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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)
Vergabenummer BAAH26082702 Maßnahme Möbelierung Konferenzräume und Kantine - Los 703
Leistung Gegenstand dieser Leistung ist die Lieferung und fachgerechte Montage der ausgeschriebenen Möbel für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes.
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort 16761 Hennigsdorf, Horst-Müller-Straße 17 Gebäude Verwaltungsgebäude Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung voraussichtlich ab dem 14.12.2026 Ende der Ausführung 23.12.2026 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche Prozent für jeden Werktag Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Ein- zelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (§ 15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
1 -fach und zugleich bei rechnungseingang@swh-online.de -fach einzureichen.
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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) 6 Sicherheitsleistung (§ 18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen (§ 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist. Abschlagsrechnungen sind unter Vorlage eines prüfbaren Aufmaß Nachweises einzureichen. Sie sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang beim Auftraggeber mit einem Skonto von 2 % zahl- bar. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, so ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 18 Arbeitstagen ohne Abzug (netto) fällig. Schlussrechnungen sind prüfbar einzureichen. Sie sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang beim Auftraggeber mit einem Skonto von 2 % zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist ist der Rechnungs- betrag innerhalb von 30 Kalendertagen ohne Abzug (netto) fällig.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Umlagen und Verbrauchskosten Die Kosten hat der AN zu tragen. Durch den Auftraggeber werden folgende Umlagen berechnet: Bauwasser 0,30 v.H. Baustrom 0,30 v.H. Bauwesensversicherung 0,10 v. H. Baustelleneinrichtung, Baureinigung 0,20 v. H
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