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IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH Internationale Gartenausstellung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Abschnitt 1 IGA-2026-P8200-002_Vergabebedingungen
Leistung
Grundaufbau Blumenhalle
Vergabenummer
IGA-2026-P8200-002
- Allgemeines zu den Vergabeunterlagen
Die in den Vergabeunterlagen verwendeten Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form verwendet.
- Definitionen
− „Auftragsunterlagen“ (auch als „Vergabeunterlagen“ bezeichnet) sind sämtliche Unterlagen, die vom öffentlichen Auftraggeber erstellt werden oder auf die er sich bezieht, um Bestandteile der Auftragsvergabe oder des Verfahrens zu beschreiben oder festzulegen.
− Als „öffentlicher Auftraggeber“ (in diesem Vergabeverfahren auch als „Auftrag- geber“ oder „Vergabestelle“ bezeichnet) wird die ausschreibende Organisation/Ge- bietskörperschaft bezeichnet.
− „Öffentliche Aufträge“ sind zwischen einem oder mehreren Wirtschaftsteilneh- mern und einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern schriftlich geschlossene entgeltliche Verträge über die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Wa- ren oder die Erbringung von Dienstleistungen.
− Als „Wirtschaftsteilnehmer“ wird eine natürliche oder juristische Person oder öf- fentliche Einrichtung oder eine Gruppe solcher Personen und/oder Einrichtungen bezeichnet, einschließlich jedes vorübergehenden Zusammenschlusses von Unter- nehmen, die beziehungsweise der auf dem Markt die Ausführung von Bauleistun- gen, die Errichtung von Bauwerken, die Lieferung von Waren und/oder die Erbrin- gung von Dienstleistungen anbietet. Als Synonym für den Begriff „Wirtschaftsteil- nehmer“ wird in diesem Vergabeverfahren der Begriff „Unternehmen“ verwendet.
− Die Wirtschaftsteilnehmer, die zu einer Abgabe eines Angebots aufgefordert wer- den, werden ab dem Zeitpunkt dieser Aufforderung als „Bieter“ bezeichnet. Wird eine Bewerbergemeinschaft zur Angebotsabgabe aufgefordert, werden alle Betei- ligte derselben gemeinsam als „Bieter“ oder „Bietergemeinschaft“ bezeichnet. Die
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Bewerbergemeinschaft geht somit im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe begrifflich in eine Bietergemeinschaft über.
− Ein „Unterauftragnehmer“ (auch als „Nachunternehmer“ oder „Subunternehmer“ bezeichnet) ist ein Wirtschaftsteilnehmer, der vornehmlich aufgrund eines Unterauf- trags (bspw. eines Werk- oder Dienstvertrages) im Auftrag eines anderen Unterneh- mens, des Hauptauftragnehmers, oder als Unterauftragnehmer eines Unterauftrag- nehmers des Hauptauftragnehmers (sog. Unter-Unterauftragnehmer) oder auf weiteren Stufen in der Kette der Unterauftragsvergabe die gesamte oder einen Teil der vom Hauptwirtschaftsteilnehmer gegenüber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung erbringt.
− In Bezug auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Wirt- schaftsteilnehmer (sog. „eignungsleihendes Unternehmen“) die Kapazitäten an- derer Unternehmen (sog. „eignungsverleihendes Unternehmen“) im Wege der sog. „Eignungsleihe“ in Anspruch nehmen.
− Als „Dritte“ werden sowohl „Unterauftragnehmer“ bezeichnet als auch solche Un- ternehmen, deren Kapazitäten ein Wirtschaftsteilnehmer für die Eignungsleihe in Anspruch nimmt (sog. „eignungsverleihendes Unternehmen“) sowie Unterneh- men, bei denen beide Voraussetzungen (eignungsverleihendes Unternehmen und Unterauftragnehmer) gleichzeitig gegeben sind.
− Der Bieter oder die Bietergemeinschaft, der bzw. die den Zuschlag letztendlich er- hält, wird als „Zuschlagsempfänger“ und „Auftragnehmer“ bezeichnet.
