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Anlage X Einweisung von Fremdfirmen.pdf

Modernisierung und Erweiterung der Netzwerktechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Anlage X – Seite 1 von 5

Einweisungsprotokoll nach DGUV Vorschrift 1, Unfallverhütungs-

vorschrift und nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Auftragnehmer/in (AN): …………………………………………………………………………………..…....

Einsatzort:……………………………………………………………………………………………………….…

Zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung zwischen Ihren und unseren Beschäftigten bzw. zwischen Ihren Mitarbeitern/innen und Beschäftigten anderer Auftragnehmer am o.g. Einsatzort haben

wir unsere/n Mitarbeiter/in Frau / Herrn……………………………………………………………………... zur/zum Auftragsverantwortlichen und Ansprechpartner/in bestellt.

Der/Die für Sie benannte Ansprechpartner/in hat gemäß § 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 Weisungsbefugnis gegenüber dem/der „Verantwortlichen“ Ihres Unternehmens und gegenüber Ihren Mitarbeitern/innen. Den Anweisungen und Weisungen des/der Ansprechpartners/in ist deshalb zu folgen. Außerdem sind Weisungen unseres Sicherheitsdienstes und Sicherheitsbeauftragten für Sie verbindlich.

Unsere Bestellung und Benennung des/der Ansprechpartners/in entbindet Sie und Ihre benannten Vorgesetzten nicht von der Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern/innen. Sie haben zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen zu schaffen, Anordnungen zu geben und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 1 § 2.1 und im Übrigen den anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regel entsprechen.

Neben den Vorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft sind die Bestimmungen der für unseren Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft – Unfallversicherung Bund und Bahn – zwingend einzuhalten. Jede erkennbare Gefahr und jeder Mangel an einer Einrichtung oder Anlage ist unverzüglich dem/der Ansprechpartner/in und bei nicht Erreichbarkeit dem Pfortenpersonal zu melden.

Wichtige Telefonnummern Auftragsverantwortliche/r Ansprechpartner/in: ……………………… Feuer / Unfall: 112 Pforte HdG: Bonn: 0228 - 91 65 - 253 Berlin: 030 - 473 77 779 - 51 Leipzig: 0341 - 222 0 - 111

Bei einem Unfall oder Feuer muss zusätzlich die Pforte und die/der Ansprechpartner/in unverzüglich informiert werden.

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Anlage X – Seite 2 von 5

Im Folgenden werden Sie schriftlich unterwiesen:

  1. Einsatzort/Arbeitsstelle Das Betreten von Betriebsbereichen, die nicht im Fremdfirmennachweis genannt sind, ist nicht gestattet. Ist dies zur Ausführung der Arbeiten notwendig, ist immer der/die Ansprechpartner/in im Haus zu verständigen. Auf den Geländen aller unserer Liegenschaften gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrs- ordnung (StVO). Alle mitgeführten Materialien, Werkzeuge und Hilfsmittel sind dem/der Ansprechpartner/in anzumelden.

  2. Flucht- und Rettungspläne Flucht- und Rettungspläne sind in den Gebäuden zu beachten und im Räumungsfall ist der dort eingezeichnete Sammelplatz aufzusuchen. Den Anweisungen der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.

  3. Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen hat die/der AN eigenverantwortlich durchzuführen, hierbei sind die Arbeits-, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften (DGUV Vorschriften und Regeln), sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln einzuhalten.

Die/Der AN ist nach dem Arbeitsschutzgesetz zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Sollte hier Unterstützung zu spezifischen Gefährdungen nötig sein, ist der/die Ansprechpartner/in zu kontaktieren.

Der/Die AN stellt die erforderliche, geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) in ausreichender Menge zur Verfügung. Der/Die AN muss zum Tragen der PSA geeignet sein, und in der Verwendung unterwiesen sein. Bei jeglichen Arbeiten außerhalb von Gebäuden, sind wenigstens Warnwesten oder Jacken nach EN ISO 20471 zu tragen.

  1. Sicherheitsregeln Arbeiten dürfen nur vorgenommen werden, wenn diese sicher ausgeführt werden können. Hier sind insbesondere die Sicherheitsregeln für elektrische und mechanische Freischaltungen (5 Sicherheitsregeln) zu beachten.

  2. Gesundheitsschutz Die/Der AN erklärt hiermit, dass sie/er Arbeiten nur ausführt, wenn sie/er sich arbeitstauglich fühlt und keine Erkrankungen hat, die die Arbeiten einschränken oder gefährden könnten.

