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Ersatzpflanzung SM Grünberg
Baubeschreibung
Maßnahme Nachpflanzung SM Grünberg
INHALT
- Allgemeine Beschreibung der Leistung 2 1.1. Auszuführende Leistungen 2 1.2. Ausgeführte Vorarbeiten 3 1.3. Ausgeführte Leistungen 3 1.4. Gleichzeitig laufende Arbeiten: 4 1.5. Mindestanforderungen für Nebenangebote 4
- Angaben zur Baustelle 4 2.1. Lage der Baustelle 4 2.2. Vorhandene öffentliche Verkehrswege 4 2.3. Zugänge, Zufahrten 5 2.4. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen 5 2.5. Lager- und Arbeitsplätze 6 2.6. Gewässer 6 2.7. Baugrundverhältnisse 6 2.8. Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen 7 2.9. Schutzbereiche und –Objekte 7 2.10. Anlagen im Baubereich 7 2.11. Öffentlicher Verkehr im Baubereich 8
- Angaben zur Ausführung 8 3.1. Verkehrsführung, Verkehrssicherung 8 3.2. Bauablauf 12 3.3. Wasserhaltung 12 3.4. Baubehelfe 12 3.5. Stoffe, Bauteile 12 3.6. Abfälle 13 3.7. Winterbau 17 3.8. Beweissicherung 17 3.9. Sicherungsmaßnahmen 17 3.10. Belastungsannahmen (Brückenbau) 18 3.11. Vermessungsleistungen/Aufmaßverfahren 18 3.12. Nachweise/Prüfungen 19 3.13. Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) 19
- Ausführungsunterlagen 19 4.1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen 19 4.2. Vom AN zu erstellende bzw. beschaffende Ausführungsunterlagen 20
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen die Vertragsbestandteil werden – 22 5.1. Anzuwendende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 22 5.2. Sonstige anzuwendende technische Regelwerke 26 5.3. Bezugsquellen 42
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1. Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1. Auszuführende Leistungen Straßenbau -entfällt- Brückenbau bzw. Ingenieurbauwerke -entfällt- Landschaftsbau Pflanzung von Hochstämmen im Straßenrandbereich von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Zweck, Nutzung Nachpflanzungen in Baumreihen, Aleen Art und Umfang Lieferung und Pflanzung von 33 Hochstämme einschließlich aller erforderlichen zu- sätzlichen Arbeiten und Pflegeleistungen für vier Jahre Oberbodenarbeiten -entfällt- Einsaatarbeiten -entfällt- Pflanzarbeiten Pfanzarbeiten sind im Herbst 2026 außerhalb der Vegetation auszuführen. Bodenverbesserungsstoffe sind mit dem Bodenaushub zu vermischen und gleichmäßig in die Pflanzmulde einzuarbeiten.
Pflanzenschutz Hochstämme sind mit Einzelschutz gegen Wild zu schützen Sicherungsbauweisen -entfällt- Pflegearbeiten Nach der Pflanzung erfolgt die Fertigstellungspflege. Die Fertigstellungspflege beträgt 1 Jahr und wird in zwei Pflegegänge aufgeteilt. Der erste Pflegegang ist bis zum 30. Juni 2027 durchzuführen, der Zweite bis zum 15. Oktober 2027. Nach der Fertigstel- lungspflege erfolgt die Abnahme der Pflanzarbeiten.
Im Anschluss erfolgt die 3-jährige Entwicklungspflege. Die drei Jahre Entwicklungspflege werden ebenfalls aufgeteilt in jeweils zwei Pflege- gänge, der Erste bis zum 30. Juni, der Zweite bis 15. Oktober. Die Entwicklungspflege endet im Oktober Jahr 2030, nach dem letzten Pflegegang.
Es sind ausschließlich Gehölze gebietseigener Herkunft (VKG4) zu pflanzen. Pflege und Wässerungsgänge sind der Bauaufsicht drei Tage vorher anzumelden
Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung -entfällt- Vorankündigung -entfällt-
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und anpassen (Angaben zum Inhalt und zur Darstellung) -entfällt- Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baustellenverordnung erstellen (Art und Um- fang) und anpassen -entfällt-
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während der Ausführung des Bauvorhabens stellen (Art und Umfang) -entfällt-
1.2. Ausgeführte Vorarbeiten Beweissicherung -entfällt- Vermessung -entfällt- Kampfmittelbeseitigung -Entfällt- Holzeinschlag -entfällt- Abbrucharbeiten -entfällt- Behelfsbrücke -entfällt-
1.3. Ausgeführte Leistungen Brücken, Stützwände, Durchlässe -entfällt- Straßen, Wege -entfällt- Kabelkanäle -entfällt- Verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen -entfällt- Verlegte Wasserläufe -entfällt- Zustand eingestellter Bauarbeiten -entfällt- Straßenanschlüsse, Seitenwege -entfällt- Fahrbahndecken -entfällt- Rohplanum (Landschaftsbau) -entfällt-
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Oberbodenarbeiten (Landschaftsbau) -entfällt- Böschungssicherung (Landschaftsbau) -entfällt- Ansaaten (Landschaftsbau) -entfällt- 1.4. Gleichzeitig laufende Arbeiten: -entfällt- 1.5. Mindestanforderungen für Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2. Angaben zur Baustelle
2.1. Lage der Baustelle Die Baustelle befindet sich in Hessen Landkreis Gießen. Die Pflanzflächen befinden sich im Umfeld der Straße. Die genaue Lage der Baumaßnahme ist aus der Übersichtskarte zu entnehmen. Straßen- bzw. Baukilometer, Stationierung Bund: B276 B457 B49 Land: L3481 L3007 Kreis: K134 K159 K153 Nächster Ort Bund: B276 Gonterskirchen B457 Hungen B49 Reiskirchen Land: L3481 Nieder Bessingen L3007 Lauter Kreis: K134 Altenhain K159 Queckborn K153 Hattenrod 2.2. Vorhandene öffentliche Verkehrswege Straße Bund: B276 B457 B49 Land:
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L3481 L3007 Kreis: K134 K159 K153
-> Weiter vorhanden sind Feld- und Wirtschaftswege Schiene -entfällt- Wasser -entfällt-
2.3. Zugänge, Zufahrten Die Benutzung von Wegen jeglicher Art, die der AG nicht zur Verfügung stellt, kann nur mit Genehmigung des jeweiligen Eigentümers erfolgen. Bei Inanspruchnahme dieser Wege während der Bauzeit, obliegt die Instandhaltung für den öffentlichen Ver- kehr dem AN. Verschmutzungen der öffentlichen Verkehrswege sind zu vermeiden bzw. sofort und laufend zu beseitigen. Zur Baustelle Die Baustellenzufahrt erfolgt generell über den oben aufgeführten Straßen sowie Vorhandene nicht asphaltierte Wirtschaftswege Zu Seitenentnahmen -entfällt- Zu Deponien -entfällt- Zu seitlichen Oberbodenlagern (Landschaftsbau) -entfällt- Zu Böschungskronen und Bermen (Landschaftsbau) -entfällt-
2.4. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Der AG stellt keine Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung. Die Beschaffung der not- wendigen Leitungsanschlüsse für die Durchführung der Arbeiten ist Sache des AN. Vereinbarungen für notwendige Anschlüsse mit den entsprechenden Versorgern er- folgt in Eigenständigkeit des AN. Sämtliche Kosten einschließlich der Verbrauchskos- ten gehen zu Lasten des AN und sind in die entsprechenden Einheitspreise einzu- rechnen. Wasser -entfällt- Abwasser -entfällt- Strom -entfällt-
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2.5. Lager- und Arbeitsplätze Erforderliche Flächen müssen auf Kosten des AN für die Dauer der Bauzeit angemie- tet werden. Plätze für Baustelleneinrichtung Erforderliche Flächen müssen auf Kosten des AN für die Dauer der Bauzeit ange- mietet werden. Lagerplätze Erforderliche Flächen müssen auf Kosten des AN für die Dauer der Bauzeit ange- mietet werden. Arbeitsplätze -entfällt- Plätze für Unterkünfte -entfällt- Pflanzeneinschlagplätze (Landschaftsbau) Es ist ein Einschlagplatz erforderlich, wird von AN eingerichtet, unterhalten, gegen Verbiss geschützt und nach Abschluss der Arbeiten geräumt. 2.6. Gewässer -entfällt- Vorfluter -entfällt- Wasserstände -entfällt- Höchster Bauwasserstand -entfällt- Gewässerumleitungen -entfällt-
2.7. Baugrundverhältnisse Straßennebenflächen aufgebaut nach bautechnischen Gegebenheiten für den Stra- ßenbau in Damm-Einschnittslagen mit max. 10 cm Oberboden. Alle nach zu pflanzenden Bäume erfolgen als Ersatz in bestehende Böschungen mit dichter Grasnarbe oder Gehölzaufwuchs des Straßenraumes i.d-R. sind die Regel- böschungen 1:1,5. Geologische Verhältnisse, Grundwasser (Bodenaufschlüsse, G) -entfällt-
Straßenbefestigungen -entfällt- Güte des Oberbodens (Landschaftsbau) Die Bodenverhältnisse sind, aufgrund der Tatsache, dass es sich um straßenbegleitende Grünflächen handelt als schwierig zu bezeichnen. Es ist mit erhöhtem Pflanzaufwand zu rechnen. Schadstoffbelastung -entfällt-
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2.8. Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen Wiedereinbaufähiges Material, bzw. Aushub der Pflanzmulden wird seitlich auf der Böschung gelagert und während der Pflanzung wieder eingebaut. 2.9. Schutzbereiche und –Objekte Die Örtlichkeit der Baumaßnahme ist wirksam vor Gefahren, Verunreinigungen, Be- schädigungen oder sonstigen Beeinträchtigungen zu schützen. Die eingesetzten Ge- räte müssen den gültigen Bestimmungen des Immissionsschutzes entsprechen. Es ist darauf zu achten, dass in die vorhandene Geländeoberfläche nur in dem für die bauliche Abwicklung unabdingbaren Maß eingegriffen wird. Vorkommnisse, die den Grundwasserschutz gefährden können, sind unverzüglich dem AG sowie der unteren Naturschutzbehörde zu melden. Alle im Bereich der Baustelle vorhandenen Vermes- sungspunkte bzw. amtlichen Festpunkte, Grenzsteine usw. müssen erhalten werden. Werden solche Objekte im Zuge der Bauarbeiten entfernt, beschädigt oder verändert, so hat der AN die jeweils zuständige amtliche Stelle zu benachrichtigen. Die Kosten für die Wiederherstellung trägt der AN.
Mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) -entfällt- Natur-, Landschaftsschutzgebiete -entfällt- Bäume und Flurgehölze -entfällt- Biotope -entfällt- Denkmale Beim Auftreten von Bodenfunden oder Denkmale hat der Auftragnehmer vor jeden weiteren Bauleistungen das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, 65203 Wiesba- den, E-Mail: poststelle@lfd-hessen.de zu verständigen und den Auftraggeber dieses anzuzeigen Die Funde sind nach Anweisung der zuständigen Behörde zu sichern und abzuliefern. Immissionsschutz-Bereiche und –Objekte -entfällt- Gewässer, Wasserschutzgebiete -entfällt- Vermutete Bodenfunde -entfällt- Militärische Bereiche -entfällt- Wegekreuze, Meilensteine -entfällt-
2.10. Anlagen im Baubereich An den zu pflanzenden Stellen sind vereinzelt Schutzplanken verbaut was zu Er- schwernisse führen kann.
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Leitungen Die im Auftragsfall übergebenen Planunterlagen der Entsorgungsleitungen entbinden den AN nicht von seiner Pflicht, sich bei den Versorgungsunternehmen über die ge- naue Lage und eventuelle weitere, dem AG nicht bekannte Leitungen zu erkundigen. Notwendige Ortstermine mit den jeweiligen Versorgern werden nicht gesondert ver- gütet und sind entsprechend einzukalkulieren. Gleisanlagen -entfällt- Gebäude/Gebäudereste -entfällt-
2.11. Öffentlicher Verkehr im Baubereich Straßenverkehr L 3481, L 3007, B 276, B 457, B 49, K 134, K159, K 153 Schienenverkehr -entfällt- Schiffsverkehr -entfällt-
3. Angaben zur Ausführung
3.1. Verkehrsführung, Verkehrssicherung Aufrechterhaltung des Verkehrs Die Verkehrsführung und Sicherung der Baustelle ist Bestandteil dieser Ausschrei- bung und erfolgt gemäß den vom Auftraggeber erstellten und beiliegendem Ver- kehrszeichenplan / beiliegenden Verkehrszeichenplänen und ist gemäß den am Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung geltenden Gesetzen, Richtlinien, DIN/EN‘en und Regelwerken (StVO, RSA, RUB, RiLSA, Hessisches Baustellenmanagement- handbuch, Hessischer Verkehrszeichen-plankatalog für AlD/AkD, …) auszuführen.
Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlichen Maßnah- men, (soweit sie sich aus der verkehrsrechtlichen Anordnung, diesen ZTV oder der Leistungsbeschreibung ergeben), in eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsen- den unmittelbaren und mittelbaren Schäden und verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen gegen ihn etwa erhobenen Ansprüchen, die auf ungenügender Sicherung der Arbeitsstelle oder auf mangelhafte Wartung beruhen, in vollem Umfang freizu- stellen. Werden durch die Anordnungsbehörde, die Polizei oder den Auftraggeber Mängel in der Verkehrssicherung festgestellt, die zu Verkehrsgefährdungen führen können, und ist der Verantwortliche nicht rechtzeitig erreichbar, ist der Auftraggeber berechtigt, die Behebung der Mängel durch einen Dritten zu Lasten des Auftragnehmers vornehmen zu lassen.
Grundlagen Die mit der Einrichtung der Arbeitsstellenverkehrsführung beauftragte Firma muss über einen Verantwortlichen zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen verfügen, der einen entsprechenden Qualifikationsnachweis über erforderliche Fachkenntnis ge- mäß MVAS 99 besitzt.
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Als verantwortliche Personen sind nur Personen zu nennen die jeder Zeit Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort haben und über ausreichende Entscheidungsvollmacht zur Umsetzung der verkehrsbehördlichen Anordnungen besitzen. Bei Schäden (z.B. Unfallschäden), die außerhalb der Kontrollfahrten, durch die Stra- ßenmeisterei oder die Polizei dem AN gemeldet werden, muss unverzüglich nach der Meldung mit der Behebung der Schäden und der Absicherung der Schadstelle be- gonnen werden. Werden Schäden an der Verkehrssicherung nicht unverzüglich be- hoben und Absicherungsarbeiten müssen durch den AG oder die Polizei länger als erforderlich geleistet werden, so sind die entstanden Kosten vom AN zu erstatten.
Antrag Der Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 Abs. 2 StVO auf Genehmigung einer Straßensperrung ist zehn Arbeitstage vor Beginn der Arbei- ten einzureichen. Bei Vollsperrungen beträgt die Antragsfrist zwanzig Arbeitstage. Der Antrag wird beim Projektverantwortlichen für den Bauvertrag von Hessen Mobil sowie beim zuständigen Verkehrsdezernat eingereicht. Als Anlage sind dem Antrag alle, gemäß Bauvertrag vereinbarten und mit dem AG abgestimmten, erforderlichen Anlagen wie z.B. Regelpläne, Umleitungspläne, Planskizzen etc. und verkehrstechnische Unterlagen der prov. Lichtsignalanlage (so- weit im LV vorgesehen) beizufügen. Für die Einrichtung einer Arbeitsstelle längerer Dauer, sind zusätzliche Arbeitsstellen kürzerer Dauer mindestens fünf Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten, mit Angabe ei- nes Verkehrszeichenplans, bei der zuständigen Straßenmeisterei zu beantragen. Diese sind in die LV-Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Genehmigung Arbeitsstellen längerer Dauer dürfen nur nach verkehrsrechtlicher Anordnung des Fachdezernat Verkehr Westhessen durchgeführt werden. Dabei erfolgen die Eingriffe in den Straßenraum Vollsperrung, halbseitige Sperrung etc. wie abgestimmt und vorher festgelegt. Abweichungen davon bedürfen der Zu- stimmung des Fachdezernat Verkehr Westhessen. Bauzeitverlängerungen und / oder -verkürzungen von der genehmigten Bauzeit sind dem Fachdezernat Verkehr Westhessen unverzüglich anzuzeigen. Die genehmigten Verkehrs-zeichenpläne sind an den Genehmigungszeitraum gebunden. Sie verlieren ihre Gültigkeit, wenn die festgelegte Zeit abgelaufen ist.
Einrichtung der Verkehrsführung Der Aufbau der Verkehrsführung erfolgt auf Grundlage der verkehrsrechtlichen An- ordnung. Der Baustellenbeschilderung entgegenstehende Beschilderung ist berührungsfrei zu deaktivieren / auszukreuzen. Schäden, die durch das nicht fachgerechte Auskreuzen an der vorhandenen Wegweisung entstehen, werden zu Lasten des AN beseitigt. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist der vorherige Zustand herzustellen. Der AN haftet für alle Schäden, die durch fehlerhafte Aufstellung, mangelhafte Un- terhaltung und Überwachung der Verkehrssicherung zurückzuführen sind. Arbeitsstellen kürzerer Dauer dürfen nur nach verkehrsrechtlicher Anordnung der je- weils zuständigen Leiter der Meisterei durchgeführt werden. Die Durchführungszeit und die Verkehrsführung werden individuell mit Hilfe des Baustellen- / Slotmanage- mentsystems so gewählt, dass kein Stau zu erwarten ist. Aus diesem Sachverhalt kann auch die Notwendigkeit resultieren, Arbeiten während der Nachtzeit und / oder am Wochenende auszuführen.
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Mit den Bauarbeiten im Fahrbahnbereich darf in der Regel erst begonnen werden, nachdem die gesamte Baustellenverkehrsführung (ggf. inklusive Umleitungsbeschil- derung) aufgebaut und abgenommen ist. Der Abnahmetermin wird einvernehmlich vor Baustellenverkehrsfreigabe zwischen Straßenmeisterei, Hessen Mobil Fachde- zernat Bau und dem AN festgelegt
Abnahme der Verkehrssicherung Die Abnahme der Verkehrsführung hat unverzüglich nach ihrer Einrichtung bzw. nach jeder Umlegung zu erfolgen. Der Termin der Abnahme ist einvernehmlich vor Frei- gabe der Verkehrsführung zwischen AG und AN der Verkehrssicherung zu ver-ein- baren. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen. Es ist analog zur Einrich-tung der Verkehrsführung eine Abnahme des Rückbaus durchzuführen. Festgestellte Be- anstandungen sind unverzüglich, möglichst noch während der Abnahme, zu be-seiti- gen.
Sofern Transportable Lichtsignalanlagen mit angeordnet wurden, sind diese im Rah- men der Abnahme auf Ihre Funktion und Steuerung zu überprüfen. Die Überprü-fung der Anlagenfunktion erfolgt nach Kapitel 4.6 der Technischen Lieferbedingungen für Transportable Lichtsignalanlagen (TL Transportable Lichtsignalanlagen). Seitens des AN muss sichergestellt sein, dass eine ggf. erforderliche Anpassung des Signalpro- gramms vor Ort, noch während der Abnahme, durchgeführt werden kann.
Eine Änderung des angeordneten Verkehrszeichenplans während der Abnahme ist ohne Beteiligung des Fachdezernat Verkehr Westhessen nicht zulässig. Ist eine Ab- weichung vom Verkehrszeichenplan notwendig, muss hierzu eine entsprechende ver- kehrsrechtliche Anordnung erfolgen.
Kontrolle und Wartung der Verkehrssicherung Im Rahmen der Kontrolle und Wartung hat der Auftragnehmer Kontroll-, Unterhal- tungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten an den Verkehrsschildern, Markie- rungen, Leitelementen, Verkehrs-, Beleuchtungs- und Schutzeinrichtungen regelmä- ßig durchzuführen. Der in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Verantwortliche oder dessen Be- auftragter ist bei Arbeitsstellen von längerer Dauer gemäß ZTV-SA, Abschnitt 7 zu kontrollieren und zu warten. Die umfassende Überprüfung aller in Punkt 7 der ZTV-SA 97 geforderten Wartungs- kriterien im Bereich der Arbeitsstellen, sowie sämtlicher Umleitungsstrecken, ist mit einem nicht manipulierbaren elektronischen Baustellenüberwachungsgerät oder ei- ner nicht manipulierbaren Handy-App durchzuführen. Das eingesetzte Baustellen- überwachungsgerät oder die App ist dem AG im Vorfeld der Maßnahme zur Einsatz- freigabe zu benennen. Einmal wöchentlich ist dem zuständigen Projektverantwortli- chen von Hessen Mobil ein Ausdruck der Kontrolle als Beleg vorzulegen. Die Dokumentation muss an der Baustelle sowie den Umleitungsstrecken, Datum, exakte Uhrzeiten, An- und Abmeldung, ausgeführten Arbeiten und Koordinaten (GPS) enthalten. Die Kontrollarbeiten sind dabei mit einer mit dem AG abzustim-menden Anzahl an Erkennungschips sowie deren Standorten zu dokumentieren. Dabei sind die Arbeitsstelle und die Umleitungsstrecken separat zu dokumentieren. Für die Ar- beitsstelle sowie die Umleitungsstrecken sind die erforderliche Anzahl an Erkennung- schips und Kontrollgeräten in die vorgesehene LV-Position einzurechnen.
