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Forstamt Wasgau | Postfach 100463 | 67404 Neustadt a.d.W. Postanschrift: Forstamt Wasgau Postfach 100463 67404 Neustadt a.d.W.
Paket & Besuchsadresse: Forstamt Wasgau Weißenburgerstr. 15 a 66994 Dahn Telefon +49 (6391) 92450 Telefax +49 (6391) 924525 forstamt.wasgau@wald- rlp.de https://wasgau.wald.rlp.de Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / E-Mail Telefon / Fax 045-0010#2026/0014- Rovena Bremmer +49 (6391) 924522 01.10.2026 1410 42 FA Wasgau Rovena.Bremmer@wald-rlp.de FA Büro Bitte immer angeben!
Vergabe-Nr.: mmHE2026-42-003 Maßnahme/n: Motormanuelle Holzernte Ausführungszeitraum: 26.10.2026 – 31.01.2027 Leistungsort: Revier 4 Wegelnburg, Revier 5 Blumenstein, Revier 7 Hohe List
Aufforderung zur Angebotsabgabe bis zum 14.10.2026 um 10:00 Uhr Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 23.10.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, zu der oben genannten Maßnahme ein Angebot abzugeben. Die
beiliegenden Unterlagen sind für die Erstellung Ihres Angebots erforderlich.
Sollten Teile der Leistungsbeschreibung aus Ihrer Sicht nicht oder nicht wirtschaftlich
umsetzbar sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich und vor Angebotsabgabe mit. Wir
behalten uns vor, die Leistungsbeschreibung entsprechend abzuändern. Hierauf
besteht jedoch kein Anspruch.
Für Ihr Angebot können keine Kosten erstattet werden.
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Bewerbungs- und Vertragsbedingungen
Weitere Informationen zu Ausführungsfristen/Vertragslaufzeiten:
Spätester Beginn: 09.11.2026
Vertragsvariante:
Einzelvertrag
Rahmenvertrag/-verträge
mit einem Unternehmen (pro Los)
Der Einzelabruf der jeweiligen Leistung erfolgt bedarfsweise während der
Vertragslaufzeit.
mit Unternehmen (pro Los)
Der Einzelabruf einer Leistung erfolgt bedarfsweise während der
Vertragslaufzeit nach festgelegter Rangfolge (Ranking) für einen bestimmten
Ausführungszeitraum. Eine zugesagte Leistung ist in der vorgegebenen
Ausführungszeit zu erbringen. Die Rahmenvertragsunternehmen haben
keinen Anspruch auf das gesamte Leistungsvolumen des Rahmenvertrages.
mit optionaler Vertragsverlängerung (siehe Vertragsbedingungen)
Besichtigungstermin/e:
Es besteht die Möglichkeit zur Vor-Ort-Besichtigung der Maßnahme/n.
Besichtigt eine Bieterin oder ein Bieter die örtlichen Gegebenheiten nicht, trägt sie oder
er das Kalkulationsrisiko im Hinblick auf die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Besonderheiten, die im Rahmen einer Besichtigung deutlich geworden wären;
Nachverhandlungen sind diesbezüglich ausgeschlossen.
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Die Maßnahme kann eigenständig mit Hilfe des angehängten Kartenmaterials
besichtigt werden.
Fragen, die sich aus einer Besichtigung ergeben, sind unverzüglich und rechtzeitig vor
Ende der Angebotsfrist zu stellen.
Ansprechpartner*in:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson über das Kommunikationstool
im Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz.
Kommunikation:
Ergeben sich Änderungen in den Vergabeunterlagen oder werden kalkulationsrelevante
Fragen beantwortet, werden alle registrierten Bieter*innen darüber informiert. Die
Information erfolgt über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes Rheinland-
Pfalz. Bieter*innen, die nicht auf der genannten Vergabeplattform registriert sind, sind
selbst dafür verantwortlich, sich fortlaufend über Änderungen oder konkretisierende
Angaben zu informieren.
Art der Vergabe:
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß UVgO
Verhandlungsvergabe gemäß UVgO
Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
Bietergemeinschaft / Nachunternehmen / Eignungsleihe
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist möglich. Die einzelnen Mitglieder der
Bietergemeinschaft dürfen kein separates Angebot abgeben. Die Gebotsabgabe für
eine Bietergemeinschaft erfolgt durch die bevollmächtigte Vertreterin oder den
bevollmächtigten Vertreter. Es sind für alle Mitglieder die geforderten Erklärungen und
Nachweise einzureichen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen namentlich
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genannt werden und eine Erklärung über die Vertretung und die
Gesamtschuldnerhaftung unterschreiben.
