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VHB-Bbg Formular 5.1 EU Stand: 01/2019 Ergänzende Vergabebedingungen BbgVergG
| Gemeinde Wiesenburg/Mark - Der Bürgermeister - Schlossstraße 1 14827 Wiesenburg/Mark | Geschäftszeichen: SWE20272030 |
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| Vergabenummer: J-42/2026.2026-2-DL |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter Gel-
tung des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG)
Ergänzende Vergabebedingungen
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgi- schen Vergabegesetz
Dem Angebot hat der Bieter die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Bran- denburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) rechtsverbindlich unterzeichnet beizufügen, sonst ist das Angebot unvollständig.
Bei der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmen oder der Beauftragung eines Verleihers von Ar- beitskräften hat der Auftragnehmer die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunter- nehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zu Ein- haltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) des Vergabehandbuchs VHB Bbg zum Vertragsgegenstand zu machen und die Vereinbarungen bis zum tat- sächlich ausführenden Unternehmen seinem Angebot beizufügen oder bei späterem Einverständnis mit der Weitergabe nachzureichen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften ist dieselbe Ver- pflichtung aufzuerlegen. In den Bezeichnungen zur Kennzeichnung der Beteiligten im Formular 5.4 EU rückt der in einer Kette von Weitervergaben dem öffentlichen Auftraggeber nähere Nachunternehmer in die Position des im Vordruck so bezeichneten eigenen Auftraggeber ein.
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