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Änderung Verkehrssicherung Alle grundsätzlichen Änderungen einer Arbeitsstellenverkehrsführung und der Be- schilderung, die nicht in der ursprünglichen Anordnung vorgesehen waren, bedürfen der Anordnung durch das Fachdezernat Verkehr Westhessen. Sie müssen durch den Auftragnehmer umgesetzt und anschließend unverzüglich abgenommen wer-den.
Beendigung der Verkehrsführung Es gelten die Vorgaben des Baustellenmanagementhandbuchs von Hessen Mobil. Arbeiten bei Nacht Wird in einer Arbeitsstelle während der Dunkelheit mit Beleuchtung gearbeitet, ist die Beleuchtungsanlage so auszulegen, dass das Unfallrisiko im Verkehrsbereich nicht ansteigt und die Qualität der im Arbeitsbereich nachts erbrachten Bauleistungen nicht leidet. Insbesondere dürfen alle Verkehrszeichen und -einrichtungen nicht in ihrer Wirkung sowie die Verkehrsteilnehmer nicht durch Blendung beeinträchtigt werden. Für den Übergang von der freien, unbeleuchteten Strecke zum beleuchteten Ver- kehrsbereich sind Adaptationsstrecken vorzusehen. Länge und Gestaltung sind nach DIN 5044, Teil 1 in Abhängigkeit von der zulässigen Geschwindigkeit auszubilden. (ZTV-SA 6.14 Beleuchten der Arbeitsstelle). Zur praxisbezogenen Ausleuchtung soll- ten vorzugsweise diffuse Lichtquellen (z.B. Leuchtballone) zum Einsatz kommen.
Vorübergehende Markierung Für die vorübergehende Markierung sind Materialien zu verwenden, die nach Been- digung der Bauarbeiten wieder rückstandslos zu entfernen sind. Die Fahrbahndecke darf hierbei nicht beschädigt werden. Die Herstellung der Markierung beinhaltet gemäß ZTV-M auch die Beseitigung von losem Schmutz, der mittels Luftdruckgebläse beseitigt werden kann. Vor der Appli- kation der Markierungsfolie ist die Fahrbahn von losen Verschmutzungen zu reini- gen. Neben den in der ZTV-M beschriebenen losen Verschmutzungen befinden sich im Baustellenbereich, vor allem im Verschwenkungs- und Randbereich auch größe- re Verschmutzungen (z.B. abgefahrene Fahrzeugspiegel, Glasteile, usw…). In die- sen Bereichen und im Bereich von Schutzwänden ist daher der Einsatz eines Saug- kehrwagens vorzusehen.
Transportable Lichtsignalanlagen Transportable Lichtsignalanlagen sind gemäß Typenbezeichnung der Technischen Lieferbedingungen für Transportable Lichtsignalanlagen und unter Berücksichtigung der Vorgaben der RiLSA in deren aktuell gültigen Fassungen zu planen und zu be- treiben. Notwendige vorübergehende Anschlüsse an Versorgungsleitungen (z.B. Strom) sind vom AN bei den zuständigen Versorgungsträgern zu beantragen. Die Kosten für vo- rübergehende Anschlüsse und deren Benutzung sind vom AN zu tragen. Zur Ermittlung der Signalzeiten wird auf die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) hingewiesen. Transportable Lichtzeichenanlagen sollen den Anforderungen der ZTVSA 97 Abschnitt 5.7 und 6.7 entsprechen. Es sind nur vollverkehrsabhängig ge- steuerte Lichtzeichenanlagen des Typ C oder D (TL Transportable Lichtsignalan-la- gen 97) einzusetzen. Der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme einer Lichtzei-chen- anlage einen Signalzeitenplan zu erstellen und diesen dem zuständigen Ver-kehrsde- zernat zur Prüfung und verkehrsrechtlichen Anordnung vorzulegen. Verkehrsumleitungen -entfällt-
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Verkehrsbeschränkungen -entfällt- Verkehrssperrungen, Sperrpausen -entfällt- Freihalten von Lichtraumprofilen -entfällt-
3.2. Bauablauf Grundsätzlich ist der Bauablauf in Eigenverantwortung des AN. Hierbei sind eventu- elle Vorgaben des AG zu beachten. Die Darstellung des Bauablaufes ist vom AN durch einen Bauablaufplan vorzulegen. Die Arbeiten sind so zu planen, dass die ver- tragliche Bauzeit eingehalten wird. Samstage gelten als Werktage.
Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten Die Pflanzung erfolgt im Herbst 2026 auserhalb der Vegetationszeit und sind mit al- len erforderlichen Nebenarbeiten abzuschließen. Pflanzung mit Bodenverbesse- rungsstoffen/ Verankerung/ Bindung/ Baumschutz/ Verbiss/ Mulch. Einem Jahr Fertigungspflege sowie anschließende Entwicklungspflege. Nach der Fertigungspflege erfolgt die Abnahme. Zeitliche Beschränkungen -entfällt- Bedingungen für Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit, z. B. nachts, sonntags -entfällt- Zusammenwirken mit anderen Unternehmern -entfällt- 3.3. Wasserhaltung Die Ableitung des Oberflächenwassers ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet.
3.4. Baubehelfe Baugruben-, Wandsicherungen -entfällt- Traggerüst (Brückenbau) -entfällt- Arbeitsgerüste (Brückenbau) -entfällt- Montageeinrichtungen (Brückenbau) -entfällt- 3.5. Stoffe, Bauteile Straßenbau -entfällt- Brückenbau -entfällt-
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3.6. Abfälle Vorbereitung der Abfallentsorgung Hessen Mobil als Abfallerzeuger bzw. als Bevollmächtigter des Landkreises hat sich zu vergewissern, dass der vorgesehene Entsorger tatsächlich im Stande und rechtlich befugt ist, die erforderliche Entsorgung vorzunehmen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist zu beachten. Insbesondere die dort in den §§ 6 bis 8 vorgeschriebene Hierarchie der Entsorgung und das im § 9 vorgeschriebene Gebot der Getrennthaltung und das Vermischungsverbot sind einzuhalten. Die getrennte Gewinnung der Abfälle, ihre Getrennthaltung und die Vermeidung der Vermischung ist grundsätzlich bei allen Arbeiten zu beachten und mit Sorgfalt auszu- führen. Die hierzu erforderlichen Aufwendungen einschließlich der technischen Aus- stattung gemäß dem Stand der Technik sowie der Zeit und Personaleinsatz zur fach- gerechten getrennten Gewinnung, Getrennthaltung und Entsorgung sortenreiner Ab- fälle – insbesondere Boden und Bauschutt - sind vollumfänglich in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen. Mehrkosten für nachträgliche Tren- nung unterschiedlich verwertbarer Materialien sowie Mehrkosten der Entsorgung von verbotenerweise vermischten Abfällen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Bei Entsorgungsleistungen sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen
• Beschreibung der vollständigen Entsorgungswege mit Hilfe des Formblatts "Angaben zur vorgesehenen Entsorgung"
Zusätzlich sind nach weiterer Aufforderung die behördlichen Genehmigungsbe- scheide der für die Entsorgungsleistungen vorgesehenen Entsorgungsanlagen, Um- fang wie folgt erläutert, vorzulegen. Die Vorlage von Zertifikaten wird akzeptiert, wenn es sich um Abfall handelt, der allein durch den Abfallschlüssel nach Abfallverzeich- nisverordnung hinreichend charakterisiert ist.
Bei Angeboten zur Entsorgung von „nicht gefährlichen“ Abfällen durch Entsor- gungsbetriebe (z. B. Mischanlagen, Recyclingbetriebe, Verfüllbetriebe, Deponien, usw.) sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen: ➢ Alle behördlichen Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungsbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge (u.a. erste Seite des Bescheids, zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte für Be- lastungen, Begrenzungen der Kapazität, Annahmeregularien).
Bei Angeboten zur Verwertung von „nicht gefährlichen“ Abfällen in Baumaßnah- men Dritter sind folgende Unterlagen vorzulegen: ➢ Genaue Bezeichnung des Bauherrn, der Maßnahme und des Verwertungsortes, ➢ Nachweis über die Zulässigkeit und die Möglichkeit der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung es Abfalls an dem vorgesehenen Ort (z.B. Baurecht), ➢ Erklärung des Verwerters (z.B. Bauherr der Baumaßnahme), dass er mit der vor- gesehenen Verwertung des nicht gefährlichen Abfalls einverstanden ist.
Entsorgung zur Verwertung von „nicht gefährlichen“ Abfällen in Baumaßnah- men Dritter wird nicht akzeptiert, wenn vorgesehen ist, die Verwertung nach dem 31.07.2023 durchzuführen.
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Bei Angeboten zur Entsorgung von „gefährlichen“ Abfällen durch Entsorgungs- fachbetriebe (z. B. Mischanlagen, Recyclingbetriebe, Deponien, usw.) sind nach Auf- forderung folgende Unterlagen vorzulegen: ➢ Alle behördlichen Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungsbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge (u.a. erste Seite des Bescheids, zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte für Be- lastungen, Begrenzungen der Kapazität, Annahmeregularien).
