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Landeshauptstadt Hannover, Geoinformation
Beschaffung eines Mobile Mapping Systems
Leistungsbeschreibung
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ........................................................................................................................................ 2 1.1 Allgemeines ............................................................................................................................ 2 1.2 Ziele und Zwecke des Dokuments ......................................................................................... 2 1.3 Ausgangssituation .................................................................................................................. 2 1.4 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ................................................................. 3 2 Leistung Gesamtsystem .................................................................................................................. 4 3 Leistung Positionierungssystem ..................................................................................................... 6 4 Leistung Laserscanning-System ...................................................................................................... 8 5 Leistung Kamerasystem .................................................................................................................. 9 6 Leistung Bedien-/Bereitstellungssoftware ................................................................................... 11 7 Support, Dokumentation, Störungen und weitere Anforderungen ............................................. 14
Abkürzungsverzeichnis AG Auftraggeber im Sinne der Leistungsgegenstände AN Auftragnehmer im Sinne der Leistungsgegenstände DMI Distance Measurement Instrument GLONASS Globales russisches Satellitennavigationssystem GNSS Global Navigation Satellite System GNSS-RTK-Anlagen Real-Time-Kinematik GPS Global Positioning System IMU Inertial Measurement Unit LAN Local Area Network MEZ Mitteleuropäische Zeit (UTC+1h) MMS Mobile Mapping System SAPOS Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung USB Universal Serial Bus VC/VCS Virtual City Systems WLAN Wireless Local Area Network
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1 Einleitung
1.1 Allgemeines
Die vorliegende Leistungsbeschreibung enthält die technischen und nichttechnischen Anforderungen an ein zu lieferndes Mobile-Mapping-System sowie die dazugehörige Softwarelösung und anderen Nebenleistungen. Sie dient als Basis für die Ausschreibung und Vertragsgestaltung und bildet somit die Vorgabe für die Angebotserstellung. Kommt es zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu einem Vertragsabschluss ist die bestehende Leistungsbeschreibung rechtlich bindend und wird Teil des Vertrages.
1.2 Ziele und Zwecke des Dokuments
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung eines Mobile-Mapping-Systems für den Einsatz im gesamten Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Hannover. Diese umfasst die Hardware samt Peripherie und die Software zur Bedienung der Datenerfassung bzw. Bereitstellung der Ergebnisse der Befahrung, sowie Wartung.
1.3 Ausgangssituation
Das öffentliche Verkehrs- und Infrastrukturnetz der Landeshauptstadt Hannover umfasst mehr als 1.300 km Straßen und deren Infrastruktur wie Brücken, Nebenanlagen, Lichtsignale, Verkehrsschilder, sonstige Straßenmöbel usw. Der Aufgabenumfang für die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover erstreckt sich über die Planung, Erneuerung, Instandhaltung, bis zur Verkehrssicherung dieses Bestandes. Eine wesentliche Grundlage für diese Aufgaben bildet die möglichst flächendeckende Erfassung und Dokumentation der vorhandenen baulichen Gegebenheiten.
Im Bereich der Vermessung kommen hierfür bereits verschiedene etablierte Verfahren zum Einsatz. Bei der klassischen terrestrischen Vermessung werden mithilfe von Totalstationen (Tachymetrie) und GNSS-Empfängern einzelne Messpunkte vor Ort erfasst und daraus Bestandspläne erstellt. Ergänzend werden terrestrische Laserscansysteme eingesetzt, um detaillierte dreidimensionale Informationen der Umgebung zu gewinnen. Aus den erfassten Punktwolken können hochaktuelle, sehr präzise Bestandsmodelle abgeleitet werden. Hinzu kommt der Einsatz eines Dohnensystems zur luftbildgestützten, flächenhaften Erfassung von Bestandssituationen, Dokumentationen und Bauprojektbegleitungen.
Der Einsatz eines Mobile Mappings System erweitert die Möglichkeiten der Datenerfassung der Geoinformation, indem hochaufgelöste 3D-Punktwolken sowie georeferenzierte Bilddaten aus der Bewegung eines Erfassungsfahrzeugs heraus aufgenommen werden können. Die Datenerfassung erfolgt berührungslos, flächendeckend und ohne wesentliche Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs. Dadurch können umfangreiche Vermessungsarbeiten, die bislang mit einem erhöhten personellen Aufwand und teilweise unter schwierigen oder gefährlichen Bedingungen im Straßenraum durchgeführt werden mussten, schneller und sicherer erledigt werden. Insbesondere in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen, eingeschränkten Platzverhältnissen oder besonderen Gefährdungspotenzialen kann die notwendige Aufenthaltsdauer des Vermessungspersonals im Verkehrsraum erheblich reduziert und somit die Arbeitssicherheit signifikant erhöht werden.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt in der deutlich gesteigerten Informationsdichte der erfassten Daten. Während klassische Vermessungsverfahren häufig auf die Aufnahme einzelner definierter Messpunkte beschränkt sind, liefert Mobile Mapping eine umfassende digitale Abbildung des gesamten Straßenraums. Neben der dreidimensionalen Geometrie stehen zusätzlich hochauflösende Bildinformationen zur Verfügung, wodurch eine Vielzahl von Objekten und räumlichen Zusammenhängen nachträglich im Innendienst ausgewertet werden können.
Aus den gewonnenen Daten lassen sich digitale Bestandsunterlagen, Pläne und weitere Fachinformationen ableiten. Dadurch können Vermessungsleistungen zunehmend vom Außendienst in den Innendienst verlagert werden. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung personeller Ressourcen, verkürzt Bearbeitungszeiten und schafft eine verbesserte Datengrundlage für Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb der städtischen Infrastruktur.
Mit der Einführung eines Mobile-Mapping-Systems wird somit ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung der Infrastrukturverwaltung vollzogen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für eine schnellere, wirtschaftlichere und qualitativ hochwertige Bearbeitung der vielfältigen Aufgaben im Bereich des Straßen- und Infrastrukturmanagements.
1.4 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen
Das zu liefernde Mobile-Mapping-System muss zwingend über die nachfolgend genannten technischen Spezifikationen verfügen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung der Mindestanforderungen gegliedert gemäß nachfolgender Leistungsbestandteile:
MMS-Komponenten
- Anforderungen an das Gesamtsystem (vgl. Punkt 2)
- Anforderungen an das Positionierungssystem (vgl. Punkt 3)
- Anforderungen an das Laserscanning-System (vgl. Punkt 4)
- Anforderungen an das Kamerasystem (vgl. Punkt 5)
- Anforderungen an die Bedien-/Bereitstellungssoftware (vgl. Punkt 6)
- Anforderungen an Support, Dokumentation, Störungen und weiteres (vgl. Punkt 7)
Der Bieter sichert die Einhaltung der jeweiligen technischen Spezifikationen bzw. Anforderungen mittels der entsprechenden Eigenerklärung, welche Bestandteil der vorliegenden Vergabeunterlagen ist, zu.
