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Polizeipräsidium Unterfranken
Offenes Verfahren – Az. PV4-8014-1509/2024 „Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit mobilen Lauflichtanlagen“
Bewerbungsbedingungen
für das offene Verfahren
gem. § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 VgV
zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung
über die Belieferung der Bayerischen Polizei
mit mobilen Lauflichtanlagen
Aktenzeichen: PV4-8014-1509/2024
Stand: 03.06.2024
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Offenes Verfahren – Az. PV4-8014-1509/2024 „Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit mobilen Lauflichtanlagen“
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines .......................................................................................................................... 4 1.1 Öffentlicher Auftraggeber und Vergabestelle, Ansprechpartner ............................................ 4 1.2 Verfahrensart ....................................................................................................................... 4 1.3 Ablauf des Verfahrens und Fristen ....................................................................................... 4 1.4 Unterteilung in Lose ............................................................................................................. 5
- Kommunikation .................................................................................................................... 5 2.1. Fragen / Unklarheiten ........................................................................................................... 5 2.2. Unterrichtung der Bieter ....................................................................................................... 6
- Bietergemeinschaft / Eignungsleihe / Unterauftragnehmer ................................................... 6 3.1. Bietergemeinschaft ............................................................................................................... 6 3.2. Eignungsleihe – eignungsrelevante Unternehmen ................................................................ 7 3.3. Unterauftragnehmer ............................................................................................................. 7
- Form der Angebote und Einreichung der Angebote .............................................................. 8
- Inhalt des Angebotes / Nebenangebote / Bearbeitungshinweise .......................................... 8 5.1. Inhalt der Angebote .............................................................................................................. 8 5.2. Haupt- und Nebenangebote ................................................................................................. 9 5.3. Bearbeitungshinweise zu den Kriterien ................................................................................. 9 5.4. Bearbeitungshinweise zum Preis ........................................................................................ 10 5.5. Änderung, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten ................................................... 10 5.6. Nachforderung von Unterlagen ........................................................................................... 11 5.7. Mitteilungspflicht RFID (Radio Frequency Identification) ..................................................... 11
- Sprache .............................................................................................................................. 11
- Verifizierende Teststellung ................................................................................................. 11
- Angebotsprüfung / Bewertung der Angebote ...................................................................... 12 8.1. Wertungsstufe 1: Formale Angebotsprüfung ...................................................................... 12 8.2. Wertungsstufe 2: Eignung .................................................................................................. 12 8.2.1. Ausschluss von Angeboten / Selbstreinigung ..................................................................... 12 8.2.2. Präqualifikation ................................................................................................................... 12 8.3. Wertungsstufe 3: Angemessenheit der Preise .................................................................... 13 8.4. Wertungsstufe 4: Wirtschaftlichkeit ..................................................................................... 13 8.4.1. Wirtschaftlichkeitskennzahl Z ............................................................................................. 13 8.4.2. Leistungspunkte L .............................................................................................................. 14 8.4.3. Preispunkte P ..................................................................................................................... 14
- Sonstiges ........................................................................................................................... 15 9.1. Vermeidung von Korruption ................................................................................................ 15 9.2. Verschwiegenheit / Vertraulichkeit / Umgang mit Vergabeunterlagen ................................. 15 9.3. Datenschutz ....................................................................................................................... 15
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9.4. Entschädigung für die Angebotserstellung.......................................................................... 15 10. Rügeobliegenheit / Nachprüfungsantrag ............................................................................ 16 10.1. Rügeobliegenheit ............................................................................................................... 16 10.2. Nachprüfungsantrag ........................................................................................................... 16 11. Abkürzungsverzeichnis....................................................................................................... 17 12. Übersicht über die zwingend einzureichenden Angebotsunterlagen (Checkliste) ............... 18
Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen und diversen Form verzichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
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- Allgemeines
Der Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Polizeipräsidium Unterfranken, beabsichtigt mit dem vorlie- genden Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit mobilen Lauflichtanlagen abzuschließen.
Die Vergabestelle des Auftraggebers verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) – 4. Teil und der Vergabeverordnung (VgV), jeweils in der aktuell gültigen Fassung im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU.
1.1 Öffentlicher Auftraggeber und Vergabestelle, Ansprechpartner
Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg.
Die Vergabe wird von der zuständigen Vergabestelle des Auftraggebers durchgeführt.
