Tabelle1
| Landeshauptstadt Hannover, Geoinformation | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 |
|---|---|---|---|---|
| Beschaffung eines Mobile Mapping Systems | ||||
| Vergabenummer: 61-0991-26 | ||||
| Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung | ||||
| Anforderungskatalog / Ausschlusskriterien | ||||
| Die im Katalog genannten Anforderungen sind zwingend zu erfüllen. Eine Nicherfüllung führt zum Ausschluss des Angebots. Wählen Sie in den gelb markierten Feldern durch "ja" oder "Nein" aus, ob das jeweilige Kriterium erfüllt wird. | ||||
| Kriterium (Übernahme der Nummerierung aus der Leistungsbeschreibung) | ||||
| 2 Leistung Gesamtsystem | ||||
| Nr. | Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung | erfüllt |
| 2.1 | Gesamtsystem | Zulassung für Betrieb im Straßenverkehr | Der Einsatz des Systems ist für den Betrieb im deutschen Straßenverkehr zugelassen. | |
| 2.2 | Fahrzeug | Fahrzeugkompatibilität | Das System ist über Dachträger modell- und typenunabhängig auf verschiedenen Fahrzeugen montierbar. Kompatibilität zu einem Mercedes Benz Vito ist zu gewährleisten. | |
| 2.3 | Handling | Maximalgewicht | Das Gewicht des Fahrzeugdachaufbaus (Messsystem ohne Trägersystem, ohne möglichem Schienensystem, ohne Zusatzkameras) beträgt aufgrund ergonomischer Erfordernisse maximal 30 Kilogramm. | |
| 2.4 | Schutz | Staub- und Spritzwasserschutz | Die Sensoreinheit des Mobile-Mapping-Systems muss mindestens der Schutzart IP64 gemäß DIN EN 60529 entsprechen. | |
| 2.5 | Stromversorgung | Unabhängige Akku-Batterie | Das Erfassungssystem lässt sich über eine dazugehörige externe Stromversorgung betreiben. | |
| 2.6 | Aufnahmedauer | Akkukapazität | Die Akkukapazität muss derartig dimensioniert sein, dass sie bei maximaler Punktwolkendichte und bei maximaler Bildauflösung und einer räumlichen Auflösung alle 3 Meter für ≥ 6 Stunden Projektaufnahme ausreichend ist. | |
| 2.7 | Aufnahmedauer | Speicherkapazität | Der Festplattenspeicher muss derartig dimensioniert sein, dass er bei maximaler Punktwolkendichte und bei maximaler Bildauflösung und einer räumlichen Auflösung alle 3 Meter für ≥ 6 Stunden Projektaufnahme ausreichend ist. | |
| 2.8 | Daten-Übertragung | Datentransfer | Die aufgenommenen Daten müssen tagesaktuell von der Auftraggeberin über gängige Schnittstellen wie USB, LAN oder WLAN ausgelesen werden können | |
| 2.9 | Aufbau-Flexibilität | Größe der Hardware-Blöcke | Das Volumen der einzelnen Blöcke für Batterie und Datenverarbeitung überschreitet jeweils nicht 0,15 m². | |
| 2.10 | Aufbau-Flexibilität | Hardwareanschluss | Die Verbindung des Fahrzeugoberbaus mit dem Fahrzeuginneren ist über ein Sammel-Kabel zu gewährleisten. | |
| 2.11 | Systemsteuerung | Bedieneinheit | Das System ist über eine separate Bedieneinheit während der Fahrt steuerbar. | |
| 2.12 | Systemstatus | Mobiler Betrieb | Für die Bedieneinheit ist bei der Verwendung im Fahrzeug eine Stromversorgung zu gewährleisten und darf die Betriebsdauer des Messsystems nicht maßgeblich negativ beeinflussen. | |
| 2.13 | Systemstatus | Bedienung | Die Bedieneinheit bietet die Möglichkeit der Steuerung aller Sensoren des Gesamtsystems. | |
| 2.14 | Systemstatus | Initialisierung | Die Bedieneinheit bietet die Möglichkeit der Initialisierung aller Sensoren des Gesamtsystems. | |
| 2.15 | Systemstatus | Überwachung | Die Bedieneinheit bietet die Möglichkeit der Überwachung aller Sensoren des Gesamtsystems. | |
| 2.16 | Systemstatus | Genauigkeiten | Die Bedieneinheit bietet die Möglichkeit des Monitorings der Aufnahmegenauigkeiten aller Sensoren des Gesamtsystems. | |
