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B_020_Arbeits_und Sicherheitsplan_Kampfmittel.pdf

Nassbaggerung und Transport von rund 2.700 m³ Baggergut

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 06:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Arbeits- und Sicherheitsplan

nach DGUV Information 201-027 (alt: BGI 833)

Kampfmittelräumung Phase C der

Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung

(BFR KMR)

zur Nassbaggerung

Havel- Oder- Wasserstraße (HOW) km 4,550 –

4,950

Maßnahmenbereich: Havel-Oder-Wasserstraße

km 4,550 – 4,950

Auftraggeber: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des

Bundes

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel

Mehringdamm 129

10965 Berlin

erstellt durch: Geotec Geotechnische Beratungs-

gesellschaft für Altlastensanierung mbH

Dissenchener Straße 50

03042 Cottbus

Tel.: 0355/28 016

Fax.: 0355/28 019

Bearbeiter: Dipl.-Kfm. U. Schmidt

Cottbus, 18.06.2025

(Schmidt)

Geschäftsführer

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Arbeits- und Sicherheitsplan nach DGUV Information 201-027 (alt BGI 833) Seite 2 von 14 Kampfmittelräumung zur Nassbaggerung HOW km 4,550 – 4,950

Verzeichnisse

Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................... 2 Anlagenverzeichnis .................................................................................................................... 4

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Daten ........................................................................................................ 4

1.1 Name des Standortes ................................................................................................... 4

1.2 Name des Auftraggebers .............................................................................................. 4

1.3 Beteiligte ....................................................................................................................... 4

1.3.1 Grundstückseigentümer ................................................................................................ 4

1.3.2 Dienststellen des Arbeitsschutzes ................................................................................ 4

1.4 Anlass der Arbeiten ...................................................................................................... 4

1.5 Bezeichnung des vom Arbeits- und Sicherheitsplan betroffenen Personenkreises ....... 4

1.6 Gültigkeitsdauer des Arbeits- und Sicherheitsplanes .................................................... 5

2 Leistungsort ................................................................................................................ 5

2.1 Standortbeschreibung ................................................................................................... 5

2.2 Umgebungsnutzung / Lage zu Wohn- und Schutzgebieten ........................................... 5

2.3 Nutzungsgeschichte ..................................................................................................... 5

2.4 Belastungsdichte / Bisherige Beräumungen.................................................................. 5

3 Ermittlungen zu den vermuteten und/oder festgestellten Kampfstoffen ................ 6

3.1 Vermutete Kampfmittel ................................................................................................. 6

3.2 Bewertung des Zustandes der Kampfmittel................................................................... 6

3.3 Selbstdetonation ........................................................................................................... 6

3.4 Detonation durch Fremdeinwirkung .............................................................................. 6

3.5 STV (sprengstofftypische Verbindungen) – Bewertung hinsichtlich des Gesundheitsschutzes ................................................................................................... 7

4 Ermittlung der Arbeitsbereiche, Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und der arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingten Faktoren der Gefährdung („Arbeitsbereichsanalyse“) ........................................................................................ 8

4.1 Anmeldung der Räumstelle ........................................................................................... 8

4.2 Einteilung der Räumstelle in Räumbereiche ................................................................. 8

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4.3 Beschreibung der anzuwendenden Verfahren und Arbeitsweisen ............................... 8

4.4 Abmeldung der Räumstelle ........................................................................................... 9

4.5 Dokumentation ............................................................................................................. 9

5 Gefährdungsbeurteilung Kampfmittel ....................................................................... 9

6 Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen ........................................................ 10

6.1 Generelle Aufgaben des Auftragnehmers ................................................................... 10

6.2 Gefahrenanalyse und Gefahrenbewertung sowie Arbeits- und Sicherheitsplan und Betriebsanweisung durch den AN ............................................................................... 11

6.3 Belehrungen des Personals ........................................................................................ 11

6.4 Organisatorische Schutzmaßnahmen ......................................................................... 11

6.4.1 Räumstellenorganisation ............................................................................................ 11

6.4.2 Rettungskette ............................................................................................................. 12

6.4.3 Weisungsbefugnisse ................................................................................................... 12

6.4.4 Alarmplan ................................................................................................................... 12

6.4.5 Herzustellende Schutzeinrichtungen ........................................................................... 12

6.5 Personaleinsatz und persönliche Schutzausrüstung ................................................... 12

6.6 Technische Schutzmaßnahmen .................................................................................. 13

6.7 Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ............................................................................. 13

Anlagenverzeichnis

keine

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Arbeits- und Sicherheitsplan nach DGUV Information 201-027 (alt BGI 833) Seite 4 von 14 Kampfmittelräumung zur Nassbaggerung HOW km 4,550 – 4,950