Vergabestelle ist:
Polizeipräsidium Unterfranken SG PV 4 - Vergabestelle Frankfurter Straße 79 97082 Würzburg
Als Ansprechpartner der Vergabestelle steht Ihnen zur Verfügung:
Frau Ebert Fax: +49(0)931 / 457 – 1309 E-Mail: pp-ufr.vergabestelle@polizei.bayern.de
1.2 Verfahrensart
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gem. § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 VgV mit einer unbestimmten Anzahl an Bietern durchgeführt.
1.3 Ablauf des Verfahrens und Fristen
Die Vergabeunterlagen stehen den Bietern unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de zur Verfü- gung.
Folgender Ablauf und folgende Termine/Fristen sind für das Verfahren maßgeblich:
| Frist für den Eingang von Fragen der Bieter | 28.06.2024 |
|---|---|
| Frist für die Beantwortung der Fragen durch die Vergabestelle | 03.07.2024 |
| Frist für den Eingang der Angebote – Angebotsfrist | 10.07.2024, 09:00 Uhr |
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| Beabsichtigter Termin der Zuschlagserteilung | 23.07.2024 |
|---|---|
| Bindefrist | 31.07.2024 |
Die Vergabestelle behält sich die Änderung der vorstehenden Termine/Fristen vor. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind die Bieter bis zum Ablauf der o.g. Bindefrist unbedingt und unwiderruflich an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).
1.4 Unterteilung in Lose
Die Vergabe erfolgt als Gesamtauftrag. Eine Unterteilung in Lose erfolgt nicht.
- Kommunikation 2.1. Fragen / Unklarheiten
Bieter, die Fragen zum Vergabeverfahren stellen möchten, müssen sich mit einer gültigen E-Mail- Adresse unter www.deutsche-evergabe.de registrieren. Die Registrierung und das Stellen von Fra- gen bergen keinerlei Nachteile für den Bieter im weiteren Vergabeverfahren.
Die Bieter sind verpflichtet, bei Unklarheiten zu den Vergabeunterlagen Fragen gemäß dem nach- folgend beschriebenen Verfahren zu stellen. Enthalten die dem Bieter übergebenen Vergabeunter- lagen Unklarheiten, die sich nicht – insbesondere nicht durch Fragen – aufklären lassen, so hat der Bieter diese Unklarheiten als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Dies berechtigt den Bieter zugleich nicht, die Vergabeunterlagen zu ändern oder zu erweitern.
Alle Fragen, die mit der vorliegenden Vergabe im Zusammenhang stehen, sind ausschließlich elekt- ronisch in Textform über die o.g. Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) bis zum Ablauf der in Ziffer 1.3 genannten Frist für den Eingang von Fragen der Bieter an die unter Ziffer 1.1 genannte Vergabestelle zu stellen. Danach eingegangene Fragen sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne von § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV gestellt.
Bei Fragen zur Vergabeplattform, insbesondere technischen Fragen, Schwierigkeiten oder Prob- leme steht ihnen der Support der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de zur Ver- fügung, welche von der Healy Hudson GmbH betrieben wird.
(Fern-)Mündliche, schriftliche, per Telefax, per E-Mail sowie nicht sachdienliche oder verspätet ein- gegangene Fragen werden nicht beantwortet.
Fragen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind als solche zu kennzeichnen.
Eingangsbestätigungen für eingereichte Fragen werden nicht erteilt.
Alle eingegangenen, sachdienlichen Fragen sowie deren anonymisierte Beantwortung durch die Vergabestelle werden allen Bietern gleichzeitig, transparent und diskriminierungsfrei bis voraussicht- lich zum Ablauf der in Ziffer 1.3 genannten Frist für die Beantwortung der Fragen durch die Verga- bestelle zur Verfügung gestellt. In einem Fragen-Antworten-Katalog werden diese einschließlich der ggf. angepassten Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) in Textform bereitgestellt. Dabei wird die originale Frage des Bieters in anonymisierter Form veröffent- licht.
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Die Vergabeunterlagen ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben, Fragen und deren Antworten werden ebenfalls allen Bietern auf der Vergabeplattform Deutsche eVergabe un- ter www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt.
Die Antworten der Vergabestelle sind von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung und -kal- kulation zwingend zu berücksichtigen.
Die Bieter sind verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens regelmäßig über Änderungen, Fra- gen und deren Beantwortung sowie Hinweise der Vergabestelle über die Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) zu informieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher An- lagen – trotz größter Sorgfalt – eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende oder unvollständige Anga- ben enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Ga- rantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler.
Die Bieter haben etwaige Risiken aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben in ihre Ange- botskalkulation einzubeziehen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben. Eine wissentlich falsche Erklärung eines Bieters kann den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben.
