dezentralisierung ist in dem hohen Wasser- Kriegswirtschaft, Beschreibungen von Produkti- und Flächenbedarf, in der Tarnungsmög- onsprozessen, Vorschriften zur Handhabung der lichkeit und im Verlauf des Krieges mit den Munition, Lagepläne, Gebäudelisten und Bauun- zunehmenden alliierten Bomberangriffen terlagen von Produktionsstätten und Munitions- begründet. anstalten, militärisch-strategische Befehle etc. Die Rekonstruktion wird vielfach durch standardisier- → Für die Befüllung der Geschosse, Bomben te Produktionsprozesse und Standardbauweisen usw. sowie ihre Schußfertigmachung stan- erleichtert. Damit ist eine Analogiebearbeitung den Füllanlagen und spezielle militärische sehr gut möglich. Einrichtungen zur Verfügung. Im Ersten Weltkrieg lagen die Munitionsfertigungs- Angaben zu Produktions- und Lagermengen sind stellen und Munitionsdepots innerhalb dagegen nur lückenhaft überliefert. Sie können der Artilleriedepots. Im Zweiten Weltkrieg häufig nur geschätzt werden. wurde der überwiegende Teil solcher Pro- duktions- und Lagerstandorte als sog. „Mu- Die Arbeitsteilung der deutschen Munitionsher- nitionsanstalten“ für Heer, Luftwaffe und stellung in metallverarbeitende Industrie, chemi- Marine neu errichtet. Diese militärischen sche Explosivstoff- (Sprengstoffe und Pulver) und Anlagen waren aus Tarnungs- und Sicher- Kampfstofferzeugung sowie die Schussfertigma- heitsgründen (wegen der Mengen an lagern- chung, Lagerung und Ausgabe durch die Muniti- der Munition) i. d. R. weitab der Ballungsge- onsanstalten spiegelt sich in den archivarischen biete lokalisiert. Im Jahre 1945 waren z. B. im Quellen wieder. Deshalb ist vor einer Recherche Bereich des heutigen Deutschlands ca. 250 eine genaue Analyse der Provenienz möglicher dieser Nachschubeinrichtungen vorhanden. Quellen notwendig.

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Wesentliche Quellen zum Thema Munitionsher- 4 Besondere Anforderungen an die Recherche stellung und -lagerung finden sich in folgenden überregionalen Archiven (in Auswahl): Bei Standorten der Munitionsproduktion und -lagerung handelt es sich um komplexe Pro- duktions- und Logistikbetriebe, deren Rekons- → Bundesarchive Berlin und Koblenz truktionen zumeist umfangreiche Recherchen → Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg notwendig machen. Die Geheimhaltung während → National Archives, Washington (USA) des Zweiten Weltkriegs hat zu einer geringen → Library of Congress, Washington (USA) Verbreitung der Dokumente geführt. Zum Ende → Imperial War Museum, London des Zweiten Weltkriegs wurden zudem viele Do- → Public Record Office, London kumente vernichtet. Das besondere Interesse der → Archives de la Société des Nations Alliierten an den deutschen Technologien hat zu (Völkerbundarchiv), Genf (Schweiz) einer Verbringung der erbeuteten Unterlagen ins Ausland geführt.

Zusätzlich sind zahlreiche Archive auf Landes- Vergleichbares gilt für die Dokumente des Ersten und kommunaler Ebene sowie Firmenarchive zu Weltkriegs, deren Überlieferungen insbesondere nennen. durch die Vernichtungen während des Zweiten Weltkriegs nur noch sehr lückenhaft sind. Standorte der Munitionsproduktion und Lage- rung waren für die alliierte Luftaufklärung von Aus diesen Gründen sind die Recherchen in allen besonderem Interesse. Folglich existieren hier in möglichen Archiven im In- und Ausland durch- vielen Fällen Kriegsluftbilder sehr guter Qualität. zuführen. Bereits durchgeführte Recherchen im Neben den verschiedenen Archivalien liefern Lite- Rahmen der Rüstungsaltstandort-Programme der ratur, wissenschaftliche Arbeiten, Fachgutachten, Länder sind dabei zu berücksichtigen. Karten und Zeitzeugen Informationen.

5 Besondere Anforderungen an die Auswertung

Die Komplexität der Standorte erfordert einen hohen Sachverstand und langjährige Erfahrung bei der Auswertung der Archivalien. Insbeson- dere sind Kenntnisse in Produktionsprozessen und Logistikabläufen notwendig. Hierzu gehören bedarfsweise Kenntnisse zur Chemie, Chemischen Technologie, Waffen- und Munitionskunde.

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6 Ausprägung der Kampfmittelbelastung Sie kann nicht generalisiert werden und unter- liegt dem Einzelfall. Eine Kampfmittelbelastung kann während des Regelbetriebs nur auf Standorten eingetreten sein, Die planmäßige Entsorgung von Munition fand die Explosivstoffe und Munition produziert oder auf sog. Brandplätzen statt. Struktur und Lage gelagert haben. Hierzu gehören die Munitionsan- innerhalb von Produktionsstandorten und Muni- stalten und die zivil-gewerblichen Rüstungsbe- tionsanstalten lassen sich häufig genau rekon- triebe. struieren. Die Abfälle, die beim Brand anfielen, wurden in unmittelbarer Nähe deponiert. Durch Die Munitionsproduktion und -lagerung stellen die Rekonstruktion können diese Stellen loka- für den Menschen und für die Produktionsan- lisiert und damit auch die räumlich begrenzten lagen ein hohes Gefährdungspotenzial dar. Die Kampfmittelbelastungen festgestellt werden. Sicherheitsbestimmungen waren entsprechend hoch ausgelegt. Munition ist ein wertvolles Pro- Vergleichbares gilt für die Standorte der Explo- dukt, was unmittelbar kriegswichtige Bedeutung sivstoffherstellung. Es ist zu berücksichtigen, dass hat. Deshalb hat der produktionsbedingte Regel- auf derartigen Standorten häufig Untergrund- betrieb nur im Ausnahmefall zu einer Kampfmit- verunreinigungen existieren, deren Bearbeitung telbelastung geführt. Folgende Möglichkeiten sind auf Basis des Bundesbodenschutzgesetzes zu berücksichtigen: (BBodSchG) und den Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) erfolgt. → Unfälle, die zu einer explosionsbedingten Verteilung von Munition in das Gelände Kampfstoffmunition wurde bei Verdacht auf geführt haben undichte Wandungen und Behältnisse in unmit- → Planmäßige Entsorgung von Fehlchargen telbarer Nähe des Lagerortes, z. B. des Bunkers, oder Prüfchargen in Munitionsanstalten vergraben. Manchmal wurde derartige Mu- nition mit Kalk überdeckt. Diese punktuellen Vergrabungen wurden aktenmäßig nicht genau Im ersten Fall wird die Rekonstruktion des Unfalls lokalisiert und sind auch luftbildsichtig häufig und der damit einhergehenden Kampfmittelbe- nicht festzustellen, so dass im Allgemeinen keine lastung nur durch intensive Recherchen möglich konkreten Verdachtsmomente und -lokalitäten sein. Die Ausprägung der Belastung hängt ab von benannt werden können. verschiedenen Faktoren, wie z. B.

→ Intensität der Explosion, → an der Explosion beteiligte Munition, → bauliche Infrastruktur und Bewuchs des Explosionsbereichs.

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7 Eingesetzte und heute zu erwartende 9 Relevanz der Kampfmittelbelastung aus Kampfmittel heutiger Sicht

Die zu erwartenden Kampfmittel können das Im Gesamtkontext der heutigen Kampfmittelbe- gesamte Spektrum der produzierten und gehand- lastung sind die Belastungen, die aus dem Regel- habten Munition umfassen. Eine Eingrenzung auf betrieb der Munitionsproduktion und -lagerung bestimmte Typen ist nicht möglich. Dies kann nur entstanden sein können, nur ausnahmsweise von durch die Historisch-genetische Rekonstruktion Bedeutung. erfolgen.

8 Abschätzung des allgemeinen Gefährdungspotenzials

Eine allgemeine Einschätzung der Gefährdungs- potenziale für Standorte der Munitionsprodukti- on und Munitionslagerungen, die im Regelbetrieb eingetreten sind, ist nicht möglich. Eine Beurtei- lung muss immer einzelfallbezogen erfolgen.

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A-2.1.4.7 Chemische Kampfstoffe bzw. Kampfstoffmunition

1 Abgrenzung zu anderen 2 Einleitung Verursachungsszenarien Seit dem Ersten Weltkrieg bis zum Ende des Zwei- Die Arbeitshilfen Kampfmittelräumung be- ten Weltkrieges wurden in Deutschland chemi- handeln nicht „die Erkundung, Bewertung und sche Kampfstoffe entwickelt, produziert und er- Räumung chemischer Kampfstoffe“ (s. Kapitel probt. Die Kampfstoffe wurden im Wesentlichen 1 „Geltungsbereich und Ziele“, Absatz 1). Da bei von der chemischen Industrie entwickelt und der Historisch-genetischen Rekonstruktion von produziert sowie in speziellen Anlagen in militä- Kampfmittelbelastungen derartige Kampfmittel risch gesicherten Standorten erprobt und abge- fallweise zu berücksichtigen sind, sollen hier eini- füllt. Die Munition wurde im Zweiten Weltkrieg in ge grundsätzliche Hinweise gegeben werden. hierfür extra eingerichteten Munitionsanstalten gelagert. Die Erprobung erfolgte in Deutschland Unter chemischen Kampfstoffen fasst man (in- nur auf wenigen militärischen Standorten. dustriell hergestellte) chemische Substanzen oder Gemische von Substanzen zusammen, die wegen Während des Ersten Weltkrieges wurden indust- ihrer hohen Toxizität im Sinne tödlicher oder riell hergestellte chemische Kampfstoffe, die erst- schädigender Wirkung zu militärischen Zwecken mals 1915 bei Kampfhandlungen im belgischen verwendet werden. Im Gegensatz zu Explosiv- Ypern genutzt wurden, nicht in Deutschland und Brandstoffen, die physikalisch wirken, sollen eingesetzt. mit chemischen Kampfstoffen Lebewesen vergif- tet oder verletzt werden. Auch während des Zweiten Weltkrieges wurden in Deutschland keine chemischen Kampfstoffe militärisch eingesetzt. Die einzige dokumentierte Freisetzung von chemischen Kampfstoffen durch Kampfhandlungen erfolgte am 8. April 1945 durch einen amerikanischen Jagdbomberangriff auf einen mit Tabunbomben beladenen Güterzug bei Lossa in Thüringen.

Zum Ende des Zweiten Weltkrieges bedingte die Rückführung großer Mengen an Kampfstoffmu- nition in das Kerngebiet des Deutschen Reiches eine ungeordnete und häufig rasche Verlagerung auch in ursprünglich nicht dafür bestimmte Munitionsanstalten, in Freilager und auf Binnen- schiffe.

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Nach dem Ersten und nach dem Zweiten Welt- Demgegenüber sind zwar die meisten Standorte krieg wurden große Mengen an chemischen zur Lagerung bekannt, Details zu den einzelnen Kampfstoffen und Kampfstoffmunition in Standorten, deren internen Handlungsabläufen, speziellen Standorten, bei denen es sich zumeist dem Umgang mit undichter Munition und deren um ehemalige Produktionsstätten oder Muniti- Beseitigung (zumeist durch Vergraben), sind nur onsanstalten handelte, zusammengeführt und selten quellenmäßig belegt. Ähnliches gilt für die zum großen Teil dort vernichtet. Die Vernichtung Vernichtungsplätze. erfolgte durch Verbrennen und chemische Um- wandlung, in beachtlichem Umfang auch durch Wegen der besonderen Geheimhaltung und der Vergraben. In Nord- und Ostsee wurden große gezielten Aktenvernichtung bei Kriegsende sind Mengen versenkt. auch in Primärquellen Informationslücken und -ungenauigkeiten vorhanden. Alle Informatio- Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden chemische nen sind deshalb mithilfe weiterer Angaben zu Kampfstoffe nur noch von den Gaststreitkräften überprüfen. in Deutschland gelagert. Die Bundeswehr besaß und besitzt keine chemische Kampfstoffmunition. Für die Auswertung steht zudem eine größere An- zahl von Sekundärliteratur zur Verfügung. Deren sehr unterschiedliche Zielstellung und Qualität 3 Quellenlage sowie besondere macht eine gewissenhafte Prüfung dort wiederge- Anforderungen an Recherche und gebener Informationen notwendig. Auswertung

Auf dem Gebiet Deutschlands erfolgte weder im 1. 4 Relevanz der Kampfmittelbelastung aus noch im 2. Weltkrieg der gefechtsmäßige Einsatz heutiger Sicht von chemischen Kampfstoffen. Die Recherchen können sich damit ausschließlich auf die Stand- Kampfmittelbelastungen, die gänzlich aus ehe- orte konzentrieren, auf denen während des Ersten maliger Kampfstoffmunition bestehen, sind in und Zweiten Weltkrieges chemische Kampfstoffe Deutschland selten. Einzelfunde aus beiden Welt- bzw. Kampfstoffmunition produziert, abgefüllt, kriegen können aber für Standorte, auf denen erprobt, gelagert sowie nach dem Krieg vernichtet diese Stoffe bzw. Munition produziert, abgefüllt, wurden. erprobt, gelagert sowie nach dem Krieg vernichtet wurden, nicht ausgeschlossen werden. Hierzu sind primäre Quellen in unterschiedlicher Qualität und Quantität überliefert worden. Die Wegen des sehr hohen Gefährdungspotenzials Produktion und teilweise auch die (militärische) und der besonderen gesetzlichen Bestimmungen Erprobung ist vergleichsweise gut dokumentiert. sind an die Erfassung, Erkundung, Bewertung und Dies liegt am besonderen Interesse der alliierten Räumung entsprechend hohe Anforderungen Streitkräfte, die während und nach den beiden zu stellen. Sie bedürfen langjähriger Erfahrun- Weltkriegen umfangreiches Material erbeutet und gen. Die besondere Bedeutung erfordert darüber ausgewertet haben. Die resultierenden Berichte hinaus einen sensiblen Umgang mit den gewon- liefern die entsprechenden, detaillierten Informa- nenen Informationen. tionen. Insofern kommt der Recherche in auslän- dischen Archiven eine besondere Bedeutung zu.

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A-2.2 Archivaliendatenbank des Bundes bei der

Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung

A-2.2.1 Beschreibung

1 Informationsbeschaffung, Recherchen Themenbereichen recherchiert, wie beispielsweise nach allgemeinen Dienstvorschriften, Berichten Erst durch die Auswertung historischer Quellen alliierter Wirtschafts- und Militäraufklärung und wird die Historisch-genetische Rekonstruktion Ähnlichem. Die alliierten Streitkräfte betrieben der Kampfmittelbelastung (HgR-KM) ermöglicht. während des Zweiten Weltkriegs eine intensive Diese Quellen lagern in öffentlichen Archiven Aufklärungsarbeit hinsichtlich der militärischen und Behördenregistraturen. Sie werden durch und ökonomischen Verhältnisse im Deutschen Recherchen erschlossen. Die grundsätzliche Reich. Die daraus resultierenden Aktenbestände Schwierigkeit bei Recherchen besteht darin, dass sowie Sammlungen erbeuteten deutschen Schrift- sich die Archivalien in unterschiedlichen Archi- gutes (heute teilweise noch in ausländischen ven befinden und dort nicht unter rüstungsalt- Archiven befindlich) bilden eine Quellengattung, lasten- oder kampfmittelspezifischen Aspekten der bei der Bearbeitung von Rüstungsaltlastenver- zusammengefasst oder abgelegt sind. Aus den dachtsstandorten ein einzigartiger Quellenwert sehr heterogenen Beständen unterschiedlicher zukommt. Herkunft (z. B. Ministerien, Verwaltungseinheiten etc.) gilt es, gezielt die relevanten Informationen Eine vergleichbare Vorgehensweise aus liegen- zu finden und zu extrahieren. Dabei sind Bundes-, schaftsbezogener und grundsätzlicher Recherche Landes-, Bezirks- und kommunale Archive ebenso ist für kampfmittelbelastete Liegenschaften er- zu berücksichtigen wie Archive von Wirtschafts- forderlich. Darüber hinaus enthalten die Bestände unternehmen und -verbänden. International sind der britischen (RAF) und amerikanischen (USAAF) vornehmlich Archive in den USA, in Großbritan- Luftstreitkräfte detaillierte Informationen zu den nien, Frankreich und Russland zu bearbeiten. Luftangriffen. Hieraus lassen sich sehr genau die Außerdem sind Archive militärischer Behörden bombardierten Flächen bestimmen und die po- zu nutzen, die der Öffentlichkeit normalerweise tenzielle Kampfmittelbelastung ableiten. Ergänzt nicht zugänglich sind. werden die Angriffsunterlagen durch grundlegen- de Archivalien zum Luftkrieg über Deutschland Bei der Rekonstruktion von historischen Zu- sowie durch Forschungsberichte über die Wir- ständen und Vorgängen auf Liegenschaften (z. B. kung von Kampfmitteln und dergleichen mehr. militärischen Standorten oder Rüstungsstandor- Zusätzlich lassen sich aus Operationsberichten ten) beschränken sich die Recherchen nicht aus- der Bodentruppen Hinweise auf Kampfmittelbe- schließlich auf konkrete Liegenschaften, da nur lastungen durch Bodenkämpfe und Munitions- in seltenen Fällen umfangreiche liegenschafts- vernichtungen gewinnen. bezogene Aktenbestände existieren. Neben der liegenschaftsbezogenen Recherchetätigkeit wird auch nach übergeordneten und grundlegenden

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2 Die Archivaliendatenbank des Bundes

Das NLBL hat in seiner Funktion als Leitstelle des Als Medienformen sind dabei vertreten: Papier- Bundes für Boden- und Grundwasserschutz auf kopien, Mikrofilme, Mikrofiches, Fotonegative, Erlass des damaligen Bundesministeriums für Fotopositive, Dias und Scans. Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Erlass BMBau, vom 07.03.1995) eine Archivalien-Daten- Die recherchierten Archivalien und deren Inhalte bank erstellt, die den besonderen Ansprüchen der werden in der Datenbank mittels vorgegebener Datenart, -herkunft und Thematik angepasst ist. Eingabestruktur erfasst. Mit der Zuweisung der Hierin werden alle durch die Archivrecherchen Bestände und der Einzelsignatur der Archivalien bearbeiteten Materialien und Informationen ist die zweifelsfreie Zuordnung zwischen Archi- zentral verwaltet. Dabei wahrt die Archivalien- valienkopie und Aktenoriginal im Archiv gewähr- Datenbank den Zusammenhang zwischen Akten leistet, was insbesondere der Nachvollziehbarkeit und den entsprechenden registraturbildenden und wissenschaftlichen Überprüfbarkeit der Behörden, indem die Archivalienerfassung das zitierten Quellen einerseits sowie der ordnungs- Provenienzprinzip der jeweiligen Archive beibe- gemäßen Dokumentation andererseits dient. hält und widerspiegelt. Zu jeder Akte werden der Originaltitel und der Historische Quellen liegen in den Archiven in Entstehungszeitraum festgehalten. Jede Archivalie unterschiedlicher Form vor. Meist handelt es wird mit einer Kurzbeschreibung zusammenfas- sich um Akten, d. h. Schriftgut, welches gebun- send beschrieben. Hier fließen solche Informatio- den, geheftet oder aber als lose Blattsammlung nen ein, die nicht über die festgelegten Thesaurus- gelagert wird. Karten und Pläne können in den Tabellen („Archivalien-Art, -Inhalt, -Objekte“) Akten enthalten sein oder aber als Einzelbestän- erfasst werden können. de vorkommen. Dies trifft auch auf historische Luftbilder und Fotografien zu. Die Archivalien fließen in reproduzierter Form unterschiedlicher Art in das zur Archivalien-Datenbank gehörige Archiv ein.

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A-2 PHASE A 185

Mithilfe eines definierten Thesaurus werden jeder Archivalie bestimmte thematische Schlag- 1. Als „Archivalien-Art“ wird festgehalten, ob worte zugeordnet: es sich um Texte, Karten, Pläne, Fotos oder Luftbilder handelt. 2. Fachliche Aspekte der Archivalien spiegeln sich in der Tabelle „Archivalien-Inhalt“ (Tab. A-2.2-1) wider.

Tab. A-2.2-1: Archivalien-Inhalt

Tab. A-2.2-1 Archivalien-Inhalt

Abk.Archivalien-InhaltThematische Schlagworte
(BE)Besondere EreignisseBetriebsunfälle (Brände, Explosionen, Leckagen), Demontage, Entsorgung von
Munition und Kampfstoffen, Kriegsschäden/Bombentreffer/Sprengungen
(KS)KonstruktionPlanung, Baumaßnahmen zu baulicher Infrastruktur
(NA)NatürlicheBoden, Geologie, Luft, Wasser (wasserrechtliche Genehmigungsverfahren)
Standortfaktoren
(PN)Produktion/Nutzungfunktionale Struktur (Funktion von Anlagenteilbereichen, Gebäudenutzungen),
militärische Nutzung, Produktionsprozesse (eingesetzte Stoffe), Ver- und
Entsorgung
(OP)Operationmilitärische Planung, Bombardierungen
(OR)Organisationallgemeiner Schriftverkehr, Finanzen, Personal, Sitzungsprotokolle,
Verwaltungsstruktur
(WT)WaffentechnikKonstruktion von Waffen, technische Erläuterungen, Pläne zu Waffen
(S)Sonstiges

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  1. Der Bezug zu bestimmten Standort- und Nutzungsarten wird über den Thesaurus „Archivalien-Objekte“ (Tab. A-2.2-2) hergestellt.

Tab. A-2.2-2: Archivalien-Objekte

Tab. A-2.2-2 Archivalien-Objekte

Abk.Archivalien-ObjektStandort- und Nutzungsarten
(BR)Bergbau und(Kohle-, Salz-)Bergwerke, Raffinerien
Rohstoffgewinnung
(DP)Depot/ZeugamtExplosivstoffe, Kampfstoffe, Fahrzeuge, Nachschub, technische
Ausrüstung – keine Munition und Treibstoffe –
(EA)EisenbahnanlagenBahnhöfe (Güter-, Verschiebebahnhöfe), Gleisanlagen, Bahndämme
(ES)EntsorgungseinrichtungenBrandplatz, Delaborierungsanstalten u. -plätze, Kläranlage, Sprengplatz,
Vergrabungs-/Versenkungsstelle, Zerlegungsstelle
(FP)FlugplätzeFlughafen, Feldflugplatz, Lande-/Notlandeplatz, Fliegerhorst,
Einsatzplatz, Wasserflugplatz, Werksflugplatz
(HW)Hafenanlagen und WerftenDocks, Hafenbecken, Kaianlagen
(IG)Industriebetrieb/Stahlwerke, Kraftwerke, sonstige nicht zuzuordnende Industrie- und
Gewerbebetrieb allgemeinGewerbebetriebe
(LF)Land- und ForstwirtschaftEinrichtungen und Anlagen der Land- und Forstwirtschaft
(KA)KasernenFasslager, Ölabscheider, Schrottplatz, Tankstelle, Wartungsbereich,
Werkstatt, Waschstraße, Trafostation
(MC)Militärchemische ProduktionSprengstoff-/Kampfstoffwerk, Pulver-/Munitionsfabrik, Zünderfabrik,
Hydrierwerk, Nitrozellulosefabrik
(MT)Militärtechnische ProduktionFlugzeugbau, Panzerfabrik, Raketenbau, Waffenfabrik, Werft
(MA)MunitionsanstaltenFüllanlage/-stelle, Heeres-/Luftwaffen-Muna, Munitionsdepot
(ST)StellungenArtillerie, Bunker, Flak, Geschütze, Lauf-/Panzergräben
(SW)Straßen und WegeBrücken, Autobahnen
(TL)TanklagerGroßtanklager, T-Stofflager, Raketentreibstofflager, Marineöllager,
Heeres-/Marine-/Luftwaffentanklager
(ÜA)ÜbungsanlagenBombenabwurfplatz, Gasübungsplatz, Exerzierplatz, Schießbahn/-platz,
Standort-/Truppenübungsplatz
(VE)VersorgungseinrichtungenRohrleitungen, Pipelines, Stromleitungen
(WS)WasserstraßenFlüsse, Kanäle, Schleusenanlagen, Sperrwerke, Wehre
(SMI)Sonstige militärische
Anlagen
(S)Sonstigesnicht zuzuordnende Objekte
(K)Kein ObjektArchivalie definitiv ohne Objektzuordnung (z. B. Munitionsbeschreibung,
Personalakte etc.)

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A-2 PHASE A 187

Der Bezug zu konkreten Standorten oder Liegen- Luftbilder, die während der Angriffe aufgenom- schaften erfolgt über die „Standort-Tabelle“. Die men wurden (sog. „Strike“- oder „SAV“-Bilder) Tabelle definiert die geografische Lage (Nord- und enthalten wesentliche Informationen und sind Ostkoordinate, Ortsname, Kreis, Bundesland) und deshalb regelmäßig auszuwerten. Die entspre- eine konkrete historische Nutzung (z. B. Flugplatz, chenden Bestände wurden systematisch erfasst. Munitionsanstalt usw.). Sie wird kontinuierlich Mehr als 7.000 wichtige „SAV“-Bilder wurden ergänzt. reproduziert und liegen beim NLBL vor.

Mehrfachnennungen sind sowohl bei den The- Die Luftbilder sind ebenfalls datenbanktechnisch sauri als auch bei der Standortzuordnung mög- erfasst. lich.

In weiteren Eingabefeldern werden der Umfang 3 Datenbestand des NLBL der Originalakte (Seitenanzahl) sowie die Zahl der beim NLBL vorhandenen Kopien und die Sprache Bis April 2010 wurden in der Archivaliendaten- der Archivalie dokumentiert. bank des Bundes erfasst:

Nach Erfassung aller Informationen wird das „Archivalien-Detailblatt“ (vgl. Abb. A-2.2-1) mit → Die Ergebnisse aus ca. 400 Recherchen in den vorhandenen Reproduktionen nach Archiv, 120 verschiedenen in- und ausländischen Bestandsgruppe und Signatur im Archiv des NLBL Archiven. abgelegt. → Ca. 75.000 bearbeitete Archivalien mit einem Gesamtumfang von ca. 8,3 Mio. Seiten. Die geschilderten Erfassungsgrundsätze ermög- → Aus ca. 15.500 Archivalien wurden ca. lichen sowohl eine standortbezogene als auch 700.000 Seiten, Karten und Pläne eine thematische Auswertung der Archivalien- reproduziert. Datenbank. → Es liegen mehr als 20.000 Luftbilder sowie ca. 7.000 „SAV“-Luftbilder und zahlreiche Eine Besonderheit stellen Luftbilder dar. Insbe- Bodenfotos vor. sondere senkrecht aufgenommene und stere- → Mit den Archivalien wurden ca. 15.500 oskopisch vorliegende Luftbilder sind für die Einzelstandorte erfasst. Rüstungsaltlasten- und Kampfmittelbelastungs- bearbeitung essenziell. Für zahlreiche militäri- sche und zivile Liegenschaften sowie Städte und Zudem wurden ca. 600.000 Seiten Angriffs- und Kommunen liegen derzeit in Hannover mehr als Missionsberichte sowie zugehörige Aufklärungs- 20.000 Kriegsluftbilder in Form von Senkrecht- unterlagen der alliierten Luftstreitkräfte (USAAF aufnahmen vor. Es besteht darüber hinaus ein und RAF) beschafft. Ergänzt wird dieser Bestand direkter Zugriff auf ca. 2 Mio. weitere derartige durch grundlegende Archivalien z. B. zum Luft- Kriegsluftbilder, die in den jeweiligen Archiven krieg über Deutschland oder durch Forschungs- direkt bestellt werden können. Luftbildrecher- berichte über die Wirkung von Kampfmitteln. chen in den zumeist ausländischen Archiven sind deshalb nur noch im Ausnahmefall nötig.

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Abb. A-2.2-1 Archivalien-Detailblatt

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A-2 PHASE A 189

A-2.2.2 Nutzungsbestimmungen für die Archivaliendatenbank durch Dritte

1 Einleitung 2 Allgemeine Nutzungsbedingungen

In der Archivaliendatenbank des Bundes wer- Grundsätzlich steht die Archivaliendatenbank für den die bei den Archivrecherchen für die Bear- Anfragen jeder natürlichen oder juristischen Per- beitung von kampfmittelbelasteten Flächen und son (im Folgenden: Anfragender) im öffentlichen Rüstungsaltstandorten gesichteten Archivalien Auftrag zur Verfügung. Eine entsprechende Legi- erfasst. Neben den wesentlichen Angaben wie timation ist vorzulegen. Private Anfragen können Signatur, Titel, Zeitraum werden alle Archivalien nur im Ausnahmefall bearbeitet werden. Eine beschrieben und mit Schlagworten versehen. Zu- Anfrage gilt grundsätzlich für den darzulegen- dem werden die behandelten Standorte ausgewie- den Forschungszweck oder Standort. Anfragen sen. Mit der Archivaliendatenbank ist damit ein sind schriftlich zu stellen und werden schriftlich direkter Zugriff unter thematischen und räumli- beantwortet. Eigene Recherchen des Anfragenden chen Gesichtspunkten möglich. in der Archivaliendatenbank oder im Bestand des NLBL sind grundsätzlich nicht möglich. Die Archivaliendatenbank wurde für die Bearbei- tung von Liegenschaften in der Zuständigkeit des Die verschiedenen in- und ausländischen Archive Bundes erstellt. Deshalb sind dort insbesondere haben unterschiedliche Copyright-Bestimmun- militärische Standorte und urbane Gebiete erfasst. gen. Diese sind mit den notwendigen Zitierregeln Wegen der in vielen Fällen notwendigen Analo- in den „Bemerkungen zu den Copyright-Bestim- giebearbeitung von Standorten werden aber i. d. mungen der Archive“ dargelegt. R. alle in den Archivalien behandelten Standorte erfasst. Darüber hinaus kann ein umfangreicher Die Reproduktionen werden leihweise überlassen Nachweis von grundlegenden Archivalien geleis- und sind nach Abschluss der Arbeiten zurückzu- tet werden. geben. Mit der Rückgabe der Archivalien übergibt der Anfragende ein Belegexemplar der Ausar- Die Informationen der Archivaliendatenbank beitung leihweise zur Einsichtnahme durch das können auch für Arbeiten Dritter von Nutzen NLBL. sein. Wiederholte Anfragen beispielsweise von Kommunen zu konkreten Standorten belegen dies. Das NLBL gibt Informationen und Hinwei- se zu vorliegenden oder erfassten Archivalien. Hierdurch lassen sich Recherchen und Dop- pelbeschaffungen vermeiden. Dritten kann der Zugriff auf Archivalien ermöglicht werden, deren Beschaffung aus wirtschaftlichen oder fachlichen Gründen ansonsten nicht möglich wäre.

