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Formblatt A-06 | der Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix
| Vergabenummer | 37/2026/DE/E17 |
|---|---|
| Vorhaben | Nanopartikel-Formulationssystem |
Nr. 1
| Zuschlagskriterium | Max. Punkte | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| Preis | 100 | 100 % |
Erfüllt ein Angebot sämtliche im Leistungsverzeichnis genannten Ausschlusskriterien, erfolgt eine Bewertung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsanalyse. Diese wird im Folgenden beschrieben.
- Preis
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung.
- Der Preis für die Kosten der Leistung fließt zu 100 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein und ergibt sich aus dem Gesamtauftragswert.
- In der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis sind alle geforderten Leistungsbestand- teile zu erfüllen, welche für den Auftraggeber bewertungsrelevant sind.
- Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Preis wird der Bruttopreis herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 100 % in die Bewertung der Angebote ein.
- Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2- fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
Das wirtschaftlichste Angebot stellt der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Dokument: A-06_Formblatt der Zuschlagskriterien_Bewertungsmatrix Seite 1 von 1