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Nassbaggerarbeiten im Wasserinjektionsverfahren an der Schleuse Herbrum und im Hafen Borkum

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 16:21 (Europe/Berlin)

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Baubeschreibung

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Beschreibung der Bauleistungen ...................................................... 1 1.1 Auszuführende Leistungen nach Art und Umfang ........................................ 1 1.2 Allgemeiner Ablauf der Baggerarbeiten ........................................................ 4 1.3 Mindestanforderungen an Nebenangebote .................................................. 4
  2. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse ............................................................. 5 2.1 Lage der Baustelle ....................................................................................... 5 2.1.1 Liegeplätze ............................................................................................ 6 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ......................................................... 6 2.2.1 Wasserweg ........................................................................................... 6 2.2.2 Straße ................................................................................................... 6 2.2.3 Schiene ................................................................................................. 7 2.2.4 Zugänge, Zufahrten zur Baustelle ......................................................... 7 2.3 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ........................ 7 2.4 Lager- und Arbeitsplätze .............................................................................. 7 2.5 Hydrographische und meteorologische Daten ............................................. 7 2.5.1 Wasserstände und verfügbare Pegel .................................................... 7 2.5.2 Strömungsverhältnisse .......................................................................... 9 2.5.3 Witterungsverhältnisse .......................................................................... 9 2.6 Boden- und Untergrundverhältnisse ............................................................. 9 2.7 Zu schützende Bereiche und Objekte ........................................................ 10 2.7.1 Immissionsschutz ................................................................................ 10 2.7.2 Natur- und Landschaftsschutz. ............................................................ 10 2.7.3 Umweltschutz ...................................................................................... 10 2.8 Anlagen im Baggerrevier ............................................................................ 10 2.8.1 Leitungen, Düker usw. ........................................................................ 10 2.8.2 Brücken ............................................................................................... 11 2.8.3 Schleusen. .......................................................................................... 12 2.8.4 Sperrwerk. ........................................................................................... 13 2.9 Öffentlicher Verkehr im Baggerrevier ......................................................... 13
  3. Angaben zur Ausführung der Bauleistungen ..................................................... 13 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ......................................................... 13 3.1.1 Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs .................................. 14 3.1.2 Verhalten bei Nebel ............................................................................. 14

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3.1.3 Nautische Schiffsführung .................................................................... 14 3.1.4 Kommuniktion und Funkverbindung .................................................... 15 3.2 Beweissicherung und Vermessung ............................................................ 15 3.2.1 Beweissicherung ................................................................................. 15 3.2.2 Vermessungsnetz und Vermessungssystem ...................................... 15 3.3 Bauablauf ................................................................................................... 16 3.3.1 Abwicklung der Arbeiten ..................................................................... 16 3.3.2 Baggertiefen/Toleranzen/Vorratsmaß ................................................. 16 3.4 Abfälle, Baggerhindernisse, Munitionsfunde .............................................. 17 3.4.1 Baggerhindernisse .............................................................................. 17 3.4.2 Munitionsfunde, Einschaltung Kampfmittelbeseitigungsdienst ............ 17 3.5 Gerätegestellung durch den AN ................................................................. 18 3.5.1 Anforderungen an die Wasserinjektionsgeräte.................................... 18 3.5.2 Einsatzbedingungen ............................................................................ 19 3.6 Abnahme und Abrechnung ......................................................................... 20 3.6.1 Abnahme der/des WI-Geräte/s. ........................................................... 20 3.6.2 Abrechnung/elektronische Rechnungsstellung ................................... 21 3.6.3 Ausfallzeiten ........................................................................................ 22 4. Angaben zum Leistungsverzeichnis .................................................................. 22 5. Ausführungsunterlagen ..................................................................................... 23 5.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .......................... 23 5.2 Tagesberichte............................................................................................. 23 6. Umsatzsteuer .................................................................................................... 23 7. Treibstoffe ......................................................................................................... 23 7.1 Stoffpreisgleitung ........................................................................................ 23 7.2 Verwendung von steuerfreien Enegiererzeugnissen f.d. Schifffahrt ........... 24

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  1. Allgemeine Beschreibung der Bauleistungen

Vorbemerkungen

Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten (im Wasserinjektions- verfahren) zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Tiefen und Breiten im unteren und oberen Vorhafen der Schleuse Herbrum sowie im Hafen von Borkum. Der Ausführungszeitraum beträgt zwei Jahre; jährlich sind mehrere Einsätze geplant.

Insgesamt sind im Bereich des unteren Vorhafens der Schleuse Herbrum 400 Einsatzstunden mit einem großen WI-Gerät und 600 Einsatzstunden mit einem kleinen WI-Gerät geplant.

Im Bereich des oberen Vorhafens der Schleuse Herbrum fallen insgesamt 180 Einsatzstunden mit einem kleinen WI-Gerät an.

Im Bereich des Hafens von Borkum sind insgesamt 120 Einsatzstunden mit einem großen WI-Gerät geplant.

Die Baggerflächen sind den Lageplänen Anlage 2, 3 und 5 zu entnehmen.

1.1 Auszuführende Leistungen nach Art und Umfang

Die genannten Bauleistungen im Bereich der Schleuse Herbrum sind mit einem kleinen und einem großen Wasserinjektionsgerät (WI-Gerät) auszuführen. Dabei erfolgt die Beseitigung der Mindertiefen durch Verflüssigung des Materials (Fluidisieren des Baggermaterials mittels Wasserdrucks). Der dadurch an der Sohle anstehende Dichtestrom sorgt in Verbindung mit der Tide und den zeitweisen, in Abhängigkeit der nautischen und wasserstandsbedingten Parameter und den Spülvorgängen der Schleuse Herbrum für eine Verflüssigung des Fluid-Mud.

Bei der Schleuse Herbrum handelt es sich um die Eingangsschleuse in den Kanalbereich des Dortmund-Ems-Kanals und dem Ende des Tidebereichs der Ems. Der untere Vorhafen der Schleuse Herbrum beginnt mit einer Trennmolen- Spundwand (DEK-km 213,550 Einmündung Schleusenvorhafen in den DEK) und endet mit der alten und neuen Schleuse Herbrum (DEK-km 212,650). Der untere Vorhafen verläuft bogenförmig. Das Material ist in Richtung Unterems zu bewegen (siehe Lageplan Anlage 2). Ferner sind der Ausfahrtbereich vor der neuen Schleuse entlang der Dalbenreihen und die Ausfahrt zur Ems (bei der Trennspundwand zwischen Vorhafen und Wehrarm) zu baggern. Dieser Bereich ist beim Beginn der Baggerarbeiten als erstes zu bearbeiten.

Der genannte Bereich soll einmal jährlich mit einem großen Wasserinjektionsgerät (WI-Gerät), bestehend aus 200 Einsatzstunden im Februar/März, sowie in drei Einsätzen je 100 Einsatzstunden mit einem kleinen WI-Gerät tideabhängig im Sommer/ Herbst gebaggert werden.

Der Baggerbereich im oberen Vorhafen der Schleuse Herbrum (DEK-km 212,000 1

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bis 212,450) erstreckt sich hauptsächlich von dem Ausfahrtbereich der neuen Schleuse bis ca. DEK-km 212,000 am linken Ufer. Am rechten Ufer erstreckt sich der Baggerbereich von der alten Schleuse Herbrum bis ca. DEK-km 212,000. In diesem Abschnitt befindet sich auch der Bereich der Liegeplätze der WSV-Geräte (entlang der Uferspundwand von DEK-km 212,350 bis DEK-km 212,450). Hier ist auch der Bereich zwischen den Dalbenreihen Nr. 830 bis 834 (siehe auch Tabelle 1) und der Spundwand zu bearbeiten. Der Dalben Nr. 830 ist mit einem Landgang ausstattet (siehe Lageplan Anlage 3). Im genannten Bereich sollen jährlich drei tideunabhängige Einsätze je 30 h in Verbindung mit den drei Einsätzen im unteren Vorhafen (Sommer/Herbst) stattfinden.

Die Fahrt vom unteren zum oberen Vorhafen und zurück wird nicht gesondert vergütet. Die Durchfahrt wird auf die Baggerstunden umgelegt.

