Eigenerklärung-Vertraulichkeitserklärung-Sonderprojekte 2.pdf

Multi-Modell-KI-Plattform mit Betrieb, Beratung und Weiterentwicklung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.11.2026, 10:20 (Europe/Berlin)

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Vertraulichkeitserklärung

Das Unternehmen

…………………………………………………… (Name)

…………………………………………………… (Straße)

…………………………………………………… (PLZ, Ort)

gibt in Zusammenhang der Vergabe „Operatives Projektmanagement von (vertrieblich-

orientierten) Projekten“ und im Auftragsfall mit der Hamburg Tourismus GmbH folgende Erklärung

ab:

  1. Der Bieter/Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle von dem Auftraggeber erlangten

Informationen und Unterlagen, in schriftlicher, mündlicher oder anderweitiger Form

(insbesondere elektronisch) vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der

vorliegenden Zusammenarbeit zu verwenden.

  1. Der Bieter/Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Vorgänge, Informationen und

Akteninhalte gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, sie nicht unbefugten Dritten

zugänglich zu machen oder sie für eigene über die vorliegende Vertragsdurchführung

hinausgehende Zwecke zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der

vertraglichen Beziehungen.

  1. Der Bieter/Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in seinen Besitz gelangten Unterlagen

(Originale sowie Kopien in jeder Form (siehe oben Ziffer 1)) unabhängig vom jeweiligen

Ort deren Aufbewahrung unter Verschluss zu halten und keinem unbefugten Dritten

zugänglich zu machen.

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  1. Der Bieter/Der Auftragnehmer wird in seinem Unternehmen alle erforderlichen

organisatorischen Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der Vorgaben aus der

vorliegenden Vertraulichkeitserklärung sicherzustellen.

  1. Dem Bieter/Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass ein Verstoß gegen die Pflichten aus

dieser Erklärung erheblichen Schaden für den Auftraggeber verursachen kann, für

welchen eine persönliche Haftung entstehen kann. Darüber hinaus ist dem Auftragnehmer

die Geltung der §§ 298, 299 StGB und der §§ 17, 18 UWG bekannt. Der Auftragnehmer

wird über § 18 UWG hinaus die dem Auftragnehmer im geschäftlichen Verkehr

anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännischer

Informationen des Auftraggebers, auch auf Disketten und sonstigen Datenträgern, nicht

zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten oder an Dritte

weitervergeben.

..............................................................................................

Ort, Datum, Auftragnehmer, Stempel

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