1 Allgemeine Daten

1.1 Name des Standortes

Havel-Oder-Wasserstraße (HOW), km 4,550 – 4,950

1.2 Name des Auftraggebers (AG)

Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Mehringdamm 129 10965 Berlin

1.3 Beteiligte

1.3.1 Grundstückseigentümer

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Mehringdamm 129 10965 Berlin

1.3.2 Dienststellen des Arbeitsschutzes

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin

zuständige Berufsgenossenschaften der beteiligten Unternehmen

1.4 Anlass der Arbeiten

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel plant die Nassbaggerung der Sohle in der HOW km 4,550 bis km 4,950. Mit der Nassbaggerung der Fehltiefen soll die Fahrrinne und damit die Abladetiefe der Schifffahrt im bisherigen Umfang sichergestellt werden.

Gemäß Stellungnahme der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) liegt für den Antragsbereich kein Kampfmittelverdacht vor. Der Antragsbereich stellt allerdings komplett eine Wasserfläche dar, für die gemäß Stellungnahme der SenMVKU grundsätzlich keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kampfmitteln ermittelt werden können. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass es durch Arbeiten im Gewässerbett zu Verdriftungen oder Verlagerungen von Kampfmitteln kommen kann.

Das Vorhandensein von Kampfmitteln wurde durch eine bereits durchgeführte Testfeldberäumung bestätigt.

1.5 Bezeichnung des vom Arbeits- und Sicherheitsplan betroffenen Personenkreises

  • Beschäftigte des Auftragnehmers- Kampfmittelräumung (AN-KMR), die im unmittelbaren Baustellenbereich tätig sind
  • Beschäftigte des Auftragnehmers- Bau (AN-Bau), die unmittelbar im Baustellenbereich tätig sind
  • Beschäftigte weiterer Unternehmen sowie weitere Beteiligte (z.B. fachtechnischen Begleitung, örtliche Bauüberwachung, Vertreter Auftraggeber), die die Baustelle betreten.

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1.6 Gültigkeitsdauer des Arbeits- und Sicherheitsplanes

Der Arbeits- und Sicherheitsplan ist für den Zeitraum der geplanten Kampfmittelräumleistungen gültig.

2 Leistungsort

2.1 Standortbeschreibung

Stadt. Berlin Stadtbezirk: Spandau Ortsteil: Hakenfelde Lage: Havel-Oder-Wasserstraße (HOW), km 4,550 – 4,950

2.2 Umgebungsnutzung / Lage zu Wohn- und Schutzgebieten

In unmittelbarer Umgebung des Untersuchungsgebietes befinden sich:

  • nördlich und südlich Wasserflächen,
  • östlich und westlich Wohnbebauung

Natur-, Wasser- und Landschaftsschutzgebiete sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.

Zu erreichen ist das Untersuchungsgebiet über die Havel-Oder-Wasserstraße.

2.3 Nutzungsgeschichte

Die Havel-Oder-Wasserstraße dient der Güterschifffahrt. Daneben spielen aber auch die Fahrgast- und Freizeitschifffahrt eine herausragende Bedeutung.

2.4 Belastungsdichte / Bisherige Beräumungen

In der Phase B1 wurde eine vollflächige computergestützte Sondierung der zur Nassbaggerung vorgesehenen Gewässerbereiche durchgeführt.

Mittels computergestützter Sondierung wurden: 21.758,34 m² untersucht.

Gemäß /6/ ergab die Geomagnetische Untersuchung sowohl eine hohe Störkörperdichte als auch „ausgedehnte magnetisch belastete Flächen.“ In diesen war eine Einzelpunktauswertung nicht möglich.

Da aufgrund der intensiven Nutzungsgeschichte der hochfrequentierten Wasserstraße von erheblichen Anteilen an Zivilschrott an der Gesamtmenge der Störkörperbelastung ausgegangen wurde, aber gleichzeitig die Auswertung der geophysikalischen Messungen Kampfmittel der Munitionskategorie C (15,1 kg – 70 kg) erwarten ließ, wurde eine Durchführung einer Phase B2, also die Verifizierung einer Auswahl der geophysikalisch ermittelten Objekte mittels Tauchbergung, beauftragt.

Die Testfeldberäumung wurde durch die Hansataucher GmbH im 2. Quartal 2021 ausgeführt. Es wurden 6 Testfelder mit einer Gesamtfläche von 2.000 m² beräumt.

Dabei wurden 2 Phosphorbomben, 4 Stabbrandbomben, 1 Pistole, 3 Gewehre, 120 Stück Infanteriemunition und 5 Munitionsteile geborgen.

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Die Fundtiefe wurde im Abschlussbericht (/10/) nicht erfasst.

