Mittleres Löschfahrzeug mit Fahrgestell, feuerwehrtechnischem Aufbau und Beladung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Melle - Zentrale Vergabestelle
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- CPV-Codes
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- Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
- Tanklöschfahrzeuge (34144212)
- Feuerlöschfahrzeuge (34144213)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 757751-2026
- Verfahrensnummer
- 3ad51fa2-11c9-4fa0-812b-cfaa15169f9a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Melle beschafft für die Ortsfeuerwehr Melle-Altenmelle ein mittleres Löschfahrzeug mit Zusatzbeladung. Die Ausschreibung umfasst drei Lose: Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und Beladung. Die Leistung ist für Melle in Niedersachsen vorgesehen; für die Lose ist jeweils eine Dauer von 780 Tagen angegeben.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Anschaffung eines Löschfahrzeugs für die Ortsfeuerwehr Melle-Altenmelle
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Fahrgestell
Mittleres Löschfahrzeug (MLF) in Anlehnung an die DIN 14530-25 und DIN EN 1846 mit Zusatzbeladung.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Feuerwehrtechnischer Aufbau
Mittleres Löschfahrzeug (MLF) in Anlehnung an die DIN 14530-25 und DIN EN 1846 mit Zusatzbeladung.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Beladung
Mittleres Löschfahrzeug (MLF) in Anlehnung an die DIN 14530-25 und DIN EN 1846 mit Zusatzbeladung.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 02.11.2026| Sonstiges | 262 KB | |
| Formular | 34 KB | |
| Formular | 13 KB | |
| Vertragsbedingungen | 78 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 260 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 260 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 316 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 316 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 208 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 208 KB | |
| Formular | 57 KB | |
| Sonstiges | 19 KB | |
| Formular | 20 KB | |
| Anschreiben | 135 KB | |
| Anschreiben | 20 KB | |
| Anschreiben | 154 KB | |
| Vertragsbedingungen | 32 KB | |
| Vertragsbedingungen | 13 KB |
Anforderungen
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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