Im Bereich der Dalbenreihen sind auch die Dalbentäler wellenförmig zu durchfahren (siehe Systemskizze Anlage 6). Das bedeutet, dass das WI-Gerät sich so nah wie möglich dem Dalben nähert. Dieser Vorgang ist mehrfach nach Anweisung des AG zu wiederholen. Durch diese Vorgänge wird das anstehende Sediment in Richtung Gewässermitte befördert und durch weiteres Bearbeiten verteilt. Die Abstände der einzelnen Dalben ist aus den nachstehenden Tabellen 1 und 2 zu entnehmen.

Tabelle 1: Dalben im oberen Vorhafen der Schleuse Herbrum (siehe Anlage 3)

Linkes UferRechtes Ufer
Ecke Spundwand29,00 mEinfahrt Neue Schl. HerbrumEcke Spundwand10,00 mEinfahrt Alte Schl. Herbrum
81130,00 m----------830*20,00 m----------Anlege- spundwand- für WSV. Fahrzeuge
812 *30,00 m----------83130,00 m----------
81330,00 m----------83230,00 m----------
81430,00 m----------83330,00m----------
815 *29,00 m----------834*48,00 m----------
81630,00 m----------83530,00 m----------
81730,00 m----------836*30,00 m----------
818 *30,00 m----------83730,00 m----------
81930,00 m----------83830,00 m----------
82030,00 m----------839*30,00 m----------
821*30,00 m----------84030,00 m----------
82230,00 m----------------------------------------
82330,00 m----------------------------------------
Ende Baggerstrecke30,00 m----------------------------------------

Legende: 821 * Dalben mit Landgang

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Tabelle 2: Dalben im unteren Vorhafen der Schleuse Herbrum (siehe Anlage 2)

Linkes UferRechtes Ufer
DalbennummerAbstand zum nächsten DalbenBemerkungenDalbennummerAbstand zum nächsten DalbenBemerkungen
94010,00 m----------91010,00 m----------
94130,00 m----------91112,00 m----------
942 *30,00 m----------912 *30,00 m----------
94330,00 m----------91330,00 m----------
94430,00 m----------914*29,00m----------
94529,00 m----------91530,00 m----------
946 *30,00 m----------91630,00 m----------
94730,00 m----------91730,00 m----------
948 *30,00 m----------91830,00 m----------
94930,00 m----------91930,00 m----------
950 *30,00 m----------92030,00 m----------
95130,00 m----------92130,00 m----------
95230,00 m----------92230,00 m----------
95330,00 m----------92330,00 m----------
95430,00 m----------92430,00 m----------
95530,00 m----------92530,00 m----------
95630,00 m----------92730,00 m----------
95730,00 m----------928*30,00 m----------
95830,00 m----------92930,00 m----------
95930,00 m----------930*30,00 m----------
96030,00 m----------93130,00 m----------
96130,00 m----------932*30,00 m----------
96230,00 m----------93330,00 m----------
96330,00 m----------934*30,00 m----------
96430,00 m----------93530,00 m----------
96530,00 m----------936*30,00 m----------
96625,00 mTrennspund- spundwand zwischen Vorhafen und Wehrarm93730,00 m----------
96720,00 m
96815,00 m
96912,00 m
9708,00 m

z. B: 942 * mit Landgang

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Die Arbeiten im Hafen von Borkum sind mit einem großen WI-Gerät durchzuführen. Das Material ist wie zuvor beschrieben zu Fluidisieren und in Verbindung mit der Tide zurück in die Nordsee zu befördern. Der Baggerbereich im Hafen von Borkum umfasst den südwestlichen Bereich des Hafenbeckens. Er erstreckt sich von der Hafeneinfahrt über die südliche Hafenwand, zwischen den Schwimmstegen der westlichen Hafenwand bis zur Rampe im Nordwesten und von dort bis mittig der Ostmole (siehe Lageplan Anlage 5). Im genannten Bereich sind zwei Einsätze pro Jahr mit je 30 Einsatzstunden geplant. Dabei soll ein Einsatz in Verbindung mit der WI-Baggerung in Herbrum stattfinden.

Der Auftragnehmer (AN) hat die festgestellten Mindertiefen auf Anordnung des Auftraggebers (AG) so zu beseitigen, dass die erforderliche Solltiefe erreicht wird. Besonders wichtig ist der Einfahrtsbereich der neuen Schleuse bis zum Schleusentor entlang der Dalbenreihen von der Schleuse Herbrum in Richtung Ems.

Die Baggermaßnahmen in Herbrum werden nach Rücksprache mit dem Außenbezirk Lathen erfolgen. Die Einsätze in Borkum finden nach Rücksprache mit dem Amt Emden statt.

Zurzeit können noch keine konkreten Termine genannt werden. Sie werden bedingt durch die Entwicklung des Schlickaufkommens mit dem Auftragnehmer (AN) festgelegt. Der AN verpflichtet sich jedoch, nach einer Vorlaufzeit von ca.14 Tagen den jeweiligen Einsatzort zu erreichen und die jeweilige Stundenvorlage abzuarbeiten.

1.2 Allgemeiner Ablauf der Baggerarbeiten

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee führt regelmäßig Kontrollpeilungen durch. Verschlechtert sich die Ausgangssituation, wird der Auftragnehmer unverzüglich informiert und hat nach der vorgenannten Vorlaufzeit das WI-Gerät zum Einsatzort zu schicken und den Baggereinsatz durchzuführen.

Die Mindertiefen sind sowohl als Einzeluntiefen als auch flächenmäßig zu beseitigen. Ein kontinuierlicher Geräteeinsatz kann auf Grund schwankender Baggermengen nicht durchgeführt werden (siehe auch anliegende Peilpläne). Es ist zu berücksichtigen, dass hauptsächlich tideabhängig zu arbeiten ist.

Vor-, Zwischen- und Nachpeilungen zur eigenen Überprüfung der Mindertiefenbeseitigung sind Sache des AN. Die entstehenden Kosten sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.

1.3 Mindestanforderungen an Nebenangebote

Bei der Erstellung von Nebenangeboten (nur in Verbindung mit dem Hauptangebot) sind die Qualitäts- und Leistungsanforderungen sowie die Geräteanforderungen der Vertragsunterlagen zu erfüllen. Die revierspezifischen Rahmenanforderungen der Verdingungsunterlagen sind zusätzlich zu beachten.

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Insbesondere wird auf folgende Anforderungen / Randbedingungen für die WI- Geräte hingewiesen:

Für das Klein-WI-Gerät:

  • Baggerstunden = 3 x 30 h (tideunabhängig) und 3 x 100 h (tideabhängig) jeweils pro Jahr
  • Selbstfahrend (kein Koppelverband)
  • Baggergerät = Wasserinjektionsgerät
  • eine Spülwassermenge von 3.500 m³/h bis max. 4.500 m³/h
  • Balkenbreite ist auf den Einsatz in den beengten Verhältnissen abzustimmen, z. B. Dalbenfahrt und der Einfahrt durch die neue Schleuse
  • Eine Injektionstiefe von 3,00 m bis 6,00 m ist abzudecken.
  • Das für die WI-Baggerung benötigte Wasser ist nur in den oberen Schichten anzusaugen (nicht über dem Spülbalken und unmittelbar unterhalb des Schiffskörpers).

Für das Groß-WI-Gerät:

  • Baggerstunden = 1 x 200 h und 3 x 100 h (tideabhängig) jeweils pro Jahr
  • Selbstfahrend
  • Baggergerät = Wasserinjektionsgerät
  • eine Pumpleistung von höchstens 8.000 m³/ h
  • Balkenbreite 10,50 m bis 12,00 m
  • Injektionstiefe von 3,00 m bis 8,00 m ist abzudecken
  • Das für die WI-Baggerung benötigte Wasser ist nur in den oberen Schichten anzusaugen (nicht über dem Spülbalken und unmittelbar unterhalb des Schiffskörpers)

Für Nebenangebote, die über den Umfang der Vertragsunterlagen hinausgehen, sind zusätzlich folgende Regelwerke zu beachten:

 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

  • Wasserstraßen Ausgabe 07/2026 (ZVB-W).

 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen- Wasserbau (ZTV– W) für Nassbaggerarbeiten (Leistungsbereich 206) Ausgabe 2008.