− Die „Vergabeunterlagen“ bestehen ausfolgenden Dokumenten:
• Aufforderung zur Angebotsabgabe • Vergabebedingungen • Angebotsformular • Bei Bedarf auszufüllende Formblätter • DS-GVO • Eigenerklärung zu §§123,124 und 125 GWB_MILOG • BH27-LV Holzelemente-261023-blanko • VOB_B • IGA_2027_AEB_Stand_2025-07 • formblatt_124_eigenerklaerung • Anlangen
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- Auftraggeber
Auftraggeber ist IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH Huyssenallee 82-88 45128 Essen
- Präambel
„Wie wollen wir morgen leben?“ Das ist die Leitfrage der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027). Die IGA 2027 fokussiert sich auf Themen wie Gärten, Parks sowie Grünflächen und stellt dieses in den Kontext des Zusammenlebens von Menschen in großen urbanen Räumen. Aktuelle Themen wie Umwelt, Klima, Energie und Stadtentwicklung ergänzen das Gesamtkonzept. Die IGA 2027 ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg des Ruhrgebiets hin zur grünsten Industrieregion der Welt.
Die IGA 2027 versteht sich als Dekadenprojekt für die Metropole Ruhr, mit erwarteten 2,6 Millionen Besuchern in Größenordnung und Außenwirkung vergleichbar mit der Kulturhaupt- stadt RUHR.2010. Erstmals wird eine Gartenschau in einer Metropolregion dezentral durch- geführt und die ganze Region miteinbezogen. 2027 werden wir das größte Gartenfestival der Welt feiern.
Als internationales Schaufenster und Labor für Innovationen werden mit der IGA 2027 Impulse für ein urbanes Zusammenleben der Zukunft gesetzt und lokale Lösungsansätze für die gro- ßen globalen Fragestellungen erarbeitet. Die IGA 2027 will anschaulich machen, wie das Ruhrgebiet globalen Herausforderungen durch kooperative, regionale Vernetzung und lokales Engagement begegnet.
Eine so große Ausstellung in einem so großen regionalen Raum (5,2 Millionen Einwohner) birgt riesige Potenziale, aber auch organisatorische Herausforderungen. Die IGA 2027 will das ganze Ruhrgebiet mitnehmen – Städte und Kreise, die Wirtschaft, vor allem aber auch die Menschen. Um die IGA 2027 als EIN riesiges Fest des Gartens überall im Ruhrgebiet begreifbar zu machen, ist es wichtig eine nachvollziehbare organisatorische Struktur in ein komplexes Unterfangen zu bringen. Das verfolgt die IGA 2027 über ein Drei-Ebenen-Modell:
Ebene 1 - Die Zukunftsgärten
Die fünf großen Zukunftsgärten fungieren auf der obersten Ebene als Hauptinvestitions- und Haupteventstandorte und machen umweltbezogene Kernfragen zu Gärten, Parks und Grün- flächen, Umwelt, Klima, Energie und Stadtentwicklung begreifbar. Die drei eintrittspflichtigen
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Hauptstandorte in Dortmund, Duisburg sowie in Gelsenkirchen bieten Raum für die Präsenta- tion gärtnerischer Höchstleistungen und intensive Schaupflanzungen, verstehen sich zugleich aber auch als großräumige Stadtentwicklungsmaßnahmen.
Die zwei nicht eintrittspflichtigen Zukunftsgärten „Emscherland“ (Castrop-Rauxel/Recklingha- usen) und „Landschaft in Bewegung“ (Bergkamen/Lünen) ergänzen die Schaustandorte und fokussieren auf innovative Themen zu Umwelt, Bildung, Klima, Energie und Landschaftsent- wicklung unserer Zeit.
Alle Zukunftsgärten bieten mit ihrer Vielfalt an Attraktionen die zentralen Ausstellungsele- mente und sind Botschafter des internationalen Gedankens.
Ebene 2 - Unsere Gärten
Auf der Ebene Unsere Gärten werden in der gesamten Metropole Ruhr kommunale Projekte realisiert, die regionale und kommunale Infrastruktur gestärkt, Points-of-Interest für das regi- onale und nationale Publikum der IGA 2027 herausgearbeitet sowie die schönsten Parks und Gärten präsentiert. Grundlage ist die Aufwertung zahlreicher Grünflächen, Kultur- und Frei- zeitorte sowie deren Verbindung zu den touristischen Themenrouten, die die Metropolregion durchziehen.