2.2. Unterrichtung der Bieter
Der Auftraggeber informiert die betroffenen Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, in einer Mitteilung gemäß § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung.
Die Vergabestelle weist insoweit ausdrücklich auf die Bestimmung des § 134 GWB hin.
Gemäß § 62 Abs. 1 VgV teilt der Auftraggeber den Bietern die Entscheidung über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
Auf Antrag eines nichtberücksichtigten Bieters wird ihm die Mitteilung über die Gründe der Ableh- nung seines Angebotes gemäß § 62 Abs. 2 VgV nach Eingang eines entsprechenden Antrags über- mittelt. Die Vergabestelle behält sich vor, nach § 62 Abs. 3 VgV keine Informationen mitzuteilen, wenn auch gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf eine Bekanntmachung verzichtet werden könnte.
Eine Aufhebung der Vergabe (ganz oder teilweise) wird unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.
- Bietergemeinschaft / Eignungsleihe / Unterauftragnehmer
3.1. Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern erklärte Bietergemein- schaftserklärung gemäß entsprechendem Vordruck (Datei „03 Vordrucke & Erklärungen“) abzu- geben.
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
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Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung ei- ner Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach An- gebotsabgabe bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich und unaufgefordert schriftlich / in Textform angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung un- zulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Bietergemeinschaft bzw. ihres Ange- bots.
3.2. Eignungsleihe – eignungsrelevante Unternehmen
Ein Bieter kann unter den Voraussetzungen des § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaft- liche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür sind die eignungsrelevanten Unternehmen in dem entsprechenden Vordruck (Datei „03 Vordrucke & Erklärungen“) vom Bieter anzugeben und die dort geforderten Unterlagen auch für die Drittunternehmen mit dem Angebot einzureichen.
Zudem ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Verpflichtungserklä- rung dieser benannten Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Drittunternehmen zugreifen kann (Datei „03 Vordrucke & Erklärungen“). Eine Vorlage der Ver- pflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Der Bieter hat ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, zu ersetzen. Des Weiteren kann die Vergabestelle unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Austausch von Unternehmen verlangen, wenn sie einen oder mehrere der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlusstatbestände erfüllen.
3.3. Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subun- ternehmer) zu erbringen, die nicht als eignungsrelevant gem. Ziffer 3.2 und § 47 VgV benannt sind, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot gemäß dem entsprechenden Vordruck (Datei „03 Vordrucke & Erklärungen“) anzugeben.
Auf gesondertes Verlangen sind der Vergabestelle Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung na- mentlich zu benennen. Der öffentliche Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Aus- schluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Der Bieter hat ein Unternehmen, das das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, zu ersetzen. Des Weiteren kann die Vergabestelle unter Berücksichtigung des Grundsat- zes der Verhältnismäßigkeit den Austausch von Unternehmen verlangen, wenn sie einen oder meh- rere der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlusstatbestände erfüllen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagser- teilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel und Leistungen der Unter- auftragnehmer zugreifen kann (Datei „03 Vordrucke & Erklärungen“). Eine Vorlage der Verpflich- tungserklärung von Unterauftragnehmern bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
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(Vor-) Lieferanten, derer sich der Bieter bzw. Auftragnehmer zur Auftragserfüllung bedient, sind keine Unterauftragnehmer in dem o.g. Sinne.
- Form der Angebote und Einreichung der Angebote
Für die Angebotsvorbereitung und -abgabe sind ausschließlich die vom Auftraggeber auf der Verga- beplattform der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Vergabe- unterlagen zu verwenden.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote zugelassen.
Die Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de un- ter Verwendung des o.g. Aktenzeichens einzureichen.
Die Abgabe von Angeboten auf einem Datenträger (z.B. USB-Sticks, CD-ROM), per E-Mail, Telefax oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zulässig. Werden dennoch Angebote auf einem Datenträ- ger, per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg eingereicht, werden diese zwingend ausgeschlossen.
Das Angebot muss vollständig (einschließlich sämtlicher in der Übersicht über die zwingend einzu- reichenden Angebotsunterlagen (Checkliste) gem. Ziffer 12 geforderten Unterlagen) über die o.g. Vergabeplattform bis zum Ablauf der in Ziffer 1.3 (Ablauf des Verfahrens und Fristen) genannten Angebotsfrist eingehen.
Alle von den Bietern eingereichten Dokumente sind im Word bzw. PDF-Format zu übermitteln. So- fern von der Vergabestelle Excel-Dateien bereitgestellt wurden, sind diese zusätzlich noch als Excel- Datei einzureichen.