➢ Nachweise für die Erfüllung der Anforderungen gemäß §§ 3-11 der Entsorgungs- fachbetriebeverordnung (EfbV): a) Schriftliche Auskunft des Betriebsinhabers, dass die Organisation des Betrie- bes so ausgestaltet ist, dass die erforderliche Überwachung und Kontrolle si- chergestellt ist [§ 3 (1)], b) Funktionsbeschreibungen und Organisationspläne [§ 3 (2)], c) Arbeitsanweisungen für die abfallwirtschaftliche Tätigkeit [§ 3 (3)], d) Benennung der verantwortlichen Personen für die Leitung und Beaufsichti- gung des Betriebs [§ 4 (1)], e) Einsatzplan [§ 4 (2)], f) Schriftliche Auskunft des Betriebsinhabers, dass das Betriebstagebuch ge- mäß § 5 EfbV geführt und aufbewahrt wird. Auf Verlangen kann das Betriebs- tagebuch eingesehen werden [§ 5], g) Versicherungsverträge [§ 6], h) Genehmigungspapiere usw.; schriftliche Auskunft des Betriebsinhabers, dass alle mit ihnen verbundenen Auflagen und sonstigen Anordnungen der zu- ständigen Behörden erfüllt werden. [§ 7 (1)], i) Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Be- triebsinhabers (max. 1 Jahr alt) [§ 8], j) Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs beauftragten verantwortlichen Perso- nen (max. 1 Jahr alt), Studienabschluss/ Meisterbrief, Nachweis der zweijähri- gen Tätigkeit, Bescheinigungen über Lehrgänge, usw. als Nachweis der Fach- kunde gemäß § 9, k) Vorlage eines betrieblichen Einarbeitungsplans; schriftliche Auskunft des Be- triebsinhabers über die Zuverlässigkeit des sonstigen Personals [§ 10], l) Lehrgangsbescheinigungen der für die Leitung verantwortlichen Personen, Nachweis für die Ermittlung des Fortbildungsbedarfs [§ 11],
- Alternativ für die Nachweise a) bis l): Vorlage des Zertifikats des Entsor- gungsfachbetriebs nach § 56 KrWG,
➢ Transportgenehmigungen der vom Bieter vorgesehenen Beförderer, falls der Transport gewerblich durchgeführt wird, d.h. bauausführende und transportie- rende Firmen sind verschieden.
Durchführung der Abfallentsorgung Allgemein Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist zu beachten. Insbesondere die dort in den §§ 6 bis 8 vorgeschriebene Hierarchie der Entsorgung und das im § 9 vorge- schriebene Gebot der Getrennthaltung und das Vermischungsverbot sind ein- zuhalten.
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Sobald eine Aufbereitung von Ausbaustoffen in der Baumaßnahme erfolgt, ist nach dem 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu beachten. Der AN hat den mineralischen Ersatzbaustoff der vorgeschriebenen Güteüberwachung zu unterziehen, die Einhaltung der erforderlichen Einbaubedingungen ist zu prüfen und nachzuweisen. Der Einbau ist vom AN bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und der Eintrag in das Kataster muss vorgenommen werden.
Die Beschreibung und die abfalltechnische Untersuchung der anfallenden Abfälle er- folgen auf der Grundlage des Merkblatts "Entsorgung von Bauabfällen" der Regie- rungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel (hessisches Baumerkblatt) Stand 05.03.2025 und Stand 01.09.2018, und ggfs. der Deponieverordnung. Die für den betroffenen Abfall jeweils maßgebende abfalltechnische Beurteilung muss bezüglich des vom Bieter bzw. Bau.AN vorgesehenen Entsorgungswegs aus den vor- liegenden Untersuchungen und Analysen, die für die Charakterisierung des Abfalls grundlegend maßgebend sind, im Einzelnen vorgenommen werden. Für die Verwertung wird insbesondere auf die "Gemeinsame Richtlinie für die Ver- wertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebauen und im Rahmen sonstiger Abgrabungen" ("Verfüllrichtlinie") vom 08.08.2023 verwiesen.
Für die Untersuchung bituminös gebundenen Straßenaufbruchs auf teer-/pechhaltige Bestandteil werden Schnellverfahren, „Lackansprühverfahren“ und/oder Dünn- schichtchromatographie, angewendet. Wenn unter Beachtung der RuVA-StB die Ver- wertung mit Heißaufbereitung nicht möglich ist, wird dieser Abfall als gefährlicher Ab- fall mit dem Abfallschlüssel 17 03 01* deklariert, Analysen sind gemäß dem hessi- schen Baumerkblatt nicht erforderlich.
Wird der Abfall in anderen Bundesländern als Hessen entsorgt, können abweichende Bestimmungen gelten, die beachtet werden müssen.
Soweit erforderlich sind abfallcharakterisierende Untersuchungsberichte mit Analy- sen beigefügt. Die Probenahmen wurden von nachweislich sachkundigen Personen vorgenommen, die Analysen wurden von einem durch die DAkkS akkreditierten Ana- lyselabor durchgeführt. Zu den in den Untersuchungsberichten aufgeführten Parame- ter sind die angewandten Untersuchungsmethoden angegeben. Einer weiteren Erklä- rung der Untersuchungsstelle/des Analyselabors bedarf es nicht. Falls der Bau-Auf- tragnehmer (AN) oder der vom AN vorgesehene bzw. beauftragte Entsorger vor und während der Baudurchführung zusätzliche bzw. weitere Deklarationen bzw. Analysen des Abfalls fordert, sind diese vom AN zu tragen und einschließlich aller Aufwendun- gen in die Einheitspreise einzurechnen. Dem Auftraggeber (AG) ist die Probenahme rechtzeitig anzukündigen, um seine Teilnahme zu ermöglichen, der AG erhält auf An- forderung Rückstellproben. Untersuchungsergebnisse von Proben, die ohne Unter- richtung des AG genommen worden sind, können nicht anerkannt werden. Der AN benennt dem AG umgehend das mit den zusätzlichen Analysen beauftragte Labor, zur Anerkennung der Ergebnisse muss das Labor die erforderliche Akkreditierung durch die DAkkS innehaben.
Die Übernahme sowie die vollständige, ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der Abfälle und Ausbaustoffe hat unter Beachtung der geltenden Gesetze, zugehöri- gen Verordnungen sowie der einschlägigen umwelt- und abfallrechtlichen Bestim- mungen zu erfolgen.
Alle anfallenden Aufwendungen sowie Gebühren sind in die Einheitspreise einzurech- nen.
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Bei der Entsorgung des Abfalls endet die vertragliche Verpflichtung des AN erst mit der vollständigen ordnungsgemäßen Entsorgung des Abfalls. Ist die vollständige Ent- sorgung nicht während der Vertragsfristen abgeschlossen, weil der durch den AN vorgesehene Entsorgungsbetrieb das Material entgegennimmt und erst später (z.B. nach Aufbereitung) entsorgt, wird auf den Nachweis der vollständigen Entsorgung verzichtet. Die Leistungen können abgenommen und die Maßnahme schlussgerech- net werden.
Sofern der AN nicht selbst die Entsorgungsleistung erbringt, hat er für die entspre- chenden abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (einschließlich eventueller Lagerung) aus- schließlich Entsorgungsbetriebe für nicht gefährlichen Abfall und Entsorgungsfachbe- triebe für gefährlichen Abfall zu beauftragen und die dazugehörigen Unterlagen, wie unter Pkt. 3.6.1 ausgeführt, vorzulegen.
Wenn der AN während der Leistungserbringung den vorgesehenen Entsorger wech- seln will, ist dies rechtzeitig vor Leistungserbringung dem AG anzuzeigen und auf Verlangen des AG sind die Unterlagen wie unter Pkt. 3.6.1 dargelegt zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom AN vorgesehenen Entsorgung dem AG zur Prüfung und Zustimmung vorzulegen.
Die Zustimmung des AG zur vom Bieter/vom AN vorgesehenen Entsorgung kann versagt werden, wenn die Entsorgung außerhalb Hessen zu erhöhten Auf- wendungen für den AG führt.
Vor Baubeginn benennt der AN schriftlich dem AG namentlich die für den rechtmäßi- gen Umgang mit den anfallenden Ausbaustoffen bzw. Abfällen verantwortliche Per- son und dessen Vertreter.
Nicht gefährliche Abfälle Für „nicht gefährliche“ Abfälle ist der Nachweis der durchgeführten ordnungsgemä- ßen Entsorgung mit Hilfe des Formblattes „Nachweis der Entsorgung von nicht ge- fährlichem Abfall“ zum Zeitpunkt der Anforderung durch den AG und spätestens mit Vorlage der Schlussrechnung zu erbringen. Darin bestätigen der AN und der Entsor- ger durch Unterschrift die Richtigkeit der dort gemachten Angaben zu Transport und der Entsorgung durch die genehmigte Entsorgungsanlage.
Auf besondere Anforderung des AG sind jederzeit die entsprechenden Wiegescheine einschließlich der entsprechenden Zusammenstellung vorzulegen. Wenn Wiege- scheine vorgelegt werden sollen, müssen sie mindestens den Namen und die An- schrift des Entsorgungsbetriebes sowie das Datum und die Uhrzeit der Wägungen, einschließlich der Tara Wägung enthalten. Für „nicht gefährliche“ Abfälle aus Straßenbaumaßnahmen ist eine Transportgeneh- migung nicht erforderlich. Auf die Anzeigepflicht gem. § 53 KrWG wird hingewiesen.
Der AN hat für jede OZ einen Mengen-Soll-Ist-Vergleich getrennt nach Abfallschlüssel und ggfs. abfalltechnischer Beurteilung und Einstufung zu erstellen.
Gefährliche Abfälle allgemein -entfällt-
PCB-haltige Stoffe und Abfälle -entfällt-
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PAK-haltige Stoffe und Abfälle -entfällt- Asbest und asbesthaltige Stoffe und Abfälle in festgebundener Form -entfällt- Betonbauteile mit asbesthaltigen Betonabstandshaltern -entfällt- Künstliche Mineralfasern (KMF) -entfällt- Taubenkot -entfällt-
3.7. Winterbau -entfällt- 3.8. Beweissicherung -entfällt- Gebäude und Anlagen -entfällt- Verkehrswege -entfällt- Gewässer -entfällt- Abdrift von Strahlmitteln und Anstrichmaterialien -entfällt- Abdrift von chemischen Spritzmitteln -entfällt-
3.9. Sicherungsmaßnahmen Die Baustelle ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Straßenver- kehrsordnung (StVG, StVO) und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) zu sichern.
Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen der im Baubereich verlaufenden Versor- gungsleitungen sind vom AN mit dem jeweiligen Versogungsunternehmen abzustim- men Schutzgerüste, -gänge und –wände für öffentlichen Verkehr -entfällt- Anprallschutz -entfällt- Freihalten von Hochwasserquerschnitten -entfällt- Hochwasser-, Kälte-, Eisschutz -entfällt- Blitzschutz (Brückenbau) -entfällt- Berührungsschutz, Erdung (Brückenbau) -entfällt-
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3.10. Belastungsannahmen (Brückenbau) -entfällt-
3.11. Vermessungsleistungen/Aufmaßverfahren Vermessungsleistungen und Bestandsdaten Vermessungsleistung Abrechnung
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Außenstelle Marburg: PB 12.3.02 Ro Raiffeisenstr. 7 35043 Marburg
Bundesrepublik Deutschland über Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement z.H. Außenstelle Marburg: PB 12.3.02 Ro Raiffeisenstr. 7 35043 Marburg
Die Rechnungen sind im PDF-Format mit Angabe der Rechnungsadresse (wie vor- angegeben) an folgende Emailadresse zu versenden:
Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen pro E-Mail nur eine Rechnung verarbeitet werden kann.