Bei den im Folgenden aufgeführten Kriterien handelt es sich ausschließlich um zu erfüllende Muss- Kriterien. Der Bieter hat in seinem Angebot in der zur hier gegenständlichen Leistungsbeschreibung gesonderten Tabelle „Kriterienkatalog“ (siehe Anlage 1) anzugeben, ob er die einzelnen Anforderungen erfüllt. Die Nichteinhaltung der Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung.
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2 Leistung Gesamtsystem
Das Mobile-Mapping-System muss für den Betrieb im deutschen Straßenverkehr zugelassen sein. Es lässt sich unabhängig von der Trägerplattform bzw. vom Fahrzeug betreiben, muss aber kompatibel zu einem Mercedes Vito sein. Es beinhaltet eine eigene Stromversorgung. Die Sensoreinheit lässt sich unabhängig vom Fahrzeugtyp auf einem Fahrzeugdach mit einem handelsüblichen Dachträgersystem montieren. Der Festplattenspeicher, sowie die Akkukapazität müssen derartig dimensioniert sein, dass bei maximaler Punktwolkendichte und bei maximaler Bildauflösung und einer räumlichen Auflösung alle 3 Meter die Betriebsbereitschaft für 6 Stunden Projektaufnahme gewährleistet ist.
Um die Flexibilität des regelmäßigen Auf- und Abbaus zu gewährleisten, sind für die im Fahrzeuginneren vorgesehene Hardware einzelne Hardwareblöcke zu verwenden, die ein Volumen von jeweils 0,15 m² nicht überschreiten. Die Verbindung des Fahrzeugoberbaus mit dem Fahrzeuginneren ist über ein Sammel-Kabel zu gewährleisten.
Das Gesamtsystem ist durch eine visuelle Bedien- und Steuerungseinheit im Fahrzeug zu steuern und im Betrieb überwachbar. Mit der Bedieneinheit sind sämtliche Sensorgruppen steuerbar (starten, initialisieren, stoppen, etc.) sowie die Funktionalität und Genauigkeit alle Sensorgruppen im Betrieb überwachbar. Die aktuelle Qualität der Trajektorien- und Positionslösung muss für den Anwender unmittelbar erkennbar sein. Darüber hinaus muss dem Systembediener unabhängig vom Systemstatus während der Systeminitialisierung und im Betrieb eine Information zur Verfügung gestellt werden, ob das System einsatzbereit ist. Bei Verwendung mobiler Endgeräte als Bedieneinheit ist der Netzbetrieb des Endgerätes (Laden des Akkus) im Fahrzeug zu gewährleisten und in die reguläre (nicht die Leistungsreserve) Dimensionierung der Leistungsversorgung einzukalkulieren.
Es muss sichergestellt werden, dass die Daten über gängige Schnittstellen (LAN, WLAN, USB) vom MMS tagesaktuell in die städtische Infrastruktur übertragen werden können. Sollten spezifische Hardware- und/oder Softwarekomponenten für die Übertragung der Daten notwendig sein, so sind diese im Angebot zu berücksichtigen.
Das Mobile-Mapping-System muss die Möglichkeit der Anbindung eines Bodenradars oder einer Thermalkamera vorsehen.
| Anforderung | |||
|---|---|---|---|
| Nr. | Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung |
| 2.1 | Gesamtsystem | Zulassung für Betrieb im Straßenverkehr | Der Einsatz des Systems ist für den Betrieb im deutschen Straßenverkehr zugelassen. |
| 2.2 | Fahrzeug | Fahrzeugkompatibilität | Das System ist über Dachträger modell- und typenunabhängig auf verschiedenen Fahrzeugen montierbar. Kompatibilität zu einem Mercedes Benz Vito ist zu gewährleisten. |
| 2.3 | Handling | Maximalgewicht | Das Gewicht des Fahrzeugdachaufbaus (Messsystem ohne Trägersystem, ohne möglichem Schienensystem, ohne Zusatzkameras) beträgt aufgrund ergonomischer Erfordernisse maximal 30 Kilogramm. |
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2.4 Schutz Staub- und Die Sensoreinheit des Mobile-Mapping- Spritzwasserschutz Systems muss mindestens der Schutzart IP64 gemäß DIN EN 60529 entsprechen.
| 2.5 | Stromversorgung | Unabhängige Akku-Batterie | Das Erfassungssystem lässt sich über eine dazugehörige externe Stromversorgung betreiben. |
|---|---|---|---|
| 2.6 | Aufnahmedauer | Akkukapazität | Die Akkukapazität muss derartig dimensioniert sein, dass sie bei maximaler Punktwolkendichte und bei maximaler Bildauflösung und einer räumlichen Auflösung alle 3 Meter für ≥ 6 Stunden Projektaufnahme ausreichend ist. |
| 2.7 | Aufnahmedauer | Speicherkapazität | Der Festplattenspeicher muss derartig dimensioniert sein, dass er bei maximaler Punktwolkendichte und bei maximaler Bildauflösung und einer räumlichen Auflösung alle 3 Meter für ≥ 6 Stunden Projektaufnahme ausreichend ist. |
| 2.8 | Daten-Übertragung | Datentransfer | Die aufgenommenen Daten müssen tagesaktuell von der Auftraggeberin über gängige Schnittstellen wie USB, LAN oder WLAN ausgelesen werden können |
| 2.9 | Aufbau-Flexibilität | Größe der Hardware-Blöcke | Das Volumen der einzelnen Blöcke für Batterie und Datenverarbeitung überschreitet jeweils nicht 0,15 m². |
| 2.10 | Aufbau-Flexibilität | Hardwareanschluss | Die Verbindung des Fahrzeugoberbaus mit dem Fahrzeuginneren ist über ein Sammel- Kabel zu gewährleisten. |
| 2.11 | Systemsteuerung | Bedieneinheit | Das System ist über eine separate Bedieneinheit während der Fahrt steuerbar. |
| 2.12 | Systemstatus | Mobiler Betrieb | Für die Bedieneinheit ist bei der Verwendung im Fahrzeug eine Stromversorgung zu gewährleisten und darf die Betriebsdauer des Messsystems nicht maßgeblich negativ beeinflussen. |
| 2.13 | Systemstatus | Bedienung | Die Bedieneinheit bietet die Möglichkeit der Steuerung aller Sensoren des Gesamtsystems. |
| 2.14 | Systemstatus | Initialisierung | Die Bedieneinheit bietet die Möglichkeit der Initialisierung aller Sensoren des Gesamtsystems. |
| 2.15 | Systemstatus | Überwachung | Die Bedieneinheit bietet die Möglichkeit der Überwachung aller Sensoren des Gesamtsystems. |
| 2.16 | Systemstatus | Genauigkeiten | Die Bedieneinheit bietet die Möglichkeit des Monitorings der Aufnahmegenauigkeiten aller Sensoren des Gesamtsystems. |
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2.17 Systemstatus Positionierungssystem Die Bedieneinheit ermöglicht die Übersicht über die aktuell verwendeten Satellitenanzahl, welche für die aktuelle Positionierung des Systems verwendet werden.