Angebote sind mithilfe elektronischer Mittel in Textform nach § 126b BGB gem. § 53 Abs. 1 VgV einzureichen. Sie müssen nicht mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signa- tur gem. § 53 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 VgV versehen sein. In den eingereichten Unterlagen muss jedoch die Person des Erklärenden eindeutig erkennbar sein. Es ist nicht erforderlich die Unterla- gen mit einer eigenhändigen Unterschrift oder einem Stempel zu versehen.
Der Bieter ist für den frist- und formgerechten sowie vollständigen Eingang seines Angebots darle- gungs- und beweispflichtig. Nicht fristgerecht eingegangene oder nicht formgerecht eingereichte An- gebote werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
Bei technischen Problemen oder Rückfragen zur Bedienung der Vergabeplattform steht den Bietern der Support des Vergabeplattformbetreibers auf www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung (Kontaktformular auf www.deutsche-evergabe.de).
- Inhalt des Angebotes / Nebenangebote / Bearbeitungshinweise
5.1. Inhalt der Angebote
Die Vergabeunterlagen, einschließlich sämtlicher Anlagen, sind bei der Kalkulation, Erstellung und Einreichung des Angebots vom Bieter zu berücksichtigen und dem Angebot vollständig zugrunde zu legen.
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Die Inhalte des Angebotes / die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen können abschließend der Übersicht über die zwingend einzureichenden Angebotsunterlagen (Checkliste) unter Zif- fer 12 entnommen werden. Um die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen sicherzustellen, kann die Checkliste herangezogen werden.
Das Angebot muss vollständig sein und sich auf den gesamten ausgeschriebenen Leistungsumfang gemäß den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterla- gen, beziehen.
Alle zwingend geforderten Leistungsanforderungen müssen angeboten und in der Preiszusammen- stellung berücksichtigt werden. Hierzu zählen auch ggfs. optional geforderte Leistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Werden sie dennoch dem Angebot beigefügt oder befindet sich in den Unterlagen ein Hinweis auf deren Gültigkeit, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Die Vergabestelle empfiehlt, auf die Einreichung von nicht ausdrücklich geforderten Unterlagen (z.B. Begleitschreiben, Prospekte, Ergänzungen bzw. Kommentierung der Leistungsbeschreibung oder der Rahmenvereinbarung) zu verzichten, da dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren aus formalen Gründen führen kann (vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Bieter haben im Angebot (z.B. in einer gesonderten Datei mit Hinweisen zum Angebot) anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, bean- tragt sind oder erwogen werden.
Die Angebotsunterlagen werden Eigentum des Auftraggebers. Sie werden nur zur Angebotsauswer- tung bzw. zur Zuschlagsentscheidung verwendet.
5.2. Haupt- und Nebenangebote
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zulässig.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
5.3. Bearbeitungshinweise zu den Kriterien
In den Vergabeunterlagen werden die einzelnen Anforderungen mit folgenden Kriterien gekenn- zeichnet:
(A) = Ausschlusskriterien (A-Kriterien) Leistungsanforderungen/Mindestanforderungen, die mit einem (A) gekennzeichnet sind, müssen zwingend eingehalten werden. Das Nichterfüllen bzw. nicht vollumfängliche Er- füllen bereits eines dieser Kriterien führt zum Ausschluss des gesamten Angebotes.
(B) = Bewertungskriterien (B-Kriterien) Die mit einem (B) gekennzeichneten Anforderungen werden bewertet. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien können Sie der Nutzwertanalyse entnehmen (siehe Prozentsatz). Werden nicht alle definierten Anforderungen eines jeweiligen B-Kriteriums erfüllt bzw. nicht vollumfänglich erfüllt, wird das jeweilige B-Kriterium als „nicht erfüllt“ bewertet.
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(I) = Ergänzende Informationen (I-Kriterien) Diese Kriterien dienen lediglich dem Verständnis und haben keinen Einfluss auf die Be- wertung.
Die Fragen zum Vergabegegenstand sind in dem zur Verfügung gestellten Fragenkatalog (siehe Ziff. III der 02 Vertragsunterlage) zu beantworten. In gekennzeichneten Feldern sind die geforderten Angaben/Daten einzutragen.
Nicht, nicht eindeutig oder mehrfach beantwortete Fragen werden nicht gewertet und können zum Ausschluss führen.
Bieter bestätigen die Erfüllung der einzelnen Kriterien mit der entsprechenden Antwort im Fragen- katalog. Bieter haben sicherzustellen, dass zusätzliche Erläuterungen zur Erfüllung der Kriterien in ihrem Angebot eine entsprechende Bewertung durch die Vergabestelle ermöglichen.