3 Ermittlungen zu den vermuteten und/oder festgestellten Kampfstoffen

3.1 Vermutete Kampfmittel

Eine intensive militärische Nutzung des Untersuchungsbereiches ist nicht bekannt. Gemäß Stellungnahme und Luftbildauswertung der SenUVK (/8/) konnte die Kampfmittelbelastung nicht eingeschätzt werden, da der Betrachtungsbereich komplett aus einer Gewässerfläche besteht.

In Gewässern ist eine Luftbildauswertung nicht oder nur eingeschränkt möglich.

Daher können Verursachungsszenarien wie Luftangriffe (Bombenabwurf) oder Verklappung (Entsorgung) nicht ausgeschlossen werden.

Die Herkunft der Kampfmittel lässt sich nach Verursachungsszenarien (siehe Anhang A-2.1.4 der BFR-KMR (/4/) zuordnen. Für den aktuellen Untersuchungsbereich sind folgende Szenarien denkbar:

 aus Luftangriffen:

Es ist mit allen Arten von Abwurfmunition (z. B. Spreng-, Brand- und Splitterbomben, Luftminen) aus strategischen und taktischen Angriffen (auch Einzelabwürfe durch Jagdbomber) zu rechnen („Bombenblindgänger“). Hinzu kommen Kampfmittel aus dem Beschuss von Bodenzielen durch Bordwaffen und Raketen.

 aus Munitionsvernichtung:

Entstandene Kampfmittelbelastungen durch die Vernichtung von Kampfmitteln jeglicher Art durch Versenkung in Gewässern oder die Behandlung von Munition durch nicht berechtigte Personen zur Wertstoffgewinnung. Sie sind unabhängig von Kampfhandlungen während der beiden Weltkriege und der Folgezeit entstanden.

3.2 Bewertung des Zustandes der Kampfmittel

Blindgänger aus Kampfhandlungen während des II. Weltkrieges und aus Verklappungen sowie Handhabungsverlusten können nicht ausgeschlossen werden. In der Kriegs- und Nachkriegszeit wurde nicht immer fachkundig mit Kampfmittelfunden umgegangen. Teilweise sind kriegsbedingte Bodenvertiefungen (wie z.B. Erdlöcher, Schutzgräben, Panzergräben und Trichter detonierter Bomben) und Gewässer dazu benutzt worden, Waffen und Munition zu entsorgen. Nach Pkt. 2.4 ist davon auszugehen, dass bisher noch nicht erkannte Kampfmittel im Gewässer vorhanden sind. Auch nach Jahrzehnten der Lagerung dieser Kriegsaltlasten ist die Gefahr, die von diesen verschiedenartigsten Kampfmitteln ausgeht, nicht gemindert. Wo bisher noch keine Kampfmittelräumung und –freigabe erfolgt ist, besteht das Risiko, dass Gefahren durch Kampfmittel bestehen. Das trifft für den gesamten Teil des Untersuchungsbereiches mit Ausnahme der während der Phase B2 beräumten Flächen zu.

3.3 Selbstdetonation

Selbstdetonationen im Untersuchungsbereich sind nicht bekannt.

3.4 Detonation durch Fremdeinwirkung

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Detonationen können durch mechanische Einwirkung auf die Zündsysteme erfolgen.

3.5 Sprengstofftypische Verbindungen (STV) – Bewertung hinsichtlich des Gesundheitsschutzes

Zu den Schadstoffeigenschaften und zur Stoffgefährlichkeit der STV ist besonders zu berücksichtigen:

 Mononitrotoluole

Relevant sind alle drei Isomere, die im Sprengstoff etwa im Verhältnis 70 % 2-Nitrotoluol, 5% 3- Nitrotoluol und 25 % 4-Nirtrotoluol vorliegen (HAAS et. al. 1992). Gefährdete Schutzgüter sind Luft (hohe Flüchtigkeit), Grundwasser (Wasserlöslichkeiten 345 bis 437 mg/l) und Boden (Flüssigkeiten, in Neutralisationsschlämmen und im Boden adsorbiert). Mononitrotoluole unterliegen keiner Hydrolyse, sie werden im Wasser photochemisch und mit Belebtschlamm biologisch abgebaut (UBA 8/93 – Teilvorhaben Explosivstofflexikon). Mononitrotoluole werden über die Haut resorbiert. Sie besitzen akute und chronische Toxizität. Als aromatische Nitroverbindung sind sie karzinogen- und mutagensuspekt. Im Tierversuch wurde eine tumorinitiierende Wirkung nachgewiesen (HAAS 1992/2, UBA 8/93 – Teilvorhaben Explosivstofflexikon).