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3 Verfahren

3.1 Anfrage 3.3 Reproduktionen von Archivalien

Alle Anfragen sind schriftlich an das Der Anfragende kann die in Hannover verfüg- baren Archivalienkopien bestellen. Diese sind auf den Ergebnislisten zu vermerken. Es wird Niedersächsische Landesamt für Bau und ein schriftlicher Kostenvoranschlag für die Ex- Liegenschaften traktion, Reproduktion und Bereitstellung der Referat BL 15 – Archivaliendatenbank Archivalien erstellt. Dieser ist vom Anfragenden Waterloostr. 4 schriftlich zu bestätigen. 30169 Hannover Im Bedarfsfall kann in der Archivaliendatenbank nachgewiesenes, aber als Reproduktion nicht zu stellen. verfügbares Material bei zukünftigen Recherchen mitbeschafft werden. Dies ist insbesondere bei In der Anfrage sind der Auftrag, der Auftraggeber ausländischen Archiven wirtschaftlicher, als ei- und die Fragestellung zu erläutern. Bei Standor- gene Beschaffungen zu veranlassen. Auch hierfür ten ist ein aussagekräftiger Lageplan beizufügen. werden die Kosten veranschlagt und schriftlich Gleichzeitig ist zu bestätigen, dass die hier be- mitgeteilt. schriebenen Nutzungsbedingungen einschließ- lich der Copyright- und Zitierhinweise (s. Anhang A-2.2.3) anerkannt werden. 4 Kosten

Bei den dargestellten Kosten handelt es sich um 3.2 Initiale Archivaliendatenbankabfrage Selbstkostenpreise.

Es erfolgt eine Archivaliendatenbankabfrage und Übergabe der Rechercheergebnisse in Listenform. → Initiale Archivaliendatenbankabfrage Ergänzend können kurze Hinweise zu den fest- Gebühr: pauschal 120 € gestellten Archivalien, ggf. deren Inhalten und im → Reproduktion von Archivalien Bedarfsfall zu weiteren Recherchemöglichkeiten Gebühr: nach vorheriger Kostenermittlung gegeben werden. → Begleitende Beschaffung von Archivalien Gebühr: nach vorheriger Kostenermittlung

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A-2.2.3 Vorgaben zu Quellenzitaten, Hinweise zu Copyright-Bestimmungen

1 Einleitung 2 Kenntlichmachen von Quellenangaben in der Ausarbeitung Die übergebenen Archivalien, Sekundärliteratur und andere Quellen stammen aus verschiedenen In der Ausarbeitung (z. B. Gutachten, Stellungnah- nationalen wie internationalen Archiven, Biblio- me) ist deutlich zwischen objektiv übernomme- theken und Dienststellen. Um die Aussagen in den nen Daten und subjektiven Interpretationen zu Ausarbeitungen nachvollziehen zu können, sind unterscheiden. Diesbezüglich ist folgende einheit- die verwendeten Quellen und deren Herkunft liche Kennzeichnung zu wählen: vollständig und eindeutig zu zitieren und nach- zuweisen. Alle Ausarbeitungen (z. B. Gutachten, Berichte, Stellungnahmen) enthalten deshalb in → Zitate im Original-Wortlaut in „...“. der Regel Beispiel: „Anlieferung Januar 1944: 50.000 l Kerosin“ → ein Quellenverzeichnis am Ende der Aus- arbeitung, das alle verwendeten Quellen → Objektiv übernommene Angaben in ‘...’. aufführt → und Fußnoten am Ende einer Textseite, die Beispiel: ‘Im Januar 1944 wurden 50.000 l die jeweils aus einer Archivalie zitierten Kerosin angeliefert’. Schriftstücke genau benennen. → Subjektive Interpretationen sind nicht weiter zu kennzeichnen. Grundsätzlich ist zu erläutern, durch wen die Unterlagen recherchiert und verfügbar ge- Beispiel: Die im Januar 1944 angeblich macht wurden. Die Herkunft ist auf jeder vom angelieferten Kerosinmengen konnten nicht NLBL übergebenen Archivalie vermerkt. Sollen geliefert worden sein, weil der Transport die anliegenden Archivalien vervielfältigt oder nicht mehr möglich war. veröffentlicht werden, ist die Genehmigung des jeweiligen Archivs durch das NLBL einzuholen.

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3 Quellenverzeichnis Beispiel für ein Archivalienverzeichnis:

Das Quellenverzeichnis befindet sich am Ende einer Ausarbeitung. Es ist in folgende Abschnitte Bundesarchiv-Militärarchiv (BA-MA) zu unterteilen: BW 9 Dienststellen zur Vorbereitung des → Archivalien westdeutschen Verteidigungsbeitrages, → Sekundärliteratur 1950–1955 → Internet → Sonstige Quellen BW 9/86 Ausrüstung und Versorgung – NATO-Berichte, 1952–1955 Luftbilder werden in einer gesonderten Aufstel- lung dokumentiert. BW 9/1642 Territorialorganisation, Luftbereiche und Infrastruktur in Frankreich, Deutschland und 3.1 Quellenverzeichnis für Archivalien Italien, 1953–1954

Im Quellenverzeichnis werden der Name des Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Archivs, der Dienstort sowie die gebräuchliche (HHStAW) Abkürzung genannt. Zudem werden die Bestands- kürzel, die genaue Bestandsbezeichnung und Abt. 503 deren Laufzeit genannt. Schließlich folgt die Nen- Hessisches Ministerium des Innern, 1945 ff. nung der einzelnen Archivalien mittels Einzelsig- natur, Titel und Laufzeit. Abt. 503/1312 Kassel – Wittich-Kaserne an der Drusselstrasse, 1952–1965

Die Gliederung eines Quellenverzeichnisses ist fallweise an die Besonderheiten der benutzten Archive und Bestände anzupassen.

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A-2 PHASE A 193

3.2 Quellenverzeichnis für Sekundärliteratur 3.3 Quellenverzeichnis für das Internet

Publizierte Werke werden nach folgendem Sche- Beim Zitieren von Fundstellen aus dem Internet ma aufgeführt: Name, Vorname des/der Verfasser: ist die gesamte URL und das Datum der Recher- Titel, Ort, Jahr che anzugeben, zudem – sofern ersichtlich – der Autor und der Name des Beitrags analog zu den oben erwähnten Schriften. Beispiel: Müller, Martin: Zitierwesen, Göttingen 1990 Beispiel: http://www.bundesarchiv.de/ Nicht publizierte Werke werden nach folgendem fachinformationen/00999/index.html: Informa- Schema aufgeführt: Name, Vorname des/der Ver- tionsforum „Bewährtes bewahren? – Geschäfts- fasser: Titel, Art der Schrift, Institution, Ort, Jahr gang im Wandel“; zuletzt gesehen am 23.06.15.

Beispiel: Müller, Martin: Zitierwesen, Magisterarbeit, 3.4 Quellenverzeichnis für sonstige Quellen Universität Göttingen, Göttingen 1990 Sonstige Quellen sind analog den o. g. Regeln aufzuführen. Sie sind so anzugeben, dass Verfas- Beiträge in Sammelbänden werden nach folgen- ser, Inhalt und Herkunft der Quellen eindeutig dem Schema aufgeführt: Name, Vorname des nachvollzogen werden können. Verfassers eines Beitrags, Titel; in: Name, Vorname des Herausgebers des Sammelbandes, Titel des Sammelbandes, Erscheinungsort, Erscheinungs- jahr, Seiten des zitierten Beitrages.

Beispiel: Müller, Martin: Zitierwesen; in: Schulze, Gustav: Archivwesen, Göttingen 1990, Seiten 23-31

Zeitschriftenaufsätze werden aufgeführt mit dem Namen, Vornamen des Verfassers, Titel des Aufsatzes; in: Namen der Zeitschrift, Nummer des Bandes, Nummer des Heftes, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, Seiten des zitierten Aufsatzes.

Beispiel: Müller, Martin: Zitierwesen; in: Zeitschrift für das Archivwesen, Band 32, Heft 3, Göttingen 1990, Seiten 23-31

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4 Quellenangaben in Fußnoten

Die Fußnote wird im Text genau an der Stelle ein- 4.2 Sekundärliteratur geführt, an der Zitate oder objektiv übernommene Angaben enden. Subjektive Interpretationen sind Sekundärliteratur wird in der Fußnote durch den demgegenüber nicht weiter zu kennzeichnen. Verfasser und das Erscheinungsdatum zitiert. Hinzu kommt die Seitenzahl, wo sich die Infor- In der Fußnote selbst können mehrere Quellen mation befindet. zitiert werden. Diese werden durch ein Semikolon voneinander getrennt. Beispiel: Wird in zwei aufeinanderfolgenden Fußnoten auf Müller, Martin (1990), Seite 21 ein und dieselbe Quelle verwiesen, reicht in der zweiten Fußnote ein „Ebenda“ oder die Abkürzung „Ebd.“ Dieses ist bedarfsweise um eine neue Seiten- angabe zu ergänzen, z. B. „Ebenda, S. 14“. 4.3 Internet

Internetquellen werden in der Fußnote durch die 4.1 Archivalien vollständige URL angegeben.

In der Fußnote wird die zu zitierende Archivalie mit folgendem Schema genau bezeichnet: Beispiel: http://www.bundesarchiv.de/ Autor (Name des Autors und/oder die aufstellende fachinformationen/00999/index.html: Dienststelle, Einheit oder ähnliches, ggf. Akten- Informationsforum „Bewährtes bewahren? – zeichen): Titel, ggf. Art der Quelle (z. B. Schreiben, Geschäftsgang im Wandel“; zuletzt gesehen am Protokoll, Bericht, Denkschrift), Datum, Seiten- 23.06.15. nummer, aus der die Information stammt und Quellenangabe.

4.4 Sonstige Quellen Beispiel 1: Bundesministerium der Verteidigung, Abtei- Sonstige Quellen sind in der Fußnote so anzu- lung VA3: Reise nach Einsiedlerhof, Bericht, geben, dass eine eindeutige Zuordnung zum 16.05.1961, Seite 25, BA-MA BW 1/15678 Quellenverzeichnis möglich ist. Bedarfsweise sind Seitenzahlen oder weitere Beschreibungen Beispiel 2: anzugeben. 34. Bomb Group USAAF: Loading List, 14.01.1945, Seite 1, NARA RG 18 E 7A Bx 4

Beispiel 3: Oberkommando der Marine, Abt. SK3 Qu 3/45: Anlage zum Bericht über die Farbe des Wassers, Schaubild, 29.02.1945, Seite 1, TNA WO 216/35

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A-2 PHASE A 195

5 Abkürzungen für Archive

Für die bearbeiteten Archive sind folgende Abkürzungen zu verwenden:

Tab. A-2.2-3 Abkürzungen für Archive

Archive in DeutschlandAbkürzung
Bundesarchiv-Militärarchiv, FreiburgBA-MA
Bundesarchiv, Berlin und KoblenzBA
Hauptstaatsarchiv Stadt XYZ (die Stadt wird durch das Autokennzeichen abgekürzt)HStA Wü
Staatsarchiv Stadt XYZ (die Stadt wird durch das Autokennzeichen abgekürzt)StA Wü
Landeshauptarchiv Land (das Land wird abgekürzt)LHA NRW
Landesarchiv Land (das Land wird abgekürzt)LA NRW
Stadtarchive, Gemeindearchive und Kreisarchive werden mit dem Ortsnamen versehenStadtA Ulm KreisA Ulm-Land GemA Tal
Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation, Strausberg bei BerlinAIK
Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, BerlinBStU
Deutsches Historisches Institut, verschiedene OrteDHI
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, BerlinGStA PK
Institut für Zeitgeschichte, MünchenIFZ
Militärgeschichtliches Forschungsamt, PotsdamMGFA
Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, BerlinPA/AA
Archive im AuslandAbkürzung
Air Force Historical Research Agency, Maxwell Air Force Base/USAAFHRA
Imperial War Museum, London und Duxford/UKIWM
Library of Congress, Washington/USALoC
National Archives, Washington/USANARA
The National Archives, London und Kew/UK (ehemals Public Record Office / PRO)TNA

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6 Vervielfältigung und Weitergabe von Archivalien

Die übergebenen Unterlagen stammen aus Für die Vervielfältigung und Weitergabe bestehen verschiedenen nationalen wie internationalen ebenfalls sehr unterschiedliche Regelungen der Archiven, Bibliotheken und Dienststellen. Die einzelnen Archive. Aus formalrechtlichen Erwä- einzelnen Institutionen haben deutlich unter- gungen müssen daher bei Übergabe von Archiva- schiedliche Benutzungsordnungen und urheber- lienkopien diese im Besitz des NLBL verbleiben, d. rechtliche Bestimmungen. Deshalb sind die in den h. die Unterlagen werden lediglich leihweise zur vorangegangenen Kapiteln gegebenen Hinweise Verfügung gestellt. Der Empfänger verpflichtet für die Quellenverzeichnisse und Zitate einzuhal- sich, die urheberrechtlichen Vorgaben einzu- ten. halten. Reproduktionen und Weitergabe sowie Veröffentlichungen bedürfen der Zustimmung des NLBL bzw. des jeweiligen Archivs. Die Geneh- migung für Veröffentlichungen wird auf Anfrage durch das NLBL bei den jeweiligen Archiven eingeholt.

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A-2 PHASE A 197

A-2.3 Luftbildauswertung Phase A

Der Stellenwert von Luftbildern und deren Aus technischer Sicht verfolgt die Luftbildaus- Auswertung im Zusammenhang mit einer Histo- wertung einer HgR-KM das Ziel, luftbildsichtige risch-genetischen Rekonstruktion der Kampfmit- Informationen und die daraus hervorgehenden telbelastung (HgR-KM) wird im Anhang A-2.1.3 Objekte in ihrer genauen Form, Größe und Lage „Informationsquellen“ beschrieben. Mit dem möglichst genau zu bestimmen. Dies erfordert Begriff „Luftbildauswertung“ sind jedoch keine prinzipiell die Anwendung photogrammetrischer konkreten Methoden, Verfahren oder themati- Methoden und Verfahren, welche in den folgen- schen Inhalte verknüpft, die eine einheitliche Vor- den Abschnitten A-2.3.1 bis A-2.3.3 unter beson- gehensweise und somit gleichwertige Ergebnisse derer Berücksichtigung der Beschaffenheit des von Auswertungen erwarten lassen. Dies bedeu- historischen Bildmaterials beschrieben werden. tet, dass die Luftbildauswertung einer Definition technischer Rahmenbedingungen und themati- Aus thematischer Sicht stellen die Luftbilder eine scher Inhalte bedarf, welche je nach Aufgabenstel- essenzielle Informationsquelle dar, die jedoch lung variieren können. eine klare inhaltliche Festlegung der zu extrahie- renden Informationen erfordert, welche für die Feststellung und Bewertung einer potenziellen Kampfmittelbelastung notwendig sind. Dazu wer- den Hinweise im Abschnitt A-2.3.4 gegeben.

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198 A-2 PHASE A

A-2.3.1 Digitalisierung analoger Luftbilder

1 Einleitung 2 Handhabung des Bildmaterials

Die Bereitstellung und Auswertung von histori- Historische Luftbilder werden aus nationalen schen Luftbildern erfolgen zunehmend in digita- oder internationalen Beständen beschafft. Die ler Form. Wenn analoge Luftbilder vorliegen, die Recherche und Lieferung sind gegenüber der Be- im Zusammenhang mit kampfmittelrelevanten schaffung aktueller Luftbilder mit vergleichsweise Themen ausgewertet werden sollen, ist in vielen hohen Kosten und langen Lieferfristen verbun- Fällen eine Digitalisierung dieser Bilder erfor- den. Das Bildmaterial soll deshalb mit besonderer derlich. Sorgfalt behandelt werden, um die Gefahr von Beschädigung oder Verlust auszuschließen. Das Scannen der Bilder erfordert die Einhaltung technischer und fachlicher Mindestanforderun- gen, um geometrische Beeinträchtigungen bzw. 3 Anforderungen an den Scanner fotografische Informationsverluste des Bildmate- rials während des Scanvorgangs zu minimieren. Aufgrund der schnellen technischen Entwicklung Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das histori- und gegenüber Spezialscannern günstigen Preis-/ sche Bildmaterial hinsichtlich geometrischer und Leistungsverhältnissen haben sich hochwertige fotografischer Qualität deutlich von typischen Desktop Publishing (DTP) Scanner für die Digi- Messbildflügen folgender Jahrzehnte unterschei- talisierung historischer Luftbilder durchgesetzt. det. Die zu erwartenden geometrischen Fehler Diese werden in den Luftbildstellen der Vermes- dieser Luftbilder, welche primär durch Flugbedin- sungsverwaltungen ebenso verwendet wie in gro- gungen, Produktion oder analoge Reproduktio- ßen ausländischen Luftbildarchiven. Die geome- nen verursacht worden sein können, rechtfertigen trischen Defizite von DTP-Scannern sind, unter i. d. R. keinen Einsatz spezieller photogramme- Berücksichtigung der ohnehin eingeschränkten trischer Scanner, deren Einsatz mit hohen Kos- Genauigkeit des Ausgangsmaterials, mittels ten verbunden ist. Die weitere Bearbeitung und leistungsfähiger Photogrammetrie-Software zu Auswertung der digitalisierten Luftbilder mittels vernachlässigen. photogrammetrischer Methoden ist trotzdem aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht erforderlich Die Mindestanforderungen an zu verwendende und praktikabel. DTP-Scanner sind in A-9.2.3 dargestellt.

Soweit die Verarbeitung neuerer Bildflüge, d. h. Die Einhaltung der Geräteanforderungen ist zu aus den 1960er Jahren oder später, erforderlich dokumentieren. ist, müssen aktuelle Regelwerke zur Herstellung von Lufbildscans berücksichtigt werden (z. B. DIN 18740 – Fotogrammetrische Produkte). Ein gravie- render Unterschied dieser Normen gegenüber der vorliegenden TS besteht in der Forderung nach dem Einsatz photogrammetrischer Spezialscan- ner, die der geometrischen Güte neuerer Luftbil- der gerecht werden.

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A-2 PHASE A 199

4 Anforderungen an das gescannte Luftbild

4.1 Allgemeine Anforderungen gramms beurteilt werden. Das Histogramm ist eine tabellarische oder graphische Darstellung, Grundsätzlich müssen die historischen Luftbilder die zeigt, wie häufig einzelne Grauwerte in einem vollständig gescannt werden, d. h. einschließlich Bild vorkommen (s. Abb. A-2.3-1). I. d. R. verfügt aller Rahmenmarken und Nebenabbildungen, die Software zur Bildbearbeitung über Funktionen für die weitere Verarbeitung der Bilder erforder- zur Betrachtung der Graustufenverteilung. lich sind. Ein ausgewogenes Histogramm darf keine Lücken Bei der Herstellung von Scans ist es weiterhin von aufweisen und umfasst einen möglichst vollstän- Bedeutung, dass die Verkantung der analogen digen Grauwertebereich, so dass die im analogen Luftbilder gegenüber dem Koordinatensystem Luftbild enthaltenen und für den Verwendungs- des Scanners möglichst gering gehalten wird und zweck erforderlichen Informationen bestmöglich sämtliche Bilder eines Bildfluges mit einheitlicher wiedergegeben werden. Die optimale Graustufen- Ausrichtung gescannt werden (z. B. Nebenabbil- verteilung muss während des Scanvorgangs be- dung immer links). Wechselnde Ausrichtungen stimmt werden. Eine nachträgliche Veränderung erschweren die weitere photogrammetrische des Histogramms einer Bilddatei führt zwangs- Bearbeitung. läufig zu einem Informationsverlust. Kriterien für die Anpassung und Prüfung eines Histogramms sind unter Punkt 5.2 zu entnehmen. Bei größeren 4.2 Radiometrische Kriterien Projekten (> 30 Bilder) ist die Erstellung von Test- scans empfehlenswert, welche mit dem analogen Digitale Luftbilder setzen sich aus einzelnen Original hinsichtlich ihrer Auswertbarkeit vergli- Bildpunkten zusammen, die ein bestimmtes chen werden müssen. Farbspektrum umfassen. Das analoge Farbspekt- rum historischer Bilder wird dabei i. d. R. auf 256 Die digitale Bildauswertung erfordert unter Um- digitale Graustufen reduziert. Die 256 Graustufen ständen Anpassungen von Helligkeit und Kontrast werden digital in 8 Bit codiert. Die Verteilung der gegenüber dem analogen Original. Diese Bearbei- Graustufen charakterisiert die radiometrischen tungsschritte können in der Regel temporär in der Eigenschaften eines Bildes. Software zur Bildbetrachtung und -auswertung erfolgen. Von einer permanenten Änderung der Die radiometrische Beschaffenheit eines digi- Originalscans ist grundsätzlich abzusehen. talen Bildes kann auf Grundlage seines Histo-

Abb. A-2.3-1 Histogramm mit Darstellung der Graustufenverteilung eines Luftbildes

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200 A-2 PHASE A

4.3 Scanauflösung 5 Hinweise zur Prüfung eines Luftbildscans Das maximale geometrische Auflösungsvermögen historischer (Kriegs-)Luftbilder liegt deutlich un- 5.1 Allgemeines ter dem neuerer Luftbilder, die vornehmlich für Zwecke der Landesvermessung erstellt wurden. Die radiometrische Qualität eines gescannten Erfahrungswerte belegen, dass mit einer Scanrate Luftbildes hängt neben den physikalischen Ei- von 1200 dpi alle Bilddetails historischer Luftbil- genschaften der verwendeten Hardware wesent- der erfasst werden und dieser Wert als Standard lich von den Einstellungen der Scanparameter anzunehmen ist. Lediglich für Luftbilder aus ab. Nachfolgend werden Hinweise gegeben, wie Nachkriegsbefliegungen zwischen 1946 und Ende die richtige Einstellung der radiometrischen der 1950er Jahre ist im Einzelfall zu prüfen, ob mit Scanparameter am gescannten Luftbild überprüft einer höheren Scandichte zusätzliche Informatio- werden kann. Hierzu ist zur objektiven Prüfung nen aus den analogen Bildern gewonnen werden der radiometrischen Qualität eines digitalen können. Bildes das Histogramm zu verwenden. Weiterhin sind die visuelle Betrachtung und Beurteilung des Bildes unter Berücksichtigung des Verwendungs- 4.4 Datenarchivierung zweckes erforderlich.

Für die Speicherung von Bilddaten gibt es zahl- Zur Beurteilung der Scanqualität ist ein direkter reiche Formate. Um die problemlose und lang- Vergleich mit den analogen Vorlagen hilfreich. fristige Verfügbarkeit der Bilddaten zu gewähr- Die Vorlagen sind aber in den meisten Fällen leisten, sollten proprietäre Formate, die von einer nicht verfügbar. Somit spielt die Dokumentati- bestimmten Software oder einem bestimmten on von Scans eine wichtige Rolle, anhand derer Hardware-Typ abhängig sind, unbedingt vermie- geprüft werden kann, ob die Scanparameter den den werden. In diesem Zusammenhang müssen Erfordernissen historischer Luftbilder entspre- folgende Kriterien erfüllt werden: chend gewählt wurden und somit von einer angemessenen Güte ausgegangen werden kann. Vorgaben für die Dokumentation können dem → Verwendung von systemunabhängigen, weit Anhang 7.2.2 „Leistungsbeschreibung Phase A – verbreiteten Formaten (z. B. TIFF) Digitalisierung analoger Luftbilder“ entnommen → Keine Datenkomprimierung werden (Formblatt A – Dokumentation Luftbild- → Keine Bildpyramiden (Speicherung der Bilder scan durch Auftragnehmer). Eine abschließende in Ebenen abnehmender Auflösung zwecks Qualitätsprüfung der Scans kann auf Grundlage Beschleunigung der Bildanzeige) des „Formblattes B – Prüfbericht Luftbildscans“ → Keine räumliche Bildunterteilung (Tiling- durch den Auftrageber oder ggf. durch freiberuf- Bildung von Bilddateien mit segmentierter lich Tätige oder unabhängige Dritte erfolgen. Bildmatrix zwecks Beschleunigung der Bild- anzeige oder -bearbeitung) 5.2 Prüfung der radiometrischen Qualität eines Luftbildscans

Ein analoges Luftbild hat keine radiometrischen Sprünge. Selbst bei scharfen Objektkanten gibt es keinen Grauwerteübergang über mehrere Stufen. Das Histogramm des Bildbereiches eines Luft-

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bildscans innerhalb der Bildmarken darf deshalb Über das Histogramm kann während des Scan- keine Lücken aufweisen und muss den vollen vorgangs der Bereich der auf dem Bild dargestell- Grauwertbereich (0 = schwarz bis 255 = weiß) ten Grauwerte auf den kompletten Wertebereich umfassen, damit möglichst viele Bildinformati- von 0 bis 255 gestreckt werden. Dadurch bleiben onen bei der Analog-Digital-Wandlung erhalten alle Bildinformationen erhalten und die Bildin- bleiben. Lücken im Histogramm deuten auf eine halte gewinnen i. d. R. an Kontrast. falsche Einstellung der Scanparameter, Geräte- fehler oder eine nachträgliche Veränderung (z. Beispiele für Histogramme und deren Bewertung B. „Equalizing“) hin und bedeuten grundsätzlich sind den folgenden Abbildungen zu entnehmen. einen Informationsverlust.

Beispiel 1a Gleichmäßige Graustufenverteilung, der vollständige Wertebereich von 0 bis 255 wird jedoch nicht genutzt.

Beispiel 1b Gleichmäßige Graustufenverteilung; durch Anpassung der Graustufenverteilung während des Scanvorgangs wird der Wertebereich von 0 bis 255 besser genutzt, das Bild enthält mehr Informationen.

Abb. A-2.3-2 Beispiele für Histogramme und deren Bewertung (Fortsetzung auf nächster Seite)

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Beispiel 2a Graustufenverteilung des Originalbildes, der vollstän- dige Wertebereich von 0 bis 255 wird nicht genutzt.

Beispiel 2b Graustufenverteilung des nachträglich „verbesserten“ Graustufenspektrums. Durch die Anpassungen wird die visuelle Interpretation erleichtert, das Potenzial des ursprünglichen Bildes wird jedoch nicht optimal genutzt. Das Histogramm weist Lücken auf.

Beispiel 2c Graustufenverteilung nach dem Versuch, eine Nor- malverteilung der Graustufen herzustellen, der zu einem inakzeptablen Informationsverlust im mittleren Graustufenspektrum führt.

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A-2.3.2 Photogrammetrie: Luftbildorientierung und technische Grundlagen der Luftbildstereoauswertung

1 Einleitung Dies betrifft folgende fachlichen Vorgaben:

Die Photogrammetrie beschreibt Messmetho- den und Auswerteverfahren für Fotografien und → Spezielle Erfordernisse und Umfang der digitale Bilder, mit deren Hilfe die räumliche Luftbildbeschaffung, Lage sowie Form und Größe von Objekten un- → Anforderungen zur Lagegenauigkeit der terschiedlichster Art bestimmt werden können. Luftbildorientierung, Mit photogrammetrischen Auswerteverfahren → Konkretisierung der zulässigen technischen können kampfmittelrelevante Informationen Verfahren zur Luftbildorientierung und aus historischen Luftbildern erfasst und in einem -stereoauswertung, terrestrischen Untersuchungsgebiet präzise posi- → Verwendung von Geobasisdaten zur tioniert werden. Bestimmung von Bodenpasspunkten für die Luftbildorientierung. Die fachlichen Hintergründe der Photogramme- trie sind komplex und werden in den AH KMR nicht beschrieben. Ziel des vorliegenden Anhangs Die thematische Interpretation von Luftbildern ist vielmehr, wird in dem Anhang A-2.3.4 „Auswertung von Luftbildern“ beschrieben.

→ Merkmale und Besonderheiten historischer Luftbilder zu erläutern 2 Eigenschaften und Besonderheiten → und auf dieser Grundlage historischer Luftbilder → geeignete technische Verfahren zur Luftbildorientierung und Voraussetzungen Während historische Luftbilder aus zivilen Bild- für die (digitale) Luftbildauswertung formal flügen der 1950er Jahre weitgehend den Stan- zu beschreiben. dards von Reihenbefliegungen für Messzwecke entsprechen, weisen Kriegsluftbilder häufig geo- metrische (die Lagegenauigkeit der räumlichen Die Definition konkreter Parameter, mit denen Wiedergabe des aufgenommenen Geländes) und entsprechende Dienstleistungen beauftragt, fotografische (die Erkennbarkeit von Geländeob- durchgeführt und überprüft werden können, jekten und Objektdetails) Besonderheiten auf, die erfolgt in der Technischen Spezifikation A-9.2.4 auf technische Rahmenbedingungen oder Um- „Photogrammetrie: Luftbildorientierung und stände der Befliegungen zurückzuführen sind. technische Grundlagen der Luftbildstereoaus- wertung“ und dem Anhang 7.2.3 „Leistungsbe- schreibung Phase A – Luftbildorientierung und Luftbildauswertung“.

