Vertragsunterlage
für das offene Verfahren
gem. § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 VgV
zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung
über die Belieferung der Bayerischen Polizei
mit mobilen Lauflichtanlagen
Aktenzeichen: PV4-8014-1509/2024
Stand: 03.06.2024
Vertragsunterlage
Inhaltsverzeichnis
2. Darstellung des Vertragsgegenstands 3
3. Beschreibung des Anwendungs- / Einsatzbereichs 3
6. Technische Leistungsbeschreibung 4
II. BVB – Besondere Vertragsbedingungen 7
4. Bestellverfahren, Auftragsbestätigung 7
5. Zeit und Ort der Lieferung 8
9. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie gem. § 443 BGB 9
11. Kündigung aus wichtigem Grund 9
12. Salvatorische Klausel, Änderungen 9
2. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie 11
Leistungsbeschreibung
Auftraggeber
Auftraggeber (AG) ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Polizeipräsidium Unterfranken.
Das Polizeipräsidium Unterfranken ist zentrale Beschaffungsstelle der Bayerischen Polizei für Absicherungsmittel, die zur Absicherung von Unfall- und Gefahrenstellen auf Bundesautobahnen benötigt werden.
Darstellung des Vertragsgegenstands
Gegenstand des Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung gem. § 103 Abs. 5 i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit mobilen Lauflichtanlagen.
Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für die Dauer von einem (1) Jahr abgeschlossen, mit Verlängerungsoptionen um drei (3) weitere Jahre.
Inhalt der Rahmenvereinbarung ist die bedarfsgerechte Belieferung mit mobilen Lauflichtanlagen, bestehend aus vier (4) ausziehbaren Telesynchronblitzleuchten, einer Lade- und Transportbox, Akkus und einem Kfz-Ladekabel.
Für Ersatzbeschaffungen müssen einzelne ausziehbare Telesynchronblitzleuchten, Ladekabel und die Lade- und Transportbox auch separat bestellt werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, auch weiteres angebotenes Zubehör sowie Verschleiß- und Ersatzteile über diese Rahmenvereinbarung zu bestellen.
Beschreibung des Anwendungs- / Einsatzbereichs
Bei der Bayerischen Polizei existiert seit längerer Zeit ein Konzept zur einheitlichen Ausstattung von Dienstfahrzeugen der Verkehrspolizeiinspektionen mit einem Kofferraumausbau mit Schwerlastauszug und mit besonders geeigneten Absicherungsmitteln. Wesentliches Ziel des Konzeptes ist es, die Sicherheit der auf Bundesautobahnen eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten wirksam zu verbessern und die Platzverhältnisse im Kofferraum der Dienstfahrzeuge optimal zu nutzen. Die mobilen Lauflichtanlagen werden vor allem zur kurzfristigen Absicherung von Unfall- und Gefahrenstellen auf Bundesautobahnen eingesetzt.
Maßgeblicher Bestandteil des aktuellen Kofferraumkonzeptes sind sich auf Knopfdruck selbst synchronisierende ausziehbare Teleblitzleuchten.
Derzeit läuft eine Pilotierung zu weiteren Absicherungsmaterial, so dass eine Anpassung des Kofferraumkonzeptes während des Vertragszeitraums auftreten kann.
Schätzmenge
Der Auftraggeber geht derzeit von folgenden voraussichtlichen Schätzmengen pro Jahr aus:
| Mobile Lauflichtanlage | 16 Stück |
| Einzelne Telesynchron-Blitzleuchten | 72 Stück |
| Ladekabel 230 V | 7 Stück |
| Kfz-Ladekabel 12/24 V | 4 Stück |
| Akku | 194 Stück |
| Lade- und Transportbox | 7 Stück |
Die voraussichtlichen Schätzmengen wurden auf der Grundlage der durchschnittlichen Abnahmemengen im Zeitraum 01.07.2018 bis 31.03.2024 ermittelt. Weil die mobilen Lauflichtanlagen schon seit Jahren als Pflichtausstattung für Verkehrspolizeiinspektionen eingeführt sind, handelt es sich in der Regel um Ersatzbeschaffungen. Es ist davon auszugehen, dass sich das Volumen dieser Ersatzbeschaffungen im ersten Jahr in dieser Größenordnung bewegen wird. Wegen der derzeitigen Pilotierung weiterer Absicherungsmittel ist nicht auszuschließen, dass das Kofferraumkonzept innerhalb des Vertragszeitraums angepasst wird. Dies bedeutet, dass auch bisher eingesetztes Absicherungsmittel durch ein anderes Produkt ersetzt werden können und sich die Schätzmengen sukzessive verringern.