| 2.17 | Systemstatus | Positionierungssystem | Die Bedieneinheit ermöglicht die Übersicht über die aktuell verwendeten Satellitenanzahl, welche für die aktuelle Positionierung des Systems verwendet werden. | |
| 2.18 | Systemstatus | Initialisierung | Der Anwender muss über die Bedieneinheit eindeutig erkennen können, ob die Initialisierung des Mobile-Mapping-Systems abgeschlossen ist und die Datenerfassung begonnen werden kann. | |
| 2.19 | Systemstatus | Qualitätssicherung | Die Bedienoberfläche muss die Trajektorie in Echtzeit visualisieren und qualitätsabhängig kennzeichnen können. Die aktuelle Qualität der Trajektorien- und Positionslösung muss für den Anwender unmittelbar erkennbar sein. | |
| 2.20 | Hardware-Kompatibilität | Erweiterbarkeit durch Fachhardware | Möglichkeit zur Anbindung von Bodenradar oder Thermalkamera muss gegeben sein | |
| 3 Leistung Positionierungssystem | ||||
| Nr. | Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung | erfüllt |
| 3.1 | Positionierung | GNSS-Empfänger | Mehrfrequenz (L1, L2, L5, etc.) GNSS-Empfänger mit Tracking der Signale der Systeme GPS, GLONASS, Galileo, BeiDou | |
| 3.2 | Positionierung | Zweiter GNSS- Empfänger/Antenne | Das Empfangen von Daten mittels einer zweiten GNSS-Antenne (analog zu Anforderung Nr. 3.1) zur Berechnung einer verbesserten Position bzw. Ausrichtung (insbesondere Azimutrichtung) ist möglich | |
| 3.3 | Positionierung | Echtzeit-Korrekturdaten (RTK - SAPOS) | Das System nutzt bei der Positionsbestimmung Echtzeitdaten via SAPOS (RTK). | |
| 3.4 | Positionierung | Inertiale Messeinheit (IMU) | Das System erfasst seine Bewegung im Raum unabhängig von den GNSS-Daten, GNSS-Empfangs-Abbrüche können kompensiert werden. | |
| 3.5 | Positionierung | Odometer-Unterstützung (DMI), mechanisch | Die Nachrüstung des Systems zusätzlich mit einem mechanischen Odometer muss möglich sein. | |
| 3.6 | Positionierung | Odometer-Unterstützung (DMI), optisch | Die Nachrüstung des Systems zusätzlich mit einem optischen Odometer muss möglich sein. | |
| 3.7 | Positions- genauigkeit | mit permanentem GNSS-Signal (≥ 10 Satelliten) | X,Y (horizontal) ≤ 0.02 m Z (vertikal) ≤ 0.05 m | |
| 3.8 | Positions- genauigkeit | mit unterbrochenem GNSS-Signal (nach 60 Sekunden) | X,Y (horizontal) ≤ 0.12 m Z (vertikal) ≤ 0.12 m | |
| 3.9 | System-Kalibrierung | Vorkalibrierung der Sensoren | Die Einzelsensoren sind gesamtheitlich so als System kalibriert. | |
| 3.10 | System-Kalibrierung | Nachkalibrierung der Sensoren | Die Auftraggeberin muss durch den Auftragnehmer dazu befähigt werden, die Sensoren (insbesondere bei möglicher Demontage) in ihrer Position neu zu kalibrieren. | |
| 4 Leistung Laserscanning-System | ||||
| Nr. | Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung | erfüllt |
| 4.1 | Laserscanner | Anzahl der Messköpfe | Das System verfügt über zwei separate Messköpfe. | |
| 4.2 | Laserscanner | Laserklasse | Die Laser des Systems sind mit Laserklasse 1 gemäß IEC 60825-1 klassifiziert. | |
| 4.3 | Laserscanner | Messrate pro Scaneinheit | Die effektive Messrate des Gesamtsystems beträgt mindestens 2.000.000 Punkte/Sekunde (2 MHz). | |
| 4.4 | Laserscanner | Scanrate pro Scaneinheit | Die Scanfrequenz beträgt mindestens 240 Hz. | |
| 4.5 | Laserscanner | Anordnung der Sensoren | Die fahrzeugseitige Montage der Lasersystemen ist zur links- und rechtsseitigen Erfassung in Fahrtrichtung optimiert. | |