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eines Bildpaares 50 %, ist, bei Betrachtung einer Im Folgenden werden Reihenbefliegung, keine vollständige stereo- skopische Betrachtung möglich. Dieser Umstand → besondere Eigenschaften der Kriegsluftbilder erschwert die Bildinterpretation, da der für die und deren Ursachen beschrieben, Objektansprache äußerst wichtige räumliche → deren Einfluss auf die Luftbildorientierung dreidimensionale Bildeindruck nicht durchgängig und Stereoauswertung erläutert und möglich ist. Weiterhin wird die Berechnung eines → erörtert, welche Ergebnisse bei der Stereomodells in der analytischen oder digitalen Luftbildorientierung unter Berücksichtigung Photogrammetrie mit abnehmender Überlap- von geometrischen Defiziten des pung zunehmend schwerer, da die zugrundelie- Ausgangsmaterials zu erwarten sind. genden Methoden einen bestimmten Grad an Überlappung erfordern. Ab einer Überdeckung von weniger als ca. 30 % ist keine hinreichende Genauigkeit dieser Methoden mehr gegeben. 2.1 Besonderheiten der Luftbildbefliegungen

Soweit die Bildüberlappung eines Bildfluges keine Die Luftbildbefliegungen wurden zu Kriegszeiten stereoskopische Auswertung und Anwendung deutlich von äußeren Umständen und objektbe- von Methoden der Berechnung von Stereoluft- zogenen Prioritäten geprägt. So sind kontinuier- bildmodellen zulässt, muss die Orientierung von liche Reihenbefliegungen, aus denen Bildstreifen Einzelbildern in Betracht gezogen werden. Hier und Bildblöcke mit üblichen Längs- und Quer- kann jedoch nur eine monoskopische Auswer- überdeckungen (~ 60 % und 20 %) hervorgehen, tung erfolgen. selten. Überwiegend weisen die Aufnahmen einen trassenförmigen, auf Zielobjekte ausgerichteten Flugstreifen auf. Dabei ist nicht immer von einem Fazit geradlinigen Flugverlauf mit kontinuierlichen Überdeckungen auszugehen. Im ungünstigen Fall Die Besonderheiten von Kriegsluftbildbeflie- können diese Luftbildreihen eine verminderte gungen machen es erforderlich, bei der Auswahl Längsüberdeckung (bis minimal 10-20 %) haben und Beschaffung von Luftbildern nicht nur Zeit- oder die Reihencharakteristik kann gänzlich feh- schnitte, Maßstab und Qualität zu berücksichti- len. Dies trifft z. B. zu, wenn ein Objekt wiederholt gen: Von grundlegender Bedeutung ist weiter- aus unterschiedlichen Anflugrichtungen aufge- hin der Flugverlauf unter besonderer Beachtung nommen wurde, wodurch Überdeckungen von der Luftbildüberdeckungen. So kann es unter 0-90 % möglich sind. Umständen erforderlich sein, redundante, d. h. aus zeitlicher, maßstäblicher und qualitativer Für die Luftbildorientierung und Stereoauswer- Sicht ähnliche Bildflüge, die z. B. eine besse- tung können sich in Abhängigkeit des räumlichen re stereoskopische Überdeckung aufweisen Verlaufs einer historischen Befliegung Einschrän- können, zu beschaffen und auszuwerten. Eine kungen hinsichtlich der anwendbaren photo- Kosten-/Nutzenanalyse ist anzustellen. grammetrischen Methoden und der Stereoaus- wertung ergeben: Unterschreitet die Überlappung

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2.2 Geometrische Eigenschaften

Kriegsluftbilder weisen geometrische Eigenschaf- Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass Luft- ten auf, die sich von denen ziviler Messbildflüge bilder prinzipiell geometrische Abbildungsfehler nicht prinzipiell, sondern graduell unterscheiden. und Kriegsluftbilder in besonderem Maße, z. T. Faktisch zeichnen sich Kriegsluftbilder aus durch extreme umstands- oder handhabungsbedingte geometrische Fehler aufweisen. → eine verzerrte Abbildung, die aufgrund der Zentralperspektive von Luftbildkameras entsteht und in Richtung Bildrand zu- Fazit nimmt, Die einfache visuell-qualitative Bildauswertung, d. h. ohne Anwendung photogrammetrischer → Lagefehler der Geländeabbildung, die durch Verfahren zur Identifizierung potenziell kampf- Höhendifferenzen im Gelände verursacht mittelrelevanter Flächen, wird durch die durch- werden können, aus problematischen geometrischen Eigen- schaften der Kriegsluftbilder nicht beeinflusst. → in besonderem Maße durch Lagefehler der Lage- und grundrisstreue Kartierungen, etwa Geländeabbildung, die durch Quer- oder/ zur exakten Objektüberlagerung im multitem- und Längsneigung der Aufnahmeachse des poralen Vergleich oder als Grundlage für die Flugzeuges bedingt sind, vermessungsgestützte Lokalisierung der Ob- jekte im Gelände, sind dagegen mit einfachen → unsystematische Abbildungsfehler, die auf Techniken (z. B. mechanische Bildumzeichner die Verarbeitung der originalen Luftbildfil- oder lineare Transformation von digitalen Bil- me, die (u. U. wiederholte) Reproduktion der dern) nicht oder nur unzureichend zu bewerk- Bilder sowie die Lagerung zurückzuführen stelligen. Für diese Anwendungszwecke sind sind. photogrammetrische Methoden unerlässlich.

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2.3 Fotografische Eigenschaften

Die fotografische Qualität eines Luftbildes, die ganz entscheidend das Maß der Objekt- und Detailerkenn- barkeit bestimmt, hängt von einer Reihe unterschiedlicher Faktoren und deren Zusammenspiel ab. Bei den Kriegsbildern sind besonders zu beachten:

→ Das Auflösungsvermögen der bei den Auf- → Die Erstellung von analogen Duplikat-Nega- nahmen eingesetzten panchromatischen tiven und ggf. die Digitalisierung der ko- Schwarzweiß-Filmemulsionen sowie des für pierten Filmnegative in Deutschland in den die Herstellung der Positiv-Kontaktkopien 1980er- bzw. 1990er Jahren: Beide Prozesse verwendeten Fotopapiers: Generell sind hier haben nicht nur, wie vorangehend dargelegt, gegenüber der Leistungsfähigkeit heutiger die Genauigkeit der Abbildungsgeometrie, Luftbildmaterialien Abstriche zu machen. sondern auch die fotografische Qualität der Geländewiedergabe beeinflusst. Bezeichnend → Die Aufbereitung des aufgenommenen Bild- dabei ist eine große qualitative Spannweite materials, also die Entwicklung der Filme und zwischen den Bundesländern, was auf die die Erstellung der Kontaktkopien: Hier haben individuellen Reproduktionstechniken und die spezifischen Rahmenbedingungen bei der Handhabungen zurückzuführen ist. fotografischen Weiterverarbeitung immer wieder Kontrastminderungen verursacht, Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Großteil der und die (oft) allzu schnelle Anfertigung der verfügbaren Kriegsluftbilder eine verhältnismäßig Kontaktkopien hat in den Kriegsjahren, etwa gute Bildschärfe und Kontrastwiedergabe aufweist infolge unzulänglicher Fixierung und Wässe- und damit auch die Wiedergabe von Geländeob- rung, häufig den Alterungsprozess der Papier- jekten und Objektdetails so gut ist, dass sie – maß- abzüge beschleunigt und damit bis zur Anfer- stabsbezogen – problemlos eine Identifizierung tigung der Duplikat-Negative zu Verlusten der (und Kartierung) potenziell kampfmittelrelevanter Bildqualität geführt. Sachverhalte gestatten. Andererseits umfassen ver- fügbare Bestände auch Bilder, deren Auswertbar- → Die Aufnahmebedingungen beim Bildflug: keit durch erhebliche Kontrastminderung, durch Während „normale“ Bildflüge vor allem im Dunst und Wolken bzw. Wolkenschatten, schwache Frühjahr bzw. Sommer bei wolkenlosem Ausleuchtung und massive Objektschatten mehr Himmel oder unter geschlossener Wolken- oder weniger empfindlich eingeschränkt ist. decke und im Tagesgang möglichst eng um die Mittagszeit durchgeführt werden, gab Sofern diffizile Themen auszuwerten sind, wie z. es für die Aufklärungsflüge praktisch keine B. Bombenblindgängerverdachtspunkte, und eine jahreszeitlichen Einschränkungen; oft wurden reproduktionstechnisch bedingte fotografisch Bilder auch bei ungünstigeren Wetterlagen schlechte Bildqualität die Auswertung erschwert und/oder Rauch sowie tageszeitlich auch am oder unmöglich macht, ist eine erneute Beschaf- frühen Vormittag bzw. späten Nachmittag fung des Bildmaterials aus primären Quellen (z. B. aufgenommen. englische oder US-amerikanische Bildarchive) zu prüfen bzw. durchzuführen.

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3 Technische Verfahren zur Orientierung und Stereoauswertung historischer Luftbilder

Die in Kapitel 2.2 beschriebenen geometrischen Während rein analoge Verfahren inzwischen Eigenschaften von Senkrecht-Luftbildern ver- vollständig an Bedeutung verloren haben, findet deutlichen die Notwendigkeit zur Anwendung die analytische Photogrammetrie noch vereinzelt photogrammetrischer Verfahren, wenn eine lage- Anwendung und kann für Aufgabenstellungen im und grundrisstreue Kartierung von kampfmittel- Sinne der AH KMR, analoges Bildmaterial voraus- relevanten Objekten erforderlich ist. Nur mit ihrer gesetzt, eingesetzt werden. Deutliche Nachteile er- Hilfe sind die Kompensation verschiedenartiger geben sich dabei aus folgenden Gesichtspunkten: geometrischer Abbildungsfehler und ein Maß- stabsausgleich möglich. → Die Orientierung kann nur für jeweils ein Photogrammetrische Verfahren zur Auswertung Luftbildstereopaar erfolgen. Eine Orientie- von Luftbildern gliedern sich in drei Kategorien: rung von Bildern ohne ausreichende Anzahl von Bodenpasspunkten innerhalb eines Bildblockes (Bildverbund aus einer Menge → Analoge Photogrammetrie: von Luftbildern) ist damit nicht möglich. Die Auswertung analoger Bilder mit lagegetreue Erfassung von Objekten ist nicht optisch-mechanischen Geräten, grundsätzlich gewährleistet.

→ Analytische Photogrammetrie: → Es können keine historischen digitalen Auswertung analoger Bilder mit Ortholuftbilder aus den orientierten Bildern rechnergestützten optisch-mechanischen berechnet werden. Geräten, → Die übergangslose Auswertung großer → Digitale Photogrammetrie: Bildblöcke ist nicht möglich, dies kann die Auswertung digitaler Bilder mit digitalen thematische Interpretation erschweren und photogrammetrischen Systemen. Die Bild- zu einer verminderten Effektivität führen. betrachtung erfolgt an speziellen Monitoren.

Stand der Technik und mittlerweile weit verbrei- tet sind Verfahren der digitalen Photogramme- trie. Für die Anwendung eines digitalen Systems spricht u. a. die Tatsache, das Kriegsluftbilder zunehmend ausschließlich in digitaler Form verfügbar sind und eine darauf basierende Her- stellung analoger Bilder für die Anwendung der analytischen Verfahren weder aus fachlicher noch aus wirtschaftlicher Sicht akzeptabel ist.

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In Tabelle A-2.3-2 werden die Unterschiede zwischen der analytischen und digitalen Technik sowie die Vorteile digitaler Verfahren weitergehend verdeutlicht:

Tab. A-2.3-2 Vergleich photogrammetrischer Verfahren

Analytische PhotogrammetrieDigitale Photogrammetrie
+• Auswertung analoger Bilder–• Digitalisierung der Bilder erforderlich
+• Sehr gute Bildwiedergabe+• In Abhängigkeit von der Qualität der Scans wird heute ebenfalls eine sehr gute Bildwiedergabe erreicht
+• Sehr guter räumlicher Eindruck bei Stereoluftbildpaaren+• Sehr guter räumlicher Eindruck durch die Verwendung moderner stereoskopischer Auswertesysteme
–• Keine nachträglichen Bildverbesserungen möglich+• Reversible Anpassung von Bildhelligkeit und -kontrast
+• keine speziellen, hochpräzisen, mechanischen Geräteteile +• keine mechanisch bedingten Messungenauigkeiten +• keine Kalibrierung der Auswertegeräte +• kein physischer Umgang mit Fotografien +• geometrisch absolut stabile Lagerung (= Speicherung der Bilder) +• Kombination von manueller, halbautomati- scher und automatischer Messung/ Bildverarbeitung/Bildanalyse möglich +• Kombination verschiedener Luftbildflüge möglich +• Datengewinnung, -Verarbeitung, -Editierung, -Speicherung und -Verwaltung in einem System +• Mehrbildverarbeitung (>2) möglich +• Finden und Messen identischer Punkte in mehreren Bildern durch automatische digitale Grauwertkorrelation (z. B. automatische DHM-Messung)

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3.1 Die Prozesskette der digitalen Photogrammetrie

Folgende Arbeitsschritte kennzeichnen die photogrammetrische Prozesskette:

→ Die innere Orientierung der Luftbilder, d. h. → Erzeugung von Orthophotos unter Verwen- die Übernahme oder Rekonstruktion von dung eines Digitalen Höhenmodells (DHM) kameraspezifischen Größen zur Bestim- mung des Projektionszentrums bezogen auf → Temporäre Korrektur und Optimierung der die Bildebene eines Luftbildes. Die innere Bildhelligkeit und des Bildkontrastes Orientierung wird nicht für alle Verfahren benötigt. → Stereo-Kartierung, d. h. Interpretation und Erfassung von Objekten auf Grundlage des → Die relative Orientierung, auch gegenseitige entzerrten, in einheitlichem Maßstab und Orientierung genannt, benötigt keine Pass- korrekter koordinatengetreuer Raumlage punkte im Objektraum. Die Lage der Bilder rekonstruierten Bildmodells. zueinander im Raum wird wiederherge- stellt, d. h. es wird lediglich die gegenseitige → Weiterverarbeitung der Messergebnisse – Ausrichtung der Strahlenbündel der Luft- gegebenenfalls nach Übertragung in eine bilder in einem Modellkoordinatensystem andere Softwareumgebung (z. B. GIS) – zu zueinander mittels räumlicher Translatio- Karten, die den „Bestand“ der identifizierten nen und Rotationen bestimmt. Altanlagen, Altstandorte bzw. Bombentrich- ter und anderer Kriegseinwirkungen in ihrer → Die äußere Orientierung der Luftbilder, d. h. Verbreitung und Ausdehnung (X-/Y-Koordi- die Bestimmung der Lage und Position der naten) bzw. ihren Oberflächen-/Höhenver- Kamera während der Aufnahme bezogen hältnissen (Z-Koordinaten) wiedergeben. auf das fotografierte Gelände selbst.

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3.1.1 Besonderheiten für historische Luftbilder Als besonders problematisch ist die Ermittlung von Bodenpasspunkten (Ground Control Points Für die Berechnung digitaler Stereomodelle sind – GCP) für einige Bildflüge einzustufen. Insbe- i. d. R. Kenntnisse der inneren Orientierung des sondere die multitemporale Interpretation der Aufnahmesensors erforderlich. Informationen Luftbilder zur Lokalisierung von Passpunkten darüber sind bei Messbildflügen den Kalibrie- erfordert besondere Fachkenntnisse und Erfah- rungsprotokollen der verwendeten Kameras zu rungen. Für ältere Zeitschnitte (z. B. 1945) bzw. entnehmen. Für historische Luftbilder bis Ende Luftbildserien ist eine sorgfältige Interpretation der 1950er Jahre gibt es keine Kalibrierungspro- der Topographie erforderlich. Häufig ist eine Be- tokolle. Hier müssen mit geeigneten Methoden rechnung von Bildblöcken zur Überbrückung von Näherungswerte für die inneren Orientierungs- passpunktarmen oder -freien Bildern notwendig. parameter der Luftbildkamera bestimmt werden. Unter Umständen ist auch die Entnahme von In wenigen Fällen kann die innere Orientierung Passpunkten aus bereits orientierten Luftbildern nicht hergestellt werden, weil die Rahmenmarken zeitlich nahe gelegener Bildflüge unumgänglich. nicht oder nur teilweise abgebildet sind. Hier ist mit geeigneten Verfahren (z. B. Direkte Lineare Transformation – DLT) die Orientierung allein 3.1.2 Georeferenzierungsgrundlagen über die Passpunkte herzustellen. Die Geobasisdaten für die Georeferenzierung Die technischen Parameter der Reproduktion historischer Luftbilder müssen zwei Kriterien sind, soweit überhaupt rekonstruierbar, vom erfüllen: Lieferanten zu ermitteln. Durch ungeeignete Reproduktionsverfahren (z. B. Abfotografieren mit einer Reprokamera) kann das Luftbild mit einer → Eine möglichst hohe Informationsdichte: weiteren Zentralperspektive überlagert worden Das Bestimmen von Passpunkten für sein, die zu einer geometrischen Veränderung historische Luftbilder ist mitunter eine des Bildes führt. Dies kann bewirken, dass dieses aufwendige Interpretationsleistung. Je mehr Bildmaterial nicht mittels Aerotriangulation oder topographische Detailinformationen die räumlichem Rückwartsschnitt zu referenzieren Grundlage aufweist, desto besser können ist. Sollte sich diese Vermutung aufgrund entspre- sichere Passpunkte im historischen Bild chender Berechnungsfehler im Zuge der Geore- identifiziert werden. Grundrisskarten der ferenzierung bei Anwendung der o. g. Methoden DGK5 sind unter diesem Aspekt in vielen bestätigen, muss ein anderes Verfahren zur Orien- Fällen ungeeignet. tierung der Bilder gewählt werden. Eine Möglich- keit bietet in diesem Fall z. B. die Anwendung der → Eine hinreichende geometrische Projektiven Transformation. Die Möglichkeit der Genauigkeit: Die geometrische Güte der direkten Erfassung von Geometrien auf Grundla- Geobasisdaten richtet sich nach der ge eines digitalen Stereopaares entfällt dadurch. angestrebten Lagegenauigkeit der Die Interpretation erfolgt in einem relativen Georeferenzierung. Stereopaar, die Erfassung der Bildinformationen erfolgt durch Übertragung der Geometrien in das digitale, georeferenzierte Einzelbild. Dies ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

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Als Grundlage für die Georeferenzierung histori- 3.1.3 Empfehlenswerte photogrammetrische scher Luftbilder sind aktuelle digitale Orthofotos Orientierungsverfahren (DOP5, Bodenauflösungen > 0,5 m) sowie ein digitales Höhenmodell mit einer maximalen Ras- Die Georeferenzierung stellt den wichtigsten und terweite von 25 m der Landesvermessung anzu- anspruchsvollsten Schritt im Ablauf eines Pho- wenden. Auf Grundlage dieser Orthofotos werden, togrammetrieprojektes dar. Die geometrische abhängig von der Aufgabenstellung und Genauig- Qualität der verschiedenen Produkte hängt maß- keitsanforderung, Kartierungen im Maßstabsbe- geblich von der einwandfreien Durchführung reich zwischen 1:2.500 und 1: 5.000 erstellt. dieses Arbeitsschrittes ab.

Die geodätische Grundlage der Georeferenzie- Im Folgenden werden die zulässigen, geeigneten rung richtet sich zunächst nach den Parametern Methoden für die Orientierung von Kriegsluft- der Referenzierungsgrundlagen. Eine spätere bildern in gewichteter Reihenfolge mit ihren Vor- Transformation in andere Koordinatensysteme ist und Nachteilen kurz erläutert. Die Anwendbarkeit möglich. der Orientierungsverfahren für die eigentliche Stereoauswertung ist abhängig von den Möglich- Die äußere Orientierung der Luftbilder erfolgt keiten des verwendeten Stereoauswertesystems, d. auf Grundlage einer Interpretation von topogra- h. nicht alle auf dem Markt verfügbaren Systeme phischen oder baulichen Merkmalen (Passpunk- sind in der Lage, mehrere Orientierungsverfah- te), welche sich zwischen den zu bearbeitenden ren zu unterstützen. Deshalb ist die Anwendung und dem aktuellen Zeitschnitt nicht verändert weiterer Methoden im Einzelfall grundsätzlich haben. Die Koordinaten solcher Punkte können möglich, bedarf jedoch einer entsprechenden von den aktuellen DOPs (X- und Y-Werte) und den Eignungsprüfung. korrespondierenden Höhenwerten des digitalen Höhenmodels (Z-Wert) abgegriffen werden. Die Passpunktbestimmung ist mit größter Sorg- falt durchzuführen und durch die Prüfung der Berechnungen zur Georeferenzierung für jeden Passpunkt zu verifizieren, um Fehlinterpretatio- nen auszuschließen.

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Tab. A-2.3-3 Aerotriangulation mit Bündelblockausgleich

VorteileNachteile
→ Bereiche ohne Passpunkte lassen sich überbrücken, da nicht in jedem Bild Passpunkte benötigt werden. → Auch Bilder ohne Passpunkte werden i. d. R. zuverlässig georeferenziert. → Die Berechnung von Bildverknüpfungspunkten läuft über Bilderkennung automatisiert. → Die Bildblöcke können für eine digitale stereoskopische Auswertung verwendet werden. → Bei der Luftbildentzerrung (Orthorektifizierung) ist ein hoher Automatisierungsgrad möglich. → Die Topographie des Geländes wird berücksich- tigt, es gibt keinen lagebedingten Höhenversatz. → Korrektur von systematischen Bildfehlern möglich (z. B. geometrische Fehler durch Scanner).→ Geländemodell erforderlich. → Bildüberlappung von min. ca. 60 % längs bzw. 20 % quer erforderlich, d. h. jedes Bild einer Sequenz muss eingebunden werden. → Bei Luftbildern mit einer kontrastarmen Textur ist evtl. das Setzen von manuellen Passpunkten erforderlich. → Kamerainformation erforderlich.

Tab. A-2.3-4 Räumlicher Rückwärtsschnitt

VorteileNachteile
→ Die Geländetopographie wird berücksichtigt. → Die Zentralperspektive eines Bildes wird korrigiert, alle Bildpunkte werden lagerichtig abgebildet. → Keine Bildüberlappung erforderlich.→ Geländemodell erforderlich. → Kamerainformation erforderlich. → Ineffizient bei großen Bildmengen (die erforderliche Mindestanzahl von drei Vollpasspunkten (XYZ-Werte) muss in jedem Bild bestimmt werden). → Systematische Bildfehler können nicht korrigiert werden. → Hoher manueller Aufwand für Orthofotos.

Tab. A-2.3-5 Direkte Lineare Transformation (DLT)

VorteileNachteile
→ Es werden keine Kamerainformationen benötigt. → Die Zentralperspektive eines Bildes wird korrigiert, alle Bildpunkte werden lagerichtig abgebildet. → Keine Bildüberlappung erforderlich. → Die Geländemorphologie wird berücksichtigt.→ Ineffizient bei großen Bildmengen (in jedem Bild müssen mindestens sechs Vollpasspunkte
gemessen werden). → Systematische Bildfehler können nicht korrigiert werden. → Hoher manueller Aufwand bei der Erstellung von Orthofotos.

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Aerotriangulation mit Bündelblockausgleich 3.1.4 Bedingt geeignete oder ungeeignete Methoden Bei diesem Verfahren wird eine theoretisch beliebige Anzahl von Bildern eines Bildfluges in Für Aufgabenstellungen im Geltungsbereich einem Verband bzw. Bildblock orientiert. Dazu dieser Arbeitshilfen sind zunächst alle Methoden sind Kenntnisse der inneren Orientierung des auszuschließen, welche fachlich nicht oder nur Aufnahmesensors (Kalibrierungsprotokoll bzw. bedingt für die Georeferenzierung von Luftbil- Näherungswerte) erforderlich. In jedem dritten dern geeignet sind. Dazu zählen allgemein be- Bild müssen minimal drei Passpunkte (XYZ-Wer- trachtet alle Methoden, welche nicht in der Lage te) gemessen werden, damit die Berechnungsalgo- sind, zentralperspektivische Verzerrungen oder rithmen sinnvoll funktionieren. Dieses Verfahren höhenbedingte Maßstabsänderungen/-lageab- eignet sich für eine effektive Verarbeitung großer weichungen eines Luftbildes zu korrigieren. In der Bildmengen und ist hierfür das Standardverfah- Regel sind solche Verfahren daran zu identifizie- ren. Nur so ist eine Georeferenzierung passpunkt- ren, dass für die Georeferenzierung kein Gelände- kritischer Luftbilder, d. h. Bilder mit wenig oder modell zur Anwendung kommt. gar keinen Passpunkten, möglich. Sofern Luftbilder deutliche geometrische, pro- Bei der Luftbildentzerrung (Orthorektifizierung) duktionsbedingte oder reproduktionsbedingte ist ein hoher Automatisierungsgrad möglich. Mängel aufweisen, können photogrammetrische Die Topographie des Geländes wird berücksich- Orientierungsverfahren möglicherweise nicht an- tigt, es gibt keinen lagebedingten Höhenversatz. gewendet werden. Produktionsbedingte Mängel Eine Korrektur von systematischen Bildfehlern ist entstehen z. B. durch starke Verkantung der Flug- möglich (z. B. von geometrischen Fehlern durch achse des aufnehmenden Flugzeuges gegenüber Scanner). dem Gelände, so dass quasi nicht mehr von einem Senkrechtbild gesprochen werden kann. Repro- duktionsbedingte Mängel entstehen z. B. durch Räumlicher Rückwärtsschnitt Abfotografieren der Bildoriginale oder durch Re- produktionen mittels High End-Fotokopierer, die Mit diesem Verfahren können Einzelbilder sehr Bilder in Fotoqualität kopieren und eigentlich für präzise orientiert werden. Die Ausgangsdaten die Reproduktion von Fotos aller Art, aber nicht entsprechen denen der Aerotriangulation mit für Luftbilder konzipiert wurden. dem Unterschied, dass keine Bildblöcke berechnet werden und somit keine Verknüpfungspunkte Oben genannte Mängel können bei photogram- erforderlich sind und beliebige Bilder eines Bild- metrischen Methoden dazu führen, dass die streifens ausgewählt werden können. zugrunde liegenden mathematischen Ansätze aufgrund der Bildfehler zu keiner adäquaten Lö- sung führen. In solchen Ausnahmefällen dürfen Direkte Lineare Transformation (DLT) folgende, beispielhaft aufgeführte Verfahren zur Anwendung kommen: Mit Hilfe der DLT können Einzelbilder ohne Kenntnis der inneren Orientierung der Kamera georeferenziert werden. Ein Geländemodell wird → Projektive Transformation, benötigt. Hierzu sind mindestens sechs Vollpass- → Affine Transformation, punkte (XYZ-Werte) je Bild erforderlich. Die Zent- → Polynomtransformation. ralperspektive eines Luftbildes wird korrigiert.

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Grundvorrausetzung bei diesen Verfahren ist die Zur Überprüfung der erzielten Lagegenauigkeit möglichst gleichmäßige Verteilung einer größe- sind die Lagekoordinaten korrespondierender ren Anzahl von Passpunkten (10 oder mehr) und Punkte im aktuellen Orthophoto und im zu über- eine sorgfältige Prüfung lokaler Abweichungen prüfenden historischen Orthophoto/referenzier- der georefenzierten Luftbilder. Die georeferen- ten Luftbild zu bestimmen und die Differenzen zu zierten Luftbilder können i. d. R. nicht in digita- berechnen. Diese Kontrollpunkte sind unabhän- len Stereoauswertesystemen verwendet werden. gig von den zur Orientierung verwendeten Pass- Deshalb ist es erforderlich, die Bildinterpretation punkten zu bestimmen. Sollten nicht genügend an nicht georeferenzierten Stereobildpaaren vor- unabhängige Kontrollpunkte auf Grund einer zunehmen und die Digitalisierung der Ergebnisse schlechten Passpunktlage vorhanden sein, so sind durch die visuelle Übertragung der Informationen Strecken wie z. B. Gebäudelängen oder Distanzen auf das georeferenzierte Bild in einem GIS vorzu- zwischen Kreuzungen als Kontrollstrecken her- nehmen. anzuziehen. Die Messergebnisse sind in tabellari- scher Form aufzuführen und die minimalen sowie maximalen Werte und der Median der euklidi- 3.1.5 Anforderungen an die Lagegenauigkeit schen Distanz zu ermitteln. Durch einen Vergleich lässt sich die Genauigkeit des historischen Ortho- Die erwartete Genauigkeit der Luftbildorientie- photos/referenzierten Luftbildes einordnen und rung ist aufgrund der Projektanforderungen zu untereinander in Relation setzen. Eine zusätzliche spezifizieren. Als sinnvolle Größenordnung ist Visualisierung der überhöhten Differenzen auf unter Berücksichtigung der Georeferenzierungs- Grundlage des historischen Orthophotos/refe- grundlage eine Lageabweichung von max. drei renzierten Luftbildes ist wünschenswert, da so Metern einzuhalten. Dies entspricht einer Ge- eine übersichtliche und optische Vergleichsmög- nauigkeitsklasse der DGK5 bzw. DOP5. Bei klein- lichkeit zur Suche nach systematischen Fehlern maßstäbigen Bildern (> ca. 1:15.000) oder Bildern geschaffen wird. mit geometrischen Mängeln (produktions- oder reproduktionsbedingt) kann dieser Wert evtl. Auf der nächsten Seite sind beispielhaft überhöh- nicht eingehalten werden. In solchen Fällen ist te Kontrollpunktdifferenzen eines aus histori- die höchstmögliche erreichbare Lagegenauigkeit schen Luftbildern generierten Orthophotomosa- zu erzielen und das Ergebnis nachvollziehbar zu iks dargestellt. begründen.

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Abb. 2.3.2-1 Mit Matlab® erstellter Plot zur grafischen Visualisierung der Abweichungen der aus historischen Luftbildern (Flug US 33/2570) generierten Orthophotos und Referenzorthophotos. Die Abweichungen an den Kontrollpunkten sind mit 50-facher Überhöhung dargestellt (Quelle Luftbilder: NCAP/ncap.org; Quelle: Bachelorarbeit „Untersuchung zur zweidimen- sionalen Qualitätskontrolle von Bildmosaiken“ von Oskar Wage, Institut für Photogrammetrie und GeoInformation der Leibniz Universität Hannover, 11. November 2015)

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216 A-2 PHASE A

A-2.3.3 Erstellung von Orthofotos und Orthofotomosaiken

Allgemeines Hinweise zur technischen Umsetzung

Mit dem Begriff Orthofotos werden Luftbilder be- → In einem Orthofoto werden nur diejenigen zeichnet, welche die Erdoberfläche verzerrungs- Objekte lagerichtig abgebildet, deren Gelän- frei und somit in Fläche und Richtung messbar dehöhen bekannt sind. Orthofotos müssen abbilden. Der Vorgang zur Erstellung von Ortho- deshalb grundsätzlich unter Verwendung eines fotos wird als Orthorektifizierung bezeichnet. digitalen Höhenmodells berechnet werden. Da- Historische Orthofotos bilden eine ideale Grund- bei ist die Nutzung aktueller Geländemodelle lage für die Herstellung von ergänzenden Karten für die Berechnung historischer Orthofotos mit zur Darstellung der Ergebnisse von Luftbildaus- Hinblick auf die zu erwartende Lagegenauig- wertungen im Rahmen einer HgR-KM. Sie stellen keit historischer Luftbilder akzeptabel. vorrangig ein Mittel zur besseren Nachvoll- ziehbarkeit/Dokumentation der Ergebnisse der → Die erforderliche geometrische Auflösung des Luftbildauswertung dar. Die ergänzende hybride Orthofotos richtet sich primär nach der Größe Darstellung von historischen Orthofotos mit den der zu identifizierenden Objekte. Eine Faust- Ergebnissen der Luftbildauswertung ist zudem formel besagt, dass die geometrische Auflösung empfehlenswert, da im Rahmen der Auswertung eines Orthofotos das Zweifache der Dimension kampfmittelrelevanter Themen nicht zwangs- des kleinsten zu erfassenden Objektes betragen läufig alle Informationen erfasst werden, welche sollte. Im vorliegenden Verwendungszweck der Einfluss auf die Durchführung von technischen Orthofotos haben die kleinsten zu kartierenden Erkundungs- oder Baumaßnahmen haben kön- Objekte i. d. R. eine Dimension von ca. 50 cm nen (z. B. Fundamentreste auf Flächen ehemaliger, Kantenlänge. Daraus ergibt sich eine Boden- nicht mehr existenter Bauwerke). auflösung für Orthofotos von 25 cm, Abwei- chungen hiervon können in Abhängigkeit von Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Maßstab und Qualität des Bildausgangsma- die Auswertung von Orthofotos für den vorlie- terials sinnvoll sein, müssen jedoch mit dem genden Verwendungszweck kein Ersatz für die Auftraggeber abgestimmt werden. Stereoauswertung ist. Die monoskopische Dar- stellung von Orthofotos schränkt das Interpretati- → Aufgrund der Zentralperspektive von Luftbil- onspotenzial deutlich ein. dern nimmt der Bildsturz zum Bildrand zu, d. h. hohe Objekte oder Geländeformen kippen. Zur Minimierung dieser radialen Lageverset- zungen ist die Ableitung von Orthofotomo- saiken aus Randbereichen der Luftbilder zu vermeiden.