| 2.18 | Systemstatus | Initialisierung | Der Anwender muss über die Bedieneinheit eindeutig erkennen können, ob die Initialisierung des Mobile-Mapping-Systems abgeschlossen ist und die Datenerfassung begonnen werden kann. |
|---|---|---|---|
| 2.19 | Systemstatus | Qualitätssicherung | Die Bedienoberfläche muss die Trajektorie in Echtzeit visualisieren und qualitätsabhängig kennzeichnen können. Die aktuelle Qualität der Trajektorien- und Positionslösung muss für den Anwender unmittelbar erkennbar sein. |
| 2.20 | Hardware- Kompatibilität | Erweiterbarkeit durch Fachhardware | Möglichkeit zur Anbindung von Bodenradar oder Thermalkamera muss gegeben sein |
3 Leistung Positionierungssystem
Das Positionierungssystem ermittelt die globale Position und Orientierung des Gesamtsystems so exakt und hochverfügbar, dass im Post-Processing die Datenprodukte aus den Erfassungssensoren hochgenau georeferenziert sind.
Hierzu sind die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen (inkl. Tabelle):
- Das System muss im Post-Processing für die Datenprodukte der jeweiligen Erfassungssensoren eine globale absolute Positionsgenauigkeit von 2,0 cm in der Horizontalen und 5,0 cm in der Vertikalen erreichen – vorausgesetzt, eine optimale GNSS- Lösung liegt vor (erreichbare Genauigkeit des SAPOS®). Bei Ausfall der GNSS-Lösung darf sich die Genauigkeit ab der letzten gültigen Position linear verschlechtern, jedoch global nicht mehr als 12,0 cm nach 60 Sekunden ohne Signal.
- Für das Positionierungssystem ist die Verwendung mindestens einer GNSS-Antenne und einer IMU zwingend vorgeschrieben. Das GNSS muss Satelliten aller in Mitteleuropa aktuell verfügbaren Satellitennavigationssysteme (GPS, GLONASS, Galileo, Beidou) mit in die Lösung einbeziehen können.
- Zur Optimierung der tatsächlichen Positionierung hat sich die Verwendung eines Radsensors oder Wegstreckengebers (DMI) zur Identifikation von Schleich- und Driftfahrten bewährt. Die Nachrüstung des Systems mit einem DMI muss möglich sein.
- Das System nutzt bei der Positionsbestimmung Echtzeitdaten (RTK). Es sind die Korrekturdaten des SAPOS® zu nutzen.
- Eine zusätzliche Qualitätsverbesserung mittels Passpunkten (z.B. Kanaldeckel) im Datenaufbereitungsprozess ist sicherzustellen.
Im Post-Processing werden aktuelle Korrekturdaten über den Positionierungsservice der deutschen Landesvermessung SAPOS® bezogen. Die Genauigkeiten, die mit diesem Dienst erreicht werden, sind daher als Referenz für die geforderten Genauigkeiten anzusehen.
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| Anforderung | |||
|---|---|---|---|
| Nr. | Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung |
| 3.1 | Positionierung | GNSS-Empfänger | Mehrfrequenz (L1, L2, L5, etc.) GNSS- Empfänger mit Tracking der Signale der Systeme GPS, GLONASS, Galileo, Beidou |
| 3.2 | Positionierung | Zweiter GNSS- Empfänger/Antenne | Das Empfangen von Daten mittels einer zweiten GNSS-Antenne (analog zu Anforderung Nr. 3.1) zur Berechnung einer verbesserten Position bzw. Ausrichtung (insbesondere Azimutrichtung) ist möglich |
| 3.3 | Positionierung | Echtzeit-Korrekturdaten (RTK - SAPOS) | Das System nutzt bei der Positionsbestimmung Echtzeitdaten via SAPOS (RTK). |
| 3.4 | Positionierung | Inertiale Messeinheit (IMU) | Das System erfasst seine Bewegung im Raum unabhängig von den GNSS-Daten, GNSS- Empfangs-Abbrüche können kompensiert werden. |
| 3.5 | Positionierung | Odometer-Unterstützung (DMI), mechanisch | Die Nachrüstung des Systems zusätzlich mit einem mechanischen Odometer muss möglich sein. |
| 3.6 | Positionierung | Odometer-Unterstützung (DMI), optisch | Die Nachrüstung des Systems zusätzlich mit einem optischen Odometer muss möglich sein. |
| 3.7 | Positions- genauigkeit | mit permanentem GNSS- Signal (≥ 10 Satelliten) | X, Y (horizontal) ≤ 0.02 m Z (vertikal) ≤ 0.05 m |
| 3.8 | Positions- genauigkeit | mit unterbrochenem GNSS- Signal (nach 60 Sekunden) | X, Y (horizontal) ≤ 0.12 m Z (vertikal) ≤ 0.12 m |
| 3.9 | System-Kalibrierung | Vorkalibrierung der Sensoren | Die Einzelsensoren sind gesamtheitlich so als System kalibriert. |
| 3.10 | System-Kalibrierung | Nachkalibrierung der Sensoren | Die Auftraggeberin muss durch den Auftragnehmer dazu befähigt werden, die Sensoren (insbesondere bei möglicher Demontage) in ihrer Position neu zu kalibrieren. |
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4 Leistung Laserscanning-System
Das Laserscanning-System dient der dreidimensionalen geometrischen und vermessungstechnischen Erfassung der Umgebung des Mobile-Mapping-Systems. Die Erfassung erfolgt mittels rotierender Laserscanner. Durch die Bewegung des Fahrzeugs werden georeferenzierte dreidimensionale Punktwolken erzeugt. Die erfassten Messdaten bestehen aus einzelnen Laserscanpunkten (Punktwolke). Jeder Punkt muss in folgender Struktur gemäß VCS-Spezifikation (siehe Anlage 02) nach dem Postprozessing auszugeben sein, um eine Darstellung im VC-Panoramaviewer des AG zu gewährleisten: Koordinaten x, y, z, Intensitätswert i, Zeitstempel (Zeitpunkt der Aufnahme in GPS- Sekunden).
