c. FAIR Angebotsformblatt.docx

Montage- und Transportdienstleistungen zur Installation technischer Komponenten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 14:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH

Stefanie Stuke

Planckstraße 1

64291 Darmstadt

Angebot für 01/2600042307_FAIR_RV_2026 - Rahmenvertrag für Montage- und Transportdienstleistungen zur Installation von SFRS-Komponenten

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Name und Anschrift des Bieters

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung wird hiermit zu den eingesetzten Preisen angeboten.

Ich bin/Wir sind bis zum Ablauf der in der Angebotsaufforderung genannten Zuschlags- und Bindefrist an dieses Angebot gebunden.

Sofern sich der angebotene Preis auf Grund einer Prüfung nach der Verordnung PR Nr. 30/53 als unzulässig erweist, gilt für einen Auftrag der preisrechtlich zulässige Preis.

  1. Liefer- und Leistungsumfang

Dem Angebot liegen die zum o.g. Verfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (Bewerbungs- und Vertragsbedingungen) sowie die sonstigen in der Angebotsaufforderung genannten Bedingungen zugrunde.

  1. Vertragsbestandteile

Für die Erbringung der angebotenen Liefer- und/oder Dienstleistungen gelten im Fall eines Zuschlags nacheinander folgende Vertragsbestandteile:

  1. Rahmenvertrag in aktuellster zur Verfügung gestellter Version
  2. Technische Spezifikation in aktuellster zur Verfügung gestellter Version
  3. dieses Angebot
  4. Protokolle von Aufklärungsgesprächen, sofern solche stattgefunden haben
  5. Erläuterungen zum Angebot
  6. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – Fassung 2003
  7. Besondere Vertragsbedingungen nach dem Bundestariftreuegesetz

Diese greifen ab einem Auftragswert von 50.000 EUR, für Leistungen, die in Deutschland erbracht werden.

  1. Vergütung/Preis

In der folgenden Tabelle sind alle fehlenden Angaben vom Bieter auszufüllen.

Die Preisangaben sind in allen Feldern, die mit „Einzelpreis“ oder mit „Gesamtpreis“ überschrieben bzw. benannt sind, einzutragen. Sind Angaben in den Gesamtpreis-Feldern im Ergebnis der rechnerischen Prüfung des Angebots unrichtig oder fehlen gänzlich, dann sind allein die Angaben in den Einzelpreis-Feldern maßgeblich.

Fehlen wesentliche Preisangaben, können diese gemäß § 41 Abs. 3 UVgO nicht nachgefordert werden, so dass das Angebot auszuschließen ist.

Ich/Wir biete(n) die Durchführung des Vertrages und der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns gesetzten Preisen an. Die Preisstellung erfolgt in EURO exkl. Mehrwertsteuer.

S/NHauptauftragEinheitPreis/EinheitMax. AbrufobergrenzeFiktiver Gesamtpreis auf die max. Obergrenze
11 zusätzliche Monteurstunde, z.B. zur Montage zusätzlicher Vakuumkomponenten wie Pumpen. (siehe Abschnitt 4.4)1 Stunde (60 Min.)500
21 Transport eines Magneten auf einem Zwischenparkplatz (siehe Abschnitt 4.1)pauschal15
31 Transport eines Magneten, exakte Positionierung auf der Blueline und schließen der Flanschverbindungen (siehe Abschnitt 4.1 und 4.2)pauschal29
41 Positionierung einer Fokalebenenkammer (siehe Abschnitt 4.3)pauschal8
Summe/Wertungspreis

Es wird eine Mindestabnahme von 50% je Position vereinbart.

Über die Mindestabnahme hinaus besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme der angegeben Positionen und Einheiten.

Bestätigung der Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und des Auftragsumfangs

  • Der Bieter bestätigt, dass er die Räumlichkeiten und örtlichen Gegebenheiten, in denen die ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen sind, im Rahmen einer Ortsbesichtigung innerhalb der Angebotsphase in Augenschein genommen hat.
  • Der Bieter bestätigt ferner, dass er sich umfassend über den Leistungsumfang, die örtlichen Rahmenbedingungen sowie die für die Durchführung der Leistungen maßgeblichen Gegebenheiten informiert hat und diese bei der Erstellung seines Angebots berücksichtigt wurden.
  • Der Bieter erklärt, dass aus seiner Sicht keine offenen Fragen bestehen, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung oder die Kalkulation des Angebots von Bedeutung sind. Etwaige Unklarheiten wurden vor Ablauf der Angebotsfrist über die vorgesehene Bieterkommunikation geklärt.