Detaillierte technische Parameter können der TS A-9.2.5 „Erstellung von Orthofotos und Orthofo- tomosaiken“ entnommen werden.

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A-2.3.4 Auswertung von Luftbildern

1 Einleitung

Luftbilder sind eine grundlegende Informationsquelle und somit ein notwendiges Hilfsmittel für die Erkundung von (historisch bedingten) Kampfmittelbelastungen. Bei der Planung und Durchführung einer Auswertung von (historischen) Luftbildern ist eine Reihe von spezifischen Randbedingungen zu berücksichtigen. Hierzu werden in den folgenden Abschnitten Hinweise gegeben.

2 Auswahl des Bildmaterials

2.1 Luftbildzeitschnitte

Vor der Auswahl und Beschaffung von Luftbil- → In wenigen Fällen kann die Auswahl geeigneter dern ist die zeitliche Spezifizierung der relevanten Zeitpunkte von Bildflügen für die Identifizie- Zeiträume, in denen luftbildsichtige Hinweise auf rung kampfmittelrelevanter Objekte schwierig kampfmittelrelevante Objekte (Bauwerke, An- oder unmöglich sein. Dies trifft z. B. zu, wenn lagen etc.) oder Ereignisse (Luftangriffe, Kampf- Kampfmittelfunde bekannt sind, welche kei- handlungen etc.) zu erwarten sind, notwendig. nem Angriffsereignis zugeordnet werden kön- nen. Wenn sich für spezifische Fragestellungen → Die Zeitpunkte der Luftangriffe können meis- keine temporalen Anhaltspunkte ergeben, sind tens auf Basis der Auswertung von Archivalien Luftbilder nach dem Kriterium „hinreichende alliierter Luftstreitkräfte und ergänzender Detailerkennbarkeit“ (Maßstab, fotografische Sekundärliteratur hinreichend genau festge- Qualität), also alle grundsätzlich geeigneten stellt werden. Die Informationen werden in Bilder, zu beschaffen. Einzig bei Abdeckungen Form einer Angriffschronik dokumentiert. Mit mit sehr dichter Befliegungsfolge von wenigen ihrer Hilfe kann ggf. die Luftbildauswahl auf Tagen oder Wochen ist nach ökonomischen Luftbildflüge eingeschränkt werden, welche Gesichtpunkten abzuwägen, ob tatsächlich bei möglichst zeitnah nach den Luftangriffen allen Bildflügen ergänzende Informationen liegen müssen. zu erwarten sind und folglich alle prinzipiell geeigneten Bildflüge beschafft und betrachtet werden müssen.

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218 A-2 PHASE A

Eine Vorauswahl von Luftbildern ausschließlich 2.2 Abdeckung, Untersuchungsgebiet auf Basis beschreibender Informationen (d. h. Flugdatum, Maßstab, Qualität) birgt in beiden Für das gesamte Untersuchungsgebiet ist eine ste- Fällen Unsicherheiten: reoskopische Luftbildabdeckung, soweit diese ver- fügbar ist, notwendig. Für Untersuchungsgebiete → Insbesondere in den Kriegsjahren 1944 und mit deutlichen topographischen Veränderungen 1945 wurden verstärkt Verteidigungsanla- (z. B. komplette Neubebauung) ist es erforderlich, gen errichtet, welche aufgrund intensiver Luftbilder aus den Randbereichen des U-Gebietes, Kriegseinwirkungen nur kurzfristig bestan- soweit verfügbar, mit zu beschaffen. Dabei muss den und somit auch nur für einen relativ die Abdeckung soweit reichen, bis stabile topo- kurzen Zeitraum luftbildsichtig erkennbar graphische Merkmale oder nach wie vor existente sind. Bauwerke zur Orientierung verwendet werden können. Dies ist in der Praxis der Luftbildorien- → Der Bildflug, welcher zeitlich am dichtes- tierung erforderlich, da somit äußere Luftbilder ten hinter dem Angriffsereignis liegt, muss orientiert und für die Referenzierung der inne- nicht zwangsläufig der am besten geeignete ren Bilder in einem Bildverbund herangezogen sein. Auch wenn die i. d. R. verfügbaren werden können. Hierfür sind die entsprechenden Bildparameter wie Flugdatum, Qualität Verfahren der Photogrammetrie (vgl. A-2.3.2 und und Abdeckung günstig erscheinen, ist es A-9.2.4) einzusetzen. möglich, dass dieser Flug z. B. geometrische Mängel (starke Verkantung der Flugachse(n)) oder eine unzureichende Stereoüberde- ckung aufweist und somit für eine fundierte Luftbildauswertung wenig geeignet sein kann.

Im konkreten Einzelfall ist jeweils zu prüfen, ob es geboten ist, bereits zum Projektbeginn weitere „Pufferflüge“ oder sogar alle grundsätzlich geeig- neten Bildflüge zu beschaffen, da dies insgesamt wirtschaftlicher sein kann. Dies gilt insbesondere, wenn ein kurzfristiger Projektabschluss erforder- lich ist. Eine ergänzende Beschaffung von Luft- bildern umfasst in der Regel eine Lieferzeit von mehreren Wochen bis 2 Monate.

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A-2 PHASE A 219

3 Durchführung der Auswertung

3.1 Spezifizierung von Auswertezielen 3.2 Technische Voraussetzungen

Die genaue Festlegung der Ziele der Luftbildaus- Die technischen Grundlagen für eine lage- und wertung ist ein wichtiger Schritt der Beauftra- grundrissgetreue Kartierung von Luftbildern sind gung, da der Kartierungsaufwand deutlich in in A-2.3.2 und A-9.2.4 (TS) „Photogrammetrie: Abhängigkeit dieser Ziele variieren kann. Soll eine Luftbildorientierung und technische Grundla- Bestands- und/oder Situationskartierung durch- gen der Luftbildstereoauswertung“ beschrieben. geführt werden, müssen Erfassungskategorien Sofern die Verortung der Auswerteergebnisse eine vorgegeben werden. Die relevanten Kategorien untergeordnete Bedeutung hat und eine qualita- sind in der Regel folgende Verursachungssze- tive Aussage hinsichtlich des Kampfmittelpoten- narien einer Kampfmittelbelastung (vgl. A-2.1.4 zials mit Hilfe einer generalisierten Darstellung „Verursachungsszenarien“): ausreichend ist, können nicht lagegetreue Verfah- ren zur Erfassung der Informationen angewendet werden. Dazu zählen z. B. → Luftangriffe, → Bodenkämpfe, → die Kartierung auf Basis von Luftbildern, → Munitionsvernichtung, die mittels affiner Transformation mit einer → Militärischer Regelbetrieb, kartografischen Grundlage digital überla- → Munitionsproduktion und -lagerung. gert wurden (Verschiebung, Drehung und Skalierung eines Luftbildes, unabhängig von der Zentralperspektive und höhenbedingten Maßstabschwankungen),

→ die visuelle Übertragung von Luftbildinfor- mationen auf eine digitale kartografische Grundlage anhand topographischer Merk- male.

Auf den Ergebniskarten ist grundsätzlich zu vermerken, dass sie keine lagegetreue Abbildung darstellen.

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220 A-2 PHASE A

3.3 Thematische Aspekte 3.4 Lagegenauigkeit der Kartierung

Für die Erschließung thematischer Informationen Aufgrund der geometrischen Eigenschaften aus historischen Luftbildern gibt es gegenwärtig historischer Luftbilder ist die Lagegenauigkeit keine Standards, d. h. es existieren keine Kataloge kartierter Ergebnisse im Vergleich zu aktuellen mit spezifischen luftbildsichtigen Erkennungs- Luftbildern i. d. R. geringer. Die Größe der Lageab- merkmalen von Objekten und deren Darstellung. weichung ist, eine eindeutige Objektansprache Somit müssen alle vermeintlich kampfmittelrele- vorausgesetzt, primär von folgenden Faktoren vanten, luftbildsichtigen Objekte aufgrund ihres abhängig: Erscheinungsbildes individuell identifiziert und kategorisiert werden. Der Informationsgehalt und die Aussagesicherheit der Auswerteergebnisse ist → Bildmaßstab; die Lagegenauigkeit verändert damit in besonderem Maße von den Fähigkeiten sich proportional mit dem Bildmaßstab, und der Sorgfalt des Luftbildauswerters abhängig. → Geometrische Bildqualität, Grundsätzlich sind verfügbare Archivalien als → Beschaffenheit, Verteilung und Menge der Interpretationshilfe zu berücksichtigen. Bodenpasspunkte zur Orientierung der Luftbilder, Weitergehende Informationen über Erfassungs- → Angewendete Verfahren zur kategorien der Luftbildauswertung sind den Luftbildorientierung. Verursachungsszenarien gem. A-2.1.4 zu entneh- men. Die Definition von Geoobjekten und deren Eigenschaften in Geoinformationssystemen zur Die Abweichung eines kartierten Objektes von kartografischen Dokumentation und Bewertung seiner tatsächlichen terrestrischen Lage unterliegt einer potenziellen Kampfmittelbelastung ist fall- demnach einer fallbezogenen, unsystematischen bezogen zu definieren. Vorgaben zur formalisier- Schwankung. Die anzustrebende Lagegenauigkeit ten Erfassung und kartografischen Darstellung von 3 m wird nicht in allen Fällen zu gewährleis- der Auswerteergebnisse gibt A-9.1.4 „Kartografi- ten sein (vgl. A-9.2.4). Aus diesem Grund ist es von sche Darstellungen“. Bedeutung, dass im Rahmen der Luftbildorien- tierung Parameter abgeleitet werden, die zumin- dest einen durchschnittlichen Lagefehler der zu erfassenden Objekte quantifizieren. Näheres zur Dokumentation ist der Leistungsbeschreibung (LB) A-7.2.3 „Leistungsbeschreibung Phase A – Luftbildorientierung und Luftbildauswertung“ zu entnehmen.

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A-2 PHASE A 221

Die Frage, welche Luftbildmaßstäbe für welchen 3.5 Erfassung von Geodaten und Dokumentation Kartiermaßstab geeignet sind, lässt sich pauschal der Luftbildauswertung nicht beantworten. Themen und Bildqualität spielen eine entscheidende Rolle. In der folgen- Das Zustandekommen der Auswerteergebnisse den Tabelle werden Zielgrößen für Luftbild- und muss für den Auftraggeber nachvollziehbar sein. Kartiermaßstäbe aufgelistet: Die Rahmenbedingungen und Verfahrenschritte Tabelle: Tab. A-2.3 - 6: Zielgrößen Luftbild-d uern Ldu fKtbailrdtaieursmweartßusntgä sbined eindeutig zu doku- mentieren. Dies betrifft folgende Punkte: Tab. A-2.3-6 Zielgrößen Luftbild- und Kartiermaßstäbe

→ Eingesetzte Verfahren und Geräte der Luftbildauswertung, → Eine Auflistung aller verfügbaren Luftbilder mit beschreibenden Informationen (Bildflug, Bildnummer, Zeitschnitt, Maßstab, Qualität, Bildquelle), → Entscheidungskriterien für die Detailauswer-

tung und Kennzeichnung betreffender Bilder

Zielmaßstab derLuftbildmaßstab (ca.)
Kartierung
1:2.5001:8.500 bis 1:13.000
1:5.0001:12.000 bis 1:18.000
1:10.0001:18.000 bis 1:25.000
1:25.0001:30.000 bis 1:40.000

tung und Kennzeichnung betreffender Bilder sowie Ausschlusskriterien, Kleinmaßstäbige Kartierungen können in grö- → Beurteilung der Zuverlässigkeit der ßeren Maßstäben abgebildet werden, dabei ist luftbildsichtigen Identifizierung potenziell jedoch der Hinweis aufzuführen, auf welcher kampfmittelrelevanter Objekte. Grundlage die Informationen erhoben wurden. Es ist deutlich zu machen, dass die dargestellten Ergebnisse nicht der geometrischen Genauigkeit der Kartengrundlage entsprechen.

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222 A-2 PHASE A

3.5.1 Einsatz von Geoinformationssystemen (GIS) 3.5.2 Dokumentation von Geodaten durch Metainformationen Alle thematischen Informationen der Luftbild- auswertung haben einen Raumbezug. Aus den Die Ergebnisse der Luftbildauswertung müssen in gewonnenen Erkenntnissen der Auswertung er- analoger und digitaler Form bereitgestellt werden. geben sich somit zwangsläufig Geoinformationen. Neben der Festlegung eines geeigneten (Geo-) Diese finden in digitaler Form als Geodaten in Datenformates ist eine Beschreibung der Daten den folgenden Maßnahmen der Kampfmitteler- mittels Metainformation erforderlich. Metainfor- kundung und -räumung Anwendung. Der Einsatz mationen sind eine strukturierte Beschreibung von GIS im Rahmen der Luftbildauswertung ist der eigentlichen Geodatenbestände. Wichtige Stand der Technik und grundsätzlich erforder- Elemente der Metainformationen zu einem Geo- lich. Die Nutzung von Softwarelösungen aus dem datensatz sind u. a. die inhaltliche Beschreibung grafischen Bereich (z. B. AutoCAD-Formate) zur einschließlich der Bedeutung von Attributen Erfassung bzw. Lieferung von raumbezogenen (Zuordnung von Sachdaten zu Geometrien), Ak- Daten ist unzulässig. tualitäts- und Qualitätsangaben, das Format, der Raum- und Zeitbezug sowie die Datenquelle. Der Markt ist durch eine Vielzahl unterschiedli- cher GIS-Lösungen und Geodatenformate ge- Da die Ergebnisse der Luftbildauswertung im prägt. Konkrete Anforderungen hinsichtlich der Rahmen einer anschließenden Kampfmitteler- Datenbeschaffenheit müssen zwischen Auftrag- kundung und/oder -räumung weiter verwendet geber und Auftragnehmer abgestimmt werden. werden, sind diese Metainformationen von ent- Die geplante Einführung offener Geodatenstan- scheidender Bedeutung für die Nutzbarkeit der dards gem. OGC (Open Geospatial Consortium) Datenbestände und damit auch für den effizien- und OpenGIS-Spezifikationen kann hierfür neue ten Einsatz geographischer Informationssysteme. Möglichkeiten eröffnen. Metainformationen bilden quasi den Schlüssel für den Gebrauch der Daten.

Die Beschreibung der Erfassung von Metadaten nach der Norm ISO 19115 ist in Vorbereitung. Vorläufig sind folgende Daten in einer ASCII- Textdatei zu erfassen:

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A-2 PHASE A 223

A-2.3.5 Digitales Geländemodell aus Laserscandaten

1 Einleitung eingeschränkt ist. Dort können Erkenntnislücken entstehen, so dass die Aussagekraft über eine po- Die Gründe für die Nutzung eines Digitalen tentielle Belastung des Untergrundes mit Kampf- Geländemodells (DGM) aus luftgestützten Laser- mitteln geschmälert wird. scandaten („airborne laserscanning“, ALS) ergeben sich aus den Einschränkungen der Luftbildaus- Erfahrungsgemäß bleibt die Geländebeschaf- wertung: fenheit im Wald bei geringem Einfluss durch den Menschen über Jahrzehnte hinweg nahezu Historische Luftbilder aus der Zeit des Zweiten unverändert. Unter der Voraussetzung, dass der Weltkrieges und der frühen Nachkriegszeit do- zu untersuchende Waldbereich seit dem Zweiten kumentieren den aufgenommenen Geländeaus- Weltkrieg besteht, können anhand eines Digitalen schnitt unmittelbar, unverfälscht und realitäts- Geländemodells Hohlformen (z. B. Bombenkrater, getreu. Sichtbare Bombardierungseinwirkungen Laufgräben) bzw. Vollformen (z. B. Bunkeranla- wie Bombentrichter oder Gebäudeschäden geben gen) aus der Kriegszeit noch heute nachgewiesen Aufschluss über das Ausmaß von Kriegsschäden werden. und ermöglichen eine Lokalisierung und Ab- grenzung von potentiell kampfmittelbelasteten Eine bessere Abgrenzung der bombardierten Flächen. Die Interpretationsmöglichkeiten der Flächen im Wald und eine Verifizierung der Luftbildauswertung sind allerdings ausgeschöpft, unsicheren Befunde wird durch die kombinierte sobald die Bodensicht durch Baumbestand, Verwendung von historischen Luftbildern und Belaubung, dichtes Unterholz und Schattenwurf eines Digitalen Geländemodells ermöglicht.

Abb. A-2.3-2 Verfahrensskizze „Lidar“ (Quelle: Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH)

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224 A-2 PHASE A

2 Grundlagen

Lidar (Light detection and ranging) ist eine dem eingebaut und sind optische Systeme zur Vermes- Radar sehr verwandte Methode zur optischen sung von Landschaftsoberflächen und -strukturen Entfernungsmessung mittels Laserstrahl. Hier- und dienen der Erstellung von digitalen Gelände- zu werden Laserpulse ausgesendet und das von und Oberflächenmodellen. Die Scanner registrie- einem Objekt reflektierte Licht detektiert. Aus der ren mehrere Reflexionen (und deren Intensität) Laufzeit der Signale wird dann die Entfernung eines einzelnen Laser-Pulses und sind so in der zum Objekt berechnet. Luftgestützte Laserscanner Lage, z. B. über Waldgebieten sowohl die Baum- (ALS) werden in Flugzeugen oder Helikoptern kronen als auch den Boden zu erfassen.

3 ALS-Datenerfassung

Die Aufnahme mittels Laserscanning erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Planung der Aufnahme (Flugplanung) 4) Echoextraktion Die Planung des Fluges richtet sich nach den Aus den aufgezeichneten reflektierten Signalen Vorgaben für die Aufnahme. Das Aufnahme- werden die eigentlichen Echos extrahiert. gebiet ist vollständig mit der erforderlichen Punktdichte aufzunehmen. Die Aufnahme soll- 5) Kalibrierung des Aufnahmesystems und te bei Laub- und Schneefreiheit erfolgen, um Georeferenzierung der Laserdaten auch bei dichtem Bewuchs den Boden entspre- Im Rahmen der Kalibrierung des Aufnahmesys- chend den Vorgaben erfassen zu können. tems wird ermittelt, wie die Komponenten des Aufnahmesystems zur Aufnahmezeit zueinan- Aus den Projektvorgaben (i. d. R. der mittleren der orientiert waren, und es wird eine Reihe von gewünschten Punktdichte) und den physikali- Parametern des Scanners und der Aufnahme schen Parametern des eingesetzten Scanners ermittelt (Maßstab, Nullpunktverschiebung, (Aufzeichnungsrate, Zeilenfrequenz, Öffnungs- atmosphärische Korrekturen). winkel) ergeben sich die Flughöhe sowie der Abstand der einzelnen Flugstreifen. 6) Klassifikation der Laserdaten Je nach Projektvorgaben werden die Daten nun
  2. Befliegung (Aufnahme) in verschiedene Höhenklassen eingeteilt (z. B. Neben den Laserscandaten muss zu jedem Zeit- Boden, niedrige Vegetation, hohe Vegetation, punkt die Position und Lage des Fluggerätes Gebäude, Oberleitungen). (in allen drei Raumrichtungen) aufgezeichnet werden. 7) Berechnung der Rasterdaten und sonstigen Ergebnisse
  3. Berechnung der Flugpfade (Trajektorien) Aus den klassifizierten Daten werden regelmä- Nach der Aufnahme werden die tatsächlichen ßige, quadratische Raster berechnet, da Ras- Flugpfade aus den aufgezeichneten Positions- terdatensätze wesentlich einfacher bearbeitet und Bewegungsmessungen berechnet. werden können als Punktwolken.

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A-2 PHASE A 225

Abb. 2.3-3 Querschnitt durch eine Punktwolke (Quelle: Daten: NLBL, Darstellung: Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH)

Qualitätskriterium digitaler Geländemodelle Verfügbarkeit

Das Qualitätskriterium ist die räumliche Auf- Ein DGM 1 (Rasterweite 1 m) wird nicht von allen lösung (Rasterweite) des DGM. Mit steigender Bundesländern geführt. Aktuelle Angaben zur Rasterweite des DGM (also abnehmender Auflö- Verfügbarkeit in den einzelnen Ländern erteilen sung) steigt – ähnlich wie bei kleiner werdenden die jeweiligen Landesvermessungsämter oder die Maßstäben topographischer Karten – der Grad Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltun- der Generalisierung der realen Erdoberfläche gen (AdV, www.adv-online.de). durch das Modell. Die Höhengenauigkeit der Rasterzellen des DGM ist neben der Rasterweite Für einen Erkenntnisgewinn – z. B. bezüglich auch von der Neigungsstärke der realen Erdober- der Abgrenzung von bombardierten Flächen im fläche und der Größe der Reliefformen abhängig. Wald – ist ein von den Landesvermessungsämtern Bei zunehmender Neigungsstärke (Steilheit) und bezogenes DGM 1, falls verfügbar, insbesondere kleiner werdenden Reliefformen ist mit einer wegen der relativ günstigen Beschaffungskosten Abnahme der Höhengenauigkeit des DGM zu meist ausreichend. rechnen. Kleinformen unterhalb der Rasterweite können natürlich von einem DGM nicht wieder- Eine gesonderte Befliegung (dann am besten mit gegeben werden. höherer Auflösung, z. B. Rasterweite 0,2 m) wird aufgrund des relativ hohen Aufwandes nur im Einzelfall in Betracht kommen (Kosten-Nutzen- Betrachtung).

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Abb. A-2.3-4 Oben Unten DGM 0,2 und DGM 1 im Vergleich Schräglichtschummerung der Durch Komprimierung und Glättung der Originaldaten des DGM (0,2 m Originaldaten angenäherte Darstellung Auflösung) eines DGM 1 (1 m Auflösung) (Quelle: Daten: NLBL, Darstellung: Luftbilddaten- bank Dr. Carls GmbH)

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A-2 PHASE A 227

4 Möglichkeiten und Grenzen

Die Lagegenauigkeit von Bodenobjekten im Weiterhin besteht durch die Nutzung eines Di- Digitalen Geländemodell ist vergleichbar mit gitalen Geländemodells die Möglichkeit, Ober- der Auflösung und Präzision eines aktuellen flächenanalysen durchzuführen. So geben bspw. Digitalen Orthofotos. Das DGM bildet u. a. Wege, Geländeprofile Aufschluss über die Beschaffenheit Abflussrinnen und Flurkanten ab, die in aktuellen von Hohl- und Vollformen, und zwar deutlich Orthophotos von Vegetation verdeckt werden, detaillierter als dies nur über Schräglichtschum- aber als zusätzliche Passpunkte für die Georefe- merungen möglich ist. renzierung von historischen Luftbildern dienen können. Außerdem können Lageabweichungen Neben Bombentrichtern können auch militärisch von bereits georeferenzierten Luftaufnahmen und bedingte Hohlformen wie Stellungssysteme und kartierten Befunden auf Grundlage des Gelände- Laufgräben anhand ihrer Querschnitte im DGM modells korrigiert werden. Potentiell kampfmit- identifiziert werden (z. B. schmale Öffnung und telrelevante Befunde, die in den Kriegsluftbildern steile Wände bei Laufgräben). Das DGM ermög- erkennbar sind, lassen sich anschließend mit den licht somit eine differenzierte Klassifizierung von Daten des Geländemodells abgleichen. In einigen Hohlformen, die das Luftbild naturgemäß nicht Fällen können weitere Bombentrichter ausgewie- bietet. sen werden, die im Kriegsluftbild aufgrund der eingeschränkten Bodensicht nicht zu registrieren Digitale Geländemodelle stoßen in der Kampf- sind. Gegebenenfalls besteht auch die Möglich- mittelerkundung dort auf Grenzen, wo während keit, einen Kampfmittelverdacht durch das DGM der vergangenen 70 Jahre eine anthropogene zu entkräften. Überprägung des Geländes erfolgt ist. Hierzu zählen u. a. Ackerbau, Weidewirtschaft, forstwirt- schaftliche Maßnahmen, Bautätigkeiten oder militärischer Regel- und Übungsbetrieb. Bomben- trichter aus der Kriegszeit können in diesem Fall meist nicht mehr oder nur noch partiell nachge- wiesen werden.

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Abb. A-2.3-5 Schützenlöcher im Wald Die Mulden sind im DOM nicht erkennbar. An der Form ist bereits in der Schummerung erkennbar, dass es sich hierbei links: Bodenmodell (DGM, also letzte Reflexion des nicht um Bombentrichter handelt. Laser-Pulses) Die Senke im NW (links im Profil) könnte zwar von der Form rechts: digitales Oberflächenmodell (DOM, d. h. erste her ein Bombentrichter sein, aufgrund der steilen, scharf Reflexion, hier: Baumkronen/Vegetation); dargestellten Ränder ist sie aber erheblich jüngeren Datums (Quelle: Daten: NLBL, Darstellung: Luftbilddatenbank Dr. unten: Querprofil entlang des blauen Pfeils. Carls GmbH).

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A-2.4 Handlungsanweisung Rüstungsaltstandorte/

-altablagerungen und Kampfmittelräumung

Die Handlungsanweisung „Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten und Rüstungsaltab- Die Handlungsanweisung „Bearbeitung von lagerungen – Durchführung von Kampfmit- Rüstungsaltstandorten und Rüstungsaltablage- telräumungen“ kurz „Handlungsanweisung rungen - Durchführung von Kampfmittelräu- Rüstungsaltstandorte/-altablagerungen und mungen“ steht Ihnen als PDF-Datei im Bereich Kampfmittelräumung“ wurde durch die Leitstelle „Anlagen“ der Website www.bfr-kmr.de zur Boden- und Grundwasserschutz / Kampfmit- Verfügung. telräumung erarbeitet und durch das Bundes- ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen (heute Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) sowie das Bundesministerium der Verteidigung ge- meinsam herausgegeben. Diese mit den Erlassen vom 17.12.1999 (BMVBW, BS 33 B1012) und vom 24.03.2000 (BMVg, WV II7 Az 63-25-36/15) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen eingeführten Handlungsanweisungen sind sowohl Bestandteil der Baufachlichen Richt- linien Boden- und Grundwasserschutz als auch dieser Baufachlichen Richtlinien Kampfmittel- räumung und weiterhin uneingeschränkt gültig.

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230 A-2 PHASE A

A-2.5 Methodische Vorgehensweise bei der Bewertung

der Ergebnisse der Phase A

1 Einleitung Die Informationen zur Sorte und Art sowie Lage, Menge und dem Zustand der möglicherweise vor- Folgende Faktoren sind für die Bewertung von handenen Kampfmittel ergeben sich aus der mit Kampfmitteln belasteten Flächen maßgebend (s. a. Kap. 5 im Textteil dieser Arbeitshilfen): → Untersuchung der Verursachungsszenarien (Anhang A-2.1.4):

→ jetzige und zukünftige Nutzung, → Sorte, Art, Lage, Menge des vermuteten, → Luftangriffe, festgestellten Kampfmittels, → Bodenkämpfe, → Zustand des festgestellten Kampfmittels, → Munitionsvernichtung, → Möglichkeit der Selbstdetonation, → militärischer Regelbetrieb, → Möglichkeit der Detonation durch → Munitionsproduktion und -lagerung, Fremdeinwirkung, → Explosions-, Detonations- und sonstige Wirkung auf die Schutzgüter. → aus fallweise durchgeführten Geländebegehungen sowie aus → Erkenntnissen von in der unmittelbaren Nähe untersuchten oder geräumten 2 Grundlagen Flächen.

Die Bewertung beruht auf den Ergebnissen Die naturräumlichen Standortfaktoren beeinflus- der Historisch-genetischen Rekonstruktion sen maßgeblich die Bewertung, da beispielsweise und schließt die Phase A ab. Die methodischen spätere Bodenbewegungen oder neue Infrastruk- Vorgehensweisen bei der Bewertung und der tur zur Verlagerung oder teilweisen Beseitigung Gefährdungsabschätzung (s. Anhang A-3.3) sind von Kampfmitteln geführt haben können. Der vergleichbar. Bei der Bewertung der Phase A ist Erhebung der relevanten Daten kommt deshalb vor allem zu berücksichtigen, dass sie im Wesent- eine hohe Bedeutung zu. lichen auf „weichen“ Daten der Archivalien- und Luftbildauswertung beruht. Insbesondere mögli- che Einschränkungen der Recherche, die zu einer Verminderung der Aussagesicherheit führen kön- nen, sind bei der Bewertung zu berücksichtigen.

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A-2 PHASE A 231

3 Methodisches Konzept

Die Methodik der Gefährdungsabschätzung hat Die Bewertung erfolgt schrittweise nach folgen- folgende Anforderungen zu erfüllen: der Vorgehensweise:

  1. Die kampfmittelverdächtigen Flächen → allgemein gültig, (KMVF) werden – für die fünf Verursa- → wissenschaftlich fundiert, chungsszenarien differenziert – ermittelt → nachvollziehbar, und in Plänen dargestellt. Bereits (beab- → robust, sichtigt oder unbeabsichtigt) geräumte → einfach anzuwenden, Flächen sind bei der Ausweisung der → einfach zu aktualisieren. KMVF zu berücksichtigen.

  2. Durch die Recherchen werden die mög- licherweise anzutreffenden Kampfmittel für jedes Verursachungsszenarium be- nannt. Sie werden in sieben Fundklassen eingestuft.