Ebene 3 - Mein Garten
Die Ebene Mein Garten bildet die Mitmachebene für lokale Vereine, Kleingärten, Verbände, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und private Initiativen im gesamten Ruhrgebiet. Das soziale Miteinander stellt eine wichtige Basis des Zusammenlebens von Morgen dar. Mein Garten macht dieses interkulturelle und Gesellschaftsschichten verbindende Miteinander in einem Mikrokosmos der Mein-Garten-Beiträge sichtbar. Die IGA 2027 ist überall da, wo Grün ist. Das persönliche Engagement wird in diesem Bereich durch strukturelle Unterstützung ge- fördert. Damit wird das Thema Garten in den Kontext eines gemeinsamen, bürgerlichen En- gagements gesetzt.
Organisiert wird die Gartenausstellung von der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH als Durchfüh- rungsgesellschaft, dem Regionalverband Ruhr (RVR) als Regionalinstitution für die Metropole Ruhr sowie den Kommunen als Projektträgerinnen. Eine enge Kooperation besteht mit dem Land Nordrhein-Westfalen, Emschergenossenschaft /Lippeverband und vielen weiteren Part- nerinnen und Partnern. Labelgeberin ist die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH (DBG).
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© IGA 2027
- Nebenangebote und mehrere Hauptangebote
Nebenangebote sind zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen
- Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung gem. VOB/A Abschnitt 1
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um eine Bauleistung.
Bei der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber in NRW. Die Bindung an das förmliche Unterschwellenvergaberecht der VOB/A erfolgt durch
☒ eine freiwillige Entscheidung der ausschreibenden Stelle
☐ die Nebenbestimmungen zum Förderbescheid.
7 Auftragsbekanntmachung
Veröffentlichung über
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/company/welcome.do
8 Eignungsanforderungen
Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
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8.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter in den vergan- genen drei Jahren
(siehe Formular Eigenerklärung zu §§123,124 und 125 GWB_MILOG)
– weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;
– nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfah- ren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
– weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Aus- übung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
– weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen auf- einander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;
– keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;
– in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täu- schung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;
– dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
– dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
– keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG und § 21 SchwarzArbG vorliegen.
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8.2 Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungsverleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Formblatt „Eignungsleihe Bieter“ (bei Bedarf auszufüllende Formulare) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot abgeben.
8.3 Bietergemeinschaften
(siehe Formular 05 _Bei Bedarf auszufüllende Formblätter)
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durch- führung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
– dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts- verbindlich vertritt,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
– dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erfor- derlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
– dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemein- schaft als Gesamtschuldner haften,
– dass die Bietergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend gemäß § 1 GWB handelt.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das beigefügte Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Bei Bedarf auszufüllende Formulare) zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.
9 Angebotseinreichung,
9.1 Abgabe Angebote
Die Angebote sind einschließlich der jeweils geforderten Unterlagen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
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Vergabemarktplatz Metropole Ruhr
(nachfolgend als „E-Vergabe-Portal“ bezeichnet) zu übermitteln.
Unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ ist eine Anleitung für Unternehmen enthalten, in der die Funktionen und die Nutzung des E-Vergabe-Portals beschrieben sind. Weiter sind dort auch Video-Tutorials erhältlich, welche die Nutzung des E-Vergabe-Portals erläutern.
Eine anderweitige Übermittlung der Angebote (z.B. per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (bspw. per E-Mail), fernschriftlich) ist nicht zugelassen. Die Angebote müssen vollständig sein. Für die Angebote sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.
9.2 Registrierung
Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Teilnehmer auf dem E-Vergabe- Portal registrieren.
Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird.
Sollten interessierte Unternehmen über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support des E-Vergabe-Portals zu kontaktieren. Siehe für die Kontaktdaten: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Support des E-Vergabe-Portals in Verbindung setzen.
9.3 Systemvoraussetzungen zur Nutzung des E-Vergabe-Portals
Die Systemvoraussetzungen zur Nutzung des E-Vergabe-Portals sind beschrieben unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen
Es wird empfohlen, sich zusätzlich über die Funktionen und Nutzung des E-Vergabe-Portals mittels der Video-Tutorials zu informieren. Zu den Video-Tutorials gelangen Sie über folgenden Link:
https://support.cosinex.de/unternehmen/
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass keine Java Installation mehr nötig ist, um Angebote abzugeben.
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9.4 Projektraum
Zum Projektraum gelangen Sie über folgenden Link
Vergabemarktplatz Metropole Ruhr
Im Projektraum können Vergabeunterlagen heruntergeladen, Nachrichten mit der Vergabestelle ausgetauscht und das Angebot abgegeben werden.