Von einer zusätzlichen Versendung per Post bitten wir abzusehen.
Aufmaßverfahren Für die Abrechnung gelten die Bestimmungen der aktuellen REB. Die Anwendung der einzelnen Datenarten ist mit dem AG abzustimmen. Den Abschlagsrechnungen sind alle, für die Prüfung von Art und Umfang der erbrach- ten Leistungen, erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Schichtdickenmessung im Asphaltbau -entfällt-
BAUWERKE - Ausgleichsgradiente und Ebenflächigkeit
Aufnahmeverfahren und Auswertung -entfällt-
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3.12. Nachweise/Prüfungen Erstprüfungen Erstprüfungen sind Prüfungen des AN, die in den jeweiligen technischen Vorschriften geregelt sind. Sie dienen als Nachweis für den vertraglich geschuldeten einzubauen- den Stoff. Die Erstprüfung ist, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, in die entspre- chenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Eigenüberwachungsprüfungen Eigenüberwachungsprüfungen sind Prüfungen des AN, die in den jeweiligen techni- schen Vorschriften geregelt sind und nicht gesondert vergütet werden. Die Ergeb- nisse der Eigenüberwachungsprüfungen sind dem AG zu übergeben.
Kontrollprüfungen Hilfsleistungen zu den Kontrollprüfungen des AG sind im Leistungsverzeichnis aufge- führt und werden entsprechend vergütet. Muster für Bauteile -entfällt-
Güteprüfungen von Pflanzen und Pflanzenteilen (Landschaftsbau) Der Nachweis erfolgt mit der Ankündigung der Gehölzlieferung an den Auftraggeber. a) mittels Vorlage eines Zertifikats, das den Anforderungen des Fachmoduls „Gebietseigene Gehölze“ erfüllt und deren Zertifizierungsstelle von der DAkkS auf Grundlage des Fachmoduls "Gebietseigene Gehölze" des BMU anerkannt ist oder b) mittels Vorlage von Einzelnachweisen gemäß ZTV La-StB 2018 von der Saatgutgewinnung bis zu verkaufsfertigen Baumschulware.
Düngemittel und chemische Mittel (Landschaftsbau) Gemäß LV Saatgutproben (Landschaftsbau) -entfällt- Bautagesberichte Die Erstellung der Bautagesberichte sind Sache des AN und werden spätestens 1x wöchentlich handschriftlich unterschrieben dem AG ausgehändigt. Die Aufstellung und Übergabe der Bautagesberichte erfolgt unaufgefordert und wird nicht gesondert vergütet.
3.13. Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) -entfällt-
4. Ausführungsunterlagen
4.1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Pläne (Lage-, Höhen-, Querschnitts-, Detailpläne, Vermessungsunterlagen) -entfällt- Betonbaukonzept -entfällt-
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Aufmaße und Mengenermittlungen von Vorunternehmerleistungen -entfällt- Berechnungen (z.B. Erdmengenbilanz) -entfällt- Gutachten -entfällt- Ergebnisse von Modellversuchen (Brückenbau) -entfällt- Pflanzpläne (Landschaftsbau) Übergabe durch AG Pflanzlisten (Landschaftsbau) Übergabe durch AG Oberbodenlagerpläne (Landschaftsbau) -entfällt- 4.2. Vom AN zu erstellende bzw. beschaffende Ausführungsunterlagen Erläuterung des Bauablaufs, gegeben falls Einsatz von Spezialgeräten -entfällt- Betonbaukonzept -entfällt- Baustelleneinrichtungsplan -entfällt- Bauablaufplan -entfällt- Bautagesberichte Erstellt AN Zahlungsplan -entfällt- Ausführungspläne, Vermessungsunterlagen -entfällt- Transportpläne -entfällt- Bestandspläne -entfällt-
Allgemein -entfällt- Vermessungstechnische Datenerfassung/Datenaufbereitung -entfällt- Plangestaltung -entfällt- Straßenbau/Nebenanlagen -entfällt-
Entwässerungseinrichtungen -entfällt-
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Abwassertechnische Anlagen -entfällt- Dokumentationsaufnahmen -entfällt- Standsicherheitsnachweis (Brückenbau) entfällt- Modellversuche (Brückenbau) -entfällt- Brückenbuch (Brückenbau) -entfällt-
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5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen die Vertrags-
bestandteil werden –
5.1. Anzuwendende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Erd- und Grundbau, Entwässerung und Landschaftsbau Erdbau ARS-Nr. 17/2017 vom 26.09.2017 StB 28/7182.8/3-ARS-17/17/2901162 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Stra- ßenbau, Ausgabe 2017 (ZTV E-StB 17) (VkBl. 2017 S. 998)
Entwässerung des Straßenkörpers, Oberflächenentwässerung ARS-Nr. 09/2014 vom 09.11.2014 StB 28/7182.8/3-ARS-14/09/2327427 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Ent- wässerungseinrichtungen im Straßenbau, Ausgabe 2014 (ZTV Ew-StB 14) (VkBl. 2015 S. 56)
Landschaftsbau, Ingenieurbiologie ARS-Nr. 14/2019 vom 14.08.2019 StB 13/7143.2/07-22/3199246 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege; Ausgabe 2017 (ZTV-Baumpflege) (VkBl. 2019 S. 570)
ARS-Nr. 15/2019 vom 19.08.2019 StB 13/7143.2/07-21/3200889 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauar- beiten im Straßenbau - Ausgabe 2018 (ZTV La-StB 2018) (VkBl. 2019 S. 646)
Straßenbefestigungen Bauweisen ARS-Nr. 11/2016 vom 11.04.2016 StB 28/7182.8/3-ARS-16/11- 2597349 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrs- flächen, Ausgabe 2015 (ZTV Fug-StB 15) (VKBl. 2016 S. 669)
Ungebundene Bauweisen ARS-Nr. 23/2020 vom 18.11.2020 StB 27/7182.8/3-ARS-20/23/3418825 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (ZTV SoB-StB 20) (VkBl. 2021 S. 97)
Asphaltbauweisen ARS-Nr. 14/2013 vom 19.12.2013 StB 27/7182.8/3-ARS-13/14-2023024
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Ver- kehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007/Fassung 2013 ZTV Asphalt-StB 07/13 (VkBl. 2014 S. 64)
ARS-Nr. 05/2014 vom 18.03.2014 StB 27/7182.8/3-ARS-14/05-2187615 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB 09/13) (VkBl. 2014 S. 532)
ARS-Nr. 05/2019 vom 03.05.2019 StB 28/7182.8/3-ARS-19/05/3154189 Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen (VkBl. 2019 S. 663)
Betonbauweisen ARS-Nr. 27/2012 vom 21.12.2012 StB 27/7182.8/3/1861876 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Trag- schichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07) -Korrekturen, Stand August 2012 (VkBl. 2013 S. 113)
ARS-Nr. 07/2015 vom 17.04.2015 StB 28/7182.8/3/2404176 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhal- tung von Verkehrsflächenbefestigungen
- Betonbauweisen, Ausgabe 2015 (ZTV BEB-StB 15) (VkBl. 2015 S. 432)
ARS-Nr. 17/2020 vom 26.10.2020 StB 27/7182.8/3-ARS-20/17/3402145 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Beton- decken im Oberbau von Verkehrsflächen bei Anwendung der RDO Beton, Ausgabe 2020, (ZTV RDO Beton-StB 20) (VkBl. 2021 S. 27)
Pflasterbauweisen ARS-Nr.06/2020 vom 10.03.2020 StB 27/7182.8/3-ARS-20/6/3293916 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen, Ausgabe 2020, (ZTV Pflaster-StB 20) (VkBl. 2020 S. 550)
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Brücken- und Ingenieurbau Grundlagen ARS-Nr. 03/2026 vom 27.02.2026 StB 24 302020502#00001#0012 Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) – Ausgabe 2025/08 (VkBl. 2026 S. 230)
ARS-Nr. 16/2025 vom 01.08.2025 StB 24 302020502#00002#0003#0003 Einführung der Richtlinien für militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung im Straßen- und Ingenieurbau (MIZ); Stand: 2025/07 (VkBl. 2025 S. 450)
Straßen-Baustoffe -entfällt-
Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung Arbeitsstellen an Straßen ARS-Nr. 34/1997 vom 12.08.1997 StB 13/38.59.10-02/84 BASt 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) (VkBl. 1997 S. 794) Siehe ARS-Nr. 18/1999+19/1999
ARS-Nr. 18/1999 vom 17.08.1999 S 28/38.58.10/38 Va 99 Änderungen zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) (VkBl. 1999 S. 670)
Leit- und Schutzeinrichtungen Markierung auf Straßen ARS-Nr. 24/2013 vom 18.11.2013 StB 11/7122.3/4-ZTV M-2067976 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) (VkBl. 2013 S. 1197)
ARS-Nr. 13/2015 vom 23.07.2015 StB 11/7122.3/4-ZTV M-2433514 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) (VkBl. 2015 S. 490)
ARS-Nr. 25/2016 vom 02.11.2016 StB 11/7122.3/4-ZTV-M-2665581 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)
- Änderungen, Ergänzungen, Erläuterung
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(VkBl. 2016 S. 696)
Fahrzeug-Rückhaltesysteme ARS-Nr. 21/2017 vom 01.12.2017 StB 11/7122.3/4/2886386 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhal- tesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017) (VkBl. 2017 S. 128)
Technische Fragen der StVO ARS-Nr. 09/2011 vom 21.07.2011 StB 11/7122.3/4-1448158 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ), Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrs- zeichen (ZTV VZ), Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (ML V) (VkBl. 2012 S. 42)
Umweltschutz Lärmschutz -/-
Vermessungsangelegenheiten ARS-Nr. 18/2001 vom 30.05.2001 S 13/16.57.10-02/1 Va 01 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau (ZTV Verm-StB 01), Ausgabe 2001 (VkBl. 2001 S. 343)