  3. Für die weitere Betrachtung wird die höchste Fundklasse berücksichtigt.

  4. Die Wirkung eines möglicherweise vorhandenen Kampfmittels kann nicht sicher abgeschätzt werden, da gesicherte Informationen zur genauen Sorte und Art, zur Bezünderung, zum Zustand und zur Tiefenlage nur in Ausnahmefällen gege- ben werden können.

  5. Die für die Verursachungsszenarien einzeln ausgewiesenen Kampfmittelver- dachtsflächen werden den fünf Flächen- kategorien (s. Textteil der AH KMR, Kap. 5) zugeordnet. Dabei werden die höchstmög- liche Fundklasse und bestimmte, weiter unten dargestellte Konventionen berück- sichtigt.

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232 A-2 PHASE A

4 Kampfmittelverdächtige Flächen (KMVF) Die einheitliche Benennung der möglichen Kampfmittel erfolgt über die Zuordnung zu Für die Bewertung der Ergebnisse der Historisch- Fundklassen. Sie sind analog den Fundklassen der genetischen Rekonstruktion wird das Grundstück Gefährdungsabschätzung definiert (s. folgende daraufhin untersucht, welche der fünf Verursa- Tabelle Tab. A-2.5-1). Die Fundklassen werden mit chungsszenarien zu einer Kampfmittelbelastung den Großbuchstaben D bis K gekennzeichnet. A A geführt haben können. Für jedes Verursachungs- Im Gegensatz zu den Fundklassen der Phase B, die szenarium sind anzugeben: konkret im Gelände aufgefundene Funde klassi- fizieren, wurden die Fundklassen der Phase A um den Index „A“ ergänzt. Hiermit werden Verwech- → Lage und räumliche Ausdehnung der selungen vermieden und klar gemacht, dass diese betroffenen Fläche, Einstufung auf den Ergebnissen der Historisch- → Lage und räumliche Ausdehnung von genetischen Rekonstruktion beruht. Analog zu möglichen Belastungsschwerpunkten (z. B. den Fundklassen der Phase B wurde der Buchsta- Stellungssystemen, Sprengtrichtern), be „I“ nicht vergeben. Auch sind die Fundklassen → Sorte und Art der vermuteten Kampfmittel A bis C ohne Relevanz. Hierbei handelt es sich in sowie Annahmen zur Menge, der der Phase B um tatsächliche Funde von Schrott. In möglichen räumlichen Verteilung (gleich- der Phase A werden Flächen, die lediglich derar- förmig, ungleichförmig, punktuell konzent- tige Funde vermuten lassen, vom Kampfmittel- riert etc.) und der möglichen Tiefenlage. verdacht freigesprochen und deshalb nicht weiter berücksichtigt.

Diese Informationen werden mit Daten zu Die für jedes Verursachungsszenarium vermute- durchgeführten Kampfmittelräumungen oder ten Kampfmittel werden den Fundklassen zuge- Bodenbewegungen, die ebenfalls zu einer Besei- ordnet. Für die weitere Bewertung ist die höchste tigung von Kampfmitteln geführt haben können, Fundklasse relevant. verschnitten.

Im Ergebnis ist ein Plan vorzulegen, in dem für 6 Tiefenstufen die fünf Verursachungsszenarien getrennt die Kampfmittelverdachtsflächen und bereits ge- Für die Gefährdungsabschätzung der Phase B (s. räumte Fläche eindeutig dargestellt werden. Anhang A-3.3) werden die Funde zwei Tiefenstu- fen zugeordnet. Für die Phase A können derartige Tiefenstufen in der Regel nicht verlässlich ange- 5 Fundklassen geben werden. Meist sind nur vage Annahmen möglich. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Durch die Rekonstruktion der Ursachen, die durch eine Geländebegehung Kampfmittel an der zu einer Kampfmittelbelastung geführt haben Geländeoberfläche gefunden wurden. In derarti- können, werden die möglicherweise auftretenden gen Fällen wird – nach Prüfung im Gelände durch Kampfmittel ermittelt. Je nach Verursachungs- eine Verantwortliche Person gem. SprengG (s. AH szenarium und in Abhängigkeit der Quellenlage KMR – Textteil, Kap. 2, Definitionen) – gemäß An- kann das mögliche Kampfmittelspektrum mehr hang A-3.3 häufig eine Gefahr für die Schutzgüter oder weniger differenziert und verlässlich angege- festzustellen sein. Ein derartiger Befund ist bei der ben werden. Bewertung der Ergebnisse der Phase A besonders zu berücksichtigen.

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A-2 PHASE A 233

Tabelle: Tab. A-2.5 - 1: Zuordnung der Kampfmittel zu Fundklassen T ab. A-2.5-1 Zuordnung der Kampfmittel zu Fundklassen

Fund- klasseBeschreibung (Funde von … möglich)BeispielKlassifizierung nach AH KMR
D AWaffen, WaffenteileGewehr-, GeschützresteKampfmittel
E AKampfmittel mit Explosivstoffen ohne Zünder10,5 cm Granate ohne Zünder, Splitter/Fragment mit Explosivstoffanhaftung
F AKampfmittel mit Explosivstoffen und Zünder3,7 cm SprGr mit Zünder
G AKampfmittel mit Explosivstoffen und selbstdetonationsfähigem oder aufgrund mittelbarer Energiezufuhr wirkfähigem Zünder8,8 cm PzSprGr
H AKampfmittel, die flüchtigen Brand-, Reiz- oder Nebelstoff enthaltenNebeltopf, nicht ausgenebelt, Phosphorbrandbombe
J AKampfmittel, die strahlende Substanzen enthalten oder aus diesen bestehenWuchtgeschosse aller Kaliber, die als DU-Munition (depleated uranium) bekannt sind; Steuer- und Lenkteile von Flugkörpern, die derartige Substanzen enthalten. Die Bergung, Räumung und Beseitigung derartiger Kampfmittel unterliegen besonderen Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen.
K AKampfmittel, die Kampfstoffe enthalten – unabhängig, ob mit oder ohne ZünderGranaten und Bomben des Ersten und Zweiten Weltkriegs, die Kampfstoffe enthalten. Die Bergung, Räumung und Beseitigung derartiger Kampfmittel unterliegen besonderen Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen.

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234 A-2 PHASE A

7 Bewertung

Im Textteil erfolgt in Kapitel 5.2 eine Kategorisierung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbe- lasteten Flächen:

KategorieErläuterung
1Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
2Auf der Fläche werden Kampfmittelbelastungen vermutet oder wurden festgestellt. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es besteht weiterer Erkundungs- bedarf.
3Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren. Bei Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaß- nahmen ist eine Neubewertung durchzuführen. Daraus kann sich ein neuer Handlungsbedarf ergeben.
4Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert.
5Die Kampfmittelbelastung wurde vollständig geräumt.

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A-2 PHASE A 235

Die sieben Fundklassen können durch die damit verbundene Beurteilung des Verdachts in die fünf Flächenkategorien überführt werden. Dafür gelten folgende Konventionen:

  1. Die Flächen mit möglichen Kampfmittel- che auftreten, erfolgt die Bewertung analog funden der Fundklassen D bis K werden der der Gefährdungsabschätzung (s. Anhang A A Flächenkategorie 2 – weiterer Erkundungsbe- A-3.3). Wurde eine Gefahr festgestellt, ist die darf – zugeordnet. Fläche in die Flächenkategorie 4 einzustu- fen. Besondere Schutzmaßnahmen können
  2. Wurden für das Verursachungsszenarium kurzfristig erforderlich werden. „Luftangriffe“ Bombenblindgängerverdachts- punkte ausgewiesen, werden diese in die 6. Die Flächenkategorie 3 kann dann einer Flächenkategorie 2 eingestuft. Der Verdacht Fläche zugewiesen werden, wenn besonde- hat sich zwar noch nicht bestätigt, wurde re Hinweise und zusätzliche Erkenntnisse aber wesentlich konkretisiert. Insofern sind vorliegen, die im Einzelfall die eindeutige in der Regel weiterführende Untersuchungen Ableitung ermöglichen, dass bei der jetzigen (z. B. Bohrlochsondierung) und unmittelbar oder geplanten Nutzung keine Gefahr für die anschließende Räumungen (gem. Technischer Schutzgüter zu erwarten ist. Dies kann bei- Spezifikation A-9.4.5 „Räumung von Bomben- spielsweise bei Auffüllungen gegeben sein, blindgängern“) einzuleiten. die nach dem Schadenseintritt auf die Fläche aufgebracht wurden und die so mächtig sind,
  3. Wurden die Fundklassen J und K ausge- dass eine Wirkung der vermuteten Kampf- A A wiesen, ist ein vordringlicher Bedarf für eine mittel nicht zu erwarten ist. weitere technische Erkundung festzustellen.
  4. Liegt ein eindeutiger Nachweis vor, dass
  5. Werden Kampfmittel der Fundklassen G , J Teilflächen bereits früher geräumt wurden, A A oder K vermutet, können wegen des mögli- werden sie in die Flächenkategorie 5 ein- A chen besonderen Gefährdungspotenzials be- gestuft. Der eindeutige Nachweis bedarf sondere Schutzmaßnahmen sofort notwendig einer nachvollziehbaren Dokumentation und werden. kartografischen Darstellung über die einge- setzte Technik, über die Durchführung der
  6. Wurde durch eine Geländebegehung festge- Räumung, der gefundenen Kampfmittel, des stellt, dass die vermuteten Kampfmittel tat- erreichten Räumstandes sowie der ausdrück- sächlich vorhanden sind und an der Oberflä- lichen Freigabeerklärung.

Die hier ausgewiesenen Flächenkategorien sind den Munitionsbelastungsgraden B und C der Bundes- wehr (s. ZDv 44 / 11) zuzuordnen. Eine genaue Zuordnung kann erst nach einer Technischen Erkundung erfolgen. Die oben genannten Konventionen gelten sinngemäß.

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236 A-2 PHASE A

8 Dokumentation

Der Bewertung kommt bei der Phase A eine kartografisch zu dokumentieren. Empfehlungen grundlegende Bedeutung zu. Sie bestimmt Art für weitere Maßnahmen sind auszusprechen und und Umfang und damit auch Kosten von Folge- erste Lösungsmöglichkeiten zu unterbreiten. Die maßnahmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen Dokumentation richtet sich nach den Anforde- und die darauf basierende Bewertung sind dem- rungen der TS A-9.2.9 „Anforderungen Bericht entsprechend ausführlich zu beschreiben und Phase A“.

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A-3 PHASE B 237

A-3 Phase B

A-3.1 Geophysik

A-3.1.1 Einleitung

1 Einführung

Die Ortung von Kampfmitteln ist auch heute Aktive Verfahren kommen in der Kampfmittel- noch eine unverzichtbare Maßnahme zur Ge- erkundung seit dem 2. Weltkrieg routinemäßig fahrenabwehr u. a. bei der Durchführung von bei der Suche nach Landminen zum Einsatz. Bis Bauvorhaben und der Erschließung von Grund- heute erfolgt eine stetige Weiterentwicklung stücken. Geophysikalische Verfahren werden dieser Technik, die seit den 1990er Jahren auch für hierfür seit Langem mit Erfolg eingesetzt. Dabei die Detektion von größeren Objekten im tieferen wird zwischen sogenannten passiven und aktiven Untergrund eingesetzt wird. Es ist absehbar, dass Verfahren unterschieden. die aktiven Verfahren auch in der Zukunft eine bedeutende Rolle spielen werden. Passive Verfahren beruhen auf der Messung von Verzerrungen des Erdmagnetfeldes, die durch Als weitere Technik wird in jüngerer Zeit das magnetisch wirksame Störkörper (Blindgänger, Georadar (GPR, Ground Penetrating Radar) auch Eisenteile etc.) im Untergrund hervorgerufen wer- für die Zwecke der Kampfmittelsuche eingesetzt. den. Die hauptsächlichen Einsatzgebiete sind derzeit noch die militärische Kampfmittelsuche und die Bei den aktiven Verfahren wird ein elektromagne- humanitäre Entminung. Die Arbeitsweise des GPR tisches Feld mittels eines Senders erzeugt, dessen basiert auf der Aussendung sowie dem Empfang Antwort aus dem Untergrund durch leitfähige reflektierter elektromagnetischer Wellen, typi- Strukturen wie z. B. Metallkörper verändert wird. scherweise in einem Frequenzbereich zwischen Diese Änderungen werden mit einem Empfänger 200 MHz und einigen GHz. aufgenommen und ausgewertet.

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238 A-3 PHASE B

2 Grundlagenermittlung

Vor dem Einsatz geophysikalischer Verfahren zur Lokalisierung von Kampfmitteln müssen zur richtigen Auswahl einige grundsätzliche Fragestellungen geklärt werden:

→ Welche Kampfmittel werden vermutet → Welche Störkörper können die Kampfmittel (Art, Herkunft, Größe, Gewicht, Anzahl, maskieren (Metallschrott, Metallleitungen/ min./max. Tiefenlage)? -kabel, Oberflächenversiegelungen wie z. B. armierter Beton, Schlacke)? → In welchen Bodenverhältnissen liegen die Kampfmittel (natürlicher, ungestörter Unter- → In welcher Umgebung befindet sich die grund, bindige/nicht bindige bzw. elektrisch abzusuchende Fläche (Stadtgebiet, Land, leitfähige Böden, Böden mit einem Bestand an Nähe z. B. zu Gleiskörpern oder Gebäuden)? ferrimagnetischen Mineralen, geordnete/unge- ordnete Aufschüttung, auch: Grundwasserflur- → Wie ist die abzusuchende Fläche beschaffen abstand)? (Größe, Zugänglichkeit, Begehbarkeit/ Befahrbarkeit, Bewuchs, Morphologie)?

2.1 Kampfmittel

Grundsätzlich lassen sich Kampfmittel nach Herkunft, Art und Lage charakterisieren.

2.1.1 Herkunft und Art der Kampfmittel Bei Bodenkämpfen entstanden Kampfmittelbe- lastungen durch blindgegangene Munition bei Die Herkunft der Kampfmittel lässt sich den Kampfhandlungen sowie Belastungen durch fünf Verursachungsszenarien (s. Anhang A-2.1.4) zurückgelassene oder verschüttete Munition zuordnen. In der Regel wird hierdurch auch ihre und Waffen in Feuerstellungen, Stellungen und Art bestimmt. Stellungssystemen oder in Trichtern, Gruben und natürlichen Hohlformen im Bereich von Kampf- Aus Luftangriffen ist mit allen Arten von Ab- gebieten. Hierzu gehören auch Belastungen durch wurfmunition (z. B. Spreng-, Brand- und Split- Minenfelder und Belastungen durch verminte terbomben, Luftminen) aus strategischen und oder mit Sprengeinrichtungen versehene Infra- taktischen Angriffen (auch Einzelabwürfe durch struktur (z. B. Brücken). Jagdbomber) zu rechnen („Bombenblindgänger“). Hinzu kommen Kampfmittel aus dem Beschuss Bei der Munitionsvernichtung wurden Kampf- von Bodenzielen durch Bordwaffen und Raketen. mittelbelastungen durch die Vernichtung von

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A-3 PHASE B 239

Kampfmitteln jeglicher Art durch Sprengungen, des Einschlagsortes. Teile wie z. B. das Leitwerk die Beseitigung von Munition durch Ablagerung werden oftmals beim Eindringvorgang abgerissen und Entsorgung sowie durch Versenkung in und befinden sich im Verlauf dieser Bahn. Gewässern oder die Behandlung von Munition durch nicht berechtigte Personen zur Wertstoff- Ebenfalls in größerer Tiefe können die im Rah- gewinnung erzeugt. Sie sind unabhängig von men von Bodenkämpfen in Stellungen, Trichtern, Kampfhandlungen während der beiden Weltkrie- Gruben und natürlichen Hohlformen zurückge- ge und der Folgezeit entstanden. lassenen oder verschütteten Kampfmittel liegen. Auch aus dem militärischen Regelbetrieb und aus Unter dem Begriff Militärischer Regelbetrieb wer- der Munitionsvernichtung können Kampfmittel den die Vorgänge während des normalen Betriebs in solche Hohlformen eingebracht worden sein. einer militärischen Liegenschaft im Kommando- Gerade zur Beseitigung von Fundmunition wur- bereich militärischer Befehlsstrukturen in Frie- den aber häufig auch Wasserflächen aller Art wie dens- und Kriegszeiten zusammengefasst. Dabei Kanäle, Flüsse, Seen, Teiche oder Becken genutzt, kann unterschiedlichen Standorttypen grund- insbesondere an damals verkehrsgünstigen/zu- sätzlich auch ein unterschiedliches Kampfmittel- gangsgünstigen Stellen. inventar zugeordnet werden. Auf Standorten des Ausbildungs- und Übungsbetriebs ist ein großes Gegen Kriegsende oder auch danach im Zuge Spektrum an Kampfmitteln zu erwarten. Zusätz- der Munitionsvernichtung durch Sprengen lich können an Standorten des Versuchsbetriebs weggeschleuderte Kampfmittel (angesprengte seltene, nur in geringen Stückzahlen hergestellte Munition) befinden sich meistens in der oberen Erprobungsmunition und ungewöhnliche Beute- Boden- bzw. Sedimentschicht auf den seinerzei- munition vorkommen. tigen Sprengplätzen, manchmal auch mehr als 1.000 Meter davon entfernt. Im Bereich der bei Aus der Munitionsproduktion und -lagerung als der Vernichtung entstandenen Sprengtrichter Regelbetrieb entstammen die unterschiedlichsten dringen Kampfmittel jedoch auch bis zu 2 Me- Arten und Typen von Munition. Hierbei kann ter weit in die Trichtersohle oder -wand ein. Im es sich genauso um schussfertige Munition und Zusammenhang mit einer starken Nutzung der bezünderte Abwurfmunition handeln wie um Sprengtrichter wurden Kampfmittel dadurch bis Teile hiervon in den unterschiedlichen Stadien in Tiefen von 20 m unter Ursprungsgeländeober- der Vorbereitung und Montage. Die Kampfmittel kante nachgewiesen. können das gesamte Spektrum der produzierten und gehandhabten Munition umfassen. Minen liegen in der Regel auf oder unmittelbar unter der Gelände- bzw. Sedimentoberkante.

2.1.2 Tiefenlage der Kampfmittel Während des Krieges oder im Übungsbetrieb verschossene, aber nicht explodierte Munition Bombenblindgänger liegen je nach Größe, Ge- (Blindgänger) liegt häufig in den oberen Dezime- wicht und Beschaffenheit des Untergrundes bis tern des Geländes/Sediments. Je nach Kaliber und zu 10 Meter tief unter der Geländeoberkante bzw. Untergrundbeschaffenheit können aber auch Tie- der Sohle von Gewässern, selten tiefer. Dabei fenlagen zwischen 1 m und 6 m erreicht werden. durchdringen Bombenblindgänger den Unter- grund häufig auf einer kreisartigen Bahn und befinden sich daher nicht unmittelbar unterhalb

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240 A-3 PHASE B

2.2 Fundumgebung

Neben der Art und Lage der Fundmunition spielt die Fundumgebung eine weitere wichtige Rolle für den Erfolg/Misserfolg bei der Kampfmittelsuche. Im Folgenden sind einige typische Situationen für Fundum- gebungen mit den dazugehörigen Konsequenzen dargestellt.

2.2.1 Aufschüttungen Die Auswertung gemessener magnetischer Ano- malien hinsichtlich der Tiefe der Störkörper gibt Häufig gelangen Kampfmittel durch Bodenumla- Auskunft über die Mächtigkeit der Aufschüttung gerungen in aufgeschüttetes Material. Die stoffli- unter der Annahme, dass im gesamten Aufschüt- che Zusammensetzung der Aufschüttung hat tungsvolumen Störkörper enthalten sind. Ist starken Einfluss auf die Qualität der geophysikali- diese Annahme unsicher, kann durch ergänzende schen Messungen. Durch metallische Einlagerun- Untersuchungen (z. B. Rammkernsondierungen, gen (Schrott, Bauschutt mit Stahlbewehrungen 2D-Geoelektrik oder Refraktionsseismik) die etc.) werden magnetische und elektromagneti- Mächtigkeit der Aufschüttung profil-/flächenhaft sche Messverfahren stark gestört, so dass eine ermittelt werden. Identifizierung bzw. Unterscheidung von Kampf- mitteln und anderweitigen Metallteilen nur Die Voruntersuchungen liefern fundierte Pla- schwer oder nicht mehr möglich ist. Hier können nungsgrundlagen für die Entscheidung, ob eine Verfahrenskombinationen in Verbindung mit flächenhafte geophysikalische Kampfmittelsuche Datenbearbeitungsverfahren eine Verbesserung auf der gesamten Fläche, nur auf Teilbereichen der Detektionswahrscheinlichkeit erzielen. oder gar nicht zum Einsatz kommen kann. Aus der Mächtigkeitsbestimmung lässt sich die maxi- Die maximal zu erreichende Erkundungstiefe mal zu erreichende Erkundungstiefe bestimmen, wird durch die Mächtigkeit der Aufschüttung welche die Wahl des geophysikalischen Verfah- begrenzt. rens bestimmt. Weiterhin kann das zu untersu- chende Bodenvolumen abgeschätzt werden. Eine Übersichtskartierung, z. B. mit Hilfe einer magnetischen Vermessung, liefert ein Bild über die Verteilung von mit Metallkörpern unbelas- teten, belasteten oder stark belasteten Bereichen der Untersuchungsfläche.

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2.2.2 Leitungen, Kabel, Störkörper 2.2.3 Geologische Struktur der Untersuchungsfläche Befinden sich Kampfmittel in Gebieten mit ent- wickelter Infrastruktur (Stadt-/Industriegebiete), Zur geophysikalischen Methodenwahl ist die können unterirdische Leitungen und Kabel die Kenntnis der geologischen Struktur im Bereich Ergebnisse einer Sondierung beeinträchtigen. der Verdachtsfläche von großem Vorteil. So tritt Mithilfe von Leitungsplänen lassen sich im Voraus als „natürliche” Tiefengrenze für Bombenblind- mögliche Fehlinterpretationen von gemessenen gänger z. B. eine Festgesteinsoberkante unter Anomalien vermeiden. Allerdings sind diese Pläne einer Lockergesteinsbedeckung auf. Liegt diese häufig recht ungenau. Grenze höher als die erfahrungsgemäß mögli- che maximale Tiefe von Blindgängern (ca. 8 – 10 Ebenso muss im Gelände sorgfältig Protokoll m), kann das zu untersuchende Bodenvolumen über sichtbare Störkörper (Tanks, Zäune, Kanalde- erheblich reduziert werden. Zur Kartierung der ckel, Masten etc.) geführt und diese in Lagepläne Festgesteinsoberfläche im Untergrund können je eingetragen und mit den Anomalienkarten ab- nach Bodenbeschaffenheit Rammkernsondierun- geglichen werden. gen, Refraktionsseismik, 2D-Geoelektrik oder das Georadar eingesetzt werden. Die geophysikalischen Messnetze sollten, soweit das Gelände dies zulässt, Leitungen und Kabel Bei lockeren bzw. „weichen“ Bodenverhältnissen senkrecht queren. Dadurch erhöht sich die Or- (z. B. Marschenböden, anmoorige Böden, Moore, tungsgenauigkeit dieser Lineamente. locker gelagerte Sande) liegen Bombenblind- gänger zum Teil noch in Tiefen bis zu 10 m. Hier müssen zur Ortung Sondierungsbohrungen her- angezogen werden.

Die oben aufgeführten Überlegungen beziehen sich nur auf natürliche Bodenverhältnisse. Durch Bodenumlagerungen/Aufschüttungen können die Bombenblindgänger auch tiefer liegen als sie natürlicherweise zu erwarten sind.

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242 A-3 PHASE B

3 Anforderungen an die geophysikalische Untersuchungsmethodik

Für die Ortung von Einzelobjekten (Einzelano- Bei Verdachtsflächen in Gewässern ist dagegen malien) bis in größere Tiefen ist die Nutzung eine Einzelfallbetrachtung erforderlich (Strö- von Sensoren mit großer Tiefenerfassung von mungsrichtung, Sedimentumlagerungen u. ä.). der Geländeoberkante bzw. Sedimentoberkante Vergrabene, verschüttete oder versenkte Kampf- erforderlich. mittel kommen sowohl als kleinere Einzelobjekte als auch als Ansammlung im Boden vor. Aufgrund Für eine Modellierung des Störkörpers (Bombe) der kleinen Abmessungen der Kampfmittel ist inkl. einer Tiefenbestimmung ist die flächenhafte die Nutzung von hochauflösenden Sensoren und Erfassung des durch die Bombe hervorgerufenen die Einhaltung eines Spurabstandes von < 0,25 m Anomalienfeldes notwendig. notwendig.

Bei größeren Objekten ist ein Profilabstand von Objektansammlungen können mit den vorhande- 0,25 m für die Messungen ausreichend. nen Messverfahren zum Teil nicht mehr einzeln aufgelöst werden und rufen daher eine zusam- Bei Objekttiefen, die nicht durch Messungen von menhängende „Einzelanomalie“ hervor, die ein der Geländeoberkante bzw. Sedimentoberkante größeres Einzelobjekt vortäuschen kann. Oder es aus erfasst werden können, muss eine Ortung ergibt sich ein unruhiges Anomalienbild, dessen durch Einbringen von Messbohrungen erfolgen. Einzelanomalien nicht mehr objektbezogen aus- gewertet werden können. Sind die Einschlagsorte von möglichen Blindgän- gern (z. B. aus der Luftbildauswertung) bekannt, Verschossene oder versprengte Munition liegt muss bei der Ortung trotzdem auch das Umfeld meist oberflächennah. Aufgrund der häufig gerin- abgesucht werden. Neben der Lageungenauig- gen Größe der Einzelobjekte sind empfindliche keit des Blindgängerverdachtspunktes aus der Sensoren mit einer an die erforderliche Suchtiefe Luftbildauswertung (s. Anhang A-2.3.4) ist zu angepassten Tiefeneindringung notwendig. Die berücksichtigen, dass sich Bombenblindgänger Einhaltung eines Spurabstandes der Sensoren nicht immer direkt unter dem Einschlagsort be- < 0,25 m ist notwendig. finden. Der seitliche Abstand kann 6 – 10 m vom Einschlagspunkt betragen, die Tiefe bis zu 10 m Die Datenaufzeichnung hat flächenhaft zu erfol- erreichen. Die Abweichung ist abhängig von der gen, da meist keine Vorab-Informationen über Bodenbeschaffenheit. Bei weichen oder lockeren mögliche Fundstellen vorhanden sind. Böden muss der Suchradius daher größer als bei festen Böden angesetzt werden. Richtwerte sind Grundsätzlich ist bei Verdachtspunkten oder -flä- Suchflächen mit 10 m x 10 m für feste und 25 m chen im Wasser eine geeignete Unterwassersen- x 25 m für weiche/lockere Böden mit dem Ein- sorik einzusetzen. Die Sondentechnik ist dabei im schlagsort im Mittelpunkt. gleichmäßigen Abstand ohne Verkippung dicht über der Gewässersohle zu führen.

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4 Verfahrensoptimierung

Die Praxis zeigt, dass jeder Fundplatz seine eige- → Modellierung und Tiefenbestimmung der nen spezifischen Gegebenheiten aufweist. Aus Störkörper anhand der gemessenen An- diesem Grunde ist insbesondere bei größeren Flä- omalien und Überprüfung an den vorher chen eine sorgfältige Vorerkundung notwendig, eingebrachten Probekörpern. die neben einer geologischen Beschreibung auch geophysikalische Testmessungen zur optimalen → Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Methodenwahl beinhaltet. Als Ergebnis der geophysikalischen Testmessun- Die Testmessungen sollten wie folgt angelegt sein: gen erhält man:

→ Abstecken eines charakteristischen Gebietes auf der Untersuchungsfläche. Bei unter- → Eine optimale geophysikalische Erkundungs- schiedlichem (geologischem) Aufbau der strategie. Untersuchungsfläche sollten entsprechend mehrere Testflächen ausgewiesen werden. → Eine Reduzierung der Kosten durch die Ver- Die Testflächen müssen eine gewisse Größe meidung von falsch eingesetzten Methoden besitzen (ca. 30 m x 30 m oder größer), um (z. B. Georadar auf elektrisch stark leitfähigen repräsentative Aussagen über die Gesamt- Böden oder sehr heterogenem Untergrund). untersuchungsfläche erhalten zu können. → Vermeidung von Neu- bzw. Nachmessun- → Durchführung eines Methodentests, um gen aufgrund eines fehlerhaft angelegten festzulegen, mit welcher Methode/Metho- Messrasters (z. B. zu großer Profilabstand bei denkombination und welchen Messgeräte- der Suche nach kleinen oberflächennahen typen das beste Ergebnis in Verbindung mit Objekten). hoher Wirtschaftlichkeit erzielt wird. → Ein Optimum an Sicherheit und Vertrauen in → Ermittlung des optimalen Profil- und Mess- die geophysikalischen Erkundungsergebnis- punktabstandes. se, da bezogen auf die spezifische Standort- situation die beste Untersuchungsstrategie → Bei der Suche nach bestimmter Fundmuni- angewendet wurde. tion sollte im Testfeld gezielt in verschiede- nen Tiefen und Lagen an unterschiedlichen Stellen entsprechende Fundmunition einge- bracht werden. Anhand dieser Messeffekte ist eine gewisse Kalibrierung der Verfahren möglich.

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5 Dokumentation

Alle durchgeführten Arbeiten müssen in Form Bei der Darstellung von Messergebnissen mit von Feldprotokollen und in zusammengefasster Isolinienplänen in Verbindung mit flächenhaften Form im Ergebnisprotokoll dokumentiert werden. Farbdarstellungen muss die Farbcodierung als Hierzu gehören (s. a. KNÖDEL et al., 1997): Legende erklärt sein. Ebenso muss deutlich ver- merkt sein, in welcher Maßeinheit die Messwerte → Vollständigkeit des Berichtes und Verständlich- dargestellt sind (z. B. nT, nT/m, mV etc.). keit auch für Nichtfachleute: Alle zum Ver- ständnis des Berichtes erforderlichen Angaben → Abgabe der Messdaten (Rohdaten und be- und Darstellungen müssen im Bericht ent- arbeitete Daten) in maschinenlesbarer, gut halten sein. Der Weg von den Messdaten zum dokumentierter Form an den Auftraggeber zur Interpretationsergebnis muss nachvollziehbar Beweissicherung und späteren Nachinterpre- dargestellt werden. tation mit den Ergebnissen anderer Verfahren. Als Speichermedium sind gängige Datenträger → Überzeugende Darstellung der Ergebnisse. zu verwenden. Die Daten müssen in einem Dazu gehört ein klar gegliederter Bericht, der verbreiteten Format (z. B. ASCII) abgespeichert folgende Kapitel beinhalten muss: werden. Die Struktur eines Datenfiles muss klar gegliedert sein, z. B. eine Tabelle mit fol- gendem Zeilen- und Spaltenaufbau: → Auftrag und Aufgabenstellung, → Methodenwahl/Ausrüstung, → Auswertung und Interpretation, X1, Y1, Messwert1, Messwert2, ... → Zusammenfassung und Schlussfolgerungen, X2, Y2, Messwert1, Messwert2, ... → Anlagen. X und Y sind dabei die zu den Messwerten gehörenden Ortskoordinaten. Jede Anlage muss über eine Legende verfügen, die alle notwendigen Angaben zur Lesbarkeit der An- lage enthält, wie Titel, Auftraggeber, Auftragneh- → Exakte und klare Angaben über das verwende- mer, Bearbeiter, Maßstab, Datum der Erstellung, te Koordinatensystem und die Zuordnung der Anlagennummer. Messdaten zu den Koordinaten. Bei der Ver- wendung von lokalen Koordinatensystemen ist in einer Skizze die Lage des Nullpunktes im Gelände darzulegen. Zum Wiederauffinden eines lokalen Messnetzes sind Vermarkungs- punkte an den Eckpunkten der Messflächen im Gelände einzubringen.

