Molekulargenetische Analysen von Tatortspuren zur Erstellung von DNA-Profilen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.08.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0,01 EUR
Lose
8
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.07.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien (85145000)
Bekanntmachungsnummer
462021-2025
Verfahrensnummer
ec98e404-9eec-4fc3-84e3-f76c4591e007

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Stuttgart sucht Dienstleister für molekulargenetisch-analytische Leistungen an Spurenmaterial und gegebenenfalls Vergleichsproben. Dafür sollen Rahmenvereinbarungen für insgesamt geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr geschlossen werden, aufgeteilt auf acht gleich große Mengenlose mit jeweils höchstens 750 Fällen. Die Angebotsfrist endet am 14. August 2025 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Abschluss von Rahmenvereinbarungen zum Abruf von molekulargenetisch-analytischen Leistungen (Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Spurenmaterial und ggf. Vergleichsproben.

Leistungen nach Losen (8)

  • LOT-0001 · 2025-11V-3-LKA

    Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 1 beträgt daher 750 Fälle.

    Frist: 14.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · 2025-11V-3-LKA

    Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 2 beträgt daher 750 Fälle.

    Frist: 14.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · 2025-11V-3-LKA

    Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 3 beträgt daher 750 Fälle.

    Frist: 14.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · 2025-11V-3-LKA

    Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 4 beträgt daher 750 Fälle.

    Frist: 14.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · 2025-11V-3-LKA

    Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 5 beträgt daher 750 Fälle.

    Frist: 14.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · 2025-11V-3-LKA

    Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 6 beträgt daher 750 Fälle.

    Frist: 14.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · 2025-11V-3-LKA

    Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 7 beträgt daher 750 Fälle.

    Frist: 14.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · 2025-11V-3-LKA

    Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 8 beträgt daher 750 Fälle.

    Frist: 14.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

- fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · 2025-11V-3-LKA

Zuschlagskriterium ist der angebotene Preis. Der wirtschaftlichste Angebotspreis erhält die Rangfolge 1.
1 %

LOT-0002 · 2025-11V-3-LKA

Zuschlagskriterium ist der angebotene Preis. Der wirtschaftlichste Angebotspreis erhält die Rangfolge 1.
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Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

- fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 798897-2025

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