 Dinitrotoluole

Dinitrotoluole werden im Boden häufiger als Begleitverunreinigung von TNT (einige Promille bei Prozent der TNT-Mengen) aufgefunden. In Bodenproben werden fast ausschließlich 2,4- Dinitrotoluol und 2,6- Dinitrotoluol in vergleichbaren Mengen aufgefunden. In Wasserproben tritt zusätzlich 3,4- Dinitrotoluol auf, wahrscheinlich ein chemisches Umlagerungsprodukt von 2,4 Dinitrotoluol (HAAS 1992/2, HAAS/STEINBACH 1992). Gefährdete Schutzgüter sind Luft (Austrag von kontaminierten Stäuben, geringe Flüchtigkeit von 2,4- Dinitrotoluol), Grundwasser (Wasserlöslichkeiten 270 mg/l für 2,4-DNT und 145 mg/l für 2,6-DNT) und Boden.

Dinitrotoluole sind wenig mobil und unterliegen im Wasser einer Photolyse (HAAS 1992/2). Dinitrotoluole werden über die Haut resorbiert. Sie sind akut und chronisch toxisch. 2,4- Dinitrotoluol und 2,6- Dinitrotoluol sind Tumorinitiatoren, 2,6- Dinitrotoluol ist zusätzlich ein Tumor-Promoter (HAAS 1992/2, UBA 8/93 – Teilvorhaben Explosivstofflexikon).

 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT)

TNT ist oft die Hauptkontaminante (HAAS 1992/2, HAAS/STEINBACH 1992). Gefährdete Schutzgüter sind Luft (Austrag von kontaminierten Stäuben), Grundwasser (Wasserlöslichkeit 130 mg/l) und Boden. TNT unterliegt keiner Hydrolyse, photolytisch entstehen Polymerisate. Es ist in der Umwelt persistent (HAAS 1992/2, UBA 8/93 – Teilvorhaben Explosivstofflexikon).TNT wird über die Haut resorbiert. Es ist akut und chronisch toxisch. Als aromatische Nitroverbindung ist TNT mutagen- und karzionogensuspekt (HAAS 1992/2, UBA 8/93 – Teilvorhaben Explosiv- stofflexikon).

Als physiko-chemische Eigenschaften sind zu berücksichtigen:

Dichte: 1,654 g/ml bei 20°C Dampfdruck: 0,14 mbar bei 100°C Wasserlöslichkeit: 0,13 g/l bei 20°C

 TNT-Metabolite

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Als mikrobielle Metabolite von TNT werden in Wasser- und Bodenproben 1,3,5-Trinitrobenzol, 2- Amino-4,6-dinitrotoluol und 4-Amino-2,6-dinitrotoluol aufgefunden. Sie werden oft als Begleitverunreinigungen von TNT nachgewiesen (HAAS 1992/2, HAAS/STEINBACH 1992). Die o.g. Substanzen werden über die Haut resorbiert. Sie besitzen akute und chronische Toxizität. Sie sind als aromatische Nitroverbindungen mutagen- und karzinogen-suspekt (HAAS 1992/2, UBA 8/93 – Teilvorhaben Explosivstofflexikon).

4 Ermittlung der Arbeitsbereiche, Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und der arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingten Faktoren der Gefährdung („Arbeitsbereichsanalyse“)

4.1 Anmeldung der Räumstelle

Gemäß §14 SprengG und § 4 Absatz 1 der Kampfmittelverordnung des Landes Berlin sind die Kampfmittelräumarbeiten mindestens zwei Arbeitswochen vor Beginn der Arbeiten durch die ausführende KMR-Firma bei SenMVKU schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

 postalische Anschrift der Räumstelle,  Name des durchführenden Unternehmens,  Auftraggeber,  Anzahl der beschäftigten Personen auf der Räumstelle,  Name und Erreichbarkeit des Räumstellenleiters,  Befähigungsschein der verantwortlichen Person in Kopie,  geplante Dauer der Maßnahme,  eingesetztes Gerät und geplante Vorgehensweise.

Für die Anmeldung ist das Online-Formular der SenMVKU zu verwenden, das auf der Internetseite http://senstadtfmsv.stadt-berlin.de/intelliform/ als Download zur Verfügung steht.

Zusätzlich zu unterrichten sind folgende Stellen:  Staatliche Aufsichtsbehörde: Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin  zuständige Behörde für die LKA KTI 242 – Sprengplatz Grunewald, Im Jagen 65, Kampfmittelentsorgung: 14193 Berlin  zuständiger Unfall- zuständige Berufsgenossenschaften der beteiligten versicherungsträger: Unternehmen

4.2 Einteilung der Räumstelle in Räumbereiche

Die Sanierungsmaßnahme erstreckt sich über zwei Baggerfelder. Beide Baggerfelder insgesamt bilden den Räumbereich

4.3 Beschreibung der anzuwendenden Verfahren und Arbeitsweisen

Da das Vorhandensein von Kampfmitteln im aktuellen Untersuchungsbereich nicht ausgeschlossen werden kann, sind aus Sicherheitsgründen für die bodeneingreifenden Maßnahmen kampfmitteltechnische Überprüfungen der Nassbaggerbereiche durchzuführen. Für die verschiedenen Räumflächen sind unterschiedliche Kampfmittelräumverfahren anzuwenden. Die dargestellten Verfahren beziehen sich auf das Räumkonzept.