Nebenangebote sind textlich eindeutig und erschöpfend zu beschreiben und nur mit Einheitsleistungsverzeichnis zulässig.

  1. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

2.1 Lage der Baustelle

Die Schleuse Herbrum liegt im Stadtgebiet Papenburg, Ortsteil Herbrum. Die Wasserinjektion soll im unteren Vorhafen der Schleusengruppe im Tidebereich von DEK-km 212,650 bis 213,550 und im oberen Vorhafen der Schleusengruppe von DEK-km 212,000 bis 212,450 durchgeführt werden.

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Die Insel Borkum liegt in der Nordsee und ist die westlichste der Ostfriesischen Inseln. Sie gehört zum Landkreis Leer. Die Wasserinjektion soll im westlichen Teil des Hafens von Borkum durchgeführt werden. Der Hafen liegt im Tidegebiet.

2.1.1 Liegeplätze

Die nächsten Liegeplätze mit Anlegemöglichkeit befinden sich im unteren und oberen Vorhafen der Schleuse Herbrum. Es können alle Anlegeplätze, bis auf den besonders gekennzeichneten K1-Tankschiffliegeplatz sowie den Startliegeplatz zur Schleusung, in Anspruch genommen werden. Weitere Schiffsliegestellen sind in Papenburg, Weener, Leerort, Soltborg und Emden vorhanden. Auch der Hafen von Borkum kann als Liegeplatz genutzt werden.

Liegeplätze in den vorgenannten Bereichen hat sich der AN auf eigene Kosten bei den zuständigen (Hafen-) Behörden zu beschaffen.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

2.2.1 Wasserweg

Die Baustellen sind auf dem Wasserweg von Süden her über das westdeutsche Kanalnetz, den Dortmund-Ems-Kanal und die Ems oder von Norden her über die Nordsee, den Dollart und weiter ab Emden über die Unterems zu erreichen.

Der tideabhängige DEK zwischen der Schleuse Herbrum (DEK-km 212,650) und der Einfahrt zum Hafen Papenburg (DEK-km 225,820) ist eine Binnenschifffahrtsstraße. Ab Papenburg (Einfahrt zum Hafen Papenburg) Richtung See ist die Ems eine Seeschifffahrtsstraße.

Maßgebend für den Schiffsbetrieb im Tidebereich des DEK sind die Abfahrtswasserstände des Pegels Herbrum Hafendamm. Für Borkum ist der Pegel Borkum Fischerbalje maßgebend.

2.2.2 Straße

Herbrum Die Baustelle ist über die Autobahn A 31 Abfahrt Rhede und über die L 52 bis Aschendorf zu erreichen. Eine weitere Möglichkeit besteht über die B 70 bis kurz vor Aschendorf und dann über die Straße „Zur Emsschleuse“.

Borkum Die Nordseeinsel Borkum ist über regelmäßige Fährverbindungen von Emden (Deutschland) und Eemshaven (Niederlande) erreichbar. Die Überfahrt beträgt je nach Verbindung ca. 50 bis 130 Minuten. Ergänzend besteht eine Flugverbindung zwischen Emden und Borkum mit einer Flugzeit von etwa 15 Minuten. Die Anreise mit Pkw ist über die A31 bis Emden sowie über das niederländische Straßennetz bis Eemshaven möglich; Fahrzeuge können je nach Verfügbarkeit mit der Fähre auf die Insel transportiert werden. 6

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2.2.3 Schiene

Herbrum Der nächste Bahnhof befindet sich in Papenburg /Ortsteil Aschendorf (ca. 5 km entfernt).

Borkum Der nächste Bahnhof befindet sich in Emden. Auf der Insel verkehrt eine Bahn zwischen Hafen und Innenstadt.

2.2.4 Zugänge, Zufahrten zur Baustelle

Im Bereich der Baustelle hat der Auftragnehmer die Örtlichkeit selber zu erkunden. Die Genehmigung zur Benutzung von Zufahrtswegen, Deichrampen, Deichen und sonstigen Grundstücken hat sich der Auftragnehmer (AN), soweit erforderlich, selbst zu besorgen. Er trägt die Kosten für die erforderlichen Genehmigungen und das gesamte Risiko aus seiner Benutzung. Er sorgt auf seine Kosten für die Beseitigung evtl. Beschädigungen und hält den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Benutzung der Wege oder Grundstücke ergeben, frei.

2.3 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Die Beschaffung, Herstellung sowie der Betrieb erforderlicher Anschlüsse, wie Strom, Wasser, Abwasser, Telefon etc., sind Sache des AN. Die Kosten hierfür sind in die Baustelleneinrichtungs- und Räumungskosten einzurechnen. Anschlussmöglichkeiten für die Entnahme von Wasser und Strom sind jeweils bei den zuständigen Versorgungsunternehmen zu erfragen.

2.4 Lager- und Arbeitsplätze

Lager- und Arbeitsplätze im Bereich der Baggerstelle können vom Auftraggeber nur im geringen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm überlassenen Flächen nach Beendigung der Bauarbeiten gereinigt und eingeebnet (im alten Zustand) zurückzugeben. Weiteren Platzbedarf hat der AN auf eigene Kosten anzupachten.

2.5 Hydrographische und meteorologische Daten

2.5.1 Wasserstände und verfügbare Pegel

Im Bereich der Baggerarbeiten sind folgende Pegel maßgebend. Die Pegeldaten sind grundsätzlich unter www.pegelonline.wsv.de einsehbar. Ggf. sind die Pegel bzw. die nachstehenden Hilfspegel direkt abzulesen oder abzufragen (Verkehrszentrale, Schleuse).

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Für die Arbeiten in Herbrum ist der Pegel Herbrum-Hafendamm maßgebend. Die Werte können hier abgelesen und umgerechnet werden. Der Wasserstand kann jedoch auch bei der Schleuse Herbrum erfragt werden.

Pegelanlagen befinden sich im Unterwasserbereich am:  Molenkopf zwischen alter und neuer Schleuse bei DEK-km 212,650  Lattenpegel  Pegelanlage Herbrum-Hafendamm bei DEK- km 213,080 bestehend aus  Schreibpegel  Treppenpegel (maßgebend für die Baggerung)  Lattenpegel (maßgebend für die Baggerung)

Auf dem Pegelgebäude befindet sich eine Wasserstandsgroßanzeige für die Schifffahrt (Abfahrtswasserstand - Tidestrecke).

Pegelanlagen befinden sich im Oberwasserbereich am:  Lattenpegel am Landsteg Nr. 830

Für die Arbeiten auf Borkum ist der Pegel Borkum Fischerbalje maßgebend.

Tabelle 3: Wasserstände aus der Pegelübersicht 2025 (Anlage 10)

Ort (Wasserstände)Herbrum (-5,04 m [PNP])Rhede (-5,03 m [PNP])Papenburg (-5,06 m [PNP])Borkum Fischerbalje (-5,04 m [PNP])
cm PNPm NHNcm PNPm NHNcm PNPm NHNcm PNPm NHN
MThw (2025)707+ 2,027,00+ 1,97697+ 1,91620+ 1,16
MTnw (2025)411- 0,93371- 1,33336- 1,33388- 1,16
HHThw920 (1994)+ 4,16922 (1994)+ 4,19958 (1994)+ 4,52906 (1906)+ 4,02
NNTnw403 (1959)- 1,01487 (1988)- 0,16390 (1959)- 1,16390 (1959)- 1,14

Quelle: WSA Ems-Nordsee

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Tabelle 4: Tidenhub-Tidestrecke

OrtHerbrum HafendammRhedePapenburgBorkum Fischerbalje
MittlererTidenhub (2025)2,96 m3,29 m3,61 m2,32 m

Quelle: WSA Ems-Nordsee

Tabelle 5: Wasserstände im oberen Vorhafen der Schleuse Herbrum

Ort (Wasserstände)Oberer Vorhafen der Schleuse Herbrum
Normalstau+ 2,00 m

Quelle: WSA Ems-Nordsee

Die vorberechneten Gezeiten können den Tidekalendern des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie der Anlage 10 entnommen werden. Über aktuelle Wasserstände sowie Wasserstandsprognosen informiert die Internetseite des BSH unter www.bsh.de.