Überträgt ein Auftragnehmer Teile der Leistungserbringung auf ein anderes
Unternehmen, handelt es sich um den Einsatz eines Nachunternehmens. Nimmt der
Auftragnehmer hingegen zur Erfüllung der Eignungsanforderungen die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens in Anspruch, handelt es sich um eine Eignungsleihe. Das
eignungsverleihende Unternehmen muss dabei nicht zwingend auch als
Nachunternehmen an der Leistungserbringung beteiligt sein. Der Auftragnehmer hat
darzulegen, dass die hinzugezogenen Unternehmen sämtliche Anforderungen des
Auftrags erfüllen. Daher sind die geforderten Erklärungen und Nachweise auch von
diesen Unternehmen vorzulegen. Der beabsichtigte Einsatz von Nachunternehmen
und/oder die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe ist mit dem Formular
„Eigenerklärung Einsatz Nachunternehmen und Eignungsleihe“ anzugeben. Sofern
Eignungsanforderungen ausschließlich durch das hinzugezogene Unternehmen erfüllt
werden, ist zusätzlich eine von diesem unterzeichnete „Verpflichtungserklärung“
einzureichen.
Angebotsform
Für die Angebotsabgabe sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu
verwenden. Die Einreichung anderer Dokumente erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des
bietenden Unternehmens als diese inhaltlich exakt den Anforderungen der von der
Vergabestelle heraus gegebenen Vordrucke entsprechen müssen. So wird
sichergestellt, dass die Bietenden keine unterschiedlichen Angebote abgeben. Ist die
Leistung in Positionen aufgegliedert, sind unbedingt alle Einzel-Positionen zu bebieten.
Ein Angebot kann für
maximal Lose abgegeben werden.
alle Lose erfolgen.
Die Angebotsabgabe muss losweise erfolgen.
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Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen, berichtigt oder
geändert werden. Die muss über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz erfolgen.
Weitere Bestandteile des Angebots
Folgende, für den Ausführungszeitraum gültige Erklärungen und/oder Nachweise sind
dem Angebot beizufügen:
-
Allgemeine Eigenerklärung (siehe Anlage)
-
Eigenerklärung Bietergemeinschaft lt. Anlage (Sofern das Angebot von einer
Bietergemeinschaft eingereicht wird.)
-
Eigenerklärung Einsatz Nachunternehmen
-
Unternehmerzertifikat (nach RAL, DFSZ oder vergleichbar), sofern nicht bereits
in gültiger Form bei der ZdF vorliegend oder eine Bescheinigung nach § 19 UstG
„Besteuerung von Kleinunternehmer“ vorliegt.
- Erklärung zu den Beschäftigungsverhältnissen und zur Sach- und Fachkunde
des für die Durchführung eingeplanten Personals, falls bereits bekannt – jedoch
spätestens vor dem Arbeitsbeginn (siehe Anlage).
- Erklärung zur Leistungsfähigkeit (bei Abgabe der Angebote auf mehrere Lose)
Folgende, für den Ausführungszeitraum gültige Erklärungen und/oder Nachweise
und/oder weitere Dokumente sind nach Aufforderung einzureichen:
- Verpflichtungserklärung für Nachunternehmen.
Angebotsabgabe
Ihr Angebot reichen Sie bitte elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
zur auf Seite 1 dieses Schreibens genannten Frist ein.
Hilfe zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie im Internet unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=281149
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Wenn lediglich elektronische Angebote zugelassen sind, behält sich die
auftraggebende Partei zur Sicherstellung eines ordentlichen Verfahrens vor,
papierhafte Angebote anzunehmen, wenn die elektronische Abgabe nicht möglich ist.
Setzen Sie sich deshalb bei Problemen mit dem Bietertool zwingend rechtzeitig mit der
Vergabestelle in Verbindung, um die Sachlage zu klären.
Ausgeschlossen werden:
a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und
Nachweise enthalten,
b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,
c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht
zweifelsfrei sind,
d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen
vorgenommen worden sind,
e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der
Bieter hat dies nicht zu vertreten,
f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige,
wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,
g) Angebote, die nicht in deutscher Sprache und in Euro / Cent eingereicht werden.
Ab einem Auftragswert von 50.000 EUR wird vor der Zuschlagserteilung eine
Wettbewerbs-Register-Anfrage bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt)
durchgeführt.
Zuschlagserteilung und Bindefrist:
Die Wertung erfolgt nach dem preisgünstigsten Angebot. Sollte die Ausschreibung
mehrere Lose umfassen, erfolgt die Wertung pro Los. Die Erteilung des Zuschlags
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erfolgt spätestens zum auf Seite 1 dieses Schreibens genannten Datum in Textform.