Die Punktwolkendaten müssen mit den Daten des Positionierungssystems verknüpft werden können, sodass eine präzise georeferenzierte Abbildung der Umgebung entsteht. Eine zusätzliche Genauigkeitssteigerung über das Einbringen von Passpunkten ist sicherzustellen. Darüber hinaus müssen die Punktwolken mit den Bilddaten des Kamerasystems kombiniert werden können, um eine realitätsnahe und farbige Darstellung des Straßenraums zu ermöglichen. Dabei dürfen keine inhaltlichen Widersprüche in der Abbildung zwischen Punktwolkendaten und Bilddaten entstehen. Dies ist im gesamtem Aufbereitungsprozess sicherzustellen. Die Daten sind herstellerneutral gemäß den Spezifikationen VC Panorama (Anlage 02) aufzubereiten. Sämtliche für die Datenverarbeitung, Datenaufbereitung und Datenbereitstellung erforderlichen Funktionen müssen innerhalb der angebotenen Systemlösung verfügbar sein. Ziel ist eine nachträgliche digitale Messmöglichkeit von Gegebenheiten der Örtlichkeit, wobei der beim AG produktiv genutzte VC-Panoramaviewer die alleinige Präsentationskomponente der Daten des MMS darstellt.
Darüber hinaus sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen (inkl. Tabelle):
- Mindestens zwei Rotations-Lasersysteme (Laserklasse 1) mit einer effektiven Messrate von mindestens 2 MHz und einer Scanfrequenz von mindestens 240 Hz.
- Die Lasersysteme müssen so am Fahrzeug angebaut werden, dass ein System überwiegend in Fahrtrichtung links und eines überwiegend in Fahrtrichtung rechts misst. Die Anordnung ist so zu wählen, dass die Abschattung durch Störobjekte minimiert und die Erfassungsabdeckung unterschiedlich positionierter Oberflächen maximiert wird. Eine Überlappung der erfassten Punktwolken soll möglich sein.
- Die kürzeste Reichweite überschreitet nicht 1,5 Meter.
- Bezogen auf eine Oberflächen-Reflektivität von größer 80%, beträgt die maximale Reichweite mindestens 100 Meter bei einer Messrate von 2MHz.
- Die relative 3D-Genauigkeit der Laserscanpunkte beträgt maximal 3 mm bei einer Objektentfernung von 30 Metern.
- Die Objektoberflächenreflektivität wird als sogenannter lntensitätswert pro Punkt miterfasst.
| Anforderung | |||
|---|---|---|---|
| Nr. | Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung |
| 4.1 | Laserscanner | Anzahl der Messköpfe | Das System verfügt über zwei separate Messköpfe. |
| 4.2 | Laserscanner | Laserklasse | Die Laser des Systems sind mit Laserklasse 1 gemäß IEC 60825-1 klassifiziert. |
| 4.3 | Laserscanner | Messrate pro Scaneinheit | Die effektive Messrate des Gesamtsystems beträgt mindestens 2.000.000 Punkte/Sekunde (2 MHz). |
| 4.4 | Laserscanner | Scanrate pro Scaneinheit | Die Scanfrequenz beträgt mindestens 240 Hz. |
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4.5 Laserscanner Anordnung der Sensoren Die fahrzeugseitige Montage der Lasersystemen ist zur links- und rechtsseitigen Erfassung in Fahrtrichtung optimiert.
| 4.6 | Laserscanner | Ausrichtung der Sensoren | Die Sensoranordnung/-ausrichtung ist so optimiert, dass Abschattung minimiert und die Flächenabdeckung maximiert werden. Eine Überlappung der erfassten Punktwolken soll möglich sein. |
|---|---|---|---|
| 4.7 | Laserscanner | Minimalreichweite | ≤ 1,5 Meter |
| 4.8 | Laserscanner | Mindestreichweite | Bezogen auf eine Oberflächen-Reflektivität von größer 80%, beträgt die Mindestreichweite 100 Meter bei einer Messrate von 2 MHz |
| 4.9 | Laserscanner | Relative Genauigkeit | Die relative 3D-Genauigkeit der Laserscanpunkte beträgt maximal 3 mm bei einer Objektentfernung von 30 Metern. |
| 4.10 | Laserscanner | Erfassung der Objektreflektivität | Die Objektoberflächenreflektivität wird als lntensitätswert pro Punkt miterfasst. |
| 4.11 | Laserscanner | Technische Vorgabe | Die Datenstruktur der geforderten Punktwolken gemäß Spezifikation der Eingangsdaten für den VC Panorama Konverter (Anlage 02) muss herstellerseitig vollständig erfüllt werden. |
5 Leistung Kamerasystem
Das Kamerasystem dient der bildbasierten Dokumentation des Straßenraums sowie der Kolorierung von Punktwolkendaten. Die geforderte Bildqualität wird durch eine hochauflösende Panoramakamera erreicht.
Die Panoramakamera ist eine sphärische 360°-Kamera, die durch das Zusammensetzen der Aufnahmen von mindestens 5 Einzelkameras für eine horizontale Rundumsicht zuzüglich einer nach oben ausgerichteten Kamera ein Kugelpanorama erzeugt. Die von dieser Panoramakamera erzeugten 360°-Panoramabilder müssen eine physikalische Auflösung (Summe der einzelnen auflösenden Sensoren) von mindestens 72 Megapixel aufweisen. Die geforderte Mindestauflösung von 72 Megapixel ist allein durch die Panoramakamera zu erreichen. Das Kamerasystem muss Bewegungsverzerrungen durch geeignete technische Maßnahmen minimieren.
Die Einzelaufnahmen werden automatisch zu verzerrungsarmen 360°-Panoramabildern (Stitching) zusammengeführt. Diese Bilddaten müssen zur Kolorierung der 3D-Punktwolke geeignet sein. Die Zuordnung von Bild- und Punktwolkendaten muss lage- und orientierungsrichtig erfolgen. Systemseitig ist sicherzustellen, dass mögliche Abweichungen zwischen Punktwolke und Bilddaten korrigiert werden. Die Panoramakamera muss Bestandteil des Gesamtsystem sein und so befestigt, dass die Sichtbeeinträchtigung durch Fahrzeugteile oder andere Sensorsysteme in den Panoramabildern minimiert wird. Gleichzeitig ist eine möglichst geringe Distanz zwischen Kamera- und Laserscanning-System anzustreben, um eine hohe Qualität der Punktwolkenkolorierung zu gewährleisten.
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Darüber hinaus sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen (inkl. Tabelle):
- Es ist die Nutzung von ausschließlich einer Panoramakamera mit einer Auflösung eines Panorama von mindestens 72 Megapixel vorzusehen (ohne Verwendung von Zusatzkameras/Seitenkameras)
- Ergänzende Seitenkameras sollen software- und hardwareseitig eingebunden werden können (sind aber nicht Bestandteil der Ausschreibung).