Werden die Antwortmöglichkeiten nicht für ausreichend gehalten, so sind ergänzende Erläuterungen in einer gesonderten Datei unter Bezugnahme auf die jeweilige Ziffer in den Ausschreibungsunter- lagen möglich.
Sind seitens des Bieters ergänzende Erläuterungen erforderlich, sind diese nach den folgenden Re- geln abzufassen:
• Hinweise oder Erläuterungen sind in freier, aber möglichst knapper Form abzufassen. • Stichwortartige Hinweise und Erläuterungen sind ausreichend, wenn sie verständlich und ein- deutig sind.
5.4. Bearbeitungshinweise zum Preis
Aus technischen Gründen wird immer ein Preisblatt der Vergabeplattform generiert, welches mit einem beliebigen Wert (z.B. 1 Euro) auszufüllen ist, da sonst eine wirksame Einreichung der Ange- botsunterlagen technisch nicht möglich ist; es kann auch der Nettopreis des Angebotes eingetragen werden.
Maßgebend ist jedoch einzig die Preiszusammenstellung (Ziff. IV der 02 Vertragsunterlage) der Vergabestelle, welches vollständig vom Bieter auszufüllen ist. Einzig die in der Preiszu- sammenstellung eingetragenen Werte / Preise sind verbindlich und werden für die Angebots- bewertung herangezogen.
In den anzugebenden Einzelpreisen sind die vollständigen Kosten abschließend zu kalkulieren und anzubieten, die für die ordnungsgemäße und uneingeschränkte Erfüllung der jeweiligen vertragsge- genständlichen Leistungen seitens des Auftragnehmers benötigt und erbracht werden. Alle Preise sind Festpreise.
Die in der Preiszusammenstellung anzugebenden Preise sind so zu kalkulieren, dass alle evtl. an- fallenden Zusatzkosten, wie z.B. Neben- und Reisekosten bzw. sonstige Aufwendungen, enthalten sind, soweit sie nicht gesondert in der Preiszusammenstellung abgefragt oder vertraglich vorgese- hen werden.
5.5. Änderung, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten
Berichtigungen und Änderungen zu eingereichten Angeboten können bis zum Ablauf der Angebots- frist (siehe Ziffer 1.3) in der gleichen Weise wie das Angebot übermittelt werden (siehe Ziffer 4).
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Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können die Bieter ihr Angebot in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de zurückziehen.
5.6. Nachforderung von Unterlagen
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabe- verfahren führen.
Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständi- gen.
Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und / oder zu korrigierenden Unterlagen da- raufhin nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Aus- schluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisan- gaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamt- preis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
5.7. Mitteilungspflicht RFID (Radio Frequency Identification)
Mit Abgabe des Angebotes teilt der Bieter dem Auftraggeber in Textform mit, in welchem Umfang bei den angebotenen Produkten die RFID - Technologie eingesetzt wird. Technische Details und sicherheitstechnische Betrachtungen sind, soweit vorhanden, dem Angebot beizufügen. Die Ver- wendung der RFID-Technologie ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist ausdrücklich untersagt.
- Sprache
Amtssprache für das gesamte Vergabeverfahren ist deutsch. Die Kommunikation erfolgt in deut- scher Sprache. Das Angebot und alle Dokumente sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Ver- wendung einzelner englischsprachiger Fachbegriffe ist zulässig.
- Verifizierende Teststellung
Der Auftraggeber behält sich eine verifizierende Teststellung vor, sofern diese zur Überprüfung der einzelnen im Angebot gemachten Angaben für notwendig erachtet wird oder sich berechtigte Zweifel an den im Angebot gemachten Angaben ergeben.
Sollte eine solche verifizierende Teststellung erforderlich sein, ist diese auf Anfrage des Auftragge- bers vom Bieter innerhalb von zwei (2) Wochen ein Testmuster zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für den Versand werden vom Bieter getragen. Sofern eine rechtzeitige Zurverfügungstellung nicht erfolgt, kann das Angebot ausgeschlossen wer- den.
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- Angebotsprüfung / Bewertung der Angebote
Die Angebote werden nach §§ 56 ff. VgV und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen geprüft und bewertet. Die Vergabestelle behält sich vor diese Reihenfolge im Rahmen der gesetzli- chen Zulässigkeit zu ändern (vgl. § 42 Abs. 3 VgV).