Nähere Einzelheiten zum Projektraum finden Sie unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28114993
9.5 Bietertool
Voraussetzung für die Einreichung eines Angebots ist die Installation und Ausführung des sog. „Bietertools“: Siehe hierzu: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Bietertool-Installation
9.6 Vorgehen für die Abgabe von Angeboten
-
Rufen Sie den Projektraum auf.
-
Verfahren Sie gemäß der unter https://support.cosinex.de/unternehmen/display/com- pany/Bietertool dargestellten Informationen.
Es wird empfohlen, sich zusätzlich über das Vorgehen für die Abgabe Angeboten mittels der Video-Tutorials zu informieren. Zu den Video-Tutorials gelangen Sie über den folgenden Link:
https://support.cosinex.de/unternehmen/
9.7 Erläuterungen zur Verschlüsselung der Angebote
Die elektronischen Angebote werden mit Hilfe des Bietertools auf dem Rechner des Bieters (lokal) zusammengestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinformationen versehen und in Form sogenannter OSCI-Nachrichten (über das OSCI-Protokoll) zu einem „Vermittler", dem sogenannten Intermediär, übertragen. Der „Vermittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote vor Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist, ergänzt die Meta- Informationen zum Angebot mit den notwendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signaturprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch.
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Erst mit Ablauf der Angebotsfrist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer des Auftraggebers holt das E-Vergabe-Portal die Angebote vom Intermediär ab und bringt die verschlüsselten Angebote mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammen, sodass die Angebote im E-Vergabe-Portal entschlüsselt und zur weiteren Auswertung bereitgestellt werden.
Rückfragen zu den Inhalten der Vergabeunterlagen stimmen Sie bitte mit der Vergabestelle über die über das Vergabeportal ab. Diese koordiniert IGA intern die Beantwortung der Fragen.
Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Fehlende Angaben oder Dokumente werden mit Angabe einer Frist nachgefordert. Die inhaltliche Prüfung und Bewertung erfolgt durch die Fachabteilung. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag und wird durch die Vergabestelle informiert. Die Agenturen, die nicht das wirtschaftlichste Angebot eingereicht haben oder aus anderen Gründen nicht berücksichtigt werden können, werden ebenfalls von der Vergabestelle informiert.
10 Bieterfragen
Bieterfragen senden Sie bitte ausschließlich an das Vergabeportal. Die Vergabestelle leitet die Fragen zur Beantwortung an die Fachabteilung und wird allen Bietern zeitnah über ein Dokument Fragen-Antwort-Katalog zur Verfügung gestellt.
11 Zeitlicher Ablauf der öffentlichen Ausschreibung bis zur Beauftragung
| Zeitpunkt | Geplanter Projektschritt |
|---|---|
| 28.10.2026 | Aufforderung zur Angebotsabgabe durch Vergabestelle |
| 18.11.2026 | Frist zur Einreichung von Bieterfragen |
| 20.11.2026 | Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen* |
| 25.11.2026 12:00 Uhr | Frist zur Einreichung der Angebote |
| Bis 09.12.2026 | Prüfung und Wertung der Angebote |
| 09.12.2026 | Zuschlags-/ Bindefrist (Zuschlag/ Beauftragung kann auch früher erfolgen) |
Die Fristen sind für die Bieter und Bieter bindend, soweit und solange der Auftraggeber hiervon nicht abweicht. Somit behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den voraussichtlichen Zeitplan anzupassen. *Bei Verfahren zum Jahresende /-wechsel können Bieterfragen ggf. erst nach der Betriebsruhe beantwortet werden. Der AG wird die Fristen zur Angebotsabgabe entsprechend anpassen und Bieterfragen schnellstmöglich im neuen Jahr beantworten.
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12 Bewertung der Angebote und Zuschlag
12.1 Zuschlagskriterien
Die Wertung der Angebote erfolgt folgendermaßen:
Preiswertung (P) : 70 %
Leistungswertung (L): 30 %
Die geprüften und zu wertenden Angebote werden auf der letzten Wertungsstufe bezüglich der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet.
Bewertet werden nach der o.a. Gewichtung der Preis sowie die Ausarbeitungen des Bieters/der Bietergemeinschaften zu den nachfolgenden Zuschlagskriterien.
Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien
Die Gewichtung und Bewertung, der vom Bieterin unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums eingereichten Unterlagen und Darstellungen, erfolgt durch die Auftraggeberin im Wege einer Gesamtbetrachtung. Diese Bewertung wird durch mehrere Projektleiterinnen/ Fachabteilungen durchgeführt.