[ ] Ja [ ] Nein

  1. Zahlungsbedingungen

Abrechnung und Zahlung erfolgen in EURO. Die Zahlungen erfolgen erst, wenn die Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und die jeweilige Rechnung vorliegt. Sofern Vorauszahlungen vertraglich vorgesehen sind, können diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, für den Auftraggeber kostenlosen Bankbürgschaft nach Rechnungsstellung erfolgen.

  1. Zahlungsplan

100% nach Rechnungstellung und Abnahme je Einzelabruf

  1. Lieferbedingungen

DAP Weiterstadt, Warenannahme (Incoterms 2020)

  1. Ausführungsort

FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH

Planckstraße 1

64291 Darmstadt

GERMANY

  1. Abfrage Wettbewerbsregister

Zur Abfrage der Eintragungen beim Wettbewerbsregister hat der Bieter die folgenden Daten anzugeben:

Registergericht
Registernummer
USt-IdNr.
  1. Sprache

Vertrags- und Korrespondenzsprache ist Deutsch.

  1. Kontaktperson
AdministrativTechnisch
Name:
Funktion:
Telefon:
E-Mail:
  1. Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:

Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz

Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen

Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen

Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers Wählen Sie ein Element aus
[ ] Kleinstunternehmen [ ] Kleines Unternehmen [ ] Mittleres Unternehmen [ ] Großunternehmen
  1. Informationspflicht des Auftragsnehmers hinsichtlich CBAM (gilt nur für NICHT-EU-Länder)

Sofern den Auftraggeber im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Lieferungen Verpflichtungen nach der Verordnung (EU) 2023/956 (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) in der jeweils geltenden Fassung treffen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die zur Erfüllung dieser Verpflichtungen erforderlichen Informationen und Nachweise unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Die Pflicht nach Absatz 1 entsteht nur, soweit der Auftraggeber als Importeur im Sinne der Verordnung gilt.

Die zu übermittelnden Informationen umfassen insbesondere:

  • Zolltarifnummer (KN-Code),
  • Ursprungsland,
  • Herstellerangaben,
  • direkte und – soweit einschlägig – indirekte Treibhausgasemissionen gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben,
  • angewandte Berechnungsmethodik,
  • Nachweise über im Ursprungsland entrichtete CO₂-Preise.

Die Informationen sind spätestens mit Lieferung bereitzustellen.

Der Auftragnehmer gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und informiert den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen mit Relevanz für CBAM-Pflichten.

Kommt der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 5 schuldhaft nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese beträgt für jeden angefangenen Kalendertag der Pflichtverletzung 0,1 % des Auftragswertes, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Auftragswertes.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.

  1. Einzureichende Unterlagen

Die abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen ist enthalten in den Bewerbungsbedingungen in Punkt 1 – Angebotsbestandteile.

Die in dieser Liste aufgeführten Erklärungen sind meinem/unserem Angebot beigefügt.

Ich erkläre mich / Wir erklären uns damit einverstanden, dass die von mir / uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 46 Abs. 1 UVgO nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters und die Merkmale und Vorteile seines Angebotes mitgeteilt werden.

Es ist mir/uns bekannt, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.

Mit elektronischer Einreichung dieses Angebots in Textform nach § 126b BGB bzw. mit Unterschrift dieses Angebotes erkenne(n) ich/wir die oben genannten Bedingungen an.

Name der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB:

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Datum

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Name der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*

*) Hinweis: Wird bei dem elektronisch eingereichten Angebot nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt das Angebot als nicht abgegeben.

Hinweis: Die elektronische Einreichung des Angebots in Textform gemäß § 126b BGB mit Benennung der erklärenden Person umfasst alle anderen mit dem Angebot eingereichten Erklärungen, es sei denn, eine weitere Unterschrift ist ausdrücklich gefordert (ggf. in der Fassung des verhandelten Angebots).

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