DIN 18710 DIN 18709 ZTV-ING DIN 1076 RIZ-ING Mess 1 und 2 RAS-Verm
Fernmeldewesen und Elektrotechnik ZTV-TKNetz 11 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bau- leistungen am Telekommunikations-Netz Teil 11 Erdverlegung von Kabel, KR, SNRV- E, SNR-E und SL. Ausgabe 10/2018
ZTV-TKNetz 40 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bau- leistungen am Telekommunikations-Netz Teil 40, Ein- und Ausziehen von Kabel, SNR, SNRV und MR4, Kalibrieren von Rohrzügen, Einblasen von Gfk und SNR. Ausgabe 10/2018
ZTV-TKNetz 41
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bau- leistungen am Telekommunikation-Netz Teil 41, Verbinden und Abschließen von Au- ßenkabeln mit symmetrischen Kupferdoppeladern, Vorinstallation. Ausgabe 10/2018
ZTV-TKNetz 48 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom Technik GmbH und Telekom Deutschland GmbH für Bauleistungen am Telekommunikations- netz, Montagearbeiten an Glasfaserkabeln und deren Abschlusseinrichtungen. Aus- gabe 10/2018
Straßenerhaltung ARS-Nr. 04/2012 vom 04.04.2012 StB 27/7182.8/3/01066767 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (ZTV A-StB 12) (VkBl. 2012 S. 302)
5.2. Sonstige anzuwendende technische Regelwerke Erd- und Grundbau, Entwässerung und Landschaftsbau Erdbau ARS-Nr. 12/2017 vom 29.05.2017 StB 28/7182.8/3-ARS-17/12/2848376 Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau, Ausgabe 2016 (TL Gab-StB 16) (VkBl. 2017 S. 998)
Entwässerung des Straßenkörpers, Oberflächenentwässerung ARS-Nr. 06/2022 vom 04.03.2022 StB 25/7182.8/3-ARS-22/06/3646745 Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS 21) (VkBl. 2022 S. 237)
Landschaftsbau, Ingenieurbiologie ARS-Nr. 28/2023 vom 27.12.2023 StB 13/7143.2/02-32/3853968 Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SSB) Ausgabe 2023 (VkBl. 2024 S. 18)
Wasserschutzgebiete ARS-Nr. 15/2016 vom 19.07.2016 StB 28/7182.8/3-ARS-16/15-2654847 Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2016 (RiStWag 2016) (VkBl. 2016 S. 670)
Geotextilien ARS-Nr. 12/2019 vom 01.08.2019 StB 28/7182.8/3-ARS-19/12/3199008 Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaues,
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Ausgabe 2019, TL Geok E-StB 19 (VkBl. 2019 S. 594)
Straßenbefestigungen Bemessung, Standardisierung ARS-Nr. 30/2012 vom 20.12.2012 StB 27/7182.8/3/01852046 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12) (VkBl. 2013 S. 118) ARS-Nr. 27/2020 StB 27/7182.8/3-ARS-20/27/3426018 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen; Ausgabe 2012 (RStO 12), - Korrekturen und Ergänzungen; Ausgabe 2012 (VkBl. 2021 S. 494)
ARS-Nr. 15/2009 vom 26.08.2009 S 27/7182.8/3/1071686 Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht, Ausgabe 2009 (RDO Asphalt 09) (VkBl. 2009 S. 673)
ARS-Nr. 18/2020 vom 27.10.2020 StB 27/7182.8/3/3307186 Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen, Ausgabe 2009 (RDO Beton 09) (VkBl. 2021 S. 28)
Bauweisen Ungebundene Bauweisen ARS-Nr. 24/2020 vom 18.11.2020 StB 27/7182.8/3-ARS-20/24/3418835 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL SoB-StB 20) (VkBl. 2021 S. 98)
Ergänzende Festlegungen für den Bereich Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, Stand 01.01.2023 Ergänzende Festlegungen Gestein 2023 Hessen (EF Gestein 23HE) zu den TL Gestein-StB 04, Ausgabe2004 Fassung 2018, TL SoB-StB 20, Ausgabe 2020, TL G SoB-StB 20, Ausgabe 2020, ZTV SoB-StB 20, Ausgabe 2020
Asphaltbauweisen ARS-Nr. 12/2013 vom 19.12.2013 StB 27/7182.8/3-ARS13/12-2023046 Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 TL Asphalt-StB 07/13 (VkBl. 2014 S. 63)
ARS-Nr. 13/2009 vom 03.08.2009
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S 27/7182.8/3/1034002 Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat, Ausgabe 2009 (TL AG-StB 09) (VkBl. 2009 S. 487)
ARS-Nr. 18/2016 vom 17.07.2016 StB 28/7182.8/3-ARS-16/18-2664786 Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefes- tigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschich- ten in Kaltbauweise, Ausgabe 2015 (TL G DSK-StB 15) (VkBl. 2016 S. 673)
ARS-Nr. 16/2016 vom 17.07.2016 StB 28/7182.8/3-ARS-16/16-2664781 Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefes- tigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen, Ausgabe 2015 (TL G OB-StB 15) (VkBl. 2016 S. 671)
ARS-Nr. 20/2013 vom 29.10.2013 StB 27/7182.8/3-ARS-13/20/2098668 Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Poly- mermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007, Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13) (VkBl. 2014 S. 65)
ARS-Nr. 23/2015 vom 14.12.2015 StB 28/7182.8/3-ARS-15/23-2535419 Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitung auf Bitumen- basis, Ausgabe 2015 (TL Sbit-StB 15) (VkBl. 2016 S. 94)
Ergänzende Festlegungen für den Bereich Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, Stand 23.11.2021 Ergänzende Festlegungen Asphalt 2021 Hessen (EF Asphalt 2021 / HE) zu den ZTV/TL Asphalt –StB 07/13 Bis zur Einführung der zukünftigen ZTV/TL Asphalt-StB gelten für die Probenahme die TP Asphalt-StB, Teil 27 (Ausgabe 2020).
ARS-Nr. 06/2023 vom 21.03.2023 StB 25/7182.8/3-ARS-23/3789248 Technische Lieferbedingungen für gebrauchsfertige Viskositätsveränderte Bitumen (TL VBit-StB 22) (VkBl. 2023 S. 418
Hinweise für die Planung und Ausführung von alternativen Asphaltbinderschichten - H Al ABi, Ausgabe 2015, FGSV
Arbeitspapier für die Planung und Ausführung von Asphaltdeckschichten aus splittrei- chem Asphaltbeton für den Einsatz in Verkehrsflächen mit besonderen Beanspru- chungen - AP AC D SP, Ausgabe 2019, FGSV
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Oberflächeneigenschaften ARS-Nr. 20/2021 vom 17.08.2021 StB 25/7182.8/3-ARS-21/20/3556151 Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau; Teil Messverfahren SRT, Ausgabe 2021; (TP Griff-StB (SRT) (VkBl. 2021 S. 1159)
ARS-Nr. 02/2008 vom 01.04.2008 17/7182.8/3/772326 Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau; Teil: Seitenkraftmessverfahren (SKM), Ausgabe 2007 (TP Griff-StB 07 (SKM)) (VkBl. 2008 S. 331)
ARS-Nr. 13/2020 vom 18.05.2020 StB 28/7182.8/3-ARS-20/13/3306286 Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau; Teil: Seitenkraftmessverfahren (SKM), Ausgabe 2007 (TP Griff-StB 07 (SKM)) (VkBl. 2021 S. 502)
ARS-Nr. 17/2018 vom 15.11.2018 StB 28/7182.8/3-ARS-18/17/2677871 Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen), Ausgabe 2017 (VkBl. 2019 S. 94)
Ergänzende Festlegungen für den Bereich von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, Stand 23.11.2021 Ergänzende Festlegungen zur Prüfung der Griffigkeit von Fahrbahnoberflächen (SRT/AM) 2014 Hessen (EF Griff 2021) gemäß TP Griff-StB (SRT), Ausgabe 2004
ARS-Nr. 17/2015 vom 12.10.2015 StB 28/7182.8/3-ARS-15/17-2498663 Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen, Ausgabe 2015 (TL BE-StB 15) (VkBl. 2015 S. 787)
ARS-Nr. --- StB 28/7182.8/5/2723513 Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität (VkBl. 2017 S. 193)
Betonbauweisen ARS-Nr. 13/2008 S 17/7182/3/694692 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton StB 07) (VkBl. 2008, S. 427)
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ARS-Nr. 28/2012 vom 21.12.2012 StB 27/7182.8/3/1861876 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07)
- Korrekturen, Stand: August 2012 (VkBl. 2013 S. 115)
ARS-Nr. 08/2015 vom 17.04.2015 StB 28/7182.8/3/2404203 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen, Ausgabe 2015 (TL BEB-StB 15) (VkBl. 2015 S. 433)
Brücken- und Ingenieurbau Grundlagen ARS-Nr. 22/2012 vom 26.11.2012 StB 17/7192.10/81-1811030 Technische Baubestimmungen Brücken- und Ingenieurbau
- Einführung der Eurocodes für Brücken Eurocode 0: „Grundlagen der Tragwerksplanung“ Eurocode 1, Teil 2: „Verkehrslasten auf Brücken“ Eurocode 2, Teil 2: „Betonbrücken“ Eurocode 3, Teil 2: „Stahlbrücken“ Eurocode 4, Teil 2: „Verbundbrücken“ (VkBl. 2012 S. 995)
ARS Nr. 02/2026 vom 03.02.2026 StB 24 302020502#00002#0008 Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Aus- stattung von Ingenieurbauten (RE-ING) – Ausgabe 2024/12 (VkBl. 2026 S. 210)
ARS Nr. 18/2023 vom 03.07.2023 StB 24/7192.70/22/3646873 Fortschreibung der Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksplanungen für Ingeni- eurbauten (RAB-ING) – Ausgabe 2023/01 (VkBl. 2023 S. xxxx)
ARS-Nr. 12/2024 vom 11.04.2024 StB 24/7192.70/28-3654854 Fortschreibung der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING), Ausgabe 2023/12 (VkBl. 2024 S. xxxx)
ARS-Nr. 02/2025 vom 17.01.2025 StB 24/7192.70/32-3857174 Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen der TL BEL-FÜ, Ausgabe 2022, für bereits eingeführte und in der „Zusammenstellung der geprüften Fahrbahnüber- gänge aus Asphalt nach den TL BEL-FÜ (ZTV-ING 6-7) für die Anwendung an Bau- werken und Bauteilen der Bundesverkehrswege“ gelistete Bauprodukte und Systeme.