8.1. Wertungsstufe 1: Formale Angebotsprüfung
Die Angebote werden zunächst auf Vollständigkeit sowie fachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft (§ 56 Abs. 1 VgV). Angebote von Unternehmen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 VgV).
Ferner können Angebote von Bietern im Ermessen der Vergabestelle ausgeschlossen werden, wenn sie einen Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) oder § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz) erfüllen.
Die Vergabestelle behält sich vor, jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) oder von Vergaberegistern anzufordern.
Auf Ziffer 5.6 (Nachforderung von Unterlagen) wird verwiesen.
8.2. Wertungsstufe 2: Eignung
Bieter werden anhand der geforderten Unterlagen auf ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eig- nung) gemäß § 122 Abs. 2 GWB i.V.m. §§ 43 bis 47 VgV sowie das Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen gemäß §§ 123, 124 GWB geprüft.
8.2.1. Ausschluss von Angeboten / Selbstreinigung
Angebote von Bietern, die ihre Eignung nicht nachgewiesen haben, werden ausgeschlossen.
Zudem werden Angebote von Bietern ausgeschlossen, die einen oder mehrere der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlusstatbestände erfüllen; gleiches gilt für den Fall, dass ein vom Bie- ter benanntes Unternehmen einen oder mehrere der in § 123 GWB genannten zwingenden Aus- schlusstatbestände erfüllt und dieses Unternehmen nicht ausgetauscht oder ersetzt werden kann.
Des Weiteren können Angebote von Bietern im Ermessen der Vergabestelle unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen werden, wenn sie einen oder mehrere der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlusstatbestände erfüllen; gleiches gilt für den Fall, dass ein vom Bieter benanntes Unternehmen einen oder mehrere der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlusstatbestände erfüllt und dieses Unternehmen nicht ausgetauscht oder ersetzt werden kann.
Auf die Möglichkeiten der Unternehmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen.
8.2.2. Präqualifikation
Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Bieter den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifi- kationssystemen erbringen. Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnach- weise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. In diesem Fall muss vom Bieter
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der Hinweis aufgenommen werden, dass Eintragungen im AVPQ (Amtliches Verzeichnis präqualifi- zierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) vorliegen. Das gültige Zertifikat in- klusive der Anlage muss dem Angebot beigefügt werden. Weitergehende oder zusätzliche Nach- weise / Erklärungen, die gefordert werden und nicht in Präqualifizierungsregistern enthalten sind, müssen dem Angebot nach Maßgabe dieser Bewerbungsbedingungen beigefügt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 48 Abs. 8 VgV zusätzliche Nachweise oder Erklärungen bei Bedarf auch bei Vorliegen der Bescheinigung der Eintragung in das AVPQ zu fordern.
8.3. Wertungsstufe 3: Angemessenheit der Preise
Die Vergabestelle prüft die Angemessenheit der angebotenen Preise gem. § 60 VgV. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, wird die Vergabestelle vor Ablehnung dieses Angebots dessen Merkmale prüfen. Zu diesem Zweck kann sie von dem be- treffenden Bieter erforderliche Unterlagen sowie Aufklärung der Zusammensetzung des Angebotes verlangen (§ 60 Abs. 1, 2 S. 1 und 2 VgV).
Erscheint das betreffende Angebot im Verhältnis zur Leistung auch nach Überprüfung / Aufklärung noch ungewöhnlich niedrig, bzw. kann die Vergabestelle die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen (§ 60 Abs. 3 S. 1 VgV).
Bevor die Vergabestelle ein Angebot ablehnt, weil es wegen der Gewährung einer staatlichen Bei- hilfe ungewöhnlich niedrig ist, fordert sie unter Festsetzung einer angemessenen Frist den betref- fenden Bieter auf, nachzuweisen, dass die staatliche Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, so lehnt die Vergabestelle das Angebot ab (§ 60 Abs. 4 S. 1 VgV).
8.4. Wertungsstufe 4: Wirtschaftlichkeit
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste An- gebot erteilt.
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV er- mittelt:
- Leistung (mit einer Gewichtung von 20 %),
- Preis (mit einer Gewichtung von 80 %).
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung in folgenden Schritten:
- Ermittlung der Leistungspunkte L des Angebots,
- Ermittlung der Preispunkte P des Angebots,
- Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskennzahl Z durch Addition der Leistungspunkte L mit den Preispunkten P:
Z = L + P.
8.4.1. Wirtschaftlichkeitskennzahl Z
Die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl Z stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Für den Fall, dass mehrere Angebote die gleiche Wirtschaftlichkeitskennzahl Z erreichen, erhält dasjenige Angebot den Zuschlag, welches jeweils den niedrigsten Angebotspreis P aufweist.