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung:
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand nachfolgend dargestellter Bewertungsmethode nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Dabei hat derjenige Bieter das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, dessen Angebot die größte Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) im Vergleich zu den anderen Angeboten aufweist.
Die Bewertung erfolgt dabei in folgenden Schritten:
-
Ermittlung der Leistungspunkte (L) des Angebots
-
Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots
-
Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) mittels Addition der Leistungspunkte (L) mit den Preispunkte (P) mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen: Z = L + P
Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, dessen Angebot die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erhält.
Hinweis: Sollten zwei (oder mehr) Angebote die gleiche Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erzielen und auf den vordersten Rängen liegen, gilt von diesen Angeboten dasjenige Angebot mit den meisten Preispunkten (P) als das wirtschaftlichste Angebot.
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12.2 Ermittlung der Leistungspunkte (L)
(fließen zu 30 % in die Gesamtbewertung ein = 30 Punkte maximal)
Nachfolgenden Kriterien wird der Konzeptvorschlag bewertet:
Das Angebot wird anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet:
a. Ausführungs- und Montagekonzept (Gewichtung: 15%):
Nachfolgenden Kriterien wird der Konzeptvorschlag bewertet:
Einreichung eines Ausführungs- und Montagekonzept (max. 2 Seiten) mit kurzer Erläuterung
zu:
-
Projektverständis
-
Montageablauf & Schnittstelle zum GaLa-Bauer
-
Vorschlag zum Terminablauf
b. Referenzen (Gewichtung: 15%):
Die Referenzen werden wie nachfolgend bewertet:
-Bezug zu ähnlichen Projekten (z.B. Herstellung + Montage von Pflanzenkästen,
Hochbeete oder ähnliche Projekte)
- Bezug auf zu Projekten auf Gartenschauen oder ähnliche Projekte
-Einreichung von min. einem Referenzprojekt mit einem ähnlichen Auftragsvolumen
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| Zuschlagskriterium: | Gewichtung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Preis | 70 | |||||
| Qualitätskriterien | 30 | |||||
| Anzahl Bewertungspunkte | Maximal erreichbare Punkte | Multiplikator (Gewichtung) | Gewichtetet Punkte (maximal) | |||
| a | Ausführungs- und Montagekonzept | 3 | 5 | 1 | 15 | |
| b | Referenzen | 3 | 5 | 1 | 15 | |
| Maximal zu erreichende Punkte (L) | 30 |
Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt im Vergleich der verschiedenen wertbaren An- gebote untereinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung). Dabei werden ganze, halbe Punkte vergeben. Sie erfolgt wie folgt:
5 Bewertungspunkte:
Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des Auftraggebers eine sehr gute Leistung erwarten.
4 Bewertungspunkte:
Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des Auftraggebers eine gute Leistung erwarten.
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3 Bewertungspunkte:
Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des Auftraggebers eine befriedigende Leistung erwarten.
2 Bewertungspunkte:
Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des Auftraggebers eine ausreichende Leistung erwarten.
1 Bewertungspunkte:
Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des Auftraggebers allenfalls eine mangelhafte Leistung erwarten
12.3 Ermittlung der Preispunkte (P)
(fließen zu 70 % in die Gesamtwertung ein = maximal 70 Punkte)
Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Preisblatt angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten:
Das Angebot mit dem günstigsten Preis für die Leistung erhält 70 Preispunkte. Ein fiktives Angebot, das doppelt so teuer ist bekommt 0 Punkte. Die Punkte der Angebote, die sich preislich zwischen dem günstigsten und fiktiven Angebot befinden, werden durch Anwendung der linearen Interpolation errechnet.
Beispielhaft für die Berechnung des gewichteten Preises:
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13 Vertragsbedingungen
Nachfolgende Bestandteile gelten in folgender Reihen- und Rangfolge:
• Leistungsverzeichnis • die allgemeinen Vertrags-/Einkaufsbedingungen des AG (IGA_2027_AEB_Stand_2025) • VOB/B
• Liste der Bieterfragen und Antworten zum Stand des letzten Abgabeschlusses für die Angebote
14 Etwaige Aufhebung des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Dies gilt insbesondere, wenn kein wirtschaftli- ches Ergebnis erzielt wurde.
15 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit dem Zugang des Zuschlagsschreibens des Auftraggebers beim Bieter bzw. bei der Bietergemeinschaft zustande. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage des Vertrages sind das Angebot des Auftragnehmers sowie die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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