Als maximales Auftragsvolumen (Höchstauftragsvolumen) aus dieser Rahmenvereinbarung im Sinne einer Vertragsobergrenze wird die Abnahme der doppelten Schätzmenge bezogen auf die gesamte Laufzeit (inkl. Verlängerungen) der Rahmenvereinbarung vereinbart.
Eine Verpflichtung des Auftraggebers auf Erfüllung einer bestimmten Jahresabnahmemenge oder Auftragssumme besteht nicht.
Abrufverhalten
Die Bestellungen des Auftraggebers erfolgen nicht zu festen Zeitpunkten, sondern als bedarfsabhängige Einzelbestellungen. Die bestellberechtigten Dienststellen (356 Dienststellen in Bayern) stoßen die Einzelbestellungen eigenständig nach Bedarf an.
Technische Leistungsbeschreibung
Anforderungen
Die mobile Lauflichtanlage und die einzelnen Telesynchronblitzleuchten müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Leuchtfarbe der LEDs: einseitig gelb
- Ausziehbare Teleskopstange
- automatische Synchronisation der Telesynchronblitzleuchten per Knopfdruck
- Betrieb mit Blei-Gel-Akkus, alternativ am Stromnetz eines PKW
- Rot/Weiße Färbung der Teleskopstange für zusätzliche Warnwirkung
- Gewährleistung einer hohen Standfestigkeit (z. B. durch ausklappbare Füße)
- Gehäusefarbe der Telesynchronblitzleuchten (Ausnahme ausgezogene Teleskopstange und Blitzeinheit) in blau/weißen Farben und dem Schriftzug „POLIZEI“
- Die Unterseite muss mit einem rutschfesten Belag versehen sein.
- nur eine Abstrahlrichtung, in Richtung des ankommenden Verkehrs
- fester und / oder schwenkbarer Griff am oberen Teil der Blitzleuchte
Anforderungen an die Lade- und Transportbox und den Ladeadapter:
- In der Lade- und Transportbox müssen vier (4) Telesynchronblitzleuchten Platz finden.
- Die vier (4) Telesynchronblitzleuchten müssen sich per Knopfdruck noch im Ladebehälter und vor der Entnahme in der Weise selbst synchronisieren, dass sie ein Lauflicht bilden.
- Der Ladebehälter muss als Ladestation dienen, die ihren Strom von einem Pkw-Stromnetz bezieht (12/24 Volt).
- Wegen des begrenzten Stauraums im Kofferraum muss die Lade- und Transportbox möglichst kompakte Maße haben: ca. 940 mm lang x 175 mm breit x 195 mm hoch
- Die Lade- und Transportbox sollte aus Aluminium angefertigt werden.
- Der Ladeadapter dient dem Laden aller Telesynchronleuchten in der Lade- und Transportbox am Fahrzeugnetz (12/24 Volt) und muss mit einem Stecker ausgestattet sein.
Mit dem Angebot ist ein aktuelles Datenblatt des angebotenen Produkts vorzulegen.
Als Produktbeispiel kann die „Tele-Synchron“ (Artikel-Nr. 22111A + 21130S) der Fa. Horizont Group GmbH herangezogen werden. Dieses Produkt ist momentan bei der Bayerischen Polizei eingeführt und wurde zuvor hinsichtlich seiner licht- und materialtechnischen Eigenschaften von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet. Außerdem wurde durch ein wahrnehmungspsychologisches Gutachten bestätigt, dass die genannten Tele-Synchron-Leuchten in Kombination mit anderen, von der Bayerischen Polizei geprüften und eingeführten Absicherungsmitteln zur kurzfristigen Absicherung von Unfall- und Gefahrenstellen auf Bundesautobahnen geeignet sind.
Gutachten
Für neu einzuführende Produkte muss seitens des Auftragnehmers ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen vorgelegt werden, welches die licht- und materialtechnischen Eigenschaften und die Eignung als polizeiliches Verkehrssicherungsgerät zur kurzzeitigen Absicherung von Unfallstellen auf Bundesautobahnen nachweist.