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6 Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung ist ein wichtiger Bestandteil geophysikalischer Messungen. Sie ist vom Auftragnehmer zu gewährleisten und muss entsprechend dokumentiert werden.

Die nachfolgenden Punkte zur Qualitätssicherung geophysikalischer Messungen werden hier übersichtsweise aufgeführt. Sie bilden auch die Grundlage für die Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber. Detaillierte Angaben erfolgen in den Anhängen 3.1.2 bis 3.1.4.

6.1 Magnetik

→ Führung eines Gerätebegleitheftes, in dem → Protokollieren von Beobachtungen im Gelän- sämtliche Arbeiten am Gerät dokumentiert de: z. B. Störquellen (Stahlgittermasten oder werden (Kalibrierung, Wartungsarbeiten, Repa- Eisenzäune). raturen, Einsätze...). → Darstellen der Messdaten am Ende eines Feld- → Regelmäßige Kalibrierung der Geräte. arbeitstages zum Erkennen von Fehlern und Störungen. → Kontrolle, dass der Beobachter/Messgehilfe keine magnetisch wirksamen Teile an sich hat → Kontrollpunktmessungen: Etwa 2–5 % der und der Messsensor nicht verschmutzt ist. Messpunkte sind als Wiederholungspunkte zu vermessen. → Kontrolle der Richtungsabhängigkeit (des „Heading Effects“), d. h. der Position des Sen- → Erkannte Fehler müssen durch Nachmessun- sors zum Beobachter in Bezug auf die magne- gen vom Auftragnehmer beseitigt werden. Eine tische Nordrichtung durch Testmessung in vier Verschleierung von Messfehlern durch „Daten- Richtungen. bearbeitung“ ist unzulässig.

→ Kontrolle der Messwertreproduzierbarkeit und der Noise-Bedingungen: Erkennen von Gerä- testörungen (z. B. niedrige Batteriespannung, angebrochene Sensorkabel, Überschreiten der Gradienttoleranz) und von künstlichen Störsig- nalen (elektr. Eisenbahnen, Freileitungen etc.).

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246 A-3 PHASE B

6.2 Elektromagnetik

→ Kontrolle der Geräteparameter und der Mess- → Kontrolle von Richtungsabhängigkeit der Mess- wertreproduzierbarkeit: Vor jeder Messreihe ist werte und Messpunktdichte: Beim Auftreten die Null-Lage der Anzeigeinstrumente zu kali- von Einzelanomalien, die bei der Ablesung brieren. Trotz einer Betriebsdauer von minimal während der Messung gut erkennbar sind, soll- 8 und maximal 20 h (je nach Batterietyp und ten bei Bedarf Verdichtungen des Messrasters klimatischen Bedingungen) sollte die Betriebs- vorgenommen werden, um strukturelle Details spannung der Batterien mehrfach täglich geprüft zu erfassen. werden, da bereits geringe Spannungsabfälle, be- sonders in den empfindlichen Ablesebereichen, → Kontrolle der Störsignale: Technisch verursach- eine Drift verursachen können. te Störsignale im Frequenzbereich der Mess- geräte zeigen sich durch periodische Schwan- → Überprüfung der Reproduzierbarkeit der Mess- kungen oder Driften der Anzeige. Daher ist werte in den verschiedenen Skalenbereichen. ein sorgfältiges Protokollieren von Messwert- Durch Wiederholungsmessungen entlang defi- schwankungen wichtig. Gegebenenfalls sind nierter Abschnitte (für ca. 2–5 % der Messpunkte) Wiederholungsmessungen und eine manuelle können Ablesefehler, Abweichungen infolge Selektierung bei der Auswertung notwendig. unterschiedlicher Spulenhöhen bei Wechsel des Beobachters sowie Fehler wegen Leistungsver- → Metallische Störer oder technische Betriebsein- lust der Batterie u. a. überwacht werden. Erkann- richtungen in der Nähe, aber auch entferntere te Fehler sind durch sofortige Nachmessungen technische Störquellen sind zu protokollieren zu eliminieren. und ihr eventueller Einfluss auf die Datenquali- tät zu prüfen.

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6.3 Georadar

→ Sorgfältige Beobachtung und Dokumentation → Werden die Messungen durch Funktions- von Streukörpern und Reflektoren im Raum störungen der Apparatur beeinträchtigt oberhalb der Antennen (Bäume, Leitungen, oder mit fehlerhaften bzw. nicht optimalen Dächer etc.). Messparametern durchgeführt, sind soforti- ge Nachmessungen der betreffenden Profile → Erfassung von erkennbaren Deckschichtände- durchzuführen. rungen und Hinweisen auf mögliche unter- irdische Leitungen (Kanaldeckel, Zapfstellen → Für die zur Tiefenberechnung verwende- etc.). Zur Überprüfung sollten Kabelsuchgerä- ten Laufzeiten ist die Art der Bestimmung te eingesetzt werden. anzugeben: CMP (Common Mid Point, beim Georadar teilweise auch als WARR = Wide → Die Wahl der Messparameter muss in Bezug Angle Reflection and Refraction bezeichnet), auf die Aufgabenstellung nachvollziehbar Bohrlochmessung, Bestimmung der Dielekt- erfolgen. Dazu gehören: Die Arbeitsfrequenz, rizitätszahl an Proben oder mittels TDR-Son- das Antennenoffset, der Profilverlauf und de (Time Domain Reflectometry) im Gelände, die Orientierung der Antennen zum Profil Kalibrierung an aufgeschlossenem Reflektor/ (Polarisationsrichtung) insbesondere bei der Objekt oder Abschätzung aus Erfahrungswer- Leitungsortung. ten.

→ In Feldprotokollen sind die oben aufgeführten Messparameter sowie alle übrigen Geräteein- stellungen und Besonderheiten im Ablauf der Messung zu dokumentieren. Angaben zur Pro- fillage und zu wesentlichen Parametern, die nicht in gespeicherten File-Headern enthalten sind, müssen zusätzlich auf den während der Messung angefertigten Direktaufzeichnungen vermerkt werden.

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248 A-3 PHASE B

A-3.1.2 Verfahren Magnetik

1 Grundlagen

Die Entstehung dieses Feldes beruht auf der Aufgabe unterschiedlichen Rotationsgeschwindigkeit zwischen Erdkern und Erdmantel. Das Feld ist Erfassung und Kartierung des Erdmagnetfeldes so ausgeprägt, dass auf der Nordhalbkugel der bzw. dessen Verzerrungen (Anomalien) entlang magnetische Südpol und auf der Südhalbkugel von Profilen oder auf Flächen. der magnetische Nordpol liegt (Abb. A-3.1-1).

Außerdem fallen die magnetischen Pole nicht Das Erdmagnetfeld (s. a. KNÖDEL et. al., 1997) mit den geografischen zusammen, sondern bil- den zwischen ihren Achsen einen Winkel von ca. Überall auf der Erde gibt es ein natürliches 11,4°. Die Lage der magnetischen Pole verändert Magnetfeld, das eine horizontal freibewegliche sich zudem ständig. Zwischen den Polen hat sich Magnetnadel (magnetischer Kompass) in die (ma- ein räumliches magnetisches Feld ausgebildet, gnetische) Nordrichtung einstellt. Ursache dafür dessen Wirkung durch Feldlinien gekennzeich- ist, dass die Erde wie ein magnetischer Dipol wirkt net ist. Entsprechend allgemeingültigen Fest- und um sich ein eigenes Magnetfeld ausbildet. legungen treten die magnetischen Feldlinien Der Dipol ist dabei nach Süden gerichtet, so dass aus dem magnetischen Nordpol aus und in den unter einem Punkt in der Nähe des geographi- magnetischen Südpol ein. Dabei verändern sich schen Nordpols ein magnetischer Südpol liegt. die Aus- und Eintrittswinkel zwischen 90° an Der Grund für diese Sprachverwirrung liegt in den Polen und annähernd 0° am magnetischen der seit Alters her gebräuchlichen Bezeichnung Äquator. Die Flussdichte der Feldlinien ist an den „Nordpol“ für das Nordende der Kompassnadel. Polen am größten und beträgt ca. 62.000 nT (Na- Man hätte es besser den nordsuchenden Pol nen- notesla) und nimmt zum Äquator auf ca. 31.000 nen sollen. nT ab. In Deutschland treten die Feldlinien unter einem Winkel zwischen 60 – 65° in Richtung zum geografischen Nordpol in die Erdoberfläche ein und haben eine Flussdichte von ca. 50.000 nT.

geogr. Nordpol magn. Südpol

Gesamtfeld magn. und F (t, x, y, h) geograph. Äquator Variationsfeld Hauptfeld F (t) v F (t, x, y, h) 0

Anomalienfeld ∆F (x, y, h) geogr. Südpol magn. Nordpol

Abb. A-3.1-1 Das Magnetfeld der Erde (vereinfacht) Abb. A-3.1-2 Zusammensetzung des magnetischen Gesamtfeldes (KNÖDEL et al., 1997)

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A-3 PHASE B 249

Diesem aus dem Erdinneren stammenden, mit Ziel der angewandten Magnetik ist es, das Ano- der Zeit nur sehr langsam (in Jahren bis Jahr- malienfeld zu erfassen und daraus Aussagen über zehnten) veränderlichen Hauptfeld überlagert dessen Ursachen abzuleiten. Dazu müssen das sich ein schnell (in Bruchteilen von Sekunden Haupt- und das Variationsfeld eliminiert werden. bis Tagen) veränderlicher Feldanteil, der seinen Dargestellt wird das Anomalienfeld als Isolinien- Ursprung außerhalb des Erdkörpers hat (Außen- karte oder als Profilmontage. Eine flächenhafte feld, Variationsfeld). Zu diesen globalen Anteilen Farbdarstellung oder Rasterung macht Isolinien- des erdmagnetischen Feldes kommt ein zeitlich karten anschaulicher. Abb. A-3.1-3 zeigt die Ano- nahezu konstantes Anomalienfeld, das die unter- malienform eines kugeligen Störkörpers, gemes- schiedliche Magnetisierung des Materials in der sen auf einem Profil direkt über dem Störkörper oberen Erdkruste widerspiegelt. in Nord-Süd-Richtung.

Das Magnetfeld ist ein Vektorfeld, d. h. es wird Die Intensität des Erdmagnetfeldes wird in Nano- durch seine Totalintensität (Betrag) und seine tesla (nT) gemessen (1 nT = 10-9 Tesla). Als Beträge Richtung beschrieben. Die Anteile des Gesamt- der magnetischen Flussdichte sind in Europa für magnetfeldes (Hauptfeld, Variationsfeld und das Hauptfeld 40.000 bis 52.000 nT, für das Varia- Anomalienfeld) addieren sich vektoriell (Abb. tionsfeld 0,1 bis einige 100 nT und für das Ano- A-3.1-2). malienfeld bis zu einigen 1.000 nT zu erwarten. In der Kampfmittelsuche können die Werte je nach Als Ursachen kommen für das Anomalienfeld Größe des Objektes und seiner Tiefenlage aber nicht nur geologische Strukturen (z. B. Ba- auch nur einige nT und weniger betragen. saltkörper, Erzlagerstätten, Raseneisenerze), sondern auch Einlagerungen im Erdreich (z. B. Autowracks, alte Haushaltsgeräte, Bauschutt mit Armierungseisen, Bomben, Spundwände, Verpa- ckungsmaterial wie Fässer, Lack- und Farbbehäl- ter, Konservendosen) in Betracht.

Anomalie- stärke in N Nord-Süd- Richtung

Sensorhöhe Dipolfeld eines Oberfläche kugeligen Störkörpers

Erdmagnetfeld

Abb. A-3.1-3 Dipolfeld eines kugeligen Störkörpers mit zugehörigem Anomalienbild (NEUBAUER, 1990)

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250 A-3 PHASE B

Induzierte und remanente Magnetisierung

Das magnetische Anomalienfeld hat seine Ursachen in lokalen und regionalen Unterschieden der Magnetisierung der Gesteine und anderer magnetisch wirksamer Materialien. Man unterscheidet eine induzierte und eine remanente Magnetisierung, die sich vektoriell addieren.

Induzierte Magnetisierung Remanente Magnetisierung

Die induzierte Magnetisierung ist proportional Der Teil der Magnetisierung eines Gesteins zu dem am Ort herrschenden Magnetfeld. Die oder Materials, der im feldfreien Raum nicht magnetische Suszeptibilität ĸ und die relative verschwindet, wird remanente Magnetisierung magnetische Permeabilität μ sind Maßzahlen, genannt. Sie ist abhängig vom Gehalt an ferro- welche die stofflichen Eigenschaften magneti- magnetischen Stoffen und von der Entstehungs- scher Stoffe widerspiegeln. In der angewandten geschichte. Magnetik rufen technisch hergestellte Ferroma- gnetika wie z. B. reines Eisen mit μ≈ 1.000 und Ein Beispiel für remanente Magnetisierung sind reines Nickel mit μ≈ 300 die größten Anomalien aufmagnetisierte Körper, d. h. Körper, die schon hervor. sehr lange im Boden liegen. Diese bilden im Laufe der Zeit einen eigenen Nord- und Südpol Die homogen magnetisierte Kugel dient als aus. Weiterhin kann es auch schon beim Produk- einfachstes Modell eines künstlichen Störkörpers tionsprozess ferromagnetischer Stoffe aufgrund (Bombe). Die Berechnung des dazugehörigen von Erhitzungs- und Abkühlungsprozessen zu Anomaliefeldes zeigt, dass das Feld (Totalfeld) mit einer remanenten Magnetisierung kommen. der dritten Potenz der Entfernung d abnimmt. Abb. A-3.1-3 zeigt das für Mitteleuropa (I = 60 Erfahrungen zeigen, dass bei Fundmunition die – 70°) typische Bild einer Totalfeldanomalie, remanente Magnetisierung größer sein kann als hervorgerufen durch die induzierte Magnetisie- die induzierte Magnetisierung. Es kommt auch rung (stärkeres Südmaximum und schwächeres vor, dass Munition (Bomben) beim Aufprall auf Nordmaximum). Der Störkörper ist im Über- den Boden ihre vorher vorhandene remanente gangsbereich zwischen den Extrema zu suchen. Magnetisierung verliert, d. h. die magnetischen Dipole sind innerhalb des Körpers dann wieder Das Anomalienfeld ist also nicht nur von der zufällig orientiert (ALTSHULER, 1996). Größe und Magnetisierung des Störkörpers abhängig, sondern in ganz starkem Maße auch Induzierte und remanente Magnetisierung von seiner Tiefenlage. Bei einer Totalfeldmessung addieren sich vektoriell. Daher kann sich je nach nimmt die Amplitude mit 1/d3, bei einer Gradi- Lage des Körpers im Raum die Gesamtmagneti- entenmessung mit 1/d4 ab. Dies bedeutet, dass sierung verstärken oder auch abschwächen. Im im Vergleich zu einem Störkörper in 1 m Tiefe für die Erkundung ungünstigsten Fall ver- ein gleicher Störkörper in 2 m Tiefe nur noch 1/8 schwindet sie nahezu ganz. (Totalfeld) bzw. 1/16 (Gradientenfeld), in 3 m Tie- fe nur noch 1/27 bzw. 1/81 der gemessenen Amp- litude des Magnetfeldes von 1 m Tiefe besitzt.

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A-3 PHASE B 251

2 Messgeräte

Magnetometer sind hochempfindliche Messsyste- Bei der Suche nach Bombenblindgängern in me, die in der Lage sind, Störungen des Erdmag- größeren Tiefen oder in oberflächlich gestörten netfeldes infolge ferromagnetischer Gegenstände Bereichen werden Magnetometer in Verbindung anzuzeigen. Aus der Gruppe der Magnetometer mit Aufnahme- und Auswertesystemen auch zur sind in der Praxis am häufigsten die Saturati- Bohrlochsondierung verwendet. onskern-Magnetometer, auch Fluxgatemagne- tometer, Förstersonden oder Eisendetektoren Magnetometer sind leichte, tragbare Messsysteme, genannt, vertreten. Weniger häufig trifft man in die ein berührungs- und zerstörungsfreies Messen der Kampfmittelräumung auf Protonenresonanz- ermöglichen, sie sind einfach handhabbar, schnell Magnetometer (Kernpräzessionsmagnetometer) arbeitsbereit, meist durch eine Person bedienbar, bzw. Absorptionszellen-Magnetometer (optisch erlauben einen großen Messfortschritt, haben gepumpte Cs-Dampfmagnetometer), obwohl einen geringen Energiebedarf und arbeiten mit letztere eine besonders hohe Empfindlichkeit ausreichend hoher Genauigkeit (Abb. A-3.1-4). aufweisen.

Fluxgatemagnetometer messen die Komponenten des Magnetfeldes (z. B. die Vertikalintensität) oder die Gradienten (z. B. den Gradienten der Vertikal- intensität). Protonenresonanz-Magnetometer und Absorptionszellen-Magnetometer bestimmen die Totalintensität. 3-Achs-Magnetometer messen so- wohl die einzelnen Komponenten des Magnetfel- des (Vertikal- und Horizontalintensität) als auch die Totalintensität bzw. in Mehrfachanordnung deren Gradienten sowie die Winkeldifferenz der Horizontalkomponenten.

Einsatzbereiche von Magnetometern

Magnetometer dienen zur Lokalisierung von ferromagnetischen Störkörpern im Erdboden oder im Wasser in Abhängigkeit von deren Größe bis maximal 6 m Tiefe. In Verbindung mit compu- tergestützten Datenaufnahme- und Auswertesys- temen und herkömmlicher oder GPS-gestützter (Global Positioning System) Vermessung ist man in der Lage, Kartierungen von belasteten Flächen Abb. A-3.1-4 Eisendetektor EL 1303 der Firma Vallon im vorzunehmen und diese auch auszuwerten. Einsatz (Foto: Vallon)

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252 A-3 PHASE B

Im Folgenden werden die Eigenschaften des Absorptionszellenmagnetometer (Quantenmag- Fluxgate-Magnetometers (s. KNÖDEL et al., 1997), netometer, Magnetometer mit optisch gepump- des Absorptionszellen-Magnetometers und der ten Gasen) bestimmen die Totalintensität des Erd- Aufbau von Gradiometern beschrieben. magnetfeldes. Die Messung der Magnetfeldstärke beruht auf dem Zeeman-Effekt, d. h. der Aufspal- Fluxgatemagnetometer nutzen die Nichtlineari- tung der Spektrallinien im Magnetfeld. Der Fre- tät der Magnetisierungskurve B als Funktion von quenzabstand der aufgespalteten Spektrallinien H hochpermeabler Spulenkerne, die durch ein ist zur magnetischen Feldstärke proportional. Die periodisches Wechselfeld bis zur Sättigung mag- Empfindlichkeit dieses Magnetometertyps ist um netisiert werden, zur Messung der Magnetfeld- etwa zwei Zehnerpotenzen höher als bei Proto- komponente (Gleichfeld) parallel zur Kernachse nenmagnetometern (Schwellenwerte 0,0025 ... 0,1 (B = magnetische Flussdichte; H = magnetische nT). Der hohen Empfindlichkeit steht derzeit ein Feldstärke). Mit Fluxgatemagnetometern ist eine hoher Anschaffungspreis gegenüber. kontinuierliche Messung möglich. So können 40 Messwerte pro Sekunde beim Abschreiten eines Absorptionszellenmagnetometer sind beschleu- Messprofiles gewonnen werden. Damit ist die für nigungsunempfindlich und damit zur Messung die Kampfmittelsuche notwendige hohe Mess- auf bewegten Systemen (z. B. Flugzeuge, Schiffe) punktdichte mit einem vertretbaren Zeitaufwand geeignet. zu erreichen. Fluxgatemagnetometer werden zur Messung von 1 oder 3 Komponenten des erdma- gnetischen Feldes oder als Gradiometer z. B. zur Messung des Vertikalgradienten der Vertikalkom- ponente eingesetzt.

$Tabelle: Tab. A-3.1 - 2: Kenndaten für Fluxgatemagnetometer$

T ab. A-3.1-2 Kenndaten für Fluxgatemagnetometer

Empfindlichkeit0,1 nT
Messgenauigkeit±1 nT
Dynamikbereich±2.000 bzw. 30.000 nT
Zeit für einen Messzyklus20 ms
Messwerte pro Meter1 – 8
Temperaturbereich-10° bis +40 °C
Temperaturgang0,1 nT/°C

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A-3 PHASE B 253

Gradiometer (Eisendetektoren mit zwei Sensoren Aufbau der Messgeräte im Differenzmessverfahren) sind in der Praxis weit verbreitet. Die beiden Sensoren müssen Die in der Kampfmittelräumung hauptsächlich mechanisch sehr genau und stabil im Sondenrohr eingesetzten Geräte sind im Differenzmessver- befestigt und aufeinander abgestimmt sein. Durch fahren arbeitende Gradiometer unterschiedlicher die Differenzschaltung eliminiert man den als Ausführung bezüglich ihres inneren Aufbaus. Äu- konstant zu betrachtenden Teil der Feldstärke des ßerlich unterscheiden sich die Geräte nur wenig. Erdmagnetfeldes, des Außenfeldes und geologi- Sie bestehen aus den Hauptteilen (s. Abb. A-3.1-4): scher Strukturen. Dies gilt ebenso für Störungen z. B. von elektrisch betriebenen Eisen-/Straßenbah- nen, die oft die Aufnahme der Totalfeldanomalien → Sondenrohr mit zwei Sensoren, unmöglich machen, während echte, d. h. zeitglei- → Elektronikteil mit Anzeigegerät und che Gradientmessungen in solchen Fällen noch Bedienungselementen, auswertbare Ergebnisse erbringen. → Tragerohr mit Batteriebehälter, → Zusatzteile wie Kopfhörer, Tragegurt u. a. Je nach eingestellter Empfindlichkeit des Messge- rätes wird die Feldstärke der Anomalie angezeigt. Gewöhnlich macht gleichzeitig ein akustisches Die Gesamtmasse der Geräte liegt zwischen 3,9 kg Signal auf die sich verändernde Feldstärke auf- und 5,3 kg und muss die Tragbarkeit der Geräte merksam. Der Geräteführer ist somit in der Lage, durch den Nutzer über einen Tag ermöglichen. Sie während des Messvorgangs den Störpunkt zu lo- wird maßgeblich durch das verwendete Material kalisieren. Die Messdaten und zugehörigen Koor- (Messing, Aluminium oder Kunststoff) bestimmt. dinaten des Geländes lassen sich auch bei diesem Der Sensorabstand in den Sondenrohren liegt Messverfahren durch Zusatzgeräte speichern und zwischen 400 mm und 650 mm. Die Empfind- über Computer auswerten. lichkeit der Geräte wird in Stufen geregelt und umfasst einen Bereich von 0,3 nT bis 10.000 nT, Vorteile der Gradiometermessungen sind: wobei sich die Abstufungen bei den Herstellern unterscheiden (s. Tab. A-3.1-3). Die Geräte ermög- lichen eine kontinuierliche Messwerterfassung. → Elimination des erdmagnetischen Zahlreiche Geräte besitzen verschieden einstellba- Variationsfeldes und regionaler Trends, re Betriebsarten wie logarithmische Messwertauf- → größere Empfindlichkeit der Gradienten für nahme, zusätzliche Dämpfungen, Möglichkeiten oberflächennahe Störkörper, zur Suche von stromführenden Kabeln, Unter- → bessere räumliche Auflösung von eng drückung von Wechselspannungen verschiedener beieinanderliegenden Einzelanomalien. Frequenzen, Unterdrückung von konstanten Störquellen, Nutzung der Sonde als Kompass u. a.

Im Verlaufe der Weiterentwicklung wurden alle neueren Gerätetypen mit Anschlussmöglichkei- ten für Datenaufnahmegeräte und teilweise auch mit digitaler Messwerterfassung sowie zur Nut- zung von GPS-Systemen vorgesehen.

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Tabelle: Tab. A-3.1 - 3: Empfindlichkeitsstufen verschiedener Magnetometer (Auswahl)

T ab. A-3.1-3 Empfindlichkeitsstufen verschiedener Magnetometer (Auswahl)

Hersteller/ Typen- bezeichnungStufenEmpfindlichkeitsbereicheBemerkungen
Foerster GmbH & Co.KG FEREX- DetektorenStufe 1 – linear Stufe 2 – linear Stufe 3 – linear Stufe 4 – linear Stufe 5 – linear Stufe 6 – linear Stufe 7 – linear Stufe 8 – linear Stufe 9 – logarithmisch0 – 3 nT/m 0 – 10 nT/m 0 – 30 nT/m 0 – 100 nT/m 0 – 300 nT/m 0 – 1.000 nT/m 0 – 3.000 nT/m 0 – 10.000 nT/m 0 – 10.000 nT/mDiese „Stufen“ sind am Gerät nicht als „Stufe Nr. X“, sondern als Skalenwert in nT bzw. in nT/10 angegeben.
Ebinger Prüf- und Ortungstechnik GmbH MAGNEX 120Stufe 1 – linear Stufe 2 – linear Stufe 3 – linear Stufe 4 – linear Stufe 5 – linear Stufe 6 – linear0 – 3.000 nT/m 0 – 1.000 nT/m 0 – 300 nT/m 0 – 100 nT/m 0 – 30 nT/m 0 – 10 nT/m
Vallon GmbH EL1302D1Stufe 1 – linear Stufe 2 – linear Stufe 3 – linear Stufe 4 – linear Stufe 5 – linear Stufe 6 – linear Stufe 7 – linearlin x 1 0 – 2.000 nT/m 0 – 600 nT/m 0 – 200 nT/m 0 – 60 nT/m 0 – 20 nT/m 0 – 6 nT/m 0 – 2 nT/mlin x 10 0 – 20.000 nT/m 0 – 6.000 nT/m 0 – 2.000 nT/m 0 – 600 nT/m 0 – 200 nT/m 0 – 60 nT/m 0 – 20 nT/mBei der computergestützten Detektion wird immer der höchst empfindliche Messbereich (unabhängig von der Stellung des Empfindlichkeitsschalters) zur Datenaufnahme verwendet. Die Größe der Darstellung einer Messkurve am Bildschirm ist eine rein optische Maßnahme, die die Original-Messdaten nicht verändert.

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A-3 PHASE B 255

3 Durchführung von Feldmessungen

3.1 Voraussetzungen 3.2 Feldmessung ohne computergestützte Datenaufnahme (Flächensondierung) Um die geforderte Qualität der Arbeit bei der Störkörpersuche zu erreichen, sind folgende Vor Beginn der eigentlichen Sondierung, wie die grundsätzlichen Voraussetzungen zu erfüllen: Tätigkeit in der Kampfmittelräumung bezeich- Der Geräteführer muss sich intensiv mit seinem net wird, ist die gesamte zu räumende Fläche Gerät und dessen Bedienungsanleitung vertraut durch geeignete Mittel zu markieren. Außerdem machen. Dazu gehört vor allem das Herstellen wird vorausgesetzt, dass die Fläche von Bewuchs der Arbeitsbereitschaft, die Inbetriebnahme, freigeschnitten ist. Danach werden i. d. R. Flächen die Überprüfung der Funktionsbereitschaft, die mit den Abmessungen 25 x 25 m für die einzelnen Einstellung der optimalen Messbereiche und der Räumpaare abgeteilt. Ein Räumpaar besteht aus Umgang mit dem Gerät vor, während und nach einem Geräteführer und einem Räumarbeiter. der Arbeit. Das Räumpaar unterteilt sich seine Fläche in Streifen (Spuren) von 0,5 m bis 2 m Breite und Bevor ein Geräteführer mit seiner Arbeit beginnt, markiert die erste mit Trassierband, einer Schnur muss man ihm die Möglichkeit einräumen, sich oder Richtungspflöcken. Durch die fachtechni- auf einer geeigneten Testfläche unter Anleitung sche Aufsichtsperson ist ein geeigneter Punkt erfahrener Ausbilder praktische Fertigkeiten im zum Kompensieren der Sonde festzulegen. Das Umgang mit dem Gerät anzueignen. Dazu gehört, Kompensieren hat in der höchsten Empfindlich- dass er in der Lage ist, das Gerät richtig zu kom- keitsstufe zu erfolgen, in der gearbeitet wird. Die pensieren, es in der Suchspur oder bei der com- Empfindlichkeitsstufe und die Sondenart werden putergestützten Aufnahme einer Fläche richtig oft durch den Auftraggeber vorgegeben oder zu handhaben und Größen-, Lage- und Tiefenbe- durch Forderungen wie „frei von ferromagneti- stimmungen durchzuführen. schen Gegenständen“ bestimmt.

Unabhängig von der Art der verwendeten Geräte muss der Geräteführer metallfrei und frei von Erzeugern elektromagnetischer Signale und mag- netischer Gegenstände sein. Das betrifft vor allem sein Schuhwerk und seine Bekleidung. Aber auch Uhren, Schlüsselbunde, Messer oder Geldbör- sen sowie Handys müssen vor Beginn der Arbeit abgelegt werden. Außerdem ist zu beachten, dass beim Einsatz mehrerer Geräte eine gegenseitige Beeinflussung durch zu geringen Abstand ent- steht. Beim Einsatz von Baugeräten sollte z. B. der Abstand zwischen Messort und Baugerät min- destens 4 m betragen. Zur Markierung georteter Störpunkte sind geeignete nichtmetallische Gegenstände zu verwenden.

