Hinweis über die Verpflichtung zur Nutzung einer internetbasierten Bauprojektmanagementplattform bei Auftragserteilung
Der BLB NRW stellt dem Auftragnehmer (AN) für die Abwicklung des Projekts eine Bauprojektmanagementplattform (BMP) zur Verfügung. Voraussetzung für seine Teilnahme daran ist ein Internetanschluss. Die Plattform dient der projektbezogenen Kommunikation sowie dem Austausch, der Bearbeitung, der Prüfung und der Freigabe von Dokumenten, Plänen, Modellen und sonstigen Projektunterlagen.
Der AN verpflichtet sich, die vom BLB NRW bereitgestellte BMP für die Dauer seiner Projektbeteiligung zu nutzen. Die Nutzungspflicht beschränkt sich auf die marktübliche Bedienung der bereitgestellten Plattform. Der AN hat die Vorgaben des Auftraggebers zur Nutzung der Plattform einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere Vorgaben zur Projektorganisation, Benutzerverwaltung, Dokumentenstruktur und Dateibenennung sowie zu den Kommunikations-, Prüf- und Freigabeprozessen.
Die Lizenzkosten für die Nutzung der Plattform trägt der BLB NRW.
Der Aufwand des AN für die Teilnahme an der Plattform ist mit der Vergütung seiner vertraglichen Leistungen abgegolten.
Der BLB NRW ist berechtigt, die eingesetzte BMP zu wechseln und durch eine andere funktional gleichwertige oder weiterentwickelte Lösung zu ersetzen, sofern hierfür sachliche, organisatorische, technische, wirtschaftliche oder vergaberechtliche Gründe bestehen.
Der BLB NRW organisiert einen solchen Plattformwechsel und vollzieht die Migration der Daten. Durch den Wechsel wird der vertraglich vereinbarte originäre Leistungsumfang des AN nicht geändert. Der AN schuldet keine zusätzlichen Planungs-, Dokumentations- oder sonstigen Fachleistungen.
Sofern während der Vertragslaufzeit ein Wechsel der BMP erforderlich wird, informiert der BLB NRW den AN hierüber mit angemessener Vorlaufzeit. Der BLB NRW wird den Plattformwechsel so gestalten, dass Beeinträchtigungen des Projektablaufs möglichst vermieden werden.
Der BLB NRW stellt dem AN zu Beginn der Nutzung der Plattform sowie bei einem Wechsel der Plattform eine für die vertragsgemäße Nutzung angemessene Einweisung oder Standardschulung kostenfrei zur Verfügung.
Der AN verpflichtet sich, die Bauprojektmanagementplattform für das jeweils vertragsgegenständliche Projekt unmittelbar nach Beendigung seiner Beteiligung an diesem Projekt nicht mehr zu nutzen. Die ihm hierfür eingeräumten Nutzungsberechtigungen enden mit Beendigung seiner Projektbeteiligung.