Im Gutachten ist auf folgende Punkte einzugehen:
- Es muss der Nachweis erbracht werden, dass die durch den Bieter angebotenen Telesynchronblitzleuchten aufgrund ihrer licht- und materialtechnischen Eigenschaften als polizeiliches Verkehrssicherungsgerät zur kurzzeitigen Absicherung von Unfallstellen auf Bundesautobahnen geeignet sind.
Hierzu sind die angebotenen Blitzleuchten in 10 m-Goniometer Optronik zu montieren und eine Blitzimpulsmessung mit LMT-Blitzlichtmesssystem 01 und V/klx aus 10 m Entfernung durchzuführen.
Vor Durchführung der Testreihe sind die Akkumulatoren vollständig zu laden. Die Leuchten sind dabei mit einem Grundlicht (Dauerlicht) von ca. 8 cd zu betreiben.
Das Gutachten muss folgende Daten und Messergebnisse beinhalten:
- Höhe der Leuchtmitte im Grundzustand in cm
- Höhe der Leuchtmitte bei ausgezogenem Teleskop in cm
- Durchmesser der Blitzeinheit in cm
- Lichttechnisch wirksame Fläche in cm²
- Blitzenergie in Joule
- Gewicht einer Telesynchronblitzleuchte ohne Akkumulatoren in kg
- Gewicht einer Telesynchronblitzleuchte mit Akkumulatoren in kg
- Gewicht des Ladebehälters in kg
- Gesamtgewicht der mobilen Lichtlaufanlage in kg
- Lichtintensität in Volt
- Abmessungen der kompletten Lauflichtanlage (L x B x H)
- Maximale Spannung insgesamt in Volt
- Maximale Spannung für einzelne Leuchten im Bereich von … bis … in Volt
- Mittelwert in Volt und daraus resultierend maximale Lichtstärke in cd
- Effektive Lichtstärke in cd
Dem Gutachten muss ergänzend der zeitliche Verlauf der achsialen Lichtstärke eines Blitzimpulses beigefügt sein.
- Die DIN EN 12352 klassifiziert eine Reihe von Warnleuchten mit ihren geometrischen Daten und lichttechnischen Anforderungen. Es wird gefordert, dass die angebotenen Telesynchronblitzleuchten den Warnleuchten der Klasse L8M mit minimalen und maximalen Leuchtstärken Imin bzw. Imax von 500 cd bzw. 1500 cd entsprechen.
Da die oben genannte Euronorm keine Anwendungshinweise gibt, wird gefordert, dass die angebotenen Telesynchronblitzleuchten gemäß TL-Warnleuchten 90 und dem ARS 10/1998 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bei Tagbetrieb den Warnleuchten des Typs WL 4 mit den geforderten Lichtstärken Imin bzw. Imax von 500 cd bzw. 1000 cd und bei Nachtbetrieb den Warnleuchten des Typs WL 5 mit den geforderten Lichtstärken Imin bzw. Imax von 500 bzw. 1500 cd entsprechen.
Zusätzlich haben die angebotenen Telesynchronblitzleuchten den Vorgaben zur Standsicherheit aus der TL-Leitbaken 97 zu entsprechen. Demnach darf die einzelne Telesynchronblitzleuchte unter einer Windlast von 0,42 kN/m², welche in der Mitte der Telesynchronblitzleuchte ausgeübt wird, nicht gleiten. Hierzu ist im Gutachten Stellung zu nehmen.
Um festzustellen, inwieweit die passive Sicherheit gewährleistet ist, ist im Gutachten auch auf folgende Punkte einzugehen.
Bei einem Fahrzeuganprall mit 80 km/h dürfen grundsätzlich
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- Fahrzeugfrontscheiben nicht durchschlagen, mehr als 20 mm eingedrückt oder mehr als ein Drittel durch Risse oder Sprünge undurchsichtig werden,
- keine Bruchstücke fortgeschleudert werden, die schwerer als 100 g sind,
- schwere Teile von dem anprallenden Fahrzeug nur mitgeschleppt werden oder vor, neben oder hinter dem Fahrzeug in einem gewissen Korridor bewegt werden,
- die Warnleuchten sich nicht von den vertikalen Bauelementen lösen,
- die vertikalen Elemente sich nicht von der Fußplatte lösen.
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Bei Bedarf behält sich der Auftraggeber die Prüfung des Produkts hinsichtlich seiner wahrnehmungspsychologischen Wirkung vor.