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Zur Anwendung kommt auf ca. 640 m² die vollflächige Sondierung mit punktuell sedimenteingreifender Kampfmittelräumung. Dabei werden die Räumflächen im Vorfeld der geplanten Bodeneingriffe systematisch und vollflächig mit aktiven und/oder passiven Sonden durch einen Taucher untersucht. Ohne Messwertaufzeichnung werden lokalisierte Störkörper direkt freigelegt und identifizierte Kampfmittel geräumt. Zu einer detaillierten Beschreibung des Verfahrens siehe Anhang A-9.4.13 der BFR KMR /4/ Größere Anomalien werden mittels Bagger gehoben. Eine Volumenräumung ist nicht vorgesehen.

586 Einzelpunkte, die von der SeaTerra GmbH während einer computergestützten Sondierung (Phase B1 der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung) erfasst und ausgewertet wurden, werden als Einzelpunktbergung in Tauchräumung bearbeitet.

Zur Erhöhung der Arbeitssicherheit wird abschließend die Nassbaggerung mittels baubegleitender Kampfmittelräumung betreut. Das Nassbaggergut ist dabei in einer Schute/einem Schubleichter abzulegen, auszubreiten und visuell mit MSG-Unterstützung auf das Vorhandensein von Kampfmitteln zu prüfen.

4.4 Abmeldung der Räumstelle

Gemäß der Kampfmittelverordnung des Landes Berlin §4 Abs. 1 ist die Beendigung der durchgeführten Kampfmittelüberprüfungen durch Übergabe eines Abschlussberichtes bis spätestens zwei Monate nach Abschluss der Arbeiten schriftlich bei der SenMVKU anzuzeigen.

4.5 Dokumentation

Der übermittelte Ergebnisbericht muss mindestens die untersuchte Fläche, das für die Bergung verwendete Sondierverfahren und die Tiefe der Bergung, bezogen auf die Geländeoberkante, beinhalten. Die untersuchte Fläche ist als geschlossener Polygonzug mit den Koordinaten seiner Eckpunkte darzustellen.

Werden Kampfmittel geborgen, ist der übermittelte Ergebnisbericht um die Angaben zu Art, Menge und Koordinaten der Fundorte inklusive der Tiefenlage der Kampfmittel, bezogen auf die Geländeoberkante (Sedimentoberkante), zu ergänzen. Das KMR-Unternehmen übergibt der Senatsverwaltung eine Kopie der Liste aller der Polizei zur Beseitigung übergebenen Kampfmittel.

5 Gefährdungsbeurteilung Kampfmittel

Durch Explosionsdruck, Schalldruck und Splitterflug von explodierenden Kampfmitteln können Personen verletzt werden. Weiterhin kann es zu Vergiftung oder Verätzung durch Gefahrstoffe (z. B. bei Kampf-, Nebel-, Spreng-, Pyrotechnischen Stoffen und Treibsätzen) kommen. Auch können Einwirkungen auf die Umgebung (z. B. Beschädigung von Versorgungsleitungen, Bauwerksschäden, Kontamination) auftreten. In der Gefährdungsabschätzung der Geotec GmbH wird die Untersuchungsfläche als Kategorie 2 nach BFRKMR (/4/) eingestuft. Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren. Bei Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaßnahmen ist eine Neubewertung durchzuführen. Daraus kann sich ein neuer Handlungsbedarf ergeben. Durch die Nutzungsänderung (Bodeneingriffe im Rahmen der Nassbaggerung) wird daraus eine Einstufung in Kategorie 4: Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert.

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Im Rahmen der Testfeldberäumung wurden bereits Kampfmittel geborgen. Es handelte sich dabei um 2 Phosphorbomben, 4 Stabbrandbomben, 1 Pistole, 3 Gewehre, 120 Stück Infanteriemunition und 5 Munitionsteile. Um für den AN-Bau das Risiko für Gefährdungen durch Kampfmittel zu reduzieren, werden die Sanierungsflächen vorab von Kampfmitteln beräumt. Die zulässigen Verfahren sind in Abschnitt 4.3 dargestellt.

Kampfmittel aller Kaliber sind zu erwarten. Blindgänger (verschossene Kampfmittel, die nicht zur Explosion kamen) können nicht ausgeschlossen werden.

Gefährdungen entstehen in erster Linie durch mechanische Einwirkung auf die Zündsysteme der Kampfmittel.

