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Anschreiben_mmHE2026-42-003.pdf

Motormanuelle Holzernte und Holzrückung mit sortenweiser Polterung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 00:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Forstamt Wasgau | Postfach 100463 | 67404 Neustadt a.d.W. Postanschrift: Forstamt Wasgau Postfach 100463 67404 Neustadt a.d.W.

Paket & Besuchsadresse: Forstamt Wasgau Weißenburgerstr. 15 a 66994 Dahn Telefon +49 (6391) 92450 Telefax +49 (6391) 924525 forstamt.wasgau@wald- rlp.de https://wasgau.wald.rlp.de Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / E-Mail Telefon / Fax 045-0010#2026/0014- Rovena Bremmer +49 (6391) 924522 01.10.2026 1410 42 FA Wasgau Rovena.Bremmer@wald-rlp.de FA Büro Bitte immer angeben!

Vergabe-Nr.: mmHE2026-42-003 Maßnahme/n: Motormanuelle Holzernte Ausführungszeitraum: 26.10.2026 – 31.01.2027 Leistungsort: Revier 4 Wegelnburg, Revier 5 Blumenstein, Revier 7 Hohe List

Aufforderung zur Angebotsabgabe bis zum 14.10.2026 um 10:00 Uhr Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 23.10.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden gebeten, zu der oben genannten Maßnahme ein Angebot abzugeben. Die

beiliegenden Unterlagen sind für die Erstellung Ihres Angebots erforderlich.

Sollten Teile der Leistungsbeschreibung aus Ihrer Sicht nicht oder nicht wirtschaftlich

umsetzbar sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich und vor Angebotsabgabe mit. Wir

behalten uns vor, die Leistungsbeschreibung entsprechend abzuändern. Hierauf

besteht jedoch kein Anspruch.

Für Ihr Angebot können keine Kosten erstattet werden.

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Bewerbungs- und Vertragsbedingungen

Weitere Informationen zu Ausführungsfristen/Vertragslaufzeiten:

Spätester Beginn: 09.11.2026

Vertragsvariante:

Einzelvertrag

Rahmenvertrag/-verträge

mit einem Unternehmen (pro Los)

Der Einzelabruf der jeweiligen Leistung erfolgt bedarfsweise während der

Vertragslaufzeit.

mit Unternehmen (pro Los)

Der Einzelabruf einer Leistung erfolgt bedarfsweise während der

Vertragslaufzeit nach festgelegter Rangfolge (Ranking) für einen bestimmten

Ausführungszeitraum. Eine zugesagte Leistung ist in der vorgegebenen

Ausführungszeit zu erbringen. Die Rahmenvertragsunternehmen haben

keinen Anspruch auf das gesamte Leistungsvolumen des Rahmenvertrages.

mit optionaler Vertragsverlängerung (siehe Vertragsbedingungen)

Besichtigungstermin/e:

Es besteht die Möglichkeit zur Vor-Ort-Besichtigung der Maßnahme/n.

Besichtigt eine Bieterin oder ein Bieter die örtlichen Gegebenheiten nicht, trägt sie oder

er das Kalkulationsrisiko im Hinblick auf die im Leistungsverzeichnis beschriebenen

Besonderheiten, die im Rahmen einer Besichtigung deutlich geworden wären;

Nachverhandlungen sind diesbezüglich ausgeschlossen.

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Die Maßnahme kann eigenständig mit Hilfe des angehängten Kartenmaterials

besichtigt werden.

Fragen, die sich aus einer Besichtigung ergeben, sind unverzüglich und rechtzeitig vor

Ende der Angebotsfrist zu stellen.

Ansprechpartner*in:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson über das Kommunikationstool

im Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz.

Kommunikation:

Ergeben sich Änderungen in den Vergabeunterlagen oder werden kalkulationsrelevante

Fragen beantwortet, werden alle registrierten Bieter*innen darüber informiert. Die

Information erfolgt über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes Rheinland-

Pfalz. Bieter*innen, die nicht auf der genannten Vergabeplattform registriert sind, sind

selbst dafür verantwortlich, sich fortlaufend über Änderungen oder konkretisierende

Angaben zu informieren.

Art der Vergabe:

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß UVgO

Verhandlungsvergabe gemäß UVgO

Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO

Bietergemeinschaft / Nachunternehmen / Eignungsleihe

Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist möglich. Die einzelnen Mitglieder der

Bietergemeinschaft dürfen kein separates Angebot abgeben. Die Gebotsabgabe für

eine Bietergemeinschaft erfolgt durch die bevollmächtigte Vertreterin oder den

bevollmächtigten Vertreter. Es sind für alle Mitglieder die geforderten Erklärungen und

Nachweise einzureichen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen namentlich

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genannt werden und eine Erklärung über die Vertretung und die

Gesamtschuldnerhaftung unterschreiben.