- Die Bildauslösung muss sowohl zeitgesteuert als auch wegstreckenabhängig konfigurierbar sein.
- Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Bildüberlappung darf die Abweichung der realen Auslösung vom definierten Soll-Intervall während der Fahrt bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h den Wert von 0,2 m nicht überschreiten.
- Das Stitching der Einzelbilder zu einem Panorama und dessen Ablage in einer Bilddatei hat systemseitig automatisch oder im Post-Processing zu erfolgen.
- Geometrischer Referenzpunkt: Projektionszentrum des Panoramas
- Die Panoramabilder müssen in ihrer Originalauflösung gespeichert werden können. Der Export in ein komprimiertes, verlustfreies und insbesondere offenes Bildformat (wie jpeg) ist sicherzustellen.
| Anforderung | |||
|---|---|---|---|
| Nr. | Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung |
| 5.1 | Kamera | Panoramakamera, Auflösung | Die geforderte physikalische Mindestauflösung für ein Panorama ist 72 Megapixel. Sie ist allein durch eine Panoramakamera zu erreichen (ohne Verwendung von Zusatzkameras/Seitenkameras). |
| 5.2 | Kamera | Zusatzkameras | Ergänzende Seitenkameras können software- und hardwareseitig eingebunden werden. |
| 5.3 | Kamera | Auslösung | Die Bildauslösung muss sowohl zeitgesteuert als auch wegstreckenabhängig (geometrischer Trigger) konfigurierbar sein. |
| 5.4 | Kamera | Geometrische Auslösung | Die Kamera muss vom System wegbasiert variabel in einem Intervall mindestens von 3 m bis 50 m ausgelöst werden können. |
| 5.5 | Kamera | Standartabweichung der Auslöseposition | Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Bildüberlappung darf die Abweichung der realen Auslösung vom definierten Soll-Intervall während der Fahrt bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h den Wert von 0,2 m nicht überschreiten. |
| 5.6 | Panorama | Stitching | Das Stitching der Einzelbilder zu einem Panorama und dessen Ablage in einer Bilddatei hat systemseitig automatisch oder im Post- Processing zu erfolgen. |
| 5.7 | Panorama | Georeferenzierung | Das Panorama muss systemseitig automatisch im Datenaufbereitungsprozess georeferenziert werden. Abweichung zwischen Projektionsebene des Panoramabildes und der Laserscan-Punktwolke müssen systemseitig herausgerechnet werden. |
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5.8 Panorama Ausgabe der Georeferenz Die Georeferenzierung muss positionsgenau, eindeutig, und vollständig je Panorama im offenen Datenformat gemäß Definition/Format des VC Panorama Konverter (Anlage 02) ausgegeben werden können.
| 5.9 | Panorama | Geometrischer Referenzpunkt | Der geometrische Referenzpunkt ist das Zentrum des Panoramabildes. |
|---|---|---|---|
| 5.10 | Panorama | Bildformat, Export | Zulässiges Bildformat für die Panoramen ist als Mindestanforderung .jpg |
| 5.11 | Panorama | Export | Die Panoramabilder müssen in ihrer Originalauflösung gespeichert werden können. Der Export in ein komprimiertes, verlustfreies Bildformat (.jpeg) muss möglich sein. |
| 5.12 | Panorama | Technische Vorgabe | Die Datenstruktur der geforderten Bilddaten einschließlich Orientierungsparameter gemäß Spezifikation der Eingangsdaten für den VC Panorama Konverter (Anlage 02) muss herstellerseitig vollständig erfüllt werden. |
6 Leistung Bedien-/Bereitstellungssoftware
Mit der zu liefernden, zu installierenden und vor Ort für die Inbetriebnahme zu unterweisenden Bedien- und Bereitstellungssoftware wird die Verarbeitung der erfassten Rohdaten der Sensorgruppen, hin zu verwertbaren Datenprodukten ermöglicht. Die Software muss desktopbasiert und cloud-unabhängig auf handelsüblichen Endgeräten genutzt werden können. Die Daten sind herstellerneutral gemäß den Spezifikationen VC Panorama (Anlage 02) aufzubereiten. Sämtliche für die Datenverarbeitung, Datenaufbereitung und Datenbereitstellung erforderlichen Funktionen müssen innerhalb der angebotenen Systemlösung verfügbar sein.
Es wird als Ergebnis die Berechnung einer endgültigen optimierten Trajektorie (geometrische Linie des befahrenen Abschnitts) ausgegeben. Die Georeferenzierung und Verarbeitung von Punktwolken- und Bilddaten erfolgen mit dieser Trajektorie. Sie muss in den unten aufgeführten Formaten exportierbar sein. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Punktwolken automatisiert in Abhängigkeit einer wählbaren metrischen Distanz zur finalen und korrigierten Trajektorie zu beschneiden. Die Punktwolken müssen mindestens mit den Bilddaten der Panoramakamera und aus einer softwareseitigen Klassifizierung kolorierbar sein. Die kolorierten Punktwolken müssen gemäß der Spezifikation der Eingangsdaten für den VC Panorama Konverter (Anlage 02) exportierbar sein.
Die Bilddaten des Kamerasystems müssen anonymisiert werden können. Dies ist entweder sensorseitig vollautomatisch bei der Aufnahme oder vollautomatisch im Post-Processing gegebenenfalls mit manueller Nachbearbeitung (Einzelfall) zu gewährleisten. In allen Fällen umfasst die Anonymisierung die Unkenntlichmachung (Blurring) von Personen (mindestens Gesichter) und Fahrzeugen (mindestens Kennzeichen) und entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Die automatisiert anonymisierten Bereiche müssen durch den Anwender überprüft, nachbearbeitet und manuell ergänzt werden können.
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Für jedes erzeugte 360°-Panoramabild muss das zugehörige Aufnahmezentrum gemäß der Spezifikation der Eingangsdaten für den VC Panorama Konverter (Anlage 02) exportierbar sein. Der Export muss mindestens folgende Informationen enthalten: Bildkennung, Zeitstempel, Koordinate des Aufnahme- bzw. Projektionszentrums (X, Y, Z), Rollwinkel, Nickwinkel, Gierwinkel (jeweils in Grad). Der Export muss in einem offenen und dokumentierten Format (z. B. CSV) möglich sein.
Der VC-Panoramaviewer dient als alleinige Präsentationskomponente der Ergebnisdaten der LHH. Die Punktwolken und die Panoramabilder müssen die Daten derartig liefern, dass ohne Transformation in einer Drittsoftware, die Daten für den Prozessierungs-Schritt im VC Panorama Konverter genutzt werden können. Diese Daten werden im Anschluss in der VC Map über einen Webbrowser dargestellt. Dafür muss das angebotene System bei der Datenbereitstellung die „Spezifikation der Eingangsdaten für den VC Panorama Konverter“ vollständig ohne jegliche Ausnahmen erfüllen.
