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Eignungskriterien
Sämtliche nachfolgenden Kriterien sind Mindestanforderungen. Eine weitergehende Übererfüllung führt auf der Eignungsebene zu keiner höheren Bewertung. Die qualitativen Unterschiede zwischen geeigneten Angeboten werden ausschließlich über die Zuschlagskriterien bewertet.
| Nr. | Mindestkriterium | Anforderung | Nachweis mit Teilnahmeantrag | Bewertung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E1 | ||||||||||||||
| E2 | ||||||||||||||
| E3 | ||||||||||||||
| E4 | ||||||||||||||
| E5 | ||||||||||||||
| E6 | ||||||||||||||
| E7 |