| 4.6 | Laserscanner | Ausrichtung der Sensoren | Die Sensoranordnung/-ausrichtung ist so optimiert, dass Abschattung minimiert und die Flächenabdeckung maximiert werden. Eine Überlappung der erfassten Punktwolken soll möglich sein. | |
| 4.7 | Laserscanner | Minimalreichweite | ≤ 1,5 Meter | |
| 4.8 | Laserscanner | Mindestreichweite | Bezogen auf eine Oberflächen-Reflektivität von größer 80%, beträgt die Mindestreichweite 100 Meter bei einer Messrate von 2 MHz | |
| 4.9 | Laserscanner | Relative Genauigkeit | Die relative 3D-Genauigkeit der Laserscanpunkte beträgt maximal 3 mm bei einer Objektentfernung von 30 Metern. | |
| 4.10 | Laserscanner | Erfassung der Objektreflektivität | Die Objektoberflächenreflektivität wird als lntensitätswert pro Punkt miterfasst. | |
| 4.11 | Laserscanner | Technische Vorgabe | Die Datenstruktur der geforderten Punktwolken gemäß Spezifikation der Eingangsdaten für den VC Panorama Konverter (Anlage 02) muss herstellerseitig vollständig erfüllt werden. | |
| 5 Leistung Kamerasystem | ||||
| Nr. | Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung | erfüllt |
| 5.1 | Kamera | Panoramakamera, Auflösung | Die geforderte physikalische Mindestauflösung für ein Panorama ist 72 Megapixel. Sie ist allein durch eine Panoramakamera zu erreichen (ohne Verwendung von Zusatzkameras/Seitenkameras). | |
| 5.2 | Kamera | Zusatzkameras | Ergänzende Seitenkameras können software- und hardwareseitig eingebunden werden | |
| 5.3 | Kamera | Auslösung | Die Bildauslösung muss sowohl zeitgesteuert als auch wegstreckenabhängig (geometrischer Trigger) konfigurierbar sein. | |
| 5.4 | Kamera | Geometrische Auslösung | Die Kamera muss vom System wegbasiert variabel in einem Intervall mindestens von 3 m bis 50 m ausgelöst werden können. | |
| 5.5 | Kamera | Standartabweichung der Auslöseposition | Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Bildüberlappung darf die Abweichung der realen Auslösung vom definierten Soll-Intervall während der Fahrt bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h den Wert von 0,2 m nicht überschreiten. | |
| 5.6 | Panorama | Stitching | Das Stitching der Einzelbilder zu einem Panorama und dessen Ablage in einer Bilddatei hat systemseitig automatisch oder im Post-Processing zu erfolgen. | |
| 5.7 | Panorama | Georeferenzierung | Das Panorama muss systemseitig automatisch im Datenaufbereitungsprozess georeferenziert werden. Abweichung zwischen Projektionsebene des Panoramabildes und der Laserscan-Punktwolke müssen systemseitig herausgerechnet werden. | |
| 5.8 | Panorama | Ausgabe der Georeferenz | Die Georeferenzierung muss positionsgenau, eindeutig, und vollständig je Panorama im offenen Datenformat gemäß Definition/Format des VC Panorama Konverter (Anlage 02) ausgegeben werden können. | |
| 5.9 | Panorama | Geometrischer Referenzpunkt | Der geometrische Referenzpunkt ist das Zentrum des Panoramabildes. | |
| 5.10 | Panorama | Bildformat, Export | Zulässiges Bildformat für die Panoramen ist als Mindestanforderung .jpg | |
| 5.11 | Panorama | Export | Die Panoramabilder müssen in ihrer Originalauflösung gespeichert werden können. Der Export in ein komprimiertes, verlustfreies Bildformat (.jpeg) muss möglich sein. | |
| 5.12 | Panorama | Technische Vorgabe | Die Datenstruktur der geforderten Bilddaten einschließlich Orientierungsparameter gemäß Spezifikation der Eingangsdaten für den VC Panorama Konverter (Anlage 02) muss herstellerseitig vollständig erfüllt werden. | |
| 6 Leistung Bedien-/Bereitstellungssoftware | ||||
| Nr. | Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung | erfüllt |