Überträgt ein Auftragnehmer Teile der Leistungserbringung auf ein anderes

Unternehmen, handelt es sich um den Einsatz eines Nachunternehmens. Nimmt der

Auftragnehmer hingegen zur Erfüllung der Eignungsanforderungen die Kapazitäten

eines anderen Unternehmens in Anspruch, handelt es sich um eine Eignungsleihe. Das

eignungsverleihende Unternehmen muss dabei nicht zwingend auch als

Nachunternehmen an der Leistungserbringung beteiligt sein. Der Auftragnehmer hat

darzulegen, dass die hinzugezogenen Unternehmen sämtliche Anforderungen des

Auftrags erfüllen. Daher sind die geforderten Erklärungen und Nachweise auch von

diesen Unternehmen vorzulegen. Der beabsichtigte Einsatz von Nachunternehmen

und/oder die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe ist mit dem Formular

„Eigenerklärung Einsatz Nachunternehmen und Eignungsleihe“ anzugeben. Sofern

Eignungsanforderungen ausschließlich durch das hinzugezogene Unternehmen erfüllt

werden, ist zusätzlich eine von diesem unterzeichnete „Verpflichtungserklärung“

einzureichen.

Angebotsform

Für die Angebotsabgabe sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu

verwenden. Die Einreichung anderer Dokumente erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des

bietenden Unternehmens als diese inhaltlich exakt den Anforderungen der von der

Vergabestelle heraus gegebenen Vordrucke entsprechen müssen. So wird

sichergestellt, dass die Bietenden keine unterschiedlichen Angebote abgeben. Ist die

Leistung in Positionen aufgegliedert, sind unbedingt alle Einzel-Positionen zu bebieten.

Ein Angebot kann für

maximal Lose abgegeben werden.

alle Lose erfolgen.

Die Angebotsabgabe muss losweise erfolgen.

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Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen, berichtigt oder

geändert werden. Die muss über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz erfolgen.

Weitere Bestandteile des Angebots

Folgende, für den Ausführungszeitraum gültige Erklärungen und/oder Nachweise sind

dem Angebot beizufügen:

  1. Allgemeine Eigenerklärung (siehe Anlage)

  2. Eigenerklärung Bietergemeinschaft lt. Anlage (Sofern das Angebot von einer

Bietergemeinschaft eingereicht wird.)

  1. Eigenerklärung Einsatz Nachunternehmen

  2. Unternehmerzertifikat (nach RAL, DFSZ oder vergleichbar), sofern nicht bereits

in gültiger Form bei der ZdF vorliegend oder eine Bescheinigung nach § 19 UstG

„Besteuerung von Kleinunternehmer“ vorliegt.

  1. Erklärung zu den Beschäftigungsverhältnissen und zur Sach- und Fachkunde

des für die Durchführung eingeplanten Personals, falls bereits bekannt – jedoch

spätestens vor dem Arbeitsbeginn (siehe Anlage).

  1. Erklärung zur Leistungsfähigkeit (bei Abgabe der Angebote auf mehrere Lose)

Folgende, für den Ausführungszeitraum gültige Erklärungen und/oder Nachweise

und/oder weitere Dokumente sind nach Aufforderung einzureichen:

  1. Verpflichtungserklärung für Nachunternehmen.

Angebotsabgabe

Ihr Angebot reichen Sie bitte elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz

zur auf Seite 1 dieses Schreibens genannten Frist ein.

Hilfe zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie im Internet unter

https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=281149

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Wenn lediglich elektronische Angebote zugelassen sind, behält sich die

auftraggebende Partei zur Sicherstellung eines ordentlichen Verfahrens vor,

papierhafte Angebote anzunehmen, wenn die elektronische Abgabe nicht möglich ist.

Setzen Sie sich deshalb bei Problemen mit dem Bietertool zwingend rechtzeitig mit der

Vergabestelle in Verbindung, um die Sachlage zu klären.

Ausgeschlossen werden:

a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und

Nachweise enthalten,

b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,

c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht

zweifelsfrei sind,

d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen

vorgenommen worden sind,

e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der

Bieter hat dies nicht zu vertreten,

f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige,

wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,

g) Angebote, die nicht in deutscher Sprache und in Euro / Cent eingereicht werden.

Ab einem Auftragswert von 50.000 EUR wird vor der Zuschlagserteilung eine

Wettbewerbs-Register-Anfrage bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt)

durchgeführt.

Zuschlagserteilung und Bindefrist:

Die Wertung erfolgt nach dem preisgünstigsten Angebot. Sollte die Ausschreibung

mehrere Lose umfassen, erfolgt die Wertung pro Los. Die Erteilung des Zuschlags

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erfolgt spätestens zum auf Seite 1 dieses Schreibens genannten Datum in Textform.