6 Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Bei der Suche aufgefundene Kampfmittel werden in einem eigens dafür vorgesehenen Tagesbereitstellungslager gesammelt und für den Abtransport durch LKA KTI 242 bereitgestellt. Das Tageslager wird in einem von der BE des AN abgetrennten Bereich aufgestellt.

Durch den AN-Bau sind ausschließlich für kampfmittelfrei erklärte oder bei fehlender Kampfmittelfreigabe unter kampfmitteltechnischer Baubegleitung freizugebende Bereiche, zu bearbeiten.

Das Personal des AN-Bau wird vor Arbeitsaufnahme aktenkundig über die Verhaltensweise durch die ausführende KMR-Firma belehrt.

Die freigegebenen und eingemessenen Flächen werden in der Dokumentation zur Kampfmittelräumung einschließlich Lageplan dargestellt.

6.1 Generelle Aufgaben des Auftragnehmers

Alle Arbeiten sind durch ein zugelassenes Unternehmen gemäß Kampfmittelverordnung des Landes Berlin, mit Erlaubnis nach §7 SprengG und unter Leitung einer verantwortlichen Person des AN gemäß § 19 SprengG (Befähigungsscheininhaber gemäß §20 SprengG) nach den gesetzlichen Grundlagen und technischen Normen und Regeln dem Stand der Technik entsprechend durch den AN zu organisieren, personell und technisch sicherzustellen und durchzuführen.

Verlangt wird insbesondere:

  • Das zugelassene Unternehmen muss über die technische Ausstattung für die technischen Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 6.6 sowie über die Schutzausrüstungen für das Personal gemäß Abschnitt 6.5 verfügen.

  • Mit der Leitung ist eine verantwortliche Person gemäß §19 SprengG mit Fachkunde gemäß §9 SprengG zu beauftragen, nachgewiesen mit Befähigungsschein gemäß §20 SprengG.

Der Auftragnehmer hat auf Grundlage dieses Arbeits- und Sicherheitsplanes gesondert die Gefahrenbewertung durchzuführen und die konkreten Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit festzulegen und durchzuführen.

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6.2 Gefahrenanalyse und Gefahrenbewertung sowie Arbeits- und Sicherheitsplan und Betriebsanweisung durch den AN

Der Auftraggeber legt die Untersuchungsflächen fest. Entsprechend erfolgen die Leistungen zur Kampfmittelüberprüfung und –freigabe. Der Auftragnehmer muss auf dieser Grundlage rechtzeitig vor Beginn der Geländearbeiten die Gefahrenanalyse und Gefahrenbewertung durchführen sowie diesen Arbeits- und Sicherheitsplan entsprechend fortschreiben/fertigstellen und seine Betriebsanweisung erstellen.

Bei der Gefahrenanalyse und Gefahrenbewertung durch den Auftragnehmer sind folgende Anforderungen besonders zu beachten:

 Die Gefahrenanalyse und Gefahrenbewertung sowie die Fortschreibung des A+S-Planes und die Erstellung der Betriebsanweisung haben durch die verantwortlichen Personen des Auftragnehmers (Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG) zu erfolgen.

 Gegenstand der Gefahrenanalyse und –bewertung, der Fortschreibung des A+S-Planes und der Betriebsanweisung sind alle durch den AN auszuführenden Geländearbeiten. D.h. diese Leistungen sind nicht auf die Kampfmittelüberprüfung und –freigabe beschränkt, sondern betreffen alle Geländearbeiten, insbesondere alle Sedimentaufschlüsse (Spülen, Schürfen, Graben usw.) und Aufbrüche für den gesamten Leistungszeitraum und alle gefährdeten Personen.

 Zur Gefahrenanalyse und –bewertung hat die verantwortliche Person des AN die Dokumente zum Kenntnisstand des Kampfmittelverdachtes / der Kampfmittelbelastung auszuwerten.

6.3 Unterweisungen des Personals

Die verantwortliche Person des Auftragnehmers (Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG) hat in eigener Verantwortung das gesamte auf der Baustelle tätige Personal zu den Gefahren durch Kampfmittel und zu den Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen aktenkundig zu unterweisen.

6.4 Organisatorische Schutzmaßnahmen

6.4.1 Räumstellenorganisation

Die verantwortliche Person hat organisatorische Schutzmaßnahmen nach den Vorgaben für die Kampfmittelräumung /4/ - /8/ für alle auszuführenden Leistungen zu planen und durchzusetzen.

Für die Räumstellenorganisation gelten die folgenden generellen Vorgaben:

 Räumgebiet:

(gemäß BFR KMR A-9.1.-3: die von Kampfmitteln zu beräumende Fläche sowie zusätzliche Flächen, die zur Abwicklung der Räummaßnahme benötig werden) Räumgebiet ist der gesamte zukünftige Baubereich (Nassbaggerfelder 4A und 4C) einschließlich der Standorte der Baustelleneinrichtung (BE).