BVB – Besondere Vertragsbedingungen
Vertragsbestandteile
Vertragsgrundlage sind die folgenden, bei Widersprüchen in nachstehender Reihenfolge gültigen Bestandteile:
- Leistungsbeschreibung und Fragenkatalog unter Berücksichtigung der Antworten auf Bieterfragen,
- diese Besondere Vertragsbedingungen (BVB),
- Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bayerischen Polizei (ZAVB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Fassung (ZAVB_BayPol_2021.pdf (bayern.de)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Fassung (siehe http://www.bmwk.de)
- Angebot des AN mit Preiszusammenstellung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung, beispielsweise einer Auftragsbestätigung, einem Lieferschein oder einer Rechnung beigefügt, werden diese auch dann nicht Gegenstand des Vertrages, wenn ihnen durch den Auftraggeber nicht widersprochen wird.
Vertragslaufzeit
Der Vertragszeitraum beträgt zunächst ein (1) Jahr und beginnt mit Zuschlagserteilung.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mindestens drei (3) Monate vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal vier (4) Jahre.
Optionsklausel
Im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB kann der Auftrag geändert werden, wenn das im Vergabeverfahren angebotene Produkt aufgrund von Modellwechseln nicht mehr verfügbar ist. Der Vertrag kann dann auf ein neues verfügbares Produkt umgestellt werden, wenn dieses den vertraglichen Anforderungen entspricht. Der Auftragnehmer hat den Modellwechsel o.ä., die zu Einschränkungen bei der Vertragserfüllung und Auftragsänderungen führen, möglichst frühzeitig mitzuteilen. Die Preisanpassungen dürfen den Preis des Vorgängermodells nicht um mehr als 15 % übersteigen.
Bestellverfahren, Auftragsbestätigung
Die Dienststellen der Bayerischen Polizei bestellen bedarfsorientiert und eigenverantwortlich auf der Grundlage der Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung.
Die Einzelbestellungen werden beim Auftraggeber über das Warenwirtschaftssystem „Marktplatz“ erstellt und per E-Mail an die vom Auftragnehmer benannte E-Mail-Adresse (siehe Ziff. III.4) übermittelt. Die Liefer- und Rechnungsadresse ist jeweils in der Bestellung angegeben.
Eine Mindestbestellmenge oder -summe besteht nicht, insbesondere bei der Bestellung von Zubehör, Ersatz- oder Verschleißteilen.
Der Auftragnehmer übersendet für jede Einzelbestellung innerhalb einer (1) Woche nach Eingang der Bestellung eine Auftragsbestätigung per E-Mail an die bestellende Dienststelle.
In sämtlichem Schriftverkehr ist die Referenznummer des Auftraggebers (neunstellige Bestellnummer gem. Bestellung) anzugeben.
Zeit und Ort der Lieferung
Alle bestellten Artikel sind spätestens 30 Tage nach Bestelleingang direkt an die bestellende Dienststelle zu liefern.
Falls der Auftragnehmer unter Ziff. III.1 eine kürzere Lieferfrist zugesichert hat, gilt diese.
Preise
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Preise während des ersten Vertragsjahres unverändert zu halten (Preisbindung).
Im Falle der Vertragsverlängerung ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, eine Preisanpassung zu beantragen. In seinem Antrag muss der Auftragnehmer nachvollziehbar darlegen, dass die beabsichtigte Preiserhöhung angemessen und marktüblich ist.
Stimmt der Auftraggeber der beabsichtigten Preisanpassung zu, wird diese termingerecht wirksam. Stimmt der Auftraggeber der beabsichtigten Preisanpassung nicht zu, können beide Vertragsparteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende kündigen; in diesem Falle gelten bis zum Vertragsende weiterhin die bisherigen Preise.
Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Preisanpassungen haben jeweils Gültigkeit für mindestens 12 Monate.
Rechnungsstellung
Für jede Bestellung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Sammelrechnungen werden nicht akzeptiert. Die Rechnung ist vom Auftragnehmer jeweils innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach der Lieferung an die in der Bestellung angegebene Rechnungsadresse zu senden.
In der Rechnung müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Bestellnummer des AG (Referenznummer)
- Datum der Bestellung
- Lieferanschrift
- Artikelbezeichnung
- Artikelnummer
- Warenmenge
- Einzelpreis
- Gesamtpreis
- vertraglich vereinbarte Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Rechnungen erfolgt durch den Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Eingang der ordnungsgemäßen, prüfbaren Rechnung, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem alle die Zahlung begründenden Voraussetzungen (ordnungsgemäße Lieferung und ggf. erfolgreiche Güteprüfung und/oder Abnahme) vorliegen.