Sie entspricht dem Wertungsergebnis.

Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr/e Angebot/e gebunden.

Sollte das bezuschlagte Unternehmen vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund

von Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfallen, behält

sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der

Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses zu den angebotenen Konditionen

anzutragen.

Informationen an Bietende:

Bietende, deren Angebote ausgeschlossen werden, werden unverzüglich darüber und

über den Grund des Ausschlusses informiert.

Auf Verlangen wird dem oder der Bieterin innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen

nach Eingang des in Textform gestellten Antrags folgendes mitgeteilt:

  • Gründe für die Nichtberücksichtigung des Angebots,

  • Merkmale und Vorteile des Angebots des erfolgreichen Bieters oder der

erfolgreichen Bieterin,

  • Name des erfolgreichen Bieters oder der erfolgreichen Bieterin.

Die den Zuschlag erteilende Stelle (Vergabestelle):

Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Forstamt Wasgau,

direkt handelnd für den Staatswald sowie im Auftrag der Kommunen.

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Auftraggeber*in:

Für das Los 1: Ortsgemeinden GDE Bruchweiler-Bärenbach

und GDE Rumbach

Für die Lose 2 und 3: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb

Landesforsten Rheinland-Pfalz und endvertreten durch das Forstamt Wasgau.

Vertragsbestandteile:

Bestandteile des durch Zuschlag zustande kommenden Vertrages sind

  1. Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B in aktueller Fassung

  2. Die Ausschreibungsunterlagen und die darin verwiesenen Regelungen,

insbesondere die leistungsbeschreibenden Unterlagen

  1. die Vertragsbedingungen dieses Schreibens

  2. Ihr Angebot einschl. aller geforderten Erklärungen und/oder Nachweise und/oder

sonstigen geforderten Dokumenten

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von

Forstbetriebsarbeiten im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz (AGB-Forst

RLP) in der gültigen Fassung, inkl. der Anlagen;siehe

https://www.wald.rlp.de/nutzen/waldarbeit/unternehmereinsatz/#c31465)

  1. Holzvermessungsanweisung (HVA); siehe

https://www.wald.rlp.de/nutzen/waldarbeit/unternehmereinsatz/#c31465

Andere Vertragsinhalte, die mit der Angebotseinreichung erfolgen (z. B. die AGB des

bietenden Unternehmens), werden nicht anerkannt und werden mit Zuschlagserteilung

nicht zum Vertragsbestandteil.

Abrechnung der Leistung/en und Zahlungsabwicklung:

Die Abrechnung mit der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer erfolgt nach

einwandfreier und abgenommener Leistungserbringung auf Rechnung. Gemäß den

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geltenden Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen

grundsätzlich nur für bereits erbrachte Leistungen erfolgen.

Rechnungen sind als E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang des

Landes RLP (https://e-rechnung.service.rlp.de/) einzureichen. Die zur Einreichung von

E-Rechnungen erforderliche Leitweg-ID sowie evtl. weitere auszufüllende

Mindestinhalte erhalten Sie vom Auftraggeber. Das unter dem Link https://e-

rechnung.service.rlp.de/dokumente/informationen hinterlegte Musteranschreiben für

Rechnungssteller enthält eine Zusammenfassung aller wesentlichen Informationen im

Umgang mit dem ZRE.

Überprüfung behaupteter Vergaberechtsverletzungen

Erkannte Vergaberechtsverstöße sind im laufenden Vergabeverfahren unverzüglich bei

der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu rügen.

Unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) unterliegen alle Vergabeverfahren der Rechts- und Fachaufsicht. Für

Vergabeverfahren der Landesbehörden in Rheinland-Pfalz wird diese von folgender

Aufsichtsbehörde wahrgenommen:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Willy-Brandt-Platz 3

54290 Trier

Postfach 13 20

54203 Trier

Telefon: 06 51/94 94-0

Telefax: 06 51/94 94-170

Internet: http://www.add.rlp.de

E-Mail: poststelle@add.rlp.de

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Die Rechts- und Fachaufsicht für Vergabeverfahren kommunaler

Gebietskörperschaften unterhalb der EU-Schwellenwerte durch die jeweils zuständige

Aufsichtsbehörde bleibt unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.

Rovena Bremmer

Anlagen:

  • Anschreiben einschl. der Bedingungen

  • Leistungsbeschreibung

  • AGB-F

  • Angebotsformblatt

  • Bewerbererklärung gemäß AGB-F RLP

  • Klärung Beschäftigungsverhältnis

  • Eigenerklärung Einsatz Nachunternehmen

  • Verpflichtungserklärung für Nachunternehmen

  • Beiblatt zum Angebotsformblatt Leistungsfähigkeit

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