 Räumstelle:

(gemäß BFR KMR A-9.1.-3: die gesamte, gemäß Auftrag von Kampfmitteln zu räumende Fläche) Räumstellen sind die Bereiche der geplanten Nassbaggermaßnahme. Nach Kampfmitteln zu untersuchen, ggf. von Kampfmitteln zu beräumen und als kampfmittelfrei für die geplanten Nassbaggerarbeiten zu erklären sind die geplanten Baufelder 4A und 4C.

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Arbeits- und Sicherheitsplan nach DGUV Information 201-027 (alt BGI 833) Seite 12 von 14 Kampfmittelräumung zur Nassbaggerung HOW km 4,550 – 4,950

 Kampfmittelverdachtsflächen Begriffserklärung: Die Kategorie „Kampfmittelverdachtsflächen“ bezeichnet Flächen, für die konkrete Hinweise z.B. aus der Luftbildauswertung oder aus historischen Recherchen zu möglichen Kampfmittelbelastungen bestehen (Bombenblindgängerverdachtspunkte, Bombentrichter, Deckungen, Splittergräben, Erdbunker, Erdlöcher usw.). Damit werden diese Flächen mit konkretem Verdacht gegenüber den übrigen Flächen mit unspezifischem Verdacht abgegrenzt.

 Räumstelleneinrichtung Die Räumstelleneinrichtung (RStE) ist gemäß der Technischen Spezifikation A-9.1.10 der BFR- KMR /4/ im erforderlichen Umfang einzurichten, zu betreiben und wieder zurückzuführen.

6.4.2 Rettungskette

Die Rettungswege zur Räumstelle sind mit dem AG abzusprechen, über die Räumdauer zu beschildern und in einem für Rettungsfahrzeuge zumutbaren Zustand zu erhalten. Für Notfälle sind mit dem AG die Koordinaten für einen Hubschrauberlandeplatz je Räumstelle abzustimmen. Die Plätze sind luftseitig erkennbar über die gesamte Bauzeit im Gelände zu markieren. Mit der Rettungsleitstelle ist ein Notfallsignal zu vereinbaren.

6.4.3 Weisungsbefugnisse

Hauptweisungsberechtigter ist die verantwortliche Person des AN (Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG).

Bis zur Herstellung der Kampfmittelfreiheit ist die verantwortliche Person des AN Hauptweisungsberechtigter gegenüber allen auf der Baustelle tätigen Personen und regelt in eigener Verantwortung die Arbeiten bis zur Herstellung der (tiefenbegrenzten) Kampfmittelfreiheit.

6.4.4 Alarmplan

Der Alarmplan ist durch die verantwortliche Person des AN zu erstellen. Der Kampfmittelräumdienst des Landes Berlin ist in die Alarmierung vorrangig einzubeziehen. In die Alarmierung sind weitere maßgebliche Beteiligte einzubeziehen. Alle beteiligten Personen sind zum Alarmplan zu belehren.

6.4.5 Herzustellende Schutzeinrichtungen

Schutzeinrichtungen sind gemäß der Vorgaben der DGUV 201-027 (BGI 833) und DGUV Regel 113-003 (bisher: BGR 114), der Gefährdungsabschätzung des AG und des AN, der BFR KMR und des SiGe-Planes herzustellen.

6.5 Personaleinsatz und persönliche Schutzausrüstung

Das Personal ist entsprechend folgender technischer Spezifikationen einzusetzen:

 BFR KMR A-9.1.5 Anforderungen an gewerbliche Auftragnehmer

 BFR KMR A-9.1.10 Räumstellenorganisation

 BFR KMR A-9.1.11 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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Arbeits- und Sicherheitsplan nach DGUV Information 201-027 (alt BGI 833) Seite 13 von 14 Kampfmittelräumung zur Nassbaggerung HOW km 4,550 – 4,950

Die verantwortliche Person des AN entscheidet über die Personalstärke und –struktur.

Mindestens verlangt werden:

 eine verantwortliche Person gemäß §19 SprengG mit Befähigungsschein gemäß §20 SprengG,

 ein Taucher mit Befähigungsschein nach §20 SprengG mit Erfahrung mit den zu erwartenden Munitionsarten,

 ein Rettungstaucher und

 ein Schiffsführer mit Kapitänspatent für Binnengewässer

 für die baubegleitende Kampfmittelräumung: ein Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG und ein unterwiesener Räumhelfer.

