13_Erläuterung_Zuschlagskriterien_41.14-2026-01.pdf

Monitoring geschützter Pflanzen- und Moosarten in Sachsen-Anhalt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 11:19 (Europe/Berlin)

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Anlage 13

Monitoring der Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt Vergabe-Nr.: 41.14-2026-01_Monitoring_FFH_Pflanzen

Hinweise und Erläuterungen zur Bewertungsmatrix „Zuschlagskriterien“

Berücksichtigt werden Referenzen der letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Referenzen müssen nachvollziehbar und prüffähig sein und werden bedarfsweise stichprobenhaft geprüft. Referenzen von Mitarbeitern des Bieters / der Bietergemeinschaft, die für die Projektarbeit nicht relevant sind, werden nicht berücksichtigt.

Allgemein: Die Zuschlagsentscheidung im Rahmen der Angebotsbewertung erfolgt anhand von zwei Hauptkriterien: • A: „Preis“ (Wichtung 35%) • B (1-2): „Fachliche Qualifikation und Erfahrung“ (Wichtung 65%)

Alle Kriterien gehen gemeinsam in die Bewertung ein.

Das Hauptkriterium A „Preis“ umfasst den Brutto-Angebotspreis. Die Bewertung wird wie folgt vorgenommen: Das preislich niedrigste Angebot erhält 5 Punkte. Die Preispunkte der anderen Angebote errechnen sich durch In-Verhältnissetzen: (niedrigster Preis / Angebotspreis) x 5. Die Preis-Punkte werden mit 35 % gewichtet. Dementsprechend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis einen Punktwert von 175 (5 x 35 = 175). Das preislich niedrigste Angebot erhält in diesem Hauptkriterium den höchsten gewichteten Punktwert.

Das Hauptkriterium B „Fachliche Qualifikation und Erfahrung“ bewertet die spezifischen Erfahrungen der Projektmitarbeiter in Bezug auf die Durchführung der Erfassungen zum landesweiten Monitoring der Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie nach Landes- und Bundesvorgaben.

Die Inhalte dies Kriteriums sind Los-spezifisch in Abhängigkeit der zu bearbeitenden Fachaufgaben (Monitoring spezifischer Pflanzenarten)

Das Hauptkriterium B „fachliche Qualifikation und Erfahrung“ wird in folgende zwei Unterkriterien unterteilt: • B.1: Spezifische Erfahrungen der verantwortlichen Projektmitarbeiter in Bezug auf Kartierung und Bewertung von Pflanzenarten, Biotoptypen und Vegetationseinheiten • B.2: Spezifische Erfahrungen der verantwortlichen Projektmitarbeiter in Bezug auf das Monitoring der betreffenden Pflanzenarten nach Landes- und Bundesvorgaben, Jurinea cyanoides (Los1), Cypripedium calceolus (Los 2) und Buxbaumia viridis und Orthotrichum rogeri (Los 3).

Insgesamt wird das Hauptkriterium B mit 65 % gewichtet. Unterkriterium B.1 geht mit 25 %, Unterkriterium B.2 mit 40 % in die Wertung des Hauptkriteriums B ein. Die Wertung der Unterkriterien erfolgt jeweils mit 1 bis 5 Punkten. Je mehr Punkte erreicht werden, desto besser ist die Wertung.

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Anlage 13

B.1 Darstellung der spezifischen Erfahrungen der verantwortlichen25 %
Projektmitarbeiter in Bezug auf Kartierung von Pflanzenarten, Biotoptypen
und Vegetationseinheiten
Wertungsrelevante Inhalte hinsichtlich der persönlichenPunkte
Leistungsfähigkeit und Fachkunde
Es wird mindestens ein Projektmitarbeiter mit Erfahrungen in der Kartierung von Pflanzenarten, Biotoptypen und Vegetationseinheiten benannt. Die (ggf. durchschnittliche) leistungsspezifische Berufserfahrung des / der vorgesehenen Projektmitarbeiter(s) liegt bei weniger als 3 Jahren.1
Die zur Leistungserbringung einzusetzende(n) Person(en) hat / haben alle umfangreiche spezifische Kartiererfahrungen bei der Erfassung und Bewertung von Pflanzenarten, Biotoptypen und Vegetationseinheiten. Die (durchschnittliche) leistungsspezifische Berufserfahrung der / des für die Bearbeitung vorgesehenen Projektmitarbeiter(s) beträgt 3 - 5 Jahre.3
Die zur Leistungserbringung einzusetzende(n) Person(en) hat / haben alle umfangreiche spezifische Kartiererfahrungen bei der Erfassung und Bewertung von Pflanzenarten, Biotoptypen und Vegetationseinheiten. Die (durchschnittliche) leistungsspezifische Berufserfahrung der / des für die Bearbeitung vorgesehenen Projektmitarbeiter(s) liegt bei mehr als 5 Jahren.5

Die im Unterkriterium B.1 erreichten Punkte fließen mit einer Gewichtung von 25 % in die Gesamtwertung ein. Im Unterkriterium B.1 können maximal 125 gewichtete Punktwerte erreicht werden (5 x 25 = 125). Beispiel zur Punktevergabe: Um im Zuschlagskriterium B.1 die höchste Punktzahl (5 Punkte) zu erzielen, müssten alle zum Einsatz kommenden Kartierer eine durchschnittl. über 5-jährige Kartiererfahrung verfügen. Diese Kartiererfahrung ist für jeden Einzelbearbeiter anhand einer Referenzliste mit konkreten Angaben nachzuweisen. Bitte beachten: Eine alleinige Angabe von Referenzen, bei denen der Kartierer mitgearbeitet hat ohne Angabe der von ihm kartierten, für das ausgeschriebene Projekt relevanten Inhalte reicht nicht aus.

B.2 Darstellung der spezifischen Erfahrungen der verantwortlichen40 %
Projektmitarbeiter beim Monitoring der betreffenden Pflanzenarten nach
Landes- und Bundesvorgaben
Wertungsrelevante Inhalte hinsichtlich der persönlichenPunkte
Leistungsfähigkeit und Fachkunde
Die zur Leistungserbringung einzusetzende(n) Person(en) hat / haben spezifische Erfahrungen im Monitoring der betreffenden Pflanzenarten nach Landes- und Bundesvorgaben. Die Anwendung von methodischen Vorgaben wird nicht näher spezifiziert. Die (ggf. durchschnittliche) leistungsspezifische Berufserfahrung des / der für die Bearbeitung vorgesehenen Projektmitarbeiter(s) liegt bei weniger als 3 Jahren.1
Die zur Leistungserbringung einzusetzende(n) Person(en) hat / haben spezifische Erfahrungen Monitoring der betreffenden Pflanzenarten nach Landes- und Bundesvorgaben Die (durchschnittliche) leistungsspezifische Berufserfahrung der / des für die Bearbeitung vorgesehenen Projektmitarbeiter(s) beträgt 3 - 5 Jahre.3

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Anlage 13

Die zur Leistungserbringung einzusetzende(n) Person(en) hat / haben 5 spezifische Erfahrungen im Monitoring der betreffenden Pflanzenarten nach Landes- und Bundesvorgaben in Sachsen-Anhalt. Die (durchschnittliche) leistungsspezifische Berufserfahrung der / des für die Bearbeitung vorgesehenen Projektmitarbeiter(s) liegt bei mehr als 5 Jahren. Die im Unterkriterium B.2 erreichten Punkte fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Gesamtwertung ein. Im Unterkriterium B.2. können maximal 200 gewichtete Punktwerte erreicht werden (5 x 40 = 200).

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