Ein Dokument zur Beschreibung der „Spezifikation der Eingangsdaten für den VC Panorama Konverter“ ist der Ausschreibung beigefügt (siehe Anlage 02) und ist Vertragsbestandteil zur Erfüllung aller Anforderungen.
| Anforderung | |||
|---|---|---|---|
| Nr. | Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung |
| 6.1 | Georeferenzierung | Georeferenzierung | Die Software ermöglicht die endgültige Georeferenzierung aller Sensordaten-Produkte mit den entsprechenden, bereits benannten Genauigkeiten |
| 6.2 | Georeferenzierung | Korrekturdaten | Die Software ermöglicht die Einbindung von SAPOS-Korrekturdaten |
| 6.3 | Georeferenzierung | Passpunkte | In der Örtlichkeit vorhandenen Passpunkte können für die Verbesserung der Trajektorie genutzt werden. |
| 6.4 | Georeferenzierung | Befahrungs-Matching | Mehrere, an der gleichen oder einer angrenzenden Örtlichkeit aufgenommenen Punktwolken können im Post-Processing verknüpft und zusammenhängend referenziert werden. |
| 6.5 | Georeferenzierung | Koordinaten- Transformation | Koordinaten (inklusive der Trajektorie) lassen sich von geografischen Koordinaten in Abbildungskoordinaten (z.B. UTM) transformieren (siehe auch Anlage 02). |
| 6.6 | Punktwolke | Punktattribute | Die Software ermöglicht die Kolorierung der Punktwolke in vier Dimensionen, sodass jeder Einzelpunkt final neben dem Zeitstempel über sieben Attribute verfügt: x, y, z, i, r, g, b |
| 6.7 | Punktwolke | Kolorierungsquelle | Die Kolorierung der Punktwolke muss aus mindestens zwei möglichen Quellen möglich sein: a) aus Daten der Panoramakamera b) aus softwareseitiger Klassifizierung (Objekterfassung) |
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6.8 Punktwolke Ausgabeformat Die kolorierte Punktwolke muss in offenen Formaten als 7D Punktwolke (x, y, z, i, r, g, b) mit Zeitstempel für jeden Einzelpunkt exportierbar sein. Die nicht kolorierte Punktwolke muss ebenfalls in einem offenen Format als 4D Punktwolke (x, y, z, i) exportierbar sein. Zwingend geforderte Formate sind E57 und LAS/LAZ.
| 6.9 | Trajektorie | Export | Als Ergebnis des Post-Processings muss die Trajektorie als linienhafte Geometrie exportiert werden können. |
|---|---|---|---|
| 6.10 | Trajektorie | Format | Als Formate für den Trajektorienexport sollen GeoJSON, CSV oder ESRI-Shapefile unterstützt werden. |
| 6.11 | Trajektorie | Punktwolken-Clipping | Die Software muss die Möglichkeit bieten, die Punktwolke in einer frei wählbaren metrischen Distanz von der Trajektorie zu beschneiden. |
| 6.12 | Trajektorie | Postprocessing | Die Berechnung der endgültigen Trajektorie muss vor der Georeferenzierung und Verarbeitung von Punktwolken- und Bilddaten erfolgen. Eine Qualitätsverbesserung mittels Passpunkten muss möglich sein. Für die Erstellung der Endprodukte darf ausschließlich die optimierte Trajektorie verwendet werden. |
| 6.13 | Kameradaten | Anonymisierung | Die Bilddaten des Kamerasystems müssen auf mindestens eine der nachfolgenden Arten anonymisiert werden können. a) sensorseitig, vollautomatisch bei der Aufnahme b) vollautomatisch im Post-Processing c) vollautomatisch im Post-Processing mit manueller Nachbearbeitung (Einzelfall) |
| 6.14 | Kameradaten | Anonymisierung | Die Anonymisierung muss mindestens die Unkenntlichmachung von Personen und Fahrzeugen umfassen. Dabei müssen mindestens Gesichter und Kennzeichen berücksichtigt werden. Die Anonymisierung muss mit einer hohen Zuverlässigkeit von über 90% erfolgen. |
| 6.15 | Kameradaten | Anonymisierung | Die automatisiert anonymisierten Bereiche müssen durch den Anwender überprüft, nachbearbeitet und manuell ergänzt werden können. |
| 6.16 | Kameradaten | Export | Für jedes erzeugte 360°-Panoramabild muss das zugehörige Aufnahmezentrum exportierbar sein. Der Export muss mindestens folgende Informationen enthalten: Bildkennung, Zeitstempel, Koordinate des Aufnahme- bzw. Projektionszentrums (X, Y, Z), Rollwinkel, Nickwinkel, Gierwinkel (jeweils in Grad). |
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Der Export muss in einem offenen und dokumentierten Format (z. B. CSV) möglich sein.
| 6.17 | Qualitätssicherung | Bericht | Nach Abschluss des Post-Processings muss ein Bericht über das Unsicherheitsniveau und die Optimierungsergebnisse einsehbar sein. |
|---|---|---|---|
| 6.18 | Software- Kompatibilität | Erweiterbarkeit | Endprodukte (Punktwolken und Panoramabilder) müssen gemäß „Spezifikation der Eingangsdaten für den VC Panorama Konverter“ für eine Darstellung in der VC Map entsprechend aufbereitet sein (siehe Anlage 02). |
| 6.19 | Software | Systemlösung | Sämtliche für die Datenverarbeitung, Datenaufbereitung und Datenbereitstellung erforderlichen Funktionen müssen innerhalb der angebotenen Systemlösung verfügbar sein. |
| 6.20 | Software | Sprache | Die Software inkl. Bedienoberfläche im Fahrzeug wird für die Verwendung in deutscher Sprache ausgeliefert. |
| 6.21 | Software | Programm-Beschreibung | Die Software muss eine eingebaute Programmbeschreibung besitzen, welche online oder über das jeweilige Software-Modul zugänglich ist und alle wichtigsten Programmfunktionen sowie theoretischen Grundlagen hinreichend genau beschreibt. |
7 Support, Dokumentation, Störungen und weitere
Anforderungen
Der Auftragnehmer hat die Kosten für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der gelieferten Hard- und Software für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Inbetriebnahme in sein Angebot einzupreisen. Dafür ist eine Permanentlizenz vorzusehen. Dies umfasst mindestens die Bereitstellung von Sicherheits- und Funktionsupdates, Supportleistungen sowie die Behebung von Störungen gemäß den vertraglich vereinbarten Reaktionszeiten und sind in den Kosten zu inkludieren. Dabei muss sichergestellt werden, das mit Ablauf etwaigen Vertragslaufzeiten ein dauerhafter Zugriff auf die Daten des MMS sichergestellt ist.