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256 A-3 PHASE B

Man beginnt die Arbeit mit einer Empfindlich- 3.3 Feldmessung mit computergestützter keitsstufe, die den Geländebedingungen ent- Datenaufnahme und Datenauswertung spricht und erhöht ständig bis zur geforderten Stufe. Das Sondenrohr ist in einem Abstand von Die aufzunehmende Fläche ist zu kennzeichnen, 5 cm bis max. 10 cm senkrecht über der Erdober- dabei gibt es praktisch keine Begrenzung in ihren fläche zu führen. Dabei darf es nicht pendeln Abmessungen. Die Fläche sollte aber rechteckig und nicht seitlich geschwenkt werden, sondern sein oder sich aus solchen Teilen zusammenset- muss mäanderförmig die Suchspur abtasten (Abb. zen. A-3.1-5). Vor Beginn der Feldmessung sind die Sonde, das Datenaufnahmegerät (Datalogger) und, wenn vorhanden, das GPS-System anzuschließen und geräumte Spur in Betrieb zu nehmen. Dazu sind in den Datalog- Störpunkt mit Einfluss auf ger die Koordinaten des aufzunehmenden Feldes die Suchspur und bestimmte andere Angaben, wie Spurbreite, Spurlänge, Messpunktabstand u. a. einzugeben. Störpunkt, markiert Die Sonde ist zu kompensieren und auf einen Störkörper, geräumt niedrigen Empfindlichkeitsbereich einzustellen. Feld- und Danach sind die Spuren nacheinander zügig und Spurmarkierungen ohne Abweichungen abzulaufen, dabei ist das Datenaufnahmegerät zu beobachten, zu bedie- nen und nach seinen Anweisungen zu handeln. Abb. A-3.1-5 Der Suchvorgang Das Messgerät auf der Sonde bleibt während des Messvorgangs unbeachtet.

Bei Störsignalgrößen an der Grenze des Messbe- Bei Verwendung von GPS ist darauf zu achten, reiches ist in die nächstniedrigere Empfindlich- dass die entsprechende Anzahl von Satelliten keitsstufe zurückzuschalten. Störpunkte sind mit (Satellitenfahrplan beachten) während der Mes- geeigneten Mitteln zu markieren und die dort sung zur Verfügung steht. Prinzipiell erzeugen befindlichen Störkörper durch den Räumarbei- Abweichungen von der Spur, unterschiedliche ter vorsichtig freizulegen. Beim Verdacht eines Aufnahmegeschwindigkeiten und eine ungenü- Munitionskörpers hat die fachtechnische Auf- gende Anzahl von Satelliten unbrauchbare Mess- sichtsperson die Identifizierung durchzuführen ergebnisse. Verschiedene Firmen bieten für die und über den Umgang mit dem Munitionskörper Datenaufnahme Hilfsmittel an, wie z. B. SAPOS®, zu entscheiden. Nach dessen Bergung ist vor dem ein System zur Positionierung der Aufnahme- Verfüllen der Grube grundsätzlich eine Nachkon- sensoren während der Messung oder Mehrkanal- trolle durchzuführen. Datenaufnahmeeinrichtungen für tragbare Einrichtungen mit zwei oder drei Sondenrohren Aus der Nachbarspur hereinreichende Störungen sowie fahrbare Geräte mit bis zu acht Sondenroh- sind ebenfalls zu markieren, freizulegen und zu ren. Damit kann die aufzunehmende Fläche in bergen, um ein Verdecken von kleinen Störkör- kürzerer Zeit bearbeitet werden. pern zu verhindern. Die Abbildungen A-3.1-6 bis -9 zeigen Ausführun- gen von Einkanal-/Mehrkanalsystemen verschie- dener Hersteller.

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Abb. A-3.1-6

Abb. A-3.1-7

Abb. A-3.1-8 Abb. A-3.1-9

Abb. A-3.1-6 Abb. A-3.1-7 Abb. A-3.1-8 Abb. A-3.1-9 FEREX 4.032 DLG mit GPS Tragbares 3-Kanal- Fahrbares 8-Kanal- Fahrbares 8-Kanal- (Foto: Neumann) Aufnahmegerät von Sensys, Aufnahmegerät von Sensys Aufnahmegerät von auch mit GPS verwendbar mit GPS (Foto: Neumann) FOERSTER (Multikat) mit (Foto: Neumann) GPS (Foto: Neumann)

Nach Abschluss der Datenaufnahme müssen die Umkreis bei behelfsmäßiger Vermessung erfor- Daten in einen Rechner überspielt und ausge- dern ein erneutes Sondieren vor Ort. Uneffektiv wertet werden. Dazu bieten mehrere Firmen ist es auch, eine hoch belastete Fläche mit bspw. Softwareprogramme an, mit denen teilweise mehr als fünf Störpunkten pro m2 auf diese Weise automatisch ausgewertet werden kann. Die zu räumen. Vielmehr stellen diese Feldaufnahmen ermittelten Störpunkte sind anschließend im eine Grundlage für die Abschätzung des Räum- Gelände einzumessen, um sie zu überprüfen. aufwandes für eine Firma bzw. ein Dokument Dabei spielt die Genauigkeit der Datenaufnahme über die Störkörper- bzw. Kampfmittelfreiheit einschließlich ihrer Koordinaten eine bedeutende einer Fläche dar. Rolle. Abweichungen von bis zu einem Meter im

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3.4 Bohrlochsondierung Die Drucksondierung hat ihren Ursprung in der Baugrunderkundung. Hierbei wird eine Sonde Bohrlochsondierungen werden eingesetzt, wenn mit kegelförmiger Spitze mithilfe eines Gestänges mit der oberflächennahen Geophysik die erfor- in den Boden gedrückt unter kontinuierlicher derliche Detektionstiefe (= Kampfmittelhorizont) Aufzeichnung von Bodenparametern (CPT – Cone nicht erreicht werden kann (z. B. tiefliegende Penetration Test). Bei der Kampfmittelräumung Bomben, hohe ferromagnetische Belastung an der wird dieser Sonde ein Magnetometer nachgesetzt. Oberfläche). Die Aufzeichnung erfolgt kontinuierlich während des Drückens. Da die Datenaufzeichnung dabei Grundsätzlich wird hierbei unterschieden zwi- in Echtzeit visualisiert werden kann, ermöglicht schen der Bohrlochsondierung und der Druck- dieses Verfahren den unmittelbaren Eingriff in die sondierung. Messung während der Ausführung (z. B. bei Annä- herung an einen ferromagnetischen Störkörper). Bei der Bohrlochsondierung wird unter Sicher- Zudem können die ermittelten geotechnischen heit und mit schonenden Verfahren (drehend/ Werte als Grundlage für die Bestimmung der spülend) ein Bohrloch errichtet und meist mit örtlich spezifischen Eindringtiefe von Abwurfmu- Kunststoffrohren ausgebaut. In dieses Bohrloch nition verwendet werden und ggf. direkt bei der wird bspw. eine geomagnetische Sonde mit EDV- laufenden Sondierung Berücksichtigung finden. Aufzeichnung eingeführt (Differenzfeldstärke- oder Totalfeldmessung). Aber auch Elektromagne- Ausgangspunkt für beide Verfahren ist die Suche tik und Bohrlochradar, letzteres vorwiegend zur nach Bombenblindgängern bzw. der Verdacht auf Überprüfung und genaueren Charakterisierung Bombenblindgänger als Ergebnis der Luftbildaus- von magnetischen Anomalien, werden zuneh- wertung. Bombenblindgänger liegen in der Regel mend in der Kampfmittelräumung eingesetzt. nicht an ihrem Einschlagspunkt. Sie haben sich in einer charakteristischen Bahn unter der Erde fortbewegt und liegen meist in einem gewissen Abstand und in größerer Tiefe vom Einschlags- punkt.

Die Koordinaten des Einschlagspunktes werden aus Luftbildern ermittelt und im Gelände einge- messen. Dieser Verdachtspunkt ist auch gleich- zeitig der Ort der ersten Sondierung. Um diesen Punkt wird ein Raster gelegt. Die Rasterweite ist abhängig von der Größe des zu suchenden Kampfmittels und vom Signal-Rausch-Verhältnis des Untergrundes.

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Datenaufnahmegerät gespeichert. Die Wegstre- ckenaufzeichnung führt zu einer Verringerung von Tiefen-Messfehlern und wird daher in der Praxis bevorzugt eingesetzt. Die Sonde misst alle größeren ferromagnetischen Störkörper im Umkreis um das Bohrloch. Bei Ausbleiben eines Störkörpersignals können danach die benachbar- ten Bohrlöcher des Rasters ohne Gefahr direkt bis in die geforderte Tiefe abgebohrt werden. Dieses Prinzip – unter Sicherheit bohren → sondieren → erneut unter Sicherheit bohren → sondieren – wird solange fortgesetzt, bis Signale an der Sonde auf das Vorhandensein eines Störkörpers hinwei- sen. Danach kann die Bestimmung der Lage und Tiefe des Störkörpers am Rechner vorgenommen Abb. A-3.1-10 Beispiel eines Bohrlochfeldes inkl. einer werden (Abb. A-3.1-10). Eine auch heute noch Störkörperortung mit Magnetik gängige und erfolgreiche Auswertemethode wird in WEGENER und FLEISCHMANN, 1954, vorge- stellt. Neben der Überprüfung von luftbildsichtigen Bombenblindgängerverdachtspunkten werden Bei der Drucksondierung entfällt das schrittweise Bohrlochsondierungen in bombardierten Gebie- Vorgehen bei der ersten Sondierung, sofern die ten bspw. auch zur Freigabe von Verbauachsen Daten in Echtzeit ausgewertet werden. oder Pfahlgründungen eingesetzt.

Bei der Bohrlochsondierung ist das Niederbringen der ersten Bohrung unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten als am gefährlichsten einzu- stufen, da dieser Punkt vorher nicht ausreichend sondiert werden kann. Deshalb ist festgelegt, dass in diesem Fall das erste Bohrloch schritt- weise jeweils um 1,0 m zu bohren und danach zu sondieren ist, um eine Anomalie zu erkennen und eventuellen Unfällen vorzubeugen. Nachdem das erste Bohrloch fertiggestellt ist, erfolgt die erste vollständige Sondierung. Dazu ist die Sonde bis auf den Grund der Bohrung abzusenken und die Kompensation durchzuführen. Danach wird die Sonde gleichmäßig aus dem Bohrloch gezogen und die Messwerte unter gleichzeitiger Aufzeich- nung der Wegstrecke oder in festen Zeittakten im

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4 Messergebnisse

4.1 Erscheinungsformen der Störgrößen Die Störungen des Erdmagnetfeldes verteilen sich an der Erdoberfläche und bestehen meist aus ei- Ein ferromagnetischer Gegenstand als Störkör- nem positiven und einem negativen Bereich (s. a. per wirkt für die magnetischen Feldlinien des Abb. A-3.1-3). Abb. A-3.1-12 bildet die Anomalien- Erdfeldes wie ein guter magnetischer Leiter, d. h. form eines magnetischen Einzelkörpers bei einer die Feldlinien versuchen den geringsten magneti- flächenhaften Vermessung ab. Zusätzlich sind drei schen Widerstand zu finden und ihren Verlauf so ausgewählte Spuren (Profile) dargestellt. zu verändern, dass sie durch den Körper verlaufen (vgl. Abb. A-3.1-11b). Abb. A-3.1-13 zeigt das Ergebnis einer Feldmes- sung, bei der ein geplantes Neubaugebiet ver- Eine Ausnahme bilden dabei aufmagnetisier- messen wurde. Auf der Fläche sind unterschied- te Körper, d. h. Körper, die schon sehr lange im liche Erscheinungsformen von Anomalien zu Boden liegen. Diese bilden im Laufe der Zeit erkennen. So treten Dipole (positive und negative einen eigenen Nord- und Südpol aus. Da aber die Werte) auf. Die Richtungsachsen der Dipole sind Feldlinien der Erde auf der Nordhalbkugel zum unterschiedlich orientiert – ein Hinweis darauf, magnetischen Südpol gerichtet sind, werden sie dass die Anomalien nicht allein durch induzier- durch den Nordpol des Störkörpers verdrängt (vgl. te, sondern auch durch remanente Magnetisie- Abb. A-3.1-11c). rung hervorgerufen sein können. Ebenso sind Anomalien mit rein positiven Werten zu sehen. Hier kann es sich um senkrecht im Untergrund stehende längliche Körper handeln.

a) Ungestörtes Feld b) Ferromagnetischer Störkörper c) Aufmagnetisierter ferromagnetischer Störkörper

Abb. A-3.1-11 Feldlinienverlauf und Störgrößen

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Spur 4 (2 m)

Spur 5 (2,5 m)

Spur 6 (3 m)

Abb. A-3.1-12 Anomalie eines Störkörpers und drei ausgewählte Spuren

60 65 70 75 80 85

Abb. A-3.1-13 Feldmessung mit einem Gradiometer auf einem geplanten Neubaugebiet, Größe der Fläche: 25 x 35 m. Deutlich sind markante Einzelanomalien zu erkennen, die auf singuläre Störkörper im Untergrund hinweisen (geoFact GmbH).

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Zum Einsatz kam bei der Messung ein Gradio- 4.2 Datenbearbeitung magnetischer Messungen, meter (FM36, Geoscan Research), der Spurab- Zuordnung der Messwerte zu Koordinaten stand betrug 0,5 m. Man beachte, dass die größte Anomalie (Bildmitte oben) nur ca. +14 nT/m Bei einer flächenhaften Datenaufnahme müssen aufweist. Insgesamt ist das Untersuchungsfeld als die Messwerte mit ihren Raumkoordinaten ver- magnetisch ruhig einzustufen, in dem vereinzelt knüpft werden. Moderne Datenlogger verfügen isolierte Einzelkörper auftreten. Eine Auswertung über entsprechende Eingabemöglichkeiten, um des Feldes ist in Abb. A-3.1-17 zu sehen. die im Feld aufgenommenen Messwerte einem (lokalen) Raumkoordinatennetz (X-/Y-Werte) Bezüglich der Lage eines magnetischen Störkör- zuzuordnen. Dabei werden meist rechteckige Un- pers ergeben sich folgende Erkenntnisse über die tersuchungsflächen ausgepflockt und spurweise Anomalienform: im Zick-Zack-Verfahren abgelaufen/abgefahren.

Ein waagerecht im Boden liegender Störkörper Die Auslösung der Sonde zur Aufnahme eines erzeugt ein charakteristisches Signal, das aus Messwertes erfolgt manuell durch Tastendruck einem positiven und einem gleich großen und oder quasikontinuierlich (z. B. 40 Messwerte pro gleich langen negativen Anteil besteht. Sekunde). Bei einer quasikontinuierlichen Auf- nahme erfolgt die Zuordnung der Messwerte auf Das Signal eines geneigten Körpers dagegen die Ortskoordinaten durch Anfangs-, (Zwischen-) weist Verzerrungen auf, wobei meist der Teil und Endmarken auf den Profilen. Zwischen des Körpers, der der Erdoberfläche näher liegt, diesen Marken werden die gemessenen Werte ein stärkeres Signal hervorbringt. Als Extremfall linear auf äquidistante Entfernungsintervalle (z. erzeugt ein senkrecht im Boden liegender Körper B. 10 cm) interpoliert. Werden nur Anfangs- und je nach Aufmagnetisierung nur ein positives oder Endmarken gesetzt, muss die Sonde entlang des negatives Signal (Abb. A-3.1-14). Profils mit konstanter Geschwindigkeit bewegt werden, um eine genaue Zuordnung zu erreichen. Nach einer magnetischen Feldaufnahme müssen die Daten zur Interpretation aufbereitet werden. Besser ist die Verwendung von Zwischenmar- ken, z. B. alle 1,0 m. Hierzu werden kommerziell Positionierungssysteme angeboten, die sowohl für Oberflächen- als auch für Bohrlochmessungen eingesetzt werden können.

Kommt es bei der Hin- und Rückmessung durch unterschiedliche Sondenpositionen zu einem unbeabsichtigten systematischen Versatz der Messwerte für die Hin- und Rückmessung, muss dieser Positionierungsfehler im Nachhinein korri- giert werden. Abb. A-3.1-14 Signalformen in Abhängigkeit von der Lage des Störkörpers Bei RTK-DGPS-Systemen erfolgt die Zuordnung der Messwerte zu den aktuellen Ortskoordina- ten automatisch mithilfe einer entsprechenden Software. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber anderen Positionierungssystemen, da die Messun- gen nicht unmittelbar an Profile oder Messgitter

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a b

Abb. A-3.1-15 Bearbeitung magnetischer Daten durch Nullabgleich und Driftkorrektur, a) Zwei zusammengesetzte an unter- schiedlichen Tagen gemessene Teilfelder, b) Die gleichen Teilfelder nach Nullabgleich und Driftkorrektur

gebunden sind. Demgegenüber steht, dass das Weiterhin unterliegen Magnetometer einer Drift, Verfahren eine „direkte Sicht zu den Satelliten“ die z. B. durch Temperaturschwankungen wäh- benötigt und daher in bewaldeten und städti- rend der Messungen verursacht wird. Dabei neh- schen Gebieten in der Regel nicht die erforder- men die Messwerte kontinuierlich leicht ab oder liche Genauigkeit von unter einem dm erreicht. zu. Werden Teilfelder an unterschiedlichen Tagen Weiterhin ist der Aufwand für kleine Flächen aufgenommen und im Nachhinein zu einem Ge- gegenüber „landgestützten“ Positionierungssyste- samtfeld zusammengesetzt, können daher Sprün- men unwirtschaftlich. ge/Kanten an den Grenzen von einem Teilfeld zu einem anderen Teilfeld auftreten. Ursache hierfür Beim Einsatz von GPS ist darauf zu achten, dass ist z. B. ein unterschiedlicher Nullabgleich (Abb. der GPS-Sensor und der Magnetiksensor/das A-3.1-15a zeigt diesen Effekt). An der Grenze von Magnetik-Sensorarray in der Projektion auf die Teilfeld 1 zu Teilfeld 2 tritt ein Sprung auf. Zusätz- Erdoberfläche immer den gleichen Bezug haben. lich ist zu erkennen, dass die Messwerte innerhalb Im Idealfall stehen GPS-Sensor und Magnetik- eines Teilfeldes einer Drift unterliegen. Sensor senkrecht übereinander. Gemessen wurden die Profile immer von unten nach oben. In diesem Falle ist eine stetige leichte Nullabgleich, Driftkorrektur Zunahme der Messwerte zu erkennen. Abb. A-3.1- 15b zeigt die Messwerte nach der Korrektur. Dazu Gradiometer müssen vor Beginn einer Messung wurde jedes Teilfeld für sich mit einem gleitenden einem Nullabgleich an einem magnetisch unge- Mittelwert in Profilrichtung korrigiert. Deutlich störten Punkt unterzogen werden. Bei der Ver- erkennt man die Verbesserung. Die beiden Teilfel- wendung eines Arrays muss dies für alle Einzel- der befinden sich auf gleichem Niveau, ebenfalls gradiometer geschehen. Trotzdem kommt es vor, ist der zeitlich bedingte Sprung korrigiert. Andere dass Einzelspuren bei der Messung einen kons- Ursachen für Sprünge in den Messdaten können tanten Offset untereinander aufweisen. Dieser auch Stöße gegen das Instrument während einer Offset muss dann im Nachhinein softwaremäßig Messung sein. korrigiert werden.

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Unterdrückung „magnetischer Schatten“ Zur Ermittlung der Tiefe eines Störkörpers stehen („2D-Filterung“) dem Geräteführer im Feld verschiedene Möglich- keiten zur Verfügung: Spundwände, Kaimauern, stahlbewehrte Gebäude oder andere große Eisenkörper können störende Effekte („magnetische Schatten“) hervorrufen. → Tiefenermittlung nach der Ihre Anomalien erreichen oft große Werte und Halbwertemethode in Nord-Süd-Richtung, maskieren die Anomalien kleinerer (gesuchter) → Tiefenermittlung nach der Halbwerte- Objekte. Abhilfe kann hier eine „2D-Filterung“ der methode ohne Beachtung der Nord-Süd- Messdaten schaffen. Große Objekte erzeugen im Richtung sowie Gegensatz zu kleinen Objekten Anomalien mit → Tiefenermittlung durch Messung in zwei deutlich größerer Halbwertsbreite. Durch Filte- unterschiedlichen Höhen und Verwendung rung lassen sich diese Anomalien unterdrücken, eines entsprechenden Auswertealgorithmus, so dass die kleineren Anomalien deutlicher zum → vereinfachte Tiefenermittlung bei kleinen Vorschein kommen. Die optimalen Filterparame- Störkörpern in Oberflächennähe. ter müssen durch einen erfahrenen Auswerter für jede Messung individuell bestimmt werden. Die Auswertung der Halbwertsbreite liefert schnell eine erste Abschätzung über die Tiefenla- 4.3 Interpretation magnetischer Anomalien ge des Störkörpers. Im Folgenden wird kurz das Prinzip erläutert: Anhand der Anomalienform lassen sich folgen- de Aussagen über einen Körper im Untergrund Für einen magnetischen Störkörper in Form eines ableiten: horizontalen Zylinders gilt, dass sich die Tiefe aus der Halbwertsbreite der magnetischen Anomalie ermitteln lässt. Die Halbwertsbreite ist dabei die → Richtung des Körpers innerhalb der Fläche, horizontale Entfernung zwischen dem Maximum → Neigung im Erdreich, (oder Minimum) der Anomalie und dem Punkt, → Tiefe, wo der Wert exakt der Hälfte des Maximums (oder → Volumen / scheinbares Gewicht (dies sind Minimums) entspricht (Abb. A-3.1-16). aus dem gemessenen Dipolmoment abgeleitete Schätzgrößen).

MAX

MAX Qualitativ können bereits anhand der Anomali- 2 x ½ half-width enform erste Aussagen gemacht werden (s. Abb. A-3.1-14).

z Quantitative Aussagen basieren auf der Aus- wertung der Halbwertsbreite der gemessenen F Anomalien, der Messung des Anomalienfeldes in unterschiedlichen Höhen bzw. auf einer vollstän- Abb. A-3.1-16 Bestimmung der Tiefe einer Kugel / eines digen Inversion des flächenhaft erfassten Anoma- horizontalen Zylinders aus der Halbwertsbreite der lienfeldes. magnetischen Anomalie, z = 2 X ½ (aus BREINER, 1973)

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Diese Regel gilt nur für einfache Störkörper wie Eine ähnliche Berechnung lässt sich für zwei eine Kugel oder einen horizontalen Zylinder. Das Gradiometer in zwei unterschiedlichen Höhen Maximum (oder Minimum) der Anomalie befin- herleiten. Der Vorteil dieser Abschätzungen liegt det sich dabei direkt über dem Störkörper. darin, dass keine Kenntnisse über die Größe des magnetischen Momentes M des Störkörpers not- In der Praxis wird die Tiefe eines Störkörpers wendig sind. meistens nach der Halbwertemethode ohne Berücksichtigung der Nord-Süd-Richtung ermit- In der Praxis sind die Ergebnisse aus den Abschät- telt, da sie relativ einfach und zeitsparend ist und zungsformeln meist mit hohen Fehlern behaftet. ausreichend genaue Ergebnisse liefert. Ursache ist die Messwertstreuung der Feldda- ten, so dass bei der Tiefenberechnung aus nur 2 Eine weitere einfache Abschätzung ergibt sich Messwerten der Fehler entsprechend groß werden durch die Messung des Magnetfeldes in zwei un- kann. Ebenso müssen die Minimal-/Maximalwer- terschiedlichen Höhen. Unter der Annahme eines te der Anomalien durch die Feldmessungen direkt Dipolfeldes gilt für die Totalfeldanomalie: erfasst werden, d. h. das Messpunktraster muss dicht genug sein.

M Kommerziell angebotene Programme schalten ∆z = in der Höhe z z 3 zur Störkörpermodellierung eine Datenbear- beitung vor und berücksichtigen bei der Tiefen- berechnung unter der Annahme eines magne- M T z + ∆z = (z + ∆z)3 in der Höhe z + ∆z tischen Dipolfeldes das vollständig flächenhaft erfasste Anomalienfeld.

Durch Division der beiden Gleichungen und an- Ein praxiserfahrener Geräteführer ist in der Lage, schließender Auflösung nach z ergibt sich: anhand der Störsignale Aussagen über die Größe und Tiefe eines Störkörpers vorzunehmen. So er- zeugt z. B. ein kleiner Störkörper an der Erdober- ∆z fläche ein kurzes kräftiges Signal, welches nach z = 1 Anheben des Gerätes um nur wenige cm nicht T 3 ( z ) – 1 mehr wahrnehmbar ist. Ein großer Störkörper in T + ∆z z der Tiefe von einigen Metern dagegen zeigt nur einen geringen Messwert von einigen nT, erstreckt mit sich dafür aber über mehrere Meter. Er kann sehr ∆z Abstand der beiden Sensoren leicht durch kleinere Störungen in der Nähe der Tz Messwert der Totalfeldanomalie in der Höhe z Erdoberfläche vollkommen übersehen werden. T Messwert der Totalfeldanomalie in der Höhe z + ∆z Oft ergibt sich auch die Überlagerung von zwei z + ∆z oder mehreren Signalen, die als Einzelkörper nicht wahrgenommen werden. Daraus leitet sich eine grundsätzliche Forderung ab, dass nach der Bergung eines Fundes unbedingt eine Nachkon- trolle zu erfolgen hat.

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Tiefenbestimmung aus Störkörpermodellierung Tiefenbestimmung“ für die Felddaten von Abb. A-3.1-13 dargestellt. Die Maximalwerte („Peaks“) Magnetische Anomalien von Fundmunition kön- der Anomalienfelder bestimmen die XY-Position nen aufgrund der magnetischen Vorgeschichte der magnetischen Quellen („Targets“) exakt. (Herstellung, langes Liegen im Boden, verschiede- ne Formen) sehr komplex sein, so dass das Modell Die Tiefenbestimmung der Targets erfolgt über eines einfachen Dipols zur Störkörpermodellie- die Lösung der Eulerschen Homogenitätsglei- rung unzureichend ist. Um dieses Problem anzu- chung (YAGHOOBIAN et al., 1992). Wie bei allen gehen, können die Anomalien über die Berech- Potentialverfahren ist die Störkörpermodellie- nung des sog. analytischen Signals ausgewertet rung mehrdeutig, da nicht unterschieden werden werden. Im Ergebnis erhält man eine Lokalisie- kann, ob die Größe des magnetischen Störkör- rung, Tiefenbestimmung und Größenschätzung pers oder seine Entfernung zur Messlokation die des verborgenen Störkörpers (SPURGEON et gemessenen Anomalienwerte bewirkt. Im hier al.). Die einzelnen Bearbeitungsschritte für diese verwendeten Lösungsverfahren wird ein sog. Methodik werden in Tab. A-3.1-4 aufgelistet und Strukturfaktor N vorgegeben und dann die Tiefe kurz erläutert. sowie das scheinbare Gewicht des Targets berech- net. Der Strukturfaktor N gibt an, mit welcher Tab. A-3.1-4: Datenverarbeitung und Potenz das magnetische Feld mit der Entfernung Störkörpermodellierung abnimmt. Für eine magnetische Kugel beträgt N = 3, für einen Zylinder/ein Rohr N = 2. Ein guter Wert für Fundmunition ist N = 2,7, wenn keine

  1. Interpolation der Messdaten auf ein weiteren Informationen über die Geometrie des Rechteckgitter (bilinear) Störkörpers vorliegen.
  2. Bestimmen des totalen Magnetfelds und der horizontalen Ableitungen Wenn der vorgegebene Strukturfaktor richtig
  3. Berechnen des analytischen Signals gewählt wurde, hängt die Genauigkeit der Tiefen-
  4. Markieren und Editieren der Targets bestimmung noch vom Messpunktabstand und
  5. Bestimmen der Targetinformationen der Messgenauigkeit ab. Ist der Strukturfaktor des Targets kleiner als vorgegeben, werden Tiefe und scheinbares Gewicht überschätzt. Für einen zu Im ersten Schritt werden die Messdaten auf ein groß vorgegebenen Strukturfaktor gilt entspre- Rechteckgitter interpoliert. Im zweiten Schritt chendes. Tests mit verschiedenen Strukturfak- wird aus der vertikalen Ableitung das totale toren zeigen Variationen von bis zu 50 % in der Magnetfeld integriert und daraus die horizon- Tiefenberechnung. Beschränkt man sich aufgrund talen Ableitungen berechnet. Integration und der Vorgaben auf Strukturwerte, die magnetische Ableitungen erfolgen nach Fouriertransforma- Störkörper aus Eisen mit unbekannter Form, aber tion über Filter im Frequenzbereich. Aus den räumlicher Ausdehnung bzw. zylinderförmige drei orthogonalen Ableitungen kann im dritten Körper und Fässer beschreiben, ergeben sich Va- Schritt durch vektorielle Addition das analytische riationen von 20 % in der Tiefenberechnung. Die Signal bestimmt werden, welches als Einhüllende Unsicherheit für einen zylindrischen Störkörper der „magnetischen Energie“ beschrieben werden liegt bei 10 %. kann und allein von der Entfernung zur magneti- schen Quelle abhängig ist. Das analytische Signal ist in der Abb. A-3.1-17 „Analytisches Signal mit

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Abb. A-3.1-17 zeigt die Ergebnisse der Objektiden- tifizierung sowie die Berechnung der zugehörigen Tiefe und des scheinbaren Gewichtes. Tab. A-3.1-5 gibt die Objektliste wieder. Auffällig ist hier das Objekt mit der Target_ID 9, das in einer Tiefe von ca. 1,9 m mit einem scheinbaren Gewicht von ca. 19 kg liegt. Alle anderen Objekte sind wesentlich leichter und liegen im oberen Meter.

4.4 Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung

Eisendetektoren sind beim Einsatz zur Flächen- sondierung gut geeignete Geräte. Ihre hohe Emp- findlichkeit ermöglicht es, je nach ihrer Masse Störkörper in diesen Tiefen zu orten. Dabei spielt bei der Erkennung tief liegender Körper die Ober- flächenbelastung eine große Rolle, da die Signal- größen mit der Tiefe stark abnehmen. Wenn die Sondenhersteller sogar mögliche Suchtiefen bis zu 6 m angeben, bedeutet das aber praktisch, dass Abb. A-3.1-17 „Analytisches Signal mit Tiefenbestimmung“ im Oberflächenbereich keine Störungen vorhan- für die Felddaten von Abbildung A-3.1-13 den sein dürfen.

Das folgende Nomogramm (Abb. A-3.1-18) kann als erster Anhalt zur Abschätzung der zu er- wartenden Störwirkung von Einzelobjekten in Abhängigkeit von Masse und Tiefenlage dienen. Aus dem Nomogramm ist zu entnehmen, dass das Anomalienfeld eines Störkörpers (hier Absolut- feld) mit 100 kg Eisen in 5 m Tiefe an der Erdober- fläche maximal 50 nT beträgt.