| 6.1 | Georeferenzierung | Georeferenzierung | Die Software ermöglicht die endgültige Georeferenzierung aller Sensordaten-Produkte mit den entsprechenden, bereits benannten Genauigkeiten | |
| 6.2 | Georeferenzierung | Korrekturdaten | Die Software ermöglicht die Einbindung von SAPOS-Korrekturdaten | |
| 6.3 | Georeferenzierung | Passpunkte | In der Örtlichkeit vorhandenen Passpunkte können für die Verbesserung der Trajektorie genutzt werden. | |
| 6.4 | Georeferenzierung | Befahrungs-Matching | Mehrere, an der gleichen oder einer angrenzenden Örtlichkeit aufgenommenen Punktwolken können im Post-Processing verknüpft und zusammenhängend referenziert werden. | |
| 6.5 | Georeferenzierung | Koordinaten-Transformation | Koordinaten (inklusive der Trajektorie) lassen sich von geografischen Koordinaten in Abbildungskoordinaten (z.B. UTM) transformieren (siehe auch Anlage 02). | |
| 6.6 | Punktwolke | Punktattribute | Die Software ermöglicht die Kolorierung der Punktwolke in vier Dimensionen, sodass jeder Einzelpunkt final neben dem Zeitstempel über sieben Attribute verfügt: x, y, z, i, r, g, b | |
| 6.7 | Punktwolke | Kolorierungsquelle | Die Kolorierung der Punktwolke muss aus mindestens zwei möglichen Quellen möglich sein: a) aus Daten der Panoramakamera b) aus softwareseitiger Klassifizierung (Objekterfassung) | |
| 6.8 | Punktwolke | Ausgabeformat | Die kolorierte Punktwolke muss in offenen Formaten als 7D Punktwolke (x, y, z, i, r, g, b) mit Zeitstempel für jeden Einzelpunkt exportierbar sein. Die nicht kolorierte Punktwolke muss ebenfalls in einem offenen Format als 4D Punktwolke (x, y, z, i) exportierbar sein. Zwingend geforderte Formate sind E57 und LAS/LAZ. | |
| 6.9 | Trajektorie | Export | Als Ergebnis des Post-Processings muss die Trajektorie als linienhafte Geometrie exportiert werden können. | |
| 6.10 | Trajektorie | Format | Als Formate für den Trajektorienexport sollen GeoJSON, CSV oder ESRI-Shapefile unterstützt werden. | |
| 6.11 | Trajektorie | Punktwolken-Clipping | Die Software muss die Möglichkeit bieten, die Punktwolke in einer frei wählbaren metrischen Distanz von der Trajektorie zu beschneiden. | |
| 6.12 | Trajektorie | Postprocessing | Die Berechnung der endgültigen Trajektorie muss vor der Georeferenzierung und Verarbeitung von Punktwolken- und Bilddaten erfolgen. Eine Qualitätsverbesserung mittels Passpunkten muss möglich sein. Für die Erstellung der Endprodukte darf ausschließlich die optimierte Trajektorie verwendet werden. | |
| 6.13 | Kameradaten | Anonymisierung | Die Bilddaten des Kamerasystems müssen auf mindestens eine der nachfolgenden Arten anonymisiert werden können. a) sensorseitig, vollautomatisch bei der Aufnahme b) vollautomatisch im Post-Processing c) vollautomatisch im Post-Processing mit manueller Nachbearbeitung (Einzelfall) | |
| 6.14 | Kameradaten | Anonymisierung | Die Anonymisierung muss mindestens die Unkenntlichmachung von Personen und Fahrzeugen umfassen. Dabei müssen mindestens Gesichter und Kennzeichen berücksichtigt werden. Die Anonymisierung muss mit einer hohen Zuverlässigkeit von über 90% erfolgen. | |
| 6.15 | Kameradaten | Anonymisierung | Die automatisiert anonymisierten Bereiche müssen durch den Anwender überprüft, nachbearbeitet und manuell ergänzt werden können. | |
| 6.16 | Kameradaten | Export | Für jedes erzeugte 360°-Panoramabild muss das zugehörige Aufnahmezentrum exportierbar sein. Der Export muss mindestens folgende Informationen enthalten: Bildkennung, Zeitstempel, Koordinate des Aufnahme- bzw. Projektionszentrums (X, Y, Z), Rollwinkel, Nickwinkel, Gierwinkel (jeweils in Grad). Der Export muss in einem offenen und dokumentierten Format (z. B. CSV) möglich sein. | |