Reklamationen
Ausgelieferte Ware, die nicht der Bestellung entspricht oder Mängel aufweist, wird durch den Auftragnehmer kostenfrei zurückgenommen und ersetzt. Die Kosten für die Rücklieferung und den Neuversand trägt der Auftragnehmer. Die Abwicklung von Reklamationen erfolgt schnellstmöglich, jedoch längstens innerhalb von 20 Arbeitstagen.
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie gem. § 443 BGB
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer von 24 Monaten eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie gemäß § 443 BGB für die in der Leistungsbeschreibung geforderte Beschaffenheit und Mängelfreiheit der gelieferten Produkte. Der Auftragnehmer trägt innerhalb der Garantiefrist alle erforderlichen Aufwendungen, die im Falle auftretender Mängel zu deren Beseitigung erforderlich sind. Die Abwicklung von Garantieansprüchen erfolgt analog §§ 437 ff. BGB.
Falls der Auftragnehmer im Angebot unter Ziff. III.2 weitergehende Garantieleistungen zugesichert hat, werden diese Vertragsbestandteil.
Mängelbeseitigung
Treten während der Garantiefrist Mängel auf, so hat der Auftragnehmer diese unverzüglich und für den Auftraggeber kostenlos zu beseitigen.
Für die Beseitigung von Mängeln nach Ablauf der Garantie gelten die Angaben im Fragenkatalog (Ziff. III.3).
Kündigung aus wichtigem Grund
Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftragnehmer wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Mitteilung des Auftraggebers nicht beseitigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
- wesentliche Teile des vereinbarten Sortiments nicht mehr geliefert werden können (Ausnahme: Zustimmung des Nachfolgemodells siehe Ziff. II.3),
- die gelieferte Ware wiederholt nicht die vertragsgemäß vereinbarte Qualität aufweist,
- die zu liefernde Ware mindestens drei Mal gesamt oder teilweise nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist geliefert wird, oder
- die gelieferte Ware mehrmals (mindestens drei Mal) unzumutbare Mängel aufweist.
Salvatorische Klausel, Änderungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Änderungen und Ergänzungen, die Aufhebung und Kündigung der Rahmenvereinbarung einschließlich dieser Schriftformklausel sowie aller Einzelaufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß den Vorgaben des § 126 BGB oder der Textform gemäß § 126b BGB. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Fragenkatalog
Die nachfolgenden Anforderungen werden in Form eines Fragenkatalogs geprüft. Die Fragen sind vollständig zu beantworten, denn ein unvollständig ausgefüllter Fragenkatalog kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die Angabe [ ] ja/ [ ] nein dient zur Information darüber, ob die jeweilige Anforderung erfüllt wird. Die Kästchen sind entsprechend anzukreuzen und – sofern gefordert – die exakten Werte sowie Erläuterungen direkt in den Fragenkatalog einzutragen. Sofern der Platz hierfür nicht ausreichend ist bzw. weitergehende Erläuterungen erforderlich sind, können diese in einem separaten Dokument als Anlage beigefügt werden.
Im Fragenkatalog wird zwischen folgenden Kriterien differenziert:
(A) = Ausschlusskriterien (A-Kriterien)
Leistungsanforderungen/Mindestanforderungen, die mit einem (A) gekennzeichnet sind, müssen zwingend eingehalten werden. Das Nichterfüllen bzw. nicht vollumfängliche Erfüllen bereits eines dieser Kriterien führt zum Ausschluss des gesamten Angebotes.
(B) = Bewertungskriterien (B-Kriterien)
Die mit einem (B) gekennzeichneten Anforderungen werden bewertet. Nach welchem Modus die Punkte vergeben werden, ist im Fragenkatalog beim jeweiligen Bewertungskriterium angegeben.
(I) = Ergänzende Informationen (I-Kriterien)
Diese Kriterien dienen lediglich dem Verständnis und haben keinen Einfluss auf die Bewertung.