Der Auftragnehmer hat die persönliche Schutzausrüstung für das auf der Baustelle tätige Personal entsprechend seiner Gefahrenbewertung zu planen und sicherzustellen. Grundlage bilden die rechtlichen Grundlagen, d.h. Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien, Merkblätter, Sicherheitsregeln und Informationen der Berufsgenossenschaften, die Technischen Regeln und die Baustellenverordnung (RAB 10, RAB 30, RAB 31, RAB 33. Besonders zu beachten sind:

  • Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bundesministerium der Verteidigung: BFR Baufachliche Richtlinie Kampfmittelräumung, aktueller Stand
  • ATV-DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten
  • DGUV-I 201-027 (früher: BGI 833) Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung
  • DGUV Regel 113-003 – Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder beim Vernichten von Explosivstoff oder Gegenständen mit Explosivstoff (Explosivstoff-Zerlege- oder Vernichteregel) (bisher: BGR 114), aktueller Stand

6.6 Technische Schutzmaßnahmen

Die verantwortliche Person des AN entscheidet auf Grundlage der eigenen Gefahrenbewertung gemäß Abschnitt 0 zur Notwendigkeit und zum Umfang technischer Maßnahmen der Baufeldüberwachung. Der AN muss die technische Ausstattung zur Baufeldfreimachung vorhalten und nach Entscheidung der verantwortlichen Person des AN einsetzen.

Die durchzuführenden Maßnahmen der Baufeldüberwachung sind auch in der Betriebsan- weisung des AN darzustellen (vgl. Abschnitt 0).

6.7 Kampfmittelfreiheitsbescheinigung

Die Eingriffe in den Untergrund für die Nassbaggerarbeiten dürfen erst erfolgen, wenn die Kampfmittelfreiheit für die Arbeiten durch das zugelassene Unternehmen nach §7 und die verantwortliche Person (Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG) bestätigt ist bzw. bei nicht freigegebenen Flächen eine baubegleitende Kampfmittelräumung sichergestellt ist.

[Seite 14]

Arbeits- und Sicherheitsplan nach DGUV Information 201-027 (alt BGI 833) Seite 14 von 14 Kampfmittelräumung zur Nassbaggerung HOW km 4,550 – 4,950

Verwendete Unterlagen und Quellen

/1/ WSA Spree-Havel: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes HOW- km 4,550 bis km 4,950, Berlin, 23.01.2025

/2/ Geotec GmbH: Angebot zur GFA Nr. 2025-01-05 vom 28.01.2025

/3/ WSA Spree-Havel: Bestellung 5/25 vom 11.02.2025

/4/ Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen / Bundesministerium der Verteidigung: Baufachliche Richtlinie Kampfmittelräumung, aktuelle Version

/5/ WSA Spree-Havel: Räumkonzept Kampfmittel Nassbaggerung in der HOW km 4,550-4,950 – Baggerfeld 4 ABz 5, Berlin, 02.07.2020

/6/ WSA Spree-Havel: Ergänzung zum Räumkonzept Kampfmittel Nassbaggerung in der HOW km 4,550-4,950 – Baggerfeld 4 ABz 5, Berlin, 11.11.2021

/7/ WSA Spree-Havel: Ausschreibungszeichnung, Geophysikalische Sondierung für Kampfmittelräumung HOW km 4,55 – 4,95, 31.01.2025

/8/ SenUVK: Stellungnahme zu Informationen über Kampfmittel, E717/2021, Berlin, 18.10.2021

/9/ SeaTerra GmbH: Sondierbericht Geophysikalischen Untersuchung Spree- Oder- Wasserstraße (SOW) KM 12,3 bis 16,9 Havel- Oder- Wasserstraße (HOW) KM 4,6 bis 5,0, Seevetal, 14.12.2020

/10/ Hansataucher GmbH: Freigabe/Abschlussbericht Tauchräumung Spree-Oder- Wasserstraße, Hamburg, 17.05.2021

/11/ Hansataucher GmbH, Freigabeplan TF 4, 19.05.2021

/12/ WSA Spree-Havel: Übersichtsplan HOW km 4,550-4,950.pdf

/13/ WSA Spree-Havel: 01_HOW 4_55-4_95 KMS.pdf

/14/ SENSYS GmbH, Dr-Ing. Kay Winkelmann: Bewertung von ferromagnetischen Objekten anhand des magnetischen Moments, Bad Saarow, 13.09.2009

/15/ Geotec GmbH: Gefährdungsabschätzung zum Kampfmittelverdacht, Nassbaggerung Havel- Oder- Wasserstraße (HOW)- km 4,550 – 4,950 Phase B der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BFR KMR), Cottbus, 23.04.2025

/16/ Geotec GmbH: Konzept zur Kampfmittelräumung Phase C der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BFR KMR) zur Nassbaggerung Havel-Oder-Wasserstraße (HOW)- km 4,550 – 4,950, Cottbus, 23.05.2025

/17/ Land Berlin: Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel – Kampfmittelverordnung, Berlin, 17.07.2018

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