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Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschrif- ten für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) (VkBl. 2025 S. 62)
ARS-Nr. 04/2026 vom 27.02.2026 StB 24 302020502#00001#0013 Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP KOR-Stahlbauten) Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) - Ausgabe 2025/08 (VkBl. 2026 S. 190)
ARS-Nr. 27/2024 vom 17.12.2024 StB 24/7192.70/32- 3941423 Übergangsreglung wasserdichte Fahrbahnübergänge gemäß TL/TP FÜ 2025 (VkBl. 2025 S. 18)
ARS Nr. 14/2024 vom 23.04.2024 StB 24/7192.70/23-3808000 - Fortschreibung der Regelungen und Richtlinien für die Berechnung von Ingenieur- bauten (BEM-ING) - Teil 3 „Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwer- transporte“, Ausgabe 2024/04
Baustoffe ARS-Nr. 07/2011 vom 07.06.2011 StB 17/7192.70/11-1402883 Beton – DIN-Fachbericht 100 „Beton“ 3. Auflage (Ausgabe März 2010) (VkBl. 2011 S. 429)
Obmann-Schreiben BMDV StB 24 (2023-07) vom 02.05.2023 StB 24/7192.70/11-3800626 ZTV-ING 4-3: Korrosionsschutz von Stahlbauten – Empfehlung zur Schichtendicken- wahl organischer Schichten bei Duplexbeschichtungen (www.bast.de)
ARS-Nr. 21/2023 vom 17.08.2023 StB 24/7193.80/60-3824996 Herstellung von Abdichtungssystemen aus einer Ploymerbitumen-Schweißbahn auf einer Versiegelung, Grundierung oder Kratzspachtelung aus PMMA für Ingenieurbau- ten aus Beton (www.bast.de)
Überwachung, Prüfung ARS-Nr. 19/2025 vom 17.09.2025 StB 24 302020502#00001#0008 Fortschreibung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M- BÜ-ING) - Ausgabe 2025/08 (VkBl. 2025 S. 538 )
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Erhaltung, Bautenschutz ARS-Nr. 11/2006 vom 09.05.2006 S 25/38.55.50-00/12 Va 03 S 18/7192.70/11-493592 Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken;
- Richtlinien für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten (RI-ERH- KOR) (VkBl. 2006 S. 512)
Bundesanstalt für Wasserbau BAW Empfehlung: Instandsetzungsprodukte – Hinweise für den Sachkundigen Pla- ner zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren Ausgabe 2019 (www.baw.de)
Bundesanstalt für Wasserbau BAW Merkblatt: Dauerhaftigkeitsbemessung und -bewertung von Stahlbetonbauwer- ken bei Carbonatisierung und Chlorideinwirkung (MDCC) Ausgabe 2019 (www.baw.de)
Bundesanstalt für Wasserbau BAW Merkblatt: Frostprüfung von Beton (MFB) Ausgabe 2012 (www.baw.de)
Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Ausgabe Oktober 2001 (www.dafstb.de)
Qualitätssicherung -/-
Straßen-Baustoffe Anforderungen und Eigenschaften ARS-Nr. 15/2023 vom 29.06.2023 Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von mineralischen Ersatzbaustof- fen im Straßenbau, Ausgabe 2023 (RuA-StB 23) StB 25/7182.8/3-ARS-23/15/3816687
ARS-Nr. 40/2001 vom 01.11.2001 S 26/38.56.05-20/17 F 2001 Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pech- typischen Bestandteilen sowie für die Verwendung von Ausbau-Asphalt im Straßen- bau, Ausgabe 2001 (RuVA-StB 01) (VkBl. 2002 S. 111)
ARS-Nr. 29/2004 vom 15.12.2004 S 26/38.56.05-20/22 Va 04
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Änderung der Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechhaltigen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, RuVA-StB 01,
- Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 40/2001, StB 26/38.56.05-20/17 F 2001 vom 01.11.2001 (VkBl. 2005. S 103)
ARS-Nr. 16/2015 StB 28/7182.8/3-ARS-15/16-2507554 Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Be- standteilen in Bundesfernstraßen (VkBl. 2015 S. 763)
ARS Nr. 13/2023 vom 28.06.2023 Technische Lieferbedingungen für Bodenmaterialien und Baustoffe für den Erdbau im Straßenbau, Ausgabe 2020/Fassung 2023 (TL BuB E-StB 20/23) StB 25/7182.8/3-ARS-23/26/3807916 (VkBl. 2023 S.470)
ARS-Nr. 17/2023 vom 03.07.2023 StB 25/7182.8/3-ARS-16/06/2995690 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2023 (TL Gestein-StB 04/23) (VkBl. 2023 S.xxxx)
ARS-Nr. 04/2013 vom 22.01.2013 StB 27/7182.8/3/1885090 Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton in Folge von Alkali-Kiesel- säure-Reaktion (AKR) (VkBl. 2013 S. 222)
ARS-Nr. 10/2016 vom 11.04.2016 StB 28/7182.8/3-ARS-16/10-2597340 Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen, Ausgabe 2015 (TL Fug-StB 15) (VkBl. 2016 S. 669)
ARS-Nr. 10/2009 vom 21.07.2009 S 27/7182.8/3/1011631 Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungsmittel, Ausgabe 2009 (TL NBM-StB 09) (VkBl. 2009 S. 439)
ARS-Nr. 22/2006 vom 29.08.2006 S 17/7182.8/3 Technische Regelwerke im Straßenbau, Technische Lieferbedingungen für Baupro- dukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen; (TL Pflaster-StB 06) (VkBl. 2006 S. 775)
Ergänzende Festlegungen für den Bereich Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, Stand 01.08.2012
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Ergänzende Festlegungen zur Verwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen (EF Straßenpech 2012 / HE)
ARS-Nr. 04/2022 StB 25/7182.8/3-ARS-22/3644896 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL- Beton-StB 07) (VkBl. 2022 S. 235)
ARS-Nr. 05/2022 StB 25/7182.8/3-ARS-22/3644921 Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungsmittel, Ausgabe 2009 (TL NBM-StB 09) (VkBl. 2022 S. 236)
Qualitätssicherung ARS-Nr. 16/2023 vom 30.06.2023 StB 25/7182.8/3-ARS-23/16/3816420 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2020/Fassung 2023 (TL G SoB-StB 20/23) (VkBl. 2023 S.610)
Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung Arbeitsstellen an Straßen ARS-Nr. 24/2021 vom 08.11.2021 StB 26/7122.3/4-RSA/3524007 Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) (VkBl. 2022 S. 46)
ARS-Nr. 35/1997 vom 12.08.1997 StB 13/38.59.10-02/84 BASt 97 TL-Absperrschranken 97; TL-Leitbaken 97; TL-Absperrtafeln 97; TL-Aufstellvorrich- tungen 97; TL-Vorübergehende Markierungen 97; TL-Warnbänder 97; TL-Leitele- mente 97; TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97; (VkBl. 1997 S. 795) Siehe ARS-Nr. 05/1999 und 18/2006
ARS-Nr. 05/1999 vom 15.12.1998 S 28/38.59.10/126 BASt 98 Ergänzungen zu den Technischen Lieferbedingungen für transportable Schutzein- richtungen (TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97) (VkBl. 1999 S. 99)
ARS-Nr. 15/1991 vom 20.08.1991 StB 13/70.22.00/58 Va 91 Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten, Ausgabe 1991 (TL Warnleuchten 90) (VkBl. 1991 S. 708)
ARS-Nr. 10/1998 vom 12.03.1998
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StB 13/38.59.10-02/184 BASt 97 Ergänzungsprüfung von Warnleuchten gemäß den Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten (TL-Warnleuchten 90) (VkBl. 1998 S. 288) Siehe ARS-Nr. 15/1991
ARS-Nr. 16/1994 vom 27.05.1994 StB 13/38.61.50/80 BASt 93 Technische Lieferbedingungen für Leitkegel (TL-Leitkegel) (VkBl. 1994 S. 630)
ARS-Nr. 07/2024 vom 01.03.2024 StB 26/7122.3/5/3852682 TL transportable LSA - technische Lieferbedingungen für Transportable Lichtsignal- anlagen Ausgabe 2023
Straßenverkehrstechnik
FGSV 288 / Kategorie R2 EFA, Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen Ausgabe 2002
FGSV 284 / Kategorie R2 ERA, Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Ausgabe 2010
ARS-Nr. 27/2003 vom 20.10.2003 S 28/26.60.00/ F 03 FGSV 383 / Kategorie R2 ESN, Empfehlungen für die Sicherheitsanalyse von Straßennetzen Ausgabe 2003
FGSV 321/2 / Kategorie W1 H LiS, Hinweise für die Lichtsignalsteuerung in Straßennetzen Ausgabe 2014
FGSV 321/3 / Kategorie W1 H QML, Hinweise zum Qualitätsmanagement an Lichtsignalanlagen Ausgabe 2014
FGSV 318 / Kategorie W1 H ZRA, Hinweise für Zuflussregelungsanlagen Ausgabe 2008,
ARS-Nr. 14/2015 vom 26.08.2015 StB 11/7122.3/4-HBS-1740126 FGSV 299 / Kategorie R1 HBS, Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen Ausgabe 2015
FGSV 378 / Kategorie W1 Hinweise zu Lichtsignalsteuerungszentralen als Bestandteil des kommunalen Verkehrsmanagements
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Ausgabe 2018
FGSV 361 / Kategorie W1 Hinweise zu Bevorrechtigungsmaßnahmen für den ÖPNV im städtischen Ver- kehrsmanagement Ausgabe 2018
FGSV 382 / Kategorie W1 Hinweise zur Datenvervollständigung und Datenaufbereitung in verkehrstech- nischen Anwendungen Ausgabe 2003
FGSV 256 / Kategorie W1 HSRa, Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs Ausgabe 2005
ARS-Nr. 09/2011 vom 21.07.2011 StB 11/7122.3/4-1448158 FGSV 393 / Kategorie R2 M LV, Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertika- len Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Ausgabe 2011
FGSV 312 / Kategorie W1 Hinweise zu Detektionstechnologien im Straßenverkehr Ausgabe 2019
FGSV 114 / Kategorie R2 Merkblatt für Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennah- verkehrs mit Straßenbahnen und Bussen Ausgabe 1999
