Mobiles Hochwasserschutzsystem mit 2.000 Metern Länge
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 22.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Thüringer Landesverwaltungsamt
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- CPV-Codes
- Baustoffe (44110000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 696008-2026
- Verfahrensnummer
- 34fb8736-c426-4073-b5a1-3096b9c0679a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 13 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Das Thüringer Landesverwaltungsamt beschafft ein mobiles Hochwasserschutzsystem mit einer Gesamtlänge von 2.000 Metern. Die Anlieferung ist voraussichtlich an drei Standorte in Thüringen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung eines mobilen Hochwasserschutzsystems für 2000m gemäß Leistungsbeschreibung. Anlieferung an voraussichtlich drei Standorte in Thüringen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beschaffung eines mobilen Hochwasserschutzsystems
Beschaffung eines mobilen Hochwasserschutzsystems für 2000m gemäß Leistungsbeschreibung. Anlieferung an voraussichtlich drei Standorte in Thüringen.
Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1.) Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Erklärung zur Eignung gemäß § 48 VgV, §§ 31, 35 UVgO“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. 2.) Der Auftragnehmer muss die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) einhalten. Bieter müssen die Beachtung und Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG erklären. Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es wird geprüft, ob ein Zuschlagsverbot gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt. Dazu ist vom Bieter die „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ zu verwenden. Nachforderungsmöglichkeiten richten sich nach § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.
Vergabeunterlagen
13 Dateien laut Portal · Stand 16.09.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Anschreiben | 114 KB | |
| Anschreiben | 275 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 197 KB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Formular | 136 KB | |
| Sonstiges | 653 KB | |
| Formular | 718 KB | |
| Formular | 1,5 MB | |
| Sonstiges | 701 KB | |
| Formular | 688 KB | |
| Vertragsbedingungen | 76 KB | |
| Sonstiges | 239 KB |
Anforderungen
1.) Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Erklärung zur Eignung gemäß § 48 VgV, §§ 31, 35 UVgO“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. 2.) Der Auftragnehmer muss die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) einhalten. Bieter müssen die Beachtung und Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG erklären. Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es wird geprüft, ob ein Zuschlagsverbot gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt. Dazu ist vom Bieter die „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ zu verwenden. Nachforderungsmöglichkeiten richten sich nach § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.10.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.