Mittleres Löschfahrzeug mit Fahrgestell, feuerwehrtechnischem Aufbau und Beladung

Status
Offen
Angebotsfrist
01.12.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
02.11.2026
CPV-Codes
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  • Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
  • Tanklöschfahrzeuge (34144212)
  • Feuerlöschfahrzeuge (34144213)
Bekanntmachungsnummer
757751-2026
Verfahrensnummer
3ad51fa2-11c9-4fa0-812b-cfaa15169f9a

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Melle beschafft für die Ortsfeuerwehr Melle-Altenmelle ein mittleres Löschfahrzeug mit Zusatzbeladung. Die Ausschreibung umfasst drei Lose: Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und Beladung. Die Leistung ist für Melle in Niedersachsen vorgesehen; für die Lose ist jeweils eine Dauer von 780 Tagen angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Anschaffung eines Löschfahrzeugs für die Ortsfeuerwehr Melle-Altenmelle

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Fahrgestell

    Mittleres Löschfahrzeug (MLF) in Anlehnung an die DIN 14530-25 und DIN EN 1846 mit Zusatzbeladung.

    Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Feuerwehrtechnischer Aufbau

    Mittleres Löschfahrzeug (MLF) in Anlehnung an die DIN 14530-25 und DIN EN 1846 mit Zusatzbeladung.

    Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Beladung

    Mittleres Löschfahrzeug (MLF) in Anlehnung an die DIN 14530-25 und DIN EN 1846 mit Zusatzbeladung.

    Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Vergabeunterlagen

18 Dateien laut Portal · Stand 02.11.2026
Auswertungsmatrix MLF Altenmelle.pdfSonstiges262 KB
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docxFormular34 KB
Eigenerklärung RUS-Sanktionen.pdfFormular13 KB
Eigenerklärung Tariftreue__4_NTVergG.pdfVertragsbedingungen78 KB
LV LOS 1 Endversion MLF Altenmelle (1).pdfLVLeistungsverzeichnis260 KB
LV LOS 1 Endversion MLF Altenmelle.pdfLVLeistungsverzeichnis260 KB
LV LOS 2 Endversion MLF Altenmelle (1).pdfLVLeistungsverzeichnis316 KB
LV LOS 2 Endversion MLF Altenmelle.pdfLVLeistungsverzeichnis316 KB
LV LOS 3 Endversion MLF Altenmelle (1).pdfLVLeistungsverzeichnis208 KB
LV LOS 3 Endversion MLF Altenmelle.pdfLVLeistungsverzeichnis208 KB
124 Eigenerklärung zur Eignung Liefer- Dienstleistungen.pdfFormular57 KB
235 VZ Leistungen anderer Unternehmen.pdfSonstiges19 KB
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdfFormular20 KB
631 EU Aufforderung Angebotsabgabe.pdfAnschreiben135 KB
632 EU Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben20 KB
633 Angebotsschreiben.pdfAnschreiben154 KB
634 Besondere Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen32 KB
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen13 KB

Anforderungen

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

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