2.5.2 Strömungsverhältnisse

Die Strömungsgeschwindigkeiten ändern sich mit den Tideverhältnissen und betragen i. M. bei Flut - und Ebbstrom ca. 1,0 - 2,0 m/s. Im Schleusenbereich ist mit einem Tidehub von ca. 3,0 m zu rechnen. Durch die neue Schleuse Herbrum wird die Baggerung durch Wasserzugabe tidebedingt unterstützt (ist vom Schiffsandrang abhängig). Im Bereich von Borkum beträgt der mittlere Tidenhub 2,40 m.

2.5.3 Witterungsverhältnisse

Ausfallzeiten, an denen wegen Witterungseinflüssen aus Wind, Sturm, Sturmfluten, Niedrigwasser und Nebel bzw. aus anderen nicht vom AG zu vertretenden Gründen (z.B. hoher Schiffsverkehr) nicht gearbeitet werden kann, gehen zu Lasten des AN. Eine Windstatistik liegt für den Baustellenbereich nicht vor. Grundsätzlich sind die Klima- und Wetterdaten auch beim deutschen Wetterdienst (DWD) abzufragen.

2.6 Boden- und Untergrundverhältnisse

Bei den anstehenden Böden im Bereich Herbrum handelt es sich um Schlamm (Schlick) in Suspension, verfestigten Schlamm und Feinsand. Die Körnungslinien können der Untersuchung der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entnommen

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werden. Die Körnungslinien liegen als Auszug aus dem BfG-Gutachten (Anlage 11) bei. Bei den anstehenden Böden im Bereich vom Hafen Borkum handelt es sich um Schlick in Suspension und verfestigtem Schlamm. Die Körnungslinien liegen als Anlage 12 bei.

2.7 Zu schützende Bereiche und Objekte

Für die Unterhaltung gelten §7 und §8 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG).

2.7.1 Immissionsschutz Bei den Bauarbeiten dürfen aufgrund des Immissionsschutzes nur Baggergeräte eingesetzt werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Zusätzlich dürfen nur die entsprechenden Arbeitsverfahren angewandt werden. Bei der Auswahl der eingesetzten Maschinen sind insbesondere die Bestimmungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetzes (Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BlmSchV) vom 29.08.2002 (BGBL.I 3478), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 11.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 133, zu beachten.

Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte trägt der AN die sich daraus ergebenen Folgekosten (z.B. Stillstandszeiten, Ersatzbeschaffung etc.).

2.7.2 Natur- und Landschaftsschutz

Es gelten die einschlägigen Bestimmungen für Schutzgebiete und das Bundes- Naturschutzgebiet.

2.7.3 Umweltschutz

Das für den Einsatz benötigte Wasser kann aus dem DEK bzw. dem Hafen ohne Gewähr für die Eignung entnommen und darf ihm nur ohne schädliche Verunreinigungen wieder zugeleitet werden. Die Geräte müssen mit vorschriftsmäßigen Ölfiltern versehen sein, damit keine Ölrückstände ins Wasser gelangen. Bei der Lagerung von Öl- und Treibstoffen sind Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die bei undichten Behältern ein Abfließen ins Wasser verhindern.

2.8 Anlagen im Baggerrevier

2.8.1 Leitungen, Düker usw.

Die Lage von Kabeltrassen, Freileitungen und Dükern ist den See- und Stromkarten zu entnehmen. Der AN hat sich im Vorfeld über die genaue Lage, freie Durchfahrtshöhen, Überdeckung etc. zu informieren (s.a. Tabelle 6). Eventuelle vom

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AN verursachte Schäden sind unverzüglich zu melden und auf eigene Kosten zu beseitigen.

2.8.2 Brücken

  • Eisenbahnbrücke Weener (Friesenbrücke, Ems-km 6,900)

Die Eisenbahnbrücke Weener wird während der Eisenbahnbetriebspausen bei Bedarf geöffnet.

Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Sommer- bzw. Winterfahrplan der Bundesbahn; sie werden von der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde durch Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) unter www.elwis.de bekanntgegeben.

Die Eisenbahnbrücke kann mit „Weener Bridge“ auf dem UKW-Kanal 15 angesprochen werden (Telefon: 04951/2065).

  • Straßenbrücke Leerort (Jann-Berghaus-Brücke, Ems-km 15,070)

Tagsüber wird die Brücke bei Bedarf geöffnet, nachts nur nach Voranmeldung. Die Anmeldung muss am Tage per Telefon (0491/2992) unter Angabe der Zeit, zu der das Öffnen der Brücke gewünscht ist, geschehen. Bei Sturm (Windstärke > 10) und bei dichtem Nebel (Sichtweite < 50 m) wird die Brücke nicht geöffnet. Der Brückenwärter kann mit „Leer- Bridge“ auf UKW- Kanal 15 erreicht werden (Telefon 0491/ 2992).

  • Bauwerke zwischen Papenburg und der Schleuse Herbrum

Auf der Strecke zwischen Papenburg und der Schleuse Herbrum befinden sich die Emsbrücke Rhede und Emsbrücke Halte (s.a. Auszüge aus dem Brückenbuch Anlage 13 und 14) Auf die Durchfahrtshöhen ist besonders zu achten.

Tabelle 6: Bauwerke zwischen Papenburg und der Schleuse Herbrum

Bauwerke zwischen der Schleusengruppe Herbrum und der Einfahrt zum Hafen Papenburg
Streckenkilometer der BauwerkeBezeichnung des BauwerkesBemerkungen
DEK- km 211,820Herbrumer Brücke Nr.190-----------------------
DEK- km 212,050 – 212,430 re. Ufer11 Anlegedalben Nr. 811- 821 (siehe auch Tabelle 2)davon 4 Stück mit Laufstegen
DEK- km 212,055- 212,445 li. Ufer14 Anlegedalben Nr. 830- 843 (siehe auch Tabelle 2)davon 3 Stück mit Laufstegen
DEK- km 212,330 re. UferSchwimmender Bootsanlegesteg für Kanus-----------------------
DEK- km 212,350 bis 212,560 re. UferStählerne Uferspundwand für WSV- Fahrzeuge-----------------------
DEK- km 212,470 - 212,560 re. Uferalte Schleuse Herbrum-----------------------
DEK- km 212,660 - 213,530neue Schleuse Herbrum-----------------------
DEK- km 214,003Trinkwasserdüker 2x 250 mm-----------------------

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Bauwerke zwischen der Schleusengruppe Herbrum und der Einfahrt zum Hafen Papenburg
Streckenkilometer der BauwerkeBezeichnung des BauwerkesBemerkungen
DEK- km 216,750MD Erdgasleitung DN 110 PE- HD SDR in Schutzrohr DN160 PE SDR 11
20 KV-Kabelsystem in Schutzrohr DN 160 Schutzrohr DN160 PE SDR 11 2 Leerrohre PE-HD DN 50 x4,6
DEK- km 216,780Emsbrücke RhedeAuszug aus dem Brückenbuch liegt als Anlage bei
DEK- km 222,450Düker Spülrohrleitung DN 500 mm und 650 mm-----------------------
DEK- km 222,500Düker mit einem 20 KV-Kabel in einem PE-Schutzrohr Ø 125 mm
DEK- km 224,430Erdgasdüker 2 x Ø 200 mm und 2 x Ø 100 mm-----------------------
DEK- km 225,065Freileitung 110 kV-----------------------
DEK- km 225,120Emsbrücke HalteAuszug aus dem Brückenbuch liegt als Anlage bei
DEK- km 225,755Freileitung 110 kV-----------------------
DEK-km 225,825Grenze zwischen Binnenschifffahrtsstraße und Seewasserstraße
DEK-km 225,918Einfahrt zum unteren Vorhafen der Seeschleuse und Dockschleuse PapenburgMögliche Sperrungen der Seeschleuse Papenburg werden über BfS bekanntgegeben.
DEK- km 215,250Fernmeldedüker-----------------------

Sollte der Auftragnehmer sein Baggergerät über den DEK oder Küstenkanal antransportieren, so gelten folgende Durchfahrtshöhen unter den Brücken: Dortmund-Ems-Kanal 4,25 m über HSW Küstenkanal 4,50 m über HSW Weitere Informationen können auch der neusten Ausgabe des „WESKA“ entnommen werden.