| 6.17 | Qualitäts-Sicherung | Bericht | Nach Abschluss des Post-Processings muss ein Bericht über das Unsicherheitsniveau und die Optimierungsergebnisse einsehbar sein. | |
| 6.18 | Software-Kompatibilität | Erweiterbarkeit | Endprodukte (Punktwolken und Panoramabilder) müssen gemäß „Spezifikation der Eingangsdaten für den VC Panorama Konverter“ für eine Darstellung in der VC Map entsprechend aufbereitet sein (siehe Anlage 02). | |
| 6.19 | Software | Systemlösung | Sämtliche für die Datenverarbeitung, Datenaufbereitung und Datenbereitstellung erforderlichen Funktionen müssen innerhalb der angebotenen Systemlösung verfügbar sein. | |
| 6.20 | Software | Sprache | Die Software inkl. Bedienoberfläche im Fahrzeug wird für die Verwendung in deutscher Sprache ausgeliefert. | |
| 6.21 | Software | Programm-Beschreibung | Die Software muss eine eingebaute Programmbeschreibung besitzen, welche online oder über das jeweilige Software-Modul zugänglich ist und alle wichtigsten Programmfunktionen sowie theoretischen Grundlagen hinreichend genau beschreibt. | |
| 7 Support, Dokumentation, Störungen und weitere Anforderungen | ||||
| Nr. | Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung | erfüllt |
| 7.1 | Daten-Souveränität | Auslesegarantie | Daten, die mit dem System aufgenommen wurden, müssen auch nach Ablauf des Vertragszeitraums jederzeit ausgelesen/exportiert und in gängigen Formaten verarbeitet werden können. | |
| 7.2 | Dokumentation | Systemdokumentation | Es ist eine ausführliche, deutschsprachige Dokumentation aller Systemkomponenten und Softwarepakete in Form von Bedienungsanleitungen zur Verfügung zu stellen. | |
| 7.3 | Support | Telefonischer Support | Es ist ein deutschsprachiger, telefonischer Support zu allen Sensorgruppen und Softwarekomponenten von Montag, bis Freitag 9:00-15:00 Uhr MEZ zu gewährleisten (im Vertragszeitraum) | |
| 7.4 | Support | Technischer Support | Es ist eine Fehlersuche bzw. Supportleistung durch Vor-Ort-Service oder durch Videotelefonie innerhalb von 24h nach Zugang einer betriebsbehindernden Fehlerbeschreibung innerhalb des Supportzeitraums zu gewährleisten (im Vertragszeitraum) | |
| 7.5 | Support | Reparatur | Einsendungen des Systems oder von Systemkomponenten zur Reparatur/Kalibrierung werden bei einer Entfernung über 300 km durch den Auftragnehmer abgewickelt (im Vertragszeitraum). | |
| 7.6 | Support | Ersatzsystem | Soweit der Ausfall des Systems nicht durch die Auftraggeberin oder durch Dritte verursacht wurde, hat der Auftragnehmer die Betriebsfähigkeit des Mobile-Mapping-Systems innerhalb von 14 Kalendertagen wiederherzustellen. Die Wiederherstellung kann insbesondere durch Reparatur, Austausch defekter Komponenten oder die Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzsystems erfolgen. | |
| 7.7 | Nutzbarkeit | Permanentlizenz | Die Bedien- und Bereitstellungssoftware muss mit einer Permanentlizenz angeboten werden. | |
| 7.8 | Nutzbarkeit | Betrieb | Der Auftragnehmer hat die Kosten für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der gelieferten Hard- und Software für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Inbetriebnahme in sein Angebot einzupreisen. Dies umfasst mindestens die Bereitstellung von Sicherheits- und Funktionsupdates, Supportleistungen sowie die Behebung von Störungen gemäß den vertraglich vereinbarten Reaktionszeiten. | |
| 7.9 | Inbetriebnahme | Unterweisung | Der Auftragnehmer stellt die Unterweisung des Auftraggebers zur Inbetriebnahme des Systems (Hardware, Software) sicher. |