Sie entspricht dem Wertungsergebnis.
Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr/e Angebot/e gebunden.
Sollte das bezuschlagte Unternehmen vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund
von Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfallen, behält
sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der
Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses zu den angebotenen Konditionen
anzutragen.
Informationen an Bietende:
Bietende, deren Angebote ausgeschlossen werden, werden unverzüglich darüber und
über den Grund des Ausschlusses informiert.
Auf Verlangen wird dem oder der Bieterin innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen
nach Eingang des in Textform gestellten Antrags folgendes mitgeteilt:
-
Gründe für die Nichtberücksichtigung des Angebots,
-
Merkmale und Vorteile des Angebots des erfolgreichen Bieters oder der
erfolgreichen Bieterin,
- Name des erfolgreichen Bieters oder der erfolgreichen Bieterin.
Die den Zuschlag erteilende Stelle (Vergabestelle):
Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Forstamt Wasgau,
direkt handelnd für den Staatswald sowie im Auftrag der Kommunen.
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Auftraggeber*in:
Für das Los 1: Ortsgemeinden GDE Bruchweiler-Bärenbach
und GDE Rumbach
Für die Lose 2 und 3: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb
Landesforsten Rheinland-Pfalz und endvertreten durch das Forstamt Wasgau.
Vertragsbestandteile:
Bestandteile des durch Zuschlag zustande kommenden Vertrages sind
-
Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B in aktueller Fassung
-
Die Ausschreibungsunterlagen und die darin verwiesenen Regelungen,
insbesondere die leistungsbeschreibenden Unterlagen
-
die Vertragsbedingungen dieses Schreibens
-
Ihr Angebot einschl. aller geforderten Erklärungen und/oder Nachweise und/oder
sonstigen geforderten Dokumenten
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von
Forstbetriebsarbeiten im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz (AGB-Forst
RLP) in der gültigen Fassung, inkl. der Anlagen;siehe
https://www.wald.rlp.de/nutzen/waldarbeit/unternehmereinsatz/#c31465)
- Holzvermessungsanweisung (HVA); siehe
https://www.wald.rlp.de/nutzen/waldarbeit/unternehmereinsatz/#c31465
Andere Vertragsinhalte, die mit der Angebotseinreichung erfolgen (z. B. die AGB des
bietenden Unternehmens), werden nicht anerkannt und werden mit Zuschlagserteilung
nicht zum Vertragsbestandteil.
Abrechnung der Leistung/en und Zahlungsabwicklung:
Die Abrechnung mit der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer erfolgt nach
einwandfreier und abgenommener Leistungserbringung auf Rechnung. Gemäß den
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geltenden Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen
grundsätzlich nur für bereits erbrachte Leistungen erfolgen.
Rechnungen sind als E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang des
Landes RLP (https://e-rechnung.service.rlp.de/) einzureichen. Die zur Einreichung von
E-Rechnungen erforderliche Leitweg-ID sowie evtl. weitere auszufüllende
Mindestinhalte erhalten Sie vom Auftraggeber. Das unter dem Link https://e-
rechnung.service.rlp.de/dokumente/informationen hinterlegte Musteranschreiben für
Rechnungssteller enthält eine Zusammenfassung aller wesentlichen Informationen im
Umgang mit dem ZRE.
Überprüfung behaupteter Vergaberechtsverletzungen
Erkannte Vergaberechtsverstöße sind im laufenden Vergabeverfahren unverzüglich bei
der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu rügen.
Unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) unterliegen alle Vergabeverfahren der Rechts- und Fachaufsicht. Für
Vergabeverfahren der Landesbehörden in Rheinland-Pfalz wird diese von folgender
Aufsichtsbehörde wahrgenommen:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Postfach 13 20
54203 Trier
Telefon: 06 51/94 94-0
Telefax: 06 51/94 94-170
Internet: http://www.add.rlp.de
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
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Die Rechts- und Fachaufsicht für Vergabeverfahren kommunaler
Gebietskörperschaften unterhalb der EU-Schwellenwerte durch die jeweils zuständige
Aufsichtsbehörde bleibt unberührt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Rovena Bremmer
Anlagen:
-
Anschreiben einschl. der Bedingungen
-
Leistungsbeschreibung
-
AGB-F
-
Angebotsformblatt
-
Bewerbererklärung gemäß AGB-F RLP
-
Klärung Beschäftigungsverhältnis
-
Eigenerklärung Einsatz Nachunternehmen
-
Verpflichtungserklärung für Nachunternehmen
-
Beiblatt zum Angebotsformblatt Leistungsfähigkeit
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