Lieferzeit
Alle bestellten Artikel sind spätestens 30 Tage nach Bestelleingang direkt an die bestellende Dienststelle zu liefern. (A)
Können Sie eine kürzere Lieferzeit zusichern? (B) [ ] Ja [ ] Nein
Lieferung innerhalb von Tagen
(Bewertung: ≤ 7 Tage: 5 Pkt.; ≤ 10 Tage: 4 Pkt.; ≤ 14 Tage: 3 Pkt.; ≤ 20 Tage: 2 Pkt.; ≤ 25 Tage: 1 Pkt.; = 30 Tage: 0 Pkt.).
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
Gemäß Ziff. II.9 übernimmt der Auftragnehmer für die Dauer von 24 Monaten eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie gemäß § 443 BGB für die in der Leistungsbeschreibung geforderte Beschaffenheit und Mängelfreiheit der gelieferten Produkte. (A)
Können Sie eine längere Garantiezeit anbieten? (B)
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, geben Sie die gesamte Garantiedauer an:
Monate
(Bewertung: ≥ 54 Monate: 10 Pkt.; ≥ 48 Monate: 8 Pkt.; ≥ 42 Monate: 6 Pkt.; ≥ 36 Monate: 4 Pkt.; ≥ 30 Monate: 2 Pkt.; 24 Monate: 0 Pkt.)
Mängelbeseitigung
Treten während der Garantiefrist Mängel auf, so hat der Auftragnehmer diese unverzüglich und für den Auftraggeber kostenlos zu beseitigen. (A)
Bitte teilen Sie mit, innerhalb welcher Frist die Mängelbeseitigung in der Regel erfolgen kann und auf welche Weise die Mängelbehebung erfolgt.
Frist: (B)
(Bewertung: ≤ 3 Arbeitstage: 5 Pkt.; ≤ 7 Arbeitstage: 4 Pkt.; ≤ 10 Arbeitstage: 3 Pkt.; ≤ 12 Arbeitstage: 2 Pkt.; ≤ 14 Arbeitstage: 1 Pkt.; ≥ 15 Arbeitstage: 0 Pkt.)
Vorgehensweise: (z.B. Versand an Zentralwerkstatt / örtliche Servicepartner) (I)
Zentrale(r) Ansprechpartner und/oder Hotline für Mängelbeseitigung: (A)
Kontakt 1:
Name:
Funktion:
Telefon:
E-Mail:
ggf. Kontakt 2:
Name:
Funktion:
Telefon:
E-Mail:
Wie wird die Mängelbeseitigung nach Ablauf der Garantiezeit sichergestellt? (I)
Bestellverfahren
Bitte geben Sie eine zentrale E-Mail-Adresse an, an die alle Bestellungen gesendet werden sollen: (A)
E-Mail:
Preiszusammenstellung
Mobile Lauflichtanlage
| Produktbezeichnung | Preis pro Stück (netto) |
| Mobile Lauflichtanlage (Set aus 4 Telesynchronblitzleuchten) Hersteller / Marke: Artikelbezeichnung: Artikelnummer: | € |
Zubehör, Ersatzteile
| Produktbezeichnung | Preis pro Stück (netto) |
|---|---|
| Einzelne Telesynchronblitzleuchte Hersteller / Marke: Artikelbezeichnung: Artikelnummer: | € |
| Ladekabel 230 V Hersteller / Marke: Artikelbezeichnung: Artikelnummer: | € |
| Kfz-Ladekabel 12 / 24 V Hersteller / Marke: Artikelbezeichnung: Artikelnummer: | € |
| Akku Hersteller / Marke: Artikelbezeichnung: Artikelnummer: | € |
| Lade- und Transportbox für 4 Leuchten Hersteller / Marke: Artikelbezeichnung: Artikelnummer: | € |
Zahlungsbedingungen
Für alle Bestellungen gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
Zahlungsziel: Tage
Skonto: %
Die geforderten Zahlungsfristen für das Skonto müssen eine angemessene Zeit (mind. 21 Tage nach Rechnungseingang) für die Bearbeitung bieten, ansonsten können eingeräumte Skonti bei der Wertung des Angebotspreises nicht berücksichtigt werden.
Die Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem alle die Zahlung begründenden Voraussetzungen (ordnungsgemäße Lieferung und erfolgreiche Güteprüfung und/oder Abnahme) vorliegen.
Versandkosten
Erfolgen alle Lieferungen versandkostenfrei?
[ ] ja [ ] nein
Falls nein:
Bis zu einem Bestellwert von € (netto) werden Verpackungs- und Versandkosten in Höhe von € (netto) berechnet.