2.8.3 Schleusen

Für die neue Schleuse Herbrum gelten folgende Durchfahrtshöhen:

UntertorObertor
UK SchleusentorNN +8,65 mNN + 11,07 m
UK StoßbalkenNN +9,35 mNN + 9,35 m

Über die genaue Lage, freie Durchfahrtshöhe, Überdeckung usw. hat sich der AN

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vor Ort zu informieren. Eventuelle Schäden an Brücken oder anderen Bauwerken sind dem AG sofort zu melden. Diese hat der Auftragnehmer auf seine Kosten zu beseitigen.

2.8.4 Sperrwerk

Auf der Strecke von Leer nach Emden befindet sich in Gandersum das Emssperrwerk (Ems-km 32,250). Es wird bei Sturmflut ab einem Wasserstand von 3,50m ü. NN geschlossen. Über mögliche Schließungen (z.B. für eine Schiffsüberführung) hat sich der AN über www.elwis.de zu informieren.

2.9 Öffentlicher Verkehr im Baggerrevier

Die Wasserinjektionsarbeiten finden im Bereich der Bundeswasserstraße statt. Der AN ist für die Einhaltung der strom- und schifffahrtspolizeilichen Vorschriften, der Seeschifffahrtstraßenordnung (SeeSchStrO) und der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) in der jeweils gültigen Fassung verantwortlich.

Die Schleuse Herbrum wird jährlich von ca. 6.400 Schiffseinheiten (Berufs- und Sportschifffahrt) in beiden Richtungen genutzt, sodass es zu Beeinträchtigungen beim Baggerbetrieb kommen kann. Dies ist in den Baggereinsatz einzukalkulieren. In Hafenanlagen und im Schleusenbereich sind auch mit Drehmanövern für an- und ablegende Schiffe zu rechnen. Der durchgehende Schiffsverkehr hat Vorrang.

Wegen des regen Schiffsverkehrs ist mit der Verkehrszentrale sowie der Schleuse Herbrum ständig ein enger Kontakt über Funk zu halten. Die Schleuse Herbrum ist über Funk Kanal 22 und Kanal 10 zu erreichen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Schleuse Herbrum telefonisch unter 04962-99591-60 zu erreichen.

Auf dem Dortmund-Ems-Kanal (zwischen Schleuse Herbrum und Schleuse Varloh waren ca. 4.100 Binnenschiffe und ca. 1.100 Sportboote in beiden Richtungen unterwegs (Stand: 2025).

  1. Angaben zur Ausführung der Bauleistungen

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Die Führung des WI-Gerätes und die Einhaltung der geltenden Vorschriften liegt in der Verantwortung des AN.

Den zum Schutz der Wasserstraße oder Schifffahrt gegebene Anordnungen des WSA Ems-Nordsee oder seinen Beauftragten ist Folge zu leisten. Auf §33 WaStrG wird hingewiesen.

Bei den durchzuführenden Arbeiten darf die durchgehende Schifffahrt nicht mehr als nötig behindert werden. Bei Aufforderung durch die Verkehrszentrale Ems oder den Schleusenwärter/Hafenmeister ist das Arbeitsgerät aus dem Fahrwasser zu nehmen. Durch die Schifffahrt bedingte Ausfallzeiten werden nicht gesondert vergütet.

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Für die Beschilderung der Fahrzeuge und Anlagen im Baustellenbereich an der Schleusengruppe Herbrum gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Der AG wird eine entsprechende Beschilderung für den Baustellenbereich aufstellen.

Die vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee in Meppen für notwendig gehaltenen Kontrollen und Abnahmen von Schifffahrtszeichen, sowie Wahrschauer- und Verkehrsregelungstätigkeiten an der Baggerstelle erfolgt für den Unternehmer kostenfrei.

3.1.1 Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs

Der durchgehende Schiffsverkehr hat Vorrang. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der strom- und schifffahrtspolizeilichen Vorschriften,der Seeschifffahrtstraßenordnung (SeeSchStrO) und der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) sowie der Bekanntmachungen der GDWS dazu in der derzeit gültigen Fassung bei Durchführung der Maßnahme auf der Bundeswasserstraße verantwortlich.

Im Baustellenbereich der Schleuse gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und die erlassenen Verordnungen, Anordnungen, Schifffahrts- polizeilichen Hinweise und Bekanntmachungen. Der eingesetzte Schiffsführer muss im Besitz des erforderlichen Binnenschifffahrts- patentes sein. Sofern der Schiffsführer z.B. nur über ein Seewasserstraßenpatent (z.B. küstennahes Patent) oder andere Patente verfügt, ist eine erforderliche Fahrberechtigung bei der GDSW Dez. S10 Dez-S10@wsv.bund.de (Tel. 0228 / 7090-0) unbedingt einzuholen.

Wenn Fahrzeuge des AG das Wasserinjektionsgerät anlaufen und längsseits festmachen, hat die Schiffsführung das Gerät so zu führen, dass ein gefahrloses Anlegen und Übersteigen gewährleistet ist.

3.1.2 Verhalten bei Nebel

Bei Sichtweiten unter 500 m sind die Baggerarbeiten einzustellen. Die Baustelle ist zu räumen. Diese Stillliegezeiten, außer bei Vorliegen höherer Gewalt gem. §6 (2) Abs.1.c) VOB/B, werden nicht vergütet.

3.1.3 Nautische Schiffsführung

Auf den Einsatzgeräten muss die Brücke ständig mit einer verantwortlichen Person besetzt sein, die im Besitz eines nautischen Befähigungszeugnisses ist, das zum Führen des Fahrzeuges in dem jeweiligen Einsatzgebiet berechtigt. Sie muss über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

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3.1.4 Kommunikation und Funkverbindung

Vor Baubeginn ist der verantwortliche Bauleiter des AN und sein ständiger Vertreter schriftlich zu benennen. Die Bauleitung muss über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Ein ständiger Kontakt mit der örtlichen Bauaufsicht im Schleusenbetriebsgebäude ist über den Sprechfunk UKW - Kanal 22 - „Herbrum Schleuse“ der Schleuse Herbrum zu gewährleisten. Für Borkum gilt es, ständigen Kontakt zum Hafenmeister zu halten.

Die Schleuse Herbrum / der Hafenmeister Borkum ist zu informieren über:

  • Arbeitsbeginn und -ende*
  • Besondere Vorkommnisse

(* Sofern die Baggerzeiten sich mit den Schleusenzeiten decken; Aktuelle Betriebszeiten sind unter www.elwis.de abrufbar)

Der AN hat laufend eigene Wind- und Wasserstandsbeobachtungen auf der Baustelle zu dokumentieren und alle Informationen der Wettervorhersagen auszuschöpfen, um rechtzeitig Vorkehrungen treffen zu können, Geräte und Personal vor Sturmfluten zu sichern.

Jedes WI-Gerät ist mit einem betriebsbereiten Telefonanschluss sowie einem E-Mail- Anschluss auszurüsten. Die bordseitige Benutzung der zuvor beschriebenen Geräte durch die eingesetzte Bauaufsicht des AG ist kostenfrei zu gestatten.

3.2 Beweissicherung und Vermessung

3.2.1 Beweissicherung

Der AG führt während der Baggerarbeiten Strömungs- und Leitstoffmessungen durch. Zwischenzeitlich behält sich der AG vor, Peilarbeiten durchzuführen. Der AN hat diese Arbeiten, falls sie in seinem Arbeitsgebiet ausgeführt werden müssen, zu dulden und ungehindert durchführen zu lassen.

3.2.2 Vermessungsnetz und Vermessungssystem

Die Vermessungsarbeiten des AG, bezogen auf das Fahrwasser, werden grundsätzlich auf die amtlichen UTM-Koordinaten, bezogen auf das ETRS89- Ellipsoid durchgeführt.

Die Ergebnisse der Vorpeilungen werden dem AN vor der Ausführung in Form von Peilplänen (pdf-Format) und Peildaten (x,y,z-Koordinaten im ASCII-Format) zur Verfügung gestellt.

Ca. 4 bis 5 Tage nach Beendigung der Baggerarbeiten wird vom AG die Nachpeilung als Erfolgskontrolle durchgeführt.