  3. Rauchen und Rauschmittel In allen Gebäuden vom HdG gilt ein generelles Rauchverbot. Das Einbringen von Alkohol, Medikamenten und/oder Drogen auf das Gelände des HdG, deren Genuss sowie das Betreten der Gelände im alkoholisierten Zustand oder unter Medikamenten- bzw. Drogeneinfluss ist nicht gestattet.

  4. Arbeits- und Betriebsmittel Alle verwendeten Arbeits- und Betriebsmittel müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen und dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Die/Der AN ist verantwortlich für die sicherheitsgerechte Ausrüstung, den ordnungsgemäßen Zustand sowie den sicheren Betrieb der Arbeits- und Betriebsmittel.

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Anlage X – Seite 3 von 5

Jedes elektrische Gerät benötigt ein aktuelles Prüfsiegel, welches sichtbar an dem Betriebsmittel anzubringen ist. Auf Verlangen sind die entsprechenden Prüfprotokolle vorzulegen. Bei Arbeiten mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist ein Personenschutzschalter, PRCD-S einzusetzen. Bei Bedarf kann ein PRCD-S Leitungsroller an der Pforte ausgeliehen werden.

  1. Arbeiten auf Höhe Werden Arbeiten auf Leitern, Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen durchgeführt, ist vorab der Ansprechpartner zu verständigen. Im HdG sind Linearmelder (Fire Beams) verbaut. Werden diese unterbrochen, wird sofort die Feuerwehr alarmiert. Wurde dies vorher nicht abgeklärt, hat der AN die Kosten des Einsatzes zu tragen.

  2. Gerüste und Einsatz von Hubarbeitsbühnen und Flurförderzeugen Für das sichere Auf-, Um- und Abbauen sowie das Verwenden von Gerüsten ist die DIN 4420 anzuwenden. Eingesetzte Hubarbeitsbühnen und Flurförderfahrzeuge müssen nach DGUV geprüft sein und dürfen ausschließlich von denjenigen benutzt werden, die hierzu die Befähigung besitzen, einen schriftlichen Auftrag ihres Arbeitgebers haben sowie über den Einsatz dieser Arbeitsmittel und die Gefahren, die hiervon ausgehen, ausführlich und nachweislich unterwiesen wurden.

  3. Brandschutz Nachfolgende Arbeiten bedürfen einer besonderen schriftlichen Erlaubnis und sind ohne ausdrückliche Genehmigung verboten:

  • Heißarbeiten (Schweiß-, Brenn-, Schleif-, Trenn-, Schneid- und Lötarbeiten) in oder auf Gebäuden und Hallen
  • Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten Die schriftliche Erlaubnis ist während der Durchführung der Arbeiten mit sich zu führen.
  1. Gefahrstoffe Werden Gefahrstoffe in Bereichen des HdG eingesetzt, gelagert, umgefüllt oder transportiert, ist die/der Ansprechpartner/in zu informieren. Ausgenommen sind Gefahrstoffe der Stufe 1 in einer maximalen Menge pro Gebinde von 1 Liter oder 1 kg. Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Arbeits- stoffen ist die/der AN für die Veranlassung und Durchführung der Arbeitssicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Insbesondere sind die erforderlichen Schutz- und Kontrollmaßnahmen, Maßgabe nach GefStoffV und TRGS, eigenverantwortlich zu treffen.

  2. Umweltschutz Abfälle, die während der Arbeiten anfallen, sind grundsätzlich nach Abschluss der Arbeiten durch die/den AN vollständig mitzunehmen und eigenverantwortlich ordnungsgemäß zu entsorgen.

  3. Vertraulichkeit Die zur Kenntnis gelangten betrieblichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach Abschluss der Arbeiten.

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Anlage X – Seite 4 von 5

  1. Sonstiges / Bemerkungen

…………………………………………………………………………………..…....………………………………

…………………………………………………………………………………..…....………………………………

…………………………………………………………………………………..…...........…………………..…....

…………………………………………………………………………………..…..........................................

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Anlage X – Seite 5 von 5

Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass ich alle vorgenannten Punkte zur Kenntnis genommen und verstanden habe. Ich stelle die Einhaltung aller Forderungen während der Durchführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten sicher.

Eingewiesene Personen (Die Einweisung hat eine Gültigkeit bis zum jeweiligen Jahresende):

DatumUhrzeitNameVornameUnterschrift
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Einweisende Person:

DatumUhrzeitNameVornameUnterschrift
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