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8.4.2. Leistungspunkte L
Die Leistungspunkte werden für die im Fragenkatalog (Ziff. III. der Vertragsunterlage) aufgeführten Bewertungskriterien vergeben.
Alle Bewertungskriterien sind mit ihrer Gewichtung aus der nachfolgenden Nutzwertanalyse zu ent- nehmen:
| Kriterium | max. Punkte | |
|---|---|---|
| Preispunkte P | 80 | |
| Leistungspunkte L | 20 | |
| Lieferzeit | 5 | |
| Garantie | 10 | |
| Mängelbeseitigung | 5 | |
| Gesamt | 100 |
8.4.3. Preispunkte P
Der Angebotspreis, der in die Nutzwertanalyse einfließt, wird wie folgt ermittelt:
Pos. 1: Gesamtpreis gem. Preiszusammenstellung (Ziff. IV.1 u. IV.2), abzgl. Skonto (Ziff. IV.3)
- Pos. 2: Versandkosten gem. Preiszusammenstellung (Ziff. IV.4)
= Angebotspreis
Zu Pos. 1: Die in der Preiszusammenstellung angegebenen Preise pro Stück (netto), ggf. abzüglich Skonto, der mobilen Lauflichtanlagen (Ziff. IV.1) und des Zubehörs / der Ersatzteile (Ziff. IV.2) werden jeweils mit den in der Ver- tragsunterlage (Ziff. I.4) angegebenen voraussichtlichen Abnahmemengen pro Jahr multipliziert. Aus der Summe aller Preispositionen ergibt sich der Gesamtpreis.
Zu Pos. 2: Die Versandkosten (gem. Ziff. IV.4) werden mit der Anzahl der Bestellungen (442), die im Zeitraum 01.06.2018 bis 30.03.2024 angefallen sind, multipliziert. Falls Versandkosten nur bis zu einem bestimmten Bestellwert berechnet werden sollen, wird jeweils die Anzahl der Bestellungen für den Zeitraum 01.06.2018 bis 30.03.2024 ermittelt, die unter diesem Bestellwert lagen. Der Wert wird jeweils auf ein Jahr heruntergerechnet, d.h. durch 81 Monate geteilt und mit 12 Monaten multipliziert.
Der Angebotspreis wird zur Berechnung der Preispunkte P entsprechend der nachfolgenden Best- immungen herangezogen.
Maximal sind 80 Preispunkte erreichbar. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 80 Punkte. Ein Angebotspreis, der das Zweifache (Doppelte) des niedrigsten Angebotspreises aus- macht (oder darüber liegt), wird mit 0 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden Angebotspreise werden mit der Punktzahl bewertet, die der prozentualen Abweichung zu dem niedrigsten Angebots- preis entspricht (lineare Interpolation). Zur Veranschaulichung dient das nachfolgende Berech- nungsbeispiel.
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Berechnungsbeispiel: Der Angebotspreis des Bieters A beträgt 100 Euro. Der Angebotspreis des Bieters B beträgt 150 Euro. In diesem Fall würde das Angebot des Bieters A mit 80 Preispunkten und das Angebot des Bieters B mit 40 Preispunkten bewertet werden.
- Sonstiges
9.1. Vermeidung von Korruption
Der Bieter verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu er- greifen. Er wird insbesondere dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeiter oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den öffentlichen Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besserstellt, und auf die kein rechtlich be- gründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren.
9.2. Verschwiegenheit / Vertraulichkeit / Umgang mit Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen des Auftraggebers sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erstel- lung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Vergabestelle nicht gestat- tet.
Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen unverzüglich in eigener Zuständigkeit zu vernichten und zu löschen.
Der Bieter hat – auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens – über die ihm bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Die Nichtbeachtung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen des Auftraggebers.
Die Vergabestelle weist auf die Regelung des § 165 Abs. 3 GWB hin. Danach hat jeder Beteiligte in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gem. §§ 160 ff. GWB mit Übersendung sei- ner Akten oder Stellungnahmen auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von entsprechender Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
9.3. Datenschutz
Die Datenschutzhinweise der Bayerischen Polizei im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentli- chen Aufträgen mit Informationen zum Thema Datenschutz sowie Ihren Rechten im Zusammen- hang mit dem Thema Datenschutz finden Sie abrufbar im Internet unter: https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/ausschreibung/029939/index.html
Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten beim PP Unterfranken sind ebenfalls dort hinterlegt.