Der AG wird auch während der WI-Baggerung Kontrollpeilungen durchführen. 15

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3.3 Bauablauf

3.3.1 Abwicklung der Arbeiten

Die Beauftragung der einzelnen Baggerungen erfolgt durch das Baggerbüro des WSA-Ems-Nordsee. Die engen Abstimmungen vor Ort erfolgen im Bereich Herbrum mit dem Abz. Lathen, auf Borkum mit dem Hafenmeister.

Der AG übersendet dem AN die Einsatzanweisungen/Baggeraufträge i.d.R. per E- Mail. Für den Einsatz stellt der AG die erforderlichen Peilpläne (Tiefenpunktpläne als Datei per E-Mail) zur Verfügung.

Die Baggerungen sind ca. 2 Std vor Hochwasser und bis ca. 1,5 Std vor Niedrigwasser durchzuführen.

Bei der Räumung des unteren Vorhafens der Schleusengruppe Herbrum ist von der Schleuse mit Hilfe des Tidestroms in Richtung Dortmund-Ems-Kanal zu arbeiten.

Der erste Einsatz des großen WI-Gerätes soll voraussichtlich im Februar/März mit 200 tideabhängigen Einsatzstunden im Unterwasser (UW) der Schleuse Herbrum stattfinden.

Die kleineren Baggermaßnahmen, die kombiniert im Ober- und Unterwasser der Schleuse Herbrum (bis zu 3 Einsätze im Jahr mit je 100 tideabhängigen Einsatzstunden im UW und je 30 tideunabhängigen Einsatzstunden im OW) stattfinden, werden voraussichtlich ab Mai nach Rücksprache mit dem Außenbezirk Lathen erfolgen. Zurzeit können noch keine festen Termine genannt werden. Sie werden bedingt durch die Entwicklung des Schlickaufkommens mit dem AN festgelegt.

Der Einsatz im Hafen von Borkum ist im Frühjahr an die Baggermaßnahme in Herbrum zu koppeln, d.h. er ist vorab oder im Anschluss an den Einsatz in Herbrum durchzuführen. Der zweite Einsatz auf Borkum findet voraussichtlich im Herbst statt. Ein genauer Termin kann noch nicht genannt werden. Er wird bedingt durch die Entwicklung des Sedimentaufkommens mit dem AN festgelegt.

Bei der Räumung des Hafens von Borkum ist vom Hafen mit Hilfe des Tidestroms in Richtung See zu arbeiten.

3.3.2 Baggertiefen / Toleranzen / Vorratsmaß

Unterer Vorhafen der Schleuse Herbrum

Die Sohle soll im Bereich von DEK-km 212,700 bis ca. 213,380 auf ein Niveau von NHN - 4,50 m (ab dem Sohlsprung) und von DEK-km 213,380 bis zur Trennmole DEK-km 213,550 auf NHN - 3,02 m gebaggert werden (siehe Anlage 2). Die zulässige Überschreitung der Solltiefe (Baggertoleranz) beträgt 0,30 m. Schäden, die durch Übertiefenbaggerung oder zu starkes Unterschneiden des Böschungsprofils entstehen, gehen zu Lasten des AN.

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Oberer Vorhafen der Schleuse Herbrum

Die Sohle soll im Bereich von DEK- km 212,000 bis ca. 212,400 auf ein Niveau von NHN -1,50 m (Normalstau NHN + 2,00 m) gebaggert werden (siehe Anlage 3). Die zulässige Überschreitung der Solltiefe (Baggertoleranz) beträgt 0,20 m. Schäden, die durch Übertiefenbaggerung oder zu starkes Unterschneiden des Böschungsprofils entstehen, gehen zu Lasten des AN.

Hafen Borkum

Die Solltiefe im Hafen von Borkum beträgt SKN 4,10m (LAT 2025 = -1,81 m ü. NHN). Die zulässige Überschreitung der Solltiefe (Baggertoleranz) beträgt 0,30 m. Schäden, die durch Übertiefenbaggerung entstehen, gehen zu Lasten des AN.

3.4 Abfälle, Baggerhindernisse, Munitionsfunde

3.4.1 Baggerhindernisse

Hindernisse (wie Schrott, Steine, Müll etc.), die nicht aufbaggerbar sind, hat der AN dem AG sofort mit genauer Positionsangabe zu melden. Der AN hat unter Umgehung des Hindernisses weiter zu baggern. Ferner ist der AN verpflichtet, Schäden an Schifffahrtszeichen, die durch ihn verursacht worden sind, dem AG unverzüglich zu melden und über den Hergang Bericht zu erstatten. Die anfallenden Kosten sind vom AN zu erstatten.

3.4.2 Munitionsfunde, Einschaltung Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)

Werden Munition und Kampfmittel gefunden, sind umgehend der Kampfmittelbeseitigungsdienst vom

Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion Hameln-Hannover Dezernat 5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst- Dorfstraße 19 30519 Hannover

die Zentrale des KBD - Telefon (+049 511) 30245-503 und -503, außerhalb der Öffnungszeiten des KBD – Telefon (+049 511) 30245-500 E-Mail: kbd-einsatz@lgln.niedersachsen.de

und der AG über die Verkehrszentrale Ems telefonisch zu benachrichtigen. Verkehrszentrale – Telefon (+49 4927) 1877-0 E-Mail: vts-ems@wsv.bund.de

Der KBD wird über alle weiteren Maßnahmen entscheiden. Er kann auch die Stilllegung des Baggergerätes anordnen. Diese Stillliegezeiten werden vergütet. Der AG ist von der Stilllegung sofort in Kenntnis zu setzen. Erst nach Freigabe des Baggers durch den KBD darf das Gerät weiterarbeiten. 17

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Hinweise über das richtige Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln können den Merkblättern

  • „Kampfmittelfrei bauen“, herausgegeben vom Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau e.V. in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (Bundesfachabteilung Spezialtiefbau), der BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (Gesetzliche Unfallversicherung) sowie dem CBTR Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e.V.; Bearbeitungsstand: Januar 2023 (www.kampfmittelportal.de)
  • „Informationsblatt chemische Kampfstoffe“ V2.1 des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (www.bbk.bund.de) entnommen werden.

Da im unteren und oberen Vorhafen der Schleuse Herbrum sowie im Borkumer Hafen jährlich gebaggert wird, ist mit Munition nicht mehr zu rechnen. Da Munitionsfunde jedoch nicht vollständig auszuschließen sind, ist es Sache des AN, sich ggf. dagegen zu versichern bzw. Sicherungsmaßnahmen gegen Munitionsunfälle für seine in den Einsatz kommenden Geräte und zum Schutze des an Bord befindlichen Personals vorzunehmen.

3.5 Gerätegestellung durch den AN

3.5.1 Anforderungen an die Wasserinjektionsgeräte

Die Wasserinjektionsgeräte müssen so beschaffen sein, dass sie entsprechend den revierspezifischen Bedingungen wie Größe, Lage und Tiefenverhältnisse der Baggerstellen sowie Witterungs- und Tidenverhältnisse, auf allen Baggerabschnitten einsetzbar ist.

Die WI-Geräte müssen voll funktionstüchtig und während der Einsatzzeit ständig besetzt sein. Prozessdaten, Ortungsdaten und Pegeldaten müssen sowohl von der Schiffsführung als auch von der Baggeraufsicht unzweifelhaft einsehbar sein.

Das für die WI-Baggerung benötigte Wasser ist nur am Schiffsrumpf und nicht unterhalb des Schiffskörpers und nicht am Spülbalken anzusaugen.

Die Geräte müssen folgende Eigenschaften aufweisen:

Für das Klein-WI-Gerät:

  • Baggerstunden/ Jahr = 3 x 30 h (tideunabhängig) und 3 x 100 h (tideabhängig)
  • Selbstfahrend (kein Koppelverband)
  • Baggergerät = Wasserinjektionsgerät
  • Spülwassermenge von 3.500 m³/h bis max. 4.500 m³/h
  • Balkenbreite ist auf den Einsatz in den beengten Verhältnissen abzustimmen, für z.B. Dalbenfahrt und die Einfahrt durch die neue Schleuse
  • Injektionstiefe von 3,00 m bis 6,00 m ist abzudecken
  • Das für die WI-Baggerung benötigte Wasser ist nur in den oberen Schichten anzusaugen (nicht über dem Spülbalken und unmittelbar unterhalb des Schiffskörpers).