Abb. A-3.1-18 Nomogramm zur Abschätzung der maxima- len Störwirkung dF von Eisenobjekten mit mc = 5 * 4 π * max 10-8 Wb m je Kilogramm nach BREINER (1973), entnommen aus KNÖDEL et al. 1997. Beachte: dF kann sich in Abhän- max gigkeit von der Härte des Eisens, der Inklination sowie der Lage des Vektors der remanenten Magnetisierung um den Faktor 5 ändern.

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Tabelle: Tab. A-3.1 - 5: Targetliste aller identifizierten Anomalien aus Abb. A-3.1 - Tabelle: Tab. A-3.1 - 5: Targetliste aller identifizierten Anomalien aus Abb. A-3.1 - 13/17 mit zugehöriger Objektbeschreibung 13/17 mit zugehöriger Objektbeschreibung Tab. A-3.1-5 Targetliste aller identifizierten Anomalien aus Abb. A-3.1-13/-17 mit zugehöriger Objektbeschreibung

UXO UXOTarget_ID Target_IDTargetliste Targetliste
X (m) X (m)Y (m) Y (m)Mag_Depth (m) Mag_Depth (m)App_weight (kg) App_weight (kg)Bkgrd_fld Bkgrd_fldDepth_err (%) Depth_err (%)XY_err XY_err
64,5 64,512,5 12,51 10,76 0,762,57 2,574,7 4,75,83 5,830 0
77,5 77,513,5 13,52 20,87 0,871,78 1,78-5,69 -5,694,61 4,610 0
83 8316,5 16,53 30,76 0,760,3 0,3-1,12 -1,125,64 5,640 0
60,5 60,517 174 41,04 1,040,76 0,763,25 3,254,48 4,480 0
61,5 61,522 225 50,7 0,70,33 0,334,26 4,267,52 7,520 0
63 6324 246 60,8 0,82,19 2,191,1 1,14,67 4,670 0
70 7025,25 25,257 71,28 1,281,13 1,131,59 1,593,69 3,690 0
61 6128 288 80,69 0,690,78 0,78-0,69 -0,694,79 4,790 0
75,5 75,529 299 91,93 1,9319,13 19,13-0,06 -0,064,86 4,860 0
69,5 69,532,75 32,7510 100,89 0,890,55 0,550,56 0,5612,22 12,220 0
76,5 76,534 3411 110,97 0,970,44 0,441,88 1,884,83 4,830 0
70,5 70,537 3712 120,77 0,770,29 0,291,37 1,374,01 4,010 0
74,5 74,537 3713 130,93 0,931,24 1,242,59 2,595,14 5,140 0
70 7039 3914 140,83 0,830,5 0,51,9 1,97,58 7,580 0

70 39 14 0,83 0,5 1,9 7,58 0

Filter: Fehler < 6%, Apparent weight < 1 kg Filter: Fehler < 6%, Apparent weight < 1 kg

UXO UXOTarget_ID Target_IDTargetliste Targetliste
X (m) X (m)Y (m) Y (m)Mag_Depth (m) Mag_Depth (m)App_weight (kg) App_weight (kg)Bkgrd_fld Bkgrd_fldDepth_err (%) Depth_err (%)XY_err XY_err
64,5 64,512,5 12,51 10,76 0,762,57 2,574,7 4,75,83 5,830 0
77,5 77,513,5 13,52 20,87 0,871,78 1,78-5,69 -5,694,61 4,610 0
63 6324 246 60,8 0,82,19 2,191,1 1,14,67 4,670 0
70 7025,25 25,257 71,28 1,281,13 1,131,59 1,593,69 3,690 0
75,5 75,529 299 91,93 1,9319,13 19,13-0,06 -0,064,86 4,860 0
74,5 74,537 3713 130,93 0,931,24 1,242,59 2,595,14 5,140 0

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Befinden sich an der Erdoberfläche viele dicht Das erste Verfahren bietet sich bei stark belas- beieinander liegende Störkörper wie z. B. Ei- teten Flächen mit kleinkalibriger Munition und senschrott oder stahlarmierter Bauschutt, ist in Splittern bis 0,6 m Tiefe an, da hier sowieso eine der Regel eine Einzelanomalieauswertung nicht mehr oder weniger flächenhafte Bergung erfolgen mehr möglich. Durch die Überlagerung mehrerer muss. Anomalien resultiert eine Gesamtanomalie, die nicht mehr interpretierbar ist. Ebenso werden die Der Nachteil der „mag and flag“-Methode besteht Anomalien tieferliegender Störkörper maskiert. darin, dass eine direkte Dokumentation bzw. Qualitätskontrolle der Messungen im Nachhinein Prinzipiell kann man sagen, dass die Methode aufgrund fehlender Datenaufzeichnungen nicht der Flächensondierung eine hohe Qualität der möglich ist. Bei Unsicherheiten über das erzielte Räumung gewährleistet. Nachteilig wirkt sich aus, Ergebnis muss die Verdachtsfläche erneut son- dass vorher keinerlei Angaben über die Belas- diert werden. tung der Fläche bekannt sind. Dieser Mangel kann dadurch behoben werden, dass die Fläche Bei oberflächennah schwach belasteten Flächen vor Ort in Augenschein genommen wird und mit einzelnen tieferliegenden Störkörpern wie Probesondierungen und Probeangrabungen z. B. Blindgängern bringt die computergestützte vorgenommen werden oder von Teilstücken bzw. Datenaufnahme Vorteile. Durch mehrkanalige, der Gesamtfläche eine Datenaufnahme gemacht zum Teil fahrzeuggestützte und mit GPS-Po- wird (s. a. A-3.1.3 „Verfahrensoptimierung“). Auf sitionierung versehene Systeme können wirt- dieser Grundlage kann entschieden werden, ob schaftlich große Flächen mit der erforderlichen eine Verdichtung der magnetischen Kartierung Profil- und Messpunktdichte vermessen werden. sinnvoll ist. Eine nachgeschaltete Auswertung der Anomalien ermöglicht eine genaue Störkörpermodellierung, Bei der Störkörpersuche können zwei Vorgehens- womit Kriterien für eine Auswahl der Verdachts- weisen unterschieden werden. Bei der Flächen- punkte geschaffen werden. Damit reduziert sich sondierung – auch „mag and flag“-Methode die Zahl der zu überprüfenden Punkte, die im genannt – läuft ein Sondenführer die Fläche strei- Gelände ausgepflockt werden müssen, zum Teil fenförmig ab. Tritt ein Signal auf, wird die Stelle deutlich. Weiterhin ist eine Dokumentation der sofort markiert. Bei einer computergestützten Sondierungsarbeiten lückenlos gewährleistet und Datenaufnahme/-auswertung wird zunächst die es besteht für Dritte die Möglichkeit, Auswertung gesamte Fläche abgemessen. Im nächsten Schritt und Interpretation nachzuvollziehen und ggf. zu werden die Daten ausgewertet und die Gelän- überarbeiten, ohne eine erneute kostenträchtige dekoordinaten der Störpunkte bestimmt. Feldmessung vorschalten zu müssen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Tiefe, Lage im Raum und das Gewicht/Volumen der Störkörper In letzter Zeit haben sich Ingenieurbüros der zu bestimmen. Zum Abschluss werden die Stör- Aufgabe gestellt, im Auftrag Ausschreibungen punkte im Feld ausgepflockt. vorzubereiten, die Qualität der laufenden Räum- arbeiten zu dokumentieren und die Abnahme der geräumten Flächen durchzuführen.

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5 Beispiele

Ortung einer Fliegerbombe (100 lb) auf einem Abb. A-3.1-19 zeigt einen Screenshot während der ehemaligen Militärgelände Auswertung mit dem verwendeten Programm. Zu sehen sind links das analytische Signal und rechts Auf einem ehemaligen Militärgelände war auf- die Targetliste. Das geplottete Profil unten zeigt grund von Vorinformationen die ungefähre Lage die Tiefenverteilung der gefundenen Targets. einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg bekannt. Mithilfe verschiedener geophysika- Die Auswertung ergibt unterhalb der Untersu- lischer Verfahren wurde im Verdachtsbereich chungsfläche elf kleinere Objekte, die sich im eine flächenhafte Kartierung durchgeführt. Zum oberen halben Meter befinden. Nur ein Objekt Einsatz kam u. a. ein Gradiometer vom Typ Vallon befindet sich in ca. 1,7 m Tiefe und besitzt im Ver- 130x mit dem Datenaufnahmegerät MC1. Die gleich zu den anderen Objekten ein hohes schein- Positionierung erfolgte mit dem System SEPOS® bares Gewicht. In Abb. A-3.1-20 ist das geborgene der Firma Vallon. Objekt zu sehen. Dabei handelt es sich um eine 100 lb-Bombe, die sich horizontal liegend in ca. Die Messdaten wurden mit Hilfe des Program- 1,5 m Tiefe befand. mes oasis montaj UX-detect der Firma Geosoft ausgewertet. Als Ergebnis erhält man eine Liste Das gleiche Objekt wurde aus Vergleichsgründen aller detektierten Störkörper mit den zugehörigen erneut in die Tiefe von 1,5 m eingebracht, jedoch Ortskoordinaten, Tiefen und scheinbaren Ge- in gekippter Lage (ca. 45° gegen die Horizontale) wichten. und erneut vermessen.

Abb. A-3.1-19 Auswertung einer Gradiometermessung zur Ortung einer Fliegerbombe auf einem Flugfeld (100 lb- Bombe, 1,5 m Tiefe, liegend)

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sofort, dass es sich bei dem Objekt in 1,8 Tiefe (in Abb. A-3.1-21 oben links) um eine Fehldetektion der automatischen Auswertung handelt. Die Lage der Bombe entspricht dem Objekt in 1,3 m Tiefe.

Wie im Beispiel gezeigt sind automatische Aus- wertungen zur Störkörpersuche sehr hilfreich und unterstützen den Auswerter stark. Eine Sich- tung der Ergebnisse mit dem Abgleich „gefundene Ortskoordinaten“ und „dazugehörige Anomalie“ durch einen erfahrenen Auswerter ist aber unver- zichtbar, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Abb. A-3.1-20 Geborgene Fliegerbombe (100 lb) Im Vergleich „liegend“ und „um 45° gekippt“ (Foto: Krummel) erzeugt die gekippte Bombe größere absolute Messwerte. Dies stimmt mit der Erfahrung über- Die automatische Auswertung zeigt wiederum ein, dass bei magnetischen Vermessungen steilste- mehrere kleine oberflächennahe Objekte inner- hende Bomben stärkere Anomalien als liegende halb der ersten 0,5 m. Zwei weitere Objekte mit erzeugen und somit auch in größeren Tiefen als vergleichbarem scheinbaren Gewicht liegen in 1,3 im liegenden Zustand erfasst werden können. m und 1,8 m (s. Abb. A-3.1-21). Durch einen Blick Modellrechnungen bestätigen dies. auf die Koordinaten und die dazugehörigen An- omalienformen (schwarz umkreist) erkennt man

Abb. A-3.1-21 Auswertung einer Gradiometermessung zur Ortung einer Fliegerbombe auf einem Flugfeld (100 lb-Bombe in 1,5 m Tiefe, gekippte 45° Lage)

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Kartierung eines Flugfeldes Linienartige Anomalien, wie sie im Zentrum und am Nordrand des Flugfeldes auftreten (Nr. 2), wer- Das folgende Beispiel beschreibt die magneti- den durch ferromagnetische oder stromdurch- sche Kartierung eines Flugfeldes. Zum Einsatz flossene Leitungen hervorgerufen. Da sich die kam ein Mehrkanal-Datenerfassungssystem mit Leitungsanomalien in den aufeinander folgenden EDGPS-gestützem Positionierungs- und Naviga- Streifen fortsetzen, lässt sich der Leitungsverlauf tionssystem. Die Sensorik bestand aus Fluxgate- gut in die nicht untersuchten Flächen interpolie- Gradiometern. Die Fläche wurde mit zwei Gra- ren. diometerreihen aus je sieben Sonden synchron in einer Geschwindigkeit von 1 m/s abgefahren. Im Norden des Flugfeldes finden sich an der Ge- Der horizontale Gradiometerabstand betrug 0,33 ländeoberfläche Betonteile mit Stahlarmierungen, m, der vertikale Gradiometerabstand 0,5 m, wobei die sich in der Abbildung als diffus und weiträu- Hoch- und Rechtswert beider Sondenreihen iden- mig verteiltes Anomalienmuster darstellen (Nr. 3). tisch waren. Große Teile des Flugfeldes weisen bauschutthal- tige Auffüllungen mit Störkörpern in variabler Abb. A-3.1-22 zeigt eine Übersichtskarte der Mächtigkeit auf. Je nach Menge der gemesse- Gradiometermessung. Dargestellt sind die Ergeb- nen Anomalien lassen sich störkörperarme und nisse der oberen Sondenreihe. Aus Kosten- und störkörperreiche Geländepartien unterscheiden. Zeitgründen wurde nicht die gesamte Fläche un- Das Flugfeld zeigt störkörperarme Auffüllungen tersucht, sondern eine streifenförmige Messung im Osten und Nordosten (Nr. 4) sowie störkör- durchgeführt. Hierfür wurde ein rechtwinkliges perreiche Auffüllungen im Westen (Nr. 5). An Streifengitter in Nord-Süd- und Ost-West-Rich- störkörperarmen Stellen treten Einzelsignale tung gewählt. Die Streifenbreite betrug 12 m, um lokal isolierter Störkörper deutlich hervor. In der mögliche Störkörper in der Mitte des Streifens Magnetkarte des Flugfeldes sind im südöstlichen ohne Seiteneffekte in einer Tiefenlage von 5 bis Flugfeld zwei solcher Punkte beispielhaft gekenn- 6 m erkennen zu können. Der Abstand zwischen zeichnet (Nr. 6). den Streifen betrug etwa 40 m. Die kartografische Darstellung der Anomalien Die kartografische Darstellung der Anomalien zeigt, dass die in den Streifen gemessene Stör- im Bereich des Flugfeldes gibt einen Überblick körperdichte des Flugfeldes gut in die nicht der Störkörperverteilung im Boden. Im Zusam- untersuchten Flächen interpoliert werden kann. menspiel mit weiteren Geländebefunden, z. B. aus Dies belegen auch die beispielhaft untersuchten der hinterlegten Karte, lassen sich verschiedene Quadrate. Signale gut deuten. Im Nordosten zeichnet die Magnetik den Verlauf der Betonstraßen nach (Nr. 1), die mit ihren eingelassenen Stahlmatten starke Anomalien verursachen.

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Abb. A-3.1-22 Magnetische Kartierung eines Flugfeldes

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A-3.1.3 Verfahren Elektromagnetik (+TDM)

1 Einsatzbereiche von Metalldetektoren

Metalldetektoren, auch unter der Bezeichnung Abb. A-3.1-23 Minensuchgeräte bekannt, dienen zur Lokalisie- Minensuchgerät MINEX rung von elektrisch leitfähigen Gegenständen im 2FD 4.500 der Firma Erdboden oder im Wasser in Abhängigkeit von Förster (Foto: Förster) ihrem Metallanteil bis zu einer Tiefe von ca. 40 cm. Damit finden sie Verwendung bei der Suche nach Waffen und anderen Gegenständen, bei den Sicherheits-, Zoll- und Grenzbehörden und bei der Suche nach Minen und Blindgängern im mi- litärischen und humanitären Bereich und in der Kampfmittelräumung.

In letzter Zeit kommen auch immer mehr sog. Großschleifen zum Einsatz. Sie besitzen eine gegenüber den klassischen Minensuchgeräten wesentlich größere Erkundungstiefe und eignen sich insbesondere zur Ortung von Blindgängern.

Metalldetektoren (Abb. A-3.1-23) sind leichte, tragbare Geräte, die ein berührungs- und zerstö- rungsfreies Messen ermöglichen. Sie sind einfach handhabbar, schnell arbeitsbereit, hoch empfind- lich, durch eine Person bedienbar, erlauben einen großen Messfortschritt, haben einen geringen Energiebedarf und arbeiten mit hoher Genauig- keit.

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2 Grundlagen

2.1 Messverfahren Die Messverfahren

Metalldetektoren arbeiten nach dem aktiven Or- Beim Dämpfungsverfahren sendet man ein tungsprinzip, d. h. im Suchgerät wird ein schwa- hochfrequentes magnetisches Feld (Primärfeld) ches hochfrequentes elektromagnetisches Feld geringer Leistung in den Erdboden. Dabei bildet erzeugt und durch geeignete Spulen abgestrahlt. sich infolge der entstehenden Wirbelströme vom Beim Auftreffen dieses Feldes auf metallische Ge- metallischen Gegenstand ausgehend ein Sekun- genstände entstehen an deren Oberflächen durch därfeld, das sich mit dem Primärfeld überlagert Induktion Wirbelströme. (Abb. A-3.1-24). Da es dem Primärfeld entgegen- gesetzt gerichtet und geringer ist, wird dieses Die am weitesten verbreiteten Metallortungsver- abgeschwächt (gedämpft). Durch die elektroni- fahren in der Kampfmittelräumung sind: sche Einrichtung des Gerätes wird die Abschwä- chung in ein akustisches Signal umgewandelt und gleichzeitig das Primärfeld so verstärkt, dass der → das Sinus- oder Dämpfungsverfahren, Energieverlust kompensiert wird. → das Pulsinduktionsverfahren und → das Zweifrequenzverfahren. Allerdings erfolgt die Induktion der Wirbelströme nur solange, wie eine Relativbewegung zwischen dem Primärfeld und dem Störkörper stattfindet. Verharrt die Suchspule an einem Ort, bricht das 2.2 Physikalische und messtechnische Signal nach kurzer Zeit zusammen, weil nach Grundlagen der Verfahren dem Arbeitsprinzip des Detektors das Primär- feld automatisch verstärkt wird. Somit wird die Wirbelstrom jeweilige Störgröße ausgeregelt. Das bedeutet, Metalldetektoren dieser Bauart müssen ständig in Der Wirbelstrom ist ein quellenloser Strom und Bewegung gehalten werden, um einen Störkörper entsteht durch Bewegung eines elektrischen zu orten. Man spricht deshalb vom dynamischen Leiters in einem inhomogenen Magnetfeld oder Suchprinzip. durch ein magnetisches Wechselfeld in einem ru- henden elektrischen Leiter. Sein Erscheinungsbild Neben diesem Nachteil birgt das Dämpfungsver- ist in Wirbeln fließender elektrischer Strom an fahren aber auch gewisse Vorteile in sich. Beim der Oberfläche des Leiters. Wirbelstrom erzeugt Einsatz des Detektors in unmittelbarer Nähe gro- wie andere Ströme auch ein magnetisches Feld, ßer homogener Störquellen, wie z. B. Eisenbahn- das dem Erzeugerfeld entgegengerichtet ist und schienen, Metallzäunen, Leitplanken oder auch dieses somit abschwächt. Dadurch entsteht im Versorgungsleitungen, kann nach Kompensation Erzeugerfeld ein Energieverlust. des Detektors auf diese Hintergrundstörung in einem bestimmten Abstand parallel dazu gearbei- tet werden. Das gleiche Prinzip kann auch beim Absuchen von Flächen um größere Störkörper angewendet werden, allerdings muss die Suche dann kreisförmig um diesen Körper erfolgen.

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Das Pulsinduktionsverfahren basiert ebenfalls auf der Leitfähigkeit der darin befindlichen Metalle der Grundlage der Induktion von Wirbelströmen um Größenordnungen kleiner ist, trifft der durch in einem elektrisch leitfähigen Störkörper. Der die Leitfähigkeit des Bodens bewirkte Anteil im Unterschied zum Dämpfungsverfahren besteht Messsignal zeitlich deutlich vor dem der Metalle darin, dass hier eine hochfrequente Impulsfolge ein. Diese Eigenschaft wird für die Auswahl eines zum Aufbau des Primärfeldes genutzt wird. Die geeigneten Zeitfensters genutzt, um den Einfluss Suchspule dient hier gleichzeitig als Sende- und der Metallobjekte auf das Messsignal nahezu Empfangsspule. unabhängig vom Beitrag des umgebenden Bodens zu gewinnen. Die Funktionsweise dieses Verfahrens kann fol- gendermaßen erklärt werden (Abb. A-3.1-25): Der Verlauf des abfallenden Signals wird in der Pause zwischen zwei Impulsen durch ein bei Zum Zeitpunkt 0 erfolgt das Einschalten des verschiedenen Gerätetypen verschiebbares Ab- Sendeimpulses. Er baut sofort sein Magnetfeld tastfenster (Zeitpunkt 3) gemessen und in einer in voller Stärke auf. Zum Zeitpunkt 1 wird der elektronischen Schaltung ausgewertet. Neuere Sendeimpuls wieder abgeschaltet und sein Mag- Geräte werten mehrere Zeitfenster (4 und mehr) netfeld bricht verzögert zusammen (Zeitpunkt 2). aus und erfassen damit den gesamten Verlauf In dieser Zeit hat sich das durch die Wirbelströme der Abklingkurve. Damit lässt sich eine optimale induzierte Sekundärfeld (Antwortsignal) aufge- Auswertung der Daten erreichen. baut und seine maximale Größe erreicht, danach fällt es exponentiell wieder ab. Wesentlich beim Pulsinduktionsverfahren ist, dass durch das ständige Pulsieren des Signals Die Abklingkurve des transienten Signals beinhal- mit dieser Geräteart eine ständige Bewegung tet sowohl die Induktivität des Metallobjektes als des Suchgerätes nicht mehr notwendig ist. Der auch die Leitfähigkeit des umgebenden Bodens. Detektor kann beim Suchvorgang ruhig gehalten Eine geringe Leitfähigkeit (erhöhter spezifischer werden und zeigt dabei trotzdem vorhandene Widerstand) bewirkt wegen der ohmschen Verlus- Störungen an. Man spricht bei diesen Geräten te das schnelle Abklingen des induzierten Wir- vom statischen Suchprinzip. belstromes. Da die Bodenleitfähigkeit gegenüber

B Primärfeld Antwortsignale Sende- impuls Abtastfenster

Sekundärfeld

0 1 2 3 t

Abb. A-3.1-24 Primär- und Sekundärfeld bei aktiven Abb. A-3.1-25 Signale beim Pulsinduktionsverfahren Ortungsverfahren

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Der Nachteil des Pulsinduktionsverfahrens be- Durch die Induktionswirkung im Störkörper und steht jedoch darin, dass die Ortungsmöglichkeit deren Rückwirkung auf das Spulensystem ändert von schwachen Störsignalen in unmittelbarer sich der Scheinwiderstand (Impedanz) der Spule Nähe von starken Störkörpern durch entstehende (Abb. A-3.1-26). Scheinwiderstände setzen sich aus Überlagerungen nicht immer gegeben bzw. stark einem Real- und einem Imaginärteil zusammen. eingeschränkt ist. Untersuchungen und Modell- Die Imaginärteile der Scheinwiderstände differie- rechnungen in den letzten Jahren haben ergeben, ren bei den verwendeten Frequenzen für alle elek- dass bestimmte Signalgrößen des Auswertesignals trisch leitfähigen Materialien so stark, dass sie zu (z. B. die zeitliche Verzögerung, die Amplitude einer Auswertung herangezogen werden können. und auch der Neigungswinkel des abklingenden Dagegen ist der Unterschied der Imaginärteile Signals) Aussagen zur Materialart sowie zur Größe der Scheinwiderstände von elektrisch schwächer und Tiefe des Störkörpers enthalten. Es ist sehr leitfähigen Materialien (z. B. metallhaltige Böden wahrscheinlich, dass durch weiteren Erkennt- oder auch Salzwasser) äußerst gering. Eventuell nisgewinn noch wesentliche Detektionsverbes- doch vorhandene Differenzen können durch serungen zu erzielen sind. In letzter Zeit haben elektronische Phasenverschiebungen zusätzlich Versuche und auch Erprobungen mit Großschlei- unterdrückt werden. fengeräten, die mit dem Pulsinduktionsverfahren arbeiten, stattgefunden und es wurden wesentlich Die Auswertung dieser Signale erfolgt mikropro- größere Tiefen bei der Sondierung erreicht. zessorgesteuert durch driftkompensierende Pha- sendemodulation und nachfolgende Verstärkung. Auch das Zweifrequenzverfahren nutzt die Mög- Als Signal erhält man für jede Spulenhälfte einen lichkeit der Induktion von Wirbelströmen in unterschiedlichen Ton. Der Störkörper befindet einem elektrisch leitfähigen Störkörper aus. Bei sich unter dem Mittelsteg der Spule, wenn keiner diesem Verfahren wird ein aus drei Spulen beste- der Töne zu hören ist. Die Vorteile dieses Verfah- hendes Spulensystem benutzt: eine konzentrische rens bestehen vor allem in einer sehr genauen Primärspule sowie zwei halbkreisförmige Sekun- Lokalisierung der Störkörper (auch bei geringem därspulen (Spulenhälften). Die Primärspule sendet Metallanteil) und in der sehr guten Trennung und kontinuierlich ein Signal aus zwei unterschiedlich Anzeige von dicht beieinander liegenden, un- hohen, speziell ausgesuchten Frequenzen aus. terschiedlich großen Körpern. Dazu gehört auch

mineralischer Boden

Roheisen

Real Real

Salzwasser N niedrigere Frequenz legierter Stahl H höhere Frequenz

Abb. A-3.1-26 Arbeitsprinzip beim Zweifrequenzverfahren

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die Möglichkeit der Suche in unmittelbarer Nähe 3 Messgeräte von Zäunen oder Leitungen. Ein weiterer Vorzug dieses Gerätetyps besteht in der zusätzlichen In der Kampfmittelbeseitigung spielen Metall- Kompensationsmöglichkeit von großflächigen detektoren mit geringer Eindringtiefe (0,30 m) schwachen Störungen, die z. B. aus metallhalti- eine untergeordnete Rolle und werden nur zur gen Böden, verschiedenen Gesteinsarten oder Suche im oberflächennahen Bereich eingesetzt, Salzwasser resultieren können. Außerdem ist die wenn die Aufgabenstellung „metallfrei“ gefordert abgestrahlte Leistung dieses Gerätetyps we- ist. Ihre Hauptverwendung finden sie im militä- sentlich geringer als beim Pulsinduktions- oder rischen Bereich und in der humanitären Minen- Dämpfungsverfahren, so dass eine zusätzliche räumung. Tief eindringende Metalldetektoren Sicherheit gegenüber Minen mit magnetischen (Großspulengeräte) nach dem Pulsinduktionsver- Zündern besteht. fahren kommen dagegen immer häufiger auch bei der Kampfmittelsuche zum Einsatz.

In ihrem grundsätzlichen Aufbau unterscheidet sich die Vielzahl der angebotenen Geräte nicht. Sie bestehen aus den Hauptteilen (s. Abb. A-3.1- 23):

→ Suchspule, → Tragerohr mit Griff und Armstütze, → Elektronikteil mit Batteriefach, → Zusatzteile wie Kopfhörer, Prüfmittel u. a. → Bei zusätzlicher Messwerterfassung: Datenlogger.

Die Einsatzmasse der Geräte liegt zwischen 1,4 kg und 3,1 kg und muss eine ununterbroche- ne Nutzung unter komplizierten Bedingungen gewährleisten. Zur Stromversorgung werden handelsübliche Batterien oder (wieder aufladbare) Akkumulatoren gleicher Baugröße wie bei den Sonden verwendet. Die Batterien gewährleisten bei mittleren Temperaturen eine Arbeitsbereit- schaft von 30 bis 60 Stunden. Metalldetektoren haben eine einstellbare Empfindlichkeit, wobei immer mit der höchstmöglichen Stufe zu arbeiten ist. Besonders die nach dem Pulsinduktions- und dem Zweifrequenzverfahren arbeitenden Geräte ermöglichen eine Kompensation von Störungen durch metallhaltige Böden oder Salzwasser.

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Einige Geräte sind mit Anschlussmöglichkeiten digital registriert, damit sie zur Verarbeitung zur Datenaufnahme ausgestattet, wodurch eine an einen Kleincomputer weitergeleitet werden profil- und flächenhafte Kartierung mit anschlie- können. Es kann eine zweite Empfangsspule 40 ßender Auswertung und Interpretation der Daten cm oberhalb der Sende- und Empfangsspulen möglich wird. Diese Methodik hat sich insbeson- angebracht werden. Sie dient der Messwertauf- dere bei der Verwendung von sogenannten tief nahme in einem zweiten Abstand zum Untersu- eindringenden Metalldetektoren oder auch Groß- chungsobjekt. Zwei unterschiedliche Messhöhen schleifen für die Lokalisierung von Blindgängern ermöglichen eine bessere Tiefenabschätzung von in größeren Tiefen bis ca. 3,0 m bewährt. detektierten Objekten und den Nachweis von oberflächennahen störenden Metallteilen. In Abb. A-3.1-27 ist schematisch ein tief eindrin- gender Metalldetektor dargestellt (KNÖDEL et Abb. A-3.1-28 bis -32 zeigen verschiedene Ausfüh- al., 1997). Die fest montierten, getrennten Sende- rungen von Metalldetektoren unterschiedlicher und Empfangsspulen sind horizontal angeordnet Hersteller. (vertikaler magnetischer Dipol) und liegen direkt aufeinander (Coincident loop). Der Spulendurch- messer beträgt 1 m. Die Messelektronik ist tragbar. Gemessen wird die Induktionsspannung in der Empfangsspule. Die Messwerte werden zugleich akustisch und als Zahlenwert angezeigt sowie

Abb. A-3.1-27 Schematische Funktionsweise und typische Untersuchungsobjekte des tiefeindringenden Metalldetektors (entnommen und modifiziert aus KNÖDEL et al., 1997)

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Abb. A-3.1-29

Abb. A-3.1-28

Abb. A-3.1-30 Abb. A-3.1-31

Abb. A-3.1-32a Abb. A-3.1-32b

Abb. A-3.1-28 Abb. A-3.1-29 Abb. A-3.1-30 Abb. A-3.1-31 Abb. A-3.1-32a/b Großschleife UPEX Großschleife VMX2 Fahrzeuggestützter Metalldetektor Metalldetektoren EM61 740 der Firma Ebinger der Firma Vallon (Foto: Metalldetektor MIMID der Firma (Zwei-Spulensystem) (Foto: Neumann) Vallon) VAMIDS der Firma Schiebel (Foto: und EM61-HH-MK2 der Schiebel (Foto: Neumann) Firma Geonics (Foto: Neumann) Krummel)

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