Die Systemdokumentation und der Support müssen in deutscher Sprache erfolgen. Ein telefonischer und technischer Support zu den unten genannten Konditionen ist zu gewährleisten. Die Überführung des Systems (falls postalische Zusendungen einzelner Komponenten nicht möglich ist) bei notwendigen Reparaturen oder Kalibrierungen nach Reparaturen oder bei einem Austausch von Ersatzteilen wird nur bis zu einer Entfernung von 300 km ausgehend vom Standort Hannover auftraggeberseitig ermöglicht. Notwendige Überführungsfahrten über 300 km hinaus, sind durch den Auftragnehmer abzuwickeln.
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| Anforderung | |||
|---|---|---|---|
| Nr. | Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung |
| 7.1 | Daten-Souveränität | Auslesegarantie | Daten, die mit dem System aufgenommen wurden, müssen auch nach Ablauf des Vertragszeitraums jederzeit ausgelesen/exportiert und in gängigen Formaten verarbeitet werden können. |
| 7.2 | Dokumentation | Systemdokumentation | Es ist eine ausführliche, deutschsprachige Dokumentation aller Systemkomponenten und Softwarepakete in Form von Bedienungsanleitungen zur Verfügung zu stellen. |
| 7.3 | Support | Telefonischer Support | Es ist ein deutschsprachiger, telefonischer Support zu allen Sensorgruppen und Softwarekomponenten von Montag, bis Freitag 9:00-15:00 Uhr MEZ zu gewährleisten (im Vertragszeitraum) |
| 7.4 | Support | Technischer Support | Es ist eine Fehlersuche bzw. Supportleistung durch Vor-Ort-Service oder durch Videotelefonie innerhalb von 24h nach Zugang einer betriebsbehindernden Fehlerbeschreibung innerhalb des Supportzeitraums zu gewährleisten (im Vertragszeitraum). |
| 7.5 | Support | Reparatur | Einsendungen des Systems oder von Systemkomponenten zur Reparatur/Kalibrierung werden bei einer Entfernung über 300 km durch den Auftragnehmer abgewickelt (im Vertragszeitraum). |
| 7.6 | Support | Ersatzsystem | Soweit der Ausfall des Systems nicht durch die Auftraggeberin oder durch Dritte verursacht wurde, hat der Auftragnehmer die Betriebsfähigkeit des Mobile-Mapping-Systems innerhalb von 14 Kalendertagen wiederherzustellen. Die Wiederherstellung kann insbesondere durch Reparatur, Austausch defekter Komponenten oder die Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzsystems erfolgen. |
| 7.7 | Nutzbarkeit | Permanentlizenz | Die Bedien- und Bereitstellungssoftware muss mit einer Permanentlizenz angeboten werden. |
| 7.8 | Nutzbarkeit | Betrieb | Der Auftragnehmer hat die Kosten für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der gelieferten Hard- und Software für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Inbetriebnahme in sein Angebot einzupreisen. Dies umfasst mindestens die Bereitstellung von Sicherheits- und Funktionsupdates, Supportleistungen sowie die Behebung von Störungen gemäß den vertraglich vereinbarten Reaktionszeiten. |
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7.9 Inbetriebnahme Unterweisung Der Auftragnehmer stellt die Unterweisung des Auftraggebers zur Inbetriebnahme des Systems (Hardware, Software) sicher.
Störungen Der AN verpflichtet sich, im Rahmen der Störungsbeseitigung auf der Desktopsoftware die gemäß folgender Matrix aufgeführten Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten einzuhalten.
| Störungsklasse | Reaktionszeit in Stunden | Erledigungszeit in Stunden |
|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 |
| Betriebsverhindernde Störung | 0,5 | 8,0 (innerhalb von einem Arbeitstag) |
| Betriebsbehindernde Störung | 1,0 | 24,0 (innerhalb von drei Arbeitstagen) |
| Leichte Störung | 1,0 | 40,0 (innerhalb von fünf Arbeitstagen) |
Störungsklassifizierung, Definition der Störungsklassen:
- Eine betriebsverhindernde Störung liegt vor, wenn die Nutzung des IT-Systems unmöglich oder schwerwiegend eingeschränkt ist.
- Eine betriebsbehindernde Störung liegt vor, wenn die Nutzung des IT-Systems erheblich eingeschränkt ist. Eine betriebsbehindernde Störung liegt auch vor, wenn die leichten Störungen insgesamt zu einer nicht unerheblichen Einschränkung der Nutzung des Gesamtsystems führen.
- Eine leichte Störung liegt vor, wenn die Nutzung des IT-Systems ohne oder mit unwesentlichen Einschränkungen möglich ist.
Reaktions- und Erledigungszeiten: Hält der Auftragnehmer vereinbarte Reaktions- und/oder Erledigungszeiten nicht ein, gerät er nach deren Überschreitung auch ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Bei werkvertraglichen Serviceleistungen genügt bei erfolgreicher und fristgemäßer Erledigung zur Fristwahrung eine Erledigungserklärung, z.B. bei Beseitigung einer Störung die Erklärung der Betriebsbereitschaft.
Lieferzeit Lieferzeitraum: bis zum Ende von drei Monaten nach erfolgtem Zuschlag, spätestens jedoch am 31.03.2027. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu bestätigen, dass sämtliche angebotenen Hard- und Softwarekomponenten spätestens drei Monate nach Zuschlagserteilung verfügbar und lieferbar sind. Die zugesicherten Leistungsmerkmale müssen zu diesem Zeitpunkt vollständig erfüllt werden.
Eignungskriterien Der Bieter hat seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Der Nachweis zur Erfüllung der aufgeführten Kriterien ist in geeigneter Form zu erbringen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Von der Wertung ausgeschlossen werden Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, soweit keine wirksame Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen wird. Der Bieter hat zu erklären, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß nachkommt. Seite 16 von 19
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Der Bieter hat mindestens eine Referenz über die Lieferung und betriebsbereite Inbetriebnahme eines Mobile-Mapping-Systems vergleichbarer Komplexität innerhalb der letzten vier Jahre (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotsabgabe) nachzuweisen. Das Referenzsystem muss aus einem GNSS-/INS-Positionierungssystem, einem Laserscanning-System, einem Kamerasystem sowie der zugehörigen Erfassungs- und Auswertesoftware als integriertes Gesamtsystem bestehen. Die Lieferung und betriebsbereite Inbetriebnahme müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein. Für die Referenz sind Auftraggeber, Lieferjahr, Leistungsumfang sowie der Zeitpunkt der betriebsbereiten Inbetriebnahme anzugeben.