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Für das Groß-WI-Gerät:

  • Baggerstunden/Jahr = 1 x 200 h und 2 x 30 h (tideabhängig)
  • Selbstfahrend
  • Baggergerät = Wasserinjektionsgerät
  • eine Pumpleistung von höchstens 8.000 m³/ h
  • Balkenbreite 10,50 m bis 12,00 m
  • Injektionstiefe von 3,00 m bis 8,00 m ist abzudecken
  • Das für die WI-Baggerung benötigte Wasser ist nur in den oberen Schichten anzusaugen (nicht über dem Spülbalken und unmittelbar unterhalb des Schiffskörpers)

Die technischen Daten der angebotenen Geräte sind vollständig in das Formblatt „Angaben zum Gerätekonzept“ einzutragen (auch für Fremdgeräte).

Tiefenmessung:

Während des Baggerns ist zwecks Kontrolle der Balkentiefe der Wasserstand, bezogen auf NHN (SKN auf Borkum), durch Abfragen der jeweils maßgebenden Pegel zur automatischen Berechnung der Balkentiefe oder im Ausnahmefall auch durch Ablesen der Schifffahrtspegel bzw. Hilfspegel zu ermitteln und ggf. die Tiefeneinstellung des Spülbalkens entsprechend zu ändern.

Zur Kontrolle der örtlichen Fahrwassertiefe ist das WI-Gerät mindestens mit einem Echographen (Sendefrequenz >30 – 100 – 210 kHz) auszustatten. Das Gerät/die Geräte ist/sind betriebsbereit vorzuhalten und während der Baggerungen ständig zu benutzen.

3.5.2 Einsatzbedingungen

Es können nur WI-Geräte eingesetzt werden, die durch den AG freigegeben wurden.

Für die Beseitigung der Mindertiefen muss ausreichende Kapazität an Geräten verfügbar sein. Bei Nichteinhaltung der geforderten Leistung oder bei Ausfall des vertraglich vereinbarten WI-Gerätes durch Reparatur oder aus anderen Gründen, ist innerhalb von 72 Stunden ein entsprechendes leistungsfähiges Ersatzgerät zu stellen. Es werden nur Ersatzgeräte anerkannt, die mindestens den Standard der in der Geräteliste aufgeführten Geräte erfüllen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen An- und Abfahrten werden nicht vergütet.

Unterbrechungen der Baggerarbeiten sind nur nach Absprache mit dem AG möglich. Ersteinsätze und Gerätewechsel sind an dafür geeigneten Liegestellen nach Absprache mit dem AG vorzunehmen. Für die Freigabe steht der AG montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr, freitags zwischen 7:00 Uhr und 13:00 Uhr zu Verfügung. Bei einem Gerätewechsel ist das abzulösende WI- Gerät bis zur Freigabe des einzusetzenden Gerätes im Revier vorzuhalten.

Die Fahrten von der Einsatzstelle zur Liegestelle bzw. bei erneutem Einsatz von der Liegestelle zur Einsatzstelle werden nicht vergütet.

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Die WI-Arbeiten zur Beseitigung der Mindertiefen sind unmittelbar, spätestens aber 72 Stunden nach Erteilung des Baggerauftrages zu beginnen.

Der Einsatz des WI-Gerätes beginnt mit der Aufnahme des Injektionsverfahrens (abgesenkter Balken, Pumpenbetrieb).

Für die automatische Ortung ist auf dem Wasserinjektionsgerät das Differential Global Positionierung System (DGPS) mit einem Empfänger, zugehöriger Antennenanlage und Monitor vom AN ständig betriebsbereit vorzuhalten.

Grundsätzlich darf nur unter Einsatz der eingesetzten Ortungssysteme gebaggert werden.

Bei Störung des Ortungssystems ist auf die Bord-Radaranlage oder eine andere, an Bord installierte Ortungsanlage auszuweichen. Einzeluntiefen können nur dann gebaggert werden, wenn eine einwandfreie Einsatzortungsbestimmung möglich ist. Mehraufwendungen hieraus werden nicht gesondert vergütet.

3.6 Abnahme und Abrechnung

3.6.1 Abnahme der/des WI-Geräte/s

MoNa-WI (Monitoringsystem für Nassbaggerei – Wasserinjektion)

Vom AG wird zur Erfassung der Baggerdaten das “Monitoringsystem für Nassbaggerei-Wasserinjektion“(MoNa-WI) eingesetzt. Hierzu ist vom AN die in der Anlage 15 beschriebene Schnittstelle vorzuhalten. Bei nicht ordnungsgemäßer Funktion der Schnittstelle (falsche bzw. fehlende Daten oder Datenformate) ist keine Abnahme und damit auch kein Baggerbeginn des Gerätes möglich.

Für Einstellungen, die nur bei laufendem Baggerbetrieb durchgeführt werden können, wird dem AN zu Beginn der Baggerung ein Zeitraum von zwei Tagen eingeräumt. Das Wiederherstellen von fehlerhaften Daten ist unverzüglich auf Kosten des AN. Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlich geleisteten Einsatz- bzw. Baggerzeiten. Zeiten für Reparaturen, Betankungen, Rast- und Ruhezeiten werden nicht gesondert vergütet. Das Wiederherstellen von fehlerhaften Daten ist unverzüglich auf Kosten des AN durchzuführen. In dieser Zeit wird der AG die gesendeten Daten bezüglich der Vollständigkeit, Plausibilität und Korrektheit prüfen und das Ergebnis dem AN zur Beseitigung möglicher Mängel unmittelbar mitteilen. Bei Störungen von Komponenten des Messsystems sowie beim Totalausfall des Messsystems ist der AG unverzüglich zu informieren. Es sind unverzüglich Maßnahmen zur Behebung der Störungen zu ergreifen. Sind die Datenfehler nicht innerhalb von 2 Tagen behoben, sind die Baggerarbeiten zu Lasten des AN einzustellen. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen.

Ein Verantwortlicher des AN für alle Belange der Datenerfassung und Übertragung an die Schnittstelle ist zu benennen.

Die Installation der notwendigen Geräte für MoNa (HMT-Box, Antenne und Laptop) an Bord des Einsatzgerätes erfolgt durch einen Beauftragten des AG. Der AN soll bei der Installation (z. B. Verlegung des Kabels) unterstützend tätig sein.

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Der Baggerumlauf wird durch zwei Statussignale definiert:

1 = Fahren

2 = Baggern

Der Status 2 hat grundsätzlich automatisch bei abgesenktem Balken auf der Sohle bzw. auf vorgegebener Balkentiefe zu beginnen. Damit beginnt auch die Baggerung (Pumpe an). Die Baggerung endet (Pumpe aus), wenn der Balken von der Sohle abgehoben wird.

Balkentiefe

Die Balkentiefe ist ebenfalls vor Inbetriebnahme des jeweiligen Gerätes zu prüfen. Als Balkentiefenpunkt gilt Unterkante Druckwasseraustrittsöffnung. Die Tiefen sind an beiden Balkenenden zu kontrollieren. Die Übereinstimmung der angezeigten und der tatsächlich gemessenen Balkentiefe ist dem AG durch Vergleichsmessungen auf dem/den WI-Gerät/en vor Einsatzbeginn oder nach Reparaturen an z.B. der Messanlage nachzuweisen. Hierüber ist ein Protokoll zu führen und dem AG zu übergeben.

Probebaggerung

Die vollständige und korrekte Datenübertragung wird abschließend während einer Probebaggerung überprüft. Die Probebaggerung kann direkt in den ersten Umlauf übergehen, sofern die Prozessdaten, wie zum Beispiel der Wechsel des Baggerstatus, korrekt übermittelt werden.

3.6.2 Abrechnung / elektronische Rechnungsstellung

Das Abrechnungssystem für diesen Vertrag ist das Programm „MoNa-WI“. Die Abrechnung erfolgt minutengenau in Abschlagsrechnungen und Abschlagszahlungen anhand der festgestellten Daten der täglich gelieferten Tagesberichte, deren Übereinstimmung mit den dokumentierten Daten in „MoNa-WI“ gewährleistet sein muss. Alle Daten sind kommutativ mit dem AG abzustimmen. Ist eine Baggerung aufgrund von fehlenden Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar, so werden diese Leistungen nicht vergütet. Zum Ende des Vertrages ist eine Schlussrechnung zu stellen, um den Vertrag mit der Schlusszahlung abzuschließen.