9.4. Entschädigung für die Angebotserstellung
Für die Erstellung des Angebotes und die Teilnahme an dem Vergabeverfahren wird keine Vergü- tung gewährt und es werden keine Auslagen erstattet. Weitere Kosten oder Aufwendungen werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren
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aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Aufwendungs-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushälterischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr recht- zeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Auftraggebers das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bie- tern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzu- heben bzw. auf die Vergabe zu verzichten.
- Rügeobliegenheit / Nachprüfungsantrag
10.1. Rügeobliegenheit
Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Erhalt zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße (Fehler), so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Wege der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Mög- lichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechts- behelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen- über dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
10.2. Nachprüfungsantrag
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftrag- gebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Zur Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße können sich die Bieter wenden an die:
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Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 91511 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277 Telefax 0981/53-1837 E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
- Abkürzungsverzeichnis
AG Auftraggeber AN Auftragnehmer GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, ber. S. 3245) in der jeweils aktuellen Fassung. VgV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624) in der jeweils aktuellen Fassung. MiLoG Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils aktuellen Fassung. LkSG Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenge- setz) vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2959) in der jeweils aktuellen Fassung. ZAVB Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungen der Bayerischen Polizei, Stand: 19.02.2021
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- Übersicht über die zwingend einzureichenden Angebotsunterlagen (Checkliste)
Die folgende Übersicht über die zwingend vorzulegenden Angebotsunterlagen / Checkliste soll die Kontrolle und Sicherstellung eines vollständigen und gültigen Angebotes erleichtern.
Die Vergabestelle empfiehlt, auf die Einreichung von nicht ausdrücklich geforderten Unterlagen (z.B. Begleitschreiben, Prospekte, Ergänzungen bzw. Kommentierung der Leistungsbeschreibung oder der Rahmenvereinbarung) zu verzichten, da dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren aus formalen Gründen führen kann (vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Die Nachweise müssen aktuell sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein anderer Termin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
| Übersicht über die zwingend einzureichenden Angebotsunterlagen (Checkliste) | ||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dokument / Erklärung | Einzureichen / abzugeben von | |||||||||||||||||||||||
| Bieter | Bietergemeinschaft (wenn einschlägig) | Dritte Unterneh- men / Unterauftrag- nehmer (wenn einschlägig) | ||||||||||||||||||||||
| Insgesamt für die Bie- tergemein- schaft | Für jedes | Eig- nungsre- levantes Unter- nehmen | Unter- auf- trag- nehmer * | |||||||||||||||||||||
| Mitglied | ||||||||||||||||||||||||
| der Bie- | ||||||||||||||||||||||||
| terge- | ||||||||||||||||||||||||
| mein- | ||||||||||||||||||||||||
| schaft | ||||||||||||||||||||||||
| einzeln | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 1: Angebot | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 2: Angaben zum Bieter | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 3: Erklärung Bietergemeinschaft | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 4: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 5: Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 6: Nachweis der Berufsausübung | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 7: Eigenerklärung über eine Betriebs- haftpflichtversicherung | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 8: Eignungsrelevante Unternehmen | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 9: Unterauftragnehmer | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 10: Verpflichtungserklärung Unterauf- tragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 11: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 12: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG | ||||||||||||||||||||||||
| Vordruck 13: Eigenerklärung Russland-Sanktio- nen | ||||||||||||||||||||||||
| Leistungsbeschreibung | ||||||||||||||||||||||||
| Fragenkatalog (Ziff. III. der 02 Vertragsunterlage) |
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| Übersicht über die zwingend einzureichenden Angebotsunterlagen (Checkliste) | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dokument / Erklärung | Einzureichen / abzugeben von | |||||||||
| Bieter | Bietergemeinschaft (wenn einschlägig) | Dritte Unterneh- men / Unterauftrag- nehmer (wenn einschlägig) | ||||||||
| Insgesamt für die Bie- tergemein- schaft | Für jedes | Eig- nungsre- levantes Unter- nehmen | Unter- auf- trag- nehmer * | |||||||
| Mitglied | ||||||||||
| der Bie- | ||||||||||
| terge- | ||||||||||
| mein- | ||||||||||
| schaft | ||||||||||
| einzeln | ||||||||||
| Nachweise: - Datenblatt über angebotenes Produkt (Ziff. I.6.1 der 02 Vertragsunterlage) - evtl. Vorlage eines Gutachtens (Ziff. I.6.2 der 02 Vertragsunterlage) |
- Die für Unterauftragnehmer genannten Nachweise können nachgereicht werden.
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