ODG - OCIT Spezifikation OCIT-O_System_V3.0_A01 OCIT-O Outstations - Einführung in das System Ausgabe 2018
ODG - OCIT Spezifikation ocit-o_protokoll_v3.0_a01 OCIT-O Outstations - Regeln und Protokolle Ausgabe 2018
ODG - OCIT Spezifikation ocit-o_basis_v3.0_a01 OCIT-O Outstations - Basisfunktion für Feldgeräte Ausgabe 2018
ODG - OCIT Spezifikation ocit-o_lstg_v3.0_a02 OCIT-O Outstations - Lichtsignalsteuergeräte Ausgabe 2024
ODG - OCIT Spezifikation
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ocit-o_funktionsspiegel_v3.0_a01 OCIT-O Outstations - Funktionsspiegel OCIT-O Version 3.0 für Lichtsignalsteu- ergeräte Ausgabe 2018
ODG - OCIT Spezifikation ocit-o_glossary_v3.0_d01 OCIT Outstations - OCIT-O Version 3.0 for traffic signal controllers Glossary Ausgabe 2018
ODG - OCIT Spezifikation ocit-c_lsa_versorgungsdaten_v2.1_a01 OCIT-C Center to Center - LSA Versorgungsdaten Ausgabe 2024
ODG - OCIT Spezifikation ocit-c_daten_v2.1_a01 OCIT-C Center to Center - Daten Ausgabe 2024
ODG - OCIT Spezifikation ocit-c_austausch_von_meldungsdefinitionen_v2.1_a01 OCIT-C Center to Center - Austausch von Meldungsdefinitionen Ausgabe 2024
ODG - OCIT Spezifikation ocit-c_protokoll_v2.0_a01 OCIT-C Center to Center Transport - Protokoll Ausgabe 2018
ODG - OCIT Spezifikation ocit-led_v1.0_a01 OCIT-LED Signalgebermodul 40 V AC Version 1.0 Ausgabe 2004
ARS-Nr. 08/2013 vom 16.05.2013 StB 11/7122.2/4-RAL-1739728 FGSV 201 RAL, Richtlinien für die Anlage von Landstraßen Ausgabe 2012
RS-Nr. 11/2008 vom 3.11.2008 S11/7122.3/4-RASt-816754 FGSV 201 RAST, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen Ausgabe 2009
ARS-Nr. 15/2015 vom 04.09.2015 StB 11/7123.8/6-1189194 FGSV 321 / Kategorie R1 RiLSA, Richtlinien für Lichtsignalanlagen Ausgabe 2015
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FGSV 321/1 / Kategorie W1 RiLSA- Beispielsammlung Ausgabe 2017
Leit- und Schutzeinrichtungen Markierung auf Straßen ARS-Nr. 33/1993 vom 29.09.1993 StB 13/StV 12/38.61.30/144 Va 93 Richtlinien für die Markierung von Straßen; Teil 1: Abmessungen und geometrische Anordnung von Markierungszeichen, (RMS-1) Ausgabe 1993 (VkBl. 1993 S. 728)
ARS-Nr. 26/2023 vom 28.12.2023 StB 26/7122.3/4/3844039 Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien, Ausgabe 2023 (TL M 23) (VkBl. 2024 S. 21)
ARS-Nr. 12/2018 vom 06.07.2018 StB 11/7122.3/5/2802313 Technische Prüfbedingungen für Markierungssysteme (TP M 2018) (VkBl. 2018 S. 618)
Fahrzeug-Rückhaltesysteme ARS-Nr. 28/2010 vom 20.12.2010 StB 11/7123.11/2-02-1312656 Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) und Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (VkBl. 2011 S. 44) Durch ARS-Nr. 15/2017 vom 23.08.2017 ist Absatz III aufgehoben worden und Ab- satz IV nicht mehr anzuwenden.
ARS-Nr. 15/2017 vom 23.08.2017 StB 11/7123.11/2-03-1/2824066 Technische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutsch- land (VkBl. 2017 S. 820)
ARS-Nr. 03/1996 vom 30.04.1996 StB 13/38.62.20/79 BASt 95 Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-Fertigteile, Ausgabe 1996 (TL BSWF 96) (VkBl. 1996 S. 376)
ARS-Nr. 08/1999 vom 01.12.1999 S 28/38.62.00/142 BASt 98 Passive Schutzeinrichtungen; Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken an Bundesfernstraßen (TL-SP 1999) (VkBl. 2000 S. 62)
ARS-Nr. 16/2017 vom 23.08.2017 StB 11/7123.11/2-03/2833819
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Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur Verbin- dung von Schutzeinrichtungen (TLP ÜK) (VkBl. 2017 S. 822)
ARS-Nr. 18/2013 vom 05.09.2013 StB 11/7123.11/2-03-2050362 Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit von Betonschutzwänden in Ortbetonbauweise – Vergleichsverfahren BSW Ortbeton (VGVF BSW O 2013) (VkBl. 2013 S. 936)
Schreiben vom 19.05.2020 StB 11/7123.11/1/3245811 Betreff: Nachrüstung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen im Bestand auf Bundesfern- straßen – Sonderlösungen von Schutzeinrichtungen in Einmündungsbereichen Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat V4 - Straßenausstattung mit Unterstützung des Arbeitsgremiums Schutzeinrichtungen vom 04.03.2020 Sonderlösungen von Schutzeinrichtungen in Einmündungsbereichen
Technische Fragen der StVO ARS-Nr. 27/1999 vom 15.11.1999 S 28/38.60.70-50/144 Va 99 Wegweisende Beschilderung; Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB 2000) (VkBl. 1999 S. 781)
ARS-Nr. 26/2000 vom 28.12.2000 S 28/S 32/38.60.70-40/100 Va 00 Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000) (VkBl. 2001 S. 39)
ARS-Nr. 09/2001 vom 14.02.2001 S 28/38.62.00/100 Va 2000 II Wegweisende Beschilderung; Verwendung von zusätzlichen grafischen Symbolen gemäß den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000) (VkBl. 2001 S. 125)
ARS-Nr. 02/2022 vom 02.02.2022 StB 26/7122.3/5/3612626 Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen (VkBl. 2022 S. 78)
ARS-Nr. 18/2015 vom 23.10.2015 StB 11/7123.13/2-2496626 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ 2011); Mikroprismatische retroreflektierende Folien für Verkehrszeichen (VkBl. 2015 S. 754)
Verkehrsbeeinflussung ARS-Nr. 16/1997 vom 18.04.1997 StB 13/StV 12/38.58.60/169 BASt 96
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Ersatzpflanzung SM Grünberg
Richtlinien für Wechselverkehrszeichenanlagen an Bundesfernstraßen (RWVA), Ausgabe 1997 (VkBl. 1997 S. 521)
ARS-Nr. 36/2001 vom 29.09.2001 S 28/38.58.60/17 Va 01 Verkehrsbeeinflussung - Markierungsknöpfe (VkBl. 2001 S. 487)
ARS-Nr. 02/2013 vom 03.01.2013 StB 12/7123.1/1/1150966 Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen, Ausgabe 2012 (TLS 2012) (VkBl. 2013 S. 150)
ARS-Nr. 09/2022 vom 14.04.2022 StB 27/7123.1/1/3646142 Dynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen (dWiSta)
- Hinweise für die einheitliche Gestaltung und Anwendung an Bundesfernstraßen, Ausgabe 2022 (dWiSta-Hinweise 2022) (VkBl. 2022 S. 301)
Umweltschutz Lärmschutz ARS-Nr. 14/1991 vom 25.04.1991 StB 11/26/14.86.22-01/27 Va 91 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) - Ergänzung der Fußnote der Tabelle 4 (VkBl. 1991 S. 480) Siehe ARS-Nr. 05/2002
ARS-Nr. 05/2006 vom 17.02.2006 S 13/7144.4/01 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90, Deckschichten aus Waschbeton (VkBl. 2006 S. 186)
ARS-Nr. 15/2018 vom 17.06.2018 StB 13/7144.2/02-02/3018462 Merkblatt für Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen für Gründungen und Stahlpfos- ten von Lärmschutzwänden und Überflughilfen an Straßen (M EBGS-Lsw) (VkBl. 2018 S. 694)
ARS-Nr. 05/2002 12.1 S 13/14.86.22-11/57 Va 01 I Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90; Fahrbahnoberflächen-Korrek- turwerte DStrO für offenporigen Asphalt (OPA) (VkBl. 2002 S. 313)
ARS-Nr. 03/2009 vom 31.03.2009 S 13/7144.2/02-09/1005908 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90
- Fahrbahnoberflächen-Korrekturwerte D für offenporigen Asphalt Stro (VkBl. 2009 S. 260)
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Ersatzpflanzung SM Grünberg
ARS-Nr. 08/2004 vom 18.10.2004 S 13/14.86.22-11/22 Va 04 Verwendung von offenporigem Asphalt auf Bundesfernstraßen (VkBl. 2004 S. 584)
ARS-Nr. 22/2010 vom 04.09.2010 StB 13/7144.2/02-01/1261717 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90
- Fahrbahnoberflächen-Korrekturwert D für Lärmarmen Gussasphalt StrO (VkBl. 2010 S. 397)
Vermessungsangelegenheiten ARS-Nr. 22/2001 vom 30.11.2001 S 13/86.57.10-02/21 Va 01 Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm), Ausgabe 2001 (VkBl. 2002 S. 83)
Straßenerhaltung Erhaltungsplanung ARS-Nr. 31/2001 vom 14.09.2001 S 26/38.56.70/43 Va 2001 Richtlinien für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Straßenbefestigungen, (RPE-Stra 01), Ausgabe 2001 (VkBl. 2002 S. 110)
Fernmeldewesen und Elektrotechnik Elektrotechnische Anlagen für Verkehrsbeeinflussung RS-Nr. - - vom 03.04.2018 StB 12/7123.1/5/2629618 Merkblatt für die Ausstattung von Verkehrsrechnerzentralen und Unterzentralen (MARZ), Ausgabe 2018 (VkBl. 2018 S. 618)
Hessen Mobil Zentrales Handbuch Hessen Mobil Teil 1.3.1 Planung Ingenieurbauwerke
Hessen Mobil Baustellenmanagementhandbuch
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Ersatzpflanzung SM Grünberg
5.3. Bezugsquellen
Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39 D - 44139 Dortmund Tel.: (0231) 12 80 47 Fax: (0231) 12 80 09 www.verkehrsblatt.de
FGSV-Verlag Wesselinger Straße 17 50999 Köln Tel.: 02236 / 384630 Fax: 02236 / 384640 E-Mail: koeln@fgsv.de www.fgsv.de
Homepage der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach www.bast.de Publikationen, Downloads
FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. Colmantstr. 32 53115 - Bonn Telefon: 0228 / 690028 Telefax: 0228 / 690029 E-Mail: info@fll.de www.fll.de
Homepage Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Dostojewskistraße 4-6 65187 Wiesbaden www.mobil.hessen.de
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