Mit der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (EREchV) wird der Rechnungssteller seit dem 27.11.2020 in die Pflicht genommen, Rechnungen gegenüber Rechnungsempfängern in elektronische Form auszustellen und zu übermitteln. Rechnungen, die nicht den Vorgaben der ERechV entsprechen, sind im Anwendungsbereich der ERechV seither nicht mehr zulässig. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat hierzu ein Verfahren zur elektronischen Rechnungsbearbeitung eingeführt, um den Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere

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Archivierung gerecht zu werden. Informationen zur E-Rechnung unter https://www.e-rechnung-bund.de/

3.6.3 Ausfallzeiten

Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, gelten gem. § 6 (2) 1. C VOB/B nicht als Behinderung.

Durch die Schifffahrt bedingte Ausfallzeiten werden nicht gesondert vergütet. Geräte, Schuten und Schlepper, die in der Reserve liegen, sowie Versorgungs- und Aushilfsfahrzeuge, sind vom Begriff „Liegezeiten“ ausgenommen. Hierfür entfällt folglich die Vergütung.

  1. Angaben zum Leistungsverzeichnis

Generell gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis, dass alle anfallenden Nebenkosten (z. B. Bauleitungskosten, Gerätekosten usw.) in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen sind.

Hinweise zu den Positionen:

OZ 1.1.10 bis OZ 1.3.20 Baustelleneinrichtung und -räumung der WI-Geräte

Die Baustelleneinrichtung und -räumung umfasst den An- bzw. Abtransport der für die Leistung erforderlichen Geräte. Ebenfalls sind sämtliche Kosten für Rüstzeiten des Baggers (z.B. zum Passieren der Brücken), Liegezeiten, Liegeplatzgebühren sowie ggf. Lotsberatung und -befreiung in die Positionen einzurechnen. Auch die An- und Abtransporte von Bauaufsehern oder Bauleitungspersonal zum Gerät sind hier einzurechnen. Die Fahrten von der z.B. Übernachtungsliegestelle zur Baggerstelle und umgekehrt werden nicht separat vergütet und sind in diese Positionen einzurechnen.

Aus Schleusensperrungen, Sperrungen von Wasserstraßen, wie z. B der Betrieb des Emssperrwerkes Gandersum für Schiffsüberführungen (durchschnittl. 2 Schiffsüberführungen pro Jahr), Abladebeschränkungen bzw. aus längeren Anfahrts- oder Umwegen können für die Schiffstransporte keine Mehrforderungen hergeleitet werden. Dies gilt auch für unplanmäßige Ursachen. Gegebenenfalls anfallende Mehrkosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.

Unter www.elwis.de (Elektronisches Wasser- und Informations-System als kostenloser Dienst der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung) sind aktuelle Informationen (BfS, NfS) auch kurzfristig bundesweit nachzulesen.

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OZ 2.1.10 bis OZ 2.3.10 Boden hydrodynamisch umlagern

Der Boden ist anhand von Baggerplänen hydrodynamisch umzulagern. Abgerechnet wird über das Programm MoNa-WI. Für die Abrechnung müssen die Pumpendrehzahl, die Balkentiefe, die Position gemäß Vorgaben sowie die jeweiligen Baggertoleranzen eingehalten werden. Für die Bemessung ist die Position des Spülbalkens und nicht die Antennenposition aufzuzeichnen.

Für die zu baggernde Bereiche werden dem AN die aktuellen Peilungen zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Baggeranweisungen mit Einsatzmenge und Baggerbereich übergeben.

Der AN hat keinen Anspruch auf vollständige Abarbeitung der Mengen für einen Baggerauftrag.

  1. Ausführungsunterlagen

5.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

Siehe Anlagenverzeichnis

5.2 Tagesberichte

Der Tagesbericht gemäß Anlage 16 wird vom Bordpersonal des AN geführt und täglich per E-Mail an den AG gesendet. Der Bericht wird vom AG mit den MoNa- Aufzeichnungen abgeglichen.

  1. Umsatzsteuer

Die hier beschriebenen Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig.

  1. Treibstoffe

7.1 Stoffpreisgleitung

Für Schiffsbetriebsstoffe gilt insbesondere eine Stoffpreisgleitklausel (s. Formblätter 376-B und 377-B). Die Treibstoffmengen sind im Angebot an den vorgegebenen Stellen positionsweise einzutragen. Die Treibstoffangaben müssen mit der Angebotskalkulation übereinstimmen, da sonst für die betreffenden Positionen die Stoffpreisgleitung entfällt. Ebenfalls entfällt die Stoffpreisgleitung, wenn keine Angaben zum Treibstoffverbrauch eingetragen werden.

Um die Prüfung bzw. den Abgleich mit der Angebotskalkulation vornehmen zu können, ist die Angebotskalkulation mit der Angebotsabgabe vorzulegen.

Preisbasis für die Stoffpreisgleitklausel für Schiffsbetriebsstoffe sind die Monatsdurchschnittspreise der Internetseite Bunker Index (s. Formblatt 377-B). Es 23

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stehen die Treibstoffsorten Diesel, MGO und IFO 380 HS für die Berechnung der Stoffgleitung zur Auswahl. Die Monatsdurchschnittspreise können von der kostenpflichtigen Internetplatt-form Bunker Index oder beim Auftraggeber (kostenfrei) abgerufen werden.

Der Schiffsbetriebsstoff Liquified Natural Gas (LNG) unterliegt nicht der Stoffpreisgleitung für Nassbaggerarbeiten.

Werden mehrere Treibstoffsorten bei einer Position verwendet, ist die jeweils kalkulierte Treibstoffmenge für jede Treibstoffsorte anzugeben.

Die vom Bieter eingetragenen Treibstoffmengen bilden während der gesamten Vertragslaufzeit die Grundlage für die Mehr- oder Minderkostenberechnung und werden nicht verändert.

Hinweis:

Der AN darf nur solche Treibstoffsorten für sein Angebot zugrunde legen, die für eine Verwendung auf Baggergeräten bei Einsätzen auf Bundeswasserstraßen zugelassen sind. Sollte während der Vertragsdauer eine Verwendungsbeschränkung für eine bestimmte Treibstoffsorte eintreten, was schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt war, berechtigt dies nicht zu Nachforderungen durch den AN.

7.2 Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen für die Schifffahrt nach § 27 Absatz 1 EnergieStG

Eine klare und eindeutige Aussage, ob die Treibstoffe zum motorischen Antrieb eines Wasserinjektionsgerätes steuerfrei sind und ob auch die Treibstoffe zum Antrieb der Arbeitsmaschinen (z.B. Pumpen) auf den v. g Geräten als steuerfrei zu betrachten sind, kann nur das zuständige Hauptzollamt geben.

Für die kalkulatorischen Kosten für Energiesteuer sind Nettowerte zu kalkulieren.

Der Unternehmer muss sich an das für ihn zuständige Hauptzollamt wenden und für seine angebotenen schwimmenden Arbeitsgeräte eine förmliche Einzelerlaubnis beantragen.

Hierbei handelt es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, bei der das jeweils für das Baggerunternehmen zuständige Hauptzollamt die Voraussetzungen für die Ver- wendung von steuerfreien Energieerzeugnissen für die Schifffahrt nach § 27 Absatz 1 Nr.1 Energiesteuergesetz prüft.

Sofern der Auftragnehmer nachweist, dass er bei dem zuständigen Hauptzollamt keine Steuerbefreiung auf seine Treibstoffe zum Antrieb seines WI-Gerätes bzw. keine Steuerbefreiung auf die Treibstoffe zum Antrieb der diesbezüglichen Arbeitsmaschinen erhalten kann, werden ihm vom Auftraggeber auf Nachweis seine im Zuge des Auftrags anfallenden Ausgaben für Energiesteuer ohne Zulagen erstattet.

Diese Erstattung erfolgt unter dem Vorbehalt bzgl. ggf. künftiger rechtlicher Regelungen zu Einzelerlaubnissen in der Steuerbefreiung auf Nassbaggergeräten.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung