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Monitoring der Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-
Richtlinie in Sachsen-Anhalt
- Einordnung des Vorhabens
Die Untersuchungen dienen der Einschätzung des Erhaltungszustands von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie und damit der Erfüllung der Monitoring- und Berichtspflichten nach den Artikeln 11 und 17 der FFH-Richtlinie. Die erhobenen Daten fließen in die turnusgemäße Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Europäische Union für die Berichtsperiode 2025 bis 2030 ein.
- Leistungsumfang und Aufteilung in Lose 2.1 Gegenstand der Leistung
In Sachsen-Anhalt bestehen Untersuchungsflächen für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Gegenstand der Leistung sind Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der nachfolgend genannten Arten. Die Untersuchungen dienen der Einschätzung des Erhaltungsgrades der Vorkommen und der Dokumentation der Ergebnisse.
Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt:
| Los | Art | Anzahl der Untersuchungsflächen |
|---|---|---|
| 1 | Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) | 20 |
| 2 | Frauenschuh (Cypripedium calceolus) | 10 |
| 3 | Grünes Koboldmoos (Buxbaumia viridis) | 4 |
| 3 | Rogers Kapuzenmoos (Orthotrichum rogeri) | 8 |
2.2 Vorbereitung der Untersuchungen
Der Auftragnehmer hat die für die Durchführung der Untersuchungen erforderlichen Arbeitsvoraussetzungen zu schaffen. Hierzu sind die vorhandenen Unterlagen und Daten aus den vorangegangenen Monitoringdurchgängen zusammenzustellen und auszuwerten. Dabei sind auch die Untersuchungszeitpunkte des vorhergehenden Durchgangs zu berücksichtigen. Zudem sind die technischen Voraussetzungen für die Geländearbeit herzustellen.
2.3 Geländearbeiten und Bewertung
Auf den zum jeweiligen Los gehörenden Untersuchungsflächen sind Wiederholungsuntersuchungen durchzuführen. Diese umfassen die Aufnahme der erforderlichen Daten und die Bewertung der Vorkommen. Der Flächenzustand ist textlich zu
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beschreiben und auch im Vergleich zum vorhergehenden Monitoringdurchgang einzuschätzen. Die Untersuchungen sind durch eine aussagekräftige Fotodokumentation zu dokumentieren.
Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Artenmonitoring gemäß BfN & BLAK (2017), veröffentlicht im BfN-Skript 480.
Für die Gefäßpflanzenlose 1 (Jurinea cyanoides) und 2 (Cypripedium calceolus) sind Vegetationsaufnahmen auf den Untersuchungsflächen anzufertigen.
Für Los 3 sind bei der Untersuchung von Orthotrichum rogeri die epiphytischen Moose an geeigneten Trägerbäumen innerhalb der Untersuchungsflächen aufzunehmen. Dabei sind die im Erfassungsbogen enthaltenen landesspezifischen Bewertungsparameter zu berücksichtigen.
2.4 Aufbereitung und Dokumentation der Ergebnisse
Die erhobenen Daten sind aufzubereiten. Für jede beauftragte Untersuchungsfläche ist ein Kurzbericht zu erstellen, der die Untersuchungsergebnisse einschließlich der Bewertung und der textlichen Einschätzung des Flächenzustands zusammenfasst. Beizufügen sind die Fotodokumentation, die ausgefüllten Erfassungsbögen und eine Kartendarstellung. Für die Gefäßpflanzenlose 1 und 2 sind außerdem die Vegetationsaufnahmen beizufügen.
Die Untersuchungsergebnisse sind in das Datenbanksystem Multibase CS in der FFH- Monitoring-Cloud des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) einzutragen.
2.5 Lage der Untersuchungsflächen
Eine räumliche Orientierung zur Verbreitung der zu untersuchenden Arten in Sachsen-Anhalt bieten die vom Bundesamt für Naturschutz veröffentlichten Verbreitungskarten zum FFH- Bericht 2025:
Verbreitungskarte Gefäßpflanzen Verbreitungskarte Moose
Aus Gründen des Artenschutzes werden detaillierte Standortangaben zu den einzelnen Untersuchungsflächen zunächst nicht veröffentlicht. Interessierte Unternehmen können diese Informationen zur Vorbereitung ihres Angebots beim Auftraggeber anfordern.
- Ausführungszeiträume, Übergabetermine und Abnahme 3.1 Lose 1 und 2
Die Geländearbeiten für Los 1 (Jurinea cyanoides) und Los 2 (Cypripedium calceolus) sind jeweils in der Vegetationsperiode des Jahres 2029 durchzuführen.
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Sämtliche Leistungen des jeweiligen Loses einschließlich der Datenbankeinträge sind bis zum 15.11.2029 vollständig zu erbringen. Die zugehörigen Unterlagen und Arbeitsergebnisse sind dem Auftraggeber bis zu diesem Termin zu übergeben.
3.2 Los 3
Die Leistungen für Los 3 (Buxbaumia viridis und Orthotrichum rogeri) sind in den Jahren 2027 und 2028 zu erbringen. Im Jahr 2027 sind Leistungen im Umfang von 50 % der vereinbarten Gesamtleistung abzuschließen und dem Auftraggeber in einer fachlich abgeschlossenen, eigenständig prüfbaren und verwertbaren Form zu übergeben. Die verbleibenden Leistungen sind im Jahr 2028 zu erbringen.
Die fachlich zweckmäßige Aufteilung der Untersuchungsflächen und Arbeitsschritte auf die beiden Jahre obliegt dem Auftragnehmer. Dabei ist sicherzustellen, dass die für 2027 vorgelegten Ergebnisse unabhängig von den im Jahr 2028 noch zu erbringenden Leistungen fachlich nutzbar sind.
Für den ersten Leistungsabschnitt ist dem Auftraggeber bis zum 15.11.2027 ein Zwischenbericht vorzulegen. Dieser muss die abgeschlossenen Untersuchungen und deren Ergebnisse einschließlich der Bewertungen nachvollziehbar dokumentieren. Im Zwischenbericht ist darzustellen, welche Leistungen abgeschlossen wurden und welchen Anteil diese an der Gesamtleistung ausmachen. Eine bloße Darstellung des Bearbeitungsstands oder der noch vorgesehenen Arbeiten genügt nicht.
Für die im ersten Leistungsabschnitt abschließend bearbeiteten Untersuchungsflächen sind die Kurzberichte gemäß Abschnitt 2.4 einschließlich der Fotodokumentation, der ausgefüllten Erfassungsbögen und der Kartendarstellungen beizufügen. Die zugehörigen Geodaten sind zu übergeben und die Untersuchungsergebnisse in die FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS des LAU einzutragen.
Bis zum 15.11.2028 sind sämtliche verbleibenden Leistungen vollständig zu erbringen und die zugehörigen Unterlagen und Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber zu übergeben. Bis zu diesem Termin müssen auch sämtliche erforderlichen Datenbankeinträge abgeschlossen sein.
3.3 Prüfung und Abnahme
Dem Auftraggeber steht für die Prüfung und Abnahme der vollständig übergebenen Leistungen eine Frist von 14 Werktagen zur Verfügung. Dies gilt bei Los 3 auch für den ersten Leistungsabschnitt.
Die Abnahme wird dem Auftragnehmer schriftlich erklärt. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommenen Leistungen nach Maßgabe des Abschnitts 4.
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- Kostenkalkulation und Abrechnung 4.1 Angebotskalkulation
Für die Kalkulation der Bearbeitungskosten ist das vom Auftraggeber bereitgestellte Preisblatt zu verwenden. Darin sind die Preise für die Einzelleistungen und die Gesamtleistung des jeweiligen Loses anzugeben. Der zugrunde gelegte Zeit- und Kostenaufwand ist entsprechend den Vorgaben des Preisblatts differenziert darzustellen.
Die Stundenansätze für wissenschaftliche und technische Leistungen sind getrennt auszuweisen. Die jeweiligen Positionspreise werden im Preisblatt anhand der eingetragenen Stunden und Stundensätze berechnet.
Für Los 3 wird die Gesamtvergütung im Preisblatt zu jeweils 50 % den Abrechnungsjahren 2027 und 2028 zugeordnet.
4.2 Abrechnung und Zahlung
Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Abrechnung jeweils nach vollständiger Leistungserbringung und Abnahme durch den Auftraggeber.
Für Los 3 erfolgt die Abrechnung in zwei Teilbeträgen. Im Jahr 2027 werden 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung nach Abschluss und Abnahme des ersten Leistungsabschnitts gemäß Abschnitt 3.2 abgerechnet. Die verbleibenden 50 % werden im Jahr 2028 nach vollständiger Erbringung und Abnahme der restlichen Leistungen abgerechnet.
Der Auftragnehmer hat die Rechnungen für Los 3 jeweils nach Abnahme im Jahr des betreffenden Leistungsabschnitts einzureichen. Die Schlussrechnung muss die Gesamtvergütung und den bereits abgerechneten Teilbetrag ausweisen. Ein etwaiger Rundungsunterschied aus der hälftigen Aufteilung wird im Abrechnungsbetrag für 2028 ausgeglichen.
Die Zahlung erfolgt jeweils nach Abnahme der betreffenden Leistungen und Eingang der zugehörigen Rechnung.
- Vom Auftraggeber bereitgestellte Arbeitsgrundlagen
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die digitalen Lage- und Sachdaten der Vorkartierung beziehungsweise der Kartierung des vorangegangenen Monitoringdurchgangs zur Verfügung.
Als kartografische Arbeitsgrundlagen werden CIR-Ortholuftbilder der aktuellsten Befliegung im ECW-Datenformat mit einer Bodenauflösung von 20 cm sowie Digitale Topografische Karten im Maßstab 1:10.000 (DTK10) bereitgestellt.
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Der Auftragnehmer erhält außerdem die Erfassungsbögen als digitale Vorlagen und einen Zugang zur FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS des LAU. Als Bewertungsgrundlage wird das BfN-Skript 480 mit den Bewertungsschemata des BfN, Stand 2017, bereitgestellt.
- Zu übergebende Unterlagen und Arbeitsergebnisse
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Geodaten und Kartendarstellungen sowie für jede beauftragte Untersuchungsfläche einen Kurzbericht gemäß Abschnitt 2.4 zu übergeben. Bestandteil der Dokumentation sind die Fotodokumentation, die ausgefüllten Erfassungsbögen und bei den Gefäßpflanzenlosen 1 und 2 die Vegetationsaufnahmen.
Zur vollständigen Leistungserbringung gehört außerdem die Eingabe der Untersuchungsergebnisse in die FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS des LAU.
Für Los 3 sind zum Übergabetermin 2027 der Zwischenbericht sowie sämtliche dem ersten Leistungsabschnitt zugeordneten Kurzberichte, Unterlagen und Daten gemäß Abschnitt 3.2 vorzulegen. Sie bilden gemeinsam das eigenständig verwertbare Arbeitsergebnis des ersten Leistungsabschnitts. Die übrigen Unterlagen und Arbeitsergebnisse sind zum Übergabetermin 2028 vorzulegen.