Unterauftragnehmer Der Auftraggeber bestimmt gemäß § 47 Abs. 5 VgV die für den Erfolg der Leistungserbringung wesentlichen Integrations-, Kalibrierungs- und Inbetriebnahme-Leistungen als kritische Leistungen. Diese sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen. Eine Übertragung dieser Leistungen auf Nachunternehmer ist nicht zulässig.
Testbefahrung und Testdaten Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des angebotenen Mobile-Mapping-Systems und zur Prüfung der Erfüllung der Anforderungskriterien ist im Rahmen des Vergabeprozesses durch jeden Bieter eine Testbefahrung auf einer vom AG vorgegebenen, mindestens 4 km langen Strecke im Innenstadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover durchzuführen. Der Bieter hat hierzu folgende Leistungen zu erbringen:
- Präsentation des angebotenen Systems und seiner wesentlichen Komponenten vor Ort,
- Befahrung einer vom AG vorgegebenen Teststrecke von ca. 4 km,
- Bereitstellung der im Rahmen der Testbefahrung erfassten Roh- und Auswertedaten,
- Erläuterung der Verarbeitungsschritte und Ergebnisse.
Die Ergebnisse der Testbefahrung sind spätestens am 05.11.2026, 12:00 Uhr (MEZ) an den AG zu liefern.
Zusammen mit den Testdaten sind technische Datenblätter bzw. technische Beschreibungen der eingesetzten Hardwarekomponenten sowie der angebotenen Software einzureichen. Die Bereitstellung der Daten hat entsprechend den Vorgaben der VCS-Spezifikation (Anlage 02) zu erfolgen. Die Testdaten werden durch den Auftraggeber in den VC-Panoramaviewer integriert. Dabei werden insbesondere die bereitgestellten Orientierungsparameter anhand vorhandener geodätischer Referenzdaten sowie die Einhaltung der in dieser Leistungsbeschreibung geforderten technischen und qualitativen Anforderungen geprüft.
Die im Rahmen der Testbefahrung bereitgestellten Daten dienen dem Nachweis der Erfüllung der in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Erfüllung sämtlicher Anforderungen anhand der bereitgestellten Testdaten sowie der hierzu eingereichten technischen Unterlagen zu prüfen. Kann die Erfüllung einer Anforderung anhand der Testdaten nicht nachgewiesen werden oder wird eine Anforderung nachweislich nicht erfüllt, gilt die betreffende Anforderung als nicht erfüllt und das Angebot wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Testbefahrung, die Bereitstellung der Testdaten sowie die Präsentation des Systems und zusammenhängende Aufwände müssen kostenlos für den AG erfolgen.
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Form der Angebote/Angebotserstellung Das Angebot muss sämtliche Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen. Für die Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Das Angebot einschließlich aller Anlagen, Erklärungen und Nachweise ist in deutscher Sprache einzureichen und muss in elektronischer Form vorliegen. Die Übermittlung der Angebote ist ausschließlich auf elektronischem Wege zulässig. Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen des Angebots sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Werden vom Auftraggeber zulässigerweise Unterlagen nachgefordert, führt die nicht fristgerechte Vorlage der angeforderten Unterlagen zum Ausschluss des Angebots, soweit vergaberechtlich nichts anderes zulässig ist. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen werden. Dem Angebot sind sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Zusicherungen beizufügen.
Angebotsbewertung Im Rahmen der Angebotswertung werden zunächst alle Angebote auf die Erfüllung sämtlicher Anforderungskriterien als Muss-Kriterien geprüft. Im Rahmen der Erstellung des Angebots sind die Ausschlusskriterien (A-Kriterien) des Kriterienkataloges (Anlage 1 „Kriterienkatalog“) zu beantworten bzw. zu bearbeiten. Ein Nichtausfüllen, Nichterfüllen oder die Nichtbestätigung eines A-Kriteriums im Kriterienkatalog führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Eine Nachforderung wird ausgeschlossen.
Die Bieter sind im Rahmen der Angebotswertung zu einer Testbefahrung mit dem angebotenen System und zur Bereitstellung der Ergebnisse als Testdaten aufgefordert (siehe oben „Testbefahrung und Testdaten“). Die Ergebnisse der Testbefahrung sind spätestens mit Ablauf am 05.11.2026, 12:00 Uhr (MEZ) an den AG zu liefern. Die Präsentation des angebotenen Systems sowie die Erläuterung der Verarbeitungsschritte und der Ergebnisse sind ebenfalls bis zum 05.11.2026, 12:00 Uhr (MEZ) durchzuführen.
Die Bewertung des Angebots erfolgt (neben dem Kriterienkatalog sowie der Herstellerdokumentation) insbesondere mit den im Rahmen der Testbefahrung bereitgestellten Daten und deren Prüfung auf Erfüllung der Anforderungskriterien.
Angebote, bei denen die Erfüllung eines Muss-Kriteriums nicht nachgewiesen werden kann oder bei denen ein Muss-Kriterium nachweislich nicht erfüllt wird, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zuschlagskriterien Einziges Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis brutto inkl. Rabatt.
Der Zuschlag im Ausschreibungsverfahren erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Landeshauptstadt Hannover. Freibleibende Angebote werden nicht gewertet.
Zeitliche Festlegungen Veröffentlichung durch AG 01.10.2026 Angebotsabgabe durch Bieter spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung Testbefahrung durch Bieter Ergebnislieferung bis 05.11.2026, 12:00 Uhr (MEZ) Präsentation System durch Bieter spätestens bis 05.11.2026, 12:00 Uhr (MEZ)
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Abrechnungsregelungen Die im Preisblatt angegebenen Preise sind Festpreise und gelten als abschließend. Mit ihnen sind sämtliche Leistungen abgegolten, die zur vertragsgemäßen Erfüllung erforderlich sind. Darüber hinaus werden keine weiteren Kosten vergütet. Dies gilt insbesondere für Reisezeiten, Reisekosten, Transportkosten, Nebenkosten, Zuschläge sowie sonstige Aufwendungen des Auftragnehmers. Maßgeblich für die Angebotswertung sind die im Preisblatt angegebenen Preise und gegebenenfalls dort ausgewiesene Pauschalpreise. Alle im Preisblatt angegebenen Preise sind als Nettopreise in Euro anzugeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
Abschlussbemerkungen Sollten einzelne Regelungen dieser Leistungsbeschreibung unwirksam sein oder werden, insbesondere gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bestehen. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien gewollten Regelungsziel am nächsten kommt.
Sonstiges Folgende Anlagen gehören zu dieser Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Kriterienkatalog Anlage 2 - Beschreibung der „Spezifikation der Eingangsdaten für den VC Panorama Konverter“ Anlage 3 - Preisblatt Anlage 4 - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover für Lieferungen und Leistungen
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